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KENNEN SIE DIE BETREIBERPFLICHTEN FÜR IHRE BRANDMLEDEANLAGE? PERFORMANCE IN ACTION TM Bei der Brandschutztechnik eines Gebäudes ist die Brandmeldeanlage (BMA) das zentrale Element. Als Gefahrenmeldeanlage dient sie als höchste Priorität dem Schutz von Personen gegenüber dem Schutz vor Sachwerten und Produktionsstätten. Doch Gebäude sind keine statischen Gebilde: sie „leben“. Entlang dieser Lebenszyklen müssen Brandmeldeanlagen stets an den „jeweiligen Stand der Technik“ angepasst werden. Nur so bleibt der Schutz der Gebäude und die Einhaltung der Richtlinien gewahrt - und Sie sind immer auf der sicheren Seite. Mit einem Wartungsvertrag sind Sie immer auf der sicheren Seite Gut zu wissen: Die Betreiberpflichten Ausdrücklich weist der ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.) darauf hin, dass der Betreiber einer BMA die genannten Aufgaben an eine Fachfirma gemäß DIN 14675 delegieren kann. Als Instandhalter nimmt die Fachfirma dem Betreiber all diejenigen Aufgaben ab, für deren Erledi- gung er selbst nicht das nötige Expertenwissen besitzt. Aber: Ein Wartungs- und Instandhaltungsvertrag entbindet den Betreiber nicht von seiner bestehenden Gesamtverantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der Brandmeldeanlage.

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KENNEN SIE DIE BETREIBERPFLICHTEN FÜR IHRE BRANDMLEDEANLAGE?

PERFORMANCE IN ACTION TM

Bei der Brandschutztechnik eines Gebäudes ist die Brandmeldeanlage (BMA) das zentrale Element. Als Gefahrenmeldeanlage dient sie als höchste Priorität dem Schutz von Personen gegenüber dem Schutz vor Sachwerten und Produktionsstätten. Doch Gebäude sind keine statischen Gebilde: sie „leben“. Entlang dieser Lebenszyklen müssen Brandmeldeanlagen stets an den „jeweiligen Stand der Technik“ angepasst werden. Nur so bleibt der Schutz der Gebäude und die Einhaltung der Richtlinien gewahrt - und Sie sind immer auf der sicheren Seite.

Mit einem Wartungsvertrag sind Sie immer auf der sicheren Seite

Gut zu wissen: Die Betreiberpfl ichten

Ausdrücklich weist der ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.) darauf hin, dass der Betreiber einer BMA die genannten Aufgaben an eine Fachfi rma gemäß DIN 14675 delegieren kann. Als Instandhalter nimmt die Fachfi rma dem Betreiber all diejenigen Aufgaben ab, für deren Erledi-gung er selbst nicht das nötige Expertenwissen besitzt.

Aber: Ein Wartungs- und Instandhaltungsvertrag entbindet den Betreiber nicht von seiner bestehenden Gesamtverantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der Brandmeldeanlage.

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STANLEY Security Deutschland GmbH Kanzlerstraße 8D-40472 Dü[email protected]

Diese Norm gilt für Brandmeldeanlagen, die nach 12 / 2006 errichtet wurden, baurechtlich gefordert sind undeine direkte Anbindung zur Feuerwehr haben. Für Brandmeldeanlagen, die vor dem Erscheinen dieser Norm in Betrieb genommen wurden, wird der Austausch der Rauchmelder empfohlen. Unabhängig davon kann der Austausch aufgrund von Verkehrssicherungspfl ichten geboten sein.

Brandschutztechnik fi t zu halten, das ist zunächst Betreiberpfl icht. Gerne unterstüzten wir Sie mit unserem langjährigen Know-How durch

Wir sind mit 14 bundesweiten Niederlassungen auch in Ihrer Nähe!

Die Anlage ist durch den Hersteller abgekündigt, d.h. Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar

Gebäudeteile werden erneuert, erweitert, abgerissen oder durch neue ersetzt

Gebäude werden geteilt und von unterschiedlichen Betreibern genutzt

Der Sollzustand wird nicht nach den vorgegebenen Normen viermal jährlich geprüft

Machen Sie den Selbstcheck:Wann ist Ihre Brandmeldeanlage nicht mehr sicher?

Die DIN 14675 verlangt den regelmäßigen Austausch:

Ihre Brandmeldeanlage ganz einfach fi t gemacht!

Rufen Sie uns kostenlos an: 0800 78 26 539

Austausch nach 5 Jahren:

Bei normalen Brandmeldeanlagen ohne Verschmutzungskompensation

Austausch nach 8 Jahren:

Bei Rauchmeldern mit automatischer Verschmutzungskompensation

Planung, Einbau und Instandhaltung der BMA nach dem Stand der Technik

Individuelle Einweisung in die Bedienung der BMA

Ständig verfügbaren Bereitschaftsdienst

Aushändigung einer verständlichen Dokumentation gemäß DIN 14675

Sachkundige Beratung