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Landwirtschaftliche Planung St.Galler Rheintal Modul 2-4 STRATEGIE, ZIELSYSTEM und MASSNAHMEN für die Landwirtschaft in den Gemeinden des Vereins St.Galler Rheintal Schlussbericht

Landwirtschaftliche Planung St · regionalwirtschaftlichen Beratungsbüro Flury&Giuliani GmbH aus Zürich erteilt. In persona wird das LZSG vertreten durch Rolf Künzler und Jessica

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Landwirtschaftliche Planung St.Galler Rheintal

Modul 2-4

STRATEGIE, ZIELSYSTEM und MASSNAHMEN

für die Landwirtschaft in den

Gemeinden des Vereins St.Galler Rheintal

Schlussbericht

Kanton St.Gallen

Volkswirtschaftsdepartement

Landwirtschaftliches Zentrum SG

2

Autoren

Flury&Giuliani GmbH

Agrar- und regionalwirtschaftliche Beratung, Sonneneggstrasse 30, 8006 Zürich

Christian Flury und Gianluca Giuliani

Landwirtschaftliches Zentrum SG

LZSG Rheinhof, Rheinhofstrasse 11, 9465 Salez

Jessica Zimmermann und Rolf Künzler

Zürich, Salez, 03.03.2015

Kanton St.Gallen

Volkswirtschaftsdepartement

Landwirtschaftliches Zentrum SG

3

Inhaltsverzeichnis

1 Übersicht und Einordnung LP-St.Galler Rheintal Module 2-4 ....................... 5

1.1 Auftrag für die Bearbeitung der Module 2-4 der LP St.Galler Rheintal .......... 5

1.2 Mitwirkung ..................................................................................................... 6

2 Modul 2 ............................................................................................................... 8

2.1 Vorgehen ....................................................................................................... 8

2.2 LP St. Galler Rheintal: Entwicklungsstrategien Landwirtschaft und ländlicher

Raum ...................................................................................................................... 9

3 Modul 3 ............................................................................................................. 13

3.1 Vorgehen ..................................................................................................... 13

3.2 Zielsystem LP St.Galler Rheintal ................................................................. 14

3.3 Vorgehen für die Bestimmung der Zielgewichtung ...................................... 18

3.4 Ergebnisse der Zielgewichtung ................................................................... 18

4 Modul 4 ............................................................................................................. 24

4.1 Vorgehen ..................................................................................................... 24

4.2 Umsetzung der Massnahmen ...................................................................... 25

4.3 Massnahmen – konkrete Umsetzung in Projekten ...................................... 25

4.3.1 Massnahmenpaket 1: Nachhaltige Bodenverbesserungen ................... 26

4.3.2 Massnahmenpaket 2: Erschliessungsinfrastruktur für künftige

Produktionsanforderungen ................................................................................ 29

4.3.3 Massnahmenpaket 3: Nutzflächen für Produktion sichern und Nutzung

Lebensraum koordinieren .................................................................................. 30

4.3.4 Massnahmenpaket 4: Produktionspotenzial optimal nutzen ................. 34

4.4 Definition der Aufgaben für die Umsetzung der Massnahmen .................... 37

4.4.1 Aufgaben des Leaders .......................................................................... 37

4.4.2 Aufgaben der Umsetzungsverantwortlichen.......................................... 37

4.5 Fazit………………………………………………..……………………………… 37

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4

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Schema LP Module 1-4 (BLW, suissemelio, geosuisse, 2009) ......................... 5

Abbildung 2: Arbeitsschritte zur Strategieentwicklung und -bewertung (BLW, suissemelio,

geosuisse, 2009) ................................................................................................................... 8

Abbildung 3: Arbeitsschritte für den Aufbau des Zielsystems, die Definition von Indikatoren, die

Durchführung der Zielgewichtung und Bestimmung der Kernziele ........................................13

Abbildung 4: Auswertung Rücklauf zur Umfrage Zielgewichtung ..........................................18

Abbildung 5: Relative Gewichtung der vier Hauptziele über die einzelnen Interessensgruppen

hinweg ..................................................................................................................................19

Abbildung 6: Relative Gewichtung der Unterziele in den Interessensgruppen Landwirtschaft,

Natur- und Umweltschutz, Hochwasserschutz, Politische sowie Ortsgemeinden und Kantonale

sowie Bundesbehörden. .......................................................................................................20

Abbildung 7: Absolute Gewichtung der vier Hauptziele über die einzelnen Interessensgruppen

hinweg. .................................................................................................................................21

Abbildung 8: Absolute Gewichtung der Unterziele in den Interessensgruppen Landwirtschaft,

Natur- und Umweltschutz, Hochwasserschutz, Politische sowie Ortsgemeinden und Kantonale

sowie Bundesbehörden. .......................................................................................................22

Abbildung 9: Vergleich zwischen absoluter und relativer Gewichtung sowie Gesamtrang der

Unterziele. ............................................................................................................................22

Abbildung 10: Ablauf Modul 4 ...............................................................................................24

Beilagen

Protokolle:

Workshop 1: Strategieentwicklung

Workshop 2: Ziele formulieren

Workshop 3: Massnahmen formulieren

Workshop 4: Massnahmen prüfen

Workshop 5: Umsetzungsplanung

Weitere Beilagen:

LP St.Galler Rheintal: Validierter Referenzzustand

LP St.Galler Rheintal: Massnahmen

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5

1 Übersicht und Einordnung LP-St.Galler Rheintal Module 2-4

Das Modul 1 der LP St.Galler Rheintal mit der Analyse des IST-Zustands wurde am Land-

wirtschaftlichen Zentrum in Salez (LZSG) von September 2013 bis März 2014 bearbeitet. Der

definitive Schlussbericht wurde im April 2014 an den Verein St.Galler Rheintal ausgehändigt.

Das Modul 1 bildete die Grundlage für die weiteren Module 2-4 der Landwirtschaftlichen

Planung.

Abbildung 1: Schema LP Module 1-4 (BLW, suissemelio, geosuisse, 2009)

1.1 Auftrag für die Bearbeitung der Module 2-4 der LP St.Galler Rheintal

Auftraggeber für die Module 2-4 der LP St.Galler Rheintal ist der Verein St.Galler Rheintal mit

Sitz in Rebstein. Der Auftrag für die Module 2-4 der LP St.Galler Rheintal wurde an das

Landwirtschaftliche Zentrum in Salez (LZSG) in Zusammenarbeit mit dem Agrar- und

regionalwirtschaftlichen Beratungsbüro Flury&Giuliani GmbH aus Zürich erteilt. In persona

wird das LZSG vertreten durch Rolf Künzler und Jessica Zimmermann, Christian Flury und

Gianluca Giuliani vertreten die Flury&Giuliani GmbH.

Das zeitliche Vorgehen für die Bearbeitung der Module 2-4 war:

- Modul 2 „Strategie“: Abschluss bis Ende August 2014.

- Modul 3 „Ziele & Zielgewichtung“: Abschluss bis Ende Oktober 2014.

- Modul 4 „Massnahmen“: Abschluss bis Ende Februar 2015.

Im März 2015 sollen die Berichte in schriftlicher Form am den Auftraggeber übergeben werden.

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1.2 Mitwirkung

Die Mitwirkung verschiedener Interessensgruppen ist ein zentrales Element einer Landwirt-

schaftlichen Planung. Dieser Prozess ist für die Akzeptanz und damit auch für die Wirkung der

Landwirtschaftlichen Planung entscheidend. In den Modulen 2-4 der LP wurde daher sehr viel

Wert auf den Einbezug und die Mitwirkung von Akteuren, Betroffenen und Interessensgruppen

gelegt. So wurden in der Bearbeitung der Module 2-4 insgesamt fünf Workshops organisiert.

Dabei wurde in zwei verschiedenen Gremien gearbeitet: In einer Kerngruppe, bestehend vor

allem aus den direkt betroffenen Akteuren, wurde das Grobkonzept mit wichtigsten Inhalten

des jeweiligen Moduls erarbeitet. Diese Grundlagen wurden anschliessend von der

„erweiterten Kerngruppe“, in der neben den Akteuren auch weitere Betroffene und

verschiedene Interessensgruppen Einsitz hatten, validiert und weiterbearbeitet.

Der Kerngruppe gehörten an:

Teilnehmer Organisation

Bollhalder Werner AREG

Hostmann Markus BAFU

Stübi Anton BLW

Peterer Roger LWA SG

Hollenstein Kurt LWA SG

Nüesch Peter Präsident St.Galler Bauernverband

Wälter Roland Präsident RBK

Huber Rolf Präsident VSGR

Kreis Matthias Melioration der Rheinebene

Freund Walter Verein pro Kulturland u. Hochwasserschutz

Mähr Markus IRR

Durgiai Bruno IRR/BFH

Gäste

Schwärzler Erich Landesrat

Heine Walter Amt der Vorarlberger Landesregierung

Der „erweiterten Kerngruppe“ gehörten an:

Ämter AREG Bollhalder Werner

AREG Strauss Ueli

BAFU Hostmann Markus

BLW Stübi Anton

LWA Peterer Roger

LWA Hollenstein Kurt

ANJF Ackermann Guido

ANJF Thiel Dominik

Boden AFU SG Sutter Roman

Melioration der Rheinebene Technischer Leiter Kreis Matthias

Gemeindepräsidenten Oberriet Huber Rolf

St. Margrethen Friedauer Reto

Rebstein Eggenberger Andreas

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OG's OG Montlingen Herrsche Harald

OG Diepoldsau Georg Hutter

OG Marbach Kobelt Walter

StV OG Kriessern Baumgartner Marcel

St.Galler Bauernverband Präsident Nüesch Peter

Binnenkanal Leiter Rheinunternehmen Köppel Kurt

Präsident RBK Wälter Roland

Landwirtschaft Verein Rheintalwein Zünd Pino

Verein Rheintalwein Reimann Salome

Gemüsebauv. Rheintal Graf Hans

Gemüsebauv. Rheintal Nüesch Heinz

Gemüsebauv. Rheintal Kuster Rico

Landwirt SG Rheintal Kuster Peter

Landwirt SG Rheintal Schneider Bernhard

Landwirt SG Rheintal Oeler Josef

Landwirt SG Rheintal Zäch Felix

Landwirt SG Rheintal Sonderegger Bruno

Umwelt- und Naturschutz Pro Riet Hugentobler Ignaz

Pro Riet Weber Urs

Lebendiger Alpenrhein Indermauer Lukas

WWF SG Brülisauer Alfred

Pro Natura SG Meienberger Christian

Lebensraum Rheintal Stadler Benno A.

Lebensraum Rheintal Dietsche Roger

ProFisch Alpenrhein Benz Walter

Naturschutzgruppe Alta Rhy Lüchinger Paul

Naturschutzgruppe Alta Rhy Sonderegger Jürg

Verein pro Kulturland und Hochwasserschutz Freund Walter

IRR Projektleiter Rhesi Mähr Markus

Rheinbauleiter CH Dietsche Daniel

Rheinbauleiter Ö Vondrak Dieter

BFH Drugiai Bruno

VSGR Projektleiter Mathieu Andreas

LQB Beratung LQB Inauen Nicole

Forst Kantonsforstamt Rebmann Erwin

Wildhüter Kreis 2 Eugster Silvan

Kreis 1 Calderera Mirko

AGV Rheintal Präsident Wuffli René

Sekretär Thomas Bolt

Tourismus St.Gallen-Bodensee Direktor Baumann Frank

Bürger Rebstein Hohl Hans

Oberriet Lüchinger Anita

St. Margrethen Calvi Tiziano

Marbach Breu Alexander

Rüthi Büchel Hansruedi

Vertreter aus dem Vorarlberg Amt der Vorarlb. Landesregierung Heine Walter

Landesrat Schwärzler Erich

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2 Modul 2

2.1 Vorgehen

Die Hauptaufgaben im Modul 2 sind die Festlegung des Referenzzustandes sowie das

Formulieren einer Entwicklungsstrategie für die Landwirtschaft in den Gemeinden des Vereins

St.Galler Rheintal.

Abbildung 2: Arbeitsschritte zur Strategieentwicklung und -bewertung (BLW, suissemelio, geosuisse, 2009)

Die Ergebnisse des LP – Modul 1 Analyse der Ist-Situation dienten als Grundlage für die

Festlegung des Referenzzustandes. Das Landwirtschaftliche Zentrum Salez erstellte im April

2014 einen Entwurf des Referenzzustandes. Dieser Referenzzustand soll die Sicht aller

Beteiligten berücksichtigen und somit die gemeinsame Grundlage für die weiteren Schritte

sein.

Der 1. Workshop „Validieren des Referenzzustandes, Erarbeiten von Entwicklungsstrategien“

im Prozess der LP St.Galler Rheintal wurde am 8. Mai 2014 im Staatswingert in Frümsen

veranstaltet. Zu diesem Workshop wurde die Kerngruppe eingeladen. Ziele waren die

Validierung des Referenzzustandes sowie das Erarbeiten von möglichen Entwicklungs-

strategien. Die Leitung des Workshops oblag Christian Flury und Gianluca Giuliani. Der

validierte Referenzzustand sowie das Protokoll des 1. Workshops sind im Anhang beigefügt.

Anschliessend an den Workshop formulierten Christian Flury und Gianluca Giuliani einen

Strategieentwurf. Dieser Strategieentwurf wurde an einem 2. Workshop validiert. Genauere

Informationen hierzu finden Sie in den Ausführungen zu Modul 3. In nachfolgenden Kapitel 2.2

sind die validierten Entwicklungsstrategien für die Landwirtschaft im St.Galler Rheintal

festgehalten.

2.2 LP St. Galler Rheintal: Entwicklungsstrategien Landwirtschaft und ländlicher Raum

Sachbereich 1 „Landwirtschaftliche Produktion“: Nachhaltige Steigerung der Produktivität und der Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Produktions- und Verarbeitungskette

Themen Entwicklungsstrategie Ziele

Effiziente Nahrungsmittel-produktion

Die Rheintaler Landwirtschaft verfügt über gute Produktionsgrundlagen bzgl. Klima und Wasserversorgung. Bei den Böden gibt es grosse Unterschiede; einerseits finden sich sehr gute Böden mit einem hohen Produktionspotenzial, andererseits eignen sich ausgedehnte drainierte Flächen vorwiegend für den Grünfutterbau. Diese Produktionspotenziale sollen mit dem Ziel, einen Beitrag zur Ernährungssicherung zu leisten, gezielt genutzt werden, um wirtschaftlich Nahrungsmittel zu produzieren. Mit Blick auf den zunehmenden Wettbewerbsdruck und die insgesamt beschränkte Fläche liegt der Fokus auf einer Steigerung der Produktivität, bei gleichzeitiger Sicherung einer hohen Produktqualität.

U1: Nachhaltige Steigerung der Produktivität in der landwirtschaftlichen Produktion

Regional verankerte Produktions- und Verarbeitungskette

Im St. Galler Rheintal haben sich verschiedene Verarbeitungsbetriebe der ersten Stufe etabliert, die Roh-stoffe der Landwirtschaft verarbeiten und vermarkten. Dies gilt speziell für Gemüse und Milch. Diese Be-triebe tragen wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Wertschöpfung der Land- und Ernährungswirt-schaft in der Region bei. Eine wichtige Voraussetzung, um die Marktposition der Produktions- und Verarbei-tungsketten zu halten und auszubauen, ist, dass die nachgelagerten Verarbeitungsbetriebe und Vermarkter die notwendigen Mengen qualitativ hochstehender Rohstoffe in ihrem Einzugsgebiet beschaffen können. Entsprechend ist es Aufgabe der landwirtschaftlichen Produktion, diese Rohstoffe zu produzieren und die Zusammenarbeit mit der Verarbeitung zu stärken. Neben dem Image „Swissness“ und „Gentechfreie Region“ wird in der Produktion auf eine hohe Qualität wertgelegt.

U2: Sicherung der Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Rohstoffe für die nachgelagerten Verarbeitungsbetriebe und Vermarkter

Fokussierung auf Produktionszweige mit hoher Wertschöpfung

Der Hauptfokus in der Rheintaler Landwirtschaft liegt auf den Produktionszweigen Gemüsebau, Ackerbau und Milchproduktion. Soweit dies die verfügbaren Böden zulassen, ist eine Steigerung der Produktion in den pflanzlichen Produktionsbereichen durchaus erwünscht und anzustreben, um die gute Marktnachfrage zu decken. Dies setzt eine Spezialisierung in der Produktion und eine potenzialorientierte Nutzung der landwirt-schaftlichen Böden mit dem Schwerpunkt Gemüse- und Ackerbau voraus. Mit Blick auf die verfügbaren Ressourcen – insbesondere der in vielen Bereichen nur für den Futterbau nutzbaren Böden – muss auch der Tierhaltung, insbesondere der Milchviehhaltung, Sorge getragen werden.

U3: Gesamtheitliche Optimierung der Produktionssysteme der Rheintaler Landwirtschaft

Räumlich differenzierte Nutzung

Das Ziel einer nachhaltig und marktgerecht produzierenden Landwirtschaft ist auf allen politischen Ebenen verankert. Das Ziel steht in der Realität jedoch oft im Widerspruch zum Verständnis einer produzierenden Landwirtschaft als Puffer für sonstige Raumansprüche bzw. als Koppelprodukt der multifunktionalen Leistun-gen. Mit Blick auf die zukünftigen Herausforderungen muss die Produktion bei Interessenabwägungen zwischen verschiedenen Nutzungsansprüchen einen höheren Stellenwert haben.

U4: Festlegung räumlich differenzierter Nutzungsschwerpunkte mit Vorranggebieten für die landwirtschaftliche Produktion

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Sachbereich 2 „Gemeinwirtschaftliche Leistungen“: Gezielte und koordinierte Optimierung der ökologischen Leistungen und der Lebensraumqualität in der Region

Themen Entwicklungsstrategie Ziele

Ökologische Errungenschaften

Seit der Reform der Agrarpolitik in den 1990er Jahren kommt der Ökologisierung der Landwirtschaft eine hohe Bedeutung zu. Die Rheintaler Landwirtschaft hat sich in der Vergangenheit den entsprechenden Rahmenbedingungen angepasst und bewirtschaftet heute 11% der Nutzfläche als ökologische Ausgleichs-flächen. Der bisherige Weg wird mit der AP 14-17 fortgeschritten, indem die gemeinwirtschaftlichen Leistun-gen gezielter gefördert werden sollen. Eine Ausweitung der ökologischen Leistungen dürfte auf einzelbe-trieblicher Ebene jedoch schwierig sein oder steht im Widerspruch zur Nutzung des Produktionspotenzials. Auf überbetrieblicher bzw. regionaler Ebene dürften dagegen nach wie vor Potenziale zur Optimierung der ökologischen Leistungen bestehen, indem im Konsens mit allen Interessen (Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz, Hochwasserschutz) zusätzliche Biodiversitätsförderflächen an den dafür geeigneten Standorten ausgeschieden werden können.

U5: Regionale Optimierung der ökologischen Errungenschaften in der Kultur- und Naturlandschaft und im Siedlungsraum (inkl. Siedlungsränder)

Koordination gemeinwirtschaft-licher Projekte

Eine vielfältige und gepflegte Kultur- und Naturlandschaft sind wesentliche Bestandteile eines attraktiven Lebensraums. Die Vielfalt der Landschaft zeichnet sich im Rheintal durch den Wechsel naturnaher Erholungsräume und Schutzgebiete mit intensiv genutzten Räumen aus. Eine über das einzelne Landschaftselement bzw. die Bewirtschaftungseinheit hinausgehende Weiterentwicklung des Lebensraums mit dem Fokus Biodiversitätsförderflächen, Landschaftsqualität und Vernetzung setzt eine regionale Koordination oder teilweise Vereinigung der Projekte im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (z.B. LQP) voraus.

U6: Qualität des Lebensraums Rheintal standortorientiert und koordiniert weiterentwickeln

Bewusstsein für die Multifunktionalität der Landwirtschaft

Das Konzept der Multifunktionalität bildet die grundlegende Basis der Agrarpolitik in der Schweiz. Gemäss Konzept erbringt die Landwirtschaft eine Reihe von multifunktionalen Leistungen wie z.B. die Ernährungs-sicherung oder die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft. Diese Leistungen sind – wenn auch unter-schiedlich stark – unmittelbar an die Produktion marktfähiger Produkte gekoppelt. Auch wenn die Produk-tionsleistung der Landwirtschaft und der Beitrag zur Ernährungssicherung in letzter Zeit an Bedeutung ge-wonnen haben, konzentriert sich das Bewusstsein in der Bevölkerung primär auf Leistungen wie die Erhal-tung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Pflege der Kulturlandschaft oder das Tierwohl. Die Landwirt-schaft soll aber gleichermassen als Produzentin von Lebensmitteln und von gemeinwirtschaftlichen Leistungen wahrgenommen werden.

U7: Bewusstsein in der Bevölkerung für multifunktionale Leistungen und deren Koppelung an die landwirtschaftliche Produktion fördern.

Erhaltung und Pflege des Grünraums

Der Landwirtschaft kommt in der Erhaltung und Pflege des Grünraums eine Schlüsselrolle zu. Dies gilt nicht nur für die zur Produktion genutzten Flächen, sondern auch für naturnahe Schutzgebiete, Gewässerräume und ökologische Ausgleichsflächen. Vor dem Hintergrund, dass die Pflege des Grünraums eng mit der land-wirtschaftlichen Produktion gekoppelt ist, soll die Landwirtschaft wesentlich in die (extensive) Bewirtschaf-tung und den Unterhalt der Gewässerräume einbezogen werden.

U8: Pflege der Natur- und Gewässerräume erfolgt durch die Landwirtschaft als Teil der gemeinwirtschaftlichen Leistungen

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Sachbereich 3 „Technische Ressourcen und Betriebsstrukturen“: Bedarfsorientierter Unterhalt und Erneuerung der technischen Infrastrukturen und Optimierung der Flächenarrondierung

Themen Entwicklungsstrategie Ziele

Erschliessungs-infrastruktur für zukünftige Produktionsanfor-derungen

Wichtige Treiber der landwirtschaftlichen Strukturentwicklung sind der hohe Wettbewerbsdruck, der technische Fortschritt oder veränderte Konsumgewohnheiten. Der stetig voranschreitende technische Fortschritt ermöglicht es den Betrieben, effizienter zu produzieren und mehr Flächen zu bewirtschaften. Gleichzeitig nehmen mit dem technologischen Fortschritt der Kapitaleinsatz in der Landwirtschaft und der Einsatz arbeitssparender Mechanisierung (durch Lohnunternehmer) weiter zu. Deren Einsatz setzt aber eine entsprechende, auf die Produktionsanforderungen ausgerichtete Erschliessung (Strassen, Brücken) voraus, die zu erneuern ist. Als Grundlage braucht es eine koordinierte Planung über die Gemeindegrenzen hinaus

U9: Anpassung der Erschliessungsinfrastruktur an künftige Produktionsanforderungen

Unterhalt und Erneuerung der Drainagen

Ausgedehnte Flächen in der Rheintaler Talsohle sind drainierte Moor- und Halbmoorböden, die vor-wiegend für den Futterbau geeignet sind. Insgesamt unterhält die Melioration der Rheinebene rund 3760 ha drainierte Fläche. Der Sanierungsbedarf in den nächsten Jahren ist hoch, denn viele Rohre und Schächte stammen noch aus der Zeit, als das Meliorationsprojekt im St. Galler Rheintal durch-geführt wurde (1942-1962). Die Mittel für den Unterhalt dieser Infrastruktur müssen langfristig gesichert werden. Im Zusammenhang mit dem Unterhalt und der Erneuerung von Drainagen ist auch die Mög-lichkeit von Bodenverbesserungen zu beachten, indem sich Übersandungen und Drainagemass-nahmen gegenseitig unterstützen können.

U10: Langfristige Sicherung des Unterhalt und der Erneuerung der Drainagen

Arrondierung der Flächen

Die landwirtschaftlichen Produktionskosten werden neben weiteren Faktoren massgeblich von den Betriebsstrukturen und der Arrondierung der Flächen beeinflusst. Eine gezielte Arrondierung der Flächen ermöglicht einerseits eine effizientere Produktion, andererseits können die ökologischen Ausgleichsflächen der Landwirtschaft an geeigneten Standorten konzentriert und so die Qualität und Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen verbessert werden.

U11: Optimierung der Produktionseinheiten durch eine Bewirtschaftungsarrondierung

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Sachbereich 4 „Natürliche Ressourcen“: Nachhaltige Sicherung und Aufwertung der unabdingbaren Produktionsgrundlage Boden

Themen Entwicklungsstrategie Ziele

Sicherung der landwirtschaft-lichen Produktions-flächen

Als Folge der Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in den letzten Jahren umfangreiche landwirtschaftliche Nutzflächen verloren gegangen. Oft sind sehr gute Böden mit einem hohen Produk-tionspotenzial von der Versiegelung betroffen. Aber auch Ansprüche des Natur-, Umwelt- und Hoch-wasserschutzes tangieren die für die Produktion verfügbaren Flächen. Mit dem Ziel, die knappe Res-source Boden für die landwirtschaftliche Produktion langfristig zu erhalten, sollen die Interessen einer produzierenden Landwirtschaft im Zusammenhang mit allen Raumnutzungsfragen und ausserland-wirtschaftlichen Flächenansprüchen spezifisch berücksichtigt werden. Sofern Flächen für den Natur-, Umwelt- und Hochwasserschutz beansprucht werden, sollen diese für die Landwirtschaft weiterhin für eine Bewirtschaftung verfügbar sein – zumindest für eine extensive Bewirtschaftung.

U12: Umfang der landwirtschaftlichen Produktionsflächen auf Dauer sicherstellen

Erhaltung und Aufwertung des Produktions-potenzials

Die Rheintaler Landwirtschaft verfügt über gute Produktionsgrundlagen. Das milde Klima sowie die Möglichkeiten zur Bewässerung erlauben den Anbau von Acker- und Gemüsekulturen. Die Boden-qualität erlaubt dies jedoch nicht im selben Rahmen, sind doch ausgedehnte Flächen in der Talsohle drainierte Moor- und Halbmoorböden, die vorwiegend für den Grünfutterbau geeignet sind. Gleichzeitig sind Böden, die mit Blick auf ihre Eigenschaften zu intensiv genutzt werden, von einer deutlichen Bodensackung und -verdichtung betroffen. Ein Viertel aller drainierten Flächen weisen einen kritischen Flurabstand auf. Mit Blick auf diese Entwicklung kommt einer auf die nachhaltige Erhaltung der Boden-fruchtbarkeit ausgerichtete Nutzung eine zentrale Bedeutung zu. Gleichzeitig kann das Produktions-potenzial durch gezielte Bodenverbesserungen aufgewertet werden, so dass sich die aufgewerteten Flächen im Idealfall für den Anbau anspruchsvoller Acker- und Gemüsekulturen eignen.

U13: Qualität der Böden langfristig gewährleisten und gezielt aufwerten

Schutz und Nutzung der Ressource Wasser

Wasser ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser, der Industrie mit Gebrauchwasser, aber auch für die landwirtschaftliche Produktion. Um trockenbedingte Ernteverluste zu verhindern, müssen landwirtschaftliche Kulturen bewässert werden, wenn das Aus-mass und die Verteilung der Niederschläge den Wasserbedarf nicht decken. Dies erfolgt im Rheintal aus dem Grundwasser und aus den Oberflächengewässern. Grundvoraussetzung ist, dass sich die Bewässerung aus wirtschaftlicher Sicht lohnt. Dem Schutz des Grund- und Oberflächenwassers kommt damit auch aus landwirtschaftlicher Sicht eine zentrale Bedeutung zu.

U14: Ressource Wasser nachhaltig schützen und nutzen

3 Modul 3

3.1 Vorgehen

Zu der in Modul 2 erarbeiteten Strategie werden im Modul 3 konkrete Ziele erarbeitet. Dabei

wird die Struktur mit den vier Bereichen Landwirtschaftliche Produktion, Gemeinwirtschaftliche

Leistungen, Technische Ressourcen und Betriebsstrukturen sowie Natürliche Ressourcen

beibehalten.

Abbildung 3: Arbeitsschritte für den Aufbau des Zielsystems, die Definition von Indikatoren, die Durchführung der Zielgewichtung und Bestimmung der Kernziele

Das Modul 3 kann in drei Teile gegliedert werden. Zuerst werden aufbauend auf der Strategie

konkrete Ziele formuliert. Anschliessend werden diese Ziele gewichtet und auf der Grundlage

der Zielgewichtung die Kernziele bestimmt. Auch in diesem Schritt der Landwirtschaftlichen

Planung kommt dem Mitwirkungsprozess eine zentrale Bedeutung zu. So wurden die

Zielformulierungen, gemeinsam mit der Strategievalidierung, an einem 2. Workshop mit der

erweiterten Kerngruppe (vgl. unten) erarbeitet. Die Inputs aus dem Workshop wurden zu

einem Zielkatalog verarbeitet. Diese Ziele wurden zur Zielgewichtung in einen Fragebogen

verarbeitet, welcher an über hundert Teilnehmer aus verschiedenen Interessensgruppen

versandt wurde. Die ausgefüllten Fragebogen wurden ausgewertet und die Kernziele eruiert.

Am 1. Juli 2014 wurde am Ribelhof in Lüchingen der 2. Workshop mit der erweiterten Kern-

gruppe zum Thema „Strategien prüfen und Ziele formulieren“ durchgeführt. Ziele des Work-

shops waren die Prüfung und Validierung der Strategie sowie das Erarbeiten und Formulieren

von Zielen. Der Workshop wurde durch Christian Flury und Gianluca Giuliani geleitet. Nach

einer Einführung im Plenum wurde in Form eines World-Cafés weitergearbeitet. Die

Teilnehmer rotierten zwischen vier Posten, welche jeweils einem der vier Bereiche der LP

St.Galler Rheintal entsprachen. Die Posten wurden moderiert von Christian Flury und Gianluca

Giuliani sowie von Rolf Künzler und Jessica Zimmermann.

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14

Die Inputs dieses Workshops waren die Grundlage für die Formulierung des Zielsystems LP

St.Galler Rheintal. Das Protokoll mit den detaillierten Inhalten des 2. Workshops ist im Anhang

beigelegt.

3.2 Zielsystem LP St.Galler Rheintal

Das Zielsystem der LP St.Galler Rheintal besteht aus vier Hauptzielen mit jeweils drei bis vier

Unterzielen. Hauptziele sind:

Landwirtschaftliche Produktion: Produktivität und Wertschöpfung in der landwirtschaft-

lichen Produktion und in der regionalen Verarbeitung steigern.

Gemeinwirtschaftliche Leistungen: Ökologische Leistungen und Qualität des Lebensraum

in der Region koordiniert optimieren.

Technische Ressourcen und Betriebsstrukturen: Technische Infrastrukturen wie Er-

schliessung und Drainagen bedarfsorientiert unterhalten und erneuern sowie die Flächen-

arrondierung verbessern.

Natürliche Ressourcen: Landwirtschaftliche Produktionsgrundlage Boden langfristig sichern

und gezielt aufwerten.

In der folgenden Übersicht sind die entsprechenden Unterziele aufgeführt:

Zielsystem LP St.Galler Rheintal

Oberziel: Stärkung einer produktiven Land- und Ernährungswirtschaft im Rheintal über die Sicherung einer möglichst grossen Wertschöpfung aus der Produktion von Nahrungsmitteln und über die Erbringung der von der Gesellschaft erwünschten gemeinwirtschaftlichen Leistungen.

Hauptziel Nr. Beschreibung des Unterziels

Landwirtschaftliche Produktion: Produktivität und Wert-schöpfung in der land-wirtschaftlichen Produk-tion und in der regionalen Verarbeitung steigern.

U1 Produktivität der landwirtschaftlichen Produktion im Rheintal steigern: Mit dem Ziel, einen Beitrag zur Ernährungssicherung zu leisten und wirtschaftlich Nahrungsmittel zu produzieren, sollen die Produktionspotenziale der Böden in der Region möglichst gut genutzt werden. Angestrebt wird eine Steigerung der Produktivität in der Gesamtregion, indem auf den verfügbaren Böden insgesamt mehr produziert wird. Nach wie vor soll aber eine hohe Produktqualität gewährleistet werden.

U2 Verarbeitungsbetriebe mit genügend qualitativ hochwertigen Rohstoffen beliefern: In der Region haben sich für Gemüse und Milch erfolgreiche Produktions- und Verarbeitungsbetriebe wie z.B. Feldhof Gemüse oder Käserei Imlig etabliert. Damit die Verarbeiter ihre Marktposition halten und ausbauen können, muss die Land-wirtschaft die notwendigen Mengen qualitativ hochstehender Rohstoffe produzieren und ihre Zusammenarbeit mit den Verarbeitern stärken.

U3 Natürliches Produktionspotenzial für den Gemüse- und Ackerbau sowie für die Tierhaltung optimal nutzen: Schwerpunkte der Rheintaler Landwirtschaft sind der Gemüse- und Ackerbau und die Milchproduktion. Um die gute Nachfrage zu decken, soll die pflanzliche Produktion gesteigert werden. Die dafür geeigneten Böden sollen daher für den Gemüse- und Ackerbau genutzt werden – dies zu Lasten von Betriebszweigen mit einer tieferen Wertschöpfung. Da im Rheintal viele Flächen nur eine Grünlandnutzung nachhaltig zulassen, muss aber auch der Tierhaltung Sorge getragen werden.

U4 Für die landwirtschaftliche Produktion sollen im Rheintal Vorranggebiete festgelegt werden: Übergeordnetes Ziel ist eine nachhaltig und marktgerecht produzierende Landwirtschaft. Oft wird die Landwirtschaft und ihre Produktion aber als Puffer für andere Flächenansprüche bzw. als Koppelprodukt der multifunktionalen Leistungen gesehen. Dadurch wird die Produktion zunehmend eingeschränkt. Mit Blick auf die künftigen Herausforderungen – insbe-sondere der Ernährungssicherung – muss der Produktion gegenüber Flächenansprüchen aus Siedlung, Verkehr oder Um-weltschutz ein höherer Stellenwert zukommen.

Gemeinwirtschaftliche Leistungen: Ökologische Leistungen und Qualität des Lebens-raum in der Region koordiniert optimieren.

U5 Ökologische Leistungen in der Kultur- und Naturlandschaft und im Siedlungsraum regional optimieren: Eine Ausweitung der ökologischen Leistungen ist auf einzelbetrieblicher Ebene schwierig oder steht im Widerspruch zur Nutzung des natürlichen Produktionspotenzials. Auf überbetrieblicher und regionaler Ebene dürften dagegen nach wie vor Potenziale zur Verbesserung der ökologischen Leistungen bestehen. Dies gilt nicht nur für die Kultur- und Naturland-

schaft, sondern vielmehr auch im Siedlungsraum und an den Siedlungsrändern.

U6 Qualität des Lebensraums Rheintal koordiniert weiterentwickeln: Eine vielfältige und gepflegte Kultur- und Naturlandschaft zeichnen einen attraktiven Lebensraum aus. Die Vielfalt der Land-schaft ist im Rheintal durch den Wechsel naturnaher Erholungsräume und Schutzgebiete mit intensiv genutzten Räu-men geprägt. Eine Weiterentwicklung des Lebensraums mit dem Fokus Biodiversitätsförderflächen, Landschaftsqualität und Vernetzung setzt eine regionale Koordination der Projekte (z.B. LQP Rheintal) zu den gemeinwirtschaftlichen

Leistungen voraus.

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U7 Bewusstsein der Bevölkerung zur Bedeutung der landwirtschaftlichen Produktion fördern als Beitrag zur Ernährungssicherheit: Das Bewusstsein in der Bevölkerung konzentriert sich auf die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Pflege der Kulturlandschaft oder das Tierwohl. Die Bedeutung der landwirtschaftlichen Produktion und der Beitrag zur Ernährungssicherung sind dagegen wenig präsent. Die Landwirtschaft soll aber als Produ-zentin von Nahrungsmitteln und von gemeinwirtschaftlichen Leistungen wahrgenommen werden.

U8 Einbezug der produzierenden Landwirtschaft in die Pflege und den Unterhalt der naturnahen Schutzgebiete und Gewässerräume: Der Landwirtschaft kommt in der Erhaltung und Pflege des Grünraums eine Schlüsselrolle zu. Vor dem Hintergrund, dass die Pflege des Grünraums eng mit der landwirtschaftlichen Produktion gekoppelt ist, soll die Landwirtschaft wesentlich in die (extensive) Bewirtschaftung und den Unterhalt der naturnahen Schutzgebiete und der Gewässerräume einbe-

zogen werden

Technische Ressourcen und Betriebsstrukturen: Technische Infrastruk-turen wie Erschliessung und Drainagen bedarfs-orientiert unterhalten und erneuern sowie die Flächenarrondierung verbessern.

U9 Erschliessung an künftige Produktionsanforderungen anpassen: Die landwirtschaftliche Strukturentwicklung wird durch den Preis- und Wettbewerbsdruck, den technischen Forschritt und neue Konsumgewohnheiten beeinflusst. Der technische Fortschritt ermöglicht es den Betrieben, effizienter zu produzieren und mehr Flächen zu bewirtschaften. Dies setzt den Einsatz von neuen, schlagkräftigen Maschinen und einer arbeits-sparenden Mechanisierung (durch Lohnunternehmer) voraus. Dazu braucht es eine an die Produktionsanforderungen angepasste Erschliessung (Strassen, Brücken), die laufend erneuert werden muss. Grundlage dafür ist eine planerische

Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden im St.Galler Rheintal.

U10 Unterhalt und Erneuerung der Drainagen langfristig gewährleisten: Ein grosser Teil der Flächen in der Rheintaler Talsohle sind drainierte Moor- und Halbmoorböden. Diese sind vorwiegend für den Futterbau geeignet. Der Sanierungsbedarf der Drainagen ist in den nächsten Jahren hoch. Die Mittel für den Unter-halt dieser Infrastruktur müssen langfristig gesichert werden. Im Zusammenhang mit dem Unterhalt und der Erneuerung von Drainagen ist auch die Möglichkeit von Bodenverbesserungen zu beachten, indem sich Übersandungen und Drainagemassnahmen gegenseitig unterstützen können.

U11 Produktionseinheiten durch eine Arrondierung der Flächen optimieren: Die landwirtschaftlichen Produktionskosten sind unter anderem von den Betriebsstrukturen und der Arrondierung der Flächen beeinflusst. Eine verbesserte Arrondierung der Flächen ermöglicht eine effizientere Produktion, indem die Betriebe ihre Kosten senken können. Gleichzeitig können die ökologischen Ausgleichsflächen der Landwirtschaft durch eine Neuordnung der Flächen an den geeigneten Standorten konzentriert werden, was sich positiv auf die Qualität und

Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen auswirkt.

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Natürliche Ressourcen: Landwirtschaftliche Produtionsgrundlage Boden langfristig sichern und gezielt aufwerten.

U12 Landwirtschaftliche Produktionsflächen im heutigen Umfang dauerhaft sicherstellen: dem Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie der Flächen für den Natur-, Umwelt- und Hochwasserschutz gingen in den letzten Jahren viele landwirtschaftliche Nutzflächen verloren. Die knappe Ressource Boden soll aber lang-fristig für die landwirtschaftliche Produktion erhalten werden. Daher sollen die Interessen einer produzierenden Land-wirtschaft gegenüber den anderen Flächenansprüchen Priorität haben. Zudem sollen Flächen, die für den Natur-, Umwelt-

und Hochwasserschutz beansprucht werden, von der Landwirtschaft weiterhin bewirtschaftet werden können.

U13 Bodenfruchtbarkeit langfristig gewährleisten und Böden gezielt aufwerten: Ausgedehnte Flächen in der Talsohle drainierter Moor- und Halbmoorböden, die vorwiegend für den Grünfutterbau geeignet sind. Teilweise sind die Flächen durch eine zu intensive Nutzung von einer deutlichen Bodensackung und -verdichtung betroffen. Der langfristigen Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit muss daher in der Bewirtschaftung zwingend Rechnung getragen werden. Das Produktionspotenzial kann zudem durch Bodenverbesserungen aufgewertet werden, so dass sich die Flächen nachher im Idealfall für den Anbau von Acker- und Gemüsekulturen eignen. Die Nachhaltigkeit von Bodenver-besserungen setzt eine Anpassung der Bewirtschaftung voraus, um eine erneute Sackung der Böden zu verhindern.

U14 Ressource Wasser nachhaltig schützen und nutzen: Wasser ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser, der Industrie mit Ge-brauchwasser, aber auch für die landwirtschaftliche Produktion. Um trockenbedingte Ernteverluste zu verhindern, müssen landwirtschaftliche Kulturen bewässert werden. Dies erfolgt im Rheintal aus dem Grundwasser und aus den Oberflächen-gewässern. Grundvoraussetzung ist, dass sich die Bewässerung aus wirtschaftlicher Sicht lohnt. Dem Schutz des Grund- und Oberflächenwassers kommt damit auch aus landwirtschaftlicher Sicht eine zentrale Bedeutung zu.

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3.3 Vorgehen für die Bestimmung der Zielgewichtung

Das Zielsystem wurde in einer schriftlichen Umfrage einer Gewichtung unterzogen. Dabei wurden

in einem ersten Schritt die vier Hauptziele relativ gewichtet. Anschliessend wurden die zu jedem

Hauptziel dazugehörenden Unterziele gewichtet. Daraus entstand eine relative Gewichtung der

Unterziele für jedes Hauptziel. Schliesslich wurden die Unterziele auch absolut gewichtet, indem alle

Unterziele unabhängig voneinander gewichtet werden konnten. Daraus resultierte eine absolute

Gewichtung der Unterziele.

Die Umfragebogen für die Zielgewichtung wurden am 8. September 2014 an gut 100 Personen

versandt. Dabei wurden rund 60 Fragebogen an die Mitglieder der erweiterten Kerngruppe ver-

schickt. Diese Gruppe wurde um zusätzliche Vertreter von verschiedenen Interessensgruppen er-

weitert, um fundierte Aussagen über die Gewichtung einer Interessensgruppe machen zu können.

Dabei wurden das Gewicht speziell auf die Interessensgruppen Landwirtschaft, Umwelt- und

Naturschutz sowie auf die Politischen Gemeinden und die Ortsgemeinden gelegt. Von den effektiv

versandten 103 Fragbogen wurden 75 Stück ausgefüllt, zurückgesandt und ausgewertet.

Interessensgruppe Angeschriebene Personen Rücklauf

Landwirtschaft 21 17

Natur- und Umweltschutz 19 12

Hochwasserschutz 6 5

Wirtschaft 4 2

Forstwirtschaft/Jagd 5 4

Melioration Rheinebene 1 1

Politische Gemeinden 12 8

Ortsgemeinden 18 15

Kantonale Behörde/Bundesbehörde 12 8

Andere (Bürger) 5 3

Total 103 75

Abbildung 4: Auswertung Rücklauf zur Umfrage Zielgewichtung

3.4 Ergebnisse der Zielgewichtung

In der relativen Gewichtung der vier Hauptziele „Produktion“ (H1), „Gemeinwirtschaftliche

Leistungen“ (H2), „Technische Ressourcen“ (H3) und „Natürliche Ressourcen“ (H4) wurde jedem

Hauptziel ein Wert zugewiesen, der die Relevanz gegenüber den anderen Hauptzielen wider-

spiegelt. Über alle Antwortenden hinweg werden die Hauptziele H1, H2 und H4 mit 26-28% praktisch

gleich bewertet. H3 hat mit 20% einen leicht tieferen Wert, ist aber immer noch bedeutend.

In den weiteren Ausführungen liegt der Fokus vor allem auf den Interessensgruppen Landwirtschaft,

Natur- und Umweltschutz, Ortsgemeinden, Politische Gemeinden sowie kantonale und

Bundesbehörden, da diese robuste Ergebnisse liefern. Bei den anderen Interessensgruppen

existieren dafür zu wenig Antworten.

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Von der Landwirtschaft werden die Produktionsziele mit 39% überdurchschnittlich hoch bewertet,

wohingegen die Gemeinwirtschaftlichen Leistungen mit 9% deutlich weniger wichtig sind. Die

Produktionsziele werden mit 31% bzw. 33% ebenfalls von den politischen Gemeinden und

Ortsgemeinden hoch bewertet. Ein anderes Bild zeigt sich beim Natur- und Umweltschutz, der die

gemeinwirtschaftlichen Leistungen mit 50% sehr hoch bewertet, dem Produktionsziel zu

Produktivität und Wertschöpfung dagegen nur einen tiefen Stellenwert zumisst. Auch für die

Behörden sind die gemeinwirtschaftlichen Leistungen mit 32% sehr wichtig. Die Natürlichen

Ressourcen mit der langfristigen Sicherung der Produktionsgrundlage Boden werden hingegen

durch die Behörden und Ortsgemeinden besonders hoch bewertet.

Abbildung 5: Relative Gewichtung der vier Hauptziele über die einzelnen Interessensgruppen hinweg

Insgesamt entsprechen die Gewichtungen der Hauptziele für die wichtigsten Interessensgruppen

weitgehend den Erwartungen. Überdurchschnittlich hoch gewichtet werden die Hauptziele von

folgenden Interessensgruppen:

- „Produktion“: Landwirtschaft, Ortsgemeinden, politische Gemeinden

- „Gemeinwirtschaftliche Leistungen“: Forstwirtschaft und Jagd, Natur- und Umweltschutz,

Hochwasserschutz

- „Technische Ressourcen“: Landwirtschaft, Hochwasserschutz, Ortsgemeinden

- „Natürliche Ressourcen“: Landwirtschaft, Ortsgemeinden, Kantonale Behörden / Bundes-

behörden.

Die unterschiedlichen Vorstellungen der Interessensgruppen zeigen sich auch bei der Gewichtung

der Unterziele klar (Abb. 5). So sind für die Landwirtschaft die Unterziele „Unterhalt und Erneuerung

Drainagen“ (U10), „Produktionsflächen sichern“ (U12), „Produktivität steigern“ (U1) und

39

13 1725

16 20

31 33

1620

9

5035

30 51

20

2515

3228

24

13

22 15

14

20

20

2216

30

28 25 26 30

19

40

2430

36

23

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10%

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90%

100%

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H4

H3

H2

H1

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20

„Vorranggebiete für Produktion bezeichnen“ (U4) besonders wichtig. Der Natur- und Umweltschutz

hingegen stuft die Unterziele „Lebensraum weiter entwickeln“ (U6), „Einbezug Landwirtschaft in

Pflege und Unterhalt naturnaher Schutzgebiete und Gewässerräume“ (U8), „Ressource Wasser

schützen und nutzen“ (U14) und „ökologische Leistungen regional optimieren“ (U5) als wichtig ein.

Für den Hochwasserschutz stehen „Einbezug Landwirtschaft in Pflege und Unterhalt der Schutz-

gebiete und Gewässerräume“ (U8), „Bodenfruchtbarkeit gewährleisten und Böden aufwerten“ (U13)

sowie „Ressource Wasser schützen und nutzen“ (U14) im Vordergrund. Für die Politischen

Gemeinden sind primär die Ziele „Bodenfruchtbarkeit gewährleisten und Böden aufwerten“ (U13),

„Produktionspotenzial optimal nutzen“ (U3) und „Produktivität steigern“ (U1) wichtig, während die

Ortsgemeinden sich in erster Linie für die Unterziele „Bodenfruchtbarkeit gewährleisten und Böden

aufwerten“ (U13), „Ressource Wasser schützen und nutzen“ (U14) sowie „Unterhalt und Erneuerung

Drainagen“ (U10) aussprechen. Die Behörden schliesslich stufen „Bodenfruchtbarkeit gewährleisten

und Böden aufwerten“ (U13) und „Ressource Wasser schützen und nutzen“ (U14) besonders hoch

ein.

Abbildung 6: Relative Gewichtung der Unterziele in den Interessensgruppen Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz, Hochwasserschutz, Politische sowie Ortsgemeinden und Kantonale sowie Bundesbehörden.

Wie oben angesprochen, wurde zusätzlich zur relativen Gewichtung eine absolute Zielgewichtung

vorgenommen, in der jedem Unterziel unabhängig von den übrigen Zielen ein Gewicht gegeben

wurde. Dadurch kamen die Präferenzen der einzelnen Interessensgruppen besser zum Ausdruck,

da auch untergeordnete Ziele hoch gewichtet werden konnten. Der Unterschied in der Bewertung

zwischen relativer und absoluter Gewichtung der einzelnen Unterziele war aber gering (Abb. 6).

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Abbildung 7: Absolute Gewichtung der vier Hauptziele über die einzelnen Interessensgruppen hinweg.

Die wichtigsten Unterziele sind für die Landwirtschaft „Produktionsflächen sichern“ (U12), „Boden-

fruchtbarkeit gewährleisten und Böden aufwerten“ (U13), „Vorranggebiete für Produktion be-

zeichnen“ (U4) sowie „Bewusstsein Bevölkerung für Produktion“ (U7). Im Natur- und Umweltschutz

werden „Qualität Lebensraum weiter entwickeln“ (U6), „Ressource Wasser schützen und nutzen“

(U14), „Einbezug Landwirtschaft in Pflege und Unterhalt naturnahe Schutzgebiete und Gewässer-

räume“ (U8) und „ökologische Leistungen regional optimieren“ (U5) gewählt. Der Hochwasserschutz

fokussiert auf „Einbezug Landwirtschaft in Pflege und Unterhalt Schutzgebiete und Gewässerräume“

(U8), „Ressource Wasser schützen und nutzen“ (U14) sowie „Qualität Lebensraum weiter

entwickeln“ (U6). Die Politischen Gemeinden gewichten „Bodenfruchtbarkeit gewährleisten und

Böden aufwerten“ (U13), „Ressource Wasser schützen und nutzen“ (U14), und „Einbezug

Landwirtschaft in Pflege und Unterhalt naturnaher Schutzgebiete und Gewässerräume“ (U8) hoch.

Die Ortsgemeinden wählen „Bodenfruchtbarkeit gewährleisten und Böden aufwerten“ (U13),

„Ressource Wasser schützen und nutzen“ (U14), „Produktionsflächen sichern“ (U12), und „Unterhalt

und Erneuerung Drainagen“ (U10). Die Behörden stufen schliesslich „Ressource Wasser schützen

und nutzen“ (U14) sowie „Produktionsflächen sichern“ (U12) hoch ein (Abb. 7).

54%24% 32% 49%

27%52% 42% 42%

38% 40%

31% 40% 42% 49% 43% 35% 41% 30% 42% 46%

40%18% 26% 39% 19%

34%30%

31% 32% 31%

38% 23% 23% 29% 21%39% 30% 32% 33% 33%

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Abbildung 8: Absolute Gewichtung der Unterziele in den Interessensgruppen Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz, Hochwasserschutz, Politische sowie Ortsgemeinden und Kantonale sowie Bundesbehörden.

Abbildung 8 zeigt den Vergleich zwischen der absoluten und der relativen Gewichtung der Unter-

ziele. Je näher die Ränge der Unterziele an der Diagonalen sind, desto konsistenter sind die

absolute und die relative Gewichtung. Die beiden grauen Quadranten zeigen jeweils die am

höchsten (rechts oben) und die am tiefsten (links unten) bewerteten Unterziele. In der rechten Hälfte

ist der Gesamtrang aus der Summe der relativen und der absoluten Gewichtung erstellt.

Abbildung 9: Vergleich zwischen absoluter und relativer Gewichtung sowie Gesamtrang der Unterziele.

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Die fünf wichtigsten Unterziele über alle Interessensgruppen hinweg sind: „Ressource Wasser

schützen und nutzen“ (U14), „Unterhalt und Erneuerung Drainagen“ (U10), „Bodenfruchtbarkeit

gewährleisten und Böden aufwerten“ (U13), „Qualität Lebensraum weiter entwickeln“ (U6), und

„Natürliches Produktionspotenzial optimal nutzen“ (U3). Die fünf unwichtigsten Ziele über alle

Interessensgruppen sind: „Vorranggebiete für Produktion bezeichnen“ (U4), „Verarbeitungsbetriebe

mit genügend hochwertigen Rohstoffen beliefern“ (U2), „Ökologische Leistungen regional

optimieren“ (U5), „Erschliessung an künftige Produktionsanforderungen anpassen“ (U9) sowie

„Produktivität steigern“ (U1).

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4 Modul 4

4.1 Vorgehen

Für die im Modul 3 eruierten wichtigsten Ziele werden im Modul 4 praktische Massnahmen definiert

und zu Massnahmenkonzepten zusammengefügt; die anschliessende Projektierung bereitet die

konkrete Umsetzung vor. Zudem werden diejenigen Massnahmen bewertet, welche sich auf die

Kernziele beziehen und damit beantwortet, wie diese durch die vorgesehenen Massnahmen erreicht

werden. Mit der vorausschauenden Überprüfung wird die Projektierung mit konkreten Informationen

zur Wirkung der Massnahmen unterstützt und die durch das Projekt entstehenden Vorteile werden

aufgezeigt. Das Modul umfasst drei Arbeitsschritte:

Abbildung 10: Ablauf Modul 4

Der 3. Workshop LP – Massnahmen erarbeiten wurde am 31.10.14 mit der Kerngruppe am Land-

wirtschaftlichen Zentrum in Salez durchgeführt. Der Workshop wurde von Christian Flury und

Gianluca Giuliani geleitet. Am Workshop wurden zuerst nochmals die Ergebnisse der Zielge-

wichtung vorgestellt. Anschliessend erarbeiteten die Teilnehmer konkrete Massnahmenvorschläge,

welche dann im Plenum zu Massnahmenpaketen zusammengeführt wurden. Das Protokoll des

Workshops liegt dem Bericht bei.

Der 4. Workshop LP- Massnahmen prüfen wurde am 2.12.14 gemeinsam mit der erweiterten Kern-

gruppe am Ribelhof in Lüchingen durchgeführt. Der Workshop wurde wiederum von Christian Flury

und Gianluca Giuliani geleitet. Am Workshop wurden nochmals die Ergebnisse der Zielgewichtung

vorgestellt und diskutiert. Anschliessend wurden die im 3. Workshop erarbeiteten Massnahmen kurz

vorgestellt. Darauffolgend wurden die vorgestellten Massnahmenpakete an vier verschiedenen

Posten mit den Teilnehmern diskutiert und ergänzt. Zum Abschluss wurden die Ergebnisse aus den

Diskussionen im Plenum nochmals präsentiert. Das Protokoll des Workshops liegt dem Bericht bei.

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25

4.2 Umsetzung der Massnahmen

Den Auftraggebern der LP St.Galler Rheintal, den Mitgliedern der Kerngruppe sowie der erweiterten

Kerngruppe war es ein grosses Anliegen, dass die erarbeiteten Massnahmen effektiv umgesetzt

werden. Eine Landwirtschaftliche Planung ist kein Instrument, mit dem Akteure letztlich gezwungen

werden können, eine Massnahme umzusetzen. Vielmehr wird in der Planung der Umsetzung der

Massnahmen auf ein gemeinsames Verantwortungsgefühl gesetzt. Dabei ist es entscheidend, klare

Strukturen für die Umsetzung der Massnahmen zu planen und vorzugeben. Um die

Umsetzungsverantwortung der Massnahmen zu detaillieren sowie den Ablauf und die Struktur der

Umsetzung zu planen, wurde ein 5. Workshop LP – Umsetzungsplanung mit den Mitgliedern der

Kerngruppe und den Umsetzungsverantwortlichen organisiert.

Der 5. Workshop LP- Umsetzungsplanung wurde am 17.2.2015 gemeinsam den Mitgliedern der

Kerngruppe und den Umsetzungsverantwortlichen durchgeführt. Der Workshop wurde wiederum

von Christian Flury und Gianluca Giuliani geleitet. In einem ersten Abschnitt des Workshops wurden

die Massnahmen abschliessend diskutiert und bereinigt. In einem zweiten Abschnitt wurde dann die

Umsetzung der Massnahmen konkret geplant. Für jede Massnahme wurde die Umsetzungs-

verantwortung in persona festgelegt. Ebenfalls festgehalten wurde, welche Behörden,

Organisationen und Interessensgruppen in der Umsetzung der jeweiligen Massnahme mit ein-

zubeziehen sind. So wurde letztlich für jede Massnahme ein Massnahmenblatt erstellt. Das Protokoll

des Workshops sowie die definitiv überarbeiteten Massnahmenpakete liegen dem Bericht bei.

4.3 Massnahmen – konkrete Umsetzung in Projekten

Massnahmenübersicht

Massnahmenpaket 1: Nachhaltige Bodenverbesserungen

Identifizieren und priorisieren der aufzuwertenden Böden

Erstellung und fortlaufende Betreuung einer Liste von „bewilligten“/“geplanten“ Projekten für Bodenverbesserungen

Stetige Weiterentwicklung des Verfahrens für Bodenverbesserungen

Sanierung Drainagenetz

Massnahmenpaket 2: Erschlies-sungsinfrastruktur für künftige Pro-duktionsanforderungen anpassen

Erschliessungskonzept mit Hauptachsen erarbeiten

Erschliessungsinfrastruktur für künftige landwirtschaftliche Bewirtschaftung optimieren

Massnahmenpaket 3: Nutzflächen für Produktion sicher und Nutzung Lebensraum koordinieren

Eintrag der landwirtschaftlichen Nutzflächen in einer regional koordinierten Sachplanung

Verwendung von Mitteln aus der Mehrwertabgabe für landwirtschaftliche Projekte

Festlegung von Ökoflächenpools ausserhalb der Fruchtfolgeflächen

Sicherstellung der für den Hochwasserschutz notwendigen Flächen

Massnahmenpaket 4: Produk-tionspotenzial optimal nutzen

Grundlagen zur Förderung und Realisierung von Fruchtfolge-Gemeinschaften vorbereiten

Schaffung der Planungsgrundlagen für zeitgemässe, ressourceneffiziente Bewässerungssysteme

Gewinnbringende Nutzung von Schutzgebieten bzw. Ökoflächen durch die Landwirtschaft

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4.3.1 Massnahmenpaket 1: Nachhaltige Bodenverbesserungen

Hintergrund und Auslöser

Ende 1940 genehmigte die St.Galler Regierung ein Projekt für umfassende Melioration im Rheintal

zwischen dem Blattenberg bei Oberriet und dem Monstein in Au. Diesem Projekt sprachen die

Eidgenössischen Räte einen Bundesbeitrag von 60 Prozent der Kosten zu. Das St.Galler Volk

bewilligte das Projekt ebenfalls noch 1941 mit einem hohen Ja-Stimmenanteil. Im Zuge dieses

Meliorationsprojekts wurden zwischen 1942 und 1962 ca. 4‘200 ha melioriert. Durch die Ent-

wässerung und die Kultivierung wurden die anstehenden torfigen Böden nach und nach zu gut

nutzbaren organischen Böden umgebaut. Seither ist augenscheinlich geworden, dass die Nutzung

dieser Böden zunehmend Probleme verursacht. Dafür verantwortlich sind die bekannten

Erscheinungen von Setzung, Sackung und Torfverzehr. Um die Fruchtbarkeit ihrer Böden zu

bewahren und diese als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft zu erhalten, suchten die

Beteiligten nach einem Weg, um die Bodennutzung nachhaltig zu verbessern

Das Gesetz über die Melioration der Rheinebene und die Errichtung eines Arbeitsbeschaffungs-

kontos (sGS 633.3) definiert ein kantonales Werk „Melioration der Rheinebene“. Der Zweck dieses

Werks ist die Melioration der Rheinebene in den Gemeinden Au, Berneck, Balgach, Diepoldsau,

Widnau, Rebstein, Marbach, Altstätten, Eichberg und Oberriet auf Grund des vom Regierungsrate

genehmigten Projektes durchzuführen und zu unterhalten. Die Melioration unterhält heute rund 3760

ha drainierte Fläche. Kritisch zu betrachten ist speziell die Thematik des Flurabstands. Angestrebt

wird ein Flurabstand von einem Meter, bei Torfböden mehr. Ca. ein Viertel der drainierten Flächen

haben einen kritischen Flurabstand von unter einem halben Meter.

Um den gewünschten Flurabstand wieder herzustellen resp. zu verbessern, ist eine Tieferlegung

der Drainagen ist keine nachhaltige Lösung. Vielmehr soll die Sanierung der Drainage-Leitungen

koordiniert mit Bodenverbesserungsmassnahmen erfolgen und so eine nachhaltige Melioration

erreicht werden. Speziell bei einer Realisation des Projektes Rhesi fallen grosse Mengen

Bodenmaterial an, welches sinnvollerweise für Bodenverbesserungsmassnahmen eingesetzt

werden soll.

Ziele

U13: Bodenfruchtbarkeit langfristig gewährleisten und Böden gezielt aufwerten unter

Berücksichtigung der Grossbaustellen, Rheintaler Binnenkanal und Rhesi

U10: Unterhalt und Erneuerung der Drainagen langfristig gewährleisten

Massnahmen und erwartete Resultate

Identifizieren und priorisieren der aufzuwertenden Böden

Erstellung und fortlaufende Betreuung einer Liste von „bewilligten“/“geplanten“ Projekten für

Bodenverbesserungen

Stetige Weiterentwicklung des Verfahrens für Bodenverbesserungen

Sanierung Drainagenetz

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MP1 – M1: Identifizieren und priorisieren der aufzuwertenden Böden

Umsetzungsverantwortung: Die Rheintaler Ortsgemeinden

Beschrieb:

Im Perimeter der Landw. Planung sollen Böden, welche einer Aufwertung bedürfen, identifiziert werden.

Dabei sollen insbesondere folgende Kriterien erfasst werden:

Parzelle (inkl. m2)

Zusammensetzung des Bodens

Flurabstand

Zielsetzung der Bodenverbesserungsmassnahmen

Geeignetes Material für Bodenverbesserungsmassnahmen festhalten

Aktuelle Nutzung (Gemüse-, Acker-, Futterbau oder Biodiversitätsnutzung)

Zufahrt

Drainageleitungen (Zustand…)

Eigentümer/Bewirtschafter

Die Identifizierung ist die Grundlage für die Planung und Koordination von Bodenverbesserungsprojekten.

Miteinbezug:

(nicht abschliessend)

Melioration der Rheinebene, Politische Gemeinden, öffentliche und

private Eigentümer, Pächter, Strasseneigentümer

Zeitlicher Horizont: Erstbeurteilung bis Ende 2016

Bemerkung: -

MP1 – M2: Erstellung und fortlaufende Betreuung einer Liste von „bewilligten“/“geplanten“

Projekten für Bodenverbesserungen

Umsetzungsverantwortung: Die Rheintaler Ortsgemeinden

Beschrieb:

Zurzeit laufen die Bewilligungsverfahren für Bodenverbesserungsprojekte, sofern sie korrekt aufgesetzt

werden, unkompliziert. Längerfristig wird ein zweistufiges Bewilligungsverfahren für Bodenverbesserungs-

projekte angestrebt. Dabei sollen Projekte vorgängig bewilligt werden, ohne genaue Kenntnis, woher das

verwendete Material kommt. Die Bewilligung wird dann in einem zweiten Schritt erteilt, sobald geeignetes

Material für ein Projekt vorliegt. In diesem Schritt wird auch die Eignung des Materials geprüft.

Die Ortsgemeinden sollen als Anlaufstelle für Fragen betreffend der Bewilligung und der Durchführung von

Bodenverbesserungen fungieren.

Miteinbezug:

(nicht abschliessend)

Melioration der Rheinebene, politische Gemeinden, kantonale

Behörden/Amtsstellen, Grundeigentümer

Zeitlicher Horizont: Kontinuierliche Aufgabe

Im Kanton St.Gallen wird zurzeit an einem vereinfachten Verfahren für die

Bewilligung von Bodenverbesserungsprojekten gearbeitet. Bis in zwei

Jahren (ca. Ende 2016) soll dieses Verfahren feststehen.

Bemerkung: Im konkreten Fall soll auf eine sinnvolle Etappierung von Projekten ge-

achtet werden. Ziel ist es, das in der Region anfallende Material, soweit

dieses geeignet ist, konsequent für Bodenverbesserungen zu nutzen.

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Bodenverbesserungen „ersetzen“ Sanierungen der Drainage nicht, sie

sind vielmehr ergänzend und müssen koordiniert werden.

MP1 – M3: Stetige Weiterentwicklung des Verfahrens für Bodenverbesserungen

Umsetzungsverantwortung: Die Rheintaler Ortsgemeinden

Beschrieb:

Aufbauend auf den Erfahrungen der bisher durchgeführten Projekte wird das (technische) Verfahren für

Bodenverbesserungen systematisch weiterentwickelt. Hierzu gehört insbesondere auch die klare Regelung

der Folgebewirtschaftung nach einer Bodenverbesserung.

Miteinbezug:

(nicht abschliessend)

Evtl. „Erfahrungsgruppe“ mit Melioration der Rheinebene, LZSG, Die

Rheintaler Ortsgemeinden, evtl. Ökobüro einbeziehen, kantonale

Behörden/Amtsstellen, evtl. Bewirtschafter

Zeitlicher Horizont: Kontinuierliche Aufgabe

Bemerkung: Die Erfahrungen aus den Pilotprojekten bilden die Basis für eine stetige

Weiterentwicklung des Verfahrens.

MP1 – M4: Sanierung Drainagenetz

Umsetzungsverantwortung: Melioration der Rheinebene

Beschrieb:

Der Sanierungsbedarf beim Drainagenetz ist in den nächsten Jahren hoch, da viele Rohre und Schächte

noch aus der Zeit stammen, als das Meliorationsprojekt im St. Galler Rheintal durchgeführt wurde (1942-

1962). Entsprechend ist die laufende Aufgabe der Melioration fortzuführen und das Drainagenetz

etappenweise zu sanieren.

Miteinbezug:

(nicht abschliessend)

Zeitlicher Horizont: Kontinuierliche Aufgabe

Bemerkung: Da dies eine laufende Aufgabe der Melioration der Rheinebene ist,

werden hier keine weiteren Ausführungen zur Umsetzung gemacht. Im

Zusammenhang mit dem Unterhalt und der Erneuerung von Drainagen ist

zu beachten, dass sich Übersandungen und Drainagemassnahmen

gegenseitig unterstützen können. Entsprechend ist eine gute Koordination

zwischen der Drainagesanierung und Bodenverbesserung unabdingbar.

4.3.2 Massnahmenpaket 2: Erschliessungsinfrastruktur für künftige

Produktionsanforderungen

Hintergrund und Auslöser

Die Erschliessung der Landwirtschaftsbetriebe aber auch der Landwirtschaftlichen

Nutzflächen ist ein wichtiges Thema. Die in der Landwirtschaft eingesetzten Maschinen

werden in der Tendenz grösser und schwerer. Ein Einflussfaktor für diesen Trend ist die

höhere Schlagkraft, welche die Betriebe heute – auch aufgrund der stetig sinkenden Zahl der

in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeitskräfte und der damit steigenden Flächenintensität

– brauchen. Daneben gibt es vor allem im Bereich Erntetechnik höhere Gewichte, welche auf

den Bewirtschaftungsstrassen lasten. Andererseits ist heute die Hofabfuhr auf Milchwirt-

schaftsbetrieben Standard. Auch hier werden höhere Anforderungen an die landwirtschaftlich

genutzten Strassen gestellt. Vielfach sind aber weniger die Strassen ein Problem, sondern die

Gewichtsbeschränkungen der Brücken.

Das Thema der Erschliessung ist jedoch nicht nur in der Landwirtschaft wichtig. Auch Industrie

und Gewerbe stellen Anforderungen an die Erschliessungsinfrastruktur. Entsprechend ist die

Frage der Erschliessung auf einer regionalen Ebene ganzheitlich zu betrachten. Es wird in der

Verkehrsplanung unterschieden zwischen Hauptverkehrsachsen, welche eine Last von 40 t

sicher erlauben müssen, und weiteren Verkehrsachsen. Hierzu fallen auch die

landwirtschaftlich genutzten Verkehrswege, welche zum Teil auch mit 40 t-Fahrzeugen

befahren werden. Es ist aber unrealistisch, deswegen sämtliche Verkehrswege auf 40 t

auszulegen. Vielmehr soll versucht werden, durch eine kontinuierliche Arrondierung eine

Entlastung der Verkehrswege zu schaffen.

Ziele

U9: Erschliessung an künftige Produktionsanforderungen anpassen

Massnahmen und erwartete Resultate

Erschliessungskonzept mit Hauptachsen erarbeiten

Erschliessungsinfrastruktur für künftige landwirtschaftliche Bewirtschaftung optimieren

MP2 – M1: Erschliessungskonzept mit Hauptachsen erarbeiten

Umsetzungsverantwortung: Verein St.Galler Rheintal – Fachgruppe Siedlung und Landschaft

Beschrieb:

Der stetig voranschreitende technische Fortschritt und der Einsatz arbeitssparender Mechanisierung

(durch Lohnunternehmer) setzen eine auf die Produktionsanforderungen ausgerichtete

Erschliessung (Strassen, Brücken) voraus, die zu erneuern ist. Die Erarbeitung eines grundlegenden

Erschliessungskonzepts muss im Rahmen der von den Gemeinden verantworteten Verkehrsplanung

erfolgen und soll regional koordiniert werden. Konkret sind folgende Aufgaben anzugehen:

Zustand und Mängel erfassen, Engpässe im Erschliessungsnetz identifizieren

Festlegen der Hauptachsen, abgestimmt mit kommunaler bzw. regionaler Siedlungs- und

Verkehrsplanung

Sanierungs- und Ausbaubedarf identifizieren und priorisieren

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Miteinbezug:

(nicht abschliessend)

Fachgruppe Verkehr, Strasseneigentümer, politische Gemeinden

Zeitlicher Horizont:

Bemerkung: Die Planung der Hauptverkehrsachsen ist Aufgabe des VSGR. Die

Anliegen der Landwirtschaft sollen bei den Planungsbehörden

deponiert werden.

MP2 – M2: Erschliessungsinfrastruktur für künftige Bewirtschaftung optimieren

Umsetzungsverantwortung: Verein St.Galler Rheintal – Arbeitsgruppe Siedlung und Landschaft

Beschrieb:

Aufbauend auf dem Erschliessungskonzept sollen Engpässe in der Erschliessungsinfrastruktur

beseitigt und entsprechende Projekte realisiert werden. Im Vordergrund steht dabei die Sanierung

derjenigen Brücken, welche aus Sicht der Landwirtschaft und dem Anspruch einer effizienten Bewirt-

schaftung Priorität sind. Entsprechend sind gezielte Instandsetzungsprojekte bzw. punktuelle

Ausbauprojekte durchzuführen, bei Bedarf koordiniert mit Bodenverbesserungen

Arrondierungen könnten den Bedarf für bauliche Erschliessungsmassnahmen reduzieren, indem

durch eine optimierte Allokation der Flächen auch der Zugang für die Betriebe verbessert werden

kann. Hier sind speziell die Ortsgemeinden als grösster Grundbesitzer in der Region gefordert.

Miteinbezug:

(nicht abschliessend)

Rheintaler Gemeinden und Ortsgemeinden, Melioration,

Grundeigentümer

Zeitlicher Horizont: Nach Vorliegen des Erschliessungskonzepts kontinuierliche

Aufgabe

Bemerkung: Die Anliegen der Landwirtschaft sollen bei den Planungsbehörden

deponiert werden. Die Planung der Verkehrswege ist, abgesehen

von den Hauptverkehrsachsen, ist Aufgabe der Gemeinden.

Landwirtschaftliche Verkehrsplanung soll abgestimmt werden auf

die Verkehrsplanung.

4.3.3 Massnahmenpaket 3: Nutzflächen für Produktion sichern und Nutzung

Lebensraum koordinieren

Hintergrund und Auslöser

Landwirtschaftliche Nutzflächen (LN) sind der wichtigste Produktionsfaktor für die Landwirt-

schaft. Dennoch verschwinden noch heute laufend landwirtschaftlich genutzte Flächen durch

anderweitige Flächenansprüche. Während Fruchtfolgeflächen (FFF) durch das Raum-

planungsrecht unter einen besonderen Schutz gestellt sind, gilt dies für die übrige LN nicht.

Mit dem Ziel, die verfügbaren landwirtschaftlichen Nutzflächen langfristig für die Nahrungs-

mittelproduktion dauerhaft zu sichern, sind entsprechend weitergehende Massnahmen zum

Schutz der LN zu suchen.

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31

In der LN selbst konkurrieren verschiedene Nutzungen. Einerseits sind dies die Nutzungen für

Futter-, Acker- resp. Gemüsebau, andererseits ist dies die Nutzung als Biodiversitäts-

förderfläche. Eine vielfältige und gepflegte Kultur- und Naturlandschaft zeichnen einen

attraktiven Lebensraum aus. Die Vielfalt der Landschaft ist im Rheintal durch den Wechsel

naturnaher Erholungsräume und Schutzgebiete mit intensiv genutzten Räumen geprägt. Eine

Weiterentwicklung des Lebensraums mit dem Fokus Biodiversitätsförderflächen,

Landschaftsqualität und Vernetzung setzt eine regionale Koordination der Projekte (z.B. LQP

Rheintal) zu den gemeinwirtschaftlichen Leistungen voraus.

Zusätzliche Biodiversitätsförderflächen oder ökologische Aufwertungen von bestehenden

Elementen werden bei baulichen Vorhaben oder Bodenverbesserungsprojekten oftmals von

Seiten der Umweltverbände gefordert. Im Sinne einer regionalen Koordination der Nutzung

des Lebensraums würde es oftmals Sinn machen, die Aufwertungs-Massnahmen an einem

anderen Ort zu realisieren, als dort, wo ein Bauvorhaben oder eine Bodenverbesserungs-

massnahme erfolgt. Um solche Vorhaben zu koordinieren wäre ein Ökoflächenpool hilfreich.

Bei all diesen Diskussionen wird aber stets unterstrichen, dass der Landwirtschaft bewusst ist,

dass die für den Hochwasserschutz am Rhein notwendigen Flächen zur Verfügung gestellt

werden müssen. Jedoch soll auch beim Hochwasserschutzprojekt Rhesi auf einen

schonenden Verbrauch von landwirtschaftlich genutzter Fläche geachtet werden.

Ziele

U12: Landwirtschaftliche Produktionsflächen im heutigen Umfang sicherstellen

U6: Qualität des Lebensraums Rheintal koordiniert weiterentwickeln

Massnahmen und erwartete Resultate

Eintrag der landwirtschaftlichen Nutzflächen im regionalen Richtplan

Verfahren zur Reduktion und Kompensation von Verlusten landwirtschaftlicher Nutz-

flächen

Festlegung von Ökoflächenpools ausserhalb der Fruchtfolgeflächen

Sicherstellung der für den Hochwasserschutz notwendigen Flächen

MP3 – M1: Eintrag der landwirtschaftlichen Nutzflächen in einer regional koordinierten

Sachplanung

Umsetzungsverantwortung: Verein St.Galler Rheintal

Beschrieb:

Die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Nutzflächen hat aus Sicht der Landwirtschaft einen sehr

hohen Stellenwert. Dies nicht nur mit Blick auf die landwirtschaftlichen Interessen, sondern auch für

Natur- und Umweltschutz bzw. für die Gesellschaft allgemein. Differenzen bestehen jedoch bei der

Frage, ob die zurzeit laufende Definition und damit Begrenzung des Siedlungsgebiets genügt, um die

landwirtschaftlichen Nutzflächen sicherzustellen.

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Miteinbezug:

(nicht abschliessend)

Politische Gemeinden, kantonale Behörden/Amtsstellen, St.Galler

Bauernverband

Zeitlicher Horizont: Nach Erlass des kantonalen Richtplans

Bemerkung: Die Definition der Siedlungsgrenzen wird in der aktuellen Richt-

planrevision umgesetzt.

Die Unterscheidung Baugebiet und Nicht-Baugebiet wird bereits

heute gemacht. Wenn aktuell Flächen neu eingezont und damit

dem Baugebiet zugeordnet werden, muss zurzeit gleichviel Fläche

ausgezont werden. Ein direkter Einfluss der Landwirtschaftlichen

Planung auf diese Prozesse ist nicht nötig. Es wird den Planungs-

behörden aber das Anliegen der Landwirtschaft zur Sicherstellung

der Landwirtschaftlichen Produktionsflächen im heutigen Umfang

übermittelt.

MP3 – M2: Verwendung von Mitteln aus der Mehrwertabgabe für landwirtschaftliche Projekte

Umsetzungsverantwortung:

Co-Verantwortung:

St.Galler Bauernverband

Die Rheintaler Ortsgemeinden

Beschrieb:

Mit der am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Teilrevision des RPG sind die Kantone verpflichtet, eine

minimale Mehrwertabgabe auf Neueinzonungen einzuführen. Der Ertrag der Mehrwertabgabe ist

nach Bundesrecht zwingend zur Deckung der Kosten von raumplanerischen Massnahmen und ins-

besondere für Entschädigungszahlungen bei Auszonungen zu verwenden.

Bei der Ausarbeitung der Details zum Verwendungszweck der Mittel aus der Mehrwertabgabe sollen

die Landwirtschaftlichen Interessen mit eingebracht werden. Ziel ist es, dass zumindest ein Teil der

Mittel für Landwirtschaftliche Projekte eingesetzt werden kann.

Miteinbezug:

(nicht abschliessend)

Zeitlicher Horizont: Die Vernehmlassung der Revision des Baugesetzes, welches die

Bestimmungen über die vom RPG geforderte Mehrwertabgabe

enthält, dauert noch bis zum 10. April 2015.

Bemerkung: Ortsgemeinden in der Funktion als grösster Bodenbesitzer in der

Region. Zur Diskussion der Thematik ist eine Arbeitsgruppe unter

dem Lead der Ortsgemeinden einzusetzen.

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MP3 – M3: Festlegung eines Ökoflächenpools ausserhalb der Fruchtfolgeflächen

Umsetzungsverantwortung: Verein St.Galler Rheintal

Beschrieb:

Die Idee eines Ökopools ist, zusätzlich und freiwillig angelegte Biodiversitätsförderflächen oder

ökologische Aufwertungen zu erfassen. Diese erfassten Leistungen sollen eingebracht werden

können, wenn durch ein Bauvorhaben oder eine Bodenverbesserung Biodiversitätsleistungen als

Ausgleich gefordert werden. Ziel des Ökopools ist es ausserdem, die Nutzung des Lebensraums zu

koordinieren. Dabei soll darauf geachtet werden, dass eine sinnvolle Vernetzung von Biodiversitäts-

elementen erfolgt und die bisherigen Bestrebungen bzgl. Vernetzung der Ökoflächen und die Durch-

mischung der Produktionsgebiete mit Ausgleichsflächen nicht unterlaufen werden. Entsprechend

sollen Biodiversitätselemente auch in intensiv genutzten landwirtschaftlichen Gebieten vorhanden

sein, wenn auch weniger dicht als in extensiver genutzten Gebieten. In den intensiv genutzten Ge-

bieten sollen bei der Wahl von Standorten für neue Biodiversitätsförderflächen insbesondere keine

Fruchtfolgeflächen tangiert werden.

Einen hohen Stellenwert in dieser Diskussion hat einerseits die Aufwertung von bestehenden Bio-

diversitätsflächen. Andererseits stellt sich die grundsätzliche Frage bzgl. des insgesamt anzu-

strebenden Anteils an ökologischen Ausgleichsflächen.

Miteinbezug:

(nicht abschliessend)

Ortsgemeinden, politische Gemeinden, Melioration, Verein LQP,

Vernetzung, Landwirtschaftliche Vereinigungen, Verein

Lebensraum Rheintal

Zeitlicher Horizont: Nach Antwort des Kantonsrats auf das Postulat Eggenberger,

Dietsche, Ritter und Sonderegger

Bemerkung: Zusammenarbeit mit LQP St.Galler Rheintal und Vernetzungs-

projekten

Wichtig ist sicher auch die Antwort des Kantonsrats auf das Postulat

Eggenberger, Dietsche, Ritter und Sonderegger, welche im

Verlaufe des Jahres 2015 erwartet wird. Hierbei wird unter anderem

zur Thematik ökologischer Ausgleich bei Bodenverbesserungs-

massnahmen eine Stellungnahme verlangt.

MP3 – M4: Sicherstellung der für den Hochwasserschutz notwendigen Flächen

Umsetzungsverantwortung: IRR – Projekt Rhesi; RBK – Projekt Binnenkanal; weitere

Beschrieb:

Die für den Hochwasserschutz notwendigen Flächen sind sicherzustellen. In der Projektierung sollen

die Anliegen der Landwirtschaft neben weiteren Ansprüchen wie der Aufwertung der Gewässer oder

der Verbesserung des Lebensraums explizit so berücksichtigt werden, dass der Verlust an

landwirtschaftlich nutzbarer Fläche möglichst gering ist und folglich auf das für den

Hochwasserschutz notwendige Ausmass begrenzt wird. Hierzu gehört insbesondere auch, dass

möglichst viele Flächen im Gewässerraum weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können.

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Die Thematik Hochwasserschutz betrifft im Rheintal insbesondere die Projekte an Rhein und

Binnenkanal, ohne weitere Projekte auszuschliessen.

Miteinbezug:

(nicht abschliessend)

VSGR, Die Rheintaler Ortsgemeinden, St.Galler Bauernverband,

Politische Gemeinden, Verein pro Kulturland und

Hochwasserschutz, Verein Lebensraum Rheintal

Zeitlicher Horizont: Zeitlicher Ablauf immer in Bezug zu den jeweiligen Projekten

Bemerkung: Diese Thematik spielt sich vor allem auf politischer Ebene ab. Die

Interessensgruppen werden sich in diesem Prozess aus

Eigeninteresse beteiligen. Für die Landwirtschaftliche Planung folgt

hieraus aber kein konkreter Handlungsauftrag.

4.3.4 Massnahmenpaket 4: Produktionspotenzial optimal nutzen

Hintergrund und Auslöser

Im Rheintal gibt es verschiedene Bodentypen, welche sich für unterschiedliche Produktions-

richtungen eignen. Fluvisole eignen sich sehr gut für Acker- und Gemüsebau. Eher nasse

Standorte eignen sich besser für Grünlandnutzung oder eine Nutzung als Biodiversitäts-

förderflächen.

Schwerpunkte der Rheintaler Landwirtschaft sind der Gemüse- und Ackerbau und die

Milchproduktion. Um die gute Nachfrage zu decken, soll die pflanzliche Produktion gesteigert

werden. Die dafür geeigneten Böden sollen daher für den Gemüse- und Ackerbau genutzt

werden – dies zu Lasten von Betriebszweigen mit einer tieferen Wertschöpfung. Da im

Rheintal viele Flächen nur eine Grünlandnutzung nachhaltig zulassen, müssen aber auch die

Interessen der Tierhaltungsbetriebe berücksichtigt werden.

Für die Landwirtschaft bedeutet die Bewirtschaftung von Ökoflächen ein wichtiger Zuerwerb

über die Direktzahlungsentschädigung. Im Sinne der Unterstützung einer gesunden und

produktiven Landwirtschaft sollen diese Flächen der Landwirtschaft erhalten bleiben. Die

Landwirtschaft verfügt ausserdem über die maschinellen Einrichtungen sowie die praktische

Fähigkeit, Pflegearbeiten im Naturschutzgebiet durchzuführen.

Ziele

U3: Natürliches Produktionspotenzial für den Gemüse- und Ackerbau sowie für den Futterbau

optimal nutzen

U8: Einbezug der produzierenden Landwirtschaft in die Pflege und den Unterhalt der

naturnahen Schutzgebiete und Gewässerräume

Massnahmen und erwartete Resultate

Grundlagen zur Förderung und Realisierung von Fruchtfolge-Gemeinschaften

vorbereiten

Kanton St.Gallen

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Schaffung der Planungsgrundlagen für zeitgemässe, ressourceneffiziente

Bewässerungssysteme

Gewinnbringende Nutzung von Schutzgebieten bzw. Ökoflächen durch die

Landwirtschaft

MP4 – M1: Grundlagen zur Förderung und Realisierung von Fruchtfolge-Gemeinschaften

vorbereiten

Umsetzungsverantwortung: LZSG – Ressort Betrieb und Familie

Beschrieb:

Über einen gezielten Flächenabtausch in Fruchtfolgegemeinschaften soll das natürliche Produktions-

potenzial gezielt genutzt und der Gemüsebau in der Region gestärkt werden.

Bei der Fruchtfolgegemeinschaft legen mindestens zwei Betriebe ihre offenen Ackerflächen für eine

gemeinsame Fruchtfolge und Bewirtschaftung zusammen. Allenfalls können angrenzende Parzellen

oder Schläge zu grösseren Parzellen zusammengelegt werden. Dies entspricht einer virtuellen

Flurbereinigung, wobei die Besitzverhältnisse der Flächen nicht betroffen sind. Durch den grösseren

Schlag können Einsparungen erzielt werden. Weitere Vorteile können Einsparungen im maschinellen

oder auch personellen Bereich sein. Im Sinne eines besseren ökologischen und phytosanitären

Gleichgewichts kann mit Fruchtfolgegemeinschaften einfacher eine „Entlastung“ der Fruchtfolge

erreicht werden.

Miteinbezug:

(nicht abschliessend)

St.Galler Bauernverband

Zeitlicher Horizont: Bis im Herbst 2015

Bemerkung: Beratungsunterlagen bereitstellen

MP4 – M2: Schaffung der Planungsgrundlagen für zeitgemässe, ressourceneffiziente

Bewässerungssysteme

Umsetzungsverantwortung: Gemüsebauvereinigung Rheintal (Vorstandsmitglied: Hans Graf)

Beschrieb:

Neben guter Bodenqualität ist ein produktiver Acker- und Gemüsebau auch auf eine effiziente Be-

wässerung angewiesen. Dabei wird der Fokus immer mehr auf ressourceneffiziente Bewässerungs-

systeme gelegt.

Mit dem Ziel, die für den Gemüsebau mittel- und langfristig notwendige Bewässerung sicherzustellen,

sollen die notwendigen Planungsgrundlagen zur Bereitstellung und Verteilung des Wassers erarbeitet

werden

Miteinbezug:

(nicht abschliessend)

Politische Gemeinden, Ortsgemeinden, LZSG, kantonale

Behörden/Amtsstellen,

Zeitlicher Horizont: Noch offen

Bemerkung: Bedarf klären

Wasserverfügbarkeit klären (Grundwasser)

Kanton St.Gallen

Volkswirtschaftsdepartement

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Evtl. Erarbeitung notwendiger Grundlagen für Realisierung von

neuen Brunnen und Wasserverteilungssystem

MP4 – M3: Gewinnbringende Nutzung von Schutzgebieten bzw. Ökoflächen durch die

Landwirtschaft

Umsetzungsverantwortung: St.Galler Bauernverband

Beschrieb:

Die Bewirtschaftung und Pflege der Schutzgebiete und Ökoflächen ausserhalb der direktzahlungs-

berechtigten Nutzfläche kann ein möglicher Nebenverdienst für Landwirte darstellen. Mit Blick auf die

zusätzlich anfallenden Biodiversitätsflächen durch die Ausscheidung des Gewässerraums könnten

diese Dienstleistungen ein grösseres Ausmass erlangen. Zu verhindern ist ein Preiskampf bei An-

bietern von Pflegedienstleistungen.

Es stellen sich die Fragen, wie diese Pflegeleistungen aktuell laufen, ob Landwirte hier eine Be-

deutung haben oder nicht. Wenn ein Preiskampf bei den Pflegedienstleistungen verhindert werden

soll, sollten eventuell Entschädigungsansätze erarbeitet werden, ähnlich der Agroscope-Tarife. Diese

sollten selbstverständlich nicht nur im Rheintal sondern im ganzen Kanton angewandt werden. In

Zusammenarbeit mit Umweltorganisationen könnte ausserdem erarbeitet werden, worauf bei der

Pflege der Schutzgebiete bzw. Ökoflächen geachtet werden muss.

Miteinbezug:

(nicht abschliessend)

Melioration, ProRiet, Ortsgemeinden und Pol. Gemeinden, Rhein-

unternehmen und Bauernverbänden Rheintal und unteres Rheintal,

Verein LQP, Verein Lebensraum Rheintal

Zeitlicher Horizont: Noch offen

Bemerkung:

Kanton St.Gallen

Volkswirtschaftsdepartement

Landwirtschaftliches Zentrum SG

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4.4 Definition der Aufgaben für die Umsetzung der Massnahmen

4.4.1 Aufgaben des Leaders

Die Leader-Funktion in der Umsetzung der LP St.Galler Rheintal übernimmt der Verein

St.Galler Rheintal. Er fungiert als Ansprechpartner für offizielle Anfragen. Ausserdem ist er

Koordinations- und Kontrollstelle für die Umsetzung der Massnahmen der LP.

4.4.2 Aufgaben der Umsetzungsverantwortlichen

Die Umsetzungsverantwortlichen haben konkret folgende Aufgaben:

1. Koordination der Umsetzung

a. Erstellung eines Aufgabenplans (Massnahme in Teilaufgaben zerlegen)

b. Erstellung eines Zeitplans (zeitliche Terminierung der Teilaufgaben)

c. Erstellung einer Kostenschätzung

2. Sicherstellung des Miteinbezugs der Akteure gemäss Massnahmenblatt

3. Realisierung der Teilaufgaben inklusive Sicherung der notwendigen Finanzierung

4. Information an Leader (VSGR z.H. Rolf Huber) in Form von regelmässigen

Zwischenberichten, jeweils halbjährlich auf den 1. Oktober und auf den 1. April

5. Erstellen eines Schlussberichts nach Abschluss der Umsetzung der Massnahme

4.5 Fazit

Im ganzen Prozess der LP St.Galler Rheintal wurde grossen Wert auf den Miteinbezug von

Interessensgruppen, Behörden, kantonale Amtsstellen etc. gelegt. Dieser Prozess ist für die

Akzeptanz und damit auch für die Wirkung der Landwirtschaftlichen Planung entscheidend.

Strategie, Ziele und Massnahmen der LP St.Galler Rheintal wurden gemeinsam erarbeitet.

Damit die LP St.Galler Rheintal im Rheintal Wirkung findet, wird ebenfalls grossen Wert auf

die Sicherstellung der Umsetzung der Massnahmen gelegt. Durch die Detaillierung der

Massnahmen in den Massnahmenblätter und eine strukturierte Beschreibung der Aufgaben

des Leaders und der Umsetzungsverantwortlichen wird eine erfolgreiche Umsetzung der

Massnahmen in die Wege geleitet.