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Kompetenz- und Aufgabenprofil 1. Stellenbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Krankenschwester, Krankenpfleger 2. Stellung im Organigramm Weisungsbefugnis Weisungsbefugnis besteht gegenüber allen auf der Station / in der Funktionsabteilung eingesetzten Pflegehilfskräften, Auszubildenden und Praktikanten Unterstellung Die Stelleninhaberin / Der Stelleninhaber ist direkt der Stationsleitung und der stellvertretenden Stationsleitung unterstellt, darüberhinaus der Bereichsleitung, der / dem stellvertretenden Pflegedirektor / in und der / dem Pflegedirektor / in. Anordnungsbefugt sind Mitglieder des ärztlichen Dienstes. 3. Vertretung Es besteht individuell eine Vertretungsbefugnis durch gleichrangige Beschäftigte gleicher Ausbildungsqualität. 4. Anforderungen / Ausbildung Staatliches Examen als Gesundheits- und Krankenpfleger (in) Staatliches Examen als Krankenschwester oder -pfleger Adäquate fachliche Qualifikation auf dem neusten Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse, kontinuierliche Aktualisierung der Qualifikation durch innerbetriebliche und externe Fortbildung 5. Kompetenzen / Aufgaben Zur Gestaltung der täglichen Praxis wird berufliche Handlungskompetenz vorausgesetzt. Als Basis pflegerischer Handlungskompetenz dienen die folgenden vier Einzelkompetenzen:

Kompetenz- und · PDF file5.2 Sozial-kommunikative Kompetenz ... Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift ... Kenntnisse und Fertigkeiten an Auszubildende gemäß den

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Kompetenz- und Aufgabenprofil

1. Stellenbezeichnung

Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger,

Krankenschwester, Krankenpfleger

2. Stellung im Organigramm

Weisungsbefugnis

Weisungsbefugnis besteht gegenüber allen auf der Station / in der

Funktionsabteilung eingesetzten Pflegehilfskräften, Auszubildenden und

Praktikanten

Unterstellung

Die Stelleninhaberin / Der Stelleninhaber ist direkt der Stationsleitung

und der stellvertretenden Stationsleitung unterstellt, darüberhinaus der

Bereichsleitung, der / dem stellvertretenden Pflegedirektor / in und der /

dem Pflegedirektor / in.

Anordnungsbefugt sind Mitglieder des ärztlichen Dienstes.

3. Vertretung

Es besteht individuell eine Vertretungsbefugnis durch gleichrangige

Beschäftigte gleicher Ausbildungsqualität.

4. Anforderungen / Ausbildung

Staatliches Examen als Gesundheits- und Krankenpfleger (in)

Staatliches Examen als Krankenschwester oder -pfleger

Adäquate fachliche Qualifikation auf dem neusten Stand der

pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse, kontinuierliche Aktualisierung

der Qualifikation durch innerbetriebliche und externe Fortbildung

5. Kompetenzen / Aufgaben

Zur Gestaltung der täglichen Praxis wird berufliche Handlungskompetenz

vorausgesetzt.

Als Basis pflegerischer Handlungskompetenz dienen die folgenden vier

Einzelkompetenzen:

5.1 Fachkompetenz

Sicherung, Durchführung und Dokumentation einer am Pflegeleitbild und

den Grundsätzen und Leitlinien der BBT-Gruppe ausgerichteten

individuellen Pflege in adäquater Pflegequalität

Sicherung, Durchführung und Dokumentation einer individuellen,

geplanten, aktivierenden, rehabilitativen Bezugspflege einschließlich der

Gesundheitserziehung sowie der Evaluation der pflegerischen

Maßnahmen entsprechend den aktuellen nationalen Expertenstandards

Einhaltung der gültigen gesetzlichen Vorschriften, sowie der internen

Betriebs- und Dienstanweisungen zur Hygiene und zu

Unfallverhütungsvorschriften

Pflege und Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden incl. der

Begleitung Angehöriger

Adäquates pflegerisches und medizinisches Wissen incl. Nutzung der

Fachsprache

Pflegerische Fertigkeiten in allen Belangen der Grund- und

Behandlungspflege

Stellenadäquate EDV-Kenntnisse

Wirtschaftliches Denken und Handeln

5.2 Sozial-kommunikative Kompetenz

Teamfähigkeit

Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift

Empathie, Fähigkeit zum Perspektivwechsel

Kooperationsfähigkeit

Konfliktfähigkeit

Konsensfähigkeit

5.3 Methodenkompetenz

Priorisierung von Maßnahmen unter Berücksichtigung der individuellen

Pflege- und Behandlungsbedarfe aller Patienten im

Zuständigkeitsbereich

Organisationsfähigkeit; analysieren, strukturieren und planen von

Arbeitsabläufen

Problemlösungsfähigkeit

Beurteilungsfähigkeit

Fähigkeit zur Entscheidungsfindung und -durchsetzung

Fähigkeit und Bereitschaft zur interdisziplinären Kooperation

Weitergabe aller pflege- und behandlungsrelevanten Informationen an

alle am Behandlungsprozess Beteiligten

Fähigkeit und Bereitschaft zur Vermittlung ausbildungsrelevanter

Kenntnisse und Fertigkeiten an Auszubildende gemäß den gültigen

Ausbildungscurricula incl. der Kompetenz zur fairen und objektiv

sachlichen Beurteilung

5.4 Personale Kompetenz

Identifikation mit den Grundsätzen und Leitlinien und dem Pflegeleitbild

der BBT gGmbH

Vertrauenswürdigkeit, Integrität und Zuverlässigkeit

Innovation und Kreativität in der Organisation der pflegerischen

Tätigkeiten und allgemeinen Abläufe

Lernbereitschaft / Bereitschaft zur Selbstentwicklung

Fähigkeit und Bereitschaft zur Selbstreflexion

Selbstbewusstsein / selbstbewusstes Auftreten

Fähigkeit zur Herstellung einer ausgewogenen Balance zwischen Nähe

und Distanz als Grundlage einer professionellen Beziehung

Flexibilität, Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit

Empathie und Einfühlungsvermögen

Die aus dieser Handlungskompetenz resultierenden Aufgaben des Stelleninhabers

sind nicht abschließend in der Anlage zu diesem Kompetenzprofil hinterlegt; Sie

bedürfen einer stetigen Überarbeitung und Anpassung.

Aufgabenbeschreibung

Patientenbezogene Aufgaben:

Sicherstellung und Mitwirkung bei

einer adäquaten Pflegequalität orientiert am Pflegeleitbild, den Grundsätzen und Leitlinien

einer individuellen, geplanten, aktivierenden, rehabilitativen Pflege einschließlich der Gesundheitserziehung sowie der Evaluation der pflegerischen Maßnahmen

einer sicheren und fachgerechten Verabreichung von Medikamenten und Anwendung von Medizinprodukten / medizintechnischen Geräten

einer zeitgemäßen pflegerischen Beratung von Patienten und Angehörigen

der Pflege und Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden und die Begleitung Angehöriger

der Überwachung und Einhaltung einer zeitgemäßen Pflege unter Berücksichtigung vorhandener Pflege-, Experten- und Prozessstandards

der korrekten und fachgerechten Durchführung der angeordneten diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen

der korrekten Durchführung der Behandlungsdokumentation

der Erstellung von lesbaren, informativen und nachvollziehbaren Pflegeberichten

der Ermittlung und Dokumentation der PPR und des PKMS

der Erfassung von patientenbezogenen pflegerischen Nebendiagnosen

der Organisation der adressatengerechten Weitergabe von patientenbezogenen Informationen zwischen den die Patienten betreuenden MitarbeiterInnen

der Information des Patienten über die Pflege und Organisation des Stationsablaufes

der frühzeitigen und gezielten Entlassungs- bzw. Überleitungsplanung in Kooperation mit den anderen Berufsgruppen

der interprofessionellen engen Zusammenarbeit mit weiteren Bereichen z.B. Seelsorge, Sozialdienst, Ärztlicher Dienst, Qualitätsmanagement, Verwaltung, Physiotherapie und anderen Berufsgruppen und Betriebsstätten wie z.B. ambulante Pflegedienste

patientenbezogenen Fallbesprechungen, bedarfsweise auch interprofessionell mit anderen Berufsgruppen

Maßnahmen entsprechend der seelsorgerischen Bedürfnisse der Patienten, z.B. Krankensalbung und Nottestament

Stationsbezogene, betriebsbezogene, administrative Aufgaben:

Organisation und Koordination der Arbeitsabläufe der Station in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen

Mitwirkung bei der Organisation der Bettenbelegung in Kooperation mit dem Belegungsmanagement und dem ärztlichen Dienst

Einhaltung der gültigen Gesetzesvorschriften sowie der internen Betriebs-

und Dienstanweisungen, z. B. Hygiene- und Unfallverhütungs- und Datenschutzvorschriften

Verantwortung für die Medikamentenanforderung incl. sachgerechter Aufbewahrung und Verfallsdatenkontrolle nach dem Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz

Verantwortung für den ressourcenschonenden, sachgerechten und wirtschaftlichen Umgang mit:

- Medikamenten - Sachmitteln wie medizinisch-pflegerischer Bedarf - Medizinisch- technischen Geräten - Bürobedarf - Wäsche - Wertstoffen/Abfall

Überwachung, Sicherstellung, Vervollständigung von Notfallutensilien

Teilnahme an Teambesprechungen, Arbeitsgruppen und Projekten

Kenntnisnahme von Rundschreiben und Hausinformationen sowie die entsprechende Anwendung und Weitergabe

MitarbeiterInnenbezogene Aufgaben:

Einhaltung der durch den Dienstplan vorgegeben Arbeitszeiten incl. Sicherstellung einer adäquaten pflegerischen Patientenversorgung

Einhaltung und Umsetzung des Pflegeleitbildes

Sachgemäße Anleitung und Mitwirkung bei der Einarbeitung examinierter Pflegekräfte

Sachgemäße Anleitung der KrankenpflegeschülerInnen während des praktischen Einsatzes auf der Station entsprechend dem gültigen Ausbildungscurriculum

Sachgemäße Anleitung und Überprüfung der Tätigkeiten von Pflegehilfskräften und Praktikanten

Beurteilung von KrankenpflegeschülerInnen in Absprache mit den anleitenden MitarbeiterInnen und der Schule für Gesundheitsfachberufe

Einbringen in das betriebliche Ideen- und Risikomanagement bzw. CIRS

Erfüllung der Informationspflicht gegenüber den Stations- und Bereichsleitungen und der Pflegedirektion

Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen um den aktuellen wissenschaftlichen Stand der Pflege zu sichern.

Detaillierte Beschreibung der Tätigkeiten im

Frühdienst am Beispiel einer chirurgischen Station

Detaillierte Beschreibung der Tätigkeiten im

Spätdienst am Beispiel einer chirurgischen Station

Wie sind die Arbeitszeiten einer Krankenschwester

in Deutschland?

Pro Woche muss ein Mitarbeiter 38,5 Stunden arbeiten. Jedes zweite Wochenende hat er

Dienst. Daraus folgt i.d.R. ein Arbeitstag von 7 Stunden, der Nachtdienst ist entsprechend

länger.

Die Arbeit erfolgt in aller Regel in einem Drei-Schicht-System.

Frühdienst: 06.00 - 13.30 Uhr (0,5 Std. Pause)

Spätdienst: 13.00 - 20.30 Uhr (0,5 Std. Pause)

Nachtdienst: 20.10 - 06.10 Uhr (0,75 Std. Pause)

Auf manchen Stationen sind die Zeiten etwas anders, teils gibt es auch Zwischendienste,

z.B. von 08.00 - 15.30 Uhr.

Eine Pflegekraft bekommt im Jahr 30 Tage Urlaub. Je nachdem, in welchen Schichtrhythmen

gearbeitet wird, kommen individuell noch 3-5 Tage Zusatzurlaub dazu.

Was verdient eine Krankenschwester / ein

Krankenpfleger in Deutschland?

Das Brüderkrankenhaus St. Josef Paderborn und das St. Marienhospital Marsberg befinden

sich in Trägerschaft eines katholischen Ordens, der „Barmherzigen Brüder von Maria-Hilf,

Trier“.

Ausschlaggebend für die Vergütung der Mitarbeiter sind daher die Arbeitsvertragsrichtlinien

des Deutschen Caritasverbandes, die „AVR-Caritas“. Je nach Tätigkeit erfolgt eine

Eingruppierung nach einer dort festgelegten Entgelttabelle.

Eine neu eingestellte Stations-Pflegekraft wird eingestuft in die Entgeltgruppe P7, Stufe 2.

Bei einer anderen Tätigkeit (z.B. in bestimmten Funktionsbereichen) ist eine höhere

Eingruppierung möglich. Nach einer vorbestimmten Stufenlaufzeit (in Stufe 2 z.B. 3 Jahre)

wird die nächst höhere Stufe erreicht und die Vergütung wird entsprechend höher.

In der Entgeltgruppe P7 bekommt eine Krankenschwester / ein Krankenpfleger ein

monatliches Bruttoentgelt nach folgender Tabelle:

Hinzu kommen noch individuelle Zuschläge für Schichtdienste, Wochenend-, Feiertags- und

Nachtarbeit, sowie eine Jahressonderzahlung („13. Monatsgehalt“) zum Dezember jeden

Jahres.