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Die vom Chaos Computer Club auf-
gedeckten Sicherheitslücken beim
Ausgabeprozess der Komponente für
die Telematik-Infrastruktur (TI) nahm
die KZVB zum Anlass für einen offenen
Brief an den Bundesgesundheitsminis-
ter. Nun hat Jens Spahn persönlich
geantwortet.
„Zu keinem Zeitpunkt waren dabei medi-
zinische Daten gefährdet. Die Gesell-
schaft für Telematik und die zuständigen
Aufsichtsbehörden haben schnell und
entschlossen reagiert und die Ausgabe
der Arzt- und Praxisausweise temporär
gestoppt. Die Ausgabeprozesse konnten
zwischenzeitlich wieder aufgenommen
werden“, teilt der Minister der KZVB mit.
Ausdrücklich bedankt er sich zudem
bei den Kassenzahnärztlichen Vereini-
gungen. Die Ausgabeprozesse der elektro-
nischen Praxisausweise (SMC-B) seien im
zahnärztlichen Bereich von vornherein so
sicher gestaltet gewesen, „dass diese eben
nicht durch die vom Chaos Computer Club
aufgedeckten Schwächen gefährdet wa-
ren“. Auch für die „sehr engagierte und auf
die Sicherheit der Patientendaten ausge-
richtete allgemeine Mitarbeit der Kas-
senzahnärztlichen Vereinigungen an der
sicheren Gestaltung der Telematik-Infra-
struktur“, lobt Spahn die zahnärztlichen
Körperschaften.
Der Forderung der KZVB nach einer
Aussetzung der Sanktionen für Praxen, die
nicht an die TI angebunden sind, erteilt
er dagegen erwartungsgemäß eine klare
Absage: „Es ist mit Blick auf die Bedeut-
samkeit des zügigen Anschlusses für die
in diesem Jahr geplanten medizi nischen
Anwendungen (sichere Kommuni kation
für Leistungserbringer (KOM-LE), elek-
tronischer Medikationsplan (eMP) und
Notfalldatenmanagement (NFDM)) und
für die am 1. Januar 2021 geplante elek-
tronische Patientenakte auch nicht be-
absichtigt, gesetzliche Ausnah men von
der Prüfungspflicht und dem hierzu er-
forderlichen Anschluss an die Telematik-
Infrastruktur vorzusehen. Zudem wäre es
hinsichtlich des am 30. Juni 2019 bereits
eingetretenen Fristablaufs auch nicht
mehr möglich, die gesetzlichen Fristen
nochmals zu verlängern oder die gesetz-
lich vorgesehenen Sanktionen auszuset-
zen. Die Gewährung von sanktionsbefrei-
ten Ausnahmen könnte außerdem eine
Ungleichbehandlung jener Leistungser-
bringer zur Folge haben, die sich nur un-
ter dem Druck der Sanktionsandrohung
rechtzeitig um einen Anschluss an die
Telematik-Infrastruktur bemüht haben.
Zudem besteht die Gefahr, dass der wei-
tere Aufbau der Telematik-Infrastruktur
stagniert“, heißt es in dem zweiseitigen
Schreiben.
Mit Blick auf die von der KZVB eben-
falls geäußerten datenschutzrechtlichen
Bedenken verweist Spahn auf seinen Ent-
wurf zum Patientendaten-Schutzgesetz.
Zur Klarstellung der Rolle der Beteiligten
in der Telematik-Infrastruktur sei unter
anderem eine Regelung vorgesehen, die
jeweils eine konkrete datenschutzrecht-
liche Verantwortlichkeitszuweisung vor-
nehme. „Damit dürfte Ihren Bedenken
hinreichend Rechnung getragen sein“, so
der Schlusssatz.
Redaktion
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält an den Sanktionen bei Nichtanbindung an die Telematik-Infrastruktur fest, wie er der KZVB in einem persönlichen Brief mitteilte.
Lob für die ZahnärzteSpahn antwortet auf offenen Brief der KZVB
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BZB April 2020 7
politik KZVB