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LEITFADEN FÜR ERSTBEMUSTERUNGEN (Version 03) 1. ZWECK .................................................................................................................................. 2 2. ANWENDUNGSBEREICH ........................................................................................................ 2 3. FAQ’S ZUR ERSTBEMUSTERUNG ............................................................................................ 2 3.1. DEFINITIONEN ............................................................................................................... 2 3.2. MITGELTENDE NORMEN UND STANDARDS..................................................................... 3 3.3. ALLGEMEINE FRAGEN ZUM THEMA ERSTBEMUSTERUNG ................................................ 3 3.3.1. WARUM WIRD EINE ERSTBEMUSTERUNG DURCHGEFÜHRT? ........................................ 3 3.3.2. WER TRÄGT DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE ERSTMUSTERPRÜFUNG?......................... 3 3.3.3. ABLAUF DES FREIGABEVERFAHRENS FÜR ZUKAUFTEILE................................................. 3 3.3.4. WANN MÜSSEN ERSTMUSTER BZW. SONSTIGE MUSTER GESENDET WERDEN? ........... 4 3.3.5. WELCHE ANZAHL VON ERSTMUSTERN IST ZU LIEFERN?................................................. 5 3.3.6. WELCHEN ANLIEFERORT DER ERSTMUSTER MUSS DER LIEFERANT WÄHLEN? .............. 5 3.3.7. KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG VON ERSTMUSTERN........................................... 6 3.3.8. WIE UND WOHIN SOLLEN DIE ERSTMUSTER-DOKUMENTE ÜBERMITTELT WERDEN? ... 7 3.3.9. ARCHIVIERUNG DER ERSTMUSTERPRÜFBERICHTE ......................................................... 7 3.3.10. AUFBEWAHRUNG VON ERSTMUSTERN .......................................................................... 7 3.4. WAS BEINHALTET EINE VOLLSTÄNDIGE ERSTMUSTER-DOKUMENTATION? .................... 8 3.4.1. ALLGEMEINES .................................................................................................................. 8 3.4.2. PRÜFERGEBNISSE ............................................................................................................ 9 3.4.3. PRÜFMITTEL .................................................................................................................... 9 3.4.4. HINWEISE ZUR PRÜF- UND MESSGENAUIGKEIT BEI DEN VERWENDETEN PRÜFMITTELN........................................................................................................ 9 3.5. WIE SIEHT DIE HÜPPE-FREIGABE AUS?............................................................................ 9 3.6. WAS IST BEI EINER NACHBEMUSTERUNG ZU BEACHTEN? ............................................. 11 4. ANHANG............................................................................................................................. 12

LEITFADEN FÜR - hueppe.com · ausgewählten Vorlagestufe (angelehnt an VDA Band 2). Es ist anzugeben, was bemustert wird (Einzelteil oder Baugruppe), um welche Art von Bemusterung

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LEITFADEN FÜR

ERSTBEMUSTERUNGEN (Version 03)

1. ZWECK .................................................................................................................................. 2

2. ANWENDUNGSBEREICH ........................................................................................................ 2

3. FAQ’S ZUR ERSTBEMUSTERUNG ............................................................................................ 2

3.1. DEFINITIONEN ............................................................................................................... 2

3.2. MITGELTENDE NORMEN UND STANDARDS ..................................................................... 3

3.3. ALLGEMEINE FRAGEN ZUM THEMA ERSTBEMUSTERUNG ................................................ 3

3.3.1. WARUM WIRD EINE ERSTBEMUSTERUNG DURCHGEFÜHRT? ........................................ 3

3.3.2. WER TRÄGT DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE ERSTMUSTERPRÜFUNG? ......................... 3

3.3.3. ABLAUF DES FREIGABEVERFAHRENS FÜR ZUKAUFTEILE ................................................. 3

3.3.4. WANN MÜSSEN ERSTMUSTER BZW. SONSTIGE MUSTER GESENDET WERDEN? ........... 4

3.3.5. WELCHE ANZAHL VON ERSTMUSTERN IST ZU LIEFERN? ................................................. 5

3.3.6. WELCHEN ANLIEFERORT DER ERSTMUSTER MUSS DER LIEFERANT WÄHLEN? .............. 5

3.3.7. KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG VON ERSTMUSTERN ........................................... 6

3.3.8. WIE UND WOHIN SOLLEN DIE ERSTMUSTER-DOKUMENTE ÜBERMITTELT WERDEN? ... 7

3.3.9. ARCHIVIERUNG DER ERSTMUSTERPRÜFBERICHTE ......................................................... 7

3.3.10. AUFBEWAHRUNG VON ERSTMUSTERN .......................................................................... 7

3.4. WAS BEINHALTET EINE VOLLSTÄNDIGE ERSTMUSTER-DOKUMENTATION? .................... 8

3.4.1. ALLGEMEINES .................................................................................................................. 8

3.4.2. PRÜFERGEBNISSE ............................................................................................................ 9

3.4.3. PRÜFMITTEL .................................................................................................................... 9

3.4.4. HINWEISE ZUR PRÜF- UND MESSGENAUIGKEIT BEI DEN

VERWENDETEN PRÜFMITTELN ........................................................................................................ 9

3.5. WIE SIEHT DIE HÜPPE-FREIGABE AUS? ............................................................................ 9

3.6. WAS IST BEI EINER NACHBEMUSTERUNG ZU BEACHTEN? ............................................. 11

4. ANHANG ............................................................................................................................. 12

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1. ZWECK Dieser Leitfaden dient zur Unterstützung der reibungslosen Abwicklung des Erstmusterprozesses von

Bauteilen zwischen der Hüppe GmbH und ihren Zulieferpartnern.

2. ANWENDUNGSBEREICH Diese Richtlinie gilt für alle Lieferanten von Produktionsmaterialien, Serien- und Ersatzteilen und

Komponenten, Wärmebehandlungen, Lackierung, Oberflächenbeschichtungen und jeder Art von

Bearbeitung. Für Normteile gilt die Vorlagestufe 0, das heißt in diesem Fall ist eine „Deckblattbemus-

terung“ ausreichend. Es muss also dementsprechend nur das Deckblatt ausgefüllt werden.

Die Forderungen dieses Leitfadens sind den gültigen Qualitätsnormen entnommen. Es gelten weiter

Hüppe spezifische Forderungen, die im Folgenden ergänzend angeführt sind.

3. FAQ’S ZUR ERSTBEMUSTERUNG

3.1. DEFINITIONEN

ERSTMUSTER

Erstmuster sind Produkte, die vollständig mit serienmäßigen Betriebsmitteln und unter serienmäßi-

gen Bedingungen hergestellt wurden. Eine Bemusterung mit Erstmustern wird Erstmusterprüfung

genannt. Die Bemusterung zur Produktionsprozess- und Produktfreigabe muss mit Erstmustern

durchgeführt werden. Die abnehmerseitige positive oder negative Bewertung der Erstmuster (inkl.

Dokumentation) hat die Freigabe oder Ablehnung zur Folge.

VORSERIEN-MUSTER

Vorserienmuster entstammen Kleinserienwerkzeugen oder seriennahen Anlagen, die eine prozesssi-

chere Fertigung gewährleisten. Das verwendete Fertigungsverfahren entspricht zudem der späteren

Serienproduktion. Als Absicherung für die Serienanlaufphase sind die Teile sowohl in qualitativer

Hinsicht als auch aufgrund der produzierten Stückzahlen für den Einbau in Vorserien-Produkte ver-

wendbar und daher auch bemusterungsfähig.

SONSTIGE MUSTER

Sonstige Muster sind Produkte und Materialien, die nicht vollständig unter serienmäßigen Bedingun-

gen hergestellt wurden. Sonstige Muster dürfen nicht zur Erstmusterfreigabe verwendet werden.

Diese Muster können für kundenfähige Produkte eingesetzt werden, wenn sie die Spezifikationen

erfüllen. Die Freigabe von sonstigen Mustern bedeutet nicht zugleich die Serienfreigabe und begrün-

det keinen Verzicht auf das Erstmuster - Freigabeverfahren.

LIEFERPARTNER

in weiterer Folge Lieferant genannt.

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LEITFADEN

Ein Leitfaden ist eine Anleitung zur Durchführung einer Aufgabe und bietet in diesem Fall unterstüt-

zende Hilfestellung für den Ablauf einer Erstbemusterung. An dieser Stelle wird dezidiert darauf hin-

gewiesen, dass ein Leitfaden zutreffende Normen und Richtlinien nicht ersetzt, sondern ausschließ-

lich als Hilfswerkzeug für die reibungslose Abwicklung einer Erstbemusterung von Bauteilen zu ver-

stehen ist.

3.2. MITGELTENDE NORMEN UND STANDARDS

Relevante DIN EN ISO Normen

Einkaufsbedingungen für Produktionsmaterial, Ersatzteile und direkte Fertigungsmittel für

unsere Erzeugnisse

Gültige Hüppe-Spezifikationen

Qualitäts- und Umweltforderungen an Lieferanten

3.3. ALLGEMEINE FRAGEN ZUM THEMA ERSTBEMUSTERUNG

3.3.1. WARUM WIRD EINE ERSTBEMUSTERUNG DURCHGEFÜHRT?

Der Zweck des Erstbemusterungsverfahrens ist es festzustellen, ob alle Zeichnungsunterlagen und

Spezifikationsunterlagen vom Lieferanten richtig verstanden wurden und ob die Fertigung in der Lage

ist, Produkte herzustellen, die diese Forderungen während des tatsächlichen Produktionslaufs (Se-

rienlaufs) mit der vorgegebenen Produktionsmenge erfüllen.

(Literaturquelle: QS 9000, QM- System – Forderungen. Dritte Auflage. Oktober 1998)

3.3.2. WER TRÄGT DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE ERSTMUSTERPRÜFUNG?

Der Lieferant ist verantwortlich für die Durchführung und die Richtigkeit der Prüf- und Messergebnis-

se der Musterprüfung. Der Abnehmer behält sich die Gegenprüfung vor.

3.3.3. ABLAUF DES FREIGABEVERFAHRENS FÜR ZUKAUFTEILE

Die grundsätzlichen Anforderungen an die Erstmuster bzw. den Erstmusterprozess entneh-

men Sie Ihrer Erstmusterbestellung. Im Bedarfsfall sind mit dem jeweils zuständigen Einkäu-

fer und der Qualitätsprüfung spezifische Erstmusterbedingungen zu vereinbaren und abzu-

klären ob die, unter den derzeitig vorherrschenden Produktionsbedingungen, produzierten

Teile den Anforderungen als Erstmuster genügen. Außerdem ist zu ermitteln, an welche Kon-

taktperson bzw. an welche Abladestelle die Erstmuster zu schicken sind (siehe Punkt 3.3.6).

• Der Lieferant führt alle notwendigen Tätigkeiten für die Bemusterung auf Basis der festgeleg-

ten Kriterien, Merkmale und Dokumentation durch.

• Der Lieferant prüft die Vollständigkeit und die Erfüllung der Vorgaben, erstellt und unter-

schreibt die Freigabeformulare. Der Lieferant übermittelt die Erstmuster inkl. der geforder-

ten Dokumentation termingerecht an den Abnehmer. Treten im Zuge des Freigabeverfahrens

Abweichungen hinsichtlich Vollständigkeit und Erfüllung der Vorgaben auf, so sind die Ursa-

chen zu ermitteln und entsprechende Korrekturmaßnahmen einzuleiten.

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• Der Abnehmer bewertet die übermittelten oder vorgestellten Unterlagen und die Mustertei-

le. Das Deckblatt des Berichts wird um den Einzel- und Gesamtfreigabestatus ergänzt. Der

Freigabestatus wird dem Lieferanten auf dem Deckblatt übermittelt.

Der Gesamtfreigabestatus kann sein:

Freigabe

Freigabe mit Auflagen

Ablehnung

Details zum Freigabestatus sind dem Punkt 3.5 zu entnehmen.

3.3.4. WANN MÜSSEN ERSTMUSTER BZW. SONSTIGE MUSTER GESENDET WERDEN?

Erstmuster werden generell von der Hüppe GmbH mit Auftrag und Terminangabe angefordert bei:

Lieferantenwechsel

• Neuteilen und neuen Baugruppen

• Produktänderungen (z.B. Konstruktions-, Spezifikations-, Werkstoffänderung)

Tritt eine der nachfolgend aufgelisteten Änderungen auf oder steht bevor, so hat der Lieferant

grundsätzlich die Pflicht von der Qualitätsabteilung der Hüppe GmbH rechtzeitig eine Genehmigung

einzuholen. Dies hat mit dem Dokument „Anzeige einer Änderung - Notification of Change

_german_english Hueppe GmbH“ zu erfolgen.

• Produktionsverlagerung, neues Fertigungsstättenkonzept

• Änderung des Produktionsprozesses

• Änderungen von Zulieferanten von Produkten oder Dienstleistungen

• Einsatz neuer, modifizierter oder Ersatz-Werkzeuge

• Änderungen von Zukaufteilen

Beim Auftreten von Abweichungen und Änderungen jeglicher Art (geometrisch, werkstofflich,

chemisch, physikalisch, funktional, usw.) hat der Lieferant der Erstmuster einen Antrag für die ent-

sprechende Änderung an die Hüppe GmbH zu stellen, mit einer genauen Beschreibung der Abwei-

chungen und der Bewertung bezüglich der möglichen Auswirkung auf Funktion, Lebensdauer, Ge-

räusch u.Ä.. Die Hüppe GmbH beurteilt diesen Lieferantenantrag und erteilt dem Lieferanten bei

positiver Beurteilung schriftlich eine bedingte zeitliche Sonderfreigabe (siehe Punkt 3.5).

Der Lieferant wird darauf verwiesen, dass jegliche Änderung bzw. Abweichung ausschließlich über

den oben beschriebenen Weg des Lieferantenantrags und der Freigabe durch die Hüppe GmbH ab-

gewickelt werden kann.

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3.3.5. WELCHE ANZAHL VON ERSTMUSTERN IST ZU LIEFERN?

Die Anzahl der zu liefernden Erstmuster hängt von der Materialgruppe ab und ist, sofern nicht anders

vereinbart, nachfolgender Tabelle zu entnehmen.

Materialgruppe Anzahl Erstmuster in Stk. Maße

Baugruppen 5 Originalmaße

DIN-Teile 0 -

Aluminium 5 2000mm

Kunststoff(-spritzteile) 10 Originalmaße

Kunststoff-Profil 10 2000mm

Beschlagtechnik (Scharniere, Griffe u.ä.) 10 Originalmaße

Scheiben Glas Polystyrol

5

10

Originalmaße Originalmaße

Zink-Druckguss 10 Originalmaße

Wanne 2 Originalmaße

Chemie (Silikone, Schmiermittel u.ä.) Abstimmung -

Verpackung Polystrol Pappe Kunststoff Klebeband

40 (10 Sätze á 4 Stk.)

10 50

( 1 Rolle)

Originalmaße Originalmaße Originalmaße

-

Handelt es sich um einen Haftungstest (Wanne), so sind für die Erstmuster die Maße von 210mm x

290mm einzuhalten und eine Stückzahl von 3 anzuliefern.

3.3.6. WELCHEN ANLIEFERORT DER ERSTMUSTER MUSS DER LIEFERANT WÄHLEN?

Der Anlieferort und die Ansprechperson sind vom Lieferanten in jedem Einzelfall beim Ansprechpart-

ner des Abnehmers in Erfahrung zu bringen.

Anlieferadresse für den Standort Bad Zwischenahn:

Hüppe GmbH

„Erstmusterprüfung“

Name des Anforderers

Industriestraße 3

D-26160 Bad Zwischenahn

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3.3.7. KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG VON ERSTMUSTERN

Das Erstmuster hat mit der laufenden Seriennummer bzw. mit dem unten angeführten Erstmuster-

aufkleber (siehe Abbildung 1) ausgestattet zu sein. Neben der Kennzeichnung der äußeren Verpa-

ckung mit dem „Erstmuster-Aufkleber“ für Außen, müssen auch die

einzelnen Erstmuster selbst mit einem „Erstmuster-Aufkleber“ für Innen gekennzeichnet sein. Diese

werden von der Hüppe GmbH als Vorlage übermittelt.

Wichtig ist die Zuordbarkeit zwischen dem jeweiligen Erstmuster und der gesamten Erstmusterdo-

kumentation einschließlich der Messprotokolle, sodass eine 100%ige Rückverfolgbarkeit und Durch-

gängigkeit der Ergebnisse und Abläufe gegeben ist. D.h., dass bei mehreren Erstmustern die Numme-

rierung dieser mit der im Erstmusterprüfbericht übereinstimmen muss. Stammen die Erstmuster

zudem aus unterschiedlichen Nestern, so ist auch zusätzlich diese Zuordnung kenntlich zu machen.

Die/Das Erstmuster muss/müssen so verpackt sein, dass Beschädigungen und damit Veränderungen

der vorher bestimmten Messergebnisse verhindert werden.

Abbildung 1: Erstmusteraufkleber für innere Verpackung (links) & Verpackung einzelner Erstmuster (rechts)

Herstell-Datum:

Teilenummer:

Musternr.: von

Materialbeschreibung:

Zeichnungsnr./Rev.:

Anforderer:

Lieferant:

Unterschrift:

Bild des Erstmusters:

Industriestraße 3

26160 Bad Zwischenahn

Germany

Erstmuster - Q

Aufkleber mit u.a.

Nr. des Erstmusters

Erstmuster

Plastikhülle

EMPB

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3.3.8. WIE UND WOHIN SOLLEN DIE ERSTMUSTER-DOKUMENTE ÜBERMITTELT WERDEN?

Vor der Versendung der physischen Erstmuster ist per E-Mail ein Vorabbericht der Erstbemusterung

an den zuständigen Konstrukteur zu senden. Dieser entscheidet, ob sich eine Bemusterung anhand

der dargelegten Prüfergebnisse bereits sinnvoll ist. Falls der Konstrukteur keine nennenswerten Ab-

weichungen feststellt, gibt er seine Freigabe und die Erstmuster samt Erstmusterdokumentation

dürfen der Hüppe GmbH übermittelt und vorgestellt werden.

Abbildung 2: Vorabbericht und Freigabe zur Erstmustervorstellung

Der Erstmusterprüfbericht ist dann zweifach zu übermitteln. Zum einen müssen die Dokumente dem

physischen Erstmuster in Papierform beigelegt werden und zum anderen ist der Erstmusterprüfbe-

richt als MS-Excel-Format an den Anforderer der Hüppe GmbH per E-Mail zu übersenden.

3.3.9. ARCHIVIERUNG DER ERSTMUSTERPRÜFBERICHTE

Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Prüf- und Messdaten von Entwicklungsteilen durch den Lie-

feranten so zu archivieren, dass diese bei Bedarf bzw. auf Aufforderung der Hüppe GmbH statistisch

auswertbar sind. Die Auswertung von Messdaten hat merkmalsbezogen und unter Berücksichtigung

statistischer Berechnungsgrundlagen, wie Größt-, Mittel-, Kleinstwert und Standardabweichung zu

erfolgen.

3.3.10. AUFBEWAHRUNG VON ERSTMUSTERN

Verlangt der Abnehmer ausdrücklich keine physischen Erstmuster, so ist mindestens ein Erstmuster

(Rückhaltemuster) vollständig gekennzeichnet in einem nicht allgemein zugänglichen Raum unter

geeigneten Bedingungen über die Laufzeit des Produktes / Vertragsdauer inkl. einem zusätzlichen

Jahr beim Lieferanten bzw. bis zu einer neuerlichen Erstbemusterung aufzubewahren.

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3.4. WAS BEINHALTET EINE VOLLSTÄNDIGE ERSTMUSTER-DOKUMENTATION?

3.4.1. ALLGEMEINES

Die Anlieferung von Erstmustern und sonstigen Mustern hat mit vollständiger Dokumentation zu

erfolgen. Von zusätzlichen Dokumentationsforderungen wird der Lieferant seitens des Abnehmers

informiert.

Die Formulare zur Erstbemusterung befinden sich im Lieferanten-Downloadbereich der Hüppe

Homepage.

Der Dokumentationsumfang richtet sich nach der jeweils durch die Hüppe GmbH für den Lieferanten

ausgewählten Vorlagestufe (angelehnt an VDA Band 2).

Es ist anzugeben, was bemustert wird (Einzelteil oder Baugruppe), um welche Art von Bemusterung

es sich handelt (Erstbemusterung oder Nachbemusterung) und was Auslöser der Bemusterung ist.

Abbildung 3: Parameterauswahl für die Bemusterung

Anschließend Vorlagestufe ist im Erstmusterprüfberichtsdeckblatt mit einem Kreuz (X) zu kennzeich-

nen. Weiter ist die Materialgruppe durch Auswahl im Drop-down-Menü zu bestimmen. Mit diesen

Angaben werden automatisch die zugehörigen Kästchen der geforderten Prüfungen ausgewählt und

mit einem Kreuz gekennzeichnet. Die zu erfüllenden Anforderungen ergeben sich auf Grundlage ei-

ner Lieferantenbewertung und/oder der Materialspezifikation.

Abbildung 4: Vorgabe der Vorlagestufe (Beispiel Materialgruppe Glas mit Vorlagestufe 1)

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3.4.2. PRÜFERGEBNISSE

Prüfergebnisse müssen im von der Hüppe GmbH bereitgestellten Excel-Formular dokumentiert und

bewertet werden. Maßliche Ergebnisse und Bewertung von auf der Zeichnung geforderten Merkma-

len sind in den Excel-Reitern „Test Results - Prüfergeb.“ einzutragen. Die je nach Vorlagestufe gefor-

derten Prüfergebnisse zu 1.2, 1.3, ..., 02, 03, … sind in den dafür vorgesehenen Excel-Reitern „Head

of Test - Testkopf “ einzubringen.

Handelt es sich um eine Bemusterung einer Baugruppe, sind das Deckblatt und der letzte Reiter „As-

sembly, Baugruppen-Report“ auszufüllen. Hierzu sind die verbauten Einzelteile aufzuführen sowie die

Montierbarkeit und Funktion der Baugruppe zu bewerten.

3.4.3. PRÜFMITTEL

Es ist ein Nachweis/eine Angabe der verwendeten Prüfmittel (Anforderung 05) zu machen. (Davon

ausgeschlossen ist die Vorlagestufe 0.)

3.4.4. HINWEISE ZUR PRÜF- UND MESSGENAUIGKEIT

BEI DEN VERWENDETEN PRÜFMITTELN

Die notwendige Genauigkeit ist vom Anwendungsfall und/oder der Spezifikation der Teile abhängig.

Alle Mess- und Prüfmerkmale müssen mit einer vertretbaren Genauigkeit, unter Berücksichtigung

aller Einflüsse (nicht gerätespezifische/gerätespezifisch) gemessen werden können, wobei als Richt-

wert gilt:

Die Mess- und Prüfmittelunsicherheit sollte 10% der kleinsten zulässigen Toleranz der Mess- und

Prüfkriterien nicht überschreiten.

Beispiel:

kleinste zulässige Toleranz: ±0,3 mm

(Die Mindestgenauigkeit des Mess- und Prüfmittels ist 0,06 mm.)

Die Überwachung der Messeinrichtung in der Entwicklung und Produktion ist Voraussetzung für das

erforderliche Vertrauen in die Richtigkeit und Präzision der Messergebnisse und in die darauf auf-

bauende Entscheidung.

Der Nachweis der Genauigkeit sowie der regelmäßigen Überwachung der Mess- und Prüfmittel ist

auf Verlangen seitens des Abnehmers vom Lieferanten zu erbringen.

3.5. WIE SIEHT DIE HÜPPE-FREIGABE AUS?

Die Freigabe der Muster durch den Abnehmer entbindet den Lieferanten nicht von der Verantwor-

tung für die Qualität seiner Produkte. Sie stellt auch keinen Lieferauftrag dar. Nicht vollständig ange-

lieferte Bemusterungsunterlagen bzw. Nichterfüllung zusätzlicher Forderungen (spezifische Kunden-

Lieferantenvereinbarungen) führen automatisch zur Ablehnung der Erstmuster.

Dreimalige Neubemusterung mit negativem Ergebnis führt zu einer Wiederholung der Überprüfung

der Lieferanten-Entscheidung durch die Hüppe GmbH.

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Entscheidung

Details

Freigabe

Die vollständige Freigabe bedeutet, dass das Teil oder Mate-

rial alle Hüppe-Spezifikationen und Forderungen erfüllt. Wei-

terhin ist die Auftragsdokumentation komplett. Aus diesem

Grund ist der Lieferant berechtigt, Produktionsmengen des

Teiles entsprechend der Freigabe der Dispositionsabteilung

des Abnehmers an die Hüppe GmbH zu liefern.

Freigabe mit Auflagen

( Sonderfreigabe )

Diese gestattet die Lieferung von Produktionsmaterial für

eine begrenzte Zeit oder Stückzahl. Das Los wird mit dem

Vorbehalt einer problemlosen Weiterverarbeitung ange-

nommen. Eine befristete Freigabe wird nur erteilt, wenn der

Lieferant:

1.) die Grundursachen der Abweichung eindeutig bestimmt

hat, die die Produktionsfreigabe verhindern und

2.) einen mit dem Abnehmer "vereinbarten

Maßnahmenplan" für die befristete Freigabe erstellt hat.

Von einer befristeten Freigabe betroffenes Material, das den

Maßnahmenplan entweder hinsichtlich des Fälligkeitsdatums

oder der Zahl der Teile oder der zugelassenen Menge nicht

erfüllt, wird zurückgewiesen. Weitere Lieferungen sind nicht

erlaubt, es sei denn, es würde eine Erweiterung der befriste-

ten Freigabe gewährt.

Ablehnung

Abgelehnt bedeutet, dass die Vorlage, die Produktionschar-

ge, aus der das Produkt entnommen wurde, und die dazuge-

hörige Dokumentation die Kundenerfordernisse nicht erfül-

len. Eine Nachbemusterung ist erforderlich. Diese wird durch

die Hüppe GmbH mittels einer erneuten Erstmusterbestel-

lung ausgelöst.

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3.6. WAS IST BEI EINER NACHBEMUSTERUNG ZU BEACHTEN?

Wurden die vorgestellten Erstmuster und die zugehörige Dokumentation von der Hüppe GmbH abge-

lehnt, erfolgt eine Nachbemusterung.

Die Nachbemusterung wird durch die erneute Bestellung von Erstmustern durch die Hüppe GmbH

angestoßen.

Der Umfang der Nachbemusterung entspricht dem einer ersten Erstbemusterung. Dies bedeutet,

dass vom Lieferanten eine vollständig neue Dokumentation anzufertigen ist. Dafür müssen das MS-

Excel-EMPB-Formular mit den Prüfergebnissen zu den neu hergestellten Erstmustern ausgefüllt so-

wie die erforderlichen Anhänge neu erstellt werden. Der alte Erstmusterbericht der abgelehnten

Bemusterung darf dafür nicht wiederverwendet werden. Es ist außerdem auf eine Übereinstimmung

der Zeichnungsrevision mit den angelieferten neuen Erstmustern zu achten sowie auf eine gleiche

Nummerierung der Zeichnungsmaße.

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4. ANHANG

Vom Lieferanten zu erfüllende und zu übermittelnde Anforderungen nach Hüppe-Vorlagestufe:

Anforderung

Vorlagestufe 0

Vorlagestufe 1

Vorlagestufe 2

Vorlagestufe 3

01 Spezifikation* X X X

02 Funktionsprüfung X X X

03 Materialdatenblatt X X X

04 Prüfmittelliste X X X

05 Prüfmittelfähigkeits-

nachweis X X

06 Prozess - FMEA X

07 Prozessablaufdia-

gramm X X

08 Produktionslen-

kungsplan X X

09 Prozessfähigkeits-

nachweis X

10 Transportmittel /

Verpackung X X X

11 Zertifikate X X

12 Prozessabnahme V X

13 Teilelebenslauf X X X

14 Erstmuster X X X

EMBP-Deckblatt X X X X

*Anmerkung:

Der Umfang der zur Anforderung 01 „Spezifikation“ gehörenden Unterpunkte richtet sich nach der

Materialgruppe (siehe dazu auch 3.3.5.).

X vom Lieferanten gefordert

V diese Anforderung behält sich die Hüppe GmbH vor

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ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ANFORDERUNGEN

1.1 Maßhaltigkeit

Für den Nachweis der Maßhaltigkeit ist vom Teil eine Messstellenskizze anzufertigen, in der jedes

Maß mit einer Nummer versehen ist. Im Messergebnisblatt sind dann zu jedem Nennmaß der Mess-

stellenskizze die spezifischen IST - Maße der Erstmuster anzuführen und mit „i.O.“ oder „n.i.O“ zu

bewerten.

Ebenso in den Maßbericht aufzunehmen sind weitere auf der Zeichnung befindliche Charakteristika,

wie bspw. die Position und Größe von Teilenummern und Materialkennzeichnungen oder Anforde-

rungen zur Oberfläche, wie bspw. die Vermeidung von Anspritz- und Auswerferpunkten auf den

Sichtflächen.

02 Funktionsprüfung

Sofern möglich, hat der Lieferant mit den hergestellten Erstmusterteilen eine Funktionsprüfung

durchzuführen.

Ist bspw. ein Gegenstück zu einem Teil vorgesehen und muss ein Teil somit mit einem anderen zu-

sammen passen, ist dieses Gegenstück auf der Zeichnung vermerkt. Stammen diese zusammengehö-

rigen Teile von demselben Lieferant, so muss der Lieferant testen, ob die entsprechenden Teile zu-

sammen montierbar sind.

Bei Kunststoffprofilen, die auf bestimmte Glasdicken aufgesteckt werden, muss deren Festsitzen

getestet werden.

03 Materialdatenblatt

Ein Materialdatenblatt ist als separater Anhang zu übermitteln. Es enthält die stoffliche Zusammen-

setzung des Materials, aus denen die Erstmusterteile bestehen.

04 Prüfmittelliste

Eine Prüfmittelliste ist eine Auflistung der verwendeten Prüfmittel.

05 Prüfmittelfähigkeitsnachweis

Die „Fähigkeit von Prüfmitteln“ wird von der Messunsicherheit des Prüfmittels im Verhältnis zur To-

leranz des Prüfmerkmals bestimmt. Die Fähigkeitsuntersuchung von Prüfmitteln ist über statistische

Auswertung von Messreihen nachzuweisen. Dies kann rechnerisch odergrafisch erfolgen (Korrelati-

onsdiagramm). Die Prüfmittelfähigkeit wird über die Wiederholbarkeit oder Vergleichbarkeit mit

Hilfe der Spannweiten-Methode oder der Mittelwert- und Spannweiten-Methode.

Quelle: 17. September 2002, Leitfaden zum "Fähigkeitsnachweis von Messsystemen" "Measurement System Capability" Reference Manual)

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06 Prozess - FMEA

Eine FMEA ist eine weitgehend formalisierte analytische Methode zur systematischen Erfassung

möglicher Fehler und zur Abschätzung der damit verbundenen Risiken (Auswirkungen). Hauptziel ist

die Risikovermeidung bzw. -verminderung.

Neben der Bewertung des möglichen Ausfallverhaltens durch Fehler und Störgrößen fördert die

FMEA die Zusammenarbeit der an der Produkt-Entwicklung und Produktion beteiligten Bereiche zu

einem frühen Zeitpunkt. FMEAs werden nach Produkt- und Prozess-FMEA unterschieden. Aus einer

frühen Phase des Projektes können Entwicklungsschritte und deren Absicherung geplant werden. Mit

fortschreitendem Reifegrad können Ergebnisse der Entwicklung als Ist-Zustand in die Risiko-Analyse

zurückfließen.

Die FMEA ist eine Art Übergabeprotokoll für die Fertigung und dient der Steuerung des Qualitätssi-

cherungsprozesses. Schließlich bietet eine FMEA für das Produkt- / Projekt nach einem Zeitraum der

Anwendung eine Dokumentation des Erkenntniszuwachses hinsichtlich qualitätssichernder Maß-

nahmen. Im Unternehmen kann die Summe aller FMEAs (z.B. als zentrale Datenbank) als Wissens-

speicher für technische Problemlösungen genutzt werden.

Quelle: VDA QMC Gelbband 2014 | www.vda-qmc.de/publikationen/gelbdrucke

07 Prozessablaufdiagramm

Ein Prozessablaufdiagramm stellt die interne Ablauflogik eines Prozesses dar. Dabei werden Ereignis-

se und Zustände betrachtet.

08 Produktionslenkungsplan

Ein Produktionslenkungsplan beschreibt die erforderlichen Handlungen in jeder Phase des Herstell-

prozesses, inklusive notwendiger Prüfungen, wie die Wareneingangsprüfungen, die prozessbeglei-

tenden Prüfungen und die Warenausgangsprüfungen, sowie alle periodischen Prüfungen zur Bestäti-

gung, dass alle Prozesse unter Kontrolle sind.

09 Prozessfähigkeitsnachweis

Die Prozessfähigkeit ist ein statistischer Schätzwert des Ergebnisses eines Merkmals eines Prozesses,

von dem nachgewiesen ist, dass er beherrscht ist.

Quelle: EN DIN ISO 21747:2004-09

Betrachtet man die Langzeitstreuung unter Berücksichtigung der den Prozess beeinflussenden Para-

meter, dann spricht man von der "Prozessfähigkeit". Ein Prozess ist fähig, wenn die statistischen

Kenngrößen für Streuung und Lage merkmalsbezogen in Bezug auf Sollwert und Toleranz den Anfor-

derungen entsprechen. (mindestens Cp und Cpk = 1,33). Ist dies nicht der Fall, muss die Prozessfähig-

keit durch Analyse und Optimierung des Prozesses erreicht werden.

Quelle: Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm): VDA Band 6.4

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Berechnungsmöglichkeit:

Der Prozessfähigkeits-Index Cp berechnet sich bei normalverteilten Messdaten aus dem Vergleich

der Toleranzbreite zur Streubreite eines Prozesses:

𝐶𝑝 = (𝑂𝑆𝐺 – 𝑈𝑆𝐺)

6 · 𝜎 =

𝑇

6 · 𝜎

OSG: obere Spezifikationsgrenze

USG: untere Spezifikationsgrenze

T: Toleranzbreite = OSG − USG

σ: Standardabweichung, geschätzt durch S

Anmerkung: Beim Cp-Wert wird ausschließlich die Streuung berücksichtigt, nicht die mittlere Lage

eines Prozesses.

Der „echte“ oder tatsächliche Mittelwert μ und die „echte“ Standardabweichung σ oder S eines Pro-

zesses sind meistens unbekannt. Werte für die mittlere Lage und die Streuung werden daher aus den

Messdaten berechnet (in Statistik-Sprache „geschätzt“ bzw. im Englischen „estimated“).

𝜇 = �̅� =1

𝑛∑ 𝑥𝑖

𝑛𝑖=1 ; 𝜎 = 𝑆 = √

1

𝑛−1∑ (𝑥𝑖 − �̅�)²𝑛

𝑖=1

Der Prozessfähigkeits-Index Cpk verwendet zur Beurteilung eines Prozesses mit normalverteilten

Einzelwerten die Standardabweichung und den Mittelwert. Er wird als kleinerer von zwei Werten

Cpku und Cpko angegeben, die jeweils die Toleranzeinhaltung auf einer Seite vom Mittelwert bewer-

ten:

𝐶𝑝𝑘𝑢 =𝜇−𝑈𝑆𝐺

3· 𝜎 ; 𝐶𝑝𝑘𝑜 =

𝑂𝑆𝐺−𝜇

3· 𝜎 ; 𝐶𝑝𝑘 = 𝑚𝑖𝑛 (𝐶𝑝𝑘𝑢; 𝐶𝑝𝑘𝑜)

10 Transportmittel / Verpackung

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die ggfs. vorgesehene Lagerung und die eingesetzten Trans-

portmittel keinerlei Beeinträchtigung des zu liefernden Erstmusters verursachen werden.

12 Prozessabnahme

Eine Prozessabnahme entspricht einem Prozessaudit beim Lieferanten und bewertet, ob eine Serien-

freigabe gegeben werden kann.

13 Teilelebenslauf

Ein Teilelebenslauf zeigt an, welche Änderungsstände ein Teil während seines gesamten Produktle-

benszyklus angenommen hat. Er ist meist tabellarisch aufgebaut und enthält folgende Daten:

1) Lieferantenadresse

2) Lieferantennummer

3) Teilenummer und Benennung

4) lfd. Indexnummer

5) durchgeführte Änderung mit Begründung

6) Kennzeichnung der Teile

7) Datum der Bemusterung

8) Datum Einsatz in Serienlieferung

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ÄNDERUNGSHISTORIE

Neu in Version 03 Kapitel „3.3.8. WIE UND WOHIN SOLLEN DIE ERSTMUSTER-DOKUMENTE ÜBERMITTELT WERDEN?“ ergänzt um Vorabbericht zur Erstbemuste-rung vor Versendung der Erstmuster und der Dokumentation an die Hüppe GmbH

Kapitel „3.4.1 ALLGEMEINES“ um erweiterte Beschreibung, wie das EMPB-Deckblatt auszufüllen ist, erweitert.

Kapitel „3.4.2. PRÜFERGEBNISSE“ um genauere Beschreibung erweitert

Tabelle in Kapitel „3.3.5 WELCHE ANZAHL VON ERSTMUSTERN IST ZU LIEFERN?“ erweitert um Anzahl zu liefernder Baugruppen

Kapitel „3.6 WAS IST BEI EINER NACHBEMUSTERUNG ZU BEACHTEN?“ hinzugefügt

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ANFORDERUNGEN um die Beschreibung wei-terer im Leitfaden genannter Anforderungen erweitert.

o Beschreibung bei 1.1. Maßhaltigkeit ergänzt. o Beschreibung zu 02 Funktionsprüfung, 03 Materialdatenblatt,

04 Prüfmittelliste, 05 Prüfmittelfähigkeitsnachweis hinzugefügt