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LEISTBARE ENERGIE?
Sozial- und konsumentenpolitische Überlegungen vor dem Hintergrund steigender Energiepreise
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim PreissWien, am 5. Oktober 2012
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
TEUFELSKREIS ENERGIEKOSTEN
AUSGANGSLAGE IN ÖSTERREICH» EU-SILC 2010: 313.000 Menschen geben an, dass sie „ihre Wohnung nicht angemessen warm halten“ können.
weniger als 1.634 € 1.634 € bis 2.537 € 2.538 € bis 3.680 € 3.681 € oder mehr0.0%
1.0%
2.0%
3.0%
4.0%
5.0%
6.0%
7.0%
8.0%
9.0%
10.0%
8.2%
6.0%
4.9%
3.4%
Anteil der Energiekosten an den Gesamtausgaben
Quelle: Statistik Austria, Konsumerhebung 2009/2010; AK-Darstellung
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
VERWENDETE ENERGIETRÄGER IN ENERGIEARMEN HAUSHALTEN
KÜNFTIGE PREISPFADE
» Entspannung bei den Energiekosten der Haushalte ist aktuell nicht in Sicht» „Automatische“ Preissteigerungen im Energiebereich bedingen anhaltend starke Belastung der Haushalte» 2011: Preise für Heizöl stiegen durchschnittlich um 23 Prozent und Gaspreiserhöhungen führten durchschnittlich zu Mehrkosten bis zu 150 EUR (Daten: AK)Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
Energiepreisentwicklung
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
EINFLUSSFAKTOREN FÜR ENERGIEARMUT
ENERGIEVERBRAUCH
(Quelle: Verteilungspolitik – wo bleibt die Verteilungsgerechtigkeit?, AK 2012)
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
EINKOMMEN
ENERGIEPREIS
HEIZKOSTENZUSCHÜSSE DER BUNDESLÄNDER
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
Bundesland Höhe EK-Grenzen (am Beispiel von Alleinstehenden)
Burgenland € 140 € 753
Kärnten € 150 / € 80 € 753 / € 1.040
Niederösterreich € 130 € 793,40
Oberösterreich € 140 (wenn EK-Grenze um bis zu € 50 überschritten wird: € 70)
€ 814,82
Salzburg € 150 € 800
Steiermark € 120 (Ölheizungen) /
€ 100 (sonst. Brennstoffe)
€ 926
Tirol € 175 € 800
Vorarlberg € 250 € 1.068
Wien € 100 € 744,01
MASSNAHMEN ZUR STEIGERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ IM HAUSHALTSBEREICH
» Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand- Sanierungsscheck des Bundes- Landes- und Gemeindeförderungen
» Verteilungswirkung zugunsten der „Energiearmen“ schwer zu erreichen
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
BMASK PROJEKT „ENERGIEBERATUNG FÜR EINKOMMENSSCHWACHE HAUSHALTE“
» Beteiligte: BMASK + Wien, Steiermark und Vorarlberg in Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Sozialberatungsstellen, die die KlientInnen zur Beratung vermitteln» Persönliche kostenlose Vor-Ort-Energieberatung von sozial schwachen Haushalten» „Goody Pack“ im Wert von 125 EUR » Projektlaufzeit: Dezember 2010 bis April 2014Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Maßnahmen für schutzbedürftige KundenUmsetzung des 3. Energie-Binnenmarktpaketes» Schutzbedürftig sind jedenfalls KundInnen, die das Recht auf Grundversorgung in Anspruch nehmen» Die neuen Vorschriften gelten für Strom- und GaskundInnen gleichermaßen
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Kostenbegrenzungen EIWOG und GWG» Kosten für Ab- und Wiederanschaltung insgesamt maximal 30 Euro» Vorauszahlungszähler: Höchstpreise in der Systemnutzungstarif-Verordnung» Festsetzung der Entgelte für „sonstige Leistungen“ der Netzbetreiber hat durch Verordnung der Regulierungsbehörde zu erfolgen
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Grundversorgung / Versorgung letzter Instanz» Die Berufung auf das Recht auf Grundversorgung löst Anwendung besonderer Schutznormen ausTarif» Lieferanten haben zu einem Tarif zu kontrahieren, der nicht teurer sein darf, als der meist gewählte Haushaltstarif » Auch finanzschwache Personen haben somit die Möglichkeit, den billigsten am Markt vorhandenen Grundversorgungstarif zu wählen
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Grundversorgung / Versorgung letzter Instanz - Kostenbegrenzungen» Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen nur in
der Höhe von maximal einer Teilbetragszahlung für ein Monat » Diese sind rückzuerstatten, wenn sechs Monate lang
kein weiterer Zahlungsverzug vorliegt» Schlechte Bonität bzw. Altschulden somit kein Grund für eine Ablehnung der Grundversorgung
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Präventive Maßnahmen gegen AbschaltungenStrenges formales Verfahren für Abschaltungen:» Die Abschaltung ist nur nach zweimaliger Mahnung mit jeweils zweiwöchiger Nachfristsetzung zulässig» Die zweite Mahnung erfolgt mit eingeschriebenem BriefAnspruch auf zehn jährliche Teilbetragsleistungen» Häufigere Abrechnungen ermöglichen eine bessere Ausgabenplanung – anstatt hoher anfallender Beträge bei seltenen Abrechnungen
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Regulierungsbehörde mit VerbraucherschutzauftragVerankerung des Verbraucherschutzes im Zielkatalog:» Neue Aufgaben der Regulierungsbehörde
E-ControlJährlicher Marktbericht – vorgegebene Inhalte » Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz der KundInnen & Maßnahmen für schutzbedürftige KundInnen» Erhebung von Indikatoren zum Kontext Energiearmut
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Ökostromgesetz 2012» Ziel: Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren Energie» Ergebnis: Kosten für die Finanzierung des Ökostroms der einzelnen Kundengruppen steigen Kostendeckel» Kostendeckelung für die einkommensschwächsten
Haushalte: 20 EUR p.a.
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Energieeffizienzgesetz – in Verhandlung
Geplant:» Maßnahmen für sozial Schwache» Verbesserung des Konzepts der Grundversorgung
Nähere Auskünfte können erst nach Abschluss der Verhandlungen gegeben werden
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss