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Gudrun Adomat - Zusammenfassung des Vortrags: Wie geht’s weiter im modularisierten Lehramt? (Stand: 24.02.2012) Inhalt: 1. Wie geht’s weiter? a) Studienverlauf vom 3. bis zum 10. Semester Seite 2 b) Praktika Seite 3 c) Freier Bereich Seite 3 2. (EWS-)Staatsexamen a) Vorgezogenes EWS-Staatsexamen Seite 4 b) Staatsexamensanmeldung Seite 4 c) Inhaltliche Orientierung Richtung Staatsexamen Seite 5 3. Erweiterungen des Lehramtsstudiums an der Universität Augsburg a) Erweiterung durch ein Unterrichtsfach bzw. vertieftes Fach bzw. Ethik Seite 5 b) Kath./Ev. Religionslehre als 4. Didaktikfach (GS/HS) Seite 5 c) Förderung von Schülern mit besonderem Förderbedarf Seite 5 d) DiDaZ im LA Realschule/ Gymnasium Seite 6 e) fremdsprachliche Qualifikation Seite 6 f) Beratungslehrkraft (ab SoSe 2012) Seite 6 4. Bachelor, Master, Zusatzqualifikationen a) Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang (Bachelor of Education) Seite 6 b) Bachelor of Arts/Science Seite 6 c) LehramtsbezogenerMasterstudiengang (Master of Education) Seite 7 d) Master Vermittlungswissenschaften (Master of Arts) Seite 7 e) Andere Masterstudiengänge Seite 7 f) Zusatzqualifikationen Seite 8 5. BAföG und modularisiertes Lehramt a) BAföG-Nachweis am Ende des 4. Semesters Seite 8 b) BAföG bei Doppelstudium BA/MA + Lehramt Seite 8

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Gudrun Adomat - Zusammenfassung des Vortrags:

Wie geht’s weiter im modularisierten Lehramt?

(Stand: 24.02.2012)

Inhalt:

1. Wie geht’s weiter? a) Studienverlauf vom 3. bis zum 10. Semester Seite 2 b) Praktika Seite 3 c) Freier Bereich Seite 3 2. (EWS-)Staatsexamen a) Vorgezogenes EWS-Staatsexamen Seite 4 b) Staatsexamensanmeldung Seite 4 c) Inhaltliche Orientierung Richtung Staatsexamen Seite 5

3. Erweiterungen des Lehramtsstudiums an der Universität Augsburg a) Erweiterung durch ein Unterrichtsfach bzw. vertieftes Fach bzw. Ethik Seite 5 b) Kath./Ev. Religionslehre als 4. Didaktikfach (GS/HS) Seite 5 c) Förderung von Schülern mit besonderem Förderbedarf Seite 5 d) DiDaZ im LA Realschule/ Gymnasium Seite 6 e) fremdsprachliche Qualifikation Seite 6 f) Beratungslehrkraft (ab SoSe 2012) Seite 6

4. Bachelor, Master, Zusatzqualifikationen a) Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang (Bachelor of Education) Seite 6 b) Bachelor of Arts/Science Seite 6 c) LehramtsbezogenerMasterstudiengang (Master of Education) Seite 7 d) Master Vermittlungswissenschaften (Master of Arts) Seite 7

e) Andere Masterstudiengänge Seite 7 f) Zusatzqualifikationen Seite 8 5. BAföG und modularisiertes Lehramt a) BAföG-Nachweis am Ende des 4. Semesters Seite 8 b) BAföG bei Doppelstudium BA/MA + Lehramt Seite 8

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1. Wie geht’s weiter? a) Studienverlauf vom 3. bis zum 10. Semester: 3. Semester

• Abschluss der Basismodule/ Beginn der Aufbaumodule • Ableistung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums (4 LP)

GS/HS in den Wintersemesterferien (Termine siehe Anschlag an Tür 2044, Geb. A) RS: Anmeldung dazu bis 1. Juni, Praktikum im WS GY: freie Zeiteinteilung, Anmeldung spät. 3 Wochen vorher

• Anmeldefristen für fachdid./ zusätzliches Praktikum im 4./5. Semester (LA RS/Gym: 15. April für WS und SS des Folgejahres; LA GS/HS: siehe Aushang/Homepage des Lehrstuhls)

• ggf. Beginn Latinum im LA Gymnasium/ Erwerb von Basisqualifikationen/ weiteren Fremdsprachenkenntnissen

• ggf. Beginn mit Erweiterungsfach • ggf. Beginn mit Doppelstudium Bachelor of Arts/Science

4. Semester

• Aufbaumodule • ggf. fachdid./zusätzl. studienbgl. Praktikum (erst möglich nach Ableistung des

pädagogisch-didaktischen Praktikums • ggf. Anmeldung für vorgezogenes EWS-Examen (nach 5. Sem.)

5. Semester

• Inhaltliche Orientierung Richtung Staatsexamen (v.a. GS/HS/RS): Wahl der Lehrveranstaltungen

• Inhaltliche Orientierung Bachelor-/Zulassungsarbeit • Abschluss von Fächern, die nicht im Staatsexamen geprüft werden (GS), sowie von

Basis- und Fremdsprachenqualifikationen • ggf. Praktikum • ggf. vorgezogenes EWS-Examen • ggf. Anmeldung zum vorgezogenen EWS-Examen (nach dem 6. Sem) • ggf. Beginn Doppelstudium lehramtsbezogener Bachelor of Education

6. Semester

• Bachelor-/Zulassungsarbeit (GS/HS/RS) (BA-Arbeit: Gy): Bei Doppelstudium mit einem Bachelor wird entweder die Bachelorarbeit oder die Zulassungsarbeit (GS/HS/RS) im 6. Semester verfasst. Beim LA GY kann die Zulassungsarbeit auch später geschrieben werden.

Faustregel: Bei der Anmeldung zum Staatsexamen muss die Zulassungsarbeit abgegeben sein (Verlängerung der Frist möglich). • Vertiefungsmodule mit inhaltlicher Staatsexamensausrichtung • ggf. Praktikum • ggf. Anmeldung für vorgezogenes EWS-Staatsexamen (LA GY) • Anmeldung für das Staatsexamen (GS/HS/RS) (nach dem 7. Semester) • ggf. vorgezogenes EWS-Examen • ggf. Bachelorabschluss

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7. Semester • Vertiefungsmodule mit inhaltliche Staatsexamensausrichtung • ggf. Praktikum (Gy) • ggf. Anmeldung für vorgezogenes EWS-Staatsexamen (nach dem 8. Sem. LA GY) • ggf. Anmeldung für das Staatsexamen nach dem 8. Sem. • ggf. vorgezogenes EWS-Examen • ggf. Beginn Doppelstudium Master

8. Semester

• Staatsexamen GS/HS/RS • ggf. Zulassungsarbeit (Gy) • Anmeldung für das Staatsexamen (Gy) (nach dem 9. Sem)

9. Semester

• Vertiefungsmodule mit inhaltliche Staatsexamensausrichtung (Gy) 10. Semester

• Staatsexamen (Gy) • Ggf. Masterabschluss

b) Praktika

� Frühzeitig über Anmeldefristen und Termine informieren (Praktikumsamt, Lehrstühle): z. T. ein Jahr Vorlaufzeit, nicht jeder erhält sofort einen Platz

� Studienbegleitendes Praktikum nur in einem Unterrichtsfach/Fach (-> 5 LP in EWS) � Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum in Grundschulpädagogik oder

Didaktikfach der GS bzw. einem Didaktikfach der Hauptschule (bei GS: 4 LP im Modul GsGPD-14-GP; bei HS: i. d. R. 5 LP im freien Bereich)

� Bei Theologie (U-/Didaktikfach) muss zum Erlangen der kirchlichen Lehrerlaubnis ein Praktikum in der Theologie abgeleistet werden.

c) Freier Bereich

� Nur zusätzliche Veranstaltungen in den studierten Fächern (inkl. EWS) möglich; Ausnahme: LA Gy: mind. 5 LP in Fachwissenschaft/-didaktik

� Nicht im Erweiterungsfach möglich; Ausnahme: 4. Didaktikfach Katholische/Evangelische Theologie bei LA GS/HS

� Alle Module, die vom Lehrstuhl dafür zugelassen sind (Signatur: FB-Gs/Hs/Rs/Gy-DF/UF/VF-Fach): Modulhandbuch, KVV, Nachfragen

� Noten im freien Bereich? Muss nicht – kann aber! Die Noten fließen allerdings nicht in die Gesamtnote der 1. Lehramtsprüfung ein.

� Freier Bereich zur Staatsexamensvorbereitung: Schwerpunktsetzung, Vertiefung in prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen

� Freier Bereich als Lückenfüller (LP!): bei Studiengängen mit Überschneidungen Möglichkeit über den freien Bereich ggf. LP zu kompensieren

� Der freie Bereich darf überbucht werden, d. h. es können dort auch mehr als die 5 LP (GY) / 9 LP (RS) bzw. 12 LP (GS/HS) aufgeführt werden

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2. (EWS-)Staatsexamen

a) Vorgezogenes EWS-Staatsexamen Voraussetzungen:

1. Auf Antrag möglich (LPO I § 22 Abs. 4), wenn 2. - das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum,

- alle 35 LP in EWS (GS/HS/RS/GY) und - 8 LP in EWS-Wahlpflicht (GS/HS) erfüllt sind.

Sobald alle LP vorhanden sind, kann das EWS-Examen abgelegt werden. Es sind dabei keine Semestervorgaben zu beachten. Die Zulassungsarbeit muss erst bei der Anmeldung zum Gesamtexamen vorliegen. Besonderheit an der Universität Augsburg: Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum wird mit 5 LP in EWS verrechnet -> vorgezogenes EWS-Examen nur möglich nach Ableistung dieses Praktikums b) Staatsexamensanmeldung Fristgemäß online beim Kultusministerium (http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/rechtliche-grundlagen.html) und am örtlichen Prüfungsamt Informationen zur Anmeldung zum Staatsexamen bzw. zu Staatsexamensprüfungen wie z.B. Anmeldefristen, -voraussetzungen und -formulare gibt es online beim Prüfungsamt: http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/pruefungsamt/lehramt/ Staatsexamenstermine: siehe Aushang beim Prüfungsamt Grober Zeitplan: Prüfungsanmeldung für Prüfungstermin

Herbst: 1. Dezember bis 1. Februar Frühjahr: 1. Juni bis 1. August D. h. bei EWS-Staatsexamen nach dem 5. Sem. Anmeldung im 4. Sem., bei Examen nach dem 7. Sem. Anmeldung im 6. Semester. Anmerkung: Bei der Staatsexamensanmeldung wird i. d. R. die geforderte LP-Anzahl noch nicht vorliegen, da die Prüfungsleistungen aus dem Anmelde- und dem Prüfungsvorbereitungssemester noch nicht erbracht bzw. eingetragen sind. Alle fehlenden Leistungen sind spätestens zur gesetzten Frist (Prüfungsamt!) nachzureichen, damit aus der vorläufigen Zulassung zum Staatsexamen eine endgültige wird. Sie müssen als Studierende

die Dozenten zu Beginn des Semesters vor dem Staatsexamen darauf hinweisen, dass die Bestätigung der Prüfungsleistung bis zum Ende der Vorlesungszeit eingetragen sein muss und ggf. um einen alternativen Prüfungstermin (z.B. vorgezogene Klausur) bitten. Informieren Sie sich frühzeitig, ob ein vorgezogener Prüfungstermin und damit die

fristgerechte Meldung möglich ist.

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c) Inhaltliche Orientierung Richtung Staatsexamen � Kenntnis der Anzahl, Art und Fachgebiete des Staatsexamen (siehe LPO I) � Kenntnis der inhaltlichen Prüfungsanforderungen � Besorgen alter Prüfungsaufgaben (auch alte LPO I) � Nutzen von Wahlpflichtmodulen, freien Bereich und Freiheiten in Pflichtmodulen für

passende Lehrveranstaltungen: Schwerpunktsetzung im Staatsexamen in manchen Fächer möglich

Tipp: Semester vor dem Staatsexamen nicht zu voll packen (LP!) und zusätzliche Zeit zum Lernen einplanen, da die Staatsexamensprüfungen unmittelbar nach dem letzten Semester beginnen. Ausschließlich Lehrveranstaltungen belegen, deren Prüfungsleistungen vor dem Staatsexamen erbracht und bestätigt werden können.

3. Erweiterungen des Lehramtsstudiums an der Universität Augsburg a) Erweiterung durch ein Unterrichtsfach bzw. vertieftes Fach bzw. Ethik

� Antrag auf Umschreibung (Studentenkanzlei; Frist: i. d. R. 1./2. Vorlesungswoche) � Verlängerung der Regelstudienzeit um 2 Semester � Keine Leistungsnachweise (Ausnahmen: DiDaZ (49 LP/12 LP), Ethik (mdl.

Prüfung(en)), Physik (4 LP/8 LP); Sport (43 LP/ 67 LP)); einzige Staatsexamens-voraussetzung sind häufig Fremdsprachenvoraussetzungen bzw. Eignungstests

� Keine Anmeldung zu freiwilligen Studienleistungen über Studis möglich, damit auch keine Anerkennung in Studis -> ggf. Schein ausstellen lassen

� Ableistung des normalen Staatsexamens � Empfehlungen und Wünsche des Kultusministeriums (Wann rentiert sich das

Erweiterungsfach bzgl. der Einstellungsnote, wann ist es nur für das eigene Interesse?) http://www.km.bayern.de/lehrer/fort-und-weiterbildung/erweiterungsfaecher.html

b) Kath./Ev. Religionslehre als 4. Didaktikfach (GS/HS)

� Antrag auf Umschreibung (Studentenkanzlei; Frist: i. d. R. 1./2. Vorlesungswoche) � 12 LP gemäß der Prüfungsordnung für das Didaktikfach, alle 12 LP werden im freien

Bereich angerechnet � Online-Anmeldung über Studis (unter der Didaktikfach-Signatur, nicht unter FB!) � Kein Staatsexamen im 4. Didaktikfach Religionslehre � Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum in Religionslehre

c) Förderung von Schülern mit besonderem Förderbedarf

� Antrag auf Umschreibung (Studentenkanzlei; Frist: i. d. R. 1./2. Vorlesungswoche) � Nachträgliche Erweiterung (Verlängerung der Regelstudienzeit bei paralleler

Einschreibung, kein 2. Staatsexamen) � Laut LPO I keine fachlichen Zulassungsvoraussetzungen; aber universitätsinterne:

siehe Homepage der Schulpädagogik unter http://www.philso.uni-augsburg.de/de/lehrstuehle/schulpaed/studium/zusatzqualifikationen/110d_116/ Ansprechpartnerin: Frau Obermayer

� Staatsexamen � Exklusiv an der Universität Augsburg (gibt’s in ganz Bayern sonst nicht) � Inhalt: das Wissen, was man als Lehrer/in wirklich braucht

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d) DiDaZ im LA Realschule/ Gymnasium (DiDaZ bei GS/HS: als Unterrichtsfach; siehe a)

� Antrag auf Umschreibung (Studentenkanzlei; Frist: i. d. R. 1./2. Vorlesungswoche) � Nachträgliche Erweiterung (Verlängerung der Regelstudienzeit bei paralleler

Einschreibung, kein 2. Staatsexamen) � Partnersprache (12 LP) als Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen

e) fremdsprachliche Qualifikation in Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch

� Antrag auf Umschreibung (Studentenkanzlei; Frist: i. d. R. 1./2. Vorlesungswoche) � Nachträgliche Erweiterung (Verlängerung der Regelstudienzeit bei paralleler

Einschreibung, kein 2. Staatsexamen) � Laut LPO I keine fachlichen Zulassungsvoraussetzungen; Studienempfehlung:

Modulprüfungen zu den Teilgebieten Sprachpraxis und Landeskunde/Kulturwissenschaft des jeweiligen Faches; bestandener Einstufungstest nötig

f) Beratungslehrkraft (ab SoSe 2012)

� Informationen dazu: Dr. Robert Grassinger (Psychologie) � Verlängerung der Regelstudienzeit um zwei Semester bei paralleler Einschreibung � 60 LP fachlichen Zulassungsvoraussetzungen aus Psychologie und Schulpädagogik • Staatsexamen

4. Bachelor, Master, Zusatzqualifikationen

a) Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang (Bachelor of Education) • Doppelstudium zum Lehramt (ab 5. Semester) • Regelstudienzeit 6 Semester, Maximalstudienzeit 8 Semester • die zeitlich ersten 170 LP aus abgeschlossenen Modulen des Lehramtsstudiums zzgl.

10 LP Bachelorarbeit (ohne Erweiterungsfächer) • Zulassungsarbeit kann als Bachelorarbeit (Formblatt unter: Studis – Lehramt –

Anträge) anerkannt werden und vice versa • Zusätzliche LP-Vergabe für Basisqualifikationen (GS/HS) und

Orientierungspraktikum • Orientierungsprüfung nach dem 2. Semester

(ein abgeschlossenes Basismodul pro Fach) • Größerer freier Bereich (20 LP) zur Profilbildung möglich (zusätzliche Module) • Verwendungszweck: außerhalb des bayerischen staatlichen Schuldienstes;

Universitätsabschluss als Zugangsvoraussetzung für geeignete Masterstudiengänge b) Bachelor of Arts/Science

• Doppelstudium möglich, aber • LA-Studiengang „leidet“ darunter (mehr Zeitbedarf als Regelstudienzeit), weil der

Bachelorstudiengang aufgrund seiner Fristen (Orientierungsprüfung; Maximalstudienzeit) engere Vorgaben hat, die Maximalstudienzeit des Lehramts dagegen mehr Spielraum lässt

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• Nur bei bestimmten Kombinationen sinnvoll, v. a. wenn beide Lehramtsfächer auch im Bachelorstudiengang kombiniert werden können

• Auch nachträglicher Umstieg möglich v. a. innerhalb einer Universität • Bachelorarbeit kann als Zulassungsarbeit anerkannt werden • Verwendungszweck: Beschäftigung außerhalb des Schuldienstes/ Bildungssektors im

entsprechenden Fachgebiet; Universitätsabschluss als Zugangsvoraussetzung für geeignete Masterstudiengänge

c) Lehramtsbezogener Masterstudiengang (Master of Education) ab WS 12/13

• Doppelstudium mit dem Lehramtsstudiengang oder ausschließliches Studium nach BA of Education (Der dabei erworbene MA of Ed. berechtigt in Bayern nicht die Aufnahme des Vorbereitungsdienste im staatlichen Schulwesen -> Staatsexamen nötig)

• Zugangsvoraussetzung: Bachelor of Education oder gleichwertiger Hochschulabschluss

• 120 LP, davon 30 LP Masterarbeit, mind. je 10 LP aus Bildungswissenschaften, Fachdidaktik und Fachwissenschaft, 60 LP nach Wahl aus dem Modulangebot des Master of Education (Teilnahmevoraussetzungen für die Module beachten); ggf. Ausweisung des Schwerpunktes der LP im Masterzeugnis

• Regelstudienzeit 4 Semester • Derzeit keine Zulassungsbeschränkung geplant • Verwendungszweck:

Beschäftigung außerhalb des Schuldienstes/ Bildungssektors im entsprechenden Fachgebiet; ggf. Grundlage für Master of Arts/Science oder Promotion (v. a. bei der Schwerpunktsetzung in einem Bereich)

d) Master Vermittlungswissenschaften (Master of Arts) • PhilHist-Fakultät • interdisziplinärer Voll- oder Teilzeitstudiengang (d. h. auch berufs-/

referendariatsbegleitend möglich) • Regelstudienzeit: 4 Semester • Zugangsvoraussetzungen: u. a. BA in einem Fach, das mit mind. einer der gewählten

Didaktiken verbunden ist, oder Erstes Staatsexamen für das Lehramt an GS, HS, RS oder GY

• Beteiligte Disziplinen: Didaktiken aller PhilHist-Fächer (außer DiDaZ), Kunst und Sozialkunde

• Verwendungszweck: einschlägigen Berufsfelder an Universität und Schule, Berufsfelder außerhalb; Grundlage für eine anschließende Promotion.

e) Andere Masterstudiengänge

• Zugangsvoraussetzungen: (einschlägiger) Hochschulabschluss (BA oder Staatsexamen)

• Ggf. Umweg über Bachelor of Arts/Science oder Master of Education nötig bzw. Nachweise weiterer einschlägiger Leistungen

• Verwendungszweck: Berufsfeld außerhalb der Schule; Grundlage für Promotion

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f) Zusatzqualifikationen Erlebnispädagogische Kompetenz

• Sportzentrum: Ansprechpartner: Herr Dr. Scholz • Umfang: 15 LP • Zertifizierter Abschluss • Freier Bereich bei Sport U-/Didaktikfach, ggf. auch freier Bereich EWS (wenn die

Veranstaltung von einem EWS-Lehrstuhl angeboten wird) Theaterpädagogische Kompetenz

• Germanistik: Ansprechpartner: Herr Dr. Vogelgsang (MHD) • in der Genehmigungsphase, aber bereits belegbar • Zertifizierter Abschluss • Anteile des Lehramtsstudiums/freier Bereich bei Deutsch U-/Didaktikfach; ggf. auch

in anderen Sprachen; ggf. Kunst/ Musik Begleitstudium Problemlösekompetenz

• Medienlabor: Ansprechpartner: Herr Sporer http://www.imb-uni-augsburg.de/studium/begleitstudium-problemloesekompetenz

• Umfang 24 LP • Zertifizierter Abschluss

5. BAföG und modularisiertes Lehramtsstudium a) BAföG-Nachweis am Ende des 4. Semesters:

• Formblatt 5 verwenden • mind. 70 LP nach dem 3. Sem. + weitere 20 LP ggf. über Prüfungsanmeldung bzw. 90

LP nach dem 4. Semester • Prüfungsamt bestätigt das Erreichen der Mindestanforderung • Unterschrift des BAföG-Beauftragten der Wahlfakultät

b) BAföG bei Doppelstudium BA/MA + Lehramt: Grundsätzlich gilt: Mit BAföG wird nur ein berufsqualifizierender Abschluss gefördert. Beim Doppelstudium gibt es daher entweder Förderung für den BA (ggf. in Kombination mit dem MA) oder für das Staatsexamen.

• Nach Erhalt des BA-Zeugnisses keine BAföG-Förderung mehr • Ausnahme: Sofortiger Anschluss eines Doppelstudium LA mit MA -> BAföG-

Förderung bis zur letzten Staatsprüfung Bei Regelstudienzeit von 7 Semestern (GS/HS/RS) und Doppelstudium: -> Bei Doppelstudium ohne MA-Anschluss Beantragung des BA-Zeugnisses (und Anerkennung der Zulassungsarbeit) erst im 8. Semester -> LA-Studiengang als zu fördernder Studiengang angeben (Bsp. 1) Bei Regelstudienzeit von 9 Semestern (GY oder GS/HS/RS mit Erweiterungsfach) und Doppelstudium: -> Doppelstudium nur empfohlen mit unmittelbarem MA-Anschluss -> BA- (& MA-)Studiengang als zu fördernder Studiengang angeben (Bsp. 2 & 4) Nach Erhalt des Staatsexamenszeugnisses keine Master-Förderung mehr (Bsp. 3)