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Vorbereitungsdienstfür das Lehramt an Realschulen

in Bayern

Ausbildungsplan

München 2004

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GeleitwortBei aller Erziehungs- und Bildungsarbeitkommt den Lehrern Vorbildfunktion zu.1

„Die sechsstufige Realschule gibt den Schülern Zeit und die erforderliche Kontinuität für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit auf dem Weg von der Kindheit zum Erwachsenwerden… Sie hat den Anspruch, die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die zu einer verantwortungsbewussten Lebensgestaltung im persönlichen Umfeld sowie im familiären, beruflichen und gesellschaftlichen Bereich notwendig sind.“2

Neben den Eltern sind die Lehrkräfte die wichtigsten Begleiter der Realschülerinnen und Realschüler auf ihrem Weg zu individuellen Persönlichkeiten, und zwar in den beiden nicht voneinander zu trennenden Funktionen des unterrichtenden und des erziehenden Erwachsenen. Deshalb kommt der Lehrerausbildung - vor allem in der zweiten Phase - eine entscheidende Bedeutung zu. Zahlreiche neue Entwicklungen legten es nun nahe, die seit 1997 in Kraft befindlichen „Ausbildungspläne für die Seminarausbildung an den Realschulen in Bayern“ zu überarbeiten. Dazu zählen u. a.

die Neukonzeption der bayerischen Realschule als sechsstufige Form, der neue Lehrplan für die sechsstufige Realschule, Erkenntnisse und Einsichten aus internationalen und nationalen Untersuchungen, die Entwicklung nationaler Bildungsstandards, neue Schwerpunkte in den Fachwissenschaften und -didaktiken, Änderungen in den Lehramtsprüfungs- und Ausbildungsordnungen.

Der vorliegende Ausbildungsplan fasst alle diese Neuerungen zusammen und ist deshalb nicht nur anders strukturiert sondern auch inhaltlich neu akzentuiert. Die nunmehrige Benennung als Ausbildungsplan (im Gegensatz zu den früheren Ausbildungsplänen) soll die Ganzheitlichkeit der Ausbildung betonen, in der die allgemeine Ausbildung den gleichen Stellenwert einnimmt wie die fachliche.Der Ausbildungsplan ist in seiner Gesamtheit gemäß § 16 Abs. 4 ZALR eine verbindliche Arbeitshilfe und stellt den individuell auszufüllenden Rahmen für die gemeinsame Arbeit von Seminarleitung, Seminarlehrkräften und Studienreferendaren an der einzelnen Seminarschule dar. Er tritt mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft und ist auch im Bayerischen Realschulnetz unter www.realschule.bayern.de zugänglich.Ich wünsche allen künftigen Referendarinnen und Referendaren sowie allen Seminarlehrkräften viel Erfolg und Freude bei der Ausbildung.

München, 19. April 2004

Anton SchmidLeitender Ministerialrat

1 Lehrplan für die sechsstufige Realschule. München 2001. S. 182 ebd. S. 13

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Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkungen Begründung des Ausbildungsplans.............................................................................................5 Zum Verständnis des Ausbildungsplans: Aufbau, Inhalt, Verbindlichkeit.................................5

1 Ausbildungsabschnitte des Vorbereitungsdienstes 1.1 Erster Ausbildungsabschnitt........................................................................................................71.2 Zweiter Ausbildungsabschnitt.....................................................................................................71.3 Aufgaben für den ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt......................................................8

2 Verbindliche Ausbildungsinhalte für alle Fächer2.1 Studienreferendare als angehende Fachexperten........................................................................102.2 Studienreferendare als angehende Experten für Didaktik ........................................................102.3 Studienreferendare als angehende Experten für Unterrichtsmethoden und -medien..................102.4 Studienreferendare als angehende Erzieher................................................................................112.5 Studienreferendare als angehende Berater und Beurteiler..........................................................122.6 Studienreferendare als angehende Experten in Schulverwaltung und Schulrecht......................122.7 Studienreferendare als Mitgestalter von Schulleben und Schulentwicklung..............................132.8 Studienreferendare als Beamte und aktive Staatsbürger.............................................................13

3 Zusätzliche fachspezifische Ausbildungsinhalte

3.1 Fächer der allgemeinen Ausbildung3.1.1 Pädagogik....................................................................................................................................153.1.2 Psychologie.................................................................................................................................193.1.3 Grundfragen staatbürgerlicher Bildung.......................................................................................233.1.4 Schulrecht/Schulkunde/innere Schulentwicklung.......................................................................27

3.2 Fachseminare 3.2.1 Katholische Religionslehre..........................................................................................................293.2.2 Evangelische Religionslehre ....................................................................................................353.2.3 Deutsch........................................................................................................................................393.2.4 Englisch.......................................................................................................................................413.2.5 Französisch..................................................................................................................................453.2.6 Mathematik..................................................................................................................................473.2.7 Physik..........................................................................................................................................493.2.8 Chemie.........................................................................................................................................513.2.9 Biologie.......................................................................................................................................533.2.10 Geschichte...................................................................................................................................573.2.11 Erdkunde.....................................................................................................................................613.2.12 Sozialkunde.................................................................................................................................633.2.13 Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht.............................................653.2.14 Sport............................................................................................................................................693.2.15 Musik...........................................................................................................................................713.2.16 Kunsterziehung/Werken/Technisches Zeichnen mit CAD.........................................................733.2.17 Haushalt und Ernährung..............................................................................................................773.2.18 Informatik....................................................................................................................................813.2.19 Schulpsychologie.........................................................................................................................85

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Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern Vorbemerkung

Begründung des Ausbildungsplans

Die Wirksamkeit der Bildungs- und Erziehungsarbeit hängt entscheidend davon ab, ob und inwieweit ein Lehrer oder eine Lehrerin zum Experten für Unterricht, Erziehung und Schulentwicklung wird. Insofern ist die professionelle Aus- und Fortbildung von Lehrern kurz- und langfristig der Schlüssel zur qualitativen Verbesserung des Unterrichts und zu einem ggf. erforderlichen Wandel der Lernkultur.Die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Grundlagen für ihren künftigen Beruf haben die Studienreferendare während des Studiums an der Universität erworben; im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen werden sie an die Unterrichtspraxis herangeführt und zu eigenständigem Unterrichten und Erziehen an der Realschule befähigt. Unter der Anleitung von erfahrenen Seminar- und Betreuungslehrern erwerben sie die dafür erforderlichen Kompetenzen und Haltungen, abgestimmt und ausgerichtet auf das spezifische Profil der Schulart Realschule, das im jeweils geltenden Lehrplan dargestellt ist. Darin werden der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Realschule beschrieben, ebenso die besonderen Anforderungen an Unterricht und Schulleben, die sich daraus ergeben.Auf dieser Grundlage soll der hier vorliegende Ausbildungsplan eine gemeinsam zu tragende Vorstellung vom Lehramt an der Realschule sichern und in der Erziehungsarbeit, in der Konzeption von Unterricht und in den Bemühungen um eine kontinuierliche Schulentwicklung Einheitlichkeit dort gewährleisten, wo sie erforderlich ist.

Zum Verständnis des Ausbildungsplans

AufbauDer Ausbildungsplan ist in drei Ebenen gegliedert:

Ebene 1 beschreibt die Ausbildungsabschnitte und die sie kennzeichnenden Ausbildungsformen und Aufgabenschwerpunkte.

Ebene 2 enthält alle Ausbildungsziele- und -inhalte, die für alle Fächer gelten und in allen Fächern Anwendung finden. Sie gehen von den Aufgaben eines Lehrers aus und beschreiben dann, welche Kompetenzen und Haltungen nötig sind, um diesen Anforderungen gerecht werden zu können.

Ebene 3 enthält die zusätzlichen fachspezifischen Ausbildungsziele und -inhalte. Welche Kompetenzen und Haltungen die Studienreferendare erwerben sollen, welche Aufgaben sie zu erfüllen haben, was und ggf. wie die Seminarlehrer sie dabei anleiten und unterstützen sollen, kann nur aus der Zusammenschau aller drei Ebenen erschlossen werden.

Gründe für die NeukonzeptionZahlreiche neue Entwicklungen legten es nahe, dem Ausbildungsplan eine neue Fassung zu geben. Dazu zählten insbesondere

die Entwicklung neuer Schwerpunkte in Fachwissenschaften und Fachdidaktiken, die verschiedenen Änderungen in der Schullandschaft, die neuen Erkenntnisse und Einsichten aus internationalen und nationalen

Untersuchungen und Studien, die Entwicklung nationaler Bildungsstandards, die Neukonzeption der bayerischen Realschule,

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Vorbemerkung Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

die Änderungen sowohl in den Lehramtsprüfungsordnungen als auch in den Ausbildungsordnungen.

Der vorliegende Ausbildungsplan wird demnach nicht nur neu strukturiert, sondern auch inhaltlich neu ausgerichtet. Er enthält neben bekannten Inhalten auch zahlreiche Ergänzungen und vor allem neue Gewichtungen.

VerbindlichkeitGrundsätzlich gilt, dass die Inhalte aller drei Ebenen für die Ausbildungsarbeit gleich verbindlich sind.Der Ausbildungsplan lässt aber den Seminar- und Betreuungslehrern auch genügend Spielraum, um in der konkreten Ausgestaltung der Ausbildungsarbeit die Bedingungen der jeweiligen Schule und der jeweiligen Ausbildungsgruppe zu berücksichtigen.

Die alleinige Verwendung von Begriffen wie „Lehrer“, „Studienreferendare“, „Erzieher“ o. Ä. dient einzig der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit. Selbstverständlich gilt der Ausbildungsplan für Lehrerinnen und Lehrer, Studienreferendarinnen und Studienreferendare usw.

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Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern Vorbemerkung

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Ausbildungsabschnitte Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

1 Ausbildungsabschnitte des Vorbereitungsdienstes

Gemäß § 7 ZALR gliedert sich der Vorbereitungsdienst in zwei Ausbildungsabschnitte.

1.1 Erster AusbildungsabschnittIm ersten Ausbildungsabschnitt werden die Studienreferendare an der Schule ausgebildet, an der das Studienseminar eingerichtet ist (Seminarschule); dabei kann die Ausbildung teilweise auch an einer anderen Realschule stattfinden. Der erste Ausbildungsabschnitt dient der Erweiterung der Kompetenzen im Bereich der Erziehungswissenschaften, der staatsbürgerlichen Bildung sowie der Didaktik und Methodik der Prüfungsfächer auf der Grundlage des Studiums. Er umfasst ferner die Einführung in die Schulpraxis und die Einführung in die besonderen Aufgaben des Realschullehrers.In diesem Ausbildungsabschnitt sollen die Studienreferendare vorrangig dazu befähigt werden, die von ihnen geforderte selbstständige Unterrichtsarbeit in den jeweiligen Fächern erfolgreich zu bewältigen. Deshalb kommt es besonders darauf an, dass die Studienreferendare

die Unterrichtsstunden und die in ihnen initiierten Lernprozesse verfolgen, die Unterrichtsversuche sachgemäß planen, durchführen und auswerten, im Unterricht zunehmend Sicherheit gewinnen, lernen, auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen verantwortbare

Entscheidungen im Unterrichts- und Erziehungsalltag zu treffen, lernen, den Leistungsstand ihrer Schüler festzustellen und zu bewerten.

Erfahrungen sind in folgenden Bereichen zu sammeln: Organisation, Durchführung, Dokumentation und Reflexion bzw. Evaluation eines

Projekts Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Fächer verbindenden

Unterrichtsvorhabens Teamarbeit in Seminar und Kollegium Kommunikations- und Moderationstechniken Präsentationstechniken Stress-, Zeit- und Konfliktmanagement, Psychohygiene

Sie sind überdies vorzubereiten auf die ersten beiden Prüfungslehrproben und die Aufgaben des zweiten Ausbildungsabschnitts.

1.2 Zweiter AusbildungsabschnittIm zweiten Ausbildungsabschnitt werden die Studienreferendare einer anderen Schule (Einsatzschule) zugewiesen, soweit nicht ausbildungsbedingt ein Verbleib an der Seminarschule als Einsatzschule erforderlich ist. Ein Wechsel der Einsatzschule ist möglich; er kann in besonderen Fällen geboten sein.In diesem Ausbildungsabschnitt sollen die Studienreferendare gemäß § 18 (2) ZALR eine andere Schule näher kennen lernen, dort durch Erteilung von Unterricht ihre pädagogischen, fachdidaktischen und methodischen Erfahrungen erweitern und Sicherheit im Unterrichten gewinnen.

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Sie sind überdies vorzubereiten auf die dritte Prüfungslehrprobe, die schriftliche Hausarbeit, das Ablegen des Kolloquiums und der mündlichen Prüfungen.

1.3 Aufgaben in beiden AusbildungsabschnittenIn beiden Ausbildungsabschnitten gelten folgende Aufgaben:

an Fachsitzungen und/oder Dienstbesprechungen teilnehmen und aktiv mitwirken, Niederschriften anfertigen, bei der Betreuung der Fachräume, z. B. Fachbibliothek, mitwirken, eine Pausenaufsicht im 2. Halbjahr des ersten Ausbildungsabschnitts und während des

gesamten 2. Ausbildungsabschnitt übernehmen, an der Abschlussprüfung (Aufsicht, Aufgabenauswahl, Zweitkorrektur) mitwirken und

den Probeunterricht kennen lernen, an schulischen Veranstaltungen, z. B. Wandertagen, Sportfesten, teilnehmen und ggf.

aktiv mitwirken.

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Ausbildungsinhalte Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

2 Allgemeine Ausbildungsinhalte des Vorbereitungs-dienstes

§ 2 ZALR:

Um professionell unterrichten und erziehen zu können, benötigen Lehrer zahlreiche grundlegende Kompetenzen und Haltungen, die es ihnen ermöglichen, in den ihnen zugewiesenen Aufgabenfeldern in unterschiedlichen Situationen und bei variablen Zielen und Inhalten jeweils fachlich und pädagogisch-psychologisch angemessen zu handeln. (vgl. Weinert3, 1998, S. 121)Deshalb ist es vorrangige Aufgabe des Vorbereitungsdienstes, die Studienreferendare dazu anzuregen und darin zu unterstützen, dass sie die für das Lehramt an Realschulen erforderlichen Kompetenzen und Haltungen erwerben und so zu Experten für Unterricht, Erziehung und Schulentwicklung werden. Sie alle tragen dazu bei, dass eine Lehrkraft die folgenden Aufgabenbereiche bewältigen kann:

Der Lehrer ist Experte in seinen Fächern. Der Lehrer ist Didaktiker und Organisator von Lernprozessen. Der Lehrer ist Experte für Unterrichtsmethoden und -medien. Der Lehrer ist Erzieher. Der Lehrer ist Berater und Beurteiler. Der Lehrer ist Experte in Schulverwaltung und Schulrecht. Der Lehrer ist Mitgestalter von Schulleben und Schulentwicklung. Der Lehrer ist Beamter und aktiver Staatsbürger.

In ihrer zweijährigen schulpraktischen Ausbildung sollen die Studienreferendare Kompetenzen und Haltungen erwerben, um die Anforderungen in diesen Aufgabenbereichen so gut wie möglich bewältigen zu können. Dies bedeutet, dass sie noch nicht zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung allen Anforderungen voll entsprechen können, dass sie aber fähig und bereit sein müssen, im Verlauf der Ausbildung ihre Kompetenzen ständig zu erweitern und ihre Haltungen fortlaufend zu reflektieren.Verantwortliche Träger der Ausbildung sind in erster Linie die Studienreferendare selbst. Bei der Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen und Haltungen werden sie angeleitet und unter-

3In: Wissen und Werte für die Welt von morgen, Bildungskongress, München 1998 - 10 -

(1) Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist die theoretisch fundierte schulpraktische Ausbildung für die Tätigkeit im Lehramt an Realschulen (Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BayLBG). Die Studienreferendare sollen schulpraktisch, pädagogisch und didaktisch ausgebildet und gefördert sowie auf ihre Tätigkeit und Verantwortung als Lehrer und Erzieher an Realschulen vorbereitet werden.

(2) Die Ausbildung umfasst

1. allgemeine Inhalte (§ 15), durch die auf der Grundlage des erziehungswissenschaftlichen Studiums die Kenntnisse im Bereich der Erziehungswissenschaften erweitert werden und in die schulische Arbeit eingeführt wird,2. fachspezifische Inhalte (§ 16), die auf die Fächer bezogen sind, in denen die Studienreferendare die Erste Staatsprüfung abgelegt haben.

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stützt von Seminar- und Betreuungslehrern sowie von den Seminar- und Einsatzschulleitern.Im Folgenden werden die für die oben genannten Aufgabenbereiche erforderlichen Kompetenzen und Haltungen, die von allen Ausbildungsfächern gefördert werden können, konkretisiert. Sie sind deshalb für alle Ausbildungsfächer verbindlich.

2.1 Der Studienreferendar als angehender FachexperteDazu gehören:

Fachwissen und -können ständig ergänzen und erweitern, die Allgemeinbildung fortlaufend verbessern und aktualisieren, den Bildungs- und Erziehungswert des Faches begründen, sich mit den Erwartungen identifizieren, die an die Rolle des Lehrers im jeweiligen

Fach geknüpft sind, die Verantwortung des Faches für die Gesellschaft begründen (vgl.

fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgaben), sich für die Anliegen des Faches innerhalb und außerhalb der Schule engagieren, mit einschlägigen Behörden, Institutionen und/oder Betrieben zusammenarbeiten, sich kontinuierlich fachlich in und außerhalb der Schule weiterbilden.

2.2 Der Studienreferendar als angehender Experte für Didaktik Dazu gehören:

sich bei der Planung, Gestaltung und Evaluation von Lernprozessen am jeweils geltenden Lehrplan sowie an den jeweils vorliegenden nationalen Bildungsstandards und den dort ausgewiesenen Prinzipien für „erfolgversprechenden Unterricht“ orientieren,

den Unterrichtsprozess mit Hilfe von Planungsschemata strukturieren und rhythmisieren,

das Prinzip der Elementarisierung und des Exemplarischen berücksichtigen, Unterricht zielorientiert planen, um so das eigene Handeln durchsichtig zu machen

und besser verantworten zu können, die konkreten Ziele und Inhalte lehrplan-, schüler-, situations- und fachorientiert

auswählen, bei der Unterrichtsplanung daran denken, dass es verschiedene Dimensionen von

Lernprozessen (= didaktische Schwerpunkte) gibt, die eine jeweils eigene Unterrichtsgestaltung erfordern,

Unterricht so planen und gestalten können, dass den Schülern der Lebensbezug der Lerninhalte bewusst wird,

Lern- und Arbeitsmethoden selbst immer wieder zum Unterrichtsgegenstand machen.

2.3 Der Studienreferendar als angehender Experte für Unterrichts-methoden und -medien

Dazu gehören: über ein vielfältiges Spektrum an methodischen Möglichkeiten verfügen sowie über

die Möglichkeiten und Grenzen eines verantwortbaren Methodengebrauchs kritisch nachdenken,

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Methodenentscheidungen im Zusammenhang mit Ziel- und Inhaltsentscheidungen sehen,

verschiedene Unterrichtsformen, z. B. direkte Unterweisung, offener Unterricht, Projektarbeit, Freiarbeit, Teamarbeit, Lernen durch Lehren u. a. zur Erreichung unterschiedlicher Ziele und didaktischer Schwerpunkte einsetzen können,

das Prinzip des ästhetischen Lernens berücksichtigen (= sinnenhaftes Wahrnehmen, Deuten und Gestalten in Achtsamkeit und produktiver Verlangsamung),

mit Kollegen im Rahmen von fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterrichtsvorhaben zusammenarbeiten,

bei der Planung und Durchführung von Unterricht entsprechende Hilfsmittel (z. B. fachwissenschaftliche Literatur, Fachzeitschriften, Handreichungen, Computerprogramme, Internet, Lernmittel) nutzen,

Medien, Methoden und Sozialformen sach- und zielorientiert, schüler- und lehrer-orientiert sowie erfahrungs- und situationsorientiert bedenken und auswählen,

Medien sachgerecht, abwechslungsreich und verantwortlich einsetzen, Unterrichtsmaterialen (z. B. Arbeitsblätter, Modelle, Spiele) selbst herstellen können, den Unterricht mit entsprechenden Fragen, Impulsen, Gesprächen und Lernaufgaben

zielorientiert und motivierend steuern, den Schülern die Beschaffung, Bewertung und sachgerechte Verarbeitung von

Informationen unter Nutzung elektronischer Medien nahe bringen, die Präsentation von Arbeitsergebnissen verstärkt fördern, Hausaufgaben sinnvoll stellen und kontrollieren können, fähig und offen sein für fächerübergreifende bzw. fächerverbindende

Unterrichtsvorhaben, Unterricht an außerschulischen Lernorten (z. B. Museen) planen und durchführen

können, bei der Planung von Unterricht mit außerschulischen Einrichtungen zusammenarbeiten

können.

2.4 Der Studienreferendar als angehender Erzieher Dazu gehören:

Kontaktbereitschaft und -fähigkeit zu Jugendlichen aufbauen, über die eigene Rolle als Erzieher und das eigene erzieherische Verhalten in Schule

und Unterricht ständig reflektieren, bereit sein, ggf. auch Hilfe von außen anzunehmen, erkennen, dass erzieherisches Handeln auf Dauer nur dann erfolgreich sein kann, wenn

alle Kollegen zusammen die Erziehungsarbeit mittragen und entsprechend unterstützen,

Freude am Lernen wecken und die Schüler für Inhalte begeistern können, sich in sprachlicher Hinsicht angemessen, korrekt, klar und verständlich äußern, auf die Wirkungen des eigenen äußeren Erscheinungsbildes achten, die Schüler mit ihren Stärken und Schwächen wahrnehmen, wertschätzen und

ermutigen, an der Lebenswelt der Schüler Interesse zeigen und diese ggf. weiterentwickeln

helfen, den Schülern fair und wahrhaftig gegenübertreten,

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selbst Vorbild sein im Hinblick auf Arbeitstugenden und wünschenswerte Umgangsformen und Schüler verständnisvoll und nachhaltig dazu anleiten,

auf jugendliche Fehlerhaftigkeit angemessen reagieren und neue Anfänge erleichtern, den Schülern gegenüber eigene Standpunkte vertreten, jegliche Indoktrination vermeiden, die entwicklungspsychologischen Besonderheiten von Kindern und Jugendlichen

kennen und beim erzieherischen Handeln berücksichtigen, geeignete Methoden zur persönlichen Rückmeldung über Verhalten kennen und

anwenden, auf Unterrichtsstörungen mit einem angemessenen Repertoire von Maßnahmen

reagieren können, Konflikte erkennen, Lösungen erarbeiten und Streitkultur entwickeln, bei der Klassenführung die richtige Balance von Zuwendung und Distanz finden, Wert- und Arbeitshaltungen wie z. B. Verantwortungsbewusstsein,

Gewissenhaftigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Sorgfalt, Zuverlässigkeit und selbstständiges Lernen fördern.

2.5 Der Studienreferendar als angehender Berater und BeurteilerDazu gehören:

die rechtlichen Grundlagen für die schriftlichen und mündlichen Leistungserhebungen sowie für die Bewertung und Beurteilung des Lernforschritts kennen,

sich dessen bewusst sein, dass Notengebung zwar ihren berechtigten und notwendigen Platz in der Schule hat, dass sie aber nicht die einzige Form schulischer Rückmeldung über Lernleistungen sein darf und dass sich nicht alle angestrebten Ziele überprüfen lassen,

ein breites Spektrum an verschiedenen Formen der Leistungserhebung und Leistungsrückmeldung kennen,

Leistungserhebungen nach fachlichen und pädagogischen Gesichtspunkten gestalten und Leistungsbeurteilung transparent machen,

im Unterricht einen Dialog über Leistung, Leistungsbewertung und Leistungskriterien kultivieren,

Lernausgangslage und Lernentwicklung von Schülern wahrnehmen, individualisierende und differenzierende Maßnahmen ergreifen und angemessen beraten,

erkennen, dass kollegiale Unterstützung erforderlich sein kann, über ein Basiswissen der Schullaufbahnberatung verfügen, Schüler und Eltern in Fragen der Erziehung beraten.

2.6 Der Studienreferendar als angehender Experte in Schulverwaltung und Schulrecht

Dazu gehören: die grundlegenden schulbezogenen Inhalte des GG und der BV (insbesondere deren

Art. 131) kennen und seine Tätigkeit darauf ausrichten, dem schulischen Wirken das BayEUG und die RSO zu Grunde legen, sich die Bestimmungen der LDO (insbesondere über Rechte und Pflichten der

Lehrkräfte) aneignen und danach handeln,

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regelmäßig Einblick in die aktuellen Änderungen der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften nehmen,

bereit sein, den Bildungs- und Erziehungsauftrag (Art. 1 BayEUG), die Aufgaben der Schulen (Art. 2 BayEUG) und den Auftrag der Realschule (Art. 8 BayEUG) umzusetzen,

den Lehrplan und weitere Richtlinien für den Unterricht als verbindliche Grundlagen kennen und anwenden.

2.7 Der Studienreferendar als angehender Mitgestalter von Schulleben und Schulentwicklung

Dazu gehören: Schule als lernende Organisation begreifen, die vom konstruktiven, aber auch

kritischen Beitrag aller Mitglieder lebt, das Kollegium als Gemeinschaft begreifen, die die Aufgabe hat, gemeinsam den

Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen, sich aktiv in Organisationsentwicklung einbringen, darüber reflektieren, was die Qualität von Unterricht ausmacht und wie sie sich weiter

entwickeln lässt, Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative, Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein,

Kreativität, Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft entwickeln. fähig und bereit sein, mit den Organen der Schulverwaltung konstruktiv

zusammenzuarbeiten, die Schüler in ihrer altersbedingt zunehmenden Selbstorganisation in der SMV

unterstützen können, mit Eltern kooperieren können, Impulsen offen gegenüber stehen und ggf.

gemeinsame Projekte anregen, Möglichkeiten zur Entwicklung des Schulprofils und zur Gestaltung des Schullebens

wahrnehmen, intensive Kommunikation und Zusammenarbeit sowie Offenheit zwischen allen

Beteiligten (Lehrkräfte, Schulleitung, Eltern und Schüler) pflegen, ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass die interne und externe Evaluation der eigenen

Arbeit und der Arbeit des gesamten Lehrerkollegiums für die Qualitätssicherung und -steigerung sinnvoll und notwendig sind,

fähig und bereit sein, mit externen Partnern der Schule zusammenzuarbeiten.

2.8 Der Studienreferendar als Beamter und aktiver StaatsbürgerDazu gehören:

die Rechte und Pflichten eines Beamten kennen und bereit sein, danach zu handeln, nach den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu handeln und bereit

sein, die Schüler für die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufzuschließen, andere Meinungen, soweit sie nicht gegen die freiheitlich-demokratische

Grundordnung und die Menschenrechte verstoßen, respektieren, durch professionelles, wertorientiertes und verantwortungsbewusstes Handeln in

Unterricht, Schule und Gesellschaft zur Entwicklung eines positiven Lehrerbildes beitragen.

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PÄD Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

3 Zusätzliche fachspezifische Ausbildungsinhalte3.1 Fächer der allgemeinen Ausbildung3.1.1 PÄDAGOGIK

Vorbemerkung

Die Studienreferendare werden im Rahmen des Pädagogikseminars darin unterstützt, die für den Lehrberuf erforderlichen Kompetenzen aufzubauen. Dabei stehen die in der Neufassung der ZALR § 15 (2) 1 formulierten inhaltlichen Schwerpunkte im Vordergrund:

Erziehen und bilden Lehren und lernen Fördern und beraten Schule gestalten und entwickeln

Die genannten Unterpunkte finden sich in den hier differenziert dargestellten Kompetenzen an unterschiedlichen Stellen und in anderer Systematik wieder.Die Ausbildung in Pädagogik knüpft an die in der LPO I beschriebenen Inhalte der Allgemeinen Pädagogik sowie der Schulpädagogik an. Vor diesem Hintergrund geht es nun um zuverlässige Bereitstellung von Handlungskompetenzen. Der Seminarbetrieb in Pädagogik wird daher in enger Anlehnung an die tägliche unterrichtliche Erfahrung der Studienreferendare gestaltet. Die Referendare sind darin zu unterstützen, die der eigenen Persönlichkeit entsprechende Ausprägung der Lehrerrolle aufzubauen und zu stabilisieren. Andererseits ist auch das Lehrerverhalten der Seminarlehrkraft im Sinn des Modelllernens von Bedeutung. In Pädagogik liegt ein Schwerpunkt im Bereich der Erziehung. Diese findet selbstverständlich überwiegend im Rahmen von Unterricht statt, ist also immer auch Gegenstand in den Fachseminaren. Der Erziehungs- und Bildungsauftrag erstreckt sich aber über das einzelne Fach hinaus auf alle Bereiche des Schullebens.

Kompetenzen

1. Sachkompetenz

Die im erziehungswissenschaftlichen Studium erworbenen Kenntnisse werden nun in der konkreten Unterrichtssituation angewendet. Anhand eigener Erfahrung in Lehrversuchen sowie durch Beobachtung von Unterricht erlangen die Referendare schrittweise Kompetenz in der Planung und Gestaltung von Unterricht. Dies erfolgt in Abstimmung und Ergänzung zwischen fachspezifischer Ausbildung, Pädagogik und den übrigen Fächern der allgemeinen Ausbildung.Ein besonders Augenmerk in der Ausbildung der Studienreferendare in Pädagogik liegt naturgemäß auf der fächerübergreifenden Zusammenarbeit, wie sie im Lehrplan verbindlich vorgesehen ist, sowie auf den fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsaufgaben. Als wesentliche Kompetenz der Studienreferendare ist die Fähigkeit zu nennen, über die eigenen Fächer hinaus das Bildungsziel der Realschule im Blick zu behalten. So sind im Rahmen des Pädagogikseminars auch allgemeine Aspekte der Fachdidaktiken der einzelnen Fächer präsent. Videoaufzeichnungen von Unterrichtsstunden bzw. Lehrversuchen oder Unterrichtsbesuche der Seminarlehrkraft für Pädagogik sind daher unerlässlich. Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

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Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern PÄD

die Realschule als sich ständig verändernde und entwickelnde Organisation im Kontext des bayerischen Schulsystems zu begreifen,

die in der Bayerischen Verfassung sowie im Erziehungs- und Unterrichtsgesetz formulierten Bildungs- und Erziehungsziele sich anzueignen und sie - wie in den drei Ebenen des Lehrplans formuliert - umzusetzen,

sich neue Unterrichtsformen anzueignen; den Unterricht mit altersgemäßen Aktions- und Sozialformen zu gestalten,

den Schülern ihrem Alter gemäß Techniken und Abläufe des Lernens bewusst zu machen und ihnen Möglichkeiten zu vermitteln, das Lernen zu lernen,

die Schüler zu Leistungsbereitschaft zu erziehen, durchschaubar und gerecht Leistung zu bewerten, den pädagogischen Freiraum und außerunterrichtliche Aktivitäten im Rahmen des

Schullebens für Erziehungsarbeit sinnvoll zu nutzen, altersspezifisches Schülerverhalten richtig einschätzen und angemessen reagieren zu

können, die Schüler an soziales Handeln heranzuführen, die Ursachen für Disziplinkonflikte zu kennen, über Möglichkeiten der Vermeidung

oder Deeskalation zu verfügen, Medienerziehung kreativ und handlungsorientiert zu leisten z. B. im Rahmen der

Herstellung eigener medialer Produkte (Hörspiel, Beitrag zur Schul-Homepage, Videofilm usw.),

die Schüler zu angemessenem Gebrauch aber auch zu kritischer Bewertung von Medien zu befähigen,

die Schüler zu sinnvoller Freizeitgestaltung anzuleiten.

2. Soziale Kompetenz

Die Referendare erfahren, dass Erziehung und Unterricht wesentlich auf vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Schülern beruht. Dies setzt Annahme und Wertschätzung der Schüler voraus. Weiter sind die sozialen Beziehungen aller am Schulleben beteiligten Personen als Modell für die Jugendlichen wichtig. Sie tragen wesentlich zu Schulklima und Schulqualität bei.Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

den Erziehungsauftrag im Rahmen der Schule wahrzunehmen, sich eigenen Schwächen selbstkritisch zu stellen und sensibel auf die Schwächen

anderer zu reagieren, Schule als Lebensraum für Schüler und Lehrkräfte zu gestalten, eine lernförderliche Sozialstruktur in der Klasse zu entwickeln und eine Klasse

verantwortlich zu leiten, den einzelnen Schüler in der Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit zu

unterstützen, zurückhaltend aber gerecht mit Sanktionen bei Regelverstößen umzugehen, auf geschlechtsspezifische Probleme auch im Rahmen von koedukativem Unterricht

angemessen eingehen und reagieren zu können, die besondere Situation von Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache zu kennen und

damit umgehen zu können, mit pädagogisch sinnvollen Konzepten auf verhaltensauffällige Schüler zu reagieren,

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PÄD Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

sich in die Gestaltung von Schulleben und Schulentwicklung aktiv einzubringen, mit Schülern, Eltern, Kollegen sowie der Schulleitung an der Entwicklung einer

spezifischen Schulkultur zu arbeiten.

3. Beratungs- und HandlungskompetenzSchüler erfahren in ihrer Entwicklung, dass ihre Schullaufbahn nicht immer linear verläuft. Gerade an der Realschule besteht daher ein besonderer Förderungs- und Beratungsbedarf. Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

Schüler differenziert wahrnehmen, beobachten und ihre Entwicklungsprozesse beschreiben zu können,

pädagogisches Feingefühl zu entwickeln, Schüler über ihren Lernfortschritt zu informieren, sie auf Begabungen hinzuweisen

und sie bei Entscheidungen über die Schullaufbahn zu beraten, Schüler und Eltern bei lern- und entwicklungsspezifischen Problemen zu beraten, Schulaufbahnen in ihrer Durchlässigkeit zu kennen und mit den Betroffenen

angemessene Entscheidungshilfen zu erarbeiten, andere Schulformen in ihren Konzepten zu kennen und ggf. beratend tätig zu werden, bei Lern- und Verhaltensstörungen Förder- und Integrationsmaßnahmen im Rahmen

der Realschule zu kennen und einzusetzen, Schüler und Eltern bei der Gestaltung des häuslichen Arbeitsumfelds zu beraten, bei außerunterrichtlichen Aktivitäten, bei Projekten sowie im Gestaltungsrahmen von

Schule als Lebens- und Erfahrungsraum den Teamgedanken umzusetzen, Grenzen der eigenen Beratungskompetenz zu erkennen und Wege professioneller

Hilfen aufzuzeigen.

4. SelbstkompetenzDie Studienreferendare werden darin unterstützt, sind aber auch selbst darin gefordert, modellhaft Kompetenzen zu entwickeln. Es handelt sich um Kompetenzen und Einstellungen, die in Ebene 1 des Lehrplans ausdrücklich genannt werden: Teamfähigkeit, vernetztes Denken, Verantwortung für sich und die Gemeinschaft, kulturelle und interkulturelle Erziehung, ethisches Urteilen und Handeln, Mitverantwortung und Mitgestaltung der demokratischen Gesellschaft, Selbstständigkeit und Eigeninitiative. So kann in gemeinsamer Verantwortung der Einzelne im Rahmen einer Schulgemeinschaft Souveränität, Sicherheit und Freude an der Zusammenarbeit entwickeln.Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

Autorität, Ich-Stärke und Sicherheit zu entwickeln und auszustrahlen, kontinuierlich die eigene Persönlichkeit weiter zu entwickeln, später ggf. auch

entsprechende Fortbildungsangebote wahrzunehmen, im Kontakt mit Kollegen den Austausch über das eigene Wirken zu suchen und zu reflektieren,

im Sinne der Personalentwicklung mit den Mitteln der Selbstevaluation sich über Stärken und Schwächen klar zu werden und an der eigenen Veränderung zu arbeiten,

Balance zu halten zwischen Schule und außerschulischen Lebensbereichen wie Familie, Sport, Freizeitgestaltung,

zwischen den Anforderungen an eine Lehrkraft und den eigenen Vorstellungen einen Ausgleich zu finden,

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einen adäquaten Erziehungsstil zu entwickeln, auch mit Niederlagen konstruktiv umgehen zu können,

Hilfen (z. B. Supervision) bei krisenhafter Entwicklung oder bei Überbeanspruchung in Anspruch zu nehmen,

im Kreise des Kollegiums und gegenüber der Schulleitung eine Form des offenen Austauschs zu pflegen und so dem Teamgedanken vor isolierter Aktion den Vorzug zu geben.

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3.1.2 PSYCHOLOGIE

Vorbemerkungen

Der Ausbildungsplan für Psychologie gibt den Studienseminaren eine gemeinsame Arbeitsgrundlage. Er legt eine allgemeine Zielsetzung für das Fach Psychologie fest. Spezielle Kompetenzen der Studienreferendare sollen herausgeformt, die Inhalte mit erwachsenengerechten Methoden aufbereitet und entsprechend der Vorgaben in LPO II und ZALR umgesetzt werden. Dabei ist es erforderlich, inhaltliche Schwerpunkte zu setzen, die sich auch aus der Zusammenarbeit mit den Fachseminaren und dem Seminar Pädagogik ergeben. Auch die angeführten Methoden sind als Orientierung zu betrachten, für die Arbeit im Seminar müssen sie wegen der zeitlich engen Begrenzung aufgabenspezifisch ausgewählt und variiert werden.Grundsätzlich soll die Ausbildung in Psychologie an die Inhalte der LPO I anknüpfen und die wissenschaftlichen Grundlagen eng an die Unterrichtspraxis anbinden, so dass sie für die Umsetzung im fachspezifischen Bereich sinnvoll genutzt werden können. Da es um die Entwicklung von Kompetenzen geht, ist eine bloße Wissensvermittlung unzureichend und nicht im Sinne der Ausbildung. Deshalb werden viele Arbeitseinheiten im Seminar Trainingscharakter haben. Von ihrem Selbstverständnis her hat die Psychologie eine unterstützende Funktion. Sie leistet ihren Beitrag zur Entwicklung und Optimierung verschiedener Kompetenzen für Unterricht und Erziehung.

Kompetenzen

1. SachkompetenzAuf dem Hintergrund des systemischen Denkmodells der Psychologie wird ein Wissen um vielfältig miteinander vernetzte Zusammenhänge entwickelt. Die an der Universität erworbenen Fachkenntnisse werden erweitert und auf die Praxis übertragen. Wichtige Arbeitsfelder stammen aus der Pädagogischen Psychologie, der Entwicklungspsychologie und der Sozialpsychologie. Dabei können Erkenntnisse aus verschiedenen psychologischen Richtungen aufgenommen werden.

2. Soziale KompetenzDie Studienreferendare setzen ihre soziale Kompetenz ein und erweitern sie. Probleme und Konflikte sollen angenommen und gelöst, die eigene Wahrnehmung kritisch reflektiert werden. Darüber hinaus wird die Fähigkeit zur Teamarbeit gestärkt und das Interesse für die Mitarbeit an Personal- und Schulentwicklung geweckt.Der Studienreferendar soll eine tragfähige, lebendige Beziehung zu Schülerinnen und Schülern aufbauen und pflegen lernen. Mit seinen erworbenen Fähigkeiten wirkt er positiv auf gruppendynamische Prozesse ein, gibt den Schülern Möglichkeiten zum sozialen Lernen und zeigt konstruktive Verhaltensmodelle auf.

3. SelbstkompetenzIm Seminar soll ein Prozess der Reflexion des beruflichen Selbstverständnisses in Gang gesetzt, Interesse an Fort- und Weiterbildung sowie persönlicher Entfaltung und Entwicklung geweckt werden. Die Studienreferendare erkennen ihre eigenen Stärken, setzen sie Gewinn bringend ein und lernen ihre Ressourcen zu pflegen. Berufliche Belastungsfaktoren sollen richtig eingeschätzt und ein angemessener Umgang mit ihnen angestrebt werden. Dabei

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lernen die Seminarteilnehmer Methoden kennen, problematische Situationen im Team zu bearbeiten, persönliche Kraftquellen zu entdecken, Stress zu bewältigen, durch Zeitplanung und Zielsetzung ihre berufliche Tätigkeit effektiv zu gestalten und auf die eigene Psychohygiene zu achten.

4. Beratungs- und HandlungskompetenzÜber diese drei Grundkompetenzen hinaus wird die Beratungskompetenz und Handlungskompetenz der Studienreferendare gefördert. Dies befähigt sie, Sachverhalte unter den verschiedenen psychologischen Gesichtspunkten zu betrachten und eine genaue Problemanalyse vorzunehmen. Auf dem Hintergrund eines theoriebasierten Wissens werden in Kooperation mit den Betroffenen Ansätze für Lösungen erarbeiten. Die dabei entwickelten Handlungsmöglichkeiten dienen der Beratung bei individuellen Schülerproblemen sowie der Zusammenarbeit mit Eltern und Kollegen. Die Referendare setzen sie im Umgang mit Klassen ein und tragen so zur Nutzung der persönlichen Ressourcen aller Beteiligter bei.

Inhalte der Ausbildung und Verteilung auf die Ausbildungsabschnitte

Grundlagen für die Ausbildung in Psychologie sind die Ausführungen nach §15 (2) 2. der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR). Daraus ergeben sich folgende Inhalte:

1. Selbst- und Sozialkompetenz der Lehrkraft entwickelnReflexion von beruflicher Identität, Lehrerrolle und schulischen Bedingungen

Die berufliche Identität des Lehrers Merkmale der Lehrerrolle Der Lehrer im schulischen Kontext

Training des Lehrerverhaltens, Ressourcennutzung und Kompetenzförderung Erfolgreiches Lehrerverhalten Selbstbeobachtung und Verhaltenskontrolle Training beruflicher und sozialer Kompetenzen Bewältigungsstrategien für Konflikte und Belastungssituationen Supervision und Coaching als Möglichkeiten berufsbegleitender Beratung Psychohygiene im Lehrberuf - Prävention vor Burnout

Einführung in Personal- und Schulentwicklung Selbstevaluation des erzieherischen und unterrichtlichen Erfolgs Säulen der Schulentwicklung Möglichkeiten der Mitwirkung bei der Schulentwicklung an der eigenen Schule

2. Sozialverhalten und Beziehungen gestaltenSoziale Interaktion und Kommunikation

Soziale Wahrnehmung Grundlagen gelingender Kommunikation Störungen in der Kommunikation Soziale Interaktion mit Schülern, Eltern, Vorgesetzten und zwischen den Lehrern

Förderung sozialer Strukturen und Prozesse schulischer Gruppen Wahrnehmung und Optimierung sozialer Strukturen

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Phasen der Gruppenentwicklung Möglichkeiten der Einflussnahme auf gruppendynamische Prozesse Förderung der Teamfähigkeit Prävention und Intervention bei Konflikten Kompetenz zur Führung von Klassen

3. Lern und Arbeitsverhalten entwicklungsgerecht fördern

Motivation und Emotion im schulischen Kontext Lern- und Leistungsmotivation Bedeutung von Emotionen für schulisches Lernen

Formen schulischen Lernens und problemlösenden Denkens Gedächtnis Schulisches Lernen Kreativität und Problemlösung

Erkennen und Analysieren von Arbeits- und Lernproblemen Ursachen von Arbeits- und Lernschwierigkeiten Störungsbilder wie ADHS, LRS, Dyskalkulie Diagnosemöglichkeiten durch die einzelne Lehrkraft oder von Fachleuten

Möglichkeiten der Förderung bei Lernschwierigkeiten Verschiedene inner- und außerschulische Lernhilfen Zusammenarbeit mit dem Elternhaus

4. Beraten und Konflikte bewältigenSozial erwünschtes Verhalten in der Entwicklung von Schülern

Späte Kindheit, Jugendalter und Adoleszenz Entwicklungsaufgaben der verschiedenen Altersabschnitte Voraussetzungen für einen positiven Entwicklungsverlauf

Analyse und Modifikation von problematischem Lern- und Sozialverhalten Der soziale Konflikt Umgang mit Unterrichtsstörungen und Disziplinschwierigkeiten Formen abweichenden Verhaltens wie z. B. Gewalt, Mobbing, Rückzug und Möglichkeiten der Modifikation Kenntnis des Systems inner- und außerschulischer Fachleute

Kommunikatives Training für die Beratung von Schülern und Eltern Kommunikationstraining für Beratungs- und Konfliktsituationen Notwendigkeit und Formen zeitgemäßer Elternarbeit

Vor dem Einstieg in psychologische Inhalte sollte ein Verständnis für professionelle psychologische Denk - und Arbeitsweisen geschaffen werden, dazu kann z. B. das theorieneutrale Person-Situations-Modell gehören.

Arbeitsformen und Aktivitäten in der Seminarausbildung

Die hier aufgeführten Arbeitsformen und Aktivitäten sind sorgfältig auszuwählen und variabel einzusetzen!

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In den Seminarsitzungen wird mit einer Methodenvielfalt gearbeitet. Die Referendare eignen sich somit in unmittelbarer Erfahrung ein Methodenrepertoire für ihren eigenen Unterricht an, unter anderem Übungen zur Selbstreflexion, Selbstevaluation, Konfliktlösungsmethoden, Interaktionsmethoden, Feedback-Methoden, Fallbesprechungen, Supervision, Coaching, Praxissimulation, Rollenspiel, Planspiel, Verhaltensübungen, Übungen zur Entspannung und Konzentration.Insgesamt sollte eine Mischung von Theorieinput, Reflexionsmöglichkeiten, Erarbeitungsphasen, Trainings- und Übungseinheiten, Elementen von Selbsterfahrung sachgemäß angeboten werden. Die Seminarlehrkraft bemüht sich um Methoden eines handlungsorientierten, eigenverantwortlichen, erwachsenengerechten Arbeitens entsprechend dem Inhalt und den Zielsetzungen im Seminar. Wo immer es sinnvoll und möglich ist, sollte mit dem Seminar in Pädagogik zusammengearbeitet werden. Gewinn bringend kann dabei auch die gemeinsame Gestaltung eines Blockseminars sein, etwa gegen Ende des ersten Ausbildungsabschnitts zur Vorbereitung auf das Einsatzjahr (Zeit- und Stressmanagement, Training von Methoden zum Aufbau sozialer Kompetenzen oder Kommunikationsübungen).Hauptbezugssystem für psychologisches Wirken ist die Praxis. Die Seminarlehrkraft in Psychologie sollte nach Möglichkeit eine Unterrichtsstunde von jedem Referendar sehen und unter psychologischen Aspekten besprechen. Hierbei bietet sich neben der Zusammenarbeit mit den Fachseminarlehrkräften und der Seminarlehrkraft in Pädagogik auch die Besprechung in der Seminarsitzung mit allen Referendaren an, wenn die Stunde auf Video aufgezeichnet wurde. Eine Verbindung mit Ausbildungsinhalten ist situationsbezogen möglich und wünschenswert.Die Besprechung aktueller Praxisbeispiele ist wichtig und kann verschiedene Ausbildungsinhalte umfassen. Gerade im zweiten Ausbildungsjahr ist für die fachlich orientierte Reflexion von Erfahrungen Zeit einzuräumen.Die Planung und Durchführung eines gemeinsamen Projekts (Lernen lernen, Tutorenausbildung, Streitschlichter, Konzentrationstraining, Sozialkompetenztraining für Schüler usw.) fördert die Teamfähigkeit und Handlungskompetenz der Referendare.Wünschenswert ist die Erkundung von Grundschulen oder von alternativen Schulen und damit eine Auseinandersetzung mit den dort jeweils zu Grunde liegenden psychologischen Konzepten.Die Referendare sollten im Rahmen ihrer Ausbildung wenigstens ein inner- oder außerschulisches Beratungsangebot kennen lernen: z. B. Beratungslehrkräfte, Schulpsychologischer Dienst, Schulberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen, AIDS- oder Drogenberatungsstellen oder das Jugendamt. Das Wissen um solche Einrichtungen und deren Arbeitsweise fördert die Vernetzung mit außerschulischen Einrichtungen und eröffnet für die Referendare zusätzliche Möglichkeiten im Feld von Prävention und Intervention.

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3.1.3 GRUNDFRAGEN STAATSBÜRGERLICHER BILDUNG

Ausbildungsziele und Inhalte

Die Ausbildung im Fachbereich „Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung“ ist verpflichtend für alle Referendare, unabhängig von der Kombination der Unterrichtsfächer, in denen sie didaktisch und methodisch ausgebildet werden. Die Referendare sollen in die Lage versetzt werden, sich kompetent mit politischen und sozialen Anliegen zu befassen. Dazu gehört, dass sie vor schwierigen Fragestellungen auch dann nicht ausweichen, wenn dafür im politischen und sozialen Kontext noch keine überzeugenden Antworten gefunden sind.Politische Bildung und Beamtenstatus hängen zusammen - und nicht nur deswegen, weil alle Referendare Beamte auf Widerruf sind. Lehrer sind in besonderem Maße dafür verantwortlich, die ihnen anvertrauten Jugendlichen bei der politischen Sozialisation zu begleiten. Sie haben die vorrangige Verpflichtung, diese Jugendlichen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gewinnen und sensibel zu machen gegenüber aller Demagogie.Zielsetzung der Ausbildung in „Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung“ ist es, die Studienreferendare ausgehend von der kritischen Analyse zur reflektierten Bejahung des politisch-sozialen Systems der Demokratie hinzuführen: Demokratie bedeutet vor allem, immer wieder nach den besten Wegen zu suchen, wie politische und soziale Probleme gelöst werden können, und zwar so, dass bei der Konfliktbewältigung auch abweichende Meinungen angemessen berücksichtigt werden. Hier wird deutlich, dass demokratische Verfahren nicht allein auf Mehrheitsentscheidungen reduzierbar sind, sondern dass zu ihrem Wesensgehalt unverzichtbar der Minderheitenschutz gehört.Insgesamt müssen die Referendare dazu motiviert werden, Politik als etwas zu akzeptieren, was mit der eigenen Situation zu tun hat, und politische Bildung als wichtiges, weit über die Ausbildung für das Lehramt hinausreichendes und letztlich auch die Berufstätigkeit als Lehrer überschreitendes Anliegen aufzufassen.

GrundkenntnisseZu jeder Analyse politischer Erscheinungen und Vorgänge gehört entsprechendes Hintergrundwissen. Es ist deshalb erforderlich, dass die Referendare sich mittels geeigneter Methoden die erforderlichen politischen Fachbegriffe ebenso aneignen wie die Elemente der politischen Institutionen und Prozesse.Die in § 15 (2) 4 ZALR vorgegebenen Themenkreise (im Folgenden kursiv) können mit den hier genannten Lerninhalten behandelt werden, wobei diese allerdings nur als eine Empfehlung zu sehen sind und der steten Reflexion und ggf. Aktualisierung bedürfen.

Begründung und Rechtfertigung öffentlicher Herrschaftsgewalt zur Notwendigkeit von Herrschaft der historische Wandel der Rechtfertigung von Herrschaft Legitimationsprobleme in der postindustriellen Gesellschaft

Politische Ordnungsform der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern und ihre Begründung

der Weg zu einer europäischen Verfassung Institutionen und Verfahren auf europäischer Ebene die Entstehung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Grundrechte/Diskussion einer universellen Geltung der Menschenrechte

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Merkmale des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland Chancen und Probleme der Wiedervereinigung Deutschlands Besonderheiten der Bayerischen Verfassung

kritische Auseinandersetzung mit anderen politischen Ordnungsideen der Gegenwart totalitäre Herrschaftssysteme und Ideologien die Ordnungsmerkmale liberaler Demokratien Regionalisierung - Föderalismus - staatsübergreifende Organisationen:

Ordnungskonzeptionen im Spannungsfeld zwischen Autonomie und Zentralismus

der politische Prozess in der parlamentarischen Demokratie am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland

Meinungsbildung Machtausübung Gesetzgebung Machtbegrenzung und Machtkontrolle

ökonomische und soziologische Grundprobleme der Gesellschaft Reform von Staat und Gesellschaft das System der Sozialen Marktwirtschaft Altersstruktur und soziale Sicherungssysteme Veränderungen in der Berufs- und Arbeitswelt, sozialer Wandel Jugend heute Chancen und Gefahren der Globalisierung

besondere Inhalte der politischen Bildung Deutschland und seine Rolle in der Weltpolitik Fragen der Friedens- und Sicherheitspolitik

Methodische Verbindung von Grundkenntnissen und Prozessanalyse

Für eine sinnvolle Verbindung von Grundwissen und Prozessanalyse bietet sich das exemplarische Verfahren an, das von einzelnen Erscheinungen des politischen und sozialen Geschehens ausgeht und von dort zu einem umfassenden Verständnis führt. Es ist Aufgabe des Seminarlehrers, die verlangten Zielsetzungen an jenen Inhalten exemplarisch zu verdeutlichen, die ihm dafür geeignet erscheinen und die den Vorkenntnissen und Interessen der Referendare entsprechen.

Wichtig ist es, die einzelnen beispielhaften Erscheinungen in einen umgreifenden Zusammenhang einzuordnen. Je wirklichkeitsnäher die ausgewählten Beispiele sind, je mehr sie die eigene Existenz betreffen, umso eher sind sie geeignet, politische Bildung als Lebens- und Weltorientierung zu veranschaulichen. Nicht zu vermeiden ist dabei, dass Einzelphänomene oftmals unterschiedlich gedeutet werden. Aber gerade dies - Präzisierung, Diskussion, Akzeptanz auch abweichender Meinungen - macht den Wert politischer Bildung aus.

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GSB Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

1. Fachliche Kompetenzen

Die Studienreferendare wissen um die Wertgebundenheit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und

sehen es als ihr Anliegen, ihre Berufspraxis an diesen Werten auszurichten. sind bereit und in der Lage, sich solide und fortlaufend über Entwicklungen in Politik

und Gesellschaft zu informieren und sich auf dieser Grundlage ein gesichertes Basiswissen und ein eigenes Urteil zu bilden.

vermeiden bei ihrer Meinungsbildung die „schrecklichen Vereinfachungen“; sie sind ideologiekritisch und -resistent.

kennen (zeit-)geschichtliche Hintergründe und deren Aus- und Nachwirkungen auf Staat und Gesellschaft.

sind informiert über den Föderalismus, wissen um regionale und lokale Besonderheiten und können nationalstaatliche Anliegen in den europa- und weltpolitischen Kontext einordnen.

zeigen sich aufgeschlossen für ökonomische Vorgänge und begreifen die soziale Marktwirtschaft als maßgeblichen Rahmen der künftigen Erwerbstätigkeit ihrer Schüler.

sind vertraut mit sozialen Entwicklungen, um die Lebenswelt(en) ihrer Schüler besser verstehen zu können.

reflektieren den Bildungsauftrag der Schule im freiheitlichen und demokratischen Staat.

sind in der Lage, politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen in ihren Auswirkungen auf das Bildungssystem zu erkennen.

kennen bildungspolitische Positionen und können diese selbständig und kritisch beurteilen.

sind aufgeschlossen für lokale soziale und politische Gegebenheiten, die sich auf die je eigene Schule auswirken.

2. Didaktische und methodische Kompetenzen Im Umgang mit ihren Schülern tolerieren die Studienreferendare unterschiedliche

Meinungen und fordern zu deren Diskussion heraus. In ihrem Unterricht wirken die Studienreferendare darauf hin, dass Konflikte

gewaltfrei gelöst werden, und fördern die Bereitschaft nach Kompromiss und Konsens zu suchen.

Äußern die Schüler Fragen und Anliegen, die Politik und Gesellschaft betreffen, so gehen die Studienreferendare darauf ein, auch wenn dabei der inhaltliche Rahmen des eigenen Faches überschritten werden sollte.

Die Studienreferendare sind aufgeschlossen für die Vermittlung von politischer Bildung im Rahmen des fächerübergreifenden Unterrichts und in der Projektarbeit.

Die Studienreferendare sind bereit, Aspekte der Vermittlung von Politik zu bedenken, und fähig zur kritischen Medienanalyse.

3. Personale KompetenzenDie Studienreferendare

sind fähig zur Reflexion der Rolle des Lehrers und dessen Verantwortung im freiheitlichen und demokratischen Staat.

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wissen um die Vorbildwirkung des Lehrers als mündiger und Demokratie bewusster Bürger.

treten aktiv und kenntnisreich gegen Demokratie gefährdende Tendenzen ein. sind willens und in der Lage, andere Meinungen als die ihre, die in der politischen

Diskussion vertreten werden, aus sich heraus zu verstehen, sich kritisch mit ihnen auseinander zu setzen und dabei auch die eigene Position in Frage zu stellen.

können mit Unvereinbarkeiten und – soweit dies die freiheitlich-demokratische Grundordnung zulässt – mit Widersprüchen und Paradoxien umgehen.

sind bereit, sich über den Unterricht hinaus für die Belange ihrer Schüler und ihrer Schule einzusetzen.

sind sensibel für die Außenwirkung ihrer Schule in der Wahrnehmung der Eltern und des Schulortes.

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SR/SK Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

3.1.4 SCHULRECHT/SCHULKUNDE/INNERE SCHULENTWICKLUNG

Vorbemerkung

Die folgenden Ausbildungsinhalte ergänzen und konkretisieren alle unter 2 genannten Kompetenzen.Für die Fachsitzungen Schulrecht/Schulkunde/innere Schulentwicklung sind dabei besonders die verpflichtenden Unterpunkte

2.6 Studienreferendare als angehende Experten in Schulverwaltung und Schulrecht, 2.7 Studienreferendare als Mitgestalter von Schulleben und Schulentwicklung sowie 2.8 Studienreferendare als Beamte und aktive Staatsbürger

nachzulesen und zu beachten.Die Kompetenzen werden allerdings nicht allein in den Fachsitzungen erworben; der Seminarleiter sichert auch darüber hinaus den Rahmen, damit die Studienreferendare diese Kompetenzen erwerben, anwenden und erweitern können.Die folgende Liste legt keine Reihenfolge fest. Sie kann auch je nach Bedarf ergänzt werden; auch Schwerpunktsetzungen in den aufgeführten Teilbereichen sind möglich und oft nötig.

Die Einzelbereiche

1. Kompetenzen im Bereich Schulrecht in Bayern.Dazu gehören:

die Wahl des schulischen Bildungsweges und die Aufnahmebedingungen an die Realschule sowie die grundlegenden Vorschriften zu einem Schulwechsel kennen lernen,

die Inhalte des Unterrichts und die Grundsätze des Schulbetriebs verinnerlichen, über Leistungsnachweise, das Vorrücken und Wiederholen sowie über die Zeugnisse

Kenntnisse erwerben und diese richtig anwenden, zu den verschiedenen Prüfungen wesentliche Vorschriften kennen und gegebenenfalls

umsetzen können, die wichtigsten Aufgaben und die Stellung des Schulleiters, der Lehrerkonferenz, der

Klassenkonferenzen und der Fachkonferenzen kennen, über besondere Einzelbestimmungen, z. B. zur Legasthenie, Wissen erwerben und in

der Praxis anwenden können.

2. Kompetenzen im Bereich Schule, Schüler, Erziehungsberechtigte.Dazu gehören:

Kenntnisse über schulische und außerschulische Einrichtungen zur Beratung und Information erwerben und weitergeben können,

Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens kennen, über alle grundlegenden Rechte und Pflichten von Schülern und

Erziehungsberechtigten Bescheid wissen und diese in der Praxis anwenden, theoretische und praktische Sicherheit im Bereich Erziehungs- und

Ordnungsmaßnahmen erlangen.

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3. Kompetenzen im Bereich Rechte und Pflichten der Lehrkraft.Dazu gehören:

Wissen zu erwerben über die entsprechenden Paragrafen der LDO, andere maßgebliche Vorschriften, z. B. zu den Themen Aufsicht, Haftung,

Arbeitszeitregelung, Urheberrecht, Datenschutz, kennen lernen und im Dienst anwenden können.

4. Kompetenzen im Bereich ihrer Ausbildung Dazu gehören:

um die Rechtsgrundlagen (LPOII, ZALR) wissen, Kenntnisse zur Organisation und zum Verlauf des Vorbreitungsdienstes unter

Gebrauch der ASR verinnerlichen, um die Inhalte der allgemeinen und der fachspezifischen Ausbildung wissen, einen gesicherten Kenntnisstand über die 2. Staatsprüfung, die Bildung der

Gesamtprüfungsnote und die Platzziffer erwerben.

5. Kompetenzen im Bereich Schulkunde.Dazu gehören:

gesicherte Kenntnisse über das Schulwesen in Bayern erwerben, umfangreiche Kenntnisse über die Realschule in Bayern erwerben und richtig

weitergeben können, dieses Wissen ständig mit aktuellen bildungspolitischen Bezügen ergänzen und

einordnen zu können.

6. Kompetenzen im Bereich Innere Schulentwicklung.Dazu gehören:

Relevante Inhalte, Grundsätze und Bereiche, wie sie z. B. in 2.7. untergliedert sind, und Projekte der Inneren Schulentwicklung, z. B. BRN, Schulentwicklungsportale, i.s.i., Modus21, S.E.T., die Qualitätsagentur o. a., theoretisch kennen zu lernen und das Wissen darum weitergeben zu können,

Motivation zu entwickeln, selbst einen Beitrag zur Entwicklung der Inneren Schulentwicklung leisten zu wollen.

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3.2 Fachseminare

3.2.1 KATHOLISCHE RELIGIONSLEHRE

Vorbemerkung

Rahmenbedingungen für den ReligionsunterrichtDie Stellung des Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach ist im Grundgesetz Art. 7 geregelt. Die zentrale Bestimmung für den Religionsunterricht ist im Absatz 3 Satz 1 und 2 enthalten: „Der Religionsunterricht ist in öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet der staatlichen Aufsichtspflicht wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“ Die Sorge um den Religionsunterricht teilen sich Staat und Kirche. Der Staat stellt die Rahmenbedingungen sicher und die Kirche zeichnet für die inhaltliche Ausgestaltung verantwortlich. Was für den Religionsunterricht im Allgemeinen gilt, ist auch im Besonderen für die Ausbildung der Lehrkräfte, die den Religionsunterricht erteilen, von Bedeutung.

Die Verantwortung des StaatesDie Erteilung des Religionsunterrichts und somit auch die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, die ihn erteilen, sind eine staatliche Aufgabe. Der Staat als Schulträger gewährleistet dieses Fach. Deshalb unterliegt der Religionsunterricht staatlicher Schulaufsicht und staatlichem Schulrecht. Der Staat muss sicherstellen, dass der Religionsunterricht ein Unterrichtsfach mit derselben Behandlung wie andere Lehrfächer ist. Das gilt in besonderer Weise auch für die entsprechende Ausbildung der Lehrkräfte, die das Fach Religion unterrichten. Aus der Verantwortung des Staates ergibt sich der Anspruch, dass die Ziele und Inhalte sowohl des Religionsunterrichts als auch der Religionslehrerbildung im Kontext der schulischen Bildungs- und Erziehungsaufgaben formuliert und verwirklicht werden.

Die Verantwortung der KircheDer Religionsunterricht gehört in den gemeinsamen Verantwortungsbereich von Staat und Kirche. Ohne eine solche Mitwirkung der Kirchen kann Religionsunterricht nicht stattfinden. Gemäß der Verfassung entscheiden die Religionsgemeinschaften nach Maßgabe ihrer Grundsätze über die Ziele und Inhalte des Religionsunterrichts. Die Katholische und die Evangelische Kirche verstehen den katholischen bzw. den evangelischen Religionsunterricht als bekenntnisgebundenen Unterricht. Er weiß sich der Zusammenarbeit der Konfessionen verpflichtet. Aus der verfassungsrechtlich gegebenen Mitverantwortung der Kirchen für den Religionsunterricht ergibt sich notwendigerweise auch ein Recht auf Mitgestaltung von Maßnahmen der Religionslehrerbildung, um die Qualität des Religionsunterrichts zu sichern und ggf. weiterzuentwickeln. Darüber hinaus erstreckt sich die Verantwortung der Kirche auch auf die Autorisierung des Lehrpersonals. Das Fach Katholische Religionslehre unterrichten darf nur, wer vom Ortsbischof die „vorläufige Unterrichtserlaubnis“ für die Zeit der schulpraktischen Seminarausbildung bzw. die „Missio canonica“ für die unterrichtspraktische Tätigkeit nach der bestandenen zweiten Staatsprüfung erhält.

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In ihrem Antrag auf die Verleihung der Missio canonica erklären sich die Religionslehrer bereit,

den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen,

in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche zu beachten.

Ferner wird gemäß Beschluss zum „Religionsunterricht in der Schule“, den die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland 1974 in Würzburg verabschiedet hat, ein „vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Religionslehrern und den kirchlichen Amtsträgern“ erwartet. Denn in der Lehrbeauftragung des Religionslehrers nimmt der Bischof im Namen der Kirche den angebotenen kirchlichen Dienst des Religionslehrers an; zugleich mit diesem Auftrag wird so die Solidarität der Kirche mit dem Religionslehrer und des Religionslehrers mit der Kirche bekundet.

Die Seminarausbildung im Fach Katholische ReligionslehreDie Unterscheidung der Lehrerbildung in eine erste Phase (Universität), zweite Phase (Referendariat) und dritte Phase (Fortbildung) deutet an, dass lebenslanges Lernen unerlässlich ist. Während die Theologie als wissenschaftliche Disziplin auf akademischer Ebene die Instanz ist, die in der Ausbildung vorrangig jene Kompetenz vermittelt, die notwendig ist, um „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ unterrichten zu können“, zielt die schulpraktische Seminarausbildung in KR auf die Aus- und Weiterbildung jener Kompetenzen, die notwendig sind, um als Religionslehrer die an der Universität gewonnenen theologischen, religionspädagogischen und religionsdidaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten unter den Gegebenheiten am Lernort Schule und im Hinblick auf die Bildung und Erziehung von Jugendlichen und Heranwachsenden in ihrer jeweiligen Lebenssituation umzusetzen. Religionslehrer sind die Adressaten einer Vielfalt von Erwartungen sowohl im Hinblick auf ihre fachliche Rolle als auch im Hinblick auf ihre Person. Deshalb sollte in jeder Phase ihrer Tätigkeit ihr Augenmerk nicht nur der Schule und den Schülern, sondern auch der eigenen Persönlichkeitsentwicklung gelten. Sie sind in einer ganz spezifischen Weise als Person gefragt. Gemeint ist der Geist bzw. ihre Spiritualität, aus dem bzw. aus der heraus sie Religion unterrichten. Diese spirituelle Kompetenz bezieht sich auf das Bemühen, Leben und Glauben im eigenen Lebensvollzug zusammenzubringen und das Leben vom Glauben her zu deuten. Diesbezüglich sind die Studienreferendare selbst aufgerufen, alle Möglichkeiten der spirituellen Weiterbildung zu nutzen. Aber auch die Ausbildung muss dem Rechnung tragen, indem den Studienreferendaren im Rahmen der Ausbildungsformen (z. B. Fachsitzungen) Gelegenheiten eingeräumt werden, spirituelle Impulse zu üben.Die spirituelle Kompetenz ist nicht nur von grundlegender Bedeutung für die Persönlichkeitsbildung der Religionslehrer, sondern auch für die Schulpastoral, welche die Schule als Lebensraum betrachtet und sich um die Förderung der Schulkultur aus religiöser Sicht bemüht. Die Schulpastoral versteht sich als fachspezifischer Beitrag zur inneren Schulentwicklung, zu religiös fundierter Werteerziehung und Persönlichkeitsentwicklung. Sie fördert zum Beispiel das spezifisch religiöse Lernen, wenn Klassen zu Orientierungstagen eingeladen werden, wenn Schulfeste geplant und Schulgottesdienste gefeiert werden und wenn in der Advents- und Fastenzeit religiöse Akzente in Form von Frühschichten oder Meditationen gesetzt werden. Sie kümmert sich auch um die Einzelnen im Raum der Schule mit einem ent-sprechenden Gesprächs- und Beratungsangebot, das ggf. auch den Zugang zu den Angeboten der Gemeindepastoral eröffnet. Ebenso achtet sie in Kooperation mit allen Lehrpersonen darauf, dass lebensbedeutsame Ereignisse in der Schule nicht spurlos

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vorübergehen. Es sollte deshalb ganz selbstverständlich sein, dass die Studienreferendare an den jeweils an der Seminar- und Einsatzschule praktizierten schulpastoralen Aktivitäten beteiligt werden und ggf. diese sogar selbst in kollegialer Kooperation mit dem Seminar- oder Betreuungslehrer organisieren und durchführen.

Kompetenzen

1. Fachwissenschaftliche Kompetenzen

Die Studienreferendare

wissen um das Spannungsfeld zwischen den Erwartungen von Kirche und Staat, Gesellschaft und Schule, Eltern, Schülern und Kollegen einerseits und der eigenen Lebens- und Glaubensbiographie andererseits,

kennen die kirchlichen und staatlichen Bestimmungen für den Religionsunterricht, u. a.

rechtliche Situation des Religionsunterrichts, Religionsunterricht im Verantwortungsbereich von Kirche und Staat, Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach, Religionsunterricht als bekenntnisgebundener (konfessioneller) Unterricht mit

dialogisch-ökumenischem und dialogisch-interreligiösem Anspruch, Autorisierung des Religionslehrers durch die Verleihung der Missio canonica,

o kennen die Verlautbarungen der Kirche zum Religionslehrer und Religionsunterricht sowie die Begründungen und Zielbestimmungen des Religionsunterrichts gemäß der Entscheidungen der Würzburger Synode 1974,

o können die gesellschaftliche und theologische Legitimation, das pädagogische Profil und die kirchliche Verankerung des Religionsunterrichts (vgl. „Die bildende Kraft des Religionsunterrichts“, Bonn 1996 und ggf. weitere Stellungnahmen der deutschen Bischöfe) begründet darlegen,

o kennen die gesetzlichen Regelungen für die Teilnahme der Schüler am Religions- und Ethikunterricht,

o sind sich dessen bewusst, dass der Religionsunterricht nicht nur einer systematischen Stoffvermittlung dient, sondern sich auch auf die Lebenssituation der Schüler bezieht, sich ihren Fragen stellt, ihren Problemen nachgeht und Erfahrung zu vermitteln sucht,

o kennen die verschiedenen Dimensionen religiösen Lernens im Religionsunterricht (vgl. „Lehrplantapete“),

o wenden das an der Universität erworbene theologische und religionspädagogische Wissen und Können im Horizont der Lehrplanvorgaben als „Theologie im Lebensvollzug“ an,

o achten auf die Vernünftigkeit des Glaubens, indem sie Wert darauf legen, die zu vermittelnden religiösen Lerninhalte im Spannungsfeld mit elementaren wissenschaftlichen Erkenntnissen unserer Zeit darzulegen,

o können eine kritische und produktive Wechselbeziehung (= Korrelation) zwischen der Glaubensüberlieferung und der Lebenserfahrung heutiger Menschen herstellen,

o wissen um die lern- und religionspsychologischen Erkenntnisse im Hinblick auf die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Werthaltungen (z. B. Altersabhängigkeit, Vorwissen, Vorerfahrungen, intellektuelle Fähigkeiten),

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o sind fähig und bereit, sich im Kontext der Pluralität verschiedenen weltanschaulichen Positionen argumentativ zu stellen.

2. Fachdidaktische Kompetenzen

Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

über die Bedingungen und Kontexte, Möglichkeiten und Grenzen des religiösen Lernens im Raum der Realschule kritisch zu reflektieren,

mit der an der Universität erworbenen reflexiven Kompetenz die im Lehrplan ausgewiesenen religiösen Lernprozesse zu reflektieren, zu planen und zu verantworten,

religiöse Lerninhalte zu schülerrelevanten Themen aufzubereiten und sich dabei besonders an den folgenden religionsdidaktischen Prinzipien (vgl. Hilger u. a.: Religionsdidaktik, München 2001) zu orientieren,

Prinzip der Korrelation (= Wechselbeziehung von Offenbarung und Erfahrung, von christlicher Botschaft und menschlichem Leben, von überliefertem und gelebtem Glauben)

Prinzip der religionspädagogischen „Pünktlichkeit“ (= Wahrnehmen der jeweils fruchtbaren Augenblicke und zeittypischen Aufgaben)

Prinzip der existentiellen Hierarchie der Wahrheiten (Unterscheiden zwischen wichtigen und weniger wichtigen Inhalten)

Prinzip des erinnerungsgeleiteten Lernens (= religiöses Lernen durch Erinnerung von Erfahrungen und Bedenken früherer Ereignisse, um daraus Konsequenzen für gegenwärtiges und zukünftiges Verhalten zu ziehen)

Prinzip des biographischen Lernens (= religiöses Lernen anhand von Biografien einzelner Menschen in ihrer Beziehung zu Gott)

Prinzip des mystagogischen Lernens (= Sensibilisierung für Transzendenzerfahrungen im Raum der Schule)

Prinzip des biblischen Lernens (= Lernen mit der Bibel) Prinzip des Symbollernens (= religiöses Lernen durch Erschließen, Befragen

und Kultivieren von Symbolen aus dem alltäglichen und religiösen Leben) Prinzip des ethischen Lernens (= Befähigen zu praktischer Wertediskussion,

Urteilsvermögen und verantworteten Entscheidungen) Prinzip des ökumenischen Lernens Prinzip des interreligiösen Lernens

für die im Horizont der Lehrplanvorgaben beabsichtigten religiösen Lernprozesse Ziele zu formulieren, aus denen der gewünschte Effekt bei den Lernenden möglichst präzise hervorgeht,

sich bei allen Bemühungen um religiöse Bildung aufmerksam und interessiert auf die Weltsichten, Weltdeutungen und religiösen Artikulationen der Lernenden einzulassen, diese zu deuten und entsprechend zu helfen.

3. Fachmethodische Kompetenzen

Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt die Förderung religiöser Kompetenzen wie

religiöse Fragen und Phänomene wahrnehmen, religiöse Sprache (Zeugnisse) interpretieren und verwenden,

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religiöse Texte verstehen, religiöses Wissen darstellen, in religiösen Fragen begründet urteilen, sich über religiöse Fragen verständigen, aus religiöser Motivation heraus handeln,

als grundlegenden Orientierungspunkt für methodische Entscheidungen zu sehen, mit Medien, die für religiöse Lernprozesse von besonderer Bedeutung sind,

sachgerecht, kreativ, kommunikationsorientiert und in produktiver Verlangsamung umzugehen,

bildorientierte Medien mit besonderer Berücksichtigung des religiösen Kunstbildes musikorientierte Medien mit Berücksichtigung religiös relevanter Lieder sowohl aus dem klassischen Liedgut als auch aus der populären Musik audiovisuelle Medien mit besonderer Berücksichtigung des Kurzfilms neue Medien mit besonderer Berücksichtigung des Internets Bibeltexte literarische Kurzformen mit besonderer Berücksichtung von Erzählungen, Kurzgeschichten und ggf. Gedichten Spiele, z. B. Darstellungsspiele, Schreibspiele, Ratespiele Religionsbuch

das Erzählen als eine Grundform religiösen und biblischen Lernens sinnvoll einzusetzen,

den Schulraum als Ort der Schulpastoral und die Schulpastoral als Beitrag zur Profilierung des Schullebens wahrzunehmen sowie schulpastorale Angebote, z. B. Schulgottesdienste, Frühschichten, Meditationskreise, zu organisieren und durchzuführen,

ggf. an der Organisation und Durchführung von Einkehr- bzw. Orientierungstagen verantwortlich mitzuwirken,

zum bewussteren Umgang mit der Zeit beizutragen, z. B. durch Kultivierung von „Auszeiten“ im Unterricht (Phasen der Stille, des Spiels und der konzentrativen Entspannung), Kultivierung von Anfangs- , Schluss- und Festzeiten des Schuljahres, Bezugnahme auf Ereignisse und Festzeiten des Kirchenjahres,

Unterricht an außerschulischen Lernorten wie z. B. Kirchen, Friedhöfen, sozialen Einrichtungen, Diözesanmuseen lerneffizient zu planen und durchzuführen,

bei der Planung von Unterricht und Schulpastoral mit außerschulischen Einrichtungen wie z. B. Pfarrgemeinde, kirchlichen Beratungsstellen zusammenzuarbeiten.

4. Beurteilungs- und Beratungskompetenzen

Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

den Grundsatz, dass im Fach Religion Leistungsbewertung und Notengebung unabhängig von der Glaubensentscheidung der Schüler erfolgen muss, zu beachten,

im Interesse der Zielsetzungen religiöser Bildung bewusst Räume auszusparen und zu gestalten, die frei von Effektivitätsprüfungen sind.

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5. Personale Kompetenzen

Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

im Wissen um die Vielzahl der Erwartungen und Aufgaben ihr persönliches Profil als Religionslehrer zu schärfen,

Bereitschaft zu entwickeln, in einem diakonisch konzipierten Religionsunterricht Zeugnis zu geben in der Orientierung am Evangelium und in wohlwollend-kritischer Loyalität zur kirchlichen Lehre,

zur kritischen Solidarität mit den Schülern bereit zu sein, indem sie mit engagiertem Interesse die Lebenswelt und gelebte Religiosität der Schüler sowie ihre Fragen, Zweifel und Verständnisansätze sensibel aufspüren und als Ausdruck gegenwärtiger Lebenserfahrung ernst nehmen,

gesprächsbereit zu bleiben, auch wenn sie zweifelnd angefragt oder abgelehnt werden, sich ständig der eigenen Haltung zu Religion, Kirche und Glauben zu vergewissern, Leben und Glauben im eigenen Lebensvollzug zusammenzubringen und das Leben

vom Glauben her zu deuten, an der konkreten Ausgestaltung einer wünschenswerten Schulkultur und eines guten

Schulklimas aus der Perspektive der Schulpastoral verantwortlich mitzuwirken, anderen Lebens- und Glaubensformen im Raum der Schule mit Standpunktfestigkeit,

Offenheit, Toleranz und Klärungsgeduld zu begegnen.

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3.2.2 EVANGELISCHE RELIGIONSLEHRE

Vorbemerkung

Der Evangelische Religionsunterricht (EvR) ist ordentliches Lehrfach. Damit unterliegt er denselben rechtlichen Vorgaben wie alle anderen Fächer. Es werden grundsätzlich dieselben fachlichen, methodisch-didaktischen, personalen und dienstlichen Anforderungen gestellt wie an jedes andere ordentliche Lehrfach der Realschule.Das Fach liegt jedoch nicht allein in der Verantwortung des Staates. Nach Art 7 (3) GG wird unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Das bedeutet für den EvR, dass er sich am Zeugnis der Heiligen Schrift und an den Bekenntnisschriften orientiert. Dementsprechend ist die Evangelische Kirche verantwortlich für Ziele und Inhalte und trägt so wesentliche Mitverantwortung für den EvR.Die Zusammenarbeit von Kirche und Staat findet Ausdruck in der kirchlichen Bevollmächtigung zum EvR (Vocatio), die der evangelische Religionslehrer bei der Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche beantragen muss und die ihm von der Kirche verliehen wird. Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine Lehrkraft EvR erteilen (Art 136 (4) BV). Im Übrigen sind die Richtlinien im Kirchengesetz über die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht vom 01.01.1999 zu beachten.Die Kirche ist berechtigt, den EvR durch ihre Beauftragten besuchen zu lassen und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen an den dienstlichen Beurteilungen der Lehrkräfte im EvR mitzuwirken.Der EvR ist bekenntnisgebunden. Er weiß sich der ökumenischen Zusammenarbeit verpflichtet.Lehrkräfte des Faches EvR sind in ganz spezifischer Weise als Person gefragt. Sie nehmen neben ihren fachlichen Aufgaben auch seelsorgerliche Verantwortung wahr und wirken an der schulischen Erziehung und Gestaltung des Schullebens mit.Wichtig ist die aufmerksame Beobachtung neuer gesellschaftlicher Entwicklungen und ihre Reflexion im Kontext theologischer Aussagen. Dazu kann die Ausbildung nur den Grundstein legen. Persönliche Weiterentwicklung, fachliche Fortbildung und Auseinandersetzung mit neuen Strömungen sind lebenslange Aufgabe.Studienreferendare des Faches Evangelische Religionslehre erwerben während ihrer Ausbildung Kompetenzen, die sie mit allen anderen Studienreferendaren teilen. Das Studienseminar für EvR fördert unter den Rahmenbedingungen der jeweiligen Seminar- und Einsatzschulen neben den allgemeinen auch den Erwerb von spezifischen religionspädagogischen Kompetenzen (s. Kirchenamt der EKD (Hrsg.): Im Dialog über Glauben und Leben, Gütersloh 1997), die nachfolgend aufgeführt sind. Es geht nicht nur um die Ausbildung einzelner Fähigkeiten und Fertigkeiten, sondern darum, dass diese zu einem Ganzen zusammenwachsen.

Kompetenzen

1. Fachwissenschaftliche Kompetenzen

Die Studienreferendare setzen sich kundig mit eigenen und anderen konfessionellen, religiösen und

weltanschaulich-philosophischen Lebens- und Denkformen auseinander, wenden theologisches und religionswissenschaftliches Fachwissen an und erweitern

und aktualisieren es,

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können anthropologisches Allgemeinwissen hinsichtlich theologischer Fragestellungen erschließen,

können religionspädagogisches Fachwissen umsetzen, erkennen religiöse Strömungen, die Schrift und Bekenntnis widersprechen, und

können diesen differenziert begegnen, kennen das Profil des Faches EvR und den Inhalt des Fachlehrplans, wissen um die Rahmenbedingungen des Faches EvR als ordentliches Lehrfach der

Schule, kennen die kirchlichen und staatlichen Bestimmungen für den EvR einschließlich der

gesetzlichen Regelungen für die Teilnahme am Religions- bzw. Ethikunterricht.

2. Fachdidaktische Kompetenzen

Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt mit den an der Universität erworbenen Grundlagen die Inhalte und Lernziele des

Lehrplans zu reflektieren und deren lebensnahe Umsetzung zu planen und zu verantworten,

lern- und religionspsychologische Erkenntnisse bei der didaktischen Reduktion zu berücksichtigen,

dafür einzutreten, dass der Religionsunterricht seinen Beitrag zur allgemeinen und fachspezifischen Bildung und Erziehung leistet,

die Lebensrealität unter der Perspektive des Evangeliums zu deuten, ethische Fragestellungen vom Glauben her zu beleuchten und christliche Antworten

gemeinsam mit den Schülern zu suchen, die Auseinandersetzung mit der eigenen Religion und mit anderen Religionen im

Dialog zu führen und interreligiöses Verständnis zu fördern, christliche Formen des Feierns und Besinnens mit den Schülern einzuüben, Verständnis dafür zu wecken, dass Kirche durch ihre Mitglieder lebendig wird und der

Glaube in der kirchlichen Gemeinschaft Stärkung erfährt, beim Schüler folgende Kompetenzen zu fördern

am christlichen Welt- und Menschenbild orientierte Schlüsselqualifikationen, Verständnis von christlichen Sprach-, Symbol- und Ausdrucksformen, Entwicklung ganzheitlicher Wahrnehmung, Bereitschaft zur Identifikation mit biblischen Gestalten und Christen aus Geschichte und Gegenwart, verantwortliches Wahrnehmen christlicher Freiheit, Kritik und Urteilsfähigkeit.

3. Fachmethodische Kompetenzen

Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt die für das Fach EvR besonders bedeutsamen Methoden (z. B. Bibelarbeit, Erzählen,

Rollenspiel, Meditieren, kreatives Gestalten, Singen, Bildbetrachtung, Arbeit mit dem Religionsbuch u. a.) angemessen anzuwenden,

Gottesdienste, religiöse Feste und Feiern im schulischen Umfeld mit zu gestalten.

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das kultiviert geführte Unterrichtsgespräch als Grundform des religiösen Lernens und sozialen Umgang einzuüben und zu pflegen,

religiöse und existenzielle Fragestellungen der Schüler sensibel aufzugreifen und situationsgerecht konstruktive Lösungen zu suchen,

der Wahl ihrer Methoden und Medien die Förderung religiöser Kompetenzen zugrunde zu legen (siehe dazu auch didaktische Kompetenzen),

mit den Schülern ein am Gebot der Nächstenliebe orientiertes Miteinander einzuüben. die besondere Bedeutung außerschulischer Aktivitäten für den evangelischen

Religionsunterricht zu erkennen; solche Veranstaltungen zu planen und durchzuführen, z.B. Besuch von Kirchen, diakonischen Einrichtungen sowie die Einladung externer, für die religiöse Sozialisation relevanter Partner in den Unterricht,

mit Medien von besonderer Bedeutung für religiöse Lernprozesse produktiv umzugehen.

4. Beurteilungs- und Beratungskompetenzen

Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt sich dem Spannungsverhältnis zwischen Leistungsmessung und Beurteilung im

Religionsunterricht einerseits und seelsorgerliche Begleitung der Schüler andererseits zu stellen,

die Schüler bei ihrer religiös-weltanschaulichen Entwicklung zu beobachten, Verunsicherungen und Probleme wahrzunehmen und sie beratend zu begleiten

im evangelischen Religionsunterricht Freiräume zugunsten religiöser Entwicklungsprozesse zu schaffen, in denen keine Leistungsmessung erfolgt,

sich bewusst zu machen, dass sich die Effizienz des evangelischen Religionsunterrichts nicht allein am Leistungsbild der Schüler messen lässt..

5. Personale Kompetenzen

Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt ihre Rolle und ihr Selbstverständnis als Religionslehrer zu reflektieren und ihr

persönliches Profil zu schärfen, sich damit auseinander zu setzen, dass sie als Religionslehrer auch als Repräsentanten

der Kirche wahrgenommen werden, mit Fragen, Zweifeln und Überzeugungen von Schülern sensibel umgehen, offen zu sein, fremde Not wahrzunehmen und auch seelsorgerlich tätig zu werden, Leben und Glauben im eigenen Lebensvollzug zusammenzubringen, personale Glaubwürdigkeit zu entwickeln, authentisch zu agieren und zu reagieren, bereit zu sein, christliche Grundhaltungen reflektiert zu vertreten, im Dialog den eigenen christlichen Standpunkt zu begründen, gesprächs- und kooperationsfähig zu werden, das Fachprofil für EvR im Kollegium und bei den Eltern angemessen zu vertreten.

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D Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

3.2.3 DEUTSCH

Vorbemerkung

Die Unterscheidung der Lehrerbildung in eine erste Phase (Universität), zweite Phase (Referendariat) und dritte Phase (Fortbildung) deutet an, dass lebenslanges Lernen unerlässlich ist. Während die Germanistik auf akademischer Ebene die Instanz ist, die in der Ausbildung vorrangig jene fachlichen Kompetenzen vermittelt, die notwendig sind, um sachkompetent unterrichten zu können, zielt die schulpraktische Seminarausbildung in Deutsch auf die Aus- und Weiterbildung jener Kompetenzen, die notwendig sind, um als Deutschlehrer die an der Universität gewonnenen literaturwissenschaftlichen und sprachwissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten unter den Gegebenheiten am Lernort Schule und im Hinblick auf die Bildung und Erziehung von Jugendlichen und Heranwachsenden in ihrer jeweiligen Lebenssituation umzusetzen.

Kompetenzen

1. Fachdidaktische Kompetenzen

Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt sich mit den Rollenerwartungen zu identifizieren, die im Horizont des Lehrplans an

den Deutschlehrer gerichtet werden, den Unterricht so zu gestalten, dass die Förderung der sprachlichen Kompetenz der

Schüler als zentrales Anliegen des Deutschunterrichts gefördert wird, die vielfältigen Möglichkeiten der Leseförderung wahrzunehmen und im Unterricht

Gewinn bringend einzusetzen, bei den Schülern den kritischen und selbstkritischen Umgang mit den Massenmedien

anzuregen, die persönlichen Meinungsäußerungen der Lernenden ernst zu nehmen und sich

argumentativ damit auseinander zu setzen.

2. Methodische Kompetenzen

Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt mit Medien, die für Lernprozesse im Fach Deutsch von besonderer Bedeutung sind,

sachgerecht, kreativ, kommunikationsorientiert und sozialkompetent umzugehen audiovisuelle Medien mit besonderer Berücksichtigung des Fernsehens neue Medien mit besonderer Berücksichtigung des Internets bildorientierte Medien Zeitungen und Zeitschriften Lesetexte und Ganzschriften, insbesondere auch Jugendliteratur Spiele mit besonderer Berücksichtung des Rollenspiels,

die Handlungsorientierung als Grundprinzip des Deutschunterrichts zu realisieren, Möglichkeiten der Differenzierung und der individuellen Förderung der Schüler auf

der Basis einer klassenspezifischen Evaluation anzuwenden, sich über die verschiedenen Möglichkeiten zur Leseförderung zu informieren und sie

im Unterricht einzusetzen, die verschiedenen Teilbereiche des Deutschunterrichts sinnvoll miteinander zu

vernetzen und ihren Unterricht integrativ zu planen.

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3. Bewertungs- und Beratungskompetenzen

Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt die unterschiedlichen Formen von Leistungserhebungen im Fach Deutsch sach- und

schülergerecht sowie situationsangemessen einzusetzen.

4. Personale Kompetenzen

Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt Kritik- und Urteilsfähigkeit bei sich selbst auszubilden, aber auch bei den Schülern zu

wecken und zu fördern, die in der Bayerischen Verfassung und im Grundgesetz der Bundesrepublik

Deutschland verankerten Grundwerte sowie die Wertvorstellungen, wie sie im Bildungs- und Erziehungsauftrag formuliert sind, vorzuleben und den Schülern insbesondere auch im Umgang mit Literatur zu vermitteln,

die Schüler zu sprachlicher Sorgfalt und Genauigkeit und zu einem Bewusstsein der vielfältigen Möglichkeiten des sprachlichen Ausdrucks zu erziehen.

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3.2.4 ENGLISCH

Vorbemerkung

Angesichts der politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung Europas im Kontext zunehmender internationaler Kooperation und globalen Wettbewerbs gewinnen Sprachen eine höhere gesellschaftliche und schulische Wertschätzung. Es werden neue Anforderungen an das Fremdsprachenlernen gestellt, welche der traditionellen Beherrschung des sprachlichen Systems von Grammatik und Wortschatz nicht mehr absolute Priorität einräumen. An die Stelle quantitativ und qualitativ erfassbarer Normen treten heute als oberste Leitziele die Kommunikationsfähigkeit und die interkulturelle Kompetenz, da sie eine zunehmend wichtige Voraussetzung für die persönliche Weiterentwicklung und den beruflichen Erfolg darstellen.

Kompetenzen

1. Fachwissenschaftliche KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

sich alle Elemente einer berufsbezogenen Handlungskompetenz anzueignen, welche sich auf das Lehren einer Fremdsprache unter gesteuerten Erwerbsbedingungen beziehen,

sich die zu lehrplankonformer Unterrichtsgestaltung notwendige Beherrschung der Zielsprache durch Beseitigung eventueller Defizite anzueignen und langfristig zu sichern,

ihre Fähigkeit zum spontanen mündlichen Gebrauch der Fremdsprache in allen potentiellen Verwendungssituationen kontinuierlich zu sichern und zu nutzen,

ihre Fähigkeit zum korrekten schriftlichen Gebrauch der Zielsprache ständig zu verbessern,

den Umfang des von ihnen beherrschten Wortschatzes stetig zu erweitern und zu aktualisieren,

ihr Wissen in den Bereichen Grammatik, Stilistik und Idiomatik der Zielsprache ständig zu vertiefen,

ihre Aussprache des Englischen in Lautbildung und Intonation fortlaufend zu perfektionieren,

alle gängigen ’Classroom Phrases’ zu beherrschen und das Niveau der von ihnen verwendeten Zielsprache dem Können der jeweiligen Jahrgangsstufe anzupassen,

sich stets bewusst zu sein, dass die Lehrersprache eine bedeutende Vorbildfunktion hat und deshalb Korrektheit, Klarheit und Verständlichkeit unverzichtbar sind,

sich ein umfassendes authentisches Wissen über die Lebensweise in den Ländern der Zielsprache anzueignen und es ständig zu erweitern und zu vertiefen,

durch häufige Lektüre die Vertrautheit mit repräsentativen, aktuellen und auch schülergemäßen Werken der englischsprachigen Literatur sicherzustellen,

sich kontinuierlich mit den einschlägigen Publikationen zum Fremdsprachenunterricht für Lehrer und Schüler (Bücher, Zeitschriften, Filme, Websites etc.) zu beschäftigen,

sich genaue Kenntnisse über den aktuellen Lehrplan und andere nationale oder europäische Richtlinien (z. B. Bildungsstandards KMK, European Framework of Reference) anzueignen,

sich Informationen über alle Institutionen zu beschaffen, die Veranstaltungen für die Fortbildung von Fremdsprachenlehrern anbieten,

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die Möglichkeiten des fremdsprachlichen Unterrichtens von Sachfächern (bilingual education) zu erproben und deren positive Einflüsse auf das Fremdsprachenlernen zu nutzen,

den ’Blick über den Zaun’ zu wagen und die eigene Tätigkeit an der Realschule mit der Praxis des Englischunterrichts an anderen Schularten oder in anderen Ländern zu vergleichen.

2. Fachdidaktische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

sich mit den verschiedenen kommunikativen Unterrichtsformen, die für die zeitgemäße Vermittlung einer Fremdsprache unverzichtbar sind, vertraut zu machen,

sich bei der Planung, Gestaltung und Evaluation aller Lernprozesse an den Prinzipien des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts zu orientieren,

ihre Kenntnisse einer themen- und gattungsorientierten Text- und Literaturdidaktik mit klarem Adressatenbezug laufend zu erweitern,

ein hohes Können im Hinblick auf die Auswahl und Adaption von Texten, die besonders für den Englischunterricht an der Realschule geeignet sind, anzustreben,

ihre Kenntnisse, Haltungen und Fähigkeiten als Kulturmittler auszubauen, um ’Fachleute’ für interkulturelles Lehren und Lernen zu werden,

stets auf die ausgewogene Förderung und Überprüfung der ’4 skills’ (Hörverstehen, Sprechfertigkeit, Leseverstehen, Schreibfertigkeit) zu achten,

die besondere Bedeutung der mündlichen Fertigkeiten zu berücksichtigen und diese adäquat in die Unterrichtsgestaltung und Leistungserhebung einzubeziehen,

zu verstehen, dass Wortschatz und Grammatik nie isoliert, sondern nur altersgemäß, realitätsnah und in genuinen Kontexten zu vermitteln sind,

bei der Planung und Gestaltung der Arbeit mit Strukturen stets den formalen und funktionalen Aspekt sowie die dienende Funktion der Grammatik zu beachten,

das fremdsprachliche Vokabular anhand fundierter Kriterien auszuwählen und dessen effektive Speicherung (mentales Lexikon) durch Ordnungsprinzipien zu erleichtern,

eine zu starke Dominanz des Lehrwerks im Englischunterricht durch den Einsatz von lehrbuchunabhängigen und (zumindest teilweise) authentischen Materialien zu vermeiden,

sich Kriterien für die sachgerechte Analyse von Lehrwerken und Unterrichtsmaterialien anzueignen und diese gegebenenfalls sachgerecht anzuwenden,

Texte adressatenbezogen zu konzipieren und motivierende Erschließungstechniken für den gesteuerten bzw. selbsttätigen Umgang mit ihnen zu entwickeln,

besondere Textformen (Lieder, Songs, Gedichte; Ganzschriften) in einem fertigkeits- und handlungsorientierten Englischunterricht angemessen zu berücksichtigen.

3. Methodische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

die Fähigkeit zu erwerben, die Zielsprache Englisch unter verschiedenartigen Lehr- und Lernbedingungen angemessen zu vermitteln und mit der Erstsprache in Beziehung zu setzen,

durch den Erwerb eines fundierten Handlungswissens und eines umfassenden Repertoires von Methoden hohe Effektivität, d. h. ein Maximum fremdsprachlichen Lernens zu erreichen,

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sich mit den relevanten Arbeitsformen eines kommunikativen Unterrichts vertraut zu machen,

durch den Einsatz geeigneter Hörmaterialien die Schüler mit unterschiedlichsten Varianten der Zielsprache zu konfrontieren,

die Schüler mit allen wichtigen Techniken der Entnahme von Informationen aus Hörtexten vertraut zu machen,

die für den Fremdsprachenunterricht wichtigen Fragetechniken (Lehrerfrage, Impuls, Schülerfrage usw.) zu verinnerlichen,

die verschiedenen Möglichkeiten der intensiven Schulung einer angemessenen Gesprächsfähigkeit (’meaningful interaction’) kennen zu lernen und einzusetzen,

das freie Sprechen und spezielle mündliche Kommunikationsmethoden (Referate, Simulationen, Gespräche mit ’native speakers’) besonders intensiv mit ihren Schülern zu üben,

die Schüler mit den wichtigen Erschließungstechniken für Lesetexte vertraut zu machen und sie zum zügigen Lesen auch längerer Textpassagen zu befähigen,

imitative, reproduktive und produktive Schreibprozesse zu initiieren, zu fördern und kritisch zu begleiten,

die Schüler insbesondere auf die prüfungsrelevanten Formen des ’guided writing’ vorzubereiten,

sich mit allen wesentlichen Aspekten und Problemen der Vermittlung von Wortschatz und Strukturen in sinnvollen Kontexten auseinander zu setzen,

sich über alle wichtigen Memorierungstechniken für Wortschatz und Grammatik kundig zu machen,

den Schülern insbesondere Strategien und Techniken für die selbständige Wortschatzarbeit und den systematischen Aufbau ihres 'mentalen Lexikons' zu vermitteln,

landeskundliche Kenntnisse zu vermitteln, interkulturelle Kommunikation anzubahnen und zu einer offenen Einstellung gegenüber fremden Kulturen beizutragen,

durch ’intelligentes Üben’ zielstrebig die Konzeptbildung bzw. Automatisierung sprachlicher Mittel und deren Speicherung im Gedächtnis zu erreichen,

den Umgang mit neuen Medien besonders intensiv zu trainieren (eMail-Kontakte, Internetprojekte, Videokonferenzen, ’Chatten’, ’Webben’ etc.).

4. Personale KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

Theorie und Praxis des Fremdsprachenunterrichts zueinander in Beziehung zu setzen und die eigenen Kompetenzen und unterrichtlichen Maßnahmen stets kritisch zu reflektieren,

Eigeninitiative zu entwickeln und prinzipiell offen zu sein für neue Ideen und Impulse sowie für das Erproben alternativer Verfahren des Fremdsprachenunterrichts,

trotz auftretender sprachlicher Schwierigkeiten stets Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft ihrer Schüler zu zeigen,

sich stets um Schülernähe zu bemühen und Interessensgebiete der Schüler konsequent bei der Gestaltung des Englischunterrichts zu berücksichtigen,

sich mit dem Fach Englisch zu identifizieren und sich für die Anliegen und speziellen Probleme des Englischunterrichts innerhalb und außerhalb der Schule dauerhaft zu engagieren,

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zur Öffnung der Schule bereit zu sein und die Möglichkeiten von Kontakten mit geeigneten Institutionen oder mit ’native speakers’ zu prüfen und gegebenenfalls zu nutzen,

fremden Kulturen stets mit Unvoreingenommenheit und Toleranz gegenüberzutreten und durch das ständige Hinterfragen von Stereotypen zum Abbau von Vorurteilen beizutragen,

bei der Realisierung der europäischen Dimension bereitwillig mitzuwirken, z. B. durch die Teilnahme an Wettbewerben, Projekten, Studienfahrten und Austauschmaßnahmen,

die Zusammenarbeit mit europäischen und außereuropäischen Schulen als wertvolle Ergänzung des Englischunterrichts zu sehen (Englisch als ’lingua franca’ / ’global language’).

5. Beurteilungs- und Beratungskompetenzen Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

ihre Schüler zu befähigen, Fehler als Chance und natürlichen Bestandteil des Lernens zu sehen und Gewinn bringend mit der fremdsprachlichen Lehrerkorrektur umzugehen,

die positive Entwicklung der Lernersprache durch konsequente Fehleranalyse und diverse Maßnahmen der Fehlertherapie nachhaltig zu unterstützen,

sich intensiv zu beschäftigen mit den Texten und Aufgabenformen sowie Korrektur- und Bewertungsstandards der Abschlussprüfung an bayerischen Realschulen,

die Aufgabenstellungen internationaler Englisch-Tests (UCLES, IELTS, ESB, etc.) auf ihre Verwertbarkeit an bayerischen Realschulen zu überprüfen,

die besondere Bedeutung der mündlichen Fertigkeiten im Englischunterricht durch zieladäquate Formen der Leistungsfeststellung angemessen zu berücksichtigen,

sich und ihre Schüler über die Bedeutung des Faches Englisch im Hinblick auf deren Berufsorientierung zu informieren (ggf. Unterstützung bei Auslandspraktika).

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3.2.5 FRANZÖSISCH

Vorbemerkung

1963 unterzeichneten Adenauer und De Gaulle den deutsch-französischen Vertrag, der die Aussöhnung zwischen beiden Ländern besiegelte und gleichzeitig die Richtlinien für eine gemeinsame europäische Politik festlegte. Seitdem finden regelmäßig binationale Konsultationen satt, in denen immer wieder darauf hingewiesen wird, dass der Jugend eine entscheidende Rolle in der Konsolidierung der Beziehungen zum Nachbarland zukommt. Daher haben sich beide Regierungen verpflichtet, das Erlernen der „Sprache des Nachbarn“ in den Schulen durch vielseitige Maßnahmen zu unterstützen. Eine Schwierigkeit, mit der der Französischunterricht in den deutschen Schulen zu kämpfen hat, ist die verbreitete Vorstellung, Französisch sei eine schwierige Sprache mit strenger Fehlergewichtung und der Unterricht erschöpfe sich überwiegend im formalen Üben grammatischer Strukturen. Dieses ausschließlich stofforientierte Unterrichtsmodell ist jedoch mittlerweile überholt. Aktuelle Tendenzen der Französischdidaktik haben die Entwicklung individueller Teilkompetenzen zum Ziel. Diese umfassen Bereiche wie die Persönlichkeitsentwicklung des Sprachenlerners, die Kultur Frankreichs und der Frankophonie, den Spracherlernungsprozess und die Handlungskompetenz.Damit die Studienreferendare diesen vielseitigen Ansprüchen gerecht werden können, ist es Aufgabe der zweiten Ausbildungsphase, die an den Hochschulen erworbenen Kompetenzen in den Bereichen Fachwissen, Sprachlehr- und -lernforschung und Erziehungswissenschaft praxisnah zu vertiefen und weiter zu entwickeln. Nur so werden die angehenden Französischlehrer am Ende ihrer Ausbildung in der Lage sein, den Französischunterricht so innovativ und kreativ zu gestalten, dass die Schüler durch den Erwerb einer zweiten Fremdsprache für den Arbeitsmarkt fit gemacht werden und sie darüber hinaus fähig sind, den Prozess der europäischen Einigung zu verstehen und ihn aktiv mitzugestalten.Der Lehrplan für das Fach Französisch orientiert sich am Europäischen Referenzrahmen (CECR), der innerhalb eines Projektes zur Rolle des Sprachenlernens für eine europäische Staatsbürgerschaft (Apprentissage des langues et citoyenneté européenne) erstellt wurde. Dort wird zwischen vier Bereichen unterschieden: Wissenskompetenz (savoir), Handlungskompetenz (savoir faire), Lernkompetenz (savoir apprendre) und Persönlichkeitskompetenz (savoir être). Die Ausbildung dieser Ziele soll die Richtschnur für die Auswahl der Themen und Inhalte im Französischunterricht sein.

Kompetenzen1. Fachdidaktische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

sich am Prinzip der funktionalen Fremdsprachigkeit zu orientieren, die französische Sprache gleichzeitig als Ziel und Mittel des Lernens zu betrachten, im Unterricht an das sprachliche und enzyklopädische Vorwissen (Muttersprache und

1. Fremdsprache) der Schüler anzuknüpfen, mit dem Sprachunterricht auch adäquate nonverbale Kommunikation zu vermitteln, die Schüler mit der französischen Sprache auch für die Kultur Frankreichs und der

Frankophonie zu sensibilisieren, sich regelmäßig über neue Erkenntnisse aus den Bereichen der Sprachlehr- und

Spracherwerbsforschung zu informieren.

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Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern F

2. Methodische KompetenzDie Sprachlehrforschung privilegiert derzeit kein geschlossenes Methodenkonzept. Die Studienreferendare werden befähigt, bei der Planung einer Unterrichtseinheit verschiedene Methoden situations- und adressatenbezogen zu kombinieren. Sie werden außerdem angehalten, die Vorkenntnisse zu nutzen, die die Schüler bereits aus dem Deutsch- bzw. Englischunterricht mitbringen.

3. Bewertungs- und BeratungskompetenzDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt, externe Zertifizierungs- und Evaluierungsmöglichkeiten einzusetzen (DELF/TCF/Europäisches Sprachenportfolio).

4. Personale KompetenzDie Rolle des Lehrers hat sich gewandelt; er ist nicht mehr nur Wissensvermittler (transmetteur de savoir), sondern Organisator von Lernprozessen (organisateur/conseilleur/interlocu-teur). Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

sich als Lehrperson sowie ihre Tätigkeit selbst zu evaluieren, mit Kollegen anderer Fächer und Vertretern der Berufsberatung zusammenzuarbeiten, durch Beiträge zum Schulleben (Schulpartnerschaften, Schüleraustausch) Freude und

Interesse am Fach zu wecken, bei Eltern und Schülern überzeugend für das Erlernen der französischen Sprache zu

werben, durch ihr Auftreten und ihr Engagement für das Fach ein positives Frankreichbild zu

vermitteln, das Sprachenlernen auf die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit auszurichten.

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M Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

3.2.6 Mathematik

Vorbemerkung

„Mathematische Fähigkeiten gehören zu den grundlegenden Kulturtechniken. Sie sind einerseits unverzichtbar zur Bewältigung des Alltags und bilden andererseits die Grundlage für weitere Schulbildung und berufliche Laufbahnen. Die Beschäftigung mit mathematischen Problemen fördert die Fähigkeit der Schüler, auch allgemeine Probleme zu lösen.“ (Lehrplan für die sechsstufige Realschule)Die Studienreferendare zeigen sich willens und fähig, auf der Basis dieser Aussagen ihren Mathematikunterricht erfolgreich zu führen. Sie fördern sowohl das systematische als auch das situierte Lernen als eine wesentliche Bedingung für den Erwerb intelligenten, flexibel nutzbaren Wissens durch die Schülerinnen und Schüler (vgl. Weinert, 1998, S. 111). Sie wissen, dass an denselben Zielen wie im Mathematikunterricht auch in anderen Unterrichtsfächern gearbeitet wird.Die Orientierung an der Praxis sowie der sinnvolle Einsatz elektronischer Medien (besonders des grafikfähigen Taschenrechners und des Computers) sind aus heutiger Sicht im Mathematikunterricht unverzichtbar. Derartige neuere Einsichten sollen gerade die künftigen Lehrer aufnehmen und weiter vermitteln können.

Kompetenzen

1. Fachwissenschaftliche Kompetenzen Die Studienreferendare

beherrschen die zu vermittelnden mathematischen Inhalte: Zahlenbereiche, Daten, Messen, Raumgeometrie, geometrische Formen sowie funktionale Zusammenhänge,

beherrschen die mathematische Fachsprache, sind in der Lage, mathematische Probleme zu analysieren, zu strukturieren und zu

lösen, beherrschen mathematische Tätigkeiten wie genaues Beobachten und Beschreiben,

Suchen nach Gesetzmäßigkeiten, sinnvolles Ordnen, Klassifizieren, Strukturieren, Verallgemeinern, Spezifizieren, Kombinieren, Variieren,

verstehen es, mathematisch zu argumentieren, sind fähig zur Modellbildung und zeigen diese Fähigkeit auch bei der Betrachtung

anwendungsorientierter Probleme als Beitrag der Mathematik zum Verstehen und Gestalten unserer Welt.

2. Fachdidaktische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

die Bedeutung der Mathematik für die Geistesgeschichte und die kulturelle Entwicklung sowie geschichtliche Aspekte in ihrem Unterricht zum Ausdruck zu bringen,

die Anwendbarkeit der Mathematik auf Naturwissenschaft und Technik aufzuzeigen und Querverbindungen zu anderen Unterrichtsfächern herzustellen (horizontaler Lerntransfer),

aufgrund des axiomatischen Charakters der Mathematik in ihrem Unterricht ein sachlogisch aufgebautes, systematisches, inhaltsbezogenes Lernen zu ermöglichen, kumulatives Lernen einzuplanen sowie den Rückgriff auf verfügbares Wissen (Grundwissen) sicherzustellen (vertikaler Lerntransfer),

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Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern M

die enge Verflechtung von Algebra und Geometrie als bedeutsame Hilfe für das mathematische Verständnis der Schüler zu sehen,

den Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie mathematische Arbeitstechniken, Strategien der Informationsbeschaffung zu fördern und Fertigkeiten des Umgangs mit elektronischen Medien zu beherrschen.

3. Methodische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

die im Lehrplan geforderte enge Verflechtung von Algebra und Geometrie in ihrem Unterricht voll umzusetzen: bei der geometrischen Veranschaulichung und Interpretation algebraischer Probleme; bei der Untersuchung geometrischer Probleme mit aus der Algebra bekannten Methoden; bei der Begriffsfindung und Veranschaulichung unter Verwendung der Geometrie,

Methoden des Problemlösens zu erlernen und anzuwenden: systematisch probieren, vermuten, begründen, systematisieren; definieren, formulieren, analysieren, überprüfen; das heuristische Arbeitsprinzip; das induktiv-deduktive Lösungsverfahren; das analytisch-synthetische Lösungsverfahren; die Erarbeitung von Lösungsalgorithmen,

Methoden zur Stärkung des eigenverantwortlichen Arbeitens zu erlernen und umzusetzen,

Beweisen als methodisches Prinzip im Mathematikunterricht zu erkennen, abbildungsgeometrische und kongruenzgeometrische, synthetische und analytische Beweisverfahren zu beherrschen und im Unterricht anzuwenden,

mehrere Lösungswege zu erarbeiten, die Leistungsfähigkeit und die Grenzen der verschiedenen Lösungswege zu erfahren und zu beurteilen,

elektronische Hilfsmittel wie den grafikfähigen Taschenrechner und den Computer mit ihren vielfältigen Möglichkeiten methodisch sinnvoll und geschickt bei der Problemlösung und beim Aufspüren von Zusammenhängen einzusetzen.

4. Personale KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

durch ihre Einstellung und ihr Auftreten Interesse und Freude an der Mathematik zu wecken,

Kompetenzen für mathematisches Verständnis zusätzlich zu den reinen Fertigkeiten zu vertiefen,

über kreatives und intuitives Denken als wesentliches Merkmal der Mathematik zu verfügen,

zu lernen, rational zu argumentieren: Bedingungen anzuerkennen, zu analysieren, Aussagen zu überprüfen; sich situations- und sachgerecht auszudrücken.

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PH Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

3.2.7 PHYSIK

Vorbemerkung

Die Studienreferendare erkennen den Stellenwert des Experiments als zentralen Bestandteil des Physikunterrichts. Da die Planung von Lehrer- und Schülerexperimenten ein beträchtliches Maß an Wissen und praktischem Können voraussetzt, ist es wichtig, dass sich die Studienreferendare im Laufe der Ausbildung intensiv mit der Auswahl, Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten auseinandersetzen.

Kompetenzen

1. Fachwissenschaftliche KompetenzenDie Studienreferendare

kennen die Legitimation und Zielsetzungen des Physikunterrichts, wenden das an der Universität erworbene physikalische Wissen und Können an und

beherrschen Methoden zur Gewinnung physikalischer Aussagen und Gesetze, wissen um die Arten von Modellvorstellungen und deren Notwendigkeit, kennen die historische Entwicklung der Fachwissenschaft, kennen die realschulspezifische Fachsystematik.

2. Fachdidaktische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

sich klare Konzeptionen hinsichtlich der notwendigen, lehrplangerechten didaktischen Reduktionen der zu unterrichtenden Sachverhalte zu erarbeiten,

sich Klarheit zu verschaffen, welchen Beitrag die Inhalte der Physik zur Allgemeinbildung und Erziehung bringen können,

den Erwerb von Qualifikationen wie Beobachtungsfähigkeit der Schüler, fachgerechtes Analysieren und Interpretieren, Formulieren von Beobachtungen und Ergebnissen zu fördern,

funktionales, kausales und divergierendes Denken zu fördern und das kumulative Lernen zu initiieren,

bei Schülern vorhandene Alltagsvorstellungen von fachlichen Inhalten zu erkennen und in der Unterrichtsplanung darauf angemessen zu reagieren,

historische Entwicklungen der Fachwissenschaft an geeigneten Stellen und mit angemessenen Methoden in den Unterricht einzuplanen,

die Schüler an das Modellieren im Fach Physik heranzuführen, die Schüler mit dem Umgang von mathematischen Modellen vertraut zu machen.

3. Methodische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

sich bei der Planung und Gestaltung physikalischer Lernprozesse an den jeweils geltenden Prinzipien für einen dynamischen, motivierenden und entdeckenden Physikunterricht zu orientieren,

die Bedeutung des Experiments sowie die Vielfalt und Einsatzmöglichkeiten des Experiments zu kennen und dabei auch moderne Möglichkeiten wie z. B. digitale Messwerterfassung anzuwenden,

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Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern PH

die Durchführung und Auswertung der Experimente gemäß den angestrebten Zielen wirksam und effektiv zu gestalten,

Messergebnisse ökonomisch und situationsgerecht auszuwerten (grafische Auswertung – numerische Auswertung – verbale Auswertung – Messgenauigkeit und gültige Ziffern),

die allgemeine Sprachkompetenz der Schüler dadurch zu fördern, dass die für Realschüler angemessene physikalische Fachsprache gepflegt wird.

4. Personale KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

die Aneignung eines fundierten Sachwissens zu fördern, das Denken in Zusammenhängen notwendig und einsichtig zu machen, den bewussten und selbstständigen Umgang mit spezifisch physikalischen Denk- und Arbeitsweisen zu fördern,

ihre Aufsichtspflicht zuverlässig wahrzunehmen, Sicherheitsaspekte im Physikunterricht zu beachten, Sorgfalt und Ordnung beim Umgang mit Versuchsgeräten walten zu lassen und verantwortungsbewusstes Handeln zu zeigen,

sich ständig über die aktuellen Entwicklungen der Fachwissenschaft zu informieren, diese lehrplan- und schülergerecht in ihren Unterricht einfließen zu lassen und ihre Kenntnisse über die Anwendung physikalischer Erkenntnisse in der Technik zu vertiefen.

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CH Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

3.2.8 CHEMIE

Vorbemerkung

Der Chemieunterricht hat das Ziel, den Schülern Kenntnisse über das Wesen der Naturwissenschaft Chemie, ihre Vorgehens- und Arbeitsweisen zu vermitteln. Der Chemieunterricht ist so anzulegen, dass der Schüler zu der Erkenntnis gelangt, dass Chemie eine exakte Wissenschaft ist, in der das Streben nach Sicherheit und Zuverlässigkeit in den Aussagen oberstes Ziel ist, welches in der technisch-industriellen Umsetzung seine Anwendung findet. Chemieunterricht darf sich nicht auf das rezeptive, passive Übernehmen des Lehrstoffs beschränken, sondern muss auch den Schüler aktiv werden lassen.

Kompetenzen

1. Fachwissenschaftliche KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

sich der kritischen Einstellung der Gesellschaft gegenüber der Chemie und der Voreingenommenheit der Schüler gegen das Unterrichtsfach zu stellen und eine zeitgemäße Vorstellung von der Chemie in unserer Gesellschaft zu entwickeln,

Grundzüge naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinnung an konkreten Unterrichtsinhalten zu vermitteln (wie z. B. genaues Beobachten, klares Beschreiben sowie fachgerechtes Analysieren und Deuten der Ergebnisse),

über das theoretische Basiskonzept exemplarisch ein grundlegendes Chemieverständnis zu entwickeln (Teilchenmodell, chemische Reaktionstypen, Energiebeteiligung, Struktur-Eigenschaftsbeziehungen, Periodensystem, Prinzip der Stoffkreisläufe),

spezifische Aufgabenbereiche und Forschungsfelder der Chemie und der chemischen Industrie zu kennen und sich dabei am aktuellen Wissensstand und an chemischen Forschungsleistungen zu orientieren,

chemische Erkenntnisprozesse aus historischer Sicht darstellen und dabei auftretende Widersprüche zwischen Erkenntnisstand, Experimentalbefunden und Hypothesen wissenschaftstheoretisch akzentuieren zu können,

Experimente sicher durchführen zu können.

2. Fachdidaktische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

sich mit den Kriterien für die Auswahl der chemischen Lerninhalte vertraut zu machen und die Strukturierung des Lehrstoffes in Verbindung mit der Gesamtkonzeption des geltenden Lehrplans vornehmen zu können,

bei der Planung des Chemieunterrichts im Rahmen der didaktischen Analyse sich nicht nur an der Fachsystematik zu orientieren, sondern sich auch vom Vorwissen, den Vorstellungen und Alltagserfahrungen der Schüler und der Bedeutung des Lerngegenstandes für den Beruf und das spätere Leben leiten zu lassen,

eine Strukturierung des Wissens bei den Schülern durch kumulatives und wiederholendes Lernen chemischer Sachverhalte aufzubauen (chemisches Grundwissen).

3. Methodische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

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Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern CH Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst

für das Lehramt an Realschulen in Bayern

beim Einsatz von Experimenten sich über deren grundlegende didaktische Funktion im Klaren zu sein,

bei der Planung und Demonstration von Lehrerexperimenten gestaltungspsychologische Kriterien anzuwenden (Gestaltungsgesetze) und Präsentationseinrichtungen zur Optimierung von Versuchen einzusetzen,

bei der Auswahl und Entscheidung geeigneter Experimente Kriterien der Aussagekraft, Sicherheit, Entsorgung zu berücksichtigen,

bei der Auswahl und Durchführung von Schülerexperimenten sich von Kriterien der Arbeitssicherheit, Organisationsform, Sozialform und methodischer Organisation leiten zu lassen,

chemische Denk- und Vorgehensweisen zur Lösung von chemischen Fragestellungen in einem Problem orientierten Chemieunterricht anwenden zu können,

fachgemäße Denk- und Arbeitsweisen mit Schüler aktivierenden Unterrichtsmethoden verknüpfen können wie genaues Beobachten, Beschreiben, Vergleichen, Erklären, Hypothesen bilden, Kategorisieren, Untersuchen, Experimentieren, Messen und Interpretieren von Diagrammen, Arbeiten mit Modellen und Vernetzen von Informationen, Entwickeln von Kommunikationsfähigkeit,

Medien, die für den Lernprozess im Chemieunterricht von besonderer Bedeutung sind (selbst- oder fremdgestaltet), kritisch beurteilen, sachgerecht und zweckdienlich nutzen und die dafür erforderlichen Geräte einsetzen zu können (Medien- und Präsentationskompetenz),

die Kluft zwischen Chemieunterricht und Lebenswelt durch außerunterrichtliche Aktivitäten zu verringern,

Unterricht an außerschulischen Lernorten zu organisieren, durchzuführen und didaktisch nachbereiten zu können (z. B. Chemiebetrieb, Umweltschutzeinrichtungen, Museum, Fachschulen).

4. Beurteilungs- und BeratungskompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

Berufsfelder in der Chemie aufzeigen und Hilfestellung bei der beruflichen Orientierung geben zu können.

5. Personale KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

die natürliche Neugier der Schüler an der vielfältigen Welt der Stoffe, an ihren Reaktionen und ihrer Bedeutung für den Menschen wecken und entwickeln zu können,

die Schüler durch den Chemieunterricht zu verantwortungsbewusstem Handeln und zu Entscheidungen als mündiger Staatsbürger anzuleiten im Spannungsfeld von Chemie, Technik und Lebenswelt,

durch verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien und der Beseitigung von Experimentierrückständen unter Beachtung von Sicherheitsbestimmungen und Umweltgefahren und dem Aufzeigen von Recyclingmaßnahmen den Schülern den sachgemäßen Umgang mit Stoffen im Alltag, in Beruf und Freizeit eröffnen können,

sich der besonderen Aufsichts- und Sorgfaltspflicht als Chemielehrer bewusst zu sein, sich mit den Sicherheitseinrichtungen des Chemiefachbereichs vertraut zu machen, um

den Fachbereich unter Beachtung der jeweils geltenden Sicherheitsrichtlinien verantwortungsbewusst und kooperativ mitbetreuen und organisieren zu können.

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B Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

3.2.9 BIOLOGIE

Vorbemerkung

Schule muss stets als Lebensraum betrachtet werden. In diesem Sinne ist der Biologielehrer gefordert, durch den speziell biologischen Beitrag, schulisches Leben zu gestalten und zu fördern. Dazu soll den Studienreferendaren bereits im ersten Ausbildungsjahr an der Seminarschule Gelegenheit gegeben werden. Beispiele hierfür sind neben der Organisation und Durchführung von hauptsächlich biologisch thematisierten Veranstaltungen auch die Mitge-staltung von Schullandheimaufenthalten, von Schulskikursen oder anderen, das Schulleben prägenden Veranstaltungen.Bei der Planung und Durchführung fächerverbindender bzw. fächerergänzender Unterrichtsvorhaben können die Studienreferendare reflektieren, welchen besonderen Beitrag einerseits das Fach Biologie in der Zusammenarbeit mit anderen Fächern leisten kann und wie andererseits durch die Vernetzung des Unterrichts dessen Qualität insgesamt zunimmt.

Kompetenzen1. Fachwissenschaftliche Kompetenzen Die Studienreferendare

erarbeiten und vermitteln die biologischen Inhalte, ausgehend von den Fragen und Problemen aus der Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler,

begnügen sich nicht damit, biologische Phänomene nur vorzustellen oder zu beschreiben, sondern hinterfragen mit Hilfe der naturwissenschaftlichen Vorgehensweise auch deren Ursachen bzw. deren Bedeutung (die Frage nach dem WARUM nimmt eine zentrale Stelle im Biologieunterricht ein),

geben Hilfestellung die mannigfachen Eindrücke der lebendigen Welt sinnvoll zu ordnen,

festigen bzw. erweitern ihre Arten- und Formenkenntnis der heimischen Flora und Fauna und sind in der Lage, mit Bestimmungsliteratur umzugehen,

beherrschen die fachgemäßen Arbeitsweisen und Arbeitstechniken der Biologie, kennen und beachten die rechtlichen Bestimmungen für den Biologieunterricht,

insbesondere in den Bereichen der Familien- und Sexualerziehung, der Umweltbildung, der Sucht- und Drogenprävention, des Naturschutzes, der Sicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht und der audiovisuellen Unterrichtsmedien,

stellen die vermittelten Inhalte in einen größeren Wirk- und Beziehungszusammenhang und machen so die Vernetztheit sowohl innerhalb des Faches Biologie als auch zu anderen Fächern bewusst,

sind sich dessen bewusst, dass der Biologieunterricht nicht nur einer kognitiven Stoffvermittlung dient, sondern auch affektive Bereiche thematisiert und damit zur Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler beiträgt,

verfügen über Kenntnisse von Persönlichkeiten aus der Forschung, die durch ihre Arbeiten im Bereich der Biologie das menschliche Weltbild veränderten,

wissen um den Stellenwert der Biologie als Naturwissenschaft im Hinblick auf zu erwartende Forschungsergebnisse,

sind befähigt biologische Erkenntnisse zu reflektieren, wobei sie auch die fachlich-kritische Auseinandersetzung mit ethisch-moralischen Fragenstellungen thematisieren,

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Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern B

wissen um Haltung und Pflege von Tieren und Pflanzen sowie die Betreuung von Biotopen auf dem Schulgelände,

achten besonders darauf, durch die Verknüpfung kognitiver Inhalte mit affektiven Zielen im Rahmen des Biologieunterrichts langfristig positive Verhaltensänderungen zu bewirken.

2. Fachdidaktische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

sowohl die historischen Phasen, die die Biologiedidaktik geprägt haben als auch neue didaktische Strömungen in einen übergeordneten Kontext zu stellen,

den Biologieunterricht in die kennzeichnenden Phasen der Problembegegnung, der Problemlösung mit dem Entwerfen von Lösungsstrategien sowie der Problemanwendung zu gliedern, wobei auch der Frage nach dem Sinn und Wert der Unterrichtsinhalte und der Unterrichtsziele eine zentrale Bedeutung zukommt,

selbständig Untersuchungen mit biologischer Zielsetzung durchzuführen und entsprechende Experimente zu entwickeln,

den Schülerinnen und Schülern die originale Begegnung mit Naturphänomenen bzw. Naturobjekten zu ermöglichen, um sie auf diese Weise zu verantwortungsbewusstem Verhalten der Natur gegenüber anzuleiten,

eine altersgemäße, angemessene Sprache und Ausdrucksweise zu verwenden, d.h. dass biologische Phänomene einerseits fachlich exakt beschrieben und andererseits Fachbegriffe ökonomisch und stets schülerverständlich verwendet werden,

Vertretungsstunden für biologische Anliegen sinnvoll zu nutzen, insbesondere in der Jahrgangsstufe 9, in der kein Biologieunterricht stattfindet.

3. Methodische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

fachgemäße Arbeitsweisen, wie Beobachten, Vergleichen, Untersuchen, Experimentieren, Mikroskopieren in ihrem Unterricht situationsangemessen sowie den Sicherheitsbestimmungen entsprechend einzusetzen,

mit Hilfe biologischer Arbeitsweisen und Arbeitstechniken die Schülerinnen und Schüler an naturwissenschaftliche Denkweisen und Problemlösungsstrategien heranzuführen,

sich an der Präsentation des Faches Biologie im Rahmen des Schullebens, z. B. durch Ausstellungen, Gestaltung von Schaukästen, Projekten, Zusammenarbeit mit der SMV, Tag der offenen Tür, Tag des Baumes, Welt-Aids-Tag u. Ä. zu beteiligen,

Unterricht an außerschulischen Lernorten, wie z. B. Zoo, Botanischer Garten, Museum, Wald, Lehrbienenstand u. Ä. als festen und integralen Bestandteil des Biologieunterrichts effizient zu planen, durchzuführen und auszuwerten,

Schülerübungen im Fach Biologie zu planen, durchzuführen, deren Ergebnisse zusammenzufassen und in einen größeren Sinn- und Wirkzusammenhang zu stellen,

Schüler zur sinnvollen Freizeitgestaltung anzuregen (Hege- und Pflegemaßnahmen, Engagement für den Naturschutz u. Ä.).

4. Beurteilungs- und Beratungskompetenzen Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

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B Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

die Teilnahme interessierter Schülerinnen und Schüler an regionalen und überregionalen Wettbewerben mit biologischer Zielsetzung zu fördern,

Unterrichtsbesuche biologisch ausgerichteter Betriebe zu organisieren, um den Schülerinnen und Schülern einen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt des Faches zu geben,

das Hintergrundwissen zu besitzen, um Schülerinnen und Schülern bei der Wahl biologisch orientierter Berufe beratend zur Seite zu stehen.

5. Personale KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

im Wissen um die besondere Verantwortung, u. a. in der Gesundheitserziehung, der Familien- und Sexualerziehung oder der Umweltbildung, das persönliche Profil als Biologielehrer zu schärfen,

ein naturwissenschaftliches Weltbild zu vertreten, das gleichzeitig die Rolle des Naturwissenschaftlers sowie die des Pädagogen in sinnvoller Gewichtung vereint,

dem sich rasch entwickelnden wissenschaftlichen Fortschritt mit kritischer Offenheit und mit Interesse an biologischen Fragestellungen zu begegnen,

die eigene Lebensführung auch hinsichtlich biologisch relevanter Aspekte zu reflektieren und dadurch nach persönlicher Glaubwürdigkeit zu streben,

im Hinblick auf naturwissenschaftliche Arbeitstugenden und Arbeitshaltungen für die Schülerinnen und Schüler Vorbild zu sein,

offen gegenüber den Fragen und Problemen von Schülerinnen und Schülern zu sein, die sich aus der Vermittlung pädagogisch wichtiger Fragen im Bereich der Familien- und Sexualerziehung, der Gesundheitserziehung und der Suchtprophylaxe ergeben,

für biologische und ethische Fragestellungen (Abtreibung, Klonen, Gentechnik, Umweltschutz ...) gesprächsbereit zu sein und dabei Verständnis gegenüber anderen Meinungen aufzubringen,

Sonderaufgaben im Rahmen der Schule, etwa als Beauftragter für Suchtprävention oder als Beauftragter für den Natur- und Umweltschutz zu übernehmen und dadurch verantwortlich an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken,

an der Gestaltung der Schule und des Schulumfeldes (Aquarium, Schulgarten, Ausstellungen) mitzuwirken und so Schule nicht nur als Stätte der Wissensvermittlung sondern auch als Lebensraum für die Schüler und Lehrer erfahrbar zu machen.

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3.2.10 GESCHICHTE

Vorbemerkung

Die Studienseminare für Geschichte im Freistaat Bayern wollen junge Lehrkräfte zu kompetenten, von ihrem Fach begeisterten und Jugendliche für dieses Fach motivierenden Geschichtslehrkräften ausbilden. Dazu bedarf es bei aller persönlichen Individualität einer für alle verpflichtenden Ausbildungsgrundlage, die dem Bildungswert des Faches Geschichte gerecht wird. Fast alle fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsaufgaben sind für Geschichte relevant. Geschichte gehört zu den Fächern, die wichtige Grundeinstellungen und Werte vermitteln, die politisches Denken und Handeln formen und in hohem Maße zur Persönlichkeitsbildung des jungen Menschen beitragen.

1. Fachwissenschaftliche KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

fundierte Kenntnisse im gesamten Geschichtslehrstoff der sechsstufigen Realschule während der Ausbildungszeit zu sichern und zu vertiefen: Sie erwerben ein historisches Urteil unter multiperspektivischer und objektiver Sicht. Sie erkennen Strukturen und historische Zusammenhänge, die bis in die Gegenwart reichen und die dem Schüler helfen, seine Zeit zu verstehen und historisch-politische Prozesse der Gegenwart in Bekanntes einzuordnen und zu beurteilen.

sich über neue wissenschaftliche Fachliteratur zu informieren. Sie kennen die historischen Periodika und Medien, pflegen das fortlaufende Selbststudium, um Lücken aus dem Studium der Geschichte an der Universität zu schließen, nehmen im Rahmen der Ausbildung Weiterbildungsangebote wahr und gestalten den Geschichtsunterricht dadurch lebendig und zeitgemäß.

den aktuellen Stand der Geschichtsdidaktik und deren Entwicklung aus der Vergangenheit zu kennen. Sie setzen sich mit den konstanten und variablen Zielen des Geschichtsunterrichts kritisch auseinander (u. a. Geschichtsbewusstsein und Geschichtskultur, reflektierter Geschichtsunterricht, Schulbuchvergleiche, Identität und Geschichte).

historisches Lernen als Aneignung von Welt zu sehen, wobei der Erwerb von Wissen und Fähigkeiten gleichwertig neben dem Erzieherischen steht: Schule als Ort der personalen Entwicklung des Jugendlichen in historischer Tradition und unter aktuellen historischen Bezügen.

dem Wiederholen, Vertiefen und Verknüpfen, sowie historischen fächerübergreifenden Projekten, Exkursionen und Ausstellungsbesuchen viel Raum zu lassen. Sie informieren sich über die Lehrpläne der Grund- und Hauptschule (HSK) und des Gymnasiums um Übertrittsschwierigkeiten zu minimieren und vergleichen sie mit den Geschichts-Lehrplänen anderer Bundesländer.

Geschichte als Leitfach für die politische Bildung (Gesamtkonzept für die politische Bildung in der Schule KWMBI I 1991 So.- Nr. 4 S. 1053 ff.) zu erkennen. Sie engagieren sich für die Anliegen des Faches inner- und außerhalb der Schule, tragen bei zur historisch-politischen Bildung der Schulfamilie und fördern damit in ihrem Bereich die Geschichtskultur als Beitrag zum Schulprofil und zur Schulentwicklung: Einbeziehung aktueller historischer Ereignisse, Gedenktage, aktuelle historische Medienangebote, Ereignisse aus der Landes-, Regional- und Lokalgeschichte, Aufgaben der Denkmalpflege u. a.

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2. Didaktisch-methodische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

darauf in besonderer Weise zu achten, dass die Schüler mit einem fundierten historischen Weltbild die Schule verlassen, bei dem alle Epochen angemessen berücksichtigt sind.

aus der Fülle der historischen Ereignisse durch schülerorientierte didaktische Reduktion die für ein historisches Grundwissen unabdingbaren, für die Erklärung der Gegenwart relevanten und für den Schüler und seine Lebenswelt motivierenden Inhalte ins Zentrum seiner Unterrichtsplanung zu stellen. Auf fachwissenschaftliche Richtigkeit ist unbedingt zu achten.

sicherzustellen, dass neben kognitiven Lernzielen instrumentelle und Empathieziele in besonderer Weise Berücksichtigung finden. Es gilt, vom Erarbeiten des detaillierten Einzelthemas zum exemplarischen und problemorientierten Geschichtsunterricht fortzuschreiten, die Thematik einer Stunde nicht nur oberflächlich anzureißen, sondern zu versuchen, ihr in einer vertieften, werteorientierten Sichtweise gerecht zu werden und so dem Schüler eine Bewertung des Sachverhalts und ein historisches Urteil zu ermöglichen.

sich durch geplante Stundenstrukturen den Ablauf einer Geschichtsstunde zu erarbeiten, ihre Motivationsphase, die zur problematisierten Form der Stundenthematik führen kann, die Erarbeitungs- und Sicherungsphasen mit aktuellen Transfermöglichkeiten und Selbstevaluation zu erkennen und einzuüben; wenn möglich, einen historischen Spannungsbogen zu schlagen vom Einstieg der Stunde bis zur Lernzielkontrolle am Ende.

die fachrelevanten historischen Unterrichtsmethoden zu kennen und im Laufe der Ausbildungszeit zu beherrschen, sie nach Thematik und Schülergruppe sinnvoll einzusetzen, neben Handlungsorientierung auch Narrativität und Vermittlung ästhetischer Bildung anzustreben.

Geschichte vor Ort (Unterrichtsgang, Exkursion, Museums- und Ausstellungsbesuch, Stadtrallye) und Zeitzeugenbefragung (oral history) als besonders nachhaltigen Geschichtsunterricht zu erfahren.

dem Rollen- und Planspiel, dem historischen Vergleich wie dem Projektunterricht und dem historischen Lernzirkel seinen Platz zu sichern und grundsätzlich Personalisierung, Lokalisierung und Aktualisierung als hervorragende Möglichkeiten schülerorientierten Lernens im Fach Geschichte (Methodenpluralismus) zu erkennen.

Brainstorming und die historische Diskussion zu fördern, entdeckendes und forschendes Lernen zu initiieren, induktive und deduktive Vorgehensweise zu verwenden, Impulse sinnvoll zu setzen, mit Text- und Bildquellen in abwechslungsreichen Sozialformen zu arbeiten, Schülerreferate zu historischen Problemen einzuplanen und Jugendliche für die Teilnahme an Geschichtswettbewerben zu motivieren.

die für den modernen Geschichtsunterricht unverzichtbaren Medien zu kennen und einzusetzen, ihre aktuelle Verwendbarkeit zu bedenken und ihre Sachrichtigkeit zu prüfen (Medienerziehung); mit selbst erarbeiteten Medien in Form von Arbeitsblättern, Tafelbildern, Mindmapping, Metaplanmethode, Flipcharts, verwendeten Internetmaterialien, ausgewählten oder mit den Schülern/innen gedrehten Videofilmen den Unterricht zu bereichern, alle Möglichkeiten der Visualisierung schülergerecht einzusetzen.

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3. Bewertungs- und BeratungskompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

die Möglichkeiten schriftlicher Leistungserhebungen im Fach Geschichte nach Testkriterien einzuüben (frei formulierte Antworten zu Reproduktionsfragen und Beurteilungs- und Bewertungsfragen, Vergleiche, Zuordnungsaufgaben, chronologische Reihung, Multiple–choice-Aufgaben, Begriffsdefinitionen, Bildinterpretation, Fragen zu Quellentexten u. a.),

Schüler über einen längeren Zeitraum in unterschiedlichen Unterrichts- und Sozialformen zu beobachten und dadurch eine immanente Feststellung des Lernfortschritts im Fach Geschichte zu erzielen,

den eigenen Geschichtsunterricht zu reflektieren und ihn nach Beurteilungskriterien zu bewerten.

4. Personale KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

Kompetenzen zu entwickeln, die als Ausbildungsziel auch von den Schülern erwartet werden. Dazu zählen neben den Primärtugenden Teamfähigkeit in der Fachgruppe, aber auch im gesamten Seminar, Kooperationsbereitschaft in der Vorbereitung des Geschichtsunterrichts, in der Ausarbeitung von Stundenskizzen und Protokollen, im Finden und in der Bereitstellung von historischen Unterrichtsmaterialien, in der Vorbereitung und Durchführung von Projekten, Exkursionen und Seminarveranstaltungen.

ihre Kommunikationsfähigkeit innerhalb der Gruppe und im Unterricht zu verbessern, den historischen Diskurs auch im Konfliktfall zu meistern,

den Lernerfolg durch packende Lehrererzählungen und durch die lebendige Wiedergabe von historischen Anekdoten zu steigern,

Hilfestellung bei einem Leistungstief zu geben und differenzierte, individuelle Maßnahmen einzuleiten, um Motivation und Leistungsbereitschaft wieder zu steigern. Oft genügt dabei der Hinweis auf eine aktuelle Sendung im Fernsehen, auf einen Spielfilm, eine Lektüre oder die Einordnung eines Problems der Vergangenheit in die historische Gegenwart.

in Konfliktsituationen angemessen zu reagieren, historische Konfliktfälle beispielhaft zu behandeln, aktive Konfliktvermeidung und Friedenserziehung zu vertreten, Vorurteile durch fachwissenschaftliche Information, aber auch beispielhaftes Verhalten zu bekämpfen, den Kompromiss als besten Ausgleich unterschiedlicher Interessen darzustellen,

im Geschichtsunterricht entschieden für die Werte der Völkerverständigung und der Toleranz durch multiperspektivische Sichtweise historischer Situationen einzutreten und Vorurteile und Pauschalurteile durch exakte Information abzubauen. Es soll versucht werden, im Jugendlichen ein Geschichtsbewusstsein zu entwickeln, dem die Bedeutung des Individuums und seiner Menschenrechte als abendländisches Erbe zu Grunde liegt, aufbauend auf dem Humanismus der Antike und dem christlichen Menschenbild.

den Geschichtsunterricht als Motivation für politische Bildung und politisches Handeln zu erkennen, den Wert der Demokratie und der Grundrechte im Laufe der Geschichtsbetrachtungen immer mehr schätzen zu lernen, die föderale Ordnung, den Rechtsstaat und den Sozialstaat als unverzichtbare Bestandteile unseres politischen Systems zu würdigen. Daraus sollen die Offenheit und der Einsatz für die neuen

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Aufgaben des wiedervereinigten Deutschland in einem wachsenden Europa und einer veränderten weltpolitischen Konstellation entwickelt werden.

ihre Motivationsbereitschaft und Begeisterung immer wieder zu aktivieren und damit auch im Schüler das Interesse für einen historischen Sachverhalt, für die Lösung eines Problems, für eine historische Persönlichkeit zu wecken.

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EK Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

3.2.11 ERDKUNDE

Vorbemerkung

Das Fach Erdkunde ist ein unentbehrliches Bildungsfach, das naturwissenschaftliche, geowissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Bereiche beinhaltet und in der Schule ein Zentrierungsfach für die Geo- und Raumwissenschaften darstellt. Erdkunde ist auch ein zentrales Fach der Umwelterziehung. Es leistet wichtige Beiträge zur Erklärung von naturbezogenen, wirtschaftlichen, sozialen, politischen und historischen Zusammenhängen, Entwicklungen sowie deren wechselseitigen Beziehungen im System Erde. Damit sind auch entscheidende Lernprozesse der interkulturellen Erziehung verknüpft. Aufgrund dieser Inhalte und Zielsetzungen ist das Fach Erdkunde der Perspektive „Die Erde durch nachhaltige Entwicklung bewahren“ besonders verpflichtet. Bedingt durch seine Inhalte ist Erdkunde auch ein Fach mit vielfältigem Einsatz von Medien verschiedenster Art und kann somit einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Medienerziehung in unserer Informationsgesellschaft leisten. Darüber hinaus bietet das Fach Erdkunde durch Arbeit „vor Ort“ bei Unterrichtsgängen, Exkursionen und im Rahmen von Projekten Möglichkeiten, die außerschulische Wirklichkeit aufzusuchen, das dort Erfahrene zu verarbeiten und eigene Handlungserfahrungen zu machen.

Kompetenzen

1. Fachliche KompetenzenDie Studienreferendare

besitzen das für einen sachgemäßen Erdkundeunterricht erforderliche Fachwissen und wenden das an der Universität erlangte Wissen und Können fachlich korrekt und in einer angemessenen Weise an,

kennen den Bildungswert und den Beitrag des Faches zu den fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Realschule, wie er im jeweiligen Fachprofil des Lehrplanes beschrieben ist,

kennen die wesentlichen fachwissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Einflüsse, die die Entwicklung des Fachs Erdkunde geprägt haben,

besitzen die Fähigkeit zur sachlichen und kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen geographischen Ereignissen.

2. Fachdidaktische KompetenzenDie Studienreferendare

können geographische Inhalte so aufbereiten, dass einerseits eine didaktische Reduktion erfolgt, andererseits aber keine "Erwähnungsgeographie" betrieben wird,

wissen, dass originale Begegnungen und Realitätsnähe („Arbeit vor Ort“) wesentliche Prinzipien eines effektiven Unterrichts sind,

haben Kenntnisse vom Aufbau und von der Betreuung einer Erdkundesammlung.

3. Methodische KompetenzenDie Studienreferendare

kennen die erdkundlichen Arbeitstechniken und können sie entsprechend den Forderungen des Lehrplans vermitteln,

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kennen die fachspezifischen Medien und besitzen die Fähigkeit, sie im Unterricht optimal zu verwenden,

sind vertraut mit den wichtigsten Experimenten und können sie im Unterricht zielgerichtet durchführen,

sind in der Lage, geographisch wertvolle Spiele zu entwickeln und auch effektiv einzusetzen.

4 Personale KompetenzenDie Studienreferendare

müssen sich engagiert für die Anliegen des Fachs Erdkunde in der Schule und in der Öffentlichkeit einsetzen,

müssen Interesse am Heimatraum und anderen Lebensräumen zeigen, um sowohl regional-kulturelle Identifikation als auch weltoffenes Verhalten zu entwickeln,

müssen aufgeschlossen sein für die Vielfalt und Schönheit der Natur, um sich für deren Bewahrung einzusetzen,

müssen die Fähigkeit besitzen, Orientierungshilfen zur Beurteilung gesellschafts-politischer und raumwirksamer Entscheidungen zu geben,

zeigen Verständnis für die Probleme der „Dritten Welt“, kennen die Risiken und Chancen der Globalisierung.

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SK Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

3.2.12 SOZIALKUNDE

VorbemerkungDie aufgeführten Kompetenzen beschreiben Kenntnisse, Fähigkeiten, Einsichten und Haltungen, die zu einer verantwortlichen Ausübung des Berufs als Lehrkraft für Sozialkunde an Realschulen erforderlich sind.Nicht alle aufgeführten Inhalte sind im Studienseminar ausführlich zu behandeln. Zum Teil kann vorausgesetzt werden, dass sie den Seminarteilnehmern vom Studium her bekannt sind und die praktische Arbeit im Studienseminar auf der grundlegenden fachwissenschaftlichen und didaktischen Ausbildung an der Hochschule aufbauen kann. Da aber die Studienreferendare ihren Vorbereitungsdienst mit unterschiedlichem Kenntnisstand beginnen, ist eine Feststellung der Vorkenntnisse, von denen ausgegangen werden kann, Voraussetzung für eine sinnvolle Verknüpfung beider Phasen.

Kompetenzen

1. FachkompetenzenHier wird verwiesen auf Punkt 2.1 des Ausbildungsplanes („Der Studienreferendar als angehender Fachexperte“).

2. Fachdidaktische Kompetenzen Fähigkeit zur Reflexion der Situation des Fachs Sozialkunde im Fächerkanon der

bayerischen Realschule Kompetenzen für die Planung und Gestaltung des Sozialkundeunterrichts

Berücksichtigung von Erkenntnissen der Lernpsychologie, der Jugendsoziologie sowie schulorganisatorischer Rahmenbedingungen ganzheitlicher Ansatz: Lernen mit Kopf und Herz (oder: Reflexion affektiver Lernziele) Bemühen um Aktualität im Sozialkunde-Unterricht

Realisierung und Wahrnehmung fächerübergreifender Bildungs- und Erziehungsaufgaben

Erkennen von Gemeinsamkeiten /Unterschieden mit Geschichte Wirtschafts- und Rechtslehre dem Fachbereich "Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung" (hier auch: Tutorentätigkeit der Referendare des Fachs Sozialkunde) weiteren Fächern im Ausbildungsangebot der Realschule

3. Fachmethodische Kompetenzen Kenntnis und Reflexion der vielfältigen Arbeitsformen in der politischen Bildung Beherrschung des Medieneinsatzes im Sozialkundeunterricht

Verwendung von Statistiken und Gesetzestexten Methoden der Visualisierung Wissen um den Beitrag des Fachs Sozialkunde zur Medienerziehung

Unterricht außerhalb des Klassenzimmers

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Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern SK

Besuch im Parlament „Lernort Staatsregierung“ Expertengespräche Besuch einer Stadt- oder Gemeinderatssitzung Besuch bei Einrichtungen der Sozialhilfe, des Umweltschutzes, der Bundeswehr Besuch bei Redaktionen von Lokalzeitungen und -sendern

Gestaltung des Schullebens durch fachmethodisches Können: SMV und politische Bildung die Schülerzeitung und ihr möglicher Beitrag zur politischen Bildung Teilnahme an Wettbewerben zur politischen Bildung Kenntnis und ggf. Weitergabe von Publikationen zur politischen Bildung für Schüler

4. Weitere personale KompetenzenBewusstsein für die besondere Verantwortung des Sozialkundelehrers für

die Achtung der Menschenwürde, der Menschen- und Grundrechte die Vermittlung von Kompromissfähigkeit und Toleranz die Verwirklichung von Demokratie in der Schule:

Akzeptanz von Mehrheitsentscheiden und Minderheitenschutz; Respektierung des Überwältigungsverbots/ Ablehnung von Indoktrination

die kontroverse Darstellung im Unterricht dessen, was auch in Wissenschaft und Politik kontrovers ist

die persönliche Orientierung der Schüler und deren politischer Bildung Analyse der politischen Situation wie auch der eigenen Interessenlage; Betonung operationaler Fähigkeiten

5. Beurteilungs- und BeratungskompetenzenFähigkeit, nicht allein kognitive Inhalte der politischen Bildung abzuprüfen und zu bewerten, sondern bei der Urteilsbildung auch das Bemühen und die Bereitschaft des Schülers zu berücksichtigen, sich mit politischen und sozialen Fragen auseinander zu setzen, zu selbständigem Urteilen zu gelangen und die Rolle des „aktiven Bürgers“ wahrzunehmen.

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BWR-WIR Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

3.2.13 BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE/RECHNUNGSWESEN (BwR) WIRTSCHAFT UND RECHT (WiR)

VorbemerkungDie Ausbildung an den Universitäten führt zu einem teilweise unterschiedlichen Wissenstand der Referendare, gerade auch im Fachbereich der Wirtschaftswissenschaften. Eine Zusammenführung auf eine gemeinsame Basis ist daher zu Beginn der Ausbildung an der Seminarschule besonders wichtig. Dies trifft vor allem auf Rechnungswesen und auf Teilgebiete des Rechts zu. Die jungen Lehrkräfte erfahren an der Seminarschule, dass der Unterricht in den Fächern BwR und WiR geprägt ist von dem Bestreben, möglichst Praxis- und Lebensnähe zu verwirklichen. Ausgehend von der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schüler werden Unterrichtsinhalte durch häufige Praxiskontakte, vielfältige Methoden und fachspezifische Arbeitstechniken auch unter Nutzung elektronischer Medien veranschaulicht und altersgemäß aufbereitet. Ziel muss es sein, den Jugendlichen nicht nur ein fundiertes Fach- und Allgemeinwissen zu vermitteln, sondern auch Arbeits- und Werthaltungen, wie sie im Berufs- und Wirtschaftsleben verlangt werden, zu fördern. Der Unterricht in den Fächern BwR und WiR soll zu einer breiten ökonomischen Grundbildung beitragen und die Schüler dazu befähigen, Gesetzmäßigkeiten und Strukturen der Wirtschaft und des Rechts zu erkennen, sich damit auseinander zusetzen und verantwortungsbewusst in ihrer Rolle als Staatsbürger und Verbraucher zu urteilen und zu handeln. Zur Erarbeitung und Lösung vielschichtiger Probleme und ihrer anschaulichen Darstellung hilft das fächerübergreifende und fächerverbindende Denken und Arbeiten.

Kompetenzen1. Fachwissenschaftliche KompetenzenDie Studienreferendare

zeigen fachliches Interesse, beherrschen die Fachsprache und sind ständig bestrebt ihren Wissenstand in den Wirtschaftswissenschaften zu aktualisieren, zu erweitern und zu vertiefen,

beherrschen die Grundzüge des betrieblichen Rechnungswesens und besonders die für den Unterricht an der Realschule relevanten Inhalte,

sind in der Lage das Rechnungswesen mit betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen zu verbinden,

kennen die Grundlagen der etriebs- und Volkswirtschaftslehre und sind fähig Vernetzungen herzustellen und in den Fächern BwR und WiR umzusetzen und darzustellen,

besitzen den Überblick über das Öffentliche Recht (besonders Strafrecht), das Privatrecht (besonders Bürgerliches Recht und Handelsrecht) und das Arbeitsrecht und wenden einschlägige Arbeitsweisen in den für die Unterrichtsarbeit wesentlichen Rechtsgebieten an,

wissen über die historischen Grundlagen des Fachs Bescheid und sind in der Lage, Weiterentwicklungen und Reformvorhaben objektiv und kritisch zu beleuchten,

sind sich bewusst, dass die Fächer BwR und WiR einen wesentlichen Beitrag zur Umwelterziehung und zur Konsum- und Arbeitsökonomie leisten, um die Jugendlichen auf ihre Rolle in verschiedenen Lebensbereichen (z. B. Familie, Beruf, Gesellschaft) vorzubereiten und sie zu wirtschaftlich und rechtlich verantwortungsvollem Denken, Werten, Urteilen und Handeln zu erziehen,

kümmern sich in besonderer Weise um die berufliche Orientierung der Schüler,

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kennen die Nutzungsmöglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechniken in den Fächern BwR und WiR,

fördern die Teilnahme einzelner Schüler/ganzer Klassen an regionalen und über-regionalen Wettbewerben und Projekten von Verbänden, Unternehmen, Banken usw.

2. Fachdidaktische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

die Fächer BwR und WiR mit ihren Inhalten als ein Wirkungsgefüge im Netzwerk des gesamten Fächerkanons der Realschule zu erkennen,

aktuelles (Zahlen)Material, fachliche Änderungen und neue Entwicklungen im Unterricht umzusetzen,

unterschiedliche Praxismaßnahmen mit dem Unterrichtsstoff zu verbinden, um Inhalte zu veranschaulichen und das Interesse der Schüler anzuregen,

sich mit den Modalitäten der Abschlussprüfung und deren Vorbereitung im Fach BwR auseinander zu setzen.

3. Methodische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

wirtschaftliche und rechtliche Inhalte anhand von Beispielen aus der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schüler durch vielseitige handlungsorientierte Methoden und Sozialformen zu vermitteln,

fachspezifische Arbeitstechniken (z. B. Projekte, Planspiele, Fallstudien, Fallbeispiele, Schaubilder, Infografiken, Analysemodelle, Gesetzestexte, Belege) sach- und situationsgerecht einzusetzen,

das breite Spektrum der Methodenvielfalt (z. B. Lernzirkel, PC-Einsatz) in den Fächern BwR und WiR zu nutzen,

den Computer mit entsprechender Software vor allem zur Tabellenkalkulation, Geschäftsgrafik und Finanzbuchhaltung als Hilfs- und Arbeitsmittel zur Veranschaulichung und Erkenntnisgewinnung im Unterricht zu verwenden,

die zugelassenen Hilfsmittel wie Kontenplan und Taschenrechner sinnvoll im Unterricht einzusetzen,

besonders in Übungs- und Wiederholungsstunden das Grundwissen zu festigen, vielfältige Aufgabenstellungen anzuwenden und unterschiedliche Lösungsansätze aufzuzeigen,

an der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Praxiskontakten (z. B. Aspekt- und Betriebserkundung, Experteneinsatz, Bewerberseminar, Betriebspraktikum, Gerichtsverhandlung, Behördenbesuch) mitzuwirken.

4. Personale KompetenzDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

Sachkompetenz und persönliche Glaubwürdigkeit (z. B. als kritischer Verbraucher) in wirtschaftswissenschaftlichen Fragestellungen auszustrahlen,

den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Realschule zu unterstützen und in den Fächern BwR und WiR umzusetzen,

das eigene unterrichtliche Handeln in den Wirtschaftsfächern kritisch zu reflektieren Planungs- und Organisationsfähigkeiten für praxisorientierte, wirtschaftliche

Aktivitäten zu entwickeln,

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BWR-WIR Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

das Schulleben durch wirtschaftsbezogene Aktivitäten zu bereichern.

5. Beurteilungs- und BeratungskompetenzDie Studienreferendare sollen

die fachspezifischen Beurteilungskriterien kennen und anwenden können, den Prozess der beruflichen Orientierung der Schüler beratend unterstützen, den Schüler bei der Entwicklung zum kritischen und umweltbewussten Verbraucher

begleiten.

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S Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

3.2.14 SPORT

VorbemerkungDie Studienreferendare sollen sich bewusst werden, dass Sport das einzige Bewegungsfach im Fächerkanon der Realschule darstellt. Dem Repräsentanten dieses Faches kommt somit eine besondere Bedeutung zu und er sollte versuchen, diesem Anspruch nicht nur in seinem sportlichen Handeln gerecht zu werden.

Kompetenzen1. Fachliche KompetenzDie Referendare werden dazu angeregt und dabei unterstützt

ihre sportpraktischen Fertigkeiten zu verbessern um gute Lehrerdemonstrationen auf breiter Basis zeigen zu können,

sich ihrer sportlichen Vorbildwirkung bewusst zu sein und bzgl. eigener Fitness, Kleidung und Verhalten für die Schüler authentisch und glaubwürdig zu sein (Rauchen, Drogen etc.),

sicher organisatorische Maßnahmen bei Unfällen im Sportunterricht zu ergreifen, schulsportrelevante Haftpflicht- und Versicherungsbestimmungen zu kennen, die Sicherheitsbestimmungen zu kennen und auf deren Einhaltung konsequent zu

achten, sich der Bedeutung und Notwendigkeit der steten Weiterbildung sowohl in

fachwissenschaftlicher wie auch sportpraktischer Hinsicht bewusst zu sein, interne und auch externe Schulsportveranstaltungen und Wettkämpfe zu organisieren

und durchzuführen, Freiräume wahrzunehmen und unter Einbezug anderer Fächer sinnvoll und kooperativ

zu nutzen, das Konzept der „bewegten Schule“ im Kollegium, wenn nötig, bekannt zu machen

und mit Rat und Tat bei der Umsetzung mitzuhelfen, sich der Bedeutung sportlicher Aktionen für das Schulleben bewusst zu sein, sich zu engagieren in Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden, z. B. bei der

Gründung von SAGs und Stützpunkten, die gesellschaftlichen Ausprägungen des Sports kritisch zu reflektieren und dies im

Unterricht in geeigneter Weise einzubringen.

2. Didaktische KompetenzDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

die unterschiedlichen Voraussetzungen der Schüler für Bewegungslernen zu erkennen und dementsprechend methodisch und altersgerecht Lernstufen differenziert zu planen,

bewegungsintensive und bewegungsarme Phasen im Stundenaufbau herauszuarbeiten, sich durch Stundenstrukturen den Ablauf einer Stunde zu erarbeiten, angefangen von

der Motivationsphase zum zielgerichteten Aufwärmen bis hin zum Stundenthema mit flexibler Handhabung der zeitlichen Orientierung und der organisatorischen Notwendigkeiten,

ängstliche Schüler in besonderer Weise in den Unterricht zu integrieren,

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durch geeignete Inhalte Fairness und Kooperation zu fördern und Konfliktlösungen in den Sportunterricht einzubeziehen,

durch attraktive Inhalte mit dem passenden Anspruchsniveau auch weniger bewegungsfreudige Jugendliche zu motivieren („Trendsport“, Schnupperkurse).

3. Methodisch-technische KompetenzDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

Sportunterricht durch die Wahl entsprechender Unterrichtsverfahren zeitökonomisch zu gestalten,

sachgerecht mit Medien und technischen Hilfsgeräten umzugehen und in Abwägung von Aufwand und Wirkung im Unterricht bzw. bei Sportveranstaltungen einzusetzen,

den hohen motivationalen Charakter des Medieneinsatzes (z. B. Video) am richtigen didaktischen Ort zu kennen und bewusst damit umzugehen,

flexibel mit unvorhergesehenen und nicht planbaren (Alltags-)Situationen umzugehen (Sportstätten oder Sportgeräte nicht verfügbar, Mitführen einer weiteren Klasse, koedukativer Unterricht etc.).

4. Personale KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

sich der Wirkungen eines äußeren Erscheinungsbildes bewusst zu sein , unter dem Aspekt der Aufgabenvielfalt aller sportlichen Bereiche ein selbstbewusstes

eigenes Profil zu entwickeln, sportliche Prinzipien wie Fairness und Kooperation zu Maximen schulischen und

außerschulischen Lebens zu entwickeln um somit möglichst authentisch im Umgang und im Unterricht mit den Schülern zu sein (Vorbildwirkung),

dazu beizutragen Sportkultur und Schulklima zu fördern auch in Zusammenarbeit mit anderen Kollegen.

5. Beurteilungs- und BeratungskompetenzDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

sensibel mit den unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen der Schüler umzugehen und, soweit möglich, auch die Lernfortschritte zu bewerten,

theoretische Inhalte des Lehrplans als wünschenswertes Wissen einzustufen und diesbezügliche Kenntnisse der Schüler als gleichwertige Leistungserhebung in die Sportnote einzubeziehen,

die Durchführung der Leistungserhebungen pädagogisch sinnvoll, ökonomisch und sensibel durchzuführen, so dass schwächere Schüler durch ihre Leistungen nicht bloßgestellt werden (faire und transparente Leistungsfeststellung),

Schüler bei der Suche nach für sie besonders geeigneten Sportarten zu beraten und/oder ihnen zu helfen außerschulische Sportgelegenheiten ihrer Wahl zu finden (Vereine, Studios, Tanzschulen, Lauftreffs etc),

Auffälligkeiten in gesundheitlicher Hinsicht wahrzunehmen, um rechtzeitig in Absprache mit den Eltern Maßnahmen initiieren zu können (Arzt, Krankengymnastik etc).

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MU Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

3.2.15 MUSIK

Kompetenzen1. Fachwissenschaftliche KompetenzenDie Studienreferendare

verfügen über fundierte fachwissenschaftliche Kenntnisse, über künstlerische und fachpraktische Kompetenz, über Kenntnisse der fachwissenschaftlichen und berufspraktischen Medien, engagieren sich für das Anliegen des Faches Musik, kennen Bildungswert und Beitrag des Faches zu den fächerverbindenden Bildungs-

und Erziehungsaufgaben der Realschule, wie er im jeweils geltenden Lehrplan beschrieben ist,

wissen um die pluralistische Hör- und Erlebniswelt der Schüler, sind offen für unterschiedliche Einstellungen und Wertschätzungen von Musik, sind bereit zur ständigen Erweiterung und Aktualisierung ihres Wissens und Könnens.

2. Fachdidaktische KompetenzenDie Studienreferendare

kennen verschiedene didaktische Konzepte und wissen sie inhaltsbezogen, schülerorientiert und situationsbedingt einzusetzen,

orientieren sich am jeweils gültigen Lehrplan für Musik, planen Unterrichtsthemen und ihre Einbettung in Unterrichtssequenzen, wissen um die Möglichkeiten der Auswahl, Reduzierung und Schwerpunktsetzung

von fachbezogenen Inhalten zur Erreichung von Lernzielen, berücksichtigen unterschiedliche Kenntnis- und Fähigkeitsniveaus, strukturieren musikspezifische Inhalte in sinnvolle Unterrichtsphasen und

ergebnissichere Lernschritte, wählen gezielt geeignete Unterrichtsmaterialien und Medien aus und/oder erstellen

sie, stellen besondere Begabungen fest und können damit auch eine sinnvolle

Freizeitgestaltung fördern.

3. Methodische KompetenzenDie Studienreferendare

wissen um die fachmethodischen Prinzipien des Unterrichtens und Lernens, stimmen Inhalte und fachspezifische Methode ab, berücksichtigen die Vielfalt von Handlungs- und Sozialformen und können die

Übungs- und Probenarbeit in verschiedenen Musikensembles anwenden, setzen die fachspezifischen Methoden des Vor- und Nachmachens, des additiven

Einstudierens und Einübens, der Liedbegleitung, der Stimm- und Hörschulung, der motorischen Aktivierung und Sensibilisierung und der Bewusstmachung von Einstellungen zur Musik u. a. ein,

veranschaulichen mit fachspezifischen Medien, beziehen die Schüler aller Wissens- und Fähigkeitsstufen in das Unterrichtsgeschehen

ein,

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Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern MU

nehmen kognitive, auditive und multisensorische Lernprozesse und Lernergebnisse wahr,

gehen auf unterschiedliche Fähigkeiten ein und fördern individuelle Begabungen, motivieren fachspezifisch in besonderer Weise für das teilweise einstündige Fach, bereichern das Schulleben durch die besondere Arbeitsweise in freiwilligen

Kleingruppen.

4. Weitere personale KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

durch künstlerische Leistung und Beratung und durch Ausformung einer Lehrerpersönlichkeit Jugendliche zu überzeugen und zu einem Vorbild für Jugendliche zu werden,

die musikalischen Welten von Elternhaus, jugendlichem Umkreis und Schule wahrzunehmen, sie sachlich einzuschätzen und hieraus ihr Fach und ihre Rolle richtig einzuordnen und verantwortungsbewusst zu vertreten,

die Chance wahrzunehmen, den Jugendlichen Möglichkeiten einer Bereicherung des Lebens auch im motorischen, sensitiven und ästhetischen Bereich aufzuzeigen,

die Erkenntnis und Erfahrung zu vermitteln, dass man trotz unterschiedlicher Voraussetzungen durch konzentriertes, beharrliches Üben im Team zu einem überzeugenden Ergebnis oder beachtlichen Erfolg kommen kann,

die Jugendlichen auch im außerunterrichtlichen und außerschulischen Bereich musikalisch zu unterstützen und sie zu sinnvollen Tätigkeiten anzuleiten.

5. Beurteilungs- und BeratungskompetenzenDie Studienreferendare

wissen um die Bedeutung der Leistungsbeurteilung für die Schüler auch im künstlerischen Nichtvorrückungsfach,

bewerten künstlerische Äußerungen sowie kognitive und motorische Fähigkeiten, um auch weniger begabten Schülern Leistungserfolge zu ermöglichen,

überzeugen den Schüler, dass man durch konsequentes Lernen und beharrliches Üben und damit durch Automatisierung von Handlungsabläufen auch und vor allem im künstlerischen Bereich erfolgreich sein kann,

erkennen die unterschiedlichen Begabungstypen und setzen sie in der unterrichtlichen Gemeinschaft individuell ein,

beraten und fördern Schüler bei Äußerungshemmungen im sensiblen Bereich von vokaler und instrumentaler Präsentation und Selbstdarstellung,

machen durch Angabe von künstlerischen Beurteilungskriterien auch die Bewertung musikalischer Äußerungen transparent und einsichtig,

schätzen künstlerisches und soziales Engagement hoch ein, entdecken und fördern musikalische Begabung und regen Schüler und Eltern dazu an,

die besonderen künstlerischen Fähigkeiten für die Lebensgestaltung einzusetzen.

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KU Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

3.2.16 KUNSTERZIEHUNG mit den Fächern Kunsterziehung, Werken und Technisches Zeichnen mit CAD

Kompetenzen1. Fachwissenschaftliche KompetenzenFür die drei Fächer werden die Studienreferendare dazu angeregt und darin unterstützt ihre fachwissenschaftlichen Kenntnisse zu ergänzen und zu vertiefen sowie praktische Fertigkeiten in folgenden Bereichen zu vervollkommnen:im Fach Kunsterziehung:

Gestaltungslehre (Farblehre, Formenlehre, Komposition, Perspektive u. a.) kunstgeschichtliche und stilkundliche Kenntnisse aus allen Epochen und Bereichen

(Architektur, Malerei, Plastik und Grafik) Kenntnisse zu den gängigen Methoden der Bildbetrachtung Fertigkeiten in den künstlerischen Techniken wie Skizzieren und Zeichnen, Malen

sowie in den graphischen Zwischentechniken Fertigkeiten in verschiedenen Druckverfahren wie Hochdruck (Linolschnitt) und

Tiefdruck (Radierung) Kenntnisse aus dem Bereich der neuen Medien Kenntnisse aus dem Bereich der Werbung sowie Fertigkeiten in der praktischen

Umsetzung (Layout) im Fach Werken:

Kenntnisse zu der Materialkunde der Werkstoffe Holz, Metall und Kunststoff sowie Keramik, Gips und Papier

Kenntnisse zur Werkzeugkunde der oben genannten Materialien Kenntnisse aus dem Bereich der kulturgeschichtlichen Bedeutung der oben genannten

Materialien Kenntnisse aus dem Bereich der Werkbetrachtung Kenntnisse hinsichtlich Unfallschutz und dem umweltbewussten Umgang mit den

genannten Materialien und den zur Verarbeitung notwendiger Hilfsmittel Fertigkeiten in den herkömmlichen handwerklichen Techniken Fertigkeit im Bereich des plastischen Gestaltens unter Berücksichtigung der

entsprechenden handwerklichen Techniken Fertigkeiten im konstruktiven Bauen (z. B. Modellbau)

im Fach Technisches Zeichnen mit CAD Kenntnisse zu den wichtigsten Konstruktionsverfahren (Mantellinienverfahren,

Hilfsschnittverfahren, Kugelschnittverfahren sowie räumliche Darstellung) Merkmale der Projektionszeichnung und Fertigkeiten in der Anwendung im Rahmen

der Darstellung von Grundsatzaufgaben Merkmale der Werkzeichnung (u. a. Bemaßung, Vollschnitt, Halbschnitt) mit

Fertigkeiten in ihrer Anwendung Kenntnis der gängigen Bearbeitungstechniken im metallurgischen Bereich Fertigkeiten im präzisen technischen Skizzieren Fertigkeiten im genauen und sauberen Zeichnen und Konstruieren Kenntnis der verschiedenen CAD-Programme Fertigkeiten in der Anwendung mindestens eines CAD-Programms

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Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern KU

2. Fachdidaktische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

sich bei der Planung des Unterrichts an den jeweils gültigen Lehrplänen für die Fächer Kunsterziehung, Werken und Technisches Zeichnen zu orientieren,

lern- und entwicklungspsychologische Erkenntnisse bei der Auswahl der Lerninhalte in allen drei Fächern angemessen zu berücksichtigen,

bei der Planung des Unterrichts jeweils die Besonderheiten der drei Fächer zu bedenken, die für alle drei Fächer vor allem in der Verbindung von theoretischen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten zu finden sind,

unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale der drei Fächer eine sinnvolle und für den Lernenden möglichst effektive Verquickung von theoretischem mit praktischem Unterricht anzustreben,

den Bildungswert des Unterrichts in den Fächern Kunst, Werken und Technisches Zeichnen zu kennen und zu berücksichtigen,

für die drei Fächer den Wert außerschulischen Unterrichts zu erkennen und zu nutzen, in Abhängigkeit von den fachlichen Besonderheiten fächerübergreifende und

fächerverbindende Unterrichtsvorhaben zu planen und durchzuführen.

3. Methodische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

Kenntnisse über fachspezifische Unterrichtsmethoden in den Fächern Kunst, Werken und Technisches Zeichnen und deren sinnvollen Einsatz zu erwerben,

Kenntnisse über die jeweils notwendige Unterrichtsorganisation in den drei Fächern sowie Fertigkeiten in deren praktischer Umsetzung zu erlangen,

die Planung des Unterrichts mit fachspezifischen Hilfsmitteln effektiv und anschaulich sowie schülergemäß und durchschaubar zu gestalten,

die entsprechenden allgemeinen sowie fachspezifischen Medien auszuwählen und gekonnt einzusetzen,

notwendige Arbeitsmittel und entsprechendes Anschauungsmaterial selber zu erstellen,

die Vermittlung theoretischer Inhalte und praktischer Fertigkeiten in eine sinnvolle und für den Lernfortschritt nützliche Verbindung zu bringen.

4. Weitere personale KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

Hospitationen sowie den eigenen Unterricht kritisch und möglichst objektiv im Hinblick auf allgemeine Kriterien für einen gelungenen Unterricht sowie den fachspezifischen Anforderungen zu analysieren und auszuwerten,

in der Zusammenarbeit mit Kollegen und Schülern das eigene Profil als Lehrer / Lehrerin für Kunst, Werken und Technisches Zeichnen zu entwickeln,

das während der praktischen Arbeitsphasen oftmals entstehende vertrauensvolle Verhältnis zwischen Schülern und Lehrer sinnvoll und im Sinne der Schüler loyal zu nutzen,

an der konkreten Ausgestaltung einer Schulkultur und eines guten Schulklimas mitzuwirken.

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5. Beurteilungs- und BeratungskompetenzenDie Studienreferendare und Studienreferendarinnen

kennen die rechtlichen Grundlagen für die Bewertung und Beurteilung des Lernfortschritts sowohl für die schriftliche und mündliche als auch für die Bewertung der für die drei Fächer typischen praktischen Leistungsnachweise,

streben eine für alle Schüler transparente Bewertung sowohl der theoretischen als auch der praktischen Leistungsnachweise an,

erlangen die Fähigkeit, die Bewertung praktischer Aufgaben möglichst objektiv anhand im Vorfeld festgelegter und den Schülern bekannter Bewertungskriterien vorzunehmen,

können fachspezifische Lernfortschritte sowie Leistungsschwächen einzelner Schüler feststellen und können angemessen reagieren,

können besondere Fähigkeiten der Schüler im künstlerischen und handwerklichen Bereich erkennen und die Schüler sowie Eltern über die beruflichen Möglichkeiten beraten.

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HE Ausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern

3.2.17 HAUSHALT UND ERNÄHRUNG

Vorbemerkung

Der vorliegende Ausbildungsplan für Haushalt und Ernährung gibt den Studienseminaren dieses Faches eine gemeinsame Arbeitsgrundlage. In ihm werden die in der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) allgemein beschriebenen Formen der Ausbildung auf die besonderen Aufgaben und Inhalte des Faches Haushalt und Ernährung bezogen.

Kompetenzen

1. Fachwissenschaftliche KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

die vielfältigen Aufgaben zu kennen, die in einem privaten Haushalt anfallen, Arbeitsabläufe selbstständig zu planen und zu vermitteln, um so die Vielfalt und

Komplexität der Entscheidungen in einem Haushalt zu erkennen, die Grundsätze einer ökologischen Haushaltsführung zu kennen, die ökonomischen Prinzipien in finanzieller, organisatorischer und arbeitstechnischer

Hinsicht anzuwenden, Kriterien für konsum- und umweltbewusstes Verhalten zu vermitteln, die Schüler zu befähigen, sich in den komplexen Lebenssituationen privater Haushalte

möglichst autonom zu verhalten, die Zusammenhänge von Ernährungs- und Gesundheitsbewusstsein zu erkennen, ihr Wissen um die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Entwicklungen zu

erweitern und auf aktuelle Bedürfnisse, Krisen und Lebensmittelskandale einzugehen, ihr Wissen aus der Ernährungserziehung in Theorie und Praxis beispielhaft

anzuwenden, um die Suchtgefahren durch Genussmittel zu wissen und über Verhaltensweisen und

Fehlverhalten in der Ernährung zu reflektieren, Verständnis für die Alltagskultur und den Lebensstil unserer Gesellschaft und anderer

Kulturen zu entwickeln, sich auf neue Ernährungskonzepte einzulassen, grundlegende Arbeitstechniken und Garverfahren für die Zubereitung von Gerichten

zu beherrschen, den Umgang mit Geräten und Arbeitsmitteln unter Berücksichtigung hygienischer und

sicherheitsrechtlicher Bestimmungen zu beherrschen, den pädagogischen Freiraum für Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahrzunehmen

und unter Einbezug anderer Fächer sinnvoll und kooperativ zu nutzen, einen Einblick in das weite Berufsfeld aus dem Bereich Haushalt und Ernährung zu

geben.

2. Fachdidaktische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

die Inhalte auf die Lebens- und Ernährungsgewohnheiten der Schüler zu beziehen, interessant, lebensnah und anschaulich aufzubereiten und dabei die fachdidaktischen Prinzipien zu berücksichtigen,

in die Unterrichtsgestaltung Projekte, Lehrfahrten, Expertenreferate und Ausstellungen einzuplanen,

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die Bedeutung des Faches zur Gesundheitserziehung und Lebensbewältigung zu erfassen,

den Umgang mit der Natur und der Umwelt durch eigenverantwortliches Handeln mitzugestalten,

den Unterrichtserfolg durch theoretische und praktische Leistungsfeststellungen zu sichern.

3. Methodische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

zu erkennen, dass Lernen im Fach Haushalt und Ernährung sowohl im kognitiven, als auch im affektiven und psychomotorischen Bereich stattfindet,

zu berücksichtigen, dass das Lernen in HE umso erfolgreicher wird, je mehr Sinne in den Lernprozess einbezogen werden,

zu erkennen, dass nicht der Lehrer im Mittelpunkt des Lernprozesses steht, sondern dass die Anschauungsmittel (Bilder, Beispiele, Versuche u. a. Medien) die Lerninhalte gewichten,

zu erkennen, welche ethischen und formalen Ziele im Zusammenhang mit dem Thema realisiert werden können,

bei der Gestaltung des fachpraktischen Unterrichts die Fähigkeit zu erwerben, Unterschiedliches nebeneinander und gleichzeitig zu tun und zu beobachten,

flexibel mit unvorhergesehenen und nicht planbaren Situationen im Praxisunterricht umzugehen,

bei der Planung von Unterricht mit außerschulischen Einrichtungen wie z. B. Gesundheitsämtern, Verbraucherberatungsstellen usw. zusammenzuarbeiten.

4. Weitere personale KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

die Lebens- und Erlebniswelt der Schüler zu respektieren, zu akzeptieren, aber auch individuell weiter zu entwickeln,

Ernährungsstörungen in sensibler Weise wahrzunehmen, bei der Persönlichkeitsentfaltung und der Entwicklung individueller Fähigkeiten

Hilfestellung zu geben, zur Übernahme sozialer Verantwortung, zu Solidarität und Toleranz hinzuführen, das Bewusstsein für eigene Tradition und die Offenheit gegenüber fremden Kulturen

und Lebensgewohnheiten zu fördern, bei den Schülern die Fähigkeit zu ethischen Urteilen und Handeln im Umgang mit der

Umwelt zu entwickeln, sich mit Werteentscheidungen auseinander zu setzen und diese Beispiel gebend

vorzuleben, die Schüler zur Entwicklung wünschenswerter Umgangsformen und Arbeitstugenden

verständnisvoll und einsichtig anzuleiten, sich mit konkreten Fragen der Gesundheitsvorsorge auseinander zu setzen, Kommunikationsfähigkeit zu entwickeln, Interaktionsfähigkeit und

Handlungskompetenz zu steigern, die Schüler zum bewussten und selbstständigen Umgang mit fachspezifischen

Arbeitsweisen zu befähigen, Wissen um Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung zu vermitteln,

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an der Ausgestaltung einer wünschenswerten Schulkultur und eines guten Schulklimas verantwortlich mitzuwirken (Informationsveranstaltungen, Projekttage, Gestaltung von Klassen- und Schulfesten).

5. Beurteilungs- und BeratungskompetenzDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

sensibel mit den unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen der Schüler umzugehen, die Durchführung besonders der praktischen Leistungserhebungen pädagogisch

sinnvoll durchzuführen, so dass schwächere Schüler nicht bloß gestellt werden, Lernfortschritte, Lernschwierigkeiten und Leistungsdefizite der Schüler wahrnehmen

zu können und aufgrund ihrer Beobachtungen Schüler und Eltern entsprechend beraten zu können,

Auffälligkeiten und Störungen im Ernährungs- und Gesundheitsverhalten Jugendlicher wahrzunehmen um rechtzeitig in Absprache mit den Eltern therapeutische Hilfestellungen und Maßnahmen einleiten zu können.

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3.2.18 INFORMATIK

VorbemerkungInformatiklehrer sind weder Systembetreuer noch Systemanalytiker oder Programmierer, müssen aber über ein breit gefächertes Wissen aus der einschlägigen Technik und den elementaren theoretischen, praktischen und logischen Grundlagen der Informatik verfügen. Die Informatik ist ein Fachgebiet mit sehr schnell wachsenden Wissensinhalten, die einen immer größeren Einfluss auf unser berufliches und privates Leben nehmen. Das bedeutet sowohl für den Studenten und Studienreferendar, als auch für jeden Informatiklehrer, dass er bereit sein muss, insbesondere im fachlichen Bereich jederzeit hinzuzulernen, da sonst sein Wissen sehr schnell veraltet.Die Informatiklehrer sollen sich stets ihrer besonderen Verantwortung bewusst sein, die sie im Rahmen der Bildung und Erziehung ihrer Schüler zu erfüllen haben. So darf sich z. B. der Informatikunterricht nicht in der Schulung aktueller Hard- und Softwareangebote erschöpfen, sondern muss den Heranwachsenden zuverlässige Hilfen geben, eigenständig Konzepte und Strategien zur Planung, Beschreibung und Bewertung abstrakter Systeme zu entwickeln, oder wenigstens sich später möglichst selbstständig in der Beurteilung technischer und logischer Anwendungen zu Recht zu finden.Insgesamt sollen die Informatiklehrer nicht nur aufzeigen, wie sich das von ihnen unterrichtete Fach auf das Leben jedes Einzelnen auswirkt, sondern auch bewusst machen, wie es ihm Hilfe bei der Lebensbewältigung sein kann.

Kompetenzen

1. Fachwissenschaftliche KompetenzenDie Studienreferendare

besitzen Handlungskompetenz in den fachgemäßen Arbeitsweisen der Informatik, sind fähig, Informationen und Zusammenhänge zu analysieren, zu strukturieren und

mit verschiedenartigen Modellierungstechniken darzustellen, besitzen grundlegendes informatisches Wissen und können es von konkreten

Anwenderkenntnissen trennen, beherrschen den Umgang mit verschiedenen Standard- und Programmierwerkzeugen

und deren aufgabenspezifische Auswahl, finden ein ausgewogenes Verhältnis zwischen theoretischer Wissensvermittlung von

informatischen Inhalten und deren praktischer Anwendung, kennen und beachten rechtliche Aspekte für den Informatikunterricht, insbesondere in

den Bereichen Datenschutz und Urheberrecht, kennen den Bildungswert sowie den Beitrag des Faches Informatik in Bezug auf den

Bildungs- und Erziehungsauftrag der Realschule, wissen um den Stellenwert der Informatik im Hinblick auf die Gesellschaft, die

Berufs- und Arbeitswelt und die zukünftige Entwicklung, sind sich bewusst, dass der Informatikunterricht nicht nur kognitiver Stoffvermittlung

dient, sondern sich auch auf Probleme der Schüler im Umgang mit der EDV bezieht, begnügen sich nicht damit, informatische Phänomene nur vorzustellen oder zu

beschreiben, sondern hinterfragen mit Hilfe der naturwissenschaftlichen Vorgehensweise auch deren Ursachen bzw. deren Bedeutung,

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sind befähigt, informatische Erkenntnisse und Neuerungen zu reflektieren, wobei sie auch die fachlich-kritische Auseinandersetzung mit ethisch-moralischen Fragenstellungen thematisieren,

sind in der Lage, bei der sach- und fachgerechten Ausstattung der Fachräume beratend mitzuwirken.

2. Fachdidaktische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

sich bei der Planung, Gestaltung und Evaluation von Lernprozessen aus der Informatik am jeweils geltenden Lehrplan zu orientieren,

die Vernetzung unterschiedlicher Fächer unter informatischen Gesichtspunkten zu verwirklichen,

Hilfestellung beim sinnvollen Einsatz des Computers zur Informationsverarbeitung zu geben,

die konkreten Ziele und Inhalte schüler- und situationsgerecht auszuwählen und sich dabei zu vergewissern, welchen Beitrag diese zur allgemeinen Bildung und Erziehung sowie zur informationstechnischen Bildung leisten,

Grenzen der Informatik (ethische, moralische, rechtliche und technische) ins Bewusstsein zu rücken,

aus dem Angebot an Software eine sinnvolle, motivierende Auswahl zu treffen und den effektiven Einsatz des Computers sowie kreatives Denken und Handeln der Schüler zu fördern,

Grundprinzipien zu vermitteln, die es erlauben, mit standardisierten Programmen auch in der Zukunft umzugehen.

3. Methodische und technische KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

die Schüler zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der schuleigenen Computerausstattung und der auf den Rechnern vorhandenen Software anzuleiten,

die fachgemäßen informatischen Arbeits- und Denkweisen wie z. B. Problemanalyse, Lösungsentwurf, Strukturieren, Beschreiben und Bewerten im Unterricht einzusetzen,

ausgehend von unterschiedlichen Ansätzen informatische Vorgehensmodelle und informatische Beschreibungstechniken (Modelle, Programmierkonzepte) zu verwenden,

die beabsichtigten Lernprozesse informatischen Inhalts zielorientiert, abwechslungsreich und für die Schüler ansprechend und interessant zu gestalten,

mit Hard- und Software sach- und situationsgerecht umzugehen, Sicherheit in der problem- und schülerorientierten Auswahl des geeigneten Werkzeugs

zu erlangen, eine produktunabhängige Anwendungsorientierung beim Einsatz unterschiedlicher

standardisierter Softwarewerkzeuge zu beachten, Technische und mediale Unterrichtsmittel selbst herzustellen, Sicherheit im Umgang mit vernetzten Systemen zu erwerben, sich mit pädagogischer Hard- und Software auseinander zu setzen und diese sinnvoll

zu nutzen.

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4. Personale KompetenzenDie Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

sich einen Einblick in die schulspezifischen elektronischen Verwaltungssysteme zu verschaffen,

sich mit den Erwartungen zu identifizieren, die an die Rolle des Informatiklehrers geknüpft sind,

dem sich rasch entwickelnden wissenschaftlich-technischen Fortschritt mit Interesse und mit kritischer Offenheit zu begegnen,

offen gegenüber den Fragen und Problemen von Schülern zu sein, die sich aus deren Erfahrungen im Umgang mit Informationstechnologien außerhalb der Schule ergeben,

die Zusammenarbeit innerhalb der Fachschaft Informatik so zu gestalten, dass sie für alle Mitglieder fruchtbar ist,

Sonderaufgaben im Rahmen der Schule zu übernehmen und dadurch verantwortlich an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.

5. Beurteilungs- und Beratungskompetenzen Die Studienreferendare werden dazu angeregt und darin unterstützt

sich bewusst zu werden, dass nicht alle im Informatikunterricht angestrebten Ziele überprüft werden können und sollen,

im Informatikunterricht vielfältige Formen der Leistungsrückmeldung zu entwickeln, darüber zu reflektieren, wie sich die Qualität des Informatikunterrichts positiv weiter

entwickeln lässt, Lernschwierigkeiten im Fach Informatik zu beheben, die Teilnahme interessierter Schüler an regionalen und überregionalen Wettbewerben

mit informatischer Zielsetzung zu fördern.

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3.2.19 SCHULPSYCHOLOGIE

VorbemerkungIm Rahmen der Ausbildung in Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ist es unbedingt erforderlich, inhaltliche Schwerpunkte zu setzen, die sich u. a. aus den jeweils aktuellen schulpsychologischen Aufgaben der Seminarlehrkraft ergeben. Von großer Bedeutung ist daher das Prinzip des Exemplarischen bei der Arbeit an Beratungsfällen, bei Informations- und Fortbildungsveranstaltungen sowie bei Gruppenmaßnahmen. Obligatorisch ist aber je ein Projekt für Schüler und eines mit Erwachsenen. Jeder Studienreferendar muss also an der Seminarschule mindestens je eine der beschriebenen Möglichkeiten miterleben und ihre wesentlichen Bestandteile kennen lernen. Nach intensiver Vorbesprechung werden die Referendare dann bei einer weiteren Veranstaltung zumindest Teile selbstständig übernehmen. Bei der Arbeit mit Gruppen ist auch daran gedacht, dass Referendare lernen, in Kooperation oder in Form eines Coaching mit Lehrerkollegen zu arbeiten.Bei der Festlegung der Reihenfolge der Fachsitzungsthemen sind die Erfordernisse einer systematischen Ausbildung, die Vorbereitung der Studienreferendare auf das schulpsychologische Fachgespräch und die Anforderungen der schulpsychologischen Tätigkeit an der Einsatzschule sowie die jeweiligen Ausbildungsgegebenheiten an der Seminarschule aufeinander abzustimmen. Es ist besonders ergiebig, ein Thema dann aufzugreifen, wenn ein möglichst enger Bezug zur Praxis hergestellt werden kann. Von Vorteil ist in diesem Zusammenhang die schulinterne Zusammenarbeit mit den Seminarlehrkräften für Psychologie, Pädagogik sowie Schulrecht/Schulkunde/innere Schulentwicklung, die in manchen Bereichen zu einer Arbeitsteilung mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung führen kann. Von fundamentaler Bedeutung für die Ausbildung ist ein schrittweises Heranführen an die unterschiedlichen Aufgaben. Unverzichtbar für die gesamte Ausbildung ist die eigene psychologische Tätigkeit der Studienreferendare, allerdings muss diese erst allmählich aufgebaut werden (vgl. § 17 (2) ZALR) und wird sich in manchen Fällen auf eine Mitwirkung beschränken. Anders als beim Unterricht in einem Fach, der den Studienreferendaren zumindest im Grundmuster aus eigener Erfahrung in 13 Schuljahren vertraut ist, wird mit der schulpsychologischen Arbeit weitestgehend Neuland betreten. Während der gesamten Ausbildung sollte man berücksichtigen, dass die Studienreferendare auf der Suche nach einer Gestaltung der Berufsrolle sind, die ihrer Persönlichkeit entspricht. Gleichzeitig müssen das Wohl der Ratsuchenden und deren Recht auf eine effektive Unterstützung Beachtung finden. Die Hospitation bei schulpsychologischen Aufgaben hat daher eine noch größere Relevanz als beim Unterrichten. Außerdem dürfen zuerst nur Teile der von der Seminarlehrkraft geführten Gespräche oder durchgeführten Veranstaltungen übernommen werden, jeweils mit gemeinsamer sorgfältiger Vor- und Nachbereitung. Auch im Einsatzjahr ist gerade bei sehr schwierigen Beratungsfällen oder bei der Arbeit mit Erwachsenen (z. B. Lehrerfortbildung) eine Überforderung der Studienreferendare zu vermeiden. Deshalb ist in diesen Fällen eine enge Zusammenarbeit mit der Betreuungslehrkraft unbedingt erforderlich. Ein Angebot, Formen der Arbeit mit Erwachsenen in einem „geschützten Raum“ zu erproben, kann die Mitwirkung bei einer allgemeinen Seminarveranstaltung in Psychologie sein, in Zusammenarbeit mit der betreffenden Seminarlehrkraft.Die Studienreferendare sollen die Fachsitzungen und die Supervision ihrer Tätigkeit vorbildhaft kongruent mit den von ihnen geforderten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen erleben. Gerade das Kleingruppenseminar bietet günstige Bedingungen für die kontinuierliche Beobachtung und persönliche Betreuung. Ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist das individuelle Gespräch mit den Studienreferendaren. Um eine gute Zusammenarbeit zwischen

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der Seminarlehrkraft und den Studienreferendaren zu gewährleisten, sollte die Rolle der Seminarlehrkraft als Ausbilder, Berater und Prüfer im Seminar gemeinsam reflektiert werden.

Nach Möglichkeit sollte den Studienreferendaren die Teilnahme an einer Supervisionsgruppe (im Idealfall unabhängig von der Person der Seminarlehrkraft, um einen „beurteilungsfreien Raum“ zu gewährleisten) angeboten werden.Eine wichtige Ergänzung zur Arbeit im Kleingruppenseminar ist die Teilnahme an zwei schulartübergreifenden Wochenkursen zur „Schulpsychologischen Intervention und Gesprächsführung“ (gem. KMS vom 13. Januar 2000 Nr. VI/9-S5126-121576), da hier praxisorientiert Methoden zur Gestaltung des Beratungsprozesses, zur Gesprächsführung und Intervention eingeübt werden können, die eine größere Gruppe und einen längeren zusammenhängenden Zeitrahmen voraussetzen. Den Studienreferendaren ist die Teilnahme dringend zu empfehlen, sofern die Kurse angeboten werden können und die organisatorischen Voraussetzungen an der Seminar- bzw. Einsatzschule dies erlauben.

Kompetenzen1. Fachwissenschaftliche KompetenzenGrundsätzlich sollen die Studienreferendare die im Studium bereits erworbenen fachwissenschaftlichen Kompetenzen fortlaufend vertiefen und erweitern und mit der schulpsychologischen Praxis verknüpfen. Im Folgenden werden einige fachwissenschaftliche Kompetenzen aus relevanten Anwendungsfeldern der Psychologie genannt:

Psychologische Diagnostik adäquate Auswahl sowie sachgemäße Durchführung, Auswertung und Interpretation

von diagnostischen Verfahren Beurteilung des Aussagewertes neu entwickelter diagnostischer Verfahren

Pädagogische Psychologie Kenntnisse über Ergebnisse aus der Lehr- und Lernforschung und deren Anwendung

bei schulpsychologischen Aufgaben Kennen der Vorgehensweise bei unterschiedlichen Beratungskonzepten Wahrnehmen und Gestaltung der Phasen eines Beratungsprozesses

Klinische Psychologie im Rahmen der Schule Kenntnisse über Ursachenfaktoren, Diagnostik und Intervention bei psychischen

Störungen sowie die sachgemäße Anwendung dieser Kenntnisse in der schulpsychologischen Arbeit

Wissen um Möglichkeiten der Prävention von psychischen Störungen

Organisationspsychologie der Schule Wahrnehmen der Schule als System Einblick in Ansätze zur Organisations- und Schulentwicklung

Außerdem müssen die Studienreferendare das Berufsbild des Schulpsychologen kennen lernen und sich aktiv damit auseinandersetzen:

Kooperationspartner für alle Beteiligten im System Schule

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Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Schule „Geh-Struktur“ (Angebote machen, nicht nur abwarten und reagieren) Öffentlichkeitsarbeit im System Schule und außerhalb Zusammenarbeit mit anderen Institutionen schulartübergreifendes Arbeiten systematischer Austausch mit Berufskollegen (z. B. auf regionaler Ebene) kontinuierliche Supervision der eigenen Tätigkeit

Eine wichtige Ergänzung sind fundierte Verwaltungs- und Rechtskenntnisse, die ständig aktualisiert werden müssen:

Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern (KMBek vom 29. Oktober 2001 Nr. VI/9-S4305-6/40 922), einschließlich Verschwiegenheitspflicht nach § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB und Auskunftserteilung

beratungsrelevante Bestimmungen aus EUG und RSO, insbesondere zu Fragen der Schullaufbahn sowie zu Folgen von Pflichtverletzungen

Bekanntmachung zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens (KMBek vom 16. November 1999)

Hinweise an die öffentlichen Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes (KMBek vom 19. Mai 1982 Nr. A/1 – 8/185 772)

beratungsrelevante Bestimmungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)

2. Handlungs- und Methodenkompetenzen2.1 Grundlegende Handlungs- und Methodenkompetenzen

Organisation der schulpsychologischen Arbeit Gesprächsführungskompetenzen (Eröffnen, Beenden, Arten des Fragens, Fördern von

Gesprächsbereitschaft und Selbstreflexion, Fokussieren, schwierige Gesprächssituationen, Wechsel auf die Metaebene usw.)

Einbeziehen des jeweiligen Umfeldes bzw. des Systems Beibehalten von Neutralität und Unabhängigkeit bei Konflikten Prinzip der Selbstverantwortung von Klienten bzw. anderen Adressaten ressourcen- und lösungsorientiertes Vorgehen Auswahl und Anwendung von Methoden zur Prävention / Förderung / Intervention:

Lern- und Leistungsbereich: Vermittlung von Lern- und Arbeitsmethoden, Förderung des Lesens und Rechtschreibens, Förderung von Motivation und Konzentration Emotionaler Bereich: Umgang mit Angst, Entspannungsverfahren Förderung der Sozialkompetenz, u a. Streitschlichterprogramme, Sozialtraining, Umgang mit sozialem Rückzug, Außenseitern, aggressivem Verhalten und Mobbing Umgang mit sonstigen Verhaltensproblemen in der Schule (z. B. ADS) Konfliktmoderation und Methoden zur Bewältigung von akuten Krisen

Beachten der Realisierbarkeit von Projekten oder Maßnahmen Berücksichtigung ökonomischer Aspekte

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Kooperation mit anderen innerhalb und außerhalb der Schule, insbesondere mit Jugendamt, Gesundheitsamt, Suchtberatungsstellen, Krisendiensten

Methoden für die Öffentlichkeitsarbeit Anwendung von Bewertungskriterien für die schulpsychologische Arbeit, Methoden

zur Dokumentation (z. B. Erstellen von Tätigkeitsberichten) und Evaluation der eigenen Arbeit

2.2 Handlungs- und Methodenkompetenzen bei der psychologischen EinzelfallarbeitPlanung: Sichten von Vorinformationen Klären der Zuständigkeit Auswahl von diagnostischen Verfahren ProzessdiagnostikGestaltung: Einsetzen von allgemeinen Beratungskompetenzen (Gesprächsführung, Haltung,

Einstellungen, spezifisches Vorgehen beim Familiengespräch, Besonderheiten beim Beratungsgespräch mit Lehrkräften)

Klären von Erwartungen und Auftrag gemeinsames Erarbeiten von Zielen Überprüfen der Erreichbarkeit von Zielen Bewusstheit von Beratung als ProzessAuswertung Hypothesenbildung Analysieren und Bewerten erhobener Daten, Bedeutung von Mehrfachbelegen Gewichtung diagnostischer Erkenntnisse Rückmeldung von Ergebnissen Feststellen der Eignung für bestimmte Bildungsgänge, sonstige Schullaufbahnfragen

sowie Überprüfen schulrechtlicher Fragen (Kooperation mit Beratungslehrkräften) Erstellen schulpsychologischer Bescheinigungen (z. B. bei Lese- und

Rechtschreibschwierigkeiten/Legasthenie) Zusammenarbeit mit dem Disziplinarausschuss bei Folgen von Pflichtverletzungen Klären von möglicher Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Personen

innerhalb und außerhalb der Schule, Koordination der Maßnahmen Führen von Beratungsunterlagen

2.3 Handlungs- und Methodenkompetenzen bei der Arbeit mit Gruppen Planung: Arbeiten nach dem Modell der Themenzentrierten Interaktion Klären von Rahmenbedingungen, Zielen und Erwartungen mit Auftraggebern /

Adressaten Realisierbarkeit (inhaltlich, zeitlich, methodisch) Klären der Rolle als Leiter Absprache mit Teampartnern Gestaltung von Arbeits- und Informationsmaterial ("Handouts") Vorbereiten der Räume und Arbeitsmaterialien

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Gestaltung der Arbeit mit der Gruppe, insbesondere Methodenvielfalt (schülergerechte Methoden, Methoden der Erwachsenenbildung) adäquater Einsatz von Moderationstechniken Arbeit mit Kleingruppen und deren Vernetzung Prinzip der Selbsttätigkeit Beachten gruppendynamischer Prozesse Beachten der spezifischen Elemente von Aufwärmphase und EndphaseAuswertung Methoden für die Gruppenteilnehmer Präsentationsmethoden Reflexion mit Teampartnern oder im Kollegenkreis

3. Personale Kompetenzen Bewusstheit der Helferproblematik Entdecken und Entwickeln persönlicher Stärken und Ressourcen, Sensibilisierung für

persönliche „Fallstricke“ in der schulpsychologischen Arbeit, Erarbeiten von Wegen der Selbstmodifikation

Erkennen der Bedeutung von Fallbesprechungsgruppen bzw. Supervision für die eigene Tätigkeit

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