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Integration von schwervermittelbaren Langzeitarbeitslosen aus europäischer Perspektive . Ausgegrenzt und chancenlos? Perspektiven für die Arbeitsmarktintegration schwer vermittelbarer Langzeitarbeitsloser in Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz - PowerPoint PPT Presentation
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Integration von schwervermittelbaren Integration von schwervermittelbaren Langzeitarbeitslosen aus europäischer Langzeitarbeitslosen aus europäischer
Perspektive Perspektive
Ausgegrenzt und chancenlos? Perspektiven für die Arbeitsmarktintegration schwer vermittelbarer Langzeitarbeitsloser in Deutschland, den Niederlanden und der SchweizFriedrich-Ebert-Stiftung, Gesprächskreis Arbeit und QualifizierungBerlin, 23.April 2007
Christiane WestphalPolicy co-ordinator Jugend, Humankapital, Soziale EingliederungEuropäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten und ChancengleichheitAbteilung D2 "Beschäftigungsstrategie, Soziale Verantwortung der Unternehmen und Lokale Beschäftigungsentwicklung"
Generaldirektion Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit Europäische Kommission
Arbeitsmarkt in der EUArbeitsmarkt in der EU
Aktuelle Tendenzen EU in 2005 :Beschäftigungswachstum +0.8%, höchster Zuwachs seit 2001Rückgang der Arbeitslosigkeit auf 8.8% (2004: 9.1)Erstmals seit 2002 auch Rückgang bei Langzeitarbeitslosigkeit auf 3.9 % (2004: 4.1%)
Trend auch in 2006 weiterhin positiv
Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2006/2007:http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/07/st06/st06706.de07.pdf
Generaldirektion Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit Europäische Kommission
Aspekte für Befassung aus EU-Sicht
Inhaltlich:Welche Politikansätze und Maßnahmen können zum Erfolg führen?
Institutionell:Welche Rolle für die europäische Ebene?
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Beschäftigungspolitische Leitlinien
Leitlinie 19: Integrative Arbeitsmärkte schaffen, Arbeit attratkiver und für Arbeit Suchende – auch für benachteiligte Menschen und Nichterwerbstätige lohnend machen durch:
-Aktive und präventive Arbeitsmarktmaßnahmen, Bereitstellung der erforderlichen Sozialdienstleistungen- Überprüfung der in den Steuer- und Sozialsystemen enthaltenen Anreize und Hemmnisse- Erschließung neuer Beschäftigungspotenziale im Bereich der personen- und unternehmensbezogenen Dienstleistungen, insbesondere auf lokaler Ebene
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Betroffene Personengruppen
Keine spezifische Definiton, typischerweise folgende Personengruppen: Langzeitarbeitslose Inaktive Alleinerziehende mit (kleinen) Kindern Geringqualifizierte (Schulabbrecher, keine Berufsausbildung) Menschen mit Behinderung, dauerhaften gesundheitlichen Problemen (physisch, psychisch) Angehörige ethnischer Minderheiten, die gesellschaftlich ausgeschlossen sind Einwanderer aus Drittstaaten und ihre Nachkommen, soweit sie gesellschaftlich wenig integriert und gering qualifiziert sind Personen am Rande der Gesellschaft (z.B. Obdachlose; Haftentlassene)
Definition Zuordnung zu entsprechenden Sozialsystemen Unterschiede in der Arbeitslosenstatistik
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Ansatz der Aktiven Eingliederung
Drei Komponenten:
• Verbindung zum Arbeitsmarkt herstellen durch Arbeitsangebote oder berufliche Bildung
• Einkommensunterstützung auf einem Niveau, das ein menschenwürdiges Leben erlaubt
• Besserer Zugang zu Dienstleistungen zur Unterstützung der sozialen Integration (Beratung, Gesundheitsdienste, Kinderbetreuung, lebenslanges Lernen, IKT-Training, psychologische und soziale Rehabilitation)
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Umsetzungsfragen
Welche Institutionen?
Effiziente Kooperation sicherstellen !
Finanzierungsquellen ?
Kombination direkter finanzieller Hilfen mit nicht-finanziellen Hilfsleistungen ausloten
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Staatliche Hilfsangebote
Welche Personengruppen benötigen tatsächlich ein staatliches Beschäftigungsangebot, und wem könnte anders geholfen werden?
Schaffung von Arbeitsplätzen für Geringqualifizierte fördern?
Beschäftigungsangebote zum Übergang in den ersten Arbeitsmarkt
Beschäftigungsangebote in Regionen mit besonders schwieriger Arbeitsmarktlage
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Staatliche Beihilfen
EU-Vertrag Artikel 87: Beihilfen sind mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und daher nicht zulässig
Gruppenfreistellungsverordnungen über Beihilfen zur Beschäftigung und zur Weiterbildung
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Gruppenfreistellungsverordnungen
Unterscheidung zweier Personenkreise:
Personen, die dauerhaft in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind (« Schwerbehinderte ») dauerhafte Förderung möglich
Personen mit Integrationsproblemen am Arbeitsmarkt befristete Beihilfen (Einarbeitung, Training, etc)
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Was fällt unter Beihilfeverordnung?NEIN:Personengebundene Beihilfen
JA:Beihilfen an Unternehmen für bestimmte Arbeitsplätze
JA:Sozialbetriebe (aber: EUGH-Urteil « Altmark » , Sozialbetriebe nach öffentlicher Ausschreibung NEIN)
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Kommissions-Anhörung 2006Kommissions-Anhörung 2006
Anhörung zu Maßnahmen auf EU-Ebene zur Förderung der aktiven Einbeziehung von arbeitsmarktfernen Personen (KOM (2006) 44 vom 08.02.2006)
Thematischer Schwerpunkt: Situation der Mindesteinkommensregeln in den MS
Ergebnisse: http://ec.europa.eu/employment_social/social_inclusion/active_inclusion_de.htm
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Allgemeine InformationsquellenAllgemeine Informationsquellen
Beschäftigungspolitik:Beschäftigungspolitik:http://ec.europa.eu/employment_social/employment_strategy/index_de.htmhttp://ec.europa.eu/employment_social/employment_strategy/index_de.htm
Arbeitsmarktanalyse:Arbeitsmarktanalyse:http://ec.europa.eu/employment_social/employment_analysis/index_de.htmhttp://ec.europa.eu/employment_social/employment_analysis/index_de.htm
Soziale Eingliederung:Soziale Eingliederung:http://ec.europa.eu/employment_social/social_inclusion/index_de.htmhttp://ec.europa.eu/employment_social/social_inclusion/index_de.htm
Kontakt:Kontakt:[email protected]@ec.europa.eu
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