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gabriele-lehn
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Kaufvertrag - Werkvertrag - Dienstvertrag
Kaufvertrag § 433 Erfüllung des Verkäufers:Übergabe/Übereignung
Werkvertrag § 631Erfüllung des Unternehmers = erfolgreiche Bearbeitung + Abnahme
Dienstvertrag § 611 Erfüllung des Dienstnehmers= Erbringung der fortlaufenden Leistung
a) Werkvertrag aa) Vertragsschluss, §§ 145 ff. BGB bb) Werkvertrag, § 631 BGB = erfolgsbezogene Leistungb) Abnahme, § 640 I 1 BGB = körperliche Entgegennahme des Werks.
oder Abnahmefiktion: - Fristablauf § 640 I 3 BGB oder - Vollendung, § 646 BGB oder - Fertigstellungsbescheinigung § 641 a BGB oder - Zahlung an den Hauptunternehmer § 641 II BGB
c) Rechtsfolge: Vergütungsanspruch des Unternehmers, §§ 631, 641 BGB
Erfüllungsanspruch des Werkunternehmers: Vergütung
Definition: Der Unternehmer verpflichtet sich, einen Erfolg gegen Zahlung einer Vergütung herbeizuführen.
Werkvertrag
Typische Fälle:
• Bauvertrag (+ VOB/B)• Architektenvertrag (+ HOAI)• Herstellung von Maschinen, Waren• Reparatur
Die Vertragsverhältnisse am Bau sind kompliziert, weilviele Rechtssubjekte beteiligt sind (Gegensatz: Industriefertigung).
Werkvertrag: Vergütungshöhe
§ 631 BGB: AbredeProbleme: Festpreisvereinbarung, Kostenanschlag (§ 632 ÎII): Abgrenzung zu selbstständigen Beratungsleistungen
§ 632 BGB: Fehlen einer Abrede: Taxe oder Üblichkeit
§ 632a BGB: Abschlagszahlungen
Fälligkeit der Vergütung (§ 641 BGB): Abnahme / Abnahme-Fiktion (§ 640 ff. BGB)
Diskothekbau - BGH 25.1.96 NJW 1996, 1280: Die Klägerin hat ein Sägewerk in eine Diskothek und Lagerhalle für 250.000 € umgebaut und verlangt restlichen Werklohn von knapp 45.000 € vom beklagten Eigentümer. Die Diskothek ist in Betrieb genommen. Der Beklagte verweigert aber die Abnahme wegen kleinerer Mängel, die mit 1.100 € angesetzt sind. Die Klägerin hatte ihm angeboten, die Mängel zu beseitigen oder den Betrag dafür vom Werklohn abzuziehen. Der Beklagte reagierte darauf nicht.
AGL: §§ 631, 641 BGB
Welche Möglichkeiten hat der Unternehmer, um zu seiner Restvergütung zu kommen?
- Klage auf Abnahme. Kein Verweigerungsrecht wegen unwesentlicher Mängel, § 640 I 2 (nur Abzug des dreifachen der Beseitigungskosten, § 641 III).
- Fristsetzung zur Abnahme + Fristablauf, § 640 I 3: Fälligkeit des Restanspruchs.
a) Werkvertrag = Bauvertrag, § 631
b) Fälligkeit bei Abnahme, § 641 BGB: Abnahme gem. § 640 I 1 BGB fehlt. c) Zur Zeit kein Anspruch
b) Fälligkeit bei Abnahme, § 641 BGB:
aa) Abnahme gem. § 640 I 1 BGB fehlt. bb) Unternehmer setzt Frist (§ 640 I 3 BGB):aaa) Fristablaufbbb) Pflicht zur Abnahme bestand: Hier wegen unwesentlicher Mängel (§ 640 I 2 BGB)cc) Somit Abnahmefiktion.c) Vergütungsanspruch besteht.
Einwand (Gegenrecht des Bestellers):Einbehalt des dreifachen Betrags der Nacherfüllungskosten (§ 641 III).
Werkvertrag: Abnahme oder Fiktion der Abnahme
Definition: körperliche Entgegennahme des Werks (als im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung)
Fiktionen:
• Vollendung, wenn Abnahme ausgeschlossen ist (§ 646 BGB)
• Ablauf einer vom Unternehmer gesetzten Frist (§ 640 I 3 BGB)
• Fertigstellungsbescheinigung (§ 641a BGB)
• Subunternehmervertrag (§ 641 Abs. 2 BGB)
Werkvertrag §§ 631 ff. BGB
Vertragstyp des BGB
Sozialtypische AGB-Verträge
Bau-vertrag
Architekten-vertrag
Reparatur-vertrag,
Herstellungs-vertragVOB/B +
spez. AGBHOAI + AVA spez. AGB
Die Vertragsverhältnisse am Bau
Modernes Beispiel: Erwerb eines Typenhauses vom Bauträger= Annäherung an industrielle Fertigung:Standardisierung, Fertigteile, professionelle Organisation
- Zeitfaktor, wie bei allen Werkverträgen
- Orts- und Wettergebundenheit, Individualfertigung (Gegensatz zur Industriefertigung: massenhaft, in der Fabrik)
- Vielzahl der beteiligten Unternehmen = Organisationsproblem- Vielzahl von Einzelverträgen = klassisches Bürgerliches Recht (statt Arbeitsrecht in der Fabrik)
Erwerber= Auftraggeber
Bauträger,Generalunternehmer(= Auftragnehmer + Auftraggeber)
§ 631
Grundstücksverkäufer + Bank + Gemeinde
§ 433 § 488 BauGB
Architekt: Planung + Bauaufsicht
Rohbauunternehmer
Bauunternehmer: Erdarbeiten
WeitereAusbauunternehmen
§ 631
§ 631
§ 631
§ 631