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Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 2. März 2015 und Soziales/ (0)229- 1600 Landesamt für Gesundheit und Soziales E-Mail: [email protected] ZS C 1 – An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Landesamt für Gesundheit und Soziales Kapitel 1166 – Landesamt für Gesundheit und Soziales – Soziales – Maßnahmengruppe 01 Ausgleichsabgabe (SGB IX) Rote Nummern: 16/2126, 16/2126A, 17/0927C, 17/1054, 17/1054 A, 17/1054 B Vorgang: 73. Sitzung des Hauptausschusses am 18. Februar 2015 Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: „SenGesSoz wird gebeten, dem Hauptausschuss zur Sitzung am 11.03.2015 das Konzept der Landesarbeitsgemeinschaften zur Rückführung von Ausgaben vorzulegen.“ Ich bitte, den Beschluss mit nachfolgender Darstellung als erledigt anzusehen. Hierzu wird berichtet: Wie in der Sitzung am 18.02. vereinbart, lege ich die beschriebene Unterlage („Konzept ... zur Konsolidierung der Mittel der Ausgleichsabgabe“) zur o. g. Fragestellung zu Ihrer Kenntnisnahme vor (s. Anlage). In Vertretung Dirk G e r s t l e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 1

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Startseite · Koordination 1,00 0,75 unverändert: 0,25 Stellen = KLIFD, 0,5 Stellen Job-C. Überregionale Öffentlichkeitsarbeit 0,00 0,00

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Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 2. März 2015 und Soziales/ (0)229- 1600 Landesamt für Gesundheit und Soziales E-Mail: [email protected] – ZS C 1 – An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Landesamt für Gesundheit und Soziales Kapitel 1166 – Landesamt für Gesundheit und Soziales – Soziales – Maßnahmengruppe 01 Ausgleichsabgabe (SGB IX) Rote Nummern: 16/2126, 16/2126A, 17/0927C, 17/1054, 17/1054 A, 17/1054 B Vorgang: 73. Sitzung des Hauptausschusses am 18. Februar 2015 Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: „SenGesSoz wird gebeten, dem Hauptausschuss zur Sitzung am 11.03.2015 das Konzept der Landesarbeitsgemeinschaften zur Rückführung von Ausgaben vorzulegen.“ Ich bitte, den Beschluss mit nachfolgender Darstellung als erledigt anzusehen. Hierzu wird berichtet: Wie in der Sitzung am 18.02. vereinbart, lege ich die beschriebene Unterlage („Konzept ... zur Konsolidierung der Mittel der Ausgleichsabgabe“) zur o. g. Fragestellung zu Ihrer Kenntnisnahme vor (s. Anlage). In Vertretung Dirk G e r s t l e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales

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steant
Textfeld
1054 C

27.02.2015 Seite 1

Konzept

des Integrationsamtes Berlin zur Konsolidierung der Mittel der Ausgleichsabgabe

Präambel

• Alle Beteiligten am Verfahren der Konsolidierung der Ausgleichsabgabe bekräftigen für die Bereiche IFD, WfbM und IP übereinstimmend die gute und sehr konstruktive Zusammenarbeit bei den Bemühungen, die Einschnitte durch die Einsparerfordernisse sozial verträglich sowohl im Innenbereich (Mitarbeiterverantwortung) als auch im Außenbereich zu den schwerbehinderten Menschen zu gestalten.

• Übereinstimmend wird die Absicht bekundet, bei verbesserter finanzieller Lage eine Qualifizierung der IFD-Struktur und den weiteren Ausbau von Integrationsprojekten anzustreben.

• Eine Ausschreibung der IFD-Leistungen durch das Integrationsamt unterstützt Herr Staatssekretär Gerstle nicht; der Meinungsbildungsprozess der ASMK zur Thematik Vergabe/Notwendigkeit von Ausschreibungen bleibt allerdings abzuwarten.

• Herr Staatssekretär Gerstle stellt in Aussicht, sich bei den Haushaltsberatungen für die Jahre 2016/2017 für die Aufnahme von Verpflichtungsermächtigungen einzusetzen, die längere Vertragslaufzeiten für die IFD ermöglichen würden.

• Alle Beteiligten verabreden eine Fortführung der Gespräche ab Spätherbst 2014 für die Planungen ab 2016 unter Leitung des Präsidenten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Herrn Allert.

27.02.2015 Seite 2

Strukturänderungen in den IFD

27.02.2015 Seite 3

Darstellung der Veränderungen in der Struktur der IFD

Leistungsarten der IFD ↓ zurzeit nach

Vertrag Ergebnis

6.6.14

Berufsbegleitung 40,55 48,50 Berufsbegleitung ./. 0,75 Stellen für Koordination

Job-Coaching 3,50 3,50 Job-Coaching bis 31.12.15, dann Reha-Träger

Unterstützte Beschäftigung 2,50 0,00 0,5 Stellen Verlagerung in Berufsbegleitung

AG Aufklärung, Schulung, Bildung 8,00 0,00 Aufgabe der AG ASB

Job-to-Job 7,00 0,00 1 Stelle Verlagerung in Berufsbegleitung

Spezialisierte Fallarbeit + Aufklärung 6,00

Spezialisierte Fallarbeit 0,00 2 Stellen Verlagerung in Berufsbegleitung

Spezialisierung Aufklärung 0,00 1,25 Stellen in Berufsbegleitung (keine Aufklärung)

Spezialisierung für hörbehinderte Menschen 4,50 4,50 unverändert

Teamleitung 6,75 4,75 Teamleitungsanteil neu, 2 in Berufsbegleitung

Koordination 1,00 0,75 unverändert: 0,25 Stellen = KLIFD, 0,5 Stellen Job-C.

Überregionale Öffentlichkeitsarbeit 0,00 0,00

Stellenumfang Summe 79,80 62,00

Vereinbarte Rahmenbedingungen:

• Der Stellenschlüssel bleibt unverändert bei 1:30 (IFD hbM 1:25, Enterability 1:15),

die Regelung der vorübergehenden Unter-/ Überschreitung von 15 % bleibt

bestehen;

• Mehrfachanrechnungen finden in den bisher vereinbarten Fallkonstellationen

(z.B. bei Unterstützter Beschäftigung) weiterhin statt;

• Die Strukturkosten (rd. 1/3 der Stellenpauschalen) für nicht mehr zu besetzende

Stellen werden längstens bis zum 31.12.2015 vom Integrationsamt in Höhe der

tatsächlichen Kosten anerkannt.

27.02.2015 Seite 4

2014 3 Arbeitsplätze „komm & sieh“

5 Arbeitsplätze „Nobis“

1 Arbeitsplatz „FÖV“

2015 7 Arbeitsplätze „Integra“

17 Arbeitsplätze „Proclusio“ + 35.000 € Zinszuschuss

5 Arbeitsplätze „Sarah Wiener“

Insgesamt bis 50 Arbeitsplätze für Erweiterung bis je 15.000 € investive Förderung bei 20 % Eigenanteil

Keine Darlehensgewährung, ggf. Zinszuschussgewährung

Integrationsprojekte

2016 Prüfung, ob neue Integrationsfirmen gefördert werden können

27.02.2015 II AbtL Seite 5

Werkstattförderung

2014 Fürstenbrunner Weg (Mosaik) = 561.614 €

Teltower Damm (WWB) = 661.932 €

Haus 8 (Stephanus-Werk.) = 780.355 €

2015

Neubau Tischlerei Teltower Damm = 180.000 €

Standortsicherung (BWB) = 225.000 €

Umbau Kamenzer Damm (FSD L-Werk) = 540.000 € Kapazitätserweiterung (VIA) =10.500 €

Erweiterung Aktenvernichtung (NBW) = 66.666 €

Ulmenhof (Stephanus-Werk.) = 505.338 €

Rohrlack (WWB) = 451.195 €

Ullsteinstr. (VIA) = 560.000 €

2016

80 % aus Mitteln der Agla

30 % aus Mitteln der Agla

Haus 20 (Stephanus-Werk.) = 600.000 €

30 % aus Mitteln der Agla

(Bei zeitlicher Verschiebung einzelner Projekte kann der tatsächliche Mittelabfluss

von der Jahresplanung abweichen)

Ab 2017 stehen jährlich maximal 500.000 € zur Förderung von WfbM zur Verfügung (30 % aus Mitteln der Agla)

2017

27.02.2015 Seite 6

Ziel: In 2015 keine Entnahme mehr aus der Rücklage

Leistungen an private Unternehmen

- Absenkung § 27 SchwbAV (Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen)

Leistungen an öffentlichen Dienst und öffentliche Unternehmen

- Absenkung § 27 SchwbAV (Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen)

Öffentlichkeitsarbeit

Um das Ziel zu erreichen, sind ergänzend zu den dargestellten Übereinkünften

Reduzierungen in den Bereichen

vorgenommen worden.

27.02.2015 Seite 7 Seite 7

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!