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Lorenz-von-Stein- Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter Amtsvorstehertagung 2010 Drathenhof, Räucherkate, Molfsee 07. Mai 2010

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Lorenz-von-Stein-Institutfür Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

26.02.2010

Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter

Amtsvorstehertagung 2010Drathenhof, Räucherkate, Molfsee

07. Mai 2010

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Agenda

Überblick über den Entscheidungsinhalt

Vorschläge zur Weiterentwicklung der AO

Aussagen des LVerfG zur Weiterentwicklung

Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010Dr. Sönke E. Schulz

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Überblick über den Entscheidungsinhalt

Dr. Sönke E. Schulz

Rn.

38-45

Begriff der Gemeindeverbände:

Rn. 43: Sinn und Zweck der Vorschrift ist die Vermittlung unmittelbarer demokratischer Legitimation dort, wo im Land grundlegende substanzielle

Entscheidungen getroffen werden

46-52Maßgeblichkeit ausschließlich der Aufgaben nach § 5 Abs. 1 und 4 AO

Rn. 51: Nicht stillschweigend übertragene oder Übertragungen lediglich durch eine amtsangehörige Gemeinde

53 Erstreckung der verfassungsrechtlichen Überprüfung auch auf § 5 Abs. 1 AO (untrennbarer Zusammenhang)

54-58

Entwicklung der „Institution“ Amt, nicht einzelner Ämter maßgeblich

Rn. 54: ausreichend, wenn ein Amt das unzulässige Maß erreicht

Hinweis auf zukünftige Regelung: Kein Anknüpfen am konkreten Amt

59-63

Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers, wenn er „einen von ihm nicht mehr steuerbaren Prozess“ in Gang setzt

Rn. 63: bei offenen Zuweisungen müssen bereits mit Eröffnung der Aufgabenzuweisung Vorkehrungen getroffen werden

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Überblick über den Entscheidungsinhalt

Dr. Sönke E. Schulz

64-81

Grenzen des Gesetzgebers in § 5 Abs. 1 AO

Rn. 65-76: keine Grenze durch (verfassungskonforme) Auslegung

Rn. 76: arg. keine präzise Grenzziehung möglich (Hinweis auf zukünftige Regelung: „vielmehr bedürfte es einer konkreten und greifbaren Grenze,

etwa dergestalt, dass aus einem Katalog festgelegter Selbstverwaltungsaufgaben nur eine bestimmte Zahl übertragen werden

darf“

Rn. 77-81: keine Grenze aus anderen Gesetzen, vor allem nicht aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung

Rn. 81: arg.: keine trennscharfe Abgrenzung des Kernbereichs

82-86

Zeitpunkt der Nachbesserungspflicht

Rn. 82: schon, sobald eine solche Inanspruchnahme der Übertragungsmöglichkeit festzustellen ist, dass eine Entwicklung der Ämter

zu Gemeindeverbänden nicht mehr auszuschließen ist

87-98Bewertung der tatsächlichen Situation

Hinweis für zukünftige Regelung: Qualitative und quantitative Kriterien

99-102Amtsausschuss keine gewählte Volksvertretung

Rn. 100: das zentrale Beschlussorgan muss unmittelbar demokratisch legitimiert sein

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Überblick über den Entscheidungsinhalt

Dr. Sönke E. Schulz

104 Keine verfassungskonforme Auslegung des § 9 AO105 Keine verfassungskonforme Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 AO (s.o.)

116

Grenzen für Aufgabenübertragungen:

Katalog an SV-Aufgaben (keine abstrakte Kernbereichssperre)

Abstufung nach Entscheidungsverantwortung

Allein quantitativ nicht ausreichend117 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den § 5 Abs. 2 AO 118 Volkswahl aus Amtsebene: selbständige Wahl

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Vorschläge zur Weiterentwicklung der AO

Dr. Sönke E. Schulz

Änderung des Art. 2 Abs. 2 S. 2 LVÄnderung des Art. 2 Abs. 2 S. 2 LV

Aufgabenbestand der Ämter durch Gesetz legitimierenAufgabenbestand der Ämter durch Gesetz legitimieren

Gesetzliche „Rückübertragung“ aller AufgabenGesetzliche „Rückübertragung“ aller Aufgaben

Wahl des Amtsausschusses durch das „Amtsvolk“Wahl des Amtsausschusses durch das „Amtsvolk“

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Vorschläge zur Weiterentwicklung der AO

Dr. Sönke E. Schulz

Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses durch das „Gemeindevolk“ – Modelle der Wahlkopplung

Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses durch das „Gemeindevolk“ – Modelle der Wahlkopplung

Direktwahl (auch) der ehrenamtlichen BürgermeisterDirektwahl (auch) der ehrenamtlichen Bürgermeister

Verstärkung der Legitimation bei Aufgabenübertragung und -vollzug /

Verstärkung der Legitimation bei Aufgabenübertragung und -vollzug /

Normierung von Grenzen der Aufgabenwahrnehmung durch das Amt

Normierung von Grenzen der Aufgabenwahrnehmung durch das Amt

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Streichung des Begriffs „Gemeindeverband“ und explizite Nennung der „Kreise“

aber: Gleichlauf von Art. 2 Abs. 2 LV und allgemein demokratischen Grundsätzen rechtspolitisch bedenklich

Demokratiedefizit bliebe bestehen

Änderung des Art. 2 Abs. 2 LVÄnderung des Art. 2 Abs. 2 LV

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Zuweisung des jetzigen Aufgabenbestandes an die Ämter als „Amtsaufgaben“ und nicht

mehr als Gemeindeaufgaben

zwar Legitimation durch das Parlament Aufgabenbestand des Amtes bliebe aber unverändert

auch unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie fraglich

Aufgabenbestand der Ämter durch Gesetz legitimierenAufgabenbestand der Ämter durch Gesetz legitimieren

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Ggf. Kopplung mit Grenzen für die erneute Übertragung von den Gemeinden auf die

Ämter (s.u.)

unlösbare praktische Schwierigkeiten Existenzberechtigung der Ämter fraglich

aufwändiger Prozess der Aufgabenübertragung auf das Amt nach qualitativen und quantitativen Kriterien (s.u.) wäre die Folge

Gesetzliche „Rückübertragung“ aller AufgabenGesetzliche „Rückübertragung“ aller Aufgaben

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Entsprechend der niedersächsischen Samtgemeinde (vgl. § 75 Abs. 2 NGO)

bei Beibehaltung der dienenden Funktion des Amtes und dem Umstand, dass auch die übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben originäre Aufgaben der

Gemeinde bleiben, erscheint eine Amtswahl nicht sachgerecht Koppelung von Gemeindevertretungsmandat und Mitgliedschaft im

Amtsausschuss sollte beibehalten werden Keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Amtswahl angesichts

fehlender eigener Aufgaben

Wahl des Amtsausschusses durch das „Amtsvolk“Wahl des Amtsausschusses durch das „Amtsvolk“

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Verschiedene Varianten der Ausgestaltung des Wahlsystems denkbar, um die Kopplung

aufrecht zu erhalten

Vorgabe des Art. 2 Abs. 2 LV nach einer gewählten Vertretung wird erfüllt Kopplung sachgerecht, da auch die übertragenen Aufgaben

Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden bleiben vermeidet, anders als die Wahl durch das Amtsvolk, die systemwidrige Konstruktion, dass die Willensbildung in der Gemeindevertretung ohne

diejenigen Personen stattfindet, die die Interessen der Gemeinde gegenüber und (als Mitglieder des Amtsausschusses) im Amt vertreten sollen

Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses durch das „Gemeindevolk“ – Modelle der Wahlkopplung

Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses durch das „Gemeindevolk“ – Modelle der Wahlkopplung

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bereits 2002 vorgeschlagen

lediglich die Legitimation des (ehrenamtlichen) Bürgermeisters als geborenes Mitglied des Amtsausschusses wird erhöht

Direktwahl der Bürgermeister ist eine Variante des Modells der Wahl der Amtsausschussmitglieder durch das Gemeindevolk (s.o.)

Einführung einer Direktwahl ist nur unter zusätzlichem Rechtfertigungsaufwand in das System von unmittelbaren und mittelbaren Wahlen im

Kommunalverfassungsrecht einzufügen, da auf der Kreisebene eine solche kürzlich abgeschafft wurde

Direktwahl (auch) der ehrenamtlichen BürgermeisterDirektwahl (auch) der ehrenamtlichen Bürgermeister

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kann ergänzend zu einer wahlrechtlichen Lösung hinzutreten; verschiedene Optionen

denkbar

Entscheidung über Aufgabenübertragung zwingend durch die Gemeindevertretung

Gesetzliche Folge von Übertragungsverstößen normieren ausdrückliche Festschreibung des verfassungsrechtlichen

Aufgabenverteilungsprinzips verbesserte Ausstattung der Gemeindevertretung

Verstärkung der Legitimation bei Aufgabenübertragung und -vollzug /

Verstärkung der Legitimation bei Aufgabenübertragung und -vollzug /

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Rückführung des (faktisch wahrgenommen) Aufgabenbestandes auf ein zulässiges Maß

Schwierigkeiten, das „gerade noch“ zulässige Maß übertragener Aufgaben festzulegen

Quantitative Grenzen: verfassungsrechtliche Forderung, dass den amtsangehörigen Gemeinden die ganz überwiegende Mehrzahl von

Selbstverwaltungsaufgaben verbleiben muss Qualitative Grenzen: Katalog vorbehaltener Aufgaben; Verbot der Übertragung

von Aufgaben des Kernbereichs; rechtfertigender Grund

Normierung von Grenzen der Aufgabenwahrnehmung durch das Amt

Normierung von Grenzen der Aufgabenwahrnehmung durch das Amt

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Aussagen des LVerfG zur Weiterentwicklung

Änderung des Art. 2 Abs. 2 S. 2 LVÄnderung des Art. 2 Abs. 2 S. 2 LV

Aufgabenbestand der Ämter durch Gesetz legitimieren

Aufgabenbestand der Ämter durch Gesetz legitimieren

Gesetzliche „Rückübertragung“ aller Aufgaben

Gesetzliche „Rückübertragung“ aller Aufgaben

Wahl des Amtsausschusses durch das „Amtsvolk“

Wahl des Amtsausschusses durch das „Amtsvolk“

Keine Aussage!Keine Aussage!

Keine Aussage!Keine Aussage!

Ggf. erforderlich (Rn. 117)Ggf. erforderlich (Rn. 117)

Grds. denkbare Variante (Rn. 118); Differenzierung in 2 Arten von Ämtern

möglich (Rn. 107)

Grds. denkbare Variante (Rn. 118); Differenzierung in 2 Arten von Ämtern

möglich (Rn. 107)

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Aussagen des LVerfG zur Weiterentwicklung

Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses durch das

„Gemeindevolk“ – Modelle der Wahlkopplung

Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses durch das

„Gemeindevolk“ – Modelle der Wahlkopplung

Direktwahl (auch) der ehrenamtlichen Bürgermeister

Direktwahl (auch) der ehrenamtlichen Bürgermeister

Verstärkung der Legitimation bei Aufgabenübertragung und -vollzug /

Verstärkung der Legitimation bei Aufgabenübertragung und -vollzug /

Normierung von Grenzen der Aufgabenwahrnehmung durch das Amt

Normierung von Grenzen der Aufgabenwahrnehmung durch das Amt

Keine Aussage; aber wohl nicht ausreichend!

Keine Aussage; aber wohl nicht ausreichend!

Keine zulässige Variante (Rn. 118)!Keine zulässige Variante (Rn. 118)!

Keine Aussage!Keine Aussage!

Grds. denkbare Variante (Rn. 116); keine abstrakte Kernbereichssperre,

Differenzierung nach Qualität und Quantität

Grds. denkbare Variante (Rn. 116); keine abstrakte Kernbereichssperre,

Differenzierung nach Qualität und Quantität

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Ausblick: Fortentwicklung der Ämter

Stärkung des „demokratisch legitimierten“ Amtes

gesetzgeberische Zuweisung von Aufgaben mit übergemeindlichem Charakter

Aufgabenübertragung durch die Kreise Kompetenz-Kompetenz der Ämter

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Dr. Sönke E. Schulz [email protected]

www.lorenz-von-stein-institut.de

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Schliesky/Ernst/SchulzAufgabenbestand,

Legitimationsbedarf und Entwicklungspotential der

Ämter in Schleswig-Holstein, 2009

ISBN: 978-3-936773-49-1

Schliesky/Ernst/SchulzAufgabenbestand,

Legitimationsbedarf und Entwicklungspotential der

Ämter in Schleswig-HolsteinDie Gemeinde SH 2009, 206 ff.

Schliesky/Ernst/SchulzDie fehlende demokratische Legitimation der Amtsebene

– Problemstellung und Lösungswege

NordÖR 2010, 6 ff.