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lllllll lllllllllll l III · Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Schriftleitung: Rechtsanwalt Professor Dr. Achim Schunder und Rechtsanwältin Dr. Christiane Prause Beethovenstraße

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  • lllllll lllllllllll III l III 2750201609

  • Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Schriftleitung: Rechtsanwalt Professor Dr. Achim Schunder und Rechtsanwältin Dr. Christiane Prause Beethovenstraße 7b, 60325 Frankfurt a.M. 9 2016

    Inhalt

    Aufsätze

    Migration/Integration

    Kurze Beiträge

    Zur Rechtsprechung

    Mitteilungen

    Buchbesprechungen

    Rechtsprechung

    EuGH 14. 1.16- C-399/14 EuGH 11.11.15- G505/14

    EuGH 17. 2.16-G314/14

    BVerfG 24. 11. 15 - 2 BvR 355/12

    Nds.StGH 29. 1.16- StGH 1/15 ua

    BVerwG 26.11.15- 7CN1/14

    BVeiwG 9. 12. 15 - 10 c 6/15

    BVeiwG BVerwG BVerwG BVeiwG

    3. 3.16- 7B44/15 1. 3.16- 5BN1/15

    21. 12.15 - 9 B 45/15 18. 8. 15 - 9 BN 2/15

    IV NVwZ 2016, Heft 9

    L. Determann, Datenschutz in den USA- Dichtung und Wahrheit C. Krönke, Das neue Vergaberecht aus verwaltungsrechtlicher Perspektive A. Beier, FFH-Verträglichkeitsprüfung „reloaded" - Bemerkungen zum Urteil des EuGH vom 14.1.2016 (C-399/14)

    561

    568

    575

    U. Becker!]. Kersten, Demokratie als optimistische Staatsform - Zehn Fragen zur Flüchtlingskrise 580

    C. Schrader, Windenergie und seismologische Stationen - neue ,,Baustopper" im BlmSchG-Genehmigungsverfahren? 584

    K. Engelken, Bundesrechtliche Erweiterung bestehender kommunaler Aufgaben - kein konnexitätsrechtlicher Ausgleich durch die Länder - Erneute höchstrichterliche Bestätigung 589

    B. Kümper, Abwägung bei lnfrastrukturvorhaben: aktuelle Rechts- fragen 592

    G. Boldt/H. Weller/G. Kühne/H.-U. v. Mäßenhausen, Bundesberggesetz (H.-J. Müggenborg) 594

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau der W aldschlößchenbrücke Rechtskraftdurchbrechung bei Verstoß gegen EU-Beihilferecht Anm. R. Streinz Berücksichtigung „Schwarzer Sekunden" zwischen Werbespots (Ls.)

    595 600 603 605

    Einbeziehung von Schadensersatzaufwand in BaFin-Umlage 606

    ,,Unverzüglichkeit" von Antworten der Landesregierung (Ls.) 608

    Aufhebung eines Trinkwasserschutzgebiets 609 Anm. A. Heusch 612 Bildung von Rücklagen bei IHK 613 Anm. M. Wiemers 615 Begriff der Abfallentsorgungsanlage in§ 17 IV a 1 BimSchG 616 Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden - Stuttgarter Miethöhesatzung 618 Bodenwertbestimmung nach dem LwAnpG (Ls.) 620 Legitimierung örtlicher Aufwandsteuern als Lenkungsteuern 620

  • VGHMünchen VGHMünchen VGHMünchen VGHMünchen VGH Mannheim OVG Lüneburg

    3. 2.16-10ZB15.1413 Ausweisung wegen Unterstützung des „Islamischen Staates" 3.12.15- 13a B 15.50069 uaAblehnung eines Asylantrags als Zweitantrag iSd § 71 a AsylG

    28. 9.15 - 22 ZB 15.1018 Rückforderung einer Zuwendung 17. 12. 15 - 20 CS 152677 Auskunftsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz 16. 2.16-352303/15 Wirkungen einer Nachtragsbaugenehmigung (Ls.) 4.11.15- 1KN199/13 Fristberechnung für öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans (Ls.)

    623 625 628 630 631 631

    OLGMünchen 28.10.15 - 11WF1365/15 Kosten des Verfahrensbeistands eines minderjährigen Flüchtlings 631

    NVwZ aktuell In eigener Sache, NJW Rechtsprechung in Pressemitteilungen Rechtsprechung in Leitsätzen Gesetzgebung, Gesetzgebungsverfahren und Veranstaltungen

    Beilagen Mit dieser Ausgabe verbreiten wir folgende Beilagen:

    Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG -"1\~ Verlag C.H.BECK ~

    Wir bitten unsere Leser um Beachtung! C.H.BECK

    Lehrgangsanzeigen auch online! Ihre Lehrgangsanzeige erscheint auch online unter www.beck-stellenmarkt.de/Weiterbildung • Erhöhte Reichweite durch Online-Präsenz von 6 Wochen • Präsentation als Teaser- und Layout-Variante • Verlinkung auf URL, falls angegeben C.H.BECK

    ISSN 0721-880X

    Fachanwafts-Lehrgang Verwaltungsrecht

    Berlin Start 13. 10.2016

    „ zxa ------------"'\ ~ 5•/o Frühbucherrabatt : : bei Anmeldung bis 3 Mo~ate : 1 vor Veranstattungsbeg~~ _ .J ... _

    VII VII IX X

    , .

    NVwZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

    Schriftleitung und Verlagsredaktion: Rechtsanwalt Professor Dr. Achim Schunder (verantwortlich für den Text- teil) und Rechtsanwältin Dr. Christiane Prause. Beethovenstraße 7 b, 60325 Frank- furt a. M., Postanschrift: Postfach 110241, 60037 Frankfurt a. M., Telefon: (0 69) 75 60 91-0, Telefax: (0 69) 75 60 91-49. E-Mail: [email protected], Internet: www.nvwz.de.

    Manuskripte: Manuskripte sind an die Redaktion zu senden. Der Verlag haftet nicht für Manuskripte, die unverlangt eingereicht werden. Sie können nur zurückgegeben werden, wenn Rückporto beigefügt ist. Die Annahme zur Veröffentlichung muss schriftlich erfolgen. Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag C.H.BECK an sei- nem Beitrag für die Dauer des gesetz- lichen Urheberrechts das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und Ver- breitung in körperlicher Form, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, das Recht zur Aufnahme in Datenbanken, das Recht zur Speicherung auf elektro- nischen Datenträgern und das Recht zu deren Verbreitung und Verviel-

    fältigung sowie das Recht zur sonsti- gen Verwertung in elektronischer Form. Hierzu zählen auch heute noch nicht bekannte Nutzungsfor- men. Das in § 38 Abs. 4 UrhG nie- dergelegte zwingende Zweitverwer- tungsrecht des Autors nach Ablauf von 12 Monaten nach der Veröffent- lichung bleibt hiervon unberührt.

    Urheber- und Verlagsrechte: Alle in dieser Zeitschrift veröffentlichten Bei- träge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leit- sätze, denn diese sind geschützt, so- weit sie vom Einsender oder von der Schriftleitung erarbeitet oder redi- giert worden sind. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts- gesetzes ohne schriftliche Genehmi- gung des Verlags in irgendeiner Form vervielfältigt, verbreitet oder öffent- lich wiedergegeben oder zugänglich gemacht, in Datenbanken aufge- nommen, auf elektronischen Daten- trägern gespeichert oder in sonstiger Weise elektronisch vervielfältigt, ver- breitet oder verwertet werden.

    Anzeigenabteilung: Verlag C.H.BECK, Anzeigenabteilung, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Postanschrift: Post- fach 40 03 40, 80703 München. Media-Beratung: Telefon (0 89) 3 81 89-687, Telefax (0 89) 3 81 89-589.

    Disposition, Herstellung Anzeigen, technische Daten: Telefon (0 89) 3 81 89-598, Telefax (0 89) 3 8189-599, E-Mail [email protected] Verantwortlich für den Anzeigenteil: Bertram Götz.

    Verlag: Verlag C.H.BECK oHG, Wil- helmstr. 9, 80801 München, Post- anschrift: Postfach 40 03 40, 80703 München, Telefon: (0 89) 3 8189-0, Telefax: (0 89) 3 8189-398, Postbank München IBAN: DE82 7001 0080 0006 2298 02, BIC: PBNKDEFFXXX.

    Erscheinungsweise: Zweimal monatlich. Kombinationsbezug NVwZ mit zwei- mal monatlichem Beiheft (Nebenblatt) NVwZ-Rechtsprechungs-Report Ver- waltungsrecht.

    Bezugspreise 2016: NVwZ ohne NVwZ-RR: halbjährlich € 154,50 (inkl. MwSt.); Vorzugspreis für NJW- Bezieher, Studenten (fachbezogener Studiengang) sowie Referendare (ge- gen Nachweis) halbjährlich€ 137,50 (inkl. MwSt.); Einzelheft: NVwZ € 16,50 (inkl. MwSt.); NVwZ mit NVwZ-RR: halbjährlich € 244,50 (inkl. MwSt.); Vorzugspreis (w. o.) halbjährlich € 217,50 (inkl. MwSt.). Einzelhefr NVwZ m. RR € 25,- (inkl. MwSt.). Die Rechnungsstellung er- folgt zu Beginn eines Bezugszeitrau- mes. Nicht eingegangene Exemplare können nur innerhalb von 6 Wochen

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    Druck: Kessler Druck und Medien GmbH & Co. KG, Michael-Schäffer- Sti;aße 1, 86399 Bobingen.

    NVwZ 2016, Heft 9 V