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- 1 - Hilfeleistungslöschfahrzeug In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16 unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3 Leistungsheft zur Beschaffung eines Einsatzfahrzeugs nach DIN 14530- 11: 2004- 11 als Hilfeleistungs- Löschfahrzeug HLF 20/16 ausgeführt. Die XXXX beabsichtigt, zur Erneuerung ihres Fahrzeugparks zwei neue Hilfeleistungs- Löschfahrzeuge HLF 20/16 nach DIN 14530 -11: 2004-11 zu beschaffen. Dazu wurde ein Leistungsheft erstellt, das aus zwei Losen besteht. LOS 1 beschreibt die von der DIN 14530- 11: 2004- 11 abweichenden Punkte im Bereich des Fahrgestells/Fahrerhauses mit Mannschaftskabine, sowie den Auf- und Ausbau mit allen fest verbauten Nebenaggregaten (Feuerlöschkreiselpumpe, Wasserbehälter, Lichtmast usw.) eines HLF 20/16. LOS 2 beschreibt alle zusätzlich, neu zu beschaffenden Beladungsgegenstände zu diesem Fahrzeug. Alle in Los 1 und Los 2 beschriebenen Leistungen müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung nachfolgenden Vorschriften entsprechen: den anerkannten Regeln und dem neusten Stand der Technik, den gültigen Unfallverhütungsvorschriften, der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland, den Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE- / DIN-Normen), den einschlägigen europäischen Regeln (Abgasnorm, Kfz.- EMV- Richtlinien usw.), allen mitgeltenden Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen

Leistungsheft zur Beschaffung eines Einsatzfahrzeugs nach

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Page 1: Leistungsheft zur Beschaffung eines Einsatzfahrzeugs nach

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Leistungsheft zur Beschaffung eines Einsatzfahrzeug s

nach DIN 14530- 11: 2004- 11 als Hilfeleistungs-

Löschfahrzeug HLF 20/16 ausgeführt.

Die XXXX beabsichtigt, zur Erneuerung ihres Fahrzeugparks zwei neue

Hilfeleistungs- Löschfahrzeuge HLF 20/16 nach DIN 14530 -11: 2004-11 zu

beschaffen.

Dazu wurde ein Leistungsheft erstellt, das aus zwei Losen besteht.

LOS 1 beschreibt die von der DIN 14530- 11: 2004- 11 abweichenden Punkte im

Bereich des Fahrgestells/Fahrerhauses mit Mannschaftskabine, sowie den Auf- und

Ausbau mit allen fest verbauten Nebenaggregaten (Feuerlöschkreiselpumpe,

Wasserbehälter, Lichtmast usw.) eines HLF 20/16.

LOS 2 beschreibt alle zusätzlich, neu zu beschaffenden Beladungsgegenstände zu

diesem Fahrzeug.

Alle in Los 1 und Los 2 beschriebenen Leistungen müssen zum Zeitpunkt der

Auslieferung nachfolgenden Vorschriften entsprechen:

• den anerkannten Regeln und dem neusten Stand der Technik,

• den gültigen Unfallverhütungsvorschriften,

• der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik

Deutschland,

• den Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE- / DIN-Normen),

• den einschlägigen europäischen Regeln (Abgasnorm, Kfz.- EMV-

Richtlinien usw.),

• allen mitgeltenden Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen

Bestimmungen

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

LOS 1 Anzubieten ist ein Feuerwehrfahrzeug, bestehend aus einem Fahrgestell/Fahrerhaus

mit Mannschaftskabine für sieben Einsatzkräfte sowie dem Auf- und Ausbau, das

zum Antrieb einer Feuerlöschkreiselpumpe und zur Aufnahme einer

feuerwehrtechnischen Beladung sowie eines Löschwasserbehälters geeignet ist.

Technische Beschreibung für ein Fahrgestell / Fahre rhaus

mit Mannschaftskabine.

Hinweis:

Vor Angebotsabgabe muss es zwischen dem Lieferanten des Fahrgestells und des

Auf- und Ausbauherstellers eine genaue Abstimmung geben, über:

• den benötigten Radstand,

• die Rahmenlänge hinter der Kabine,

• die Tankform, dessen Volumen und seine Lage am Rahmen,

• die Lage und der Leistungsbedarf des Nebenantriebs,

• die Anbringung der Batterien am Rahmen und deren Kabellänge,

• die Verlegung der Luftkessel und Bremsventile in die Rahmeninnenseite,

• die genauen Auslegungen und Lagen der Schnittstellen und Übergabepunkte

für die Spannungsversorgung

Der Auftraggeber ist, innerhalb des Angebotes, über diese Abstimmungen, Daten

und Werte schriftlich zu informieren.

Eine eventuelle Einflussnahme durch die Feuerwehr muss möglich sein.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Maße und Gewichte:

Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs begrenzt auf max. 18.000kg.

Das Einsatzfahrzeug wird nach Fertigstellung in einsatzbereitem Zustand gewogen

und auf das entsprechende Gesamtgewicht, maximal aber 15.000kg abgelastet .

Dabei darf das Fahrgestell, in einsatzbereitem Zustand, zu keiner Zeit an der

Obergrenze des vom Hersteller vorgegebenen zulässigen Gesamtgewichtes liegen.

Auch eine Auflastung eines kleineren Fahrgestells auf das tatsächliche Gewicht des

einsatzbereiten Fahrzeugs ist nicht gewollt.

Eine Gewichtsauslegung –Überdimensionierung- des Fahrgestells von 10- 15 % des

tatsächlichen Gewichts ist unbedingt zu gewährleisten.

Die verschiedenen möglichen Achsvarianten der Vorder- und Hinterachse sind

einzeln aufzuführen und mit Preisen zu benennen.

Bei den einzelnen maximalen Achslasten sind die rechtlichen Vorgaben der StVZO

einzuhalten.

Gesamthöhe nach DIN 14530: max. 3300mm inklusive aller Dachaufbauten

Gesamtbreite nach DIN 14530: 2500mm

Gesamtlänge nach DIN 14530: max. 9000mm mit Anbau der Schlauchhaspeln

Radstand nach DIN 14530: 4300mm, allerdings festzulegen nach

Absprache mit dem entsprechenden

Aufbauhersteller.

Antriebsart:

Straßenantrieb mit einer zuschaltbaren Differentialsperre in der Hinterachse.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Motor:

Ein Dieselmotor, wassergekühlt, die Motorleistung mit 12 – 14kW / t ist anzubieten.

Der Motor muss am Tag der ersten Zulassung der neusten Abgasvorschrift

entsprechen, mindestens aber EURO 4 – Norm haben.

Bevorzugt angeboten werden sollen Fahrgestelle, die ohne Zusatzstoffe

(Harnstoffe) und der damit verbunden Zusatztechnik auskommen.

Eine verstärkte Lichtmaschine mit einer Leistung von 28 Volt und mindestens 100

Ampere ist anzubieten.

Funkentstörung (Nahentstörung) gem. DIN / VDE 0979 Teil 2.

Getriebe:

Anzubieten ist ein vollautomatisches Wandlergetriebe mit Nebenantrieb für eine

Feuerlöschkreiselpumpe.

Auf einen Retarder kann verzichtet werden.

Die Übersetzung, der Leistungsbedarf und die Lage des Nebenantriebs am Getriebe

sind vorab mit dem entsprechenden Aufbauhersteller abzustimmen.

Das Getriebe muss ab Werk, also bei der Produktion des Fahrgestells, eingebaut

worden sein.

Über eine erfolgte Abstimmung zwischen Motordrehzahl und Drehmoment, passend

zur Getriebe- und Hinterachsübersetzung muss ein werkseitiger Nachweis erbracht

werden.

Eine entsprechende werkseitige Freigabe des verwendeten Getriebes muss erfolgen.

Achsen:

Die Vorderachse ist mit Parabelfederung, die Hinterachse mit Luftfederung

auszuführen.

Alle zwei Achsen sind in verstärkter Ausführung und mit Stabilisatoren ausgestattet

anzubieten.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Eine Hinterachsübersetzung für maximal 100km/h Endgeschwindigkeit ist zu wählen,

dabei sind die geforderten Beschleunigungswerte für Feuerwehrfahrzeuge nach DIN

EN 1846-2 einzuhalten.

Schleuderketten der Fa. VBG Ringfeder - oder optional vergleichbare Produkte - als

Anfahrhilfen an der Hinterachse und deren Anbau sind anzubieten.

Rahmen:

Am Fahrgestell müssen vorne und hinten jeweils zwei Schleppvorrichtungen nach

DIN EN 1846-2 vorhanden sein, deren Zugkraft paarweise dem zulässigen

Gesamtgewicht des Fahrzeugs angepasst ist.

Die Aufnahme von Schäkel, ähnlich Form C der Nenngröße 3, muss gegeben sein.

Das Fahrzeug ist, mit einer Zentralschmieranlage ausgerüstet, anzubieten.

Anordnung / Auflösung der Geräteträger:

Links und rechts hinter der Vorderachse, am Fahrzeugrahmen unter der

Mannschaftskabine sind die Starterbatterien, die Luft- und Bremsanlage, der

Auspufftopf, die Luftfilteranlage und der Kraftstofftank so anzuordnen, dass davor die

Auftrittstufen für die Mannschaftskabine mit vorschriftsmäßiger Tritttiefe und Tritthöhe

angeordnet werden können. DIN EN 1846-2 ist zu beachten. Der Bereich der Flucht

der Kabinenrückwand bis zur Hinterachse und auch dahinter muss für Geräteräume

zur Verfügung stehen.

Eventuell sind Zusatzkessel für die Luftfederung und sonstige Anbauteile in oder

unter den Rahmen zu packen. Dabei sind die geforderten Normwerte für

Straßenfahrgestelle nach DIN EN 1846 Teil 2, in Bezug auf Rampen- und

Überhangwinkel einzuhalten.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Dies erfolgt immer in enger Absprache zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller

sowie der Feuerwehr. Hierfür anfallende Zusatzkosten sind auszuweisen.

Eine Anhängerkupplung und die entsprechende Stromversorgung im Heck nach DIN

EN 14530- 11 entfällt.

Bremsanlage:

Eine Druckluftbremsanlage nach EG- Richtlinie 71/320/EWG mit ALB und ABS

Funktion, sowie mit Fremdbefüllung und ein beheizbarer Lufttrockner soll angeboten

werden.

Das Fahrzeug muss mit einer Scheibenbremsanlage an beiden Achsen ausgestattet

sein.

Im Trittstufenbereich links ist ein Druckluftanschluss -Fa. Grau Bremse HD- - oder

optional ein gleichwertiges Produkt- zur externen Befüllung der Druckluftanlage

einzubauen.

Eine Notlöseeinrichtung für die Federspeicher ist zu verwenden.

Um eine optimale Fahrsicherheit mit dem Fahrzeug, auch bei extremen

Fahrsituationen, zu erreichen, muss ein Fahrzeug- Stabilitätsprogramm und eine

Traktionskontrolle angeboten werden.

Bereifung:

Auf der Vorderachse Continental HSW Scandinavia und auf der Hinterachse

Continental HDW Scandinavia mit der Zulassung bis 120 Km/h. Grund für diesen

Hersteller und Typ ist die Umsetzung der StVO § 2 Abs. 3a (winterliche

Verhältnisse), sowie die Verwendung bisher eingesetzter Reifenfabrikate.

Ein lose beigelegtes, gleich- und vollwertiges Ersatzrad ist zu liefern.

Lenkung:

Als Zweikreisservolenkung. Das Lenkrad muss in Höhe und Neigung verstellbar sein

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

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unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Lackierung:

Fahrgestell und Felgen sind schwarz RAL 9005, Kotflügel und Stoßstangen sind in

weiß RAL 9010 zu liefern.

Das Fahrerhaus ist in „Feuerwehrrot“ RAL 3000 lackiert anzubieten.

Ein besonderes Design in der Farbgestaltung ist nicht vorgesehen. Es wird sich

jedoch an den bereits in Dienst befindlichen Tro TLF 24/50 orientiert.

Entsprechende Bilder werden bei Bedarf durch den Auftraggeber zugestellt.

Elektrik allgemein:

Übliche Nennspannung – Bordspannung- 24 Volt mit Batterietrennschalter (NATO-

Knochen) der von außen zugänglich ist.

Zwei verstärkte Batterien -12V – mindestens 175Ah- sind zu verwenden.

Entsprechende Spannungswandler 12/24 Volt für den Einbau der BOS- Anlage und

weiterer KFZ Ladegeräte sind anzubieten.

Im Trittstufenbereich zum Fahrerplatz links, ist zentral eine Batterieladesteckdose 24

Volt der -Fa. Würth Dose Magcode- Nr. 555012 anzubringen und anzuklemmen.

Diese wird von uns beigestellt.

Auf weitere Ladesteckdosen ist dadurch am gesamten Fahrzeug zu verzichten.

Eine mit 16 Ampere und 230 Volt arbeitende, zum Motor passende

Motorvorwärmung, ist zu liefern und einzubauen.

Der Fahrerhausanschluss liegt ebenfalls im Trittstufenbereich zum Fahrerplatz links.

Dort befinden sich dann zentral:

Der Luftanschluss, die Ladedose 24 Volt und der Fahrerhausanschluss der

Motorvorwärmung.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Elektrik im und am Fahrerhaus:

Eine zentral im Armaturenbrett zusammengefasste Elektrik mit deutscher

Beschriftung und aufgezeigten passenden Symbolen wird verlangt.

Vorzugsweise, für alle schaltbaren Funktionen im Bereich des Fahrerhauses sind

ausschließlich die serienmäßigen Originalschalter des Fahrzeugherstellers zu

verwenden, auch für Blaulicht, Martinshorn, Funkhauptschalter, Umfeldbeleuchtung,

Verkehrswarnanlage usw.

Eventuell dadurch entstehende Mehrpreise dafür sind anzuzeigen.

Als Option kann von den Aufbauherstellern auch eine zentrale Schalteinheit mit CAN-

BUS- System angeboten werden.

Über diese zentrale Schalteinheit müssen dann alle Sonderfunktionen wie Blaulicht,

Martinshorn, Funkhauptschalter, Umfeldbeleuchtung usw. zu steuern sein.

Über die Anordnung der Zusatzschalter im Armaturenbrett oder der optionalen

Schalteinheit im Fahrerraum muss mit der Feuerwehr Rücksprache gehalten werden.

Der Tachometer und sämtliche Beschriftungen, Kennzeichnungen von

Bedienelementen und Kontroll-Lampen im/am Fahrzeug sind in deutscher

Ausführung/Einheit anzubieten.

Als Beleuchtung des Fahrzeugs sind Halogenscheinwerfer nach StVZO mit

programmierter Taglichtschaltung, zwei Halogen- Nebelscheinwerfer, zwei

Nebelschlussleuchten und zwei Rückfahrscheinwerfer anzubieten.

Im vorderen oberen Dachbereich sind zusätzlich zwei serienmäßige

Halogenscheinwerfer anzubieten, die als Arbeits- und Suchscheinwerfer in den

Fahrzeugpapieren eingetragen sein müssen.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

An beiden Außenspiegeln sind Rangierscheinwerfer der Fa. Hella Modell -Ultra

Beam FF – Nr. 1GA 007 506-011 und deren Anbau anzubieten, -optional zulässig

sind vergleichbare gleichwertige Produkte-.

Diese Scheinwerfer müssen beim Einlegen der Rückwärts- Fahrstufe selbsttätig

angehen, aber auch über einen Originalschalter im Armaturenbrett bei Vorwärtsfahrt

jederzeit zuschaltbar sein.

Elektrisch verstellbare Außenspiegel rechts sind erforderlich und alle Spiegel sollen

in beheizbarer Ausführung sein.

Das Fahrzeug muss eine akustische Rückfahrt- Warnanlage besitzen, die beim

Einlegen der Rückwärts- Fahrstufe das Umfeld akustisch warnt.

Eine Rückfahrt- Kameraanlage und deren Ein- und Anbau ist anzubieten.

Einstiegsleuchten, eingebaut in alle Türen, sowie mindestens eine einzeln

zuschaltbare Leseleuchte auf der Beifahrerseite -24 Volt – Halogen- sind erforderlich.

Alle notwendigen Anschlussmöglichkeiten, Haltepunkte zum Einbau diverser

Ladegeräte sind vorzusehen und anzubieten. Art und Lage der Ladegeräte sind mit

dem Auftraggeber abzustimmen.

BOS- Funkgeräte:

Anzubieten sind ein FuG 8b-1, 4m Fahrzeugfunkgerät mit Bedienteil Typ BG 228b

der Fa. Motorola, - oder ein gleichwertiges Produkt-, das über einen serienmäßigen

Schalter im Armaturenbrett ein- und ausschaltbar ist, eingebaut nach Absprache mit

der Feuerwehr im Fahrerhaus.

Eine Antenne im 4m Bandbereich auf dem Dach aufgebaut und angeschlossen.

Dazu zwei Handapparate FMS Comander 5 , einer davon im Fahrerhaus, der andere

mit einem zusätzlichen, regel- und abschaltbaren, Lautsprecher beim

Pumpenbedienstand eingebaut.

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unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Fünf Haltungen für 2m Handfunkgeräte Modell - Motorola GP 900-, die nach

Festlegungen der Feuerwehr im Fahrerhaus sowie der Mannschaftskabine eingebaut

sind.

Die fahrzeugeigenen Lautsprecher werden für den BOS- Funk verwendet.

Auch im Bereich der Mannschaftskabine müssen Funkmeldungen, durch das

Einsatzpersonal auch bei Fahrt mit Sondersignal, gut zu verstehen sein.

Erst wenn dies mit den fahrzeugeigenen Lautsprechern nicht möglich ist, sind

geeignete Zusatzlautsprecher einzubauen. Mehrkosten hierfür sind dann anzuführen.

Eine Telefonvorbereitung mit entsprechender Antenne ist anzubieten.

Warneinrichtungen:

Das Fahrzeug ist mit einer Sondersignalanlage auszurüsten.

Bestehend aus:

� Vier Starktonhörnern (Schallbecher) nach DIN 14610 -Typ Martin mit

Kompressor- . Montage der Schallbecher auf dem Fahrerhausdach

zwischen den zwei Doppelblitzkennleuchten mit Astabweisern,

� einer Doppelblitzwarnanlage, Typ 40 pico blau der Fa. FG Hänsch, im

Kühlergrill integriert eingebaut,

� zwei Doppelblitzkennleuchten, Saturn B der Fa. FG Hänsch

Warnsysteme blau Nr. 400130024 24Volt DC , auf dem Dach des

Fahrerhauses mit Astabweisern montiert,

� sowie mit ebenfalls zwei Doppelblitzkennleuchten, Saturn B der Fa. FG

Hänsch Warnsysteme blau Nr. 400130024 24Volt DC, aufgebaut auf, am

oder im Heckaufbau des Fahrzeugs.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Als weiteres muss eine in Deutschland - Bundesland Rheinland- Pfalz - zugelassene

und geeignete Verkehrswarneinrichtung am Heck des Fahrzeugs angebracht

werden.

Diese wird zur Absicherung von Einsatzstellen, insbesondere auf Bundesautobahnen

und Schnellstraßen, eingesetzt. Ein Zulassungsnachweis ist zu erbringen.

Die Anlage selbst sowie deren Einbau sind anzubieten.

Sonstige Anforderungen an das Fahrgestell:

Bei der Nichtverwendung des serienmäßigen Kraftstoffbehälters ist ein Angebot

eines Kraftstoffbehälters, dessen Größe und Füllmenge den Vorschriften der gültigen

Norm DIN EN 1846- 1, 2, 3 entspricht, zu unterbreiten.

Ein dauerhafter Unterbodenschutz und versiegelte Hohlräume am gesamten

Fahrzeug (Fahrgestell sowie Aufbau) werden nach DIN EN 1846- 1, 2, 3 gefordert

und sind anzubieten.

Fahrerhaus und Mannschaftskabine:

Anzubieten ist ein Fahrerhaus mit einer Mannschaftskabine, die für eine

Staffelbesatzung sowie mit einem Zusatzplatz für den Zugführer, also für sieben

Personen (1/1/5 – 7 Sitzplätze) ausgelegt und zugelassen ist.

Die komplette Fahrgastzelle (Kabine) -bestehend aus Fahrerhaus und

Mannschaftsraum-, ist als Gesamtkonstruktion aus Serienteilen in

Ganzstahlausführung, unfallgetestet (Schwedentest) nach derzeitigem Stand der

Technik, auszufertigen. Darüber ist ein schriftlicher Nachweis zu erbringen.

Die Kabine muss schallgedämmt, in normaler Ausführung kälte- und wärmeisoliert,

ausreichend und wirkungsvoll mit entsprechenden Leuchtelementen ausgestattet

sein. Eine gute Be- und Entlüftung sowie Reinigung muss gewährleistet sein.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Die Verkleidung der Decken, Wände, Böden und Türen sind in gleicher Art, Farbe

und Qualität wie die des Serienfahrerhauses auszuführen.

Die Fahrgastzelle (Fahrerhaus mit Mannschaftskabine) muss als Ganzes hydraulisch

kippbar sein und sie ist komplett luftgefedert zu lagern.

Beide Einstiege zur Mannschaftskabine rechts und links sind treppenförmig mit

Stufenbeleuchtungen, aus rutschfestem Leichtmetallgitterosten gefertigt,

herzustellen. Die unterste Stufe muss zur Treppenbildung pneumatisch ausklappbar

sein.

Die Steuerung der untersten Stufe erfolgt über Öffnen und Schließen der Tür

(Türkontaktschalter).

Beide Einstiege sind jeweils mit zwei stabilen Handläufen zu versehen.

Zum Verschließen aller Türen der Kabine darf es nur eine Schließung geben.

Zentralverriegelung an allen Türen wirkend.

Des Weiteren ist auch in der Mannschaftskabine alles Notwendige

(Anschlussmöglichkeiten, Haltepunkte) zum Einbau verschiedener Ladegeräte

vorzusehen und anzubieten. Art und Lage der Ladegeräte sind auch hier mit dem

Auftraggeber abzustimmen.

Der Fahrersitz ist mit Kopfstützen und Dreipunkt- Sicherheitsgurt als Luftfedersitz

anzubieten.

Auf der Beifahrerseite sind alle notwendigen Vorbereitungen, (Haltepunkt und

Untergestell des Sitzes jeweils mit Eintragung zum Einbau von einem Spezialsitz der

-Fa. Bostrom) anzubieten.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Der angebotene, zum Fahrerraum nach vorne hin offene, Mannschaftsraum ist in

seinen Auslegungen und Abmessungen des Innenraumes so zu gestalten und

vorzubereiten (Haltepunkte und Untergestelle der Sitze jeweils mit Eintragungen)

dass es möglich ist, die restlichen verbleibenden fünf Spezialsitze der Fa. Bostrom

darin unterzubringen.

Alle Sitze der Fa. Bostrom müssen jeweils zur Aufnahme eines Atemschutzgeräts

(PA) Modell - Auer BD 96 Einflaschengerät mit 6,8 Liter Compositeflasche-

ausgelegt sein, sowie einen Dreipunkt- Sicherheitsgurt und Kopfstützen besitzen.

Außerdem müssen folgende Punkte bei der Auslegung und Abmessung der oben

genannten Fahrgastzelle unbedingt beachtet werden:

1. Beim Platzbedarf innerhalb der Kabine ist mindestens die EN 1846- 2

einzuhalten. Besonders bei der Innenraumhöhe ist zu beachten, dass alle

Insassen, auch mit aufgesetzten Feuerwehrhelmen, darin ausreichend

Kopffreiheit haben.

2. Ein fachgerechter Einbau aller sechs Bostromsitze mit entsprechender

Sicherung der Atemschutzgeräte während der Fahrt, über eine

druckluftgesteuerte Verriegelung in Verbindung mit der Handbremse, muss

möglich sein.

3. Eine ausreichende Kommunikation mit Sichtkontakt zwischen Maschinist, Zug-

sowie Staffelführer und der Besatzung muss gewährleistet sein.

4. Eine für die Besatzung gefährdungsfreie und ausreichende Sitzanordnung

(Kopf- Bein- und Kniefreiheit) muss erreicht werden können.

5. Das Aus- und Einsteigen mit angelegtem Atemschutzgerät, auch von Teilen der

Besatzung, muss gefährdungsfrei gegeben sein.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

6. Das Platzangebot in der Kabine muss trotz der Sitzanordnung ausreichen, Teile

der persönlichen Ausrüstung (Atemanschluss, ergänzende Einsatzkleidung,

Wechselkleidung und kleinere persönliche Gegenstände) aufzunehmen. Dafür

sind an jedem Sitzplatz die notwendigen Befestigungs-, Halte- und Lagerpunkte

vorzusehen.

7. Die Anordnung der zu verbauenden Spezialsitze der Fa. Bostrom ist mit der

Feuerwehr vorher abzustimmen. Entsprechende, mit Maßen versehene

Zeichnungen (deutsche Ausführung) sind dem Angebot beizulegen.

8. Alle Maßnahmen, die mit dem Einbau der Sitze in Verbindung stehen, müssen

zugelassen, abgenommen und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Die sechs Spezialsitze der Fa. Bostrom Modell Tanker 350I / ABTS / M mit

integriertem Dreipunkt- Sicherheitsgurt und Atemsch utzgerätehalterung sowie

der komplette Einbau der Sitze im Fahrerhaus und der Mannschaftskabine muss

unter Beachtung der vorgenannten Punkten 1 – 8 angeboten werden.

Bei der Gestaltung der Kabine ist zwingend darauf zu achten, dass alle zur Wartung

und Reparatur notwendigen Zugangsmöglichkeiten erhalten bleiben oder

ausreichend dimensioniert werden.

Das gleiche gilt für die Betankung des Fahrzeugs, wobei auch eine

Kanisterbetankung problemlos möglich sein muss.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Technische Beschreibung für den Auf- und Ausbau

Hinweis zum Aufbau:

Anzubieten ist der komplette Fahrzeugaufbau mit dazugehörendem Innenausbau.

Dieser Fahrzeugaufbau, dessen Einbauten und Grundausstattung sowie die

feuerwehrtechnische Beladung müssen nach DIN 14 530 -11: 2004-11 mit dem eines

Hilfeleistungs- Löschfahrzeugs übereinstimmen.

Lackierung:

Der Aufbau wird „Feuerwehrrot“ RAL 3000 lackiert.

Eine besondere Farbgebung oder spezielle Muster für den Aufbau sind nicht

vorgesehen. Es wird sich jedoch an den bereits in Dienst befindlichen Tro TLF 24/50

orientiert.

Entsprechende Bilder werden bei Bedarf durch den Auftraggeber zugestellt.

Ein an den Fahrzeugaußenkanten des Aufbaues angebrachter reflektierender

Folienstreifen der Fa. 3M Scotchlite™ in weiß und rot, insbesondere im

Heckbereich, wird angebracht und ist anzubieten.

Werkstoffe und Bauform:

Der Gerätekofferaufbau ist als geschlossene Kofferbauform anzubieten. Dabei ist als

Werkstoff ausschließlich Leichtmetall zu verwenden.

Der Kofferaufbau ist der Kontur der Mannschaftskabine anzupassen.

Das Heck ist so zu gestalten, dass neben der serienmäßigen Fahrzeugbeleuchtung

auch zusätzliche, hochgezogene Beleuchtungselemente für Schluss-, Brems- und

Blinklicht und die RKL integriert werden können.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Aufbaudach:

Das komplette Dach des Aufbaus muss sicher begehbar sein. Der Dachbelag ist

entsprechend den geltenden Vorschriften rutschfest auszuführen.

Die Klassifizierung des Dachbelags ist durch den Hersteller schriftlich nachzuweisen.

Am Heck des Aufbaus ist ein Dachaufstieg anzubringen. Dieser ist so anzubauen,

dass ein Anbringen und Abnehmen der zwei 1- Mann B- Schlauchhaspeln

problemlos möglich ist.

Auf welcher Seite dieser Dachaufstieg angebracht werden soll, ist mit der Feuerwehr

abzustimmen.

Außer der dreiteiligen Schieb- und der vierteiligen Steckleiter werden auf dem

Aufbaudach keine Beladungsgegenstände verlastet. Aus diesem Grund ist auf das

Anbringen von Dachkästen zu verzichten.

Eine Leiterentnahmehilfe ist anzubieten. Diese soll in der Lage sein, beide tragbaren

Leitern zusammen aufzunehmen.

Zu Einschränkungen am Lichtmast darf es durch die Verwendung dieser

Entnahmehilfe allerdings nicht kommen.

Als Alternative sind auch zwei getrennte Leiterentnahmehilfen anzubieten.

Rund um die Dachfläche muss eine geschlossene Dachblende von mindestens

150mm Höhe als Schutz gegen herabfallende Gegenstände angebracht sein. Diese

Blende ist in weiß RAL 9010 auszuführen.

Die Höhe der Blende ist so zu wählen, dass die vorgesehene Dachbeladung

möglichst kaschiert wird.

Eine wirkungsvolle Dachbeleuchtung in LED- Technik ist in diese Dachblende

einzuarbeiten.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Geräteräume und Haspeln:

Auch beim Ausbau der Geräteräume ist, soweit es die Statik zulässt, ausschließlich

Leichtmetall als Baustoff zulässig.

Die Geräteräume sind zwischen den Achsen und hinter der Hinterachse tief herunter

zu ziehen. Die geforderten Normwerte für Straßenfahrgestelle nach DIN EN 1846

Teil 2 in Bezug auf Rampen- und Überhangwinkel sind dabei einzuhalten.

Die Gestaltung der Geräteräume und ihre Zugänglichkeit erfolgt in Absprache mit

dem Auftraggeber.

Um ein Entnehmen der höher gelagerten Geräte in den Geräteräumen zu erleichtern,

sind Auftrittsklappen im unteren Bereich zu verwenden. Diese sind mit rutschfesten

ALU- Blechen zu belegen.

Auch der Kotflügelbereich muss aufklappbar sein, sodass auf jeder Fahrzeugseite

eine durchgehende, rutschfeste Lauffläche mit einer Mindestbelastbarkeit von 200kg

entlang der Geräteräume entsteht.

Durch eine entsprechende Konstruktion der herausklappbaren Kotflügel ist zu

gewährleisten, dass in Fahrstellung ein wirkungsvoller Schutz der Radläufe vor

Schmutz, Wasser und Streusalz besteht.

Die Einrichtungen und Einbauten der Geräteräume zur Geräteentnahme bzw.

Bedienung müssen so ausgeführt werden, dass eine schnelle und sichere Entnahme

bzw. Bedienung jederzeit problemlos möglich ist.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Hierzu können je nach Erfordernissen:

• Alu- Profil- Schubladen,

• Teleskopauszüge,

• Gerätefächer,

• Ausziehtafeln,

• Drehfächer

• und/oder tragbare Koffer und Container vorgesehen werden.

Die Beladung gemäß Anlage 1 muss übersichtlich gelagert, zusammengehörendes

Gerät mit Zubehör muss zusammen gelagert werden.

Bei der Lagerung verschiedener Ausrüstungsgegenstände ist, in Absprache mit der

Feuerwehr, auf ein komplettes Einbausystem der Fa. Sortimo mit tragbaren,

verschiedenfarbigen Koffern und Containern auf Auszügen zurückzugreifen.

Vergleichbare gleichwertige Produkte können ebenfalls angeboten werden.

Das entsprechende System, der Einbau und die erforderlichen Koffer und Container

sind anzubieten.

Die Anzahl der benötigten Koffer und Container geht aus Anlage 1 „Beladung“

hervor.

Im Bereich eines Geräteraums der noch festgelegt werden muss, ist eine so

genannte Hygienewand mit verschiedenen Spendern für Handseife,

Desinfektionsmittel, Handtücher sowie ein Abfallbehälter und ein Halter für

Handbürsten vorzusehen.

An derselben Wand muss ein Druckluftanschluss mit Spiralschlauch sowie einer

Luftpistole untergebracht sein.

Diese Hygienewand mit allen vor genannten Gegenständen und deren Einbau ist

anzubieten.

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In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Alle Geräte sind so zu lagern und zu sichern, dass ein Herunter- bzw. Herausfallen

beim Öffnen der Geräteräume und bei der Geräteentnahme bzw. Bedienung, auch

durch betriebsbedingte Erschütterungen, ausgeschlossen ist.

Hier sind insbesondere die einschlägigen Normenvorschriften / Richtlinien und UVV-

Hinweise zu beachten.

Besonderer Wert wird auf eine geringe Entnahmehöhe schwerer Geräte und auf tief

liegendem Fahrzeugschwerpunkt gelegt.

Um eventuell später auftretende Änderungen der Beladung verwirklichen zu können,

muss die Geräteraumaufteilung variabel, d.h. nachträglich ohne größeren Aufwand,

stufenlos veränderbar sein.

Die Geräteräume sind so zu gestalten, dass eine einfache Reinigung im beladenen

Zustand möglich ist. Es müssen ausreichend groß ausgelegte

Entwässerungsbohrungen vorhanden sein.

Stoßkanten sind abzurunden, Stoßfugen sind abzudichten.

Am Fahrzeugheck sind zwei fahrbare 1- Mann B- Schlauchhaspeln nach DIN 14826

Teil 2, möglichst nahe am Aufbau so anzubringen, dass der Pumpenraum frei

zugänglich ist.

Das Entnehmen der Haspeln durch eine Person muss ohne Aufwand möglich sein.

Die Durchgangsbreite zwischen den beiden 1- Mann B- Schlauchhaspeln zum

Pumpenraum ist so zu bemessen, dass ein Feuerwehrmann, ohne Entnahme oder

Wegklappen einer der beiden Haspeln, dazwischen stehen und arbeiten kann.

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In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Die Halter, die benötigt werden, an einer Haspel ein Standrohr und je einen Über-

und Unterflurhydrantenschlüssel aufzunehmen, die Haspeln aus ALU selbst, der

benötigte Grundrahmen und der Anbau sind anzubieten.

Für alle Geräteraum- Verschlüsse, auch am Pumpenbedienstand, sind naturfarbene

ALU- Lammellenverschlüsse in folgender Ausführung einzubauen:

• glatte Innen- und Außenflächen

• Dichtgummis zwischen den Lamellen (staubdicht),

• außenliegende Griff- und Riegelstangen nach dem Barlock- Verschluss-

Prinzip über die komplette Verschlussbreite, oder vergleichbare Systeme

• Federwellen zum Aufrollen der Lamellenverschlüsse.

Elektrik am und im Kofferaufbau:

Hinweis:

Die elektrische Anlage ist, bis auf notwendige Schnittstellen, völlig unabhängig von

der des Fahrgestells auszuführen.

Für alle nachträglich eingebauten elektrischen Ausrüstungen (z.B.

Sondersignalanlage, Aufbauelektrik, Funk, Beleuchtung) ist mindestens ein

separater, gut zugänglicher Einbaukasten vorzusehen.

Darin sind alle notwendigen Steuergeräte, Relais, Sicherungen etc. einzubauen.

Die Spannungswandler sind unmittelbar in der Nähe zu montieren oder

einzubeziehen.

Es ist ein Batteriewächter mit Unterspannungsschutzfunktion anzubieten zu liefern

und einzubauen.

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In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Alle Geräteraumverschlüsse, Mannschaftsraumtüren und Klappen bzw. Auftritte sind

mit Schließkontrollen, vorzugsweise mit berührungslosen Magnetschaltern, zu

versehen.

Diese Kontrolle muss dann durch eine serienmäßige Kontrollleuchte in der

Instrumententafel angezeigt werden.

Beim Öffnen und Schließen der einzelnen Geräteräume (G1, G2,....) muss in deren

Innenraum eine ausreichende und wirkungsvolle Geräteraumbeleuchtung

selbstständig ein- und ausschalten.

In allen Geräteraumklappen der tief gezogenen Geräteräume muss nach vorn und

hinten jeweils eine gelbe Blinklampe eingelassen sein, diese müssen durch Öffnen

und Schließen selbstständig an- und ausgehen.

Alle vorgenannten Funktionen sind ebenfalls vorzugsweise mit berührungslosen

Magnetschaltern zu steuern.

Umfeld- und Zusatzbeleuchtung:

Die Arbeitsbereiche um den gesamten Aufbau herum werden mit einer geeigneten

Umfeldbeleuchtung, vorzugsweise mit Halogenstrahler ausgeleuchtet.

Diese Beleuchtung ist über serienmäßige Schalter des Fahrgestellherstellers vom

Fahrerplatz und vom Pumpenbedienstand aus nur im Stand und in Abhängigkeit mit

dem Standlicht, einzuschalten.

Beim Lösen der Handbremse müssen diese automatisch erlöschen.

Zusätzlich zur Serienbeleuchtung des Fahrgestells ist im oberen Fahrzeugheck,

rechts und links des Aufbaues, jeweils eine Schluss-, Brems- und Blinkleuchte

anzubieten und zu integrieren.

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In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Ebenfalls am Fahrzeugheckbereich werden zwei blaue Blitzleuchten, gefordert.

Diese sind anzubieten (siehe Absatz Warneinrichtung). Das Integrieren dieser

Blitzleuchten in die Dachblende ist möglich.

Es werden vier Ladesessel LS 12/24 Volt für Handscheinwerfer vom Typ Bosch

HSE 7 oder vergleichbare Handscheinwerfer anderer Hersteller in einem der

Geräteräume montiert.

Die Ladesessel, Anschluss und Einbau sind anzubieten.

Im Aufbau sind weitere Gerätschaften wie Verkehrswarngerät, Elektrowerkzeuge

Messgeräte usw. vorgesehen, deren Versorgung im 12/24 Voltbereich gesichert sein

muss.

Die Lagerorte dieser Geräte sind mit der Feuerwehr abzustimmen. Die

entsprechende Verkabelung 12/24 Volt ist vorzusehen und anzubieten.

Anzubieten ist eine fest eingebaute, selbst aufrollende Leitungstrommel der Fa.

Schill, 230 Volt mit mindestens 50m Kabel HO7RN-F3G2,5, mit drei

druckwasserdichten Steckdosen mit Bajonettverschlüssen jeweils 230 Volt am

Kabelende, die fest verlegte Anschlussleitung zum Generator und der Einbau

innerhalb des Aufbaus, -Vergleichbare gleichwertige Produkte können Angeboten

werden-.

Löschwasserbehälter:

Der Löschwasserbehälter ist im Aufbau integriert und muss mindestens 2000 Liter

bis maximal 2500 Liter nutzbaren Inhalt haben.

Alle im Behälter verwendeten Materialien und Elemente, die nicht aus Kunststoff

bestehen, sind in seewasserbeständigem Edelstahl auszuführen. Verrohrungen sind

aus feuerverzinkten Stahlrohren zu fertigen.

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unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Für eventuelle Revisionsarbeiten sind oben im Behälter und im Aufbaudach

Einstiegsöffnungen, so genannte „Mannlöcher“, vorzusehen. Im Behälter sind

Schwallwände erforderlich.

Der vorhandene Behälterüberlauf muss so dimensioniert sein, dass auch die bei

eventuellen Fehlbedienungen auftretenden Wassermengen und Drücke den Behälter

nicht beschädigen.

Folgende Anschlüsse sind vorzunehmen:

• Pumpenfüllleitung

• Eine direkte Behälterfüllleitung mit zwei separaten B- Eingängen

außerhalb des Pumpenraums mit Stotz B- Festkupplungen nach DIN

14308.

• Behälterfüllleitung über die Kreiselpumpe (Umlaufleitung)

• Behälterentleerung

Um die Arbeit des Maschinisten zu erleichtern ist die Behälterfüllleitung mit einem

automatisch schließenden Absperrorgan auszustatten.

Dies ist über die Wassermenge so zu steuern, dass bei ca. 1/5 das Ventil öffnet, bei

4/5 automatisch schließt.

Eine Möglichkeit der manuellen Befüllung - auch das Überfüllen- des

Löschwasserbehälters muss immer gegeben sein.

Feuerlöschkreiselpumpe:

Im Fahrzeugheck eingebaut, ist eine Feuerlöschkreiselpumpe als

Normaldruckpumpe nach DIN EN 1028 E Ausgabe 02 2002, als -FPN 10/2000-,

anzubieten.

Dem Angebot ist eine entsprechende Abnahmegenehmigung, welche die

Übereinstimmung mit den Normangaben belegt, beizulegen.

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In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Ebenso eine Kennlinie für die Pumpe, abgestimmt auf die Motordaten und

Nebenantriebsdrehzahlen, aus der auch die Lenzeigenschaften der Pumpe

entnommen werden können.

Es ist eine automatische Pumpen- und Nebenantriebsschaltung vorzusehen. Diese

ist so auszuführen, dass mit einem Knopfdruck alle notwendigen Schaltvorgänge

ausgelöst werden und keine manuellen Schaltvorgänge mehr notwendig sind.

Dieser Schalter soll sich lediglich am Pumpenbedienstand befinden.

Die Pumpenanlage darf sich nur im Stand bei eingelegter Neutralstellung des

Fahrgetriebes einschalten lassen.

Da das Fahrzeug über ein Automatikgetriebe verfügt, muss die

Drehzahlgebereinrichtung am Pumpenbedienstand bei eingelegter Fahrstufe

blockiert sein.

Anzubieten ist auch eine Pumpendruckregelautomatik, eine automatische

Entwässerung und ein Überhitzungsschutz der Pumpe.

Die Pumpendruckregelautomatik ist durch Betätigen eines Schalters zu aktivieren

und über einen Druckregler, von einem Bar bis zum Erreichen des Schließdruckes

einstellbar, auszustatten.

Achtung!

Zur Vermeidung von unnötigen Schallemissionen, ist unter Berücksichtigung

der Motordaten der Schließdruck der Pumpe bei mögli chst niedrigen

Motordrehzahlen zu erreichen. Hierzu ist ein Pumpen getriebe mit

entsprechender Übersetzung vorzusehen.

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In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Als Zu- bzw. Abgänge an der Pumpe sind vorzusehen:

• Ein, mit einer Festkupplung Stotz Größe A- DIN 14309 ausgelegter

Saugeingang mit einer Förderstromleiteinrichtung für den nahtlosen Übergang

von Tank- auf Saug- bzw. Hydrantenbetrieb.

• Vier B- Abgänge, davon ein Abgang jeweils nach links und nach rechts zur

Seite gezogen. Diese Abgänge sind nicht in die Traversenkästen zu legen.

Optionen dazu sind aufzuzeigen und anzubieten.

Die übrigen vorhandenen beiden B- Abgänge sind unterhalb vom

Pumpenraum nach hinten zu führen.

Dabei ist darauf zu achten, dass alle vier B- Abgänge eine Neigung von ca.

45- 50 Grad zum Boden hin haben und mit Stotz B- Festkupplungen nach DIN

14308 ausgerüstet sind.

• Einen Abgang für die Schnellangriffshaspel.

• Eine Behälterfüllleitung (Umlauf) bei Pumpenbetrieb.

Jeder der oben genannten Abgänge muss manuell schaltbar sein.

Notbetrieb:

Jedes elektrisch und/oder pneumatisch angesteuerte Schaltorgan am

Löschwasserbehälter und der Feuerlöschkreiselpumpe muss beim Ausfall der

Energie und/oder Luftversorgung auch manuell zu betätigen sein (Notbetrieb).

Eine im Aufbau gut zugängliche, zentral zusammengefasste Stelle aller elektro-

pneumatischen Steuerorgane wird daher gefordert.

Pumpenbedienstand:

Am Pumpenbedienstand sind mindestens die folgenden Bedien- bzw.

Kontrollinstrumente zu installieren:

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unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

• Ein Schalter für Pumpe Ein/Aus mit Kontrollleuchte.

• Drehzahlgebeeinrichtung (Gashebel / Tasten +/-).

• Eigene Beleuchtung und den Schalter der Umfeldbeleuchtung.

• Eine Kontrollleuchte für den Öldruck des Fahrzeugmotors.

• Eine Kühlmitteltemperaturanzeige des Fahrzeugs als Analoginstrument.

• Inhaltsanzeige des Fahrzeugkraftstofftanks als Analoginstrument.

• Alle Schalter- und Regeleinheiten die für die Pumpendruckregelautomatik

sowie Behälterfüllregulierung notwendig sind.

• Die Inhaltsanzeige des Löschwasserbehälters als Analoginstrument.

• Ein- und Ausgangsdruckmesser.

• Ein Druckmesser zur Überwachung der Behälterfüllleitung.

• Funkhörer sowie ein regel- und abschaltbarer Zusatzlautsprecher.

• Betriebstundenzähler des Nebenabtriebes.

Der Pumpenbedienstand kann auch als Pumpendisplay gestaltet sein. Dabei ist auf

eine übersichtliche, blendfreie Gestaltung und ergonomische Bedienung zu achten.

Alle vorgenannten Punkte müssen in diesem Heckdisplay enthalten sein, überwacht

und auch mit Schutzhandschuhen gesteuert werden können.

Schnellangriffshaspel:

Es ist eine Normaldruckschnellangriffshaspel zu liefern und einzubauen. Die Haspel

ist mit einem Schlauch DN 25 und einer Länge von 50m anzubieten.

Die Schlauchhaspel soll elektrisch aufgespult werden können. Dazu ist ein

kabelgebundener Fußtaster in der Nähe der Schlauchhaspel vorzusehen. Ein

Notbetrieb mit Handkurbel muss möglich sein.

Beim Abziehen des Schlauches muss der elektrische Antrieb automatisch

ausgekuppelt sein.

Ein Schlauchfenster zum reibungslosen Abziehen des Schlauches in alle Richtungen

vom Fahrzeug weg ist einzubauen.

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In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Technische Einrichtungen:

Stromerzeuger:

Als Stromversorgung ist ein tragbarer Generator ohne Fremdstarteinrichtung in

einem DIN- Rahmen vorgesehen (Ausschreibung nach Los 2).

Die Leistungsfähigkeit muss ausreichen, alle elektrisch betriebenen Einsatzgeräte

der Fahrzeugbeladung wie den Lichtmast, die Beleuchtungsmodule, das

hydraulische Rettungsgerät oder Elektrotauchpumpen und Elektromaschinen

gemeinsam zu versorgen. Dazu muss eine Energiebilanz erstellt und als Bestandteil

des Angebotes vorgelegt werden.

Der Lagerort dieses Generators ist so zu gestalten, dass dieser sehr tief im

Geräteraum (Schwerpunkt im Fahrzeug und Entnahme des Geräts) steht.

Es ist eine DIN- Lagerung zu verwenden, auf der alle im Feuerwehrbereich

genormten Generatoren gelagert werden können.

Der Geräteraum sowie seine Lagerung ist so auszulegen, dass der Generator für

mindestens 45 Minuten darin/darauf betrieben werden kann, ohne dass das Gerät

herausgezogen/-gedreht werden muss.

Diese Vorgabe muss in einem Temperaturbereich zwischen -15 C° bis +40 C° zu

realisieren sein.

Eine entsprechende Zu- und Abluftöffnung sowie Abgasabführung ist vorzusehen.

Um die Batterie des Generators mit Spannung (Ladeerhaltung) zu versorgen, ist im

Bereich der Lagerung ein entsprechendes 12 Volt Ladegerät, das auf die

Fahrzeugversorgung zurückgreift, einzubauen.

Dies ist über den Unterspannungsschutz anzuschließen und muss vom Generator

abnehmbar sein.

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unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Das entsprechende Ladegerät und dessen Anschluss sind anzubieten.

Die Stromversorgungsleitungen des Lichtmastes, der fest eingebauten

Leitungstrommel und des hydraulischen Rettungsgerätes sind so vorzusehen und

fest im Aufbau zu verlegen, dass nach dem Starten des Generators eine sofortige

Verbindung besteht.

Diese müssen allerdings durch Steckverbindungen zu trennen sein, wenn entweder

der Generator oder das hydraulische Rettungsgerät aus dem Fahrzeug entnommen

werden müssen.

Lichtmast:

Unmittelbar mittig an der Stirnwand, im Aufbau ist ein Lichtmast zu installieren.

Der Lagerort der kabelgebundenen Bedieneinheit zum Lichtmast ist noch mit dem

Auftraggeber festzulegen.

Hierzu gelten folgende Vorgaben:

• Pneumatikantrieb des Mastes, zu bedienen über einen Joystick in einer

Kabelfernbedienung

• Lichtpunkthöhe ca. 6-7m über der Fahrbahnniveau

• 2 x 1500 Watt Halogenstrahler, die von der Lichtbrücke abgenommen werden

können. Die Halogenstrahler sind anzubieten.

• Eine Lichtbrücke, elektrisch dreh- und beide Strahler einzeln schwenkbar.

• Die Steuerung der Lichtbrücke erfolgt über weitere Joysticks auf der gleichen

Kabelfernbedienung.

• Kontrollanzeige im Armaturenbrett (Lichtmast ausgefahren).

• Beim Lösen der Handbremse fährt der Lichtmast automatisch ein.

• Vor dem vollständigen Einfahren des Lichtmastes muss dieser grundsätzlich

aus jeder möglichen Einsatzposition (Arbeitsstellung) in seine

Ausgangsposition (Nullstellung) fahren und erst danach in die Ablage

zurückgehen.

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In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

• Die Entnahme der tragbaren Leitern muss auch während des Betriebs des

Lichtmastes ohne Einschränkung möglich sein.

Wenn es bei der Leiterlagerung, wie unter Punkt AUFBAUDACH Seite 17

beschrieben, zu Problemen kommen sollte, ist es auch möglich, in Absprache mit der

Feuerwehr den Lichtmast außermittig nach links (in Fahrtrichtung gesehen) zu

versetzen.

Die komplette Lichtbrücke lagert in Fahrstellung vor Beschädigungen, Schmutz und

Wasser geschützt, von außen nicht sichtbar in einem robusten Kasten aus ALU.

Das Versorgungskabel muss beim Zusammenbau des Lichtmastes selbsttätig

aufgenommen werden.

Sonstige Anforderungen:

Mit Abgabe eines Angebots, das in deutscher Sprache gefertigt sein muss , sind

diesem zwingend ein Beladeplanvorschlag, entsprechende Gewichts- und

Energiebilanzen sowie ein aufgeschlüsselter Zeitplan des Auf- und Ausbaus bis zur

Fertigstellung beizufügen. Ebenfalls in Deutsch.

Als zwingend erforderlich gilt ebenfalls, dass am Ende der Auslieferung beide zu

beschaffenden Hilfeleistungslöschfahrzeuge von Grund auf absolut baugleich

ausgeführt sein müssen.

Es werden mehrere Zwischen- und eine Endabnahme nach DIN 14502 Teil 1-3 und

DIN EN 1846 Teil 1-3 durchgeführt. Über die Abnahmen ist jeweils ein Protokoll zu

fertigen.

Werden bei der Ausfertigung des Angebotes Alternativen gesehen, sind diese mit

einer genauen Beschreibung und mit Vergleichs- Preisangaben zu dokumentieren.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Auf Kosten des Auftragnehmers muss das Fahrzeug vor Auslieferung vom TÜV

abgenommen und es müssen die Fahrzeugpapiere entsprechend ausgestellt

werden.

Mit Abnahme bzw. Übergabe des Fahrzeugs durch den Auftraggeber sind in

zweifacher Ausfertigung - einmal in Papierform und einmal digitalisiert - an den

Auftraggeber zu liefern:

• Pro Fahrzeug eine auf das Fahrzeug abgestimmte Bedienungsanleitung,

die alle notwendigen Angaben zum Betrieb, der Wartung des Fahrzeuges

und der Einrichtung in deutsch enthalten

• Elektrische Schaltpläne

• Ersatzteillisten und Zertifikate für das Fahrgestell und dessen

Sondereinrichtungen

• Rohrleitungspläne

• Konservierungspläne,

• sowie den Kfz- Brief und sämtliche Prüfbücher.

Bestandteil der Lieferung ist eine in deutscher Sprache durchzuführende kostenlose

Schulung / Einweisung von mindestens 6 Mitarbeitern der XXXX am Ort des

Auftraggebers.

Schulungsinhalte sind:

Die Unterweisung in der Bedienung, Wartung und Instandsetzung.

Die Schulung ist spätestens 4 Wochen nach der Auslieferung des Fahrzeugs

durchzuführen. Die Schulungstermine müssen mit dem Auftraggeber abgestimmt

werden.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Um eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des Fahrzeugs

bei Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sicherzustellen, hat der Auftragnehmer

Ersatzteillieferungen für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren nach Auslieferung

des kompletten Fahrzeugs an den Auftraggeber binnen 48 Stunden zu

gewährleisten.

Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist dem Angebot beizufügen.

Hierin sind auch die Anschriften der nächstgelegenen Servicezentren zu benennen,

die in einer angemessenen Entfernung vom Standort der Fahrzeuge sämtliche

Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten am Fahrgestell und Auf- bzw. Ausbaus fach-

und sachgerecht durchführen können.

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Hilfeleistungslöschfahrzeug

In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16

unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Anlage zu Los 1

Informationen für die Anbieter über die vorgesehene

Beladung.

- Anzubieten in Los 2-

Es ist bei der Verlastung der Beladungsgegenstände gleichermaßen auf die

Gewichtsverteilung als auch auf eine sinnvolle Aufteilung zu achten. Die

Festlegungen über die Lagerung müssen in enger Absprache mit der Feuerwehr

erfolgen.

Vorgesehene Beladung und Ausrüstung:

Gerätegruppe 1 Schutzkleidung / Schutzgerät Stückzahl Warnkleidung - Warnwesten- 7 Atemgeräte ohne Atemanschluss 6 Atemanschluss (Vollmaske) 7 Kombifilter ABEK2-P3 7 Fluchthauben 4 Hitzeschutz Form 2 2 Schutzbrille, Staubschutzmasken und Ohrstöpsel Sortimo Kasten 1 je 2 Schutzkleidung Kettensäge (Jacke & Hose) je 2 Schutzhelm zur Kettensäge 2 Teilkörperschutzanzüge 3 Atemschutzüberwachungstafel 1 Unterziehhandschuhe paar 3 Schwimmweste SF 40 3 Kontaminationsschutzhauben in Tragevorrichtung 3 Rettungsset 1 PA Verlängerung 1 Gummihandschuhe Paar 3

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unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Gerätegruppe 2 Löschgeräte Stückzahl Kübelspritze - alternatives Gerät gleicher Größe- 1 Feuerlöscher PG 12 2 Feuerlöscher K 6 2 Kombinationsschaumrohr M/S 4 1 Zumischer Z4 1 Ansaugschlauch D 1500 1 Schaummittelvorrat für 10 Minuten 8 Kanister Löschdecke in Tagetasche 1 Gerätegruppe 3 Sch läuche, Armaturen und Zubehör Stückzahl Füllschlauch B-5- K 1 Druckschlauch B- 20- K 14 Druckschlauch C- 42- 15- K 12 Formschlauch S 28- 50 m 1 Saugschläuche A-110 – 1500- K mind. 4 Saugkorb A 1 Saugschutzkorb 1 Standrohr 2B 1 Sammelstück A- 2B 1 Verteiler BV oder BK 2 Übergangsstück A-B 1 Übergangsstück B-C 4 Übergangsstück C-D 1 Stützkrümmer SK 2 BM- Rohre 2 CM- Rohr 1 Hohlstrahlrohre > 400 Liter 2 Hohlstrahlrohr = 100 Liter auf Schnellangriff 1 Seilschlauchhalter 10 Schlauchbrücken 3 Kupplungsschlüssel A-B-C 3 Überflurhydrantenschlüssel 1 Unterflurhydrantenschlüssel mit Nuss 1 fahrbare Haspel - ein Mann Haspeln- 2 tragbarer Werfer 1200 Ltr. 1 Schlauchbinden B-C 2 Arbeitsleinen 6 Hydroschild 1

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unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Gerätegruppe 4 Rettungsgerät Stückzahl Steckleiter (4 Teile) 1 Einsteckteil 1 Schiebleiter 1 Feuerwehrleine FL 30 6 Feuerwehrleinenbeutel 6 Gurtmesser Sortimo Kasten 2 1 Nothammer Sortimo Kasten 2 1 Sprungpolster – Fa. Lorsbach- 1 Tragetuch in Tasche 1 Rettungsbrett 1 Bockleiterverbindungsteil 1 Glassäge Sortimo Kasten 2 1 Blechaufreißer Sortimo Kasten 2 1 Klebeband- Abroller Sortimo Kasten 2 1 Bergeschlaufe 1 Gerätegruppe 5 Sanitäts - und Wiederbelebungsgerät Stückzahl Krankentrage 1 Wolldecke / transparente Folie 1 Verbandstasche als Rucksack 1 Sauerstoffinhalationskoffer 1 Verbandskasten KFZ 1 AED 1 Gerätegruppe 6 Beleuchtungs -, Signal - und Fernmeldegerät Stückzahl Handscheinwerfer Ex 4 Stablampen 2 Warndreieck nach StVZO 1 Warnleuchte nach StVZO 1 Verkehrswarngerät 1 Satz Leitkegelleuchte 4 Anhaltestab rot 1 Verkehrsleitkegel 750 mm 4 2m Handfunkgeräte personenbezogen (Platzbedarf) 5 Flutlichtstrahler 1000 W 2 Stativ 3,5 m 2 Aufnahmebrücke 1 Abzweigstück dreifach 1 Kabeltrommel 230 V, eine fest eingebaut 2

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unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3

Megafon 1 Kabeltrommel 400 V 2 Phasenwandler 400 V 1 Funkgerät 4 m Band BOS 1 Gerätegruppe 7 Arbeitsgerät Stückzahl Tauchpumpe TP 15/1 mit Sammelstück ohne Klappe 1 Einreißhaken 1 Räummulden 3 Rundschlingen zum Mehrzweckzug 1 Satz Schäkel 2 Stromerzeuger tragbar 14 KVA 1 Abgasschlauch zum Generator 1 Motorkettensäge 1 Werkzeug zur Motorsäge 1 Spaltkeile 2 Trennschleifer 1 Zubehör zum Trennschleifer 1 Hyd. Rettungssatz Schere / Spreizer 1 Hydraulikheber –Büffelheber- 2 Vierkantschlüssel 1 Mehrzweckzug 3,2 to mit Kiste und Zubehör 1 Mehrzweckzugseil 20 m 1 Rolle zum Mehrzweckzug 80 kN 1 Schwellerschiene 1 Satz Rettungszylinder 1 Hyd. Heber 550 kN 2 Handpumpen zum Hyd. Heber 2 Hebekissensatz kompl. 1 Rüsthölzer Satz 1 Bindedrahtrolle 1 Satz Schutzhüllen 1 Gerätegruppe 8 Handwerkzeug und Me ssgerät Stückzah l Brechstange 1500 mm 1 Brechwerkzeug / Türöffnerwerkzeug je ein Sortimo Kasten 3+4 1 Nageleisen 1 Elektro- Werkzeugkiste Sortimo Kasten 5 1

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Schlosserwerkzeug Sortimo Kasten 6 1 Installationswerkzeug Sortimo Kasten 7 1 Schornsteinfeger Werkzeug komplett zum Teil Sortimo Kasten 8 1 Feuerwehraxt 2 Holzaxt 1 Bügelsäge 800 mm 1 Bolzenschneider 955 mm 1 Klappspaten 1 Dunghacken 2 Dunggabel 2 Stechschaufel 2 Stoßbesen 2 Wärmebildkamera Sortimo Kasten 9 1 Messkoffer Sorti mo Kasten 10 1 Ex Messgerät Sortimo Kasten 11 1 Strahlenmesskoffer Sortimo Kasten 12 1 Satz Doppelmaulschlüssel 1 Vorschlaghammer 1 div. Schachthaken 6 Türöffnungswerkzeug Teil 1+2 je ein Sortimo Kasten 13+14 1 Gerätegruppe 9 Sondergerät Stückzahl allgemeines Bordwerkzeug zum Fahrzeug 1 Unterlegkeil 2 Stahlseil 5m 1 Ölbindemittel in Schaummittelbehälter 4 Kanister div. Gullyverschlüsse 4 20 Liter Reservekanister zum Generator 1 Ansaugvorrichtung zum Kanister 1 Doppelkanister Öl / Benzin 1 Pfefferspray 1 Stadtplan 1 div. Schlüsselsatz (Absperrstangen, Müllbehälter) 1 Absperrband Rolle rot/weiß 1 div. Gewebeplanen, Schweißerplane 4 div. Dichtmittel Sortimo Kasten 15 1 Reinigungsmaterial (Bürste, Schlauch) 1 Tau 10m 1