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- 1 - m Die Organisation für Aus- und Weiterbildung im Agrarbereich vlf-Kreisverbände Bamberg und Forchheim Schillerplatz 15, 96047 Bamberg 0951/8 68 70, Fax: 0951/86 87 17 http://www.vlf-bafo.de E-Mail: Kontaktformular unter www.vlf-bafo.de August 2018 Liebe Fachschulabsolventinnnen, liebe Fachschulabsolventen, am 29. Juni 2018 fand traditionell die Sommersitzung der Vorstandschaft und des Hauptausschusses der vlf-Kreisverbände Bamberg und Forchheim statt. Dazu hatte uns der erste Vorsitzende des vlf Bamberg, Roland Reh, nach Staffelbach eingeladen. Bei der Sitzung konnten auch der Behördenleiter des AELF Bamberg, Leitender Forstdirektor Hans-Rüdiger Schmittnägel, und der stellvertretende Bereichsleiter Landwirtschaft, Landwirtschaftsdirektor Konrad Schrottenloher, vom Hausherrn begrüßt werden. In der Sitzung selbst wurden die neuesten Informationen zur Datenschutzgrundverordnung erläutert und wie wir in den vlf Kreisverbänden am besten damit umgehen (siehe letzte Seite des Rundschreibens). Änderungen wird es auch beim Druck und Versand der Rundschreiben geben, beides übernimmt mit die- sem Rundschreiben ein Dienstleister. Zusätzlich fand die Berichterstattung über die Sommerarbeitssit- zung des Bezirksverbandes noch statt, auf der auch eine teilweise neue Vorstandschaft gewählt wurde (siehe Seite 9 des Rundschreibens). Herbstlehrfahrt der vlfs Bamberg und Forchheim nach Frankreich 23. – 28.10.2018 – siehe Seite 10 Vorstand und Hauptausschuss vlf Bamberg und vlf Forchheim

vlf-Kreisverbände Bamberg und Forchheimvlf-bafo.ebenefuenf.de/site/assets/files/1375/rundschreiben_august.pdf · men mit dem LKP, den Fachzentren Ökologischer Landbau, den Fachzentren

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m

Die Organisation für Aus- und Weiterbildung im Agrarbereich

vlf-Kreisverbände Bamberg und Forchheim

Schillerplatz 15, 96047 Bamberg

0951/8 68 70, Fax: 0951/86 87 17

http://www.vlf-bafo.de E-Mail: Kontaktformular unter www.vlf-bafo.de

August 2018

Liebe Fachschulabsolventinnnen, liebe Fachschulabsolventen,

am 29. Juni 2018 fand traditionell die Sommersitzung der Vorstandschaft und des Hauptausschusses der

vlf-Kreisverbände Bamberg und Forchheim statt. Dazu hatte uns der erste Vorsitzende des vlf Bamberg,

Roland Reh, nach Staffelbach eingeladen. Bei der Sitzung konnten auch der Behördenleiter des AELF

Bamberg, Leitender Forstdirektor Hans-Rüdiger Schmittnägel, und der stellvertretende Bereichsleiter

Landwirtschaft, Landwirtschaftsdirektor Konrad Schrottenloher, vom Hausherrn begrüßt werden.

In der Sitzung selbst wurden die neuesten Informationen zur Datenschutzgrundverordnung erläutert und

wie wir in den vlf Kreisverbänden am besten damit umgehen (siehe letzte Seite des Rundschreibens).

Änderungen wird es auch beim Druck und Versand der Rundschreiben geben, beides übernimmt mit die-

sem Rundschreiben ein Dienstleister. Zusätzlich fand die Berichterstattung über die Sommerarbeitssit-

zung des Bezirksverbandes noch statt, auf der auch eine teilweise neue Vorstandschaft gewählt wurde

(siehe Seite 9 des Rundschreibens).

Herbstlehrfahrt der

vlfs Bamberg und Forchheim

nach Frankreich

23. – 28.10.2018 – siehe Seite 10

Vorstand und Hauptausschuss vlf Bamberg und vlf Forchheim

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An dieser Stelle soll noch auf unsere Herbstlehrfahrt hingewiesen werden, die dieses Mal vom 23. Okto-

ber bis zum 28. Oktober nach Frankreich führt. Das Programm finden Sie auf Seite 10.

Zum Schluss wünschen die vlfs für die bereits viel zu früh begonnene Ernte gutes Erntewetter. Leider

kompensieren die Preise aktuell noch nicht den witterungsbedingten Ertragsausfall. Hoffentlich stellt sich

dies spätestens im Herbst oder Winter ein. .

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Wunder Roland Reh Jörg Porisch Geschäftsführer 1.Vors. VLF BA 1.Vors. VLF FO

Mitteilung der L 1 Förderung

Vorzeitige Ernte großkörniger Leguminosen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Bei stickstoffbindenden Pflanzen, die als ÖVF beantragt wurden, ist jeweils der Erntezeitpunkt zu beachten. Großkörnige Le-

guminosen müssen sich mindestens bis 15. August auf der Fläche befinden. Zu den großkörnigen Leguminosen gehören:

Sojabohne, alle Linsenarten, Weiße Lupine, Blaue Lupine, Schmalblättrige Lupine, Gelbe Lupine, Ackerbohne, Gartenbohne und

Erbse. Tritt die Erntereife der Körner oder Früchte bereits vor dem 15. August ein, darf die Ernte vor dem 15. August erfolgen,

wenn der Betriebsinhaber die Ernte spätestens drei Tage vor deren Beginn dem AELF angezeigt hat. Die Anzeige kann unter

Angabe des voraussichtlichen Erntetermins formlos erfolgen. Die Ausnahme von der Einhaltung des 15. August ist jedoch nicht

möglich, wenn der Bestand wegen Ernteunwürdigkeit nicht geerntet, sondern anderweitig beseitigt (z. B. gemulcht) werden soll.

Nach Beendigung des Anbaus der stickstoffbindenden Pflanzen ist im Antragsjahr in jedem Fall der Nachbau einer Winterkultur

oder Winterzwischenfrucht erforderlich.

Kleinkörnige Leguminosen bis 31. August 2018 auf der Fläche belassen Kleinkörnige Leguminosen müssen bis 31. August auf der Fläche belassen werden. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Sie

befinden sich nicht mehr auf der Fläche ab dem Tag nach einer mechanischen Bodenbearbeitung oder einer Behandlung mit

einem Herbizid, die zu einer Zerstörung des Aufwuchses der stickstoffbindenden Pflanzen führt. Eine Schnittnutzung (auch zur

Samengewinnung) vor dem 31. August ist aber möglich.

Nachträgliche Änderungen bei Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) Es ist zulässig, einen Austausch bei den beantragten ÖVF auch noch nach dem Ende der Mehrfachantragstellung vorzunehmen.

Von dieser Möglichkeit ausgenommen sind allerdings CC-Landschaftselemente, CC-Terrassen und Aufforstungsflächen. Als

Ersatz kommen nur Zwischenfrüchte in Frage, die auf bereits im FNN enthaltenen Flächen spätestens am 1. Oktober 2018 anzu-

bauen sind. Dabei darf die Änderung keine größere gewichtete ÖVF-Fläche ergeben als ursprünglich beantragt.

Eine nachträgliche Änderung der ÖVF muss spätestens am 1. Oktober 2018 anhand des Formblatts „Antrag auf Genehmigung

einer Änderung von bereits beantragten ÖVF“ (am AELF und im Internet erhältlich) beim AELF Bamberg mit entsprechender

Begründung und geeigneten Nachweisen beantragt werden. Später eingehende Änderungsanträge können grundsätzlich nicht

mehr berücksichtigt werden. Begründungen/Nachweise sind allerdings nicht erforderlich, wenn lediglich eine Fläche mit Zwi-

schenfrüchten (ZWF) durch eine andere Fläche mit ZWF ersetzt wird.

Die beantragte Änderung bedarf einer Genehmigung durch das AELF. Sie gilt als erteilt, wenn das AELF nicht innerhalb eines

Zeitraums von 10 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilt, dass die Voraussetzungen für eine Genehmigung

nicht vorliegen, oder dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.

Meldungen zur KULAP-Winterbegrünung (B35, B36) Seit 2016 wurde die Meldefrist auf Anfang Oktober vorverlegt. Gemäß der Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungs-

nachweises (FNN) 2018 (S.12) endet in diesem Jahr die Meldefrist am 1. Oktober 2018. Die Meldung kann schriftlich oder (ab

Ende August) in iBALIS vorgenommen werden.

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Mitteilung der L 2 – Betriebsberatung und Bildung

Aus dem Sachgebiet L 2.1 Ernährung, Haushaltsleistungen

Qualifizierung zur Erlebnisbäuerin / zum Erlebnisbauer Informationstag am 19. September 2018 auf dem Hofgut

Bäldleschwaige, 86660 Tapfheim Erlebnisbauern und Erlebnisbäuerinnen öffnen ihren Bauernhof für unterschiedliche Zielgruppen.

Diese können die bäuerliche Lebens- und Arbeitswelt mit allen Sinnen entdecken, praktische Fä-

higkeiten entwickeln und emotionale Kompetenzen stärken. Ob jung – ob alt, für jeden gibt es ein

maßgeschneidertes Angebot.

Es reicht vom Tagesangebot über jahresbegleitende Angebote bis hin zu Mehrtagesangeboten. Jeder Bauernhof ist eine

Schatzkammer!

Mit dem Aufbau eines Erlebnisbauernhofes erschließen sich Bauern und Bäuerinnen neue Einkommensquellen, wobei die

Hofgröße und die Bewirtschaftungsform kaum eine Rolle spielen.

Um für diese Aufgabe gut vorbereitet zu sein, bietet die bayerische Landwirtschaftsverwaltung eine umfassende überregionale

Qualifizierung an. In 16 Seminartagen über ein Jahr verteilt (Beginn Januar 2019) erwerben die Teilnehmer/innen Wissen und

Können zur Existenzgründung, Angebotsgestaltung, Erlebnispädagogik, Vermarktung und Vernetzung erlebnisorientierter An-

gebote. Die Teilnehmer werden bei der praktischen Umsetzung im eigenen Betrieb intensiv betreut.

Am Ende der Qualifizierung erhalten die Teilnehmer/innen das Zertifikat „Erlebnisbauer“ bzw. „Erlebnisbäuerin“.

Der Betriebszweig erlebnisorientierte Angebote kann auch eine schon bestehende Erwerbskombination (Urlaub auf dem Bau-

ernhof, Direktvermarktung, Bauernhofgastronomie) ergänzen.

Bäuerinnen und Bauern, die in diesen Betriebszweig einsteigen und sich professionalisieren wollen, aber auch Mitarbeiter und

Partner von solchen Betrieben können sich beim Infotag am 19. September 2018 über diese Erwerbskombination und die

Qualifizierung informieren. Bei Interesse für diesen Informationstag melden Sie sich bitte bis 17.09.2018 über das Internetportal

www.diva.bayern.de an unter dem Punkt Diversifizierung, AELF Schwandorf filtern.

An diesem Tag gibt es die wichtigsten Informationen zur Qualifizierung Erlebnisbäuerin/bauer 2019 - Seminarorte, Seminarter-

mine, Kosten, Teilnahmebedingungen werden bekannt gegeben.

Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.stmelf.bayern.de (Hauswirtschaft) (Erwerbskombinationen) (Erlebnis

Bauernhof) bzw. www.lernort-bauernhof.de

Seminar zur Betriebszweigentwicklung Bauernhofgastronomie→

-Zertifikatslehrgang- Ziele der Qualifizierung Das Seminar wendet sich an Neueinsteiger in die Bauernhofgastronomie und Betriebe mit ersten Erfahrungen, die den Betriebszweig optimieren wollen. Die Teilnehmer erkennen ihre Potenziale und sind in der Lage ein betriebsspezifisches Unternehmens-und Angebotskonzept zu entwickeln. Die Qualifizierung befähigt die Teilnehmer den Betriebszweig Bäuerliche Gastronomie einzurichten, professionell zu gestalten und individuelle Lösungen für den eigenen Betrieb zu finden. Das Seminar schließt mit einem Zertifikat ab. Dieses kann bei Förderanträgen vorgelegt werden. Das Einstiegsseminar findet statt von September bis März des jeweiligen Jahres

mit 13 Seminartagen, einem Tag Zertifikatsübergabe, an unterschiedlichen Lehrgangsorten, z. B. auf bäuerlichen Gastrono-

miebetrieben, an der Staatlichen Berufs- und Berufsoberschule Landshut und am FBZ Landsberg/Lech, Abteilung Haustechnik.

Kosten für die Qualifizierung

Die Seminarkosten betragen 400 Euro. Außerdem entstehen jedem Teilnehmer Kosten für Übernachtung, Verpflegung, An-und

Abreise zum jeweiligen Lehrgangsort. Sie erhalten zirka sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein Zulassungsschreiben mit

Kostenrechnung. Die Teilnahme an der Qualifizierung ist nur möglich, wenn die Seminarkosten innerhalb der Zahlungsfrist auf

dem angegebenen Konto eingegangen sind.

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- 4 - Informationen zu den Seminarterminen und Tagungsorten sowie Anmeldung unter:

www.aelf-ne.bayern.de →www.weiterbildung.bayern.de →Akademie für Diversifizierung→ Amt: Neumarkt filtern

Die Teilnehmerzahl ist auf 24 begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Das zweitägige Einstiegsseminar in den Bereich der Erwerbskombinationen in der Landwirtschaft ist Voraussetzung für die

Teilnahme an der Qualifizierung.

Die Interessenten erklären sich mit der Anmeldung bereit, an der gesamten Qualifizierung teilzunehmen.

Weitere Informationen

Irmgard Kuhn AELF Neumarkt i.d.OPf. Dr.-Grundler-Straße 3 92318 Neumarkt i.d.OPf.

09181 4508-0 E-Mail: [email protected]

Mechthild Schmidhuber AELF Deggendorf Graflinger Straße 81 94469 Deggendorf

0991 208-0 E-Mail: [email protected]

Neu - Seminar zur Betriebszweigentwicklung „Soziale Landwirtschaft“

In der "Sozialen Landwirtschaft" werden Menschen aller Altersstufen mit besonderen Bedürfnissen versorgt, betreut, beschäf-

tigt, erhalten einen Arbeitsplatz oder Lernangebote. Auch das Bereitstellen von besonders seniorengerechtem Wohnraum ge-

hört dazu. Die Angebote können in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, mit sozial tätigen Vereinen oder in

eigener Trägerschaft aufgebaut werden.

Im Januar 2018 startet erstmalig ein Seminar zur „Soziale Landwirtschaft“. Die Qualifizierung bietet eine gute Grundlage

einen Betriebszweig in diesem Bereich aufzubauen und wirtschaftlich zu führen.

Weitere Informationen und Anmeldung für das Seminar unter www.diva.bayern.de. Ansprechpartnerin in Oberfranken rund um

das Thema Soziale Landwirtschaft ist Christine Reininger 09561/769-134.

Aktion des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg zum Weltschulmilchtag am Donnerstag, den 11. Oktober 2018 in der Grundschule Poxdorf

Mit der Aktion möchte das Bayerische StMELF auf das EU-Schulprogramm aufmerksam

machen.

Das Schulmilch- und das Schulfruchtprogramm ist im Schulprogramm zusammengefasst

worden.

Seit 01. Februar 2018 können Schülerinnen und Schüler in Grund-und Förderschulen der

Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder in Kitas ab 3 Jahren kostenlos Obst, Gemüse und Milch-

und Milchprodukte erhalten.

Unter www.schulprogramm.bayern.de finden sie ausführliche Hinweise und Informationen.

Mitteilungen aus dem Sachgebiet L 2.2 Landwirtschaft

Aus dem Sachgebiet Bildung und Beratung

Neue Sachkundeprüfung im Pflanzenschutz

Das AELF Bamberg beginnt im November 2018 wieder mit einem neuen Lehrgang zur erstmaligen Erlangung des Sachkunde-

nachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Dieser Lehrgang richtet sich an Quereinsteiger und Personen, die

keine landwirtschaftliche, gärtnerische oder forstliche Ausbildung besitzen, künftig aber Pflanzenschutzmaßnahmen durchfüh-

ren wollen.

Der Lehrgang findet ganztägig an drei Samstagen, am 10.11., 17.11. und 24.11.2018 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, statt. Die

anschließende Prüfung umfasst einen theoretischen und praktischen Prüfungsteil.

Eine bestandene Prüfung ist Voraussetzung zur Beantragung der „Scheckkarte“ als Sachkundenachweis im Pflanzenschutz.

Anmeldungen sind bis Mitte Oktober 2018 beim AELF Bamberg möglich unter 0951/8687-0.

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Investitionsförderung Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) Bis 31.Oktober 2018 ist es in diesem Jahr letztmals möglich, einen Antrag auf Förderung gemäß oben genanntem Programm

zu stellen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Antrag, mit allen erforderlichen Unterlagen, dem Amt vorliegen.

Die Fördersätze sind weiterhin bei 30% wenn Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung erfolgt bzw. in die Zucht-

sauenhaltung investiert wird.

Alle weiteren Investitionen in die Tierhaltung und im Bereich Diversifizierung werden mit 25 % gefördert.

Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen beträgt in der Tierhaltung 400.000,00 €, bei der Diversifizierung 800.000,00 €.

Die Förderkonditionen sind im Internet abrufbar unter:

www.stmelf.bayern.de/förderwegweiser (Link : Investitionsförderung mit Diversifizierung)

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) Im April wurde in einigen Teilbereichen der Fördersatz von bisher 25 % auf 30 % erhöht.

Für folgende Bereiche trifft dies zu:

bauliche Maßnahmen zur erstmaligen Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung in kleinen Milchviehbetrieben (max. 25 Kühe im Durchschnitt der letzten drei Jahre).

Bauliche Investitionen in Betrieben, die sich in Umstellung auf eine ökologische Wirtschaftsweise befinden und die zur Anpassung an die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung notwendig sind.

Befestigte Tierausläufe/Laufhöfe einschl. Kaltscharrraum in allen Betrieben. Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls in bestehenden Schweineställen. Weidemelkstände sowie mobile Weideunterstände für Rinder, Schafe und Ziegen.

Auskünfte erhalten Sie am AELF-Bamberg 0951/86 87 12 - Rudolf Hahn.

Verbundberatungsprojekt "Grünland Bayern" Praxistag mechanische Grünlandverbesserung Ob konventionell oder ökologisch wirtschaftend, Grünlandverbesserung ist Thema eines

jeden Milchviehhalters. Was für Biobetriebe Standard ist, wird zunehmend für alle Betriebe

interessanter: mechanische Grünlandverbesserung. Wo Produktionsvorgaben den Einsatz

von chemischen Möglichkeiten ausschließen, ist Wissen und Technik mechanischer Ver-

fahren gefragt. In der Woche vom 24.09.2018 bis 28.09.2018 veranstaltet die LfL zusam-

men mit dem LKP, den Fachzentren Ökologischer Landbau, den Fachzentren Pflanzenbau

und den örtlichen ÄELF an fünf Orten in ganz Bayern einen Praxistag zum Thema mecha-

nische Grünlandverbesserung. Dabei können sowohl Maschinen im Einsatz als auch Er-

gebnisse nach bereits erfolgten Maßnahmen begutachtet werden. Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt.

Das detaillierte Programm mit allen Hinweisen finden Sie unter http://www.lfl.bayern.de/schwerpunkte/eiweissstrategie/193985/index.php

Bildungsprogramm Landwirt - Bila – Kurse Der nächste Bila-Abendkurs beginnt am Donnerstag, dem 04.10.2018 am AELF in Bamberg, zu dem sich 46 Teilnehmer

gemeldet haben. Der Infoabend für diesen Abendkurs findet am Donnerstag, dem 13.09.2018 um 19:00 Uhr im Amt für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schillerplatz 15, 96047 Bamberg statt.

Ein Bila-Blockkurs mit Beginn im Oktober 2019 wird weiterhin angeboten.

Dieser Kurs kann jedoch nur stattfinden, wenn sich genügend Teilnehmer melden.

Weitere Informationen können Sie auf der Homepage des Amtes abrufen unter: www.aelf-ba.bayern.de

Auskünfte erhalten Sie auch unter 0951/86 87 12 – Rudolf Hahn.

Foto: Dr. Robert Schätzl, (LfL)

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Landwirte engagieren sich für sauberes Trinkwasser Kurzbericht über die Landkreisrundfahrt am 12. Juni 2018 mit dem Thema: Gewässerschutz Landwirtschaftliche Betriebe sind heute mehr denn je gefordert, sich flexibel an die politischen und gesellschaftlichen Heraus-

forderungen anzupassen. Ein hoch aktuelles Thema ist dabei der Gewässerschutz, sowohl für Grundwasser als auch für Ober-

flächengewässer.

Die Rundfahrt zeigte Maßnahmen und Lösungsmöglichkeiten, die besonders positive Auswirkungen

auf den Gewässerschutz haben. Dazu eingeladen haben das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten (AELF) Bamberg, die Kreisberatungsausschüsse Bamberg und Forchheim des Bayerischen

Bauernverbandes sowie die beiden Hauptausschüsse Bamberg und Forchheim des Verbandes für

landwirtschaftliche Fachbildung. Mehr als 30 Teilnehmer ließen sich die Gelegenheit nicht entgehen,

sich vor Ort die positiven Praxisbeispiele anzusehen.

Startpunkt war der Betrieb Jörg und Andreas Deinlein GbR in Neudorf bei Scheßlitz als einer der

Pioniere in Oberfranken, was das Thema „Landwirtschaft 4.0“ anbelangt: Ertragskartierung und Prä-

zisionspflanzenbau sind auf dem Betrieb schon längst keine Fremdwörter mehr. Landwirtschafts-

amtsrätin Waltraud Dümmler vom AELF Bamberg führte in das Thema ein und übergab das Wort an

Jörg Deinlein, der ausführlich berichtete: Der Einstieg gelang vor zehn Jahren mit der Anschaffung

einer GPS-gesteuerten Feldspritze. Einige Jahre später folgte der Mähdrescher mit Ertragskartierung. Dies war der Grundstein

für eine teilflächenspezifische Bewirtschaftung, denn erst jetzt wurden die Ertragsunterschiede in den doch sehr heterogenen

Feldern auf dem fränkischen Jura sichtbar. Gepaart mit einem Stickstoffsensor ist eine bedarfsorientierte Düngung auf dem

Betrieb Deinlein nun kein Problem mehr: Vorteil für Umwelt und Landwirt, auch im Hinblick auf die neue Düngeverordnung.

Die zweite Station war der Betrieb Klaus Stadter in Brunn bei Heiligenstadt. Dieser bewirtschaftet Flächen vornehmlich im Jur-

akarst, welche sich durch ihre gute Wasserdurchlässigkeit auszeichnen. Was jedoch bei der Frühjahrsaussaat und nach reich-

lich Niederschlägen von Vorteil ist, kann bei bestimmten – sehr gut wasserlöslichen - Pflanzenschutzmitteln von Nachteil sein.

Daher verzichten Landwirte im Jurakarst seit Jahren freiwillig auf bestimmte Pflanzenschutzmittel. Klaus Stadter stellte seine

Philosophie dar und vor allem den Zusammenhang zwischen ausgeglichener Fruchtfolge und gewässerschonenden Pflanzen-

schutz. Die Teilnehmer pflichteten bei, dass bei dieser abwechslungsreichen Fruchtfolge und konsequentem Wechsel von

Sommerung und Winterung sich bestimmte Unkräuter erst gar nicht etablieren können.

Für das Nachmittagsprogramm folgte der Wechsel vom Landkreis Bamberg in den Landkreis Forchheim, wo auch der Forch-

heimer Landrat Dr. Ulm zur Gruppe hinzustieß und von Landwirtschaftsdirektor Konrad Schrottenloher vom AELF Bamberg

sehr herzlich begrüßt wurde. Besichtigt wurden die Felder des Betriebes Galster aus Gosberg im Forchheimer Wasserschutz-

gebiet Zweng. Bernd Anderl von den Stadtwerken Forchheim stellte heraus, dass die Wasserqualität sehr gut ist und die Zu-

sammenarbeit mit den Landwirten in dem knapp 500 ha großen Gebiet hervorragend klappt.

Nach dem Wasserschutzgebiet folgte der Wechsel an das Oberflächengewässer. Am Hirtenbach zeigte Markus Galster seine

Gewässerschutzstreifen, die er entlang seiner Felder

am Hirtenbach angelegt hat. Dr. Gabriele Trommer

vom Wasserwirtschaftsamt Kronach stellte in diesem

Zusammenhang heraus, wie wichtig es für die Ge-

wässerqualität ist, wenn die angrenzenden Landwir-

te am Fließgewässer angepasst wirtschaften. Die

Schutzstreifen bremsen bei Starkregenereignissen

den Wasserabfluss in den Hirtenbach und führen zu

einer Verringerung des Sedimenteintrages.

Am Ende des Tages waren sich alle Teilnehmer

über zwei Punkte einig: Es sind bereits viele positive

Zeichen seitens der Landwirte für den Gewässer-

schutz im Dienstgebiet des AELF Bamberg gesetzt

und es ist wichtig, dass alle Beteiligten im Dialog an

einem Strang ziehen, um die Situation weiter zu

verbessern.

Jörg Deinlein erklärt seine

Düngerstrategie anhand der

mehrjährigen Ertragskarten

Teilnehmer informierten sich bei der Landkreisrundfahrt über

aktuelle Themen des Gewässerschutzes

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Tag der offenen Tür beim landwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen Krämer in Gräfenberg am 8. Juli 2018 - Kurzbericht

Zum Abschluss des Feuerwehrfestes in Gräfenberg fand

am Sonntag, den 08. Juli, ein Tag der offenen Tür beim

landwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen Krämer

statt. Am Hauptstandort des Betriebes am Schelmberg war

der ganze Betrieb für die Besucher zu besichtigen. Ein

umfangreiches Kinderprogramm und die Möglichkeit für die

Besucher einmal selbst Traktor zu fahren waren nur zwei

der vielen Highlights. Auch das Amt für Ernährung, Land-

wirtschaft und Forsten Bamberg war mit einem Stand ver-

treten. Schwerpunkt dabei waren die Ausbildungsmöglich-

keiten in der Landwirtschaft: „Welche grünen Ausbildungs-

berufe gibt es?“ „Wie kommt man an einen Ausbildungsbe-

trieb?“ „Welche Weiterbildungsmöglichkeiten im Ausbil-

dungsberuf Landwirt gibt es“, waren nur einige der Fragen,

die die Besucher beschäftigte. Vor allem Familien ohne

landwirtschaftlichen Hintergrund nutzten diese Informati-

onsmöglichkeit. Dabei war es von Vorteil, dass der aktuelle Praktikant am AELF Bamberg, Martin Galster, der sich nach der

Ausbildung und erster Berufstätigkeit nun in der Weiterbildung zum Techniker für Landbau befindet, aus erster Hand Auskünfte

geben und seine Erfahrungen weitergeben konnte. Vor allem die jungen Besucher zeigten reges Interesse am „Ausbildungs-

stand“ des AELF Bamberg.

Tag des offenen Hofes in Sambach, am 17. Juni 2018 - Kurzbericht

Am 17.06.2018 fand in Sambach in der Gemeinde

Pommersfelden der Tag des offen Hofes statt. Auch das Amt für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg war mit einem

Stand auf dem „grünen Pfad“ zwischen Wind und Wingersdorf

vertreten.

Wasserberater Ralf Bogensberger und Dr. Markus Heckmann

konnten bei sommerlichen Wetter die Aufgaben und Tätigkeiten

des Amtes vielen interesierten Besuchern erläutern und

näherbringen. Dabei war der Stand in der Feldflur vor einem

Maisbestand mit Blühstreifen thematisch sehr passend.

Als Publikumsmagnet - besonders bei jungen Besuchern - stellte

sich der Regensimulator heraus.

Vielen Landwirten und auch Nichtlandwirten wurden hier die Vorteile der gewässerschonenden Bodenbearbeitung z. B. durch

Zwischenfruchtanbau, Mulch- und Direktsaat oder auch durch Grasansaat näher gebracht. Bodenproben mit unterschiedlicher

Bodenbearbeitung zeigten die Wasserrückhaltefähigkeit und den Bodenabtrag bei einem simulierten Starkregenereignis.

Mitteilungen aus dem Fachzentrum Ökologischer Landbau, AELF Bamberg

Großer Zulauf bei den Ökolandbau-Seminaren Mehr als 50 Teilnehmer aus Franken, aber auch aus Teilen Altbayerns besuchten im Januar das viertägige Grundlagenseminar

zum Ökologischen Landbau der Öko-Akademie Bamberg im Bildungshaus der Abtei Maria Frieden in Kirchschletten, Gem.

Zapfendorf.

Das Fachzentrum Ökolandbau des Amtes für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Bamberg, welches für die Öko-Akademie

verantwortlich ist, hatte ein vielfältiges Programm für die Teilnehmer erstellt. „Ökolandbau ist eine wissensintensive Form der

Landwirtschaft innerhalb des Rahmens der EG Öko-Verordnung“. Diese Feststellung stellte Bernhard Schwab, Leiter des

Fachzentrums an den Anfang.

Vor allem bei jungen Besuchern hoch im Kurs –

der Regensimulator

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- 8 - Umstellungsinteressierte Landwirte konnten von Beratern des Fachzentrums, Beratern der Ökoerzeugerringe und Praktikern

die wesentlichen Schritte für die Umsetzung erfolgreichen Ökolandbaus erfahren. Im Mittelpunkt standen die Fragen des An-

baus der wichtigsten landwirtschaftlichen Kulturen nach den Vorgaben der Ökoverordnung. Daneben konnten auch die Mög-

lichkeiten der Vermarktung der Produkte und die Durchführung der Kontrollen ausführlich behandelt werden.

Im Februar folgte ein zweitägiges Spezialseminar für Milchvieh und Rinderhaltung, welches ebenfalls Produktionstechnik und

Vermarktung als Schwerpunkte behandelte. Auch hier nahmen die Erfahrungen der Praktiker und die anschließende Diskussi-

ons- und Fragerunde großen Raum ein.

Den Abschluss der diesjährigen Seminarreihe bildete wieder die fünftägige Praxiswoche Ende April, die reichlich Gelegenheit

bot den Ökologischen Landbau in

der Praxis zu besichtigen, mit

Betriebsleitern aus vielen Teilen

Frankens vor Ort zu diskutieren

und wertvolle Eindrücke zur Ent-

scheidungsfindung zu gewinnen.

Die Rückmeldung der Seminar-

teilnehmer war durchweg positiv,

wozu sicherlich auch die gute

Unterbringung und Verpflegung

mit ökologisch erzeugten Produk-

ten beitrug.

Auch im Jahr 2019 wird die Se-

minarreihe wieder in bewährter

Form angeboten.

Termine sind: Grundlagen Ökolandbau: 14. - 17. Januar 2019

Ökol. Milchvieh- und Rinderhaltung: 20. / 21. Februar 2019

Praxiswoche: 06. – 10. Mai 2019

Anmeldeunterlagen können bei der Öko-Akademie am AELF Bamberg unter 0951/8687-0 angefordert werden.

Aus dem Bereich Forst Neumarkt 20, 96110 Scheßlitz, 09542/7733-0

Förster Jan Rebele am Forstrevier Pretzfeld

Pretzfeld. – Forstoberinspektor Jan Rebele wird bis auf weiteres das Forstrevier Pretz-

feld des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bamberg vertreten.

Die Waldbesitzer der Gemeindebereiche Pretzfeld, Gößweinstein und Kirchehrenbach

können eine kostenlose Beratung bei ihm anfordern.

Jan Rebele stammt aus dem Landkreis Ansbach. Nach dem Forststudium in Weihenste-

phan absolvierte er den Vorbereitungsdienst, wo er Erfahrungen in Unterfranken, im

Allgäu und im Fränkischen Jura sammelte. Ende März trat er die Stelle in Pretzfeld an.

„Ich freue mich auf die Aufgabe hier in der Fränkischen Schweiz. Die Wälder sind sehr

vielfältig und interessant. Ich möchte die Waldbesitzer bei Ihrer Waldbewirtschaftung mit

Rat und Tat unterstützen.“ erklärt Jan Rebele.

Jan Rebele weist auf die aktuell angespannte Borkenkäfersituation hin und bittet alle

Waldbesitzer, ihre Fichtenwälder bei der momentanen Trockenheit mindestens alle

zwei Wochen auf Käferbefall zu kontrollieren und befallene Fichten sofort aufzuarbei-

ten. Frisches Fichtenholz darf nicht im Wald lagern, da es von den Käfern besiedelt wird

und zur Käfervermehrung beiträgt. Bei Fragen hierzu steht er selbstverständlich zur Verfügung.

Neben der Beratung kann Jan Rebele Fördermaßnahmen anbieten, bei denen die Pflege junger Waldflächen, die Naturverjün-

gung oder die Pflanzung finanziell unterstützt werden. Sein Arbeitsfeld ist sehr vielfältig. So bietet er zum Beispiel auch den

Schulen in seinem Revierbereich Klassenführungen im Wald an.Er ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen: 09194-

3719717, Fax: 09194-3719715, E-Mail: [email protected]. Sprechzeiten: Donnerstag, 15 bis 17 Uhr, Schlossberg

10, 91362 Pretzfeld

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Neue Vorstandschaft des vlf Bezirksverbandes

Bei der Sommerarbeitsbesprechung in Himmelkron wurde

Mario Güldner zum Bezirksvorsitzenden des vlf Oberfran-

ken gewählt.

Als Stellvertreter wurde Martin Faber, Coburg und als Kas-

sier Roland Reh, Bamberg gewählt.

Damit ist die Bezirksvorstandschaft wieder komplett.

Der bisherige Vorsitzende Konrad Rosenzweig hatte nicht mehr kandidiert.

Familienwanderung des vlf Bamberg am 08.04.2018

Am Sonntag, dem 08. April 2018 fand bei strahlendem Sonnenschein die erste Familienwanderung des VLF Bamberg statt. Die Teilnehmer trafen sich um 11.00 Uhr am Eingang des Baumwipfelpfa-des in Ebrach. Geführt wurde die Gruppe von den beiden Organisatoren Kerstin Brunner und Daniela Lieberth. Auf 26 Metern Höhe verläuft der Pfad durch die Baumkronen und liefert einen Ausblick aus unge-wohnter Perspektive. Da der Aufstieg etwa einen Kilometer lang ist und auch wieder die gleiche Strecke nach unten zurückgelegt werden muss, gab es viel zu sehen. Vor allem die jüngsten Teilnehmer vergnügten sich im Wildtiergehege und Streichelwald, so dass die Mittagseinkehr etwas später wurde. Zum Mittagessen fuhr die Gruppe in das 6 km entfernte Handthal. Anschließend besuchte noch ein Teil das Steigerwaldzentrum. Hier erfährt man viel über die Nachhaltigkeit am Beispiel der Waldbewirtschaftung und Holzverwertung. Der Tag war vollkommen gelungen und für alle Teilnehmer eine Bereicherung, so dass auf jeden Fall auch im nächsten Jahr eine Familienwanderung stattfinden wird.

v.l.n.r.: Kassier Roland Reh, 2. Vorsitzender Martin Faber,

Frauenvorsitzende Dagmar Hartleb, 1. Vorsitzender

Mario Güldner und (noch) Geschäftsführer Dr. Ernst Heidrich

Teilnehmer an der Familienwanderung

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Lehrfahrt der vlfs Bamberg und Forchheim nach Paris – bezaubernde Provence – vom 23. bis 28. Oktober 2018

Die vlf‘s Bamberg und Forchheim haben in Zusammenarbeit mit dem Reisebüro Vogt eine attraktive landwirtschaftliche Lehr-

fahrt für Sie nach Frankreich – in die bezaubernde Provence - geplant. Reisetermin ist von Dienstag, 23. Oktober bis Sonntag,

28. Oktober 2018. Es handelt sich diesmal um eine 6-tägige Reise.

Schwerpunkt der Lehrfahrt sind wieder landwirtschaftliche Betriebsbesichtigungen. Schon am Tag unserer Anreise nach Frank-

reich werden wir eine gemütliche Frühstückspause in einem Hofcafè eines landwirtschaftlichen Familienbetriebs einlegen, um

dann, in Frankreich angekommen, einen Milchviehbetrieb mit ca. 100 Kühen der Rasse Holstein zu besichtigen. In den nächs-

ten Tagen unserer Reise werden wir einen ca. 500 ha großen Reisanbaubetrieb, einen typischen Stierzuchtbetrieb sowie einen

Ziegenzuchtbetrieb mit hofeigener Käseherstellung besichtigen.

Auf dem kulturellen Programm stehen Stadtführungen in der „Stadt der Päpste“ – in Avignon sowie in Arles – der sehenswerten

Stadt mit dem berühmten Amphitheater, die Besichtigung der berühmten Aquäduktbrücke Pont du Gard, sowie der Besuch des

Lavendelmuseums. Weiterhin ist eine Rundfahrt durch die Camargue, ein geschütztes Sumpf- und Marschgebiet, mit einem

mehrstündigen Aufenthalt am Meer geplant. Die wohl bekanntesten Bewohner der Camargue sind der große Flamingo und die

weißen Pferde.

Die Reise erfolgt in einem modernen Fernreisebus. Um Ihnen die große Vielfalt der bezaubernden Provence zu zeigen werden

wir diesmal in drei 4*-Sterne Hotels übernachten. Im Reisepreis sind folgende Leistungen enthalten: Fahrt in einem modernen Fernreisebus ab/bis Bamberg bzw. Forchheim

1 x Übernachtung im 4* Novotel Lyon La Part Dieu

3 x Übernachtung im 4* Hotel Best Western Le Lavarin Avignon

1 x Übernachtung im 4* Hotel Henry II Beaune

5 x Französisches Frühstücksbüfett im Hotel

1 x Frühstück auf der Anreise

4 x Abendessen im Hotel

1 x Abendessen auf einem Stierzuchtbetrieb

1 x Mittagessen

Stadtführungen in Avignon und Arles

Eintritte: Pont du Gard, Lavendelmuseum

Fachbesuche/Besichtigungen lt. Programm (5 Fachbesuche)

1 x Reiseführer und Audioguides während der Besichtigungen / Führungen

5 Tage örtliche deutschsprachige Reiseleitung

Reiserücktrittskosten- und Insolvenzversicherung

Der Reisepreis für unsere 6-tägige Reise beträgt:

pro Person im Doppelzimmer (ab 35 angemeldeten Personen) 965 €, ansonsten (unter 35 angemeldeten Personen) 1015 €.

Der Einzelzimmerzuschlag beträgt 220 €.

Der Reisepreis pro Person im Einzelzimmer (ab 35 angemeldeten Personen) 1.185 €, ansonsten (unter 35 angemeldeten

Personen) 1.235 €.

Haben wir mit dieser wunderschönen Reise Ihr Interesse geweckt? Fordern Sie unser ausführliches Reiseprogramm

telefonisch unter 0951/8687-0 am AELF Bamberg an.

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Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die

Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen

Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbil-

dung vorgeschrieben.

Der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern e. V. (vlf) bietet diese

Fortbildungen in Kooperation mit dem Verband landwirtschaftlicher Meister und

Ausbilder (VLM), dem Bayerischen Bauernverband (BBV) und dem Kuratorium

Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe (KBM) bayernweit an.

Mit dem anliegenden Anmeldeformular können Sie sich zu einer Fortbildung in

Ihrer Region anmelden.

Folgende Themen erwarten Sie bei den neuen Fortbildungen:

Rechtsgrundlagen Hintergründe Konkrete Vorgaben – Aktuelle Themen: Durchblick im Paragraphendschungel erhalten!

Risikomanagement Anwenderschutz – Anrainerschutz – Lebensmittelsicherheit – Umwelt- und Naturschutz: Risiken beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln richtig einschätzen, Hinweise für die Praxis!

Gerätetechnik und Ausbringung Anforderungen an Technik – Technische Lösungen für Herausforderungen im Pflanzenschutz: Über den aktuellen Stand der Technik Bescheid wissen!

Integrierter Pflanzenschutz Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Aktuelle und regionale Beispiele: Methoden des Integrierten Pflanzenschutzes in der Praxis einsetzen!

Personalausweis und Sachkundenachweis im Scheckkartenformat mitbringen!

Sie erhalten für die Teilnahme an der Fortbildung einen Nachweis, der im Anschluss per Post mit der Rechnung zugesandt

wird. Wir müssen überprüfen, wer an der Veranstaltung teilnimmt, bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und Sachkunde-

nachweis unbedingt zur Fortbildung mit.

Kosten Teilnahme und Erstellung des Fortbildungsnachweises:

Die Kursgebühr für die Teilnahme inklusive der Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 33,30 € je

Teilnehmer. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie können die Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung per Überwei-

sung oder per Lastschriftermächtigung begleichen. Sollten Sie verhindert sein, so können Sie sich bis zu 3 Tagen vor der Ver-

anstaltung abmelden. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme müssen wir 50% dieses Betrages berechnen.

Die Termine für die Schulungen sind: für Bamberg: Di. 13.11.2018, um 13:00 Uhr im Sportheim Wiesengiech Mo. 03.12.2018 um 13:00Uhr im Gasthaus Oppel in Oberweiler Di. 04.12.2018, um 13:00 Uhr, im Sportheim Dörfleins für Gärtner und alle Interessierten Mi. 12.12.2018, um 18:00 Uhr , im Brauerei-Gasthaus Kraus, Hirschaid für Forchheim: Fr. 07.12.2018, um 18:00 Uhr, im Sportheim in Weingarts, Kunreuth Fr. 15.12.2018, um 10:00 Uhr, im Gasthaus zu den Alten Deutschen in Kleingesee

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Datenschutzinformation für vlf Mitglieder

Sehr geehrtes vlf-Mitglied,

am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in

Kraft getreten. Die DSG VO erweitert im Vergleich zum geltenden Bundesda-

tenschutzgesetz (BDSG) einige Rechte des Dateninhabers, womit für Daten-

verarbeiter (i.d.R. Unternehmen und auch Verbände) erweiterte Pflichten

einhergehen. Dabei handelt es sich primär um

Dokumentations- und Aufklärungspflichten.

Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes werden im Verband unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben

des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die personenbezogenen Daten von Vereinsmitgliedern und Funktionsträgern gespei-

chert.

Den Organen des Verbandes, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verband Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten

unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten

zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein

fort.

Zur Unterstützung der Verbandsarbeit, wie z.B.: dem Versand von Verbandsinformationen, werden i.d.R. externe Dienstleister

eingebunden. Diese Empfänger werden zur Vertraulichkeit verpflichtet und auf die nur zweckgebundenen Verwendungsbefug-

nisse hingewiesen.

Im Zusammenhang mit dem Bildungsauftrag des Verbandes, sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen können

personenbezogenen Daten, wie z.B. der Name, und Fotos von Mitgliedern in der Verbandszeitung sowie auf der Homepage

des vlf Bayern dargestellt werden. Zudem werden Beiträge mit Fotos zur Veröffentlichung z.B.: an das Bayerische Landwirt-

schaftliche Wochenblatt gegeben.

Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung ihrer

personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner sat-

zungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer ausdrückli-

chen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wah-

rung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist.

Ein Datenverkauf findet nicht statt.

Jedes Mitglied hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft

über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung,

Löschung oder Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist.

Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung

gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend gelöscht.

Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem

Zugriff Dritter geschützt.