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Bernd Wassermann
4. FOM MittelstandsforumSteuern, Recht & Bewertung Essen | 5. Juni 2013
Investition in Mittel- und Osteuropa
Tagungsband
in Kooperation mit
© 2013 by
MA Akademie Verlags- und Druck-Gesellschaft mbH Leimkugelstraße 6, 45141 Essen Tel. 0201 81004-351 Fax 0201 81004-610
Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urhebergeset-zes ist ohne Zustimmung der MA Akademie Verlags- und Druck-Gesellschaft mbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Ein- speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Die Wiedergabe von Gebrauchs-namen, Handelsnamen, Warenbe-zeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annah-me, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Marken-schutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen. Oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Waren- zeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind.
4. FOM MittelstandsforumSteuern, Recht & Bewertung
Investition in Mittel- und Osteuropa
Essen 2013
4. Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung 2013
Vorwort
Das „Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung“ ist ein im Jahre 2009 gegründetes Kooperationsprojekt zwischen der FOM Hochschule für Oekonomie & Management und der Beratungskanzlei Rotthege Wassermann, Essen/Düsseldorf.
Auf der 1.Tagung des Mittelstandsforums wurden im Jahre 2010 neue Finanzierungsmittel für kleine und mittlere Unternehmen behandelt. Dabei konnten die Bandbreite moderner Finanzierungsinstrumente für KMU aufgezeigt und die Anforderungen des klassischen Hausbankkredites transparent gemacht werden.
Die 2.Tagung im Jahre 2011 beschäftigte sich mit der Anwendung moderner betriebswirtschaftlicher Theorie auf die Bewertung mittelständischer Unternehmen. Daneben wurde die Marktbepreisung sowie die Beschreibung des Transaktionsprozesses beim Verkauf von Unternehmen vorgetragen. Damit wurde eine an den Bedürfnissen der Praxis orientierte Darstellung gewählt, die in der betriebswirtschaftlichen Theorie, die sich überwiegend mit kapitalmarktorientierten Unternehmen beschäftigt, noch der Weiterentwicklung bedarf.
Im Mittelpunkt der 3.Tagung im Jahre 2012 stand der Generationswechsel in Unternehmen. Auch dieses an den Mittelstand gerichtete Thema beinhaltete neben den rechtlichen und steuerlichen Aspekten insbesondere die Einbeziehung der „weichen Faktoren“ des Generationswechsels.
Der vorliegende Tagungsband reflektiert das Thema des 4. Mittelstandsforums „Investition in Mittel- und Osteuropa“.
Seit dem EU-Beitritt wichtiger mittel- und osteuropäischer Länder im Jahre 2004 sind Investitionen in den neuen Beitrittsländern für Großunternehmen und auch für mittelständische Unternehmen in verschiedenen Branchen zunehmend in den Fokus gerückt. Dies betrifft zum einen mittelständische Zulieferer, die den großen Kunden an deren Standorte gefolgt sind. Zum anderen sind es mittlere und größere Fertigungsbetriebe, die Lohnkostenunterschiede durch die Auslagerung der Produktion in mittel- und osteuropäische Länder im Zuge der Globalisierung nutzen.
Heute, ein knappes Jahrzehnt später, gibt es Anlass zu einer Zwischenbilanz. Denn inzwischen hat sich das globale und wirtschaftliche Umfeld deutlich verändert. Einerseits belasten Finanzkrisen nachhaltig die Staaten des Euro-Raumes, und andererseits verlagert sich das wirtschaftliche Interesse auch auf weiter östlich gelegene asiatische Regionen, angeführt von China, mit deren zunehmender Bedeutung für die Weltwirtschaft und das Exportland Deutschland. Kommt angesichts globaler Veränderungen der Region Mittel-und Osteuropa noch Bedeutung zu? Wie finden mittelständische Unternehmen Zugang in diese Länder? Welche wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen finden die Investoren vor?
4. Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung 2013
2
Der Tagungsband zum 4. Mittelstandsforum reflektiert grundsätzliche Fragen einer Investition in Mittel- oder Osteuropa. Das politische und das makroökonomische Umfeld werden aus der Sicht eines mitteleuropäischen Landes dargestellt und ergänzt durch eine makroökonomische Analyse der Region. Daneben berichten Vertreter mittelständischer Unternehmen und Verbände über ihre Erfahrungen mit Standorten in Mittel- und Osteuropa.
Den rechtlichen und steuerlichen Schwerpunkt bilden die länderspezifischen Berichte von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, die ihre Kenntnis und Erfahrung aus der täglichen Arbeit in den besprochenen Ländern zur Verfügung stellen.
Insgesamt ermöglicht die Publikation mittelständischen Unternehmen einen Einblick in die mittel- und osteuropäische Region und schafft die für Investitionsentscheidungen geforderte Transparenz.
Der Kreis der Teilnehmer und deren reges Interesse hat den Veranstaltern gezeigt, dass das „Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung“ auch in diesem Jahr ein interessantes Thema gefunden hat. Wir freuen uns auf die Fortführung dieser Reihe und wünschen Ihnen eine informative Lektüre.
Prof. Dr. Bernd Wassermann Rotthege Wassermann, Essen/Düsseldorf Wissenschaftlicher Projektleiter des Mittelstandsforums Steuern, Recht & Bewertung Prof. Dr. Burghard Hermeier Rektor der FOM Hochschule für Oekonomie & Management
4. Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung 2013
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Die Autoren des Tagungsbandes
Für das 4. Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung konnten erneut ausgewiesene Experten aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, deren Beiträge eine fundierte Betrachtung der Thematik aus den verschiedenen Perspektiven ermöglichte.
Zu Beginn der Veranstaltung gab der wissenschaftlicher Leiter des „Mittelstandsforum Steuern, Recht und Bewertung“, Herr Prof. Dr. Bernd Wassermann, einen Überblick über die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Investitionen in Mittel-und Osteuropa und zog einen Vergleich zu den Rahmenbedingungen in Deutschland. Der Referent ist neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer als geschäftsführender Gesellschafter der interdisziplinären Wirtschaftsprüfer-, Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei Rotthege Wassermann tätig, die an ihren Standorten in Essen und in Düsseldorf neben zwölf Partnern weitere 50 Mitarbeiter beschäftigt.
Herr Konsul Ondrej Karas leitet das Konsulat der Tschechischen Republik in Düsseldorf. In seinem Vortrag machte er die Teilnehmer mit volkswirtschaftlichen Eckdaten der Region Mitteleuropa mit dem besonderen Schwerpunkt des von ihm vertretenen Landes vertraut.
Als Geschäftsführer des OMV Ost - und Mitteleuropa Verein e.V. konnte Herr Dr. Hanno Stöcker einen Überblick über die Intensität der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Ländern der Region Mittel- und Osteuropa vermitteln. Erfahrungsberichte der ca. 1.000 Mitglieder dieses Wirtschaftsverbandes ermöglichten es dem Referenten, einen Überblick über die praktischen Themen einer Investition in dieser Region vorzutragen.
Der Erfahrungsbericht eines renommierten deutschen Mittelständlers wurde den Teilnehmern von Herrn Dr. C.L. Theodor Wuppermann vermittelt. Der Referent ist amtierender Vorstand der Wuppermann AG. Das Unternehmen hat eine Anzahl von Beteiligungen im europäischen Ausland und davon einige in der Region Mittel- und Osteuropa. Die Schilderung der Beweggründe, Erfolge und Misserfolge solcher Direktinvestitionen waren für die Teilnehmer sehr aufschlussreich.
Die Expertise eines ausgewiesenen Ost-Experten der deutschen Wirtschaft stellte Herr Bodo Hombach mit seinem Referat den Teilnehmern zur Verfügung. Er ist bekannt als erfolgreicher Wirtschaftsminister, Wahlkampfmanager, Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe, Buchautor und Wissenschaftler. Erwartungsgemäß wurde Herr Hombach nach seinem Referat von Teilnehmern mit vielen weiteren Fragen beschäftigt und um Diskussion gebeten.
4. Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung 2013
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Zufriedene Gesichter bei den Veranstaltern und Referenten des 4. Mittelstandsforums Steuern, Recht & Bewertung 2013 (v.l.): Prof. Dr. Burghard Hermeier und Prof. Dr. Bernd Wassermann freuen sich
mit dem Abschlussredner, Herrn Bodo Hombach, über eine gelungene Tagung.
Die wesentlichen steuerlichen und bilanziellen Fragen im Zusammenhang mit Direktinvestitionen sind in den Referaten der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Beratungsgsgruppe TPA Horwath aufgeführt: Krysztof Horodko (Polen), Petr Karpeles (Tschechien), Peter Danovsky (Slowakei), Jozsef Szemeredi (Ungarn), Thomas Haneder (Bulgarien und Serbien), Reno Budic (Kroatien), Klaus Krammer (Rumänien) und Elena Orlovskaya (Russland). Die Berater betreuen deutsche und österreichische Unternehmen in den aufgeführten Ländern. Das Beratungsunternehmen TPA Horwath hat diese Veranstaltung wesentlich mitgestaltet durch seine profunde Expertise in der praktischen Beratung vor Ort.
Die besondere rechtliche Situation in Russland wird in den Referaten der Rechtsanwälte der Kanzlei Alrud: Olga Pimanova und Maxim Alekseyev dargestellt. Rechtliche Investitionshemmnisse und steuerliche Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen in Russland werden aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
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Inhaltsverzeichnis
1 Investition in Mittel- und Osteuropa – eine Einführung Konsul Ondřej Karas
7 2 Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht des OMV e. V. Dr. Hanno Stöcker
21 3 Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht der Wuppermann AG Dr. C.L. Theodor Wuppermann
29 4 Arbeitskreis Mitteleuropa Krzysztof Horodko/ Petr Karpeles/ Peter Danovsky/ Jozsef Szemeredi
41
5 Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa Thomas Haneder / Reno Budic / Klaus Krammer
85 6 Arbeitskreis Russland Maxim Alekseyev / Olga Pimanova / Elena Orlovskaya
129 7 Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa Bodo Hombach
153 8 Ergebnisse der Tagung Prof. Dr. Bernd Wassermann
167 9 Darstellung der Projektpartner - Rotthege Wassermann 169
- FOM Hochschule - OMV Ost- und Mitteleuropa Verein e.V. - RWBS - TPA Horwarth
Anhang: Auszug aus dem Tagungsprogram
Investition in Mittel- und Osteuropa – eine Einführung
7
1 Investition in Mittel- und Osteuropa – eine Einführung Konsul Ondřej Karas
Zusammenfassung des Herausgebers
Das Referat zeigt zunächst wesentliche Wirtschaftsindikatoren, wie z.B. Arbeitslosenquote, Inflationsrate, Staatsverschuldung und durchschnittlichen Bruttomonatslohn, im Vergleich zwischen Deutschland und den wirtschaftlich wichtigsten Staaten Mittel- und Osteuropas. Es werden dann die wesentlichen Branchen für Direktinvestitionen in Mitteleuropa skizziert sowie nationale Wirtschaftsdaten am Beispiel der Republik Tschechien. Die Außenhandelsstatistik zeigt, dass Deutschland häufig der größte internationale Handelspartner ist. Wesentlich ist auch der Vergleich der Arbeitskosten zwischen westeuropäischen Ländern und einigen osteuropäischen Regionen. Hier zeigen sich immer noch erhebliche Unterschiede. Interessant sind auch die Bonitätsbewertungen der wesentlichen Länder dieser Region durch die internationalen Rating-Agenturen.
Wirtschaftslage in Mittel- und Osteuropa und Standort Tschechien als ein Beispiel
Mittelstandsforum in Essen 05.06.2013
Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung
8
Wirtschaftsindikatoren - Deutschland und die Mittel-und Osteuropäischen Staaten im Vergleich (2012)
Absolut (Mrd. EUR)
pro Kopf (EUR)
DE 2 645,00 32 573,81 6,80 2,00 83,00 ------CZ 209,22 14 280,55 8,90 3,30 45,80 976,00PL 361,53 9 456,03 10,01 3,85 55,17 852,00HR 43,89 10 229,82 20,10 5,00 54,00 1 074,00SRB 28,75 2 916,22 30,00 12,20 63,00 472,00RUS 1 501,58 10 580,20 6,00 5,10 11,00 600,00UA 135,46 3 052,42 8,05 6,00 35,00 295,00
Bruttomonatslohn (EUR)
BIPArbeitslosenquote
(%)Inflationsrate
(%)Staatsverschuldung
(%)
Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung
9
Grundlegende Fakten über die Tschechische Republik
Verwaltungsgliederung 14 Regionen
Bevölkerung 10,5 Mio.
Arbeitskräfte 5,3 Mio.
Arbeitslosenrate 8,1 %
BIP pro Kopf (KKS EU-27) EUR 20.300
BIP-Wachstum 0,1 %
Jährliche Inflationsrate 3,3 %
Durchschnittlicher
Monatslohn (nominal) EUR 976
Mitglied von:UNO, EU, NATO, IWF, WB, WTO, OECD, OSZE, Europarat, Visegrad-Gruppe
Währungskurs:CZK, Krone1 EUR = 25,69 CZK
Quelle: Tschechisches statistisches Amt, 2013, Finanzministerium, März 2013
Hauptbranchen
• Automobilindustrie
• Elektrotechnik- und Elektronikindustrie
• Chemische und petrochemische Industrie
• Produktion von Glas, Keramik und Porzellan
• Informations- und Kommunikationstechnologien
• Bauwirtschaft
• Energiesektor
• Maschinenbau
• Medizintechnik
Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung
10
Wirtschaft
Bruttoinlandsprodukt (real) - BIP
Wirtschaft
Arbeitslosigkeit
2012: 8,9 %
9,4 %
8,1 %
8,5 %
8,7 %
8,4 %
8,3 %8,2 %
8,1 %
8,4 %
9,2 %
8,9 %
< 5 %
5 – 10 %
> 10 %
Quelle: kurzy.cz (05.05.2013)
Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung
11
Wirtschaft
Außenhandel nach Warengruppen
Warengruppe Stat. Wert CZK (Tsd.)
Stat. Wert CZK (%)
Nahrungsmittel und lebende Tiere 76 265 516 3,0
Getränke und Tabak 16 780 981 0,7
Rohstoffe, nicht essbar, ohne Brennstoffe 75 907 965 3,0
Mineralische Brennstoffe, Schmiermittel und verwandte Erzeugnisse
93 874 138 3,7
Tierische und pflanzliche Öle, Fette und Wachse 4 592 073 0,2
Chemische Erzeugnisse und verwandte Produkte, nicht spezifiziert
164 213 036 6,5
Bearbeitete Waren, nach Beschaffenheit gegliedert 435 348 463 17,2
Maschinen und Fahrzeuge 1 382 306 052 54,6
Sontige Fertigwaren 280 531 063 11,1
Waren, a.n.g. 2 977 878 0,1
Quelle: Tschechisches statistisches Amt, 2013
Wirtschaft
Handelsbilanz
Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung
12
● Bier
● Glas
● Škoda Autos
● ČSA
● Barum
● Baťa Schuhe
● KOH-I-NOOR
● Becherovka
Wirtschaft – traditionelle tschechische Produkte und Marke
Wirtschaft
Außenhandel – die 15 größten Exportländer
Partnerland Stat. Wert CZK (Tsd.)
Stat. Wert CZK (%)
Deutschland 819 244 927 32,3
Slowakei 217 291 738 8,6
Polen 154 643 502 6,1
Frankreich 135 194 037 5,3
Großbritannien 124 923 430 4,9
Österreich 119 666 976 4,7
Italien 112 243 771 4,4
Niederlande 93 353 750 3,7
Russische Föderation 67 336 786 2,7
Belgien 62 586 597 2,5
Spanien 60 494 657 2,4
Ungarn 58 266 094 2,3
Vereinigte Staaten von Amerika 44 269 457 1,7
Schweiz 41 812 153 1,7
Schweden 41 162 542 1,6
Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung
13
Wirtschaft
Außenhandel – die 15 größten Importländer
Partnerland Stat. Wert CZK (Tsd.)
Stat. Wert CZK (%)
Deutschland 613 697 995 25,4
China (Volksrepublik) 295 798 563 12,3
Polen 154 241 344 6,4
Russische Föderation 130 120 738 5,4
Slowakei 125 944 168 5,2
Italien 94 228 329 3,9
Österreich 81 227 042 3,4
Frankreich 79 799 857 3,3
Niederlande 77 764 146 3,2
Japan 58 667 458 2,4
Vereinigte Staaten von Amerika 54 000 103 2,2
Ungarn 52 342 224 2,2
Großbritannien 49 151 569 2,0
Belgien 44 013 212 1,8
Spanien 43 919 152 1,8
Wirtschaft
Bundesländer Export nach CZE Import aus CZE Umsatz Bilanz (CZE)
tis. EUR % tis. EUR % tis. EUR % tis. EUR
Baden-Württemberg 3 949 137,00 12,89% 6 518 310,00 19,78% 10 467 447,00 16,46% 2 569 173,00
Bayern 5 104 371,00 16,66% 9 495 415,00 28,81% 14 599 786,00 22,96% 4 391 044,00
Berlin 356 690,00 1,16% 233 119,00 0,71% 589 809,00 0,93% -123 571,00
Brandenburg 541 034,00 1,77% 317 826,00 0,96% 858 860,00 1,35% -223 208,00
Bremen 169 122,00 0,55% 328 247,00 1,00% 497 369,00 0,78% 159 125,00
Hamburg 432 938,00 1,41% 933 248,00 2,83% 1 366 186,00 2,15% 500 310,00
Hessen 1 678 617,00 5,48% 2 035 708,00 6,18% 3 714 325,00 5,84% 357 091,00
Mecklenburg-Vorpommern93 717,00 0,31% 101 410,00 0,31% 195 127,00 0,31% 7 693,00
Niedersachsen 2 592 585,00 8,46% 2 469 293,00 7,49% 5 061 878,00 7,96% -123 292,00
Nordrhein-Westfalen 4 680 901,00 15,28% 4 750 345,00 14,41% 9 431 246,00 14,83% 69 444,00
Rheinland-Pfalz 940 968,00 3,07% 705 100,00 2,14% 1 646 068,00 2,59% -235 868,00
Saarland 294 828,00 0,96% 441 944,00 1,34% 736 772,00 1,16% 147 116,00
Sachsen 1 370 557,00 4,47% 3 036 632,00 9,21% 4 407 189,00 6,93% 1 666 075,00
Sachsen-Anhalt 886 051,00 2,89% 473 936,00 1,44% 1 359 987,00 2,14% -412 115,00
Schleswig-Holstein 288 257,00 0,94% 272 471,00 0,83% 560 728,00 0,88% -15 786,00
Thüringen 689 637,00 2,25% 464 779,00 1,41% 1 154 416,00 1,82% -224 858,00
Ausland 6 559 845,00 21,42% 373 639,00 1,13% 6 933 484,00 10,90% -6 186 206,00
Restposten 405,00 0,00% 3 297,00 0,01% 3 702,00 0,01% 2 892,00
Total 30 629 660,00 100,00% 32 954 719,00 100,00% 63 584 379,00 100,00% 2 325 059,00
EXPORT– IMPORT 2011 - Bundesländer
Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung
14
Wirtschaft
STEUERN IN TSCHECHIEN
• Körperschaftsteuer 19%
• Einkommensteuer 15%
• Abzugsteuer 15%
• Mehrwertsteuer 21% bzw. 15%
• Grundsteuer variiert je nach Art, Ort und
Verwendungszweck des Grundstücks
• Grunderwerbsteuer 4% (Pauschaltarif)
• Kraftfahrzeugsteuer variiert nach Hubraum (PkW) oder
Gewicht und Achsanzahl (andere Nutzfahrzeuge)
• Verbrauchssteuer auf Benzin, Alkohol und Tabakwaren
• Energiesteuer auf Strom, Erdgas und andere Gase und feste
Brennstoffe
Quelle: PricewaterhouseCoopers, 2012
Wirtschaft
GÜNSTIGE ARBEITSKOSTEN
• Kreative innovative, qualifizierte und erfahrene Arbeitskräfte
• Niedrigere Kosten im Vergleich mit westlichen Volkswirtschaften
• Stetiger Zufluss neuer Absolventen auf den Arbeitsmarkt
Quelle: CzechInvest, 2012; The Economist Intelligence Unit, 2012, Institute for Information on Education, 2012
0
5000
10000
15000
20000
25000
Arbeitskosten pro Stunde (USD) 2011Absolventen-Anzahl
in technischen Bereichen
Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung
15
Infrastruktur
LAGE UND INFRASTRUKTUR● Allein schon aufgrund ihrer geographischen Lage stellt die Tschechische Republik einen
wichtigen Verkehrsknotenpunkt dar.● Die Bedeutung der Tschechischen Republik als ein wichtiger Transitpunkt ist noch gestiegen,
als das Land zum Mitglied des EU-Binnenmarktes wurde, der 27 Länder in Europa mit 502 Millionen Verbrauchern umfasst.
● In weniger als zwei Flugstunden kann man von Tschechien aus die meisten europäischen Destinationen erreichen.
● Die Tschechische Republik gehört zu den Ländern mit einer sehr hohen Verkehrsnetzdichte.
Quelle: Straßen- und Autobahndirektion der Tschechischen Republik , 2012, Prager Flughafenbehörde, 2012
Wirtschaft
TSCHECHISCHE REPUBLIK – EINE WETTBEWERBSFÄHIGE WIRTSCHAFTTschechien belegt von 144 Weltwirtschaften den 39. Rang.
Wettbewerbsvorteile (Rang)
Handelstarife (6)
Intensität des lokalen Wettbewerbs (13)
Qualität der Stromversorgung (16)
Qualität von örtlichen Lieferanten (17)
Verbreitung des ausländischen Eigentums (17)
FDI und Technologietransfer (18)
Anzal von örtlichen Lieferanten (29)
Internet-Zugang in den Schulen (21)
Luftqualität /Verkehrsinfrastruktur (21)
Fähigkeit zur Innovation (22)
Verfügbarkeit von Forschungs- und Ausbildungsdienstleistungen (23)
Qualität von Eisenbahninfrastruktur (23)
Etc.
Quelle: World Economic Forum, Global Competitiveness Report 2012-2013
Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung
16
Wirtschaft
Bonitätsbewertung
Quelle: Tschechische Nationalbank, Juli 2012
LANDSTANDARD & POOR´S
MOODY´S FITCH
Tschechische Republik AA- A1 A+
Slowakei A A2 A+
Polen A- A2 A-
Russland BBB Baa1 BBB
Bulgarien BBB Baa2 BBB-
Ungarn BB+ Ba1 BBB-
Rumänien BB+ Baa3 BBB-
Wirtschaft
GESAMTE FDI-ZUFLÜSSE
NACH LÄNDERN 1993 - 2012
Insgesamt EUR: 77,8 Mrd.
Quelle: Tschechisches statistisches Amt, 2013
Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung
17
Wirtschaft
GESAMTE FDI-ZUFLÜSSE
NACH SEKTOREN 1993 - 2012
Insgesamt EUR: 77,8 Mrd.
Quelle: Tschechisches statistisches Amt, 2013
Wirtschaft
DIE 10 GRÖSSTEN INVESTOREN IN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK(LAUT ANGABEN VON CZECHINVEST)
Quelle: CzechInvest, 2012 1993 - 2011
Gesellschaft HerkunftslandGesamtinvestitionen
(in Mio. USD)
Hyundai Motor Company Südkorea 1 222
Toyota/PCA Japan/Frankreich 850
VOLKSWAGEN Deutschland 800
Mondi Packaging Paper Štětí a.s. Großbritannien 394
Nemak Mexiko 317
Denso Japan 255
Robert Bosch Deutschland 237
Matsushita Electric Industrial Co. Japan 235
DHL Deutschland 190
Siemens VDO Automotive Deutschland 179
Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung
18
CzechInvest
• Business Intelligence
• Fördermittel- und Investitionsberatung
• Identifizierung von möglichen Akquisitionsobjekten, Joint-Venture-Partnern und Lieferpartnern
• Identifizierung von Grün- und Brachflächen, Produktions- und Büroräumlichkeiten
• Identifizierung von möglichen Akquisitionsobjekten, Joint-Venture-Partnern und Lieferpartnern
• Maßgeschneiderte Reisen in die Tschechische Republik
• Betreuung nach der Niederlassung
• Entwicklung von Unternehmensinfrastruktur
• Kontaktvermittlung zu Behörden
• Folgebetreuung
Alle Dienste von CzechInvest sind kostenlos.
BRANCHENDATENBANK VON ZULIEFERERN
• Unterstützung der Kooperation zwischen den tschechischen Zulieferern und den ausländischen Investoren
• Die Datenbank beinhaltet über 3.000 Einträge • Geeignet für die Suche nach passenden Geschäftspartnern• Die Datenbank wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt• In der Datenbank finden sich Firmen aus den folgenden Branchen:
• Automotive• Luft- und Raumfahrt• Software und ICT• Gesundheitsfürsorge,
Pharmazeutik und Biotechnologie
• Zulieferer Kunststoff• Zulieferer Metall• Rohstoffe & Verpackung• Elektronik & Elektrotechnik• Maschinenbau
http://suppliers.czechinvest.org
Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung
19
WARUM DIE TSCHCHISCHE REPUBLIK?
• Konkurrenzfähiges Investitionsklima
• hervorragende geographische Lage
• fortschrittliche Infrastruktur
• qualifizierte Arbeitskräfte
• hochentwickelte Zuliefererbasis
• gutes Niveau der Sprachkenntnisse
• bewährter F&E Standort
• attraktives Lebensumfeld
• hochqualifizierte und gut ausgebildete
Arbeitskräfte
• Transparente Investitionsanreize• öffentliche Förderung
• Strukturfonds der EU
• Dienstleistungsangebot von CzechInvest
• vielfältiges Dienstleistungsangebot
Nützliche Links
Offizielle Webseite der Tschechischen Republikwww.czech.cz
Handelsförderung www.czechtrade.cz
Förderung von Investitionen und Handelwww.czechinvest.cz
www.businessinfo.cz/en
Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht
21
2 Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht des OMV e. V. Dr. Hanno Stöcker
Zusammenfassung des Herausgebers
Das Referat stellt die Verzahnung der deutschen Wirtschaft mit Mittel- und Osteuropa umfassend und deutlich dar. Insgesamt sind überdurchschnittliche Wachstumsraten zu verzeichnen. Der Handelsumsatz mit den drei Ländern der Region liegt jeweils deutlich über 50 Mrd. € pro Jahr und macht in der Summe über 300 Mrd. € jährlich aus. Als Standorte für deutsche Direktinvestitionen liegen Polen und Tschechien auf den ersten beiden Plätzen. Die Erfolgsquote für deutsche Direktinvestitionen ist auf deutlich über 80 % angestiegen.
Kompetenz durch Erfahrung
MOE-Länder im Vergleich
Mittelstandsforum Investitionen in MOE05.06.2013, Essen
Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht
22
Kompetenz durch Erfahrung
… einige unserer Mitglieder
Kompetenz durch Erfahrung
29 Länder
• Ost- und Mitteleuropa• Zentralasien• Südkaukasus
Der OMV – wer wir sind
= mitgliederstärkste Vertretung deutscher Unternehmen in Osteuropa.
Kontakte zu …
• Unternehmen• Diplomaten• Politikern• Verbänden
Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht
23
Kompetenz durch Erfahrung
… erreicht über 11.000 Player und vertritt Sie …
im interministeriellen Ausschuss für Investitionsgarantien
in bilateralenRegierungsarbeitsgruppen
Der OMV …
Wir vertreten
Ihre Anliegen.
Kompetenz durch Erfahrung
Deutscher Osthandel 2012
2012 zu 2011
Außenhandel + 2,1 %Osthandel + 3,2 %
Handel mit MOE + 2,3 %Handel mit GUS + 5,4 %
Osthandel1,5 fach
stärker gewachsen !
Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht
24
Kompetenz durch Erfahrung
Deutscher Osthandel 2012
Land Handelsumsatz(Mrd €)
1. RUS 80,52. POL 75,63. CZE 64,74. HUN 35,05. SVK 22,56. ROM 17,9…8. UKR 7,328. MNE 0,1
Kompetenz durch Erfahrung
Deutscher Osthandel 2012Handelsumsatz / Einwohner
Land(Ranking absolut)
Einwohner (Mio)
Handels-umsatz(Mrd €)
Umsatz / Einwohner
(€)
2012 zu
2011CZE (3) 10,5 64,7 6.162 + 2,0SVK (5) 5,4 22,5 4.166 + 6,8HUN (4) 10,0 35,0 3.500 + 3,1POL (2) 38,0 75,6 1.989 - 0,2ROM (6) 21,5 17,9 832 + 4,7RUS (1) 142,9 80,5 563 + 6,9
MNE (28) 0,6 0,1 173 + 32,9UKR (8) 45,9 7,3 159 + 0,7
Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht
25
Kompetenz durch Erfahrung
AHK-Umfrage: Attraktivität als Investitionsstandort
2013 2012 2011 2010
POL 1 2 2 2CZE 2 1 1 1…
RUS 9 7 8 6HUN 10 13 10 7ROM 11 10 11 9
Kompetenz durch Erfahrung
… die aktuelle wirtschaftliche Lage im Land?
GUT MOE 10% (POL 23% - HUN 4%)
… die Wirtschaftsaussichten 2013 zu 2012?
GUT MOE 22% (HUN 22% - POL 11%)
… die aktuelle Lage Ihres Unternehmens?
GUT MOE 38% (HUN 31%)
AHK-Umfrage: Wie beurteilen Sie …
Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht
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Kompetenz durch Erfahrung
… wird sich die Beschäftigtenzahl entwickeln?
STEIGEN MOE 30%
… werden sich die Investitionen entwickeln?
STEIGEN MOE 34%
… werden sich die Exporte entwickeln?
STEIGEN MOE 33%
AHK-Umfrage: Wie …
Kompetenz durch Erfahrung
Die Lage des eigenen Unternehmens wird besser beurteilt als die wirtschaftliche Lage im LandMOE 3,8-fach (HUN sogar 7,8-fach!)
Obwohl nur 22% die Wirtschaftsaussichten 2013 für gut halten, wollen • 30% mehr Personal einstellen und • 34% mehr investieren als 2012
Fazit
Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht
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Kompetenz durch Erfahrung
… würden Sie heute wieder in Ihrem derzeitigen Land investieren?
JA: 84% (2013); 81%(2012); 78% (2011)
Deutsche Mittelständler glauben an die Ostmärkte
… vielen Dank.
Fazit
Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht
29
3 Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht der Wuppermann AG Dr. C.L. Theodor Wuppermann
Zusammenfassung des Herausgebers
Der Referent beleuchtet die in Mittel- und Osteuropa getätigten Direktinvestitionen, die rechtlich als Tochtergesellschaften organisiert sind. Besonders lohnintensive Tätigkeiten werden in die tschechische Republik verlagert. Innerhalb von zehn Jahren sind dort bedeutende Umsätze mit hohen Zuwachsraten entstanden. Für den polnischen Standort sprach insbesondere die ausgeprägte Rechtssicherheit für den Immobilienerwerb. Innerhalb weniger Jahre sind rund 60 Arbeitsplätze entstanden In kleineren osteuropäischen Ländern sind Handelsrepräsentanzen aufgebaut worden. Als kritisch bezeichnet der Referent derzeit den Standort Rumänien.
Unsere Erfahrungenin Osteuropa
05. Juni 2013Dr. C. L. Theodor Wuppermann
Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht
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Wuppermann AG | Ottostraße 5 | D-51381 Leverkusen | Telefon +49 (0) 2171 5000-800 | Telefax +49 (0) 2171 5000-802 | [email protected] | www.wuppermann.de 2
I. Über Wuppermann
Wuppermann
Heinrich Theodor Wuppermann (1835 - 1907)Gründer der Theodor Wuppermann GmbH
Die Theodor Wuppermann GmbH 1897
Rückblick
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Aus dem Bandeisen-Walzwerk um 1925 Die Theodor Wuppermann GmbH in Leverkusen 1965
WuppermannRückblick
I. Über Wuppermann
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1872Theodor Wuppermann gründet die Firma Wuppermann als Fabrikation von Halbzeugen und Schmiedestücken.
1964Übernahme der österreichischen Eisen- und Metallwerke Altmünster GmbH (EMA). Aus der EMA wird 1991 die Wuppermann Metalltechnik GmbH.
1971Beteiligung an der Rohrtechnik Osthoff GmbH, Burgbernheim, die später zur Wuppermann Rohrtechnik GmbH umbenannt wird.
1983Das Walzwerk in Leverkusen wird infolge der europäischen Stahlkrise an die Krupp Stahl AG
verkauft. Aus den Unternehmen, die nicht zum Walzwerk gehörten, entsteht die heutige Wuppermann-Gruppe.
1987Gründung der Wuppermann Austria GmbH als Hersteller von schmalem kantenverzinktem Spaltband (Mitgesellschafter voestalpine Stahl GmbH, 30%).
1989Wuppermann führt eine neue Technologie zum Verzinken von warmgewalztem Bandstahl ein.
1996Die Wuppermann Bandstahl GmbH nimmt die Produktion von feuerverzinktem Stahlband mittlerer Breite auf.
WuppermannUnsere Geschichte
I. Über Wuppermann
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1997Gründung der Wuppermann Engineering GmbH als Kompetenzzentrum für Projektmanagement und Anlagenplanung, Produktentwicklung und Verfahrensoptimierung.
2000Gründung der Wuppermann Staal Nederland B.V., einem modernen Standort zur Breitbandverzinkung und -verarbeitung (Mitgesellschafter Tata Steel, 30%).
2001Die Wuppermann Kovotechnika s.r.o. wird als erstes Werk in Osteuropa gegründet.
2008Wuppermann beginnt mit der Fertigung von Edelstahlrohren.
2011Das Jahr 2011 wird für Wuppermann ein Erfolgsjahr. Die Wuppermann-Gruppe wächst erheblich mit neuen Standorten und Gesellschaften in Frankreich, Polen, der Schweiz und Deutschland.
2012Wuppermann feiert sein 140-jähriges Jubiläum.
2013Die KLB Blech in Form GmbH in Herbolzheimübernimmt die Geschäfte der Schwestergesellschaft Wuppermann Blechformtechnik GmbH.
Die CMD Creative Metall Design AG wird umfirmiert in Wuppermann KLB AG. Der bisherige Produktions-standort ist nun als reine Vertriebsgesellschaft in der Schweiz aktiv.
WuppermannUnsere Geschichte
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Wuppermann AGLeverkusen/DE
Geschäftsbereich Technische Produkte
Wuppermann Metalltechnik Altmünster/AT**
Wuppermann Rohrtechnik Burgbernheim/DE**
Wilnsdorf/DE**
KLB Blech in Form Herbolzheim/DE**
H&B Fertigungstechnik Thalgau/AT**
Wuppermann Kovotechnika Holysov/CZ**
Wuppermann KLBBubendorf/CH
Wuppermann Polska Malomice/PL**
Geschäftsbereich Flachprodukte
Wuppermann Austria* Judenburg/AT
Wuppermann Bandstahl* Linz/AT
Wuppermann Staal Nederland* Moerdijk/NL
Wuppermann Stahl Leverkusen/DE
Wuppermann Otel Romania Bukarest/RO
Wuppermann Tube and Steel Mölnlycke/SE
Wuppermann France Paris/FR
Geschäftsbereich Service & Beratung
Wuppermann Business Services Altmünster/AT
Wuppermann Engineering Judenburg/AT
Wuppermann StabaLeverkusen/DE
Wuppermann TechnologiesMoerdijk/NL
Produktionsgesellschaft
Vertriebsgesellschaft
Dienstleistungsgesellschaft
* WA & WB: Beteiligung voestalpine 30%WSN: Beteiligung Tata 30%
** auch Vertrieb
Geschäftsbereiche
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Unsere StandorteWir sind in folgenden Ländern Europas zuhause
Deutschland: Wuppermann AGWuppermann Staba GmbHKLB Blech in Form GmbHWuppermann Rohrtechnik GmbHWuppermann Stahl GmbH
Österreich: H&B Fertigungstechnik GmbHWuppermann Austria GmbHWuppermann Bandstahl GmbHWuppermann Business Services GmbHWuppermann Engineering GmbHWuppermann Metalltechnik GmbH
Frankreich: Wuppermann France S.A.S.
Niederlande:Wuppermann Staal Nederland B.V.
Wuppermann Industrie B.V.Wuppermann Technologies B.V.
Polen:Wuppermann Polska sp. z o.o.
Rumänien:Wuppermann Otel Romania S.R.L.
Schweden:Wuppermann Tube and Steel A.B.
Schweiz:Wuppermann KLB AG
Tschechische Republik: Wuppermann Kovotechnika s.r.o.
I. Über Wuppermann
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Die Wuppermann-Gruppe
Mitarbeiter 1.300
Außenumsatz 2012 562 Mio. €
Produktionsleistung 2013 (Planung):
Flachprodukte 800 Kt Rohre, gelocht 17 Mio. €Rohre, ungelocht 91 Mio. €Rohr- u. Blechkomponenten 105 Mio. €
Wuppermann AG 100% Familienbesitz
in Zahlen
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Produktübersicht Geschäftsbereich Flachprodukte
• Feuerverzinktes Warmband• Zink-Magnesium-veredeltes Warmband• Gebeiztes Warmband• WProtect: Feuerverzinktes Warmband
mit zusätzlicher Polyolefin-Folie• Rundumschutz: Vorgelochtes und
kantenverzinktes Warmband• Nachwalzen und Arrondieren
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Produktübersicht
2
Geschäftsbereich Technische Produkte
Produktbereich Rohre:
• Gebeizte Rohre und Profile• Premiumrohre• Verzinkte Rohre und Profile• Verzinkte Rohre mit innenverzinkter
Schweißnaht• Schwarze Rohre und Profile• Edelstahlrohre• Systemgelochte Rohre• Rohranarbeitung & Rohrkomponenten• Dienstleistungen
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Produktübersicht Geschäftsbereich Technische Produkte
Produktbereich Blechkomponenten:
• Anlagen- und Apparatebau• Edelstahlverarbeitung• Blechbaugruppen• Schweißtechnik• Mechanische Bearbeitung• Oberflächentechnik• Werkzeug- und Vorrichtungsbau• Dienstleistungen
I. Über Wuppermann
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Branchen
• Maschinenbau• Fahrzeugindustrie• Bauindustrie• Ladenbau• Möbelindustrie• Medizintechnik• Solar- und Energietechnik• Nahrung & Verpackung• Umwelttechnik• Anlagenbau• Kranbau
Wo unsere Produkte zu finden sind
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Wuppermann Kovotechnika s.r.o.Holysov, Tschechische Republik
Mitarbeiter (2012): 121 Umsatz (2012): 21 Mio. €
Produktionschwerpunkte:
• Lohnintensive Tätigkeiten• Schweißbaugruppen• Verlängerte Werkbank für Schwesterwerke
in Deutschland und Österreich • Blechverarbeitung• Rohr- und Blechkomponenten• Eigener Vorrichtungsbau• Mechanische und elektrische Instandhaltung• Pulverbeschichtungsanlage• Gehrungssägeautomaten• Montage
II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa
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Wuppermann Kovotechnika s.r.o.Standorterweiterungen 2001 bis 2008
2001 2005 2008
II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa
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Wuppermann Kovotechnika s.r.o.Entwicklung seit Gründung im Jahr 2000 bis heute
II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa
2000 Firmengründung am 14.07.2000 (Hallenfläche 2.800 m²)2001 Produktionsstart Mai 20012005 Hallenerweiterung auf 5.300 m² inkl. Beschichtungsanlage2005 Zertifizierung nach ISO 9001:20002008 Hallenerweiterung auf 9.300 m² und neues Bürogebäude2010 Neue Zertifizierungen: DIN 18800-7 und EN ISO 3834-22011 Hallenerweiterung auf 12.000 m²
Erweiterung Bürogebäude und Sozialräume
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Wuppermann Kovotechnika s.r.o.Entwicklung Mitarbeiter und Umsatz
II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa
(1. Prognose)
15 16 1825
48
66 70
91 9199
120125
117
0,6 1,7 2,2 3,2 5,5 5,2 5,711,5 8,4 12,6 13,6
20,915,8
0102030405060708090
100110120130
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Mitarbeiter (Köpfe) Umsatz (in Mio. €)
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Wuppermann Kovotechnika s.r.o.Gründe für den Standort
• Lohnintensive Tätigkeiten in Osteuropa kostengünstiger und wettbewerbsfähiger produzieren
• Osteuropäische Märkte erschließen
• Logistische Vorteile des Standortes Holysov:
• nicht zu große Nähe zur Stadt Pilsen
• möglichst gleiche Entfernung zu Schwesterwerken in Burgbernheim/Deutschland und in Altmünster/Österreich
• Große Unterstützung des damaligen Bürgermeisters
II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa
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Wuppermann Polska sp. z o.o.Malomice, Polen
Mitarbeiter (2012): 53Umsatz (2012): 12 Mio. €
Produktionsschwerpunkte:• Rohrherstellung• Rohrbearbeitung und Sägen• Spalten von Bandstahl
Zertifizierungen: • ISO 9001:2008 • Produktion nach EN 10219, EN 10305
und anderen gängigen Rohrnormen nach DIN und EN
II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa
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Wuppermann Polska sp. z o.o.Gründe für den Standort
• Übernahme im September 2011. Produktionsstätte stammt aus der Insolvenzmasse der Alpos-Gruppe mit Sitz in Slowenien
• Erweiterung des Produktportfolios von Wuppermann um schwarze Rohre
• Zweiter Produktionsstandort in Osteuropa: Ausbau der Präsenz von Wuppermann auf dem osteuropäischen Markt
• Rechtssicherheit in Bezug auf Landrechte durch notariell beurkundeten Grundstückserwerb und Eintragung in Grundbuch
II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa
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Wuppermann Polska sp. z o.o.Entwicklung seit 2011
• Werk seit Dezember 2010 in der Insolvenz• 10 Monate Stillstand der Fertigungslinien • Viele ehemalige Mitarbeiter konnten wieder eingestellt und
das vorhandene Know-how genutzt werden • Lange Hochfahrzeiten und Verlust von Know-how konnten vermieden werden• Inbetriebnahme der Fertigungslinien innerhalb von drei Wochen• Abwicklung erster Kundenaufträge bereits im Oktober• Start 2011 mit etwa 20 Mitarbeitern.
Heute sind 60 Mitarbeiter am Standort beschäftigt. • Wichtiger Erfolgsfaktor: Lokales Management
II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa
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Wuppermann Otel Romania S.R.L.Vertriebsstandort in Bukarest, Rumänien
• Gründung einer eigenen Vertriebsgesellschaft in Rumänien 2007
• Derzeit 2 Mitarbeiter in Bukarest
• Märkte: Rumänien und Ukraine
• Vergleichsweise hoher administrativer Aufwand
II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa
Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht
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Ausbau des internationalen VertriebsnetzesNeue Repräsentanten seit 2012
Kroatien, Serbien und Bosnien-HerzegowinaIntermetali d.o.o.: Stahlhandelsunternehmen und Profileur, seit 2004 Kunde von Wuppermann
RusslandIntergate AG: global aufgestelltes Stahlhandelsunternehmen
BulgarienNeuer Handelsvertreter für den bulgarischen Markt
TürkeiGalva Metal A.Ş.: Stahl-Servicecenter in der Nähe von Istanbul
II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa
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AusblickAnalyse für eine mögliche EU-Osterweiterung der Wuppermann-Gruppe
• Seit 2011 analysiert Wuppermann verschiedene Möglichkeiten einer Osterweiterung
• Die seit 2011 andauernde Prüfung des Baus eines weiteren Produktionsstandortes an der Schwarzmeerküste in Rumänien wurde im April 2013 bis auf weiteres ausgesetzt.
Gründe:• Keine Planungssicherheit in kritischen Themen wie Subventionen und
Landnutzungsrechten (kein vollständiges Grundbuch in Rumänien vorhanden) • Anhaltender Margendruck in der Stahlbranche führt zu Unsicherheiten bei der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Projekts• Strategische Partnerschaft wie bei Standorten in Österreich (voestalpine) und in
den Niederlanden (Tata Steel) schien in Rumänien letztlich nur schwer erreichbar
II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa
Arbeitskreis Mitteleuropa
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4 Arbeitskreis Mitteleuropa Krzysztof Horodko / Petr Karpeles / Peter Danovsky / Jozsef Szemeredi
Zusammenfassung des Herausgebers:
In den Arbeitskreisen, die den inhaltlichen Schwerpunkt dieser Tagung ausmachen, werden für jedes Land folgende Themen im Detail behandelt:
- Arbeitsrechtliche Bedingungen, wie z.B. Pensionsalter und Mindestlohn sowie Kündigungsfristen, Durchschnittslöhne differenziert nach Branchen
- Formelle Voraussetzungen für die Gründung von Unternehmen, Darstellung der jeweiligen Bilanzierungsverpflichtungen im Vergleich zu Deutschland
- Steuersätze, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, Steuervorteile durch Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, länderspezifische Besonderheiten in der Besteuerung, Steueroptimierung durch Rechtsformwahl, Steuergestaltung durch Verrechnungspreise bei internen Lieferungen
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern
Arbeitskreis Mitteleuropa CEE4. Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung Investition in Mittel-und Osteuropa
Essen, den 5. Juni 2013
Experten: Krzysztof Horodko (PL), Petr Karpeles (CZ), Peter Danovsky (SK), József Szemeredi (HU), Dominik Klemens (PL)
Arbeitskreis Mitteleuropa
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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Die TPA Horwath Philosophie
Das ist es, was wir unter
Face-to-Face-Businessverstehen und Tag für Tag leben. Regional und International.
Unsere wichtigsten Werkzeuge sind nicht der Taschenrechner oder Excel-Tabellen, sondern:
ein genauer Blickein feines Gehörder richtige Riecherund ein ehrliches Gespräch.
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Unternehmensberatung
Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung
Die Beratungsbereiche
20 Partner und rund 450 Mitarbeiter leben Face-to-Face-Businessan 11 Standorten in Österreich.
Diese Beratungsqualität können Sie auch von unseren mehr als 500 Kollegen in 10 Ländern Mittel- und Südosteuropas erwarten.
In den Bereichen:
Arbeitskreis Mitteleuropa
43
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Geht es um Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, heißt es nicht nur „andere Länder, andere Sitten“ sondern auch andere Kulturen, andere Märkte, andere Anforderungen, andere Gesetzgebungen, andere Sprachen und vieles mehr.
Auch wenn vieles anders ist, soll eines jedenfalls gleich bleiben:Ihr Geschäftserfolg.
11 Länder. 1 Unternehmen. Die TPA Horwath Gruppe.
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Wir bieten an allen Standorten in Mittel- und Südosteuropa einen „German & English Desk“. In einem länderübergreifenden Netzwerk ist Face-to-Face-Business besonders wichtig.
Deshalb beraten Sie Partner und/oder Mitarbeiter an jedem Standort in Mittel- und Südosteuropa nicht nur in der jeweiligen Landessprache, sondern zusätzlich auch in deutscher und/oder englischer Sprache.
So vermeiden wir fachliche Missverständnisse und Fehlerquellen.
Das spricht auch für uns: Beratung ohne Sprachbarrieren.
Arbeitskreis Mitteleuropa
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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Eines der führenden Beratungsunternehmen in Mittel- und Südosteuropa.
1 Unternehmen.11 Länder.26 Standorte.
1000 Mitarbeiter.
Stärke & Erfolg: Die TPA Horwath Gruppe
Egal, wo Sie in Mittel- und Südosteuropa Geschäfte machen: Sie profitieren von unserem grenzüberschreitenden Denken.
Wir sind in all diesen Ländern schon lange vor Ort.Deshalb kennen wir die Märkte und ihre Besonderheiten.Unser kulturelles Verständnis erleichtert viele Schritte.Wir bieten Ihnen nicht nur einen Standort oder ein Büro, sondern die Vorteile einer ganzen Unternehmensgruppe.
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
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Die TPA Horwath Gruppe ist Mitglied von Crowe Horwath International.
Das Crowe Horwath International Kompetenznetzwerk umfasst 167 Mitgliedsfirmen mit über 650 Büros und rund 28.300 Mitarbeitern in über 100 Ländern und zählt damit zu den „Top Ten“ der weltweit tätigen Beratungsnetzwerke.
Damit stehen wir Ihnen in allen wirtschaftlich bedeutenden Städten und Regionen der Welt mit unseren Dienstleistungen zur Verfügung.
Das weltweite Netzwerk
www.crowehorwath.net
Arbeitskreis Mitteleuropa
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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern
Ökonomische Rahmenbedingungen
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Ökonomische Indikatoren – allgemeine Daten
PLve CZ SK HUCPI (Inflazion) [2012] 3,7 % 3,3% 3,6% 5,9%
Staatsverschuldung [2012] 52,7% PKB€ 205 bn
43,4% GDP€ 64,6 bn
52,1% GDP€ 37,2 bn
79%€ 77 bn
PKB (Nennwert) [2012] € 381 bn € 149 bn € 71,463 bn € 98 bn
PKB (reales Wachstum) [2011/2012]
2% -1,3% 2,7% -1,7%
PKB per capita [2012] € 9.800 € 14.500 € 13.220 € 9.826
Arbeitslosigkeit [12/2012] 13,3% 9,4% 14,44% 10,9%
Elendsindex [12/2012] 15,8 11,8% 17,64 14,9
Consumer Confidence Index 71,9 68 (1Q/2013) 38,9 -49,3
PMI [Dez. 2012] 48,5 45 - 49,1
Durchschnittliches Gehalt [2012] € 850 € 973 € 805 € 780
Mindestlohn [2012] € 360 € 310 € 327,2 € 326
Ökonomische Indikatoren
Arbeitskreis Mitteleuropa
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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Ökonomische Indikatoren – Währungsschwankungen 2008 – 2012
Ökonomische Indikatoren
70%
75%
80%
85%
90%
95%
100%
105%
110%
115%
120%
EUR/HUF
EUR/CZK
EUR/PLN
EUR/SKK
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Ökonomische Indikatoren – SteuersätzeBereich PL CZ SK HUUmsatzsteuer 23% /8% 21%/15% 20% /10% 27%/18%/5%
Körperschaftsteuer 19% 19%/ 5% 23%bis 12/2012 19%
10/19%
Einkommensteuer 18%/ 32 % 15% 19%/25%bis 12/2012 19%
16%
Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge
AN – ca. 23%AG – ca. 19%
AN – 11 %AG – 34%
AN – 13,4%AG – 35,2%
AN – 18,5%AG – 28,5%
Durch. Bruttogehalt- Beiträge AG-Anteil- Beiträge AN-Anteil- Lohnsteuer- Nettogehalt
€ 850€ 160€ 183€ 59€ 609
€ 973€ 330€ 107€ 196€ 670
€ 805€ 283,35€ 107,87€ 73,30€ 623,83
€ 780€ 222€ 144€ 125€ 511
Immobiliensteuer - Gebäude- Grundstücke- Bauten
- ca. € 5/m2- ca. € 0,2/m2- 2%
- ca. € 0,4-3/m2- ca. € 0,01-0,5/m2
(BRATISLAVA)- € 0,3 - € 8,3/m2- 0,9 % - 1,4 % /Grundstückswert- € 0,35 - €1,4/m2Wohnungen
- ca. € 5,4/m2 o. 3,6% des korr. VWca. € 0,2/m2 o. 3% des korr. VW
Ökonomische Indikatoren
Arbeitskreis Mitteleuropa
47
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Doing Business 2013
Bereich PL CZ SK HU
Unternehmensgründung 124 140 83 52
Baugenehmigungen 161 74 46 55
Stromanschluss 137 143 100 109
Registrierung von Grundeigentum 62 27 8 43
Kreditvergabe 4 53 23 53
Schutz von Investitionen 49 100 117 128
Steuerzahlung 114 120 100 118
grenzüberschreitender Handel 50 68 98 73
Vertragssicherheit 56 79 69 16
Insolvenzverfahren 37 34 38 70
Doing Business 2013 55 65 46 54
Ökonomische Indikatoren
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Arbeitsrecht
PL CZ SK HU
Pensionsalter(F/M) 67* ca 60/63 62/62 65
Urlaubsdauer 26 20 20/ab Alter 33 Jahre – 25 Tage 20-30
Kostenpflichtiger Mutterschaftsurlaub 365 2-4 Jahre 238 (34 Wochen) 0
Krankengeld 80%1.-3. Tag 0%vom 3. Tag 90/60/30%
Erste 3 Tage –25%, dann 55 %
(max von €39/Tag)
70%
Mindestlohn € 380 € 310 € 337,70 € 340
Feiertage 13 13 15 12
Max. Kündigungsfrist (in Tagen) 90 60 90 (>5 J.) 180
Arbeitslosigkeit (III 2013) 14,3% 8% 14,68% 12,2%
% der Personen mit Hochschulbildung
17%(2011)
14,6%(2011)
13,8%(2011)
18%(2012 Juli)
Ökonomische Indikatoren
Arbeitskreis Mitteleuropa
48
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Durchschnittslohn in den einzelnen Bereichen
Branche/Sektor PL CZ SK HUIT und Kommunikation € 1,546.8 € 1,810.7 € 1,637.0 € 1.292Finanzen/Versicherungen € 1,493.0 € 1,994.7 € 1,658.0 € 1.367Energie € 1,408.5 € 1,617.8 € 1,471.0 € 1,164Professionelle, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten € 1,252.6 € 1,237 € 933.0 € 1.051
Öffentlicher Sektor € 1,050.2 € 1,037.4 € 998.0 € 810Landwirtschaftlicher Sektor € 1,029.3 € 773.4 € 630.0 € 543Grundstücks- und Wohnungswesen € 926.6 € 829 € 907.0 € 714Industrie € 915.5 € 952.8 € 857.0 € 749Bausektor € 884.6 € 883.9 € 607.0 € 540Beförderung, Logistik € 844.3 € 911 € 812.0 € 710Gesundheitssektor € 803.1 € 992.4 € 770.0 € 511
Ökonomische Indikatoren
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern
Gründung und Liquidation einer GmbH
Arbeitskreis Mitteleuropa
49
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Gründung einer GmbH – Vergleich
PL CZ SK HU
Zeitdauer ca. 6 Wochen ca. 4 Wochen ca. 3 Wochen ca. 6 Wochen
Gesellschafts-vertrag Notarielle Form Notarielle Form
Schriftlich, Unterzeichnung vor dem Notar
Gegenzeichnungv. Notar/Rechts-anwalt
Kosten
ca. € 300Gebühren undNotarkosten
0,5% desStammkapitals(SzH)
ca. € 1,000Gebühren undNotarkosten
Gebühr € 331 (elektronischerAntrag € 165,50)
Anwalt€ 700 – € 2.500
ca. € 500Gebühren undNotarkosten
Min.Stammkapital
ca. € 1.200(PLN 5.000)
ca. € 7,750(2014 geplant CZK 1)
€ 5.000 ca. € 1.700(HUF 500.000)
Gründung und Liquidation einer GmbH
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Gründung einer GmbH (Sp. z o.o.) in Polen
Gründung und Liquidation einer GmbH
GESELLSCHAFTSVERTRAGGesellschaftsvertrag in Form einer notariellen Urkunde in der polnischenSprache. Der Vertrag bestimmt u.a. die Höhe des Stammkapitals (min.5.000 PLN = € 1.200). Gründung einer Gesellschaft in Organisation.
BUCHFÜHRUNGEinbringung der im Vertrag bestimmten Einlagen.Die Einbringung der bestimmten Einlagen verursacht in der Praxis diePflicht der Eröffnung der Rechnungsbücher.
ORGANE DER GESELLSCHAFTDie Organe der Gesellschaft sind im Gesellschaftsvertrag zu bestimmen– Geschäftsführung und Aufsichtsrat (wahlweise).
ANMELDUNG DER GESELLSCHAFT
Anmeldung im polnischen Handelsregister. Gründung einer GmbH (Sp. z o.o.)Bei der Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister sind auch dieAnmeldungsanträge bei folgenden Anstalten zu stellen: StatistischesHauptamt (REGON), polnische Rentenversicherungsanstalt, Finanzamt(NIP)
Sp.z
o.o
.(G
mbH
)in
Org
anis
atio
nSp
.z o
. o.
(Gm
bH)
Arbeitskreis Mitteleuropa
50
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Gründung einer GmbH (s.r.o.) in Tschechien
Gründung und Liquidation einer GmbH
GESELLSCHAFTSVERTRAGGründung durch Gesellschaftsvertrag in Form einer notariellen Urkunde inder tschechischen Sprache. Der Vertrag bestimmt u.a. die Höhe desStammkapitals (min. CZK 200 000 = € 7,750, ab 2014 möglicherweiseCZK1 = € 0,04).Entstehung der Gesellschaft durch Eintragung ins Handelsregister
BUCHFÜHRUNGVerpflichtend BuchführungAnmeldung der Gesellschaft beim Finanzamt
ORGANE DER GESELLSCHAFTDie Organe der Gesellschaft sind im Gesellschaftsvertrag zu bestimmen– Geschäftsführung und Aufsichtsrat (wahlweise).
Weitere Gesellschaftsformen:AG (a.s.)KG (k.s.) – Komplementäranteile an einer KG kann man nicht übertragenOHG (v.o.s.) – Anteile an einer OHG kann man nicht übertragenWeitere wie EU-Gesellschaft, Genossenschaften (družstvo) usw.
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Gründung einer GmbH (s.r.o.) in der Slowakei
Gründung und Liquidation einer GmbH
GESELLSCHAFTSVERTRAGGesellschaftsvertrag in schriftlicher Form in der slowakischen Sprache. DerVertrag bestimmt u.a. die Höhe des Stammkapitals (min. 5.000 EUR).
ORGANE DER GESELLSCHAFTDie Organe der Gesellschaft sind im Gesellschaftsvertrag zu bestimmen– Generalversammlung, Geschäftsführung und Aufsichtsrat (wahlweise).BUCHFÜHRUNGdoppelte Buchführung ist gesetzlich vorgeschrieben
ANMELDUNG DER GESELLSCHAFT
Anmeldung im slowakischen Handelsregister. Gründung einer GmbH (s.r.o.), davor Anmeldung beim Gewerberegister (Gewerbeschein)Nach der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgt dieRegistrierung (Antrag) für die KÖSt. beim Finanzamt.
s.r.o
.(G
mbH
)in
Org
anis
atio
ns.
r.o.(
Gm
bH)
Arbeitskreis Mitteleuropa
51
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Gründung einer GmbH (Kft) in Ungarn
Gründung und Liquidation einer GmbH
GESELLSCHAFTSVERTRAGGesellschaftsvertrag in Form einer vom Notar/Rechtsanwaltgegenzeichneter Urkunde in der ungarischen Sprache. Der Vertragbestimmt u.a. die Höhe des Stammkapitals (min. 500.000 HUF = € 1.720).Gründung einer Gesellschaft in Organisation.
BUCHFÜHRUNGPflicht der Eröffnung der Rechnungsbücher: im Zeitpunkt derGegenzeichnung des Gesellschaftervertrages
ORGANE DER GESELLSCHAFTDie Organe der Gesellschaft sind im Gesellschaftsvertrag zu bestimmen– Geschäftsführung und Aufsichtsrat (wahlweise).
ANMELDUNG DER GESELLSCHAFT
Anmeldung im ungarischen Handelsregister. Gründung einer GmbH (Kft)
Bei der Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister automatischeAnmeldung bei folgenden Anstalten: Statistisches Hauptamt (KSH),Finanzamt (NAV)
Kft
(Gm
bH)i
n O
rgan
isat
ion
Kft
(Gm
bH)
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation einer GmbH – Vergleich
PL CZ SK HU
Zeitdauer min. 6 Monaten Min. 4 Monate min. 6 Monaten
Erfahrungsgemäss min. 9 Monaten,
gesetzlich max. 3 Jahre
Kosten
Je nach der Zeitdauer der Liquidation
Verwaltungs-kosten
min. ca. € 600
Je nach der Zeitdauer der Liquidation
Ca. € 800
Je nach der Zeitdauer der Liquidation
Grundsätzlich teurer als die
Gründung einer s.r.o. (dazu noch
Kosten für Buchhalter und Steuerberater)
Je nach der Zeitdauer der Liquidation
Verwaltungs-kosten
min. ca. € 600
Gründung und Liquidation einer GmbH
Arbeitskreis Mitteleuropa
52
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation einer GmbH in Polen (1)
Die Liquidation erfolgt infolge:i) der im Gesellschaftsvertrag genannten Ursachen, ii) der Fassung eines Gesellschafterbeschlusses. Bestellung eines Liquidators.
Bewertung von Bilanzaktiva nach den netto Verkaufspreisen
Notwendigkeit der Erstellung einer Liquidationsbilanz (Abschluss der Rechnungsbücher)
Die Aufforderung der Gläubiger der Gesellschaft, damit sie ihre Ansprüche erheben – Bekanntmachung im gerichtlichen Amtsblatt
Notwendigkeit der Erstellung eines Jahresabschlusses zum Vortag der Beendigung der Liquidation (Abschluss der Rechnungsbücher). Stellung eines Antrags auf die Löschung im Handelsregister und in anderen Anstalten.
Bildung von Rückstellungen, die mit der Liquidation der Gesellschaft verbunden sindVerschmelzung aller Kapitalposten zu einem Stammkapital
Fassung des Beschlusses über den Ort der Aufbewahrung von Dokumenten (der Ort ist durch die Gesellschaft oder das Gericht zu bestimmen).
Gründung und Liquidation einer GmbH
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation: Fallstricke / Hindernisse – Polen (2)
Risiko der Umsatzsteuer, sofern kein Betrieb/Teilbetrieb
Risiko der Besteuerung von stillen Reserven
Einkommensfreistellung des Anteilseigners:- Anteilseigner juristische Person- Mindestbeteiligung von 10% über 2 Jahre
Arbeitskreis Mitteleuropa
53
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation einer GmbH in Tschechien (1)
Die Liquidation: i) wahlweise, ii) erzwungen
Bestellung eines LiquidatorsErstellung eines außerordentlichen Jahresabschlusses und KöSt-Erklärung
zum Tag des LiquidationsanfangsBewertung von Bilanzaktiva nach den netto VerkaufspreisenAufforderung der Gläubiger der Gesellschaft, damit sie ihre Ansprüche
erheben – Bekanntmachung im gerichtlichen Amtsblatt (obchodní věstník)Verkauf des Vermögens, Befriedigung der GläubigerErstellung eines außerordentlichen Jahresabschlusses und KöSt-Erklärung
zum Tag der Erstellung eines Vorschlags für eine Verteilung einesLiquidationsüberschusses
Verteilung eines LiquidationsüberschussesBezahlung der SteuerpflichtStellung eines Antrags auf die Löschung im Handelsregister
Gründung und Liquidation einer GmbH
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation: Fallstricke / Hindernisse – Tschechien (2)
Abführung der Umsatzsteuer vom Vermögen zum Tag der Ust.-Deregistrierung
Einkommensfreistellung des Anteilseigners:- Anteilseigner juristische Person- Mindestbeteiligung von 10% über 1 Jahre
Keine Einkommensfreistellung der Verteilung eines Liquidationsüberschusses
Risiko des Insolvenzverfahren falls Vermögen niedriger als Verbindlichkeiten
Arbeitskreis Mitteleuropa
54
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation einer GmbH in der Slowakei (1)
Gründung und Liquidation einer GmbH
Die Liquidation erfolgt infolge der Fassung eines Gesellschafterbeschlusses (außer Sonderfälle). Bestellung eines Liquidators. Notwendigkeit der Erstellung einer Liquidationsbilanz (Abschluss der Rechnungsbücher)
Bewertung von Bilanzaktiva nach AHK Wert Bildung von Rückstellungen, die mit der Liquidation der Gesellschaft verbunden sindÜberprüfung der Darstellung bei langfristig. Forderungen/Verbindlichkeiten
Die Aufforderung der Gläubiger der Gesellschaft, damit sie ihre Ansprüche erheben – Bekanntmachung im gerichtlichen Amtsblatt
Zustimmung des Steuerverwalters mit der Löschung
Notwendigkeit der Erstellung eines Jahresabschlusses zum Tag der Beendigung der Liquidation (Abschluss der Rechnungsbücher). Stellung eines Antrags auf die Löschung im Handelsregister.
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation: Fallstricke / Hindernisse – Slowakei (2)
Risiko der Umsatzsteuer, sofern kein Betrieb/Teilbetrieb
Falls sich die Gesellschaft im Insolvenz befindet erfolgt das Konkursverfahren
Risiko der Besteuerung von stillen Reserven
Zustimmung des Finanzamtes mit der Löschung, mögliche Betriebsprüfung bzw. sonstige Verzögerungen (ggb. Strafen und Verzugszinsen aus Vergangenheit)
Arbeitskreis Mitteleuropa
55
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation einer GmbH in Ungarn (1)
Gründung und Liquidation einer GmbH
Die Liquidation erfolgt infolge: der Fassung eines Gesellschafterbeschlusses. Bestellung eines Liquidators.
Bewertung von Bilanzaktiva zum Verkehrswert
Notwendigkeit der Erstellung von Liquidationsbilanzen (Eröffnung,Abschluss der Rechnungsbücher)
Die Aufforderung der Gläubiger der Gesellschaft, damit sie ihreAnsprüche erheben – Bekanntmachung im gerichtlichen Amtsblatt
Notwendigkeit der Erstellung eines Jahresabschlusses zumVortag der Beendigung der Liquidation (Abschluss derRechnungsbücher). Stellung eines Antrags auf die Löschung imHandelsregister und in anderen Anstalten.
Bildung von Rücklagen, die mit der Liquidation der Gesellschaft verbunden sind
Der Liquidator ist verpflichtet über den Ort der Aufbewahrung vonDokumenten zu sorgen.
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation: Fallstricke / Hindernisse – Ungarn (2)
Zwingende, umfassende Betriebsprüfung
Umsatzsteuerpflicht für entnommene Anlagen
Körperschaftsteuerpflicht für stille Reserven
Arbeitskreis Mitteleuropa
56
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenHauptquellen der Vorschriften zur Rechnungslegung
RechnungslegungsgesetzRLG-PL
BesondereRechnungslegungsgrundsätze,u.a. für:
• Banken• Versicherungsgesellschaften• Rentenfonds• Gebietskörperschaften
Gesetz über die Wirtschaftsprüferund deren Berufsselbstverwaltung,die zur Durchführung vonJahresabschlussprüfungenberechtigten Wirtschaftsobjektesowie über die öffentlichen Aufsicht
Polnische RechnungslegungsstandardsPRS
InternationaleStandardsder RechnungslegungIFRS
Hauptquellen
wahlweise
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Arbeitskreis Mitteleuropa
57
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichtenwichtigste Probleme im JA
Jahresabschlüsse der Kapitalgruppen (Pflicht der Aufstellung der JA gem. IFRS)
Verschmelzungen von Unternehmen und Aufstellung der Konzernabschlüsse
Finanzinstrumente
Bewertung der Posten, die auf die Schätzungswert der Geschäftsführung
basieren (Bewertung nach dem beizuliegenden Zeitwert von
Rückstellungen, Investitionsimmobilien, Wertberichtigungen)
Mangel an Fachwissen der Personen, die die JA vorbereiten
Bewertung von langfristigen Verträgen
Wichtigste Probleme bei Aufstellung des JA
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Bewertung nach Wert der Investitionsimmobilien
Verbot, Bewertung nach AHK-Wert
Wahlrecht
Aktive latente Steuer Wahlrecht Pflicht der Darstellung
Nicht realisierte positive Kursdifferenzen in Bezug auf die langfristigen Posten
Verbot Pflicht der Darstellung
Leasing keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IAS 17
Finanzinstrumente keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IAS u. IFRS
Bewertung von langfristigen Verträgen
keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn
ähnlich wie bei IAS 11
Eigenkapital (negativer Wert) Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen)
zulässig
Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenDifferenzen
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Arbeitskreis Mitteleuropa
58
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenHauptquellen der Vorschriften zur Rechnungslegung
RechnungslegungsgesetzRLG (ZOÚ)-CZ
BesondereRechnungslegungsgrundsätze, u.a. für:
• Banken• Versicherungsgesellschaften• Gemeinnützige Organisationen• Gebietskörperschaften
Gesetz über die Wirtschaftsprüfer
TschechischeRechnungslegungsstandardsCZ-RS
Verordnung Nr. 500/2002V 500
Internationale Standardsder RechnungslegungIFRSPflichtgemäß für Emittentenvon auf europäischen Börsegehandelten Wertpapieren
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Hauptquellen
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichtenwichtigste Probleme im JA
Finanzinstrumente
Bewertung von Vorräte (Wertberichtigung)
Rückstellungen
Bewertung von Forderungen
Wichtigste Probleme bei Aufstellung des JA
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Arbeitskreis Mitteleuropa
59
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Bewertung nach Wert der Investitionsimmobilien Verbot, Bewertung nach AHK-Wert Verbot, Bewertung nach AHK-Wert
Aktive latente Steuer WahlrechtPflicht der Darstellung(Voraussetzung ihrer Verwendung in der Zukunft)
Nicht realisierte positive Kursdifferenzen in Bezug auf die langfristigen Posten
Verbot Pflicht der Darstellung und gleichzeitige KöSt.-Besteuerung
Leasing keine bestimmten Vorschriften
Leasinggegenstand ist nicht beim Leasingsempfänger in Aktiva erfasst. Raten werden als Kosten verbucht.
Finanzinstrumente keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IFRS
Bewertung von langfristigen Verträgen keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn
keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn
Eigenkapital (negativer Wert) Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen) Zulässig (Insolvenzrisiko)
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Differenzen
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenHauptquellen der Vorschriften zur Rechnungslegung
RechnungslegungsgesetzRLG-SK
BesondereRechnungslegungs-maßnahmen, u.a. für:
• Staatsorganisationen (Budget- und Zuschussbetriebe)
Gesetz über die Wirtschaftsprüfer,Wirtschaftsprüfung und überAufsicht über Wirtschaftsprüfungs-verfahren
SlowakischeRechnungslegungsmaßnahmeSRLM
InternationaleStandardsder RechnungslegungIFRS
Hauptquellen
für ausgewählte Subjekte
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Arbeitskreis Mitteleuropa
60
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichtenwichtigste Probleme im JA
Fehlende Verträge zwischen verbundenen Unternehmen
Verschmelzungen von Unternehmen und Aufstellung der Konzernabschlüsse
Finanzinstrumente
Bewertung der Posten, die auf die Schätzungswert der Geschäftsführung
basieren (Bewertung nach dem beizuliegenden Zeitwert von
Rückstellungen, Wertberichtigungen, latente Steuer)
Mangel an Fachwissen der Personen, die die JA vorbereiten
Bewertung von langfristigen Verträgen, bedingte Verbindlichkeiten
Wichtigste Probleme bei Aufstellung des JA
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Bewertung nach Wert der Investitionsimmobilien
Verbot, Bewertung nach AHK-Wert
Bewertung nach AHK-Wert
Aktive latente Steuer Wahlrecht Darstellung, sofern ausreichende StBMG in der Zukunft wahrscheinlich
Nicht realisierte positive Kursdifferenzen in Bezug auf die langfristigen Posten
Verbot Pflicht der Darstellung
Leasing keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IAS 17
Finanzinstrumente keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IAS u. IFRS
Bewertung von langfristigen Verträgen
keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn
ähnlich wie bei IAS 11
Eigenkapital (negativer Wert) Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen)
Zulässig (jedoch keine Gewinnausschüttung möglich)
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Differenzen
Arbeitskreis Mitteleuropa
61
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenHauptquellen der Vorschriften zur Rechnungslegung
RechnungslegungsgesetzRLG-HU
BesondereRechnungslegungsgrundsätze,u.a. für:• Banken• Versicherungsgesellschaften• Rentenfonds
Gesetz über die Wirtschaftsprüfer undderen Berufsselbstverwaltung, die zur Durchführung von Jahresabschlussprüfungen berechtigten Wirtschaftsobjekte sowie über die öffentliche Aufsicht
InternationaleStandardsder RechnungslegungIFRS Wahlweise: nur für
Konsolidierten JA
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichtenwichtigste Probleme im JA
Inventarbewertung
Bewertung von langfristigen Verträgen
Bewertung der Posten, die auf die Schätzungswert der Geschäftsführung
basieren (Rückstellungen,Wertberichtigung der Forderungen,
Investitionsimmobilien, Abwertung der Vorräte)
Mangel an Fachwissen der Personen, die die JA vorbereiten
Bewertung der Fremdwährungspositionen in der HUF Bilanz
Wichtigste Probleme bei Aufstellung des JA
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Arbeitskreis Mitteleuropa
62
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Bewertung nach Wert der Investitionsimmobilien
Verbot, Bewertung nach AHK-Wert
Wahlrecht
Aktive latente Steuer Wahlrecht Verbot
Nicht realisierte positive Kursdifferenzen in Bezug auf die langfristigen Posten
Verbot Pflicht der Darstellung
Leasing keine bestimmten Vorschriften Eigene Definition des huRLG
Finanzinstrumente keine bestimmten Vorschriften Eigene Definition des huRLG
Bewertung von langfristigen Verträgen
keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn
keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn
Eigenkapital (negativer Wert) Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen)
Zulässig, Massnahmen erforderlich
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Differenzen
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Fristen (1/2)
Ereignis PL CZ SK HU
Aufstellung eines JA
innerhalb von 3 Monaten nach dem
BT
innerhalb von 3/6Monaten nach dem
BT
innerhalb von 6Monaten nach dem
BT
Innerhalb von 5 Monaten nach
dem BT
Feststellung eines JA
innerhalb von 6 Monaten nach dem
BT
innerhalb von 3/6Monaten nach dem
BT
spätestens innerhalb von 9
Monaten nach dem BT
Innerhalb von 5 Monaten nach
dem BT
Abgabe eines JA zum Finanzamt
10 Tage ab der Feststellung des JA
Mit der KöSt.-Erklärung
(3/6 Monaten nach dem BT)
innerhalb von 3 Monaten nach dem
BT
Nicht erforderlich
Abgabe eines JA zum Gericht
innerhalb von 15 Tagen ab der
Feststellung des JA
innerhalb von 30Tagen ab der
Feststellung des JA
innerhalb von 30 Tagen ab der
Feststellung des JA
Innerhalb von 5 Monaten nach
dem BT
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Arbeitskreis Mitteleuropa
63
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Fristen (2/2)
Ereignis PL CZ SK HU
Offenlegunginnerhalb von 15
Tagen ab der Feststellung des
JA*
innerhalb von 30Tagen ab der
Feststellung des JA
wennPrüfungspflicht, Offenlegung im
handelsrechtlichen Amtsblatt, Bilanz
und GuV innerhalb von 30 Tagen nach
der Feststellung des JA
innerhalb von 5 Monaten nach
dem BT
Friste der Prüfung je nach dem Bilanzposten
Keine Frist für Wirtschaftsprüfer
innerhalb von 1 Jahr nach dem BT
innerhalb von 5 Monaten nach
dem BT
Endgültiger Abschluss der Rechnungsbücher
15 Tage ab der Feststellung des JA
Bei der Genehmigungeines JA durch die Hauptversammlung
nach der Feststellung des JA
innerhalb von 5 Monaten nach
dem BT
Aufteilung oder Deckung des Ergebnisses
nach der Feststellung des JA und nach
Erteilung des Bestätigungsvermerks
durch einen Wirtschaftsprüfer
Nach der Feststellung des JA und nach
Erteilung des Bestätigungsvermerk
s durch einen Wirtschaftsprüfer
nach der Feststellung des JA
nach der Feststellung des
JA
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Inhalt
Ereignis PL CZ SK HUEinführung in den JA
JA Bestandteil des Lageberichts
Nicht vorgeschrieben keine
Bilanz
GuV
Cashflow-Rechnungnur die Einheiten, die
der Prüfung unterliegen
Für GmbH freiwilligFür grössere Gesellschafte obligatorisch
nur die Einheiten, die der Prüfung
unterliegen
Bei verinfachten JA
keine
Eigenkapitalspiegelnur die Einheiten, die
der Prüfung unterliegen
Für GmbH freiwilligFür grössereGesellschafte obligatorisch
kein
Anhang
Lageberichtnur die Einheiten, die der Prüfung
unterliegen
Bei verinfachten JA
kein
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Arbeitskreis Mitteleuropa
64
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Maßgeblichkeit
Land Maßgeblichkeit
PL keine
CZ keine
SK
HU keine
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Maßgeblichkeit
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Bilanz
GuV
Ergebnis vor Steuern zu
Bilanzzwecken
Keine Pflicht der Darstellung der nach den
Steuervorschriften erstellten Bilanz
Ausschlüsse in Bezug auf:Wertveränderung der Rückstellungen,Wertveränderung der AbschreibungenPostenbewertung zum beizuliegenden ZeitwertNicht realisierte KursdifferenzenEine ganze Reihe von anderen Unterschieden, die die Besteuerungsgrundlage beeinflussen Ergebnis vor
Steuern zu Steuerzwecken
Arbeitskreis Mitteleuropa
65
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Maßgeblichkeit
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Bilanz
GuV
Ergebnis vor Steuern zu
Bilanzzwecken
Keine Pflicht der Darstellung der nach den
Steuervorschriften erstellten Bilanz
Ausschlüsse in Bezug auf:Wertveränderung der Rückstellungen,Wertveränderung der AbschreibungenPostenbewertung zum beizuliegenden ZeitwertEine ganze Reihe von anderen Unterschieden, die die Besteuerungsgrundlage beeinflussen Ergebnis vor
Steuern zu Steuerzwecken
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Maßgeblichkeit
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Bilanz
GuV
Ergebnis vor Steuern zu
Bilanzzwecken
Keine Pflicht der Darstellung der nach den
Steuervorschriften erstellten Bilanz
Ausschlüsse in Bezug auf:Wertveränderung der ausgewählten Rückstellungen,Wertveränderung der AbschreibungenWertveränderung der ausgewählten WertberichtigungenEine ganze Reihe von anderen Unterschieden, die die Besteuerungsgrundlage beeinflussen
Ergebnis vor Steuern zu
Steuerzwecken
Arbeitskreis Mitteleuropa
66
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Maßgeblichkeit
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Bilanz
GuV
Ergebnis vor Steuern zu
Bilanzzwecken
Keine Pflicht der Darstellung der nach den
Steuervorschriften erstellten Bilanz
Ausschlüsse in Bezug auf:Wertveränderung der Rückstellungen,Wertberichtigung der ForderungenRechnungslegungsrechtliche AfA Weitere
Unterschiede, die die Besteuerungsgrundlage beeinflussen
Ergebnis vor Steuern zu
Steuerzwecken
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Arbeitskreis Mitteleuropa
67
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
DBA mit Deutschland – Überblick
PL CZ SK HU
QSt- Dividenden 5% / 15% 5% / 15% 5 % /15 % 5% / 15%
QSt- Zinsen 5% 0% 0 % 0%
QSt-Lizenzgebühren 5% 5% 5% 0%
ImmobilienklauselImmobilienklausel erweitert an alle Gesellschaften ×
Arbeitnehmergehälter Freistellungs-methode
Freistellungs-methode
Freistellungs-methode
Freistellungs-methode
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Abrechnung der Steuer – Überblick (1)
PL CZ SK HU
Körperschaftsteuer
Jahreserklärung bis innerhalb von 3
Monaten nach dem BT
Jahreserklärung bis innerhalb von 3/6 Monaten nach
dem BT
Jahreserklärung bis innerhalb von 3 Monaten nach dem
BT
Jahreserklärung bis innerhalb von 5 Monaten nach dem BT
EinkommensteuerJahreserklärung bis
30. April des Folgejahres
dtto
Jahreserklärungbis innerhalb von 3 Monaten nach dem
BT
Jahreserklärung bis 20. Maides Folgejahres
PauschalierteVorauszahlungen
gilt nicht für Neugründer
gilt nicht für Neugründer
gilt nicht für Neugründer
gilt nicht für Neugründer
Umsatzsteuer
Steuererklärung bis 25. Tag des
Folgemonats/Vierteljahres
Steuererklärung bis 25. Tag des Folgemonats(Vierteljahres)
Steuererklärung bis 25. Tag des
Folgemonats/Vierteljahres
Steuererklärung bis 20. Tag
des Folgemonats/Vierteljahres
Arbeitskreis Mitteleuropa
68
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Abrechnung der Steuer – Überblick (2)
PL CZ SK HU
NichtabzugsfähigeBetriebsausgaben Über 60 Fälle Über 60 Fälle Über 60 Fälle Über 60 Fälle
Besteuerung von unentgeltlichen Leistungen
Verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung
Nur zur im Gesetz genannten Themen
×
KSt-Organschaft × × ×Steuermissbrauchklauseln
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Polnisches Steuerrecht – Überblick
Besondere Merkmale der Steuern in Polen:
Abrechnung der ErtragssteuernAbrechnung der Umsatzsteuer
Besondere Steuerarten:
Steuer auf zivilrechtliche HandlungenImmobiliensteuerAgrarsteuerWaldsteuer
Arbeitskreis Mitteleuropa
69
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Slowakisches Steuerrecht – Überblick
Besondere Merkmale der Steuern in der Slowakei:
Bis Ende des Jahres 2012 einheitlicher Steuersatz 19%Keine Besteuerung der DividendenKeine Grunderwerbssteuer, Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer
Besondere Steuerarten
ImmobiliensteuerSonderabgabe bei regulierten Subjekten (mindestens 50% der Gesamterträge von ausgewählten Bereichen, z.B. Energie, Versicherung, Bahnverkehr.)
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Ungarisches Steuerrecht – Überblick
Besondere Merkmale der Steuern in Ungarn:Körperschaftssteuer (10 % für die BMGL bis 1,7 Mio. EUR; 19% für den übertreffenden Teil) Gewerbesteuer (2% des Nettoumsatzes vemindert um Wareneinsatz, Materialkosten, vermittelte Leistungen) Grunderwerbsteuer (4% bis 3,5 Mio. EUR; 2% für den übertreffenden Teil) Insg. Über 80 Steuerarten
Besondere SteuerartenSondersteuer der Kreditinstitute (0,15/0,53% der korrigierten Bilanzsumme)
Sondersteuer der Energieunternehmer (31% des mod. Handelsrechtl. Ergebnisses)
Gebühr für Banktransaktionen (0,2-0,3% des überwiesenen Betrages, max. ca. 20 EUR pro Überweisung)
Sondersteuer der Telekommuniationstätigkeit (2 HUF/Minute; 2 HUF/SMS)
Arbeitskreis Mitteleuropa
70
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Optimierungsmöglichkeiten– Polen (1): GmbH & Co. KG
persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) – GmbH – PL
steuerliche Transparenz
Effektive Besteuerung i. H. v. 19% des Einkommens desKommanditisten
Geplante Novellierung - Körperschaftsteuerpflicht der KG ab 1.Januar 2014
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Optimierungsmöglichkeiten– Polen (2): Geschäftsführergehälter
Ausländischer Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft
ESt i. H. v. 20 % auf Einnahmen (Wahlrecht zum Progressionstarif)
Freistellung unter Progressionsvorbehalt in Deutschland
Keine Sozialversicherungsbeiträge in Polen
GF-Gehalt - Betriebsausgabe der GmbH-PL
Arbeitskreis Mitteleuropa
71
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Optimierungsmöglichkeiten– Polen (3): Sonderwirtschaftszonen
Ertragssteuerbefreiung für Neuinvestitionen
Voraussetzung für die Steuerbefreiung
- Investitionsausgaben- Neue Arbeitsplätze- Förderung von bestimmten gewerblichen Tätigkeiten
Zeiteinschränkungen (grds. bis 2020)
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Slowakei: Investitionsförderungen seitens der Regierung
Investitionshilfe für neue Investoren/etablierte Investoren bei Expandieren
Formen- Steuerermäßigung (bevorzugt)- Förderung für Anschaffung von Vermögen- Zuschuss für neue Arbeitsplätze- Begünstigter Immobilienerwerb
Bereiche- Industrie, technologische Zentren, Zentren der strategischen
Dienstleistungen und Reiseverkehr
Arbeitskreis Mitteleuropa
72
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Steuerlich günstige Strukturen – Tschechien
Steuerliche TransparenzOffene Handelsgesellschaft (v.o.s.) - Gesellschaft ist kein Steuersubjekt für die KöSt- Gesellschafter sind Steuersubjekte – Besteuerung durch ihre Betriebstätten
in Tschechien (juristische Person 19% KöSt, natürliche Person 15% ESt.)- Keine Quellensteuer bei der Gewinnausschüttung- Einkünfte der tschechischen Betriebstätten üblicherweise im Ausland
ausgenommen aus der Besteuerung (Freistellungsmethode)
Kommanditgesellschaft (k.s.)- Kommanditist – beschränkt haftender Gesellschafter, Besteuerung ähnlich
wie GmbH-Gesellschafter (Besteuerung der GmbH, Quellensteuer anDividenden)
- Komplementär – unbeschränkt haftender Gesellschafter, Besteuerungähnlich wie OHG-Gesellschafter (juristische Person 19% KöSt, natürlichePerson 15% ESt.)
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Steuerlich günstige Strukturen – Slowakei: KG
persönlich beschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) –GmbH - SK
steuerliche Transparenz bei dem Komplementär
Körperschaftsteuerpflicht der KG, Besteuerung der Kommanditisten auf der Ebene der KG i. H. v. 23%
Gewinnausschüttung an Kommanditisten steuerfrei in SK
Arbeitskreis Mitteleuropa
73
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Optimierung der Besteuerung von Geschäftsführergehältern (CZ)
Ausländischer Geschäftsführer einer tschechischen Gesellschaft
ESt i.H.v. 15 % von Einnahmen- „Superbruttolohn“ - Besteuerungsgrundlage 134% des Geschäftsführergehalts- Steuersatz 15% + 7% Solidaritätszuschlag vom Gehaltsteil übersteigend
CZK 1 242 432 = € 48,170 (2013)DBA mit Deutschland - FreistellungSozialversicherungsbeiträge – nur in einem EU-Staat nach Verordnung Nr. 465/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012. Fallsin Tschechien:- Maximal Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge in Tschechien
CZK 1 242 432 = € 48,170 (2013)- Keine maximal Bemessungsgrundlage für Krankenversicherungsbeiträge in
Tschechien für 2013 - 2015GF-Gehalt - Betriebsausgabe der GmbH-CZ
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Optimierung der Besteuerung von Geschäftsführergehältern (SK)
Ausländischer Geschäftsführer einer slowakischen Gesellschaft
ESt i. H. v. 19 % / 25 % auf Einnahmen
iSd DBA DE-SK Freistellung unter Progressionsvorbehalt in Deutschland
Keine Sozialversicherungsbeiträge in der Slowakei, sofern Sozialpflichtversicherung in Deutschland
GF-Gehalt - Betriebsausgabe der GmbH-SK
Arbeitskreis Mitteleuropa
74
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Optimierungsmöglichkeiten– Ungarn (1): Geschäftsführergehälter
Ausländischer Geschäftsführer einer ungarischen Gesellschaft
ESt i. H. v. 16 % auf Einnahmen
Freistellung unter Progressionsvorbehalt in Deutschland
Keine Sozialversicherungsbeiträge in Ungarn
GF-Gehalt - Betriebsausgabe der GmbH-HU
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Optimierungsmöglichkeiten– Ungarn (2): Holdingstruktur
Offengelegte Beteiligung von min. 30% - Veräusserungsgewinne nach Haltefrist von 1 Jahr in Ungarn körperschaftssteuerfrei
Vom Ausland erhaltene Dividenden grundsätzlich körperschaftssteuerfrei
An eine ausländische Gesellschaft gezahlte Dividende – keine Quellensteuer in Ungarn
Vom Ausland erhaltene Lizenzgebühren zu 50% körperschaftssteuerpflichtig
Körperschaftssteuesatz für BMGL bis € 1.7 M 10%
Arbeitskreis Mitteleuropa
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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Optimierungsmöglichkeiten– Ungarn (3): Sonderwirtschaftszonen
Neuinvestitionen von min. 350 TEUR in bestimmten Zonen:
Körperschaftseuerbegünstigung von 80% über 10 Jahre bis zu grundsätzlich 50% der Investitionskosten
Steuerbegünstigung für den 27% Arbeitgebersozialabgabe über 5 Jahre: in den esten zwei Jahren 100%, in den 3 Folgejahren 50% (max. von 100 THUF (345 EUR) pro Monat)
Steuerbegünstigung für den 1,5% Arbeitgebersozialabgabe über 2 Jahre: 100% (max. von 100 THUF (345 EUR) pro Monat)
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern
Besondere Probleme
Arbeitskreis Mitteleuropa
76
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (PL)
Methoden der Gewinnermittlung
APA-Verfahren
Verrechnungspreisdokumentation
- Transaktionswerte- Fristen (Vorlage innerhalb von 7 Tagen)
Sanktionssteuersatze von 50 % beim Mangel an der Dokumentation
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (CZ)
Methoden gemäß OECD-Regelung
APA-Verfahren (Gebühr CZK 10 000 = € 390)
Verrechnungspreisdokumentation- gemäß dem EStG ist nicht pflichtig, jedoch von der Steuerverwaltung
gewöhnlich verlangt- OECD- und EU-Muster akzeptiert
Falls eine Verrechnungspreisdokumentation gibt, die Beweislast liegt bei der Steuerverwaltung
Eine komplexe Verrechnungspreiseprüfung bei einer Gesellschaft mit Umsatz höher als CZK 2 Mld. = € 78 Mil.
Arbeitskreis Mitteleuropa
77
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (SK)
Methoden der Gewinnermittlung;
APA-Verfahren
Verrechnungspreisdokumentation
- Transaktionswerte- Vorlegung der Dokumentation bei der Betriebsprüfung innerhalb von
60 Tage ab der schriftlichen Aufforderung vom Finanzamt
Strafen bis zu EUR 3.000 bei nicht Vorlegung der Dokumentation
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Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (HU)
Methoden der Gewinnermittlung, Methoden der OECD Richtlinie sindmöglich
APA-Verfahren: Gültigkeit für 3-5 Jahre, gebührenpflichtig, max. Gebühr35 TEUR
Verrechnungspreisdokumentation: umfangreiche Dokumentation; für alleTransaktionen mit Jahresvolumen über 170 TEUR, jährlicheAktualisierung, Ersetllungsfrist: Ende Mai des Folgejahres
Strafe beim Mangel der Dokumentation: max 7 TEUR proDokumentation; beim wiederholten Mangel die zweifache Strafe
Arbeitskreis Mitteleuropa
78
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Funktionsverlagerung – Polen
Problemebereiche:
Problem: Geltendmachung der Nachbelastung als Betriebsausgabe
Ermittlung des Verrechnungspreises
Nachweises für den tatsächlichen Transfer von immateriellen Vermögenswerten
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Funktionsverlagerung – Tschechien
Problemebereiche:
Gemäß der OECD Richtlinie „Restructuring“, Teil 9
Nachweis für den tatsächlichen Transfer von immateriellen Vermögenswerten
Sachverständigengutachten gewöhnlich verlangt
Arbeitskreis Mitteleuropa
79
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Funktionsverlagerung – Slowakei
Problemebereiche:
Ermittlung des Verrechnungspreises
Nachweises für den tatsächlichen Transfer von immateriellenVermögenswerten
Geltendmachung der Nachbelastung als Betriebs-ausgabe möglich
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Funktionsverlagerung – Ungarn
Aus dem Körperschaftsteuergesetz ist ableitbar, dass für die
Verlagerung des Betriebes die Verrechnungspreisregelungen
anwendbar sind, jedoch kein Erfahrungspraxis Rechtsunsicherheit
Arbeitskreis Mitteleuropa
80
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Haftung für Steuerrückstände – Polen
GesellschaftHaftung für die Steuerverbindlichkeiten
Geschäftsführung/Vorstandstrafrechtliche Haftung
Subsidiäre Haftung für Steuerrückstände der
Gesellschaft
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Haftung für Steuerrückstände – Tschechien
GesellschaftHaftung für die
Steuerverbindlichkeiten
Geschäftsführung/Vorstandstrafrechtliche Haftung
Subsidiäre Haftung für Steuerrückstände der
Gesellschaft
Arbeitskreis Mitteleuropa
81
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Haftung der Geschäftsführung – Slowakei
Geschäftsführung/Vorstand
strafrechtliche Haftung
subsidiäre Haftung für
Steuerrückstände der Gesellschaft
GesellschaftHaftung für die
Steuerverbindlichkeiten
Steuerbürgschaft
der Steuerzahler haftet in
Sonderfällen für die nicht
entrichtete Umsatzsteuer
seiner Lieferanten
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Haftung für Steuerrückstände – Ungarn
GesellschaftHaftung für die Steuerverbindlichkeiten
Geschäftsführung/Vorstandstrafrechtliche Haftung
Zivilrechtliche Haftung ggü. Der Gesellschaft
Arbeitskreis Mitteleuropa
82
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Page 11
TPA Horwath Gruppe | Willkommen in POLEN
Büros: WarschauAdressen: ul. Grójecka 5
02-019 Warsaw
Krzysztof HorodkoTel.: +48 22 44 00 200 [email protected]
SprachenDeutsch/ Englisch/ Polnisch
PoznanMurawa Office Park61-655 Poznan
TPA Horwath Poland – Kontaktperson
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Page 16
TPA Horwath Gruppe / | Willkommen in TSCHECHIEN
Petr KarpelesTel.: +420 222 826 [email protected]
SprachenDeutsch/ Englisch/ Tschechisch
Büros: PragueAdressen: Manesova 28
120 00 Prague
OpavaVeleslavínova 240/8 746 01 Opava
OstravaPark Centrum, Hrusovska 20 702 00 Ostrava
TPA Horwath Czech Republic – Kontaktperson
Arbeitskreis Mitteleuropa
83
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Page 14
TPA Horwath Gruppe / | Willkommen in SLOWAKEI
Büros: BratislavaAdressen: Tower 115, Pribinova 25/4195
811 09 Bratislava
KošiceLetná 27040 01 Košice
TPA Horwath Slovakia – Kontaktperson
Peter DanovskyTel.: +421 2 206 78 [email protected]
Sprachen:Deutsch/ Englisch/ Slowakisch
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Page 17
TPA Horwath Gruppe | Willkommen in UNGARN
Büro: BudapestAdresse: Buday Laszlo u. 12
1024 Budapest
Jozsef SzemerediTel.: +36 1 345 45 [email protected]
Sprachen: Deutsch/ Englisch/ Ungarisch
TPA Horwath Hungary – Kontaktperson
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
85
5 Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa Thomas Haneder/ Reno Budic/ Klaus Krammer
Zusammenfassung des Herausgebers:
In den Arbeitskreisen, die den inhaltlichen Schwerpunkt dieser Tagung ausmachen, werden für jedes Land folgende Themen im Detail behandelt:
- Arbeitsrechtliche Bedingungen, wie z.B. Pensionsalter und Mindestlohn sowie Kündigungsfristen, Durchschnittslöhne differenziert nach Branchen
- Formelle Voraussetzungen für die Gründung von Unternehmen, Darstellung der jeweiligen Bilanzierungsverpflichtungen im Vergleich zu Deutschland
- Steuersätze, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, Steuervorteile durch Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, länderspezifische Besonderheiten in der Besteuerung, Steueroptimierung durch Rechtsformwahl, Steuergestaltung durch Verrechnungspreise bei internen Lieferungen
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa4. Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung » Investition in Mittel- und Osteuropa
Essen, den 5. Juni 2013
Experten: Thomas Haneder (BG: RS), Reno Budic (HR), Klaus Krammer (RO)
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Die TPA Horwath Philosophie
Das ist es, was wir unter
Face-to-Face-Businessverstehen und Tag für Tag leben. Regional und International.
Unsere wichtigsten Werkzeuge sind nicht der Taschenrechner oder Excel-Tabellen, sondern:
ein genauer Blickein feines Gehörder richtige Riecherund ein ehrliches Gespräch.
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Unternehmensberatung
Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung
Die Beratungsbereiche
20 Partner und rund 450 Mitarbeiter leben Face-to-Face-Businessan 11 Standorten in Österreich.
Diese Beratungsqualität können Sie auch von unseren mehr als 500 Kollegen in 10 Ländern Mittel- und Südosteuropas erwarten.
In den Bereichen:
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
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Geht es um Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, heißt es nicht nur „andere Länder, andere Sitten“ sondern auch andere Kulturen, andere Märkte, andere Anforderungen, andere Gesetzgebungen, andere Sprachen und vieles mehr.
Auch wenn vieles anders ist, soll eines jedenfalls gleich bleiben:Ihr Geschäftserfolg.
11 Länder. 1 Unternehmen. Die TPA Horwath Gruppe.
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Wir bieten an allen Standorten in Mittel- und Südosteuropa einen „German & English Desk“. In einem länderübergreifenden Netzwerk ist Face-to-Face-Business besonders wichtig.
Deshalb beraten Sie Partner und/oder Mitarbeiter an jedem Standort in Mittel- und Südosteuropa nicht nur in der jeweiligen Landessprache, sondern zusätzlich auch in deutscher und/oder englischer Sprache.
So vermeiden wir fachliche Missverständnisse und Fehlerquellen.
Das spricht auch für uns: Beratung ohne Sprachbarrieren.
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Eines der führenden Beratungsunternehmen in Mittel- und Südosteuropa.
1 Unternehmen.11 Länder.26 Standorte.
1000 Mitarbeiter.
Stärke & Erfolg: Die TPA Horwath Gruppe
Egal, wo Sie in Mittel- und Südosteuropa Geschäfte machen: Sie profitieren von unserem grenzüberschreitenden Denken.
Wir sind in all diesen Ländern schon lange vor Ort.Deshalb kennen wir die Märkte und ihre Besonderheiten.Unser kulturelles Verständnis erleichtert viele Schritte.Wir bieten Ihnen nicht nur einen Standort oder ein Büro, sondern die Vorteile einer ganzen Unternehmensgruppe.
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Seite 7
Die TPA Horwath Gruppe ist Mitglied von Crowe Horwath International.
Das Crowe Horwath International Kompetenznetzwerk umfasst 167 Mitgliedsfirmen mit über 650 Büros und rund 28.300 Mitarbeitern in über 100 Ländern und zählt damit zu den „Top Ten“ der weltweit tätigen Beratungsnetzwerke.
Damit stehen wir Ihnen in allen wirtschaftlich bedeutenden Städten und Regionen der Welt mit unseren Dienstleistungen zur Verfügung.
Das weltweite Netzwerk
www.crowehorwath.net
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern
Ökonomische Rahmenbedingungen
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Ökonomische Indikatoren – allgemeine DatenBG HR RO RS
CPI (Inflation) [2012] 3.0% 3,3% 3.33% 12,6 %
Staatsverschuldung [2012] 18.4% PKB€ 7,3 bn
53,7%€ 23,6 bn
34.7 % BIP€ 51 bn
59,2% PKBCa. € 19 bn
BIP (Nennwert) [2012] € 39,6 bn € 43,9 bn € 132,6 bn € 28,7 bn
BIP (reales Wachstum) [2011/2012]
0.8% -2% 0.3% -1,7%
BIP pro Kopf [2012] € 5.400 €10.295 € 5.664 € 3.967
Arbeitslosigkeit [12/2012] 13.8% 15,8% 7 % 28,4%
Elendsindex [12/2012] 22.4 21,1% N/A N/A
Consumer Confidence Index N/A 33,39 94 61,5
PMI [Dez. 2012] N/A N/A N/A N/A
Durchschnittsgehalt [2012] € 390 € 1.045 € 479 € 514
Mindestlohn [2012] € 158 €397 € 170 ca. € 159
Ökonomische Indikatoren
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
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Ökonomische Indikatoren – Steuersätze
Bereich BG HR RO RSUmsatzsteuer 20%/9% 25% /10% / 5% 24%/ 9%, 5% 20% / 8%
Körperschaftsteuer 10% 20% 16% 15%
Einkommensteuer 10% 12% , 25%, 40% 16% 12%/ 10-20 %
Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge
AN – ca.18%AG – ca.13%
AN – 20%AG – 15,20%
AG-20,8%AN-10,5%
AN – ca. 17,9%AG – ca. 17,9%
Durch. Bruttogehalt- Beiträge AG-Anteil- Beiträge AN-Anteil- Lohnsteuer- Nettogehalt
€ 390€ 50
€ 34€ 306
€ 1.045€ 159€ 209€ 116€ 720
€ 479€ 100€ 78€ 64€ 337
€ 514€ 70€ 92€ 53
€ 369
Immobiliensteuer - Gebäude- Grundstücke- Bauten
0.1 - 4.5 Promille
(Anschaffungs-kosten bzw. behördliche Bewertung)
n/an/an/a
(angekündigt für 2013)
-0,25% - 1,8% falls
neubewertet- Anzahl der
ha multipliziert mit
Pauschalsatz
- 2,5%- 2,5%- 2,5%
Ökonomische Indikatoren
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Doing business 2013
Bereich BG HR RO RS
Unternehmensgründung 57 80 68 42
Baugenehmigungen 123 143 129 179
Stromanschluss 128 56 168 76
Registrierung von Grundeigentum 68 104 72 41
Kreditvergabe 40 40 12 40
Schutz von Investitionen 49 139 49 82
Steuerzahlung 91 42 136 149
Grenzüberschreitender Handel 93 105 72 94
Vertragssicherheit 86 52 60 103
Insolvenzverfahren 93 97 102 103
Doing Business 2013 66 84 72 86
Ökonomische Indikatoren
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
91
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
ArbeitsrechtBG HR RO RS
Pensionsalter (F/M) 60/63 60/65 59/64 60/65
Urlaubsdauer 20 20 21 20
Kostenpflichtiger Mutterschaftsurlaub
410 0(ab 1 Tag von KK
getragen, 6 + 6 Monate)
126 365
Krankengeld
80% 70%(bis 42. Tag von AG
getragen, danach 100% von KK)
75%-80% 65%
Mindestlohn 310 € 397 € 155 0,54€ / Stunde
Feiertage 13 12 11 12
Max. Kündigungsfrist (in Tagen) 90 90 21-45 N/A
Arbeitslosigkeit (III 2013) 12.4% 21,6% 6,7% 22,4%
% der Personen mit Hochschulbildung
38.2%(2012)
20% 13,6% (2013) 28,1%
Ökonomische Indikatoren
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Durchschnittslohn in den einzelnen Bereichen
Branche/Sektor BG HR RO RSIT und Kommunikation € 671 € 1.560,2 € 784 € 476
Finanzen/Versicherungen € 601 € 1.574,1 € 360 € 648,1
Energie € 660 € 1.408,2 € 700 € 584,1
Professionelle, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
€ 390 € 1.453,3 € 950 € 446,4
Öffentlicher Sektor € 403 € 1.161,5 € 520 € 421
Landwirtschaftlicher Sektor € 219 € 927,2 € 250 € 284,2
Grundstücks- und Wohnungswesen
€ 299 € 1.139,2 € 400 € 395
Industrie € 489 € 913,5 € 820 € 295,4
Bausektor € 285 € 871,6 € 280 € 296,8
Beförderung, Logistik € 333 € 1.235,9 € 900 € 368,6
Gesundheitssektor € 321 € 1.247,9 € 654 € 353,3
Ökonomische Indikatoren
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
92
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern
Gründung und Liquidation einer GmbH
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Gründung einer GmbH – Vergleich
BG HR RO RSZeitdauer 3 Tage ca. 2 Wochen 14 Tage ca. 3-4 Wochen
Gesellschaftsvertrag Benötigt keinenotarielle Form
(außer bei Sacheinlagen)
Notarielle Form Schriftliche Form (notarielle Form bei
Sacheinlagen erforderlich)
Notarielle Form
Kosten 160 BGN Staatsgebühr
ca. € 380Gebühren und
Notarkosten
€ 150 ca. € 80Gebühren und
Notarkosten
Min. Stammkapital ca. 1 EUR (2 BGN) ca. € 2.666(HRK 20.000)
RON 200, ca. € 46 ca. € 1(RSD 100)
Gründung und Liquidation einer GmbH
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Gründung einer GmbH (OOD) in Bulgarien
Gründung und Liquidation einer GmbH
GESELLSCHAFTSVERTRAGDer Gesellschaftsvertrag benötigt grds. keine notarielle Beglaubigung undeine Kopie muss auf Bulgarisch sein. Der Vertrag bestimmt dieGesellschaftler, die Höhe des Stammkapitals (min. 2 BGN = € 1), dieAdresse, die Organe der Geschäftsleitung, die Aktivität und andere.
BUCHFÜHRUNGEinbringung der im Vertrag bestimmten Einlagen.Die Einbringung der bestimmten Einlagen verursacht in der Praxis diePflicht auf die Eröffnung der Rechnungsbücher.
ORGANE DER GESELLSCHAFTDie Organe der Gesellschaft sind – die Hauptversammlung oder derEinzelgesellschaftler und Geschäftsführer..
ANMELDUNG DER GESELLSCHAFT
Anmeldung im bulgarischen Handelsregister. Gründung einer GmbH (OOD)
Bei der Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister wird die Gesellschaftautomatisch im Steueramt angemeldet.
OO
D(G
mbH
)in
Org
anis
atio
nO
OD
(Gm
bH)
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Gründung einer GmbH (d.o.o.) in Kroatien
Gründung und Liquidation einer GmbH
GESELLSCHAFTSVERTRAGGesellschaftsvertrag in Form einer notariellen Urkunde in der kroatischenSprache. Der Vertrag bestimmt u.a. die Höhe des Stammkapitals (min.20.000 HRK = € 2.666).
BUCHFÜHRUNGDie Registrierung der GmbH beim Handelsgericht verursacht in der Praxisdie Pflicht der Eröffnung der Rechnungsbücher.
ORGANE DER GESELLSCHAFTDie Organe der Gesellschaft sind im Gesellschaftsvertrag zu bestimmen– Geschäftsführung und Aufsichtsrat (wahlweise).
ANMELDUNG DER GESELLSCHAFT
Anmeldung im kroatischen Handelsregister. Gründung einer GmbH (d.o.o.)
Bei der Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister sind auch die Anmeldungsanträge bei folgenden Anstalten zu stellen: Statistisches Hauptamt, Finanzamt , Rentenversicherungs- und Krankenversicherungsanstalt, Kroatische Nationalbank
d.o.
o.(G
mbH
)d.
o.o.
(Gm
bH)
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Gründung einer GmbH (S.R.L.) in Rumänien
Gründung und Liquidation einer GmbH
GESELLSCHAFTSVERTRAG und SatzungGesellschaftsvertrag in schriftlicher Form und in rumänischer Sprache. DerVertrag bestimmt u.a. die Höhe des Stammkapitals (min. 200 RON = € 46.Gründung einer Gesellschaft in Organisation.
BUCHFÜHRUNGEinbringung der im Vertrag bestimmten Einlagen.Verpflichtung zur Führung einer doppelten Buchhaltung.
ORGANE DER GESELLSCHAFTDie Organe der Gesellschaft sind im Gesellschaftsvertrag zu bestimmen– Geschäftsführung und Aufsichtsrat (wahlweise).
ANMELDUNG DER GESELLSCHAFT
Anmeldung beim rumänischem Handelsregister. Gründung einer GmbH (S.R.L.)Bei der Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister ist auch derRegistrierungsantrag beim Finanzamt notwendig.
S.R
.L.(
Gm
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S.R
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mbH
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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Gründung einer GmbH (d.o.o.) in Serbien
Gründung und Liquidation einer GmbH
GESELLSCHAFTSVERTRAGGesellschaftsvertrag in Form einer notariellen Urkunde in serbischerSprache. Der Vertrag bestimmt u.a. die Höhe des Stammkapitals (min. 100RSD = € 1).
BUCHFÜHRUNGEinbringung der im Vertrag bestimmten Einlagen.Die Einbringung der bestimmten Einlagen verursacht in der Praxis diePflicht der Eröffnung der Rechnungsbücher.
ORGANE DER GESELLSCHAFTDie Organe der Gesellschaft sind im Gesellschaftsvertrag zu bestimmen– Geschäftsführung, Hauptversammlung und Aufsichtsrat (wahlweise).
ANMELDUNG DER GESELLSCHAFT
Anmeldung im serbischen Handelsregister. Gründung einer GmbH (d.o.o.).
Anmeldung der Gesellschaft im Steueramt erforderlich.
d.o.
o.(G
mbH
)in
Org
anis
atio
nd.
o.o.
(Gm
bH)
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation einer GmbH
BG HR RO RSZeitdauer Min. 6 Monate min. 12 Monate min. 6 Monate N/A
Kosten
Je nach der Zeitdauer der
Liquidation
Je nach der Zeitdauer der
Liquidation
Verwaltungs-kosten
min. ca. € 630
Je nach der Zeitdauer der
Liquidation
N/A
Gründung und Liquidation einer GmbH
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation einer GmbH in Bulgarien Die Liquidation erfolgt infolge: i) eines Gesellschafterbeschlusses, ii) Bestellung eines Liquidators, iii) eines Antrages im Handelsregister.
Marktwertbewertung der Bilanzaktiva (inkl. stiller Reserven)
Notwendigkeit der Erstellung einer Anfangs - und Abschlussliquidationsbilanz. Wenn die Liquidation über das Kalenderjahr hinausgeht , dann muss auch eine Jahresbilanz erstellt werden.Abschlussbilanz:
Gläubigeraufruf, damit diese ihre Ansprüche erheben – Bekanntmachung im Handelsregister. Frist mindestens 6 Monate.
Beendigung der Handelsverträge, Veräußerung der Vermögenswerte, Befriedigung der Gläubigeransprüche, Bezahlung der Körperschaftsteuer, Verteilung des Liquidationsüberschüsses,Stellung eines Antrags auf die Löschung im Handelsregister.
Bildung von Rückstellungen, die mit der Liquidation der Gesellschaft verbunden sindVerschmelzung aller Kapitalposten zu einem Stammkapital
Sämtliche Unterlagen das Personal betreffend müssen im Sozialamt abgegeben werden. Die Buchhaltungs- und Gesellschaftsbücher sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
Gründung und Liquidation einer GmbH
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation: Fallstricke / Hindernisse – Bulgarien
Besteuerung von stillen Reserven
Offene Forderungen von Staat, Mitarbeiter oder Gläubiger – die Liquidation kann nicht abgeschlossen werden
Komplexe und lange administrative Prozedur
Umfassende Abgabenprüfungen während des Liquidationsverfahrens
Insolvenzverfahren, falls Vermögen nicht zur Deckung der Verbindlichkeiten reicht
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation: Fallstricke / Hindernisse – Bulgarien
Besteuerung von stillen Reserven
Offene Forderungen von Staat, Mitarbeiter oder Gläubiger – die Liquidation kann nicht abgeschlossen werden
Komplexe und lange administrative Prozedur
Umfassende Abgabenprüfungen während des Liquidationsverfahrens
Insolvenzverfahren, falls Vermögen nicht zur Deckung der Verbindlichkeiten reicht
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
97
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation: Fallstricke / Hindernisse - Kroatien
Risiko des Vorsteuerabzuges, sofern kein Betrieb/Teilbetrieb
Risiko der Besteuerung von stillen Reserven auf Fair Value (wird in der Praxis grundsätzlich aber selten durchgeführt)
Freistellung der GmbH (d.o.o.) von Zahlung des Mitgliedsbeitrages an die kroatischen Handelskammer
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation einer GmbH in RumänienDie Liquidation erfolgt infolge:i) der im Gesellschaftsvertrag genannten Ursachen, ii) der Fassung eines Beschlusses der Gesellschaft und eines Gesellschafterbeschlusses. Bestellung eines Liquidators.
Bewertung von Bilanzaktiva nach den netto Verkaufspreisen
Notwendigkeit der Erstellung einer Liquidationsbilanz (Abschluss der Rechnungsbücher)
Die Aufforderung der Gläubiger der Gesellschaft, damit sie ihre Ansprüche erheben – Bekanntmachung im gerichtlichen Amtsblatt
Notwendigkeit der Erstellung eines Jahresabschlusses zum Vortag der Beendigung der Liquidation (Abschluss der Rechnungsbücher). Stellung eines Antrags auf Löschung beim Handelsregister und bei anderen Körperschaften.
Bildung von Rückstellungen, die mit der Liquidation der Gesellschaft verbunden sindVerschmelzung aller Kapitalposten zu einem Stammkapital
Fassung des Beschlusses über den Ort der Aufbewahrung von Dokumenten (der Ort ist durch die Gesellschaft oder das Gericht zu bestimmen).
Gründung und Liquidation einer GmbH
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation: Fallstricke / Hindernisse - Rumänien
Das Prozess der Liquidation kann gehemmt werden, durch Antrag auf Ablehnung durch einen bei Durchführung des Gläubigeraufrufs, unabhängig von der Höhe der Verbindlichkeit
Risiko der Vorsteuerrückvergütung, sofern kein Betrieb/Teilbetrieb
Risiko der Besteuerung von stillen Reserven
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation einer GmbH in Serbien
Die Liquidation erfolgt infolge der Fassung eines Gesellschafterbeschlusses. Bestellung eines Liquidators.
Marktwertbewertung der Bilanzaktiva (inkl. stiller Reserven)
Notwendigkeit der Erstellung einer Liquidationsbilanz (Abschluss der Rechnungsbücher)
Bekanntmachung im Handelsregister und darauffolgende Aufforderung der Gläubiger der Gesellschaft zur Anspruchserhebung.
Notwendigkeit der Erstellung eines Jahresabschlusses zum Vortag der Beendigung der Liquidation (Abschluss der Rechnungsbücher). Stellung eines Antrags auf die Löschung im Handelsregister und in anderen Anstalten.
Bildung von Rückstellungen, die mit der Liquidation der Gesellschaft verbunden sindVerschmelzung aller Kapitalposten zu einem Stammkapital
Fassung des Beschlusses über den Ort der Aufbewahrung von Dokumenten (der Ort ist durch die Gesellschaft oder das Gericht zu bestimmen).
Gründung und Liquidation einer GmbH
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Liquidation: Fallstricke / Hindernisse – Serbien
Besteuerung von stillen Reserven
Offene Rechtsstreitigkeiten können das Verfahren in die Länge ziehen
Risiko der Umsatzsteuer beim Verkauf der Assets
Komplexe und lange administrative Prozedur
Insolvenzverfahren, falls Vermögen nicht zur Deckung der Verbindlichkeiten reicht
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
100
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenHauptquellen der Vorschriften zur Rechnungslegung in Bulgarien
Rechnungslegungsgesetz
BesondereRechnungslegungsgrundsätze,u.a. für:
• Banken• Versicherungsgesellschaften• Rentenfonds
Gesetz über die Wirtschaftsprüfung
Bulgarische Rechnungslegungsstandards
InternationaleStandardsder RechnungslegungIFRS verpflichtend ab einer
gewissen Größe
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Hauptquellen
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichtenwichtigste Probleme in JA
Rückstellungen
Verschmelzungen von Unternehmen und Aufstellung der Konzernabschlüsse
Finanzinstrumente
Bewertungsfragen
Mangel an Fachwissen der Personen, die die JA vorbereiten
Vollständigkeit der Unterlagen
Wichtigste Probleme bei Aufstellung der JA
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
101
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Bewertung nach Wert der Investitionsimmobilien
Verbot, Bewertung nach AHK-Wert
IAS 40
Aktive latente Steuer Wahlrecht IAS 12
Nicht realisierte positive Kursdifferenzen in Bezug auf die langfristigen Posten
Verbot IAS 21
Buchhalterische Berichte keine Halbjahresabschlüsse IAS 17
Kapitalrücklagenkonzept ungebundene Kapitalrücklage IAS 32 und IAS 39
Bewertung von langfristigen Verträgen
keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn
IAS 11
Eigenkapital (negativer Wert) Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen)
Zulässig
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Differenzen
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenHauptquellen der Vorschriften zur Rechnungslegung in Kroatien
RechnungslegungsgesetzRLG-HR
Besondere Rechnungslegungsgrundsätze (basirend auf IFRS), u.a. für:
• Banken und Finanzinstitutionen• Versicherungsgesellschaften• Rentenfonds• Leasingsgesellschaften
Gesetz über die Wirtschaftsprüfung
KroatischeRechnungslegungsstandardsHSFI
InternationaleStandardsder RechnungslegungIFRS
Hauptquellen
Großunternehmer und Unternehmer, deren Aktien an der Börse notieren
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
102
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichtenwichtigste Probleme in JA
Interpretation von HSFI und IFRS
Verschmelzungen von Unternehmen und Aufstellung der konsolidierten
Konzernabschlüsse
Finanzinstrumente
Bewertung der Posten, die auf die Schätzungswert der Geschäftsführung
basieren (Bewertung nach Fair Value von Rückstellungen, Investitionsimmobilien,
Wertberichtigungen)
Mangel an Fachwissen der Personen, die die JA vorbereiten
Bewertung und Abgrenzung von langfristigen Verträgen
Wichtigste Probleme bei Aufstellung der JA
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Bewertung nach Wert der Investitionsimmobilien
Verbot, Bewertung nach AHK-Wert
Wahlrecht (value at cost oderMarktwert)
Aktive latente Steuer Wahlrecht Darstellung, sofern ausreichende StBMG in der Zukunft wahrscheinlich
Nicht realisierte positive Kursdifferenzen in Bezug auf die langfristigen Posten
Verbot Pflicht der Darstellung
Leasing keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IAS 17
Finanzinstrumente keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IAS u. IFRS
Bewertung von langfristigen Verträgen
keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn
ähnlich wie bei IAS 11
Eigenkapital (negativer Wert) Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen)
zulässig
Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenDifferenzen
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
103
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenHauptquellen der Vorschriften zur Rechnungslegung in Rumänien
RechnungslegungsgesetzRLG-RO
BesondereRechnungslegungsgrundsätze,u.a. für:
• Banken• Versicherungsgesellschaften• Rentenfonds• Gebietskörperschaften
Gesetz über die Wirtschaftsprüferund deren Berufsselbstverwaltung,die zur Durchführung vonJahresabschlussprüfungenberechtigten Wirtschaftsobjektesowie über den öffentlichen Aufsicht
Rumänische RechnungslegungsstandardsRRS
InternationaleStandardsder RechnungslegungIFRS
wahlweise
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Hauptquellen
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichtenwichtigste Probleme in JA
Jahresabschlüsse der Konzerngruppen (Pflicht der Aufstellung der JA gem. IFRS)
Verschmelzungen von Unternehmen und Aufstellung der Konzernabschlüsse
Finanzinstrumente
Bewertung der Posten, die auf die Schätzungswert der Geschäftsführung
basieren (Bewertung nach Fair Value von Rückstellungen, Investitionsimmobilien,
Wertberichtigungen)
Mangel an Fachwissen der Personen, die die JA vorbereiten
Bewertung von langfristigen Verträgen
Wichtigste Probleme bei Aufstellung der JA
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
104
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Bewertung nach Wert der Investitionsimmobilien
Verbot, Bewertung nach AHK-Wert
Fair Value Bewertung
Aktive latente Steuer Wahlrecht nicht anwendbar
Nicht realisierte positive Kursdifferenzen in Bezug auf die langfristigen Posten
Verbot Ausweis
Buchhalterische Berichte keine Halbjahresabschlüsse Halbjahresabschlüsse
Kapitalrücklagenkonzept ungebundene Kapitalrücklage keine Kapitalrücklage
Bewertung von langfristigen Verträgen
keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn
Fair Value Konzept
Eigenkapital (negativer Wert) Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen)
zulässig
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Differenzen
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenHauptquellen der Vorschriften zur Rechnungslegung in Serbien
RechnungslegungsgesetzRLG-RS
BesondereRechnungslegungsgrundsätze,u.a. für:
• Banken• Versicherungsgesellschaften• Rentenfonds• Investmentfonds
Gesetz über Buchführung undWirtschaftsprüfung, die zurDurchführung vonJahresabschlussprüfungenberechtigten Wirtschaftsobjektesowie über die öffentlichen Aufsicht
Serbische RechnungslegungsstandardsSRS
InternationaleStandardsder RechnungslegungIFRS
Hauptquellen
wahlweise
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
105
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichtenwichtigste Probleme in JA
Rückstellungen
Verschmelzungen von Unternehmen und Aufstellung der Konzernabschlüsse
Finanzinstrumente
Latente Steuern
Mangel an Fachwissen der Personen, die die JA vorbereiten
Wichtigste Probleme bei Aufstellung der JA
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Bewertungsfragen
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Bewertung nach Wert der Investitionsimmobilien
Verbot, Bewertung nach AHK-Wert
Wahlrecht
Aktive latente Steuer Wahlrecht Pflicht der Darstellung
Nicht realisierte positive Kursdifferenzen in Bezug auf die langfristigen Posten
Verbot Wahlrecht
Leasing keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IAS 17
Finanzinstrumente keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IFRS
Bewertung von Fertigungsaufträgen
keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn
ähnlich wie bei IAS 11
Eigenkapital (negativer Wert) Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen)
Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen)
Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenDifferenzen
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
106
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Fristen
Ereignis BG HR RO RS
Aufstellung eines JA31. März des
Folgejahresinnerhalb von 4
Monaten nach dem BT
Keine Regelung 28. Februar des Folgejahres
Feststellung eines JA
30. Juni des Folgejahres
innerhalb von 6Monaten nach dem
BT
Innerhalb von 5 Monaten nach Ende
des letzten Geschäftsjahres
30. Juni des Folgejahres
Abgabe eines JA zum Finanzamt
31. März des Folgejahres (mit
der KöSt-Erklärung)
innerhalb von 4Monaten nach dem
BT
15 Tage nach Abhaltung der
jährlichen Hauptversammlung
28. Februar des Folgejahres
Abgabe eines JA zum Gericht
30. Juni des Folgejahres beim
Handelsregister
innerhalb von 6Monaten nach dem
BT
innerhalb von 15 Tagen ab der
Feststellung des JA
28. Februar des Folgejahres
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Fristen
Ereignis BG HR RO RS
Offenlegung
30. Juni des Folgejahres beim
Handelsregister
innerhalb von 6 Monaten nach dem BT
innerhalb von 15 Tagen ab der
Feststellung des JA
28. Februar des Folgejahres
Fristen der Prüfung
Keine. (für AG 31. Juli des
Folgejahres)
innerhalb von 6 Monaten nach dem BT, innerhalb
von 9 Monaten für konsolidierten JA
innerhalb von 15 Tagen ab der
Feststellung des JA
30. September des Folgejahres
Endgültiger Abschluss der Rechnungsbücher
N/A innerhalb von 4 Monaten nach dem BT
N/A 28. Februar des Folgejahres
Aufteilung oder Deckung des Ergebnisses
Nach der Feststellung des
JA und nach Erteilung des
Bestätigungsvermerks durch
einen Wirtschaftsprüfer
Nach der Feststellung des JA; Gewinnvorauszahlung
möglich
Nach der Feststellung des
JA und nach Erteilung des Bestätigungs
vermerks durch einen
Wirtschaftsprüfer
Nach der Feststellung des
JA und nach Erteilung des
Bestätigungsvermerks durch
einen Wirtschaftsprüfer
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
107
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten InhaltJahresabschluss BG HR RO RS
Einführung in den JANicht
vorgeschgriebenNicht
vorgeschgriebenNicht
vorgeschriebenNur für
börsenotierte Gesellschaften
Bilanz
GuV
Cashflow-Rechnung Nur mittlere und große Unternehmer
Nur für mittlere und große
Gesellschaften
Eigenkapitalspiegel Nur mittlere und große Unternehmer
Nur für mittlere und große
Gesellschaften
AnhangNur für mittlere
und große Gesellschaften
LageberichtNur die Einheiten,
die der Prüfung unterliegen
Nur Unternehmer, die IFRS anwenden
Nur für börsenotierte
Gesellschaften
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Maßgeblichkeit
Land Massgeblichkeit
BG
HR
RO
RS
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
108
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Maßgeblichkeit - Bulgarien
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Bilanz
GuV
Ergebnis vor Steuern zu
Bilanzzwecken
Keine Pflicht der Darstellung der nach den
Steuervorschriften erstellten Bilanz
Spezialvorschriften in Bezug auf:RückstellungenAbschreibungenUnterkapitalisierungsregelungenSteuerlich nicht anerkannte AusgabenEine ganze Reihe von anderen Unterschieden, die die Besteuerungsgrundlage beeinflussen
Ergebnis vor Steuern zu
Steuerzwecken
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Maßgeblichkeit - Kroatien
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Bilanz
GuV
Ergebnis vor Steuern zu
Bilanzzwecken
Keine Pflicht der Darstellung der nach den
Steuervorschriften erstellten Bilanz
Ausschlüsse in Bezug auf:Wertveränderung der Rückstellungen,Wertveränderung der AfAPostenbewertung zum beizuliegenden Zeitwert (“Impairment” nicht steuerlich abzugsfähig)Abschreibung von GoodwillWertberichtigung zu Forderungen Wertberichtigung zu VorräteNicht realisierte Verlusteauf Finanzinstrumente
Ergebnis vor Steuern zu
Steuerzwecken
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
109
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Maßgeblichkeit - Rumänien
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Bilanz
GuV
Ergebnis vor Steuern zu
Bilanzzwecken
Keine Pflicht der Darstellung der nach den
Steuervorschriften erstellten Bilanz
Ausschlüsse in Bezug auf:RückstellungenAbschreibungenUnterkapitalisierungsregelungenEine ganze Reihe von anderen Unterschieden, die die Besteuerungsgrundlage beeinflussen
Ergebnis vor Steuern zu
Steuerzwecken
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Maßgeblichkeit - Serbien
Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten
Bilanz
GuV
Ergebnis vor Steuern zu
Bilanzzwecken
Keine Pflicht der Darstellung der nach den
Steuervorschriften erstellten Bilanz
Ausschlüsse in Bezug auf:RückstellungenAbschreibungenUnterkapitalisierungsregelungenSteuerlich nicht anerkannte AusgabenEine ganze Reihe von anderen Unterschieden, die die Besteuerungsgrundlage beeinflussen Ergebnis vor
Steuern zu Steuerzwecken
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
110
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
DBA mit Deutschland - Überblick
BG HR RO RS
QSt- Dividenden
0% / 5% / 15% 5% / 15% 10% / 16% 0% bei Ausschüttung einer RS Gesellschaft an DE Gesellschafter
(15% im umgekehrten Fall)
QSt- Zinsen 5% 0% 3% / 0% 0%
QSt-Lizenzgebühren5% 0% 3% 10%
Immobilienklausel
ArbeitnehmergehälterFreistellungs-
methodeFreistellungs-
methodeFreistellungs-
methodeFreistellungs-
methode
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
111
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Abrechnung der Steuer – Überblick (1)
BG HR RO RS
Körperschaftsteuer
Jahreserklärungbis 31. März des
Folgejahres
Jahreserklärung bis innerhalb von 4
Monaten nach dem BT
Jahreserklärungbis zum 25. März
Jahreserklärung bis innerhalb von 180
Tagen nach dem BT
Einkommensteuer
Jahreserklärungbis 30. April des
Folgejahres
Jahreserklärung bis 28. Februar des
Folgejahres
Jahreserklärungbis zum 30. Juni
Jahreserklärung bis spätestens 15. März
des Folgejahres
PauschalierteVorauszahlungen
N/A gilt nicht für Neugründer
N/A N/A
Umsatzsteuer
Steuererklärung bis zum 14. des
Folgemonats
Steuererklärung bis zum letzten Tag des
Folgemonats/Vierteljahres
Steuererklärung bis 25. Tag des
Folgemonats/Vierteljahres
Steuererklärung bis 15. Tag des
Folgemonats (monatlich)/Bis 20. des
Folgequartals (vierteljährlich)
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Abrechnung der Steuer – Überblick (2)
BG HR RO RS
NichtabzugsfähigeBetriebsausgaben
Zahlreiche Fälle Über 20 Fälle Zahlreiche Fälle Über 10 Fälle
Besteuerung von unentgeltlichen Leistungen
Verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung
Grds. ja, jedochnicht üblich
teilweise, jedoch nicht
vorgeschrieben
KSt-Organschaft
Steuermissbrauchklauseln
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
112
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Bulgarisches Steuerrecht - Überblick
Besondere Merkmale der Steuern in Bulgarien:Keine Quellensteuer bei Dividenden an in EWR-Ländern ansässigen GesellschaftenKeine GewerbesteuerKeine VermögenssteuerFreistellungsverfahren zur Vermeidung von Quellensteuern gemäß DBA
Besondere SteuerartenSteuer auf bestimmte AusgabenGrunderwerbssteuerGrundsteuer
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Kroatisches Steuerrecht - Überblick
Besondere Merkmale der Steuern in Kroatien:Abrechnung der ErtragssteuerAbrechnung der UmsatzsteuerKeine Immobiliensteuer (jedoch angekündigt)
Besondere SteuerartenSondersteuer auf gebrauchte Transportmittel bei Eigentumswechsel (PKWs, Wasserfahrzeuge, Flugzeuge)
Grunderwerbsteuer
Sonderabgaben für Tourismus, Wälder, Denkmalschutz etc.
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
113
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Rumänisches Steuerrecht - Überblick
Besondere Merkmale der Steuern in Rumänien:Flat TaxUmsatzsteuer: Soll- / Istbesteuerung
Besondere SteuerartenGebäudesteuerGrundsteuerVerbrauchssteuerSteuer für Gewinn aus Abbau natürlicher Ressourcen
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Serbisches Steuerrecht - Überblick
Besondere Merkmale der Steuern in Serbien:Keine GewerbesteuerKeine VermögenssteuerFreistellungsverfahren zur Vermeidung von Quellensteuern gemäß DBA
Besondere SteuerartenGrunderwerbssteuerGrundsteuer Erbschafts- und Schenkungssteuern„Versteckte“ Gebühren
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
114
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Optimierung der Besteuerung von Geschäftsführergehältern (BG)
Ausländischer Geschäftsführer einer bulgarischen Gesellschaft
ESt i. H. v. 10 % der Einkünfte
iSd DBA DE-BG Freistellung unter Progressionsvorbehalt in Deutschland
Keine Sozialversicherungsbeiträge in Bulgarien, sofern Sozialpflichtversicherung in Deutschland
GF-Gehalt - Betriebsausgabe der BG-GmbH
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Optimierungsmöglichkeiten– Bulgarien: Personengesellschaft
Bulgarische Personengesellschaften: SD, KD, KDA (GmbH & Co KG – Konstruktion möglich)In Bulgarien steuerlich einer GmbH gleichgestellt (10 % KöSt)Steuerliche Transparenz in DeutschlandQualifikationskonflikt im DBASteuerbelastung in BG: 10 % KöSt + 5 % Quellensteuer auf AusschüttungSteuerbelastung in DE: Freistellung der bulgarischen Betriebsstätte unter Progressionsvorbehalt
Effektive Gesamtsteuerbelastung i. H. v. 14,5% für den deutschen Gesellschafter (plus Progressionsvorbehalt in DE)
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
115
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Optimierungsmöglichkeiten– Kroatien : Keine Steuern für reinvestierten Gewinn
Einbringung des Gewinns in das Stammkapital ohne Pflicht zur Körperschaftsteuerzahlung auf den reinvestierten Gewinn
Steuereinsparung von 100% (= KöSt 20%)
Vorrausetzungen:Wirtschaftsprüfung des Jahresabschlusses Registrierung des Verfahrens beim Handelsgericht
Bei nachträglicher Verringerung des Stammkapitals ist die entsprechende KöSt wieder abzuführen
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Optimierungsmöglichkeiten– Kroatien : Investitionsförderung
Steuerminderung für Neuinvestitionen- Körperschaftssteuersatz von 0% möglich- Max. Zeitraum für Nutzung 10 Jahre
Rückzahlungsfreie Zuschüsse : Kapitalinvestitionen in Höhe von über 5 Millionen € und für mehr als 50 neue Arbeitsplätze (zwischen 10% bis zu 20% der Investition, max. 1 Milion €)neue Arbeitsplätze und Fortbildungskosten (zwischen 10% bis zu 80% der Kosten)
Bereiche:Geschäftsaktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung und InnovationenDienstleistungen mit hohen hinzugefügten Wert
Maximal bis zu 40% des Gesamtinvestments
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116
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Optimierungsmöglichkeiten– Kroatien : Investitionsförderung (Sonderwirtschaftszonen)
Steuervergünstigungen für besondere Förderungsgebiete des Staates- Geminderte Körperschaftssteuersatz von 20% auf 15% bis 2016 möglich
Voraussetzungen:- Geschäftstätigkeitausübung in den Sonderfördergebieten- Beschäftig von mindestens 6 Arbeitnehmern- Wohnsitz für mehr als 50% Arbeitnehmer in einem der Sonderfördergebiete
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Optimierungsmöglichkeiten–Kroatien : Geschäftsführergehälter
Ausländischer Geschäftsführer einer kroatischen Gesellschaft
ESt i. H. v. 25 % auf Einnahmen (Managementvertrag)
iSd DBA DE-HR Freistellung unter Progressionsvorbehalt in Deutschland
Keine Sozialversicherungsbeiträge in Kroatien, außer wenn nicht in Deutschlandversichert
GF-Gehalt - Betriebsausgabe der GmbH-HR
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
117
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Optimierungsmöglichkeiten– Rumänien: GmbH & Co. KG
Es gibt kein steuerliches Transparenzprinzip
PFA - Modell
Flat Tax i. H. v. 16% bei sämtlichen Einkunftsquellen
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Optimierungsmöglichkeiten– Rumänien: Geschäftsführergehälter
Ausländischer Geschäftsführer einer rumänischen Gesellschaft
ESt i. H. v. 16 % auf Einnahmen
Freistellung unter Progressionvorbehalt in Deutschland
Keine Sozialversicherungsbeiträge in Rumänien
GF-Gehalt - Betriebsausgabe der GmbH-RO
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
118
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Optimierungsmöglichkeiten–Serbien : RS Personengesellschaft
Serbische Personengesellschaften: OD, KD (GmbH & Co KG – Konstruktion möglich)In Serbien steuerlich einer GmbH gleichgestellt (15 % KöSt)Steuerliche Transparenz in DeutschlandQualifikationskonflikt im DBASteuerbelastung in RS: 15 % KöSt & keine Quellensteuer auf AusschüttungSteuerbelastung in DE: Freistellung der serbischen Betriebsstätte unter Progressionsvorbehalt
Effektive Gesamtsteuerbelastung i. H. v. 15% für den deutschen Gesellschafter (plus Progressionsvorbehalt in DE)
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Optimierungsmöglichkeiten–Serbien : Geschäftsführergehälter
Ausländischer Geschäftsführer einer serbischen Gesellschaft
ESt i. H. v. 12 % der Einkünfte
iSd DBA DE-RS Freistellung unter Progressionsvorbehalt in Deutschland
Keine Sozialversicherungsbeiträge in Serbien, sofern Sozialpflichtversicherung in Deutschland
GF-Gehalt - Betriebsausgabe der RS-GmbH
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
119
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Staatliche Zuschüsse für Green- bzw. Brownfield-InvestmentsZwischen € 4000 – € 10000 nicht-rückzahlbare Mittel pro Angestellter
Die Förderung bemisst sich an folgenden Kriterien:ReferenzenEinbeziehung von einheimischen LieferantenInvestitionsnachhaltigkeitEinführung neuer Technologien und Wissens- und Fähigkeitstransfer auf die einheimischen LieferantenAuswirkungen auf HRInternationales VerkaufsvolumenÖkonomische Effekte des ProjektsAuswirkung auf die Entwicklung der lokalen Gemeinschaft
Optimierungsmöglichkeiten– Serbien: Sonderwirtschaftszonen
Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern
Besondere Probleme
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
120
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Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (BG)
Grundsatz des „Dealing at arm s length“ (Art 15 bgKStG)Transfer Pricing Manual veröffentlichtRegelungen basieren auf den OECD-VerrechnungspreisrichtlinienMethoden
PreisvergleichsmethodeWiederverkaufspreismethodeKostenaufschlagsmethodeGewinnteilungsmethodeGeschäftsfallbezogene Nettomargenmethode
Keine detaillierten Regelungen zur Dokumentation (allgemeine steuerliche Vorschriften)Bei Vorhandensein einer Verrechnungspreisdokumentation – Steuerbehörden müssen im Rahmen einer Prüfung ihre Analyse mit der vom Abgabepflichtigen gewählten Methode beginnenAusbildung der Steuerbehörden verbessert sichSpezieller Fokus bei Prüfungen auf Verrechnungspreisthematik in den nächsten Jahren
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Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (HR)
Methoden der Gewinnermittlung;Verrechnungspreisdokumentation
- Beschreibung der Transaktionen und Transaktionswerte- Beschreibung der ausgewählten Methode - Vergleichsanalysen (Benchmarking)- Vorlegung der Dokumentation in kroatischer Sprache und in vorgeschriebener Form
auf Aufforderung des FinanzamtesSanktionen
- Geldstrafen für Geschäftsführung und Gesellschaft- 20% KöSt auf die Differenz zwischen Marktpreisen und Verrechungspreisen
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
121
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Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (RO)
Methoden der Gewinnermittlung;Festlegung des Marktpreises :• Preisvergleichsmethode
• Kostenaufschlagsmethode
• Wiederverkaufsmethode
• andere in den Leitlinien der OECD anerkannte Methoden: Nettomargenmethode & Gewinnaufteilungsmethode
Entscheidung des Steuerpflichtigen für die am Besten geeignete Methode;APA-Verfahren;Verrechnungspreisdokumentation:• Transaktionswerte• Fristen
Strafe für nicht fristgerechte Einreichung der Dokumentation
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Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (RS)
Methoden zur Bestimmung des VerrechnungspreisesPreisvergleichsmethode (bevorzugt)WiederverkaufspreismethodeKostenaufschlagsmethode
Verrechnungspreisdokumentation- Transaktionswerte- Fristen- Transaktionen mit verbundenen Unternehmen sind in der Steuerbilanz auszuweisen
Sanktionssteuersätze von 10 % auf die korrigierte Körperschaftsteuerlast bei fehlender Dokumentation bei SteuerprüfungenStrafzahlungen von TRSD 100 – TRSD 600 (ca. EUR 900 – EUR 5,400) bei fehlender Offenlegung der TransaktionenStrafzahlungen für die verantwortliche Person in Höhe von TRSD 2,5 – TRSD 20 (ca. EUR 22 – EUR 180)
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
122
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Risiken:
Steuerliche NeubewertungMögliche Doppelbesteuerung der Erträge wenn Doppelbesteuerungsabkommen nichtverfügbar sindSanktionen und Zinsen auf überfällige SteuernReputationsschaden und Schwächung des Markenimages als “Bad corporate citizen” wahrgenommen zu werden.
Der Serbische Steuerzahler hat die Beweislast,…die Verrechnungspreise zu marktüblichen Konditionen so festzulegen das diese imEinklang mit den hiesigen Dokumentationsanforderungen sind.
Vorteile:Eine sorgsam geplante Verrechnungspreisstruktur kann die Steuereffizienz der Lieferkette des Unternehmens erhöhen .
Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (RS)
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Funktionsverlagerung – Bulgarien
Problemebereiche:
Problem: Geltendmachung der Nachbelastung als Betriebsausgabe
Ermittlung des Verrechnungspreises
Nachweise für den tatsächlichen Transfer von immateriellen Vermögenswerten
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
123
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Funktionsverlagerung - Kroatien
Problemebereiche:
Nachweise für tatsächlich erbrachte Leistungen
Ermittlung der Verrechnungspreise
Nachweise für den tatsächlichen Transfer von immateriellen Vermögenswerten (Know-How, Lizenzen etc.)
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Funktionsverlagerung - Rumänien
Problemebereiche:
Problem: Geltendmachung der Nachbelastung als Betriebsausgabe
Ermittlung des Verrechnungspreises
Nachweis für den tatsächlichen Transfer von immateriellen Vermögenswerten
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
124
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Haftung für Steuerrückstände – Bulgarien
Gesellschaft
Haftung für die Steuerverbindlichkeiten
Einfrieren der Bankkonten
Geschäftsführung/Vorstand
Strafrechtliche Haftung
Subsidiäre Haftung für Steuerrückstände der
Gesellschaft
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Haftung für Steuerrückstände- Kroatien
Gesellschaft
Haftung für die Steuer-
verbindlichkeiten
strafrechtliche Haftung
Geschäftsführung/Vorstand/Gesellschafter
strafrechtliche Haftung
Subsidiäre Haftung der Geschäftsführung und
Gesellschafter in Sonderfällen für die nicht
gänzlich entrichtete Steuer bzw.
Steuerhinterziehung
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
125
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Haftung für Steuerrückstände- Rumänien
Gesellschaft
Haftung für die Steuer-
verbindlichkeiten
Geschäftsführung/Vorstand
strafrechtliche Haftung,
Subsidiare Haftung für Steuerrückstände
der Gesellschaft.
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Haftung für Steuerrückstände – Serbien
Gesellschaft
Haftung für die Steuer-
verbindlichkeiten
Geschäftsführung/Vorstand
strafrechtliche Haftung,
Subsidiäre Haftung für Steuerrückstände
der Gesellschaft
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
126
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Standort: SofiaAdresse: 28,Todor Alexandrov Blvd., fl. 5
1000 Sofia
TPA Horwath Gruppe | Willkommen in BULGARIEN
Thomas HanederTel.: +359 2 981 66 [email protected]
Sprachen:Deutsch / Englisch
TPA Horwath Bulgarien – Ihr Ansprechpartner
Seite 83
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Standort: ZagrebAdresse: Grand Centar, Ulica Petra
Hektorovića 210 000 Zagreb
TPA Horwath Gruppe | Willkommen in KROATIEN
Reno BudicTel.: +385 1 48 82 [email protected]
Sprachen:Deutsch / Englisch / Kroatisch
TPA Horwath Kroatien – Ihr Ansprechpartner
Seite 84
Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa
127
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Standort: BukarestAdresse: 46 Grigore Cobalcescu St.
Sect.1, Bukarest
TPA Horwath Gruppe | Willkommen in RUMÄNIEN
Klaus KrammerTel.: +40 21 310 06 [email protected]
Sprachen: Deutsch / Englisch
TPA Horwath Rumänien – Ihr Ansprechpartner
Seite 85
Arbeitskreis Russland
129
6 Arbeitskreis Russland Maxim Alekseyev / Olga Pimanova / Elena Orlovskaya
Zusammenfassung des Herausgebers
In diesem Arbeitskreis wurden überwiegend steuerliche und vor allem rechtliche Besonderheiten der Tätigkeit in Russland dargestellt. Dabei geht es bei den steuerlichen Fragen überwiegend um die Doppelbesteuerungsabkommen und die Verrechnungspreise, während bei den rechtlichen Fragen die Haftungsbesonderheiten in Russland erläutert werden sowie die formellen Vorschriften zur Gründung von Tochtergesellschaften und deren Finanzierung.
Gründung der gewerblichen Tätigkeit in Russland
O L G A P I M A N O V A
Arbeitskreis Russland
130
Formen der gewerblichen Tätigkeit
Die grundlegenden Formen der Geschäftsführung sind:
Juristische Person (Gesellschaften)
• Aktiengesellschaft
• Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Filialen und Repräsentanzen
Merkmale der Gesellschaften in Russland(i.e. AG and GmbH)
Die Gesellschaft is berechtigt, die beliebige gewerblichen Tätigkeiten auszuüben, die mit ihrenGründungsdokumenten vorausgesehen sind (für manche Tätigkeiten sind die besonderenErlaubnissen notwendig).
Das Satzungskapital besteht aus den Einlagen der Gründerer einer Gesellschaft. DasSatzungskapital kann auch in anderen Wertformen mit Einschließung von Vermögen, goodwill, know-how, etc eingebracht werden.
Das Satzungskapital muss dem durch das Gesetz bestimmten Mindestbetrag entsprechen.
Das Gründungsdokument ist die Satzung, die von den Gründern zugestimmt wird.
Die Gründer schließen einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag ab.
Die rechtliche Stellung der Gesellschaft besteht aus der Registrierung in den Registrierungsbehörden(Steuerbehörde, außerbudgetären Fonds, Behörde für Staatsstatistik).
Die Gesellschaft hat ein Geschäftsführer, dessen Funktion Generaldirector oderVerwaltungsgesellschaft haben.
Die Gesellschaft hat den Sitz (in Eigentum oder in Pacht), dessen Addresse in der Satzung bestimmtwird, und es ist vorausgesetzt, dass die Gesellschaft sich an der Addresse des Sitzes befindet.
Die Gesellschaft, die aus einem Gesellschafter besteht, kann eine andere Einmann-Gesellschaft alsGründer nicht haben.
Arbeitskreis Russland
131
Aktiengesellschaft (AG)
Die AG gibt gewöhnliche Aktien und Vorrechtsaktien aus, um das Kapital für ihre Tatigkeit zu erhöhen(solche Aktienausgabe soll in den Staatsbehörden registriert werden und nimmt ungefähr 1,5-2Monate).
Die AG, die ihre Aktien einer unbegrenzten Anzahl der Erwerber anbietet, ist eine offene AG; dieAktien einer geschlossenen AG dürfen nur unter den Gründern und anderen im voraus bestimmtenPersonen veräußert werden.
Das Satzungskapital:
• für eine offene AG beträgt mindestens RUB 100,000 (ca. EUR 2500)
• für eine geschlossene AG beträgt mindestens RUB 10,000 (ca. EUR 250)
Eine geschlossene AG darf höchstens 50 Aktionäre haben, sonst muss sie innerhalb eines Jahresvom Zeitpunkt, wenn die Zahl der Gesellschafter mehr als 50 Aktionäre erreicht hat, in eine offene AGumgewandelt werden.
Verplichtung die Aktionärsregister zu führen. Für die AG mit über 50 Aktionären gibt es eineVerpflichtung, die Registerführung einem Registerführer mit der Erlaubnis zu übergeben.
Die Aktionäre sind berechtigt, die Verträge über die Verwirklichung von Aktionärsrechten inUbereinstimmung mit Gesetzgebung abzuschliessen
Die Aktionäre einer geschlossenen AG haben das Bezugsrecht, die Aktien der übrigen Aktionäre zuerwerben
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH gibt Aktien nicht aus, aber sie ist berechtigt, Obligationen für die Geldbeschaffungauszugeben.
Das Satzungskapital besteht aus den Einlagen der Gründerer und ist in Anteile aufgeteilt, die imUnterschied zu den Aktien einer AG nicht registriert werden (die Information von den Anteilen befindetsich in der Liste der Gesellschafter und dem Einheitlichen staatlichen Register juristischer Personen).
Das Mindestkapital beträgt RUB 10.000 (ca. EUR 250)
Die GmbH darf nur 50 Gesellschafter haben (sie darf auch nur einen Gesellschafter haben), sonstmuss die Gesellschaft innerhalb eines Jahres in eine offene AG oder eineProduktionsgenossenschaft umgewandelt werden.
Die GmbH muss die Liste der Gesellschafter führen.
Die Gesellschafter haben das Bezugsrecht, die Anteile der übrigen Gesellschafter zu erwerben.
Die Vorzustimmung der übrigen Gesellschafter und der GmbH im Fall des Verkaufs des Anteils zueiner dritten Person kann in der Satzung bestimmt werden.
Die Rechtsgeschäfte fur die Übergabe der Anteile müssen notariell bestätigt werden, sonst werdensie für ungültig erklärt werden.
Gesellschafter hat kein Recht, aus der Gesellschaft auszutreten, sofern das durch die Satzung derGesellschaft vorgesehen ist.
Arbeitskreis Russland
132
Filiale und Repräsentanz
Filiale RepräsentanzSie sind keine juristischen Personen (Gesellschaften), sondern eine Unterabteilung einer ausländischenjuristischen Person, die deren Interessen in Russland vertritt.
Der Leiter (eine natürliche Person) wird von einer ausländischen juristischen Person ernannt und handeltauf der Grundlage der ausländischen juristischen Person ausgegebenen Vollmacht.
Sie müssen mit der Staatlichen Registrierungskammer akkreditiert und auch mit der Steuerbehörde,außerbudgetären Fonds, Behörde für Staatsstatistik registriert werden
Notwendigkeit, den Sitz zu haben. Der Sitz soll in der Regelung bestimmt werden und es ist präsumiert,dass sie sich an der Addresse des Sitzes befinden.
Ausübung von ganzen oder bestimmtenFunktionen einer ausländischenjuristischen Person
Beschränkte Funktionen: Ausführung von der Vertretung des Geschäfts, Schutz der Interesseneiner ausländischenjuristischen Person. Folglich ist die Rep nicht als die Unterabteilung behandelt, die wichtigsten Tätigkeiten führt
Frist für die Akkreditierung ist 1,2,3 or 5 Jahre. DieVerlängerung ist möglich.
Frist für die Akkreditierung ist 1,2, or 3 Jahre. DieVerlängerung ist möglich.
Haftung des Generaldirektors (GD) in Russland
O L G A P I M A N O V A
Arbeitskreis Russland
133
Inhalt
1. Rechtsstatus des GDs
2. Typen und Grundlagen fur Verantwortung
3. Wann haftet der GD?
4. Was passiert in der Praxis?
5. Verwaltungsgesellschaft als GD
6. Haftung der Gesellschafter/der Aktionäre
Rechtsstatus des GDs
GD (dieses Leitungsorgan ist im deutschen Recht als Geschäftsführer bezeichnet)
ist ein obligatorisches Verwaltungsorgan der Gesellschaft
übt die allgemeine Leitung in der Gesellschaft
wird von der Gesellschafterversammlung oder Aktionärsversammlung oder von dem Direktorsratgewählt
Information über den GD ist in dem Einheitlichen Staatlichen Register juristischer Personen (ESRJP)öffentlich zugänglich
GD darf entweder eine natürliche Person oder eine Verwaltungsgesellschaft oder selbständigerUnternehmer sein.
Befugnisse des GDs sind bestimmt:
• in der Gesetzgebung
• in der Satzung
• in den internen Unterlagen einer Gesellschaft
• im Arbeitsvertrag (natürliche Person) / Dienstvertrag (Verwaltungsgesellschaft / oderselbständiger Unternehmer)
Arbeitskreis Russland
134
Typen und Grundlagen fur Haftung
Typ der Verantwortung Unterlage Rechtsgrundlage Verantwortung
Zivilrechtshaftung Zivilgesetzbuch der Russischen
Föderation und Gesellschaftsgesetze
Zivilrechtsverletzung Entschädigung
Administrative Haftung Ordnungswidrigkeitsgesetzder Russischen
Föderation
Administrative Verletzung Bestrafung, Disqualifikation,
Pflichtarbeit
Strafrectliche Haftung (ist nurin bezug auf naturlichen
Personen verwendet)
Strafgesetzbuch der RussischenFöderation
Strafverbrechen Bestrafung, Disqualifikation,
Pflichtarbeit, Freiheitsbeschränkung
Freiheitsberaubung
Materielle Haftung(ist nur in bezug auf
naturlichen Personenverwendet)
Arbeitsgesetzbuch der RussischenFöderation
Beschädigung desGesellschaftsvermögens
Entschädigung
Disziplinarische Haftung auf Grund des Arbeitsrechts (istnur in bezug auf naturlichen
Personen verwendet)
Arbeitsgesetzbuch der RussischenFöderation
Verletzung der Arbeitsdisziplin,
Beschädigung desGesellschaftsvermögens
Disziplinarische Strafe (Zurechtweisung, Tadel)
bis zur Entlassung
Wann haftet der GD?
Um den GD haftend zu halten, muss man das Folgende beweisen:
(A) Die Gesellschaft hat Verlusteerlitten
Beweispflicht liegt am Kläger(B) Gesetzwidrige Handlung oderNichthandeln des GDs
(C)Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischengesetzwidriger Handlung und Beschädigung
(D) GD ist schuldig (dasZivilgesetzbuch presumiert dieSchuld des Verletzers, soweit erseine Unschuld beweisen kann)
Arbeitskreis Russland
135
Wann haftet der GD?(Zivilrechtshaftung) Fortsetzung
Wichtig:
ob der GD nach den Interessen der Gesellschaft vernünftig und sorgfältig gehandelt hat und alleMassnahmen für die Ausübung seiner Pflichte genommen hat.
gewöhnliche Bedingungen der gewerblichen Tätigkeit und die anderen Umstände, die im konkreten Fallwichtig sind, müssen beactet werden, weil ein GD, der mit Unternehmensrisiko gehandelt hat, keineSchuld hat.
Wer kann sich an Gericht wenden
Die erlittene Verluste im Gesellschaftsvermögen sollen die Gesellschaft entschädigt werden
Gesellschaft
Aktionär / Gesellschafter mit
dem Anteil/Aktien in Betrag von 1% im Satzungskapital
Was passiert in der Praxis?
Die Gerichtspraxis lautet:
Der GD ist nicht schuldig, wenn er mit vernünftigem Unternehmensrisiko gehandelt hat
Höhe einer Strafe für die Gesellschaft dürfen von dem GD als Verluste zugunsten der Gesellschaftentschädigt, wenn diese Verluste durch gesetzwidrige Handlungen des GDs erlitten worden sind(bspw. wenn die Gesellschaft ihre Gesellschafter mit der verlangten Information nicht versorgt oderdie Information in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung nicht offenlegt oder die Steuerpflichtenicht ausführt usw.)
Sollte der GD das Gesellschaftsvermögen zum unterbewerten Preis verkauft haben, so kannder GD haften, wenn er für seinem/ihrem Gewinn gehandelt, seine Vollmacht verletzt und diemateriallen Gesellschaftsinteressen beschädigt hat.
Sollte der GD das Gesellschaftsvermögen reduziert haben (Zahlung der unbestaetigten Lohneoder Dividende, Verkauf des Immobiliens oder anderes Vermögens), so kann der GD für erlitteneVerluste haften, wenn er die notwendigen Gesellschaftszustimmungen nicht bekommen hat(Überschreitung der Befugnisse) und unvernünftig und in mala fide gehandelt hat.
Arbeitskreis Russland
136
Entwicklungen
Der Entwurf des Obersten Arbitragegerichtes der Russischen Föderation, der an der offiziellen Webseite des Gerichtes veröffentlicht wurde, enthält die folgenden Grundsätze :
GD soll für schuldig erklärt werden, wenn es bewiesen worden ist, dass er/sie unvernünftig und inmala fide handelt
Im Gegensatz zum Präsumtion des Verschuldens, das das Zivilgesetzbuch der RussischenFöderation enthält, soll die Beweispflicht des unvernünftigen und in mala fide Benehmens des GDsam Kläger liegen.
Mala fide and Unvernunft sollen präsumiert werden, wenn GD
• handelt mit dem Gesellschaftsinteressenkonflikt
• weiss or hat wissen sollen, dass die Handlungen des GDs den Gesellschaftsinteressen nichtentsprechen
• hat ein Rechtsgeschäft für die Veluste der Gesellschaft bewusst abgeschlossen
• hat eine Entschliessung genommen, ohne die bekannte Information beachten zu haben undeinen Versuch gemacht zu haben, die notwendige Information zu bekommen.
Entwicklungen (Fortsetzung)
Wenn die Gesellschaft in Folge der unvernünftigen und/oder in mala fide Handlungen des GDsVerluste getragen hat, dürfen die Verluste von dem GD entschädigt werden
GD soll für unschuldig erklärt werden, wenn GD
• handelt mit vernünftigem Unternehmensrisiko
• ein gewinnloses Rechtsgeschäft, das von dem GD im Namen der Gesellschaft abgeschlossenworden ist, ist ein der Rechtsgeschäfte mit Gewinn für die Gesellschaft
• Erreichbarkeit der Gesellschaftszuwilligungen für gewinnlose Rechtsgeschäfte ist kein Grundfür Verweisung der Entschädigung
• Nichtigkeitserklärung eines Rechtsgeschäftes, das die Verluste zur Folge gehabt hat, kann dieMöglichkeit zur Entschädigung des GDs nicht beeinflussen
Arbeitskreis Russland
137
Verwaltungsgesellschaft als GD
Die Funktionen des GDs dürfen von einer Verwaltungsgesellschaft/ einem Aussenverwalter getragenwerden.
Solch eine Ubergabe der Vollmacht wird durch eine Entschliessung der Generalsammlung derGesellschafter/Aktionäre oder des Direktoratsrat vollgezogen.
Die Verwaltungsgesellschaft handelt auf dem Grund des Dienstvetrages, die mit der Gesellschaftabgeschlossen wird.
Die Verwaltungsgesellschaft haftet für Verluste, die von der Gesellschaft durch schuldige Handlungender Verwaltungsgesellschaft erlitten worden sind (die Grundsatze ähneln der Schuld des GDs)
Haftung der Gesellschafter/der Aktionäre
Die Gesellschafter/Aktionäre haften nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die Gesellschafter/Aktionäre tragen das Risiko von Verlusten bis zur Höhe der ihnen gehörendenAnteile.
Wenn die Gesellschafter/Aktionäre ihre Einlagen noch nicht vollständig eingezahlt haben, so haftensie bis zur Höhe der nicht erbrachten Einlage gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten derGesellschaft.
Wenn die Gesellschaftsinsolvenz durch die Handlungen der Gesellschafter/Aktionäre erfolgt hat (dasheisst, Gesellschafter /Aktionäre waren von der möglich Insolvenz bewusst), so tragen sie diesubsidiäre Mithaftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn das Gesellschaftsvermögennicht ausreicht.
Arbeitskreis Russland
138
4. FOM „Investitionen in Mittel- und Osteuropa“
Russland - ausgewählte steuerliche AspekteElena Orlovskaya
20021/01250/6098
Übersicht
Seite 2
I. Spannungsfelder bei VerrechnungspreisenII. FinanzierungsfragenIII. Doppelbesteuerungsabkommen
Arbeitskreis Russland
139
Übersicht
Seite 3
I. Spannungsfelder bei Verrechnungspreisen
I. Verrechnungspreise. Meilensteine
Seite 4
2012 2013 2014
Verrechnungspreis-regeln sind in Kraft getreten
Übergangsperiode
Erste Melde- undDokumentations-pflichten
Erste Betriebsprüfungen, Wegfall der Freistellungvon Sanktionen (ab Steuerperiode 2014 –Sanktion 20 % und ab 2015 40 %)
Arbeitskreis Russland
140
I. Verrechnungspreise. Verbundene Transaktionen
Seite 5
Zwischen verbundenen
Personen• Grenzüberschreitende
Transaktionen
• innerrussische Transaktionen mit einem Gesamtwert über ca. EUR 24 Mio. pro Jahr ab 2014 (EUR 48 Mio. in 2013)
Andere
• Mit Ansässigen aus Ländern mit begünstigten Steuerregimen und mangelndem Informationsaustausch (zB, Liechtenstein, aber nicht Zypern)
• Grenzüberschreitende Transaktionen mit bestimmten Warengruppen (Öl, Eisen, Buntmetalle, usw.)
I. Kriterien für verbundene Personen
Seite 6
Beteiligung (direkt oder indirekt) in Höhe von mehr als 25 %
Identische Mitglieder des Aufsichtsrats/Vorstands
Identischer Geschäftsführer
Andere Fälle im Wege der Gerichtsentscheidung möglich
1
Co 3Co 2
RU
< 25 %
< 25 %
Arbeitskreis Russland
141
I. Verrechnungspreise. Dokumentationsvorschriften
Seite 7
Prüfungsjahr
bis 30. Mai Voranmeldung*
Betriebsprüfung
* Information über den Gegenstand, die beteiligten Parteien und den Gesamtwert aller kontrollierten Transaktionen des Vorjahres
bis 30. Juni VP Dokumentation
(Prüfungstiefe –max. 3 Jahre
zurück)
I. Verrechnungspreise. Dokumentationsvorschriften
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Dokumentationsmindestinhalte, aber keine Formvorschriften vorgesehen
Liegt EU Masterfile vor
Anpassung an russische AnforderungenPrüfung der Ergebnisse der Funktions- und RisikoanalysePrüfung der MethodenwahlBestimmung des Bedarfs an russischen Informationsquellen Übersetzung
Ein schriftlicher Vertrag zwischen Parteien ist unbedingt abzuschließen und einer Prüfung aus VP Standpunkt zu unterziehen!
Arbeitskreis Russland
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I. Verrechnungspreise. Vorgangsweise
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Erkennung und
Analyse der VP‐Fälle
Planung Ermittlung und Dokumentation
Umsetzung und
Kontrolle
Welche Transaktionen fallen unter die Kontrolle?Liegen zusammengefasste Transaktionen vor, die für VP Zwecke abzusondern sind?Gibt es gleichartigeTransaktionen, die gruppiert werden können?Wie bestimmt man denWert der Transaktion?
Wie umfangreich muss die Dokumentation erstellt werden?Liegt ein Masterfile vor?Inwieweit muss ein Masterfile angepasst werden?Wie lange dauert die Erstellung der kompletten Dokumentation?
Welche Methode ist auszuwählen?Welche Informationsquellen erlauben eine angemessene Vergleichbarkeitsanalyse?Reichen ausländische Quellen oder müssen unbedingt russische Quellen herangezogen werden?Sind Korrekturen erforderlich?
Ändern sich die Markt-und Transaktions-bedingungen? Müssen die Verrechnungspreise angepasst werden?Ist die Anpassung der Dokumentation erforderlich?
I. Verrechnungspreise. Dokumentationsmindestinhalte
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BrancheninformationBeschreibung der Tätigkeit des SteuerzahlersKonzernstruktur und Bestimmung aller an der Transaktion teilnehmenden UnternehmenTransaktionsbedingungenFunktions- , Risiko- und Vermögensanalyse (formal nicht erforderlich)Gesamtwerte der Transaktion (Einkünfte/Gewinne/Aufwendungen)Faktoren für Methodenwahl Bestimmung der vergleichbaren Fremdgeschäfte und der Informationsquellen für Marktpreisanalyse; Benchmarking mit vorzugsweise russischen vergleichbaren Fremdgeschäften Bestimmung der Bandbreite von Fremdpreisen (Margen)Beschreibung des wirtschaftlichen Nutzens der Transaktion (insb. IP Transaktionen)Weitere Faktoren
Arbeitskreis Russland
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I. Verrechnungspreise. Spannungsfelder
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Berichtigungen
Kostenumlage
Kostenverteilungsverträge
I. Berichtigungen
Seite 12
Primärberichtigungen nur aufwärts vorgesehen„year-end adjustments“ in der Transfer Pricing Politik sind daher zu vermeiden
Gegenberichtigung in grenzüberschreitenden FällenGegenberichtigungsklauseln in den meisten DBAs, folgend dem Art. 9 Abs. 2 OECD-MAKeine rechtliche Grundlage im innerstaatlichen Recht (nur für innerrussische Fälle)Wenig Erfahrung mit Verständigungsverfahren
Hohe Rechtsunsicherheit
Risiko von Doppelbesteuerungen
Kosten der Rechtsdurchsetzung
Arbeitskreis Russland
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I. Kostenumlagevertrag (Cost Allocation Agreement)
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Exkurs: Dienstleistungsvertrag zwischen verbundenen Unternehmen mit indirekter Dienstleistungsverrechnung (aufgrund passender Schlüssel und idR angemessenem Gewinnaufschlag)
Kosten im Rahmen des Kostenumlagevertrags sind in Russland NICHTabzugsfähig (indirekte Verrechnung wird in der Praxis von der russischen Steuerbehörde nicht anerkannt).
Alternativ wäre die Erhöhung von Lizenz- bzw. Warenliefervertragsmargen um die nicht direkt verrechenbaren Leistungen zu überlegen, kann jedoch im Widerspruch zur gesamten Konzernverrechnungspreispolitik stehen, was wiederum einen Risikofaktor darstellt.
I. Kostenverteilungsvertrag (Cost Contribution Arrangements)
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Exkurs: Vertrag zwischen verbundenen Unternehmen um im gemeinsamen Interesse durch Zusammenwirken in einem Pool Leistungen zu erlangen bzw. zu erbringen.
Kostenverteilungsvertrag ist in Russland steuerlich nicht geregelt.
Keine praktische Erfahrung der Steuerbehörde, wird grundsätzlich gleich dem konzerninternen Dienstleistungsvertrag behandelt.
Arbeitskreis Russland
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I. Erfassung von konzerninternen Dienstleistungen
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Dienstleistungs‐vertrag
Dienstleistungs‐vertrag
aus russischer Sicht
Kostenumlage‐vertrag
Kostenverteilungs‐vertrag
Abzugsfähigkeit von Kostennur bei der Einzelverrechnung (direkte Verrechnung)Benefit Testumfangreiche Dokumentationsan-forderungen
MehrwertsteueridR im Reverse-Charge
AbzugssteueridR keine aufgrund des innerstaatlichen Rechts (soweit keine IP Rechte beinhaltet sind)
II. Besonderheiten im Überblick
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EINZELNE ASPEKTE RUSSLANDS REGELN
Kriterien für verbundene Personen Beteiligungsausmaß in Höhe von mehr als 25 % oder identische Mitglieder des Direktorenrats/Vorstands/ Geschäftsführers
Verbundene Transaktionen Neben den Transaktionen zwischen verbundenen Personen sind auch explizit Transaktionen mit Off-Shore Jurisdiktionen und mit bestimmten Warengruppen umfasst
VP Dokumentation Pflicht zur Erstellung innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Jahres
Funktions- und Risikoanalyse Formal nicht erforderlich, ist aber zwingend empfehlenswert
Methoden Preisvergleichsmethode ist grds. vorrangig, in bestimmten Fällen (wie zB bei Weiterverkauf) Wiederverkaufsmethode gilt als vorrangig. Unabhängige Bewertung ist zulässig, sofern keine Methode geeignet wird.
Zulässige Informationsquellen Innere Transaktionsinformation, Börsenpreise, Zollstatistik, Preisangaben in offiziellen Informationsquellen, Veröffentlichungen, Informationssysteme, Preisagenturen, Angaben aus Jahresabschlüssen und Statistikberichten
Kostenumlage undKostenverteilungsverträge
Sind nicht geregelt und führen zur Nichtabzugsfähigkeit von Kosten bei der russischen Tochtergesellschaft
APA Vorab-Vereinbarung über die Verrechnungspreise mit der russischen Finanzbehörde ist nur für russische Gesellschafter mit dem Status eines sog. Großsteuerzahlers möglich
Arbeitskreis Russland
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Übersicht
Seite 17
II. Finanzierungsfragen
II. Finanzierungsalternative
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Finanzierung mit Eigenkapital
Einlage in das Stammkapital der russischen TochtergesellschaftEinlage in das Vermögen / Finanzhilfe / Agio
Fremdfinanzierung
BankkreditGesellschafterdarlehenCash Pooling
Arbeitskreis Russland
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II. Finanzierung mit Eigenkapital
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Einlage in das Stammkapital der russischen Tochtergesellschaft
steuerneutral, keine Gesellschaftsteuer DBA begünstigte Dividendensteuersatz hängt von der Höhe des eingezahlten Stammkapitals ab
Einlage in das Vermögen / Agio / Finanzhilfe
steuerneutral, soweit die leistende Gesellschaft mehr als 50 % der Anteile an der Gesellschaft hält; in anderen Fällen 20 % Gewinnsteuerkeine Grundlage für Rückzahlung, erhöht nicht das Stammkapital
II. Fremdfinanzierung. Bankkredit
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Einschränkungen bei der Erfassung von Zinsen als Betriebsausgaben (allgemein)
Nach dem Durchschnittssatz mehrerer vergleichbarer Darlehen des Steuerzahlers (eher selten) oder
Nach den Höchstsätzen (festgelegt für 2013):
Darlehen in Rubel – Refinanzierungssatz (z.Z. 8,25 %) mit einem Aufschlag von 1,8 – max. Zinssatz ca. 14,85 % p.a.Darlehen in Fremdwährung - Refinanzierungssatz (z.Z. 8,25 %) mit einem Abschlag von 0,8 – max. Zinssatz ca. 6,6 % p.a.
Arbeitskreis Russland
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II. Fremdfinanzierung. Gesellschafterdarlehen
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"Thin capitalization rule“ – Beschränkung des Zinsabzugs
Gilt für Gesellschaften mit direkter oder indirekter Beteiligung von mehr als 20 %Gilt auch für Zinsen aufgrund von Bankkrediten, bei denen die Muttergesellschaft als Bürge oder Garantiegeber auftrittKein „safe haven“ mehr aufgrund der jüngsten Rechtsprechung für SchwestergesellschaftenVerschuldungsgrad (Debt/Equity Ratio 3 : 1)Umqualifizierung von Zinsen in Dividenden
Unverzinsliches GesellschafterdarlehenDoppelbesteuerung als Folge?
II. Fremdfinanzierung. Thin cap rule
Seite 22
RU
Co 1Darlehen
EUR 10 Mio.Zinssatz – 6 % p.a.Zinsen: EUR 600.000,00Eigenkapital EUR 1 Mio.Debt / Equity Ratio 10:1
Ermittlungsschritte
Faktor = 6,67 =
Abzugsfähige Zinsen600.000 * 6,67 = EUR 89.955
Dividenden600.000 – 89.955 = EUR 510.045
50%
Faktor =
Der Faktur muss am Ende der jeweiligen Periode ermittelt werden
Abzugsfähige Zinsen = Zinsbetrag * Faktor
Dividenden = Zinsbetrag –abzugsfähige Zinsen
Darlehensstand
3 * EK * Beteiligung
10 Mio.
3 * 1 Mio. * 0,5
Arbeitskreis Russland
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II. Cash Pooling
Seite 23
Devisenrechtliche Vorschriften in Russland
Eröffnung des sog. Geschäftspasses bei der Bank für jede grenzüberschreitende Transaktion (durch Vorlage des entsprechenden schriftlichen Vertrags) Verrechnungen bei grenzüberschreitenden Transaktionen widersprechen der Gesetzesanforderung
Zahlungsverrechnungsverbot bzw. Notwendigkeit der tatsächlichen Geldüberweisung macht Cash Pooling für Russland grds. impraktikabel
II. Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick
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ART BESONDERHEITEN
Eigenkapital Einlage in das Stammkapital
steuerneutral, bestimmter administrativer Aufwand wg. der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften
Einlage in das Vermögen / Agio / Finanzhilfe
steuerneutral, wenn der leistende Gesellschaft mehr als 50 % der Anteile hält. Die steuerlichen Folgen im Land der Ansässigkeit der Mutterge-sellschaft sind zu prüfen.
Fremdkapital Bankkredit Einschränkung bei der Erfassung von Zinsen als Betriebsausgabe nach dem Durchschnittssatz mehrerer vergleichbarer Darlehen oder Höchstsätze
Gesellschafterdarlehen Einschränkung bei der Erfassung von Zinsen als Betriebsausgabe zusätzlich nach dem „Thin cap.rule“Unverzinsliches Darlehen kann negative steuerliche Folgen nach sich ziehen.
Cash Pooling Grds. nicht effizient wegen der devisenrechtlichen Anforderungen in Russland
Arbeitskreis Russland
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Übersicht
Seite 25
III. Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen
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über 70 DBAs, grds. nach dem OECD-Musterabkommen verfasst
Rein technische Anwendung von DBAs, „beneficial ownership“ wird grds. dem rechtlichen Titel gleichgestellt
Für direkte DBA Anwendung reicht eine Ansässigkeitsbescheinigung mit russischer Übersetzung und Apostille (vor der Auszahlung der Einkünfte)
Gesetzesentwürfe wg. Missbrauch, „beneficial ownership“ Konzept, quasi CFC rulesliegen seit einer Weile im russischen Parlament
Arbeitskreis Russland
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Beispiel 1. Gewinnrepatriierung
Seite 27
DE
RU
100 %
DE
RUKapitalgesellschaft
20 % KöSt in Russland5 % Abzugssteuer bei der Ausschüttung von Dividenden0 % Abzugsteuer bei der Auszahlung von Zinsen
Zweigniederlassung / Betriebsstätte20 % KöSt in RusslandEntnahme in Russland nicht steuerbarKeine internen Zinsen, nur angemessene Kostenumlage, grds. nach russischem GAAP
EinlageEUR 81.000,00 Darlehen Zuführungen
Dividenden Zinsen Entnahme
Doppelbesteuerungsabkommen. Überblick
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DBA mit Deutschland DBA mit ÖsterreichAbzugsteuer von Dividenden,ausgeschüttet von der russischen Tochtergesellschaft
5 % bei mindestens EUR 80.000 Investitionen in das Stammkapital und 10 % Beteiligung, 15 % in anderen Fällen
5 % bei mindestens USD 100.000 Investitionen in das Stammkapital und 10 % Beteiligung, 15 % in anderen Fällen
Zinsen Keine Besteuerung in R. Keine Besteuerung in R.
Lizenzgebühren Keine Besteuerung in R. Keine Besteuerung in R.
Einkünfte aus Veräußerung von Anteilen an der russ. Tochtergesellschaft
Keine Besteuerung in R. Keine Besteuerung in R.
Bau- oder Montagebetriebsstätte 12 Monate 12 Monate
Arbeitskreis Russland
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Elena OrlovskayaTel.: + 43 1 588 35 268 [email protected]
www.tpa-horwath.at
Seite 9
Face-to-Face-Business by
Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa
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7 Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa Bodo Hombach Zusammenfassung des Herausgebers
Das Referat beginnt mit einem historischen Aufriss und stellt die Bedeutung des Osthandels für die deutsche Wirtschaft dar. Schwerpunktmäßig wird Russland als Wirtschaftsfaktor dargestellt. Auch für die anderen mittel-und osteuropäischen Länder sind die EU und Deutschland wesentliche Handelspartner. Die wesentlichen rechtlichen und politischen Hindernisse einer Erweiterung des Ost-West-Handels werden dargestellt. Auch das Thema Korruption wird behandelt. Angereichert wird der Vortrag durch zahlreiche aktualisierte Wirtschaftsdaten des Ost-West-Handels.
Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa
154
In Berlin tobte 1848 eine Revolution. Ein Schlesier verließ vorsichtshalber die Stadt. Er floh vor Barrikaden und Pulverdampf in Richtung Heimat. Auf jeder Poststation fragten ihn die Leute aufgeregt nach den schrecklichen Ereignissen. Ihm fehlten nach und nach die Worte. Zuletzt brachte er alles auf einen Punkt. Er sagte nur noch: „Bumm!“ Im Kalten Krieg war die Ost-West-Kommunikation ähnlich elementar und dürftig. Was hinter dem Eisernen Vorhang passierte, klang immer nur wie „Bumm!“. Die Propaganda in den Sowjet-Staaten hatte für westliche Ereignisse auch kein anderes Wort. Für Konrad Adenauer begann Asien schon im Oberbergischen. Gleich hinter Köln.
Das hat sich geändert. Die Welt ist ein Dorf. So haben wir‘s gelernt. Im geschlossenen System „Erde“ braucht jeder jeden. Das ist manchmal unbequem. Man muss Rücksicht nehmen, sich von kuscheligen Vorurteilen verabschieden. Die Schlagbäume sind verschwunden. Oft ist das vorteilhaft. Manchmal ist es gefährlich. Übeltäter nutzen die Gunst der neuen Verhältnisse für ihre Zwecke.
Menschen, Ideen und Waren floaten frei durch riesige Räume. Ganze Erdteile sind jetzt „Heimat“. Da sollte uns Mittel- und Osteuropa nicht fremd sein. Mit der Öffnung der Eisernen Vorhänge veränderten sich nicht nur die Beziehungen der kalten Kriegsgegner. Auch der Westen ist dabei, sich neu zu besinnen. Nicht nur auf sich selbst. Keine Rede vom Ende der Geschichte — wie vor ein paar Jahren eine wissenschaftliche Abhandlung betitelt war.
Außenbeziehungen sind nicht nur Sache kleiner, verschworener Gruppen. Sie sind nicht von einzelnen Regierungen arrangierte Ehen. Sie sind Herzensangelegenheit aller Weltbürger. Deren Horizont endet nicht am Tellerrand oder Gartenzaun. Wer andere Gründe braucht als Herzlichkeit, der findet die mit Sicherheit.
Die deutsche Wirtschaft ist vom Außenhandel abhängig. Zwei Drittel unserer Exporte gehen in die EU. Noch sind deutsche Exporteure Titelverteidiger. Doch schwinden die Zuwachsraten. Aus der Finanz- und Schuldenkrise ist in den Südstaaten eine handfeste Rezession geworden.
Das wirkt sich aus. 2012 schrumpften deutsche Ausfuhren in die EU um 13 Prozent. Ohne Osthandel und Chinahandel wären die ökonomischen Wetteraussichten neblig bis trübe. In den vergangenen Jahren gab es hier zweistellige Wachstumsraten.
Mit Russland lagen sie um die Hälfte über denen des deutschen Außenhandels insgesamt. Auch volumenmäßig führt Russland die Hitliste mit 80,5 Milliarden Euro an. Polen mit 75,7 Milliarden Euro und Tschechien mit 64,8 Milliarden Euro auf Platz 2.
Auch das ist kein Selbstläufer mehr. China holt weltweit mächtig auf. Seit 2007 sank der deutsche Vorsprung von 105 auf 35 Milliarden Dollar. Er wird im laufenden Jahr komplett verdunsten.
Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa
155
Die deutsche Solarindustrie hat es erlebt. Andere Branchen werden folgen. Die Idee, sich dagegen mit hohen Strafzöllen für chinesische Importe zu wappnen, ist ein gefährlicher Irrtum. Sie sägt am Ast, auf dem wir sitzen. Es geht um mehr als um das Zusammenschrauben von Kollektoren. Wenn der Handel an einer Stelle Iahmt, ist ein Handelskrieg das falscheste Mittel, ihn zu beleben.
Im „Reich der Mitte“ paart sich ein rigoroser Staatskapitalismus mit einer jungen Generation erfolgswilliger Aufsteiger. Dieses Junktim ist eine brisante Multiplikation der Kräfte. Ich war bis Ende letzter Woche mit Wissenschaftlern da. China wird der Weltwirtschaft noch manche Linie ziehen, auf der diese dann zu schreiben hat. Wir reden von einem Land mit über einer Milliarde Einwohnern. Wir reden von einem Staat, in dem große Projekte und Trends nicht auf Konsens und Partizipation achten. Gewiss, China wird bei seiner rasanten Entwicklung auch Fehler machen. Aber die dürften uns nicht freuen. Wir selbst werden dann ebenfalls darunter leiden. Zwei harmlos scheinende Symptome belegen den Wachwechsel an der Spitze des Außenhandels: Westliche Firmen finden in China nicht mehr das wohlfeile Billig-Lohn-Land. Eine verlängerte Werkbank können sie für den heimischen Binnenmarkt trotz hoher Gewinnmargen nicht mehr zu Schleuderpreisen einsetzen. Auf der Suche nach Hungerleidern sind viele schon weitergezogen. Die Katastrophe in Bangladesh zeigte, wo sie sich zur Zeit aufhalten.
Zweitens bezeugen sorgenvolle Mahnungen Chinas an die Euroländer, wie viel Geld sie schon in Europa angelegt haben und nicht verlieren wollen.
Zurück zu Russland.
Gerade veröffentlichten der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft und die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer interessante Zahlen. 135 Unternehmen wurden nach ihrer Einschätzung des Geschäftsklimas befragt. Mit 21 Prozent stammen die meisten beteiligten Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, gefolgt von Beratungsdienstleistern (14 Prozent), der Automobilindustrie (elf Prozent), der Agrar- und Ernährungswirtschaft (neun Prozent), der Bauwirtschaft (neun Prozent), dem Groß- und Einzelhandel (neun Prozent) sowie der Energie- und Rohstoffwirtschaft (sieben Prozent). Rund 25 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, ihren Hauptsitz in Moskau zu haben. Zehn Prozent haben ihre Zentrale in St. Petersburg. Die befragten Unternehmen stehen für über 81.000 Beschäftigte in Russland und rund 2,2 Millionen Beschäftigte weltweit. Dabei setzen die Unternehmen rund 13 Milliarden Euro in der Russischen Föderation und über 460 Milliarden Euro in der Welt um. Die letzte vergleichbare Umfrage wurde im Dezember 2011 durchgeführt. Die Befrager kommen zu dem Ergebnis: Bei aller Dynamik und trotz vieler Unwägbarkeiten ist Optimismus verbreitet und auch angesagt. Die Investitionsbedingungen vor Ort sind günstig.
Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa
156
Der im vorigen Sommer erfolgte WTO-Beitritt Russlands lässt weitere positive Impulse erwarten:
• 50 Prozent der befragten Unternehmen stellten im vergangenen Jahr eine Verbesserung des Geschäftsklimas in der Russischen Föderation fest. 83 Prozent rechnen im laufenden Jahr mit einer positiven Entwicklung der russischen Wirtschaft. Anders als in vielen Ländern des Euroraums beobachten sie in Russland 2013 keine Rezession.
• 64 Prozent der befragten Unternehmen halten auch die eigene Geschäftslage für gut bis sehr gut, 65 Prozent wollen ihr Personal in Russland aufstocken und über 800 Millionen Euro investieren.
Wer nach Problemen sucht, findet sie nicht in der allgemeinen Wirtschaftslage, sondern in konkreten Verfahrensfragen.
• Schlechte Noten erhält z.B. die deutsche Visavergabepraxis für russische Staatsbürger. 80 Prozent der Unternehmen fordern die Abschaffung der Visapflicht zwischen der Europäischen Union und Russland.
• Die Mehrzahl der befragten Unternehmen wünscht sich konkrete Schritte der russischen Regierung zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.
• Moskau und St. Petersburg liegen in der Gunst der deutschen Investoren weiterhin vorn, andere Regionen holen jedoch deutlich auf.
Die größten Wachstumschancen errechnen sich die Energie- und Rohstoffbranche sowie die Automobilindustrie.
Die positiven Zahlen und Signale dürfen nicht verschleiern, dass auf den Außenhandel auch Faktoren einwirken, die den unmittelbaren Geschäftspartnern entzogen sind. Wenn sich große Weltteile ökonomisch annähern, die politisch und ideologisch für Jahrzehnte oder länger getrennt waren, bleibt das Verhältnis noch lange fragil.
Zudem hat Russland noch immer Eigenschaften eines Entwicklungslandes, z. B.
• eine Monostruktur als Rohstofflieferant,
• eine gut informierte, aber autokratische Entscheidungsspitze mit einer schwachen Entscheidungskette im mittleren und unteren Bereich,
• einen gering entwickelten Sektor mittelständischer Betriebe,
• eine schwerfällige und für Außenstehende schwer zu enträtselnde Bürokratie.
Wer sich vom Osten ein wahres Bild macht, sollte den Quastpinsel zu Hause lassen. Die Wirklichkeit ist sehr viel differenzierter. Auch differenzierter als unsere leider immer pauschaler werdende Medienberichterstattung.
Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa
157
Selbst Prof. Klaus Mangold, bis vor Kurzem Vorsitzender im Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft und exzellenter Kenner und Liebhaber der deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen, warnt vor Illusionen. Zwar gibt es enorme Fortschritte. Lebensstandard und Wohlstand wachsen. Nicht nur in Moskau und St. Petersburg. Der Reformeifer lahmt jedoch. Nicht aus Mangel, sondern aus Reichtum.
Wer allein durch Rohstoffexporte volle Kasse macht, warum sollte der nun auch noch den Mittelstand entwickeln oder mit modernen Produkten auf dem Weltmarkt konkurrieren. Der Wandel bei der Energieerzeugung im Westen führt zu sinkenden Rohstoffeinnahmen. Das könnte die lnvestitionsbereitschaft zusätzlich bremsen.
In der Ära Putin kühlt sich das politische Klima zwischen Europa und Russland ab. Enttäuschungen und Missverständnisse spielen dabei die übliche Rolle. Der Kalte Krieg sei vorbei, so Mangold, jetzt drohe jedoch ein Kalter Frieden, der die Beziehungen subtiler, aber nicht weniger nachhaltig beschädigen könne. Ob das Riesenland in Isolation gerät, ist nicht nur dessen Sache. Es sollte alle umtreiben, die — zu Recht — eine gefährliche Unwucht der internationalen Beziehungen fürchten.
In der Ukraine beobachten wir weniger Aufbruch als Stillstand. Das Land lebt dramatisch unter seinen Möglichkeiten. Es muss sich irgendwann entscheiden, ob es Richtung Russland oder EU gehen will. Gefährlich ist der hohe Pegelstand an Missverständnissen. Noch fehlt es an einem stabilen Dialog, wie er nach dem Krieg zwischen Frankreich und Deutschland geführt wurde. Der könnte alte Verkrustungen zerkleinern und auflösen, bevor wieder irgendwelche Türen knallen.
In den Ländern Südosteuropas — oder des Balkans - zeigen sich ähnlich fleckige Bilder. Die Wirtschafts- und Finanzkrise ist längst nicht ausgestanden. Im Gegenteil: Die wirtschaftlichen Indikatoren blieben 2012 weit unter den Erwartungen. Fast die Hälfte des Warenaustausches realisieren die Länder des Westlichen Balkans mit der EU. Deutschland ist einer der wichtigsten Handelspartner.
Jeder Fortschritt braucht stabile politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Ich gebe Kommissar Oettinger Recht: Die EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien sind schlecht regierbar und regiert. Unerlässlich hier: gut ausgebildete Fachkräfte. Auch daran mangelt es.
Die Visa-Liberalisierung für die Länder des Westlichen Balkans ist drauf und dran, an Missbrauchsfällen zu scheitern. Eine populistische Politik, die Ängste schürt, anstatt Chancen zu betonen, grenzt aber Millionen von anständigen und anpassungswilligen Menschen aus. Sie richtet immensen politischen und wirtschaftlichen Schaden an. Deutsche Unternehmen investieren klugerweise nur in ein Umfeld, wo man geltendes Recht auch einklagen und durchsetzen kann, wo Korruption energisch bekämpft wird, wo es transparente Verwaltungsverfahren gibt. Das ist allerdings mehr Appell als Interpretation und Analyse.
Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa
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Internationale Märkte brauchen gute Verbindungen über Schiene, Straße oder Schiff. Dazu gehören moderne Breitbandnetze für reibungslose Kommunikation. Sehr störend ist die noch mangelhafte regionale Kooperation der Balkanstaaten. Die könnte die Stabilität und damit auch die lnvestitionssicherheit in der Region entscheidend fördern. Die CEFTA ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Zur Attraktivität eines lnvestitionsstandortes gehört die Förderung der Aus- und Weiterbildung, besonders der beruflichen Bildung. Der Ost-Ausschuss führt mit finanzieller Unterstützung des BMZ sowie deutscher Unternehmen das Zoran-Djindjic-Stipendienprogramm der deutschen Wirtschaft für den Westbalkan durch. Junge Menschen erhalten die Möglichkeit, in deutschen Unternehmen ein Praktikum zu absolvieren und so den Arbeitsalltag hier in Deutschland kennenzulernen. Ein kleiner Beitrag, aber ein bedeutsames Signal, das sehr beachtet wird und schon Früchte trägt.
Dem langen Wunschzettel stehen leider bremsende Faktoren entgegen. Als Folge der Finanz und Wirtschaftskrise nimmt in allen Ländern Osteuropas die staatliche Verschuldung zu. Hauptziel ist gegenwärtig die Haushaltskonsolidierung mit Folgen für den Arbeitsmarkt und die Binnennachfrage. Banken sind sehr zurückhaltend bei der Finanzierung geworden. Zugleich bemängeln sie, dass sie mehr gut geplante Projekte finanzieren könnten als zur Verfügung stehen. Geldmittel können nicht nur fehlen. Sie können auch fruchtlos versickern.
Anfang Mai veröffentlichte DIE WELT ein Ranking der Staaten in Bezug auf Bestechung und Korruption im Geschäftsleben. Man hatte die Spitzenmanager von 3.500 Unternehmen befragt, wie stark Verstöße gegen Treu und Redlichkeit in ihren Ländern an der Tagesordnung seien. Die Gruppe der Upper Ten führen acht osteuropäische Kandidaten an.
Aus eigener und Ieidvoller Erfahrung mit Balkanstaaten weiß ich, wie stark noch immer eine Substruktur von Seilschaften aus der Vergangenheit agiert. Sie sitzt bei allen Verhandlungen unsichtbar mit am oder unter dem Tisch. Ethnische Interessen kommen hinzu. Die Schicht der modernen Verfechter einer demokratischen und offenen Bürgergesellschaft ist dünn. Sie hat noch einen langen Weg vor sich.
Der Umstieg von der Plan- in die Marktwirtschaft ist stellenweise nur theoretisch akzeptiert. Die Regeln des freien Marktes und des fairen Wettbewerbs gelten nur für andere. Es braucht Generationen, um ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass ein Spiel nur dann auf Dauer Freude macht, wenn sich jeder an die Regeln hält.
Bevor wir nun die Nasenspitze heben: Auch wir lernen noch immer an dieser Lektion. Unser reales Führungszeugnis entspricht noch lange nicht dem „Verhaltenskodex zur Sicherung einer sauberen Unternehmensführung, wie er nach spektakulären Skandalen bei uns nun fleißig geschrieben wurde. Es zeigt sich einmal mehr, dass Kontrolle dem Vertrauen überlegen ist. Erst recht, wenn handfeste Interessen im Spiele sind. Es braucht glasklare Maßgaben und Konditionen, deren Einhaltung ständig zu überprüfen ist. Konditionalität versteht man — gerade im Balkan − sehr gut.
Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa
159
Das russische Wort für Deutsche heißt „Nemec“. Es bedeutet „die Stummen“ und bezog sich auf die deutschen Handwerker, die Peter der Große in einem abgeschlossenen Viertel seiner Hauptstadt angesiedelt hatte. Sie sollten ihm helfen, das uralte bärtige Russland zu modernisieren. Offenbar sprachen sie wenig und wenn, konnte man sie nur schlecht verstehen.
Wer die heutige Welt modernisieren will, muss offen sprechen und sich möglichst gut verständlich machen. Kommunikation auf allen Ebenen ist gefordert, am besten mit zwei Ohren und einem Mund. Symbolisch gesprochen brauchen wir wieder eine Art Seidenstraße, die den Kontinent von West nach Ost und von Ost nach West durchquert. Hier wandern die Karawanen mit heutiger Logistik. Hier begegnen sich die Staaten und Völker, tauschen Waren, Ideen und Geschichten aus. Das braucht eine differenziertere Sprache als die eine Vokabel „Bumm“, die jenem Schlesier zur Verfügung stand. Das braucht auch ein starkes Bewusstsein von der Interdependenz aller Menschen und Ereignisse.
Man muss viel voneinander wissen. Man sollte möglichst viele gemeinsame Ziele haben. Am wichtigsten: Man sollte so viel wie möglich gemeinsam tun.
Das klang wie ein Schlusswort — und war es auch. Ich danke Ihnen und freue mich auf die Diskussion mit Ihnen
Bodo Hombach
OSTWÄRTS – HO!
Handel und Wandel mit Osteuropa
Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa
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Früher - Eiserner Vorhang
Osteuropa
Heute – wirtschaftliche Partnerschaft
Deutscher Handel mit Osteuropa
0102030405060708090
Milliarden Euro
Milliarden Euro
Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa
161
China holt beim Export auf
Deutscher Vorsprung vor China in 2007105 Milliarden Dollar
Heute nur noch35 Milliarden Dollar
Und in Zukunft?
Das „Reich der Mitte“ –Staatskapitalismus gepaart mit
erfolgswilligen junge AufsteigernBildvermerk: Anzeige von BBDO Proximity für die Metro AG, nominiert für den ZeitungKreativ Wettbewerb in 2011
Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa
162
Geschäftsklima RusslandUmfrage des Ost-Ausschusses der dt. Wirtschaft
Maschinen-und Anlagebau
26%
Beratungsdienstleister
17%Automobil-industrie
13%Agrar- und
Ernährungs-wirtschaft
11%
Bauwirtschaft11%
Groß- und Einzelhandel
11%
Energie- und Rohstoff-wirtschaft
11%
befragte Unternehmen
Optimismus bei Unternehmen
Einschätzung der zukünftigen Geschäftsentwicklung für
Russland in 2013
Einschätzung der allgemeinen Geschäftsentwicklung seit Anfang 2012 in Russland
Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa
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Unternehmen sehen auch Reformbedarf
Russland im Wandel
Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa
164
Stillstand statt Fortschritt
Voraussetzung für deutsche Investitionen
• Geltendes Recht muss einklagbar sein• Korruption muss bekämpft werden• Transparente Verwaltungsverfahren
Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa
165
Zoran-Djindjic-Stipendien
Folgen der Wirtschaftskrise
Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa
166
Ranking der WELT
Kommunikation ist gefragt!
• Kommunikation auf allen Ebenen ist gefordert
• Starkes Bewusstsein der Interdependenz
TUN WIR VIEL – UND DAS GEMEINSAM!
Ergebnisse der Tagung
167
8 Ergebnisse der Tagung Prof. Dr. Bernd Wassermann
Die Tagung soll den Mittelständlern, die Direktinvestitionen in Mittel- oder Osteuropa erwägen, die rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkte transparent machen und ihnen eine Entscheidungshilfe für ihre Investitionsvorhaben geben.
Auf der Tagung behandelte die relevanten steuerlichen, rechtlichen und bilanziellen Fragen für Direktinvestitionen, so dass ein guter Überblick für Investoren geschaffen – und mit dem vorliegenden Tagungsband dokumentiert – wurde. Eine gewichtige Rolle spielen nach wie vor die steuerlichen Erleichterungen sowie vergleichsweise geringe Arbeitskosten in vielen mittel- und osteuropäischen Ländern. Zudem wurden im Rahmen der Tagung auch Besonderheiten für Investitionen in Russland aufgezeigt.
Mit dieser Tagung und ihrer Dokumentation hat das Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung eine umfassende Orientierungshilfe und Anlaufstelle für Investoren geschaffen.
Darstellung der Projektpartner
169
9 Darstellung der Projektpartner
Rotthege Wassermann Das Beratungsunternehmen Rotthege Wassermann ist im Jahre 1993 von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten begründet worden. Derzeit gehören dem Unternehmen 12 Partner und etwa 50 Mitarbeiter an. Der ausgewogene interdisziplinäre Ansatz der Kanzlei führte zu Schwerpunkten in der mittelständischen Beratung die sowohl rechtlich als auch steuerlich sowie betriebswirtschaftlich ganzheitlicher Betrachtung bedürfen. Hierzu gehören die besonderen Spezialgebiete der Kanzlei in der Unternehmensbewertung, - nachfolge sowie -transaktion, die interdisziplinäre Beratung bei großen Immobilientransaktionen sowie die Prüfung von Familienunternehmen.
Die Kanzlei arbeitet national und international mit mittelstandsorientierten Kanzleien zusammen und ist in internationale Netzwerke eingebunden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.Rotthege.de
Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa
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FOM Hochschule Die 1993 von Verbänden der Wirtschaft gegründete staatlich anerkannte gemeinnützige FOM Hochschule ist eine von Deutschlands führenden Hochschulen der Wirtschaft. Sie verfügt über mehr als 30 Standorte in Deutschland und weitere im Ausland.
An der FOM studieren ausschließlich Berufstätige mit Hochschulberechtigung sowie Auszubildende, die nach dem Abitur parallel zum Studium eine betriebliche Ausbildung absolvieren. Großunternehmen wie 3M, Aldi, Bayer, Daimler, Deutsche Bank, Deutsche BP, E.ON, RWE und Siemens, aber auch viele mittelständische Betriebe kooperieren bei der Ausbildung von Führungsnachwuchs mit der FOM.
Die FOM legt großen Wert auf die Profilbildung in Lehre und Forschung. Die inhaltliche Profilbildung der Studiengänge konnte erfolgreich vorangetrieben, Forschungs- und Entwicklungsprojekte konnten initiiert und internationale Kooperationen realisiert werden. Als private Hochschule wirbt die FOM bei der Finanzierung der Forschung und Entwicklung auch Drittmittel ein und führt F&E-Projekte mit Drittmitteln sowie maßgeblichen Eigenanteilen durch.
Angewandte Forschung an der FOM ist darüber hinaus typischerweise auch Forschung für die Lehre. Zum einen können Forschungsergebnisse in die zielgruppenorientierte Anpassung und Weiterentwicklung berufs- und ausbildungsbegleitender Curricula führen. Zum anderen fließen Forschungsergebnisse in den Lehrbetrieb ein und werden im Rahmen von Praxisprojekten oder Abschlussarbeiten aufgegriffen.
Die FOM setzt ihren Schwerpunkt in der Forschung und Entwicklung u.a. auf Karriere- und Bildungsforschung, Beiträge zur Kompetenzentwicklung in KMU, steuerrechtliche Frage-stellungen sowie institutionenökonomische Analysen.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.fom.de
Darstellung der Projektpartner
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OMV Ost- und Mitteleuropa Verein e.V.
Der 1989 gegründete Ost-und Mitteleuropa Verein e.V. mit Sitz in Hamburg und Berlin ist die an Mitgliedern stärkste Vertretung deutscher Unternehmen in den 29 Ländern Ost- und Mitteleuropas, Zentral-Asiens sowie des Südkaukasus. Er erreicht über 10.000 Ansprechpartner deutscher Unternehmen und Organisationen aus Politik und Wirtschaft.
Weitere Informationen finden Sie unter www.o-m-v.org
RWBS Die zunehmenden Herausforderungen in der aktuellen Entwicklung zur Jahresabschlussprüfung in Deutschland haben zur Gründung von RWBS geführt. Die Kanzleien Rotthege Wassermann sowie Bilk & Schäfer Westdeutschland haben eine gemeinsame Tochtergesellschaft gegründet, die den Anforderungen an die Jahresabschlussprüfung von Familienunternehmen besser gerecht werden kann, als die einzelnen Kanzleien. Hier geht es insbesondere um die Themen der IT-Prüfung, der betriebswirtschaftlichen Beratung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung sowie der Internationalisierung der Prüfung bei Konzernabschlüssen. Dem Joint Venture stehen etwa 30 Berufsträger sowie 50 fachliche Mitarbeiter zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.RWBS.eu
TPA Horwarth Die in Österreich gegründete Beratungsgruppe arbeitet kooperativ mit Rotthege Wassermann sowie RWBS zusammen. TPA Horwath hat wesentlich zum Gelingen dieser Tagung beigetragen.
TPA Horwath ist eines der größten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen Österreichs. Die TPA Horwath Gruppe umfasst neben Österreich zehn weitere Länder in Mittel- und Südosteuropa. Seit 1995 ist TPA Horwath Mitglied von Crowe Horwath International, einer weltweiten Vereinigung von selbstständigen und unabhängigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern. Das Kompetenznetzwerk umfasst 167 Mitgliedsfirmen mit 650 Büros in über 100 Ländern und mehr als 28.300 Mitarbeitern.
Weitere Informationen finden Sie unter www.tpa-horwath.at
Anhang – Auszug aus dem Tagungsprogramm
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Seit dem EU-Beitritt wichtiger mittel- und osteuropäischer Länder im Jahre 2004 sind Investiti-onen in den neuen Beitrittsländern sowohl für Konzerne als auch für KMU in den Fokus gerückt. So lagerten Unternehmen verschiedener Industriezweige z. B. lohnintensive Fertigun-gen dorthin aus. Nach rund zehn Jahren hat sich das globale und wirtschaftliche Umfeld allerdings deutlich verändert: Finanzkrisen belasten den Euroraum, und weiter östlich gelege-ne asiatische Regionen, angeführt von China, nehmen an Bedeutung für die Weltwirtschaft zu.
Welchen Stellenwert besitzt die Region Mittel- und Osteuropa also aktuell? Ist sie nach wie vor als attraktiv zu bezeichnen? Und wie finden mittelständische Unternehmen bei Interesse Zugang in diese Region? Mit derart grundsätzlichen Fragestellungen einer Investition in Mittel- oder Osteuropa – sei es als Tochtergesellschaft oder als Betriebstätte – haben sich Wissenschaftler und Experten aus der Praxis auf der diesjährigen Veranstaltung des FOM Mittelstandsforums Steuern, Recht & Bewertung befasst.
Der vorliegende Tagungsband bildet den Diskussionsstand und die Ergebnisse der Fachtagung vom 5. Juni 2013 in Essen ab.
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