15
Rechnungswesen im Gesundheits- und Sozialwesen

LESEPROBE - Academy of Sports€¦ · ... Durchführung der Kostenrechnung 3.1 Kosten aus der Gewinn ... eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan ... nen nur DRG-relevante

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: LESEPROBE - Academy of Sports€¦ · ... Durchführung der Kostenrechnung 3.1 Kosten aus der Gewinn ... eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan ... nen nur DRG-relevante

LESEPROBERechnungswesen im Gesundheits- und Sozialwesen

Page 2: LESEPROBE - Academy of Sports€¦ · ... Durchführung der Kostenrechnung 3.1 Kosten aus der Gewinn ... eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan ... nen nur DRG-relevante

Lehrskript

Seite 53 von 117

Kapitel 3 – Durchführung der Kostenrechnung

3.1 Kosten aus der Gewinn- und Verlustrechnung

3.1.1 Berechnung von Kosten und Aufwand

3.1.2 Pflegesatzfähige Kosten

3.1.3 Variable und fixe Kosten

3.1.4 Primäre und sekundäre Kosten

3.2 Kostenstellen

3.2.1 Abgrenzungsverordnung

3.2.2 Hauptkostenstellen

3.2.3 Hilfs- und Nebenkostenstellen

3.2.4 Cost- und Profitcenter

3.3 Kalkulation von Kostenträgern

3.3.1 Kostenträgerstückrechnung

3.3.2 Kostenträgerzeitrechnung

3.3.3 Äquivalenzziffernrechnung

3.3.4 Divisionskalkulation

3.3.5 Entgelte und Beiträge

3.3.6 Pflegesätze

3.3.7 Gebührenordnungen

3.3.8 Kostenvergleichsrechnung

3.3.9 Vor- und Nachkalkulation

Lese

prob

e

Page 3: LESEPROBE - Academy of Sports€¦ · ... Durchführung der Kostenrechnung 3.1 Kosten aus der Gewinn ... eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan ... nen nur DRG-relevante

Lehrskript

Seite 54 von 117

Lernorientierung

Nach Bearbeitung dieses Kapitels werden Sie:

- die Grundlagen einer Gewinn- und Verlustrechnung kennen und in der Lage sein diese zu ermitteln;

- die anfallenden Kosten den richtigen Kostenstellen zuzuord-nen und auf dieser Basis eine geeignete Kalkulation der Kos-tenträger durchführen.

Lese

prob

e

Page 4: LESEPROBE - Academy of Sports€¦ · ... Durchführung der Kostenrechnung 3.1 Kosten aus der Gewinn ... eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan ... nen nur DRG-relevante

Lehrskript

Seite 55 von 117

3.1 Kosten aus der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen einer Periode, zur Ermittlung des Unternehmungsergebnisses und der Darstellung seiner Quellen. Sie ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Kaufleuten (§ 242 III HGB).

Es gibt folgende Verfahren, um die Kosten aus der Gewinn- und Ver-lust-Rechnung weiterzuverarbeiten:

- Die Kostenrechnung wird grundsätzlich in die Kostenarten-, die Kostenstellen- und die Kostenträgerrechnung unterschieden.

- Die Kostenartenrechnung beantwortet die Frage: Welche Kos-ten sind entstanden?

- Die Kostenstellenrechnung beantwortet die Frage: Wo sind die Kosten entstanden?

- Die Kostenträgerrechnung beantwortet die Frage: Wofür sind die Kosten entstanden?

Die Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung in der Gesundheits-und Sozialwirtschaft ergeben sich zum Beispiel aus den Anforderun-gen der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV). Gemäß § 8 KHBV hat jedes Krankenhaus eine aus der Buchführung herzulei-tenden Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die die folgenden Aufgaben hat:

- Die Steuerung des Betriebes ermöglichen- Eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit

des Betriebes gewährleisten- Sicherstellen, dass die betrieblichen Kosten und Leistungen

nach ihrer Struktur ermittelt werden können

Für Pflegeeinrichtungen sind gemäß § 7 Pflege-Buchführungsverord-nung (PBV) eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan und Kostenstelle zur Ermittlung der Kosten vorgegeben. Für andere Berei-che im Sozial- und Gesundheitssystem gelten die gleichen Prinzipien. Sie sind zum Beispiel in der Kalkulationsvorschrift für eine Kinderta-gesstätte und in den Bereichsvorschriften für ein Beratungsbüro fest-gelegt. Diese kaufmännischen Prinzipien gelten auch für Ärzte, Zahn-ärzte, Sanitätshäuser und Orthopädieschuhmacher gleichermaßen. Die Sammlung des Zahlenmaterials findet in der Finanzbuchhaltung.statt Hier ist die GuV sowie die Bilanz Ausgangspunkt für interne Ana-lysen eines Betriebes.

Häufig ist das vorhandene Zahlenmaterial der Finanzbuchhaltung nicht für eine Verwendung in der Kosten- und Leistungsrechnung vor-gesehen und muss daher zunächst aufbereitet werden. Die von derFinanzbuchhaltung erstellte GuV enthält alle Aufwendungen und Er-Le

sepr

obe

Page 5: LESEPROBE - Academy of Sports€¦ · ... Durchführung der Kostenrechnung 3.1 Kosten aus der Gewinn ... eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan ... nen nur DRG-relevante

Lehrskript

Seite 56 von 117

träge des Unternehmens eines Geschäftsjahres. Zu trennen sind da-her die Informationen, wo die betrieblichen Wertzugänge (Input) und Wertabgänge (Output) im Unternehmensprozess stattfinden, um sie als betriebliche Kosten und Erlöse zu identifizieren und anschließend neu ordnen zu können. Die folgende Tabelle 2 zeigt, wie sich die Wert-zugänge und Wertabgänge auf den einzelnen Ebenen auswirken:

Wertzugang Strömungsgröße/-ebene Wertabgang

EinzahlungZahlungsmittel: Kassen und

Bankbestand Auszahlung

EinnahmeForderung oder Verbindlichkeit in

der Bilanz Ausgabe

ErtragVeränderung in der GuV für das

Unternehmen Aufwand

Leistung Betriebsebene KostenTabelle 2 – Wertzugänge und Wertabgänge(Quelle: eigene Darstellung)

Einzahlung und Auszahlung verändern den Zahlungsmittelbestand. sowie die Forderungen oder Verbindlichkeiten eines Unternehmens. Ertrag und Aufwand des Unternehmens spiegeln sich in der GuV wie-der. Auf Betriebsebene sind die maßgeblichen Veränderungen die Kosten und Leistungen.

Übung – Rechtsgrundlage

Überlegen Sie bitte, welche Wertzugänge und -abgänge in Ihrem Unternehmen fließen. Versuchen Sie, für alle Ausprägungen ein Praxisbeispiel zu finden.

Sollten Sie kein Beispiel für jeden Wertzugang beziehungsweise-Werteabgang ermitteln können, so überlegen Sie sich Beispiele aus Ihrer Alltagspraxis.

3.1.1 Berechnung von Kosten und Aufwand

Hauptziel der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist die Erfassung aller Aufwendungen und Erträge, die mit der Tätigkeit des Betriebes in engerem Zusammenhang stehen. Das sind diejenigen Aufwendungen und Erträge, die als Kosten und Leistungen im Rahmen der betriebli-chen Hauptprozesse Beschaffung, Produktion und Absatz entstehen. Für Betriebe des Gesundheits- und Sozialwesens zählen zu den Hauptprozessen zum Beispiel Pflegeleistungen, Herstellung von Hilfs-mitteln, Erbringen von Dienstleistungen am Menschen, Betreuung in Lese

prob

e

Page 6: LESEPROBE - Academy of Sports€¦ · ... Durchführung der Kostenrechnung 3.1 Kosten aus der Gewinn ... eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan ... nen nur DRG-relevante

Lehrskript

Seite 57 von 117

der Kindertagesstätte sowie Operation und Versorgung im Kranken-haus.

Einzahlungen sind alle tatsächlichen Zahlungsmittelzuflüsse des Un-ternehmens. Sie umschreiben eine positive Veränderung des Bargel-des beziehungsweiseSichtguthabens.

Auszahlungen sind die tatsächlichen Zahlungsmittelabflüsse aus dem Unternehmen in einer bestimmten Periode. Auszahlungen haben also nur Auswirkungen auf den Bestand an liquiden Mitteln (Kasse, Bank).

Aufwendungen, die nicht betrieblich sind (zum Beispiel Gerichtskos-ten, Vorstandsgehälter bei einem Konzern, Spenden an Parteien), die periodenfremd sind (nicht in das Geschäftsjahr gehörend, zum Bei-spiel Steuernachzahlungen) und die außerordentlich sind (zum Bei-spiel Aufwand für nicht versicherten Brandschaden, Diebstahl, Abfin-dungen) werden als neutraler Aufwand bezeichnet.Einnahmen sind die tatsächlichen Zuflüsse des Unternehmens, die um die Verbindlichkeiten und Forderungen ergänzt werden. Hier werden zwei Arten unterschieden, die kapitalfreisetzenden und die kapitalzu-führenden Einnahmen. Bei den kapitalfreisetzenden Einnahmen flie-ßen dem Unternehmen liquide Mittel über den Markt zu, die vorher gebunden waren, zum Beispiel durch den Verkauf von Anlagevermö-gen oder durch Umsatzerlöse. Kapitalzuführende Einnahmen führen dem Unternehmen entweder von außen (Gläubiger/Anteilseigner) o-der von innen (nicht ausgeschüttete Gewinne) Kapital zu.

Ausgaben sind die tatsächlichen Abflüsse aus dem Unternehmen, die um Forderungsabgänge gekürzt und um die Erhöhung der Verbind-lichkeiten ergänzt werden. Sie stellen damit den Gegenwert aller zu-gegangenen Güter beziehungsweiseder bezogenen Leistungen dar, während bei den Auszahlungen nur der Abfluss liquider Mittel darge-stellt wird. Hinsichtlich der Finanzvorgänge im Unternehmen werden kapitalbindende Ausgaben unterschieden, die entweder durch Um-satzerlöse oder durch Rückzahlung gewährter Kredite dem Unterneh-men wieder als Einnahmen zur Verfügung stehen, und kapitalentzie-hende Ausgaben, die nicht mehr zu späteren Einnahmen führen.

Unter Erträgen versteht man alle erfolgswirksamen Wertezuflüsse in das Unternehmen durch erstellte Güter und/oder Dienstleistungen in-nerhalb der Rechnungsperiode.

Aufwand ist der gesamte Wertverzehr für Güter und Dienstleistungen in einer Rechnungsperiode. Er wird auch als Aufwendungen bezeich-net.

Leistungen stellen den Gegenwert der Leistungserstellung und Leis-tungsverwertung eines Betriebes dar. Sie bilden zusammen mit den außerordentlichen und periodenfremden Erträgen die Erlöse aus der externen Rechnungslegung. Zu den Leistungen zählen Umsatzerlöse Le

sepr

obe

Page 7: LESEPROBE - Academy of Sports€¦ · ... Durchführung der Kostenrechnung 3.1 Kosten aus der Gewinn ... eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan ... nen nur DRG-relevante

Lehrskript

Seite 58 von 117

(Absatzleistungen), Lagerleistungen, Eigenverbrauch und aktivierte Eigenleistungen.

Kalkulatorische Kosten sind alle Kosten, die nicht (Zusatzkosten) oder in anderer Höhe (Anderskosten) in der Finanzbuchhaltung gebucht sind. Im Allgemeinen gehören dazu:

- Kalkulatorische Mieten (zum Beispiel für Räume, die unentgelt-lich betrieblich genutzt werden, jedoch vermietet werden könn-ten)

- Kalkulatorische Abschreibungen für Vermögensgegenstände, die über andere Zeiträume genutzt werden als in der amtlichen AfA-Tabelle vorgesehen (zum Beispiel der Kleinwagen in der ambulanten Pflege: Nutzung nach Tabelle 6 Jahre, Nutzungs-zeitraum im Betrieb 2 Jahre, daher sind die kalkulatorischen Abschreibungen dreimal höher als die in der Finanzbuchhal-tung)

- Kalkulatorische Zinsen für Kapital, das dem Unternehmen un-entgeltlich zur Verfügung gestellt wird (zum Beispiel Eigenkapi-tal)

- Kalkulatorische Wagnisse für Risiken, die nicht versichert sind (z.B. Diebstahl, Branchenrisiken, Gewährleistungen)

- Kalkulatorischer Unternehmerlohn bei Personengesellschaften

Die unten stehende Abbildung 7 fasst die Einteilung des Aufwands und der Kosten zusammen. Zu beachten ist dabei, welche Ansprüche an die Kostenerfassung gestellt werden müssen:

- Die Kostenerfassung sollte aktuell sein .- Die betrieblichen Kosten und die Kosten in der Kostenrechnung

sollten deckungsgleich sein.- Die Festlegung der Kostenarten sollte so erfolgen, dass eine

eindeutige Zuordnung möglich ist.- Die Kosten sollten so genau wie möglich erfasst werden.- Die Kosten müssen periodengerecht abgegrenzt werden.

Abbildung 7 – Bestands- und Stromgrößen im Rechnungswesen (Quelle: eigene Darstellung)Lese

prob

e

Page 8: LESEPROBE - Academy of Sports€¦ · ... Durchführung der Kostenrechnung 3.1 Kosten aus der Gewinn ... eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan ... nen nur DRG-relevante

Lehrskript

Seite 59 von 117

Die detaillierte Erfassung der Kosten ist deswegen so wichtig, damit entsprechende betriebliche Planungs- und Entscheidungsprozessezweckorientiert unterstützt werden.

3.1.2 Pflegesatzfähige Kosten

Vom betriebswirtschaftlichen Kostenbegriff ist der gesetzliche, kran-kenhausspezifische Kostenbegriff zu unterscheiden. Dieser wird in § 8 KHBV und § 17 KHG abgegrenzt.

Nach § 8 Satz 2 Nr. 2 KHBV sind die Kosten aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten. Damit sind primär solche Kostenarten ge-meint, die die Ermittlung der Selbstkosten sowie die Erstellung des Kosten- und Leistungsnachweises nach der BPflV (vor 1995) ermög-lichten. Diese so definierten Kosten entsprechen etwa dem Zweckauf-wand, der als Grundkosten in die Kostenrechnung eingeht.

Durch die BPflV 1995 wurde der Wortlaut des § 8 Satz 1, 2. Halbsatz KHBV geändert in „... die Ermittlung der pflegesatzfähigen Kosten so-wie die Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach den Vorschriften der Bundespflegesatzverordnung ...“. Der gesetzli-che Kostenbegriff entspricht den pagatorischen Kosten, die den Grundkosten gleichgesetzt werden können.

Nach § 17 Abs. 4 BPflV ist festgelegt, anstelle des Kosten- und Leis-tungsnachweises eine Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach dem Muster der Anlage 1 und 2 der BPflV nur noch auf Verlangen einer Vertragspartei zu übermitteln, das heißt, der Nachweis der Selbstkosten ist nicht mehr zwingend erforderlich – eine Konsequenz aus dem aufgehobenen Selbstkostendeckungsanspruch.

Die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen werden mit Pflegesätzen nach BPflV nur vergütet, wenn diese Kosten dem Grunde nach pflegesatzfähig sind.Zum gesetzlichen Kostenbegriff gehören daher auch pflegesatzrele-vante Kosten, also die Kosten, die bei der Ermittlung der Pflegesätze Berücksichtigung finden dürfen.Durch das GSG 1993 ist das KHG in mehreren Punkten modifiziert worden. Der § 2 KHG „Begriffsbestimmungen" wurde erweitert um die Definition der pflegesatzfähigen Kosten. Demnach sind „pflegesatzfä-hige Kosten (...) die Kosten des Krankenhauses, deren Berücksichti-gung im Pflegesatz nicht nach diesem Gesetz ausgeschlossen ist."

Zu den nicht zu berücksichtigenden Kosten gehören unter anderembestimmte Investitionskosten (im Sinne des allgemeinen Rechnungs-wesen = Investitionsausgaben). Investitionskosten sind die gemäß §2 Nr. 2 und 3 KHG aufgeführten Ausgaben. Die Finanzierung der In-vestitionsausgaben erfolgt über die Länder, das heißt, sie dürfen nicht über die Pflegesätze den Krankenhäusern zufließen. Daran hat sich Le

sepr

obe

Page 9: LESEPROBE - Academy of Sports€¦ · ... Durchführung der Kostenrechnung 3.1 Kosten aus der Gewinn ... eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan ... nen nur DRG-relevante

Lehrskript

Seite 60 von 117

auch mit der Einführung der DRG-Fallpauschalen in 2003 nichts ge-ändert, sodass auch bei der Kalkulation der DRG-Bewertungsrelatio-nen nur DRG-relevante Kosten berücksichtigt wurden. Dabei handelt es sich sinngemäß um die pflegesatzfähigen Kosten, das heißt, die noch auf anderem Wege finanzierten Investitionen sind ausgeschlos-sen.

Neben den Ausgaben für die Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgü-tern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahrensind auch die Ausgaben der Finanzierung von Rationalisierungsinves-titionen nach § 18 b KHG nicht zu den Investitionskosten zu rechnen und damit nicht von den pflegesatzfähigen Kosten ausgeschlossen. Durch das 2. GKV-NOG wurden auch Instandhaltungskosten gemäߧ 17 Abs. 4b KHG pflegesatzfähig.

Weiterhin bestimmt § 17 Abs. 3 und 4 KHG die Kostenarten, die bei der Ermittlung des Pflegesatzes nicht berücksichtigt werden dürfen, wie zum Beispiel

- Kosten für Leistungen, die nicht der stationären oder teilstatio-nären Krankenhausversorgung dienen (§ 17 Abs. 3 Nr. 1 KHG) sowie

- Kosten für wissenschaftliche Forschung und Lehre, die über den normalen Krankenhausbetrieb hinausgehen (§ 17 Abs. 3Nr. 2 KHG).

Insbesondere bleiben also die Kosten für ambulante Bereiche im Krankenhaus, für das ambulante Operieren, für vor- und nachstatio-näre Behandlung, für Nebenbetriebe wie Kurzzeitpflege etc. bei der Ermittlung der stationären und teilstationären Pflegesätze unberück-sichtigt und müssen anderweitig vergütet werden.

Da der Kostenbegriff des Krankenhausfinanzierungsrechts fast aus-schließlich als pagatorisch definiert ist, das heißt auf erfolgswirksame Ausgaben abstellt, bleiben in der Kostenrechnung der Krankenhäuser kalkulatorische Kosten weitgehend unberücksichtigt. Aus betriebswirt-schaftlichen Gründen kann die Einbeziehung kalkulatorischer Kosten jedoch durchaus sinnvoll sein, da für eine Beurteilung des Verhältnis-ses von Ressourceneinsatz (unter anderem Sachgüter) und Leis-tungserstellung (Gütererbringung) im Rahmen einer kalkulatorischen Kosten- und Leistungsrechnung diese Sachverhalte als Leistungsmin-derung beziehungsweiseGüterverzehr berücksichtigt werden müssen.

Aber mit wenigen Ausnahmen werden kalkulatorische Kosten bei den Kalkulationsverfahren zur Ermittlung der pauschalierten Entgelte und der krankenhausindividuellen Basispflegesätze nicht berücksichtigt. Für die Kalkulation der DRG-Bewertungsrelationen gibt das im Auftrag der Selbstverwaltung erarbeitete Kalkulationshandbuch klar vor, dass kalkulatorische Kosten grundsätzlich nicht DRG-relevant sind. Zu den Ausnahmen gehört, dass die Einbeziehung kalkulatorischer Kosten in Lese

prob

e

Page 10: LESEPROBE - Academy of Sports€¦ · ... Durchführung der Kostenrechnung 3.1 Kosten aus der Gewinn ... eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan ... nen nur DRG-relevante

Lehrskript

Seite 61 von 117

die Kostenrechnung derzeit nur bei nicht oder teilweise geförderten Krankenhäusern zulässig ist (§ 8 BPflV und § 3 Abs. 5 KHEntgG).

Eine Erklärung für diese Situation ist darin zu sehen, dass die Kosten, die mit den Krankenhausinvestitionen zusammenhängen, weitgehend ausgeklammert sind (§ 17 Abs. 4 KHG), da sie nach § 4 KHG von der öffentlichen Hand finanziert werden. Wegen dieser separaten Finan-zierung der Investitionskosten entfällt die Möglichkeit von kalkulatori-schen Abschreibungen und Zinsen. Betriebsmittelkreditzinsen hinge-gen beziehen sich nur auf budgetfähige und nicht auf investive Be-standteile und gehen als Kosten in die Kosten- und Leistungsrechnung des Krankenhauses ein.

Zur Frage der Berücksichtigung von kalkulatorischen Kosten ist jedoch zu beachten, dass unabhängig von einer Kostenrechnung, die zur Kal-kulation der Pflegesätze benötigt wird, eine Erweiterung nach be-triebswirtschaftlichen Erfordernissen wünschenswert ist, um so einer-seits einen entsprechenden zwischenbetrieblichen Vergleich vorneh-men zu können und andererseits damit Vorkehrungen für die Zeit nach Auslaufen der dualistischen Finanzierung zu treffen.

3.1.3 Variable und fixe Kosten

Entsprechend ihrer Abhängigkeit von der Ausbringungsmenge (Be-schäftigung) unterscheidet man fixe Kosten (Fixkosten) und variable Kosten.

Abbildung 8 – Grafische Darstellung der Kostenverläufe(Quelle: eigene Darstellung)

Fixe Kosten sind in einer bestimmten Zeitperiode konstant und unab-hängig von der Produktions- beziehungsweiseAbsatzmenge (Ausbrin-gungsmenge). Le

sepr

obe

Page 11: LESEPROBE - Academy of Sports€¦ · ... Durchführung der Kostenrechnung 3.1 Kosten aus der Gewinn ... eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan ... nen nur DRG-relevante

Lehrskript

Seite 62 von 117

Beispiel

Die Produktionsmenge wird von 100 Stück auf 120 Stück erhöht. Der Materialeinsatz erhöht sich (variable Kosten), die Kosten für die Maschine (Abschreibungen) erhöhen sich dagegen nicht. Sie blei-ben in einer bestimmten Zeitperiode konstant.Erhöhen sich die Kosten nicht mit jedem Stück zusätzlicher Ausbrin-gungsmenge, sondern nur ab einer bestimmten Mehrmenge (zum Beispiel alle 100 Stück), wird von sprungfixen Kosten gesprochen.

Beispiel

Die Produktionsmenge wird von 100 Stück auf 200 Stück erhöht. Die Maschine hat jedoch nur eine Kapazität von 120 Stück. Eine zweite Maschine muss angeschafft werden. Diese verursacht fixe Kosten in Form von Abschreibungen.

Bei fixen Kosten verringern sich die Stückkosten mit Erhöhung der Ausbringungsmenge. Fixkosten sind stets Gemeinkosten, aber Ge-meinkosten sind nicht immer fixe Kosten.Variable Kosten verändern sich bei Änderung der Produktions- bezie-hungsweiseAbsatzmenge (Ausbringungsmenge). Sie sind damit men-genabhängige Kosten. Die Veränderung der Kosten kann in Abhän-gigkeit zur Ausbringungsmenge wie folgt aussehen:

- Proportional: Mit jedem Stück mehr Produktionsmenge, erhö-hen sich die variablen Kosten im gleichen Verhältnis (Stückkos-ten bleiben gleich).

- Überproportional: Mit jedem Stück mehr Produktionsmenge, er-höhen sich die variablen Kosten pro Stück.

- Unterproportional: Mit jedem Stück mehr Produktionsmenge, vermindern sich die variablen Kosten pro Stück.

Eine Zusammenlegung von fixen und variablen Kosten ist in seltenen Fällen möglich. Diese Form der Kosten nennt sich Mischkosten.Hierunter fallen zum Beispiel Kommunikationskosten, Grundgebühren und Gesprächseinheiten nach tatsächlichem Verbrauch. Die Variabili-tät dieser Kosten kann durch einen Variator ausgedrückt werden. Die-ser dient der Aufspaltung der Mischkosten in fixe und variable Kosten.

Lese

prob

e

Page 12: LESEPROBE - Academy of Sports€¦ · ... Durchführung der Kostenrechnung 3.1 Kosten aus der Gewinn ... eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan ... nen nur DRG-relevante

Lehrskript

Seite 63 von 117

Übung – Variable und fixe Kosten

Überlegen Sie sich jeweils zwei variable und fixe Kosten, die Ihr Un-ternehmen jeden Montag stemmen muss.

Die von Ihnen ermittelten Kosten prüfen Sie zudem auf mögliche Kostenreduktionsmaßnahmen. In welchen Bereichen und durch welche Mittel könnte Ihr Unternehmen mittelfristig Kosten (fixe und variable Kosten) senken.

Veröffentlichen Sie Ihre Ergebnisse im Forum der Lerngruppe die-ses Lehrganges und diskutieren Sie diese mit Ihren Lehrgangskol-legen.

3.1.4 Primäre und sekundäre Kosten

Primäre Kosten sind die Kosten der von außen bezogenen Wirt-schaftsgüter. Sie werden in der Kostenartenrechnung erfasst. Man be-zeichnet die primären Kosten gelegentlich auch als ursprüngliche oder originäre Kosten. Im Gegensatz hierzu stehen die sekundären Kosten.

Beispiele – Primäre Kosten

Kosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Personalkosten, Frem-dreparaturen, Büromaterial.

Mit dem Wort primär ist die Kostenentstehungsart gemeint. Welche Tätigkeiten sind in einer Kostenstelle zu vollbringen; welche Men-schen sind damit befasst, dies zu tun, und welche Personalkostenar-ten entstehen infolgedessen unmittelbar oder primär an der Stelle. Daneben stellt sich die Frage, welches Equipment nötig ist – welche Werkzeuge, welche Maschinerie, welche Fläche? Dies sind die pri-mären Sachkostenarten inklusive der Abschreibungen.

Die weitere Frage lautet: Welche Dienste anderer Stellen benötigt man, um die Leistung/den Output zu erbringen? Sind Reparaturstun-den der eigenen Handwerker nötig; kommen die Gebäudeleistungen von der eigenen Liegenschaftsabteilung als m² beheizt, beleuchtet, bewacht, gereinigt? Sind das Jobs der eigenen Datenverarbeitungs-versorgung, des Personalbereichs, der Kundenbuchhaltung etc.?Dann entstehen in den Stellen, die die Leistungen empfangen, soge-nannte sekundäre Kostenarten. Gemeint damit ist eine Art Zweit-Kos-tenart. Alle die internen Leistungen, in einem Kostensatz verpackt, ha-ben auf der Senderstelle, beim Leistungsgeber, ihrerseits wieder eine Reihe von primären Kostenarten zufolge.Le

sepr

obe

Page 13: LESEPROBE - Academy of Sports€¦ · ... Durchführung der Kostenrechnung 3.1 Kosten aus der Gewinn ... eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan ... nen nur DRG-relevante

Lehrskript

Seite 64 von 117

Stimmt man die Kosten des betrieblichen Rechnungswesens mit den Aufwandsarten der Buchhaltung ab, müssen die sekundären Kosten-arten rausgenommen werden. Sie sind eine typische Folge eines Con-trolling-Orientierungssystems über Kosten, sobald zwei Seiten ge-meinschaftlich den Einfluss auf Kosten ausüben. Ein Beispiel sind Re-paraturkosten. Einfluss hat einmal der beanspruchende Bereich zum Beispiel dadurch, dass die dortigen Mitarbeiter sorgfältig mit anver-trauten Gegenständen umgehen. Einfluss andererseits hat die Repa-raturabteilung durch sachgerechte Ausführung sowie durch vorbeu-gende Instandhaltung und Planung von Großreparaturen.

Sekundäre Kosten (selten auch: abgeleitete Kosten oder Derivative Kosten) sind diejenigen Kosten, die im Gegensatz zu primären Kosten beim Verbrauch von Gütern entstanden sind, die während der Leis-tungserstellung erstellt wurden. Darunter sind auch Dienstleistungen im Betrieb zu verstehen, die im Wege der Kostenartenrechnung ermit-telt und bei der Kostenstellenrechnung auf Kostenstellen verteilt wer-den.

Sekundäre Kosten sind die Kosten der selbsterstellten Güter. Sie wer-den in der Kostenstellenrechnung im Rahmen der Durchführung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung erfasst.

Häufig nutzt man zu diesem Zweck den Betriebsabrechnungsbogen(BAB).

Übung – Primäre und sekundäre Kosten

Nennen und beschreiben Sie aus Ihrem Geschäftsalltag heraus, die Ihnen bekannten Kosten und differenzieren Sie diese in primäre und sekundäre Kosten.Diskutieren Sie Ihre Angaben mit Ihren Kollegen und holen sich Sie gegebenenfalls von diesen weitere Anregungen.

Veröffentlichen Sie im Anschluss Ihre Ergebnisse im Forum der Lerngruppe dieses Lehrgangs und diskutieren Sie diese mit Ihren Lehrgangskollegen.

Beispiele – Sekundäre Kosten

Kosten für Eigenstrom und Eigendampf, Kosten der Eigenreparatu-ren und Eigentransporte, selbsterstellte Maschinen und Werkzeuge.

Lese

prob

e

Page 14: LESEPROBE - Academy of Sports€¦ · ... Durchführung der Kostenrechnung 3.1 Kosten aus der Gewinn ... eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan ... nen nur DRG-relevante
Page 15: LESEPROBE - Academy of Sports€¦ · ... Durchführung der Kostenrechnung 3.1 Kosten aus der Gewinn ... eine genaue Struktur für Kontenrahmen, Kontenplan ... nen nur DRG-relevante