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Kompetenz- und Aufgabenprofil
1. Stellenbezeichnung
Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger,
Krankenschwester, Krankenpfleger
2. Stellung im Organigramm
Weisungsbefugnis
Weisungsbefugnis besteht gegenüber allen auf der Station / in der
Funktionsabteilung eingesetzten Pflegehilfskräften, Auszubildenden und
Praktikanten
Unterstellung
Die Stelleninhaberin / Der Stelleninhaber ist direkt der Stationsleitung
und der stellvertretenden Stationsleitung unterstellt, darüberhinaus der
Bereichsleitung, der / dem stellvertretenden Pflegedirektor / in und der /
dem Pflegedirektor / in.
Anordnungsbefugt sind Mitglieder des ärztlichen Dienstes.
3. Vertretung
Es besteht individuell eine Vertretungsbefugnis durch gleichrangige
Beschäftigte gleicher Ausbildungsqualität.
4. Anforderungen / Ausbildung
Staatliches Examen als Gesundheits- und Krankenpfleger (in)
Staatliches Examen als Krankenschwester oder -pfleger
Adäquate fachliche Qualifikation auf dem neusten Stand der
pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse, kontinuierliche Aktualisierung
der Qualifikation durch innerbetriebliche und externe Fortbildung
5. Kompetenzen / Aufgaben
Zur Gestaltung der täglichen Praxis wird berufliche Handlungskompetenz
vorausgesetzt.
Als Basis pflegerischer Handlungskompetenz dienen die folgenden vier
Einzelkompetenzen:
5.1 Fachkompetenz
Sicherung, Durchführung und Dokumentation einer am Pflegeleitbild und
den Grundsätzen und Leitlinien der BBT-Gruppe ausgerichteten
individuellen Pflege in adäquater Pflegequalität
Sicherung, Durchführung und Dokumentation einer individuellen,
geplanten, aktivierenden, rehabilitativen Bezugspflege einschließlich der
Gesundheitserziehung sowie der Evaluation der pflegerischen
Maßnahmen entsprechend den aktuellen nationalen Expertenstandards
Einhaltung der gültigen gesetzlichen Vorschriften, sowie der internen
Betriebs- und Dienstanweisungen zur Hygiene und zu
Unfallverhütungsvorschriften
Pflege und Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden incl. der
Begleitung Angehöriger
Adäquates pflegerisches und medizinisches Wissen incl. Nutzung der
Fachsprache
Pflegerische Fertigkeiten in allen Belangen der Grund- und
Behandlungspflege
Stellenadäquate EDV-Kenntnisse
Wirtschaftliches Denken und Handeln
5.2 Sozial-kommunikative Kompetenz
Teamfähigkeit
Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift
Empathie, Fähigkeit zum Perspektivwechsel
Kooperationsfähigkeit
Konfliktfähigkeit
Konsensfähigkeit
5.3 Methodenkompetenz
Priorisierung von Maßnahmen unter Berücksichtigung der individuellen
Pflege- und Behandlungsbedarfe aller Patienten im
Zuständigkeitsbereich
Organisationsfähigkeit; analysieren, strukturieren und planen von
Arbeitsabläufen
Problemlösungsfähigkeit
Beurteilungsfähigkeit
Fähigkeit zur Entscheidungsfindung und -durchsetzung
Fähigkeit und Bereitschaft zur interdisziplinären Kooperation
Weitergabe aller pflege- und behandlungsrelevanten Informationen an
alle am Behandlungsprozess Beteiligten
Fähigkeit und Bereitschaft zur Vermittlung ausbildungsrelevanter
Kenntnisse und Fertigkeiten an Auszubildende gemäß den gültigen
Ausbildungscurricula incl. der Kompetenz zur fairen und objektiv
sachlichen Beurteilung
5.4 Personale Kompetenz
Identifikation mit den Grundsätzen und Leitlinien und dem Pflegeleitbild
der BBT gGmbH
Vertrauenswürdigkeit, Integrität und Zuverlässigkeit
Innovation und Kreativität in der Organisation der pflegerischen
Tätigkeiten und allgemeinen Abläufe
Lernbereitschaft / Bereitschaft zur Selbstentwicklung
Fähigkeit und Bereitschaft zur Selbstreflexion
Selbstbewusstsein / selbstbewusstes Auftreten
Fähigkeit zur Herstellung einer ausgewogenen Balance zwischen Nähe
und Distanz als Grundlage einer professionellen Beziehung
Flexibilität, Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
Empathie und Einfühlungsvermögen
Die aus dieser Handlungskompetenz resultierenden Aufgaben des Stelleninhabers
sind nicht abschließend in der Anlage zu diesem Kompetenzprofil hinterlegt; Sie
bedürfen einer stetigen Überarbeitung und Anpassung.
Aufgabenbeschreibung
Patientenbezogene Aufgaben:
Sicherstellung und Mitwirkung bei
einer adäquaten Pflegequalität orientiert am Pflegeleitbild, den Grundsätzen und Leitlinien
einer individuellen, geplanten, aktivierenden, rehabilitativen Pflege einschließlich der Gesundheitserziehung sowie der Evaluation der pflegerischen Maßnahmen
einer sicheren und fachgerechten Verabreichung von Medikamenten und Anwendung von Medizinprodukten / medizintechnischen Geräten
einer zeitgemäßen pflegerischen Beratung von Patienten und Angehörigen
der Pflege und Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden und die Begleitung Angehöriger
der Überwachung und Einhaltung einer zeitgemäßen Pflege unter Berücksichtigung vorhandener Pflege-, Experten- und Prozessstandards
der korrekten und fachgerechten Durchführung der angeordneten diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen
der korrekten Durchführung der Behandlungsdokumentation
der Erstellung von lesbaren, informativen und nachvollziehbaren Pflegeberichten
der Ermittlung und Dokumentation der PPR und des PKMS
der Erfassung von patientenbezogenen pflegerischen Nebendiagnosen
der Organisation der adressatengerechten Weitergabe von patientenbezogenen Informationen zwischen den die Patienten betreuenden MitarbeiterInnen
der Information des Patienten über die Pflege und Organisation des Stationsablaufes
der frühzeitigen und gezielten Entlassungs- bzw. Überleitungsplanung in Kooperation mit den anderen Berufsgruppen
der interprofessionellen engen Zusammenarbeit mit weiteren Bereichen z.B. Seelsorge, Sozialdienst, Ärztlicher Dienst, Qualitätsmanagement, Verwaltung, Physiotherapie und anderen Berufsgruppen und Betriebsstätten wie z.B. ambulante Pflegedienste
patientenbezogenen Fallbesprechungen, bedarfsweise auch interprofessionell mit anderen Berufsgruppen
Maßnahmen entsprechend der seelsorgerischen Bedürfnisse der Patienten, z.B. Krankensalbung und Nottestament
Stationsbezogene, betriebsbezogene, administrative Aufgaben:
Organisation und Koordination der Arbeitsabläufe der Station in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
Mitwirkung bei der Organisation der Bettenbelegung in Kooperation mit dem Belegungsmanagement und dem ärztlichen Dienst
Einhaltung der gültigen Gesetzesvorschriften sowie der internen Betriebs-
und Dienstanweisungen, z. B. Hygiene- und Unfallverhütungs- und Datenschutzvorschriften
Verantwortung für die Medikamentenanforderung incl. sachgerechter Aufbewahrung und Verfallsdatenkontrolle nach dem Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz
Verantwortung für den ressourcenschonenden, sachgerechten und wirtschaftlichen Umgang mit:
- Medikamenten - Sachmitteln wie medizinisch-pflegerischer Bedarf - Medizinisch- technischen Geräten - Bürobedarf - Wäsche - Wertstoffen/Abfall
Überwachung, Sicherstellung, Vervollständigung von Notfallutensilien
Teilnahme an Teambesprechungen, Arbeitsgruppen und Projekten
Kenntnisnahme von Rundschreiben und Hausinformationen sowie die entsprechende Anwendung und Weitergabe
MitarbeiterInnenbezogene Aufgaben:
Einhaltung der durch den Dienstplan vorgegeben Arbeitszeiten incl. Sicherstellung einer adäquaten pflegerischen Patientenversorgung
Einhaltung und Umsetzung des Pflegeleitbildes
Sachgemäße Anleitung und Mitwirkung bei der Einarbeitung examinierter Pflegekräfte
Sachgemäße Anleitung der KrankenpflegeschülerInnen während des praktischen Einsatzes auf der Station entsprechend dem gültigen Ausbildungscurriculum
Sachgemäße Anleitung und Überprüfung der Tätigkeiten von Pflegehilfskräften und Praktikanten
Beurteilung von KrankenpflegeschülerInnen in Absprache mit den anleitenden MitarbeiterInnen und der Schule für Gesundheitsfachberufe
Einbringen in das betriebliche Ideen- und Risikomanagement bzw. CIRS
Erfüllung der Informationspflicht gegenüber den Stations- und Bereichsleitungen und der Pflegedirektion
Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen um den aktuellen wissenschaftlichen Stand der Pflege zu sichern.
Wie sind die Arbeitszeiten einer Krankenschwester
in Deutschland?
Pro Woche muss ein Mitarbeiter 38,5 Stunden arbeiten. Jedes zweite Wochenende hat er
Dienst. Daraus folgt i.d.R. ein Arbeitstag von 7 Stunden, der Nachtdienst ist entsprechend
länger.
Die Arbeit erfolgt in aller Regel in einem Drei-Schicht-System.
Frühdienst: 06.00 - 13.30 Uhr (0,5 Std. Pause)
Spätdienst: 13.00 - 20.30 Uhr (0,5 Std. Pause)
Nachtdienst: 20.10 - 06.10 Uhr (0,75 Std. Pause)
Auf manchen Stationen sind die Zeiten etwas anders, teils gibt es auch Zwischendienste,
z.B. von 08.00 - 15.30 Uhr.
Eine Pflegekraft bekommt im Jahr 30 Tage Urlaub. Je nachdem, in welchen Schichtrhythmen
gearbeitet wird, kommen individuell noch 3-5 Tage Zusatzurlaub dazu.
Was verdient eine Krankenschwester / ein
Krankenpfleger in Deutschland?
Das Brüderkrankenhaus St. Josef Paderborn und das St. Marienhospital Marsberg befinden
sich in Trägerschaft eines katholischen Ordens, der „Barmherzigen Brüder von Maria-Hilf,
Trier“.
Ausschlaggebend für die Vergütung der Mitarbeiter sind daher die Arbeitsvertragsrichtlinien
des Deutschen Caritasverbandes, die „AVR-Caritas“. Je nach Tätigkeit erfolgt eine
Eingruppierung nach einer dort festgelegten Entgelttabelle.
Eine neu eingestellte Stations-Pflegekraft wird eingestuft in die Entgeltgruppe P7, Stufe 2.
Bei einer anderen Tätigkeit (z.B. in bestimmten Funktionsbereichen) ist eine höhere
Eingruppierung möglich. Nach einer vorbestimmten Stufenlaufzeit (in Stufe 2 z.B. 3 Jahre)
wird die nächst höhere Stufe erreicht und die Vergütung wird entsprechend höher.
In der Entgeltgruppe P7 bekommt eine Krankenschwester / ein Krankenpfleger ein
monatliches Bruttoentgelt nach folgender Tabelle:
Hinzu kommen noch individuelle Zuschläge für Schichtdienste, Wochenend-, Feiertags- und
Nachtarbeit, sowie eine Jahressonderzahlung („13. Monatsgehalt“) zum Dezember jeden
Jahres.