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1 Liebe Kollegin, lieber Kollege, nun ist es da – das Bildungsprogramm 2020 deiner ver.di-Bezirksverwaltung Südhessen. Gewerkschaftliche Bildungsarbeit ist aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument zur Unterstützung deiner Interessen als abhängig Beschäf- tigte/r. Denn gewerkschaftliche Gestaltungs- und Durchsetzungskraft hängt im Wesentlichen von politischer Einsicht und der Mobilisie- rungsfähigkeit der Mitglieder ab. Unsere gewerkschaftliche Bildungsarbeit soll Mitglieder für Gewerkschaftsarbeit motivieren, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Zusammen- hänge darstellen, Handwerkszeug für die gewerkschaftliche Praxis liefern, zur gewerkschaftlichen Meinungsbildung und Orientierung beitragen. In Parteien und Verbänden wird Individualismus als modernes ge- sellschaftliches Leitbild dargestellt. Gewerkschaften als Solidargemein- schaft werden als alt und unmodern bezeichnet. Immer weniger Menschen werden durch „traditionelle“ gewerkschaftliche Milieus vor- geprägt. Wir wollen mit unserem Bildungsprogramm dagegen halten und dazu beitragen: die gemeinsame Lage der abhängig Beschäftigten bewusst zu machen, die Einsicht in die Notwendigkeit gewerkschaftlicher Inter- essenvertretung zu stärken, Gewerkschaft als Instrument zur Durchsetzung unserer In- teressen zu begreifen. Wir bieten ein breites Bildungsangebot für alle ver.di-Mitglieder, ver.di- Vertrauensleute und Mitglieder in gesetzlichen Interessenvertretun- gen. Wir wünschen uns, dass unser Programmangebot genutzt wird, vielleicht andere Kollegen/innen zur Teilnahme motiviert werden und freuen uns über kritische oder positive Rückmeldungen. Dabei wünschen wir dir viel Erfolg und Spaß – für eine starke ver.di Südhessen!!! Jürgen Johann Karin Harder Bezirksvorsitzender Geschäftsführerin Bildungsprogramm_2020_Inhalt.pmd 05.10.2019, 16:05 1

Liebe Kollegin, lieber Kollege, deiner ver.di-Bezirksverwaltung …+file++5d9eeda5e999fb22429bbff0/do… · E-Mail: [email protected] Layout, Satz und Druck: Graficor Werbemittlung

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

nun ist es da – das Bildungsprogramm 2020deiner ver.di-Bezirksverwaltung Südhessen.

Gewerkschaftliche Bildungsarbeit ist aus unserer Sicht ein wichtigesInstrument zur Unterstützung deiner Interessen als abhängig Beschäf-tigte/r. Denn gewerkschaftliche Gestaltungs- und Durchsetzungskrafthängt im Wesentlichen von politischer Einsicht und der Mobilisie-rungsfähigkeit der Mitglieder ab.

Unsere gewerkschaftliche Bildungsarbeit soll

• Mitglieder für Gewerkschaftsarbeit motivieren,

• gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Zusammen-hänge darstellen,

• Handwerkszeug für die gewerkschaftliche Praxis liefern,

• zur gewerkschaftlichen Meinungsbildung und Orientierungbeitragen.

In Parteien und Verbänden wird Individualismus als modernes ge-sellschaftliches Leitbild dargestellt. Gewerkschaften als Solidargemein-schaft werden als alt und unmodern bezeichnet. Immer wenigerMenschen werden durch „traditionelle“ gewerkschaftliche Milieus vor-geprägt. Wir wollen mit unserem Bildungsprogramm dagegen haltenund dazu beitragen:

• die gemeinsame Lage der abhängig Beschäftigten bewusstzu machen,

• die Einsicht in die Notwendigkeit gewerkschaftlicher Inter-essenvertretung zu stärken,

• Gewerkschaft als Instrument zur Durchsetzung unserer In-teressen zu begreifen.

Wir bieten ein breites Bildungsangebot für alle ver.di-Mitglieder, ver.di-Vertrauensleute und Mitglieder in gesetzlichen Interessenvertretun-gen.

Wir wünschen uns, dass unser Programmangebot genutzt wird,vielleicht andere Kollegen/innen zur Teilnahme motiviert werden undfreuen uns über kritische oder positive Rückmeldungen.

Dabei wünschen wir dir viel Erfolg und Spaß – für eine starke ver.diSüdhessen!!!

Jürgen Johann Karin HarderBezirksvorsitzender Geschäftsführerin

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Impressum:

V.i.S.d.P.:ver.di-Bezirk SüdhessenKarin HarderRheinstraße 5064283 DarmstadtTelefon: 0 61 51 - 39 08-0Telefax: 0 61 51 - 39 08 88E-Mail: [email protected]

Layout, Satz und Druck:Graficor WerbemittlungInh. Harald MaderLanger Weg 1365760 Eschborn (Ts.)Telefon: 0 61 73 - 6 68 95Telefax: 0 61 73 - 6 70 02E-Mail: [email protected]

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Inhaltsverzeichnis

Unsere südhessische Bildungsarbeit Seite 5

A: Gewerkschaftspolitische Seminare

1. Grundlagen unserer Gewerkschaftsarbeit (A 1) Seite 7

2. Betriebliche Gewerkschaftsarbeit konkret (A 2) Seite 8

3. Vertrauensleutearbeit im Betrieb (A 3) Seite 9

4. Kerngruppenseminare (A 4) Seite 10

5. Gewerkschaftlicher Rechtsschutz im Betrieb (A 5) Seite 11

6. Von der Idee zum Druck – Printprodukte Seite 12für die betriebliche Gewerkschaftsarbeit (A 6)

B: Seminare für betriebliche/gesetzliche Interessenvertretungen

1. Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) I Seite 13- Einführung - (B 1)

2. Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) II Seite 14- Aufbau - (B 2)

3. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II Seite 15- Personelle Angelegenheiten - (B 3)

4. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) III Seite 16- Soziale Angelegenheiten - (B 4)

C: Allgemeine Hinweise Seite 17- Anmeldung- Freistellung- Kinderbetreuung- Anreise

Notizen Seite 22

Achtung: Bitte jeweils getrennte Anmeldebogen für gewerk-schaftspolitische Seminare von ver.di-Südhessen (A) und vonver.di Bildung und Beratung (ver.di b+b) durchgeführte Semina-re für betriebliche/gesetzliche Interessenvertretungen (B) benut-zen.Anmeldeformulare für ver.di Südhessen und ver.di b+b befindensich in der Mitte der Broschüre.

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Unsere südhessische Bildungsarbeit

In der Bildungsarbeit von ver.di Südhessen wird großer Wert auf dieNähe zu den betrieblichen Problemen gelegt.Deswegen achten wir darauf, dass der Kreis unserer Seminarmitar-beiter/innen aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kollegen/innenbesteht, wobei der Schwerpunkt bei der Mitarbeit von Ehrenamtli-chen liegt.

Alle haben eines gemeinsam:Sie haben ein großes Interesse an der gewerkschaftlichen Bildungs-arbeit, weil sie diese als Fundament für eine funktionierende Ge-werkschaftsarbeit betrachten und großen Spaß daran haben, in derBildungsarbeit mit euch zusammen zu arbeiten.

Ein weiteres Muss für die Mitarbeit in der südhessischen Bildungsar-beit ist die Teilnahme an den Seminarmitarbeiter/innentagungen inunserer Bildungsstätte in Gladenbach. Der Arbeitskreis der Seminar-mitarbeiter/innen in Südhessen fährt zweimal jährlich nach Gladen-bach, um dort gemeinsam das Bildungsangebot festzulegen, Kon-zepte für Seminare zu erarbeiten bzw. fortzuschreiben und zu ver-bessern und um gewerkschaftliche Themen zu diskutieren.

Alle, die Spaß an der Bildungsarbeit haben, mitdiskutieren wollen,neue Ideen haben, oder einfach auch mal nur schnuppern wollen,sind herzlich eingeladen, an einer dieser Tagungen teilzunehmen.

Im Jahr 2020 finden die beiden Seminarmitarbeiter/innentagun-gen an folgenden Terminen statt:

Jürgen Johann Karin HarderFür die Seminarmitarbeiter/innen

Arbeitstagung Seminarmitarbeitende IGladenbach, Seminar-Nr.: GL 07 200313von Fr. 13.03. - Sa. 14.03.2020 (Anreise am Vorabend möglich)

Arbeitstagung Seminarmitarbeitende IIGladenbach, Seminar-Nr.: GL 07 201127von Sa. 07.11. - So. 08.11.2020 (Anreise am Vorabend möglich)

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Für dieses Seminar bitte Anmeldebogen (A) ver.di Südhessenbenutzen!

A: Gewerkschaftspolitische Seminare

Interessenvertretung im Betrieb – Grundseminar (A 1)

Zielgruppe: interessierte Mitgliederund Vertrauensleute

Voraussetzungen: keine

Kosten: keine

Ausgehend von den Erfahrungen der Teilnehmenden werden dieProbleme in den Dienststellen und Betrieben besprochen.

Dabei wird großer Wert auf die Diskussion der gesellschaftlichen Hin-tergründe unserer betrieblichen Probleme gelegt.

Es wird besprochen, wie der Interessengegensatz zwischen Kapitalund Arbeit, zwischen abhängig Beschäftigten und Arbeitgebern unse-re Gewerkschaftsarbeit prägt.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Darstellung der Möglichkeiten, wel-che die Gewerkschaft ver.di als betriebliches und überbetrieblichesInstrument zur Durchsetzung unserer Interessen als abhängig Be-schäftigte bietet.

Termine: 10.05. – 15.05.2020 - Gladenbach,Seminar-Nr.: GL 07 200510

26.07. – 31.07.2020 - Gladenbach,Seminar-Nr.: GL 07 200726

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Betriebliche Gewerkschaftsarbeit konkret (A 2)

Zielgruppe: interessierte Mitgliederund Vertrauensleute

Voraussetzungen: vorherige Teilnahme an einem ge-werkschaftlichen Grundseminar

Kosten: keine

Ausgehend von den Erkenntnissen des Grundseminars wird an Handvon Beispielen betriebliche Gewerkschaftsarbeit konkret erlebbar.

Dabei stehen praktische Übungen (Wir organisieren gewerkschaftli-che Meinungsbildung in Betrieben und Dienststellen. Wir informie-ren die Beschäftigten. Wir gestalten Versammlungen. Wir schreibeneine Presseerklärung. Wir werben neue Mitglieder, usw.) im Mittel-punkt.

Gewerkschaftliche Handlungsmöglichkeiten werden an Hand der kon-kreten Probleme der Teilnehmenden geprobt.

Dieses Seminar ist besonders für neu gewählte Vertrauensleute undsolche, die es werden wollen, geeignet!

Für dieses Seminar bitte Anmeldebogen (A) ver.di Südhessenbenutzen!

Termin: 18.10. – 23.10.2020 - Gladenbach,Seminar-Nr.: GL 07 201018

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Vertrauensleutearbeit im Betrieb (A 3)

Zielgruppe: Vertrauensleute

Voraussetzungen: keine

Kosten: keine

Ihr seid als Vertrauensleute gewählt und wollt mit der Arbeit so richtigloslegen. Natürlich stellen sich dabei viele Fragen:

• Was sind die Aufgaben der Vertrauensleute?

• Wie organisieren Vertrauensleute ihre Arbeit im Betrieb?

• Was sind die Rechte und Pflichten der Vertrauensleute?

• Welche Unterstützung bietet ver.di für die Vertrauensleute?

• Wie ist das Verhältnis von Vertrauensleuten zu Betriebs- und Perso-nalräten?

Über diese und andere Fragen wollen wir euch informieren, Proble-me mit euch diskutieren und zu gemeinsamen Lösungsvorschlägenkommen.

Für dieses Seminar bitte Anmeldebogen (A) ver.di Südhessenbenutzen!

Termine: 28.06. – 01.07.2020 - Gladenbach,Seminar-Nr.: GL 07 200628

04.09. – 06.09.2020 - Gladenbach,Seminar-Nr.: GL 07 200904

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Kerngruppenseminare (A 4)

Zielgruppe: 6 – 9 aktive ver.di-Mitglieder aus demgleichen Betrieb, die als ver.di-Ver-trauensleute, Betriebs-, Personalräteoder Jugend- und Auszubildendenver-treter/innen arbeiten oder zukünftigarbeiten möchten

Voraussetzung: keine; die vorherige Teilnahme an ei-nem gewerkschaftlichen Grundsemi-nar ist aber von Vorteil

Kosten: keine

Die Kerngruppenseminare sind ein ergänzendes Angebot zu denGrundseminaren im ver.di-Bezirk Südhessen. Ein Kerngruppensemi-nar besteht in der Regel aus zwei Kerngruppen mit jeweils 6 – 9Teilnehmenden, die gemeinsam die betriebliche Gewerkschaftsarbeitaufbauen oder weiterentwickeln möchten.

Das Seminar dient dazu, den Ist-Zustand im Betrieb zu analysierenund Umsetzungsschritte für die betriebliche Gewerkschaftsarbeit ge-meinsam zu planen und umzusetzen.

Darüber hinaus werden die persönlichen Fähigkeiten im Bereich kom-munikativer Kompetenzen (Sprechwirksamkeit, Gesprächsführung,Kurzrede) weiterentwickelt und gestärkt.

Eine betriebliche Gruppe, die ein solches Seminar gemeinsam besu-chen möchte, sollte zuerst Kontakt zu ihrem/er Gewerkschaftssekre-tär/in aufnehmen.

Für dieses Seminar bitte Anmeldebogen (A) ver.di Südhessenbenutzen!

Die Termine werden individuell über den/die Betreuungs-sekretär/in vereinbart.

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Gewerkschaftlicher Rechtsschutz im Betrieb (A 5)

Zielgruppe: ver.di-Vertrauensleute, Mitglieder undErsatzmitglieder in Betriebs- undPersonalräten

Voraussetzung: keine

Kosten: keine

Unser Rechtsschutz ist eine zentrale gewerkschaftliche Aufgabe. Fürehrenamtliche Kollegen/innen in den Betrieben und Dienststellenstellen sich hierzu aber oft viele Fragen:

• In welchen Fällen erteilen wir Rechtsschutz?

• Was ist im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen zu tun?

• Welche Unterlagen werden für die Rechtsschutzanträge benötigt?

• Wie handeln wir gewerkschaftlich bei rechtlichen Auseinanderset-zungen?

Wir möchten dich in die Lage versetzen, Rechtsschutzfälle so vorzu-bereiten, dass unsere Rechtsschutzsekretärin sofort handeln kann.Wir hoffen, dass wir damit auch unsere Betreuungssekretäre/innenein wenig entlasten können.

Für das Seminar steht u.a. Kollegin Cornelia Flassak (Rechtsschutz-sekretärin unserer Bezirksverwaltung) zur Verfügung.

Für dieses Seminar bitte Anmeldebogen (A) ver.di Südhessenbenutzen!

Termin: 08.05. – 09.05.2020 - Gladenbach,Seminar-Nr.: GL 07 200509

Beginn: 08.05.2020, 10:00 Uhr

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Von der Idee zum Druck – Printproduktefür die betriebliche Gewerkschaftsarbeit (A 6)

Im Vordergrund des Seminars steht die Arbeit an eurem Produkt.Gebt ihr eigenes Informationsmaterial, Flyer, Plakate oder gar eineeigene Betriebszeitung heraus? Oder plant ihr, eure Informationenin ansprechender Form zu schreiben und zu gestalten?

Im Seminar wollen wir in wenigen Schritten zu einem Ergebnis kom-men, das bei euren Kolleginnen und Kollegen ankommt. Dabei spieltklares Texten eine ebenso wichtige Rolle wie ein ansprechendesLayout.

Ziel: Mit einfachen Mitteln zum inhaltlich und optischansprechenden Produkt

• Hingucker: Wie setze ich grafische Elemente ein?

• Texte: Welche Formen kann ich verwenden?Wie wirken sie auf meine Leserinnen und Leser?

• Überschrift, Unterüberschrift, Intro und Textentwicklung

Es sind keine speziellen PC-Kenntnisse oder Schreiberfahrungenerforderlich.

MethodenKurze Referate, Gespräch, Arbeiten an eigenen Ideen und Texten,Ideen finden mit Kreativitätstechniken, Erfahrungsaustausch, gerneGruppenarbeit. Unterlagen zum Nachlesen.

MaterialBitte eigene Texte, Vorlagen, Fotos mitbringen.Bitte Laptop mitbringen!

Termin: 5. und 6. Oktober 2020,jeweils 9:00 bis 16:00 Uhr

Ort: DGB-Haus Darmstadt, Rheinstraße 50,Hans-Böckler-Saal im Erdgeschoss

Für dieses Seminar bitte Anmeldebogen (A) ver.di Südhessenbenutzen!

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Anmeldeformular ver.di-b+boberes Drittel

in Datei:Seminaranmeldung_B+B_FFM

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Anmeldeformular ver.di-b+boberes Drittel

in Datei:Seminaranmeldung_B+B_FFM

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Seminaranmeldung „A“für alle Seminare

A 1 bis A 5verwenden !

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Seminaranmeldung (linke Seite)

Bz Südhessen

in Datei: Seminaranmeldung Darmstadt

- Heftmitte -

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Seminaranmeldung (rechte Seite)

Bz Südhessen

in Datei: Seminaranmeldung Darmstadt

- Heftmitte -

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Anmeldeformular ver.di-b+buntere zwei Drittel

in Datei:Seminaranmeldung_B+B_FFM

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Anmeldeformular ver.di-b+buntere zwei Drittel

in Datei:Seminaranmeldung_B+B_FFM

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B: Seminare für betriebliche/gesetzliche Interessenvertretungen

Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) I –Einführung (B 1)

Zielgruppe: Mitglieder von Personalräten und Ju-gend- und Auszubildendenvertretun-gen nach HPVG

Voraussetzung: keine; die vorherige Teilnahme an ei-nem gewerkschaftlichen Grundlagen-seminar ist aber von Vorteil

Kosten: Die Seminargebühr beträgt 680,– ¤Hinzu kommen die Kosten der Ta-gungsstätte.

Für das Seminar erfolgt die Freistel-lung gemäß § 40.2 HPVG nach entspre-chendem Beschluss des Gremiums.Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

In diesem Seminar werden unverzichtbare Grundkenntnisse des HPVGvermittelt.

Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, welche Instrumente das HPVGfür die konsequente Interessenvertretung bietet. Ausgangspunkt sinddie konkreten Probleme in den Dienststellen der Teilnehmenden.

Rechte und Pflichten der Personalvertretungen werden in ihren Mög-lichkeiten und Grenzen dargestellt. Auch die Zusammenarbeit mitden Gewerkschaften wird thematisiert.

Termine: 30.08. – 02.09.2020 - Gladenbach,Seminar-Nr.: 1608-200630 GL

04.10. – 07.10.2020 - Gladenbach,Seminar-Nr.: 1608-201004 GL

22.11. – 25.11.2020 - Gladenbach,Seminar-Nr.: 1608-201122 GL

Achtung:Anmeldebogen ver.di Bildung und Beratung benutzen!

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Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) II –Aufbau (B 2)

Zielgruppe: Mitglieder von Personalräten und Ju-gend- und Auszubildendenvertretun-gen nach dem HPVG

Voraussetzungen: vorherige Teilnahme an einem Semi-nar HPVG I – Einführung

Kosten: Die Seminargebühr beträgt 680,– ¤Hinzu kommen die Kosten der Ta-gungsstätte.

Für das Seminar erfolgt die Freistel-lung gemäß § 40.2 HPVG nach entspre-chendem Beschluss des Gremiums.Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

Aufbauend auf das Seminar HPVG I – Einführung wird an Hand vonpraktischen Beispielen die Interessenvertretung nach dem HPVG dar-gestellt.

Die unterschiedlichen Rollen und Aufgaben der in Dienststellen Han-delnden (Personalrat, Beschäftigte, Gewerkschaft, Dienststellenleitung)werden in Übungen analysiert.

Zudem werden die Kenntnisse über das HPVG vertieft. Ausgangs-punkt sind die konkreten Probleme in den Dienststellen der Teilneh-menden.

Achtung:Anmeldebogen ver.di Bildung und Beratung benutzen!

Termin: 13.12. – 16.12.2020 - Gladenbach,Seminar-Nr.: 1608-201213 GL

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Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) IIPersonelle Angelegenheiten (B 3)

Mensch geht vor!

Zielgruppe: Mitglieder von Betriebsräten und Ju-gend- und Auszubildendenvertretun-gen nach dem BetrVG

Voraussetzung: Besuch des Seminars Betriebsverfas-sungsgesetz I (B 1)

Kosten: Die Seminargebühr beträgt 1.050,– ¤Hinzu kommen die Kosten der Ta-gungsstätte.

Für das Seminar erfolgt die Freistel-lung gemäß §§ 37 Abs. 6 und 40 Abs.1 BetrVG nach entsprechendem Be-schluss des Gremiums.Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

Die interne Kenntnis des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bil-det die Grundlage für erfolgreiches betriebsrätliches Handeln und istVoraussetzung für die ordnungsgemäße Interessenvertretung aller BR-Mitglieder.

Das Seminar bietet Betriebsräten/innen Basiswissen für ihre Arbeit.Sie/du erhalten/erhältst einen praxisorientierten Überblick der Hand-lungsmöglichkeiten bei Einstellungen, Versetzungen, Ein-und Umgruppierungen sowie Kündigungen.

Themen sind:

• personelle Angelegenheiten im Gesamtzusammenhang• allgemeine personelle Angelegenheiten• personelle Einzelmaßnahmen• Verfahren und Fristen• Einstellung• Versetzung• Eingruppierung• Kündigung

Achtung:Anmeldebogen ver.di Bildung und Beratung benutzen!

Termin: 24.02. – 28.02.2020 - Gladenbach,Seminar-Nr.: 1608-2002241 GL

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Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) IIISoziale Angelegenheiten (B 4)

Agieren statt Reagieren!

Zielgruppe: Mitglieder von Betriebsräten und Ju-gend- und Auszubildendenvertretun-gen nach dem BetrVG

Voraussetzungen: Besuch des Seminars Betriebsverfas-sungsgesetz I

Kosten: Die Seminargebühr beträgt 1.050,- ¤Hinzu kommen die Kosten der Ta-gungsstätte.

Für das Seminar erfolgt die Freistel-lung gemäß §§ 37 Abs. 6 und 40 Abs.1 BetrVG nach entsprechendem Be-schluss des Gremiums.Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

Die intensive Kenntnis des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bil-det die Grundlage für erfolgreiches betriebsrätliches Handeln unddie Voraussetzung für die ordnungsgemäße Interessenvertretungs-arbeit aller BR-Mitglieder.

Das Seminar bietet Betriebsräten Basiswissen für ihre Arbeit. Sie/duerhalten/erhältst eine praxisorientierte Einführung in die betriebli-che Mitbestimmung und das Mitbestimmungsverfahren nachdem BetrVG.

Themen sind:

• Stellung der Mitbestimmung im Rahmen der Beteiligungsrechte• Tarifvorbehalt und Tarifvorrang• Initiativrecht im Rahmen des § 87 Abs. 1• Verhandlungen mit dem Arbeitgeber• Beschwerderecht nach § 85• Abschluss von Betriebsvereinbarungen nach § 77• Aufgaben und Verfahren der Einigungsstelle

Achtung:Anmeldebogen ver.di Bildung und Beratung benutzen!

Termin: 12.10. – 16.10.2020 - Gladenbach,Termin: Seminar-Nr.: 1608-2010121 GL

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aktiv in

Südhessen

Allgemeine Hinweise

Anmeldung:

Um eine optimale Lernsituation zu schaffen, ist die Teilnehmer/innen-zahl begrenzt. Wir bitten dich, falls du ein gewerkschaftspoliti-sches Seminar besuchen willst, für die schriftliche Anmeldung dasin der Broschüre befindliche Anmeldungsformular an den ver.di-Be-zirk Südhessen zu benutzen.

Ca. 6 Wochen vor Seminarbeginn senden wir eine Anmeldebestäti-gung/Einladung und den Themenplan zu.Die Berücksichtigung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs derschriftlichen Anmeldungen bei uns.

Rückfragen und weitere Informationen: Bei Kollegin Silke Rettig,Tel. 06151/3908-11, Fax 06151/3908-88,E-Mail: [email protected], melden!

Die Seminare für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretun-gen (BR, PR, JAV, MAV, SchwbV) werden im Auftrag des ver.diBezirks Südhessen von ver.di Bildung und Beratung (ver.di b+b) durch-geführt. Die Anmeldung erfolgt mit der Angabe des gewünschtenSeminars direkt bei ver.di b+b Hessen. Nach Anmeldung erfolgt dieAnmeldebestätigung.

Ca. 2-3 Wochen vor dem Seminar erhaltet ihr die Einladung mit derRechnung für den Arbeitgeber.

Rückfragen für diese Seminare bitte an ver.di Bildung und Bera-tung. BR-Seminare: Kollege Michael Kuhn, Tel. 069/25 78 24 11,E-Mail: [email protected]. PR-Seminare: Kollegin Ruth Kaemmerer, Tel. 069/25 78 24 12,E-Mail: [email protected].

Hinweise zurFreistellung und Kostenübernahme:

Gewerkschaftspolitische SeminareDie gewerkschaftspolitischen Wochenseminare sind nach dem Hes-sischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) anerkannt.Sind die Kerngruppenseminare 5-tägig, dann sind auch sie als Bil-dungsurlaub anerkannt.

Ein Antrag zur Vorlage für den Arbeitgeber über die Freistellung nachdem Hess. Bildungsurlaubsgesetz sowie nach den Freistellungsbe-dingungen des § 16 der Hessischen Urlaubsverordnung und des § 106(4) i.V. mit § 215 des HBG werden mit der Anmeldebestätigung unddem Arbeitsplan mitgeschickt.Die endgültige Einladung erfolgt durch die Bildungsstätte Gladenbach.

Bildung + Beratung gGmbH

LQW-zertifizierte Qualität

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Freistellungsmöglichkeiten:

• nach § 2 Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG)

• nach § 16 Hessische Urlaubsverordnung (HUrlVO) / HBG

• nach § 6 der Sonderurlaubsverordnung (SUrlVO) für aktive Bundes-beamte der Deutschen Telekom AG

• nach den Tarifregelungen des Telekom-Konzerns

• nach entsprechenden Regelungen für Töchter und Beteiligungsge-sellschaften der DT AG.

Weitere Freistellungsmöglichkeiten§ 7 Satz 1 Nr. 3 der Sonderurlaubsverordnung für Beamte (SUrIV).Nach dieser Regelung haben Beamte sowie Angestellte und Arbei-ter/innen im Bereich des öffentlichen Dienstes und der Post- undTelekom-Unternehmen, die einen entsprechenden Verweis in ihrentarifvertraglichen Regelungen haben, Anspruch auf Freistellung beiBildungsveranstaltungen, die von der Bundeszentrale für politischeBildung entsprechend dem § 7 der SUrIV als geeignet anerkannt wor-den sind. Die Dienststelle entscheidet über die Freistellung.

Einschlägige tarifvertragliche RegelungenArbeiter/innen und Angestellte im Bereich des öffentlichen Dienstesund der Post- und Telekom-Unternehmen erhalten unabhängig vonder Sonderurlaubsverordnung immer dann Arbeitsbefreiung, wenndies in Tarifverträgen geregelt ist.

Freistellungsgrundlage für ErwerbsloseDie Freistellungsmöglichkeiten für Erwerbslose richten sich nach derErreichbarkeitsanordnung (EAO) der Bundesagentur für Arbeit (BA).Die Freistellungsmöglichkeiten sind keine zwingenden Vorschriften,daher ist eine einvernehmliche Klärung mit dem Arbeitsvermittler her-zustellen.

KostenAlle Seminare sind für ver.di-Mitglieder kostenfrei (Ausnahmen sindextra aufgeführt). Fahrtkosten werden nach den Tarifen der Deut-schen Bahn AG (2. Klasse) erstattet.

Arbeitgeberfinanzierte Seminare für betrieblicheInteressenvertretungen

• nach § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)• nach § 46 Abs. 6 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)• nach § 40 Abs. 2 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) bzw.• den Regelungen für kirchliche Mitarbeitervertretungen nach entspr.• Beschluss des Gremiums.

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Freistellung für Betriebs- und PersonalratsmitgliederBetriebs- und Personalräte haben zwei grundsätzlich unterschiedli-che Ansprüche auf bezahlte Freistellung zur Teilnahme an Schulungs-und Bildungsveranstaltungen.Nach § 37 (6) BetrVG / § 46 (6), BPersVG, bzw. der vgl. Normen desHPVG besteht ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf Schulungs- undBildungsveranstaltungen, die erforderliche Kenntnisse vermitteln. Hierträgt der Arbeitgeber alle Kosten: die Seminarkosten sowie die Kos-ten für Unterbringung und Verpflegung, die Reisekosten sowie dieFortzahlung des Arbeitsentgelts. Grundsätzlich hat dieser Anspruchzur sach- und fachgerechten Erfüllung der Aufgaben der gesetzlichenInteressenvertretung Vorrang und muss konsequent umgesetzt wer-den.

Freistellung nach§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG: EntscheidungDer Betriebs- oder Personalrat entscheidet, ob die Teilnahme einesBR-/PR-Mitglieds oder mehrerer BR-/PR-Mitglieder an einem dieserSeminare für die Arbeit des Gremiums erforderlich ist. Seminare, dieGrundkenntnisse auf den Gebieten der Betriebsverfassung, der Per-sonalvertretung, des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts sowie der Ar-beitssicherheit vermitteln, sind grundsätzlich erforderlich. Ebenso sindSeminare, die vertiefende Kenntnisse oder Spezialwissen vermitteln,erforderlich, wenn diese einen konkreten Bezug zu den Aufgabender Interessenvertretungen haben.Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt für Be-triebsräte die Erforderlichkeit dann vor, wenn die Erkenntnisse unterBerücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb notwendigsind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zu-kunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann.Für die Frage der Erforderlichkeit kommt es ggf. auch darauf an, wel-che Aufgaben ein Mitglied innerhalb des Gremiums wahrzunehmenhat. Es kann sich dabei sowohl um Grundkenntnisse als auch umsogenannte Spezialkenntnisse handeln, wie z.B. wirtschaftliche, tarif-liche oder technische Kenntnisse.

VerfahrenEs ist notwendig, einen rechtswirksamen Beschluss über die erfor-derlichen Schulungsmaßnahmen zu fassen. Dieses muss in einer Sit-zung des Gremiums innerhalb eines eigenen Tagesordnungspunktesgeschehen. Der Betriebs- oder Personalrat entscheidet dabei, wel-ches bzw. wie viele Mitglieder des Gremiums an welchen Maßnah-men teilnehmen. Der Beschluss ist dem Arbeitgeber bzw. der Dienst-stelle mitzuteilen. Hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsmaß-nahmen muss der Betriebs- oder Personalrat betriebliche Notwen-digkeiten berücksichtigen. Es empfiehlt sich daher, eine frühzeitigePlanung von Schulungsmaßnahmen, damit innerbetriebliche Planun-gen dem Besuch nicht entgegen stehen. Neben dem Entsendebe-schluss des Personalrats bedarf es für das Personalratsmitglied nocheiner Freistellung durch die Dienststelle.

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Ersatzmitglieder des Betriebs- oder PersonalratsErsatzmitglieder, die häufig oder regelmäßig verhinderte Betriebs- oderPersonalratsmitglieder vertreten, haben grundsätzlich einen Anspruch aufSchulungsmaßnahmen nach § 37 (6) BetrVG bzw. § 46 (6) BPersVG.Das dargestellte Verfahren ist das gleiche.

SchwerbehindertenvertretungenGrundlage für die Freistellung von Mitgliedern der Schwerbehinder-tenvertretung sind die Bestimmungen des § 96 Abs. 4 und 8 desSGB IX. Danach sind Mitglieder der SchwbV ohne Minderung desArbeitsentgeltes für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveran-staltungen freizustellen, soweit diese für die Arbeit erforderliche Kennt-nisse vermitteln. Dies gilt auch für die mit der höchsten Stimmzahlgewählten Stellvertreter/innen. Vor Seminarbeginn ist dem Arbeitge-ber rechtzeitig mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage welches Mit-glied der Schwerbehindertenvertretung an welchem Seminar (wann,wo, Themen und Kosten) teilnehmen will.

Mitarbeiter/innenvertretungenMitglieder der Mitarbeitervertretung in kirchlichen Einrichtungen ha-ben nach § 19 i.V.m. § 30 Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) bzw.nach vergleichbaren Regelungen, wie beispielsweise der Mitarbeiter-vertretung (MAVO) Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Teilnahmean Schulungsveranstaltungen, die für die Arbeit der MAV erforderlichsind. Voraussetzung für die Teilnahme eines MAV-Mitgliedes ist einEntsendungsbeschluss der Mitarbeiter/innenvertretung, aus dem dieErforderlichkeit der im Seminar vermittelten Kenntnisse hervorgeht.Die Freistellungsansprüche von MAV-Mitgliedern pro Amtszeit unter-liegen je nach Freistellungsgrundlage unterschiedlichen zeitlichen Be-grenzungen.

KostenDie Kosten sind den Seminarbeschreibungen in dieser Broschüre zuentnehmen.

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Hinweise zur Bildungsstätte

Unsere Seminare werden überwiegend im ver.di BildungszentrumGladenbach durchgeführt.

ver.di-BildungsstätteSchlossallee 3335075 Gladenbach

Tel. 0 64 62 / 91 80-0Fax 0 64 62 / 91 80-80E-Mail: [email protected]: www.verdi-gladenbach.de

Unser Bildungszentrum liegt zwischen den Universitätsstädten Mar-burg und Gießen. 8 Seminarräume und 15 Gruppenarbeitsräume,mit Visualisierungs- und Kommunikationstechnik bestens ausgestat-tet, bieten optimale Voraussetzungen für die Durchführung von Se-minaren, Tagungen und Konferenzen.Für die Freizeitgestaltung stehen große Saunen zur Verfügung undauch eine großzügige, helle Halle mit Tischtennis, Badmintonfeld,Billard und Kicker. Eine Minigolfanlage, ein Volleyball- und Basketball-platz, eine Boulebahn und Liegewiesen gehören ebenfalls zum Haus.In unmittelbarer Nähe gibt es wunderschöne Wanderwege. Eine Ke-gelbahn, ein Internettreff und eine gemütliche Kneipe runden dasFreizeitangebot ab.Für das leibliche Wohl wird in unseren hellen und großzügigen Räu-men bestens gesorgt. Auf Wunsch wird alternative Kost angeboten.In 106 modern eingerichteten Zimmern, die alle mit Dusche und WCausgerüstet sind, bieten wir unseren Gästen einen angenehmen Auf-enthalt. Alle Zimmer sind mit Fernseher, kostenlosem WLAN undTelefon (kostenlos in alle Netze) ausgestattet.

Kinderbetreuung:Nach vorheriger Anmeldung bei der Bildungsstätte kann eine Betreu-ung für Kinder ab 3 Jahren im Hause (tagsüber) kostenlos für dichorganisiert werden.

Anreisehinweis

Anreise mit der Bahn:

Bahnfahrer/-innen: Bahnstation ist Marburg/Lahn. Bei rechtzeitigerBenachrichtigung werden die Teilnehmenden von Marburg nach Gla-denbach (ca. 20 km) mit Taxen abgeholt. Das Gleiche gilt für dieRückreise.

Anreise mit dem PKW:

Autofahrer/-innen: Über die Autobahn Dortmund – Frankfurt „Sauer-landlinie“ (A45) Abfahrt Dillenburg oder Herborn Richtung Gladen-bach. Von der Autobahn Frankfurt – Kassel (A5) am Gambacher Kreuzauf die A 45 Richtung Dortmund, am Gießener Südkreuz RichtungGießen, weiter über den Gießener Ring (B3) bis Ausfahrt Gladen-bach.

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Notizen

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