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Kanzok Supervision: Grundlagen/Anwendungen in der Pflege KOMMUNIKATION Studienbrief 2-061-0134 3. Auflage 2011 HDL HOCHSCHULVERBUND DISTANCE LEARNING Leseprobe

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Kanzok

Supervision: Grundlagen/Anwendungen in der Pflege

KOMMUNIKATION

Studienbrief 2-061-0134

3. Auflage 2011

HDLHOCHSCHULVERBUND DISTANCE LEARNING

Leseprobe

Supervision: Grundlagen/Anwendungen in der Pflege

3., redaktionell bearbeitete Auflage 2011 ISBN 978­3­86946­082­6

Redaktionsschluss: April 2011 Studienbrief 2­061­0134

© 2011 by Service­Agentur des Hochschulverbundes Distance Learning.

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftli­che Genehmigung der Service­Agentur des HDL reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

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c/o Agentur für wissenschaftliche Weiterbildung und Wissenstransfer e. V.Magdeburger Straße 50, 14770 BrandenburgTel.: 0 33 81 ­ 35 57 40 E­Mail: kontakt­hdl@aww­brandenburg.deFax: 0 33 81 ­ 35 57 49 Internet: http://www.aww­brandenburg.de

Impressum

Fachbereich SozialwesenHDL

HOCHSCHULVERBUND DISTANCE LEARNING

Das Fernstudienangebot Pflege/Pflegeleitung (s. u. http://pflege.sw.fh­jena.de/studiengang.asp) wurde auf Initia­tive der Fachhochschule Jena entwickelt und durch die Bund­Länder­Kommission für Bildungsplanung und For­schungsförderung gefördert.

Verfasser: Ilse Kanzok †Krankenschwester, Lehrerin für Pflegeberufe, Supervisorin Deutsche Gesellschaft für Supervision e. V.

Der Studienbrief wurde auf der Grundlage des Curriculums für den Fernstudiengang „Pflege/Pflegeleitung“ für das Modul „Kommunikation“ verfasst. Die Bestätigung des Curriculums und des Studienbriefes erfolgte durch den

Fachausschuss für den Fernstudiengang Pflege/Pflegeleitung.

Supervision: Grundlagen/Anwendungen in der Pflege

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung .........................................................................................................................................................................................5

Literaturempfehlung ....................................................................................................................................................................6

1 Grundlagen der Supervision ..................................................................................................................................6

1.1 Begriffsdefinitionen und Geschichte der Supervision ...............................................................................................................6

1.1.1 Definitionen ................................................................................................................................................................................................6

1.1.2 Geschichte der Supervision...................................................................................................................................................................7

1.2 Gegenstand von Supervision ...............................................................................................................................................................9

1.3 Ziele von Supervision ........................................................................................................................................................................... 10

1.4 Das integrative Supervisionsmodell ................................................................................................................................................11

1.5 Der Supervisionsprozess ..................................................................................................................................................................... 13

1.6 Arbeitsebenen der Supervision ........................................................................................................................................................ 14

1.7 Methoden in der Supervision ............................................................................................................................................................ 15

1.8 Supervisorische Settings ..................................................................................................................................................................... 16

1.9 Die Rolle der Supervisorin .................................................................................................................................................................. 17

1.10 Auswahl und Kompetenz der Supervisorin ................................................................................................................................. 19

2 Anwendungen der Supervision in der Pflege ...............................................................................................21

2.1 Supervision im Bereich „Pflege“ ....................................................................................................................................................... 21

2.2 Anlässe für Supervision in der Pflege ............................................................................................................................................. 22

2.3 Vorarbeit für eine Supervision .......................................................................................................................................................... 24

2.3.1 Organisation einer Supervision ........................................................................................................................................................ 24

2.3.2 Erstgespräch.............................................................................................................................................................................................25

2.4 Möglichkeiten der Supervision in der Pflege .............................................................................................................................. 27

2.5 Supervision in drei verschiedenen Praxisfeldern der Pflege ................................................................................................. 29

2.5.1 Supervision in der stationären Krankenpflege ...........................................................................................................................30

2.5.2 Supervision in der stationären Altenpflege ................................................................................................................................. 32

2.5.3 Supervision im ambulanten Pflegebereich .................................................................................................................................. 35

2.6 Ethische Aspekte von Supervision in der Pflege ........................................................................................................................ 37

2.7 Kritische Betrachtung der Supervision in der Pflege und Ausblick ..................................................................................... 38

Lösungshinweise zu den Übungsaufgaben ...................................................................................................................... 39

Literaturverzeichnis ................................................................................................................................................................... 39

Sachwortverzeichnis ................................................................................................................................................................. 40

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wird diese Einstellung genährt aus der Pflegetradition heraus, dass Defizite einen Menschen zum Hilfsbedürftigen machen: Der Kranke hat ein Defizit, er kann diverse Bedürfnisse nicht mehr selbst erfüllen und braucht professi­onelle pflegerische Hilfe. So findet möglicherweise eine Übertragung dieses Musters auf die Situation der Pflegenden in Bezug auf die Supervision statt: Supervision nimmt in Anspruch, wer Defizite hat.

Auch Pflegekonzepte, die sich an Ressourcen orientieren, werden noch mit Skepsis betrachtet. Es wäre sicher eine interessante Forschungsarbeit, diese Phänomene miteinander zu vergleichen.

Wie aus den Anlässen für Supervision in der Pflege zu erkennen ist, zeigen sich in Supervisionssituationen häufig Phänomene auf anderen systemischen Ebe­nen, die vielleicht auch durch Supervision zu klären wären. Wenn Mitarbeiterin­nen der Pflege aber erleben, dass Vorgesetzte für sich niemals die Notwendig­keit einer Reflexion ihrer Arbeit sehen und professionelle Beratung vehement ablehnen, so verstärkt sich das oben gezeichnete Bild.

Supervision bietet den Angehörigen aller Berufsgruppen der Pflege in den un­terschiedlichsten Funktionen die Möglichkeit, ihre Arbeit durch gezielte, mehr­perspektivische Reflexion zu verbessern und Unterstützung in der persönli­chen Entwicklung zu bekommen. Dies muss von Pflegenden angenommen werden, und zwar in allen Hierarchieebenen der Pflege.

Ü 2.2 Lesen Sie die Definition für die soziale Kompetenz noch einmal durch und erstellen Sie eine Liste Ihrer sozialen Fähigkeiten!

2.5 Supervision in drei verschiedenen Praxisfeldern der Pflege

Dieser Abschnitt soll sozusagen den Praxisteil darstellen.

Wir wollen den Blick auf Schwerpunkte der Supervision

• in der stationären Krankenpflege,

• in der stationären Altenpflege und

• in der ambulanten Alten­ und Krankenpflege richten.

Von Supervisionstradition in diesen Bereichen kann man noch nicht sprechen. Eine Ausnahme bildet hier die Fallarbeit nach Balint als besondere Form der Supervision, die in psychiatrischen Behandlungsteams und in psychosomati­schen Kliniken sehr wohl Tradition hat. Sabine Stadelmann bemerkt zwar in ih­rem Aufsatz „Supervision und Organisationsentwicklung im Krankenhaus“ (in Fatzer, 1995) „Es gibt heutzutage kaum eine/n Pflegende/n, die/der nicht schon irgendwann einmal mit Supervision in Berührung gekommen ist, sei es bei Team-konflikten, Fallbesprechungen, Kooperationsproblemen zwischen den unterschied-lichen Berufsgruppen oder innerhalb der eigenen beruflichen Weiterbildung“, dem kann die Autorin aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen in verschiedenen Klini­ken und Pflegeeinrichtungen nicht zustimmen. Allerdings ist positiv zu ver­zeichnen, dass in Weiterbildungsgängen zur Stationsleitung in den drei ange­

Zusammenfassung

Übungsaufgabe

Studienziele

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sprochenen Praxisfeldern die Supervision obligater Bestandteil des Lehrplanes ist.

2.5.1 Supervision in der stationären Krankenpflege

In dem Abschnitt „Anlässe für Supervision in der Pflege“ wurden die Schwer­punkte von Supervision in Krankenhäusern bereits benannt. Es sind dies in der Regel die auch von Stadelmann (s. Fatzer, 1996) genannten Gründe.

Wir finden in Krankenhäusern die klassischen Settings der Supervision:

Einzel­, Gruppen­ und Teamsupervision:

Einzelsupervision in der stationären Krankenpflege

Die Einzelsupervision wird vor allem als Leitungssupervision auf der Stationslei­tungsebene in Anspruch genommen, seltener auf der Abteilungs­ oder Pflege­dienstleitungsebene. Dies mag daran liegen, dass die sogenannte untere Füh­rungsebene den ersten Schritt einer Pflegekraft in die Leitungsarbeit darstellt und hier eine unterstützende Beratung gut angenommen werden kann. Dazu wird weiter unten ein Fallbeispiel angeführt.

Gruppensupervision in der stationären Krankenpflege

Die Gruppensupervision finden wir als Angebot für Pflegende, die mit densel­ben problematischen Patientengruppen arbeiten (chronisch kranke Menschen, Patienten mit Krebserkrankungen, Menschen im Wachkoma, AIDS­Kranke u. a.) und hier Trost, Bestätigung für geleistete Arbeit und Entlastung finden sowie neue Bewältigungsstrategien entwickeln können.

Teamsupervision in der stationären Krankenpflege

Teamsupervision wird im Krankenhaus zunehmend nachgefragt. Dabei ist fest­zustellen, dass es sich bei den Nachfragen in der Regel um die Pflegepersonen handelt, die dem Team angehören, und dass nur selten das gesamte Team einer organisatorischen Einheit (also auch Ärzte, Physiotherapeuten u. a.) teilnimmt.

Teamsupervisionen mit multiprofessionellen Teams finden wir wiederum eher in psychiatrischen, eventuell in Rehabilitationskliniken. Hier ist in Akutkranken­häusern noch Pionierarbeit zu leisten.

Berufsgruppenübergreifende Supervision würde die Abgrenzung der Profes­sionen gegeneinander fördern und neue Chancen für eine Zusammenarbeit aufzeigen. Dies käme nicht zuletzt dem Anlass aller pflegerischen und thera­peutischen Arbeit, den Patienten, zugute.

Welche Themen allgemein in Teamsupervisionen bearbeitet werden, wurde bereits erwähnt. Hier seien sie (orientiert an Belardi, 1998, S. 119) für die Pflege noch einmal differenziert:

– Wünsche, die eigene Arbeit mit den Patienten zu reflektieren;

– Konflikte im Team oder von Teammitgliedern mit der Leitung;

– Missverständnisse, Konkurrenz, Rückzug (innere Kündigung);

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– überhöhte Ansprüche;

– unklare Regeln, mangelnde Absprachen, undurchsichtige Entscheidungs­strukturen;

– Organisationsprobleme;

– anstehende organisatorische Veränderungen, z. B. die Begleitung der Ein­führung eines neuen Pflegesystems;

– Entwicklung von Teamzielen.

Die Leitung eines Teams gehört zum Team und sollte deshalb auch an der Teamsupervision teilnehmen. Eine Sitzung ohne Leitung sollte vom Team mit ihr ausgehandelt werden.

Die intensiven Arbeitsbeziehungen innerhalb eines Pflegeteams erfordern ein sehr sensibles Umgehen der Supervisorin mit den Supervisandinnen. Die Bearbeitung und Klärung von Beziehungen und Konflikten darf nicht so weit gehen, dass die Teammitglieder nicht mehr zusammenarbeiten möch­ten.

Fallbeispiel: Einzelsupervision im Krankenhaus

Ein stellvertretender Stationsleiter kommt mit dem Wunsch in die Einzelsuper­vision, seine Arbeitssituation zu reflektieren. Anlass ist sein Wechsel von einer Station, auf der er schon kurze Zeit Stellvertreter war, auf eine neue, ebenfalls internistische Station. Dort ist die Leiterin schwanger, sie wird in absehbarer Zeit in den Mutterschutz gehen. Dann soll der Stellvertreter ihre Nachfolge an­treten. Es handelt sich um eine kleine Station mit insgesamt neun Mitarbeite­rinnen.

Er möchte folgende Fragen in der Supervision klären:

X Sein Anspruch und die Wirklichkeit im Verhalten gegenüber Patienten stim­men oft nicht überein.

X Die Arbeitsqualität seiner Kolleginnen stellt ihn nicht zufrieden, dies beein­trächtigt die Beziehungen.

X Er trifft gerne Entscheidungen, die er bei den Mitarbeiterinnen allerdings nicht immer durchsetzen bzw. für deren Umsetzung er nicht immer sorgen kann.

X Wie soll er seinen Vorgesetzten­Status handhaben?

In der ersten Supervisionsstunde werden die Fragestellungen genauer be­trachtet und es zeigen sich folgende Ergänzungen:

X Die neue Umgebung und die neuen Aufgaben kosten ihn viel Zeit, die er nun nicht mehr für die Patienten zu haben glaubt. Er fürchtet, in seiner Ar­beitsqualität Rückschritte zu machen, sich nicht weiterzuentwickeln.

X Seine Kolleginnen bezeichnen ihn als genau und pingelig und unterstellen ihm wegen seiner guten Beziehungen zur Pflegedienstleitung „Spitzeltä­tigkeit“.

Merksatz

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X Die Entscheidungen, die er trifft, beziehen sich zu dieser Zeit auf den Ver­such, mehr Ordnung in eine seiner Meinung nach chaotisch organisierte Station zu bringen. Das bedeutet für seine Kolleginnen, dass diese ihren Ar­beitsstil ändern müssen, um seine Entscheidungen umzusetzen und seinen Ansprüchen gerecht zu werden.

Im weiteren Verlauf der Supervision zeigt sich, dass es einen Konflikt zwischen ihm und der Leitung gibt. Er fühlt sich von ihr nicht genügend unterstützt, sie wirft ihm Untergrabung ihrer Autorität vor.

Es zeigt sich, dass er dies auch schon von der vorhergehenden Station kennt und keine Erklärung dafür hat wie dies zustandekommt.

Mit Hilfe einer Organigramm­Arbeit kann er seine Machtansprüche (die er sich nicht eingestehen konnte), die er bislang informell verwirklicht (als fachliche Autorität für die Kolleginnen), gut erkennen und anerkennen.

Das heißt die Fragestellung nach dem Vorgesetztenstatus drückte die Unzufrie­denheit mit der jetzigen Situation und den Wunsch nach formaler Macht aus.

Wenn also die Leitungsposition erreicht sein würde, sollten sich auch die Pro­bleme mit der Arbeitsqualität der Mitarbeiterinnen und die Umsetzung seiner Entscheidungen lösen lassen.

Nachdem die Leitung der Station krankheitsbedingt früher als erwartet aus­scheidet und Herr A. diese Position übernehmen kann, entwickelt sich die Situ­ation so wie es in der Supervision herausgearbeitet wurde.

2.5.2 Supervision in der stationären Altenpflege

Wir beziehen uns hier auf die Supervision in Alten­ und Pflegeheimen, in denen sowohl rüstige alte Menschen als auch pflegeabhängige alte Menschen leben.

Den Berichten der Pflegenden und den Berichten der Medien zufolge, hat sich in den letzten Jahren aufgrund der geänderten Finanzierung dieser Einrichtun­gen eine deutliche Verschiebung vom Rüstigen­ hin zum Pflegebereich erge­ben.

Die Pflegenden stellen fest, dass sie immer mehr verwirrte und pflegeabhängi­ge Bewohner betreuen müssen, der Personalschlüssel aber nicht angeglichen wird, ja sogar mit weniger qualifiziertem Personal gearbeitet werden muss.

Wo soll hier Supervision wirksam angewendet werden?

Es wird an dieser Stelle Eva Maria melchart, Wien, zitiert, die in einem beach­tenswerten Artikel über Supervision in Altenheimen in Österreich (melchart, 1995) schreibt:

„Auch das ist ein Spiegelbild des gesellschaftlichen Umgehens mit dem Thema Al-ter: Supervision im Altenbereich wird teilweise noch genauso gering geachtet wie die Alten selbst und ihre Betreuer. Ein seltsames Paradoxon ergibt sich durch den Einsatz von Supervision: Die Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen sind überbelastet, haben niedrigen Lohn, wenig Anerkennung, wenig Status. Supervision forciert ge-nau das Gegenteil: sich Zeit zu nehmen für die zu Pflegenden und füreinander; sie kostet Geld, sie anerkennt die Arbeitsleistung und die schwierigen Bedingungen

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und hebt auf die Dauer den Status durch positivere Selbstattribution (Selbstbestim-mung). Darin liegt eine der großen Veränderungschancen durch Supervision.“

Damit ist die Notwendigkeit und die Wichtigkeit von Supervision in der statio­nären Altenpflege hinreichend begründet. Sie wird finanziell unterstützt vom Kuratorium der deutschen Altenhilfe.

Teamsupervision in der stationären Altenpflege

Das häufigste Setting in der Altenpflege ist die Teamsupervision.

Folgende wichtige Themen sind hier zu nennen:

– Die Reflexion der eigenen Arbeit mit dem Ziel der Entlastung, der Bestäti­gung, der Bewältigung und der Beziehungsklärung,

– Konflikte mit Angehörigen,

– unklare Leitungsstrukturen auf der Heimleitungsebene,

– die Integration unterschiedlicher Professionen (Altenpflegerinnen, Kran­kenschwestern/­pfleger, Ergotherapeutinnen, Sozialarbeiterinnen, Prakti­kantinnen u. a.) und

– übliche Teamthemen.

Die Supervision hat in erster Linie pflegenden Charakter, kann aber durch Ein­beziehung der Leitungen auch Bewegung in die Organisation bringen.

Ü 2.3 Ordnen Sie den obigen Supervisionsthemen die im Vordergrund stehenden Arbeitsebenen zu (individuelle, interaktionale, systemi­sche Ebene)!

Gruppensupervision in der stationären Altenpflege

Das Gruppensetting finden wir vor allem in der Aus­ und Weiterbildung in der Altenpflege.

In der Ausbildung wird Supervision eher als Unterrichtsgegenstand behandelt, es werden kaum Supervisionsprozesse durchgeführt. Dies ist dann eine beson­dere Form des Gruppensettings, da die Supervisandinnen zwar in der Regel nicht miteinander arbeiten, aber doch miteinander den Unterricht über ein bis zwei Jahre besuchen. Die Supervision kann hier die Integration in die Berufsrol­le begleiten und fördern.

In den Weiterbildungskursen zur Leitung einer Station für stationäre und am­bulante Altenhilfe ist die Gruppensupervision mittlerweile fester Bestandteil des Lehrplanes. Auch hier haben wir es mit einer Sonderform des Gruppenset­tings zu tun, da die Weiterbildungsteilnehmerinnen in der Regel nicht wählen können, ob sie an der Supervision teilnehmen wollen (Ausnahmen sind z. B. Or­densfrauen). Außerdem besuchen sie im Blocksystem über drei bis vier Monate oder berufsbegleitend, eine Woche pro Monat, gemeinsam den Unterricht. Die Struktur und die möglichen Themen eines Gruppensettings in diesem Kon­text soll als Fallbeispiel vorgestellt werden:

Übungsaufgabe

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Fallbeispiel: Gruppensupervision in der Altenpflege

Gruppensupervision in einem Weiterbildungskurs zur Stationsleitung in der stationären und ambulanten Altenhilfe.

Der Kurs besteht aus 16 Teilnehmerinnen. Zwei Supervisorinnen führen in die Supervision ein in Bezug auf Supervisionsgegenstand, Ziele, Inhalte, Arbeits­methoden, Rahmenbedingungen und Kontrakt. Im Anschluss werden zwei Su­pervisionsgruppen gebildet, sodass jede Supervisorin acht Supervisandinnen hat.

Die Frauen sind bislang in der Überzahl, eher noch sind es reine Frauengrup­pen. Wir werden deshalb für dieses Fallbeispiel die weibliche Sprachform ver­wenden.

Die Gruppensupervision findet in jeder Unterrichtswoche über einen Zeitraum von vier Unterrichtsstunden statt. In der ersten Sitzung (sie entspricht dem Erstgespräch) werden in einer Initialphase mögliche Themen gesammelt, in der Aktionsphase geordnet und bewertet. Die Supervisandinnen wählen hier in der Regel Themen, die mit ihrer schon existierenden oder angestrebten Füh­rungsrolle verbunden sind. In der Integrationsphase wird festgestellt, wo die­se Themen im Praxisfeld der Supervisandinnen auftauchen, d. h., es wird der Bezug zur Arbeitsrealität hergestellt. Es werden die Rahmenbedingungen für den Supervisionsprozess festgelegt, damit ist die Zeit meistens ausgefüllt.

Da es sich hier um eine berufsbegleitende Weiterbildung handelt, können die Supervisandinnen immer wieder Themen/Fälle aus dem Praxisfeld einbringen, sie mit Hilfe der Supervisorin und der Gruppe bearbeiten und die Ergebnisse in ihren Arbeitsalltag integrieren, neue Erkenntnisse ausprobieren.

Und dies sind häufige Themen:

X Von der Anerkennungspraktikantin zur Stationsleitung – wie verschaffe ich mir Anerkennung?

X Probleme mit der Stellvertretung,

X Ich bekomme Druck vom Vorstand – wie gebe ich ihn nach unten weiter?

X Problematische Mitarbeiterinnen – wie sind sie zu integrieren?

X Spannung zwischen gelernten und ungelernten Mitarbeiterinnen, Umgang mit der Heimleitung,

X Wie kritisiere ich im Team, ohne zu verletzen?

X Für die Pflege ungeeignete Mitarbeiter – wie kann ich ihnen das vermitteln?

Die Themen stehen immer für konkrete Arbeitssituationen. Es ist allerdings, solange sich die Gruppe noch fremd ist, für die einzelnen Supervisandinnen leichter, den Weg über das Thema zur Arbeitssituation zu gehen. Mit dem Fort­schreiten des Prozesses werden solche Vehikel abgelegt und die ursprüngliche Themensammlung wird nur bei schleppenden Sitzungen benötigt.

Es entstehen im Rahmen des gruppendynamischen Prozesses im Lauf der Zeit auch Themen aus der Gruppe selbst heraus, die in der Supervision bearbeitet werden. So haben die Supervisandinnen Gelegenheit, die Supervisionsarbeit

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für sich selbst zu nutzen und als Idee für ihre Einrichtung mitzunehmen und Supervision in den Teams zu etablieren.

Supervision in der stationären Altenpflege bietet eine hilfreiche Unterstützung für die Pflegenden:

Zur Stärkung ihres persönlichen und professionellen Selbstbewusstseins im Teamsetting und zur Förderung der Integration in den Beruf und der Leitungs­kompetenz in den Gruppensettings der Aus­ und Weiterbildung. Wünschens­wert wäre, dass sich Supervision auch auf der Leitungsebene der Alten­ und Pflegeheime als organisationsfördernde Beratungsform etablieren kann. So wäre die Möglichkeit gegeben, strukturverursachte Probleme kausal anzuge­hen.

2.5.3 Supervision im ambulanten Pflegebereich

In der ambulanten Pflege ist Teamsupervision das übliche Setting. Selten gibt es bislang Einzelsupervisionen für Stationsleitungen in diesem Praxisfeld. Auf die vielfältigen Einflüsse, die durch die unterschiedlichen Träger und deren Kul­tur gegeben sind, kann im Rahmen dieses Studienbriefes nicht eingegangen werden.

Teamsupervision im ambulanten Pflegebereich

Wir haben es in der ambulanten Pflege mit besonderen Teams zu tun: Das Team hat zwar einen gemeinsamen Auftrag und eine gemeinsame Zielsetzung, aber die Pflegekräfte gehen alleine zu den Patienten. Als Team trifft man sich zu den Arbeitsbesprechungen in der Station. Teile des Teams sehen sich morgens bei der Arbeitsverteilung und eventuell mittags bei der Dokumentation. Und es gibt alle Variationen von Teilzeitarbeit; oft ist nicht einmal die Leitung in Voll­zeit beschäftigt.

Diese Gegebenheiten bringen es mit sich, dass die Stationsleitung nicht nur Organisator der pflegerischen Arbeit und Wächter der Pflegequalität ist, son­dern auch im besonderen Maße Integrationsfigur. Des Weiteren ist zu bemer­ken, dass die Pflegekräfte in ländlichen Gegenden oft auch Gemeindemitglie­der und daher mit ihren Familien in das Umfeld der Patienten eingebunden sind. Dies erfordert besonders feinfühlige Nähe­ und Distanzarbeit.

Aus diesen Erläuterungen lassen sich die Schwerpunkte der Supervision im ambulanten Pflegebereich ableiten:

– Fallarbeit,

– Beziehungsarbeit und

– Teamentwicklung.

Zusammenfassung

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Fallbeispiel: Teamsupervision in einer Sozialstation

Exemplarisch wird eine Teamsupervision bei einem Pflegeteam (11 Mitarbeite­rinnen) einer Sozialstation im ländlichen Bereich skizziert:

Veranlasst wurde die Supervision von der Stationsleitung, die diese Position seit einem dreiviertel Jahr innehatte. Sie hatte ihre Mitarbeiterinnen überzeugt, dass dies eine gute Sache für die Teamentwicklung wäre.

Der Auftrag an die Supervisorin lautete: Teamsupervision zur Teamentwick­lung, da sich nach dem Leitungswechsel diverse Unzufriedenheiten bemerkbar machten.

Im Erstgespräch stellte sich heraus, dass es im Team einen sehr unterschiedli­chen Informationsstand zur Supervision gab, sodass es nötig war, vor Bespre­chung der Rahmenbedingungen, eine Einführung zu geben. Es wurden Ängste dahingehend artikuliert, dass man in der Supervision zu viel von sich preisge­ben müsse und zu wenig für sich profitieren könne. Im weiteren Verlauf der ers­ten Sitzung wurden Themen benannt, die die Mitarbeiterinnen in der Supervi­sion bearbeiten wollten.

Das Thema der zweiten Sitzung war die Frage „Wann gehört man hier zum Team“. Mit dem Amtsantritt der neuen Leitung war vom Geschäftsführer (ein Pfarrer, der der nächste Vorgesetzte ist) den sogenannten geringfügig Beschäf­tigten (400,– Euro/Monat) die Teilnahme an der Stationsbesprechung untersagt worden, da diese Zeit als Dienstzeit in keinem Verhältnis stünde zur Gesamtar­beitszeit der geringfügig Beschäftigten. Diese waren dadurch sehr gekränkt und fühlten sich aus dem Team, das sich als solches nur zu Stationsleitungsbe­sprechungen trifft, ausgegrenzt. Die Teammitglieder meinten, da könne doch die Leitung oder die Supervisorin sich einsetzen und für diese Ausgegrenzten etwas tun. Nachdem diese Situation aus den Perspektiven der verschiedenen Supervisionsebenen betrachtet worden war, vereinbarten die betroffenen Mit­arbeiterinnen mit dem Geschäftsführer einen Termin (die Leitung war dabei) und setzten die Teilnahme an der Besprechung durch. Diese Arbeit zog sich über zwei Sitzungen hin.

Das nächste Thema war eine Fallarbeit zur Gewalt in einer Familie, in der eine Familienangehörige pflegeabhängig ist. Das Dilemma der Pflegenden ist hier, dass sie zwischen Schweigepflicht und Schutz ihrer Patientin stehen. Verschie­dene Lösungsmöglichkeiten wurden in der Supervision angedacht, aber die Umsetzung gestaltete sich als schwierig. Hier war das Ergebnis der Supervision eher im Entlastungsbereich zu sehen.

Nach einer weiteren Fallbesprechung ging die Leiterin in Urlaub.

Die Sitzung, die in dieser Zeit stattfand, wurde genutzt, um die Mängel der noch immer als „Neuen“ bezeichneten Leitung aufzulisten. Das eigentliche Thema dieser Teamsupervision war da: Die Trauer um die alte Leitung, die jetzt immer noch als Stellvertreterin im Team ist, und das Ringen um die An­erkennung der und bei der neuen Leitung, die ein ganz anderes Führungsver­halten an den Tag legte.Die stellvertretende Leitung erhielt in dieser Supervisi­onsstunde den Auftrag, die Leiterin über den Wunsch ihrer Mitarbeiterinnen zu informieren, die nächste Supervisionssitzung für ein Kritikgespräch zu nutzen.

37 Supervision: Grundlagen/Anwendungen in der Pflege

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Die Leiterin kam dem Wunsch nach und im Ergebnis war ein sehr konstruktives Gespräch unter der Moderation der Supervisorin zu verzeichnen.

Zur Teamstärkung waren in den weiteren zwei Sitzungen die gegenseitige Wertschätzung sowie Ziele und Inhalte der Zusammenarbeit im Team Themen.

In der vorletzten Supervisionsstunde wurde von einer Mitarbeiterin, die zu Be­ginn große Ängste bezüglich des „Sich­Zeigens“ hatte, ein Fall eingebracht, in dem es um Abgrenzung gegenüber Patienten und um Kränkung durch Patien­ten ging.

Aus dieser Teamsupervision kam das Team mit einem gefestigten Teamgefühl und mit Akzeptanz gegenüber der neuen Leitung heraus. Es gab keine Verlet­zungen, aber ein neues Verständnis füreinander.

Supervision in der ambulanten Pflege dient der Psychohygiene, der Reflexion von Beziehungen zu Patienten und zu Angehörigen und – aufgrund der beson­deren Strukturen – der Teamförderung und der Teamentwicklung.

2.6 Ethische Aspekte von Supervision in der Pflege

Der Ausübung des Pflegeberufes liegt eine Berufsethik zugrunde, die sehr ho­he Anforderungen an die einzelne Pflegekraft stellt. Zugleich werden Pflege­kräfte ständig mit Situationen konfrontiert, die die Einhaltung dieser ethischen Grundsätze erschweren oder gar unmöglich machen (z. B. Leiden lindern bei Patienten mit nicht zu therapierenden Schmerzen; ohne Ansehen der Person höflich und zuvorkommend sein bei randalierenden Betrunkenen; Zeit haben für Sterbende bei hohem Arbeitsanfall; Geduld haben mit Verwirrten u. a.). Um diese Begrenzungen wissen Pflegende.

Wenn solches Arbeitsverhalten in Supervisionssitzungen eingebracht wird, so muss es im intersubjektiven Dialog zwischen Supervisandin und Supervisorin ohne latente Vorwürfe angeschaut werden, um aus der ethischen Verantwor­tung heraus Veränderungen anzustreben.

Die ethische Verantwortung der Supervisorin gegenüber der Supervisandin betrifft neben der mehrfach angesprochenen wertschätzenden Haltung die Anwendung von angemessenen Methoden in der Supervision und das Anstre­ben von realitätsbezogenen Lösungen. Auch wenn die Supervisandin (die Pfle­gekraft) in einer Rollenspielsituation zur Entlastung einen Patienten schütteln darf, darf das so nicht in die reale Arbeitssituation übertragen werden.

In der Supervisionssituation sind zwei ethische Perspektiven von Bedeutung:

– Der Umgang der Supervisandin mit Patienten, Bewohnern, Angehörigen und

– der Umgang der Supervisorin mit der Supervisandin.

Beide sind für ihre Handlungen ethisch verantwortlich (SchreyöGG, 2010).

Zusammenfassung

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