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Stadt Bielefeld Kommunales Integrationszentrum Rahmenrichtlinien für die Vergabe von städtischen Zuschüssen für Schulische Integrationshilfen der Stadt Bielefeld vom 27.06.2012 1. Vorbemerkungen und allgemeine Zielsetzung der städt. `Schulischen Integrationshilfen´ Ziel des SchulG NRW ist es, ein Schulwesen zu schaffen, in dem jeder junge Mensch unabhängig von seiner Herkunft seine Chancen und Begabungen nutzen und entfalten kann. Die individuelle Förderung rückt in das Zentrum der schulischen Arbeit. Sie wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler. Zur Umsetzung dieses Ziels nennt das Land NRW vier Handlungsstrategien, an denen sich Schulen orientieren sollen: Grundlagen schaffen. Mit Vielfalt umgehen. Übergänge begleiten. Wirksamkeit prüfen. `Schulische Integrationshilfen´ der Stadt Bielefeld ergänzen im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die pflichtigen schulischen Fördermaßnahmen. Sie verfolgen das Ziel, insbes. Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte individuell zu fördern. Individuelle Förderung bedeutet, die Potenziale der Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen, so dass der individuelle Lern- und Bildungserfolg für alle Lernenden optimiert werden kann. Den individuellen Lernstand und Lernbedarf zu erkennen, ist dabei sowohl zentrales Anliegen wie auch Voraussetzung der Förderung. beziehen sich in erster Linie auf die Förderung von unterstützenden Maßnahmen individuell und/oder in Anlage 1 1

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Stadt BielefeldKommunales Integrationszentrum

Rahmenrichtlinienfür die Vergabe

von städtischen Zuschüssen für

Schulische Integrationshilfender

Stadt Bielefeld

vom 27.06.2012

1. Vorbemerkungen und allgemeine Zielsetzung der städt. `Schulischen Integrationshilfen´

Ziel des SchulG NRW ist es, ein Schulwesen zu schaffen, in dem jeder junge Mensch unabhängig von seiner Herkunft seine Chancen und Begabungen nutzen und entfalten kann. Die individuelle Förderung rückt in das Zentrum der schulischen Arbeit. Sie wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler. Zur Umsetzung dieses Ziels nennt das Land NRW vier Handlungsstrategien, an denen sich Schulen orientieren sollen:

Grundlagen schaffen. Mit Vielfalt umgehen. Übergänge begleiten. Wirksamkeit prüfen.

`Schulische Integrationshilfen´ der Stadt Bielefeld ergänzen im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die pflichtigen schulischen Fördermaßnahmen. Sie

verfolgen das Ziel, insbes. Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte individuell zu fördern. Individuelle Förderung bedeutet, die Potenziale der Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen, so dass der individuelle Lern- und Bildungserfolg für alle Lernenden optimiert werden kann. Den individuellen Lernstand und Lernbedarf zu erkennen, ist dabei sowohl zentrales Anliegen wie auch Voraussetzung der Förderung.

beziehen sich in erster Linie auf die Förderung von unterstützenden Maßnahmen individuell und/oder in (Klein-)Gruppen zum Erwerb von Bildungssprache bis zur Erlangung eines allgemeinen Schulabschlusses der Sekundarstufe I.

Der rechtliche Hintergrund für die `Schulischen Integrationshilfen´ der Stadt Bielefeld ergibt sich aus Anlage 1.

Anlage 1

2. Zielgruppen

Zielgruppe sind Bielefelder Schülerinnen und Schüler mit Zuwan-derungsgeschichte, vor allem

sog. schulische Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger und Schülerinnen und Schüler, deren Lese- und Schreibfähigkeiten nicht

den Kompetenzerwartungen ihrer Schulstufe bzw. -form entsprechen.

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3. Hilfearten

Städtische `Schulische Integrationshilfen´ werden durch Fachkräfte

maßnahme-/projektbezogen grundsätzlich für jeweils ein Schulhalbjahr oder

als individuelle Förderung für schulische Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die vom Staatl. Schulamt Bielefelder Schulen zugewiesen sind und die i. d. R. noch nicht länger als 1 Jahr in Deutschland leben,

geleistet.

4. Allgemeine Voraussetzungen für städtische Zuschüsse

4.1 Formelle Voraussetzungen

Städtische `Schulische Integrationshilfen´

1. sind antragsgebunden. Antragsberechtigt sind Bielefelder Schulen. Der Antrag ist bei der Stadt Bielefeld – Kommunales Integrationszentrum – zu stellen.

2. werden als schulische Veranstaltungen organisiert; sie sind unter Verantwortung der Schulleitung durchzuführen. Diese ist für die ordnungsgemäße Durchführung der `Schulischen Integrationshilfen´ verantwortlich und bescheinigt nach Maßnahme-/Projektabschluss die Richtigkeit der in der Abrechnung gemachten Angaben.

3. sind von der Schule bzw. den Fachkräften in der individuellen Förderung zu evaluieren.

4. stehen unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden haushaltsrechtlichen und haushaltswirtschaftlichen Eckpunkte der Stadt Bielefeld. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung gegenüber der Stadt Bielefeld besteht nicht.

5. werden von Fachkräften, die von der Stadt Bielefeld – Kommunales Integrationszentrum – im Einvernehmen mit der jeweiligen Schule beauftragt werden, durchgeführt.

Anlage 2 a, b

Anlage 3 a, b

4.2 Generelle Zielsetzungen und fachlich-inhaltliche Voraussetzungen

4.2.1 Städtische `Schulische Integrationshilfen´ müssen vor allem

1. unterrichtsbegleitend (integrativ) und/oder ergänzend zum Regelunterricht (additiv) auf der Grundlage von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in allen Fächern und als individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler in der Schule konzipiert sein und durchgeführt werden.

2. eine Unterstützung zum Erwerb der Bildungssprache als Basisvoraussetzung für eine gelingende schulische Bildungslaufbahn verfolgen.

3. eine dauerhafte Integration in eine Regelklasse ermöglichen.4. den dauerhaften Lernprozess zur Erlangung des jeweiligen

Klassenziels unterstützen und auf höherwertige Schulabschlüsse vorbereiten.

5. die Familiensprache der Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen.6. die Mehrsprachigkeit als Fundament der sprachlichen Entwicklung

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4.2.2

der Schülerinnen und Schüler ansehen, wertschätzen und fördern.7. individuell und/oder in (Klein-)Gruppen realisiert werden.

Städtische `Schulische Integrationshilfen´ werden bewilligt, soweit

1. die Hilfen in das durchgängige Sprachbildungskonzept der Schule integriert sind.

2. eine Koordination, Begleitung und Umsetzung der Hilfen durch die Schule bzw. durch eine/einen von der Schule benannte/n Verantwortliche bzw. Verantwortlichen erfolgt.

3. eine Zusammenarbeit zwischen Schule, Schülerinnen bzw. Schülern, Lehr-/Fachkräften, Stadt Bielefeld – Kommunales Integrationszentrum – nach Maßgabe dieser Richtlinien gewährleistet ist. Eine enge Kooperation aller Beteiligten ist notwendige Voraussetzung für den Erfolg der Hilfen und muss seitens der Schule gewährleistet werden. Die Erziehungsberechtigten der beteiligten Schülerinnen und Schüler sind einzubeziehen.

4. Fachkräfte eingesetzt werden. Fachlich qualifiziert sind ausgebildete Lehrkräfte, Lehramtsanwärterinnen und

Lehramtsanwärter sowie Studierende für ein Lehramt insbes. mit den Schwerpunkten Deutsch als Zweitsprache (DaZ) oder Deutsch als Fremdsprache (DaF),

pädagogische Fachkräfte oder Fachkräfte, die über langjährige Erfahrungen im Bereich der

individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern, die zu den Zielgruppen gem. Ziff. 2 zählen, verfügen.

Sprachkenntnisse in einer der Familiensprachen der Schülerinnen und Schüler ist gewünschte Zusatzqualifikation.

5. Information und Qualifizierung

Das Kommunale Integrationszentrum

1. verfügt über einen Fachkräftepool, auf den Schulen zurückgreifen können.

2. organisiert regelmäßige Austauschtreffen und Fortbildungen, an denen die Fachkräfte teilnehmen sollen.

6. Bewilligungsbehörde, Abrechnungsverfahren

Über eine Bewilligung städtischer `Schulischer Integrationshilfen´ entscheidet die Stadt Bielefeld - Kommunales Integrationszentrum - (= Bewilligungsbehörde). Neben den zu erfüllenden formellen und materiellen Voraussetzungen (s. hierzu Ziff. 4) sind bei der Entscheidung über evtl. `Schulische Integrationshilfen´

die jeweils geltenden integrations- und bildungspolitischen Zielsetzungen (s. hierzu Integrationskonzept, Kooperationsvereinbarung Land NRW – Stadt Bielefeld zur Bildungsregion Bielefeld),

die für die Bildungsregion Bielefeld jeweils priorisierten Maßnahmen und festgelegten Pilotbereiche

zu beachten.

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6.1 Maßnahme-/projektbezogene Hilfen„Anträge für maßnahme-/projektbezogene Hilfen sind bis spätestens zum 15.06. zu stellen. Sie können sich- auf das folgende Schuljahr insgesamt oder- auf einen Teil des Schuljahresbeziehen.Die Hilfe wird maximal für die Dauer des jeweils auf den 15.06. folgenden Schuljahres bewilligt.

Die bewilligten Sachmittel werden nach eingereichten Belegen auf ein von der Schule zu benennendes Konto ausgezahlt.

Nach Bestätigung der Schule erfolgt die Auszahlung der im Rahmen der Beauftragung vereinbarten Aufwandsentschädigung von der Stadt Bielefeld unmittelbar an die Fachkraft.

Anlage 2 a

6.2 Individuelle Förderung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern

Eine individuelle Förderung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern setzt insbes. voraus, dass die Schülerin bzw. der Schüler

1. eine Regelklasse1 besucht,2. keine Auffang-/Vorbereitungsklasse über 12 Monate besucht hat,3. i. d. R. nicht länger als ein Jahr eine Schule in Deutschland besucht.

Eine individuelle Förderung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern kann jederzeit bedarfsabhängig nach der aktuellen Schulzuweisung des Staatl. Schulamtes an eine Bielefelder Schule beantragt werden.

Nach Bestätigung der Schule erfolgt die Auszahlung der im Rahmen der Beauftragung vereinbarten Aufwandsentschädigung von der Stadt Bielefeld unmittelbar an die Fachkraft.

Anlage 2 b

1 Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte besuchen grundsätzlich Regelklassen in der von ihnen besuchten Schule und nehmen grundsätzlich am gesamten Unterricht teil (BASS 13 – 63 Nr. 3, Stand: 01.04.2012). Der Begriff „Regelklasse“ bezieht sich schulformunabhängig auf alle Regelklassen i. S. d. vg. Erlasses.

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Stadt BielefeldKommunales Integrationszentrum

Anlage 1

Rechtlicher Hintergrund für die `Schulischen Integrationshilfen´ der Stadt Bielefeld (vgl. Ziff. 1 der Richtlinien)

„Gemeinsame Integrationsagenda – Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union“ der Kommission der Europäischen Gemeinschaft (KOM(2005) 389), Ziff. 5 1, von 2005.

Nationaler Integrationsplan von Juli 2007, Ziff. 3 (Beitrag der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „5. Sprache und Bildung“) 2 .

Nationaler Aktionsplan Integration (s. Integrationsgipfel auf Bundesebene vom 03.11.2010).

MGFFI NRW-Aktionsplan Integration vom 27.06.2006, Ziff. 3 3.3. Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW (Teilhabe-

und Integrationsgesetz)(vgl. insbes. § 7). Richtlinien für die Förderung der Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern

und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) (RdErl. des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.02. 2009 – 501 - 5.9530 – des Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen – 321 – 6.08.06.09 Nr. 71025 – (MBl. NRW. S. 100) SMBl. NRW 26).

Beschlusslagen der Stadt Bielefeld (insbes. Beschluss des Rates vom 28.01.1981 „Richtlinien für die Durchführung von Schulischen Integrationshilfen“, Beschluss des Rates der Stadt vom 14.12.2006 „Bildungspolitisches Papier“, Beschlussempfehlung des Migrationsrates vom 24.09.2008 und Beschluss des Schul- und Sportausschusses vom 28.10.2008 „Richtlinien für die Durchführung der Schulischen Integrationshilfen, hier: Neufassung der Richtlinien).

Bielefelder Integrationskonzept „Wir fördern Integration!“ (s. Beschluss des Rates vom 23.09.2010) s. insbes. Handlungsfeld Schule, Teil II, Ziff. 6.2 mit Teilzielen wie „Individuelle Förderung in der Schule“, „Erhöhung der Sprachkompetenz, Förderung der Erst- und Zweitsprache der Kinder“, „Verminderung der Zahl an Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die die Schule ohne Abschluss abbrechen“, „(Mehr) Höherwertige Schulabschlüsse für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund“.

Für die Bildungsregion Bielefeld priorisierte Maßnahmen zur Zielerreichung gem. Kooperationsvereinbarung vom 15.10.2010 zwischen Land NRW und Stadt Bielefeld.

11 Im Bildungswesen müssen Anstrengungen unternommen werden, um Einwanderer und vor allem auch deren Nachkommen zu einer erfolgreicheren und aktiveren Teilhabe an der Gesellschaft zu befähigen. Hierzu werden u. a. genannt: `Erarbeitung von Schullehrplänen mit einer Diversitätsdimension, Berücksichtigung der besonderen Probleme junger Einwanderer bei Maßnahmen zur Verhütung von schulischem Versagen und Schulabbruch, Erhöhung der Zahl junger Migranten in der höheren Bildung´.

22 Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt ihrem Mitgliedsbereich/ihren Mitgliedsverbänden (u. a.), durch kommunale Maßnahmen das Bildungsangebot zu ergänzen und diese Angebote mit denen des Bundes und der Länder zu vernetzen.

3.3 Kinder mit Zuwanderungsgeschichte in Deutschland wachsen überproportional häufig in Familien mit geringem sozialem Status auf. Aufgrund der sozialen Rahmenbedingungen erfahren sie meist weniger Unterstützung in Schul- und Bildungsfragen von ihren Eltern. Deshalb müssen sie besonders gefördert werden.

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Stadt BielefeldKommunales Integrationszentrum

Schule           

Stadt BielefeldKommunales IntegrationszentrumNiederwall 2333602 Bielefeld

Antrag auf maßnahme- /projektbezogene Hilfen`Schulische Integrationshilfen´ der Stadt Bielefeld nach Ziff. 6.1 der „Rahmenrichtlinien für die Vergabe von städtischen Zuschüssen für `Schulische Integrationshilfen´ der Stadt Bielefeld“

Bezeichnung der Maßnahme/des Projekts          

A. Zielgruppe der Maßnahme/des Projekts

1. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (bis zu 1 Jahr im deutschen Schulsystem)

2. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (länger als 1 Jahr im deutschen Schulsystem)

3. Sonstige:

     

Begründung:               

B. Ziel der Maßnahme/des Projekts

1. Verkürzung der Verweildauer in einer Auffang.- und Vorbereitungsklasse

2. Unterstützung des Übergangs von einer Auffang- und Vorbereitungsklasse in die Regelklasse

3. Direkte Integration in die Regelklasse

4. Begleitung des Übergangs in eine andere Schulform

5. Vorbereitung auf den Erwerb von Schulabschlüssen

6. Besondere Unterstützung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den Klassen 9 und 10.

7. Sonstige:          

Anlage 2 a

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C. Kurzbeschreibung der Maßnahme/des Projekts

1. Inhalt (was?)                               

2. Umsetzung (wie?)                               

D. Dauer der Maßnahme/des Projekts

Förderzeitraum:

Beginn und Ende der Förderung (bitte Daten eintragen)

Schuljahr            Halbjahr     

      201  bis       201 

E. Zusätzliche Angaben zur Umsetzung der Maßnahme/des Projekts

1. Jahrgangsstufe      

2. Jahrgangsübergreifend für die Jahrgänge      

3. Wie viele Schülerinnen und Schüler sollen voraussichtlich gefördert werden?

     

F. Gewünschter Einsatz folgender Fachkraft/Fachkräfte

Name, Vorname

email

Telefon

     ,      

     

     

Qualifikation      

Anzahl der Stunden in der Maßnahme/im Projekt

Einsatzdauer in der Maßnahme/im Projekt

     

von       bis      

Anlage 2 a

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G. Beantragte Mittel für den Personaleinsatz als Aufwandsentschädigung

Anzahl der Projektwochen

Anzahl der Stunden1 pro Woche

Gesamtzahl der Stunden

Gesamtförderbetrag für den Personaleinsatz(Anzahl der Stunden im Projektzeitraum x 12,00 €)

     

     

     

      €

Erhalten Sie für das Projekt anderweitige Zuwendungen? Nein Ja in Höhe von       €

H. Die Schule verfügt bereits über folgende Ressourcen

Förderung aus Mitteln für Silentien zur Sicherung der Grundlagen in der deutschen Sprache und in Mathematik

Integrationsstellen des Landes (gemäß MSW-Runderlass vom 29.06.2012 und Änderungserlass vom 07.07.2014)

Stellen gegen Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung Stellen für zusätzliche Sprachförderung in den Klassen 5 und 6

(Haupt-/Gesamtschulen) Stellen für herkunftssprachlichen Unterricht Stellen für sozialpädagogische Fachbedarfe in der

Schuleingangsphase

Ja Nein

Ja Anz.:       Nein

Ja Anz.:       Nein Ja Anz.:       Nein

Ja Anz.:       Nein Ja Anz.:       Nein

I. Verantwortliche Person der Schule

Schulanschrift:StraßePLZEmailTelefon

Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für das Kommunale IntegrationszentrumName, VornameFunktionEmailTelefon

                    

     ,                     

     __________________________________________________________________________Ort, Datum Unterschrift Schulleitung

11 Eine Stunde (Std.) entspricht einer Schulstunde von 45 Minuten einschließlich Vorbereitungszeit.

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Anlage 2 b

Schule               

Stadt BielefeldKommunales Integrationszentrum Niederwall 2333602 Bielefeld

Antrag auf individuelle Förderung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern`Schulische Integrationshilfen´ der Stadt Bielefeld nach Ziff. 6.2 der „Rahmenrichtlinien für die Vergabe von städtischen Zuschüssen für `Schulische Integrationshilfen´ der Stadt Bielefeld“

Förderzeitraum: Schuljahr       /       Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteigerförderung wird für folgende Kinder beantragt:

Nachname des Kindes

Vorname des Kindes

Ge-schlecht

Geburts-Datum

Jahrgang/Klasse

Schulbesuch in Deutschland

seit

Bemerkungen

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

Anlage 2 b

Schule verfügt bereits über folgende Ressourcen

o Förderung aus Mitteln für Silentien zur Sicherung der Grundlagen in der deutschen Sprache und in Mathematik

o Integrationsstellen des Landes (gemäß MSW-Runderlass vom 29.06.2012 und Änderungserlass vom 07.07.2014)

Ja Nein

Ja Anz.:       Nein

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o Stellen gegen Unerrichtsausfall und für individuelle Förderungo Stellen für zusätzliche Sprachförderung in den Klassen 5 und 6

(Haupt-/Gesamtschulen)o Stellen für herkunftssprachlichen Unterrichto Stellen für sozialpädagogische Fachbedarfe in der

Schuleingangsphase

Ja Anz.:       Nein Ja Anz.:       Nein Ja Anz.:       Nein Ja Anz.:       Nein

Rückmeldung bitte an

Kommunales Integrationszentrum- 170 -z. Hd. Frau BehrensFax 0521/ 51 - 6183E-Mail: [email protected]

Name der verantwortlichen Lehrkraft für die Koordination:      

Name der Fachkraft

Telefon

Email

Qualifikation

                    

     __________________________________________________________________________Ort, Datum Unterschrift Schulleitung

Bitte beachten Sie hierzu folgende Regelungen Anlage 2b

Für die Schule Für die Fachkraft

Die Schule beantragt die Gruppen für die individuelle unterrichtsbegleitende Unterstützung und stellt entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung.

Sie erhalten eine schriftliche Beauftragung für die Kursleitung einer Kleingruppe vom Kommunalen Integrationszentrum (KI).

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Die Schule benennt eine Verantwortliche bzw. einen Verantwortlichen für die Koordination und als Ansprechpartnerin bzw. als Ansprechpartner für das Kommunale Integrationszentrum (KI) und die Fachkraft.

Ihnen steht eine Ansprechpartnerin bzw. ein Ansprechpartner in der Schule zur Verfügung.

Die Stunden sollen von fachlich qualifizierten Personen, möglichst ausgebildeten Lehrkräften, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern oder Studierenden für ein Lehramt durchgeführt werden.

Die Begleitung und weitergehende Qualifizierung erfolgt durch das KI.Alle Fachkräfte erhalten einen Ordner mit Fördermaterialien und Dokumentationsvorlagen und können die Bibliothek im Kommunalen Integrationszentrum (Neues Rathaus, 1. OG, Flur A, Zimmer 121/123) nutzen.

Zur individuellen unterrichtsbegleitenden Unterstützung werden an der Schule Kleingruppen eingerichtet. Bis zu 3 Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger sollen in einer Kleingruppe gefördert werden. Ab der 4. Schülerin bzw. dem 4. Schüler wird eine neue Kleingruppe an der Schule eingerichtet. Weitere Kleingruppen sind möglich.

Die Förderung der Schülerin bzw. des Schülers beginnt mit dem Beginn des Schulbesuchs in Deutschland und endet spätestens nach einem Jahr. Die Bewilligungen werden vom KI jeweils bis zum Ende eines Quartals erteilt. Der im Bewilligungsschreiben genannte Förderzeitraum darf nicht ohne Absprache mit dem KI verlängert werden.

Für den Förderzeitraum können max. 4 Stunden pro Woche für eine Kleingruppe bewilligt und abgerechnet werden. Eine Stunde entspricht einer Schulstunde von 45 Minuten, für die inklusive Vor-/Nachbereitungszeit eine Aufwandentschädigung geleistet wird.

Je Schulhalbjahr bewilligen wir der Sprachförderkraft zusätzlich: maximal 3 Stunden, die für den Austausch mit den Lehrkräften und zur gemeinsamen Beratung über

die individuellen Lernfortschritte der Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger eingesetzt werden. bis zu 2 Stunden für vom KI angebotene Fortbildungen und Austauschtreffen.

Zu Beginn und zum Ende der Förderung muss dem KI für jede Seiteneinsteigerin bzw. jeden Seiteneinsteiger ein Beobachtungsbogen zur Kompetenzeinschätzung und Förderplanung vorgelegt werden. Für das Ausfüllen der beiden Bögen kann die Förderkraft jeweils eine Stunde eintragen und abrechnen. Darüber hinaus ist keine zusätzliche Abrechnung von Stunden möglich.

Fällt aus schulischen Gründen die Kleingruppenförderung aus, muss die Fachkraft spätestens 24 Stunden vorher darüber informiert werden.Umgekehrt werden Sie umgehend von der Förderkraft benachrichtigt, falls von ihr kurzfristig Förderstunden absagt werden müssen. Bei Unregelmäßigkeiten informieren Sie bitte das KI.

Fällt aus schulischen Gründen die Kleingruppenförderung aus, werden Sie spätestens 24 Stunden vorher von der Schule darüber informiert. Falls Sie nicht benachrichtigt werden, können Sie eine Stunde als Aufwand abrechnen.Sollten Sie kurzfristig einen Fördertermin aus dringenden Gründen (Krankheit etc.) absagen müssen, informieren Sie umgehend die Schule.

Eine monatliche Abrechnung der Förderstunden wird gewünscht. Spätestens am letzten Schultag vor den Sommerferien bzw. Mitte Dezember müssen die Abrechnungen für alle geleisteten Stunden im KI vorliegen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage:http://www.ki-bielefeld.de/159-Schulische_Integrationshilfen

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Stadt BielefeldKommunales Integrationszentrum

Anlage 3 a

Schule               

Stadt BielefeldKommunales Integrationszentrum Niederwall 2333602 Bielefeld

Maßnahme- /projektbezogene Hilfeni. S. d. Ziff. 6. 1 der „Rahmenrichtlinien für die Vergabe von städtischen Zuschüssen für `Schulische Integrationshilfen´ der Stadt Bielefeld“: Auswertungsbogen zur Evaluierung der Maßnahme / des Projekts

Förderzeitraum: Schuljahr             Halbjahr

Maßnahme/Projekt:      

Stimmen die Durchführung, der Ablauf und die Ziele der Maßnahme/des Projekts mit den Planungen im Antrag überein?

Dauer der Maßnahme /des Projekts

Bitte tragen Sie in das linke freie Feld den geplanten Beginn und das Ende der Maßnahme / des Projekts ein. Falls sich die Daten vom Projektantrag unterscheiden, notieren Sie dies bitte in dem rechten Feld. Geben Sie bitte kurz Gründe für Veränderungen an!

1. Beginn

Geplant

     

Abweichungen

     

2. Ende

Geplant

     

Abweichungen

     

Begründung:                    

Anlage 3 a

1

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Zielgruppen

A)Bitte tragen Sie die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die an der Maßnahme/am Projekt teilgenommen haben, in das linke freie Feld ein.Falls sich die Anzahl zum Projektantrag unterscheidet, notieren Sie den zahlenmäßigen Unterschied bitte in die entsprechenden rechten Felder. Geben Sie bitte kurz Gründe für Veränderungen an!

Anzahl Abweichungen1. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mehr weniger

                 

Anzahl Abweichungen2. Schülerinnen und Schüler deren Lese- und Schreibfähigkeiten nicht den Kompetenzerwartungen ihrer Schulform entsprechen

mehr weniger

                 

Anzahl Abweichungen3. Sonstige mehr weniger

                 

Begründung:                    

B)Bitte tragen Sie in das linke freie Feld die Jahrgangsstufe ein, in der das Projekt/die Maßnahme durchgeführt wurde. Falls sich die Angaben vom Projektantrag unterscheiden, notieren Sie dies bitte in dem rechten Feld. Geben Sie bitte kurz Gründe für Veränderungen an!

Geplant Abweichungen

1. Jahrgangsstufe            

Geplant Abweichungen

2. Jahrgangsstufe            

Begründung:               

Anlage 3 a

2

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C)Bitte tragen Sie die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die an der Maßnahme/am Projekt teilgenommen haben, in das linke freie Feld ein.Falls sich die Anzahl zum Projektantrag unterscheidet, notieren Sie den zahlenmäßigen Unterschied bitte in die entsprechenden rechten Felder. Geben Sie bitte kurz Gründe für Veränderungen an!

Anzahl AbweichungenWie viele Schülerinnen und Schüler wurden gefördert?

mehr weniger

                 

Begründung:               

Ziele der schulischen Maßnahme / des schulischen Projekts

Ja NeinWurden die angestrebten Ziele der Maßnahme erreicht?

Woran haben Sie den Erfolg gemessen und/oder wer hat den Erfolg festgestellt?Mehrfachnennungen sind möglich!

Notenverbesserung

Erreichung des Klassenziels

Erlangung eines höheren Schulabschlusses

Festgestellt durchKlassenleitung Fachlehrkraft

Motivationssteigerung

Erhöhte Unterrichtsteilnahme

Verbesserte Einstellung zum Unterrichtsfach

Weitere positive beobachtete Lernverhaltensveränderungen

Sonstiges (bitte kurz erläutern)

               

Anlage 3 a

3

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Wie haben Sie die Kooperation gestaltet?Mehrfachnennungen sind möglich!

Einarbeitung zu Beginn der Förderung

Vorstellung der Fachkraft in der Lehrerkonferenz

Teilnahme der Fachkraft an Lehrerkonferenzen

Vorstellung der Fachkraft in einer Fachkonferenz

Teilnahme der Fachkraft an Fachkonferenzen

Regelmäßige Austausch- bzw. Auswertungsgespräche mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer

Regelmäßige Austausch- bzw. Auswertungsgespräche mit der Fachlehrerin/dem Fachlehrer

Einbeziehung der Fachkraft in Elterngespräche

Beteiligung der Fachkraft an sonstigen schulischen Veranstaltungen/Terminen

Sonstiges (bitte kurz erläutern)

               

Wünschen Sie sich für die Planung, Durchführung und Begleitung der Maßnahmen/der Projekte weitere Unterstützung vom Kommunalen Integrationszentrum? Ja Nein

Welche Form der Unterstützung können Sie sich vorstellen? Erläutern Sie bitte!               

     __________________________________________________________________________Ort, Datum Unterschrift Schulleitung

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Stadt Bielefeld Anlage 3bKommunales Integrationszentrum-Niederwall 2333602 Bielefeld

Individuelle Förderung von neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern Im Sinne der Ziffer 6.2 der „Rahmenrichtlinien für die Vergabe von städtischen Zuschüssen für `Schulische Integrationshilfen´ der Stadt Bielefeld“

Kompetenzeinschätzung, Beobachtungsbogen und Förderplanung zu Beginn und Ende der Förderung in der Primarstufe Bitte für jede Schülerin / jeden Schüler zu Beginn und zum Abschluss der Förderung einzeln ausfüllen und nach Förderende an das Kommunale Integrationszentrum senden!

ALLGEMEINE DATEN: HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR SCHÜLERIN / ZUM SCHÜLER:

Name, Vorname der Fachkraft:       Familiensprache:      

Name, Vorname der Schülerin / des Schülers:       Seit wann in Deutschland:      

Schule:       Klasse:       Aufenthaltsperspektive1:      

Beginn der Förderung:      Beobachtungszeitpunkt:       Biographische Besonderheiten2:      

Ende der Förderung:       Beobachtungszeitpunkt:      

1. BEOBACHTUNGEN ZU BEGINN UND ENDE DER FÖRDERUNG3:

Soziale und personale Kompetenzen zu Beginn zum Ende

Die Schülerin / der Schüler … + o - + o -

hält Regeln ein.

teilt Wünsche und Befindlichkeiten mit.

geht Kompromisse ein.

ist neugierig / interessiert.

1 Sie kann auf baldiges Verlassen Deutschlands ausgerichtet sein oder auf dauerhaftes Bleiben abzielen oder auch gänzlich ungewiss sein.2 Dazu gehören z.B. Traumatisierung und Vertreibung, häufiges Wechseln des Gastlandes oder auch Todesfälle in der Familie, ungeregelter Schulbesuch usw.3 Beobachtungskriterien entwickelt auf der Grundlage des Beobachtungsbogens aus dem Konzept „Miteinander reden, miteinander leben“, Astrid Harloff. Beobachtungsraster Susanne Solinger, basierend auf dem Grundkonzept von Prof. Dr. Heidi Rösch.

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Lernverhalten / Konzentrationsfähigkeit zu Beginn zum Ende

Die Schülerin / der Schüler … + o - + o -

führt Aufgaben ohne ständige Rückmeldung aus.möchte gute Ergebnisse erreichen.

kann sich für 15 Min. mit einer Aufgabe beschäftigen.ist durch Rückschläge nicht sofort entmutigt.

Weitere Beobachtungsaspekte zu Beginn zum Ende

Die Schülerin / der Schüler … + o - weiß nicht + o - weiß nicht

verfügt in der Familiensprache über sprach-liche Fähigkeiten (persönliche Einschätzung).ist bereits in der Familiensprache alphabetisiert.kennt bereits lateinische Buchstaben.

2. BEOBACHTUNGSBOGEN – DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE4:

Weite der sprachlichen Handlungs- und Verstehensfähigkeit

zu Beginn zum Ende

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Private Gespräche

Unterrichtsgespräche

Strategien zur Überwindung von Ausdrucksnot und VerstehensproblemenFreude und Interesse am Sprechen (Deutsch im Unterricht)

4 Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (Hrsg.): Niveaubeschreibungen Deutsch als Zweitsprache für die Primarstufen zur Beobachtung von Kompetenz und Kompetenzzuwachs im Deutschen als Zweitsprache; Erprobungsfassung 2010; Kronshagen 2010

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Freude und Interesse am Sprechen (Deutsch in privaten Situationen)Freude und Interesse am Sprechen (Herkunftssprache in privaten Situationen)

Wortschatzzu Beginn zum Ende

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Verstehenswortschatz

Mitteilungswortschatz

Aussprachezu Beginn zum Ende

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Deutlichkeit

Sprechflüssigkeit

Lesenzu Beginn zum Ende

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Verstehen

Techniken und Strategien der TexterschießungVorlesen

Strategien zur Überwindung von VerstehensproblemenFreude und Interesse am Lesen(deutsche Texte)Freude und Interesse am Lesen (herkunftssprachliche Texte)

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Schreibenzu Beginn zum Ende

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Textproduktion

Strategien zur Überwindung von Ausdrucksnot beim SchreibenOrthographie

Interpunktion

Grammatik – mündlich und schriftlichzu Beginn zum Ende

‹ I I I-II II II-III III III-IV IV ‹ I I I-II II II-III III III-IV IV

Verbstellung

Satzverbindungen

Präpositionen

Formen des Verbs

Formen des Nomens

Zusätzliche Hinweise: Vorschläge für die Förderung:

           

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Stadt Bielefeld Anlage 3bKommunales IntegrationszentrumNiederwall 2333602 Bielefeld

Individuelle Förderung von neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern Im Sinne der Ziffer 6.2 der „Rahmenrichtlinien für die Vergabe von städtischen Zuschüssen für `Schulische Integrationshilfen´ der Stadt Bielefeld“

Kompetenzeinschätzung, Beobachtungsbogen und Förderplanung zu Beginn und Ende der Förderung in der Sekundarstufe Bitte für jede Schülerin / jeden Schüler zu Beginn und zum Abschluss der Förderung einzeln ausfüllen und nach Förderende an das Kommunale Integrationszentrum senden!

ALLGEMEINE DATEN: HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR SCHÜLERIN / ZUM SCHÜLER:

Name, Vorname der Fachkraft:       Familiensprache:      

Name, Vorname der Schülerin / des Schülers:       Seit wann in Deutschland:      

Schule:       Klasse:       Aufenthaltsperspektive5:      

Beginn der Förderung:      Beobachtungszeitpunkt:       Biographische Besonderheiten6:      

Ende der Förderung:       Beobachtungszeitpunkt:      

3. BEOBACHTUNGEN ZU BEGINN UND ENDE DER FÖRDERUNG7:

Soziale und personale Kompetenzen zu Beginn zum Ende

Die Schülerin / der Schüler … + o - + o -

hält Regeln ein.

teilt Wünsche und Befindlichkeiten mit.

geht Kompromisse ein.

ist neugierig / interessiert.

5 Sie kann auf baldiges Verlassen Deutschlands ausgerichtet sein oder auf dauerhaftes Bleiben abzielen oder auch gänzlich ungewiss sein.6 Dazu gehören z.B. Traumatisierung und Vertreibung, häufiges Wechseln des Gastlandes oder auch Todesfälle in der Familie, ungeregelter Schulbesuch usw.7 Beobachtungskriterien entwickelt auf der Grundlage des Beobachtungsbogens aus dem Konzept „Miteinander reden, miteinander leben“, Astrid Harloff. Beobachtungsraster Susanne Solinger, basierend auf dem Grundkonzept von Prof. Dr. Heidi Rösch.

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Lernverhalten / Konzentrationsfähigkeit zu Beginn zum Ende

Die Schülerin / der Schüler … + o - + o -

führt Aufgaben ohne ständige Rückmeldung aus.möchte gute Ergebnisse erreichen.

kann sich für 15 Min. mit einer Aufgabe beschäftigen.ist durch Rückschläge nicht sofort entmutigt.

Weitere Beobachtungsaspekte zu Beginn zum Ende

Die Schülerin / der Schüler … + o - weiß nicht + o - weiß nicht

verfügt in der Familiensprache über sprach-liche Fähigkeiten (persönliche Einschätzung).ist bereits in der Familiensprache alphabetisiert.kennt bereits lateinische Buchstaben.

4. BEOBACHTUNGSBOGEN – DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE8:

Weite der sprachlichen Handlungs- und Verstehensfähigkeit

zu Beginn zum Ende

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Private Gespräche

Unterrichtsgespräche

Formelle Gespräche

Strategien zur Überwindung von Ausdrucksnot und Verstehensproblemen

8 Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (Hrsg.): Niveaubeschreibungen Deutsch als Zweitsprache für die Primarstufen zur Beobachtung von Kompetenz und Kompetenzzuwachs im Deutschen als Zweitsprache; Erprobungsfassung 2010; Kronshagen 2010

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Wortschatzzu Beginn zum Ende

‹ I I I-II II II-III III III-IV IV ‹ I I I-II II II-III III III-IV IV

Verstehenswortschatz

Mitteilungswortschatz

Fachwortschatz

Aussprachezu Beginn zum Ende

‹ I I I-II II II-III III III-IV IV ‹ I I I-II II II-III III III-IV IV

Deutlichkeit

Sprechflüssigkeit

Lesenzu Beginn zum Ende

‹ I I I-II II II-III III III-IV IV ‹ I I I-II II II-III III III-IV IV

Verstehen

Techniken und Strategien der TexterschießungVorlesen

Strategien zur Überwindung von Verstehensproblemen

Schreibenzu Beginn zum Ende

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Textproduktion

Strategien bei der Suche nach passenden Wörtern

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Orthographie

Interpunktion

Grammatik – mündlich und schriftlichzu Beginn zum Ende

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Verbstellung

Satzverbindungen

Präpositionen

Formen des Verbs

Formen des Nomens

Persönlichkeitsmerkmale der Schülerin / des Schülers

zu Beginn zum Ende

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Interesse und Freude am Lesen (Deutsch)

Interesse und Freude am Lesen (Herkunftssprache)Sprachfreudigkeit (Deutsch im Unterricht)

Sprachfreudigkeit (Deutsch in privaten Situationen)Sprachfreudigkeit (Herkunftssprache in privaten Situationen)

Zusätzliche Hinweise: Vorschläge für die Förderung:

           

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