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Landwirtschaftliche Planung St.Galler Rheintal
Modul 2-4
STRATEGIE, ZIELSYSTEM und MASSNAHMEN
für die Landwirtschaft in den
Gemeinden des Vereins St.Galler Rheintal
Schlussbericht
Kanton St.Gallen
Volkswirtschaftsdepartement
Landwirtschaftliches Zentrum SG
2
Autoren
Flury&Giuliani GmbH
Agrar- und regionalwirtschaftliche Beratung, Sonneneggstrasse 30, 8006 Zürich
Christian Flury und Gianluca Giuliani
Landwirtschaftliches Zentrum SG
LZSG Rheinhof, Rheinhofstrasse 11, 9465 Salez
Jessica Zimmermann und Rolf Künzler
Zürich, Salez, 03.03.2015
Kanton St.Gallen
Volkswirtschaftsdepartement
Landwirtschaftliches Zentrum SG
3
Inhaltsverzeichnis
1 Übersicht und Einordnung LP-St.Galler Rheintal Module 2-4 ....................... 5
1.1 Auftrag für die Bearbeitung der Module 2-4 der LP St.Galler Rheintal .......... 5
1.2 Mitwirkung ..................................................................................................... 6
2 Modul 2 ............................................................................................................... 8
2.1 Vorgehen ....................................................................................................... 8
2.2 LP St. Galler Rheintal: Entwicklungsstrategien Landwirtschaft und ländlicher
Raum ...................................................................................................................... 9
3 Modul 3 ............................................................................................................. 13
3.1 Vorgehen ..................................................................................................... 13
3.2 Zielsystem LP St.Galler Rheintal ................................................................. 14
3.3 Vorgehen für die Bestimmung der Zielgewichtung ...................................... 18
3.4 Ergebnisse der Zielgewichtung ................................................................... 18
4 Modul 4 ............................................................................................................. 24
4.1 Vorgehen ..................................................................................................... 24
4.2 Umsetzung der Massnahmen ...................................................................... 25
4.3 Massnahmen – konkrete Umsetzung in Projekten ...................................... 25
4.3.1 Massnahmenpaket 1: Nachhaltige Bodenverbesserungen ................... 26
4.3.2 Massnahmenpaket 2: Erschliessungsinfrastruktur für künftige
Produktionsanforderungen ................................................................................ 29
4.3.3 Massnahmenpaket 3: Nutzflächen für Produktion sichern und Nutzung
Lebensraum koordinieren .................................................................................. 30
4.3.4 Massnahmenpaket 4: Produktionspotenzial optimal nutzen ................. 34
4.4 Definition der Aufgaben für die Umsetzung der Massnahmen .................... 37
4.4.1 Aufgaben des Leaders .......................................................................... 37
4.4.2 Aufgaben der Umsetzungsverantwortlichen.......................................... 37
4.5 Fazit………………………………………………..……………………………… 37
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Schema LP Module 1-4 (BLW, suissemelio, geosuisse, 2009) ......................... 5
Abbildung 2: Arbeitsschritte zur Strategieentwicklung und -bewertung (BLW, suissemelio,
geosuisse, 2009) ................................................................................................................... 8
Abbildung 3: Arbeitsschritte für den Aufbau des Zielsystems, die Definition von Indikatoren, die
Durchführung der Zielgewichtung und Bestimmung der Kernziele ........................................13
Abbildung 4: Auswertung Rücklauf zur Umfrage Zielgewichtung ..........................................18
Abbildung 5: Relative Gewichtung der vier Hauptziele über die einzelnen Interessensgruppen
hinweg ..................................................................................................................................19
Abbildung 6: Relative Gewichtung der Unterziele in den Interessensgruppen Landwirtschaft,
Natur- und Umweltschutz, Hochwasserschutz, Politische sowie Ortsgemeinden und Kantonale
sowie Bundesbehörden. .......................................................................................................20
Abbildung 7: Absolute Gewichtung der vier Hauptziele über die einzelnen Interessensgruppen
hinweg. .................................................................................................................................21
Abbildung 8: Absolute Gewichtung der Unterziele in den Interessensgruppen Landwirtschaft,
Natur- und Umweltschutz, Hochwasserschutz, Politische sowie Ortsgemeinden und Kantonale
sowie Bundesbehörden. .......................................................................................................22
Abbildung 9: Vergleich zwischen absoluter und relativer Gewichtung sowie Gesamtrang der
Unterziele. ............................................................................................................................22
Abbildung 10: Ablauf Modul 4 ...............................................................................................24
Beilagen
Protokolle:
Workshop 1: Strategieentwicklung
Workshop 2: Ziele formulieren
Workshop 3: Massnahmen formulieren
Workshop 4: Massnahmen prüfen
Workshop 5: Umsetzungsplanung
Weitere Beilagen:
LP St.Galler Rheintal: Validierter Referenzzustand
LP St.Galler Rheintal: Massnahmen
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1 Übersicht und Einordnung LP-St.Galler Rheintal Module 2-4
Das Modul 1 der LP St.Galler Rheintal mit der Analyse des IST-Zustands wurde am Land-
wirtschaftlichen Zentrum in Salez (LZSG) von September 2013 bis März 2014 bearbeitet. Der
definitive Schlussbericht wurde im April 2014 an den Verein St.Galler Rheintal ausgehändigt.
Das Modul 1 bildete die Grundlage für die weiteren Module 2-4 der Landwirtschaftlichen
Planung.
Abbildung 1: Schema LP Module 1-4 (BLW, suissemelio, geosuisse, 2009)
1.1 Auftrag für die Bearbeitung der Module 2-4 der LP St.Galler Rheintal
Auftraggeber für die Module 2-4 der LP St.Galler Rheintal ist der Verein St.Galler Rheintal mit
Sitz in Rebstein. Der Auftrag für die Module 2-4 der LP St.Galler Rheintal wurde an das
Landwirtschaftliche Zentrum in Salez (LZSG) in Zusammenarbeit mit dem Agrar- und
regionalwirtschaftlichen Beratungsbüro Flury&Giuliani GmbH aus Zürich erteilt. In persona
wird das LZSG vertreten durch Rolf Künzler und Jessica Zimmermann, Christian Flury und
Gianluca Giuliani vertreten die Flury&Giuliani GmbH.
Das zeitliche Vorgehen für die Bearbeitung der Module 2-4 war:
- Modul 2 „Strategie“: Abschluss bis Ende August 2014.
- Modul 3 „Ziele & Zielgewichtung“: Abschluss bis Ende Oktober 2014.
- Modul 4 „Massnahmen“: Abschluss bis Ende Februar 2015.
Im März 2015 sollen die Berichte in schriftlicher Form am den Auftraggeber übergeben werden.
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1.2 Mitwirkung
Die Mitwirkung verschiedener Interessensgruppen ist ein zentrales Element einer Landwirt-
schaftlichen Planung. Dieser Prozess ist für die Akzeptanz und damit auch für die Wirkung der
Landwirtschaftlichen Planung entscheidend. In den Modulen 2-4 der LP wurde daher sehr viel
Wert auf den Einbezug und die Mitwirkung von Akteuren, Betroffenen und Interessensgruppen
gelegt. So wurden in der Bearbeitung der Module 2-4 insgesamt fünf Workshops organisiert.
Dabei wurde in zwei verschiedenen Gremien gearbeitet: In einer Kerngruppe, bestehend vor
allem aus den direkt betroffenen Akteuren, wurde das Grobkonzept mit wichtigsten Inhalten
des jeweiligen Moduls erarbeitet. Diese Grundlagen wurden anschliessend von der
„erweiterten Kerngruppe“, in der neben den Akteuren auch weitere Betroffene und
verschiedene Interessensgruppen Einsitz hatten, validiert und weiterbearbeitet.
Der Kerngruppe gehörten an:
Teilnehmer Organisation
Bollhalder Werner AREG
Hostmann Markus BAFU
Stübi Anton BLW
Peterer Roger LWA SG
Hollenstein Kurt LWA SG
Nüesch Peter Präsident St.Galler Bauernverband
Wälter Roland Präsident RBK
Huber Rolf Präsident VSGR
Kreis Matthias Melioration der Rheinebene
Freund Walter Verein pro Kulturland u. Hochwasserschutz
Mähr Markus IRR
Durgiai Bruno IRR/BFH
Gäste
Schwärzler Erich Landesrat
Heine Walter Amt der Vorarlberger Landesregierung
Der „erweiterten Kerngruppe“ gehörten an:
Ämter AREG Bollhalder Werner
AREG Strauss Ueli
BAFU Hostmann Markus
BLW Stübi Anton
LWA Peterer Roger
LWA Hollenstein Kurt
ANJF Ackermann Guido
ANJF Thiel Dominik
Boden AFU SG Sutter Roman
Melioration der Rheinebene Technischer Leiter Kreis Matthias
Gemeindepräsidenten Oberriet Huber Rolf
St. Margrethen Friedauer Reto
Rebstein Eggenberger Andreas
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OG's OG Montlingen Herrsche Harald
OG Diepoldsau Georg Hutter
OG Marbach Kobelt Walter
StV OG Kriessern Baumgartner Marcel
St.Galler Bauernverband Präsident Nüesch Peter
Binnenkanal Leiter Rheinunternehmen Köppel Kurt
Präsident RBK Wälter Roland
Landwirtschaft Verein Rheintalwein Zünd Pino
Verein Rheintalwein Reimann Salome
Gemüsebauv. Rheintal Graf Hans
Gemüsebauv. Rheintal Nüesch Heinz
Gemüsebauv. Rheintal Kuster Rico
Landwirt SG Rheintal Kuster Peter
Landwirt SG Rheintal Schneider Bernhard
Landwirt SG Rheintal Oeler Josef
Landwirt SG Rheintal Zäch Felix
Landwirt SG Rheintal Sonderegger Bruno
Umwelt- und Naturschutz Pro Riet Hugentobler Ignaz
Pro Riet Weber Urs
Lebendiger Alpenrhein Indermauer Lukas
WWF SG Brülisauer Alfred
Pro Natura SG Meienberger Christian
Lebensraum Rheintal Stadler Benno A.
Lebensraum Rheintal Dietsche Roger
ProFisch Alpenrhein Benz Walter
Naturschutzgruppe Alta Rhy Lüchinger Paul
Naturschutzgruppe Alta Rhy Sonderegger Jürg
Verein pro Kulturland und Hochwasserschutz Freund Walter
IRR Projektleiter Rhesi Mähr Markus
Rheinbauleiter CH Dietsche Daniel
Rheinbauleiter Ö Vondrak Dieter
BFH Drugiai Bruno
VSGR Projektleiter Mathieu Andreas
LQB Beratung LQB Inauen Nicole
Forst Kantonsforstamt Rebmann Erwin
Wildhüter Kreis 2 Eugster Silvan
Kreis 1 Calderera Mirko
AGV Rheintal Präsident Wuffli René
Sekretär Thomas Bolt
Tourismus St.Gallen-Bodensee Direktor Baumann Frank
Bürger Rebstein Hohl Hans
Oberriet Lüchinger Anita
St. Margrethen Calvi Tiziano
Marbach Breu Alexander
Rüthi Büchel Hansruedi
Vertreter aus dem Vorarlberg Amt der Vorarlb. Landesregierung Heine Walter
Landesrat Schwärzler Erich
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2 Modul 2
2.1 Vorgehen
Die Hauptaufgaben im Modul 2 sind die Festlegung des Referenzzustandes sowie das
Formulieren einer Entwicklungsstrategie für die Landwirtschaft in den Gemeinden des Vereins
St.Galler Rheintal.
Abbildung 2: Arbeitsschritte zur Strategieentwicklung und -bewertung (BLW, suissemelio, geosuisse, 2009)
Die Ergebnisse des LP – Modul 1 Analyse der Ist-Situation dienten als Grundlage für die
Festlegung des Referenzzustandes. Das Landwirtschaftliche Zentrum Salez erstellte im April
2014 einen Entwurf des Referenzzustandes. Dieser Referenzzustand soll die Sicht aller
Beteiligten berücksichtigen und somit die gemeinsame Grundlage für die weiteren Schritte
sein.
Der 1. Workshop „Validieren des Referenzzustandes, Erarbeiten von Entwicklungsstrategien“
im Prozess der LP St.Galler Rheintal wurde am 8. Mai 2014 im Staatswingert in Frümsen
veranstaltet. Zu diesem Workshop wurde die Kerngruppe eingeladen. Ziele waren die
Validierung des Referenzzustandes sowie das Erarbeiten von möglichen Entwicklungs-
strategien. Die Leitung des Workshops oblag Christian Flury und Gianluca Giuliani. Der
validierte Referenzzustand sowie das Protokoll des 1. Workshops sind im Anhang beigefügt.
Anschliessend an den Workshop formulierten Christian Flury und Gianluca Giuliani einen
Strategieentwurf. Dieser Strategieentwurf wurde an einem 2. Workshop validiert. Genauere
Informationen hierzu finden Sie in den Ausführungen zu Modul 3. In nachfolgenden Kapitel 2.2
sind die validierten Entwicklungsstrategien für die Landwirtschaft im St.Galler Rheintal
festgehalten.
2.2 LP St. Galler Rheintal: Entwicklungsstrategien Landwirtschaft und ländlicher Raum
Sachbereich 1 „Landwirtschaftliche Produktion“: Nachhaltige Steigerung der Produktivität und der Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Produktions- und Verarbeitungskette
Themen Entwicklungsstrategie Ziele
Effiziente Nahrungsmittel-produktion
Die Rheintaler Landwirtschaft verfügt über gute Produktionsgrundlagen bzgl. Klima und Wasserversorgung. Bei den Böden gibt es grosse Unterschiede; einerseits finden sich sehr gute Böden mit einem hohen Produktionspotenzial, andererseits eignen sich ausgedehnte drainierte Flächen vorwiegend für den Grünfutterbau. Diese Produktionspotenziale sollen mit dem Ziel, einen Beitrag zur Ernährungssicherung zu leisten, gezielt genutzt werden, um wirtschaftlich Nahrungsmittel zu produzieren. Mit Blick auf den zunehmenden Wettbewerbsdruck und die insgesamt beschränkte Fläche liegt der Fokus auf einer Steigerung der Produktivität, bei gleichzeitiger Sicherung einer hohen Produktqualität.
U1: Nachhaltige Steigerung der Produktivität in der landwirtschaftlichen Produktion
Regional verankerte Produktions- und Verarbeitungskette
Im St. Galler Rheintal haben sich verschiedene Verarbeitungsbetriebe der ersten Stufe etabliert, die Roh-stoffe der Landwirtschaft verarbeiten und vermarkten. Dies gilt speziell für Gemüse und Milch. Diese Be-triebe tragen wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Wertschöpfung der Land- und Ernährungswirt-schaft in der Region bei. Eine wichtige Voraussetzung, um die Marktposition der Produktions- und Verarbei-tungsketten zu halten und auszubauen, ist, dass die nachgelagerten Verarbeitungsbetriebe und Vermarkter die notwendigen Mengen qualitativ hochstehender Rohstoffe in ihrem Einzugsgebiet beschaffen können. Entsprechend ist es Aufgabe der landwirtschaftlichen Produktion, diese Rohstoffe zu produzieren und die Zusammenarbeit mit der Verarbeitung zu stärken. Neben dem Image „Swissness“ und „Gentechfreie Region“ wird in der Produktion auf eine hohe Qualität wertgelegt.
U2: Sicherung der Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Rohstoffe für die nachgelagerten Verarbeitungsbetriebe und Vermarkter
Fokussierung auf Produktionszweige mit hoher Wertschöpfung
Der Hauptfokus in der Rheintaler Landwirtschaft liegt auf den Produktionszweigen Gemüsebau, Ackerbau und Milchproduktion. Soweit dies die verfügbaren Böden zulassen, ist eine Steigerung der Produktion in den pflanzlichen Produktionsbereichen durchaus erwünscht und anzustreben, um die gute Marktnachfrage zu decken. Dies setzt eine Spezialisierung in der Produktion und eine potenzialorientierte Nutzung der landwirt-schaftlichen Böden mit dem Schwerpunkt Gemüse- und Ackerbau voraus. Mit Blick auf die verfügbaren Ressourcen – insbesondere der in vielen Bereichen nur für den Futterbau nutzbaren Böden – muss auch der Tierhaltung, insbesondere der Milchviehhaltung, Sorge getragen werden.
U3: Gesamtheitliche Optimierung der Produktionssysteme der Rheintaler Landwirtschaft
Räumlich differenzierte Nutzung
Das Ziel einer nachhaltig und marktgerecht produzierenden Landwirtschaft ist auf allen politischen Ebenen verankert. Das Ziel steht in der Realität jedoch oft im Widerspruch zum Verständnis einer produzierenden Landwirtschaft als Puffer für sonstige Raumansprüche bzw. als Koppelprodukt der multifunktionalen Leistun-gen. Mit Blick auf die zukünftigen Herausforderungen muss die Produktion bei Interessenabwägungen zwischen verschiedenen Nutzungsansprüchen einen höheren Stellenwert haben.
U4: Festlegung räumlich differenzierter Nutzungsschwerpunkte mit Vorranggebieten für die landwirtschaftliche Produktion
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Sachbereich 2 „Gemeinwirtschaftliche Leistungen“: Gezielte und koordinierte Optimierung der ökologischen Leistungen und der Lebensraumqualität in der Region
Themen Entwicklungsstrategie Ziele
Ökologische Errungenschaften
Seit der Reform der Agrarpolitik in den 1990er Jahren kommt der Ökologisierung der Landwirtschaft eine hohe Bedeutung zu. Die Rheintaler Landwirtschaft hat sich in der Vergangenheit den entsprechenden Rahmenbedingungen angepasst und bewirtschaftet heute 11% der Nutzfläche als ökologische Ausgleichs-flächen. Der bisherige Weg wird mit der AP 14-17 fortgeschritten, indem die gemeinwirtschaftlichen Leistun-gen gezielter gefördert werden sollen. Eine Ausweitung der ökologischen Leistungen dürfte auf einzelbe-trieblicher Ebene jedoch schwierig sein oder steht im Widerspruch zur Nutzung des Produktionspotenzials. Auf überbetrieblicher bzw. regionaler Ebene dürften dagegen nach wie vor Potenziale zur Optimierung der ökologischen Leistungen bestehen, indem im Konsens mit allen Interessen (Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz, Hochwasserschutz) zusätzliche Biodiversitätsförderflächen an den dafür geeigneten Standorten ausgeschieden werden können.
U5: Regionale Optimierung der ökologischen Errungenschaften in der Kultur- und Naturlandschaft und im Siedlungsraum (inkl. Siedlungsränder)
Koordination gemeinwirtschaft-licher Projekte
Eine vielfältige und gepflegte Kultur- und Naturlandschaft sind wesentliche Bestandteile eines attraktiven Lebensraums. Die Vielfalt der Landschaft zeichnet sich im Rheintal durch den Wechsel naturnaher Erholungsräume und Schutzgebiete mit intensiv genutzten Räumen aus. Eine über das einzelne Landschaftselement bzw. die Bewirtschaftungseinheit hinausgehende Weiterentwicklung des Lebensraums mit dem Fokus Biodiversitätsförderflächen, Landschaftsqualität und Vernetzung setzt eine regionale Koordination oder teilweise Vereinigung der Projekte im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (z.B. LQP) voraus.
U6: Qualität des Lebensraums Rheintal standortorientiert und koordiniert weiterentwickeln
Bewusstsein für die Multifunktionalität der Landwirtschaft
Das Konzept der Multifunktionalität bildet die grundlegende Basis der Agrarpolitik in der Schweiz. Gemäss Konzept erbringt die Landwirtschaft eine Reihe von multifunktionalen Leistungen wie z.B. die Ernährungs-sicherung oder die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft. Diese Leistungen sind – wenn auch unter-schiedlich stark – unmittelbar an die Produktion marktfähiger Produkte gekoppelt. Auch wenn die Produk-tionsleistung der Landwirtschaft und der Beitrag zur Ernährungssicherung in letzter Zeit an Bedeutung ge-wonnen haben, konzentriert sich das Bewusstsein in der Bevölkerung primär auf Leistungen wie die Erhal-tung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Pflege der Kulturlandschaft oder das Tierwohl. Die Landwirt-schaft soll aber gleichermassen als Produzentin von Lebensmitteln und von gemeinwirtschaftlichen Leistungen wahrgenommen werden.
U7: Bewusstsein in der Bevölkerung für multifunktionale Leistungen und deren Koppelung an die landwirtschaftliche Produktion fördern.
Erhaltung und Pflege des Grünraums
Der Landwirtschaft kommt in der Erhaltung und Pflege des Grünraums eine Schlüsselrolle zu. Dies gilt nicht nur für die zur Produktion genutzten Flächen, sondern auch für naturnahe Schutzgebiete, Gewässerräume und ökologische Ausgleichsflächen. Vor dem Hintergrund, dass die Pflege des Grünraums eng mit der land-wirtschaftlichen Produktion gekoppelt ist, soll die Landwirtschaft wesentlich in die (extensive) Bewirtschaf-tung und den Unterhalt der Gewässerräume einbezogen werden.
U8: Pflege der Natur- und Gewässerräume erfolgt durch die Landwirtschaft als Teil der gemeinwirtschaftlichen Leistungen
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Sachbereich 3 „Technische Ressourcen und Betriebsstrukturen“: Bedarfsorientierter Unterhalt und Erneuerung der technischen Infrastrukturen und Optimierung der Flächenarrondierung
Themen Entwicklungsstrategie Ziele
Erschliessungs-infrastruktur für zukünftige Produktionsanfor-derungen
Wichtige Treiber der landwirtschaftlichen Strukturentwicklung sind der hohe Wettbewerbsdruck, der technische Fortschritt oder veränderte Konsumgewohnheiten. Der stetig voranschreitende technische Fortschritt ermöglicht es den Betrieben, effizienter zu produzieren und mehr Flächen zu bewirtschaften. Gleichzeitig nehmen mit dem technologischen Fortschritt der Kapitaleinsatz in der Landwirtschaft und der Einsatz arbeitssparender Mechanisierung (durch Lohnunternehmer) weiter zu. Deren Einsatz setzt aber eine entsprechende, auf die Produktionsanforderungen ausgerichtete Erschliessung (Strassen, Brücken) voraus, die zu erneuern ist. Als Grundlage braucht es eine koordinierte Planung über die Gemeindegrenzen hinaus
U9: Anpassung der Erschliessungsinfrastruktur an künftige Produktionsanforderungen
Unterhalt und Erneuerung der Drainagen
Ausgedehnte Flächen in der Rheintaler Talsohle sind drainierte Moor- und Halbmoorböden, die vor-wiegend für den Futterbau geeignet sind. Insgesamt unterhält die Melioration der Rheinebene rund 3760 ha drainierte Fläche. Der Sanierungsbedarf in den nächsten Jahren ist hoch, denn viele Rohre und Schächte stammen noch aus der Zeit, als das Meliorationsprojekt im St. Galler Rheintal durch-geführt wurde (1942-1962). Die Mittel für den Unterhalt dieser Infrastruktur müssen langfristig gesichert werden. Im Zusammenhang mit dem Unterhalt und der Erneuerung von Drainagen ist auch die Mög-lichkeit von Bodenverbesserungen zu beachten, indem sich Übersandungen und Drainagemass-nahmen gegenseitig unterstützen können.
U10: Langfristige Sicherung des Unterhalt und der Erneuerung der Drainagen
Arrondierung der Flächen
Die landwirtschaftlichen Produktionskosten werden neben weiteren Faktoren massgeblich von den Betriebsstrukturen und der Arrondierung der Flächen beeinflusst. Eine gezielte Arrondierung der Flächen ermöglicht einerseits eine effizientere Produktion, andererseits können die ökologischen Ausgleichsflächen der Landwirtschaft an geeigneten Standorten konzentriert und so die Qualität und Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen verbessert werden.
U11: Optimierung der Produktionseinheiten durch eine Bewirtschaftungsarrondierung
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Sachbereich 4 „Natürliche Ressourcen“: Nachhaltige Sicherung und Aufwertung der unabdingbaren Produktionsgrundlage Boden
Themen Entwicklungsstrategie Ziele
Sicherung der landwirtschaft-lichen Produktions-flächen
Als Folge der Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in den letzten Jahren umfangreiche landwirtschaftliche Nutzflächen verloren gegangen. Oft sind sehr gute Böden mit einem hohen Produk-tionspotenzial von der Versiegelung betroffen. Aber auch Ansprüche des Natur-, Umwelt- und Hoch-wasserschutzes tangieren die für die Produktion verfügbaren Flächen. Mit dem Ziel, die knappe Res-source Boden für die landwirtschaftliche Produktion langfristig zu erhalten, sollen die Interessen einer produzierenden Landwirtschaft im Zusammenhang mit allen Raumnutzungsfragen und ausserland-wirtschaftlichen Flächenansprüchen spezifisch berücksichtigt werden. Sofern Flächen für den Natur-, Umwelt- und Hochwasserschutz beansprucht werden, sollen diese für die Landwirtschaft weiterhin für eine Bewirtschaftung verfügbar sein – zumindest für eine extensive Bewirtschaftung.
U12: Umfang der landwirtschaftlichen Produktionsflächen auf Dauer sicherstellen
Erhaltung und Aufwertung des Produktions-potenzials
Die Rheintaler Landwirtschaft verfügt über gute Produktionsgrundlagen. Das milde Klima sowie die Möglichkeiten zur Bewässerung erlauben den Anbau von Acker- und Gemüsekulturen. Die Boden-qualität erlaubt dies jedoch nicht im selben Rahmen, sind doch ausgedehnte Flächen in der Talsohle drainierte Moor- und Halbmoorböden, die vorwiegend für den Grünfutterbau geeignet sind. Gleichzeitig sind Böden, die mit Blick auf ihre Eigenschaften zu intensiv genutzt werden, von einer deutlichen Bodensackung und -verdichtung betroffen. Ein Viertel aller drainierten Flächen weisen einen kritischen Flurabstand auf. Mit Blick auf diese Entwicklung kommt einer auf die nachhaltige Erhaltung der Boden-fruchtbarkeit ausgerichtete Nutzung eine zentrale Bedeutung zu. Gleichzeitig kann das Produktions-potenzial durch gezielte Bodenverbesserungen aufgewertet werden, so dass sich die aufgewerteten Flächen im Idealfall für den Anbau anspruchsvoller Acker- und Gemüsekulturen eignen.
U13: Qualität der Böden langfristig gewährleisten und gezielt aufwerten
Schutz und Nutzung der Ressource Wasser
Wasser ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser, der Industrie mit Gebrauchwasser, aber auch für die landwirtschaftliche Produktion. Um trockenbedingte Ernteverluste zu verhindern, müssen landwirtschaftliche Kulturen bewässert werden, wenn das Aus-mass und die Verteilung der Niederschläge den Wasserbedarf nicht decken. Dies erfolgt im Rheintal aus dem Grundwasser und aus den Oberflächengewässern. Grundvoraussetzung ist, dass sich die Bewässerung aus wirtschaftlicher Sicht lohnt. Dem Schutz des Grund- und Oberflächenwassers kommt damit auch aus landwirtschaftlicher Sicht eine zentrale Bedeutung zu.
U14: Ressource Wasser nachhaltig schützen und nutzen
3 Modul 3
3.1 Vorgehen
Zu der in Modul 2 erarbeiteten Strategie werden im Modul 3 konkrete Ziele erarbeitet. Dabei
wird die Struktur mit den vier Bereichen Landwirtschaftliche Produktion, Gemeinwirtschaftliche
Leistungen, Technische Ressourcen und Betriebsstrukturen sowie Natürliche Ressourcen
beibehalten.
Abbildung 3: Arbeitsschritte für den Aufbau des Zielsystems, die Definition von Indikatoren, die Durchführung der Zielgewichtung und Bestimmung der Kernziele
Das Modul 3 kann in drei Teile gegliedert werden. Zuerst werden aufbauend auf der Strategie
konkrete Ziele formuliert. Anschliessend werden diese Ziele gewichtet und auf der Grundlage
der Zielgewichtung die Kernziele bestimmt. Auch in diesem Schritt der Landwirtschaftlichen
Planung kommt dem Mitwirkungsprozess eine zentrale Bedeutung zu. So wurden die
Zielformulierungen, gemeinsam mit der Strategievalidierung, an einem 2. Workshop mit der
erweiterten Kerngruppe (vgl. unten) erarbeitet. Die Inputs aus dem Workshop wurden zu
einem Zielkatalog verarbeitet. Diese Ziele wurden zur Zielgewichtung in einen Fragebogen
verarbeitet, welcher an über hundert Teilnehmer aus verschiedenen Interessensgruppen
versandt wurde. Die ausgefüllten Fragebogen wurden ausgewertet und die Kernziele eruiert.
Am 1. Juli 2014 wurde am Ribelhof in Lüchingen der 2. Workshop mit der erweiterten Kern-
gruppe zum Thema „Strategien prüfen und Ziele formulieren“ durchgeführt. Ziele des Work-
shops waren die Prüfung und Validierung der Strategie sowie das Erarbeiten und Formulieren
von Zielen. Der Workshop wurde durch Christian Flury und Gianluca Giuliani geleitet. Nach
einer Einführung im Plenum wurde in Form eines World-Cafés weitergearbeitet. Die
Teilnehmer rotierten zwischen vier Posten, welche jeweils einem der vier Bereiche der LP
St.Galler Rheintal entsprachen. Die Posten wurden moderiert von Christian Flury und Gianluca
Giuliani sowie von Rolf Künzler und Jessica Zimmermann.
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Die Inputs dieses Workshops waren die Grundlage für die Formulierung des Zielsystems LP
St.Galler Rheintal. Das Protokoll mit den detaillierten Inhalten des 2. Workshops ist im Anhang
beigelegt.
3.2 Zielsystem LP St.Galler Rheintal
Das Zielsystem der LP St.Galler Rheintal besteht aus vier Hauptzielen mit jeweils drei bis vier
Unterzielen. Hauptziele sind:
Landwirtschaftliche Produktion: Produktivität und Wertschöpfung in der landwirtschaft-
lichen Produktion und in der regionalen Verarbeitung steigern.
Gemeinwirtschaftliche Leistungen: Ökologische Leistungen und Qualität des Lebensraum
in der Region koordiniert optimieren.
Technische Ressourcen und Betriebsstrukturen: Technische Infrastrukturen wie Er-
schliessung und Drainagen bedarfsorientiert unterhalten und erneuern sowie die Flächen-
arrondierung verbessern.
Natürliche Ressourcen: Landwirtschaftliche Produktionsgrundlage Boden langfristig sichern
und gezielt aufwerten.
In der folgenden Übersicht sind die entsprechenden Unterziele aufgeführt:
Zielsystem LP St.Galler Rheintal
Oberziel: Stärkung einer produktiven Land- und Ernährungswirtschaft im Rheintal über die Sicherung einer möglichst grossen Wertschöpfung aus der Produktion von Nahrungsmitteln und über die Erbringung der von der Gesellschaft erwünschten gemeinwirtschaftlichen Leistungen.
Hauptziel Nr. Beschreibung des Unterziels
Landwirtschaftliche Produktion: Produktivität und Wert-schöpfung in der land-wirtschaftlichen Produk-tion und in der regionalen Verarbeitung steigern.
U1 Produktivität der landwirtschaftlichen Produktion im Rheintal steigern: Mit dem Ziel, einen Beitrag zur Ernährungssicherung zu leisten und wirtschaftlich Nahrungsmittel zu produzieren, sollen die Produktionspotenziale der Böden in der Region möglichst gut genutzt werden. Angestrebt wird eine Steigerung der Produktivität in der Gesamtregion, indem auf den verfügbaren Böden insgesamt mehr produziert wird. Nach wie vor soll aber eine hohe Produktqualität gewährleistet werden.
U2 Verarbeitungsbetriebe mit genügend qualitativ hochwertigen Rohstoffen beliefern: In der Region haben sich für Gemüse und Milch erfolgreiche Produktions- und Verarbeitungsbetriebe wie z.B. Feldhof Gemüse oder Käserei Imlig etabliert. Damit die Verarbeiter ihre Marktposition halten und ausbauen können, muss die Land-wirtschaft die notwendigen Mengen qualitativ hochstehender Rohstoffe produzieren und ihre Zusammenarbeit mit den Verarbeitern stärken.
U3 Natürliches Produktionspotenzial für den Gemüse- und Ackerbau sowie für die Tierhaltung optimal nutzen: Schwerpunkte der Rheintaler Landwirtschaft sind der Gemüse- und Ackerbau und die Milchproduktion. Um die gute Nachfrage zu decken, soll die pflanzliche Produktion gesteigert werden. Die dafür geeigneten Böden sollen daher für den Gemüse- und Ackerbau genutzt werden – dies zu Lasten von Betriebszweigen mit einer tieferen Wertschöpfung. Da im Rheintal viele Flächen nur eine Grünlandnutzung nachhaltig zulassen, muss aber auch der Tierhaltung Sorge getragen werden.
U4 Für die landwirtschaftliche Produktion sollen im Rheintal Vorranggebiete festgelegt werden: Übergeordnetes Ziel ist eine nachhaltig und marktgerecht produzierende Landwirtschaft. Oft wird die Landwirtschaft und ihre Produktion aber als Puffer für andere Flächenansprüche bzw. als Koppelprodukt der multifunktionalen Leistungen gesehen. Dadurch wird die Produktion zunehmend eingeschränkt. Mit Blick auf die künftigen Herausforderungen – insbe-sondere der Ernährungssicherung – muss der Produktion gegenüber Flächenansprüchen aus Siedlung, Verkehr oder Um-weltschutz ein höherer Stellenwert zukommen.
Gemeinwirtschaftliche Leistungen: Ökologische Leistungen und Qualität des Lebens-raum in der Region koordiniert optimieren.
U5 Ökologische Leistungen in der Kultur- und Naturlandschaft und im Siedlungsraum regional optimieren: Eine Ausweitung der ökologischen Leistungen ist auf einzelbetrieblicher Ebene schwierig oder steht im Widerspruch zur Nutzung des natürlichen Produktionspotenzials. Auf überbetrieblicher und regionaler Ebene dürften dagegen nach wie vor Potenziale zur Verbesserung der ökologischen Leistungen bestehen. Dies gilt nicht nur für die Kultur- und Naturland-
schaft, sondern vielmehr auch im Siedlungsraum und an den Siedlungsrändern.
U6 Qualität des Lebensraums Rheintal koordiniert weiterentwickeln: Eine vielfältige und gepflegte Kultur- und Naturlandschaft zeichnen einen attraktiven Lebensraum aus. Die Vielfalt der Land-schaft ist im Rheintal durch den Wechsel naturnaher Erholungsräume und Schutzgebiete mit intensiv genutzten Räu-men geprägt. Eine Weiterentwicklung des Lebensraums mit dem Fokus Biodiversitätsförderflächen, Landschaftsqualität und Vernetzung setzt eine regionale Koordination der Projekte (z.B. LQP Rheintal) zu den gemeinwirtschaftlichen
Leistungen voraus.
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U7 Bewusstsein der Bevölkerung zur Bedeutung der landwirtschaftlichen Produktion fördern als Beitrag zur Ernährungssicherheit: Das Bewusstsein in der Bevölkerung konzentriert sich auf die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Pflege der Kulturlandschaft oder das Tierwohl. Die Bedeutung der landwirtschaftlichen Produktion und der Beitrag zur Ernährungssicherung sind dagegen wenig präsent. Die Landwirtschaft soll aber als Produ-zentin von Nahrungsmitteln und von gemeinwirtschaftlichen Leistungen wahrgenommen werden.
U8 Einbezug der produzierenden Landwirtschaft in die Pflege und den Unterhalt der naturnahen Schutzgebiete und Gewässerräume: Der Landwirtschaft kommt in der Erhaltung und Pflege des Grünraums eine Schlüsselrolle zu. Vor dem Hintergrund, dass die Pflege des Grünraums eng mit der landwirtschaftlichen Produktion gekoppelt ist, soll die Landwirtschaft wesentlich in die (extensive) Bewirtschaftung und den Unterhalt der naturnahen Schutzgebiete und der Gewässerräume einbe-
zogen werden
Technische Ressourcen und Betriebsstrukturen: Technische Infrastruk-turen wie Erschliessung und Drainagen bedarfs-orientiert unterhalten und erneuern sowie die Flächenarrondierung verbessern.
U9 Erschliessung an künftige Produktionsanforderungen anpassen: Die landwirtschaftliche Strukturentwicklung wird durch den Preis- und Wettbewerbsdruck, den technischen Forschritt und neue Konsumgewohnheiten beeinflusst. Der technische Fortschritt ermöglicht es den Betrieben, effizienter zu produzieren und mehr Flächen zu bewirtschaften. Dies setzt den Einsatz von neuen, schlagkräftigen Maschinen und einer arbeits-sparenden Mechanisierung (durch Lohnunternehmer) voraus. Dazu braucht es eine an die Produktionsanforderungen angepasste Erschliessung (Strassen, Brücken), die laufend erneuert werden muss. Grundlage dafür ist eine planerische
Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden im St.Galler Rheintal.
U10 Unterhalt und Erneuerung der Drainagen langfristig gewährleisten: Ein grosser Teil der Flächen in der Rheintaler Talsohle sind drainierte Moor- und Halbmoorböden. Diese sind vorwiegend für den Futterbau geeignet. Der Sanierungsbedarf der Drainagen ist in den nächsten Jahren hoch. Die Mittel für den Unter-halt dieser Infrastruktur müssen langfristig gesichert werden. Im Zusammenhang mit dem Unterhalt und der Erneuerung von Drainagen ist auch die Möglichkeit von Bodenverbesserungen zu beachten, indem sich Übersandungen und Drainagemassnahmen gegenseitig unterstützen können.
U11 Produktionseinheiten durch eine Arrondierung der Flächen optimieren: Die landwirtschaftlichen Produktionskosten sind unter anderem von den Betriebsstrukturen und der Arrondierung der Flächen beeinflusst. Eine verbesserte Arrondierung der Flächen ermöglicht eine effizientere Produktion, indem die Betriebe ihre Kosten senken können. Gleichzeitig können die ökologischen Ausgleichsflächen der Landwirtschaft durch eine Neuordnung der Flächen an den geeigneten Standorten konzentriert werden, was sich positiv auf die Qualität und
Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen auswirkt.
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Natürliche Ressourcen: Landwirtschaftliche Produtionsgrundlage Boden langfristig sichern und gezielt aufwerten.
U12 Landwirtschaftliche Produktionsflächen im heutigen Umfang dauerhaft sicherstellen: dem Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie der Flächen für den Natur-, Umwelt- und Hochwasserschutz gingen in den letzten Jahren viele landwirtschaftliche Nutzflächen verloren. Die knappe Ressource Boden soll aber lang-fristig für die landwirtschaftliche Produktion erhalten werden. Daher sollen die Interessen einer produzierenden Land-wirtschaft gegenüber den anderen Flächenansprüchen Priorität haben. Zudem sollen Flächen, die für den Natur-, Umwelt-
und Hochwasserschutz beansprucht werden, von der Landwirtschaft weiterhin bewirtschaftet werden können.
U13 Bodenfruchtbarkeit langfristig gewährleisten und Böden gezielt aufwerten: Ausgedehnte Flächen in der Talsohle drainierter Moor- und Halbmoorböden, die vorwiegend für den Grünfutterbau geeignet sind. Teilweise sind die Flächen durch eine zu intensive Nutzung von einer deutlichen Bodensackung und -verdichtung betroffen. Der langfristigen Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit muss daher in der Bewirtschaftung zwingend Rechnung getragen werden. Das Produktionspotenzial kann zudem durch Bodenverbesserungen aufgewertet werden, so dass sich die Flächen nachher im Idealfall für den Anbau von Acker- und Gemüsekulturen eignen. Die Nachhaltigkeit von Bodenver-besserungen setzt eine Anpassung der Bewirtschaftung voraus, um eine erneute Sackung der Böden zu verhindern.
U14 Ressource Wasser nachhaltig schützen und nutzen: Wasser ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser, der Industrie mit Ge-brauchwasser, aber auch für die landwirtschaftliche Produktion. Um trockenbedingte Ernteverluste zu verhindern, müssen landwirtschaftliche Kulturen bewässert werden. Dies erfolgt im Rheintal aus dem Grundwasser und aus den Oberflächen-gewässern. Grundvoraussetzung ist, dass sich die Bewässerung aus wirtschaftlicher Sicht lohnt. Dem Schutz des Grund- und Oberflächenwassers kommt damit auch aus landwirtschaftlicher Sicht eine zentrale Bedeutung zu.
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3.3 Vorgehen für die Bestimmung der Zielgewichtung
Das Zielsystem wurde in einer schriftlichen Umfrage einer Gewichtung unterzogen. Dabei wurden
in einem ersten Schritt die vier Hauptziele relativ gewichtet. Anschliessend wurden die zu jedem
Hauptziel dazugehörenden Unterziele gewichtet. Daraus entstand eine relative Gewichtung der
Unterziele für jedes Hauptziel. Schliesslich wurden die Unterziele auch absolut gewichtet, indem alle
Unterziele unabhängig voneinander gewichtet werden konnten. Daraus resultierte eine absolute
Gewichtung der Unterziele.
Die Umfragebogen für die Zielgewichtung wurden am 8. September 2014 an gut 100 Personen
versandt. Dabei wurden rund 60 Fragebogen an die Mitglieder der erweiterten Kerngruppe ver-
schickt. Diese Gruppe wurde um zusätzliche Vertreter von verschiedenen Interessensgruppen er-
weitert, um fundierte Aussagen über die Gewichtung einer Interessensgruppe machen zu können.
Dabei wurden das Gewicht speziell auf die Interessensgruppen Landwirtschaft, Umwelt- und
Naturschutz sowie auf die Politischen Gemeinden und die Ortsgemeinden gelegt. Von den effektiv
versandten 103 Fragbogen wurden 75 Stück ausgefüllt, zurückgesandt und ausgewertet.
Interessensgruppe Angeschriebene Personen Rücklauf
Landwirtschaft 21 17
Natur- und Umweltschutz 19 12
Hochwasserschutz 6 5
Wirtschaft 4 2
Forstwirtschaft/Jagd 5 4
Melioration Rheinebene 1 1
Politische Gemeinden 12 8
Ortsgemeinden 18 15
Kantonale Behörde/Bundesbehörde 12 8
Andere (Bürger) 5 3
Total 103 75
Abbildung 4: Auswertung Rücklauf zur Umfrage Zielgewichtung
3.4 Ergebnisse der Zielgewichtung
In der relativen Gewichtung der vier Hauptziele „Produktion“ (H1), „Gemeinwirtschaftliche
Leistungen“ (H2), „Technische Ressourcen“ (H3) und „Natürliche Ressourcen“ (H4) wurde jedem
Hauptziel ein Wert zugewiesen, der die Relevanz gegenüber den anderen Hauptzielen wider-
spiegelt. Über alle Antwortenden hinweg werden die Hauptziele H1, H2 und H4 mit 26-28% praktisch
gleich bewertet. H3 hat mit 20% einen leicht tieferen Wert, ist aber immer noch bedeutend.
In den weiteren Ausführungen liegt der Fokus vor allem auf den Interessensgruppen Landwirtschaft,
Natur- und Umweltschutz, Ortsgemeinden, Politische Gemeinden sowie kantonale und
Bundesbehörden, da diese robuste Ergebnisse liefern. Bei den anderen Interessensgruppen
existieren dafür zu wenig Antworten.
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Von der Landwirtschaft werden die Produktionsziele mit 39% überdurchschnittlich hoch bewertet,
wohingegen die Gemeinwirtschaftlichen Leistungen mit 9% deutlich weniger wichtig sind. Die
Produktionsziele werden mit 31% bzw. 33% ebenfalls von den politischen Gemeinden und
Ortsgemeinden hoch bewertet. Ein anderes Bild zeigt sich beim Natur- und Umweltschutz, der die
gemeinwirtschaftlichen Leistungen mit 50% sehr hoch bewertet, dem Produktionsziel zu
Produktivität und Wertschöpfung dagegen nur einen tiefen Stellenwert zumisst. Auch für die
Behörden sind die gemeinwirtschaftlichen Leistungen mit 32% sehr wichtig. Die Natürlichen
Ressourcen mit der langfristigen Sicherung der Produktionsgrundlage Boden werden hingegen
durch die Behörden und Ortsgemeinden besonders hoch bewertet.
Abbildung 5: Relative Gewichtung der vier Hauptziele über die einzelnen Interessensgruppen hinweg
Insgesamt entsprechen die Gewichtungen der Hauptziele für die wichtigsten Interessensgruppen
weitgehend den Erwartungen. Überdurchschnittlich hoch gewichtet werden die Hauptziele von
folgenden Interessensgruppen:
- „Produktion“: Landwirtschaft, Ortsgemeinden, politische Gemeinden
- „Gemeinwirtschaftliche Leistungen“: Forstwirtschaft und Jagd, Natur- und Umweltschutz,
Hochwasserschutz
- „Technische Ressourcen“: Landwirtschaft, Hochwasserschutz, Ortsgemeinden
- „Natürliche Ressourcen“: Landwirtschaft, Ortsgemeinden, Kantonale Behörden / Bundes-
behörden.
Die unterschiedlichen Vorstellungen der Interessensgruppen zeigen sich auch bei der Gewichtung
der Unterziele klar (Abb. 5). So sind für die Landwirtschaft die Unterziele „Unterhalt und Erneuerung
Drainagen“ (U10), „Produktionsflächen sichern“ (U12), „Produktivität steigern“ (U1) und
39
13 1725
16 20
31 33
1620
9
5035
30 51
20
2515
3228
24
13
22 15
14
20
20
2216
30
28 25 26 30
19
40
2430
36
23
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10%
20%
30%
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50%
60%
70%
80%
90%
100%
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H4
H3
H2
H1
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„Vorranggebiete für Produktion bezeichnen“ (U4) besonders wichtig. Der Natur- und Umweltschutz
hingegen stuft die Unterziele „Lebensraum weiter entwickeln“ (U6), „Einbezug Landwirtschaft in
Pflege und Unterhalt naturnaher Schutzgebiete und Gewässerräume“ (U8), „Ressource Wasser
schützen und nutzen“ (U14) und „ökologische Leistungen regional optimieren“ (U5) als wichtig ein.
Für den Hochwasserschutz stehen „Einbezug Landwirtschaft in Pflege und Unterhalt der Schutz-
gebiete und Gewässerräume“ (U8), „Bodenfruchtbarkeit gewährleisten und Böden aufwerten“ (U13)
sowie „Ressource Wasser schützen und nutzen“ (U14) im Vordergrund. Für die Politischen
Gemeinden sind primär die Ziele „Bodenfruchtbarkeit gewährleisten und Böden aufwerten“ (U13),
„Produktionspotenzial optimal nutzen“ (U3) und „Produktivität steigern“ (U1) wichtig, während die
Ortsgemeinden sich in erster Linie für die Unterziele „Bodenfruchtbarkeit gewährleisten und Böden
aufwerten“ (U13), „Ressource Wasser schützen und nutzen“ (U14) sowie „Unterhalt und Erneuerung
Drainagen“ (U10) aussprechen. Die Behörden schliesslich stufen „Bodenfruchtbarkeit gewährleisten
und Böden aufwerten“ (U13) und „Ressource Wasser schützen und nutzen“ (U14) besonders hoch
ein.
Abbildung 6: Relative Gewichtung der Unterziele in den Interessensgruppen Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz, Hochwasserschutz, Politische sowie Ortsgemeinden und Kantonale sowie Bundesbehörden.
Wie oben angesprochen, wurde zusätzlich zur relativen Gewichtung eine absolute Zielgewichtung
vorgenommen, in der jedem Unterziel unabhängig von den übrigen Zielen ein Gewicht gegeben
wurde. Dadurch kamen die Präferenzen der einzelnen Interessensgruppen besser zum Ausdruck,
da auch untergeordnete Ziele hoch gewichtet werden konnten. Der Unterschied in der Bewertung
zwischen relativer und absoluter Gewichtung der einzelnen Unterziele war aber gering (Abb. 6).
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Abbildung 7: Absolute Gewichtung der vier Hauptziele über die einzelnen Interessensgruppen hinweg.
Die wichtigsten Unterziele sind für die Landwirtschaft „Produktionsflächen sichern“ (U12), „Boden-
fruchtbarkeit gewährleisten und Böden aufwerten“ (U13), „Vorranggebiete für Produktion be-
zeichnen“ (U4) sowie „Bewusstsein Bevölkerung für Produktion“ (U7). Im Natur- und Umweltschutz
werden „Qualität Lebensraum weiter entwickeln“ (U6), „Ressource Wasser schützen und nutzen“
(U14), „Einbezug Landwirtschaft in Pflege und Unterhalt naturnahe Schutzgebiete und Gewässer-
räume“ (U8) und „ökologische Leistungen regional optimieren“ (U5) gewählt. Der Hochwasserschutz
fokussiert auf „Einbezug Landwirtschaft in Pflege und Unterhalt Schutzgebiete und Gewässerräume“
(U8), „Ressource Wasser schützen und nutzen“ (U14) sowie „Qualität Lebensraum weiter
entwickeln“ (U6). Die Politischen Gemeinden gewichten „Bodenfruchtbarkeit gewährleisten und
Böden aufwerten“ (U13), „Ressource Wasser schützen und nutzen“ (U14), und „Einbezug
Landwirtschaft in Pflege und Unterhalt naturnaher Schutzgebiete und Gewässerräume“ (U8) hoch.
Die Ortsgemeinden wählen „Bodenfruchtbarkeit gewährleisten und Böden aufwerten“ (U13),
„Ressource Wasser schützen und nutzen“ (U14), „Produktionsflächen sichern“ (U12), und „Unterhalt
und Erneuerung Drainagen“ (U10). Die Behörden stufen schliesslich „Ressource Wasser schützen
und nutzen“ (U14) sowie „Produktionsflächen sichern“ (U12) hoch ein (Abb. 7).
54%24% 32% 49%
27%52% 42% 42%
38% 40%
31% 40% 42% 49% 43% 35% 41% 30% 42% 46%
40%18% 26% 39% 19%
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31% 32% 31%
38% 23% 23% 29% 21%39% 30% 32% 33% 33%
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Abbildung 8: Absolute Gewichtung der Unterziele in den Interessensgruppen Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz, Hochwasserschutz, Politische sowie Ortsgemeinden und Kantonale sowie Bundesbehörden.
Abbildung 8 zeigt den Vergleich zwischen der absoluten und der relativen Gewichtung der Unter-
ziele. Je näher die Ränge der Unterziele an der Diagonalen sind, desto konsistenter sind die
absolute und die relative Gewichtung. Die beiden grauen Quadranten zeigen jeweils die am
höchsten (rechts oben) und die am tiefsten (links unten) bewerteten Unterziele. In der rechten Hälfte
ist der Gesamtrang aus der Summe der relativen und der absoluten Gewichtung erstellt.
Abbildung 9: Vergleich zwischen absoluter und relativer Gewichtung sowie Gesamtrang der Unterziele.
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Die fünf wichtigsten Unterziele über alle Interessensgruppen hinweg sind: „Ressource Wasser
schützen und nutzen“ (U14), „Unterhalt und Erneuerung Drainagen“ (U10), „Bodenfruchtbarkeit
gewährleisten und Böden aufwerten“ (U13), „Qualität Lebensraum weiter entwickeln“ (U6), und
„Natürliches Produktionspotenzial optimal nutzen“ (U3). Die fünf unwichtigsten Ziele über alle
Interessensgruppen sind: „Vorranggebiete für Produktion bezeichnen“ (U4), „Verarbeitungsbetriebe
mit genügend hochwertigen Rohstoffen beliefern“ (U2), „Ökologische Leistungen regional
optimieren“ (U5), „Erschliessung an künftige Produktionsanforderungen anpassen“ (U9) sowie
„Produktivität steigern“ (U1).
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4 Modul 4
4.1 Vorgehen
Für die im Modul 3 eruierten wichtigsten Ziele werden im Modul 4 praktische Massnahmen definiert
und zu Massnahmenkonzepten zusammengefügt; die anschliessende Projektierung bereitet die
konkrete Umsetzung vor. Zudem werden diejenigen Massnahmen bewertet, welche sich auf die
Kernziele beziehen und damit beantwortet, wie diese durch die vorgesehenen Massnahmen erreicht
werden. Mit der vorausschauenden Überprüfung wird die Projektierung mit konkreten Informationen
zur Wirkung der Massnahmen unterstützt und die durch das Projekt entstehenden Vorteile werden
aufgezeigt. Das Modul umfasst drei Arbeitsschritte:
Abbildung 10: Ablauf Modul 4
Der 3. Workshop LP – Massnahmen erarbeiten wurde am 31.10.14 mit der Kerngruppe am Land-
wirtschaftlichen Zentrum in Salez durchgeführt. Der Workshop wurde von Christian Flury und
Gianluca Giuliani geleitet. Am Workshop wurden zuerst nochmals die Ergebnisse der Zielge-
wichtung vorgestellt. Anschliessend erarbeiteten die Teilnehmer konkrete Massnahmenvorschläge,
welche dann im Plenum zu Massnahmenpaketen zusammengeführt wurden. Das Protokoll des
Workshops liegt dem Bericht bei.
Der 4. Workshop LP- Massnahmen prüfen wurde am 2.12.14 gemeinsam mit der erweiterten Kern-
gruppe am Ribelhof in Lüchingen durchgeführt. Der Workshop wurde wiederum von Christian Flury
und Gianluca Giuliani geleitet. Am Workshop wurden nochmals die Ergebnisse der Zielgewichtung
vorgestellt und diskutiert. Anschliessend wurden die im 3. Workshop erarbeiteten Massnahmen kurz
vorgestellt. Darauffolgend wurden die vorgestellten Massnahmenpakete an vier verschiedenen
Posten mit den Teilnehmern diskutiert und ergänzt. Zum Abschluss wurden die Ergebnisse aus den
Diskussionen im Plenum nochmals präsentiert. Das Protokoll des Workshops liegt dem Bericht bei.
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4.2 Umsetzung der Massnahmen
Den Auftraggebern der LP St.Galler Rheintal, den Mitgliedern der Kerngruppe sowie der erweiterten
Kerngruppe war es ein grosses Anliegen, dass die erarbeiteten Massnahmen effektiv umgesetzt
werden. Eine Landwirtschaftliche Planung ist kein Instrument, mit dem Akteure letztlich gezwungen
werden können, eine Massnahme umzusetzen. Vielmehr wird in der Planung der Umsetzung der
Massnahmen auf ein gemeinsames Verantwortungsgefühl gesetzt. Dabei ist es entscheidend, klare
Strukturen für die Umsetzung der Massnahmen zu planen und vorzugeben. Um die
Umsetzungsverantwortung der Massnahmen zu detaillieren sowie den Ablauf und die Struktur der
Umsetzung zu planen, wurde ein 5. Workshop LP – Umsetzungsplanung mit den Mitgliedern der
Kerngruppe und den Umsetzungsverantwortlichen organisiert.
Der 5. Workshop LP- Umsetzungsplanung wurde am 17.2.2015 gemeinsam den Mitgliedern der
Kerngruppe und den Umsetzungsverantwortlichen durchgeführt. Der Workshop wurde wiederum
von Christian Flury und Gianluca Giuliani geleitet. In einem ersten Abschnitt des Workshops wurden
die Massnahmen abschliessend diskutiert und bereinigt. In einem zweiten Abschnitt wurde dann die
Umsetzung der Massnahmen konkret geplant. Für jede Massnahme wurde die Umsetzungs-
verantwortung in persona festgelegt. Ebenfalls festgehalten wurde, welche Behörden,
Organisationen und Interessensgruppen in der Umsetzung der jeweiligen Massnahme mit ein-
zubeziehen sind. So wurde letztlich für jede Massnahme ein Massnahmenblatt erstellt. Das Protokoll
des Workshops sowie die definitiv überarbeiteten Massnahmenpakete liegen dem Bericht bei.
4.3 Massnahmen – konkrete Umsetzung in Projekten
Massnahmenübersicht
Massnahmenpaket 1: Nachhaltige Bodenverbesserungen
Identifizieren und priorisieren der aufzuwertenden Böden
Erstellung und fortlaufende Betreuung einer Liste von „bewilligten“/“geplanten“ Projekten für Bodenverbesserungen
Stetige Weiterentwicklung des Verfahrens für Bodenverbesserungen
Sanierung Drainagenetz
Massnahmenpaket 2: Erschlies-sungsinfrastruktur für künftige Pro-duktionsanforderungen anpassen
Erschliessungskonzept mit Hauptachsen erarbeiten
Erschliessungsinfrastruktur für künftige landwirtschaftliche Bewirtschaftung optimieren
Massnahmenpaket 3: Nutzflächen für Produktion sicher und Nutzung Lebensraum koordinieren
Eintrag der landwirtschaftlichen Nutzflächen in einer regional koordinierten Sachplanung
Verwendung von Mitteln aus der Mehrwertabgabe für landwirtschaftliche Projekte
Festlegung von Ökoflächenpools ausserhalb der Fruchtfolgeflächen
Sicherstellung der für den Hochwasserschutz notwendigen Flächen
Massnahmenpaket 4: Produk-tionspotenzial optimal nutzen
Grundlagen zur Förderung und Realisierung von Fruchtfolge-Gemeinschaften vorbereiten
Schaffung der Planungsgrundlagen für zeitgemässe, ressourceneffiziente Bewässerungssysteme
Gewinnbringende Nutzung von Schutzgebieten bzw. Ökoflächen durch die Landwirtschaft
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4.3.1 Massnahmenpaket 1: Nachhaltige Bodenverbesserungen
Hintergrund und Auslöser
Ende 1940 genehmigte die St.Galler Regierung ein Projekt für umfassende Melioration im Rheintal
zwischen dem Blattenberg bei Oberriet und dem Monstein in Au. Diesem Projekt sprachen die
Eidgenössischen Räte einen Bundesbeitrag von 60 Prozent der Kosten zu. Das St.Galler Volk
bewilligte das Projekt ebenfalls noch 1941 mit einem hohen Ja-Stimmenanteil. Im Zuge dieses
Meliorationsprojekts wurden zwischen 1942 und 1962 ca. 4‘200 ha melioriert. Durch die Ent-
wässerung und die Kultivierung wurden die anstehenden torfigen Böden nach und nach zu gut
nutzbaren organischen Böden umgebaut. Seither ist augenscheinlich geworden, dass die Nutzung
dieser Böden zunehmend Probleme verursacht. Dafür verantwortlich sind die bekannten
Erscheinungen von Setzung, Sackung und Torfverzehr. Um die Fruchtbarkeit ihrer Böden zu
bewahren und diese als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft zu erhalten, suchten die
Beteiligten nach einem Weg, um die Bodennutzung nachhaltig zu verbessern
Das Gesetz über die Melioration der Rheinebene und die Errichtung eines Arbeitsbeschaffungs-
kontos (sGS 633.3) definiert ein kantonales Werk „Melioration der Rheinebene“. Der Zweck dieses
Werks ist die Melioration der Rheinebene in den Gemeinden Au, Berneck, Balgach, Diepoldsau,
Widnau, Rebstein, Marbach, Altstätten, Eichberg und Oberriet auf Grund des vom Regierungsrate
genehmigten Projektes durchzuführen und zu unterhalten. Die Melioration unterhält heute rund 3760
ha drainierte Fläche. Kritisch zu betrachten ist speziell die Thematik des Flurabstands. Angestrebt
wird ein Flurabstand von einem Meter, bei Torfböden mehr. Ca. ein Viertel der drainierten Flächen
haben einen kritischen Flurabstand von unter einem halben Meter.
Um den gewünschten Flurabstand wieder herzustellen resp. zu verbessern, ist eine Tieferlegung
der Drainagen ist keine nachhaltige Lösung. Vielmehr soll die Sanierung der Drainage-Leitungen
koordiniert mit Bodenverbesserungsmassnahmen erfolgen und so eine nachhaltige Melioration
erreicht werden. Speziell bei einer Realisation des Projektes Rhesi fallen grosse Mengen
Bodenmaterial an, welches sinnvollerweise für Bodenverbesserungsmassnahmen eingesetzt
werden soll.
Ziele
U13: Bodenfruchtbarkeit langfristig gewährleisten und Böden gezielt aufwerten unter
Berücksichtigung der Grossbaustellen, Rheintaler Binnenkanal und Rhesi
U10: Unterhalt und Erneuerung der Drainagen langfristig gewährleisten
Massnahmen und erwartete Resultate
Identifizieren und priorisieren der aufzuwertenden Böden
Erstellung und fortlaufende Betreuung einer Liste von „bewilligten“/“geplanten“ Projekten für
Bodenverbesserungen
Stetige Weiterentwicklung des Verfahrens für Bodenverbesserungen
Sanierung Drainagenetz
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MP1 – M1: Identifizieren und priorisieren der aufzuwertenden Böden
Umsetzungsverantwortung: Die Rheintaler Ortsgemeinden
Beschrieb:
Im Perimeter der Landw. Planung sollen Böden, welche einer Aufwertung bedürfen, identifiziert werden.
Dabei sollen insbesondere folgende Kriterien erfasst werden:
Parzelle (inkl. m2)
Zusammensetzung des Bodens
Flurabstand
Zielsetzung der Bodenverbesserungsmassnahmen
Geeignetes Material für Bodenverbesserungsmassnahmen festhalten
Aktuelle Nutzung (Gemüse-, Acker-, Futterbau oder Biodiversitätsnutzung)
Zufahrt
Drainageleitungen (Zustand…)
Eigentümer/Bewirtschafter
Die Identifizierung ist die Grundlage für die Planung und Koordination von Bodenverbesserungsprojekten.
Miteinbezug:
(nicht abschliessend)
Melioration der Rheinebene, Politische Gemeinden, öffentliche und
private Eigentümer, Pächter, Strasseneigentümer
Zeitlicher Horizont: Erstbeurteilung bis Ende 2016
Bemerkung: -
MP1 – M2: Erstellung und fortlaufende Betreuung einer Liste von „bewilligten“/“geplanten“
Projekten für Bodenverbesserungen
Umsetzungsverantwortung: Die Rheintaler Ortsgemeinden
Beschrieb:
Zurzeit laufen die Bewilligungsverfahren für Bodenverbesserungsprojekte, sofern sie korrekt aufgesetzt
werden, unkompliziert. Längerfristig wird ein zweistufiges Bewilligungsverfahren für Bodenverbesserungs-
projekte angestrebt. Dabei sollen Projekte vorgängig bewilligt werden, ohne genaue Kenntnis, woher das
verwendete Material kommt. Die Bewilligung wird dann in einem zweiten Schritt erteilt, sobald geeignetes
Material für ein Projekt vorliegt. In diesem Schritt wird auch die Eignung des Materials geprüft.
Die Ortsgemeinden sollen als Anlaufstelle für Fragen betreffend der Bewilligung und der Durchführung von
Bodenverbesserungen fungieren.
Miteinbezug:
(nicht abschliessend)
Melioration der Rheinebene, politische Gemeinden, kantonale
Behörden/Amtsstellen, Grundeigentümer
Zeitlicher Horizont: Kontinuierliche Aufgabe
Im Kanton St.Gallen wird zurzeit an einem vereinfachten Verfahren für die
Bewilligung von Bodenverbesserungsprojekten gearbeitet. Bis in zwei
Jahren (ca. Ende 2016) soll dieses Verfahren feststehen.
Bemerkung: Im konkreten Fall soll auf eine sinnvolle Etappierung von Projekten ge-
achtet werden. Ziel ist es, das in der Region anfallende Material, soweit
dieses geeignet ist, konsequent für Bodenverbesserungen zu nutzen.
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Bodenverbesserungen „ersetzen“ Sanierungen der Drainage nicht, sie
sind vielmehr ergänzend und müssen koordiniert werden.
MP1 – M3: Stetige Weiterentwicklung des Verfahrens für Bodenverbesserungen
Umsetzungsverantwortung: Die Rheintaler Ortsgemeinden
Beschrieb:
Aufbauend auf den Erfahrungen der bisher durchgeführten Projekte wird das (technische) Verfahren für
Bodenverbesserungen systematisch weiterentwickelt. Hierzu gehört insbesondere auch die klare Regelung
der Folgebewirtschaftung nach einer Bodenverbesserung.
Miteinbezug:
(nicht abschliessend)
Evtl. „Erfahrungsgruppe“ mit Melioration der Rheinebene, LZSG, Die
Rheintaler Ortsgemeinden, evtl. Ökobüro einbeziehen, kantonale
Behörden/Amtsstellen, evtl. Bewirtschafter
Zeitlicher Horizont: Kontinuierliche Aufgabe
Bemerkung: Die Erfahrungen aus den Pilotprojekten bilden die Basis für eine stetige
Weiterentwicklung des Verfahrens.
MP1 – M4: Sanierung Drainagenetz
Umsetzungsverantwortung: Melioration der Rheinebene
Beschrieb:
Der Sanierungsbedarf beim Drainagenetz ist in den nächsten Jahren hoch, da viele Rohre und Schächte
noch aus der Zeit stammen, als das Meliorationsprojekt im St. Galler Rheintal durchgeführt wurde (1942-
1962). Entsprechend ist die laufende Aufgabe der Melioration fortzuführen und das Drainagenetz
etappenweise zu sanieren.
Miteinbezug:
(nicht abschliessend)
Zeitlicher Horizont: Kontinuierliche Aufgabe
Bemerkung: Da dies eine laufende Aufgabe der Melioration der Rheinebene ist,
werden hier keine weiteren Ausführungen zur Umsetzung gemacht. Im
Zusammenhang mit dem Unterhalt und der Erneuerung von Drainagen ist
zu beachten, dass sich Übersandungen und Drainagemassnahmen
gegenseitig unterstützen können. Entsprechend ist eine gute Koordination
zwischen der Drainagesanierung und Bodenverbesserung unabdingbar.
4.3.2 Massnahmenpaket 2: Erschliessungsinfrastruktur für künftige
Produktionsanforderungen
Hintergrund und Auslöser
Die Erschliessung der Landwirtschaftsbetriebe aber auch der Landwirtschaftlichen
Nutzflächen ist ein wichtiges Thema. Die in der Landwirtschaft eingesetzten Maschinen
werden in der Tendenz grösser und schwerer. Ein Einflussfaktor für diesen Trend ist die
höhere Schlagkraft, welche die Betriebe heute – auch aufgrund der stetig sinkenden Zahl der
in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeitskräfte und der damit steigenden Flächenintensität
– brauchen. Daneben gibt es vor allem im Bereich Erntetechnik höhere Gewichte, welche auf
den Bewirtschaftungsstrassen lasten. Andererseits ist heute die Hofabfuhr auf Milchwirt-
schaftsbetrieben Standard. Auch hier werden höhere Anforderungen an die landwirtschaftlich
genutzten Strassen gestellt. Vielfach sind aber weniger die Strassen ein Problem, sondern die
Gewichtsbeschränkungen der Brücken.
Das Thema der Erschliessung ist jedoch nicht nur in der Landwirtschaft wichtig. Auch Industrie
und Gewerbe stellen Anforderungen an die Erschliessungsinfrastruktur. Entsprechend ist die
Frage der Erschliessung auf einer regionalen Ebene ganzheitlich zu betrachten. Es wird in der
Verkehrsplanung unterschieden zwischen Hauptverkehrsachsen, welche eine Last von 40 t
sicher erlauben müssen, und weiteren Verkehrsachsen. Hierzu fallen auch die
landwirtschaftlich genutzten Verkehrswege, welche zum Teil auch mit 40 t-Fahrzeugen
befahren werden. Es ist aber unrealistisch, deswegen sämtliche Verkehrswege auf 40 t
auszulegen. Vielmehr soll versucht werden, durch eine kontinuierliche Arrondierung eine
Entlastung der Verkehrswege zu schaffen.
Ziele
U9: Erschliessung an künftige Produktionsanforderungen anpassen
Massnahmen und erwartete Resultate
Erschliessungskonzept mit Hauptachsen erarbeiten
Erschliessungsinfrastruktur für künftige landwirtschaftliche Bewirtschaftung optimieren
MP2 – M1: Erschliessungskonzept mit Hauptachsen erarbeiten
Umsetzungsverantwortung: Verein St.Galler Rheintal – Fachgruppe Siedlung und Landschaft
Beschrieb:
Der stetig voranschreitende technische Fortschritt und der Einsatz arbeitssparender Mechanisierung
(durch Lohnunternehmer) setzen eine auf die Produktionsanforderungen ausgerichtete
Erschliessung (Strassen, Brücken) voraus, die zu erneuern ist. Die Erarbeitung eines grundlegenden
Erschliessungskonzepts muss im Rahmen der von den Gemeinden verantworteten Verkehrsplanung
erfolgen und soll regional koordiniert werden. Konkret sind folgende Aufgaben anzugehen:
Zustand und Mängel erfassen, Engpässe im Erschliessungsnetz identifizieren
Festlegen der Hauptachsen, abgestimmt mit kommunaler bzw. regionaler Siedlungs- und
Verkehrsplanung
Sanierungs- und Ausbaubedarf identifizieren und priorisieren
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Miteinbezug:
(nicht abschliessend)
Fachgruppe Verkehr, Strasseneigentümer, politische Gemeinden
Zeitlicher Horizont:
Bemerkung: Die Planung der Hauptverkehrsachsen ist Aufgabe des VSGR. Die
Anliegen der Landwirtschaft sollen bei den Planungsbehörden
deponiert werden.
MP2 – M2: Erschliessungsinfrastruktur für künftige Bewirtschaftung optimieren
Umsetzungsverantwortung: Verein St.Galler Rheintal – Arbeitsgruppe Siedlung und Landschaft
Beschrieb:
Aufbauend auf dem Erschliessungskonzept sollen Engpässe in der Erschliessungsinfrastruktur
beseitigt und entsprechende Projekte realisiert werden. Im Vordergrund steht dabei die Sanierung
derjenigen Brücken, welche aus Sicht der Landwirtschaft und dem Anspruch einer effizienten Bewirt-
schaftung Priorität sind. Entsprechend sind gezielte Instandsetzungsprojekte bzw. punktuelle
Ausbauprojekte durchzuführen, bei Bedarf koordiniert mit Bodenverbesserungen
Arrondierungen könnten den Bedarf für bauliche Erschliessungsmassnahmen reduzieren, indem
durch eine optimierte Allokation der Flächen auch der Zugang für die Betriebe verbessert werden
kann. Hier sind speziell die Ortsgemeinden als grösster Grundbesitzer in der Region gefordert.
Miteinbezug:
(nicht abschliessend)
Rheintaler Gemeinden und Ortsgemeinden, Melioration,
Grundeigentümer
Zeitlicher Horizont: Nach Vorliegen des Erschliessungskonzepts kontinuierliche
Aufgabe
Bemerkung: Die Anliegen der Landwirtschaft sollen bei den Planungsbehörden
deponiert werden. Die Planung der Verkehrswege ist, abgesehen
von den Hauptverkehrsachsen, ist Aufgabe der Gemeinden.
Landwirtschaftliche Verkehrsplanung soll abgestimmt werden auf
die Verkehrsplanung.
4.3.3 Massnahmenpaket 3: Nutzflächen für Produktion sichern und Nutzung
Lebensraum koordinieren
Hintergrund und Auslöser
Landwirtschaftliche Nutzflächen (LN) sind der wichtigste Produktionsfaktor für die Landwirt-
schaft. Dennoch verschwinden noch heute laufend landwirtschaftlich genutzte Flächen durch
anderweitige Flächenansprüche. Während Fruchtfolgeflächen (FFF) durch das Raum-
planungsrecht unter einen besonderen Schutz gestellt sind, gilt dies für die übrige LN nicht.
Mit dem Ziel, die verfügbaren landwirtschaftlichen Nutzflächen langfristig für die Nahrungs-
mittelproduktion dauerhaft zu sichern, sind entsprechend weitergehende Massnahmen zum
Schutz der LN zu suchen.
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In der LN selbst konkurrieren verschiedene Nutzungen. Einerseits sind dies die Nutzungen für
Futter-, Acker- resp. Gemüsebau, andererseits ist dies die Nutzung als Biodiversitäts-
förderfläche. Eine vielfältige und gepflegte Kultur- und Naturlandschaft zeichnen einen
attraktiven Lebensraum aus. Die Vielfalt der Landschaft ist im Rheintal durch den Wechsel
naturnaher Erholungsräume und Schutzgebiete mit intensiv genutzten Räumen geprägt. Eine
Weiterentwicklung des Lebensraums mit dem Fokus Biodiversitätsförderflächen,
Landschaftsqualität und Vernetzung setzt eine regionale Koordination der Projekte (z.B. LQP
Rheintal) zu den gemeinwirtschaftlichen Leistungen voraus.
Zusätzliche Biodiversitätsförderflächen oder ökologische Aufwertungen von bestehenden
Elementen werden bei baulichen Vorhaben oder Bodenverbesserungsprojekten oftmals von
Seiten der Umweltverbände gefordert. Im Sinne einer regionalen Koordination der Nutzung
des Lebensraums würde es oftmals Sinn machen, die Aufwertungs-Massnahmen an einem
anderen Ort zu realisieren, als dort, wo ein Bauvorhaben oder eine Bodenverbesserungs-
massnahme erfolgt. Um solche Vorhaben zu koordinieren wäre ein Ökoflächenpool hilfreich.
Bei all diesen Diskussionen wird aber stets unterstrichen, dass der Landwirtschaft bewusst ist,
dass die für den Hochwasserschutz am Rhein notwendigen Flächen zur Verfügung gestellt
werden müssen. Jedoch soll auch beim Hochwasserschutzprojekt Rhesi auf einen
schonenden Verbrauch von landwirtschaftlich genutzter Fläche geachtet werden.
Ziele
U12: Landwirtschaftliche Produktionsflächen im heutigen Umfang sicherstellen
U6: Qualität des Lebensraums Rheintal koordiniert weiterentwickeln
Massnahmen und erwartete Resultate
Eintrag der landwirtschaftlichen Nutzflächen im regionalen Richtplan
Verfahren zur Reduktion und Kompensation von Verlusten landwirtschaftlicher Nutz-
flächen
Festlegung von Ökoflächenpools ausserhalb der Fruchtfolgeflächen
Sicherstellung der für den Hochwasserschutz notwendigen Flächen
MP3 – M1: Eintrag der landwirtschaftlichen Nutzflächen in einer regional koordinierten
Sachplanung
Umsetzungsverantwortung: Verein St.Galler Rheintal
Beschrieb:
Die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Nutzflächen hat aus Sicht der Landwirtschaft einen sehr
hohen Stellenwert. Dies nicht nur mit Blick auf die landwirtschaftlichen Interessen, sondern auch für
Natur- und Umweltschutz bzw. für die Gesellschaft allgemein. Differenzen bestehen jedoch bei der
Frage, ob die zurzeit laufende Definition und damit Begrenzung des Siedlungsgebiets genügt, um die
landwirtschaftlichen Nutzflächen sicherzustellen.
Kanton St.Gallen
Volkswirtschaftsdepartement
Landwirtschaftliches Zentrum SG
32
Miteinbezug:
(nicht abschliessend)
Politische Gemeinden, kantonale Behörden/Amtsstellen, St.Galler
Bauernverband
Zeitlicher Horizont: Nach Erlass des kantonalen Richtplans
Bemerkung: Die Definition der Siedlungsgrenzen wird in der aktuellen Richt-
planrevision umgesetzt.
Die Unterscheidung Baugebiet und Nicht-Baugebiet wird bereits
heute gemacht. Wenn aktuell Flächen neu eingezont und damit
dem Baugebiet zugeordnet werden, muss zurzeit gleichviel Fläche
ausgezont werden. Ein direkter Einfluss der Landwirtschaftlichen
Planung auf diese Prozesse ist nicht nötig. Es wird den Planungs-
behörden aber das Anliegen der Landwirtschaft zur Sicherstellung
der Landwirtschaftlichen Produktionsflächen im heutigen Umfang
übermittelt.
MP3 – M2: Verwendung von Mitteln aus der Mehrwertabgabe für landwirtschaftliche Projekte
Umsetzungsverantwortung:
Co-Verantwortung:
St.Galler Bauernverband
Die Rheintaler Ortsgemeinden
Beschrieb:
Mit der am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Teilrevision des RPG sind die Kantone verpflichtet, eine
minimale Mehrwertabgabe auf Neueinzonungen einzuführen. Der Ertrag der Mehrwertabgabe ist
nach Bundesrecht zwingend zur Deckung der Kosten von raumplanerischen Massnahmen und ins-
besondere für Entschädigungszahlungen bei Auszonungen zu verwenden.
Bei der Ausarbeitung der Details zum Verwendungszweck der Mittel aus der Mehrwertabgabe sollen
die Landwirtschaftlichen Interessen mit eingebracht werden. Ziel ist es, dass zumindest ein Teil der
Mittel für Landwirtschaftliche Projekte eingesetzt werden kann.
Miteinbezug:
(nicht abschliessend)
Zeitlicher Horizont: Die Vernehmlassung der Revision des Baugesetzes, welches die
Bestimmungen über die vom RPG geforderte Mehrwertabgabe
enthält, dauert noch bis zum 10. April 2015.
Bemerkung: Ortsgemeinden in der Funktion als grösster Bodenbesitzer in der
Region. Zur Diskussion der Thematik ist eine Arbeitsgruppe unter
dem Lead der Ortsgemeinden einzusetzen.
Kanton St.Gallen
Volkswirtschaftsdepartement
Landwirtschaftliches Zentrum SG
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MP3 – M3: Festlegung eines Ökoflächenpools ausserhalb der Fruchtfolgeflächen
Umsetzungsverantwortung: Verein St.Galler Rheintal
Beschrieb:
Die Idee eines Ökopools ist, zusätzlich und freiwillig angelegte Biodiversitätsförderflächen oder
ökologische Aufwertungen zu erfassen. Diese erfassten Leistungen sollen eingebracht werden
können, wenn durch ein Bauvorhaben oder eine Bodenverbesserung Biodiversitätsleistungen als
Ausgleich gefordert werden. Ziel des Ökopools ist es ausserdem, die Nutzung des Lebensraums zu
koordinieren. Dabei soll darauf geachtet werden, dass eine sinnvolle Vernetzung von Biodiversitäts-
elementen erfolgt und die bisherigen Bestrebungen bzgl. Vernetzung der Ökoflächen und die Durch-
mischung der Produktionsgebiete mit Ausgleichsflächen nicht unterlaufen werden. Entsprechend
sollen Biodiversitätselemente auch in intensiv genutzten landwirtschaftlichen Gebieten vorhanden
sein, wenn auch weniger dicht als in extensiver genutzten Gebieten. In den intensiv genutzten Ge-
bieten sollen bei der Wahl von Standorten für neue Biodiversitätsförderflächen insbesondere keine
Fruchtfolgeflächen tangiert werden.
Einen hohen Stellenwert in dieser Diskussion hat einerseits die Aufwertung von bestehenden Bio-
diversitätsflächen. Andererseits stellt sich die grundsätzliche Frage bzgl. des insgesamt anzu-
strebenden Anteils an ökologischen Ausgleichsflächen.
Miteinbezug:
(nicht abschliessend)
Ortsgemeinden, politische Gemeinden, Melioration, Verein LQP,
Vernetzung, Landwirtschaftliche Vereinigungen, Verein
Lebensraum Rheintal
Zeitlicher Horizont: Nach Antwort des Kantonsrats auf das Postulat Eggenberger,
Dietsche, Ritter und Sonderegger
Bemerkung: Zusammenarbeit mit LQP St.Galler Rheintal und Vernetzungs-
projekten
Wichtig ist sicher auch die Antwort des Kantonsrats auf das Postulat
Eggenberger, Dietsche, Ritter und Sonderegger, welche im
Verlaufe des Jahres 2015 erwartet wird. Hierbei wird unter anderem
zur Thematik ökologischer Ausgleich bei Bodenverbesserungs-
massnahmen eine Stellungnahme verlangt.
MP3 – M4: Sicherstellung der für den Hochwasserschutz notwendigen Flächen
Umsetzungsverantwortung: IRR – Projekt Rhesi; RBK – Projekt Binnenkanal; weitere
Beschrieb:
Die für den Hochwasserschutz notwendigen Flächen sind sicherzustellen. In der Projektierung sollen
die Anliegen der Landwirtschaft neben weiteren Ansprüchen wie der Aufwertung der Gewässer oder
der Verbesserung des Lebensraums explizit so berücksichtigt werden, dass der Verlust an
landwirtschaftlich nutzbarer Fläche möglichst gering ist und folglich auf das für den
Hochwasserschutz notwendige Ausmass begrenzt wird. Hierzu gehört insbesondere auch, dass
möglichst viele Flächen im Gewässerraum weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können.
Kanton St.Gallen
Volkswirtschaftsdepartement
Landwirtschaftliches Zentrum SG
34
Die Thematik Hochwasserschutz betrifft im Rheintal insbesondere die Projekte an Rhein und
Binnenkanal, ohne weitere Projekte auszuschliessen.
Miteinbezug:
(nicht abschliessend)
VSGR, Die Rheintaler Ortsgemeinden, St.Galler Bauernverband,
Politische Gemeinden, Verein pro Kulturland und
Hochwasserschutz, Verein Lebensraum Rheintal
Zeitlicher Horizont: Zeitlicher Ablauf immer in Bezug zu den jeweiligen Projekten
Bemerkung: Diese Thematik spielt sich vor allem auf politischer Ebene ab. Die
Interessensgruppen werden sich in diesem Prozess aus
Eigeninteresse beteiligen. Für die Landwirtschaftliche Planung folgt
hieraus aber kein konkreter Handlungsauftrag.
4.3.4 Massnahmenpaket 4: Produktionspotenzial optimal nutzen
Hintergrund und Auslöser
Im Rheintal gibt es verschiedene Bodentypen, welche sich für unterschiedliche Produktions-
richtungen eignen. Fluvisole eignen sich sehr gut für Acker- und Gemüsebau. Eher nasse
Standorte eignen sich besser für Grünlandnutzung oder eine Nutzung als Biodiversitäts-
förderflächen.
Schwerpunkte der Rheintaler Landwirtschaft sind der Gemüse- und Ackerbau und die
Milchproduktion. Um die gute Nachfrage zu decken, soll die pflanzliche Produktion gesteigert
werden. Die dafür geeigneten Böden sollen daher für den Gemüse- und Ackerbau genutzt
werden – dies zu Lasten von Betriebszweigen mit einer tieferen Wertschöpfung. Da im
Rheintal viele Flächen nur eine Grünlandnutzung nachhaltig zulassen, müssen aber auch die
Interessen der Tierhaltungsbetriebe berücksichtigt werden.
Für die Landwirtschaft bedeutet die Bewirtschaftung von Ökoflächen ein wichtiger Zuerwerb
über die Direktzahlungsentschädigung. Im Sinne der Unterstützung einer gesunden und
produktiven Landwirtschaft sollen diese Flächen der Landwirtschaft erhalten bleiben. Die
Landwirtschaft verfügt ausserdem über die maschinellen Einrichtungen sowie die praktische
Fähigkeit, Pflegearbeiten im Naturschutzgebiet durchzuführen.
Ziele
U3: Natürliches Produktionspotenzial für den Gemüse- und Ackerbau sowie für den Futterbau
optimal nutzen
U8: Einbezug der produzierenden Landwirtschaft in die Pflege und den Unterhalt der
naturnahen Schutzgebiete und Gewässerräume
Massnahmen und erwartete Resultate
Grundlagen zur Förderung und Realisierung von Fruchtfolge-Gemeinschaften
vorbereiten
Kanton St.Gallen
Volkswirtschaftsdepartement
Landwirtschaftliches Zentrum SG
35
Schaffung der Planungsgrundlagen für zeitgemässe, ressourceneffiziente
Bewässerungssysteme
Gewinnbringende Nutzung von Schutzgebieten bzw. Ökoflächen durch die
Landwirtschaft
MP4 – M1: Grundlagen zur Förderung und Realisierung von Fruchtfolge-Gemeinschaften
vorbereiten
Umsetzungsverantwortung: LZSG – Ressort Betrieb und Familie
Beschrieb:
Über einen gezielten Flächenabtausch in Fruchtfolgegemeinschaften soll das natürliche Produktions-
potenzial gezielt genutzt und der Gemüsebau in der Region gestärkt werden.
Bei der Fruchtfolgegemeinschaft legen mindestens zwei Betriebe ihre offenen Ackerflächen für eine
gemeinsame Fruchtfolge und Bewirtschaftung zusammen. Allenfalls können angrenzende Parzellen
oder Schläge zu grösseren Parzellen zusammengelegt werden. Dies entspricht einer virtuellen
Flurbereinigung, wobei die Besitzverhältnisse der Flächen nicht betroffen sind. Durch den grösseren
Schlag können Einsparungen erzielt werden. Weitere Vorteile können Einsparungen im maschinellen
oder auch personellen Bereich sein. Im Sinne eines besseren ökologischen und phytosanitären
Gleichgewichts kann mit Fruchtfolgegemeinschaften einfacher eine „Entlastung“ der Fruchtfolge
erreicht werden.
Miteinbezug:
(nicht abschliessend)
St.Galler Bauernverband
Zeitlicher Horizont: Bis im Herbst 2015
Bemerkung: Beratungsunterlagen bereitstellen
MP4 – M2: Schaffung der Planungsgrundlagen für zeitgemässe, ressourceneffiziente
Bewässerungssysteme
Umsetzungsverantwortung: Gemüsebauvereinigung Rheintal (Vorstandsmitglied: Hans Graf)
Beschrieb:
Neben guter Bodenqualität ist ein produktiver Acker- und Gemüsebau auch auf eine effiziente Be-
wässerung angewiesen. Dabei wird der Fokus immer mehr auf ressourceneffiziente Bewässerungs-
systeme gelegt.
Mit dem Ziel, die für den Gemüsebau mittel- und langfristig notwendige Bewässerung sicherzustellen,
sollen die notwendigen Planungsgrundlagen zur Bereitstellung und Verteilung des Wassers erarbeitet
werden
Miteinbezug:
(nicht abschliessend)
Politische Gemeinden, Ortsgemeinden, LZSG, kantonale
Behörden/Amtsstellen,
Zeitlicher Horizont: Noch offen
Bemerkung: Bedarf klären
Wasserverfügbarkeit klären (Grundwasser)
Kanton St.Gallen
Volkswirtschaftsdepartement
Landwirtschaftliches Zentrum SG
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Evtl. Erarbeitung notwendiger Grundlagen für Realisierung von
neuen Brunnen und Wasserverteilungssystem
MP4 – M3: Gewinnbringende Nutzung von Schutzgebieten bzw. Ökoflächen durch die
Landwirtschaft
Umsetzungsverantwortung: St.Galler Bauernverband
Beschrieb:
Die Bewirtschaftung und Pflege der Schutzgebiete und Ökoflächen ausserhalb der direktzahlungs-
berechtigten Nutzfläche kann ein möglicher Nebenverdienst für Landwirte darstellen. Mit Blick auf die
zusätzlich anfallenden Biodiversitätsflächen durch die Ausscheidung des Gewässerraums könnten
diese Dienstleistungen ein grösseres Ausmass erlangen. Zu verhindern ist ein Preiskampf bei An-
bietern von Pflegedienstleistungen.
Es stellen sich die Fragen, wie diese Pflegeleistungen aktuell laufen, ob Landwirte hier eine Be-
deutung haben oder nicht. Wenn ein Preiskampf bei den Pflegedienstleistungen verhindert werden
soll, sollten eventuell Entschädigungsansätze erarbeitet werden, ähnlich der Agroscope-Tarife. Diese
sollten selbstverständlich nicht nur im Rheintal sondern im ganzen Kanton angewandt werden. In
Zusammenarbeit mit Umweltorganisationen könnte ausserdem erarbeitet werden, worauf bei der
Pflege der Schutzgebiete bzw. Ökoflächen geachtet werden muss.
Miteinbezug:
(nicht abschliessend)
Melioration, ProRiet, Ortsgemeinden und Pol. Gemeinden, Rhein-
unternehmen und Bauernverbänden Rheintal und unteres Rheintal,
Verein LQP, Verein Lebensraum Rheintal
Zeitlicher Horizont: Noch offen
Bemerkung:
Kanton St.Gallen
Volkswirtschaftsdepartement
Landwirtschaftliches Zentrum SG
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4.4 Definition der Aufgaben für die Umsetzung der Massnahmen
4.4.1 Aufgaben des Leaders
Die Leader-Funktion in der Umsetzung der LP St.Galler Rheintal übernimmt der Verein
St.Galler Rheintal. Er fungiert als Ansprechpartner für offizielle Anfragen. Ausserdem ist er
Koordinations- und Kontrollstelle für die Umsetzung der Massnahmen der LP.
4.4.2 Aufgaben der Umsetzungsverantwortlichen
Die Umsetzungsverantwortlichen haben konkret folgende Aufgaben:
1. Koordination der Umsetzung
a. Erstellung eines Aufgabenplans (Massnahme in Teilaufgaben zerlegen)
b. Erstellung eines Zeitplans (zeitliche Terminierung der Teilaufgaben)
c. Erstellung einer Kostenschätzung
2. Sicherstellung des Miteinbezugs der Akteure gemäss Massnahmenblatt
3. Realisierung der Teilaufgaben inklusive Sicherung der notwendigen Finanzierung
4. Information an Leader (VSGR z.H. Rolf Huber) in Form von regelmässigen
Zwischenberichten, jeweils halbjährlich auf den 1. Oktober und auf den 1. April
5. Erstellen eines Schlussberichts nach Abschluss der Umsetzung der Massnahme
4.5 Fazit
Im ganzen Prozess der LP St.Galler Rheintal wurde grossen Wert auf den Miteinbezug von
Interessensgruppen, Behörden, kantonale Amtsstellen etc. gelegt. Dieser Prozess ist für die
Akzeptanz und damit auch für die Wirkung der Landwirtschaftlichen Planung entscheidend.
Strategie, Ziele und Massnahmen der LP St.Galler Rheintal wurden gemeinsam erarbeitet.
Damit die LP St.Galler Rheintal im Rheintal Wirkung findet, wird ebenfalls grossen Wert auf
die Sicherstellung der Umsetzung der Massnahmen gelegt. Durch die Detaillierung der
Massnahmen in den Massnahmenblätter und eine strukturierte Beschreibung der Aufgaben
des Leaders und der Umsetzungsverantwortlichen wird eine erfolgreiche Umsetzung der
Massnahmen in die Wege geleitet.