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l/ 4 - Katastrophenschutzorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis 1. Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB) 2. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) 3. Deutsches Rotes Kreuz (DRK) - Bayerisches Rotes Kreuz 4. Feuerwehren (Fw) 5. Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (JUH) 6. Malteser-Hilfsdienst e. V. (MHD) 7. Technisches Hilfswerk (THW) 8. Sonstige privatrechtliche Organisationen - Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) Rettungsdienst Stiftung Björn Steiger e. V. (RSBS) - Deutsche Rettungsflugwacht e. V. Seite 1 2 2 2 3 4 4 5 5 6 6 7

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l/ 4 - Katastrophenschutzorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland

Inhaltsverzeichnis

1. Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB)

2. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)

3. Deutsches Rotes Kreuz (DRK) - Bayerisches Rotes Kreuz

4. Feuerwehren (Fw)

5. Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (JUH)

6. Malteser-Hilfsdienst e. V. (MHD)

7. Technisches Hilfswerk (THW)

8. Sonstige privatrechtliche Organisationen - Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)

Rettungsdienst Stiftung Björn Steiger e. V. (RSBS) - Deutsche Rettungsflugwacht e. V.

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Katastrophenschutzorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland

Embleme der Katastrophenschutzorganisationen (vgl. Abschnitt 1/1 Ziffer 2.)

1. Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB)

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Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB) e. V. wurde im Jahre 1909 auf der Basis schon bestehender örtlicher sog. Kolonnen gegründet. Von den Nationalsozialisten 1933 ver-boten, begann er zielstrebig nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Wiederaufbau. Der ASB zählte heute bereits mehr als 10 000 Helfer.

Der ASB ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Der Sitz ist Köln.

Der Schwerpunkt der gemeinnützigen Arbeit 'des ASB liegt eindeutig auf dem Gebiet des Krankentransportes und des Rettungsdienstes. Beide konnten ausgebaut werden.

Laut Satzung umfassen die Aufgaben im einzelnen: 1. Ausbildung der Mitglieder und Bevölkerung in der fachgerechten Ersten

Hilfe und in der Krankenpflege 2. Schaffung und Unterhaltung eines aus sorgfältig ausgebildeten Mitglie-

dern bestehenden und mit modernen Hilfsmitteln ausgerüsteten Katastro-phenhilfsdienstes

3. Ausbildung von Betriebssamaritern sowie Sicherheitsbeauftragten in der Ersten Hilfe und Beratung von Betrieben im Gesundheits- und Unfallschutz

4. Bildung und Unterhaltung eines Krankenpflegedienstes 5. Mitarbeit an den Aufträgen im Rahmen des Zivilschutzes 6. Durchführung von Aufgaben der Gesundheitsbehörden. Unterhaltung von

Krankenanstalten, Mitarbeit in der offenen und geschlossenen Fürsorge,

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1/4 Katastrophenschutzorganisationen

in der Bundesrepublik Deutschland

Jugendfürsorge, Einrichtung von Krankentransport- und Unfallhilfsstationen, Mitwirkung in der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge und im Wasser-rettungsdienst

In der Organisation der Arbeiter-Samariter-Jugend (ASJ) betreibt der ASB intensive Jugend-arbeit. Ihr ist es zu danken, daß sich immer mehr Jugendliche der karitativen Arbeit des ASB zuwenden.

2. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) ist eine gemeinnützige, selbständige Ein-richtung und arbeitet ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern. Die DLRG wurde 1913 ins Leben gerufen.

Aufgabe der DLRG ist die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen. Ferner klärt sie die Bevölkerung über die Gefahren am und im Wasser auf.

Die Aufgaben der DLRG erstrecken sich im einzelnen auf Förderung und Durchführung des Anfängerschwimmens, Förderung des Schulschwimmunterrichts, Ausbildung von Schwimmern zu Rettungsschwimmern, Organisation des Rettungswachdienstes, Entwicklung und Prüfung von Rettungsgeräten und Rettungseinrichtungen, wissenschaftliche Erforschung aller mit der Wasserrettung verbundenen Fragen, Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen und Behörden, Mitwirkung bei Abwendung und Bekämpfung von Katastrophenfällen.

3. Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. (DRK) ist eine privatrechtliche Katastrophenschutzorganisation. Es besteht aus 15 Landesverbänden, über 500 Kreisverbänden und nahezu 4 500 Ortsvereinen. Angeschlossen sind der Verband der Schwesternschaften vorn DRK, das Jugendsozialwerk und das Elsa-Brandströrn-Werk.

Die Organe des Deutschen Roten Kreuzes sind die Bundesversammlung, das Präsidium und der Präsidialrat. Der Sitz des DRK ist Berlin, das Generalsekretariat befindet sich in Bonn. Die Nationale Rotkreuz-Gesellschaft ist Mitglied der Liga der Rotkreuz-Gesellschaften.

Die Satzung des Roten Kreuzes schreibt als Aufgaben vor: 1. Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerung 2. Hilfe für Opfer bewaffneter Konflikte 3. Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr 4. Suchdienst, Tätigkeit als Amtliches Auskunftsbüro nach dem Genfer

Rot-Kreuz-Abkommen, Mitwirkung bei der Familienzusammenführung und bei den mit diesen Aufgaben zusammenhängenden Hilfsaktionen

5. Verbreitung der Kenntnis der Genfer Rotkreuz-Abkommen 6. Krankenpflege 7. Krankentransport und Rettungsdienst auf den Straßen, in den Betrieben,

auf dem Wasser und in den Bergen 8. Blutspendedienst

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Katastrophenschutzorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland

9. Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe 10. Erste Hilfe bei Notständen und Unglücksfällen 11. Internationale Hilfsaktionen

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12. Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe und im Gesundheitsschutz 13. Wohlfahrtspflege (Sozialarbeit), insbesondere für Kinder, Jugendl iche,

Mütter, alte Menschen, Kranke und Behinderte 14. Gesundheitsdienst und vorbeugende Gesundheitspflege 15. Jugendpflege, Jugendfürsorge, Jugendsozialarbeit

Die Mitwirkung des DRK im erweiterten Katastrophenschutz erstreckt sich vornehmlich auf den Sanitätsdienst und den Betreuungsdienst. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang der motorisierte Hilfszug des DRK mit seinen Hilfszugstaffeln in den einzelnen Landesverbänden. Das Emblem des Roten Kreuzes ist in seiner Schlichtheit und Klarheit das in der Welt vermut-lich bekannteste „ Markenzeichen " überhaupt. Wer dieses Zeichen sieht, weiß, daß er nicht vergeblich um Schutz und Hilfe bittet.

Innerhalb des DRK nimmt das Bayerische Rote Kreuz eine Sonderstellung ein. Es ist zwar Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes, jedoch im Gegensatz zu diesem eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in München.

Das Bayerische Rote Kreuz führt als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes in Bayern die Aufgaben verantwortlich durch, die den Rotkreuzgesellschaften durch die Rotkreuz-Konven-tionen und die Beschlüsse internationaler Rotkreuzkonferenzen übertragen sind.

4. Feuerwehren (Fw) Die im Katastrophenschutz neuer Prägung mitwirkenden Feuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland sind Einrichtungen der Gemeinden. Sie bilden eine Vereinigung unter dem Namen „Deutscher Feuerwehrverband e. V. " . Dieser hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der Sitz ist Bonn.

Die einzelnen Feuerwehren - Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Berufsfeuerwehren - sind auf Kreis- und Landesebene zu Verbänden zusammengeschlossen. Die Dienstaufsicht üben die Innenminister der Länder aus.

Die Organe des Deutschen Feuerwehrverbandes sind die Delegiertenversammlung, der Deut-sche Feuerwehrausschuß und das Präsidium.

Die Hauptaufgaben der Feuerwehren sind Brandbekämpfung, Menschenrettung, Technische Hilfeleistung, Katastrophenschutz.

Die Mitwirkung der Feuerwehren im Katastrophenschutz erfolgt kraft ihres Status als öffentlich-rechtliche Einrichtungen der Gemeinden. Hier stellen sie den Brandschutzdienst als stärksten Fachdienst und an zweiter Stelle den ABC-Dienst. Die Gestellung weiterer Fachdienste erfolgt entsprechend den Gegebenheiten des KatSG.

Große Bedeutung kommt der Förderung und Ausbildung der Jugendlichen in etwa 3 300 Jugendfeuerwehren zu. Die Erziehung von 70 000 Jungfeuerwehrmännern ist eine lohnende Aufgabe.

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1/4 Katastrophenschutzorganisationen

in der Bundesrepublik Deutschland

5. Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (JUH) Die im Katastrophenschutz mitwirkende Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) wurde 1952 als Tochter-organisation des Johanniterordens gegründet. Die JUH ist eine im Sinne des Artikels 26 des Genfer Abkommens von 1949 anerkannte private freiwillige Hilfsgemeinschaft.

Der JUH sind folgende Aufgaben gestellt : 1. Ausbildung in Unfall- und Katastrophenhilfe aller Art 2. Ausbildung in häuslicher Krankenpflege 3. Hilfeleistung im allgemeinen Sanitätsdienst, bei außerordentlichen Not-

ständen und Einsatz in Unfall- und Katastrophenfällen 4. Jugendpflege 5. Erwachsenenbildung

Die Tätigkeit im Rahmen des Zivilschutzes kann auf andere Zweige der Krankenpflege und Sozialhilfe ausgedehnt werden.

Die Organe der Johanniter-Unfall-Hilfe sind die Mitgliederversammlung der Landesverbände, die Delegiertenversammlung und der Vorstand. Auf Landesebene stehen darunter Landes-geschäftsführung und Landesleitung. Ihnen folgen auf unterster Ebene die Kreis- und Orts-verbände.

Im Rahmen des Katastrophenschutzes betätigt sich die JUH in den Fachdiensten Sanitäts-dienst, Betreuungsdienst und Fernmeldedienst je nach den Erfordernissen in den einzelnen Kreisen. Hierbei vermag die JUH aus über 180 Standorten in der Bundesrepublik auszugehen. Neben ihrer Sanitätsausbildung erhalten die Johanniter-Helfer eine Spezialausbildung als Fernmelder, Kraftfahrer oder Koch. Ferner erfolgt Unterweisung in der Bedienung von Trink-wasseraufbereitungsanlagen und von Notstromaggregaten. Bei Auslandseinsätzen kommen den Helfern ihre Spezialkenntnisse besonders zugute.

6. Malteser-Hilfsdienst e. V. (MHD) Der Malteser-Hilfsdienst e. V. (MHD) wurde im Jahre 1953 vom katholischen Malteserorden, der wie der protestantische Johanniterorden des Heiligen Johannes zu Jerusalem seinen Anfang nahm, ins Leben gerufen. Auch der MHD ist eine privatrechtlich organisierte Hilfs-gemeinschaft, die den Schutz der Genfer Abkommen genießt. Seine Organe sind der Vorstand, der geschäftsführende Vorstand , die Delegierten-Versammlung, die Mitglieder-Versammlung und die Diözesen bzw. weitere Untergliederungen. Der Sitz ist Köln.

Aufgaben und Ziele des MHD sind: Ausbildung und Einsatz in der Ersten Hilfe, im Sanitätsdienst, im Zivil-schutz sowie in der Unfall- und Katastrophenhilfe jeder Art, Ausbildung und Einsatz in der Pflege von Kranken, Verletzten und Ver-wundeten, Ausbildung und Einsatz im sozialen und karitativen Betreuungsdienst, Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgaben, Unterweisung seiner Mitglieder in den Vereinszielen und im Geiste christlicher Nächstenliebe.

Der Schwerpunkt der Arbeit des MHD liegt bei den Diözesen, dem Diözesenleiter sowie dem Vorstand und der Versammlung. Ihnen sind die Kreis- und Ortsgruppen und die im Katastro-phenschutz mitwirkenden Einheiten nachgeordnet.

Die Helfer mit dem achtstrahligen Kreuz als Emblem sind überall zu finden, an Autobahnen und Bundesstraßen, bei Sportveranstaltungen oder an sonstigen Plätzen , an denen rasche und fachliche Hilfe notwendig werden kann. MHD-Helfer waren es auch, die in Südvietnam ihre Hilfsbereitschaft mit dem Leben bezahlten.

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Katastrophenschutzorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland

7. Technisches Hilfswerk (THW)

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Das Technische Hilfswerk (THW) wurde mit Erlaß vom 25. August 1953 als nichtrechtsfähige Bundesanstalt errichtet (vgl. Abschnitt 1/9 1.). Es ist eine Katastrophenschutzorganisation des Bundes, die dem Bundesminister des Innern untersteht. Seine Spitze ist in das Bundesamt für Zivilschutz (BZS) integriert. Der Direktor THW ist zugleich Leiter des Abteilung THW im Bundesamt für Zivilschutz. Die Bediensteten der Abteilung sind Angehörige des Bundesamtes. Die Organisation wird im wesentlichen von freiwilligen Helfern getragen und ist überall im Bundesgebiet vertreten, auch in West-Berlin. Die Helfer leisten ihre ehrenamtliche, freiwillige Arbeit in mehr als 600 Ortsverbänden (in den Stadtstaaten: Bezirksverbände), die in 11 Lan-desverbänden zusammengefaßt sind.

Nach seiner Satzung leistet das THW vor allem technische Hilfe bei Katastrophen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes sowie der Beseitigung öffentlicher Notstände, durch welche die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, der Gesundheitsdienst oder der lebens-wich tige Verkehr gefährdet werden.

Diese Aufgaben hat das THW gemäß § 1 des Katastrophenschutzgesetzes (KatSG) auch im Verteidigungsfall wahrzunehmen. Im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen wirkt es in erster Linie in den Fachdiensten Bergung und Instandsetzung mit.

Die Helfer erhalten zunächst eine Grundausbildung im Umgang mit den Werkzeugen, Geräten, Maschinen und dem Material ihrer Organisation. In der weiterführenden Fachausbildung lernen sie sodann u. a. das Bergen von Personen und Sachwerten aus zertrümmerten Gebäu-den, Fahrzeugen und aus Wassernot, das Instandsetzen von Versorgungs- und Entsorgungs-leitungen, das Fahren auf dem Wasser, das Aufbereiten von Trinkwasser, den Bau von behelfsmäßigen 'Übergängen und Festbrücken sowie das behelfsmäßige Herrichten von Straßen und Wegen.

Schwerpunkt der friedensmäßigen Einsätze des THW ist das Gebiet der Bundesrepublik ein-sch ließlich West-Berlin. Hier haben die Helfer in den vergangenen 25 Jahren ihr Können und ihren Einsatzwillen bei Hochwasser, Sturm, Eis und Schnee sowie bei Katastrophen und Unglücken jeder Art vielfältig bewiesen. Darüber hinaus zeigen zahlreiche Auslandseinsätze von Peru über Afrika bis ins ferne Bangla Desh, daß die Helfer des THW auch dann ihren Mann zu stehen wissen, wenn es gilt, technische oder humanitäre Hilfe außerhalb der deut-schen Grenzen zu leisten.

Wachsende Aufmerksamkeit ist der Nachwuchsförderung im THW gewidmet. In weit über 100 Jugendgruppen - die Zahl der von den Ortsverbänden gegründeten Jugendgruppen wächst ständig - erhalten junge Menschen Gelegenheit, sich frühzeitig mit den Aufgaben einer tech-nischen Katastrophenschutzorganisation vertraut zu machen und gewisse Fachkenntnisse zu erwerben. Der systematische Aufbau der Jugendarbeit mit dem Ziel der Vorbereitung Jugend-licher mit technischen Neigungen auf ihren späteren Einsatz als THW-Helfer wird vom Bundesminister des Innern begrüßt und unterstützt.

8. Sonstige privatrechtliche Organisationen Eine Reihe von privatrechtlichen Organisationen und Einrichtungen, die von den Bestimmun-gen des Katastrophenschutzgesetzes als mitwirkende Hilfsorganisationen nicht erfaßt sind, helfen an dem von ihnen selbst gewählten Platz auf ihre Weise mit, wenn Gefahr im Verzuge ist oder Menschen unmittelbar bedroht sind. Zu ihnen zählen

die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), die Deutsche Rettungsflugwacht e. V. und der Rettungsdienst Stiftung Björn Steiger e. V. (RSBS).

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Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)

Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) wurde 1865 durch' privaie Initiative gegründet. Sie ist alleinige Trägerin des zivilen Ret-tungsdienstes an der Nord- und Ostsee-küste der Bundesrepublik. Die DGzRS unterhält derzeit 28 Rettungsstationen mit Spezialrettungsbooten sowie eigene Seenotfunkstationen. Sitz der Hauptver-waltung und der Seenotleitung ist Bre-men. Der Vorstand setzt sich aus dem Vorsitzer, dem stellvertretenden Vorsit-zer und dem Gesellschaftsausschuß zu-sammen. Die hauptamtliche Organisation umfaßt die Hauptverwaltung sowie 8

Geschäftsstellen im ganzen Bundesgebiet und in West-Berlin.

Seit ihrem Bestehen hat die DGzRS mehr als 30 000 Schiffbrüchige gerettet. Die finanzielle Basis der Gesellschaft besteht ausschließlich aus Spenden und freiwilligen Zuwendungen.

Rettungsdienst Stiftung Björn Steiger e. V. (RSBS)

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§ Menschen retten

Die Rettungsdienst Stiftung Björn Stei-ger e. V. (RSBS) wurde nach dem Un-falltod des neunjährigen Björn Steiger am 3. Mai 1969 gegründet. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Notfallhilfe in Deutschland verbessern zu helfen.

Ihrer Satzung folgend sieht die RSBS ihre wesentliche Aufgabe darin, Staat und Gesellschaft für die Notfallhilfe zu engagieren, da ohne Unterstützung durch Behörden, Bevölkerung und Par-teien eine funktionsfähige Notfallhilfe nicht aufgebaut werden kann.

Durch Ankauf von Funkgeräten für Rettungswagen und Propagierung der Notwendigkeit dieser Geräte in der Öffentlichkeit ist erreicht worden, daß eine Reihe von Bundesländern ihre Beschaffung subventioniert hat. Unbestritten ist auch der große Anteil, den die Stiftung an der Einführung der einheitlichen Notrufnummer 110 sowie des münzfreien Notrufs htat.

Ein weiteres Ziel der Stiftung ist die nahtlose Besetzung sämtlicher Bundes- und Landstraßen mit Unfallmeldern. Bis heute konnten bereits Tausende von Straßenkilometern mit Unfall-meldern bestückt werden. Die Aufgabe soll fortgeführt werden, bis der Staat sie übernimmt.

Den ersten Rettungshubschrauber konnte die Stiftung 1972 an das Bundesinnenministerium übergeben. Über die Beteiligung am Aufbau der Deutschen Rettungsflugwacht e. V. wird nachstehend berichtet.

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Deutsche Rettungsflugwacht e. V. Der Aufbau der Deutschen Rettungsflug-wacht e.V. wird von der Rettungsstiftung Björn Steiger unter Mitarbeit der Familie Steiger getragen und vom Präsidenten der Schweizer Rettungsflugwacht unter-stützt. Die Finanzierung soll langfristig durch fördernde Mitglieder sichergestellt werden.

Zur Abwicklung von Rettungseinsätzen stehen über 300 Flugzeuge und Hubschrauber auf allen größeren Flugplätzen der Bundesrepublik zur Verfügung. Durch ein engmaschiges Netz werden kostspielige Leerflüge vermieden.

Die Maschinen helfen bei Rettungseinsätzen aller Art (Straßen- und Arbeitsunfällen), Verlegungsflügen (Notfallpatienten, Frühgeburten) , Repatriierungsflügen (Heimführung von Notfallpatienten auch über die Grenzen Europas hinaus), Lufttransporten (Transport Querschnittgelähmter, Überführung mensch-licher Organe, von Blutkonserven und Seren), Katastrophenhilfen und Versorgungsflügen (fliegender Ambulanzdienst, Suchflüge, Brandbekämpfung).

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