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Hilfeleistungslöschfahrzeug
In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16
unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3
Leistungsheft zur Beschaffung eines Einsatzfahrzeug s
nach DIN 14530- 11: 2004- 11 als Hilfeleistungs-
Löschfahrzeug HLF 20/16 ausgeführt.
Die XXXX beabsichtigt, zur Erneuerung ihres Fahrzeugparks zwei neue
Hilfeleistungs- Löschfahrzeuge HLF 20/16 nach DIN 14530 -11: 2004-11 zu
beschaffen.
Dazu wurde ein Leistungsheft erstellt, das aus zwei Losen besteht.
LOS 1 beschreibt die von der DIN 14530- 11: 2004- 11 abweichenden Punkte im
Bereich des Fahrgestells/Fahrerhauses mit Mannschaftskabine, sowie den Auf- und
Ausbau mit allen fest verbauten Nebenaggregaten (Feuerlöschkreiselpumpe,
Wasserbehälter, Lichtmast usw.) eines HLF 20/16.
LOS 2 beschreibt alle zusätzlich, neu zu beschaffenden Beladungsgegenstände zu
diesem Fahrzeug.
Alle in Los 1 und Los 2 beschriebenen Leistungen müssen zum Zeitpunkt der
Auslieferung nachfolgenden Vorschriften entsprechen:
• den anerkannten Regeln und dem neusten Stand der Technik,
• den gültigen Unfallverhütungsvorschriften,
• der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik
Deutschland,
• den Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE- / DIN-Normen),
• den einschlägigen europäischen Regeln (Abgasnorm, Kfz.- EMV-
Richtlinien usw.),
• allen mitgeltenden Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen
Bestimmungen
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Hilfeleistungslöschfahrzeug
In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16
unter Beachtung der DIN EN 1846-1,-2,-3
LOS 1 Anzubieten ist ein Feuerwehrfahrzeug, bestehend aus einem Fahrgestell/Fahrerhaus
mit Mannschaftskabine für sieben Einsatzkräfte sowie dem Auf- und Ausbau, das
zum Antrieb einer Feuerlöschkreiselpumpe und zur Aufnahme einer
feuerwehrtechnischen Beladung sowie eines Löschwasserbehälters geeignet ist.
Technische Beschreibung für ein Fahrgestell / Fahre rhaus
mit Mannschaftskabine.
Hinweis:
Vor Angebotsabgabe muss es zwischen dem Lieferanten des Fahrgestells und des
Auf- und Ausbauherstellers eine genaue Abstimmung geben, über:
• den benötigten Radstand,
• die Rahmenlänge hinter der Kabine,
• die Tankform, dessen Volumen und seine Lage am Rahmen,
• die Lage und der Leistungsbedarf des Nebenantriebs,
• die Anbringung der Batterien am Rahmen und deren Kabellänge,
• die Verlegung der Luftkessel und Bremsventile in die Rahmeninnenseite,
• die genauen Auslegungen und Lagen der Schnittstellen und Übergabepunkte
für die Spannungsversorgung
Der Auftraggeber ist, innerhalb des Angebotes, über diese Abstimmungen, Daten
und Werte schriftlich zu informieren.
Eine eventuelle Einflussnahme durch die Feuerwehr muss möglich sein.
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Hilfeleistungslöschfahrzeug
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Maße und Gewichte:
Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs begrenzt auf max. 18.000kg.
Das Einsatzfahrzeug wird nach Fertigstellung in einsatzbereitem Zustand gewogen
und auf das entsprechende Gesamtgewicht, maximal aber 15.000kg abgelastet .
Dabei darf das Fahrgestell, in einsatzbereitem Zustand, zu keiner Zeit an der
Obergrenze des vom Hersteller vorgegebenen zulässigen Gesamtgewichtes liegen.
Auch eine Auflastung eines kleineren Fahrgestells auf das tatsächliche Gewicht des
einsatzbereiten Fahrzeugs ist nicht gewollt.
Eine Gewichtsauslegung –Überdimensionierung- des Fahrgestells von 10- 15 % des
tatsächlichen Gewichts ist unbedingt zu gewährleisten.
Die verschiedenen möglichen Achsvarianten der Vorder- und Hinterachse sind
einzeln aufzuführen und mit Preisen zu benennen.
Bei den einzelnen maximalen Achslasten sind die rechtlichen Vorgaben der StVZO
einzuhalten.
Gesamthöhe nach DIN 14530: max. 3300mm inklusive aller Dachaufbauten
Gesamtbreite nach DIN 14530: 2500mm
Gesamtlänge nach DIN 14530: max. 9000mm mit Anbau der Schlauchhaspeln
Radstand nach DIN 14530: 4300mm, allerdings festzulegen nach
Absprache mit dem entsprechenden
Aufbauhersteller.
Antriebsart:
Straßenantrieb mit einer zuschaltbaren Differentialsperre in der Hinterachse.
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Motor:
Ein Dieselmotor, wassergekühlt, die Motorleistung mit 12 – 14kW / t ist anzubieten.
Der Motor muss am Tag der ersten Zulassung der neusten Abgasvorschrift
entsprechen, mindestens aber EURO 4 – Norm haben.
Bevorzugt angeboten werden sollen Fahrgestelle, die ohne Zusatzstoffe
(Harnstoffe) und der damit verbunden Zusatztechnik auskommen.
Eine verstärkte Lichtmaschine mit einer Leistung von 28 Volt und mindestens 100
Ampere ist anzubieten.
Funkentstörung (Nahentstörung) gem. DIN / VDE 0979 Teil 2.
Getriebe:
Anzubieten ist ein vollautomatisches Wandlergetriebe mit Nebenantrieb für eine
Feuerlöschkreiselpumpe.
Auf einen Retarder kann verzichtet werden.
Die Übersetzung, der Leistungsbedarf und die Lage des Nebenantriebs am Getriebe
sind vorab mit dem entsprechenden Aufbauhersteller abzustimmen.
Das Getriebe muss ab Werk, also bei der Produktion des Fahrgestells, eingebaut
worden sein.
Über eine erfolgte Abstimmung zwischen Motordrehzahl und Drehmoment, passend
zur Getriebe- und Hinterachsübersetzung muss ein werkseitiger Nachweis erbracht
werden.
Eine entsprechende werkseitige Freigabe des verwendeten Getriebes muss erfolgen.
Achsen:
Die Vorderachse ist mit Parabelfederung, die Hinterachse mit Luftfederung
auszuführen.
Alle zwei Achsen sind in verstärkter Ausführung und mit Stabilisatoren ausgestattet
anzubieten.
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Eine Hinterachsübersetzung für maximal 100km/h Endgeschwindigkeit ist zu wählen,
dabei sind die geforderten Beschleunigungswerte für Feuerwehrfahrzeuge nach DIN
EN 1846-2 einzuhalten.
Schleuderketten der Fa. VBG Ringfeder - oder optional vergleichbare Produkte - als
Anfahrhilfen an der Hinterachse und deren Anbau sind anzubieten.
Rahmen:
Am Fahrgestell müssen vorne und hinten jeweils zwei Schleppvorrichtungen nach
DIN EN 1846-2 vorhanden sein, deren Zugkraft paarweise dem zulässigen
Gesamtgewicht des Fahrzeugs angepasst ist.
Die Aufnahme von Schäkel, ähnlich Form C der Nenngröße 3, muss gegeben sein.
Das Fahrzeug ist, mit einer Zentralschmieranlage ausgerüstet, anzubieten.
Anordnung / Auflösung der Geräteträger:
Links und rechts hinter der Vorderachse, am Fahrzeugrahmen unter der
Mannschaftskabine sind die Starterbatterien, die Luft- und Bremsanlage, der
Auspufftopf, die Luftfilteranlage und der Kraftstofftank so anzuordnen, dass davor die
Auftrittstufen für die Mannschaftskabine mit vorschriftsmäßiger Tritttiefe und Tritthöhe
angeordnet werden können. DIN EN 1846-2 ist zu beachten. Der Bereich der Flucht
der Kabinenrückwand bis zur Hinterachse und auch dahinter muss für Geräteräume
zur Verfügung stehen.
Eventuell sind Zusatzkessel für die Luftfederung und sonstige Anbauteile in oder
unter den Rahmen zu packen. Dabei sind die geforderten Normwerte für
Straßenfahrgestelle nach DIN EN 1846 Teil 2, in Bezug auf Rampen- und
Überhangwinkel einzuhalten.
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Dies erfolgt immer in enger Absprache zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller
sowie der Feuerwehr. Hierfür anfallende Zusatzkosten sind auszuweisen.
Eine Anhängerkupplung und die entsprechende Stromversorgung im Heck nach DIN
EN 14530- 11 entfällt.
Bremsanlage:
Eine Druckluftbremsanlage nach EG- Richtlinie 71/320/EWG mit ALB und ABS
Funktion, sowie mit Fremdbefüllung und ein beheizbarer Lufttrockner soll angeboten
werden.
Das Fahrzeug muss mit einer Scheibenbremsanlage an beiden Achsen ausgestattet
sein.
Im Trittstufenbereich links ist ein Druckluftanschluss -Fa. Grau Bremse HD- - oder
optional ein gleichwertiges Produkt- zur externen Befüllung der Druckluftanlage
einzubauen.
Eine Notlöseeinrichtung für die Federspeicher ist zu verwenden.
Um eine optimale Fahrsicherheit mit dem Fahrzeug, auch bei extremen
Fahrsituationen, zu erreichen, muss ein Fahrzeug- Stabilitätsprogramm und eine
Traktionskontrolle angeboten werden.
Bereifung:
Auf der Vorderachse Continental HSW Scandinavia und auf der Hinterachse
Continental HDW Scandinavia mit der Zulassung bis 120 Km/h. Grund für diesen
Hersteller und Typ ist die Umsetzung der StVO § 2 Abs. 3a (winterliche
Verhältnisse), sowie die Verwendung bisher eingesetzter Reifenfabrikate.
Ein lose beigelegtes, gleich- und vollwertiges Ersatzrad ist zu liefern.
Lenkung:
Als Zweikreisservolenkung. Das Lenkrad muss in Höhe und Neigung verstellbar sein
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Lackierung:
Fahrgestell und Felgen sind schwarz RAL 9005, Kotflügel und Stoßstangen sind in
weiß RAL 9010 zu liefern.
Das Fahrerhaus ist in „Feuerwehrrot“ RAL 3000 lackiert anzubieten.
Ein besonderes Design in der Farbgestaltung ist nicht vorgesehen. Es wird sich
jedoch an den bereits in Dienst befindlichen Tro TLF 24/50 orientiert.
Entsprechende Bilder werden bei Bedarf durch den Auftraggeber zugestellt.
Elektrik allgemein:
Übliche Nennspannung – Bordspannung- 24 Volt mit Batterietrennschalter (NATO-
Knochen) der von außen zugänglich ist.
Zwei verstärkte Batterien -12V – mindestens 175Ah- sind zu verwenden.
Entsprechende Spannungswandler 12/24 Volt für den Einbau der BOS- Anlage und
weiterer KFZ Ladegeräte sind anzubieten.
Im Trittstufenbereich zum Fahrerplatz links, ist zentral eine Batterieladesteckdose 24
Volt der -Fa. Würth Dose Magcode- Nr. 555012 anzubringen und anzuklemmen.
Diese wird von uns beigestellt.
Auf weitere Ladesteckdosen ist dadurch am gesamten Fahrzeug zu verzichten.
Eine mit 16 Ampere und 230 Volt arbeitende, zum Motor passende
Motorvorwärmung, ist zu liefern und einzubauen.
Der Fahrerhausanschluss liegt ebenfalls im Trittstufenbereich zum Fahrerplatz links.
Dort befinden sich dann zentral:
Der Luftanschluss, die Ladedose 24 Volt und der Fahrerhausanschluss der
Motorvorwärmung.
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Elektrik im und am Fahrerhaus:
Eine zentral im Armaturenbrett zusammengefasste Elektrik mit deutscher
Beschriftung und aufgezeigten passenden Symbolen wird verlangt.
Vorzugsweise, für alle schaltbaren Funktionen im Bereich des Fahrerhauses sind
ausschließlich die serienmäßigen Originalschalter des Fahrzeugherstellers zu
verwenden, auch für Blaulicht, Martinshorn, Funkhauptschalter, Umfeldbeleuchtung,
Verkehrswarnanlage usw.
Eventuell dadurch entstehende Mehrpreise dafür sind anzuzeigen.
Als Option kann von den Aufbauherstellern auch eine zentrale Schalteinheit mit CAN-
BUS- System angeboten werden.
Über diese zentrale Schalteinheit müssen dann alle Sonderfunktionen wie Blaulicht,
Martinshorn, Funkhauptschalter, Umfeldbeleuchtung usw. zu steuern sein.
Über die Anordnung der Zusatzschalter im Armaturenbrett oder der optionalen
Schalteinheit im Fahrerraum muss mit der Feuerwehr Rücksprache gehalten werden.
Der Tachometer und sämtliche Beschriftungen, Kennzeichnungen von
Bedienelementen und Kontroll-Lampen im/am Fahrzeug sind in deutscher
Ausführung/Einheit anzubieten.
Als Beleuchtung des Fahrzeugs sind Halogenscheinwerfer nach StVZO mit
programmierter Taglichtschaltung, zwei Halogen- Nebelscheinwerfer, zwei
Nebelschlussleuchten und zwei Rückfahrscheinwerfer anzubieten.
Im vorderen oberen Dachbereich sind zusätzlich zwei serienmäßige
Halogenscheinwerfer anzubieten, die als Arbeits- und Suchscheinwerfer in den
Fahrzeugpapieren eingetragen sein müssen.
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An beiden Außenspiegeln sind Rangierscheinwerfer der Fa. Hella Modell -Ultra
Beam FF – Nr. 1GA 007 506-011 und deren Anbau anzubieten, -optional zulässig
sind vergleichbare gleichwertige Produkte-.
Diese Scheinwerfer müssen beim Einlegen der Rückwärts- Fahrstufe selbsttätig
angehen, aber auch über einen Originalschalter im Armaturenbrett bei Vorwärtsfahrt
jederzeit zuschaltbar sein.
Elektrisch verstellbare Außenspiegel rechts sind erforderlich und alle Spiegel sollen
in beheizbarer Ausführung sein.
Das Fahrzeug muss eine akustische Rückfahrt- Warnanlage besitzen, die beim
Einlegen der Rückwärts- Fahrstufe das Umfeld akustisch warnt.
Eine Rückfahrt- Kameraanlage und deren Ein- und Anbau ist anzubieten.
Einstiegsleuchten, eingebaut in alle Türen, sowie mindestens eine einzeln
zuschaltbare Leseleuchte auf der Beifahrerseite -24 Volt – Halogen- sind erforderlich.
Alle notwendigen Anschlussmöglichkeiten, Haltepunkte zum Einbau diverser
Ladegeräte sind vorzusehen und anzubieten. Art und Lage der Ladegeräte sind mit
dem Auftraggeber abzustimmen.
BOS- Funkgeräte:
Anzubieten sind ein FuG 8b-1, 4m Fahrzeugfunkgerät mit Bedienteil Typ BG 228b
der Fa. Motorola, - oder ein gleichwertiges Produkt-, das über einen serienmäßigen
Schalter im Armaturenbrett ein- und ausschaltbar ist, eingebaut nach Absprache mit
der Feuerwehr im Fahrerhaus.
Eine Antenne im 4m Bandbereich auf dem Dach aufgebaut und angeschlossen.
Dazu zwei Handapparate FMS Comander 5 , einer davon im Fahrerhaus, der andere
mit einem zusätzlichen, regel- und abschaltbaren, Lautsprecher beim
Pumpenbedienstand eingebaut.
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Fünf Haltungen für 2m Handfunkgeräte Modell - Motorola GP 900-, die nach
Festlegungen der Feuerwehr im Fahrerhaus sowie der Mannschaftskabine eingebaut
sind.
Die fahrzeugeigenen Lautsprecher werden für den BOS- Funk verwendet.
Auch im Bereich der Mannschaftskabine müssen Funkmeldungen, durch das
Einsatzpersonal auch bei Fahrt mit Sondersignal, gut zu verstehen sein.
Erst wenn dies mit den fahrzeugeigenen Lautsprechern nicht möglich ist, sind
geeignete Zusatzlautsprecher einzubauen. Mehrkosten hierfür sind dann anzuführen.
Eine Telefonvorbereitung mit entsprechender Antenne ist anzubieten.
Warneinrichtungen:
Das Fahrzeug ist mit einer Sondersignalanlage auszurüsten.
Bestehend aus:
� Vier Starktonhörnern (Schallbecher) nach DIN 14610 -Typ Martin mit
Kompressor- . Montage der Schallbecher auf dem Fahrerhausdach
zwischen den zwei Doppelblitzkennleuchten mit Astabweisern,
� einer Doppelblitzwarnanlage, Typ 40 pico blau der Fa. FG Hänsch, im
Kühlergrill integriert eingebaut,
� zwei Doppelblitzkennleuchten, Saturn B der Fa. FG Hänsch
Warnsysteme blau Nr. 400130024 24Volt DC , auf dem Dach des
Fahrerhauses mit Astabweisern montiert,
� sowie mit ebenfalls zwei Doppelblitzkennleuchten, Saturn B der Fa. FG
Hänsch Warnsysteme blau Nr. 400130024 24Volt DC, aufgebaut auf, am
oder im Heckaufbau des Fahrzeugs.
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Als weiteres muss eine in Deutschland - Bundesland Rheinland- Pfalz - zugelassene
und geeignete Verkehrswarneinrichtung am Heck des Fahrzeugs angebracht
werden.
Diese wird zur Absicherung von Einsatzstellen, insbesondere auf Bundesautobahnen
und Schnellstraßen, eingesetzt. Ein Zulassungsnachweis ist zu erbringen.
Die Anlage selbst sowie deren Einbau sind anzubieten.
Sonstige Anforderungen an das Fahrgestell:
Bei der Nichtverwendung des serienmäßigen Kraftstoffbehälters ist ein Angebot
eines Kraftstoffbehälters, dessen Größe und Füllmenge den Vorschriften der gültigen
Norm DIN EN 1846- 1, 2, 3 entspricht, zu unterbreiten.
Ein dauerhafter Unterbodenschutz und versiegelte Hohlräume am gesamten
Fahrzeug (Fahrgestell sowie Aufbau) werden nach DIN EN 1846- 1, 2, 3 gefordert
und sind anzubieten.
Fahrerhaus und Mannschaftskabine:
Anzubieten ist ein Fahrerhaus mit einer Mannschaftskabine, die für eine
Staffelbesatzung sowie mit einem Zusatzplatz für den Zugführer, also für sieben
Personen (1/1/5 – 7 Sitzplätze) ausgelegt und zugelassen ist.
Die komplette Fahrgastzelle (Kabine) -bestehend aus Fahrerhaus und
Mannschaftsraum-, ist als Gesamtkonstruktion aus Serienteilen in
Ganzstahlausführung, unfallgetestet (Schwedentest) nach derzeitigem Stand der
Technik, auszufertigen. Darüber ist ein schriftlicher Nachweis zu erbringen.
Die Kabine muss schallgedämmt, in normaler Ausführung kälte- und wärmeisoliert,
ausreichend und wirkungsvoll mit entsprechenden Leuchtelementen ausgestattet
sein. Eine gute Be- und Entlüftung sowie Reinigung muss gewährleistet sein.
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Die Verkleidung der Decken, Wände, Böden und Türen sind in gleicher Art, Farbe
und Qualität wie die des Serienfahrerhauses auszuführen.
Die Fahrgastzelle (Fahrerhaus mit Mannschaftskabine) muss als Ganzes hydraulisch
kippbar sein und sie ist komplett luftgefedert zu lagern.
Beide Einstiege zur Mannschaftskabine rechts und links sind treppenförmig mit
Stufenbeleuchtungen, aus rutschfestem Leichtmetallgitterosten gefertigt,
herzustellen. Die unterste Stufe muss zur Treppenbildung pneumatisch ausklappbar
sein.
Die Steuerung der untersten Stufe erfolgt über Öffnen und Schließen der Tür
(Türkontaktschalter).
Beide Einstiege sind jeweils mit zwei stabilen Handläufen zu versehen.
Zum Verschließen aller Türen der Kabine darf es nur eine Schließung geben.
Zentralverriegelung an allen Türen wirkend.
Des Weiteren ist auch in der Mannschaftskabine alles Notwendige
(Anschlussmöglichkeiten, Haltepunkte) zum Einbau verschiedener Ladegeräte
vorzusehen und anzubieten. Art und Lage der Ladegeräte sind auch hier mit dem
Auftraggeber abzustimmen.
Der Fahrersitz ist mit Kopfstützen und Dreipunkt- Sicherheitsgurt als Luftfedersitz
anzubieten.
Auf der Beifahrerseite sind alle notwendigen Vorbereitungen, (Haltepunkt und
Untergestell des Sitzes jeweils mit Eintragung zum Einbau von einem Spezialsitz der
-Fa. Bostrom) anzubieten.
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Der angebotene, zum Fahrerraum nach vorne hin offene, Mannschaftsraum ist in
seinen Auslegungen und Abmessungen des Innenraumes so zu gestalten und
vorzubereiten (Haltepunkte und Untergestelle der Sitze jeweils mit Eintragungen)
dass es möglich ist, die restlichen verbleibenden fünf Spezialsitze der Fa. Bostrom
darin unterzubringen.
Alle Sitze der Fa. Bostrom müssen jeweils zur Aufnahme eines Atemschutzgeräts
(PA) Modell - Auer BD 96 Einflaschengerät mit 6,8 Liter Compositeflasche-
ausgelegt sein, sowie einen Dreipunkt- Sicherheitsgurt und Kopfstützen besitzen.
Außerdem müssen folgende Punkte bei der Auslegung und Abmessung der oben
genannten Fahrgastzelle unbedingt beachtet werden:
1. Beim Platzbedarf innerhalb der Kabine ist mindestens die EN 1846- 2
einzuhalten. Besonders bei der Innenraumhöhe ist zu beachten, dass alle
Insassen, auch mit aufgesetzten Feuerwehrhelmen, darin ausreichend
Kopffreiheit haben.
2. Ein fachgerechter Einbau aller sechs Bostromsitze mit entsprechender
Sicherung der Atemschutzgeräte während der Fahrt, über eine
druckluftgesteuerte Verriegelung in Verbindung mit der Handbremse, muss
möglich sein.
3. Eine ausreichende Kommunikation mit Sichtkontakt zwischen Maschinist, Zug-
sowie Staffelführer und der Besatzung muss gewährleistet sein.
4. Eine für die Besatzung gefährdungsfreie und ausreichende Sitzanordnung
(Kopf- Bein- und Kniefreiheit) muss erreicht werden können.
5. Das Aus- und Einsteigen mit angelegtem Atemschutzgerät, auch von Teilen der
Besatzung, muss gefährdungsfrei gegeben sein.
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6. Das Platzangebot in der Kabine muss trotz der Sitzanordnung ausreichen, Teile
der persönlichen Ausrüstung (Atemanschluss, ergänzende Einsatzkleidung,
Wechselkleidung und kleinere persönliche Gegenstände) aufzunehmen. Dafür
sind an jedem Sitzplatz die notwendigen Befestigungs-, Halte- und Lagerpunkte
vorzusehen.
7. Die Anordnung der zu verbauenden Spezialsitze der Fa. Bostrom ist mit der
Feuerwehr vorher abzustimmen. Entsprechende, mit Maßen versehene
Zeichnungen (deutsche Ausführung) sind dem Angebot beizulegen.
8. Alle Maßnahmen, die mit dem Einbau der Sitze in Verbindung stehen, müssen
zugelassen, abgenommen und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Die sechs Spezialsitze der Fa. Bostrom Modell Tanker 350I / ABTS / M mit
integriertem Dreipunkt- Sicherheitsgurt und Atemsch utzgerätehalterung sowie
der komplette Einbau der Sitze im Fahrerhaus und der Mannschaftskabine muss
unter Beachtung der vorgenannten Punkten 1 – 8 angeboten werden.
Bei der Gestaltung der Kabine ist zwingend darauf zu achten, dass alle zur Wartung
und Reparatur notwendigen Zugangsmöglichkeiten erhalten bleiben oder
ausreichend dimensioniert werden.
Das gleiche gilt für die Betankung des Fahrzeugs, wobei auch eine
Kanisterbetankung problemlos möglich sein muss.
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Hilfeleistungslöschfahrzeug
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Technische Beschreibung für den Auf- und Ausbau
Hinweis zum Aufbau:
Anzubieten ist der komplette Fahrzeugaufbau mit dazugehörendem Innenausbau.
Dieser Fahrzeugaufbau, dessen Einbauten und Grundausstattung sowie die
feuerwehrtechnische Beladung müssen nach DIN 14 530 -11: 2004-11 mit dem eines
Hilfeleistungs- Löschfahrzeugs übereinstimmen.
Lackierung:
Der Aufbau wird „Feuerwehrrot“ RAL 3000 lackiert.
Eine besondere Farbgebung oder spezielle Muster für den Aufbau sind nicht
vorgesehen. Es wird sich jedoch an den bereits in Dienst befindlichen Tro TLF 24/50
orientiert.
Entsprechende Bilder werden bei Bedarf durch den Auftraggeber zugestellt.
Ein an den Fahrzeugaußenkanten des Aufbaues angebrachter reflektierender
Folienstreifen der Fa. 3M Scotchlite™ in weiß und rot, insbesondere im
Heckbereich, wird angebracht und ist anzubieten.
Werkstoffe und Bauform:
Der Gerätekofferaufbau ist als geschlossene Kofferbauform anzubieten. Dabei ist als
Werkstoff ausschließlich Leichtmetall zu verwenden.
Der Kofferaufbau ist der Kontur der Mannschaftskabine anzupassen.
Das Heck ist so zu gestalten, dass neben der serienmäßigen Fahrzeugbeleuchtung
auch zusätzliche, hochgezogene Beleuchtungselemente für Schluss-, Brems- und
Blinklicht und die RKL integriert werden können.
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Aufbaudach:
Das komplette Dach des Aufbaus muss sicher begehbar sein. Der Dachbelag ist
entsprechend den geltenden Vorschriften rutschfest auszuführen.
Die Klassifizierung des Dachbelags ist durch den Hersteller schriftlich nachzuweisen.
Am Heck des Aufbaus ist ein Dachaufstieg anzubringen. Dieser ist so anzubauen,
dass ein Anbringen und Abnehmen der zwei 1- Mann B- Schlauchhaspeln
problemlos möglich ist.
Auf welcher Seite dieser Dachaufstieg angebracht werden soll, ist mit der Feuerwehr
abzustimmen.
Außer der dreiteiligen Schieb- und der vierteiligen Steckleiter werden auf dem
Aufbaudach keine Beladungsgegenstände verlastet. Aus diesem Grund ist auf das
Anbringen von Dachkästen zu verzichten.
Eine Leiterentnahmehilfe ist anzubieten. Diese soll in der Lage sein, beide tragbaren
Leitern zusammen aufzunehmen.
Zu Einschränkungen am Lichtmast darf es durch die Verwendung dieser
Entnahmehilfe allerdings nicht kommen.
Als Alternative sind auch zwei getrennte Leiterentnahmehilfen anzubieten.
Rund um die Dachfläche muss eine geschlossene Dachblende von mindestens
150mm Höhe als Schutz gegen herabfallende Gegenstände angebracht sein. Diese
Blende ist in weiß RAL 9010 auszuführen.
Die Höhe der Blende ist so zu wählen, dass die vorgesehene Dachbeladung
möglichst kaschiert wird.
Eine wirkungsvolle Dachbeleuchtung in LED- Technik ist in diese Dachblende
einzuarbeiten.
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Hilfeleistungslöschfahrzeug
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Geräteräume und Haspeln:
Auch beim Ausbau der Geräteräume ist, soweit es die Statik zulässt, ausschließlich
Leichtmetall als Baustoff zulässig.
Die Geräteräume sind zwischen den Achsen und hinter der Hinterachse tief herunter
zu ziehen. Die geforderten Normwerte für Straßenfahrgestelle nach DIN EN 1846
Teil 2 in Bezug auf Rampen- und Überhangwinkel sind dabei einzuhalten.
Die Gestaltung der Geräteräume und ihre Zugänglichkeit erfolgt in Absprache mit
dem Auftraggeber.
Um ein Entnehmen der höher gelagerten Geräte in den Geräteräumen zu erleichtern,
sind Auftrittsklappen im unteren Bereich zu verwenden. Diese sind mit rutschfesten
ALU- Blechen zu belegen.
Auch der Kotflügelbereich muss aufklappbar sein, sodass auf jeder Fahrzeugseite
eine durchgehende, rutschfeste Lauffläche mit einer Mindestbelastbarkeit von 200kg
entlang der Geräteräume entsteht.
Durch eine entsprechende Konstruktion der herausklappbaren Kotflügel ist zu
gewährleisten, dass in Fahrstellung ein wirkungsvoller Schutz der Radläufe vor
Schmutz, Wasser und Streusalz besteht.
Die Einrichtungen und Einbauten der Geräteräume zur Geräteentnahme bzw.
Bedienung müssen so ausgeführt werden, dass eine schnelle und sichere Entnahme
bzw. Bedienung jederzeit problemlos möglich ist.
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Hilfeleistungslöschfahrzeug
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Hierzu können je nach Erfordernissen:
• Alu- Profil- Schubladen,
• Teleskopauszüge,
• Gerätefächer,
• Ausziehtafeln,
• Drehfächer
• und/oder tragbare Koffer und Container vorgesehen werden.
Die Beladung gemäß Anlage 1 muss übersichtlich gelagert, zusammengehörendes
Gerät mit Zubehör muss zusammen gelagert werden.
Bei der Lagerung verschiedener Ausrüstungsgegenstände ist, in Absprache mit der
Feuerwehr, auf ein komplettes Einbausystem der Fa. Sortimo mit tragbaren,
verschiedenfarbigen Koffern und Containern auf Auszügen zurückzugreifen.
Vergleichbare gleichwertige Produkte können ebenfalls angeboten werden.
Das entsprechende System, der Einbau und die erforderlichen Koffer und Container
sind anzubieten.
Die Anzahl der benötigten Koffer und Container geht aus Anlage 1 „Beladung“
hervor.
Im Bereich eines Geräteraums der noch festgelegt werden muss, ist eine so
genannte Hygienewand mit verschiedenen Spendern für Handseife,
Desinfektionsmittel, Handtücher sowie ein Abfallbehälter und ein Halter für
Handbürsten vorzusehen.
An derselben Wand muss ein Druckluftanschluss mit Spiralschlauch sowie einer
Luftpistole untergebracht sein.
Diese Hygienewand mit allen vor genannten Gegenständen und deren Einbau ist
anzubieten.
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Alle Geräte sind so zu lagern und zu sichern, dass ein Herunter- bzw. Herausfallen
beim Öffnen der Geräteräume und bei der Geräteentnahme bzw. Bedienung, auch
durch betriebsbedingte Erschütterungen, ausgeschlossen ist.
Hier sind insbesondere die einschlägigen Normenvorschriften / Richtlinien und UVV-
Hinweise zu beachten.
Besonderer Wert wird auf eine geringe Entnahmehöhe schwerer Geräte und auf tief
liegendem Fahrzeugschwerpunkt gelegt.
Um eventuell später auftretende Änderungen der Beladung verwirklichen zu können,
muss die Geräteraumaufteilung variabel, d.h. nachträglich ohne größeren Aufwand,
stufenlos veränderbar sein.
Die Geräteräume sind so zu gestalten, dass eine einfache Reinigung im beladenen
Zustand möglich ist. Es müssen ausreichend groß ausgelegte
Entwässerungsbohrungen vorhanden sein.
Stoßkanten sind abzurunden, Stoßfugen sind abzudichten.
Am Fahrzeugheck sind zwei fahrbare 1- Mann B- Schlauchhaspeln nach DIN 14826
Teil 2, möglichst nahe am Aufbau so anzubringen, dass der Pumpenraum frei
zugänglich ist.
Das Entnehmen der Haspeln durch eine Person muss ohne Aufwand möglich sein.
Die Durchgangsbreite zwischen den beiden 1- Mann B- Schlauchhaspeln zum
Pumpenraum ist so zu bemessen, dass ein Feuerwehrmann, ohne Entnahme oder
Wegklappen einer der beiden Haspeln, dazwischen stehen und arbeiten kann.
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Die Halter, die benötigt werden, an einer Haspel ein Standrohr und je einen Über-
und Unterflurhydrantenschlüssel aufzunehmen, die Haspeln aus ALU selbst, der
benötigte Grundrahmen und der Anbau sind anzubieten.
Für alle Geräteraum- Verschlüsse, auch am Pumpenbedienstand, sind naturfarbene
ALU- Lammellenverschlüsse in folgender Ausführung einzubauen:
• glatte Innen- und Außenflächen
• Dichtgummis zwischen den Lamellen (staubdicht),
• außenliegende Griff- und Riegelstangen nach dem Barlock- Verschluss-
Prinzip über die komplette Verschlussbreite, oder vergleichbare Systeme
• Federwellen zum Aufrollen der Lamellenverschlüsse.
Elektrik am und im Kofferaufbau:
Hinweis:
Die elektrische Anlage ist, bis auf notwendige Schnittstellen, völlig unabhängig von
der des Fahrgestells auszuführen.
Für alle nachträglich eingebauten elektrischen Ausrüstungen (z.B.
Sondersignalanlage, Aufbauelektrik, Funk, Beleuchtung) ist mindestens ein
separater, gut zugänglicher Einbaukasten vorzusehen.
Darin sind alle notwendigen Steuergeräte, Relais, Sicherungen etc. einzubauen.
Die Spannungswandler sind unmittelbar in der Nähe zu montieren oder
einzubeziehen.
Es ist ein Batteriewächter mit Unterspannungsschutzfunktion anzubieten zu liefern
und einzubauen.
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Alle Geräteraumverschlüsse, Mannschaftsraumtüren und Klappen bzw. Auftritte sind
mit Schließkontrollen, vorzugsweise mit berührungslosen Magnetschaltern, zu
versehen.
Diese Kontrolle muss dann durch eine serienmäßige Kontrollleuchte in der
Instrumententafel angezeigt werden.
Beim Öffnen und Schließen der einzelnen Geräteräume (G1, G2,....) muss in deren
Innenraum eine ausreichende und wirkungsvolle Geräteraumbeleuchtung
selbstständig ein- und ausschalten.
In allen Geräteraumklappen der tief gezogenen Geräteräume muss nach vorn und
hinten jeweils eine gelbe Blinklampe eingelassen sein, diese müssen durch Öffnen
und Schließen selbstständig an- und ausgehen.
Alle vorgenannten Funktionen sind ebenfalls vorzugsweise mit berührungslosen
Magnetschaltern zu steuern.
Umfeld- und Zusatzbeleuchtung:
Die Arbeitsbereiche um den gesamten Aufbau herum werden mit einer geeigneten
Umfeldbeleuchtung, vorzugsweise mit Halogenstrahler ausgeleuchtet.
Diese Beleuchtung ist über serienmäßige Schalter des Fahrgestellherstellers vom
Fahrerplatz und vom Pumpenbedienstand aus nur im Stand und in Abhängigkeit mit
dem Standlicht, einzuschalten.
Beim Lösen der Handbremse müssen diese automatisch erlöschen.
Zusätzlich zur Serienbeleuchtung des Fahrgestells ist im oberen Fahrzeugheck,
rechts und links des Aufbaues, jeweils eine Schluss-, Brems- und Blinkleuchte
anzubieten und zu integrieren.
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Ebenfalls am Fahrzeugheckbereich werden zwei blaue Blitzleuchten, gefordert.
Diese sind anzubieten (siehe Absatz Warneinrichtung). Das Integrieren dieser
Blitzleuchten in die Dachblende ist möglich.
Es werden vier Ladesessel LS 12/24 Volt für Handscheinwerfer vom Typ Bosch
HSE 7 oder vergleichbare Handscheinwerfer anderer Hersteller in einem der
Geräteräume montiert.
Die Ladesessel, Anschluss und Einbau sind anzubieten.
Im Aufbau sind weitere Gerätschaften wie Verkehrswarngerät, Elektrowerkzeuge
Messgeräte usw. vorgesehen, deren Versorgung im 12/24 Voltbereich gesichert sein
muss.
Die Lagerorte dieser Geräte sind mit der Feuerwehr abzustimmen. Die
entsprechende Verkabelung 12/24 Volt ist vorzusehen und anzubieten.
Anzubieten ist eine fest eingebaute, selbst aufrollende Leitungstrommel der Fa.
Schill, 230 Volt mit mindestens 50m Kabel HO7RN-F3G2,5, mit drei
druckwasserdichten Steckdosen mit Bajonettverschlüssen jeweils 230 Volt am
Kabelende, die fest verlegte Anschlussleitung zum Generator und der Einbau
innerhalb des Aufbaus, -Vergleichbare gleichwertige Produkte können Angeboten
werden-.
Löschwasserbehälter:
Der Löschwasserbehälter ist im Aufbau integriert und muss mindestens 2000 Liter
bis maximal 2500 Liter nutzbaren Inhalt haben.
Alle im Behälter verwendeten Materialien und Elemente, die nicht aus Kunststoff
bestehen, sind in seewasserbeständigem Edelstahl auszuführen. Verrohrungen sind
aus feuerverzinkten Stahlrohren zu fertigen.
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Für eventuelle Revisionsarbeiten sind oben im Behälter und im Aufbaudach
Einstiegsöffnungen, so genannte „Mannlöcher“, vorzusehen. Im Behälter sind
Schwallwände erforderlich.
Der vorhandene Behälterüberlauf muss so dimensioniert sein, dass auch die bei
eventuellen Fehlbedienungen auftretenden Wassermengen und Drücke den Behälter
nicht beschädigen.
Folgende Anschlüsse sind vorzunehmen:
• Pumpenfüllleitung
• Eine direkte Behälterfüllleitung mit zwei separaten B- Eingängen
außerhalb des Pumpenraums mit Stotz B- Festkupplungen nach DIN
14308.
• Behälterfüllleitung über die Kreiselpumpe (Umlaufleitung)
• Behälterentleerung
Um die Arbeit des Maschinisten zu erleichtern ist die Behälterfüllleitung mit einem
automatisch schließenden Absperrorgan auszustatten.
Dies ist über die Wassermenge so zu steuern, dass bei ca. 1/5 das Ventil öffnet, bei
4/5 automatisch schließt.
Eine Möglichkeit der manuellen Befüllung - auch das Überfüllen- des
Löschwasserbehälters muss immer gegeben sein.
Feuerlöschkreiselpumpe:
Im Fahrzeugheck eingebaut, ist eine Feuerlöschkreiselpumpe als
Normaldruckpumpe nach DIN EN 1028 E Ausgabe 02 2002, als -FPN 10/2000-,
anzubieten.
Dem Angebot ist eine entsprechende Abnahmegenehmigung, welche die
Übereinstimmung mit den Normangaben belegt, beizulegen.
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Ebenso eine Kennlinie für die Pumpe, abgestimmt auf die Motordaten und
Nebenantriebsdrehzahlen, aus der auch die Lenzeigenschaften der Pumpe
entnommen werden können.
Es ist eine automatische Pumpen- und Nebenantriebsschaltung vorzusehen. Diese
ist so auszuführen, dass mit einem Knopfdruck alle notwendigen Schaltvorgänge
ausgelöst werden und keine manuellen Schaltvorgänge mehr notwendig sind.
Dieser Schalter soll sich lediglich am Pumpenbedienstand befinden.
Die Pumpenanlage darf sich nur im Stand bei eingelegter Neutralstellung des
Fahrgetriebes einschalten lassen.
Da das Fahrzeug über ein Automatikgetriebe verfügt, muss die
Drehzahlgebereinrichtung am Pumpenbedienstand bei eingelegter Fahrstufe
blockiert sein.
Anzubieten ist auch eine Pumpendruckregelautomatik, eine automatische
Entwässerung und ein Überhitzungsschutz der Pumpe.
Die Pumpendruckregelautomatik ist durch Betätigen eines Schalters zu aktivieren
und über einen Druckregler, von einem Bar bis zum Erreichen des Schließdruckes
einstellbar, auszustatten.
Achtung!
Zur Vermeidung von unnötigen Schallemissionen, ist unter Berücksichtigung
der Motordaten der Schließdruck der Pumpe bei mögli chst niedrigen
Motordrehzahlen zu erreichen. Hierzu ist ein Pumpen getriebe mit
entsprechender Übersetzung vorzusehen.
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Als Zu- bzw. Abgänge an der Pumpe sind vorzusehen:
• Ein, mit einer Festkupplung Stotz Größe A- DIN 14309 ausgelegter
Saugeingang mit einer Förderstromleiteinrichtung für den nahtlosen Übergang
von Tank- auf Saug- bzw. Hydrantenbetrieb.
• Vier B- Abgänge, davon ein Abgang jeweils nach links und nach rechts zur
Seite gezogen. Diese Abgänge sind nicht in die Traversenkästen zu legen.
Optionen dazu sind aufzuzeigen und anzubieten.
Die übrigen vorhandenen beiden B- Abgänge sind unterhalb vom
Pumpenraum nach hinten zu führen.
Dabei ist darauf zu achten, dass alle vier B- Abgänge eine Neigung von ca.
45- 50 Grad zum Boden hin haben und mit Stotz B- Festkupplungen nach DIN
14308 ausgerüstet sind.
• Einen Abgang für die Schnellangriffshaspel.
• Eine Behälterfüllleitung (Umlauf) bei Pumpenbetrieb.
Jeder der oben genannten Abgänge muss manuell schaltbar sein.
Notbetrieb:
Jedes elektrisch und/oder pneumatisch angesteuerte Schaltorgan am
Löschwasserbehälter und der Feuerlöschkreiselpumpe muss beim Ausfall der
Energie und/oder Luftversorgung auch manuell zu betätigen sein (Notbetrieb).
Eine im Aufbau gut zugängliche, zentral zusammengefasste Stelle aller elektro-
pneumatischen Steuerorgane wird daher gefordert.
Pumpenbedienstand:
Am Pumpenbedienstand sind mindestens die folgenden Bedien- bzw.
Kontrollinstrumente zu installieren:
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• Ein Schalter für Pumpe Ein/Aus mit Kontrollleuchte.
• Drehzahlgebeeinrichtung (Gashebel / Tasten +/-).
• Eigene Beleuchtung und den Schalter der Umfeldbeleuchtung.
• Eine Kontrollleuchte für den Öldruck des Fahrzeugmotors.
• Eine Kühlmitteltemperaturanzeige des Fahrzeugs als Analoginstrument.
• Inhaltsanzeige des Fahrzeugkraftstofftanks als Analoginstrument.
• Alle Schalter- und Regeleinheiten die für die Pumpendruckregelautomatik
sowie Behälterfüllregulierung notwendig sind.
• Die Inhaltsanzeige des Löschwasserbehälters als Analoginstrument.
• Ein- und Ausgangsdruckmesser.
• Ein Druckmesser zur Überwachung der Behälterfüllleitung.
• Funkhörer sowie ein regel- und abschaltbarer Zusatzlautsprecher.
• Betriebstundenzähler des Nebenabtriebes.
Der Pumpenbedienstand kann auch als Pumpendisplay gestaltet sein. Dabei ist auf
eine übersichtliche, blendfreie Gestaltung und ergonomische Bedienung zu achten.
Alle vorgenannten Punkte müssen in diesem Heckdisplay enthalten sein, überwacht
und auch mit Schutzhandschuhen gesteuert werden können.
Schnellangriffshaspel:
Es ist eine Normaldruckschnellangriffshaspel zu liefern und einzubauen. Die Haspel
ist mit einem Schlauch DN 25 und einer Länge von 50m anzubieten.
Die Schlauchhaspel soll elektrisch aufgespult werden können. Dazu ist ein
kabelgebundener Fußtaster in der Nähe der Schlauchhaspel vorzusehen. Ein
Notbetrieb mit Handkurbel muss möglich sein.
Beim Abziehen des Schlauches muss der elektrische Antrieb automatisch
ausgekuppelt sein.
Ein Schlauchfenster zum reibungslosen Abziehen des Schlauches in alle Richtungen
vom Fahrzeug weg ist einzubauen.
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Technische Einrichtungen:
Stromerzeuger:
Als Stromversorgung ist ein tragbarer Generator ohne Fremdstarteinrichtung in
einem DIN- Rahmen vorgesehen (Ausschreibung nach Los 2).
Die Leistungsfähigkeit muss ausreichen, alle elektrisch betriebenen Einsatzgeräte
der Fahrzeugbeladung wie den Lichtmast, die Beleuchtungsmodule, das
hydraulische Rettungsgerät oder Elektrotauchpumpen und Elektromaschinen
gemeinsam zu versorgen. Dazu muss eine Energiebilanz erstellt und als Bestandteil
des Angebotes vorgelegt werden.
Der Lagerort dieses Generators ist so zu gestalten, dass dieser sehr tief im
Geräteraum (Schwerpunkt im Fahrzeug und Entnahme des Geräts) steht.
Es ist eine DIN- Lagerung zu verwenden, auf der alle im Feuerwehrbereich
genormten Generatoren gelagert werden können.
Der Geräteraum sowie seine Lagerung ist so auszulegen, dass der Generator für
mindestens 45 Minuten darin/darauf betrieben werden kann, ohne dass das Gerät
herausgezogen/-gedreht werden muss.
Diese Vorgabe muss in einem Temperaturbereich zwischen -15 C° bis +40 C° zu
realisieren sein.
Eine entsprechende Zu- und Abluftöffnung sowie Abgasabführung ist vorzusehen.
Um die Batterie des Generators mit Spannung (Ladeerhaltung) zu versorgen, ist im
Bereich der Lagerung ein entsprechendes 12 Volt Ladegerät, das auf die
Fahrzeugversorgung zurückgreift, einzubauen.
Dies ist über den Unterspannungsschutz anzuschließen und muss vom Generator
abnehmbar sein.
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Das entsprechende Ladegerät und dessen Anschluss sind anzubieten.
Die Stromversorgungsleitungen des Lichtmastes, der fest eingebauten
Leitungstrommel und des hydraulischen Rettungsgerätes sind so vorzusehen und
fest im Aufbau zu verlegen, dass nach dem Starten des Generators eine sofortige
Verbindung besteht.
Diese müssen allerdings durch Steckverbindungen zu trennen sein, wenn entweder
der Generator oder das hydraulische Rettungsgerät aus dem Fahrzeug entnommen
werden müssen.
Lichtmast:
Unmittelbar mittig an der Stirnwand, im Aufbau ist ein Lichtmast zu installieren.
Der Lagerort der kabelgebundenen Bedieneinheit zum Lichtmast ist noch mit dem
Auftraggeber festzulegen.
Hierzu gelten folgende Vorgaben:
• Pneumatikantrieb des Mastes, zu bedienen über einen Joystick in einer
Kabelfernbedienung
• Lichtpunkthöhe ca. 6-7m über der Fahrbahnniveau
• 2 x 1500 Watt Halogenstrahler, die von der Lichtbrücke abgenommen werden
können. Die Halogenstrahler sind anzubieten.
• Eine Lichtbrücke, elektrisch dreh- und beide Strahler einzeln schwenkbar.
• Die Steuerung der Lichtbrücke erfolgt über weitere Joysticks auf der gleichen
Kabelfernbedienung.
• Kontrollanzeige im Armaturenbrett (Lichtmast ausgefahren).
• Beim Lösen der Handbremse fährt der Lichtmast automatisch ein.
• Vor dem vollständigen Einfahren des Lichtmastes muss dieser grundsätzlich
aus jeder möglichen Einsatzposition (Arbeitsstellung) in seine
Ausgangsposition (Nullstellung) fahren und erst danach in die Ablage
zurückgehen.
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• Die Entnahme der tragbaren Leitern muss auch während des Betriebs des
Lichtmastes ohne Einschränkung möglich sein.
Wenn es bei der Leiterlagerung, wie unter Punkt AUFBAUDACH Seite 17
beschrieben, zu Problemen kommen sollte, ist es auch möglich, in Absprache mit der
Feuerwehr den Lichtmast außermittig nach links (in Fahrtrichtung gesehen) zu
versetzen.
Die komplette Lichtbrücke lagert in Fahrstellung vor Beschädigungen, Schmutz und
Wasser geschützt, von außen nicht sichtbar in einem robusten Kasten aus ALU.
Das Versorgungskabel muss beim Zusammenbau des Lichtmastes selbsttätig
aufgenommen werden.
Sonstige Anforderungen:
Mit Abgabe eines Angebots, das in deutscher Sprache gefertigt sein muss , sind
diesem zwingend ein Beladeplanvorschlag, entsprechende Gewichts- und
Energiebilanzen sowie ein aufgeschlüsselter Zeitplan des Auf- und Ausbaus bis zur
Fertigstellung beizufügen. Ebenfalls in Deutsch.
Als zwingend erforderlich gilt ebenfalls, dass am Ende der Auslieferung beide zu
beschaffenden Hilfeleistungslöschfahrzeuge von Grund auf absolut baugleich
ausgeführt sein müssen.
Es werden mehrere Zwischen- und eine Endabnahme nach DIN 14502 Teil 1-3 und
DIN EN 1846 Teil 1-3 durchgeführt. Über die Abnahmen ist jeweils ein Protokoll zu
fertigen.
Werden bei der Ausfertigung des Angebotes Alternativen gesehen, sind diese mit
einer genauen Beschreibung und mit Vergleichs- Preisangaben zu dokumentieren.
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Auf Kosten des Auftragnehmers muss das Fahrzeug vor Auslieferung vom TÜV
abgenommen und es müssen die Fahrzeugpapiere entsprechend ausgestellt
werden.
Mit Abnahme bzw. Übergabe des Fahrzeugs durch den Auftraggeber sind in
zweifacher Ausfertigung - einmal in Papierform und einmal digitalisiert - an den
Auftraggeber zu liefern:
• Pro Fahrzeug eine auf das Fahrzeug abgestimmte Bedienungsanleitung,
die alle notwendigen Angaben zum Betrieb, der Wartung des Fahrzeuges
und der Einrichtung in deutsch enthalten
• Elektrische Schaltpläne
• Ersatzteillisten und Zertifikate für das Fahrgestell und dessen
Sondereinrichtungen
• Rohrleitungspläne
• Konservierungspläne,
• sowie den Kfz- Brief und sämtliche Prüfbücher.
Bestandteil der Lieferung ist eine in deutscher Sprache durchzuführende kostenlose
Schulung / Einweisung von mindestens 6 Mitarbeitern der XXXX am Ort des
Auftraggebers.
Schulungsinhalte sind:
Die Unterweisung in der Bedienung, Wartung und Instandsetzung.
Die Schulung ist spätestens 4 Wochen nach der Auslieferung des Fahrzeugs
durchzuführen. Die Schulungstermine müssen mit dem Auftraggeber abgestimmt
werden.
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In Anlehnung an die DIN 14530 -11: 2004-11 HLF 20/16
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Um eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des Fahrzeugs
bei Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sicherzustellen, hat der Auftragnehmer
Ersatzteillieferungen für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren nach Auslieferung
des kompletten Fahrzeugs an den Auftraggeber binnen 48 Stunden zu
gewährleisten.
Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hierin sind auch die Anschriften der nächstgelegenen Servicezentren zu benennen,
die in einer angemessenen Entfernung vom Standort der Fahrzeuge sämtliche
Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten am Fahrgestell und Auf- bzw. Ausbaus fach-
und sachgerecht durchführen können.
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Anlage zu Los 1
Informationen für die Anbieter über die vorgesehene
Beladung.
- Anzubieten in Los 2-
Es ist bei der Verlastung der Beladungsgegenstände gleichermaßen auf die
Gewichtsverteilung als auch auf eine sinnvolle Aufteilung zu achten. Die
Festlegungen über die Lagerung müssen in enger Absprache mit der Feuerwehr
erfolgen.
Vorgesehene Beladung und Ausrüstung:
Gerätegruppe 1 Schutzkleidung / Schutzgerät Stückzahl Warnkleidung - Warnwesten- 7 Atemgeräte ohne Atemanschluss 6 Atemanschluss (Vollmaske) 7 Kombifilter ABEK2-P3 7 Fluchthauben 4 Hitzeschutz Form 2 2 Schutzbrille, Staubschutzmasken und Ohrstöpsel Sortimo Kasten 1 je 2 Schutzkleidung Kettensäge (Jacke & Hose) je 2 Schutzhelm zur Kettensäge 2 Teilkörperschutzanzüge 3 Atemschutzüberwachungstafel 1 Unterziehhandschuhe paar 3 Schwimmweste SF 40 3 Kontaminationsschutzhauben in Tragevorrichtung 3 Rettungsset 1 PA Verlängerung 1 Gummihandschuhe Paar 3
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Gerätegruppe 2 Löschgeräte Stückzahl Kübelspritze - alternatives Gerät gleicher Größe- 1 Feuerlöscher PG 12 2 Feuerlöscher K 6 2 Kombinationsschaumrohr M/S 4 1 Zumischer Z4 1 Ansaugschlauch D 1500 1 Schaummittelvorrat für 10 Minuten 8 Kanister Löschdecke in Tagetasche 1 Gerätegruppe 3 Sch läuche, Armaturen und Zubehör Stückzahl Füllschlauch B-5- K 1 Druckschlauch B- 20- K 14 Druckschlauch C- 42- 15- K 12 Formschlauch S 28- 50 m 1 Saugschläuche A-110 – 1500- K mind. 4 Saugkorb A 1 Saugschutzkorb 1 Standrohr 2B 1 Sammelstück A- 2B 1 Verteiler BV oder BK 2 Übergangsstück A-B 1 Übergangsstück B-C 4 Übergangsstück C-D 1 Stützkrümmer SK 2 BM- Rohre 2 CM- Rohr 1 Hohlstrahlrohre > 400 Liter 2 Hohlstrahlrohr = 100 Liter auf Schnellangriff 1 Seilschlauchhalter 10 Schlauchbrücken 3 Kupplungsschlüssel A-B-C 3 Überflurhydrantenschlüssel 1 Unterflurhydrantenschlüssel mit Nuss 1 fahrbare Haspel - ein Mann Haspeln- 2 tragbarer Werfer 1200 Ltr. 1 Schlauchbinden B-C 2 Arbeitsleinen 6 Hydroschild 1
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Gerätegruppe 4 Rettungsgerät Stückzahl Steckleiter (4 Teile) 1 Einsteckteil 1 Schiebleiter 1 Feuerwehrleine FL 30 6 Feuerwehrleinenbeutel 6 Gurtmesser Sortimo Kasten 2 1 Nothammer Sortimo Kasten 2 1 Sprungpolster – Fa. Lorsbach- 1 Tragetuch in Tasche 1 Rettungsbrett 1 Bockleiterverbindungsteil 1 Glassäge Sortimo Kasten 2 1 Blechaufreißer Sortimo Kasten 2 1 Klebeband- Abroller Sortimo Kasten 2 1 Bergeschlaufe 1 Gerätegruppe 5 Sanitäts - und Wiederbelebungsgerät Stückzahl Krankentrage 1 Wolldecke / transparente Folie 1 Verbandstasche als Rucksack 1 Sauerstoffinhalationskoffer 1 Verbandskasten KFZ 1 AED 1 Gerätegruppe 6 Beleuchtungs -, Signal - und Fernmeldegerät Stückzahl Handscheinwerfer Ex 4 Stablampen 2 Warndreieck nach StVZO 1 Warnleuchte nach StVZO 1 Verkehrswarngerät 1 Satz Leitkegelleuchte 4 Anhaltestab rot 1 Verkehrsleitkegel 750 mm 4 2m Handfunkgeräte personenbezogen (Platzbedarf) 5 Flutlichtstrahler 1000 W 2 Stativ 3,5 m 2 Aufnahmebrücke 1 Abzweigstück dreifach 1 Kabeltrommel 230 V, eine fest eingebaut 2
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Megafon 1 Kabeltrommel 400 V 2 Phasenwandler 400 V 1 Funkgerät 4 m Band BOS 1 Gerätegruppe 7 Arbeitsgerät Stückzahl Tauchpumpe TP 15/1 mit Sammelstück ohne Klappe 1 Einreißhaken 1 Räummulden 3 Rundschlingen zum Mehrzweckzug 1 Satz Schäkel 2 Stromerzeuger tragbar 14 KVA 1 Abgasschlauch zum Generator 1 Motorkettensäge 1 Werkzeug zur Motorsäge 1 Spaltkeile 2 Trennschleifer 1 Zubehör zum Trennschleifer 1 Hyd. Rettungssatz Schere / Spreizer 1 Hydraulikheber –Büffelheber- 2 Vierkantschlüssel 1 Mehrzweckzug 3,2 to mit Kiste und Zubehör 1 Mehrzweckzugseil 20 m 1 Rolle zum Mehrzweckzug 80 kN 1 Schwellerschiene 1 Satz Rettungszylinder 1 Hyd. Heber 550 kN 2 Handpumpen zum Hyd. Heber 2 Hebekissensatz kompl. 1 Rüsthölzer Satz 1 Bindedrahtrolle 1 Satz Schutzhüllen 1 Gerätegruppe 8 Handwerkzeug und Me ssgerät Stückzah l Brechstange 1500 mm 1 Brechwerkzeug / Türöffnerwerkzeug je ein Sortimo Kasten 3+4 1 Nageleisen 1 Elektro- Werkzeugkiste Sortimo Kasten 5 1
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Schlosserwerkzeug Sortimo Kasten 6 1 Installationswerkzeug Sortimo Kasten 7 1 Schornsteinfeger Werkzeug komplett zum Teil Sortimo Kasten 8 1 Feuerwehraxt 2 Holzaxt 1 Bügelsäge 800 mm 1 Bolzenschneider 955 mm 1 Klappspaten 1 Dunghacken 2 Dunggabel 2 Stechschaufel 2 Stoßbesen 2 Wärmebildkamera Sortimo Kasten 9 1 Messkoffer Sorti mo Kasten 10 1 Ex Messgerät Sortimo Kasten 11 1 Strahlenmesskoffer Sortimo Kasten 12 1 Satz Doppelmaulschlüssel 1 Vorschlaghammer 1 div. Schachthaken 6 Türöffnungswerkzeug Teil 1+2 je ein Sortimo Kasten 13+14 1 Gerätegruppe 9 Sondergerät Stückzahl allgemeines Bordwerkzeug zum Fahrzeug 1 Unterlegkeil 2 Stahlseil 5m 1 Ölbindemittel in Schaummittelbehälter 4 Kanister div. Gullyverschlüsse 4 20 Liter Reservekanister zum Generator 1 Ansaugvorrichtung zum Kanister 1 Doppelkanister Öl / Benzin 1 Pfefferspray 1 Stadtplan 1 div. Schlüsselsatz (Absperrstangen, Müllbehälter) 1 Absperrband Rolle rot/weiß 1 div. Gewebeplanen, Schweißerplane 4 div. Dichtmittel Sortimo Kasten 15 1 Reinigungsmaterial (Bürste, Schlauch) 1 Tau 10m 1