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Kirchengeschichte Proseminar, Essen, Sommersemester 2004 Regina von Eicken Eine Illumination des Sachsenspiegels zwischen 1350 und 1375 Zwei-Schwerter-Lehre

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Kirchengeschichte Proseminar, Essen,

Sommersemester 2004

Regina von Eicken

Eine Illumination des Sachsenspiegels zwischen

1350 und 1375

Zwei-Schwerter-Lehre

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Inhaltsverzeichnis

• Angaben zum Bild• Bildbeschreibung

– Kaiser

– Papst

– Petrus

– Bildkontext

• Historischer und thematischer Kontext• Bildinterpretation• Zwei-Schwerter-Lehre – eine andere Darstellung• Literaturliste• Kommentierte Linkliste

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Angaben zum Bild

Zwei Schwerter Lehre, Federzeichnung aus dem

Sachsenspiegel, 2. Hälfte 14. Jh.Heidelberger Bilderhandschrift. Cod. Pal. Germ. 164, f. 19v,

Faksimile-Ausgabe, hg. v. Walter Koschorreck, Frankfurt a.M. 1989

Noch hat rome daz werltliche swert vň von sente peters halbe daz geistlichē. da von heizt si houbet aller werlde.

Noch jetzt hat Rom das weltliche Schwert und von Sankt Peters wegen das geistliche. Daher wird es die Hauptstadt der ganzen Welt genannt.

folgende Passage soll illustriert werden:

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Beschreibung

Links: der Kaiser

•Krone

als Zeichen der Würde

•Zepter

als Zeichen der Herrschaft

•Schwert

als Schutz für Recht und Frieden (= weltliches Schwert)

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Beschreibung

Mitte: der Papst

•Tiara

„Krone“ des geistlichen Oberhaupts

•Schlüssel

das geistliches Schwert wird als Schlüssel, als die priesterliche Binde- und Lösegewalt gedeutet

•kniende Haltung

der Papst wird als Vasall des hlg. Petrus gedeutet

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Beschreibung

Rechts: Petrus

•Heiligenschein (Nimbus, Gloriole, Corona)

weist ihn als Heiliger aus

•Schlüssel als geistlichen Schwert

ist Inbegriff der geistlichen Binde- und Lösegewalt

•Grünes Kleid

zeichnet ihn als Lehnsherren aus

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Bildkontext

• Die Federzeichnung ist Kap 44 § 1 des dritten Buches des Landrechts zugeordnet. Unmittelbar voraus geht eine Illustration der Herrschaftstranslation (translatio imperii im Sinne von Daniel 2) von den Babyloniern auf die Perser, sodann auf die Griechen und schließlich auf die Römer.

„Zu Babylon entstand das Reich. Das hatte die Herrschaft über alle Länder. Da vernichtete es Cyrus und brachte die Weltherrschaft an Persien. Dort blieb es bis auf Darius dem Letzten. Den besiegte Alexander und übertrug das Reich nach Griechenland. Dort hielt es sich so lange, bis Rom es in Besitz nahm und Julius Kaiser wurde.“

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Historischer und thematischer Kontext

• Sachsenspiegel Geschichte des Sachsenspiegels Inhalt des Sachsenspiegels Die Bilderhandschriften Eike von Repkow

• Zwei Schwerter - und Zwei Reiche Lehre Bonifaz VIII. Zwei Reiche Lehre Zwei Schwerter Lehre Der Schlüssel als Symbol der päpstlichen Binde- und L

ösegewalt

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3.1.1. Zur Geschichte des Sachsenspiegel

• Der Sachsenspiegel (nds. Sassenspegel) ist eine Sammlung des mittelalterlichen sächsischen Rechts, das bis weit in die Neuzeit eine wichtige Grundlage der Rechtsprechung war. Im Prinzip stellt er keine Rechtskodifikation, sondern eine Sammlung von Rechtssätzen (sog. "Spiegel") dar.

• Als Entstehungszeit wird das 3. Jahrzehnt des 13. Jh. angenommen. Eine wohl lateinische Urfassung ist nicht erhalten.

• Der Sachsenspiegel stellt eines der ältesten und umfangreichsten Prosadokumente der mittelniederdeutschen Sprache dar. Der Sachsenspiegel beeinflusste die Rechtsentwicklung in weiten Teilen des nördlichen und östlichen Europa bis nach Polen, Russland, Ungarn und in das Baltikum.

• In Preußen war der Sachsenspiegel bis zum Erlass des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten (ALR) 1794 gültig. In Anhalt und Thüringen wurde er erst 1900 durch das Bürgerliche Gesetzbuch abgelöst.

• Der Sachsenspiegel ist in vier Bilderhandschriften sowie insgesamt ca. 460 Texten und Fragmenten überliefert.

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3.1.2. Zum Inhalt des Sachsenspiegel

• Der Sachsenspiegel umfasst zwei Rechtsbereiche, das Landrecht (LDR) und das Lehnsrecht (LNR). Die Aufteilung des LDR in drei Bücher fällt ins erste Drittel des 14. Jh.

• Das Landrecht ist das Recht der freien Leute einschließlich der Bauern. Es regelt Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, den Ehestand, die Güterverteilung und Nachbarschaftsangelegenheiten. Es umfasst auch Strafrecht und die Gerichtsverfassung. Nach der Einteilung des heutigen Rechtssystems umfasst es also sowohl das Strafrecht als auch das Zivilrecht.

• Das Lehnrecht betrifft die Verhältnisse zwischen den Ständen; es regelt die Lehnspflichten zwischen Lehnsherr und Vasall, aber auch die Wahl von Kaisern und Königen, usw. Man kann es in etwa mit dem heutigen Verfassungsrecht vergleichen.

• Formulierungen des Sachsenspiegels haben auch Eingang in die Umgangssprache gefunden. So geht das Sprichwort "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst", auf den Sachsenspiegel zurück, wo die Reihenfolge des Kornmahlens beim Müller geregelt wird.

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3.1.3 Die Bilderhandschriften

• Die Federzeichnungen in den bebilderten Handschriften des Sachenspiegels wollen den Sinngehalt des Textes mehr oder weniger ausführlich in figürlichen Symbolen wiedergeben.

• Es wird angenommen, dass den verschiedenen Bilderhandschriften ein gemeinsamer Urtyp zugrunde liegt, der um 1291-95 entstanden, aber nicht erhalten ist.

• Als Entstehungszeit der erhaltenen Bildhandschriften wird die Zeit zwischen 1350 und 1370 angenommen

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3.1.4. Der Autor: Eike von Repkow

• Eike von Repgow, ein sächsischer Ritter, ist im frühen 13. Jahrhundert durch Urkunden bezeugt. Er lebte in einem Gebiet, das sowohl deutsches Altsiedelland als auch Neuland umfasste.

• 1225 verfasste er den Sachsenspiegel, in welchem er das bis dahin mündlich überlieferte Recht niederschrieb, das im sächsischen Gebiet gültig war.

• Durch die Aufzeichnung der Rechtstradition seines Landes wollte er das Rechtsbewusstsein seiner Zeitgenossen stärken und der Nachwelt erhalten.

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3.2. Zwei-Schwerter-Lehre

Die Zwei-Schwerter-Lehre im Sinne einer päpstlichen Weltherrschaft fand ihren klassischen Ausdruck in der Bulle „Unam sanctam“, welche am 18. November 1302 von Papst Bonifaz VIII. verkündet wurde.

Dort heißt es: • Dass dieser [Petri Nachfolger] über zwei Schwerter zu verfügen hat, ein

geistliches und ein weltliches, das lehren uns die Worte des Evangeliums [Lk 22,38]. ...

• Wer nun sagt, in des Petrus Hand sei das weltliche Schwert nicht, der merkt nicht recht auf des Herrn Wort, der da sagt: «Stecke dein Schwert in die Scheide!» [Mt 26.52].

• Beide Schwerter hat die Kirche in ihrer Gewalt, das geistliche und das weltliche.

• Dieses ist für die Kirche zu führen, jenes von ihr ... • Dass aber die geistliche Macht an Würde und Adel jede weltliche überragt,

müssen wir um so freier bekennen, als überhaupt das Geistliche mehr wert ist als das Weltliche.

• Das ersehen wir auch deutlich aus dem Regiment in der Welt. Denn in Wahrheit: Die geistliche Macht hat die weltliche einzusetzen und ist Richterin über sie, wenn sie nicht gut ist.

Bonifaz VIII., Unam sactam (1302), Denzinger 870f

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Bonifaz VIII.

• um 1235 als Benedetto Gaetani in Anagni geboren• wurde im Jahre 1281 Kardinaldiakon, zehn Jahre später Kardinalpresbyter• erneuerte ein letztes Mal in vollem Umfang den universellen

Weltherrschaftsanspruch des Papsttums, welcher noch ein knappes Jahrhundert zuvor unter Innozenz III. erfolgreich gegenüber der weltlichen Gewalt praktiziert worden war.

• Als Resultat dieses erneuerten päpstlichen Machtanspruches geriet Bonifaz in jahrelange Streitigkeiten mit König Philipp IV. von Frankreich (1268-1314).

• am 24. Dezember 1294 zum Papst gewählt• die Franziskaner und die Kardinäle Colonna, erkannten die

Amtsniederlegung Coelestins und die Legitimität der Wahl des Bonifaz nicht an. Seinen zurückgetretenen Vorgänger, Papst Coelestin V., ließ Bonifaz daher bis zu dessen Tod inhaftieren, um seinen Gegnern ein geeignetes Argument gegen seine legitime Papstwahl zu entziehen.

• starb am 12. Oktober 1303

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Zwei-Reiche-Lehre

• De civitate Dei (lat. Über den Gottesstaat) ist ein um 420 entstandenes Spätwerk des Aurelius Augustinus.

• Augustinus entwickelt die Idee eines Gottesstaates (civitas Dei), der mit dem irdischen Staat (civitas terrena) in einem Spannungsverhältnis steht.Der irdische Staat erscheint in der augustinischen Darstellung teils als gottgewollte zeitliche Ordnungsmacht, teils als ein von widergöttlichen Kräften beherrschtes Reich des Bösen. Der Gottesstaat andererseits wird in der Kirche sichtbar (Binde- und Lösegewalt), ist jedoch mit deren äußerer Gestalt nicht einfach identisch.

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Der Schlüssel als Symbol der päpstlichen Binde- und Lösegewalt

• Mt 16,19:

Ich will dir die Schlüssel des Himmelreichs geben: alles, was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel gelöst sein.

(angesprochen ist nur Petrus)

• Mt 18,17: Wahrlich, ich sage euch: Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel gelöst sein.(angesprochen sind alle Jünger)

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Bildinterpretation

Das Bild propagiert die Unabhängigkeit der weltlichen von der geistlichen Gewalt und deren friedliche Kooperation. Dem entspricht auch die Zuordnung des Bildes zur letzten Etappe der translatio imperii, der Übergabe der Weltherrschaft im Sinne des Danielbuches (Dan. 2).

Die Einzelheiten entsprechen keines Wegs der päpstlichen Sicht von der Überordnung der geistlichen Gewalt über die weltliche.

So trägt der Kaiser Zepter, Schwert und Krone, ohne diese Insignien von einer anderen Instanz verliehen zu bekommen, womit die weltliche Unabhängigkeit bezeugt wird.

Der Papst wird jedoch in dieser Darstellung zum demütig knienden Vasall des Petrus, der ihm den Schlüssel als Symbol seiner Binde- und Lösegewalt überreicht.

Da dem Papst nicht ein Schwert, sondern der Schlüssel überreicht wird, ist das Bild eher der Zwei-Reiche-Lehre zuzuordnen als der Zwei-Schwerter-Lehre .

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Zwei-Schwerter-Lehre – eine andere Darstellung

Eike von Repgow, Sachsenspiegel. Die Wolfenbütteler Bilderhandschrift Cod. guelf. 3.1 Aug. 2° fol. 10r:

Das zweite Bild zeigt den Krönungsritt des Papstes. Beim Besteigen seines Pferdes hält der Kaiser ihm die Steigbügel und leistet ihm so den Marschall-dienst: "Dem Papst ist auch bestimmt, zu gewisser Zeit auf einem weißen Pferd zu reiten, und der Kaiser soll ihm den Steigbügel halten, damit der Sattel nicht verrutsche".

Das erste Bild bietet eine Darstellung der Zweischwerterlehre: Der auf einem Thron sitzende Christus überreicht Kaiser (erkennbar an Krone und Szepter) und Papst (Tiara) je ein Schwert. Illustriert ist der Satz: "Zwei Schwerter überließ Gott dem Erdreich, die Christenheit zu beschützen: dem Papst das geistliche, dem Kaiser das weltliche".

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Literaturliste

Eike von Repgow, Der Sachsenspiegel. Die Heidelberger Bilderhand-schrift. Cod. Pal. Germ. 164, hg. v. Walter Koschorreck, eingel. v. Wilfried Werner, Frankfurt a. M. 1989

Der Sachsenspiegel in Bildern. Aus der Heidelberger Bilderhandschrift, hg. v. Walter Koschorreck, Frankfurt a. M. 1976 (it 218)

Eike von Repgow, Der Sachsenspiegel, hg. v. Clausdieter Schott, 3. Aufl., Zürich 1996 (Manesse Bibliothek der Weltliteratur)

Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels, hg. v. Karl von Amira, Faksimile der Ausgabe Leipzig 1902-26, Osnabrück 1969

Eike von Repgow, Sachsenspiegel. Die Wolfenbütteler Bilderhandschrift des Sachsenspiegels. Faksimile. Kommentarband, hg. v. Ruth Schmidt-Wiegand, Berlin, 1993.

Die Oldenburger Handschrift des Sachsenspiegels. Faksimile. Kommentarband, hg. v. Ruth Schmidt-Wiegand, Graz 1996

Quellen:

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Kommentierte Linkliste

Pro Seminar – Bildmatherialhttp://www.uni-duisburg.de/Institute/CollCart/es/sem/s24/material/ikonographie.htmGlossar (Schlüsselgewalt; Tiara)http://www.uni-duisburg.de/Institute/CollCart/es/sem/s24/material/gloss1.htmLinkliste Kirchengeschichtehttp://www.uni-duisburg.de/Institute/CollCart/es/links/index.htmZwei Schwerter Lehre – Definitionhttp://www.ubka.uni-karlsruhe.de/vvv/2001/geist-soz/3/Zentralbereiche/zweisch.htmGeschichte (Bonifaz; Bulle „Unam sanctam“(Niederschrift der Zwei Schwerter Lehre))http://www.quod-est-dicendum.org/Persoenlichkeiten_von_gestern_und_heute/bonifaz_VIII_10_09_02_sam.htmDie Lehre von zwei Schwertern – König und Kirche im Mittelter (Bild)http://brydesworld.fateback.com/magate/ma_texte/kirche.htmlKlosterkirche (Bild)www.uni-tuebingen.de/.../ vl9899/bild-9.htmInfo Sachsenspiegelhttp://de.wikipedia.org/wiki/Sachsenspiegel