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LEISTBARE ENERGIE? Sozial- und konsumentenpolitische Überlegungen vor dem Hintergrund steigender Energiepreise Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss Wien, am 5. Oktober 2012

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LEISTBARE ENERGIE?

Sozial- und konsumentenpolitische Überlegungen vor dem Hintergrund steigender Energiepreise

Gen.Sekr. KC Mag. Joachim PreissWien, am 5. Oktober 2012

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TEUFELSKREIS ENERGIEKOSTEN

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AUSGANGSLAGE IN ÖSTERREICH» EU-SILC 2010: 313.000 Menschen geben an, dass sie „ihre Wohnung nicht angemessen warm halten“ können.

weniger als 1.634 € 1.634 € bis 2.537 € 2.538 € bis 3.680 € 3.681 € oder mehr0.0%

1.0%

2.0%

3.0%

4.0%

5.0%

6.0%

7.0%

8.0%

9.0%

10.0%

8.2%

6.0%

4.9%

3.4%

Anteil der Energiekosten an den Gesamtausgaben

Quelle: Statistik Austria, Konsumerhebung 2009/2010; AK-Darstellung

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VERWENDETE ENERGIETRÄGER IN ENERGIEARMEN HAUSHALTEN

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KÜNFTIGE PREISPFADE

» Entspannung bei den Energiekosten der Haushalte ist aktuell nicht in Sicht» „Automatische“ Preissteigerungen im Energiebereich bedingen anhaltend starke Belastung der Haushalte» 2011: Preise für Heizöl stiegen durchschnittlich um 23 Prozent und Gaspreiserhöhungen führten durchschnittlich zu Mehrkosten bis zu 150 EUR (Daten: AK)Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss

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Energiepreisentwicklung

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EINFLUSSFAKTOREN FÜR ENERGIEARMUT

ENERGIEVERBRAUCH

(Quelle: Verteilungspolitik – wo bleibt die Verteilungsgerechtigkeit?, AK 2012)

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EINKOMMEN

ENERGIEPREIS

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HEIZKOSTENZUSCHÜSSE DER BUNDESLÄNDER

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Bundesland Höhe EK-Grenzen (am Beispiel von Alleinstehenden)

Burgenland € 140 € 753

Kärnten € 150 / € 80 € 753 / € 1.040

Niederösterreich € 130 € 793,40

Oberösterreich € 140 (wenn EK-Grenze um bis zu € 50 überschritten wird: € 70)

€ 814,82

Salzburg € 150 € 800

Steiermark € 120 (Ölheizungen) /

€ 100 (sonst. Brennstoffe)

€ 926

Tirol € 175 € 800

Vorarlberg € 250 € 1.068

Wien € 100 € 744,01

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MASSNAHMEN ZUR STEIGERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ IM HAUSHALTSBEREICH

» Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand- Sanierungsscheck des Bundes- Landes- und Gemeindeförderungen

» Verteilungswirkung zugunsten der „Energiearmen“ schwer zu erreichen

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BMASK PROJEKT „ENERGIEBERATUNG FÜR EINKOMMENSSCHWACHE HAUSHALTE“

» Beteiligte: BMASK + Wien, Steiermark und Vorarlberg in Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Sozialberatungsstellen, die die KlientInnen zur Beratung vermitteln» Persönliche kostenlose Vor-Ort-Energieberatung von sozial schwachen Haushalten» „Goody Pack“ im Wert von 125 EUR » Projektlaufzeit: Dezember 2010 bis April 2014Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss

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LEGISTISCHE MASSNAHMEN

Maßnahmen für schutzbedürftige KundenUmsetzung des 3. Energie-Binnenmarktpaketes» Schutzbedürftig sind jedenfalls KundInnen, die das Recht auf Grundversorgung in Anspruch nehmen» Die neuen Vorschriften gelten für Strom- und GaskundInnen gleichermaßen

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LEGISTISCHE MASSNAHMEN

Kostenbegrenzungen EIWOG und GWG» Kosten für Ab- und Wiederanschaltung insgesamt maximal 30 Euro» Vorauszahlungszähler: Höchstpreise in der Systemnutzungstarif-Verordnung» Festsetzung der Entgelte für „sonstige Leistungen“ der Netzbetreiber hat durch Verordnung der Regulierungsbehörde zu erfolgen

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LEGISTISCHE MASSNAHMEN

Grundversorgung / Versorgung letzter Instanz» Die Berufung auf das Recht auf Grundversorgung löst Anwendung besonderer Schutznormen ausTarif» Lieferanten haben zu einem Tarif zu kontrahieren, der nicht teurer sein darf, als der meist gewählte Haushaltstarif » Auch finanzschwache Personen haben somit die Möglichkeit, den billigsten am Markt vorhandenen Grundversorgungstarif zu wählen

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LEGISTISCHE MASSNAHMEN

Grundversorgung / Versorgung letzter Instanz - Kostenbegrenzungen» Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen nur in

der Höhe von maximal einer Teilbetragszahlung für ein Monat » Diese sind rückzuerstatten, wenn sechs Monate lang

kein weiterer Zahlungsverzug vorliegt» Schlechte Bonität bzw. Altschulden somit kein Grund für eine Ablehnung der Grundversorgung

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LEGISTISCHE MASSNAHMEN

Präventive Maßnahmen gegen AbschaltungenStrenges formales Verfahren für Abschaltungen:» Die Abschaltung ist nur nach zweimaliger Mahnung mit jeweils zweiwöchiger Nachfristsetzung zulässig» Die zweite Mahnung erfolgt mit eingeschriebenem BriefAnspruch auf zehn jährliche Teilbetragsleistungen» Häufigere Abrechnungen ermöglichen eine bessere Ausgabenplanung – anstatt hoher anfallender Beträge bei seltenen Abrechnungen

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LEGISTISCHE MASSNAHMEN

Regulierungsbehörde mit VerbraucherschutzauftragVerankerung des Verbraucherschutzes im Zielkatalog:» Neue Aufgaben der Regulierungsbehörde

E-ControlJährlicher Marktbericht – vorgegebene Inhalte » Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz der KundInnen & Maßnahmen für schutzbedürftige KundInnen» Erhebung von Indikatoren zum Kontext Energiearmut

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LEGISTISCHE MASSNAHMEN

Ökostromgesetz 2012» Ziel: Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren Energie» Ergebnis: Kosten für die Finanzierung des Ökostroms der einzelnen Kundengruppen steigen Kostendeckel» Kostendeckelung für die einkommensschwächsten

Haushalte: 20 EUR p.a.

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LEGISTISCHE MASSNAHMEN

Energieeffizienzgesetz – in Verhandlung

Geplant:» Maßnahmen für sozial Schwache» Verbesserung des Konzepts der Grundversorgung

Nähere Auskünfte können erst nach Abschluss der Verhandlungen gegeben werden

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