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d n wick un ( nk ch ö k nz wh n ( 3 3 ; 84-348 ? s dnun spunk : inz h nd s n wick un in ch hi : un n hm ds pp i n ums is ch— d f zum n d - m ind ch uf Zu ssun in Zi i bw ichun vm n i ns b ds nd s n wick un sp ns d n- ü mb swi ds inh i ich n R i- n p ns di R in Rh in- ck m 6 R um dnun s s z - R - i m 4 nd sp nun s s z - p - di Zu ssun vn inz h nd s— p jk n im ich üdxich d ism cks ß" ch un sf : usschuss chnik und Umw 3 9 öff n ich n n n un n: U 8 öff n ich sch d w \un z usschuss chnik und Umw s imm in un n hm ds pp z n ums i s) ch- id f zu inz h nd s n wick un in ch n sp ch nd d zu ü inf m in ü b i" un : J n m v n: |] P ss mi i un :] usfüh ich nf m inn uf d n n ‘s i (P än in undwiss n c) |] nf m in n nw hn nw hn inn n bzw ff n n |] nf - ns un |] ü b ii un du ch: ]] in ündun : sch uss ds sch f s s: in nzi un : i

LL - · PDF fileDer Ausschuss für Technik und Umwelt stimmt einer Stellungnahme des Doppelzentrums ... (V2K) von ca. 1. 600 m2 besitzt, um einen Lebensmitteldiscounter mit

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Page 1: LL -  · PDF fileDer Ausschuss für Technik und Umwelt stimmt einer Stellungnahme des Doppelzentrums ... (V2K) von ca. 1. 600 m2 besitzt, um einen Lebensmitteldiscounter mit

LL STADT WIESLOCH Vorlage Nr. 1151/2017

FB 5 / FG 5,1 /Stadtentwicklung .„

511 (Frank Schröter Aktenzewhen, (5132703

Tel; 84-348

? Tagesordnungspunkt:

Einzelhandelsentwicklung in Nußloch hier: Stellungnahme des Doppelientrums Wiesloch—Walldorf zum Antrag der Ge- meinde Nußloch auf Zulassung einer Zieiabweichung vom Integrationsgebot des Landesentwicklungsplans 2002 Baden-Württemberg sowie des Einheitlichen Regi- onalplans für die Region Rhein-Neckar gem. 5 6 Raumordnungsgesetz - ROG -

il V, m. 5 24 Landesplanungsgesetz - LpIG - für die Zulassung von Einzelhandels— projekten im Bereich „Südxich der Bismarckstraße", Nußloch

Beratungsfolge:

Ausschuss für Technik und Umwelt 13.09.2017 öffentlich

Vorangegangene Beratungen: TU 0802.2017 öffentich

Vorschlag der Verwal\ungz

Der Ausschuss für Technik und Umwelt stimmt einer Stellungnahme des Doppelzentrums Wies)och-Walidorf zur Einzelhandelsentwicklung in Nußloch entsprechend der Vorlage zu.

Bürgerinformation/Bürgerbetei"gung:

El Ja In Form von: |] Pressemitteilung I:] Ausführliche Informationen auf der Interne‘seite (PIäne/Hintergrundwissen etc) |] Information an Anwohner/Anwohnerinnen bzw. Betroffenen |] Info-Veranstaltung |] Bürgerbeteiligung durch:

]] Nein Begründung:

Beschluss des Ortschaftsrats:

Finanzierung:

Seite 1

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Begründung:

Die Städte Walldorf und Wiesloch wurden mit Schreiben vom 14.08.2017 durch das Regie- rungspräsidium Karlsruhe darüber informiert, dass die Gemeinde Nußloch für die Zulassung von Einzelhandelsgroßprojekten im Bereich „Südlich der Bismarckstraße" einen Antrag auf Zielabweichung gestellt hat. In dem Schreiben wird darum gebeten, zum Antrag Stellung zu nehmen.

Die Planung sieht vor, den vorhandenen Einzelhandelsstandort im Bereich Walldorfer Stra- ße/Bismarckstraße zu erweitern. Dabei soll der an dem Standort bestehende REWE— Markt, der eine Verkaufsfläche (V2K) von ca. 1. 600 m2 besitzt, um einen Lebensmitteldiscounter mit einer VK von ca. 1 .400 m2 und um einen Drogeriemarkt mit einer VK von rund 700 m2 er- gänzt werden. Begründet wird dies Im Wesentlichen mit der Sicherung der örtlichen Nahver- sorgung.

Über die Planung wurde bereits in der TU-Sitzung am 08.02.2017 informiert und das Dop- pelzentrum Wiesloch-Walldorf hat mit Schreiben vom 15.02.2017 hierzu Stellung genom- men.

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage zur Vorlage beigefügte Stellungnahme des Dop- pelzentrums Wiesloch-Walldorf abzugeben.

Anlagen:

- Stellungnahme des Doppelzentrums Wiesloch-Walldorf vom 28.09.2017 (Entwurf) - Schreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 14.08.2017 - Stellungnahme des Doppelzentrums Wiesloch-Walldorf vom 15.02.2017

„;

Sachbearbeitende Fachgruppe 5.1: Handzeichen: /;/x/„„ Datum: 22.08.2017

Mitzeichnung durch FBL 5: Handzeich®\ Datum: ZZ ®&ßp

Zustimmung Gleichstellungsstelle: Handzeichen: [

Datum: 3037 (} Zustimmung BM: Handzeichen:

\ _

Datum: 22 M” /{7„

Zustimmung OB: Handzeichen: M Datum: 28_‚98/ 7/Z

Seite 2

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Doppelzentrum Wiesloch—Walldorf

\ "% Duppellentrum W\GSIOCHVW3|HOÜ, Postfach 1465, 69185 Walldor' “"A Regierungspräsidium Karlsruhe ‘Ä‘„’„"’£fi. ?"

Referat 21 — Raumordnung. Baurecht,

Denkmalschutz z. Hd. Frau Friede

76247 Karlsruhe al\dorf‚ 28.09.2017

IhrAnsprechparmer Fachbeleich Duvchwahl‘ [(E bei Antwon angeben)

Antrag der Gemeinde Nußloch auf Zulassung einer Zielab ' ‚'

_ ntegratlonsgebot des

Landesentwlcklungsplans 2002 Baden—Württember- egionalplans für die Region Rhein—Neckar gem. 5 6 Raumordnun- nungsgesetz — LplG — für die Zulassung von Ein

'

Bismarckstraße“ in Nußloch

Sehr geehrte Frau Friede,

sehr geehrte Damen und H'

vielen Dank für die Gelegenh '

'_ ehenden Antrag der Gemeinde Nußloch

Stellung nehmen zu können.

rößen im Rahmen der angestrebten Erweiterung des

Diskussionsstand vom Dezember 2016 nicht verän—

tellungnahme des Doppelzentrums Wiesloch—Walldorf vom

führlich dargestell

Eine Kopie des Schreibens geht auch der Gemeinde Nußloch zu

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Staab Dirk Elkemann

Bürgermeisterin Oberbürgermeister Stadt Walldorf Stadt Wiesloch

sum www. Markwaße 13, 69168 w—wn Yelelon: oezzzmq Teich; nszzmuaz |.mw/wwwmmlme. «Mall mln@mesöoemde sna- w;na„n‚ NuNDd\H Stuße 45, 69 \90 Wanda:r Teklnn. oezzms 0 meine 06227/35 mas: hmm/„w wakldor! de. «Mill; sladl@walldurl de

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Baden-Württemberg REG|ERUNGSPRASIDIUM KARLSRUHE

ABTEILUNG 2 - WIRTSCHAFT. RAUMORDNUNG BAU-, DENKMAL» UND GESUNDHEITSWESEN

Regierungsprilsldlum Karlsruhe » 75247 Kar\sruhe

Karlsruhe 14 08.2017

Vorab per E-Mail Name Susanne Friede

Adressaten It Verteiler Durchth 07219267513

Aklenuichen 21.2424.2/75

(Blue bei Antwort angeben)

& Antrag der Gemeinde Nußloch auf Zulassung einer Zielabweichung vom Integrati-

onsgehot des Landesentwicklungsplans 2002 Baden-Wütttemberg sowie des Einheit—

lichen Regionalplans für die Region Rhein—Neckar gem. 56 Raumordnungsgesetz -

ROG - i. V, rn. 5 24 Landesplanungsgesetz - LpIG — für die Zulassung von Einzelhan—

delsprojekten im Bereich „südlich der Bismarckstraße", Nußloch

Anlagen: - Antragsbegründung - Auswirkungsanalyse der GMA vom 10.05.2017 "Sicherung der Nahversorgung in

der Gemeinde Nußloch 2020"

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinde Nußloch möchte in Nachbarschaft eines bestehenden Lebensmittel-

markles Planungsrecht für einen Verbundstandort mit zwei weiieren Einzelhandelsbe—

trieben in südlicher Ortsrandlage schaffen. Neu angesiedelt werden sollen ein Le—

bensmittelmarkt (Discount-Markt) mit einer Verkaufsfläche von 1.400 m2 sowie ein

Drogeriemarkt mit 700 m2 Verkaufsfläche,

Die Planung am vorgesehenen Standort verstößt gegen das „lntegrationsgebot", das

sowohl im Plansatz 3.3].2 Landesentwicklungsplan 2002 BW, wie auch im Plansatz

1.7.2.5 (Z) i.V.m‚ Plansatz 17.31 des Einheiflichen Regionalplans für die Region

Rhein—Neckar festgelegt is‘. Das Integrationsgebot verlangt, dass großflächige Ein—

chnslgcbbude Markgrnfcnslmße46 76l33 Karlsruhe 'lclcl‘nn 072I 9260 Fax 07Zl ‘)3340120

ab(=ilungl@rpk bwi d: www rp‚hudcn»wuerllemhcrgde wwwscrvicahw de

ÖPNV HnllvsleHc Murklplau ' Parkmnglvchkcrl Scll\ussplalz Tlel'garagc

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zelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Waren, zu denen auch die mit den Vorha-

ben vorgesehenen nahversorgungsrelevanten Sortimente zu zählen sind, in städte—

baulich integrierter Lage anzusiedeln sind. In einer solchen integrierten Lage befindet

sich der Vorhabensstandon nicht

Auf den kleinflächigen Drogeriemarkt ist das Integrationsgebot über die regionalpla—

nerische Agglomerationsregelung (Plansatz 1.7.4.1 Einheitlicher Regionalplan Rhein—

Neckar) anzuwenden.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist als höhere Raumordnungsbehörde gem.

& 24 Landesplanungsgesetz für die Entscheidung über die beantragte Zielabwei—

chung zuständig.

Wir bitten Sie, zum vorfiegenden Antrag bis zum 22. September 2017 Stellung zu

nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez Susanne Friede

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Verteiler:

1. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, Referate 53 und 54, Postfach 10 01 41, 70001 Stuttgart (Anlagen 2—fach)

2. Verband Region Rhein—Neckar, Postfach 10 26 36, 68026 Mannheim

3. Nachbarschaflsverband Heidelberg—Mannheim, Dienstgebäude Collini-Center L Hdl Frau Hildegard Enser , Collinistraße 1, 68161 Mannheim

4, S‘adtverwaltung Leimen, Ralhausslraße 8, 69181 Leimen

5, Bürgermeisteramt Sandhausen, Bahnhofstraße 10, 69207 Sandhausen

6. Stadtverwaltung Walldorf, Nußlocher Straße 45, 69190 Walldorf

7. Stadtverwaltung Wiesloch, Marktstraße 13, 69168 Wiesloch

B, Handelsverband Nordbaden e.V., Büro Mannheim 0 6,7, 68161 Mannheim

9, Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, L 1,2 , 68161 Mannheim

|, Nachricht von Ziffer |

- Bürgermeisteramt Nußloch, Sinsheimer Straße 19, 69222 Nußloch

(oh ne Anlage)

- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Baurechtsamt, Postfach 10 46 80,

69036 Heideiberg

(mit Anlage)

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anpelzentrum Wieslnch—Walldori

Doppo(unlrvm Mes|„h Wolldad‚ Pmm. ms, 59 1 as Walldod .A

Regierungsprüsidium Karlsruhe Refera‘ 21 - Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz z‚Hd. Frau Friede www-www, 15.0217 76247 Karlsruhe

„„ Ampmnhpamm; nam-„@; hmmm; Ahenxcid‘w: (um in: Amann hagebau)

Elnzelhundelsenl'wlcklung in Nußloch

Sehr geehrte Frau Friede, sehr geehrie Damen und Herren,

vielen Dank für das Gespräch vom 21. Dezember 2016 mit Ihnen, Frau Friede, und Herrn Hopfauf vom Regionalverband Rhein-Neckar zur Einzelhandelsentwicklung in Nußloch und die Möglichkei', Ihre Sicht auf das Anliegen darges'ellt zu bekommen. Wir haften dabei auch vereinbart, zur geplanten Entwicklung Sfellung zu nehmen und Ihnen ein paar Aspekte aus Sich? der benachbarfen Städte hierzu aufzuzeigen

Dies wollen die SOüd'e Walldorf und Wiesloch als londaplanerisches Doppelzenfrum gemeinsam tun. Im Grundsafz will sich das Doppelzem‘rum mi! den Sfödfen Walldorf und Wiesloch nicht gegen eine geregelte und geordneie Weiierentwicklung des Ein- zelhandels und der Sicherung der Nahversorgung in Nußloch siellen, Das Doppel- zentrum Wiesloch-Walldorf erkennt die Nofwendigkei' der Sicherstellung der Nahver- sorgung in Nußloch für die dorfige Wohnbevölkerung an.

Es ist dabei nicht Aufgabe der S*ädie Walldorf und Wiesloch, sich zu alien raumordne- rischen Frugensiellungen zu äußern oder zu Verfahrensfragen Stellung zu nehmen, Vielmehr gehört die Klärung der Frage, welche Verfahren notwendig sind und ob im konkrefen Einzelfall ein Zielabweichungsverfahren noiwendig ist, zum Zuständigkein‘s- bereich des Regierungspräsidiums Karlsruha

'

Auf der Nahversorgung und der Bereiisiellung eines entsprechenden Einzelhandels- angebofes liegt auch in unseren beiden Kommunen des Doppelzenirums ein hohes Augenmerk. Auch die Städte Walldorf und Wiesloch haben in den |eizfen Jahren ver- sucht, die Nahversorgung der Bevölkerung entsprechend aufzustellen und auch nach den regionalplanerischen Kriterien als Miflelzentrum zu en1wickeln‚ Dabei lag der Fokus darauf, Nahversorgung gut zu integrieren, sie nahe an die Wohnbevölkerung

sm wann, man». va, mm wa». m.b„ 06717/81-L Miu. aan/uam mj/„„.MA., ..Mui. „%.-m A: sad. mw, N„u«m sm. os, emo WM, nut-r oem/154), und»: umm5 vw7. hlp:llwm.uldocqu, «Ma-I: WW „1.

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zu bringen. Dies 'rägt dazu bei, moforisierfe Verkehrsbeziehungen beim Einkauf für den täglichen Bedarf zu reduzieren und eine guie Nuhverscrgung zu gewährleisfen,

Dabei ist es nich? Ziel und Aufgabe der Siüdie Walldorf und Wiesloch, der Gemeinde Nußloch hinsichflich ihrer plcmerischen Ziele auf ihrer Gemarkung Hinweise zu geben oder Vorgaben zu machen Es ist aber notwendig, die Auswirkungen auf die eigenen Stadtgebieie und den ieweiligen Einzelhandel zu beleuchi‘en.

Im Rahmen der von Nußloch aufgeworfenen Fragestellung der Stellungnahme wur- den auch die gemeinderäflichen Gremien einbezogen Dabei wurden auch aus deren Reihen Bedenken hinsichflich der geplanten Entwicklung in Nußloch formuliert Diese Bedenken sollen daher aufgezeigt werden, damit im Rahmen der geplan*en En+wick- lung diese Belange in einer Gesamiobwögung Berücksichfigung finden können.

Asgekie aus Walldorfer Sicht

In Walldorf konnten die Einzelhandelssiundorie gezielt als integrierte Siondofle entwi- ckelt werden. Dabei wurde in den letzten Jahren ein erheblicher Aufwand betrieben, diese $Iundor'e in das Siedtgebiei und an den Wohnsiundor'en auch räumlich zu in—

tegrieren. Dabei orientieren sich die Angebote Shark cm der Nachfrage in Walldorf selbst. Insbesondere wurde darauf geachtet, dass keine Agglomerofionssifuufionen entstehen, sondern die Zenfralitöt der lnnensiadi erhul’len und unfersiützi wird. Der zentralen Funktion und Bedeu'ung der Innenstad' Walldorfs so" dem” Rechnung ge—

hagen und das Zentrum langfristig gestärld werden.

Das Gutachten, welches uns die Gemeinde Nußloch zur Verfügung gestellt hai, siehi keine Beeinirächfigung der Sfudf Walldorf ienseiis der markfüblichen Effekte vor. Die- se Einschätzung wird aus Sicht der Stand! Walldorf nicht vollumfänglich geteilt. Das Gutachten sprich} selbst von „AggIomerafionseffekien”, was die geplante Siiua?ion beleuchiei und auch einen nicht unkrifischen Aspeh benennt dass durch die Kopp- lung von Vollsorfimenfer, Discounter und einem ergänzenden Drogeriemarkt eine Agglomerafion mit unierschiedlichen Sortimenten entsteht Eine solche Agglomerafion mit einem gut angebundenen oberirdischen Stellplatzclngeboi kann sicherlich eine Ausstrahlung auch über Nußloch hinaus entwickeln, Du der Standori ohne die Nut- zung einer innerörilichen Straße über die Kreisstraße von Walldorf aus oder über die Anbindung an die B3 erreichf werden kann, entsieh' ein aflrukfives Angebot auch für die Wulldorfer Bevölkerung, insbesondere für die einwohnershurken Quartiere des Walldorfer Ostens, Der geplante Einzelhandelsstandort liegt dabei lediglich vier Au- fominu?en vom Walldorfer Osten entfernt Um vergleichsweise den Drogeriemaer an der Drehscheibe im Zen0rum Walldorf anfuhren zu können, werden dabei mindestens ähnliche Zeiträume benö'igt.

An äer Drehscheibe ist zur Parkierung ein Tiefgarage unzufuhren und der Drogerie- murld kann erst über den Aufgung auf dem Drehscheibenpluh erreicht werden. Der Drogeriemarkf an der Drehscheibe hat dabei eine Verkaufsfläche unter 600m2 und steht nicht in Kombinaiion mit einem Angebot eines großflächigen Lebensmiflelein- zelhandels. Daher dürfie eine Einzelhandelsugglomerafion an der Kreisstraße nach Nußloch für die Bevölkerung im Wolldorfer Os'en eine gewisse Aflrakfivitöi entwi—

ckeln. Hier ist zu befürchten, dass stärkere Effekte, als die genannten marktüblichen Effeer im Bereich von 5 % der Umsatzverschiebungen, en?siehen Der Drogerie-

sua www., wma. u. mw www., H-hn: 082271644,hhhc nem/54.307. uva—«m *, .m www. sm mw, MWh-‚Sms- es, emo wma, nu» 06227/150‚hhhz oazzms.\oo9‚ hhoJ/mwwn"dodd.‚ um. [email protected]„4 a.

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murhsfundorf an der Walldorfer Drehscheibe wurde mi1 viel Aufwand im Rahmen eines Sunierungsgebiefes mi! der Errichtung des Änfehauses geschaffen, um die Zentraliiät der Wulldorfer Innenstudi zu stärken, Purkierungssifuafion wie auch die Anlieferung sind hier gegenüber Si‘uafionen bei großflächig angelegien Einzelhan- delssiundor'en schwieriger und für Kunden und Betreiber mit deutlich höherem Auf- wand verbunden. Daher können Angebote mit |eich'erer Purkierung, größeren Ver- kaufsflächen und gut erreichbarer und komfortabler Andienung in unmiflelbarer Er—

reichburkei! ein konkurrenzierendes Angebot darstellen. Dabei is’f die Ergänzung des geplanten Einzelhandelssiundor'es mit dem Sortiment Drogeriemarkt sehr bedenklich.

Daher sollte diese Frogesfeilung im Rahmen der weiferen Betrachtungen und Un1er- suchungen zur Eniwicklung des Einzelhandels Nußloch Beirachiung finden. Auch die Frage der Integration des Einzelhandelssiundorfes, welcher von Westen her nicht Über inneröd|iche Straßen erfolgt, kann ebenfalls durchaus kritisch betrachiei werden.

Asgekie aus Wieslocher Sic :

Aus Sicht der Stud! Wiesloch wird die Konzenfrafion mehrerer Einzelhandelsbe‘riebe im Bereich Bismarckstraße/Walldorfer Straße in Nußloch kritisch gesehen Sei' Ende der BOer Jahre hat die Stadt Wiesloch die bestehenden Gewerbegebiete um westli- chen Rund der Sind? bewusst mit dem städfebaulichen Ziel überplon', eine Ansiede- lung von weiieren Einzelhandelsbetrieben mit innensiadfrelevanten Sodimenlen aus- zuschließen, um eine Stärkung der Versorgung zen'rumsnah und in Nähe zu Wahn- sfundor'en zu erreichen, Es ist davon auszugehen, dass dadurch die Ansiedelung neuer Mörk1e an iniegrierfen Sfandorfen untersfü?zi wurde. Zu nennen sind hier bei- spielsweise der Lidl—Markt in der Bahnhofstraße, sowie der Penny—Mark? in der Schlaßs+raße. Somit findet Nuhversorgung in Wiesloch über das Stadtgebie' verfeih sfal1 und nich? an einem Standort konzentried.

Die Planung der Gemeinde Nußlocl-u könnte dazu führen, dass die Versorgung mit Lebensmifleln und anderen Artikeln des Täglichen Bedarfs mih‘elfrisfig auf einen einzi- gen Standort im Süden von Nußloch in einer slädlebaulichen Randlage kanzenirien‘ wäre. Dies lässt aus Sicht der Stadt Wiesloch Auswirkungen auf den Penny—Mark! in der Schloßsfruße befürchien. Ein wei'erer Siandod im Norden von Nußloch, wie dies ursprünglich vorgesehen war, wäre für die Nuhversorgung in Nußloch sicherlich ziel—

führender. Darüber hinaus wären dann auch die Auswirkungen und Effek'e auf Wies- loch — insbesondere auf den Penny—Mark? in der Schloßstmße - geringer,

Den Städten Walldorf und Mesloch ist bewusst dass auch Nußloch als Gemeinde mit über 10.000 Einwohnern ohne zentrulöflliche Funktion in der Regionalplanung eine funkfionierende Nuhversorgung für ihre Bevölkerung benöiigf und sicherstellen muss. Dies wird im Grundsu#z auch mitgeiragen und uniers'ützt Dennoch sollte auch zwi—

schen den durchschnifllichen Einzelhandelsflächen je Einwohner in einer Gemeinde ohne zentrulörtliche Funktion und zu den zur Verfügung stehenden Einzelhandelsflö- chen in einem Miflelzenfrum, wie dem Doppelzenfrum Wiesloch<Walldorf‚ eine Rela- tion hinsichflich der raumordnerischen Bedeuiung gegeben sein. Effekte auf die Funk- tion und den Bestand der Einzelhandelssfandor'e und Segmente in unseren Siädien sollfen ausgeschlossen werden.

smwuw.‚ Mndunfl- is, ma wm, Val-bw namen, Yulch: M212Mv307,M9://W.fiexbch.de‚ .ua. Mae sudnw„m.c, NM:S-uh 45, mw www, Y-klurrtlä227/JH), m.u 06727/15vl009‚hl91//W‚v4ld0&dt ma: mdzg.„w «.

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Daher möchfen wir sowohl die Gemeinde Nußloch wie auch das Regierungspräsidium biflen, diese Aspelde bei der Bewertung und Entwicklung der Einzelhandelsflüchen in Nußloch im Rahmen der notwendigen Verfahren und Prozesse mit zu berücksichtigen. Das Doppelzenirum Wiesloch—Walldorf will seinen zentralörtliche Funktionen en!spre— chen und dies en?sprechend aufrechterhalten Beide Stödfe slehen im Grundsatz der Entwicklung der Nahversorgung in der Nachbargemeinde für deren Wohnbevölke- rung posifiv gegenüber, Wir möchten Sie dennoch bih‘en, die genannfen Anregungen aus Sich* des Doppelzenfrums im weiieren Verfahren zu berücksichtigen und uns als Doppelzenirum über den weiteren Verfahrensgang zu informieren

Eine Kopie des Schreibens geh? auch der Gemeinde Nußloch zu

Mit freundlichen Grüßen * ///Ä/ | 0 Dirk Elkemann

Bürgermeisfer'nn Oberbürgermeisfer Stadt Walldorf Smdl Wiesloch

z.d.A. Siudt Wiesloch

sum wubd.. nahm. I:, um wu.ba„ nur“. mann-|. r.l.o..= 06272/80-307‚W11w.—M 4.. um. n‘Q-äenlodmdl sm. w„um‚ >w«wsme. 45, mw www. mm.: nun/35.0, r-wuz omms.uom‚ w1/„‚„„wn-‚ mal. nndl@weld°d &