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Die vom Chaos Computer Club auf- gedeckten Sicherheitslücken beim Ausgabeprozess der Komponente für die Telematik-Infrastruktur (TI) nahm die KZVB zum Anlass für einen offenen Brief an den Bundesgesundheitsminis- ter. Nun hat Jens Spahn persönlich geantwortet. „Zu keinem Zeitpunkt waren dabei medi- zinische Daten gefährdet. Die Gesell- schaſt für Telematik und die zuständigen Aufsichtsbehörden haben schnell und entschlossen reagiert und die Ausgabe der Arzt- und Praxisausweise temporär gestoppt. Die Ausgabeprozesse konnten zwischenzeitlich wieder aufgenommen werden“, teilt der Minister der KZVB mit. Ausdrücklich bedankt er sich zudem bei den Kassenzahnärztlichen Vereini- gungen. Die Ausgabeprozesse der elektro- nischen Praxisausweise (SMC-B) seien im zahnärztlichen Bereich von vornherein so sicher gestaltet gewesen, „dass diese eben nicht durch die vom Chaos Computer Club aufgedeckten Schwächen gefährdet wa- ren“. Auch für die „sehr engagierte und auf die Sicherheit der Patientendaten ausge- richtete allgemeine Mitarbeit der Kas- senzahnärztlichen Vereinigungen an der sicheren Gestaltung der Telematik-Infra- struktur“, lobt Spahn die zahnärztlichen Körperschaſten. Der Forderung der KZVB nach einer Aussetzung der Sanktionen für Praxen, die nicht an die TI angebunden sind, erteilt er dagegen erwartungsgemäß eine klare Absage: „Es ist mit Blick auf die Bedeut- samkeit des zügigen Anschlusses für die in diesem Jahr geplanten medizinischen Anwendungen (sichere Kommunikation für Leistungserbringer (KOM-LE), elek- tronischer Medikationsplan (eMP) und Notfalldatenmanagement (NFDM)) und für die am 1. Januar 2021 geplante elek- tronische Patientenakte auch nicht be- absichtigt, gesetzliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht und dem hierzu er- forderlichen Anschluss an die Telematik- Infrastruktur vorzusehen. Zudem wäre es hinsichtlich des am 30. Juni 2019 bereits eingetretenen Fristablaufs auch nicht mehr möglich, die gesetzlichen Fristen nochmals zu verlängern oder die gesetz- lich vorgesehenen Sanktionen auszuset- zen. Die Gewährung von sanktionsbefrei- ten Ausnahmen könnte außerdem eine Ungleichbehandlung jener Leistungser- bringer zur Folge haben, die sich nur un- ter dem Druck der Sanktionsandrohung rechtzeitig um einen Anschluss an die Telematik-Infrastruktur bemüht haben. Zudem besteht die Gefahr, dass der wei- tere Aufbau der Telematik-Infrastruktur stagniert“, heißt es in dem zweiseitigen Schreiben. Mit Blick auf die von der KZVB eben- falls geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken verweist Spahn auf seinen Ent- wurf zum Patientendaten-Schutzgesetz. Zur Klarstellung der Rolle der Beteiligten in der Telematik-Infrastruktur sei unter anderem eine Regelung vorgesehen, die jeweils eine konkrete datenschutzrecht- liche Verantwortlichkeitszuweisung vor- nehme. „Damit dürſte Ihren Bedenken hinreichend Rechnung getragen sein“, so der Schlusssatz. Redaktion Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält an den Sanktionen bei Nichtanbindung an die Telematik-Infrastruktur fest, wie er der KZVB in einem persönlichen Brief mitteilte. Lob für die Zahnärzte Spahn antwortet auf offenen Brief der KZVB Foto: BMG Abbildung: pickup/stock.adobe.com BZB April 2020 7 politik KZVB

Lob für die Zahnärzteliche Verantwortlichkeitszuweisung vor-nehme. „Damit dürfte Ihren Bedenken hinreichend Rechnung getragen sein“, so der Schlusssatz. Redaktion Bundesgesundheitsminister

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Page 1: Lob für die Zahnärzteliche Verantwortlichkeitszuweisung vor-nehme. „Damit dürfte Ihren Bedenken hinreichend Rechnung getragen sein“, so der Schlusssatz. Redaktion Bundesgesundheitsminister

Die vom Chaos Computer Club auf-

gedeckten Sicherheitslücken beim

Ausgabeprozess der Komponente für

die Telematik-Infrastruktur (TI) nahm

die KZVB zum Anlass für einen offenen

Brief an den Bundesgesundheitsminis-

ter. Nun hat Jens Spahn persönlich

geantwortet.

„Zu keinem Zeitpunkt waren dabei medi-

zinische Daten gefährdet. Die Gesell-

schaft für Telematik und die zuständigen

Aufsichtsbehörden haben schnell und

entschlossen reagiert und die Ausgabe

der Arzt- und Praxisausweise temporär

gestoppt. Die Ausgabeprozesse konnten

zwischenzeitlich wieder aufgenommen

werden“, teilt der Minister der KZVB mit.

Ausdrücklich bedankt er sich zudem

bei den Kassenzahnärztlichen Vereini-

gungen. Die Ausgabeprozesse der elektro-

nischen Praxisausweise (SMC-B) seien im

zahnärztlichen Bereich von vornherein so

sicher gestaltet gewesen, „dass diese eben

nicht durch die vom Chaos Computer Club

aufgedeckten Schwächen gefährdet wa-

ren“. Auch für die „sehr engagierte und auf

die Sicherheit der Patientendaten ausge-

richtete allgemeine Mitarbeit der Kas-

senzahnärztlichen Vereinigungen an der

sicheren Gestaltung der Telematik-Infra-

struktur“, lobt Spahn die zahnärztlichen

Körperschaften.

Der Forderung der KZVB nach einer

Aussetzung der Sanktionen für Praxen, die

nicht an die TI angebunden sind, erteilt

er dagegen erwartungsgemäß eine klare

Absage: „Es ist mit Blick auf die Bedeut-

samkeit des zügigen Anschlusses für die

in diesem Jahr geplanten medizi nischen

Anwendungen (sichere Kommuni kation

für Leistungserbringer (KOM-LE), elek-

tronischer Medikationsplan (eMP) und

Notfalldatenmanagement (NFDM)) und

für die am 1. Januar 2021 geplante elek-

tronische Patientenakte auch nicht be-

absichtigt, gesetzliche Ausnah men von

der Prüfungspflicht und dem hierzu er-

forderlichen Anschluss an die Telematik-

Infrastruktur vorzusehen. Zudem wäre es

hinsichtlich des am 30. Juni 2019 bereits

eingetretenen Fristablaufs auch nicht

mehr möglich, die gesetzlichen Fristen

nochmals zu verlängern oder die gesetz-

lich vorgesehenen Sanktionen auszuset-

zen. Die Gewährung von sanktionsbefrei-

ten Ausnahmen könnte außerdem eine

Ungleichbehandlung jener Leistungser-

bringer zur Folge haben, die sich nur un-

ter dem Druck der Sanktionsandrohung

rechtzeitig um einen Anschluss an die

Telematik-Infrastruktur bemüht haben.

Zudem besteht die Gefahr, dass der wei-

tere Aufbau der Telematik-Infrastruktur

stagniert“, heißt es in dem zweiseitigen

Schreiben.

Mit Blick auf die von der KZVB eben-

falls geäußerten datenschutzrechtlichen

Bedenken verweist Spahn auf seinen Ent-

wurf zum Patientendaten-Schutzgesetz.

Zur Klarstellung der Rolle der Beteiligten

in der Telematik-Infrastruktur sei unter

anderem eine Regelung vorgesehen, die

jeweils eine konkrete datenschutzrecht-

liche Verantwortlichkeitszuweisung vor-

nehme. „Damit dürfte Ihren Bedenken

hinreichend Rechnung getragen sein“, so

der Schlusssatz.

Redaktion

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält an den Sanktionen bei Nichtanbindung an die Telematik-Infrastruktur fest, wie er der KZVB in einem persönlichen Brief mitteilte.

Lob für die ZahnärzteSpahn antwortet auf offenen Brief der KZVB

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BZB April 2020 7

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