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Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 2. März 2015 und Soziales/ (0)229- 1600 Landesamt für Gesundheit und Soziales E-Mail: [email protected] – ZS C 1 – An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Landesamt für Gesundheit und Soziales Kapitel 1166 – Landesamt für Gesundheit und Soziales – Soziales – Maßnahmengruppe 01 Ausgleichsabgabe (SGB IX) Rote Nummern: 16/2126, 16/2126A, 17/0927C, 17/1054, 17/1054 A, 17/1054 B Vorgang: 73. Sitzung des Hauptausschusses am 18. Februar 2015 Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: „SenGesSoz wird gebeten, dem Hauptausschuss zur Sitzung am 11.03.2015 das Konzept der Landesarbeitsgemeinschaften zur Rückführung von Ausgaben vorzulegen.“ Ich bitte, den Beschluss mit nachfolgender Darstellung als erledigt anzusehen. Hierzu wird berichtet: Wie in der Sitzung am 18.02. vereinbart, lege ich die beschriebene Unterlage („Konzept ... zur Konsolidierung der Mittel der Ausgleichsabgabe“) zur o. g. Fragestellung zu Ihrer Kenntnisnahme vor (s. Anlage). In Vertretung Dirk G e r s t l e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
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27.02.2015 Seite 1
Konzept
des Integrationsamtes Berlin zur Konsolidierung der Mittel der Ausgleichsabgabe
Präambel
• Alle Beteiligten am Verfahren der Konsolidierung der Ausgleichsabgabe bekräftigen für die Bereiche IFD, WfbM und IP übereinstimmend die gute und sehr konstruktive Zusammenarbeit bei den Bemühungen, die Einschnitte durch die Einsparerfordernisse sozial verträglich sowohl im Innenbereich (Mitarbeiterverantwortung) als auch im Außenbereich zu den schwerbehinderten Menschen zu gestalten.
• Übereinstimmend wird die Absicht bekundet, bei verbesserter finanzieller Lage eine Qualifizierung der IFD-Struktur und den weiteren Ausbau von Integrationsprojekten anzustreben.
• Eine Ausschreibung der IFD-Leistungen durch das Integrationsamt unterstützt Herr Staatssekretär Gerstle nicht; der Meinungsbildungsprozess der ASMK zur Thematik Vergabe/Notwendigkeit von Ausschreibungen bleibt allerdings abzuwarten.
• Herr Staatssekretär Gerstle stellt in Aussicht, sich bei den Haushaltsberatungen für die Jahre 2016/2017 für die Aufnahme von Verpflichtungsermächtigungen einzusetzen, die längere Vertragslaufzeiten für die IFD ermöglichen würden.
• Alle Beteiligten verabreden eine Fortführung der Gespräche ab Spätherbst 2014 für die Planungen ab 2016 unter Leitung des Präsidenten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Herrn Allert.
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Strukturänderungen in den IFD
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Darstellung der Veränderungen in der Struktur der IFD
Leistungsarten der IFD ↓ zurzeit nach
Vertrag Ergebnis
6.6.14
Berufsbegleitung 40,55 48,50 Berufsbegleitung ./. 0,75 Stellen für Koordination
Job-Coaching 3,50 3,50 Job-Coaching bis 31.12.15, dann Reha-Träger
Unterstützte Beschäftigung 2,50 0,00 0,5 Stellen Verlagerung in Berufsbegleitung
AG Aufklärung, Schulung, Bildung 8,00 0,00 Aufgabe der AG ASB
Job-to-Job 7,00 0,00 1 Stelle Verlagerung in Berufsbegleitung
Spezialisierte Fallarbeit + Aufklärung 6,00
Spezialisierte Fallarbeit 0,00 2 Stellen Verlagerung in Berufsbegleitung
Spezialisierung Aufklärung 0,00 1,25 Stellen in Berufsbegleitung (keine Aufklärung)
Spezialisierung für hörbehinderte Menschen 4,50 4,50 unverändert
Teamleitung 6,75 4,75 Teamleitungsanteil neu, 2 in Berufsbegleitung
Koordination 1,00 0,75 unverändert: 0,25 Stellen = KLIFD, 0,5 Stellen Job-C.
Überregionale Öffentlichkeitsarbeit 0,00 0,00
Stellenumfang Summe 79,80 62,00
Vereinbarte Rahmenbedingungen:
• Der Stellenschlüssel bleibt unverändert bei 1:30 (IFD hbM 1:25, Enterability 1:15),
die Regelung der vorübergehenden Unter-/ Überschreitung von 15 % bleibt
bestehen;
• Mehrfachanrechnungen finden in den bisher vereinbarten Fallkonstellationen
(z.B. bei Unterstützter Beschäftigung) weiterhin statt;
• Die Strukturkosten (rd. 1/3 der Stellenpauschalen) für nicht mehr zu besetzende
Stellen werden längstens bis zum 31.12.2015 vom Integrationsamt in Höhe der
tatsächlichen Kosten anerkannt.
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2014 3 Arbeitsplätze „komm & sieh“
5 Arbeitsplätze „Nobis“
1 Arbeitsplatz „FÖV“
2015 7 Arbeitsplätze „Integra“
17 Arbeitsplätze „Proclusio“ + 35.000 € Zinszuschuss
5 Arbeitsplätze „Sarah Wiener“
Insgesamt bis 50 Arbeitsplätze für Erweiterung bis je 15.000 € investive Förderung bei 20 % Eigenanteil
Keine Darlehensgewährung, ggf. Zinszuschussgewährung
Integrationsprojekte
2016 Prüfung, ob neue Integrationsfirmen gefördert werden können
27.02.2015 II AbtL Seite 5
Werkstattförderung
2014 Fürstenbrunner Weg (Mosaik) = 561.614 €
Teltower Damm (WWB) = 661.932 €
Haus 8 (Stephanus-Werk.) = 780.355 €
2015
Neubau Tischlerei Teltower Damm = 180.000 €
Standortsicherung (BWB) = 225.000 €
Umbau Kamenzer Damm (FSD L-Werk) = 540.000 € Kapazitätserweiterung (VIA) =10.500 €
Erweiterung Aktenvernichtung (NBW) = 66.666 €
Ulmenhof (Stephanus-Werk.) = 505.338 €
Rohrlack (WWB) = 451.195 €
Ullsteinstr. (VIA) = 560.000 €
2016
80 % aus Mitteln der Agla
30 % aus Mitteln der Agla
Haus 20 (Stephanus-Werk.) = 600.000 €
30 % aus Mitteln der Agla
(Bei zeitlicher Verschiebung einzelner Projekte kann der tatsächliche Mittelabfluss
von der Jahresplanung abweichen)
Ab 2017 stehen jährlich maximal 500.000 € zur Förderung von WfbM zur Verfügung (30 % aus Mitteln der Agla)
2017
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Ziel: In 2015 keine Entnahme mehr aus der Rücklage
Leistungen an private Unternehmen
- Absenkung § 27 SchwbAV (Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen)
Leistungen an öffentlichen Dienst und öffentliche Unternehmen
- Absenkung § 27 SchwbAV (Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen)
Öffentlichkeitsarbeit
Um das Ziel zu erreichen, sind ergänzend zu den dargestellten Übereinkünften
Reduzierungen in den Bereichen
vorgenommen worden.