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Lärmkartierung gem. § 47 c Bundes- Immissionsschutzgesetz zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Pinneberg Auftraggeber: Stadt Pinneberg Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen Fachdienst Planung Bismarckstraße 8 25421 Pinneberg Auftragnehmer: LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13b 22767 Hamburg 31. August 2012 Projektnummer: LK 2012.062

Lärmkartierung gem. § 47 c Bundes- Immissionsschutzgesetz ... · berechnete Hauptverkehrsstraßennetz (BAB, B, L > 3 Mio Kfz/a) zeigt die Tabelle 1 und die Ergebnisse für das kartierte

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Page 1: Lärmkartierung gem. § 47 c Bundes- Immissionsschutzgesetz ... · berechnete Hauptverkehrsstraßennetz (BAB, B, L > 3 Mio Kfz/a) zeigt die Tabelle 1 und die Ergebnisse für das kartierte

Lärmkartierung gem. § 47 c Bundes-

Immissionsschutzgesetz

zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

für die Stadt Pinneberg

Auftraggeber:

Stadt Pinneberg

Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen

Fachdienst Planung

Bismarckstraße 8

25421 Pinneberg

Auftragnehmer:

LÄRMKONTOR GmbH

Altonaer Poststraße 13b

22767 Hamburg

31. August 2012

Projektnummer: LK 2012.062

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LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg

Bekannt gegebene Messstelle nach §§ 26,28 BImSchG

Geschäftsführer: Christian Popp / Ulrike Krüger / Bernd Kögel AG Hamburg HRB 51 885

Telefon: 0 40 - 38 99 94.0 Telefax: 0 40 - 38 99 94.44 E-Mail: [email protected] http://www.laermkontor.de

Lärmkartierung gem. § 47 c Bundes-

Immissionsschutzgesetz

zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

für die Stadt Pinneberg

Auftraggeber:

Stadt Pinneberg

Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen

Fachdienst Planung

Bismarckstraße 8

25421 Pinneberg

Auftragnehmer:

LÄRMKONTOR GmbH

Altonaer Poststraße 13b

22767 Hamburg

Berichtsstand: 31.08.2012

Berichtsumfang: 13 Seiten sowie 10 Anlagen

Projektnummer: LK 2012.062

Projektleitung: Marion Krüger

Projektbearbeitung: Oliver Riek

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Lärmkartierung Pinneberg 2012

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Inhaltsverzeichnis

1 Aufgabenstellung ...................................................................................................... 4

2 Beschreibung des Untersuchungsraumes ................................................................. 4

3 Eingangsdaten .......................................................................................................... 5

3.1 Gebäude- und Einwohnerdaten .......................................................................... 5

3.2 Verkehrsbelastungen .......................................................................................... 5

3.3 Lärmarmer Straßenbelag .................................................................................... 6

3.4 Lärmschutzeinrichtungen .................................................................................... 6

4 Modellaufbereitung .................................................................................................... 7

5 Berechnungsmodell .................................................................................................. 8

6 Ergebnisse ................................................................................................................ 9

7 Anlagen ....................................................................................................................12

8 Quellenverzeichnis ...................................................................................................13

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1 Aufgabenstellung

Gemäß der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Umge-

bungslärmrichtlinie [ULR]) /1/ (2002/49/EG) (Umgebungslärmrichtlinie, im Weiteren be-

zeichnet mit ULR) ist die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten für

Ballungsräume sowie Hauptverkehrswege zu ermitteln. Die Erhebung der Lärmbelastung

dient unter anderem auch der Information der Öffentlichkeit. Aufbauend auf den Ergebnis-

sen der Lärmkartierung, sind Aktionspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem

Ziel zu erstellen, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern.

Die LÄRMKONTOR GmbH wurde von der Stadt Pinneberg beauftragt, die Lärmkartierung

des Straßennetzes für die Stadt Pinneberg als Teil des Ballungsraums Hamburg nach

Maßgabe der Anforderungen des § 47 c BImSchG mit der Verordnung über die Lärmkar-

tierung – 34. BImSchV /2/ sowie der ULR /1/ durchzuführen. Maßgeblich sind darüber

hinaus die vorläufigen Berechnungsmethoden VBEB /3/ und VBUS /4/ sowie die Hinweise

zur Lärmkartierung des LAI vom März 2011 /5/.

2 Beschreibung des Untersuchungsraumes

Die Stadt Pinneberg ist Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises und befindet sich im

Norden der Bundesrepublik Deutschland, im Bundesland Schleswig-Holstein. Die nord-

westlich von der Freien und Hansestadt Hamburg gelegene Stadt Pinneberg gehört zur

Metropolregion Hamburg. Zudem gehört Pinneberg dem Ballungsraum Hamburg im Sinne

der Umgebungslärmrichtlinie /1/ an.

Die Stadt Pinneberg ist von den Gemeinden Prisdorf, Kummerfeld und Borstel-

Hohenraden im Norden, von der Gemeinde Rellingen im Osten, von den Gemeinden

Halstenbek und Waldenau, sowie den Städten Hamburg und Schenefeld im Süden und

der Gemeinde Appen im Westen umgeben.

In der Stadt Pinneberg leben ca. 42.500 Einwohner in 21.300 Wohnungen (Stand:

31.12.2010). Die durch die Stadtgrenze eingeschlossene Fläche umfasst ca. 21,5 km2.

Durch die BAB A 23 sowie den Bahnverbindungen existieren gute Verkehrsverbindungen

zur Metropole Hamburg.

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3 Eingangsdaten

Aufbauend auf dem schalltechnischen Modell aus der Lärmkartierung 2007 wurden die

Gebäude- und Einwohnerdaten, die Verkehrsbelastungen des Kartierungsstraßennetzes

sowie die Lärmschutzeinrichtungen aktualisiert.

Alle Daten wurden in die in Schleswig-Holstein verwendete Georeferenzierung nach UTM

(ETRS_89 / UTM 32) übertragen.

3.1 Gebäude- und Einwohnerdaten

Die Gebäude- und Einwohnerdaten für die Stadt Pinneberg wurden aus dem in der Lärm-

kartierung des Landes Schleswig-Holstein im Jahr 2012 verwendeten Datensatz entnom-

men. Diese vom LLUR zur Verfügung gestellten Daten wurden durch aktuellere Informati-

onen des Auftraggebers ergänzt. Hierfür wurde eine aktuelle städtische Liegenschaftskar-

te (ALK) mit enthaltenen Gebäudegrundrissen mit den Landesdaten abgeglichen und ggf.

wurden Ergänzungen vorgenommen. Dabei wurden die Gebäudehöhen und spezifischen

Einwohnerzahlen durch eine Abschätzung anhand des räumlichen Umfeldes ermittelt.

Die Fassaden der Gebäude wurden als reflektierend mit einem Absorptionsverlust von

1 dB(A) in den Berechnungen berücksichtigt. Die Lage von Schulen und Krankenhäusern

wurde über die entsprechende vom Auftraggeber gelieferte Gebäudeinformation identifi-

ziert.

In der Gesamtheit sind 43.577 Gebäude in das Berechnungsmodell eingegangen, davon

21.653 auf dem Stadtgebiet von Pinneberg und 21.924 Gebäude außerhalb des Stadtge-

bietes. Die Gebäude außerhalb des Stadtgebiets wurden aufgenommen, da sie Einfluss

auf die Schallausbreitung am Rande des Stadtgebietes haben können.

3.2 Verkehrsbelastungen

Die für die Berechnung notwendigen Angaben zu dem zu kartierenden Straßennetz wur-

den von der Stadt Pinneberg bereitgestellt. Die Straßenverkehrsbelastungen wurden aus

dem aktualisierten Verkehrsmodell der Stadt Pinneberg entnommen. Sie sind mit folgen-

den Parametern in das Modell eingegangen:

Verkehrsstärke (DTV)

Lkw-Anteil (> 3,5 Tonnen)

Regelquerschnitt

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Zulässige Höchstgeschwindigkeiten

Straßenkategorie

Straßenoberfläche

Längsneigung.

Von diesem städtischen Verkehrsmodell 2012 wurde in der Sachlage der BAB A 23 ab-

gewichen, da dieses Modell nur den städtischen Verkehrsanteil am Gesamtverkehrsauf-

kommen der Autobahn berücksichtigt. Aus diesem Grund wurden die Angaben über die

Verkehrsbelastung und die der Lkw-Anteile sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit

aus dem Datensatz der Lärmkartierung Schleswig-Holstein 2012 in das Pinneberger Mo-

dell übertragen.

Im Lageplan (vgl. Anlage 1) sind die Lage der Hauptverkehrsstraßen (> 3 Millionen

Kfz / Jahr) sowie die Straßen des gesamten kartierten Straßennetzes abgebildet.

3.3 Lärmarmer Straßenbelag

Entsprechend der Angaben des Auftraggebers wurde für einen Teilabschnitt der Mühlen-

straße (L 106) ein lärmoptimierter Asphalt in das Berechnungsmodell aufgenommen. Die-

ser Straßenabschnitt liegt zwischen dem Wedeler Weg und dem Kirchhofsweg und wurde

mit -3 dB(A) berücksichtigt.

3.4 Lärmschutzeinrichtungen

Die Lagebeschreibung von Lärmschutzeinrichtungen an Straßen und Schienen wurde

durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Es wurden den Schallschutzeinrichtungen

eigenschaftsspezifische Absorptionswerte vom Auftragnehmer zugeordnet, die im Fol-

genden in ihren Möglichkeiten genannt sind:

Hochabsorbierende Wände (Absorptionsverlust 8 dB)

Absorbierende Wände (Absorptionsverlust 4 dB)

Wände mit gering strukturierten Oberflächen (Absorptionsverlust 1 dB)

Wälle (Erdwall) (keine Reflexion).

Nach einer Datenprüfung wurden in Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der

Lage und Höhe der Wände Korrekturen vorgenommen. Lärmschutzwälle wurden direkt in

das Geländemodell integriert und somit nicht separat als Lärmschutzeinrichtungen aus-

gewiesen, allerdings mit einer Schallschutzwirkung berücksichtigt.

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4 Modellaufbereitung

Die Daten wurden nach erfolgter Aufbereitung in die Software IMMI in der Version 2012-1

eingelesen und zur weiteren Plausibilitätsprüfung dreidimensional begutachtet (vgl. Abbil-

dung 1). Beispielsweise wurden die modellierten Lärmschutzwälle im Gelände überprüft

und ggf. in der Höhe und Lage angepasst.

Abbildung 1: Prüfung des topografischen Modells

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5 Berechnungsmodell

Die schalltechnischen Berechnungen erfolgten mit dem Programm IMMI der Firma Wölfel

Meßsysteme · Software GmbH + Co. KG in der Version 2012-1.

Bei der Berechnung wurden zur Verringerung der Berechnungszeit Vereinfachungen ge-

troffen. Dabei wurden Reflexionen nur an Hindernissen berechnet, die nicht weiter als

200 m von der Quelle oder dem jeweiligen Immissionspunkt entfernt sind. Der Mindestpe-

gelabstand für die Reichweite der Quellen wurde auf 25 dB(A) gesetzt und auf die Projek-

tion von Linien- und Flächenquellen verzichtet. Die hierdurch möglichen Abweichungen in

den errechneten Schallpegeln befinden sich innerhalb der vom LAI /5/ geforderten Ge-

samtgenauigkeit von 2 dB(A).

Die Berechnungen erfolgten entsprechend den Anhängen IV und VI der ULR /1/ sowie

nach der 34. BImSchV /2/ für eine Höhe von 4 Metern über Gelände in einem Rasterab-

stand von 10 Metern unter Berücksichtigung von Abschirmung und Reflexion. Zudem

wurden die Hinweise zur Lärmkartierung des LAI vom März 2011 /5/ herangezogen.

Es wurden die jeweiligen Umgebungslärmpegel für die Analyse, ausgedrückt durch die

Lärmindizes LDEN und LNight, berechnet. Die Pegelraster wurden in 5-dB(A) Sprüngen dar-

gestellt.

Die für die Berechnung der Lärmkarten verwendeten Daten wurden dem Auftraggeber im

QSI-Format als zusammenhängende Datensätze zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wur-

den alle übrigen aufbereiteten Datensätze sowie die berechneten Lärmkarten und Fassa-

denpunkte mit den anteiligen Betroffenen und Pegeln zusammengestellt und dem Auf-

traggeber zur Verfügung gestellt.

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6 Ergebnisse

6.1 Lärmkarten

Die Ergebnisse werden gemäß ULR /1/ für die Beurteilungszeiträume DEN (Mittelungs-

zeitraum über 24 h mit unterschiedlicher Gewichtung der Zeiträume Day [Tag 06:00-18:00

Uhr (+0 dB(A))] / Evening [Abend 18:00-22:00 Uhr (+5 dB(A))] / Night [Nacht 22:00-06:00

Uhr (+10 dB(A))] und Night dargestellt.

Es wurden Lärmkarten für das kartierte Straßennetz gemäß der 34. BImSchV /2/ mit den

Farben nach DIN 18005 Teil 2 (Ausgabe September 1991) erstellt. Die Lärmkarten wur-

den zum einen für das Hauptverkehrsstraßennetz (HVS) der Stadt Pinneberg und zum

anderen für das Gesamtverkehrsstraßennetz erstellt. In Anlage 1 ist das kartierte Stra-

ßennetz unterschieden nach Hauptverkehrsstraßen und dem erweiterten Straßennetz

dargestellt.

Den folgenden Anlagen sind die Ergebnisse für die Rasterberechnungen zu entnehmen:

Anlage 2a

Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Hauptverkehrsstraßennetz) LDEN

Anlage 2b

Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Hauptverkehrsstraßennetz) LNight

Anlage 3a

Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Gesamtstraßennetz) LDEN

Anlage 3b

Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Gesamtstraßennetz) LNight

Zudem wurden die Überschreitungen der Schwellen für potenzielle Gesundheitsgefähr-

dung von LDEN > 65 dB(A) und LDEN > 55 dB(A) erstellt (siehe Anlagen 5a und b).

Für den Vergleich der schalltechnischen Belastung gegenüber der Lärmkartierung 2007

wurde des Weiteren ein Differenzpegelplan erstellt (siehe Anlage 6). Die Beurteilung DEN

beinhaltete hierbei den Tag und die Nacht, sodass eine differenzierte Betrachtung nicht

notwendig ist.

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6.2 Belastetenzahlen

Die Lärmkartierung gibt neben der kartographischen Darstellung der von Lärm betroffe-

nen Bereiche auch Auskunft über die Zahl der lärmbetroffenen Menschen in Pinneberg in

vordefinierten Pegelbereichen. Mit der „Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung

der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)“ /3/ können die Zahl der lärmbelas-

teten Menschen sowie die lärmbelasteten Flächen und die Zahl der lärmbelasteten Woh-

nungen, Schulen und Krankenhäuser abgeschätzt werden, die nach der 34. BImSchV /2/

anzugeben sind.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 der 34. BImSchV /2/ erfolgt die Angabe über die geschätzte

Zahl der Menschen, die in Gebieten wohnen, die innerhalb der Isophonen-Bänder nach

§ 4 Abs. 4 Satz 1 der 34. BImSchV /2/ liegen, für LDEN und LNight getrennt in tabellarischer

Form. Die Belastetenzahlen wurden, wie in der 34. BImSchV /2/ gefordert, auf die Hun-

derterstelle gerundet. Weiterhin sind tabellarische Angaben über lärmbelastete Flächen

sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen (auf die Hunderterstelle gerundet), Schu-

len und Krankenhäuser für LDEN anzugeben. Die Ergebnisse der Berechnungen für das

berechnete Hauptverkehrsstraßennetz (BAB, B, L > 3 Mio Kfz/a) zeigt die Tabelle 1 und

die Ergebnisse für das kartierte Gesamtstraßennetz sind der Tabelle 2 zu entnehmen.

Tabelle 1: Geschätzte Zahl der von Lärm an den Hauptverkehrsstraßen in Pinneberg

belasteten Menschen, Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser

Geschätzte Zahl der von Lärm an den Hauptverkehrsstraßen in Pinneberg belas-teten Menschen

LDEN

[dB(A)] Belastete Menschen

LNight

[dB(A)] Belastete Menschen

über 55 bis 60 2.800 über 50 bis 55 1.500

über 60 bis 65 1.000 über 55 bis 60 900

über 65 bis 70 800 über 60 bis 65 200

über 70 bis 75 200 über 65 bis 70 0

über 75 0 über 70 0

Summe 4.800 Summe 2.600

Geschätzte Zahl der von Lärm am Hauptverkehrsstraßennetz in Pinneberg belas-teten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern

LDEN

[dB(A)] Fläche [km²]

Wohnungen Schulen* Kranken-

häuser*

> 55 dB(A) LDEN 6,1 2.400 3 0

> 65 dB(A) LDEN 1,5 500 0 0

> 75 dB(A) LDEN 0,3 0 0 0

* Anzahl der belasteten Einzelgebäude

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Lärmkartierung Pinneberg 2012

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Tabelle 2: Geschätzte Zahl der von Lärm des Gesamtstraßennetzes in Pinneberg belas-

teten Menschen, Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser

Geschätzte Zahl der von Lärm am Gesamtstraßennetz in Pinneberg belasteten Menschen

LDEN

[dB(A)] Belastete Menschen

LNight

[dB(A)] Belastete Menschen

über 55 bis 60 6.500 über 50 bis 55 3.600

über 60 bis 65 3.100 über 55 bis 60 1.600

über 65 bis 70 1.500 über 60 bis 65 300

über 70 bis 75 200 über 65 bis 70 0

über 75 0 über 70 0

Summe 11.300 Summe 5.500

Geschätzte Zahl der von Lärm am Gesamtstraßennetz in Pinneberg belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern

LDEN

[dB(A)] Fläche [km²]

Wohnungen Schulen* Kranken-

häuser*

> 55 dB(A) LDEN 8,6 5.700 14 1

> 65 dB(A) LDEN 2,2 900 0 0

> 75 dB(A) LDEN 0,4 0 0 0

* Anzahl der belasteten Einzelgebäude

Für die räumliche Darstellung der Lärmschwerpunkte auf Grundlage der Lärmkartierungs-

ergebnisse erfolgte zudem eine räumliche Betroffenheitsanalyse. Hierfür wurden die

Lärmbetroffenen über einem bestimmten Wert (hier LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A))

verortet. Die Darstellung der Betroffenen erfolgte flächenbezogen. Die Betroffenen wer-

den für die Zeiträume DEN und Night ermittelt und sind in den Anlagen 4a und 4b darge-

stellt.

Hamburg, den 31. August 2012

i.V. Marion Krüger i.A. Oliver Riek

LÄRMKONTOR GmbH LÄRMKONTOR GmbH

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Lärmkartierung Pinneberg 2012

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7 Anlagen

Anlage 1: Lageplan Straßennetz

Anlage 2a: Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Hauptverkehrsstraßennetz)/

Schallimmissionsplan LDEN 2012

Anlage 2b: Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Hauptverkehrsstraßennetz)/

Schallimmissionsplan LNight 2012

Anlage 3a: Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Gesamtstraßennetz)/

Schallimmissionsplan LDEN 2012

Anlage 3b: Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Gesamtstraßennetz)/

Schallimmissionsplan LNight 2012

Anlage 4a: Belastete in Rasterdarstellung LDEN ≥65 dB(A) (Gesamtstraßennetz)

Straßenverkehr 2012

Anlage 4b: Belastete in Rasterdarstellung LNight ≥55 dB(A) (Gesamtstraßennetz)

Straßenverkehr 2012

Anlage 5a: Überschreitungskarte LDEN >65 dB(A) (Gesamtstraßennetz)

Straßenverkehr 2012

Anlage 5b: Überschreitungskarte LNight ≥55 dB(A) (Gesamtstraßennetz)

Straßenverkehr 2012

Anlage 6: Differenzpegelplan LDEN 2007 / 2012 (Gesamtstraßennetz)

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8 Quellenverzeichnis

/1/ Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom

25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom 18.07.2002

/2/ Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-

Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BIm-

SchV) vom 6. März 2006

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März

2006

/3/ Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch

Umgebungslärm – VBEB

vom 9. Februar 2007

(Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belaste-

tenzahlen durch Umgebungslärm-VBEB im Bundesanzeiger vom 20. April 2007; S.

4.137)

/4/ Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen – VBUS

vom 15. Mai 2006

/5/ LAI, Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz, Hinweise zur

Lärmkartierung

in der Fassung des Beschlusses der 121. Sitzung der LAI vom 2. und 3. März 2011

in Stuttgart