26
Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 1 Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg Aufgabe und Verfahren August 2010

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 1

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Aufgabe und Verfahren August 2010

Page 2: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 2

Auslober: Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement Porschestraße 49 38440 Wolfsburg Verfahrensbetreuung: Wohngebiete und -projekte / 11E im Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement Porschestraße 49 38440 Wolfsburg Ansprechpartner: Jürgen Claßen und Gudrun Schulze Tel.: 05361 -28 2695 ; 05361 - 281878 e-mail: [email protected] [email protected]

Page 3: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 3

Inhalt 1. Anlass und Ziel des Verfahrens 2. Ausschreibungsbedingungen und Verfahren 2.1 Auslober 2.2 Art des Verfahrens 2.3 Bewerbung / Teilnahme 2.4 Verfahrensablauf 2.5 Bewerbungsphase 2.6 Bearbeitungsphase 2.7 Beurteilungskriterien 2.8 Entscheidungsfindung 2.9 Bekanntgabe der Ergebnisse 2.10 Rechtliche Rahmenbedingungen 2.11 Weiteres Verfahren

3. Inhaltliche Rahmenbedingungen und Vorgaben 3.1 Lage und Einbindung des Plangebietes; städtebauliche und rechtliche

Ausgangssituation 3.2 Verkehrliche Erschließung 3.3 Technische Infrastruktur 3.4 Soziale Infrastruktur, Dienstleistungsangebote 3.5 Ökologische Rahmenbedingungen 3.6 Lärmschutz 3.7 Bodensituation 3.8 Grundstücksrechtliche Situation und Grundstücksvergaben 3.9 Planungsrechtliche Situation 4. Planungsaufgabe und Ziele 5. Ergänzende Informationen zum Bauen und Wohnen in

Wolfsburg

5.1 Wohnungsmarktsituation 5.2 Familienfreundlichkeit 5.3 Zielgruppen 6. Anlagen

Page 4: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 4

1. Anlass und Ziel des Verfahrens Die Stadt Wolfsburg ist Eigentümerin einer rd. 8 ha großen Fläche am Ran-de des Innenstadtbereichs, die zuvor als Schwimmbad („Freibad West“) mit Traglufthalle und als Sportanlage genutzt wurde. Die aufstehenden Baulich-keiten sind zurückgebaut und beseitigt. Das Grundstück ist freigeräumt und kann zügig bebaut werden. An diesem Standort soll ein neues, attraktives Wohnquartier mit ansprechenden städtebaulichen und architektonisch-gestalterischen Qualitäten realisiert werden. Zur Konkretisierung der beabsichtigten Bebauungskonzeption führt die Stadt ein Investorenauswahlverfahren mit einem vorgeschalteten Bewerberverfah-ren durch. Zielsetzung ist es, einen oder mehrere Investoren zu finden, die geeignet und in der Lage sind, in einzelnen oder mehreren Teilbereichen bzw. Baufeldern eine moderne, zeitgemäße Wohnbebauung zu entwickeln und zu realisieren. Mit dem neuen innenstadtnahen Wohnquartier „Wohnen am Stadtwald“ soll eine attraktive Wohnadresse geschaffen werden, die beispielgebend für die künftige Entwicklung neuer innerstädtischer Wohnprojekte in Wolfsburg ist. Sowohl für Zuziehende als auch für potenzielle Abwanderer aus dem Innen-stadtbereich in die Außenbereiche der Stadt oder die Umlandgemeinden ist attraktives innenstadtnahes Wohnen zu entwickeln. Rd. 37.111 m² Grund-stücksflächen werden voraussichtlich für die Wohnnutzung im Baugebiet „Wohnen am Stadtwald“ insgesamt zur Verfügung stehen. Bewerbungen werden für einzelne bzw. mehrere Baufelder angenommen (s. Anlage 3). Sie sind vom Investor bzw. von den Investoren zu erwerben. Das bereits eingeleitete Bauleitplanverfahren wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Investorenauswahlverfahren zügig fortführt (vgl. Ab-schnitt 3.9). Die innere und äußere Erschließung, die Gestaltung der Straßenräume und der sonstigen öffentlichen Flächen werden von der Stadt realisiert. 2. Ausschreibungsbedingungen und Verfahren 2.1 Auslober Auslober dieses Verfahrens ist die Stadt Wolfsburg, vertreten durch den Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement, hier die Abtei-lung Wohngebiete und -projekte (11E). Ansprechpartner sind Herr Claßen und Frau Schulze. 2.2 Art des Verfahrens Es handelt sich um ein Investorenauswahlverfahren mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Das Verfahren ist in der Bearbeitungsphase anonym. 2.3 Bewerbung / Teilnahme Das Verfahren richtet sich an Investoren, Bauträger und Projektentwickler, die als zwingende Voraussetzung eine Arbeitsgemeinschaft mit Architekten bilden müssen. Die Teilnehmer der Bearbeitungsphase erklären sich durch schriftliche Bes-tätigung der Teilnahmeerklärung mit den Ausschreibungs- und Teilnahme-bedingungen einverstanden (s. Anlage 5).

Page 5: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 5

Die Architektur- und Planungsleistungen im Investorenauswahlverfahren sind vom Bieter/Investor gegenüber dem / den jeweils beteiligten Architek-ten nach HOAI zu vergüten.

2.4 Verfahren • Presseveröffentlichung am 31.08.2010

• Versenden der Informationsunterlagen an Interessierte

• Auftaktveranstaltung: Interessenten haben die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Informati-onsveranstaltung über das Verfahren, die Aufgabenstellung sowie die Ziele und Erwartungen, die an das Projekt geknüpft werden, zu infor-mieren. Die Veranstaltung findet voraussichtlich am 09.09.2010, um 16.00 Uhr im Hörsaal 1 des Alvar-Aalto-Kulturhauses, Porschestr. 51 in Wolfsburg statt. Im Anschluss wird eine gemeinsame Ortsbesichti-gung angeboten. Um Anmeldung unter der Tel. Nr. 05361/281878 wird gebeten.

• Letzter Abgabetermin für Bewerbungen: 28.09.2010,

• Auswahl der Bewerber für Phase 2 - Bearbeitungsverfahren - durch die Verwaltung,

• Abgabe der Teilnahmeerklärung für die Bearbeitungsphase,

• Aushändigen der digitalen Bearbeitungsgrundlagen an die Teilnehmer,

• Zwischenkolloquium in der Bearbeitungsphase voraussichtlich am 02.11.2010,

• Letzter Termin für die Abgabe der konkreten Angebote und Konzepte 14.12.2010,

• Vorprüfung durch die Verwaltung,

• Vorlage als Empfehlung für das Entscheidungsgremium,

• Vorlage der Ergebnisse und Bestätigung der Investorenauswahl im Rat der Stadt.

2.5 Bewerbungsverfahren – Phase 1 Das dem Investorenauswahlverfahren vorgeschaltete Bewerbungsverfahren richtet sich an interessierte Teams aus Investoren/Bauträgern/ Projektent-wicklern und Architekten. Diese können sich bis zum 28.09.2010 zur Teil-nahme am Investorenauswahlverfahren bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sind zu senden an: Stadt Wolfsburg, Wohngebiete und – projekte Rathaus B, Zimmer 260, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg oder Postfach 10 09 44, 38449 Wolfsburg. Tel. 05361/28-2695, Fax 05361/28-2108. Der formlosen Bewerbung sind zur Prüfung der persönlichen, wirtschaftli-chen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit beizufügen: • Eine kurze Beschreibung der Bebauungsidee (max. 2 DIN A 4 Sei-

ten),

Page 6: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 6

• Vorstellung des Investors/Bauträgers/Projektentwick lers (Bürobe-schreibung mit personenbezogenen Informationen, beruflicher Qualifi-kation, personeller und technischer Ausstattung des Büros). Darüber hinaus hat der Investor beizubringen:

• Nachweise über bereits realisierte und grundsätzlich vergleich-bare Referenzprojekte unter Angabe des Projektnamens, der Kosten, des Auftraggebers, der Leistungsarten und -zeiträume sowie Referenzen von Partnern,

• Nachweise über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre (möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte),

• Nachweis über die Wirtschaftlichkeit vergleichbarer Projekte innerhalb der letzten 3 Jahre,

• Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate) über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zah-lungsverhalten des Unternehmens,

• Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, die Angaben zu dem Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 8 Nr. 5 VOB/A enthält. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom Verfahren.

• Benennung des zur Planung des Vorhabens vorgesehenen, leistungs-fähigen und qualifizierten Architekturbüros (Bürobeschreibung mit personenbezogenen Informationen, beruflicher Qualifikation, personel-ler und technischer Ausstattung des Büros),

• Referenzen des Architekturbüros für im Wesentlichen in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen, die mit den hier zu erbrin-genden strukturell vergleichbar sind, mit Angabe des Projektnamens, der Kosten, der Auftraggeber, der Leistungsarten und -zeiträume so-wie Referenzen von Partnern.

Die eingereichten Unterlagen und Nachweise werden vertraulich behandelt und verbleiben bei der Stadt Wolfsburg. Bei der Auswahl können nur Be-werbungen berücksichtigt werden, die vollständig sind und die zuvor ge-nannten Kriterien erfüllen.

Sonstige Informationen: Die Ausschreibung erfolgt in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichem Bewerbungsverfahren. Die Bekanntmachung leitet das Bewerbungsverfahren ein. Interessierte erhalten die Informations-unterlagen und geben ihre Bewerbung formlos ab. Die Bewerber werden anhand ihrer Eignung, die auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen nachzuweisen ist, ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mindestens 3 fachlich und wirtschaftlich geeignete Be-werber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Soweit mehr als 3 Bewerbungen eingehen, wird nach Maßgabe folgender Kriterien mit der jeweils angegebenen Gewichtung gewertet: • Qualität der konzeptionellen Idee (Gewichtung 40 %), • Referenzprojekte des Investors (Gewichtung 30 %), • Referenzen und Referenzprojekte des Architekturbüros (Ge- wichtung 15 %), • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Investors

(Gewichtung 15 %).

Page 7: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 7

2.6 Bearbeitungsphase - Phase 2 Die zur Bearbeitung aufgeforderten Teams werden gebeten, dem Auslober ihre Teilnahmebereitschaft und die Anerkennung der Rahmenbedingungen zu erklären (Vordruck s. Anlage 5).

Die Teilnehmer erhalten für die Bearbeitung die folgenden Unterlagen: - Plangrundlage im Maßstab 1:1.000 (digital, im Dateiformat dwg), - Luftbild im Maßstab 1:1.000 (digital). Zu Beginn der Bearbeitungsphase erhalten die Teilnehmer im Rahmen ei-nes Zwischenkolloquiums die Gelegenheit für Erörterungen. Folgende Leis-tungen werden von den Bearbeitungsteams gefordert: • 2 Präsentationspläne sowie eine CD mit je einer druckbaren Datei

(Dateiformat PDF). Für die Pläne ist das Maß DIN A 1 vorgesehen. Al-le Leistungen auch Detaildarstellungen sind auf den insgesamt 2 Blät-tern unterzubringen. Textliche Erläuterungen sollen kurz und knapp auf den Plänen erfolgen. Die grafische Darstellung soll so erfolgen, dass eine Verkleinerung der Arbeiten ohne größere Aussageverluste möglich ist. Die Pläne sind gerollt einzureichen. Textarbeiten sind als Druckexemplar und als Datei zusätzlich auf CD einzureichen. Über die geforderten Leistungen (2 Blätter) hinaus gehende Pläne werden von der Bewerbung ausgeschlossen. Die Präsentationspläne sollen

• ein Bebauungs- und Nutzungskonzept im Maßstab 1:500, • Grundrissdarstellungen aller Geschosse/Gebäude und deren Nut-

zungen im Maßstab 1:200, • Schnittdarstellungen im Maßstab 1:100, • eine Darstellung des grundstücksbezogenen Freiraumkonzepts im

Maßstab 1:500, • ein Gestaltungskonzept der baulichen Anlagen, • eine aussagekräftige perspektivische Gesamtdarstellung und • objektbezogene Flächenberechnungen und städtebauliche Kennda-

ten inklusive Stellplatznachweise (ein oder zwei Stellplätze pro Wohn-einheit) enthalten.

Zusätzlich werden • eine Beschreibung des angestrebten Konzeptes (maximal 3 DIN A 4-

Seiten), • Aussagen zur Wirtschaftlichkeit des Projektes (wirtschaftliche Eck-

daten), • sowie ein investorenseitig verbindliches Kaufpreisangebot für die

von der Stadt dann erschlossenen Grundstücke/Baufelder gefordert. In einem verschlossenen Umschlag sind einzureichen: - Investorenerklärung (Vordruck s. Anlage 6) - Verfassererklärung (Vordruck s. Anlage 7) - Unterschriebene(s) verbindliche(s) Kaufpreisangebot(e). Für die Vorprüfung ist eine Zweitausfertigung der Pläne und Konzepte ein-zureichen. Um Anonymität zu gewährleisten, sind die geforderten Unterlagen (alle Plä-ne und Darstellungen, jede Textseite) mit einer sechsstelligen frei wählbaren Kennzahl (jeweils oben rechts) zu versehen. Der Umschlag mit der Investo-renerklärung, der Verfassererklärung und dem Kaufpreisangebot muss

Page 8: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 8

ebenfalls mit dieser Zahl gekennzeichnet sein. Die Zahl darf keine Rück-schlüsse auf die Teilnehmer / Bearbeiter zulassen. Die geforderten Unterlagen müssen entweder auf dem Postweg oder durch persönliche Abgabe bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Grund-stücks- und Gebäudemanagement eingehen, oder sie sind bei der Abteilung Wohngebiete und -projekte (11E) der Stadt Wolfsburg im Rathaus B, Raum B 260 Porschestraße 49 38440 Wolfsburg einzureichen. 2.7 Beurteilungskriterien Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Arbeiten angewendet: 2.7.1 Bebauungskonzept (Gewichtung: 70 %) Städtebau : • Grundideen der Bebauungskonzepte und Konformität zu

den städtebaulichen Grobzielen, • Einbindung in die vorhandene Umgebung, • Maßstäblichkeit der Bebauung.

Gestaltung: • Architektonische Qualität der Bebauung (auch: Farb- und

Materialwahl), • Städtebaulich-stadträumliche Qualitäten (z.B.: Attraktivität

der Bebauungsabfolge(n), Raumkonturierung), • Anordnung und Qualität der Grundstücksfreiflächen (auch:

Bepflanzungsideen und ggf. -konzepte). Wohnqualität: • Gebrauchs- und Nutzungsqualität der Gebäude und der

Grundstücksfreiräume, • Zielgruppenkonformität, • PKW-Unterbringung am Objekt und beim Geschosswoh-

nungsbau im Objekt. Ökologische und energetische Qualitäten • Energie-Standard „KfW-Effizienzhaus 70“, Passivhäuser in Teilberei-

chen, • Heizwärmebedarf, • ökologische Baustoffe, • intelligente Haus- und Lüftungstechnik, • Versiegelungsgrad. 2.7.2 Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit (Gewichtung 30 %): • Tragfähigkeit des Wirtschaftlichkeitskonzeptes unter Berücksichtigung

der Marktfähigkeit (wohnungswirtschaftlich), • Korridor-Baukosten pro m², • Eigentums- oder Mietobjekte (Verhältnis Miete/Eigentum), Mietkorri-

dor,

Page 9: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 9

• Gesamtinvestitionssumme, • Höhe des verbindlichen Kaufsangebotes. 2.8 Entscheidungsfindung Eine fachliche Vorprüfung erfolgt durch die Verwaltung. Alle eingereichten Unterlagen der Phase 2 werden mit dem Vorprüfungsergebnis an das Ent-scheidungsgremium weitergereicht, das wiederum eine Entscheidungsemp-fehlung formuliert. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Rat. Sie unter-liegt nicht der gerichtlichen Nachprüfung.

Der Auslober behält sich vor, darüber hinaus weitere Fachleute als Sach-verständige bzw. Vorprüfer hinzuzuziehen.

2.09 Bekanntgabe der Ergebnisse Das Ergebnis des Verfahrens wird allen Teilnehmern der Bearbeitungspha-se nach Beschluss der zuständigen Gremien der Stadt Wolfsburg bekannt gegeben. 2.10 Rechtliche Rahmenbedingungen Aus der Teilnahme am Investorenauswahlverfahren lassen sich keine Ver-pflichtungen gegenüber der Stadt Wolfsburg herleiten. Es können insofern auch keine Ansprüche gegen die Stadt Wolfsburg geltend gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn z.B. auf-grund politischer Entscheidungen eine Realisierung der bisherigen Pla-nungsabsicht nicht mehr durchgeführt werden soll. Die eingereichten Unterlagen werden Eigentum der Stadt Wolfsburg. Die Urheberrechte, insbesondere der Schutz gegen Nachbauen und das Recht der Veröffentlichung, bleiben den Verfassern erhalten. Der Stadt Wolfsburg steht das Recht der Erstveröffentlichung zu. Sie ist be-rechtigt, die eingereichten Arbeiten unter Angabe der Verfasser ohne Vergü-tung zu veröffentlichen, im Internet zu präsentieren und auszustellen. Die Teilnehmer/Bieter und die von ihnen beauftragten Architekten erhalten für ihre Leistungen keine Vergütung von der Stadt Wolfsburg. Für den Fall, dass die eingereichten Arbeiten in den zuständigen Gremien der Stadt Wolfsburg zu präsentieren sind, wird keine Vergütung gezahlt. 2.11 Weiteres Verfahren Ziel ist die zügige Vorbereitung des Grundstücksgeschäftes, die bauliche Entwicklung des Areals, die Realisierung der Bebauung und damit die Be-reitstellung von vermarktungsfähigen Wohnangeboten.

Die Ergebnisse des Investorenauswahlverfahrens bzw. sich daraus ggf. er-gebende Änderungs- und Ergänzungsbedarfe werden in das aktuell laufen-de Bebauungsplanverfahren eingespeist. Die Entscheidung über die Grundstücksvergaben der Baufelder an den/die Investor(en), über die Schaffung von Planungsrecht und alle weiteren Vor-gaben, obliegt den Entscheidungsträgern und den zuständigen Gremien der Stadt Wolfsburg.

Page 10: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 10

3. Inhaltliche Rahmenbedingungen und Vorgaben 3.1 Lage und Einbindung des Plangebietes; städteba uliche und recht-liche Ausgangssituation Der Planungsraum „Wohnen am Stadtwald“ ist am westlichen Rand der in-neren Stadt Wolfsburg, östlich der Frankfurter Straße (als örtlichem Haupt-verkehrszug zwischen den Stadtteilen Detmerode und Fallersleben) und am Fuße des Stadtwalds mit seinen ausgeprägten naturräumlichen Qualitäten, gelegen. Die Entfernung zum Wolfsburger Stadtzentrum beträgt ca. drei Ki-lometer.

- Im Norden grenzen die Bezirkssportanlage West mit insgesamt sechs Sportplätzen sowie das Wohngebiet am Thüringer Weg / Sachsenring an das Plangebiet an.

- Die östliche Plangebietsgrenze wird vom Stadtwald gebildet.

- Im Süden grenzt das „Heinrich-Nordhoff-Schulzentrum“ (Integrierte Gesamtschule [IGS]) an das Plangebiet an. Weiter südlich befindet sich das Gewerbegebiet Westhagen, das über die Suhler Straße und den Erfurter Ring erschlossen wird.

- Im Westen wird der Planungsraum durch die Frankfurter Straße bzw. den östlich angrenzenden, auf einer wallähnlichen Erhöhung verlau-fenden Fuß- und Radweg begrenzt. Der weiter westlich gelegene Stadtteil Westhagen ist mit seinen stadtbildprägenden Geschossbau-ten vom Plangebiet aus sichtbar.

Das Plangebiet „Wohnen am Stadtwald“ umfasst eine Fläche von insgesamt 84.819 m² (brutto, einschließlich Verkehrs-, Grün- und Ausgleichsflächen). Der Stadtwald, der unmittelbar an der östlichen Grenze des Planungsrau-mes beginnt, verfügt über hohe naturräumliche Qualitäten sowie über ent-sprechende rechtliche Einstufungen (Landschaftsschutz- und Europäisches Vogelschutzgebiet; regionalplanerische Zielfestlegung u.a. als „Vorrangge-biet für Natur und Landschaft“). Das städtebauliche Konzept greift die Lage-qualitäten mit Nahtstellen und Anbindungen an den Stadtwald auf.

Der Böschungsbereich, der das Baugebiet im Westen von der Frankfurter Straße trennt, stellt ebenfalls eine Qualität dar, indem er einen sanften Über-gang zwischen den Grundstücksflächen im Westen und den angrenzenden Verkehrsflächen gewährleistet. Er wirkt zudem – mindestens in einge-schränktem Maße – als Lärmhindernis.

Das künftige Baugebiet „Wohnen am Stadtwald“ ist unbeplant und als „Au-ßenbereich“ i.S. v. § 35 BauGB einzustufen. Im Bereich des Fuß- und Rad-weges am Südrand des Baugebietes (im Zwischenraum zur IGS) und mit der südlichen Plangebietszufahrt werden Teile des Bebauungsplanes „Schulzentrum und Gewerbegebiet Westhagen“ aus dem Jahr 1967 tangiert. Die zu konkretisierenden Bebauungsentwürfe haben die oben beschriebene stadt- und landschaftsräumliche Situation aufzugreifen. Es ist beabsichtigt, das Baugebiet planungsrechtlich als Allgemeines Wohngebiet auszuweisen. 3.2 Verkehrliche Erschließung Das Plangebiet wird im Norden über den Rügener Weg, den Sachsen-ring/Thüringer Weg an die Mecklenburger Str. angebunden.

Eine demgegenüber untergeordnete zweite Verkehrsanbindung ist im Sü-den vorgesehen. Sie soll auf der Trasse eines bestehenden asphaltierten

Page 11: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 11

Geh- und Radweges verlaufen und an die Suhler Straße im Gewerbegebiet Westhagen anbinden. Etwaige Durchgangsverkehre über die „Südanbin-dung“ durch das Plangebiet in Richtung Breslauer Straße / Innenstadt (und umgekehrt) lassen sich nicht vollständig unterbinden. Sie sollen jedoch auch keinesfalls gefördert werden, was u.a. durch die Führung der Haupter-schließungsstraße mit verschwenkter Linienführung dokumentiert wird. Die Anbindung des Plangebietes an das städtische ÖPNV-Netz wird durch die Bushaltestelle „Frankfurter Strasse“ sicher gestellt. Zwei Buslinien (204 und 214) verkehren in Richtung Stadtmitte und in benachbarte Stadt- und Ortsteile. Die Herstellung der öffentlichen Wege und Straßen, des zentralen Quar-tiersplatzes sowie der öffentlichen Grünanlagen wird seitens der Stadt erfol-gen. Privates Engagement ist möglich. Bei Planung und Entwurf der Er-schließungsstraßen im Plangebiet ist die Richtlinie für die Anlage von Stadt-straßen (Rast 06) zu beachten. 3.3 Technische Infrastruktur Das Baugebiet wird mit den in Wolfsburg üblichen Ver- und Entsorgungslei-tungen und -anlagen versehen.

Die Grundstücke sind an das Fernwärmenetz der Stadtwerke/LSW anzu-schließen. Für die in der Anlage 3 gekennzeichneten Baufelder ist die Reali-sierung von Passivhäusern vorgesehen und insoweit besteht dort kein Fernwärmeanschlusszwang.

Der städtebauliche Entwurf berücksichtigt mehrere überörtliche Leitungen am Rande des Baugebietes: Eine Fernwärmehauptleitung verläuft entlang des Waldrandes (in einigem Abstand zu den Bauflächen im Osten des Plangebietes), ein 50 kV-Stromkabel mit einem Sicherheitsabstand von 3,50 Metern an den Außengrenzen der Baugrundstücken im Westen und Süden des Plangebietes.

3.4 Soziale Infrastruktur; Dienstleistungsangebote In unmittelbarer Nachbarschaft des Plangebietes befindet sich die IGS, in einer Entfernung von weniger als 500 Metern die drei Sekundarschulen (Haupt-, Realschule und Albert-Schweitzer-Gymnasium) im Freizeit- und Bil-dungszentrum Westhagen.

Mehrere Grundschulen und Kindertagesstätten sind in fußläufiger Entfer-nung zum Plangebiet verortet. Einige Nahversorgungsmärkte sowie wohn-ortnahe Dienstleistungen sind – ebenfalls fußläufig erreichbar – an der Suh-ler Straße sowie in den Stadtteilzentren Westhagen und Laagberg vorhan-den. 3.5 Ökologische Rahmenbedingungen Die naturräumlichen Qualitäten, die hauptsächlich in der näheren Umge-bung des Plangebietes anzutreffen sind, werden – durch den gewählten Waldabstand (mindestens 50 Meter) und durch die hier vorgesehene offene Bebauungstypologie – im städtebaulichen Konzept aufgegriffen und berück-sichtigt. Damit werden die Anforderungen, die vom Träger der Regionalpla-nung an das Baugebiet gestellt werden, erfüllt. Die Erfassung, Bewertung und Abwägung der naturräumlichen Wertigkeiten des Stadtwaldes nimmt sowohl im Grünordnerischen Fachbeitrag als auch

Page 12: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 12

in der Begründung sowie im Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf „Wohnen am Stadtwald“ großen Raum ein. Der energetische Standard für das Wohngebiet „Wohnen am Stadtwald“ wird wie folgt angestrebt: 1. Baufelder A1-D2 (Anlage 3) Hier wird ein Niedrigenergiehausstandard gefordert. Die Bedingungen sind erfüllt, wenn die Gebäude dem Qualitätsmerkmal des KfW-Effizienzhaus 70 entsprechen. 2. Baufelder D3, D4, C5 (Anlage 3) Durch eine optimale Ausrichtung der baulichen Anlagen kann ein Großteil der Sonnenenergie genutzt werden. Damit erhöhen sich die Möglichkeiten einer energetisch ausgerichteten Bauweise. In diesem Bereich sind Passiv-häuser (Heizwärmebedarf von maximal 15 kWh/m²a) geplant. 3.6 Lärmschutz Das Plangebiet wird durch Verkehrslärm aus dem Bereich der Frankfurter Straße sowie durch sportliche Lärmeinwirkungen von der Sportanlage West (mit intensivem Punktspielbetrieb an den Wochenenden) tangiert. Wie die Schallgutachten zum Bebauungsplan zeigen, kann die Immissions-situation durch passive Schallschutzmaßnahmen an den Wohngebäuden gut bewältigt werden. Das gilt auch für den Sportlärm, dessen Einwirkungen auf die Nordgrenze des Plangebietes – durch eine gesteuerte Verteilung des sonntäglichen Spielbetriebes auf die einzelnen Plätze – künftig sogar zurück gehen werden.

Die Ergebnisse der Schallgutachten werden den Teilnehmern der Bearbei-tungsphase zur Verfügung gestellt.

3.7 Bodensituation Ein Bodengutachten wird als nicht erforderlich angesehen. Es kann nach jetzigem Kenntnisstand von einer normalen Bebaubarkeit ausgegangen werden.

Die Baufelder werden in jedem Fall altlastenfrei von der Stadt übergeben. 3.8 Grundstücksrechtliche Situation und Grundstück svergaben Das Gebiet befindet sich in städtischem Eigentum. Das Areal ist bereits ge-räumt und wird in einzelne Baufelder aufgeteilt (s. Anlage 3). Die Randein-grünung im Westen und Süden des Plangebietes bleibt erhalten. Die Quali-tät der angrenzenden Baugrundstücke wird dadurch gestärkt (Sichtschutz). Das städtebauliche Konzept sieht mehrere Baufelder mit unterschiedlichen Bebauungsformen und Ausnutzungsmöglichkeiten vor. Investoren können sich für ein oder mehrere Baufeld(er) bewerben und das/die Grundstück(e) von der Stadt erwerben. Die Stadt erwartet entsprechende verbindliche Kaufpreisangebote. Der Wirtschaftlichkeit des Gesamtkonzeptes und der Vermarktbarkeit der Wohnobjekte wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Das Baugebiet bietet aufgrund der Anzahl der geplanten Wohneinheiten ein großes Potential Hinzuziehende wie auch Wolfsburger Bürger in der Innen-stadt zu binden und modernen bezahlbaren Wohnungsbau zu realisieren.

Page 13: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 13

Die Stadt orientiert sich bei der abschließenden Kaufpreisfestsetzung des „All-In-Preises“ (Grunderwerbskosten einschließlich sämtlicher Erschlie-ßungskosten ohne die Kosten für Hausanschlüsse) an den für vergleichbare Objekte in vergleichbaren Lagen üblichen Bodenpreisen. 3.9 Planungsrechtliche Situation

Für die Entwicklung des Baugebietes „Wohnen am Stadtwald“ werden die 117. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolfsburg und der Bebauungsplan „Wohnen am Stadtwald“ parallel betrieben. Die erforderli-chen Aufstellungsbeschlüsse (§ 2 Abs. 1 BauGB) liegen seit Februar 2007 vor, eine Antragskonferenz gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 2007 hat im Juni 2007 stattgefunden und wichtige Erkenntnisse insbesondere zu den Anforderun-gen des Umwelt- und Naturschutzes erbracht. Beide Planverfahren werden auf der Grundlage der Ergebnisse des Investorenauswahlverfahrens zügig weiter betrieben. 4. Planungsaufgabe und Ziele Die Grundlage für das Investorenauswahlverfahren bildet das von der Stadt in Zusammenarbeit mit dem Büro Prof. Ackers entwickelte Erschließungs- und Bebauungskonzept. Im Quartier „Wohnen am Stadtwald“ können neben einer verdichteten Einfamilienhausbebauung (Reihenhauszeilen), hochwer-tiger, stadtvillenartiger Geschosswohnungsbau mit maximal 3 Vollgeschos-sen und eine kleine Anzahl Einzelhäuser mit insgesamt bis zu 140 Wohn-einheiten entstehen. Am Ostrand des Plangebietes und damit in Waldrand-nähe sieht das Konzept Stadthäuser mit moderater Geschossigkeit vor. Das Erschließungs- sowie das Bebauungskonzept sind als Anlagen beigefügt, ebenso wie die Visualisierung (Anlage 4), die einen Eindruck vermittelt, wie das Quartier zukünftig aussehen könnte. Die Aufgabe der Investoren ist es, die geometrische Strenge durch span-nungsreiche Bebauungsabfolgen und Raumkonturen mit Leben zu erfüllen.

Page 14: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 14

Die angestrebte Belebung soll insbesondere auch durch einen abwechs-lungsreichen Material- und Farbmix erzielt und dargestellt werden. Die damit einher gehende Angebotsvielfalt soll das Quartier zukunftsfähig und attraktiv machen. Das Baufeld westlich des Quartiersplatzes (Anlage 3) soll sich in jedem Fall durch eine durchgängige Raumkante auszeichnen (im Bebauungsplan fest-gelegt als Baulinie). Die an dieser Stelle gewollte Geradlinigkeit wird bereits im Strukturkonzept von Prof. Ackers als wesentliches Merkmal im „Entree“ des Quartiers betont. Sowohl die Höhenentwicklung als auch die bauliche Dichte nehmen von Os-ten nach Westen hin ab. Dabei gliedert sich das Baugebiet in eine Abfolge aus vier verschiedenen Bebauungstypologien: - In den Baufeldern östlich des Quartiersplatzes, d.h. am Waldrand, sollen

bis dreigeschossige Stadthäuser geplant werden (s. Anlage 3, dunkelrot und mit A1-A3 gekennzeichnet).

- Westlich des Quartiersplatzes soll eine zwei- bis dreigeschossige Rei-henhausbebauung mit klarer Orientierung hin zum Quartiersplatz domi-nieren (s. Anlage 3, rot und mit B1–B 2 gekennzeichnet).

- Die weiter westlich anschließenden Baufelder beiderseits der mittigen Erschließungsstraße (s. Anlage 3, rosa und mit C1 – C4 gekennzeich-net) können als (zwingend) zweigeschossige Reihen- bzw. Kettenhaus-bebauung „freier“ formuliert werden.

- Auf beiden Seiten der ganz im Westen gelegenen Erschließungsstraße (s. Anlage 3, hellrosa und D1-D3 gekennzeichnet) setzt sich die ge-wünschte „Entdichtung“ des Baugebietes fort: Zwar wird auf der rechten Straßenseite an der geschlossenen Bauweise festgehalten, die festge-setzte Zweigeschossigkeit ist hier jedoch fakultativ. Links davon, d.h. am westlichen Rand des Baugebietes, soll die festgesetzte offene Bauweise dagegen die Errichtung einer aufgelockerten Bebauung in Form von frei stehenden, maximal zweigeschossigen Stadt- und Einfamilienhäusern ermöglichen. (Alternativ dürfen aber auch hier zweigeschossige, bis zu 50 Meter lange Hausgruppen vorgeschlagen werden.)

Die mit A bis D gekennzeichneten Flächen können als vollständige Baufel-der oder in Teilbereichen beplant, entwickelt und realisiert werden. Grundsätzlich werden in diesem Investorenauswahlverfahren keine differen-zierten Gestaltungs-, Material- oder Farbvorgaben gemacht. Ziel ist es, für die beschriebenen vier grundlegenden Typologien bzw. eigenständigen Teilbereiche, einheitliche und prägende Gestaltungsmerkmale zu finden. Sie können nach Überzeugung der Stadt für die Akzeptanz der späteren Be-wohner von erheblicher Bedeutung sein. Die moderne Wohnbebauung und das Ambiente der Straßenräume erlebbar zu machen, einen hohen Aufent-haltscharakter zu entwickeln und dadurch positive Akzente zu setzen, die automatisch ein Wohlfühlen im Quartier zu erzeugen. Diese Merkmale könn-ten nach Vorstellung der Stadt zum entscheidenden Standortvorteil aufge-baut werden, der dann wiederum auch wohnungspolitisch gewichtig ist.

Page 15: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 15

5. Ergänzende Informationen zum Bauen und Wohnen i n Wolfs-burg 5.1 Wohnungsmarktsituation In Wolfsburg haben sich die unterschiedlichen Akteure intensiv mit der Woh-nungssituation und ihrer zukünftigen Entwicklung insbesondere unter dem Fokus der prognostizierten demografischen Veränderungen beschäftigt. Um Wolfsburgs Attraktivität als Wohnstandort zu erhalten und zu steigern, verfolgt die Stadt eine Doppelstrategie. Es gilt zum Einen die in den letzten Jahren erfolgreich umgesetzte Entwicklung von Baugebieten in der äußeren Stadt weiter voran zu treiben, und zum Anderen darüber hinaus zukünftig auch vermehrt Entwicklungen in der inneren Stadt zu ermöglichen und zu initiieren. Zur Stabilisierung der Einwohnerzahl sind sowohl Maßnahmen im Wohnungsbestand als auch im –neubau unverzichtbar. Eine aktive Angebotspolitik für die innere Stadt zu betreiben, vielfältige An-reize zu geben und so für Zuziehende und Arbeitsplatzeinpendler attraktives Wohnen zu ermöglichen ist als ein Handlungsfeld definiert. Potenziellen Abwanderern der inneren Stadt interessante innerstädtische Alternativen aufzuzeigen, um sie als Bewohner in den Innenstadtbereichen zu halten, ist eine weitere Option. Neue zielgruppenorientierte Wohnformen wie z.B. Mehrgenerationenhäuser o.ä. zu realisieren und die Angebotspalette und den Wohnstandort dadurch erheblich aufzuwerten und zu erweitern, ist ebenfalls eine denkbare Variante. Hier z.B. durch Schlüsselprojekte neue Impulse zu setzen, könnte die Sogkraft noch verstärken und neue Anfrager für den Wohnungsmarkt generieren. Zukunftsorientierte, spezielle z.B. technische oder ökologische Entwicklungen auf dem Wohnsektor auch in der Innenstadt zuzulassen und deren Umsetzung zu forcieren, verbreitert die Vielfalt und trägt zu einer Aufwertung und zur Bindung unterschiedlicher Interessengruppen an den Wohnstandort bei. Die Identifikation von Wohnbauentwicklungsflächen in der inneren Stadt ist unter dem Aspekt

• der Anpassung der Wohnqualitäten an die sich ändernden Ansprü-che der Wohnnachfrager

• und der Stadtökonomie erfolgt. Der Optimierung der Auslastungen der stadtweit vorgehaltenen technischen und sozialen Infrastruktur kommt unter dem gesamtwirtschaftlichen Blick-winkel erhebliche Bedeutung zu. Unter diesen Prämissen ist das gesamte Stadtgebiet auf Eignung zur Wohnverdichtung untersucht und bewertet wor-den. Der Bereich um das ehemalige Freibad West wurde als eine attraktive Potenzialfläche für die Schaffung eines konkurrenzfähigen Angebots ge-genüber Einfamilienhausstandorten im Umland eingestuft und wegen der kurzfristigen Verfügbarkeit - weil bereits im städtischen Eigentum befindlich - als eine erste Entwicklungsmaßnahme aktuell begonnen. Ziel ist es, wegen der besonderen Lagegunst der Fläche durch die unmittel-bare Blick-/Wegebeziehung zum Stadtwald und unter dem Fokus einer Res-sourcen schonenden Wohnentwicklung, eine behutsame Integration von Neubauten in das bestehende Umfeld zu erreichen. Bei der Projektierung sollte der Nachfrageorientierung, der Wohnqualität und der Zukunftsfähigkeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Page 16: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 16

5.2 Familienfreundlichkeit Wolfsburg ist eine kinder- und familienfreundliche Stadt, was sich an dem Slogan der Familienoffensive „Lust an Familie“ deutlich ablesen lässt. Die Stadt Wolfsburg hat am Wettbewerb „Kommunen für Familien in Bewegung – Familien im Blick bei Freizeit, Sport und Kultur - teilgenommen und wurde für Ihr vorbildliches und familienfreundliches Engagement am 07.11.2009 mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Ein Ziel ist es, den Standortfaktor zukünftig noch auszubauen, indem er durch den Schwerpunkt Bildung ergänzt wird. Dabei geht es nicht nur dar-um, das breitgefächerte Angebot von Bildungsinfrastruktur zu erweitern, sondern je nach individuellem Bedarf vor allem Service- und Beratungs-kompetenzen anzubieten – sowie Integration und Teilhabe für möglichst vie-le Bewohner - sicherzustellen. Unterstützt wird Familienfreundlichkeit durch eine ganzheitliche Stadtpla-nung, die eine möglichst kleinräumige Nutzungsdurchmischung bei der räumlichen Verteilung der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Bil-dung, Kultur und Freizeit zu berücksichtigen versucht. Bei genauer Betrach-tung ist Wolfsburg im Vergleich mit anderen Großstädten eine „Stadt der kurzen Wege". Mit kurzen zeitlichen und räumlichen Wegeketten können Kinder zu Fuß, mit dem Fahrrad und/oder mit dem öffentlichen Personen-nahverkehr sicher und direkt das engmaschige öffentliche und kommerzielle Netz von Infrastruktureinrichtungen erreichen. Mobilität wird in Wolfsburg großgeschrieben. Exzellente technische und ver-kehrliche Rahmenbedingungen spiegeln dies wider und sichern damit allen Verkehrsteilnehmern eine weitestgehend gefahrlose Inanspruchnahme zu. Großzügige öffentliche Freiräume und Grünflächen laden zum Aufenthalt in der freien Natur ein. Das gut ausgebaute, übersichtliche und flächende-ckende Rad- und Wegenetz gibt reichlich Gelegenheit zur Bewegung von A nach B. Für junge Menschen und Familien verbessert die Stadt darüber hinaus die Startbedingungen für die Bildung von Wohneigentum, indem sie ein speziel-les kommunales Förderprogramm verabschiedet hat. 5.3 Zielgruppen Die junge Stadt kommt „in die Jahre“. Wie in vielen anderen Städten auch, wird sich die Alterstruktur in Wolfsburg verändern. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen geht weiter zurück, der der Hochaltrigen wird hingegen weiter zunehmen. Lt. eigener Bevölkerungsprognose wird insgesamt bis 2020 mit einem Bevölkerungsrückgang von 1 bis 2 % zu rechnen sein. Auf Grund der Dynamik des Wirtschaftsstandortes Wolfsburg wird die Zahl der Erwerbsfä-higen (18 bis 65 Jährige) aber in etwa stabil bleiben. In dieser Stärke steckt nach städtischer Einschätzung ein besonderes Potential, das es für den Wohnstandort Wolfsburg zu nutzen gilt. Der Prognos Karriereatlas 2008 zeigt die attraktivsten Arbeitsmarktregionen für Fach- und Führungskräfte in Deutschland auf. Im Fokus der regionalen Betrachtung stehen die beiden wichtigsten Gruppen derjenigen Berufe, die entscheidend sind für Wachstum und Innovation, die sog. Denker (Entwick-ler und Innovateure) und Lenker (Macher, Umsetzer und Manager). Für den Arbeitsstandort Wolfsburg wurde ein überdurchschnittlich hoher Anteil an

Page 17: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 17

Denkern und Lenkern an den Gesamtbeschäftigten gemessen. Insbesonde-re in dem Zeitraum von 2002 bis 2007 hat sich der Arbeitsmarkt für diese beiden Gruppen entgegen dem Landes- und Bundestrend positiv entwickelt. Der Anteiljunger Denker (unter 35 Jahre) ist gering, insgesamt ist ein über-durchschnittlicher Rückgang junger Denker und Lenker seit 2002 zu ver-zeichnen. Der Anteil der weiblichen Führungskräfte ist bisher nicht optimal ausgeschöpft. Darüber hinaus besteht im Verhältnis zur Anzahl der Fach- und Führungskräfte ein zu geringes Nachwuchspotential durch Studierende. Es besteht stadtseitig die Überzeugung, durch ein passgenaues Wohnan-gebot einen Teil des Potentials an den Wohnstandort Wolfsburg binden zu können. Die wirtschaftliche Entwicklung um den VW Konzern lässt vermu-ten, dass sich die Rahmenbedingungen diesbezüglich nicht verändern, so dass es ein gemeinsames Ziel ist, den Wohnstandort durch interessante Wohnprojekte und –modelle noch attraktiver zu gestalten.

Page 18: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 18

5. Anhang Anlage 1 Luftbild des Plangebietes Anlage 2 Baugebiet„Wohnen am Stadtwald“–Erschließungskonzept Anlage 3 Baugebiet „Wohnen am Stadtwald“ – Bebauungskonzept

/beabsichtigte Gebäudetypologie Anlage 4 3D-Visualisierungen von Prof. Ackers Anlage 5 Teilnahmeerklärung Anlage 6 Investorenerklärung (bei Abgabe der Bearbeitungsunterlagen) Anlage 7 Verfassererklärung (bei Abgabe der Bearbeitungsunterlagen) Anlage 8 Schallschutzgutachten (wird vor der Bearbeitungsphase bereit-

gestellt) Anlage 9 voraussichtlicher Zeitplan für das Investorenauswahlverfahren

Page 19: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 19

Anlage 1

Page 20: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 20

Page 21: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 21

Page 22: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 22

Anlage 4

3D- Visualisierung Prof. Ackers – Blickrichtung von Norden

3D - Visualisierung Prof. Ackers – Blickrichtung vo n Süden

Page 23: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 23

Investorenauswahlverfahren Anlage 5 Wohnen am Stadtwald In Wolfsburg Teilnahmeerklärung und Anerkennung der Ausschreibun gs- und Rah-menbedingungen Investor Büroname / Firmenname ____________________________________ Ansprechpartner ____________________________________ Straße ____________________________________ PLZ, Ort ____________________________________ Tel. / Fax. / E-Mail ____________________________________

____________________________________ ____________________________________

Hiermit erkläre(n) ich/wir, 1. dass ich/wir die Teilnahmebedingungen und die Ausschreibungs- und Rahmen-

bedingungen des Investorenauswahlverfahrens „Wohnen am Stadtwald“ akzep-tieren,

2. dass ich/wir an dem Investorenauswahlverfahren in Form einer Arbeitsgemein-schaft mit u.a. Architekten/Architekturbüro teilnehme(n),

3. dass ich/wir den Architekten / das Architekturbüro in der Bearbeitungsphase entsprechend den Regelungen der HOAI vergüten.

Datum / Ort / Unterschrift _____________________________________

Architekt Büroname / Firmenname _____________________________________ Ansprechpartner _____________________________________

Straße _____________________________________

PLZ, Ort _____________________________________

Tel. / Fax / E-Mail _____________________________________

____________________________________

Hiermit erkläre(n) ich/wir, 1. dass ich/wir die Teilnahmebedingungen und die Ausschreibungs- und Rah-

menbedingungen des Investorenauswahlverfahrens „Wohnen am Stadtwald“ akzeptieren,

2. dass ich/wir an dem Investorenauswahlverfahren in Form einer Arbeitsgemein-schaft mit o.a. Investor teilnehme(n).

Datum / Ort / Unterschrift ______________________________________

Page 24: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 24

Investorenauswahlverfahren Anlage 6 Wohnen am Stadtwald In Wolfsburg Investorenerklärung Investor Büroname / Firmenname ____________________________________ Ansprechpartner ____________________________________ Straße ____________________________________ PLZ, Ort ____________________________________ Tel. / Fax. / E-Mail ____________________________________

____________________________________

Mitarbeiter ____________________________________ ____________________________________

Sonderfachleute ____________________________________ ____________________________________ Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns zur Realisierung der eingereichten Arbeit und zum Erwerb der Liegenschaften unter den in den Ausschreibungs- und Rah-menbedingungen genannten Voraussetzungen. Bei einer Auswahl meinerseits/unsererseits zur Umsetzung des Projektes erkläre ich mich / erklären wir uns verbindlich bereit, den im Investorenauswahlverfahren eingereichten Architektenentwurf zusammen mit dem beteiligten Architekten /Architekturbüro zu realisieren. Datum / Ort / Unterschrift ______________________________________

Page 25: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 25

Investorenauswahlverfahren Anlage 7 Wohnen am Stadtwald In Wolfsburg Verfassererklärung (Architekt) Architekt / Architekturbüro Büroname / Firmenname ____________________________________ Ansprechpartner ____________________________________ Straße ____________________________________ PLZ, Ort ____________________________________ Tel. / Fax. / E-Mail ____________________________________

____________________________________ Mitarbeiter ____________________________________ ____________________________________

Sonderfachleute ____________________________________ ____________________________________ Hiermit erklären wir, dass wir die geistigen Urheber der eingereichten Arbeit sind. Datum / Ort / Unterschrift _____________________________________

Page 26: Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ in Wolfsburg

Investorenauswahlverfahren „Wohnen am Stadtwald“ - Seite 26

Anlage 9 Termine und Fristen „Wohnen am Stadtwald“ Bewerbungsphase 31.08.2010

Presseveröffentlichung, Start des Verfahrens

09.09.2010

Auftaktveranstaltung am 09.09.2010, um 16.00 Uhr im Hörsaal 1 des Alvar-Alalto-Kulturhauses, Porschestr. 51 in Wo lfsburg bitte Anmeldung unter der Tel.Nr. 05361/281878

28.09.2010

4 Wochen Bewerbungszeit Letzter Abgabetermin für Bewerbungen

Bis 12.10.2010

Auswahl der Bewerber für die Bearbeitungsphase

Bis 19.10.2010

Ausgeschiedene Interessenten werden benachrichtigt

Bearbeitungsphase

19.10.2010

Information an die ausgewählten Arbeitsgemeinschaft en und aushändigen der digitalen Bearbeitungsgrundlagen an die Teil-nehmer und Einladung zum Zwischenkolloquium (mit Rückfax)

02.11.2010

Durchführung Zwischenkolloquium

14.12.2010

6 Wochen Bearbeitungszeit nach dem Zwischenkolloqui um Abgabe der Entwürfe und konkreten Kaufpreisangebote

Bewertung und Vorprüfung durch die Verwaltung anhan d der Zuschlagskriterien

Führen von Verhandlungsgesprächen, klären von Unkla rheiten o.ä.

Modifikation der Ergebnisse

Ende 01/2011

Empfehlung an das Entscheidungsgremium

14 Tage Einladungsfrist Vorschlag Entscheidungsgremium „Wohnen am Stadtwald “

Febr. 2011

Information an alle Arbeitsgemeinschaften über das voraus-sichtliche Ergebnis des Investorenauswahlverfahrens

März 2011

Vorlage der Ergebnisse im Rat der Stadt

Änderungen bleiben vorbehalten