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Bernd Wassermann 4. FOM Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung Essen | 5. Juni 2013 Investition in Mittel- und Osteuropa Tagungsband in Kooperation mit

Investition in Mittel- und Osteuropa · Hombach mit seinem Referat den Teilnehmern zur Verfügung. Er ist bekannt als erfolgreicher Wirtschaftsminister, Wahlkampfmanager, Geschäftsführer

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Bernd Wassermann

4. FOM MittelstandsforumSteuern, Recht & Bewertung Essen | 5. Juni 2013

Investition in Mittel- und Osteuropa

Tagungsband

in Kooperation mit

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© 2013 by

MA Akademie Verlags- und Druck-Gesellschaft mbH Leimkugelstraße 6, 45141 Essen Tel. 0201 81004-351 Fax 0201 81004-610

Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urhebergeset-zes ist ohne Zustimmung der MA Akademie Verlags- und Druck-Gesellschaft mbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Ein- speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Die Wiedergabe von Gebrauchs-namen, Handelsnamen, Warenbe-zeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annah-me, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Marken-schutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen. Oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Waren- zeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind.

4. FOM MittelstandsforumSteuern, Recht & Bewertung

Investition in Mittel- und Osteuropa

Essen 2013

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4. Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung 2013

Vorwort

Das „Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung“ ist ein im Jahre 2009 gegründetes Kooperationsprojekt zwischen der FOM Hochschule für Oekonomie & Management und der Beratungskanzlei Rotthege Wassermann, Essen/Düsseldorf.

Auf der 1.Tagung des Mittelstandsforums wurden im Jahre 2010 neue Finanzierungsmittel für kleine und mittlere Unternehmen behandelt. Dabei konnten die Bandbreite moderner Finanzierungsinstrumente für KMU aufgezeigt und die Anforderungen des klassischen Hausbankkredites transparent gemacht werden.

Die 2.Tagung im Jahre 2011 beschäftigte sich mit der Anwendung moderner betriebswirtschaftlicher Theorie auf die Bewertung mittelständischer Unternehmen. Daneben wurde die Marktbepreisung sowie die Beschreibung des Transaktionsprozesses beim Verkauf von Unternehmen vorgetragen. Damit wurde eine an den Bedürfnissen der Praxis orientierte Darstellung gewählt, die in der betriebswirtschaftlichen Theorie, die sich überwiegend mit kapitalmarktorientierten Unternehmen beschäftigt, noch der Weiterentwicklung bedarf.

Im Mittelpunkt der 3.Tagung im Jahre 2012 stand der Generationswechsel in Unternehmen. Auch dieses an den Mittelstand gerichtete Thema beinhaltete neben den rechtlichen und steuerlichen Aspekten insbesondere die Einbeziehung der „weichen Faktoren“ des Generationswechsels.

Der vorliegende Tagungsband reflektiert das Thema des 4. Mittelstandsforums „Investition in Mittel- und Osteuropa“.

Seit dem EU-Beitritt wichtiger mittel- und osteuropäischer Länder im Jahre 2004 sind Investitionen in den neuen Beitrittsländern für Großunternehmen und auch für mittelständische Unternehmen in verschiedenen Branchen zunehmend in den Fokus gerückt. Dies betrifft zum einen mittelständische Zulieferer, die den großen Kunden an deren Standorte gefolgt sind. Zum anderen sind es mittlere und größere Fertigungsbetriebe, die Lohnkostenunterschiede durch die Auslagerung der Produktion in mittel- und osteuropäische Länder im Zuge der Globalisierung nutzen.

Heute, ein knappes Jahrzehnt später, gibt es Anlass zu einer Zwischenbilanz. Denn inzwischen hat sich das globale und wirtschaftliche Umfeld deutlich verändert. Einerseits belasten Finanzkrisen nachhaltig die Staaten des Euro-Raumes, und andererseits verlagert sich das wirtschaftliche Interesse auch auf weiter östlich gelegene asiatische Regionen, angeführt von China, mit deren zunehmender Bedeutung für die Weltwirtschaft und das Exportland Deutschland. Kommt angesichts globaler Veränderungen der Region Mittel-und Osteuropa noch Bedeutung zu? Wie finden mittelständische Unternehmen Zugang in diese Länder? Welche wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen finden die Investoren vor?

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4. Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung 2013

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Der Tagungsband zum 4. Mittelstandsforum reflektiert grundsätzliche Fragen einer Investition in Mittel- oder Osteuropa. Das politische und das makroökonomische Umfeld werden aus der Sicht eines mitteleuropäischen Landes dargestellt und ergänzt durch eine makroökonomische Analyse der Region. Daneben berichten Vertreter mittelständischer Unternehmen und Verbände über ihre Erfahrungen mit Standorten in Mittel- und Osteuropa.

Den rechtlichen und steuerlichen Schwerpunkt bilden die länderspezifischen Berichte von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, die ihre Kenntnis und Erfahrung aus der täglichen Arbeit in den besprochenen Ländern zur Verfügung stellen.

Insgesamt ermöglicht die Publikation mittelständischen Unternehmen einen Einblick in die mittel- und osteuropäische Region und schafft die für Investitionsentscheidungen geforderte Transparenz.

Der Kreis der Teilnehmer und deren reges Interesse hat den Veranstaltern gezeigt, dass das „Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung“ auch in diesem Jahr ein interessantes Thema gefunden hat. Wir freuen uns auf die Fortführung dieser Reihe und wünschen Ihnen eine informative Lektüre.

Prof. Dr. Bernd Wassermann Rotthege Wassermann, Essen/Düsseldorf Wissenschaftlicher Projektleiter des Mittelstandsforums Steuern, Recht & Bewertung Prof. Dr. Burghard Hermeier Rektor der FOM Hochschule für Oekonomie & Management

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4. Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung 2013

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Die Autoren des Tagungsbandes

Für das 4. Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung konnten erneut ausgewiesene Experten aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, deren Beiträge eine fundierte Betrachtung der Thematik aus den verschiedenen Perspektiven ermöglichte.

Zu Beginn der Veranstaltung gab der wissenschaftlicher Leiter des „Mittelstandsforum Steuern, Recht und Bewertung“, Herr Prof. Dr. Bernd Wassermann, einen Überblick über die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Investitionen in Mittel-und Osteuropa und zog einen Vergleich zu den Rahmenbedingungen in Deutschland. Der Referent ist neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer als geschäftsführender Gesellschafter der interdisziplinären Wirtschaftsprüfer-, Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei Rotthege Wassermann tätig, die an ihren Standorten in Essen und in Düsseldorf neben zwölf Partnern weitere 50 Mitarbeiter beschäftigt.

Herr Konsul Ondrej Karas leitet das Konsulat der Tschechischen Republik in Düsseldorf. In seinem Vortrag machte er die Teilnehmer mit volkswirtschaftlichen Eckdaten der Region Mitteleuropa mit dem besonderen Schwerpunkt des von ihm vertretenen Landes vertraut.

Als Geschäftsführer des OMV Ost - und Mitteleuropa Verein e.V. konnte Herr Dr. Hanno Stöcker einen Überblick über die Intensität der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Ländern der Region Mittel- und Osteuropa vermitteln. Erfahrungsberichte der ca. 1.000 Mitglieder dieses Wirtschaftsverbandes ermöglichten es dem Referenten, einen Überblick über die praktischen Themen einer Investition in dieser Region vorzutragen.

Der Erfahrungsbericht eines renommierten deutschen Mittelständlers wurde den Teilnehmern von Herrn Dr. C.L. Theodor Wuppermann vermittelt. Der Referent ist amtierender Vorstand der Wuppermann AG. Das Unternehmen hat eine Anzahl von Beteiligungen im europäischen Ausland und davon einige in der Region Mittel- und Osteuropa. Die Schilderung der Beweggründe, Erfolge und Misserfolge solcher Direktinvestitionen waren für die Teilnehmer sehr aufschlussreich.

Die Expertise eines ausgewiesenen Ost-Experten der deutschen Wirtschaft stellte Herr Bodo Hombach mit seinem Referat den Teilnehmern zur Verfügung. Er ist bekannt als erfolgreicher Wirtschaftsminister, Wahlkampfmanager, Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe, Buchautor und Wissenschaftler. Erwartungsgemäß wurde Herr Hombach nach seinem Referat von Teilnehmern mit vielen weiteren Fragen beschäftigt und um Diskussion gebeten.

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4. Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung 2013

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Zufriedene Gesichter bei den Veranstaltern und Referenten des 4. Mittelstandsforums Steuern, Recht & Bewertung 2013 (v.l.): Prof. Dr. Burghard Hermeier und Prof. Dr. Bernd Wassermann freuen sich

mit dem Abschlussredner, Herrn Bodo Hombach, über eine gelungene Tagung.

Die wesentlichen steuerlichen und bilanziellen Fragen im Zusammenhang mit Direktinvestitionen sind in den Referaten der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Beratungsgsgruppe TPA Horwath aufgeführt: Krysztof Horodko (Polen), Petr Karpeles (Tschechien), Peter Danovsky (Slowakei), Jozsef Szemeredi (Ungarn), Thomas Haneder (Bulgarien und Serbien), Reno Budic (Kroatien), Klaus Krammer (Rumänien) und Elena Orlovskaya (Russland). Die Berater betreuen deutsche und österreichische Unternehmen in den aufgeführten Ländern. Das Beratungsunternehmen TPA Horwath hat diese Veranstaltung wesentlich mitgestaltet durch seine profunde Expertise in der praktischen Beratung vor Ort.

Die besondere rechtliche Situation in Russland wird in den Referaten der Rechtsanwälte der Kanzlei Alrud: Olga Pimanova und Maxim Alekseyev dargestellt. Rechtliche Investitionshemmnisse und steuerliche Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen in Russland werden aufgezeigt.

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Inhaltsverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis

1 Investition in Mittel- und Osteuropa – eine Einführung Konsul Ondřej Karas

7 2 Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht des OMV e. V. Dr. Hanno Stöcker

21 3 Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht der Wuppermann AG Dr. C.L. Theodor Wuppermann

29 4 Arbeitskreis Mitteleuropa Krzysztof Horodko/ Petr Karpeles/ Peter Danovsky/ Jozsef Szemeredi

41

5 Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa Thomas Haneder / Reno Budic / Klaus Krammer

85 6 Arbeitskreis Russland Maxim Alekseyev / Olga Pimanova / Elena Orlovskaya

129 7 Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa Bodo Hombach

153 8 Ergebnisse der Tagung Prof. Dr. Bernd Wassermann

167 9 Darstellung der Projektpartner - Rotthege Wassermann 169

- FOM Hochschule - OMV Ost- und Mitteleuropa Verein e.V. - RWBS - TPA Horwarth

Anhang: Auszug aus dem Tagungsprogram

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Investition in Mittel- und Osteuropa – eine Einführung

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1 Investition in Mittel- und Osteuropa – eine Einführung Konsul Ondřej Karas

Zusammenfassung des Herausgebers

Das Referat zeigt zunächst wesentliche Wirtschaftsindikatoren, wie z.B. Arbeitslosenquote, Inflationsrate, Staatsverschuldung und durchschnittlichen Bruttomonatslohn, im Vergleich zwischen Deutschland und den wirtschaftlich wichtigsten Staaten Mittel- und Osteuropas. Es werden dann die wesentlichen Branchen für Direktinvestitionen in Mitteleuropa skizziert sowie nationale Wirtschaftsdaten am Beispiel der Republik Tschechien. Die Außenhandelsstatistik zeigt, dass Deutschland häufig der größte internationale Handelspartner ist. Wesentlich ist auch der Vergleich der Arbeitskosten zwischen westeuropäischen Ländern und einigen osteuropäischen Regionen. Hier zeigen sich immer noch erhebliche Unterschiede. Interessant sind auch die Bonitätsbewertungen der wesentlichen Länder dieser Region durch die internationalen Rating-Agenturen.

Wirtschaftslage in Mittel- und Osteuropa und Standort Tschechien als ein Beispiel

Mittelstandsforum in Essen 05.06.2013

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Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung

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Wirtschaftsindikatoren - Deutschland und die Mittel-und Osteuropäischen Staaten im Vergleich (2012)

Absolut (Mrd. EUR)

pro Kopf (EUR)

DE 2 645,00 32 573,81 6,80 2,00 83,00 ------CZ 209,22 14 280,55 8,90 3,30 45,80 976,00PL 361,53 9 456,03 10,01 3,85 55,17 852,00HR 43,89 10 229,82 20,10 5,00 54,00 1 074,00SRB 28,75 2 916,22 30,00 12,20 63,00 472,00RUS 1 501,58 10 580,20 6,00 5,10 11,00 600,00UA 135,46 3 052,42 8,05 6,00 35,00 295,00

Bruttomonatslohn (EUR)

BIPArbeitslosenquote

(%)Inflationsrate

(%)Staatsverschuldung

(%)

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Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung

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Grundlegende Fakten über die Tschechische Republik

Verwaltungsgliederung 14 Regionen

Bevölkerung 10,5 Mio.

Arbeitskräfte 5,3 Mio.

Arbeitslosenrate 8,1 %

BIP pro Kopf (KKS EU-27) EUR 20.300

BIP-Wachstum 0,1 %

Jährliche Inflationsrate 3,3 %

Durchschnittlicher

Monatslohn (nominal) EUR 976

Mitglied von:UNO, EU, NATO, IWF, WB, WTO, OECD, OSZE, Europarat, Visegrad-Gruppe

Währungskurs:CZK, Krone1 EUR = 25,69 CZK

Quelle: Tschechisches statistisches Amt, 2013, Finanzministerium, März 2013

Hauptbranchen

• Automobilindustrie

• Elektrotechnik- und Elektronikindustrie

• Chemische und petrochemische Industrie

• Produktion von Glas, Keramik und Porzellan

• Informations- und Kommunikationstechnologien

• Bauwirtschaft

• Energiesektor

• Maschinenbau

• Medizintechnik

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Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung

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Wirtschaft

Bruttoinlandsprodukt (real) - BIP

Wirtschaft

Arbeitslosigkeit

2012: 8,9 %

9,4 %

8,1 %

8,5 %

8,7 %

8,4 %

8,3 %8,2 %

8,1 %

8,4 %

9,2 %

8,9 %

< 5 %

5 – 10 %

> 10 %

Quelle: kurzy.cz (05.05.2013)

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Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung

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Wirtschaft

Außenhandel nach Warengruppen

Warengruppe Stat. Wert CZK (Tsd.)

Stat. Wert CZK (%)

Nahrungsmittel und lebende Tiere 76 265 516 3,0

Getränke und Tabak 16 780 981 0,7

Rohstoffe, nicht essbar, ohne Brennstoffe 75 907 965 3,0

Mineralische Brennstoffe, Schmiermittel und verwandte Erzeugnisse

93 874 138 3,7

Tierische und pflanzliche Öle, Fette und Wachse 4 592 073 0,2

Chemische Erzeugnisse und verwandte Produkte, nicht spezifiziert

164 213 036 6,5

Bearbeitete Waren, nach Beschaffenheit gegliedert 435 348 463 17,2

Maschinen und Fahrzeuge 1 382 306 052 54,6

Sontige Fertigwaren 280 531 063 11,1

Waren, a.n.g. 2 977 878 0,1

Quelle: Tschechisches statistisches Amt, 2013

Wirtschaft

Handelsbilanz

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Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung

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● Bier

● Glas

● Škoda Autos

● ČSA

● Barum

● Baťa Schuhe

● KOH-I-NOOR

● Becherovka

Wirtschaft – traditionelle tschechische Produkte und Marke

Wirtschaft

Außenhandel – die 15 größten Exportländer

Partnerland Stat. Wert CZK (Tsd.)

Stat. Wert CZK (%)

Deutschland 819 244 927 32,3

Slowakei 217 291 738 8,6

Polen 154 643 502 6,1

Frankreich 135 194 037 5,3

Großbritannien 124 923 430 4,9

Österreich 119 666 976 4,7

Italien 112 243 771 4,4

Niederlande 93 353 750 3,7

Russische Föderation 67 336 786 2,7

Belgien 62 586 597 2,5

Spanien 60 494 657 2,4

Ungarn 58 266 094 2,3

Vereinigte Staaten von Amerika 44 269 457 1,7

Schweiz 41 812 153 1,7

Schweden 41 162 542 1,6

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Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung

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Wirtschaft

Außenhandel – die 15 größten Importländer

Partnerland Stat. Wert CZK (Tsd.)

Stat. Wert CZK (%)

Deutschland 613 697 995 25,4

China (Volksrepublik) 295 798 563 12,3

Polen 154 241 344 6,4

Russische Föderation 130 120 738 5,4

Slowakei 125 944 168 5,2

Italien 94 228 329 3,9

Österreich 81 227 042 3,4

Frankreich 79 799 857 3,3

Niederlande 77 764 146 3,2

Japan 58 667 458 2,4

Vereinigte Staaten von Amerika 54 000 103 2,2

Ungarn 52 342 224 2,2

Großbritannien 49 151 569 2,0

Belgien 44 013 212 1,8

Spanien 43 919 152 1,8

Wirtschaft

Bundesländer Export nach CZE Import aus CZE Umsatz Bilanz (CZE)

tis. EUR % tis. EUR % tis. EUR % tis. EUR

Baden-Württemberg 3 949 137,00 12,89% 6 518 310,00 19,78% 10 467 447,00 16,46% 2 569 173,00

Bayern 5 104 371,00 16,66% 9 495 415,00 28,81% 14 599 786,00 22,96% 4 391 044,00

Berlin 356 690,00 1,16% 233 119,00 0,71% 589 809,00 0,93% -123 571,00

Brandenburg 541 034,00 1,77% 317 826,00 0,96% 858 860,00 1,35% -223 208,00

Bremen 169 122,00 0,55% 328 247,00 1,00% 497 369,00 0,78% 159 125,00

Hamburg 432 938,00 1,41% 933 248,00 2,83% 1 366 186,00 2,15% 500 310,00

Hessen 1 678 617,00 5,48% 2 035 708,00 6,18% 3 714 325,00 5,84% 357 091,00

Mecklenburg-Vorpommern93 717,00 0,31% 101 410,00 0,31% 195 127,00 0,31% 7 693,00

Niedersachsen 2 592 585,00 8,46% 2 469 293,00 7,49% 5 061 878,00 7,96% -123 292,00

Nordrhein-Westfalen 4 680 901,00 15,28% 4 750 345,00 14,41% 9 431 246,00 14,83% 69 444,00

Rheinland-Pfalz 940 968,00 3,07% 705 100,00 2,14% 1 646 068,00 2,59% -235 868,00

Saarland 294 828,00 0,96% 441 944,00 1,34% 736 772,00 1,16% 147 116,00

Sachsen 1 370 557,00 4,47% 3 036 632,00 9,21% 4 407 189,00 6,93% 1 666 075,00

Sachsen-Anhalt 886 051,00 2,89% 473 936,00 1,44% 1 359 987,00 2,14% -412 115,00

Schleswig-Holstein 288 257,00 0,94% 272 471,00 0,83% 560 728,00 0,88% -15 786,00

Thüringen 689 637,00 2,25% 464 779,00 1,41% 1 154 416,00 1,82% -224 858,00

Ausland 6 559 845,00 21,42% 373 639,00 1,13% 6 933 484,00 10,90% -6 186 206,00

Restposten 405,00 0,00% 3 297,00 0,01% 3 702,00 0,01% 2 892,00

Total 30 629 660,00 100,00% 32 954 719,00 100,00% 63 584 379,00 100,00% 2 325 059,00

EXPORT– IMPORT 2011 - Bundesländer

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Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung

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Wirtschaft

STEUERN IN TSCHECHIEN

• Körperschaftsteuer 19%

• Einkommensteuer 15%

• Abzugsteuer 15%

• Mehrwertsteuer 21% bzw. 15%

• Grundsteuer variiert je nach Art, Ort und

Verwendungszweck des Grundstücks

• Grunderwerbsteuer 4% (Pauschaltarif)

• Kraftfahrzeugsteuer variiert nach Hubraum (PkW) oder

Gewicht und Achsanzahl (andere Nutzfahrzeuge)

• Verbrauchssteuer auf Benzin, Alkohol und Tabakwaren

• Energiesteuer auf Strom, Erdgas und andere Gase und feste

Brennstoffe

Quelle: PricewaterhouseCoopers, 2012

Wirtschaft

GÜNSTIGE ARBEITSKOSTEN

• Kreative innovative, qualifizierte und erfahrene Arbeitskräfte

• Niedrigere Kosten im Vergleich mit westlichen Volkswirtschaften

• Stetiger Zufluss neuer Absolventen auf den Arbeitsmarkt

Quelle: CzechInvest, 2012; The Economist Intelligence Unit, 2012, Institute for Information on Education, 2012

0

5000

10000

15000

20000

25000

Arbeitskosten pro Stunde (USD) 2011Absolventen-Anzahl

in technischen Bereichen

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Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung

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Infrastruktur

LAGE UND INFRASTRUKTUR● Allein schon aufgrund ihrer geographischen Lage stellt die Tschechische Republik einen

wichtigen Verkehrsknotenpunkt dar.● Die Bedeutung der Tschechischen Republik als ein wichtiger Transitpunkt ist noch gestiegen,

als das Land zum Mitglied des EU-Binnenmarktes wurde, der 27 Länder in Europa mit 502 Millionen Verbrauchern umfasst.

● In weniger als zwei Flugstunden kann man von Tschechien aus die meisten europäischen Destinationen erreichen.

● Die Tschechische Republik gehört zu den Ländern mit einer sehr hohen Verkehrsnetzdichte.

Quelle: Straßen- und Autobahndirektion der Tschechischen Republik , 2012, Prager Flughafenbehörde, 2012

Wirtschaft

TSCHECHISCHE REPUBLIK – EINE WETTBEWERBSFÄHIGE WIRTSCHAFTTschechien belegt von 144 Weltwirtschaften den 39. Rang.

Wettbewerbsvorteile (Rang)

Handelstarife (6)

Intensität des lokalen Wettbewerbs (13)

Qualität der Stromversorgung (16)

Qualität von örtlichen Lieferanten (17)

Verbreitung des ausländischen Eigentums (17)

FDI und Technologietransfer (18)

Anzal von örtlichen Lieferanten (29)

Internet-Zugang in den Schulen (21)

Luftqualität /Verkehrsinfrastruktur (21)

Fähigkeit zur Innovation (22)

Verfügbarkeit von Forschungs- und Ausbildungsdienstleistungen (23)

Qualität von Eisenbahninfrastruktur (23)

Etc.

Quelle: World Economic Forum, Global Competitiveness Report 2012-2013

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Wirtschaft

Bonitätsbewertung

Quelle: Tschechische Nationalbank, Juli 2012

LANDSTANDARD & POOR´S

MOODY´S FITCH

Tschechische Republik AA- A1 A+

Slowakei A A2 A+

Polen A- A2 A-

Russland BBB Baa1 BBB

Bulgarien BBB Baa2 BBB-

Ungarn BB+ Ba1 BBB-

Rumänien BB+ Baa3 BBB-

Wirtschaft

GESAMTE FDI-ZUFLÜSSE

NACH LÄNDERN 1993 - 2012

Insgesamt EUR: 77,8 Mrd.

Quelle: Tschechisches statistisches Amt, 2013

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Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung

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Wirtschaft

GESAMTE FDI-ZUFLÜSSE

NACH SEKTOREN 1993 - 2012

Insgesamt EUR: 77,8 Mrd.

Quelle: Tschechisches statistisches Amt, 2013

Wirtschaft

DIE 10 GRÖSSTEN INVESTOREN IN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK(LAUT ANGABEN VON CZECHINVEST)

Quelle: CzechInvest, 2012 1993 - 2011

Gesellschaft HerkunftslandGesamtinvestitionen

(in Mio. USD)

Hyundai Motor Company Südkorea 1 222

Toyota/PCA Japan/Frankreich 850

VOLKSWAGEN Deutschland 800

Mondi Packaging Paper Štětí a.s. Großbritannien 394

Nemak Mexiko 317

Denso Japan 255

Robert Bosch Deutschland 237

Matsushita Electric Industrial Co. Japan 235

DHL Deutschland 190

Siemens VDO Automotive Deutschland 179

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Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung

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CzechInvest

• Business Intelligence

• Fördermittel- und Investitionsberatung

• Identifizierung von möglichen Akquisitionsobjekten, Joint-Venture-Partnern und Lieferpartnern

• Identifizierung von Grün- und Brachflächen, Produktions- und Büroräumlichkeiten

• Identifizierung von möglichen Akquisitionsobjekten, Joint-Venture-Partnern und Lieferpartnern

• Maßgeschneiderte Reisen in die Tschechische Republik

• Betreuung nach der Niederlassung

• Entwicklung von Unternehmensinfrastruktur

• Kontaktvermittlung zu Behörden

• Folgebetreuung

Alle Dienste von CzechInvest sind kostenlos.

BRANCHENDATENBANK VON ZULIEFERERN

• Unterstützung der Kooperation zwischen den tschechischen Zulieferern und den ausländischen Investoren

• Die Datenbank beinhaltet über 3.000 Einträge • Geeignet für die Suche nach passenden Geschäftspartnern• Die Datenbank wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt• In der Datenbank finden sich Firmen aus den folgenden Branchen:

• Automotive• Luft- und Raumfahrt• Software und ICT• Gesundheitsfürsorge,

Pharmazeutik und Biotechnologie

• Zulieferer Kunststoff• Zulieferer Metall• Rohstoffe & Verpackung• Elektronik & Elektrotechnik• Maschinenbau

http://suppliers.czechinvest.org

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Investitionen in Mittel- und Osteuropa – Eine Einführung

19

WARUM DIE TSCHCHISCHE REPUBLIK?

• Konkurrenzfähiges Investitionsklima

• hervorragende geographische Lage

• fortschrittliche Infrastruktur

• qualifizierte Arbeitskräfte

• hochentwickelte Zuliefererbasis

• gutes Niveau der Sprachkenntnisse

• bewährter F&E Standort

• attraktives Lebensumfeld

• hochqualifizierte und gut ausgebildete

Arbeitskräfte

• Transparente Investitionsanreize• öffentliche Förderung

• Strukturfonds der EU

• Dienstleistungsangebot von CzechInvest

• vielfältiges Dienstleistungsangebot

Nützliche Links

Offizielle Webseite der Tschechischen Republikwww.czech.cz

Handelsförderung www.czechtrade.cz

Förderung von Investitionen und Handelwww.czechinvest.cz

www.businessinfo.cz/en

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Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht

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2 Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht des OMV e. V. Dr. Hanno Stöcker

Zusammenfassung des Herausgebers

Das Referat stellt die Verzahnung der deutschen Wirtschaft mit Mittel- und Osteuropa umfassend und deutlich dar. Insgesamt sind überdurchschnittliche Wachstumsraten zu verzeichnen. Der Handelsumsatz mit den drei Ländern der Region liegt jeweils deutlich über 50 Mrd. € pro Jahr und macht in der Summe über 300 Mrd. € jährlich aus. Als Standorte für deutsche Direktinvestitionen liegen Polen und Tschechien auf den ersten beiden Plätzen. Die Erfolgsquote für deutsche Direktinvestitionen ist auf deutlich über 80 % angestiegen.

Kompetenz durch Erfahrung

MOE-Länder im Vergleich

Mittelstandsforum Investitionen in MOE05.06.2013, Essen

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Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht

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Kompetenz durch Erfahrung

… einige unserer Mitglieder

Kompetenz durch Erfahrung

29 Länder

• Ost- und Mitteleuropa• Zentralasien• Südkaukasus

Der OMV – wer wir sind

= mitgliederstärkste Vertretung deutscher Unternehmen in Osteuropa.

Kontakte zu …

• Unternehmen• Diplomaten• Politikern• Verbänden

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Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht

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Kompetenz durch Erfahrung

… erreicht über 11.000 Player und vertritt Sie …

im interministeriellen Ausschuss für Investitionsgarantien

in bilateralenRegierungsarbeitsgruppen

Der OMV …

Wir vertreten

Ihre Anliegen.

Kompetenz durch Erfahrung

Deutscher Osthandel 2012

2012 zu 2011

Außenhandel + 2,1 %Osthandel + 3,2 %

Handel mit MOE + 2,3 %Handel mit GUS + 5,4 %

Osthandel1,5 fach

stärker gewachsen !

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Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht

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Kompetenz durch Erfahrung

Deutscher Osthandel 2012

Land Handelsumsatz(Mrd €)

1. RUS 80,52. POL 75,63. CZE 64,74. HUN 35,05. SVK 22,56. ROM 17,9…8. UKR 7,328. MNE 0,1

Kompetenz durch Erfahrung

Deutscher Osthandel 2012Handelsumsatz / Einwohner

Land(Ranking absolut)

Einwohner (Mio)

Handels-umsatz(Mrd €)

Umsatz / Einwohner

(€)

2012 zu

2011CZE (3) 10,5 64,7 6.162 + 2,0SVK (5) 5,4 22,5 4.166 + 6,8HUN (4) 10,0 35,0 3.500 + 3,1POL (2) 38,0 75,6 1.989 - 0,2ROM (6) 21,5 17,9 832 + 4,7RUS (1) 142,9 80,5 563 + 6,9

MNE (28) 0,6 0,1 173 + 32,9UKR (8) 45,9 7,3 159 + 0,7

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Kompetenz durch Erfahrung

AHK-Umfrage: Attraktivität als Investitionsstandort

2013 2012 2011 2010

POL 1 2 2 2CZE 2 1 1 1…

RUS 9 7 8 6HUN 10 13 10 7ROM 11 10 11 9

Kompetenz durch Erfahrung

… die aktuelle wirtschaftliche Lage im Land?

GUT MOE 10% (POL 23% - HUN 4%)

… die Wirtschaftsaussichten 2013 zu 2012?

GUT MOE 22% (HUN 22% - POL 11%)

… die aktuelle Lage Ihres Unternehmens?

GUT MOE 38% (HUN 31%)

AHK-Umfrage: Wie beurteilen Sie …

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Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht

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Kompetenz durch Erfahrung

… wird sich die Beschäftigtenzahl entwickeln?

STEIGEN MOE 30%

… werden sich die Investitionen entwickeln?

STEIGEN MOE 34%

… werden sich die Exporte entwickeln?

STEIGEN MOE 33%

AHK-Umfrage: Wie …

Kompetenz durch Erfahrung

Die Lage des eigenen Unternehmens wird besser beurteilt als die wirtschaftliche Lage im LandMOE 3,8-fach (HUN sogar 7,8-fach!)

Obwohl nur 22% die Wirtschaftsaussichten 2013 für gut halten, wollen • 30% mehr Personal einstellen und • 34% mehr investieren als 2012

Fazit

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Kompetenz durch Erfahrung

… würden Sie heute wieder in Ihrem derzeitigen Land investieren?

JA: 84% (2013); 81%(2012); 78% (2011)

Deutsche Mittelständler glauben an die Ostmärkte

… vielen Dank.

Fazit

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Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht

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3 Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht der Wuppermann AG Dr. C.L. Theodor Wuppermann

Zusammenfassung des Herausgebers

Der Referent beleuchtet die in Mittel- und Osteuropa getätigten Direktinvestitionen, die rechtlich als Tochtergesellschaften organisiert sind. Besonders lohnintensive Tätigkeiten werden in die tschechische Republik verlagert. Innerhalb von zehn Jahren sind dort bedeutende Umsätze mit hohen Zuwachsraten entstanden. Für den polnischen Standort sprach insbesondere die ausgeprägte Rechtssicherheit für den Immobilienerwerb. Innerhalb weniger Jahre sind rund 60 Arbeitsplätze entstanden In kleineren osteuropäischen Ländern sind Handelsrepräsentanzen aufgebaut worden. Als kritisch bezeichnet der Referent derzeit den Standort Rumänien.

Unsere Erfahrungenin Osteuropa

05. Juni 2013Dr. C. L. Theodor Wuppermann

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Als mittelständisches Unternehmen in Mittel- und Osteuropa – ein Erfahrungsbericht

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Wuppermann AG | Ottostraße 5 | D-51381 Leverkusen | Telefon +49 (0) 2171 5000-800 | Telefax +49 (0) 2171 5000-802 | [email protected] | www.wuppermann.de 2

I. Über Wuppermann

Wuppermann

Heinrich Theodor Wuppermann (1835 - 1907)Gründer der Theodor Wuppermann GmbH

Die Theodor Wuppermann GmbH 1897

Rückblick

Wuppermann AG | Ottostraße 5 | D-51381 Leverkusen | Telefon +49 (0) 2171 5000-800 | Telefax +49 (0) 2171 5000-802 | [email protected] | www.wuppermann.de 3

Aus dem Bandeisen-Walzwerk um 1925 Die Theodor Wuppermann GmbH in Leverkusen 1965

WuppermannRückblick

I. Über Wuppermann

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1872Theodor Wuppermann gründet die Firma Wuppermann als Fabrikation von Halbzeugen und Schmiedestücken.

1964Übernahme der österreichischen Eisen- und Metallwerke Altmünster GmbH (EMA). Aus der EMA wird 1991 die Wuppermann Metalltechnik GmbH.

1971Beteiligung an der Rohrtechnik Osthoff GmbH, Burgbernheim, die später zur Wuppermann Rohrtechnik GmbH umbenannt wird.

1983Das Walzwerk in Leverkusen wird infolge der europäischen Stahlkrise an die Krupp Stahl AG

verkauft. Aus den Unternehmen, die nicht zum Walzwerk gehörten, entsteht die heutige Wuppermann-Gruppe.

1987Gründung der Wuppermann Austria GmbH als Hersteller von schmalem kantenverzinktem Spaltband (Mitgesellschafter voestalpine Stahl GmbH, 30%).

1989Wuppermann führt eine neue Technologie zum Verzinken von warmgewalztem Bandstahl ein.

1996Die Wuppermann Bandstahl GmbH nimmt die Produktion von feuerverzinktem Stahlband mittlerer Breite auf.

WuppermannUnsere Geschichte

I. Über Wuppermann

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1997Gründung der Wuppermann Engineering GmbH als Kompetenzzentrum für Projektmanagement und Anlagenplanung, Produktentwicklung und Verfahrensoptimierung.

2000Gründung der Wuppermann Staal Nederland B.V., einem modernen Standort zur Breitbandverzinkung und -verarbeitung (Mitgesellschafter Tata Steel, 30%).

2001Die Wuppermann Kovotechnika s.r.o. wird als erstes Werk in Osteuropa gegründet.

2008Wuppermann beginnt mit der Fertigung von Edelstahlrohren.

2011Das Jahr 2011 wird für Wuppermann ein Erfolgsjahr. Die Wuppermann-Gruppe wächst erheblich mit neuen Standorten und Gesellschaften in Frankreich, Polen, der Schweiz und Deutschland.

2012Wuppermann feiert sein 140-jähriges Jubiläum.

2013Die KLB Blech in Form GmbH in Herbolzheimübernimmt die Geschäfte der Schwestergesellschaft Wuppermann Blechformtechnik GmbH.

Die CMD Creative Metall Design AG wird umfirmiert in Wuppermann KLB AG. Der bisherige Produktions-standort ist nun als reine Vertriebsgesellschaft in der Schweiz aktiv.

WuppermannUnsere Geschichte

I. Über Wuppermann

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Wuppermann AGLeverkusen/DE

Geschäftsbereich Technische Produkte

Wuppermann Metalltechnik Altmünster/AT**

Wuppermann Rohrtechnik Burgbernheim/DE**

Wilnsdorf/DE**

KLB Blech in Form Herbolzheim/DE**

H&B Fertigungstechnik Thalgau/AT**

Wuppermann Kovotechnika Holysov/CZ**

Wuppermann KLBBubendorf/CH

Wuppermann Polska Malomice/PL**

Geschäftsbereich Flachprodukte

Wuppermann Austria* Judenburg/AT

Wuppermann Bandstahl* Linz/AT

Wuppermann Staal Nederland* Moerdijk/NL

Wuppermann Stahl Leverkusen/DE

Wuppermann Otel Romania Bukarest/RO

Wuppermann Tube and Steel Mölnlycke/SE

Wuppermann France Paris/FR

Geschäftsbereich Service & Beratung

Wuppermann Business Services Altmünster/AT

Wuppermann Engineering Judenburg/AT

Wuppermann StabaLeverkusen/DE

Wuppermann TechnologiesMoerdijk/NL

Produktionsgesellschaft

Vertriebsgesellschaft

Dienstleistungsgesellschaft

* WA & WB: Beteiligung voestalpine 30%WSN: Beteiligung Tata 30%

** auch Vertrieb

Geschäftsbereiche

I. Über Wuppermann

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Unsere StandorteWir sind in folgenden Ländern Europas zuhause

Deutschland: Wuppermann AGWuppermann Staba GmbHKLB Blech in Form GmbHWuppermann Rohrtechnik GmbHWuppermann Stahl GmbH

Österreich: H&B Fertigungstechnik GmbHWuppermann Austria GmbHWuppermann Bandstahl GmbHWuppermann Business Services GmbHWuppermann Engineering GmbHWuppermann Metalltechnik GmbH

Frankreich: Wuppermann France S.A.S.

Niederlande:Wuppermann Staal Nederland B.V.

Wuppermann Industrie B.V.Wuppermann Technologies B.V.

Polen:Wuppermann Polska sp. z o.o.

Rumänien:Wuppermann Otel Romania S.R.L.

Schweden:Wuppermann Tube and Steel A.B.

Schweiz:Wuppermann KLB AG

Tschechische Republik: Wuppermann Kovotechnika s.r.o.

I. Über Wuppermann

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Die Wuppermann-Gruppe

Mitarbeiter 1.300

Außenumsatz 2012 562 Mio. €

Produktionsleistung 2013 (Planung):

Flachprodukte 800 Kt Rohre, gelocht 17 Mio. €Rohre, ungelocht 91 Mio. €Rohr- u. Blechkomponenten 105 Mio. €

Wuppermann AG 100% Familienbesitz

in Zahlen

I. Über Wuppermann

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Produktübersicht Geschäftsbereich Flachprodukte

• Feuerverzinktes Warmband• Zink-Magnesium-veredeltes Warmband• Gebeiztes Warmband• WProtect: Feuerverzinktes Warmband

mit zusätzlicher Polyolefin-Folie• Rundumschutz: Vorgelochtes und

kantenverzinktes Warmband• Nachwalzen und Arrondieren

I. Über Wuppermann

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Produktübersicht

2

Geschäftsbereich Technische Produkte

Produktbereich Rohre:

• Gebeizte Rohre und Profile• Premiumrohre• Verzinkte Rohre und Profile• Verzinkte Rohre mit innenverzinkter

Schweißnaht• Schwarze Rohre und Profile• Edelstahlrohre• Systemgelochte Rohre• Rohranarbeitung & Rohrkomponenten• Dienstleistungen

I. Über Wuppermann

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Produktübersicht Geschäftsbereich Technische Produkte

Produktbereich Blechkomponenten:

• Anlagen- und Apparatebau• Edelstahlverarbeitung• Blechbaugruppen• Schweißtechnik• Mechanische Bearbeitung• Oberflächentechnik• Werkzeug- und Vorrichtungsbau• Dienstleistungen

I. Über Wuppermann

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Branchen

• Maschinenbau• Fahrzeugindustrie• Bauindustrie• Ladenbau• Möbelindustrie• Medizintechnik• Solar- und Energietechnik• Nahrung & Verpackung• Umwelttechnik• Anlagenbau• Kranbau

Wo unsere Produkte zu finden sind

I. Über Wuppermann

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Wuppermann Kovotechnika s.r.o.Holysov, Tschechische Republik

Mitarbeiter (2012): 121 Umsatz (2012): 21 Mio. €

Produktionschwerpunkte:

• Lohnintensive Tätigkeiten• Schweißbaugruppen• Verlängerte Werkbank für Schwesterwerke

in Deutschland und Österreich • Blechverarbeitung• Rohr- und Blechkomponenten• Eigener Vorrichtungsbau• Mechanische und elektrische Instandhaltung• Pulverbeschichtungsanlage• Gehrungssägeautomaten• Montage

II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa

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Wuppermann Kovotechnika s.r.o.Standorterweiterungen 2001 bis 2008

2001 2005 2008

II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa

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Wuppermann Kovotechnika s.r.o.Entwicklung seit Gründung im Jahr 2000 bis heute

II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa

2000 Firmengründung am 14.07.2000 (Hallenfläche 2.800 m²)2001 Produktionsstart Mai 20012005 Hallenerweiterung auf 5.300 m² inkl. Beschichtungsanlage2005 Zertifizierung nach ISO 9001:20002008 Hallenerweiterung auf 9.300 m² und neues Bürogebäude2010 Neue Zertifizierungen: DIN 18800-7 und EN ISO 3834-22011 Hallenerweiterung auf 12.000 m²

Erweiterung Bürogebäude und Sozialräume

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Wuppermann Kovotechnika s.r.o.Entwicklung Mitarbeiter und Umsatz

II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa

(1. Prognose)

15 16 1825

48

66 70

91 9199

120125

117

0,6 1,7 2,2 3,2 5,5 5,2 5,711,5 8,4 12,6 13,6

20,915,8

0102030405060708090

100110120130

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Mitarbeiter (Köpfe) Umsatz (in Mio. €)

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Wuppermann Kovotechnika s.r.o.Gründe für den Standort

• Lohnintensive Tätigkeiten in Osteuropa kostengünstiger und wettbewerbsfähiger produzieren

• Osteuropäische Märkte erschließen

• Logistische Vorteile des Standortes Holysov:

• nicht zu große Nähe zur Stadt Pilsen

• möglichst gleiche Entfernung zu Schwesterwerken in Burgbernheim/Deutschland und in Altmünster/Österreich

• Große Unterstützung des damaligen Bürgermeisters

II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa

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Wuppermann Polska sp. z o.o.Malomice, Polen

Mitarbeiter (2012): 53Umsatz (2012): 12 Mio. €

Produktionsschwerpunkte:• Rohrherstellung• Rohrbearbeitung und Sägen• Spalten von Bandstahl

Zertifizierungen: • ISO 9001:2008 • Produktion nach EN 10219, EN 10305

und anderen gängigen Rohrnormen nach DIN und EN

II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa

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Wuppermann Polska sp. z o.o.Gründe für den Standort

• Übernahme im September 2011. Produktionsstätte stammt aus der Insolvenzmasse der Alpos-Gruppe mit Sitz in Slowenien

• Erweiterung des Produktportfolios von Wuppermann um schwarze Rohre

• Zweiter Produktionsstandort in Osteuropa: Ausbau der Präsenz von Wuppermann auf dem osteuropäischen Markt

• Rechtssicherheit in Bezug auf Landrechte durch notariell beurkundeten Grundstückserwerb und Eintragung in Grundbuch

II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa

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Wuppermann Polska sp. z o.o.Entwicklung seit 2011

• Werk seit Dezember 2010 in der Insolvenz• 10 Monate Stillstand der Fertigungslinien • Viele ehemalige Mitarbeiter konnten wieder eingestellt und

das vorhandene Know-how genutzt werden • Lange Hochfahrzeiten und Verlust von Know-how konnten vermieden werden• Inbetriebnahme der Fertigungslinien innerhalb von drei Wochen• Abwicklung erster Kundenaufträge bereits im Oktober• Start 2011 mit etwa 20 Mitarbeitern.

Heute sind 60 Mitarbeiter am Standort beschäftigt. • Wichtiger Erfolgsfaktor: Lokales Management

II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa

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Wuppermann Otel Romania S.R.L.Vertriebsstandort in Bukarest, Rumänien

• Gründung einer eigenen Vertriebsgesellschaft in Rumänien 2007

• Derzeit 2 Mitarbeiter in Bukarest

• Märkte: Rumänien und Ukraine

• Vergleichsweise hoher administrativer Aufwand

II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa

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Ausbau des internationalen VertriebsnetzesNeue Repräsentanten seit 2012

Kroatien, Serbien und Bosnien-HerzegowinaIntermetali d.o.o.: Stahlhandelsunternehmen und Profileur, seit 2004 Kunde von Wuppermann

RusslandIntergate AG: global aufgestelltes Stahlhandelsunternehmen

BulgarienNeuer Handelsvertreter für den bulgarischen Markt

TürkeiGalva Metal A.Ş.: Stahl-Servicecenter in der Nähe von Istanbul

II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa

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AusblickAnalyse für eine mögliche EU-Osterweiterung der Wuppermann-Gruppe

• Seit 2011 analysiert Wuppermann verschiedene Möglichkeiten einer Osterweiterung

• Die seit 2011 andauernde Prüfung des Baus eines weiteren Produktionsstandortes an der Schwarzmeerküste in Rumänien wurde im April 2013 bis auf weiteres ausgesetzt.

Gründe:• Keine Planungssicherheit in kritischen Themen wie Subventionen und

Landnutzungsrechten (kein vollständiges Grundbuch in Rumänien vorhanden) • Anhaltender Margendruck in der Stahlbranche führt zu Unsicherheiten bei der

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Projekts• Strategische Partnerschaft wie bei Standorten in Österreich (voestalpine) und in

den Niederlanden (Tata Steel) schien in Rumänien letztlich nur schwer erreichbar

II. Unsere Erfahrungen in Osteuropa

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Arbeitskreis Mitteleuropa

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4 Arbeitskreis Mitteleuropa Krzysztof Horodko / Petr Karpeles / Peter Danovsky / Jozsef Szemeredi

Zusammenfassung des Herausgebers:

In den Arbeitskreisen, die den inhaltlichen Schwerpunkt dieser Tagung ausmachen, werden für jedes Land folgende Themen im Detail behandelt:

- Arbeitsrechtliche Bedingungen, wie z.B. Pensionsalter und Mindestlohn sowie Kündigungsfristen, Durchschnittslöhne differenziert nach Branchen

- Formelle Voraussetzungen für die Gründung von Unternehmen, Darstellung der jeweiligen Bilanzierungsverpflichtungen im Vergleich zu Deutschland

- Steuersätze, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, Steuervorteile durch Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, länderspezifische Besonderheiten in der Besteuerung, Steueroptimierung durch Rechtsformwahl, Steuergestaltung durch Verrechnungspreise bei internen Lieferungen

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern

Arbeitskreis Mitteleuropa CEE4. Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung Investition in Mittel-und Osteuropa

Essen, den 5. Juni 2013

Experten: Krzysztof Horodko (PL), Petr Karpeles (CZ), Peter Danovsky (SK), József Szemeredi (HU), Dominik Klemens (PL)

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Arbeitskreis Mitteleuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Die TPA Horwath Philosophie

Das ist es, was wir unter

Face-to-Face-Businessverstehen und Tag für Tag leben. Regional und International.

Unsere wichtigsten Werkzeuge sind nicht der Taschenrechner oder Excel-Tabellen, sondern:

ein genauer Blickein feines Gehörder richtige Riecherund ein ehrliches Gespräch.

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Unternehmensberatung

Wirtschaftsprüfung

Steuerberatung

Die Beratungsbereiche

20 Partner und rund 450 Mitarbeiter leben Face-to-Face-Businessan 11 Standorten in Österreich.

Diese Beratungsqualität können Sie auch von unseren mehr als 500 Kollegen in 10 Ländern Mittel- und Südosteuropas erwarten.

In den Bereichen:

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Arbeitskreis Mitteleuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Geht es um Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, heißt es nicht nur „andere Länder, andere Sitten“ sondern auch andere Kulturen, andere Märkte, andere Anforderungen, andere Gesetzgebungen, andere Sprachen und vieles mehr.

Auch wenn vieles anders ist, soll eines jedenfalls gleich bleiben:Ihr Geschäftserfolg.

11 Länder. 1 Unternehmen. Die TPA Horwath Gruppe.

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Wir bieten an allen Standorten in Mittel- und Südosteuropa einen „German & English Desk“. In einem länderübergreifenden Netzwerk ist Face-to-Face-Business besonders wichtig.

Deshalb beraten Sie Partner und/oder Mitarbeiter an jedem Standort in Mittel- und Südosteuropa nicht nur in der jeweiligen Landessprache, sondern zusätzlich auch in deutscher und/oder englischer Sprache.

So vermeiden wir fachliche Missverständnisse und Fehlerquellen.

Das spricht auch für uns: Beratung ohne Sprachbarrieren.

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Eines der führenden Beratungsunternehmen in Mittel- und Südosteuropa.

1 Unternehmen.11 Länder.26 Standorte.

1000 Mitarbeiter.

Stärke & Erfolg: Die TPA Horwath Gruppe

Egal, wo Sie in Mittel- und Südosteuropa Geschäfte machen: Sie profitieren von unserem grenzüberschreitenden Denken.

Wir sind in all diesen Ländern schon lange vor Ort.Deshalb kennen wir die Märkte und ihre Besonderheiten.Unser kulturelles Verständnis erleichtert viele Schritte.Wir bieten Ihnen nicht nur einen Standort oder ein Büro, sondern die Vorteile einer ganzen Unternehmensgruppe.

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Seite 7

Die TPA Horwath Gruppe ist Mitglied von Crowe Horwath International.

Das Crowe Horwath International Kompetenznetzwerk umfasst 167 Mitgliedsfirmen mit über 650 Büros und rund 28.300 Mitarbeitern in über 100 Ländern und zählt damit zu den „Top Ten“ der weltweit tätigen Beratungsnetzwerke.

Damit stehen wir Ihnen in allen wirtschaftlich bedeutenden Städten und Regionen der Welt mit unseren Dienstleistungen zur Verfügung.

Das weltweite Netzwerk

www.crowehorwath.net

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern

Ökonomische Rahmenbedingungen

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Ökonomische Indikatoren – allgemeine Daten

PLve CZ SK HUCPI (Inflazion) [2012] 3,7 % 3,3% 3,6% 5,9%

Staatsverschuldung [2012] 52,7% PKB€ 205 bn

43,4% GDP€ 64,6 bn

52,1% GDP€ 37,2 bn

79%€ 77 bn

PKB (Nennwert) [2012] € 381 bn € 149 bn € 71,463 bn € 98 bn

PKB (reales Wachstum) [2011/2012]

2% -1,3% 2,7% -1,7%

PKB per capita [2012] € 9.800 € 14.500 € 13.220 € 9.826

Arbeitslosigkeit [12/2012] 13,3% 9,4% 14,44% 10,9%

Elendsindex [12/2012] 15,8 11,8% 17,64 14,9

Consumer Confidence Index 71,9 68 (1Q/2013) 38,9 -49,3

PMI [Dez. 2012] 48,5 45 - 49,1

Durchschnittliches Gehalt [2012] € 850 € 973 € 805 € 780

Mindestlohn [2012] € 360 € 310 € 327,2 € 326

Ökonomische Indikatoren

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Ökonomische Indikatoren – Währungsschwankungen 2008 – 2012

Ökonomische Indikatoren

70%

75%

80%

85%

90%

95%

100%

105%

110%

115%

120%

EUR/HUF

EUR/CZK

EUR/PLN

EUR/SKK

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Ökonomische Indikatoren – SteuersätzeBereich PL CZ SK HUUmsatzsteuer 23% /8% 21%/15% 20% /10% 27%/18%/5%

Körperschaftsteuer 19% 19%/ 5% 23%bis 12/2012 19%

10/19%

Einkommensteuer 18%/ 32 % 15% 19%/25%bis 12/2012 19%

16%

Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge

AN – ca. 23%AG – ca. 19%

AN – 11 %AG – 34%

AN – 13,4%AG – 35,2%

AN – 18,5%AG – 28,5%

Durch. Bruttogehalt- Beiträge AG-Anteil- Beiträge AN-Anteil- Lohnsteuer- Nettogehalt

€ 850€ 160€ 183€ 59€ 609

€ 973€ 330€ 107€ 196€ 670

€ 805€ 283,35€ 107,87€ 73,30€ 623,83

€ 780€ 222€ 144€ 125€ 511

Immobiliensteuer - Gebäude- Grundstücke- Bauten

- ca. € 5/m2- ca. € 0,2/m2- 2%

- ca. € 0,4-3/m2- ca. € 0,01-0,5/m2

(BRATISLAVA)- € 0,3 - € 8,3/m2- 0,9 % - 1,4 % /Grundstückswert- € 0,35 - €1,4/m2Wohnungen

- ca. € 5,4/m2 o. 3,6% des korr. VWca. € 0,2/m2 o. 3% des korr. VW

Ökonomische Indikatoren

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Doing Business 2013

Bereich PL CZ SK HU

Unternehmensgründung 124 140 83 52

Baugenehmigungen 161 74 46 55

Stromanschluss 137 143 100 109

Registrierung von Grundeigentum 62 27 8 43

Kreditvergabe 4 53 23 53

Schutz von Investitionen 49 100 117 128

Steuerzahlung 114 120 100 118

grenzüberschreitender Handel 50 68 98 73

Vertragssicherheit 56 79 69 16

Insolvenzverfahren 37 34 38 70

Doing Business 2013 55 65 46 54

Ökonomische Indikatoren

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Arbeitsrecht

PL CZ SK HU

Pensionsalter(F/M) 67* ca 60/63 62/62 65

Urlaubsdauer 26 20 20/ab Alter 33 Jahre – 25 Tage 20-30

Kostenpflichtiger Mutterschaftsurlaub 365 2-4 Jahre 238 (34 Wochen) 0

Krankengeld 80%1.-3. Tag 0%vom 3. Tag 90/60/30%

Erste 3 Tage –25%, dann 55 %

(max von €39/Tag)

70%

Mindestlohn € 380 € 310 € 337,70 € 340

Feiertage 13 13 15 12

Max. Kündigungsfrist (in Tagen) 90 60 90 (>5 J.) 180

Arbeitslosigkeit (III 2013) 14,3% 8% 14,68% 12,2%

% der Personen mit Hochschulbildung

17%(2011)

14,6%(2011)

13,8%(2011)

18%(2012 Juli)

Ökonomische Indikatoren

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Durchschnittslohn in den einzelnen Bereichen

Branche/Sektor PL CZ SK HUIT und Kommunikation € 1,546.8 € 1,810.7 € 1,637.0 € 1.292Finanzen/Versicherungen € 1,493.0 € 1,994.7 € 1,658.0 € 1.367Energie € 1,408.5 € 1,617.8 € 1,471.0 € 1,164Professionelle, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten € 1,252.6 € 1,237 € 933.0 € 1.051

Öffentlicher Sektor € 1,050.2 € 1,037.4 € 998.0 € 810Landwirtschaftlicher Sektor € 1,029.3 € 773.4 € 630.0 € 543Grundstücks- und Wohnungswesen € 926.6 € 829 € 907.0 € 714Industrie € 915.5 € 952.8 € 857.0 € 749Bausektor € 884.6 € 883.9 € 607.0 € 540Beförderung, Logistik € 844.3 € 911 € 812.0 € 710Gesundheitssektor € 803.1 € 992.4 € 770.0 € 511

Ökonomische Indikatoren

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern

Gründung und Liquidation einer GmbH

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Gründung einer GmbH – Vergleich

PL CZ SK HU

Zeitdauer ca. 6 Wochen ca. 4 Wochen ca. 3 Wochen ca. 6 Wochen

Gesellschafts-vertrag Notarielle Form Notarielle Form

Schriftlich, Unterzeichnung vor dem Notar

Gegenzeichnungv. Notar/Rechts-anwalt

Kosten

ca. € 300Gebühren undNotarkosten

0,5% desStammkapitals(SzH)

ca. € 1,000Gebühren undNotarkosten

Gebühr € 331 (elektronischerAntrag € 165,50)

Anwalt€ 700 – € 2.500

ca. € 500Gebühren undNotarkosten

Min.Stammkapital

ca. € 1.200(PLN 5.000)

ca. € 7,750(2014 geplant CZK 1)

€ 5.000 ca. € 1.700(HUF 500.000)

Gründung und Liquidation einer GmbH

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Gründung einer GmbH (Sp. z o.o.) in Polen

Gründung und Liquidation einer GmbH

GESELLSCHAFTSVERTRAGGesellschaftsvertrag in Form einer notariellen Urkunde in der polnischenSprache. Der Vertrag bestimmt u.a. die Höhe des Stammkapitals (min.5.000 PLN = € 1.200). Gründung einer Gesellschaft in Organisation.

BUCHFÜHRUNGEinbringung der im Vertrag bestimmten Einlagen.Die Einbringung der bestimmten Einlagen verursacht in der Praxis diePflicht der Eröffnung der Rechnungsbücher.

ORGANE DER GESELLSCHAFTDie Organe der Gesellschaft sind im Gesellschaftsvertrag zu bestimmen– Geschäftsführung und Aufsichtsrat (wahlweise).

ANMELDUNG DER GESELLSCHAFT

Anmeldung im polnischen Handelsregister. Gründung einer GmbH (Sp. z o.o.)Bei der Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister sind auch dieAnmeldungsanträge bei folgenden Anstalten zu stellen: StatistischesHauptamt (REGON), polnische Rentenversicherungsanstalt, Finanzamt(NIP)

Sp.z

o.o

.(G

mbH

)in

Org

anis

atio

nSp

.z o

. o.

(Gm

bH)

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Arbeitskreis Mitteleuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Gründung einer GmbH (s.r.o.) in Tschechien

Gründung und Liquidation einer GmbH

GESELLSCHAFTSVERTRAGGründung durch Gesellschaftsvertrag in Form einer notariellen Urkunde inder tschechischen Sprache. Der Vertrag bestimmt u.a. die Höhe desStammkapitals (min. CZK 200 000 = € 7,750, ab 2014 möglicherweiseCZK1 = € 0,04).Entstehung der Gesellschaft durch Eintragung ins Handelsregister

BUCHFÜHRUNGVerpflichtend BuchführungAnmeldung der Gesellschaft beim Finanzamt

ORGANE DER GESELLSCHAFTDie Organe der Gesellschaft sind im Gesellschaftsvertrag zu bestimmen– Geschäftsführung und Aufsichtsrat (wahlweise).

Weitere Gesellschaftsformen:AG (a.s.)KG (k.s.) – Komplementäranteile an einer KG kann man nicht übertragenOHG (v.o.s.) – Anteile an einer OHG kann man nicht übertragenWeitere wie EU-Gesellschaft, Genossenschaften (družstvo) usw.

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Gründung einer GmbH (s.r.o.) in der Slowakei

Gründung und Liquidation einer GmbH

GESELLSCHAFTSVERTRAGGesellschaftsvertrag in schriftlicher Form in der slowakischen Sprache. DerVertrag bestimmt u.a. die Höhe des Stammkapitals (min. 5.000 EUR).

ORGANE DER GESELLSCHAFTDie Organe der Gesellschaft sind im Gesellschaftsvertrag zu bestimmen– Generalversammlung, Geschäftsführung und Aufsichtsrat (wahlweise).BUCHFÜHRUNGdoppelte Buchführung ist gesetzlich vorgeschrieben

ANMELDUNG DER GESELLSCHAFT

Anmeldung im slowakischen Handelsregister. Gründung einer GmbH (s.r.o.), davor Anmeldung beim Gewerberegister (Gewerbeschein)Nach der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgt dieRegistrierung (Antrag) für die KÖSt. beim Finanzamt.

s.r.o

.(G

mbH

)in

Org

anis

atio

ns.

r.o.(

Gm

bH)

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Arbeitskreis Mitteleuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Gründung einer GmbH (Kft) in Ungarn

Gründung und Liquidation einer GmbH

GESELLSCHAFTSVERTRAGGesellschaftsvertrag in Form einer vom Notar/Rechtsanwaltgegenzeichneter Urkunde in der ungarischen Sprache. Der Vertragbestimmt u.a. die Höhe des Stammkapitals (min. 500.000 HUF = € 1.720).Gründung einer Gesellschaft in Organisation.

BUCHFÜHRUNGPflicht der Eröffnung der Rechnungsbücher: im Zeitpunkt derGegenzeichnung des Gesellschaftervertrages

ORGANE DER GESELLSCHAFTDie Organe der Gesellschaft sind im Gesellschaftsvertrag zu bestimmen– Geschäftsführung und Aufsichtsrat (wahlweise).

ANMELDUNG DER GESELLSCHAFT

Anmeldung im ungarischen Handelsregister. Gründung einer GmbH (Kft)

Bei der Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister automatischeAnmeldung bei folgenden Anstalten: Statistisches Hauptamt (KSH),Finanzamt (NAV)

Kft

(Gm

bH)i

n O

rgan

isat

ion

Kft

(Gm

bH)

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation einer GmbH – Vergleich

PL CZ SK HU

Zeitdauer min. 6 Monaten Min. 4 Monate min. 6 Monaten

Erfahrungsgemäss min. 9 Monaten,

gesetzlich max. 3 Jahre

Kosten

Je nach der Zeitdauer der Liquidation

Verwaltungs-kosten

min. ca. € 600

Je nach der Zeitdauer der Liquidation

Ca. € 800

Je nach der Zeitdauer der Liquidation

Grundsätzlich teurer als die

Gründung einer s.r.o. (dazu noch

Kosten für Buchhalter und Steuerberater)

Je nach der Zeitdauer der Liquidation

Verwaltungs-kosten

min. ca. € 600

Gründung und Liquidation einer GmbH

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Arbeitskreis Mitteleuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation einer GmbH in Polen (1)

Die Liquidation erfolgt infolge:i) der im Gesellschaftsvertrag genannten Ursachen, ii) der Fassung eines Gesellschafterbeschlusses. Bestellung eines Liquidators.

Bewertung von Bilanzaktiva nach den netto Verkaufspreisen

Notwendigkeit der Erstellung einer Liquidationsbilanz (Abschluss der Rechnungsbücher)

Die Aufforderung der Gläubiger der Gesellschaft, damit sie ihre Ansprüche erheben – Bekanntmachung im gerichtlichen Amtsblatt

Notwendigkeit der Erstellung eines Jahresabschlusses zum Vortag der Beendigung der Liquidation (Abschluss der Rechnungsbücher). Stellung eines Antrags auf die Löschung im Handelsregister und in anderen Anstalten.

Bildung von Rückstellungen, die mit der Liquidation der Gesellschaft verbunden sindVerschmelzung aller Kapitalposten zu einem Stammkapital

Fassung des Beschlusses über den Ort der Aufbewahrung von Dokumenten (der Ort ist durch die Gesellschaft oder das Gericht zu bestimmen).

Gründung und Liquidation einer GmbH

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation: Fallstricke / Hindernisse – Polen (2)

Risiko der Umsatzsteuer, sofern kein Betrieb/Teilbetrieb

Risiko der Besteuerung von stillen Reserven

Einkommensfreistellung des Anteilseigners:- Anteilseigner juristische Person- Mindestbeteiligung von 10% über 2 Jahre

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Arbeitskreis Mitteleuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation einer GmbH in Tschechien (1)

Die Liquidation: i) wahlweise, ii) erzwungen

Bestellung eines LiquidatorsErstellung eines außerordentlichen Jahresabschlusses und KöSt-Erklärung

zum Tag des LiquidationsanfangsBewertung von Bilanzaktiva nach den netto VerkaufspreisenAufforderung der Gläubiger der Gesellschaft, damit sie ihre Ansprüche

erheben – Bekanntmachung im gerichtlichen Amtsblatt (obchodní věstník)Verkauf des Vermögens, Befriedigung der GläubigerErstellung eines außerordentlichen Jahresabschlusses und KöSt-Erklärung

zum Tag der Erstellung eines Vorschlags für eine Verteilung einesLiquidationsüberschusses

Verteilung eines LiquidationsüberschussesBezahlung der SteuerpflichtStellung eines Antrags auf die Löschung im Handelsregister

Gründung und Liquidation einer GmbH

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation: Fallstricke / Hindernisse – Tschechien (2)

Abführung der Umsatzsteuer vom Vermögen zum Tag der Ust.-Deregistrierung

Einkommensfreistellung des Anteilseigners:- Anteilseigner juristische Person- Mindestbeteiligung von 10% über 1 Jahre

Keine Einkommensfreistellung der Verteilung eines Liquidationsüberschusses

Risiko des Insolvenzverfahren falls Vermögen niedriger als Verbindlichkeiten

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Arbeitskreis Mitteleuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation einer GmbH in der Slowakei (1)

Gründung und Liquidation einer GmbH

Die Liquidation erfolgt infolge der Fassung eines Gesellschafterbeschlusses (außer Sonderfälle). Bestellung eines Liquidators. Notwendigkeit der Erstellung einer Liquidationsbilanz (Abschluss der Rechnungsbücher)

Bewertung von Bilanzaktiva nach AHK Wert Bildung von Rückstellungen, die mit der Liquidation der Gesellschaft verbunden sindÜberprüfung der Darstellung bei langfristig. Forderungen/Verbindlichkeiten

Die Aufforderung der Gläubiger der Gesellschaft, damit sie ihre Ansprüche erheben – Bekanntmachung im gerichtlichen Amtsblatt

Zustimmung des Steuerverwalters mit der Löschung

Notwendigkeit der Erstellung eines Jahresabschlusses zum Tag der Beendigung der Liquidation (Abschluss der Rechnungsbücher). Stellung eines Antrags auf die Löschung im Handelsregister.

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation: Fallstricke / Hindernisse – Slowakei (2)

Risiko der Umsatzsteuer, sofern kein Betrieb/Teilbetrieb

Falls sich die Gesellschaft im Insolvenz befindet erfolgt das Konkursverfahren

Risiko der Besteuerung von stillen Reserven

Zustimmung des Finanzamtes mit der Löschung, mögliche Betriebsprüfung bzw. sonstige Verzögerungen (ggb. Strafen und Verzugszinsen aus Vergangenheit)

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Arbeitskreis Mitteleuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation einer GmbH in Ungarn (1)

Gründung und Liquidation einer GmbH

Die Liquidation erfolgt infolge: der Fassung eines Gesellschafterbeschlusses. Bestellung eines Liquidators.

Bewertung von Bilanzaktiva zum Verkehrswert

Notwendigkeit der Erstellung von Liquidationsbilanzen (Eröffnung,Abschluss der Rechnungsbücher)

Die Aufforderung der Gläubiger der Gesellschaft, damit sie ihreAnsprüche erheben – Bekanntmachung im gerichtlichen Amtsblatt

Notwendigkeit der Erstellung eines Jahresabschlusses zumVortag der Beendigung der Liquidation (Abschluss derRechnungsbücher). Stellung eines Antrags auf die Löschung imHandelsregister und in anderen Anstalten.

Bildung von Rücklagen, die mit der Liquidation der Gesellschaft verbunden sind

Der Liquidator ist verpflichtet über den Ort der Aufbewahrung vonDokumenten zu sorgen.

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation: Fallstricke / Hindernisse – Ungarn (2)

Zwingende, umfassende Betriebsprüfung

Umsatzsteuerpflicht für entnommene Anlagen

Körperschaftsteuerpflicht für stille Reserven

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Arbeitskreis Mitteleuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenHauptquellen der Vorschriften zur Rechnungslegung

RechnungslegungsgesetzRLG-PL

BesondereRechnungslegungsgrundsätze,u.a. für:

• Banken• Versicherungsgesellschaften• Rentenfonds• Gebietskörperschaften

Gesetz über die Wirtschaftsprüferund deren Berufsselbstverwaltung,die zur Durchführung vonJahresabschlussprüfungenberechtigten Wirtschaftsobjektesowie über die öffentlichen Aufsicht

Polnische RechnungslegungsstandardsPRS

InternationaleStandardsder RechnungslegungIFRS

Hauptquellen

wahlweise

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

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Arbeitskreis Mitteleuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichtenwichtigste Probleme im JA

Jahresabschlüsse der Kapitalgruppen (Pflicht der Aufstellung der JA gem. IFRS)

Verschmelzungen von Unternehmen und Aufstellung der Konzernabschlüsse

Finanzinstrumente

Bewertung der Posten, die auf die Schätzungswert der Geschäftsführung

basieren (Bewertung nach dem beizuliegenden Zeitwert von

Rückstellungen, Investitionsimmobilien, Wertberichtigungen)

Mangel an Fachwissen der Personen, die die JA vorbereiten

Bewertung von langfristigen Verträgen

Wichtigste Probleme bei Aufstellung des JA

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Bewertung nach Wert der Investitionsimmobilien

Verbot, Bewertung nach AHK-Wert

Wahlrecht

Aktive latente Steuer Wahlrecht Pflicht der Darstellung

Nicht realisierte positive Kursdifferenzen in Bezug auf die langfristigen Posten

Verbot Pflicht der Darstellung

Leasing keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IAS 17

Finanzinstrumente keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IAS u. IFRS

Bewertung von langfristigen Verträgen

keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn

ähnlich wie bei IAS 11

Eigenkapital (negativer Wert) Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen)

zulässig

Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenDifferenzen

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

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Arbeitskreis Mitteleuropa

58

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenHauptquellen der Vorschriften zur Rechnungslegung

RechnungslegungsgesetzRLG (ZOÚ)-CZ

BesondereRechnungslegungsgrundsätze, u.a. für:

• Banken• Versicherungsgesellschaften• Gemeinnützige Organisationen• Gebietskörperschaften

Gesetz über die Wirtschaftsprüfer

TschechischeRechnungslegungsstandardsCZ-RS

Verordnung Nr. 500/2002V 500

Internationale Standardsder RechnungslegungIFRSPflichtgemäß für Emittentenvon auf europäischen Börsegehandelten Wertpapieren

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Hauptquellen

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichtenwichtigste Probleme im JA

Finanzinstrumente

Bewertung von Vorräte (Wertberichtigung)

Rückstellungen

Bewertung von Forderungen

Wichtigste Probleme bei Aufstellung des JA

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

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Arbeitskreis Mitteleuropa

59

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Bewertung nach Wert der Investitionsimmobilien Verbot, Bewertung nach AHK-Wert Verbot, Bewertung nach AHK-Wert

Aktive latente Steuer WahlrechtPflicht der Darstellung(Voraussetzung ihrer Verwendung in der Zukunft)

Nicht realisierte positive Kursdifferenzen in Bezug auf die langfristigen Posten

Verbot Pflicht der Darstellung und gleichzeitige KöSt.-Besteuerung

Leasing keine bestimmten Vorschriften

Leasinggegenstand ist nicht beim Leasingsempfänger in Aktiva erfasst. Raten werden als Kosten verbucht.

Finanzinstrumente keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IFRS

Bewertung von langfristigen Verträgen keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn

keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn

Eigenkapital (negativer Wert) Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen) Zulässig (Insolvenzrisiko)

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Differenzen

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenHauptquellen der Vorschriften zur Rechnungslegung

RechnungslegungsgesetzRLG-SK

BesondereRechnungslegungs-maßnahmen, u.a. für:

• Staatsorganisationen (Budget- und Zuschussbetriebe)

Gesetz über die Wirtschaftsprüfer,Wirtschaftsprüfung und überAufsicht über Wirtschaftsprüfungs-verfahren

SlowakischeRechnungslegungsmaßnahmeSRLM

InternationaleStandardsder RechnungslegungIFRS

Hauptquellen

für ausgewählte Subjekte

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

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Arbeitskreis Mitteleuropa

60

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichtenwichtigste Probleme im JA

Fehlende Verträge zwischen verbundenen Unternehmen

Verschmelzungen von Unternehmen und Aufstellung der Konzernabschlüsse

Finanzinstrumente

Bewertung der Posten, die auf die Schätzungswert der Geschäftsführung

basieren (Bewertung nach dem beizuliegenden Zeitwert von

Rückstellungen, Wertberichtigungen, latente Steuer)

Mangel an Fachwissen der Personen, die die JA vorbereiten

Bewertung von langfristigen Verträgen, bedingte Verbindlichkeiten

Wichtigste Probleme bei Aufstellung des JA

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Bewertung nach Wert der Investitionsimmobilien

Verbot, Bewertung nach AHK-Wert

Bewertung nach AHK-Wert

Aktive latente Steuer Wahlrecht Darstellung, sofern ausreichende StBMG in der Zukunft wahrscheinlich

Nicht realisierte positive Kursdifferenzen in Bezug auf die langfristigen Posten

Verbot Pflicht der Darstellung

Leasing keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IAS 17

Finanzinstrumente keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IAS u. IFRS

Bewertung von langfristigen Verträgen

keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn

ähnlich wie bei IAS 11

Eigenkapital (negativer Wert) Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen)

Zulässig (jedoch keine Gewinnausschüttung möglich)

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Differenzen

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61

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenHauptquellen der Vorschriften zur Rechnungslegung

RechnungslegungsgesetzRLG-HU

BesondereRechnungslegungsgrundsätze,u.a. für:• Banken• Versicherungsgesellschaften• Rentenfonds

Gesetz über die Wirtschaftsprüfer undderen Berufsselbstverwaltung, die zur Durchführung von Jahresabschlussprüfungen berechtigten Wirtschaftsobjekte sowie über die öffentliche Aufsicht

InternationaleStandardsder RechnungslegungIFRS Wahlweise: nur für

Konsolidierten JA

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichtenwichtigste Probleme im JA

Inventarbewertung

Bewertung von langfristigen Verträgen

Bewertung der Posten, die auf die Schätzungswert der Geschäftsführung

basieren (Rückstellungen,Wertberichtigung der Forderungen,

Investitionsimmobilien, Abwertung der Vorräte)

Mangel an Fachwissen der Personen, die die JA vorbereiten

Bewertung der Fremdwährungspositionen in der HUF Bilanz

Wichtigste Probleme bei Aufstellung des JA

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

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Arbeitskreis Mitteleuropa

62

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Bewertung nach Wert der Investitionsimmobilien

Verbot, Bewertung nach AHK-Wert

Wahlrecht

Aktive latente Steuer Wahlrecht Verbot

Nicht realisierte positive Kursdifferenzen in Bezug auf die langfristigen Posten

Verbot Pflicht der Darstellung

Leasing keine bestimmten Vorschriften Eigene Definition des huRLG

Finanzinstrumente keine bestimmten Vorschriften Eigene Definition des huRLG

Bewertung von langfristigen Verträgen

keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn

keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn

Eigenkapital (negativer Wert) Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen)

Zulässig, Massnahmen erforderlich

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Differenzen

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Fristen (1/2)

Ereignis PL CZ SK HU

Aufstellung eines JA

innerhalb von 3 Monaten nach dem

BT

innerhalb von 3/6Monaten nach dem

BT

innerhalb von 6Monaten nach dem

BT

Innerhalb von 5 Monaten nach

dem BT

Feststellung eines JA

innerhalb von 6 Monaten nach dem

BT

innerhalb von 3/6Monaten nach dem

BT

spätestens innerhalb von 9

Monaten nach dem BT

Innerhalb von 5 Monaten nach

dem BT

Abgabe eines JA zum Finanzamt

10 Tage ab der Feststellung des JA

Mit der KöSt.-Erklärung

(3/6 Monaten nach dem BT)

innerhalb von 3 Monaten nach dem

BT

Nicht erforderlich

Abgabe eines JA zum Gericht

innerhalb von 15 Tagen ab der

Feststellung des JA

innerhalb von 30Tagen ab der

Feststellung des JA

innerhalb von 30 Tagen ab der

Feststellung des JA

Innerhalb von 5 Monaten nach

dem BT

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

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Arbeitskreis Mitteleuropa

63

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Fristen (2/2)

Ereignis PL CZ SK HU

Offenlegunginnerhalb von 15

Tagen ab der Feststellung des

JA*

innerhalb von 30Tagen ab der

Feststellung des JA

wennPrüfungspflicht, Offenlegung im

handelsrechtlichen Amtsblatt, Bilanz

und GuV innerhalb von 30 Tagen nach

der Feststellung des JA

innerhalb von 5 Monaten nach

dem BT

Friste der Prüfung je nach dem Bilanzposten

Keine Frist für Wirtschaftsprüfer

innerhalb von 1 Jahr nach dem BT

innerhalb von 5 Monaten nach

dem BT

Endgültiger Abschluss der Rechnungsbücher

15 Tage ab der Feststellung des JA

Bei der Genehmigungeines JA durch die Hauptversammlung

nach der Feststellung des JA

innerhalb von 5 Monaten nach

dem BT

Aufteilung oder Deckung des Ergebnisses

nach der Feststellung des JA und nach

Erteilung des Bestätigungsvermerks

durch einen Wirtschaftsprüfer

Nach der Feststellung des JA und nach

Erteilung des Bestätigungsvermerk

s durch einen Wirtschaftsprüfer

nach der Feststellung des JA

nach der Feststellung des

JA

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Inhalt

Ereignis PL CZ SK HUEinführung in den JA

JA Bestandteil des Lageberichts

Nicht vorgeschrieben keine

Bilanz

GuV

Cashflow-Rechnungnur die Einheiten, die

der Prüfung unterliegen

Für GmbH freiwilligFür grössere Gesellschafte obligatorisch

nur die Einheiten, die der Prüfung

unterliegen

Bei verinfachten JA

keine

Eigenkapitalspiegelnur die Einheiten, die

der Prüfung unterliegen

Für GmbH freiwilligFür grössereGesellschafte obligatorisch

kein

Anhang

Lageberichtnur die Einheiten, die der Prüfung

unterliegen

Bei verinfachten JA

kein

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

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Arbeitskreis Mitteleuropa

64

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Maßgeblichkeit

Land Maßgeblichkeit

PL keine

CZ keine

SK

HU keine

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Maßgeblichkeit

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Bilanz

GuV

Ergebnis vor Steuern zu

Bilanzzwecken

Keine Pflicht der Darstellung der nach den

Steuervorschriften erstellten Bilanz

Ausschlüsse in Bezug auf:Wertveränderung der Rückstellungen,Wertveränderung der AbschreibungenPostenbewertung zum beizuliegenden ZeitwertNicht realisierte KursdifferenzenEine ganze Reihe von anderen Unterschieden, die die Besteuerungsgrundlage beeinflussen Ergebnis vor

Steuern zu Steuerzwecken

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Arbeitskreis Mitteleuropa

65

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Maßgeblichkeit

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Bilanz

GuV

Ergebnis vor Steuern zu

Bilanzzwecken

Keine Pflicht der Darstellung der nach den

Steuervorschriften erstellten Bilanz

Ausschlüsse in Bezug auf:Wertveränderung der Rückstellungen,Wertveränderung der AbschreibungenPostenbewertung zum beizuliegenden ZeitwertEine ganze Reihe von anderen Unterschieden, die die Besteuerungsgrundlage beeinflussen Ergebnis vor

Steuern zu Steuerzwecken

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Maßgeblichkeit

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Bilanz

GuV

Ergebnis vor Steuern zu

Bilanzzwecken

Keine Pflicht der Darstellung der nach den

Steuervorschriften erstellten Bilanz

Ausschlüsse in Bezug auf:Wertveränderung der ausgewählten Rückstellungen,Wertveränderung der AbschreibungenWertveränderung der ausgewählten WertberichtigungenEine ganze Reihe von anderen Unterschieden, die die Besteuerungsgrundlage beeinflussen

Ergebnis vor Steuern zu

Steuerzwecken

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Arbeitskreis Mitteleuropa

66

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Maßgeblichkeit

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Bilanz

GuV

Ergebnis vor Steuern zu

Bilanzzwecken

Keine Pflicht der Darstellung der nach den

Steuervorschriften erstellten Bilanz

Ausschlüsse in Bezug auf:Wertveränderung der Rückstellungen,Wertberichtigung der ForderungenRechnungslegungsrechtliche AfA Weitere

Unterschiede, die die Besteuerungsgrundlage beeinflussen

Ergebnis vor Steuern zu

Steuerzwecken

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

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Arbeitskreis Mitteleuropa

67

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

DBA mit Deutschland – Überblick

PL CZ SK HU

QSt- Dividenden 5% / 15% 5% / 15% 5 % /15 % 5% / 15%

QSt- Zinsen 5% 0% 0 % 0%

QSt-Lizenzgebühren 5% 5% 5% 0%

ImmobilienklauselImmobilienklausel erweitert an alle Gesellschaften ×

Arbeitnehmergehälter Freistellungs-methode

Freistellungs-methode

Freistellungs-methode

Freistellungs-methode

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Abrechnung der Steuer – Überblick (1)

PL CZ SK HU

Körperschaftsteuer

Jahreserklärung bis innerhalb von 3

Monaten nach dem BT

Jahreserklärung bis innerhalb von 3/6 Monaten nach

dem BT

Jahreserklärung bis innerhalb von 3 Monaten nach dem

BT

Jahreserklärung bis innerhalb von 5 Monaten nach dem BT

EinkommensteuerJahreserklärung bis

30. April des Folgejahres

dtto

Jahreserklärungbis innerhalb von 3 Monaten nach dem

BT

Jahreserklärung bis 20. Maides Folgejahres

PauschalierteVorauszahlungen

gilt nicht für Neugründer

gilt nicht für Neugründer

gilt nicht für Neugründer

gilt nicht für Neugründer

Umsatzsteuer

Steuererklärung bis 25. Tag des

Folgemonats/Vierteljahres

Steuererklärung bis 25. Tag des Folgemonats(Vierteljahres)

Steuererklärung bis 25. Tag des

Folgemonats/Vierteljahres

Steuererklärung bis 20. Tag

des Folgemonats/Vierteljahres

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Arbeitskreis Mitteleuropa

68

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Abrechnung der Steuer – Überblick (2)

PL CZ SK HU

NichtabzugsfähigeBetriebsausgaben Über 60 Fälle Über 60 Fälle Über 60 Fälle Über 60 Fälle

Besteuerung von unentgeltlichen Leistungen

Verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung

Nur zur im Gesetz genannten Themen

×

KSt-Organschaft × × ×Steuermissbrauchklauseln

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Polnisches Steuerrecht – Überblick

Besondere Merkmale der Steuern in Polen:

Abrechnung der ErtragssteuernAbrechnung der Umsatzsteuer

Besondere Steuerarten:

Steuer auf zivilrechtliche HandlungenImmobiliensteuerAgrarsteuerWaldsteuer

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Arbeitskreis Mitteleuropa

69

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Slowakisches Steuerrecht – Überblick

Besondere Merkmale der Steuern in der Slowakei:

Bis Ende des Jahres 2012 einheitlicher Steuersatz 19%Keine Besteuerung der DividendenKeine Grunderwerbssteuer, Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer

Besondere Steuerarten

ImmobiliensteuerSonderabgabe bei regulierten Subjekten (mindestens 50% der Gesamterträge von ausgewählten Bereichen, z.B. Energie, Versicherung, Bahnverkehr.)

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Ungarisches Steuerrecht – Überblick

Besondere Merkmale der Steuern in Ungarn:Körperschaftssteuer (10 % für die BMGL bis 1,7 Mio. EUR; 19% für den übertreffenden Teil) Gewerbesteuer (2% des Nettoumsatzes vemindert um Wareneinsatz, Materialkosten, vermittelte Leistungen) Grunderwerbsteuer (4% bis 3,5 Mio. EUR; 2% für den übertreffenden Teil) Insg. Über 80 Steuerarten

Besondere SteuerartenSondersteuer der Kreditinstitute (0,15/0,53% der korrigierten Bilanzsumme)

Sondersteuer der Energieunternehmer (31% des mod. Handelsrechtl. Ergebnisses)

Gebühr für Banktransaktionen (0,2-0,3% des überwiesenen Betrages, max. ca. 20 EUR pro Überweisung)

Sondersteuer der Telekommuniationstätigkeit (2 HUF/Minute; 2 HUF/SMS)

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Arbeitskreis Mitteleuropa

70

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierungsmöglichkeiten– Polen (1): GmbH & Co. KG

persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) – GmbH – PL

steuerliche Transparenz

Effektive Besteuerung i. H. v. 19% des Einkommens desKommanditisten

Geplante Novellierung - Körperschaftsteuerpflicht der KG ab 1.Januar 2014

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierungsmöglichkeiten– Polen (2): Geschäftsführergehälter

Ausländischer Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft

ESt i. H. v. 20 % auf Einnahmen (Wahlrecht zum Progressionstarif)

Freistellung unter Progressionsvorbehalt in Deutschland

Keine Sozialversicherungsbeiträge in Polen

GF-Gehalt - Betriebsausgabe der GmbH-PL

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Arbeitskreis Mitteleuropa

71

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierungsmöglichkeiten– Polen (3): Sonderwirtschaftszonen

Ertragssteuerbefreiung für Neuinvestitionen

Voraussetzung für die Steuerbefreiung

- Investitionsausgaben- Neue Arbeitsplätze- Förderung von bestimmten gewerblichen Tätigkeiten

Zeiteinschränkungen (grds. bis 2020)

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Slowakei: Investitionsförderungen seitens der Regierung

Investitionshilfe für neue Investoren/etablierte Investoren bei Expandieren

Formen- Steuerermäßigung (bevorzugt)- Förderung für Anschaffung von Vermögen- Zuschuss für neue Arbeitsplätze- Begünstigter Immobilienerwerb

Bereiche- Industrie, technologische Zentren, Zentren der strategischen

Dienstleistungen und Reiseverkehr

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Arbeitskreis Mitteleuropa

72

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Steuerlich günstige Strukturen – Tschechien

Steuerliche TransparenzOffene Handelsgesellschaft (v.o.s.) - Gesellschaft ist kein Steuersubjekt für die KöSt- Gesellschafter sind Steuersubjekte – Besteuerung durch ihre Betriebstätten

in Tschechien (juristische Person 19% KöSt, natürliche Person 15% ESt.)- Keine Quellensteuer bei der Gewinnausschüttung- Einkünfte der tschechischen Betriebstätten üblicherweise im Ausland

ausgenommen aus der Besteuerung (Freistellungsmethode)

Kommanditgesellschaft (k.s.)- Kommanditist – beschränkt haftender Gesellschafter, Besteuerung ähnlich

wie GmbH-Gesellschafter (Besteuerung der GmbH, Quellensteuer anDividenden)

- Komplementär – unbeschränkt haftender Gesellschafter, Besteuerungähnlich wie OHG-Gesellschafter (juristische Person 19% KöSt, natürlichePerson 15% ESt.)

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Steuerlich günstige Strukturen – Slowakei: KG

persönlich beschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) –GmbH - SK

steuerliche Transparenz bei dem Komplementär

Körperschaftsteuerpflicht der KG, Besteuerung der Kommanditisten auf der Ebene der KG i. H. v. 23%

Gewinnausschüttung an Kommanditisten steuerfrei in SK

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Arbeitskreis Mitteleuropa

73

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierung der Besteuerung von Geschäftsführergehältern (CZ)

Ausländischer Geschäftsführer einer tschechischen Gesellschaft

ESt i.H.v. 15 % von Einnahmen- „Superbruttolohn“ - Besteuerungsgrundlage 134% des Geschäftsführergehalts- Steuersatz 15% + 7% Solidaritätszuschlag vom Gehaltsteil übersteigend

CZK 1 242 432 = € 48,170 (2013)DBA mit Deutschland - FreistellungSozialversicherungsbeiträge – nur in einem EU-Staat nach Verordnung Nr. 465/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012. Fallsin Tschechien:- Maximal Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge in Tschechien

CZK 1 242 432 = € 48,170 (2013)- Keine maximal Bemessungsgrundlage für Krankenversicherungsbeiträge in

Tschechien für 2013 - 2015GF-Gehalt - Betriebsausgabe der GmbH-CZ

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierung der Besteuerung von Geschäftsführergehältern (SK)

Ausländischer Geschäftsführer einer slowakischen Gesellschaft

ESt i. H. v. 19 % / 25 % auf Einnahmen

iSd DBA DE-SK Freistellung unter Progressionsvorbehalt in Deutschland

Keine Sozialversicherungsbeiträge in der Slowakei, sofern Sozialpflichtversicherung in Deutschland

GF-Gehalt - Betriebsausgabe der GmbH-SK

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Arbeitskreis Mitteleuropa

74

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierungsmöglichkeiten– Ungarn (1): Geschäftsführergehälter

Ausländischer Geschäftsführer einer ungarischen Gesellschaft

ESt i. H. v. 16 % auf Einnahmen

Freistellung unter Progressionsvorbehalt in Deutschland

Keine Sozialversicherungsbeiträge in Ungarn

GF-Gehalt - Betriebsausgabe der GmbH-HU

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierungsmöglichkeiten– Ungarn (2): Holdingstruktur

Offengelegte Beteiligung von min. 30% - Veräusserungsgewinne nach Haltefrist von 1 Jahr in Ungarn körperschaftssteuerfrei

Vom Ausland erhaltene Dividenden grundsätzlich körperschaftssteuerfrei

An eine ausländische Gesellschaft gezahlte Dividende – keine Quellensteuer in Ungarn

Vom Ausland erhaltene Lizenzgebühren zu 50% körperschaftssteuerpflichtig

Körperschaftssteuesatz für BMGL bis € 1.7 M 10%

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Arbeitskreis Mitteleuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierungsmöglichkeiten– Ungarn (3): Sonderwirtschaftszonen

Neuinvestitionen von min. 350 TEUR in bestimmten Zonen:

Körperschaftseuerbegünstigung von 80% über 10 Jahre bis zu grundsätzlich 50% der Investitionskosten

Steuerbegünstigung für den 27% Arbeitgebersozialabgabe über 5 Jahre: in den esten zwei Jahren 100%, in den 3 Folgejahren 50% (max. von 100 THUF (345 EUR) pro Monat)

Steuerbegünstigung für den 1,5% Arbeitgebersozialabgabe über 2 Jahre: 100% (max. von 100 THUF (345 EUR) pro Monat)

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern

Besondere Probleme

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Arbeitskreis Mitteleuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (PL)

Methoden der Gewinnermittlung

APA-Verfahren

Verrechnungspreisdokumentation

- Transaktionswerte- Fristen (Vorlage innerhalb von 7 Tagen)

Sanktionssteuersatze von 50 % beim Mangel an der Dokumentation

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (CZ)

Methoden gemäß OECD-Regelung

APA-Verfahren (Gebühr CZK 10 000 = € 390)

Verrechnungspreisdokumentation- gemäß dem EStG ist nicht pflichtig, jedoch von der Steuerverwaltung

gewöhnlich verlangt- OECD- und EU-Muster akzeptiert

Falls eine Verrechnungspreisdokumentation gibt, die Beweislast liegt bei der Steuerverwaltung

Eine komplexe Verrechnungspreiseprüfung bei einer Gesellschaft mit Umsatz höher als CZK 2 Mld. = € 78 Mil.

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Arbeitskreis Mitteleuropa

77

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (SK)

Methoden der Gewinnermittlung;

APA-Verfahren

Verrechnungspreisdokumentation

- Transaktionswerte- Vorlegung der Dokumentation bei der Betriebsprüfung innerhalb von

60 Tage ab der schriftlichen Aufforderung vom Finanzamt

Strafen bis zu EUR 3.000 bei nicht Vorlegung der Dokumentation

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (HU)

Methoden der Gewinnermittlung, Methoden der OECD Richtlinie sindmöglich

APA-Verfahren: Gültigkeit für 3-5 Jahre, gebührenpflichtig, max. Gebühr35 TEUR

Verrechnungspreisdokumentation: umfangreiche Dokumentation; für alleTransaktionen mit Jahresvolumen über 170 TEUR, jährlicheAktualisierung, Ersetllungsfrist: Ende Mai des Folgejahres

Strafe beim Mangel der Dokumentation: max 7 TEUR proDokumentation; beim wiederholten Mangel die zweifache Strafe

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Arbeitskreis Mitteleuropa

78

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Funktionsverlagerung – Polen

Problemebereiche:

Problem: Geltendmachung der Nachbelastung als Betriebsausgabe

Ermittlung des Verrechnungspreises

Nachweises für den tatsächlichen Transfer von immateriellen Vermögenswerten

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Funktionsverlagerung – Tschechien

Problemebereiche:

Gemäß der OECD Richtlinie „Restructuring“, Teil 9

Nachweis für den tatsächlichen Transfer von immateriellen Vermögenswerten

Sachverständigengutachten gewöhnlich verlangt

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Arbeitskreis Mitteleuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Funktionsverlagerung – Slowakei

Problemebereiche:

Ermittlung des Verrechnungspreises

Nachweises für den tatsächlichen Transfer von immateriellenVermögenswerten

Geltendmachung der Nachbelastung als Betriebs-ausgabe möglich

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Funktionsverlagerung – Ungarn

Aus dem Körperschaftsteuergesetz ist ableitbar, dass für die

Verlagerung des Betriebes die Verrechnungspreisregelungen

anwendbar sind, jedoch kein Erfahrungspraxis Rechtsunsicherheit

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Arbeitskreis Mitteleuropa

80

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Haftung für Steuerrückstände – Polen

GesellschaftHaftung für die Steuerverbindlichkeiten

Geschäftsführung/Vorstandstrafrechtliche Haftung

Subsidiäre Haftung für Steuerrückstände der

Gesellschaft

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Haftung für Steuerrückstände – Tschechien

GesellschaftHaftung für die

Steuerverbindlichkeiten

Geschäftsführung/Vorstandstrafrechtliche Haftung

Subsidiäre Haftung für Steuerrückstände der

Gesellschaft

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Arbeitskreis Mitteleuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Haftung der Geschäftsführung – Slowakei

Geschäftsführung/Vorstand

strafrechtliche Haftung

subsidiäre Haftung für

Steuerrückstände der Gesellschaft

GesellschaftHaftung für die

Steuerverbindlichkeiten

Steuerbürgschaft

der Steuerzahler haftet in

Sonderfällen für die nicht

entrichtete Umsatzsteuer

seiner Lieferanten

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Haftung für Steuerrückstände – Ungarn

GesellschaftHaftung für die Steuerverbindlichkeiten

Geschäftsführung/Vorstandstrafrechtliche Haftung

Zivilrechtliche Haftung ggü. Der Gesellschaft

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Arbeitskreis Mitteleuropa

82

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Page 11

TPA Horwath Gruppe | Willkommen in POLEN

Büros: WarschauAdressen: ul. Grójecka 5

02-019 Warsaw

Krzysztof HorodkoTel.: +48 22 44 00 200 [email protected]

SprachenDeutsch/ Englisch/ Polnisch

PoznanMurawa Office Park61-655 Poznan

TPA Horwath Poland – Kontaktperson

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Page 16

TPA Horwath Gruppe / | Willkommen in TSCHECHIEN

Petr KarpelesTel.: +420 222 826 [email protected]

SprachenDeutsch/ Englisch/ Tschechisch

Büros: PragueAdressen: Manesova 28

120 00 Prague

OpavaVeleslavínova 240/8 746 01 Opava

OstravaPark Centrum, Hrusovska 20 702 00 Ostrava

TPA Horwath Czech Republic – Kontaktperson

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Arbeitskreis Mitteleuropa

83

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Page 14

TPA Horwath Gruppe / | Willkommen in SLOWAKEI

Büros: BratislavaAdressen: Tower 115, Pribinova 25/4195

811 09 Bratislava

KošiceLetná 27040 01 Košice

TPA Horwath Slovakia – Kontaktperson

Peter DanovskyTel.: +421 2 206 78 [email protected]

Sprachen:Deutsch/ Englisch/ Slowakisch

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Page 17

TPA Horwath Gruppe | Willkommen in UNGARN

Büro: BudapestAdresse: Buday Laszlo u. 12

1024 Budapest

Jozsef SzemerediTel.: +36 1 345 45 [email protected]

Sprachen: Deutsch/ Englisch/ Ungarisch

TPA Horwath Hungary – Kontaktperson

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

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5 Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa Thomas Haneder/ Reno Budic/ Klaus Krammer

Zusammenfassung des Herausgebers:

In den Arbeitskreisen, die den inhaltlichen Schwerpunkt dieser Tagung ausmachen, werden für jedes Land folgende Themen im Detail behandelt:

- Arbeitsrechtliche Bedingungen, wie z.B. Pensionsalter und Mindestlohn sowie Kündigungsfristen, Durchschnittslöhne differenziert nach Branchen

- Formelle Voraussetzungen für die Gründung von Unternehmen, Darstellung der jeweiligen Bilanzierungsverpflichtungen im Vergleich zu Deutschland

- Steuersätze, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, Steuervorteile durch Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, länderspezifische Besonderheiten in der Besteuerung, Steueroptimierung durch Rechtsformwahl, Steuergestaltung durch Verrechnungspreise bei internen Lieferungen

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern

Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa4. Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung » Investition in Mittel- und Osteuropa

Essen, den 5. Juni 2013

Experten: Thomas Haneder (BG: RS), Reno Budic (HR), Klaus Krammer (RO)

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Die TPA Horwath Philosophie

Das ist es, was wir unter

Face-to-Face-Businessverstehen und Tag für Tag leben. Regional und International.

Unsere wichtigsten Werkzeuge sind nicht der Taschenrechner oder Excel-Tabellen, sondern:

ein genauer Blickein feines Gehörder richtige Riecherund ein ehrliches Gespräch.

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Unternehmensberatung

Wirtschaftsprüfung

Steuerberatung

Die Beratungsbereiche

20 Partner und rund 450 Mitarbeiter leben Face-to-Face-Businessan 11 Standorten in Österreich.

Diese Beratungsqualität können Sie auch von unseren mehr als 500 Kollegen in 10 Ländern Mittel- und Südosteuropas erwarten.

In den Bereichen:

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Geht es um Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, heißt es nicht nur „andere Länder, andere Sitten“ sondern auch andere Kulturen, andere Märkte, andere Anforderungen, andere Gesetzgebungen, andere Sprachen und vieles mehr.

Auch wenn vieles anders ist, soll eines jedenfalls gleich bleiben:Ihr Geschäftserfolg.

11 Länder. 1 Unternehmen. Die TPA Horwath Gruppe.

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Wir bieten an allen Standorten in Mittel- und Südosteuropa einen „German & English Desk“. In einem länderübergreifenden Netzwerk ist Face-to-Face-Business besonders wichtig.

Deshalb beraten Sie Partner und/oder Mitarbeiter an jedem Standort in Mittel- und Südosteuropa nicht nur in der jeweiligen Landessprache, sondern zusätzlich auch in deutscher und/oder englischer Sprache.

So vermeiden wir fachliche Missverständnisse und Fehlerquellen.

Das spricht auch für uns: Beratung ohne Sprachbarrieren.

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Eines der führenden Beratungsunternehmen in Mittel- und Südosteuropa.

1 Unternehmen.11 Länder.26 Standorte.

1000 Mitarbeiter.

Stärke & Erfolg: Die TPA Horwath Gruppe

Egal, wo Sie in Mittel- und Südosteuropa Geschäfte machen: Sie profitieren von unserem grenzüberschreitenden Denken.

Wir sind in all diesen Ländern schon lange vor Ort.Deshalb kennen wir die Märkte und ihre Besonderheiten.Unser kulturelles Verständnis erleichtert viele Schritte.Wir bieten Ihnen nicht nur einen Standort oder ein Büro, sondern die Vorteile einer ganzen Unternehmensgruppe.

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Seite 7

Die TPA Horwath Gruppe ist Mitglied von Crowe Horwath International.

Das Crowe Horwath International Kompetenznetzwerk umfasst 167 Mitgliedsfirmen mit über 650 Büros und rund 28.300 Mitarbeitern in über 100 Ländern und zählt damit zu den „Top Ten“ der weltweit tätigen Beratungsnetzwerke.

Damit stehen wir Ihnen in allen wirtschaftlich bedeutenden Städten und Regionen der Welt mit unseren Dienstleistungen zur Verfügung.

Das weltweite Netzwerk

www.crowehorwath.net

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern

Ökonomische Rahmenbedingungen

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Ökonomische Indikatoren – allgemeine DatenBG HR RO RS

CPI (Inflation) [2012] 3.0% 3,3% 3.33% 12,6 %

Staatsverschuldung [2012] 18.4% PKB€ 7,3 bn

53,7%€ 23,6 bn

34.7 % BIP€ 51 bn

59,2% PKBCa. € 19 bn

BIP (Nennwert) [2012] € 39,6 bn € 43,9 bn € 132,6 bn € 28,7 bn

BIP (reales Wachstum) [2011/2012]

0.8% -2% 0.3% -1,7%

BIP pro Kopf [2012] € 5.400 €10.295 € 5.664 € 3.967

Arbeitslosigkeit [12/2012] 13.8% 15,8% 7 % 28,4%

Elendsindex [12/2012] 22.4 21,1% N/A N/A

Consumer Confidence Index N/A 33,39 94 61,5

PMI [Dez. 2012] N/A N/A N/A N/A

Durchschnittsgehalt [2012] € 390 € 1.045 € 479 € 514

Mindestlohn [2012] € 158 €397 € 170 ca. € 159

Ökonomische Indikatoren

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Ökonomische Indikatoren – Steuersätze

Bereich BG HR RO RSUmsatzsteuer 20%/9% 25% /10% / 5% 24%/ 9%, 5% 20% / 8%

Körperschaftsteuer 10% 20% 16% 15%

Einkommensteuer 10% 12% , 25%, 40% 16% 12%/ 10-20 %

Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge

AN – ca.18%AG – ca.13%

AN – 20%AG – 15,20%

AG-20,8%AN-10,5%

AN – ca. 17,9%AG – ca. 17,9%

Durch. Bruttogehalt- Beiträge AG-Anteil- Beiträge AN-Anteil- Lohnsteuer- Nettogehalt

€ 390€ 50

€ 34€ 306

€ 1.045€ 159€ 209€ 116€ 720

€ 479€ 100€ 78€ 64€ 337

€ 514€ 70€ 92€ 53

€ 369

Immobiliensteuer - Gebäude- Grundstücke- Bauten

0.1 - 4.5 Promille

(Anschaffungs-kosten bzw. behördliche Bewertung)

n/an/an/a

(angekündigt für 2013)

-0,25% - 1,8% falls

neubewertet- Anzahl der

ha multipliziert mit

Pauschalsatz

- 2,5%- 2,5%- 2,5%

Ökonomische Indikatoren

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Doing business 2013

Bereich BG HR RO RS

Unternehmensgründung 57 80 68 42

Baugenehmigungen 123 143 129 179

Stromanschluss 128 56 168 76

Registrierung von Grundeigentum 68 104 72 41

Kreditvergabe 40 40 12 40

Schutz von Investitionen 49 139 49 82

Steuerzahlung 91 42 136 149

Grenzüberschreitender Handel 93 105 72 94

Vertragssicherheit 86 52 60 103

Insolvenzverfahren 93 97 102 103

Doing Business 2013 66 84 72 86

Ökonomische Indikatoren

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

ArbeitsrechtBG HR RO RS

Pensionsalter (F/M) 60/63 60/65 59/64 60/65

Urlaubsdauer 20 20 21 20

Kostenpflichtiger Mutterschaftsurlaub

410 0(ab 1 Tag von KK

getragen, 6 + 6 Monate)

126 365

Krankengeld

80% 70%(bis 42. Tag von AG

getragen, danach 100% von KK)

75%-80% 65%

Mindestlohn 310 € 397 € 155 0,54€ / Stunde

Feiertage 13 12 11 12

Max. Kündigungsfrist (in Tagen) 90 90 21-45 N/A

Arbeitslosigkeit (III 2013) 12.4% 21,6% 6,7% 22,4%

% der Personen mit Hochschulbildung

38.2%(2012)

20% 13,6% (2013) 28,1%

Ökonomische Indikatoren

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Durchschnittslohn in den einzelnen Bereichen

Branche/Sektor BG HR RO RSIT und Kommunikation € 671 € 1.560,2 € 784 € 476

Finanzen/Versicherungen € 601 € 1.574,1 € 360 € 648,1

Energie € 660 € 1.408,2 € 700 € 584,1

Professionelle, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten

€ 390 € 1.453,3 € 950 € 446,4

Öffentlicher Sektor € 403 € 1.161,5 € 520 € 421

Landwirtschaftlicher Sektor € 219 € 927,2 € 250 € 284,2

Grundstücks- und Wohnungswesen

€ 299 € 1.139,2 € 400 € 395

Industrie € 489 € 913,5 € 820 € 295,4

Bausektor € 285 € 871,6 € 280 € 296,8

Beförderung, Logistik € 333 € 1.235,9 € 900 € 368,6

Gesundheitssektor € 321 € 1.247,9 € 654 € 353,3

Ökonomische Indikatoren

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern

Gründung und Liquidation einer GmbH

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Gründung einer GmbH – Vergleich

BG HR RO RSZeitdauer 3 Tage ca. 2 Wochen 14 Tage ca. 3-4 Wochen

Gesellschaftsvertrag Benötigt keinenotarielle Form

(außer bei Sacheinlagen)

Notarielle Form Schriftliche Form (notarielle Form bei

Sacheinlagen erforderlich)

Notarielle Form

Kosten 160 BGN Staatsgebühr

ca. € 380Gebühren und

Notarkosten

€ 150 ca. € 80Gebühren und

Notarkosten

Min. Stammkapital ca. 1 EUR (2 BGN) ca. € 2.666(HRK 20.000)

RON 200, ca. € 46 ca. € 1(RSD 100)

Gründung und Liquidation einer GmbH

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Gründung einer GmbH (OOD) in Bulgarien

Gründung und Liquidation einer GmbH

GESELLSCHAFTSVERTRAGDer Gesellschaftsvertrag benötigt grds. keine notarielle Beglaubigung undeine Kopie muss auf Bulgarisch sein. Der Vertrag bestimmt dieGesellschaftler, die Höhe des Stammkapitals (min. 2 BGN = € 1), dieAdresse, die Organe der Geschäftsleitung, die Aktivität und andere.

BUCHFÜHRUNGEinbringung der im Vertrag bestimmten Einlagen.Die Einbringung der bestimmten Einlagen verursacht in der Praxis diePflicht auf die Eröffnung der Rechnungsbücher.

ORGANE DER GESELLSCHAFTDie Organe der Gesellschaft sind – die Hauptversammlung oder derEinzelgesellschaftler und Geschäftsführer..

ANMELDUNG DER GESELLSCHAFT

Anmeldung im bulgarischen Handelsregister. Gründung einer GmbH (OOD)

Bei der Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister wird die Gesellschaftautomatisch im Steueramt angemeldet.

OO

D(G

mbH

)in

Org

anis

atio

nO

OD

(Gm

bH)

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Gründung einer GmbH (d.o.o.) in Kroatien

Gründung und Liquidation einer GmbH

GESELLSCHAFTSVERTRAGGesellschaftsvertrag in Form einer notariellen Urkunde in der kroatischenSprache. Der Vertrag bestimmt u.a. die Höhe des Stammkapitals (min.20.000 HRK = € 2.666).

BUCHFÜHRUNGDie Registrierung der GmbH beim Handelsgericht verursacht in der Praxisdie Pflicht der Eröffnung der Rechnungsbücher.

ORGANE DER GESELLSCHAFTDie Organe der Gesellschaft sind im Gesellschaftsvertrag zu bestimmen– Geschäftsführung und Aufsichtsrat (wahlweise).

ANMELDUNG DER GESELLSCHAFT

Anmeldung im kroatischen Handelsregister. Gründung einer GmbH (d.o.o.)

Bei der Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister sind auch die Anmeldungsanträge bei folgenden Anstalten zu stellen: Statistisches Hauptamt, Finanzamt , Rentenversicherungs- und Krankenversicherungsanstalt, Kroatische Nationalbank

d.o.

o.(G

mbH

)d.

o.o.

(Gm

bH)

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Gründung einer GmbH (S.R.L.) in Rumänien

Gründung und Liquidation einer GmbH

GESELLSCHAFTSVERTRAG und SatzungGesellschaftsvertrag in schriftlicher Form und in rumänischer Sprache. DerVertrag bestimmt u.a. die Höhe des Stammkapitals (min. 200 RON = € 46.Gründung einer Gesellschaft in Organisation.

BUCHFÜHRUNGEinbringung der im Vertrag bestimmten Einlagen.Verpflichtung zur Führung einer doppelten Buchhaltung.

ORGANE DER GESELLSCHAFTDie Organe der Gesellschaft sind im Gesellschaftsvertrag zu bestimmen– Geschäftsführung und Aufsichtsrat (wahlweise).

ANMELDUNG DER GESELLSCHAFT

Anmeldung beim rumänischem Handelsregister. Gründung einer GmbH (S.R.L.)Bei der Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister ist auch derRegistrierungsantrag beim Finanzamt notwendig.

S.R

.L.(

Gm

bH)i

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rgan

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S.R

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mbH

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Gründung einer GmbH (d.o.o.) in Serbien

Gründung und Liquidation einer GmbH

GESELLSCHAFTSVERTRAGGesellschaftsvertrag in Form einer notariellen Urkunde in serbischerSprache. Der Vertrag bestimmt u.a. die Höhe des Stammkapitals (min. 100RSD = € 1).

BUCHFÜHRUNGEinbringung der im Vertrag bestimmten Einlagen.Die Einbringung der bestimmten Einlagen verursacht in der Praxis diePflicht der Eröffnung der Rechnungsbücher.

ORGANE DER GESELLSCHAFTDie Organe der Gesellschaft sind im Gesellschaftsvertrag zu bestimmen– Geschäftsführung, Hauptversammlung und Aufsichtsrat (wahlweise).

ANMELDUNG DER GESELLSCHAFT

Anmeldung im serbischen Handelsregister. Gründung einer GmbH (d.o.o.).

Anmeldung der Gesellschaft im Steueramt erforderlich.

d.o.

o.(G

mbH

)in

Org

anis

atio

nd.

o.o.

(Gm

bH)

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation einer GmbH

BG HR RO RSZeitdauer Min. 6 Monate min. 12 Monate min. 6 Monate N/A

Kosten

Je nach der Zeitdauer der

Liquidation

Je nach der Zeitdauer der

Liquidation

Verwaltungs-kosten

min. ca. € 630

Je nach der Zeitdauer der

Liquidation

N/A

Gründung und Liquidation einer GmbH

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation einer GmbH in Bulgarien Die Liquidation erfolgt infolge: i) eines Gesellschafterbeschlusses, ii) Bestellung eines Liquidators, iii) eines Antrages im Handelsregister.

Marktwertbewertung der Bilanzaktiva (inkl. stiller Reserven)

Notwendigkeit der Erstellung einer Anfangs - und Abschlussliquidationsbilanz. Wenn die Liquidation über das Kalenderjahr hinausgeht , dann muss auch eine Jahresbilanz erstellt werden.Abschlussbilanz:

Gläubigeraufruf, damit diese ihre Ansprüche erheben – Bekanntmachung im Handelsregister. Frist mindestens 6 Monate.

Beendigung der Handelsverträge, Veräußerung der Vermögenswerte, Befriedigung der Gläubigeransprüche, Bezahlung der Körperschaftsteuer, Verteilung des Liquidationsüberschüsses,Stellung eines Antrags auf die Löschung im Handelsregister.

Bildung von Rückstellungen, die mit der Liquidation der Gesellschaft verbunden sindVerschmelzung aller Kapitalposten zu einem Stammkapital

Sämtliche Unterlagen das Personal betreffend müssen im Sozialamt abgegeben werden. Die Buchhaltungs- und Gesellschaftsbücher sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

Gründung und Liquidation einer GmbH

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation: Fallstricke / Hindernisse – Bulgarien

Besteuerung von stillen Reserven

Offene Forderungen von Staat, Mitarbeiter oder Gläubiger – die Liquidation kann nicht abgeschlossen werden

Komplexe und lange administrative Prozedur

Umfassende Abgabenprüfungen während des Liquidationsverfahrens

Insolvenzverfahren, falls Vermögen nicht zur Deckung der Verbindlichkeiten reicht

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation: Fallstricke / Hindernisse – Bulgarien

Besteuerung von stillen Reserven

Offene Forderungen von Staat, Mitarbeiter oder Gläubiger – die Liquidation kann nicht abgeschlossen werden

Komplexe und lange administrative Prozedur

Umfassende Abgabenprüfungen während des Liquidationsverfahrens

Insolvenzverfahren, falls Vermögen nicht zur Deckung der Verbindlichkeiten reicht

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation: Fallstricke / Hindernisse - Kroatien

Risiko des Vorsteuerabzuges, sofern kein Betrieb/Teilbetrieb

Risiko der Besteuerung von stillen Reserven auf Fair Value (wird in der Praxis grundsätzlich aber selten durchgeführt)

Freistellung der GmbH (d.o.o.) von Zahlung des Mitgliedsbeitrages an die kroatischen Handelskammer

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation einer GmbH in RumänienDie Liquidation erfolgt infolge:i) der im Gesellschaftsvertrag genannten Ursachen, ii) der Fassung eines Beschlusses der Gesellschaft und eines Gesellschafterbeschlusses. Bestellung eines Liquidators.

Bewertung von Bilanzaktiva nach den netto Verkaufspreisen

Notwendigkeit der Erstellung einer Liquidationsbilanz (Abschluss der Rechnungsbücher)

Die Aufforderung der Gläubiger der Gesellschaft, damit sie ihre Ansprüche erheben – Bekanntmachung im gerichtlichen Amtsblatt

Notwendigkeit der Erstellung eines Jahresabschlusses zum Vortag der Beendigung der Liquidation (Abschluss der Rechnungsbücher). Stellung eines Antrags auf Löschung beim Handelsregister und bei anderen Körperschaften.

Bildung von Rückstellungen, die mit der Liquidation der Gesellschaft verbunden sindVerschmelzung aller Kapitalposten zu einem Stammkapital

Fassung des Beschlusses über den Ort der Aufbewahrung von Dokumenten (der Ort ist durch die Gesellschaft oder das Gericht zu bestimmen).

Gründung und Liquidation einer GmbH

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation: Fallstricke / Hindernisse - Rumänien

Das Prozess der Liquidation kann gehemmt werden, durch Antrag auf Ablehnung durch einen bei Durchführung des Gläubigeraufrufs, unabhängig von der Höhe der Verbindlichkeit

Risiko der Vorsteuerrückvergütung, sofern kein Betrieb/Teilbetrieb

Risiko der Besteuerung von stillen Reserven

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation einer GmbH in Serbien

Die Liquidation erfolgt infolge der Fassung eines Gesellschafterbeschlusses. Bestellung eines Liquidators.

Marktwertbewertung der Bilanzaktiva (inkl. stiller Reserven)

Notwendigkeit der Erstellung einer Liquidationsbilanz (Abschluss der Rechnungsbücher)

Bekanntmachung im Handelsregister und darauffolgende Aufforderung der Gläubiger der Gesellschaft zur Anspruchserhebung.

Notwendigkeit der Erstellung eines Jahresabschlusses zum Vortag der Beendigung der Liquidation (Abschluss der Rechnungsbücher). Stellung eines Antrags auf die Löschung im Handelsregister und in anderen Anstalten.

Bildung von Rückstellungen, die mit der Liquidation der Gesellschaft verbunden sindVerschmelzung aller Kapitalposten zu einem Stammkapital

Fassung des Beschlusses über den Ort der Aufbewahrung von Dokumenten (der Ort ist durch die Gesellschaft oder das Gericht zu bestimmen).

Gründung und Liquidation einer GmbH

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

99

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Liquidation: Fallstricke / Hindernisse – Serbien

Besteuerung von stillen Reserven

Offene Rechtsstreitigkeiten können das Verfahren in die Länge ziehen

Risiko der Umsatzsteuer beim Verkauf der Assets

Komplexe und lange administrative Prozedur

Insolvenzverfahren, falls Vermögen nicht zur Deckung der Verbindlichkeiten reicht

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

100

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenHauptquellen der Vorschriften zur Rechnungslegung in Bulgarien

Rechnungslegungsgesetz

BesondereRechnungslegungsgrundsätze,u.a. für:

• Banken• Versicherungsgesellschaften• Rentenfonds

Gesetz über die Wirtschaftsprüfung

Bulgarische Rechnungslegungsstandards

InternationaleStandardsder RechnungslegungIFRS verpflichtend ab einer

gewissen Größe

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Hauptquellen

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichtenwichtigste Probleme in JA

Rückstellungen

Verschmelzungen von Unternehmen und Aufstellung der Konzernabschlüsse

Finanzinstrumente

Bewertungsfragen

Mangel an Fachwissen der Personen, die die JA vorbereiten

Vollständigkeit der Unterlagen

Wichtigste Probleme bei Aufstellung der JA

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

101

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Bewertung nach Wert der Investitionsimmobilien

Verbot, Bewertung nach AHK-Wert

IAS 40

Aktive latente Steuer Wahlrecht IAS 12

Nicht realisierte positive Kursdifferenzen in Bezug auf die langfristigen Posten

Verbot IAS 21

Buchhalterische Berichte keine Halbjahresabschlüsse IAS 17

Kapitalrücklagenkonzept ungebundene Kapitalrücklage IAS 32 und IAS 39

Bewertung von langfristigen Verträgen

keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn

IAS 11

Eigenkapital (negativer Wert) Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen)

Zulässig

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Differenzen

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenHauptquellen der Vorschriften zur Rechnungslegung in Kroatien

RechnungslegungsgesetzRLG-HR

Besondere Rechnungslegungsgrundsätze (basirend auf IFRS), u.a. für:

• Banken und Finanzinstitutionen• Versicherungsgesellschaften• Rentenfonds• Leasingsgesellschaften

Gesetz über die Wirtschaftsprüfung

KroatischeRechnungslegungsstandardsHSFI

InternationaleStandardsder RechnungslegungIFRS

Hauptquellen

Großunternehmer und Unternehmer, deren Aktien an der Börse notieren

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

102

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichtenwichtigste Probleme in JA

Interpretation von HSFI und IFRS

Verschmelzungen von Unternehmen und Aufstellung der konsolidierten

Konzernabschlüsse

Finanzinstrumente

Bewertung der Posten, die auf die Schätzungswert der Geschäftsführung

basieren (Bewertung nach Fair Value von Rückstellungen, Investitionsimmobilien,

Wertberichtigungen)

Mangel an Fachwissen der Personen, die die JA vorbereiten

Bewertung und Abgrenzung von langfristigen Verträgen

Wichtigste Probleme bei Aufstellung der JA

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Bewertung nach Wert der Investitionsimmobilien

Verbot, Bewertung nach AHK-Wert

Wahlrecht (value at cost oderMarktwert)

Aktive latente Steuer Wahlrecht Darstellung, sofern ausreichende StBMG in der Zukunft wahrscheinlich

Nicht realisierte positive Kursdifferenzen in Bezug auf die langfristigen Posten

Verbot Pflicht der Darstellung

Leasing keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IAS 17

Finanzinstrumente keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IAS u. IFRS

Bewertung von langfristigen Verträgen

keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn

ähnlich wie bei IAS 11

Eigenkapital (negativer Wert) Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen)

zulässig

Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenDifferenzen

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

103

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenHauptquellen der Vorschriften zur Rechnungslegung in Rumänien

RechnungslegungsgesetzRLG-RO

BesondereRechnungslegungsgrundsätze,u.a. für:

• Banken• Versicherungsgesellschaften• Rentenfonds• Gebietskörperschaften

Gesetz über die Wirtschaftsprüferund deren Berufsselbstverwaltung,die zur Durchführung vonJahresabschlussprüfungenberechtigten Wirtschaftsobjektesowie über den öffentlichen Aufsicht

Rumänische RechnungslegungsstandardsRRS

InternationaleStandardsder RechnungslegungIFRS

wahlweise

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Hauptquellen

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichtenwichtigste Probleme in JA

Jahresabschlüsse der Konzerngruppen (Pflicht der Aufstellung der JA gem. IFRS)

Verschmelzungen von Unternehmen und Aufstellung der Konzernabschlüsse

Finanzinstrumente

Bewertung der Posten, die auf die Schätzungswert der Geschäftsführung

basieren (Bewertung nach Fair Value von Rückstellungen, Investitionsimmobilien,

Wertberichtigungen)

Mangel an Fachwissen der Personen, die die JA vorbereiten

Bewertung von langfristigen Verträgen

Wichtigste Probleme bei Aufstellung der JA

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

104

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Bewertung nach Wert der Investitionsimmobilien

Verbot, Bewertung nach AHK-Wert

Fair Value Bewertung

Aktive latente Steuer Wahlrecht nicht anwendbar

Nicht realisierte positive Kursdifferenzen in Bezug auf die langfristigen Posten

Verbot Ausweis

Buchhalterische Berichte keine Halbjahresabschlüsse Halbjahresabschlüsse

Kapitalrücklagenkonzept ungebundene Kapitalrücklage keine Kapitalrücklage

Bewertung von langfristigen Verträgen

keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn

Fair Value Konzept

Eigenkapital (negativer Wert) Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen)

zulässig

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Differenzen

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenHauptquellen der Vorschriften zur Rechnungslegung in Serbien

RechnungslegungsgesetzRLG-RS

BesondereRechnungslegungsgrundsätze,u.a. für:

• Banken• Versicherungsgesellschaften• Rentenfonds• Investmentfonds

Gesetz über Buchführung undWirtschaftsprüfung, die zurDurchführung vonJahresabschlussprüfungenberechtigten Wirtschaftsobjektesowie über die öffentlichen Aufsicht

Serbische RechnungslegungsstandardsSRS

InternationaleStandardsder RechnungslegungIFRS

Hauptquellen

wahlweise

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

105

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichtenwichtigste Probleme in JA

Rückstellungen

Verschmelzungen von Unternehmen und Aufstellung der Konzernabschlüsse

Finanzinstrumente

Latente Steuern

Mangel an Fachwissen der Personen, die die JA vorbereiten

Wichtigste Probleme bei Aufstellung der JA

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Bewertungsfragen

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Bewertung nach Wert der Investitionsimmobilien

Verbot, Bewertung nach AHK-Wert

Wahlrecht

Aktive latente Steuer Wahlrecht Pflicht der Darstellung

Nicht realisierte positive Kursdifferenzen in Bezug auf die langfristigen Posten

Verbot Wahlrecht

Leasing keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IAS 17

Finanzinstrumente keine bestimmten Vorschriften ähnlich wie bei IFRS

Bewertung von Fertigungsaufträgen

keine Möglichkeit der Erkennung von nicht realisiertem Gewinn

ähnlich wie bei IAS 11

Eigenkapital (negativer Wert) Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen)

Nicht zulässig (auf der Aktivseite ausgewiesen)

Rechnungslegung- und BerichterstattungspflichtenDifferenzen

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

106

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Fristen

Ereignis BG HR RO RS

Aufstellung eines JA31. März des

Folgejahresinnerhalb von 4

Monaten nach dem BT

Keine Regelung 28. Februar des Folgejahres

Feststellung eines JA

30. Juni des Folgejahres

innerhalb von 6Monaten nach dem

BT

Innerhalb von 5 Monaten nach Ende

des letzten Geschäftsjahres

30. Juni des Folgejahres

Abgabe eines JA zum Finanzamt

31. März des Folgejahres (mit

der KöSt-Erklärung)

innerhalb von 4Monaten nach dem

BT

15 Tage nach Abhaltung der

jährlichen Hauptversammlung

28. Februar des Folgejahres

Abgabe eines JA zum Gericht

30. Juni des Folgejahres beim

Handelsregister

innerhalb von 6Monaten nach dem

BT

innerhalb von 15 Tagen ab der

Feststellung des JA

28. Februar des Folgejahres

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten Fristen

Ereignis BG HR RO RS

Offenlegung

30. Juni des Folgejahres beim

Handelsregister

innerhalb von 6 Monaten nach dem BT

innerhalb von 15 Tagen ab der

Feststellung des JA

28. Februar des Folgejahres

Fristen der Prüfung

Keine. (für AG 31. Juli des

Folgejahres)

innerhalb von 6 Monaten nach dem BT, innerhalb

von 9 Monaten für konsolidierten JA

innerhalb von 15 Tagen ab der

Feststellung des JA

30. September des Folgejahres

Endgültiger Abschluss der Rechnungsbücher

N/A innerhalb von 4 Monaten nach dem BT

N/A 28. Februar des Folgejahres

Aufteilung oder Deckung des Ergebnisses

Nach der Feststellung des

JA und nach Erteilung des

Bestätigungsvermerks durch

einen Wirtschaftsprüfer

Nach der Feststellung des JA; Gewinnvorauszahlung

möglich

Nach der Feststellung des

JA und nach Erteilung des Bestätigungs

vermerks durch einen

Wirtschaftsprüfer

Nach der Feststellung des

JA und nach Erteilung des

Bestätigungsvermerks durch

einen Wirtschaftsprüfer

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

107

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten InhaltJahresabschluss BG HR RO RS

Einführung in den JANicht

vorgeschgriebenNicht

vorgeschgriebenNicht

vorgeschriebenNur für

börsenotierte Gesellschaften

Bilanz

GuV

Cashflow-Rechnung Nur mittlere und große Unternehmer

Nur für mittlere und große

Gesellschaften

Eigenkapitalspiegel Nur mittlere und große Unternehmer

Nur für mittlere und große

Gesellschaften

AnhangNur für mittlere

und große Gesellschaften

LageberichtNur die Einheiten,

die der Prüfung unterliegen

Nur Unternehmer, die IFRS anwenden

Nur für börsenotierte

Gesellschaften

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Maßgeblichkeit

Land Massgeblichkeit

BG

HR

RO

RS

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

108

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Maßgeblichkeit - Bulgarien

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Bilanz

GuV

Ergebnis vor Steuern zu

Bilanzzwecken

Keine Pflicht der Darstellung der nach den

Steuervorschriften erstellten Bilanz

Spezialvorschriften in Bezug auf:RückstellungenAbschreibungenUnterkapitalisierungsregelungenSteuerlich nicht anerkannte AusgabenEine ganze Reihe von anderen Unterschieden, die die Besteuerungsgrundlage beeinflussen

Ergebnis vor Steuern zu

Steuerzwecken

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Maßgeblichkeit - Kroatien

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Bilanz

GuV

Ergebnis vor Steuern zu

Bilanzzwecken

Keine Pflicht der Darstellung der nach den

Steuervorschriften erstellten Bilanz

Ausschlüsse in Bezug auf:Wertveränderung der Rückstellungen,Wertveränderung der AfAPostenbewertung zum beizuliegenden Zeitwert (“Impairment” nicht steuerlich abzugsfähig)Abschreibung von GoodwillWertberichtigung zu Forderungen Wertberichtigung zu VorräteNicht realisierte Verlusteauf Finanzinstrumente

Ergebnis vor Steuern zu

Steuerzwecken

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

109

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Maßgeblichkeit - Rumänien

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Bilanz

GuV

Ergebnis vor Steuern zu

Bilanzzwecken

Keine Pflicht der Darstellung der nach den

Steuervorschriften erstellten Bilanz

Ausschlüsse in Bezug auf:RückstellungenAbschreibungenUnterkapitalisierungsregelungenEine ganze Reihe von anderen Unterschieden, die die Besteuerungsgrundlage beeinflussen

Ergebnis vor Steuern zu

Steuerzwecken

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Maßgeblichkeit - Serbien

Rechnungslegung- und Berichterstattungspflichten

Bilanz

GuV

Ergebnis vor Steuern zu

Bilanzzwecken

Keine Pflicht der Darstellung der nach den

Steuervorschriften erstellten Bilanz

Ausschlüsse in Bezug auf:RückstellungenAbschreibungenUnterkapitalisierungsregelungenSteuerlich nicht anerkannte AusgabenEine ganze Reihe von anderen Unterschieden, die die Besteuerungsgrundlage beeinflussen Ergebnis vor

Steuern zu Steuerzwecken

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

110

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

DBA mit Deutschland - Überblick

BG HR RO RS

QSt- Dividenden

0% / 5% / 15% 5% / 15% 10% / 16% 0% bei Ausschüttung einer RS Gesellschaft an DE Gesellschafter

(15% im umgekehrten Fall)

QSt- Zinsen 5% 0% 3% / 0% 0%

QSt-Lizenzgebühren5% 0% 3% 10%

Immobilienklausel

ArbeitnehmergehälterFreistellungs-

methodeFreistellungs-

methodeFreistellungs-

methodeFreistellungs-

methode

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

111

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Abrechnung der Steuer – Überblick (1)

BG HR RO RS

Körperschaftsteuer

Jahreserklärungbis 31. März des

Folgejahres

Jahreserklärung bis innerhalb von 4

Monaten nach dem BT

Jahreserklärungbis zum 25. März

Jahreserklärung bis innerhalb von 180

Tagen nach dem BT

Einkommensteuer

Jahreserklärungbis 30. April des

Folgejahres

Jahreserklärung bis 28. Februar des

Folgejahres

Jahreserklärungbis zum 30. Juni

Jahreserklärung bis spätestens 15. März

des Folgejahres

PauschalierteVorauszahlungen

N/A gilt nicht für Neugründer

N/A N/A

Umsatzsteuer

Steuererklärung bis zum 14. des

Folgemonats

Steuererklärung bis zum letzten Tag des

Folgemonats/Vierteljahres

Steuererklärung bis 25. Tag des

Folgemonats/Vierteljahres

Steuererklärung bis 15. Tag des

Folgemonats (monatlich)/Bis 20. des

Folgequartals (vierteljährlich)

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Abrechnung der Steuer – Überblick (2)

BG HR RO RS

NichtabzugsfähigeBetriebsausgaben

Zahlreiche Fälle Über 20 Fälle Zahlreiche Fälle Über 10 Fälle

Besteuerung von unentgeltlichen Leistungen

Verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung

Grds. ja, jedochnicht üblich

teilweise, jedoch nicht

vorgeschrieben

KSt-Organschaft

Steuermissbrauchklauseln

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

112

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Bulgarisches Steuerrecht - Überblick

Besondere Merkmale der Steuern in Bulgarien:Keine Quellensteuer bei Dividenden an in EWR-Ländern ansässigen GesellschaftenKeine GewerbesteuerKeine VermögenssteuerFreistellungsverfahren zur Vermeidung von Quellensteuern gemäß DBA

Besondere SteuerartenSteuer auf bestimmte AusgabenGrunderwerbssteuerGrundsteuer

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Kroatisches Steuerrecht - Überblick

Besondere Merkmale der Steuern in Kroatien:Abrechnung der ErtragssteuerAbrechnung der UmsatzsteuerKeine Immobiliensteuer (jedoch angekündigt)

Besondere SteuerartenSondersteuer auf gebrauchte Transportmittel bei Eigentumswechsel (PKWs, Wasserfahrzeuge, Flugzeuge)

Grunderwerbsteuer

Sonderabgaben für Tourismus, Wälder, Denkmalschutz etc.

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

113

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Rumänisches Steuerrecht - Überblick

Besondere Merkmale der Steuern in Rumänien:Flat TaxUmsatzsteuer: Soll- / Istbesteuerung

Besondere SteuerartenGebäudesteuerGrundsteuerVerbrauchssteuerSteuer für Gewinn aus Abbau natürlicher Ressourcen

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Serbisches Steuerrecht - Überblick

Besondere Merkmale der Steuern in Serbien:Keine GewerbesteuerKeine VermögenssteuerFreistellungsverfahren zur Vermeidung von Quellensteuern gemäß DBA

Besondere SteuerartenGrunderwerbssteuerGrundsteuer Erbschafts- und Schenkungssteuern„Versteckte“ Gebühren

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

114

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierung der Besteuerung von Geschäftsführergehältern (BG)

Ausländischer Geschäftsführer einer bulgarischen Gesellschaft

ESt i. H. v. 10 % der Einkünfte

iSd DBA DE-BG Freistellung unter Progressionsvorbehalt in Deutschland

Keine Sozialversicherungsbeiträge in Bulgarien, sofern Sozialpflichtversicherung in Deutschland

GF-Gehalt - Betriebsausgabe der BG-GmbH

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierungsmöglichkeiten– Bulgarien: Personengesellschaft

Bulgarische Personengesellschaften: SD, KD, KDA (GmbH & Co KG – Konstruktion möglich)In Bulgarien steuerlich einer GmbH gleichgestellt (10 % KöSt)Steuerliche Transparenz in DeutschlandQualifikationskonflikt im DBASteuerbelastung in BG: 10 % KöSt + 5 % Quellensteuer auf AusschüttungSteuerbelastung in DE: Freistellung der bulgarischen Betriebsstätte unter Progressionsvorbehalt

Effektive Gesamtsteuerbelastung i. H. v. 14,5% für den deutschen Gesellschafter (plus Progressionsvorbehalt in DE)

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

115

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierungsmöglichkeiten– Kroatien : Keine Steuern für reinvestierten Gewinn

Einbringung des Gewinns in das Stammkapital ohne Pflicht zur Körperschaftsteuerzahlung auf den reinvestierten Gewinn

Steuereinsparung von 100% (= KöSt 20%)

Vorrausetzungen:Wirtschaftsprüfung des Jahresabschlusses Registrierung des Verfahrens beim Handelsgericht

Bei nachträglicher Verringerung des Stammkapitals ist die entsprechende KöSt wieder abzuführen

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierungsmöglichkeiten– Kroatien : Investitionsförderung

Steuerminderung für Neuinvestitionen- Körperschaftssteuersatz von 0% möglich- Max. Zeitraum für Nutzung 10 Jahre

Rückzahlungsfreie Zuschüsse : Kapitalinvestitionen in Höhe von über 5 Millionen € und für mehr als 50 neue Arbeitsplätze (zwischen 10% bis zu 20% der Investition, max. 1 Milion €)neue Arbeitsplätze und Fortbildungskosten (zwischen 10% bis zu 80% der Kosten)

Bereiche:Geschäftsaktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung und InnovationenDienstleistungen mit hohen hinzugefügten Wert

Maximal bis zu 40% des Gesamtinvestments

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

116

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierungsmöglichkeiten– Kroatien : Investitionsförderung (Sonderwirtschaftszonen)

Steuervergünstigungen für besondere Förderungsgebiete des Staates- Geminderte Körperschaftssteuersatz von 20% auf 15% bis 2016 möglich

Voraussetzungen:- Geschäftstätigkeitausübung in den Sonderfördergebieten- Beschäftig von mindestens 6 Arbeitnehmern- Wohnsitz für mehr als 50% Arbeitnehmer in einem der Sonderfördergebiete

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierungsmöglichkeiten–Kroatien : Geschäftsführergehälter

Ausländischer Geschäftsführer einer kroatischen Gesellschaft

ESt i. H. v. 25 % auf Einnahmen (Managementvertrag)

iSd DBA DE-HR Freistellung unter Progressionsvorbehalt in Deutschland

Keine Sozialversicherungsbeiträge in Kroatien, außer wenn nicht in Deutschlandversichert

GF-Gehalt - Betriebsausgabe der GmbH-HR

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

117

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierungsmöglichkeiten– Rumänien: GmbH & Co. KG

Es gibt kein steuerliches Transparenzprinzip

PFA - Modell

Flat Tax i. H. v. 16% bei sämtlichen Einkunftsquellen

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierungsmöglichkeiten– Rumänien: Geschäftsführergehälter

Ausländischer Geschäftsführer einer rumänischen Gesellschaft

ESt i. H. v. 16 % auf Einnahmen

Freistellung unter Progressionvorbehalt in Deutschland

Keine Sozialversicherungsbeiträge in Rumänien

GF-Gehalt - Betriebsausgabe der GmbH-RO

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

118

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierungsmöglichkeiten–Serbien : RS Personengesellschaft

Serbische Personengesellschaften: OD, KD (GmbH & Co KG – Konstruktion möglich)In Serbien steuerlich einer GmbH gleichgestellt (15 % KöSt)Steuerliche Transparenz in DeutschlandQualifikationskonflikt im DBASteuerbelastung in RS: 15 % KöSt & keine Quellensteuer auf AusschüttungSteuerbelastung in DE: Freistellung der serbischen Betriebsstätte unter Progressionsvorbehalt

Effektive Gesamtsteuerbelastung i. H. v. 15% für den deutschen Gesellschafter (plus Progressionsvorbehalt in DE)

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Optimierungsmöglichkeiten–Serbien : Geschäftsführergehälter

Ausländischer Geschäftsführer einer serbischen Gesellschaft

ESt i. H. v. 12 % der Einkünfte

iSd DBA DE-RS Freistellung unter Progressionsvorbehalt in Deutschland

Keine Sozialversicherungsbeiträge in Serbien, sofern Sozialpflichtversicherung in Deutschland

GF-Gehalt - Betriebsausgabe der RS-GmbH

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

119

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Staatliche Zuschüsse für Green- bzw. Brownfield-InvestmentsZwischen € 4000 – € 10000 nicht-rückzahlbare Mittel pro Angestellter

Die Förderung bemisst sich an folgenden Kriterien:ReferenzenEinbeziehung von einheimischen LieferantenInvestitionsnachhaltigkeitEinführung neuer Technologien und Wissens- und Fähigkeitstransfer auf die einheimischen LieferantenAuswirkungen auf HRInternationales VerkaufsvolumenÖkonomische Effekte des ProjektsAuswirkung auf die Entwicklung der lokalen Gemeinschaft

Optimierungsmöglichkeiten– Serbien: Sonderwirtschaftszonen

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | UngarnMitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) – des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern

Besondere Probleme

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

120

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (BG)

Grundsatz des „Dealing at arm s length“ (Art 15 bgKStG)Transfer Pricing Manual veröffentlichtRegelungen basieren auf den OECD-VerrechnungspreisrichtlinienMethoden

PreisvergleichsmethodeWiederverkaufspreismethodeKostenaufschlagsmethodeGewinnteilungsmethodeGeschäftsfallbezogene Nettomargenmethode

Keine detaillierten Regelungen zur Dokumentation (allgemeine steuerliche Vorschriften)Bei Vorhandensein einer Verrechnungspreisdokumentation – Steuerbehörden müssen im Rahmen einer Prüfung ihre Analyse mit der vom Abgabepflichtigen gewählten Methode beginnenAusbildung der Steuerbehörden verbessert sichSpezieller Fokus bei Prüfungen auf Verrechnungspreisthematik in den nächsten Jahren

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (HR)

Methoden der Gewinnermittlung;Verrechnungspreisdokumentation

- Beschreibung der Transaktionen und Transaktionswerte- Beschreibung der ausgewählten Methode - Vergleichsanalysen (Benchmarking)- Vorlegung der Dokumentation in kroatischer Sprache und in vorgeschriebener Form

auf Aufforderung des FinanzamtesSanktionen

- Geldstrafen für Geschäftsführung und Gesellschaft- 20% KöSt auf die Differenz zwischen Marktpreisen und Verrechungspreisen

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

121

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (RO)

Methoden der Gewinnermittlung;Festlegung des Marktpreises :• Preisvergleichsmethode

• Kostenaufschlagsmethode

• Wiederverkaufsmethode

• andere in den Leitlinien der OECD anerkannte Methoden: Nettomargenmethode & Gewinnaufteilungsmethode

Entscheidung des Steuerpflichtigen für die am Besten geeignete Methode;APA-Verfahren;Verrechnungspreisdokumentation:• Transaktionswerte• Fristen

Strafe für nicht fristgerechte Einreichung der Dokumentation

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (RS)

Methoden zur Bestimmung des VerrechnungspreisesPreisvergleichsmethode (bevorzugt)WiederverkaufspreismethodeKostenaufschlagsmethode

Verrechnungspreisdokumentation- Transaktionswerte- Fristen- Transaktionen mit verbundenen Unternehmen sind in der Steuerbilanz auszuweisen

Sanktionssteuersätze von 10 % auf die korrigierte Körperschaftsteuerlast bei fehlender Dokumentation bei SteuerprüfungenStrafzahlungen von TRSD 100 – TRSD 600 (ca. EUR 900 – EUR 5,400) bei fehlender Offenlegung der TransaktionenStrafzahlungen für die verantwortliche Person in Höhe von TRSD 2,5 – TRSD 20 (ca. EUR 22 – EUR 180)

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

122

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Risiken:

Steuerliche NeubewertungMögliche Doppelbesteuerung der Erträge wenn Doppelbesteuerungsabkommen nichtverfügbar sindSanktionen und Zinsen auf überfällige SteuernReputationsschaden und Schwächung des Markenimages als “Bad corporate citizen” wahrgenommen zu werden.

Der Serbische Steuerzahler hat die Beweislast,…die Verrechnungspreise zu marktüblichen Konditionen so festzulegen das diese imEinklang mit den hiesigen Dokumentationsanforderungen sind.

Vorteile:Eine sorgsam geplante Verrechnungspreisstruktur kann die Steuereffizienz der Lieferkette des Unternehmens erhöhen .

Verrechnungspreisproblematik und steuerbehördliche Prüfung (RS)

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Funktionsverlagerung – Bulgarien

Problemebereiche:

Problem: Geltendmachung der Nachbelastung als Betriebsausgabe

Ermittlung des Verrechnungspreises

Nachweise für den tatsächlichen Transfer von immateriellen Vermögenswerten

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

123

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Funktionsverlagerung - Kroatien

Problemebereiche:

Nachweise für tatsächlich erbrachte Leistungen

Ermittlung der Verrechnungspreise

Nachweise für den tatsächlichen Transfer von immateriellen Vermögenswerten (Know-How, Lizenzen etc.)

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Funktionsverlagerung - Rumänien

Problemebereiche:

Problem: Geltendmachung der Nachbelastung als Betriebsausgabe

Ermittlung des Verrechnungspreises

Nachweis für den tatsächlichen Transfer von immateriellen Vermögenswerten

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

124

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Haftung für Steuerrückstände – Bulgarien

Gesellschaft

Haftung für die Steuerverbindlichkeiten

Einfrieren der Bankkonten

Geschäftsführung/Vorstand

Strafrechtliche Haftung

Subsidiäre Haftung für Steuerrückstände der

Gesellschaft

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Haftung für Steuerrückstände- Kroatien

Gesellschaft

Haftung für die Steuer-

verbindlichkeiten

strafrechtliche Haftung

Geschäftsführung/Vorstand/Gesellschafter

strafrechtliche Haftung

Subsidiäre Haftung der Geschäftsführung und

Gesellschafter in Sonderfällen für die nicht

gänzlich entrichtete Steuer bzw.

Steuerhinterziehung

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

125

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Haftung für Steuerrückstände- Rumänien

Gesellschaft

Haftung für die Steuer-

verbindlichkeiten

Geschäftsführung/Vorstand

strafrechtliche Haftung,

Subsidiare Haftung für Steuerrückstände

der Gesellschaft.

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Haftung für Steuerrückstände – Serbien

Gesellschaft

Haftung für die Steuer-

verbindlichkeiten

Geschäftsführung/Vorstand

strafrechtliche Haftung,

Subsidiäre Haftung für Steuerrückstände

der Gesellschaft

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

126

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Standort: SofiaAdresse: 28,Todor Alexandrov Blvd., fl. 5

1000 Sofia

TPA Horwath Gruppe | Willkommen in BULGARIEN

Thomas HanederTel.: +359 2 981 66 [email protected]

Sprachen:Deutsch / Englisch

TPA Horwath Bulgarien – Ihr Ansprechpartner

Seite 83

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Standort: ZagrebAdresse: Grand Centar, Ulica Petra

Hektorovića 210 000 Zagreb

TPA Horwath Gruppe | Willkommen in KROATIEN

Reno BudicTel.: +385 1 48 82 [email protected]

Sprachen:Deutsch / Englisch / Kroatisch

TPA Horwath Kroatien – Ihr Ansprechpartner

Seite 84

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Arbeitskreis (Süd-) Osteuropa

127

Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

Standort: BukarestAdresse: 46 Grigore Cobalcescu St.

Sect.1, Bukarest

TPA Horwath Gruppe | Willkommen in RUMÄNIEN

Klaus KrammerTel.: +40 21 310 06 [email protected]

Sprachen: Deutsch / Englisch

TPA Horwath Rumänien – Ihr Ansprechpartner

Seite 85

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Arbeitskreis Russland

129

6 Arbeitskreis Russland Maxim Alekseyev / Olga Pimanova / Elena Orlovskaya

Zusammenfassung des Herausgebers

In diesem Arbeitskreis wurden überwiegend steuerliche und vor allem rechtliche Besonderheiten der Tätigkeit in Russland dargestellt. Dabei geht es bei den steuerlichen Fragen überwiegend um die Doppelbesteuerungsabkommen und die Verrechnungspreise, während bei den rechtlichen Fragen die Haftungsbesonderheiten in Russland erläutert werden sowie die formellen Vorschriften zur Gründung von Tochtergesellschaften und deren Finanzierung.

Gründung der gewerblichen Tätigkeit in Russland

O L G A P I M A N O V A

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Arbeitskreis Russland

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Formen der gewerblichen Tätigkeit

Die grundlegenden Formen der Geschäftsführung sind:

Juristische Person (Gesellschaften)

• Aktiengesellschaft

• Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Filialen und Repräsentanzen

Merkmale der Gesellschaften in Russland(i.e. AG and GmbH)

Die Gesellschaft is berechtigt, die beliebige gewerblichen Tätigkeiten auszuüben, die mit ihrenGründungsdokumenten vorausgesehen sind (für manche Tätigkeiten sind die besonderenErlaubnissen notwendig).

Das Satzungskapital besteht aus den Einlagen der Gründerer einer Gesellschaft. DasSatzungskapital kann auch in anderen Wertformen mit Einschließung von Vermögen, goodwill, know-how, etc eingebracht werden.

Das Satzungskapital muss dem durch das Gesetz bestimmten Mindestbetrag entsprechen.

Das Gründungsdokument ist die Satzung, die von den Gründern zugestimmt wird.

Die Gründer schließen einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag ab.

Die rechtliche Stellung der Gesellschaft besteht aus der Registrierung in den Registrierungsbehörden(Steuerbehörde, außerbudgetären Fonds, Behörde für Staatsstatistik).

Die Gesellschaft hat ein Geschäftsführer, dessen Funktion Generaldirector oderVerwaltungsgesellschaft haben.

Die Gesellschaft hat den Sitz (in Eigentum oder in Pacht), dessen Addresse in der Satzung bestimmtwird, und es ist vorausgesetzt, dass die Gesellschaft sich an der Addresse des Sitzes befindet.

Die Gesellschaft, die aus einem Gesellschafter besteht, kann eine andere Einmann-Gesellschaft alsGründer nicht haben.

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Arbeitskreis Russland

131

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG gibt gewöhnliche Aktien und Vorrechtsaktien aus, um das Kapital für ihre Tatigkeit zu erhöhen(solche Aktienausgabe soll in den Staatsbehörden registriert werden und nimmt ungefähr 1,5-2Monate).

Die AG, die ihre Aktien einer unbegrenzten Anzahl der Erwerber anbietet, ist eine offene AG; dieAktien einer geschlossenen AG dürfen nur unter den Gründern und anderen im voraus bestimmtenPersonen veräußert werden.

Das Satzungskapital:

• für eine offene AG beträgt mindestens RUB 100,000 (ca. EUR 2500)

• für eine geschlossene AG beträgt mindestens RUB 10,000 (ca. EUR 250)

Eine geschlossene AG darf höchstens 50 Aktionäre haben, sonst muss sie innerhalb eines Jahresvom Zeitpunkt, wenn die Zahl der Gesellschafter mehr als 50 Aktionäre erreicht hat, in eine offene AGumgewandelt werden.

Verplichtung die Aktionärsregister zu führen. Für die AG mit über 50 Aktionären gibt es eineVerpflichtung, die Registerführung einem Registerführer mit der Erlaubnis zu übergeben.

Die Aktionäre sind berechtigt, die Verträge über die Verwirklichung von Aktionärsrechten inUbereinstimmung mit Gesetzgebung abzuschliessen

Die Aktionäre einer geschlossenen AG haben das Bezugsrecht, die Aktien der übrigen Aktionäre zuerwerben

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH gibt Aktien nicht aus, aber sie ist berechtigt, Obligationen für die Geldbeschaffungauszugeben.

Das Satzungskapital besteht aus den Einlagen der Gründerer und ist in Anteile aufgeteilt, die imUnterschied zu den Aktien einer AG nicht registriert werden (die Information von den Anteilen befindetsich in der Liste der Gesellschafter und dem Einheitlichen staatlichen Register juristischer Personen).

Das Mindestkapital beträgt RUB 10.000 (ca. EUR 250)

Die GmbH darf nur 50 Gesellschafter haben (sie darf auch nur einen Gesellschafter haben), sonstmuss die Gesellschaft innerhalb eines Jahres in eine offene AG oder eineProduktionsgenossenschaft umgewandelt werden.

Die GmbH muss die Liste der Gesellschafter führen.

Die Gesellschafter haben das Bezugsrecht, die Anteile der übrigen Gesellschafter zu erwerben.

Die Vorzustimmung der übrigen Gesellschafter und der GmbH im Fall des Verkaufs des Anteils zueiner dritten Person kann in der Satzung bestimmt werden.

Die Rechtsgeschäfte fur die Übergabe der Anteile müssen notariell bestätigt werden, sonst werdensie für ungültig erklärt werden.

Gesellschafter hat kein Recht, aus der Gesellschaft auszutreten, sofern das durch die Satzung derGesellschaft vorgesehen ist.

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Arbeitskreis Russland

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Filiale und Repräsentanz

Filiale RepräsentanzSie sind keine juristischen Personen (Gesellschaften), sondern eine Unterabteilung einer ausländischenjuristischen Person, die deren Interessen in Russland vertritt.

Der Leiter (eine natürliche Person) wird von einer ausländischen juristischen Person ernannt und handeltauf der Grundlage der ausländischen juristischen Person ausgegebenen Vollmacht.

Sie müssen mit der Staatlichen Registrierungskammer akkreditiert und auch mit der Steuerbehörde,außerbudgetären Fonds, Behörde für Staatsstatistik registriert werden

Notwendigkeit, den Sitz zu haben. Der Sitz soll in der Regelung bestimmt werden und es ist präsumiert,dass sie sich an der Addresse des Sitzes befinden.

Ausübung von ganzen oder bestimmtenFunktionen einer ausländischenjuristischen Person

Beschränkte Funktionen: Ausführung von der Vertretung des Geschäfts, Schutz der Interesseneiner ausländischenjuristischen Person. Folglich ist die Rep nicht als die Unterabteilung behandelt, die wichtigsten Tätigkeiten führt

Frist für die Akkreditierung ist 1,2,3 or 5 Jahre. DieVerlängerung ist möglich.

Frist für die Akkreditierung ist 1,2, or 3 Jahre. DieVerlängerung ist möglich.

Haftung des Generaldirektors (GD) in Russland

O L G A P I M A N O V A

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Arbeitskreis Russland

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Inhalt

1. Rechtsstatus des GDs

2. Typen und Grundlagen fur Verantwortung

3. Wann haftet der GD?

4. Was passiert in der Praxis?

5. Verwaltungsgesellschaft als GD

6. Haftung der Gesellschafter/der Aktionäre

Rechtsstatus des GDs

GD (dieses Leitungsorgan ist im deutschen Recht als Geschäftsführer bezeichnet)

ist ein obligatorisches Verwaltungsorgan der Gesellschaft

übt die allgemeine Leitung in der Gesellschaft

wird von der Gesellschafterversammlung oder Aktionärsversammlung oder von dem Direktorsratgewählt

Information über den GD ist in dem Einheitlichen Staatlichen Register juristischer Personen (ESRJP)öffentlich zugänglich

GD darf entweder eine natürliche Person oder eine Verwaltungsgesellschaft oder selbständigerUnternehmer sein.

Befugnisse des GDs sind bestimmt:

• in der Gesetzgebung

• in der Satzung

• in den internen Unterlagen einer Gesellschaft

• im Arbeitsvertrag (natürliche Person) / Dienstvertrag (Verwaltungsgesellschaft / oderselbständiger Unternehmer)

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Arbeitskreis Russland

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Typen und Grundlagen fur Haftung

Typ der Verantwortung Unterlage Rechtsgrundlage Verantwortung

Zivilrechtshaftung Zivilgesetzbuch der Russischen

Föderation und Gesellschaftsgesetze

Zivilrechtsverletzung Entschädigung

Administrative Haftung Ordnungswidrigkeitsgesetzder Russischen

Föderation

Administrative Verletzung Bestrafung, Disqualifikation,

Pflichtarbeit

Strafrectliche Haftung (ist nurin bezug auf naturlichen

Personen verwendet)

Strafgesetzbuch der RussischenFöderation

Strafverbrechen Bestrafung, Disqualifikation,

Pflichtarbeit, Freiheitsbeschränkung

Freiheitsberaubung

Materielle Haftung(ist nur in bezug auf

naturlichen Personenverwendet)

Arbeitsgesetzbuch der RussischenFöderation

Beschädigung desGesellschaftsvermögens

Entschädigung

Disziplinarische Haftung auf Grund des Arbeitsrechts (istnur in bezug auf naturlichen

Personen verwendet)

Arbeitsgesetzbuch der RussischenFöderation

Verletzung der Arbeitsdisziplin,

Beschädigung desGesellschaftsvermögens

Disziplinarische Strafe (Zurechtweisung, Tadel)

bis zur Entlassung

Wann haftet der GD?

Um den GD haftend zu halten, muss man das Folgende beweisen:

(A) Die Gesellschaft hat Verlusteerlitten

Beweispflicht liegt am Kläger(B) Gesetzwidrige Handlung oderNichthandeln des GDs

(C)Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischengesetzwidriger Handlung und Beschädigung

(D) GD ist schuldig (dasZivilgesetzbuch presumiert dieSchuld des Verletzers, soweit erseine Unschuld beweisen kann)

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Arbeitskreis Russland

135

Wann haftet der GD?(Zivilrechtshaftung) Fortsetzung

Wichtig:

ob der GD nach den Interessen der Gesellschaft vernünftig und sorgfältig gehandelt hat und alleMassnahmen für die Ausübung seiner Pflichte genommen hat.

gewöhnliche Bedingungen der gewerblichen Tätigkeit und die anderen Umstände, die im konkreten Fallwichtig sind, müssen beactet werden, weil ein GD, der mit Unternehmensrisiko gehandelt hat, keineSchuld hat.

Wer kann sich an Gericht wenden

Die erlittene Verluste im Gesellschaftsvermögen sollen die Gesellschaft entschädigt werden

Gesellschaft

Aktionär / Gesellschafter mit

dem Anteil/Aktien in Betrag von 1% im Satzungskapital

Was passiert in der Praxis?

Die Gerichtspraxis lautet:

Der GD ist nicht schuldig, wenn er mit vernünftigem Unternehmensrisiko gehandelt hat

Höhe einer Strafe für die Gesellschaft dürfen von dem GD als Verluste zugunsten der Gesellschaftentschädigt, wenn diese Verluste durch gesetzwidrige Handlungen des GDs erlitten worden sind(bspw. wenn die Gesellschaft ihre Gesellschafter mit der verlangten Information nicht versorgt oderdie Information in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung nicht offenlegt oder die Steuerpflichtenicht ausführt usw.)

Sollte der GD das Gesellschaftsvermögen zum unterbewerten Preis verkauft haben, so kannder GD haften, wenn er für seinem/ihrem Gewinn gehandelt, seine Vollmacht verletzt und diemateriallen Gesellschaftsinteressen beschädigt hat.

Sollte der GD das Gesellschaftsvermögen reduziert haben (Zahlung der unbestaetigten Lohneoder Dividende, Verkauf des Immobiliens oder anderes Vermögens), so kann der GD für erlitteneVerluste haften, wenn er die notwendigen Gesellschaftszustimmungen nicht bekommen hat(Überschreitung der Befugnisse) und unvernünftig und in mala fide gehandelt hat.

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Arbeitskreis Russland

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Entwicklungen

Der Entwurf des Obersten Arbitragegerichtes der Russischen Föderation, der an der offiziellen Webseite des Gerichtes veröffentlicht wurde, enthält die folgenden Grundsätze :

GD soll für schuldig erklärt werden, wenn es bewiesen worden ist, dass er/sie unvernünftig und inmala fide handelt

Im Gegensatz zum Präsumtion des Verschuldens, das das Zivilgesetzbuch der RussischenFöderation enthält, soll die Beweispflicht des unvernünftigen und in mala fide Benehmens des GDsam Kläger liegen.

Mala fide and Unvernunft sollen präsumiert werden, wenn GD

• handelt mit dem Gesellschaftsinteressenkonflikt

• weiss or hat wissen sollen, dass die Handlungen des GDs den Gesellschaftsinteressen nichtentsprechen

• hat ein Rechtsgeschäft für die Veluste der Gesellschaft bewusst abgeschlossen

• hat eine Entschliessung genommen, ohne die bekannte Information beachten zu haben undeinen Versuch gemacht zu haben, die notwendige Information zu bekommen.

Entwicklungen (Fortsetzung)

Wenn die Gesellschaft in Folge der unvernünftigen und/oder in mala fide Handlungen des GDsVerluste getragen hat, dürfen die Verluste von dem GD entschädigt werden

GD soll für unschuldig erklärt werden, wenn GD

• handelt mit vernünftigem Unternehmensrisiko

• ein gewinnloses Rechtsgeschäft, das von dem GD im Namen der Gesellschaft abgeschlossenworden ist, ist ein der Rechtsgeschäfte mit Gewinn für die Gesellschaft

• Erreichbarkeit der Gesellschaftszuwilligungen für gewinnlose Rechtsgeschäfte ist kein Grundfür Verweisung der Entschädigung

• Nichtigkeitserklärung eines Rechtsgeschäftes, das die Verluste zur Folge gehabt hat, kann dieMöglichkeit zur Entschädigung des GDs nicht beeinflussen

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Arbeitskreis Russland

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Verwaltungsgesellschaft als GD

Die Funktionen des GDs dürfen von einer Verwaltungsgesellschaft/ einem Aussenverwalter getragenwerden.

Solch eine Ubergabe der Vollmacht wird durch eine Entschliessung der Generalsammlung derGesellschafter/Aktionäre oder des Direktoratsrat vollgezogen.

Die Verwaltungsgesellschaft handelt auf dem Grund des Dienstvetrages, die mit der Gesellschaftabgeschlossen wird.

Die Verwaltungsgesellschaft haftet für Verluste, die von der Gesellschaft durch schuldige Handlungender Verwaltungsgesellschaft erlitten worden sind (die Grundsatze ähneln der Schuld des GDs)

Haftung der Gesellschafter/der Aktionäre

Die Gesellschafter/Aktionäre haften nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Die Gesellschafter/Aktionäre tragen das Risiko von Verlusten bis zur Höhe der ihnen gehörendenAnteile.

Wenn die Gesellschafter/Aktionäre ihre Einlagen noch nicht vollständig eingezahlt haben, so haftensie bis zur Höhe der nicht erbrachten Einlage gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten derGesellschaft.

Wenn die Gesellschaftsinsolvenz durch die Handlungen der Gesellschafter/Aktionäre erfolgt hat (dasheisst, Gesellschafter /Aktionäre waren von der möglich Insolvenz bewusst), so tragen sie diesubsidiäre Mithaftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn das Gesellschaftsvermögennicht ausreicht.

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Arbeitskreis Russland

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4. FOM „Investitionen in Mittel- und Osteuropa“

Russland - ausgewählte steuerliche AspekteElena Orlovskaya

20021/01250/6098

Übersicht

Seite 2

I. Spannungsfelder bei VerrechnungspreisenII. FinanzierungsfragenIII. Doppelbesteuerungsabkommen

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Arbeitskreis Russland

139

Übersicht

Seite 3

I. Spannungsfelder bei Verrechnungspreisen

I. Verrechnungspreise. Meilensteine

Seite 4

2012 2013 2014

Verrechnungspreis-regeln sind in Kraft getreten

Übergangsperiode

Erste Melde- undDokumentations-pflichten

Erste Betriebsprüfungen, Wegfall der Freistellungvon Sanktionen (ab Steuerperiode 2014 –Sanktion 20 % und ab 2015 40 %)

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Arbeitskreis Russland

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I. Verrechnungspreise. Verbundene Transaktionen

Seite 5

Zwischen verbundenen

Personen• Grenzüberschreitende

Transaktionen

• innerrussische Transaktionen mit einem Gesamtwert über ca. EUR 24 Mio. pro Jahr ab 2014 (EUR 48 Mio. in 2013)

Andere

• Mit Ansässigen aus Ländern mit begünstigten Steuerregimen und mangelndem Informationsaustausch (zB, Liechtenstein, aber nicht Zypern)

• Grenzüberschreitende Transaktionen mit bestimmten Warengruppen (Öl, Eisen, Buntmetalle, usw.)

I. Kriterien für verbundene Personen

Seite 6

Beteiligung (direkt oder indirekt) in Höhe von mehr als 25 %

Identische Mitglieder des Aufsichtsrats/Vorstands

Identischer Geschäftsführer

Andere Fälle im Wege der Gerichtsentscheidung möglich

1

Co 3Co 2

RU

< 25 %

< 25 %

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Arbeitskreis Russland

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I. Verrechnungspreise. Dokumentationsvorschriften

Seite 7

Prüfungsjahr

bis 30. Mai Voranmeldung*

Betriebsprüfung

* Information über den Gegenstand, die beteiligten Parteien und den Gesamtwert aller kontrollierten Transaktionen des Vorjahres

bis 30. Juni VP Dokumentation

(Prüfungstiefe –max. 3 Jahre

zurück)

I. Verrechnungspreise. Dokumentationsvorschriften

Seite 8

Dokumentationsmindestinhalte, aber keine Formvorschriften vorgesehen

Liegt EU Masterfile vor

Anpassung an russische AnforderungenPrüfung der Ergebnisse der Funktions- und RisikoanalysePrüfung der MethodenwahlBestimmung des Bedarfs an russischen Informationsquellen Übersetzung

Ein schriftlicher Vertrag zwischen Parteien ist unbedingt abzuschließen und einer Prüfung aus VP Standpunkt zu unterziehen!

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Arbeitskreis Russland

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I. Verrechnungspreise. Vorgangsweise

Seite 9

Erkennung  und 

Analyse der VP‐Fälle

Planung Ermittlung und Dokumentation

Umsetzung und 

Kontrolle

Welche Transaktionen fallen unter die Kontrolle?Liegen zusammengefasste Transaktionen vor, die für VP Zwecke abzusondern sind?Gibt es gleichartigeTransaktionen, die gruppiert werden können?Wie bestimmt man denWert der Transaktion?

Wie umfangreich muss die Dokumentation erstellt werden?Liegt ein Masterfile vor?Inwieweit muss ein Masterfile angepasst werden?Wie lange dauert die Erstellung der kompletten Dokumentation?

Welche Methode ist auszuwählen?Welche Informationsquellen erlauben eine angemessene Vergleichbarkeitsanalyse?Reichen ausländische Quellen oder müssen unbedingt russische Quellen herangezogen werden?Sind Korrekturen erforderlich?

Ändern sich die Markt-und Transaktions-bedingungen? Müssen die Verrechnungspreise angepasst werden?Ist die Anpassung der Dokumentation erforderlich?

I. Verrechnungspreise. Dokumentationsmindestinhalte

Seite 10

BrancheninformationBeschreibung der Tätigkeit des SteuerzahlersKonzernstruktur und Bestimmung aller an der Transaktion teilnehmenden UnternehmenTransaktionsbedingungenFunktions- , Risiko- und Vermögensanalyse (formal nicht erforderlich)Gesamtwerte der Transaktion (Einkünfte/Gewinne/Aufwendungen)Faktoren für Methodenwahl Bestimmung der vergleichbaren Fremdgeschäfte und der Informationsquellen für Marktpreisanalyse; Benchmarking mit vorzugsweise russischen vergleichbaren Fremdgeschäften Bestimmung der Bandbreite von Fremdpreisen (Margen)Beschreibung des wirtschaftlichen Nutzens der Transaktion (insb. IP Transaktionen)Weitere Faktoren

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Arbeitskreis Russland

143

I. Verrechnungspreise. Spannungsfelder

Seite 11

Berichtigungen

Kostenumlage

Kostenverteilungsverträge

I. Berichtigungen

Seite 12

Primärberichtigungen nur aufwärts vorgesehen„year-end adjustments“ in der Transfer Pricing Politik sind daher zu vermeiden

Gegenberichtigung in grenzüberschreitenden FällenGegenberichtigungsklauseln in den meisten DBAs, folgend dem Art. 9 Abs. 2 OECD-MAKeine rechtliche Grundlage im innerstaatlichen Recht (nur für innerrussische Fälle)Wenig Erfahrung mit Verständigungsverfahren

Hohe Rechtsunsicherheit

Risiko von Doppelbesteuerungen

Kosten der Rechtsdurchsetzung

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Arbeitskreis Russland

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I. Kostenumlagevertrag (Cost Allocation Agreement)

Seite 13

Exkurs: Dienstleistungsvertrag zwischen verbundenen Unternehmen mit indirekter Dienstleistungsverrechnung (aufgrund passender Schlüssel und idR angemessenem Gewinnaufschlag)

Kosten im Rahmen des Kostenumlagevertrags sind in Russland NICHTabzugsfähig (indirekte Verrechnung wird in der Praxis von der russischen Steuerbehörde nicht anerkannt).

Alternativ wäre die Erhöhung von Lizenz- bzw. Warenliefervertragsmargen um die nicht direkt verrechenbaren Leistungen zu überlegen, kann jedoch im Widerspruch zur gesamten Konzernverrechnungspreispolitik stehen, was wiederum einen Risikofaktor darstellt.

I. Kostenverteilungsvertrag (Cost Contribution Arrangements)

Seite 14

Exkurs: Vertrag zwischen verbundenen Unternehmen um im gemeinsamen Interesse durch Zusammenwirken in einem Pool Leistungen zu erlangen bzw. zu erbringen.

Kostenverteilungsvertrag ist in Russland steuerlich nicht geregelt.

Keine praktische Erfahrung der Steuerbehörde, wird grundsätzlich gleich dem konzerninternen Dienstleistungsvertrag behandelt.

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Arbeitskreis Russland

145

I. Erfassung von konzerninternen Dienstleistungen

Seite 15

Dienstleistungs‐vertrag

Dienstleistungs‐vertrag

aus russischer Sicht

Kostenumlage‐vertrag

Kostenverteilungs‐vertrag

Abzugsfähigkeit von Kostennur bei der Einzelverrechnung (direkte Verrechnung)Benefit Testumfangreiche Dokumentationsan-forderungen

MehrwertsteueridR im Reverse-Charge

AbzugssteueridR keine aufgrund des innerstaatlichen Rechts (soweit keine IP Rechte beinhaltet sind)

II. Besonderheiten im Überblick

Seite 16

EINZELNE ASPEKTE RUSSLANDS REGELN

Kriterien für verbundene Personen Beteiligungsausmaß in Höhe von mehr als 25 % oder identische Mitglieder des Direktorenrats/Vorstands/ Geschäftsführers

Verbundene Transaktionen Neben den Transaktionen zwischen verbundenen Personen sind auch explizit Transaktionen mit Off-Shore Jurisdiktionen und mit bestimmten Warengruppen umfasst

VP Dokumentation Pflicht zur Erstellung innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Jahres

Funktions- und Risikoanalyse Formal nicht erforderlich, ist aber zwingend empfehlenswert

Methoden Preisvergleichsmethode ist grds. vorrangig, in bestimmten Fällen (wie zB bei Weiterverkauf) Wiederverkaufsmethode gilt als vorrangig. Unabhängige Bewertung ist zulässig, sofern keine Methode geeignet wird.

Zulässige Informationsquellen Innere Transaktionsinformation, Börsenpreise, Zollstatistik, Preisangaben in offiziellen Informationsquellen, Veröffentlichungen, Informationssysteme, Preisagenturen, Angaben aus Jahresabschlüssen und Statistikberichten

Kostenumlage undKostenverteilungsverträge

Sind nicht geregelt und führen zur Nichtabzugsfähigkeit von Kosten bei der russischen Tochtergesellschaft

APA Vorab-Vereinbarung über die Verrechnungspreise mit der russischen Finanzbehörde ist nur für russische Gesellschafter mit dem Status eines sog. Großsteuerzahlers möglich

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Arbeitskreis Russland

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Übersicht

Seite 17

II. Finanzierungsfragen

II. Finanzierungsalternative

Seite 18

Finanzierung mit Eigenkapital

Einlage in das Stammkapital der russischen TochtergesellschaftEinlage in das Vermögen / Finanzhilfe / Agio

Fremdfinanzierung

BankkreditGesellschafterdarlehenCash Pooling

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II. Finanzierung mit Eigenkapital

Seite 19

Einlage in das Stammkapital der russischen Tochtergesellschaft

steuerneutral, keine Gesellschaftsteuer DBA begünstigte Dividendensteuersatz hängt von der Höhe des eingezahlten Stammkapitals ab

Einlage in das Vermögen / Agio / Finanzhilfe

steuerneutral, soweit die leistende Gesellschaft mehr als 50 % der Anteile an der Gesellschaft hält; in anderen Fällen 20 % Gewinnsteuerkeine Grundlage für Rückzahlung, erhöht nicht das Stammkapital

II. Fremdfinanzierung. Bankkredit

Seite 20

Einschränkungen bei der Erfassung von Zinsen als Betriebsausgaben (allgemein)

Nach dem Durchschnittssatz mehrerer vergleichbarer Darlehen des Steuerzahlers (eher selten) oder

Nach den Höchstsätzen (festgelegt für 2013):

Darlehen in Rubel – Refinanzierungssatz (z.Z. 8,25 %) mit einem Aufschlag von 1,8 – max. Zinssatz ca. 14,85 % p.a.Darlehen in Fremdwährung - Refinanzierungssatz (z.Z. 8,25 %) mit einem Abschlag von 0,8 – max. Zinssatz ca. 6,6 % p.a.

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II. Fremdfinanzierung. Gesellschafterdarlehen

Seite 21

"Thin capitalization rule“ – Beschränkung des Zinsabzugs

Gilt für Gesellschaften mit direkter oder indirekter Beteiligung von mehr als 20 %Gilt auch für Zinsen aufgrund von Bankkrediten, bei denen die Muttergesellschaft als Bürge oder Garantiegeber auftrittKein „safe haven“ mehr aufgrund der jüngsten Rechtsprechung für SchwestergesellschaftenVerschuldungsgrad (Debt/Equity Ratio 3 : 1)Umqualifizierung von Zinsen in Dividenden

Unverzinsliches GesellschafterdarlehenDoppelbesteuerung als Folge?

II. Fremdfinanzierung. Thin cap rule

Seite 22

RU

Co 1Darlehen

EUR 10 Mio.Zinssatz – 6 % p.a.Zinsen: EUR 600.000,00Eigenkapital EUR 1 Mio.Debt / Equity Ratio 10:1

Ermittlungsschritte

Faktor = 6,67 =

Abzugsfähige Zinsen600.000 * 6,67 = EUR 89.955

Dividenden600.000 – 89.955 = EUR 510.045

50%

Faktor =

Der Faktur muss am Ende der jeweiligen Periode ermittelt werden

Abzugsfähige Zinsen = Zinsbetrag * Faktor

Dividenden = Zinsbetrag –abzugsfähige Zinsen

Darlehensstand

3 * EK * Beteiligung

10 Mio.

3 * 1 Mio. * 0,5

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II. Cash Pooling

Seite 23

Devisenrechtliche Vorschriften in Russland

Eröffnung des sog. Geschäftspasses bei der Bank für jede grenzüberschreitende Transaktion (durch Vorlage des entsprechenden schriftlichen Vertrags) Verrechnungen bei grenzüberschreitenden Transaktionen widersprechen der Gesetzesanforderung

Zahlungsverrechnungsverbot bzw. Notwendigkeit der tatsächlichen Geldüberweisung macht Cash Pooling für Russland grds. impraktikabel

II. Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

Seite 24

ART BESONDERHEITEN

Eigenkapital Einlage in das Stammkapital

steuerneutral, bestimmter administrativer Aufwand wg. der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften

Einlage in das Vermögen / Agio / Finanzhilfe

steuerneutral, wenn der leistende Gesellschaft mehr als 50 % der Anteile hält. Die steuerlichen Folgen im Land der Ansässigkeit der Mutterge-sellschaft sind zu prüfen.

Fremdkapital Bankkredit Einschränkung bei der Erfassung von Zinsen als Betriebsausgabe nach dem Durchschnittssatz mehrerer vergleichbarer Darlehen oder Höchstsätze

Gesellschafterdarlehen Einschränkung bei der Erfassung von Zinsen als Betriebsausgabe zusätzlich nach dem „Thin cap.rule“Unverzinsliches Darlehen kann negative steuerliche Folgen nach sich ziehen.

Cash Pooling Grds. nicht effizient wegen der devisenrechtlichen Anforderungen in Russland

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Arbeitskreis Russland

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Übersicht

Seite 25

III. Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen

Seite 26

über 70 DBAs, grds. nach dem OECD-Musterabkommen verfasst

Rein technische Anwendung von DBAs, „beneficial ownership“ wird grds. dem rechtlichen Titel gleichgestellt

Für direkte DBA Anwendung reicht eine Ansässigkeitsbescheinigung mit russischer Übersetzung und Apostille (vor der Auszahlung der Einkünfte)

Gesetzesentwürfe wg. Missbrauch, „beneficial ownership“ Konzept, quasi CFC rulesliegen seit einer Weile im russischen Parlament

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Arbeitskreis Russland

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Beispiel 1. Gewinnrepatriierung

Seite 27

DE

RU

100 %

DE

RUKapitalgesellschaft

20 % KöSt in Russland5 % Abzugssteuer bei der Ausschüttung von Dividenden0 % Abzugsteuer bei der Auszahlung von Zinsen

Zweigniederlassung / Betriebsstätte20 % KöSt in RusslandEntnahme in Russland nicht steuerbarKeine internen Zinsen, nur angemessene Kostenumlage, grds. nach russischem GAAP

EinlageEUR 81.000,00 Darlehen Zuführungen

Dividenden Zinsen Entnahme

Doppelbesteuerungsabkommen. Überblick

Seite 28

DBA mit Deutschland DBA mit ÖsterreichAbzugsteuer von Dividenden,ausgeschüttet von der russischen Tochtergesellschaft

5 % bei mindestens EUR 80.000 Investitionen in das Stammkapital und 10 % Beteiligung, 15 % in anderen Fällen

5 % bei mindestens USD 100.000 Investitionen in das Stammkapital und 10 % Beteiligung, 15 % in anderen Fällen

Zinsen Keine Besteuerung in R. Keine Besteuerung in R.

Lizenzgebühren Keine Besteuerung in R. Keine Besteuerung in R.

Einkünfte aus Veräußerung von Anteilen an der russ. Tochtergesellschaft

Keine Besteuerung in R. Keine Besteuerung in R.

Bau- oder Montagebetriebsstätte 12 Monate 12 Monate

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Arbeitskreis Russland

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Elena OrlovskayaTel.: + 43 1 588 35 268 [email protected]

www.tpa-horwath.at

Seite 9

Face-to-Face-Business by

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Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa

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7 Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa Bodo Hombach Zusammenfassung des Herausgebers

Das Referat beginnt mit einem historischen Aufriss und stellt die Bedeutung des Osthandels für die deutsche Wirtschaft dar. Schwerpunktmäßig wird Russland als Wirtschaftsfaktor dargestellt. Auch für die anderen mittel-und osteuropäischen Länder sind die EU und Deutschland wesentliche Handelspartner. Die wesentlichen rechtlichen und politischen Hindernisse einer Erweiterung des Ost-West-Handels werden dargestellt. Auch das Thema Korruption wird behandelt. Angereichert wird der Vortrag durch zahlreiche aktualisierte Wirtschaftsdaten des Ost-West-Handels.

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Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa

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In Berlin tobte 1848 eine Revolution. Ein Schlesier verließ vorsichtshalber die Stadt. Er floh vor Barrikaden und Pulverdampf in Richtung Heimat. Auf jeder Poststation fragten ihn die Leute aufgeregt nach den schrecklichen Ereignissen. Ihm fehlten nach und nach die Worte. Zuletzt brachte er alles auf einen Punkt. Er sagte nur noch: „Bumm!“ Im Kalten Krieg war die Ost-West-Kommunikation ähnlich elementar und dürftig. Was hinter dem Eisernen Vorhang passierte, klang immer nur wie „Bumm!“. Die Propaganda in den Sowjet-Staaten hatte für westliche Ereignisse auch kein anderes Wort. Für Konrad Adenauer begann Asien schon im Oberbergischen. Gleich hinter Köln.

Das hat sich geändert. Die Welt ist ein Dorf. So haben wir‘s gelernt. Im geschlossenen System „Erde“ braucht jeder jeden. Das ist manchmal unbequem. Man muss Rücksicht nehmen, sich von kuscheligen Vorurteilen verabschieden. Die Schlagbäume sind verschwunden. Oft ist das vorteilhaft. Manchmal ist es gefährlich. Übeltäter nutzen die Gunst der neuen Verhältnisse für ihre Zwecke.

Menschen, Ideen und Waren floaten frei durch riesige Räume. Ganze Erdteile sind jetzt „Heimat“. Da sollte uns Mittel- und Osteuropa nicht fremd sein. Mit der Öffnung der Eisernen Vorhänge veränderten sich nicht nur die Beziehungen der kalten Kriegsgegner. Auch der Westen ist dabei, sich neu zu besinnen. Nicht nur auf sich selbst. Keine Rede vom Ende der Geschichte — wie vor ein paar Jahren eine wissenschaftliche Abhandlung betitelt war.

Außenbeziehungen sind nicht nur Sache kleiner, verschworener Gruppen. Sie sind nicht von einzelnen Regierungen arrangierte Ehen. Sie sind Herzensangelegenheit aller Weltbürger. Deren Horizont endet nicht am Tellerrand oder Gartenzaun. Wer andere Gründe braucht als Herzlichkeit, der findet die mit Sicherheit.

Die deutsche Wirtschaft ist vom Außenhandel abhängig. Zwei Drittel unserer Exporte gehen in die EU. Noch sind deutsche Exporteure Titelverteidiger. Doch schwinden die Zuwachsraten. Aus der Finanz- und Schuldenkrise ist in den Südstaaten eine handfeste Rezession geworden.

Das wirkt sich aus. 2012 schrumpften deutsche Ausfuhren in die EU um 13 Prozent. Ohne Osthandel und Chinahandel wären die ökonomischen Wetteraussichten neblig bis trübe. In den vergangenen Jahren gab es hier zweistellige Wachstumsraten.

Mit Russland lagen sie um die Hälfte über denen des deutschen Außenhandels insgesamt. Auch volumenmäßig führt Russland die Hitliste mit 80,5 Milliarden Euro an. Polen mit 75,7 Milliarden Euro und Tschechien mit 64,8 Milliarden Euro auf Platz 2.

Auch das ist kein Selbstläufer mehr. China holt weltweit mächtig auf. Seit 2007 sank der deutsche Vorsprung von 105 auf 35 Milliarden Dollar. Er wird im laufenden Jahr komplett verdunsten.

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Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa

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Die deutsche Solarindustrie hat es erlebt. Andere Branchen werden folgen. Die Idee, sich dagegen mit hohen Strafzöllen für chinesische Importe zu wappnen, ist ein gefährlicher Irrtum. Sie sägt am Ast, auf dem wir sitzen. Es geht um mehr als um das Zusammenschrauben von Kollektoren. Wenn der Handel an einer Stelle Iahmt, ist ein Handelskrieg das falscheste Mittel, ihn zu beleben.

Im „Reich der Mitte“ paart sich ein rigoroser Staatskapitalismus mit einer jungen Generation erfolgswilliger Aufsteiger. Dieses Junktim ist eine brisante Multiplikation der Kräfte. Ich war bis Ende letzter Woche mit Wissenschaftlern da. China wird der Weltwirtschaft noch manche Linie ziehen, auf der diese dann zu schreiben hat. Wir reden von einem Land mit über einer Milliarde Einwohnern. Wir reden von einem Staat, in dem große Projekte und Trends nicht auf Konsens und Partizipation achten. Gewiss, China wird bei seiner rasanten Entwicklung auch Fehler machen. Aber die dürften uns nicht freuen. Wir selbst werden dann ebenfalls darunter leiden. Zwei harmlos scheinende Symptome belegen den Wachwechsel an der Spitze des Außenhandels: Westliche Firmen finden in China nicht mehr das wohlfeile Billig-Lohn-Land. Eine verlängerte Werkbank können sie für den heimischen Binnenmarkt trotz hoher Gewinnmargen nicht mehr zu Schleuderpreisen einsetzen. Auf der Suche nach Hungerleidern sind viele schon weitergezogen. Die Katastrophe in Bangladesh zeigte, wo sie sich zur Zeit aufhalten.

Zweitens bezeugen sorgenvolle Mahnungen Chinas an die Euroländer, wie viel Geld sie schon in Europa angelegt haben und nicht verlieren wollen.

Zurück zu Russland.

Gerade veröffentlichten der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft und die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer interessante Zahlen. 135 Unternehmen wurden nach ihrer Einschätzung des Geschäftsklimas befragt. Mit 21 Prozent stammen die meisten beteiligten Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, gefolgt von Beratungsdienstleistern (14 Prozent), der Automobilindustrie (elf Prozent), der Agrar- und Ernährungswirtschaft (neun Prozent), der Bauwirtschaft (neun Prozent), dem Groß- und Einzelhandel (neun Prozent) sowie der Energie- und Rohstoffwirtschaft (sieben Prozent). Rund 25 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, ihren Hauptsitz in Moskau zu haben. Zehn Prozent haben ihre Zentrale in St. Petersburg. Die befragten Unternehmen stehen für über 81.000 Beschäftigte in Russland und rund 2,2 Millionen Beschäftigte weltweit. Dabei setzen die Unternehmen rund 13 Milliarden Euro in der Russischen Föderation und über 460 Milliarden Euro in der Welt um. Die letzte vergleichbare Umfrage wurde im Dezember 2011 durchgeführt. Die Befrager kommen zu dem Ergebnis: Bei aller Dynamik und trotz vieler Unwägbarkeiten ist Optimismus verbreitet und auch angesagt. Die Investitionsbedingungen vor Ort sind günstig.

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Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa

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Der im vorigen Sommer erfolgte WTO-Beitritt Russlands lässt weitere positive Impulse erwarten:

• 50 Prozent der befragten Unternehmen stellten im vergangenen Jahr eine Verbesserung des Geschäftsklimas in der Russischen Föderation fest. 83 Prozent rechnen im laufenden Jahr mit einer positiven Entwicklung der russischen Wirtschaft. Anders als in vielen Ländern des Euroraums beobachten sie in Russland 2013 keine Rezession.

• 64 Prozent der befragten Unternehmen halten auch die eigene Geschäftslage für gut bis sehr gut, 65 Prozent wollen ihr Personal in Russland aufstocken und über 800 Millionen Euro investieren.

Wer nach Problemen sucht, findet sie nicht in der allgemeinen Wirtschaftslage, sondern in konkreten Verfahrensfragen.

• Schlechte Noten erhält z.B. die deutsche Visavergabepraxis für russische Staatsbürger. 80 Prozent der Unternehmen fordern die Abschaffung der Visapflicht zwischen der Europäischen Union und Russland.

• Die Mehrzahl der befragten Unternehmen wünscht sich konkrete Schritte der russischen Regierung zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

• Moskau und St. Petersburg liegen in der Gunst der deutschen Investoren weiterhin vorn, andere Regionen holen jedoch deutlich auf.

Die größten Wachstumschancen errechnen sich die Energie- und Rohstoffbranche sowie die Automobilindustrie.

Die positiven Zahlen und Signale dürfen nicht verschleiern, dass auf den Außenhandel auch Faktoren einwirken, die den unmittelbaren Geschäftspartnern entzogen sind. Wenn sich große Weltteile ökonomisch annähern, die politisch und ideologisch für Jahrzehnte oder länger getrennt waren, bleibt das Verhältnis noch lange fragil.

Zudem hat Russland noch immer Eigenschaften eines Entwicklungslandes, z. B.

• eine Monostruktur als Rohstofflieferant,

• eine gut informierte, aber autokratische Entscheidungsspitze mit einer schwachen Entscheidungskette im mittleren und unteren Bereich,

• einen gering entwickelten Sektor mittelständischer Betriebe,

• eine schwerfällige und für Außenstehende schwer zu enträtselnde Bürokratie.

Wer sich vom Osten ein wahres Bild macht, sollte den Quastpinsel zu Hause lassen. Die Wirklichkeit ist sehr viel differenzierter. Auch differenzierter als unsere leider immer pauschaler werdende Medienberichterstattung.

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Selbst Prof. Klaus Mangold, bis vor Kurzem Vorsitzender im Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft und exzellenter Kenner und Liebhaber der deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen, warnt vor Illusionen. Zwar gibt es enorme Fortschritte. Lebensstandard und Wohlstand wachsen. Nicht nur in Moskau und St. Petersburg. Der Reformeifer lahmt jedoch. Nicht aus Mangel, sondern aus Reichtum.

Wer allein durch Rohstoffexporte volle Kasse macht, warum sollte der nun auch noch den Mittelstand entwickeln oder mit modernen Produkten auf dem Weltmarkt konkurrieren. Der Wandel bei der Energieerzeugung im Westen führt zu sinkenden Rohstoffeinnahmen. Das könnte die lnvestitionsbereitschaft zusätzlich bremsen.

In der Ära Putin kühlt sich das politische Klima zwischen Europa und Russland ab. Enttäuschungen und Missverständnisse spielen dabei die übliche Rolle. Der Kalte Krieg sei vorbei, so Mangold, jetzt drohe jedoch ein Kalter Frieden, der die Beziehungen subtiler, aber nicht weniger nachhaltig beschädigen könne. Ob das Riesenland in Isolation gerät, ist nicht nur dessen Sache. Es sollte alle umtreiben, die — zu Recht — eine gefährliche Unwucht der internationalen Beziehungen fürchten.

In der Ukraine beobachten wir weniger Aufbruch als Stillstand. Das Land lebt dramatisch unter seinen Möglichkeiten. Es muss sich irgendwann entscheiden, ob es Richtung Russland oder EU gehen will. Gefährlich ist der hohe Pegelstand an Missverständnissen. Noch fehlt es an einem stabilen Dialog, wie er nach dem Krieg zwischen Frankreich und Deutschland geführt wurde. Der könnte alte Verkrustungen zerkleinern und auflösen, bevor wieder irgendwelche Türen knallen.

In den Ländern Südosteuropas — oder des Balkans - zeigen sich ähnlich fleckige Bilder. Die Wirtschafts- und Finanzkrise ist längst nicht ausgestanden. Im Gegenteil: Die wirtschaftlichen Indikatoren blieben 2012 weit unter den Erwartungen. Fast die Hälfte des Warenaustausches realisieren die Länder des Westlichen Balkans mit der EU. Deutschland ist einer der wichtigsten Handelspartner.

Jeder Fortschritt braucht stabile politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Ich gebe Kommissar Oettinger Recht: Die EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien sind schlecht regierbar und regiert. Unerlässlich hier: gut ausgebildete Fachkräfte. Auch daran mangelt es.

Die Visa-Liberalisierung für die Länder des Westlichen Balkans ist drauf und dran, an Missbrauchsfällen zu scheitern. Eine populistische Politik, die Ängste schürt, anstatt Chancen zu betonen, grenzt aber Millionen von anständigen und anpassungswilligen Menschen aus. Sie richtet immensen politischen und wirtschaftlichen Schaden an. Deutsche Unternehmen investieren klugerweise nur in ein Umfeld, wo man geltendes Recht auch einklagen und durchsetzen kann, wo Korruption energisch bekämpft wird, wo es transparente Verwaltungsverfahren gibt. Das ist allerdings mehr Appell als Interpretation und Analyse.

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Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa

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Internationale Märkte brauchen gute Verbindungen über Schiene, Straße oder Schiff. Dazu gehören moderne Breitbandnetze für reibungslose Kommunikation. Sehr störend ist die noch mangelhafte regionale Kooperation der Balkanstaaten. Die könnte die Stabilität und damit auch die lnvestitionssicherheit in der Region entscheidend fördern. Die CEFTA ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Zur Attraktivität eines lnvestitionsstandortes gehört die Förderung der Aus- und Weiterbildung, besonders der beruflichen Bildung. Der Ost-Ausschuss führt mit finanzieller Unterstützung des BMZ sowie deutscher Unternehmen das Zoran-Djindjic-Stipendienprogramm der deutschen Wirtschaft für den Westbalkan durch. Junge Menschen erhalten die Möglichkeit, in deutschen Unternehmen ein Praktikum zu absolvieren und so den Arbeitsalltag hier in Deutschland kennenzulernen. Ein kleiner Beitrag, aber ein bedeutsames Signal, das sehr beachtet wird und schon Früchte trägt.

Dem langen Wunschzettel stehen leider bremsende Faktoren entgegen. Als Folge der Finanz und Wirtschaftskrise nimmt in allen Ländern Osteuropas die staatliche Verschuldung zu. Hauptziel ist gegenwärtig die Haushaltskonsolidierung mit Folgen für den Arbeitsmarkt und die Binnennachfrage. Banken sind sehr zurückhaltend bei der Finanzierung geworden. Zugleich bemängeln sie, dass sie mehr gut geplante Projekte finanzieren könnten als zur Verfügung stehen. Geldmittel können nicht nur fehlen. Sie können auch fruchtlos versickern.

Anfang Mai veröffentlichte DIE WELT ein Ranking der Staaten in Bezug auf Bestechung und Korruption im Geschäftsleben. Man hatte die Spitzenmanager von 3.500 Unternehmen befragt, wie stark Verstöße gegen Treu und Redlichkeit in ihren Ländern an der Tagesordnung seien. Die Gruppe der Upper Ten führen acht osteuropäische Kandidaten an.

Aus eigener und Ieidvoller Erfahrung mit Balkanstaaten weiß ich, wie stark noch immer eine Substruktur von Seilschaften aus der Vergangenheit agiert. Sie sitzt bei allen Verhandlungen unsichtbar mit am oder unter dem Tisch. Ethnische Interessen kommen hinzu. Die Schicht der modernen Verfechter einer demokratischen und offenen Bürgergesellschaft ist dünn. Sie hat noch einen langen Weg vor sich.

Der Umstieg von der Plan- in die Marktwirtschaft ist stellenweise nur theoretisch akzeptiert. Die Regeln des freien Marktes und des fairen Wettbewerbs gelten nur für andere. Es braucht Generationen, um ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass ein Spiel nur dann auf Dauer Freude macht, wenn sich jeder an die Regeln hält.

Bevor wir nun die Nasenspitze heben: Auch wir lernen noch immer an dieser Lektion. Unser reales Führungszeugnis entspricht noch lange nicht dem „Verhaltenskodex zur Sicherung einer sauberen Unternehmensführung, wie er nach spektakulären Skandalen bei uns nun fleißig geschrieben wurde. Es zeigt sich einmal mehr, dass Kontrolle dem Vertrauen überlegen ist. Erst recht, wenn handfeste Interessen im Spiele sind. Es braucht glasklare Maßgaben und Konditionen, deren Einhaltung ständig zu überprüfen ist. Konditionalität versteht man — gerade im Balkan − sehr gut.

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Das russische Wort für Deutsche heißt „Nemec“. Es bedeutet „die Stummen“ und bezog sich auf die deutschen Handwerker, die Peter der Große in einem abgeschlossenen Viertel seiner Hauptstadt angesiedelt hatte. Sie sollten ihm helfen, das uralte bärtige Russland zu modernisieren. Offenbar sprachen sie wenig und wenn, konnte man sie nur schlecht verstehen.

Wer die heutige Welt modernisieren will, muss offen sprechen und sich möglichst gut verständlich machen. Kommunikation auf allen Ebenen ist gefordert, am besten mit zwei Ohren und einem Mund. Symbolisch gesprochen brauchen wir wieder eine Art Seidenstraße, die den Kontinent von West nach Ost und von Ost nach West durchquert. Hier wandern die Karawanen mit heutiger Logistik. Hier begegnen sich die Staaten und Völker, tauschen Waren, Ideen und Geschichten aus. Das braucht eine differenziertere Sprache als die eine Vokabel „Bumm“, die jenem Schlesier zur Verfügung stand. Das braucht auch ein starkes Bewusstsein von der Interdependenz aller Menschen und Ereignisse.

Man muss viel voneinander wissen. Man sollte möglichst viele gemeinsame Ziele haben. Am wichtigsten: Man sollte so viel wie möglich gemeinsam tun.

Das klang wie ein Schlusswort — und war es auch. Ich danke Ihnen und freue mich auf die Diskussion mit Ihnen

Bodo Hombach

OSTWÄRTS – HO!

Handel und Wandel mit Osteuropa

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Früher - Eiserner Vorhang

Osteuropa

Heute – wirtschaftliche Partnerschaft

Deutscher Handel mit Osteuropa

0102030405060708090

Milliarden Euro

Milliarden Euro

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China holt beim Export auf

Deutscher Vorsprung vor China in 2007105 Milliarden Dollar

Heute nur noch35 Milliarden Dollar

Und in Zukunft?

Das „Reich der Mitte“ –Staatskapitalismus gepaart mit

erfolgswilligen junge AufsteigernBildvermerk: Anzeige von BBDO Proximity für die Metro AG, nominiert für den ZeitungKreativ Wettbewerb in 2011

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Geschäftsklima RusslandUmfrage des Ost-Ausschusses der dt. Wirtschaft

Maschinen-und Anlagebau

26%

Beratungsdienstleister

17%Automobil-industrie

13%Agrar- und

Ernährungs-wirtschaft

11%

Bauwirtschaft11%

Groß- und Einzelhandel

11%

Energie- und Rohstoff-wirtschaft

11%

befragte Unternehmen

Optimismus bei Unternehmen

Einschätzung der zukünftigen Geschäftsentwicklung für

Russland in 2013

Einschätzung der allgemeinen Geschäftsentwicklung seit Anfang 2012 in Russland

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Unternehmen sehen auch Reformbedarf

Russland im Wandel

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Stillstand statt Fortschritt

Voraussetzung für deutsche Investitionen

• Geltendes Recht muss einklagbar sein• Korruption muss bekämpft werden• Transparente Verwaltungsverfahren

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Zoran-Djindjic-Stipendien

Folgen der Wirtschaftskrise

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Ranking der WELT

Kommunikation ist gefragt!

• Kommunikation auf allen Ebenen ist gefordert

• Starkes Bewusstsein der Interdependenz

TUN WIR VIEL – UND DAS GEMEINSAM!

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Ergebnisse der Tagung

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8 Ergebnisse der Tagung Prof. Dr. Bernd Wassermann

Die Tagung soll den Mittelständlern, die Direktinvestitionen in Mittel- oder Osteuropa erwägen, die rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkte transparent machen und ihnen eine Entscheidungshilfe für ihre Investitionsvorhaben geben.

Auf der Tagung behandelte die relevanten steuerlichen, rechtlichen und bilanziellen Fragen für Direktinvestitionen, so dass ein guter Überblick für Investoren geschaffen – und mit dem vorliegenden Tagungsband dokumentiert – wurde. Eine gewichtige Rolle spielen nach wie vor die steuerlichen Erleichterungen sowie vergleichsweise geringe Arbeitskosten in vielen mittel- und osteuropäischen Ländern. Zudem wurden im Rahmen der Tagung auch Besonderheiten für Investitionen in Russland aufgezeigt.

Mit dieser Tagung und ihrer Dokumentation hat das Mittelstandsforum Steuern, Recht & Bewertung eine umfassende Orientierungshilfe und Anlaufstelle für Investoren geschaffen.

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Darstellung der Projektpartner

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9 Darstellung der Projektpartner

Rotthege Wassermann Das Beratungsunternehmen Rotthege Wassermann ist im Jahre 1993 von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten begründet worden. Derzeit gehören dem Unternehmen 12 Partner und etwa 50 Mitarbeiter an. Der ausgewogene interdisziplinäre Ansatz der Kanzlei führte zu Schwerpunkten in der mittelständischen Beratung die sowohl rechtlich als auch steuerlich sowie betriebswirtschaftlich ganzheitlicher Betrachtung bedürfen. Hierzu gehören die besonderen Spezialgebiete der Kanzlei in der Unternehmensbewertung, - nachfolge sowie -transaktion, die interdisziplinäre Beratung bei großen Immobilientransaktionen sowie die Prüfung von Familienunternehmen.

Die Kanzlei arbeitet national und international mit mittelstandsorientierten Kanzleien zusammen und ist in internationale Netzwerke eingebunden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.Rotthege.de

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Chancen und Risiken deutscher Investitionen in Mittel- und Osteuropa

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FOM Hochschule Die 1993 von Verbänden der Wirtschaft gegründete staatlich anerkannte gemeinnützige FOM Hochschule ist eine von Deutschlands führenden Hochschulen der Wirtschaft. Sie verfügt über mehr als 30 Standorte in Deutschland und weitere im Ausland.

An der FOM studieren ausschließlich Berufstätige mit Hochschulberechtigung sowie Auszubildende, die nach dem Abitur parallel zum Studium eine betriebliche Ausbildung absolvieren. Großunternehmen wie 3M, Aldi, Bayer, Daimler, Deutsche Bank, Deutsche BP, E.ON, RWE und Siemens, aber auch viele mittelständische Betriebe kooperieren bei der Ausbildung von Führungsnachwuchs mit der FOM.

Die FOM legt großen Wert auf die Profilbildung in Lehre und Forschung. Die inhaltliche Profilbildung der Studiengänge konnte erfolgreich vorangetrieben, Forschungs- und Entwicklungsprojekte konnten initiiert und internationale Kooperationen realisiert werden. Als private Hochschule wirbt die FOM bei der Finanzierung der Forschung und Entwicklung auch Drittmittel ein und führt F&E-Projekte mit Drittmitteln sowie maßgeblichen Eigenanteilen durch.

Angewandte Forschung an der FOM ist darüber hinaus typischerweise auch Forschung für die Lehre. Zum einen können Forschungsergebnisse in die zielgruppenorientierte Anpassung und Weiterentwicklung berufs- und ausbildungsbegleitender Curricula führen. Zum anderen fließen Forschungsergebnisse in den Lehrbetrieb ein und werden im Rahmen von Praxisprojekten oder Abschlussarbeiten aufgegriffen.

Die FOM setzt ihren Schwerpunkt in der Forschung und Entwicklung u.a. auf Karriere- und Bildungsforschung, Beiträge zur Kompetenzentwicklung in KMU, steuerrechtliche Frage-stellungen sowie institutionenökonomische Analysen.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.fom.de

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Darstellung der Projektpartner

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OMV Ost- und Mitteleuropa Verein e.V.

Der 1989 gegründete Ost-und Mitteleuropa Verein e.V. mit Sitz in Hamburg und Berlin ist die an Mitgliedern stärkste Vertretung deutscher Unternehmen in den 29 Ländern Ost- und Mitteleuropas, Zentral-Asiens sowie des Südkaukasus. Er erreicht über 10.000 Ansprechpartner deutscher Unternehmen und Organisationen aus Politik und Wirtschaft.

Weitere Informationen finden Sie unter www.o-m-v.org

RWBS Die zunehmenden Herausforderungen in der aktuellen Entwicklung zur Jahresabschlussprüfung in Deutschland haben zur Gründung von RWBS geführt. Die Kanzleien Rotthege Wassermann sowie Bilk & Schäfer Westdeutschland haben eine gemeinsame Tochtergesellschaft gegründet, die den Anforderungen an die Jahresabschlussprüfung von Familienunternehmen besser gerecht werden kann, als die einzelnen Kanzleien. Hier geht es insbesondere um die Themen der IT-Prüfung, der betriebswirtschaftlichen Beratung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung sowie der Internationalisierung der Prüfung bei Konzernabschlüssen. Dem Joint Venture stehen etwa 30 Berufsträger sowie 50 fachliche Mitarbeiter zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.RWBS.eu

TPA Horwarth Die in Österreich gegründete Beratungsgruppe arbeitet kooperativ mit Rotthege Wassermann sowie RWBS zusammen. TPA Horwath hat wesentlich zum Gelingen dieser Tagung beigetragen.

TPA Horwath ist eines der größten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen Österreichs. Die TPA Horwath Gruppe umfasst neben Österreich zehn weitere Länder in Mittel- und Südosteuropa. Seit 1995 ist TPA Horwath Mitglied von Crowe Horwath International, einer weltweiten Vereinigung von selbstständigen und unabhängigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern. Das Kompetenznetzwerk umfasst 167 Mitgliedsfirmen mit 650 Büros in über 100 Ländern und mehr als 28.300 Mitarbeitern.

Weitere Informationen finden Sie unter www.tpa-horwath.at

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Anhang – Auszug aus dem Tagungsprogramm

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Anhang – Auszug aus dem Tagungsprogramm

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Anhang – Auszug aus dem Tagungsprogramm

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Anhang – Auszug aus dem Tagungsprogramm

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Seit dem EU-Beitritt wichtiger mittel- und osteuropäischer Länder im Jahre 2004 sind Investiti-onen in den neuen Beitrittsländern sowohl für Konzerne als auch für KMU in den Fokus gerückt. So lagerten Unternehmen verschiedener Industriezweige z. B. lohnintensive Fertigun-gen dorthin aus. Nach rund zehn Jahren hat sich das globale und wirtschaftliche Umfeld allerdings deutlich verändert: Finanzkrisen belasten den Euroraum, und weiter östlich gelege-ne asiatische Regionen, angeführt von China, nehmen an Bedeutung für die Weltwirtschaft zu.

Welchen Stellenwert besitzt die Region Mittel- und Osteuropa also aktuell? Ist sie nach wie vor als attraktiv zu bezeichnen? Und wie finden mittelständische Unternehmen bei Interesse Zugang in diese Region? Mit derart grundsätzlichen Fragestellungen einer Investition in Mittel- oder Osteuropa – sei es als Tochtergesellschaft oder als Betriebstätte – haben sich Wissenschaftler und Experten aus der Praxis auf der diesjährigen Veranstaltung des FOM Mittelstandsforums Steuern, Recht & Bewertung befasst.

Der vorliegende Tagungsband bildet den Diskussionsstand und die Ergebnisse der Fachtagung vom 5. Juni 2013 in Essen ab.

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