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Lageranlagen und Tankausrüstung Arno Kilian Regierungspräsidium Kassel Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz Kassel Dezernat „Industrielles Abwasser, wassergefährdende Stoffe“ Regierungspräsidium Kassel

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Lageranlagen und Tankausrüstung

Arno KilianRegierungspräsidium KasselAbteilung Umwelt und Arbeitsschutz Kassel

Dezernat „Industrielles Abwasser, wassergefährdende Stoffe“

Regierungspräsidium Kassel

2Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

GefGefäährdungspotenzialhrdungspotenzial

hängt ab von

AnlagensicherheitAnlagensicherheit

StoffartStoffartStoffmengeStoffmenge

AufstellungsortAufstellungsort

� R 52, R 53

� Wassergefährdungsklassen (WGK) Deutschland

− WGK 1 „schwach wassergefährdend“ z.B. Salzsäure, Natronlauge

− WGK 2 „wassergefährdend“ z.B. Heizöl, Diesel

− WGK 3 „stark wassergefährdend“ z.B. HKW, Cyanide, Benzen

� Siehe Vortrag „Stoffe“

Stoffart

3Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

Xn C N T / T+

Aufstellungsort und Gefährdungspotenzial

4Anlagenbezogener Gewässerschutz Lageranlagen und Tankausrüstung

FlurabstandFlurabstand

Fluss

Brunnen

Überschwemmung

Grundwasser

Stufen der Anlagensicherheit

5Anlagenbezogener Gewässerschutz Lageranlagen und Tankausrüstung

BehälterBehälter

Auffangraum

2

3

Überwachung intern / extern

4

1

bei Schadensfall: Begrenzung der Auswirkungen

� Lagern ist das Aufbewahren von wassergefährdenden Stoffen in Behältern (Tanks, Tankcontainern oder sonstigen Gefäßen) zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an Andere

� Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung oder zur Entladung ein, wenn diese nicht binnen 24 h nach ihrem Beginn oder amdarauf folgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Sonnabend, so endet die Frist am nächsten Werktag.

Definition Lagern

6Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

Nach der Art der Lagerung wird unterschieden in

7Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

oberirdisch

unterirdisch

Lageranlagen müssen sein:

�dicht

�standsicher

�beständig gegen physikalischen und chemischen Einflüsse

Grundsatzanforderungen

8Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

� Einwandige unterirdische Behälter und Rohrleitungen sind grundsätzlich unzulässig.

− Ausnahme: feste und gasförmige Stoffe

Unterirdische Lageranlagen

9Anlagenbezogener Gewässerschutz Lageranlagen und Tankausrüstung

� Aufstellen der Behälter in dichten und beständigen Auffangräumen

− Ausnahme: wenn auf andere geeignete Weise sichergestellt wird, dass bei Versagen einer Behälterwand keine Gefährdung der Umwelt zu befürchten ist

− feste und gasförmige Stoffe

Oberirdische Lageranlagen:

10Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

Kleingebinde< 20 L

� Bestimmung des Rückhaltevolumens R

− den Rauminhalt der in ihm aufgestellten Anlage, bei mehreren Anlagen den Rauminhalt des größten in ihm aufgestellten Behälters, dabei müssen aber wenigstens 10 % des gesamten Rauminhalts aller im Auffangraum aufgestellten Anlagen zurückgehalten werden; kommunizierende Behälter gelten als ein Behälter,

Ortsfeste oberirdische Lageranlagen (Flüssigkeiten)

11Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

R ≥ 10m³ R ≥ 10m³ R ≥ 20m³ R ≥ 10m³ R ≥ 8 m³

10 m³

10 m³10 m³

10 m³10 m³

10 m³ 10 m³ 10 m³ 10 m³

2 m³ 40 x 2 m³

� Bei der Ermittlung des gesamten Fassungsvermögens des Auffangraumes ist die Löschwasserrückhaltung zu berücksichtigen.

� Siehe Vortrag „Brandschutz, Hochwasser“

� Die Standsicherheit oberirdischer Behälter muss bei einer Brandeinwirkung von 30 Minuten Dauer gewährleistet sein.

Löschwasserrückhaltung, Brandschutz

12Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

Bestimmung der Auffangraumgröße f. ortsbewegliche GefäßeFass- und Gebindelager

Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

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14Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

Lagerung von Feststoffen

Dichte, beständige Bodenfläche

Überdachung

Beständige,dichte Verpackung

Lose Schüttung

Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

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Flachbodentanks

16Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

Doppelboden mit Leckanzeige Kontrollierbarer Unterboden

> 30 cm30-50 cm

17Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

Flachbodentanks mit aufgeschweißten Trägern zur Kontrolle der Unterseite

Einsehbarkeitzur Leckerkennung und Kontrolle

18Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

Behälterhöhe <1,5mA= mind. 0,4 m

Behälterhöhe >1,5mA= mind. 1,0 m

ABD

Anzahl der Tanks Gesamtrauminhalt Regel

bis 10 < 2000 m 3 B > 0,3 D mindestens 1 m

bis 10 > 2000 m 3 < 50.000 m3 B > 0,3 D mindestens 3 m

bis 4 > 50.000 m 3 B > 0,5 D mindestens 3 m

� Die Behälter müssen so aufgestellt sein, dass sie gegen mögliche Beschädigungen von außen ausreichend geschützt sind.

Anfahrschutz

19Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

� Im Falle der möglichen Lageveränderung des Tanks infolge Grundwasser, Staunässe oder Überschwemmung ist der Tank mit geeigneten Mitteln gegen Aufschwimmen zu sichern.

� Behälteröffnungen sollten in Überschwemmungsgebieten oberhalb des Hochwasserpegels (z.B. für ein 100 jährliches Ereignis) liegen.

Sicherung gegen Aufschwimmen, Überschwemmung

20Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

Fest verankertFest verankert

oberhalb Hochwasseroberhalb Hochwasser

� ausreichender Abstand untereinander und zu Gebäuden

� Schutzstreifen um die Behälter

� Schutz vor Explosions- und Brandgefahr

� Lagermengen im Hinblick auf die Brandgefahren begrenzen

Entzündliche Flüssigkeiten

21Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

F+ hochentzündlich Flammpunkt unter 0°C

F leichtentzündlich Flammpunkt von 0°C-21°C

R10 entzündlich Flammpunkt von 21°C-55°C

Entzündliche Flüssigkeiten▪ Abstände zu Gebäuden

22Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

> 10m

< 10m

10mfeuerbeständig

Schwer entflammbar

23Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

Ab

stan

d [

m]

Lagermenge [m³]

(Quelle: TRbF 20)

Entzündliche Flüssigkeiten▪ Abstände untereinander

� Ortsfeste Tanks � 150 m³ pro Lagerraum

� Ortsbewegliche Behälter / Tankcontainer � 100 m³ pro Lagerraum

24Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

(Quelle: TRbF 20)

Entzündliche Flüssigkeiten▪ Begrenzung der Lagermenge

Zusammenlagerungsverbote

25Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

+ o-

erlaubt

nicht erlaubt

bedingt erlaubt

+ - - - +

- + - - -

- - + - +

- - - + o

+ - + o +

-

-

26Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

LIA+LIA+

Ethanol

PP

LeckanzeigeLeckanzeige

Blitzschutz

EinstiegEinstieg

KennzeichnungKennzeichnung

Überdrucksicherung

Druckanzeige

Füllstandanzeige

Füllstandanzeige

Überfüll-sicherung

Überfüll-sicherung

AbsperreinrichtungAbsperreinrichtung

Befüll-/Entleer-einrichtung

Befüll-/Entleer-einrichtung

Be-/EntlüftungBe-/Entlüftung

ErdungErdung

27Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

� Tanks müssen mit einer Belüftungs- und Entlüftungseinrichtung (Lüftungseinrichtungen) ausgerüstet sein

� Lüftungseinrichtungen dürfen nicht absperrbar sein.

� ausreichend fest, formbeständig und gegen Dämpfe des Lagergutes beständig

� Ausreichende Bemessung � kein gefährlicher Unterdruck oder Überdruck beim Befüll- bzw. Entleervorgang

� gemeinsame Entlüftungsleitung nur wenn− brennbare Flüssigkeiten derselben Gefahrklasse

− keine gefährlichen Vermischungen miteinander eingehen können.

� Schutz gegen Eindringen von Regenwasser

� Gefahrlose Ableitung des auströmenden Dampf/Luftgemisches

Be- und Entlüftungseinrichtung

Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

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� kann bei oberirdischen Tanks mit ausreichend durchscheinenden Wandungen entfallen.

� Flüssigkeitsstandgläser müssen

− gegen Beschädigung geschützt

− in Abschnitte von max. 2,5 m Länge unterteilt sein.

− Sind Flüssigkeitsstandgläser nicht mit Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet, die das Ausfließen von Flüssigkeiten bei Beschädigung des Standglases selbsttätig verhindern, müssen sie mit schnell schließbaren Absperreinrichtungen versehen sein; die Absperreinrichtungen dürfen nur zur Feststellung des Flüssigkeitsstandes geöffnet werden.

Flüssigkeitsstandanzeiger

29Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

� Jeder Tank muss mit einer Überfüllsicherung ausgerüstet sein, die rechtzeitig vor Erreichen des zulässigen Füllungsgrades den Füllvorgang selbsttätig unterbricht oder akustischen Alarm auslöst

� Dies gilt nicht für oberirdische Behälter (Tanks) mit einem Rauminhalt von nicht mehr als 1 m³, wenn sie mit einem selbsttätig schließenden Zapfventil befüllt werden

Überfüllsicherung

30Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

� Undichtheiten der Behälterwände bei doppelwandigen Tanks müssen durch ein Leckanzeigegerät selbsttätig angezeigt werden. Die Funktionsfähigkeit ist nachzuweisen.

Leckanzeigegeräte

31Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

� Jeder Rohrleitungsanschluss unterhalb des zulässigen Flüssigkeitsstandes des Tanks muss mit einer Absperreinrichtung versehen sein.

� Rohrleitungsanschlüsse oberhalb des zulässigen Flüssigkeitsstandes des Tanks müssen mit einer Absperreinrichtung versehen sein, wenn durch die angeschlossene Rohrleitung ein Aushebern des Tanks möglich ist.

� Die Absperreinrichtungen müssen sich möglichst nahe am Tank befinden, gut zugänglich und leicht zu bedienen sein.

� Bei unterirdischen Tanks dürfen Tankanschlussstutzen nur im Domdeckel oder im Scheitel des Tanks angeordnet sein. Die Anschlüsse müssen zugänglich sein.

� Zum Befüllen und Entleeren muss jeder Tank mit Einrichtungen versehen sein, die den sicheren Anschluss einer festverlegten Rohrleitung oder einer abnehmbaren Leitung ermöglichen.

Absperreinrichtung an Rohrleitungen

32Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

� Jeder Tank muss mit einem Herstellerschildversehen sein, das alle den Tank kennzeichnenden Angaben enthält.

� Tank muss mit deutlich lesbaren, dauerhaften Kennzeichnungen zu versehen, aus

− Stoffname

− Betriebsdruck

� Nebeneinander angeordnete Füllanschlüsse von Tanks, in denen Flüssigkeiten verschiedener Gefahrklassen oder Flüssigkeiten, die gefährliche Verbindungen miteinander eingehen können, gelagert werden, müssen mit der Lagergutbezeichnung gekennzeichnet sein.

Kennzeichnung

33Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

� Anlagen und Anlagenteile müssen gegen elektrostatische Aufladungen, die zu gefährlichen Entladungsvorgängen führen können, gesichert sein.

� Das Befüllen von Behältern muss so vorgenommen werden, dass Gefahren durch elektrostatische Aufladungen nicht entstehen.

Statische Aufladung

34Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

Überdruck�Druckanzeige (Manometer)

�Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung (Sicherheitsventil, Berstscheibe)

�gefahrlose Ableitung von austretende Flüssigkeiten oder deren Dämpfen

�Leistung Druckererzeuger mehr als 2 bar höher als Betriebsdruck des Behälters � Überdrucksicherung in Druckleitung

�Schaugläser müssen druckfest und gegen die Lagermedien beständig sein

�Jeder Druckleitungsanschluss benötigt eine Absperreinrichtung

Unterdruck�Falls Tanks nicht unterdruckfest � Einrichtung zur Vermeidung eines gefährlichen Unterdrucks.

Zusätzliche Anforderungen an Tanks mit innerem Überdruck oder Unterdruck

35Anlagenbezogener GewässerschutzLageranlagen und Tankausrüstung

� Flammendurchschlagsichere Armaturen

� Heizungen

� Innerer und äußerer Korrosionsschutz

� Brandschutzeinrichtungen, z.B. Brandmelder

� Blitzschutz

� Explosionsschutz

� Gaspendeleinrichtungen

� …

Weitere Ausrüstung von Tankanlagen

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