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Lützelflüh FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN Am Fluss vor Zyt 2018 - 2022

Lützelflüh 2018 FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN 2022€¦ · Die Prognose der Anzahl Steuerpflichtigen und Einwohner basiert auf dem Stand per 31. Dezember 2016. Die Zuwachsraten bei

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Lützelflüh

FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN

Am Fluss vor Zyt

2018 -

2022

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Inhaltsverzeichnis

1. AUSGANGSLAGE .......................................................................................................... 2

2. PLANUNGSGRUNDLAGEN ........................................................................................... 2

2.1. ALLGEMEINES UND ZIELSETZUNGEN .......................................................... 2

2.2. PROGNOSEANNAHMEN ................................................................................... 2

3. ENTWICKLUNG STEUERERTRAG ............................................................................... 2

4. FINANZPLANUNG - ERGEBNIS .................................................................................. 3

4.1. PLANUNGSERGEBNIS ...................................................................................... 3

4.2. INVESTITIONSPLANUNG 2017 - 2022 ......................................................... 4

4.3. FINANZANLAGEN 2017 - 2022 ...................................................................... 5

4.4. ABSCHREIBUNGSPRAXIS ............................................................................... 6

4.4.1 REGELBASIERTE ZUSÄTZLICHE ABSCHREIBUNGEN ....................... 6

4.4.2 VERWALTUNGSVERMÖGEN – AB 01.01.2016 NACH HRM2 ........... 6

4.4.3 ABSCHREIBUNGEN BESTEHENDES VERWALTUNGSVERMÖGEN ... 6

4.5. INVESTITIONEN - AKTIVIERUNGSGRENZE ................................................. 7

5. ZUKUNFTSAUSSICHTEN ............................................................................................. 7

6. FREMDMITTELENTWICKLUNG ................................................................................... 8

7. FINANZKENNZAHLEN .................................................................................................. 8

8. SPEZIALFINANZIERUNGEN ...................................................................................... 11

8.1. FEUERWEHR LÜTZELFLÜH ............................................................................ 12

8.1.1. ÜBERBLICK .......................................................................................... 12

8.1.2. INVESTITIONSPROJEKTE .................................................................. 12

8.1.3. ZUKUNFTSAUSSICHTEN .................................................................... 12

8.2. FEUERWEHR BRANDIS .................................................................................. 12

8.2.1. ÜBERBLICK .......................................................................................... 12

8.2.2. INVESTITIONSPROJEKTE .................................................................. 13

8.2.3. ZUKUNFTSAUSSICHTEN .................................................................... 13

8.3. WASSERVERSORGUNG ................................................................................. 13

8.3.1. ÜBERBLICK .......................................................................................... 13

8.3.2. INVESTITIONSPROJEKTE .................................................................. 14

8.3.3. ZUKUNFTSAUSSICHTEN .................................................................... 14

8.4. ABWASSERENTSORGUNG ............................................................................ 15

8.4.1. ÜBERBLICK ...................................................................................................... 15

8.4.2. INVESTITIONSPROJEKTE ABWASSER ............................................. 15

8.4.3. INVESTITIONSPROJEKTE ARA MITTLERES EMMENTAL ................ 16

8.4.4. ZUKUNFTSAUSSICHTEN .................................................................... 16

8.5. ABFALLENTSORGUNG.................................................................................... 17

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8.5.1. ÜBERBLICK .......................................................................................... 17

8.5.2. INVESTITIONSPROJEKTE .................................................................. 17

8.5.3. ZUKUNFTSAUSSICHTEN .................................................................... 17

9. ANTRAG UND BESCHLUSS ....................................................................................... 17

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1. AUSGANGSLAGE

Die Gemeinderechnung 2016 von Lützelflüh schloss nach der Vornahme von zusätzlichen

Abschreibungen in der Höhe von CHF 48‘000 ausgeglichen ab. Hauptgrund für den gegenüber

dem Budget 2016 besseren Jahresabschluss waren vor allem Mehrerträge in den Bereichen

der periodischen und aperiodischen Steuern sowie Minderaufwendungen im Bereich der

Gemeindestrassen. Per 31. Dezember 2016 verfügt die Einwohnergemeinde Lützelflüh über

einen Bilanzüberschuss von CHF 3.952 Mio., welcher einem Überschussquotient von 42.3 %

entspricht. Die Gemeinde Lützelflüh verfügt über ein altrechtliches Verwaltungsvermögen in

der Höhe von CHF 5.653 Mio., das linear innert 10 Jahren abgeschrieben wird.

2. PLANUNGSGRUNDLAGEN

2.1. ALLGEMEINES UND ZIELSETZUNGEN

Die Finanzplanung 2018 – 2022 basiert auf dem aktuellen Budget 2017 sowie der Jahresrech-

nung 2016, welche erstmals nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt wurde.

2.2. PROGNOSEANNAHMEN

Die Prognose der Anzahl Steuerpflichtigen und Einwohner basiert auf dem Stand per

31. Dezember 2016. Die Zuwachsraten bei den Einkommens- und Vermögenssteuern

basieren auf den Zahlen aus den laufenden Ertragsabrechnungen 2017 und den Prognosen

der Finanzverwaltung respektive der Kantonalen Planungsgruppe (KPG).

Finanzplanungsjahre 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Steuerpflichtige

per 31.12. 2‘575 2‘585 2‘595 2‘605 2‘615 2‘625

Bevölkerung nach Filag

per 31.12. 4‘094 4‘114 4‘134 4‘154 4‘174 4‘194

Einkommenssteuern 1.5 % 1.5 % 2.0 % 2.0 % 2.0 % 2.0 %

Vermögenssteuern 1.0 % 1.5 % 1.5 % 1.5 % 1.5 % 1.5 %

Die Wirkungen der Zuwachsraten sind unter Punkt 3 im Detail aufgezeigt. Es werden die zwei

Haupteinnahmequellen des steuerfinanzierten Haushaltes dargestellt; die Einkommens- und

Vermögenssteuern der natürlichen Personen.

3. ENTWICKLUNG STEUERERTRAG

Die Gewinnsteuern von juristischen Personen sowie die Einkommenssteuern von natürlichen

Personen werden in der Planperiode bis 2022 auf Basis des Steuerjahres budgetiert resp.

geplant. Das bedeutet, dass keine Nach- oder Rückzahlungen berücksichtigt werden, welche

von Jahr zu Jahr oftmals grössere Schwankungen aufweisen. Abweichungen bei der Budge-

tierung und Finanzplanung des Steuerertrages lassen sich dennoch nie komplett vermeiden.

Die Budget- und Finanzplanung im Bereich der aperiodischen Steuern lässt sich kaum

zuverlässig erstellen. Aus diesem Grund wird in der Finanzplanung auf Durchschnittswerte

der letzten Steuerjahre abgestellt. Der Steuerertrag wird in der Planperiode bis 2022 mit einer

unveränderten Steueranlage von 1.84 berechnet.

Genauer betrachtet wird die Haupteinnahmequelle Einkommens- und Vermögenssteuer von

natürlichen Personen. Unter Berücksichtigung der Prognoseannahmen unter Ziffer 2.2 ergibt

sich in der aktuellen Planungsperiode nachfolgende Ertragssituation:

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Jahr Total

Quellen-

steuer Vermögen

Einkommen

Brutto, n.

Veranla-

gung

Steuer-

anlage

Einfache

Steuer

einfache

Steuer /

Pflichtiger

Anzahl

Pflichtige

2012

6'417'989 78'118 505'244 5'559'926 1.84

3'021'699 1'208 2'501

2013

6'529'611 83'895 516'541 5'648'332 1.84

3'069'746 1'225 2'505

2014

6'786'980 81'796 530'147 5'886'797 1.84

3'199'346 1'274 2'512

2015

6'816'220 64'019 530'491 5'933'285 1.84

3'224'611 1'268 2'544

2016

6'975'563 72'370 552'696 6'050'000

1.84

3'288'043 1'282 2'565

2017

7'105'775 76'000 560'399 6'164'691

1.84

3'350'375 1'301 2'575

2018

7'237'730 76'000 571'014 6'281'461

1.84

3'413'837 1'321 2'585

2019

7'403'591 76'000 581'822 6'431'875

1.84

3'495'584 1'347 2'595

2020

7'573'221 76'000 592'825 6'585'794

1.84

3'579'236 1'374 2'605

2021

7'746'705 76'000 604'027 6'743'297

1.84

3'664'835 1'401 2'615

2022

7'924'130 76'000 615'432 6'904'466

1.84

3'752'427 1'429 2'625

Somit ergibt dies für das Budgetjahr 2018 einen Steuerertrag bei den Einkommenssteuern

von CHF 6.280 Mio. Franken und bei den Vermögenssteuern von CHF 0.571 Mio.

4. FINANZPLANUNG - ERGEBNIS

4.1. PLANUNGSERGEBNIS

Das Finanzplanungsergebnis zeigt auf, dass bis 2020 bereits vor der Vornahme von neuen

Investitionen Defizite in der Höhe von bis zu CHF 268‘000 resultieren. Die Folgekosten der

geplanten Investitionen führen schliesslich dazu, dass die Defizite bis auf CHF 0.307 Mio.

ansteigen. Der Bilanzüberschuss sinkt jährlich in der Höhe des prognostizierten Defizits. Im

Planungsjahr 2022 resultiert erstmals ein Ertragsüberschuss in der Höhe von CHF 0.188 Mio.

Zu beachten gilt hierbei, dass ab dem Jahr 2021 linear innert 5 Jahren die per 01.01.2016

gebildete Neubewertungsreserve zu Gunsten des Bilanzüberschusses aufgelöst werden kann.

In der vorliegenden Finanzplanung wird davon ausgegangen, dass die Auflösung der Reserve

CHF 85‘000 pro Jahr beträgt. Die Defizite fallen zudem aufgrund der neuen Abschreibungs-

praxis nach HRM2 (s. auch Punkt 4.4.2) gegenüber früheren Finanzplanungen erheblich

besser aus.

Beträge in CHF 1'000

2017 2018 2019 2020 2021 2022

Erfolgsrechnung (ohne Folgekosten)

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -428 -344 -246 -146 49 270

Ergebnis aus Finanzierung 117 102 107 106 105 106

operatives Ergebnis -310 -242 -139 -40 154 376

ausserordentliches Ergebnis 43 42 47 46 131 131

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung -268 -200 -92 7 285 507

Investitionen und Finanzanlagen

steuerfinanzierte Nettoinvestitionen 987 1'858 1'920 1'800 950 450

Finanzanlagen 5 63 45 -90 -90 -90

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Finanzierung von Investitionen/Anlagen

neuer Fremdmittelbedarf 1'125 3'165 5'441 6'246 5'993 5'387

bestehende Schulden 0 0 0 0 0 0

total Fremdmittel kumuliert 1'125 3'165 5'441 6'246 5'993 5'387

Folgekosten neue Investitionen/Anlagen

Abschreibungen 35 68 134 237 264 261

Zinsen gemäss Mittelfluss 4 11 22 44 46 57

Folgebetriebskosten/-erlöse 0 0 0 0 0 0

Total Investitionsfolgekosten 39 79 155 281 310 318

Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten -268 -200 -92 7 285 507

Gesamtergebnis mit Folgekosten -307 -279 -247 -274 -25 188

Finanzpolitische Reserve

Ergebnis vor Einlage/Entnahme finanzpol.

Reserve -307 -279 -247 -274 -25 188

Einlage finanzpolitische Reserve

(zus. Abschr.) 0 0 0 0 0 0

Entnahme finanzpolitische Reserve

(BÜQ <= 30%) 0 0 0 48 0 0

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung -307 -279 -247 -226 -25 188

4.2. INVESTITIONSPLANUNG 2017 - 2022

Im aktuellen Investitionsplan sind nebst den bereits beschlossenen Projekten (mit * gekenn-

zeichnet) aus folgenden Infrastrukturbereichen Investitionen angemeldet worden (in CHF

Tausend):

Bezeichnung der Projekte Netto 2017 2018 2019 2020 2021 2022 später

*Verwaltung IT Projekte 73 48 25

*Kirchplatz 1; Sanierung 1‘250 30 900 320

*Pistolenschiesstand;

Lärmschutzwände 52

84

-32

Ersatzanschaffung IT Schulen 150

300

-150

Kindergarten Unterdorf,

Sanierung Gebäudehülle 510

10

500

MZH Grünenmatt; Sanierungen 50 50

Schulhaus Grünenmatt;

Ersatz Fenster 200 200

Schulhaus Ranflüh; Sanierung Dach 200 200

altes Schulhaus Sekundarstufe;

Sanierung 220

20

200

Lehrschwimmbecken, Sanierung 1‘100 800 300

*MEZWAN, Sanierung Duschen UG 178 10 168

Schwimmbad; Kassenhaus 130 130

*Beleuchtungskonzept; Umsetzung 320 80 80 80 80

Gemeindestrassen; Sanierungen 2‘800 *400 400 400 400 400 400

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Bezeichnung der Projekte Netto 2017 2018 2019 2020 2021 2022 später

Galgelibrücke; Neubau 150 150

*Mühlegasse 28, Umbau 350 70 280

Ersatz Wischmaschine 250 250

Ersatz Nissan Patrol 100 100

*Bifängli-Brauchbühl;

Hofzufahrt; Beitrag 109 109

*Saarbaum; Hofzufahrt; Beitrag 52 52

*Schreibershub; Hofzufahrt; Beitrag 49 49

*Niederhaus; Hofzufahrt; Beitrag 87 87

Aufbahrungshalle; Umgestaltung 125 15 110

Gemeinschaftsgrab;

Anpassung / Erweiterung 50

5

45

Ortsplanungsrevision 90 90

8'245

987

1'858

1'920

1'800

950

450

280

4.3. FINANZANLAGEN 2017 - 2022

Mit der Einführung von HRM2 wurde das Finanzvermögen der Gemeinde neu bewertet und

zum Verkehrswert bilanziert. Die Neubewertung führte zu einer Aufwertung von CHF 0.711

Mio. und beträgt per 31.12.2016 noch CHF 0.657 Mio. (-0.054 Mio.). Die Aufwertung wurde

in die Neubewertungsreserve eingelegt und wurde zum Bestandteil des Eigenkapitals. Die

Neubewertungsreserve kann ab dem Jahr 2021 linear innert 5 Jahren zu Gunsten des

Bilanzüberschusses aufgelöst werden. Wird Finanzvermögen veräussert, so hat zwingend eine

Entnahme aus der Reserve zu erfolgen. Die Entnahme entspricht dabei der Aufwertung des

veräusserten Vermögenswertes. In der aktuellen Finanzplanungsperiode wird davon ausge-

gangen, dass mindestens jährlich eine Bauparzelle des Baulandes in Grünenmatt veräussert

werden kann. Entsprechend sind jährliche Entnahmen aus der Neubewertungsreserve in der

Höhe von CHF 35‘000 berücksichtigt. Die Entnahmen der Neubewertungsreserve verbessern

das Rechnungsergebnis. Der Verkaufserlös einer Bauparzelle beträgt rund CHF 90‘000 bis

CHF 110‘000. Die Erschliessungskosten im Bereich Strassen / Beleuchtungen belaufen sich

auf CHF 443‘000 und belasten den Steuerhaushalt nicht. Die Erschliessung erfolgt in den

Jahren 2017 bis 2019. In der aktuellen Finanzplanungsperiode sind nachfolgende Investitio-

nen und Desinvestitionen (Verkäufe) im Bereich der Finanzanlagen geplant:

Bezeichnung der Projekte Total 2017 2018 2019 2020 2021 2022 später

Erschliessung Bauzone

Schaad Ost 115 115

Erschliessung Bauzone

Schaad West 173 173

Erschliessung Bauzone

Schaad

bestehend 155 155

Landverkäufe -870 -110 -110 -110 -90 -90 -90 -270

Umnutzung Schulhaus Egg 300 300

Sachanlagen -127 5 63 45 -90 -90 -90 30

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4.4. ABSCHREIBUNGSPRAXIS

4.4.1 REGELBASIERTE ZUSÄTZLICHE ABSCHREIBUNGEN

Gestützt auf das neue Rechnungslegungsmodell HRM2 sind zusätzliche Abschreibungen auf

dem Verwaltungsvermögen zwingend vorzunehmen, wenn im Rechnungsjahr

a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und

b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind.

Mit dieser Regelung soll bei den bernischen Körperschaften eine genügende Selbstfinanzie-

rung sichergestellt und eine Schuldenwirtschaft verhindert werden. Aus diesem Grund sind

zusätzliche Abschreibungen unter HRM2 vorgesehen, die einzig nach der oben beschriebenen

Regel möglich sind. Sind beide Bedingungen erfüllt, muss die Körperschaft zusätzliche

Abschreibungen verbuchen, und zwar im Umfang der Differenz der Nettoinvestitionen zu den

ordentlichen Abschreibungen, maximal jedoch im Umfang des Ertragsüberschusses. Damit

wird, bis zum Erreichen einer 100 %-Selbstfinanzierung im entsprechenden Rechnungsjahr,

eine sogenannte finanzpolitische Reserve gebildet, welche Bestandteil des Eigenkapitals wird.

Die finanzpolitische Reserve wird zu Gunsten der Erfolgsrechnung aufgelöst, wenn im

betreffenden Rechnungsjahr ein Aufwandüberschuss resultiert und der Bilanzüberschussquo-

tient (s. auch Kennzahl) unter 30 % liegt. Zusätzliche Abschreibungen betreffen nur den

Steuerhaushalt. In der aktuellen Planungsperiode werden voraussichtlich keine zusätzlichen

Abschreibungen notwendig. Die bestehende finanzpolitische Reserve wird in der Planungspe-

riode 2018 – 2022 aufgelöst werden, da der Bilanzüberschussquotient unter 30 % sinkt sowie

im entsprechenden Jahr ein Aufwandüberschuss erzielt wird.

4.4.2 VERWALTUNGSVERMÖGEN – AB 01.01.2016 NACH HRM2

Neues, per 01.01.2016 gebildetes Verwaltungsvermögen, wird linear nach Nutzungsdauern

abgeschrieben. Folglich bleiben die Abschreibungen über die gesamte Lebensdauer hinweg

gleichbleibend. So werden z. B. Gemeindestrassen jährlich mit 2.5 % - was einer Nutzungs-

dauer von 40 Jahren entspricht - abgeschrieben. Die Nutzungsdauern sind im Anhang der

Gemeindeverordnung des Kantons Bern verbindlich festgelegt. Die Abschreibungen des per

31.12.2016 neuen Verwaltungsvermögens des Steuerhaushaltes betragen CHF 0.205 Mio. Mit

der neuen Abschreibungspraxis fallen die Abschreibungen gegenüber dem alten Rechnungs-

legungsmodell (10 % vom Restbuchwert / degressiv) in den ersten Jahren seit Inbetrieb-

nahme des Vermögenswertes tiefer aus. Muss ein Vermögenswert vor Ablauf der Nutzungs-

dauer ersetzt werden, ist der Restwert ausserplanmässig abzuschreiben (Beschluss Ersatzin-

vestition notwendig). Aufgrund der längeren und gleichbleibenden Belastung durch Abschrei-

bungen sind Investitionen, resp. deren Tragbarkeit langfristig zu prüfen damit auch in

späteren Planungsperioden noch Handlungsspielraum für weitere Investitionen besteht.

4.4.3 ABSCHREIBUNGEN BESTEHENDES VERWALTUNGSVERMÖGEN

Das am 01.01.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wurde zu Buchwerten in HRM2 über-

nommen. Der Gesamtbetrag des Verwaltungsvermögens zum Zeitpunkt der Einführung von

HRM2 ist innert acht bis 16 Jahren linear abzuschreiben. Die Abschreibungen gelten als

ordentlich und müssen daher zwingend vorgenommen werden.

Verwaltungsvermögen Stand 01.01.2016 CHF 5‘576‘000.00

Nachträglicher Zugang 2016 CHF 76‘869.80

Verwaltungsvermögen netto CHF 5‘652‘869.80

Das bestehende Verwaltungsvermögen von CHF 5‘652‘869.80 wird innert 10 Jahren, d.h. ab

dem Rechnungsjahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2025, linear abgeschrieben.

Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von 10.0 % oder CHF 565‘300.00.

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4.5. INVESTITIONEN - AKTIVIERUNGSGRENZE

Eine Anlage ist zu aktivieren, wenn sie die von der Gemeindebehörde festgelegte Aktivie-

rungsgrenze gem. Art. 79a GV erreicht und in Betrieb genommen wurde. Ausgaben für

Investitionen über der Aktivierungsgrenze werden in der Investitionsrechnung verbucht und

dementsprechend in der Investitionsplanung ausgewiesen. Investitionen sind wertvermeh-

rende Ausgaben zur Schaffung von Vermögenswerten im Verwaltungsvermögen. Wertver-

mehrend ist eine Ausgabe dann, wenn dadurch zusätzlicher, künftiger wirtschaftlicher Nutzen

geschaffen oder die Nutzung gesteigert wird - durch:

- Verlängerung der ursprünglichen Nutzungsdauer

- Erhöhung der ursprünglichen Kapazität / des Raumvolumens

- Massgebliche Verbesserung des Raumstandards

- Verringerung der Betriebs- und Unterhaltskosten

Der jeweilige Aktivierungszeitpunkt ist im Finanzplan hinterlegt und die Belastung des

Abschreibungsaufwandes im entsprechenden Planjahr, gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben

hinsichtlich Nutzungsdauer, berücksichtigt. Die Aktivierungsgrenze für den Steuerhaushalt

beläuft sich auf CHF 50‘000 und für Spezialfinanzierungen auf CHF 10‘000.

5. ZUKUNFTSAUSSICHTEN

Mit der Umstellung auf HRM2 und den damit verbundenen Änderungen nimmt insbesondere

die Belastung durch den Kapitaldienst (Abschreibungen) in den ersten Jahren erheblich ab.

Aus diesem Grund ist die Tragbarkeit von geplanten Investitionen längerfristig zu betrachten

und zu prüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch in künftigen Jahren noch

Handlungsspielraum für weitere Investitionen bleibt. Zu beachten gilt, dass der Steuerhaus-

halt der Gemeinde Lützelflüh über ein altrechtliches Verwaltungsvermögen von CHF 5.653

Mio. verfügt, welches innert 10 Jahren abzuschreiben ist. Die Erfolgsrechnung des

Steuerhaushaltes weist dadurch bereits vor der Vornahme von neuen Investitionen bis 2019

negative Ergebnisse auf. Der Bilanzüberschuss der Gemeinde Lützelflüh nimmt in der Höhe

der jährlichen Defizite der Erfolgsrechnung ab. Im letzten Planungsjahr beträgt der

Bilanzüberschuss CHF 3.058 Mio. und sinkt damit leicht unter die kantonale Empfehlung von

einem Überschussquotient von 30 %. Das aktuelle Investitionsprogramm wird insbesondere

durch die zwei Investitionsprojekte „Sanierung Gemeindehaus“ und „Lehrschwimmbecken“

geprägt. Die Genehmigung des Kredits durch den Souverän für die Sanierung des Lehr-

schwimmbeckens ist noch nicht erfolgt. Die geplanten Investitionen sind tragbar, schränken

das Investitionsvolumen der nächsten Planungsperioden aber erheblich ein.

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6. FREMDMITTELENTWICKLUNG

Die bestehenden Darlehen des Investitionshilfegesetzes (IHG) für die „ZPP Grünenmatt“ und

das „Freibad“ werden per 31.12.2017 vollständig amortisiert sein. Die zu tragenden Nettoin-

vestitionen führen zu einer Neuverschuldung in der Höhe von CHF 6.3 Mio. Ab dem Jahr 2021

können die bestehenden Schulden sukzessive abgebaut werden. Die Fremdmittel belaufen

sich am Ende der Planungsperiode auf CHF 5.4 Mio. Der Bruttoverschuldungsanteil liegt bei

einem Mittelwert von 46 %; ein Wert unter 50 % gilt als „sehr gut“.

Beträge in CHF 1'000

Mittelzuflüsse (+) und

Mittelabflüsse (-) 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Bestand flüssige Mittel per 1.1. -514 0 0 0 0 0

neues Fremdkapital/flüssige Mittel per 1.1. 0 -1'125 -3'165 -5'441 -6'246 -5'993

Mittelzu-/-abflüsse aus

betrieblicher Tätigkeit: 815 1'517 1'160 1'234 1'399 1'604

davon steuerfinanzierter Haushalt 423 494 591 668 836 1'046

davon gebührenfinanzierter Haushalt 392 1'022 568 566 563 558

Mittelzu-/-abflüsse aus

Investitionstätigkeit: -1'286 -3'557 -3'435 -2'039 -1'147 -998

davon steuerfinanzierter Haushalt -979 -1'909 -1'965 -1'710 -860 -360

davon gebührenfinanzierter Haushalt -308 -1'648 -1'470 -329 -287 -638

Mittelzu-/-abflüsse aus

Finanzierungstätigkeit: -140 0 0 0 0 0

davon Ergebnis aus Finanzierung -140 0 0 0 0 0

davon Finanzanlagen 0 0 0 0 0 0

davon Aktivzins neuer Bestand flüssige Mittel 0 0 0 0 0 0

davon Passivzins neues Fremdkapital -4 -11 -22 -44 -46 -57

Bestand flüssige Mittel per 31.12. 0 0 0 0 0 0

Bestand neues Fremdkapital per 31.12. -1'125 -3'165 -5'441 -6'246 -5'993 -5'387

7. FINANZKENNZAHLEN

Finanzkennzahlen sind wertvoll und nötig, um die finanzielle Situation öffentlicher Körper-

schaften zu beurteilen.

Selbstfinanzierungsgrad

Der Selbstfinanzierungsgrad gibt Antwort auf die Frage, inwieweit die Investitionen aus selbst

erarbeiteten Mitteln bezahlt werden können. Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100 %

führt zu einer Neuverschuldung, von über 100 % zu einer Entschuldung. Ein Wert zwischen

60 % und 80 % wird kurzfristig als genügend bezeichnet, über 100 % als sehr gut. Langfristig

ist ein Selbstfinanzierungsgrad von 80 % – 100 % anzustreben. Allenfalls aus der Bilanz

bestehende verfügbare Mittel werden durch die Kennzahl nicht berücksichtigt. Je grösser die

Investitionstätigkeit der Gemeinde, desto mehr sinkt der Selbstfinanzierungsgrad. Eine unre-

gelmässige Investitionstätigkeit kann zu erheblichen jährlichen Schwankungen des

Selbstfinanzierungsgrades führen. Es ist deshalb besonders wichtig, die Entwicklung über

mehrere Jahre zu beurteilen.

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Der Mittelwert des Selbstfinanzierungsgrades liegt bei ungenügenden 70 %. Der Selbstfinan-

zierungsgrad steigt von 39 % im Jahr 2019 auf 166 % im Jahr 2022. Der Mittelwert beträgt

ungenügende 62 %.

Selbstfinanzierungsanteil

Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer

Gemeinde: Je höher der Wert, umso grösser ist der Spielraum für die Finanzierung von

Investitionen bzw. deren Folgekosten oder für den Schuldenabbau. Der Selbstfinanzierungs-

anteil steigt an, wenn sich die Ertragssituation der Gemeinde verbessert und nimmt ab durch

Folgekosten von neuen Investitionen (Zinsen, Betriebs- und Unterhaltskosten), steigenden

Aufwand und sinkenden Ertrag. Ein Wert zwischen 10 und 14 % wird als genügend bezeichnet,

unter 10 % als schwach/ungenügend.

Der Mittelwert des Selbstfinanzierungsanteils liegt bei 10 %. Er steigt von 7 % im Jahr 2017

auf einen genügenden Wert von 12 % im Jahr 2022.

Zinsbelastungsanteil

Der Zinsbelastungsanteil gibt Antwort auf die Frage, wie stark der Finanzertrag durch die

Nettozinsen belastet ist. Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin.

Die Belastung wird zusätzlich beeinflusst durch das Zinsniveau. Ein negativer Zinsbelastungs-

anteil bedeutet, dass der Vermögensertrag höher ausfällt als die Passivzinsen. Ein Zinsbelas-

tungsanteil über 5 % gilt als sehr hohe Belastung und ein Wert von 0 % - 1 % als tiefe

Belastung.

Trotz einer Neuverschuldung in der Höhe von bis zu CHF 6.3 Mio. liegt der Mittelwert bei -0.2

%. Der Vermögensertrag fällt somit trotz Neuverschuldung höher als die Passivzinsen aus.

Kapitaldienstanteil

Der Kapitaldienstanteil gibt Antwort auf die Frage, wie stark der Finanzertrag durch den

Kapitaldienst (Zinsen und Abschreibungen) als Folge der Investitionstätigkeit belastet ist. Ein

hoher Kapitaldienstanteil entsteht entweder durch eine hohe Verschuldung und eine entspre-

chend hohe Zinsbelastung oder durch eine grosse Investitionstätigkeit mit entsprechend

hohem Abschreibungsbedarf. Ein Kapitaldienstanteil von über 20 % gilt als hohe und ein Wert

von 4 % - 12 % als mittlere Belastung.

Der Mittelwert des Kapitaldienstanteils liegt bei 7 %, was einer mittleren Belastung entspricht.

Der Kapitaldienstanteil wird massgeblich von den Abschreibungen des per 01.01.2016 beste-

henden Verwaltungsvermögens geprägt. Der Kapitaldienstanteil wird aufgrund der neuen

Abschreibungspraxis stetig zunehmen und den Handlungsspielraum für neue Investitionen

zunehmend einschränken.

Bruttoverschuldungsanteil

Der Bruttoverschuldungsanteil gibt Antwort auf die Frage, zu welchem Anteil der Finanzertrag

beansprucht würde, wenn die Bruttoschulden auf einmal abbezahlt werden müssten. Ein Brut-

toverschuldungsanteil von mehr als 200 % gilt als kritisch und unter 50 % als sehr gut.

Der Mittelwert des Bruttoverschuldungsanteils liegt bei 46 % was einem sehr guten Wert

entspricht. Der Bruttoverschuldungsanteil steigt von 17 % im Jahr 2016 auf 58 % im Jahr

2020, bevor dieser aufgrund Amortisation von Schulden auf 50 % im Jahr 2022 sinkt.

Investitionsanteil

Die Kennzahl ist das Mass für die Investitionstätigkeit der Gemeinde. Investitionsausgaben

unter 10 % zeugen von einer schwachen Investitionstätigkeit, während 10 – 20 % als mittlere

Investitionstätigkeit gelten.

Der Mittelwert des Investitionsanteils liegt bei 17 %. In den investitionsreichen Jahren 2018

und 2019 beträgt dieser 28 %, was einer starken Investitionstätigkeit entspricht; in den Jah-

ren 2020 bis 2022 sinkt dieser bis auf 9 %.

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Bilanzüberschussquotient (neu HRM2, nur Steuerhaushalt)

Der Bilanzüberschussquotient gibt an, wie hoch die aufgelaufenen Ergebnisse (alt: Eigenka-

pital) im Verhältnis der direkten Steuern natürlicher und juristischer Personen und Finanzaus-

gleich sind. Die kantonale Mindestempfehlung bezeichnet einen Wert von 30 % als genügend.

Der Mittelwert des Bilanzüberschussquotients beträgt 32 %. Im Jahr 2020 resultiert ein

Aufwandüberschuss und der Bilanzüberschussquotient sinkt unter 30 %. Aus diesem Grund

können die regelbasierten zusätzlichen Abschreibungen zu Gunsten des Steuerhaushaltes

aufgelöst werden. Am Ende der Planungsperiode beträgt die Kennzahl 29 % und liegt leicht

unter der kantonalen Mindestempfehlung.

Nettoverschuldungsquotient (neu HRM2)

Der Nettoverschuldungsquotient gibt an, welcher Anteil der direkten Steuern der natürlichen

und juristischen Personen, bzw. wie viele Jahrestranchen erforderlich wären, um die Netto-

schulden abzutragen. Ein Wert über 150 % gilt als schlecht und ein Werter unter 100 % als

gut.

Der Mittelwert des Nettoverschuldungsquotients liegt bei -15 % was einem sehr guten Wert

entspricht.

Nettoschuld Fr./Einwohner (neu HRM2)

Die Nettoschuld pro Einwohner wird als Gradmesser für die Verschuldung verwendet. Ein ne-

gativer Wert entspricht einem Nettovermögen pro Einwohner. Eine Verschuldung über CHF

5‘000 / Einwohner gilt als sehr hohe und eine Verschuldung von CHF 0 bis CHF 1‘000 als

geringe Verschuldung.

Der Mittelwert der Nettoschuld liegt bei CHF -351, was einem Nettovermögen entspricht. Im

Jahr 2020 besteht eine Nettoschuld von CHF 49 pro Einwohner.

Finanzkennzahlen 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Durch.

Selbstfinanzierungsgrad 74% 48% 39% 67% 129% 166% 70%

Selbstfinanzierungsanteil 7% 11% 9% 10% 10% 12% 10%

Zinsbelastungsanteil -0.2% -0.2% -0.2% -0.2% -0.2% -0.2% -0.2%

Kapitaldienstanteil 6% 6% 7% 7% 7% 7% 7%

Bruttoverschuldungsanteil 24% 37% 53% 58% 55% 50% 46%

Investitionsanteil 10% 28% 28% 17% 11% 9% 17%

Bilanzüberschussquotient 40% 36% 33% 30% 28% 29% 32%

Nettoverschuldungsquotient -53% -31% -7% 2% 0% -5% -15%

Nettoschuld Fr./Einwohner -1‘196 -710 -167 49 10 -113 -351

grün = sehr gut

gelb = gut

rot = schlecht/ungenügend

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8. SPEZIALFINANZIERUNGEN

Unter Spezialfinanzierung versteht man die Zuordnung von Einnahmen zu bestimmten

Aufgaben. Dabei besteht zwischen der erbrachten Aufgabe und den bezahlten Entgelten ein

direkter Zusammenhang. Spezialfinanzierungen bedürfen einer rechtlichen Grundlage, welche

die Einlagen und Entnahmen nach klaren Grundsätzen für Budget und Rechnung regelt. Die

wichtigsten Spezialfinanzierungen werden bereits durch Bundesrecht oder das kantonale

Recht vorgeschrieben.

Wasserversorgung / Abwasserentsorgung

Sowohl bei der Wasserversorgung als auch bei der Abwasserentsorgung handelt es sich um

gesetzliche Spezialfinanzierungen. Beide verfügen über je zwei Spezialfinanzierungen; den

Werterhalt und den Rechnungsausgleich. Der Aufwand der ordentlichen Abschreibungen wird

der Spezialfinanzierung Werterhalt entnommen. Ab dem 01.01.2018 wird zudem neu eine

Spezialfinanzierung Werterhalt ARA mittleres Emmental geführt.

Abfallbeseitigung

Für die Abfallbeseitigung ist ebenfalls eine gesetzliche Spezialfinanzierung zu führen. Die Spe-

zialfinanzierung Abfallbeseitigung deckt ebenfalls den Nettoaufwand der Tierkadaversammel-

stelle (nach Abzug der Entsorgungsgebühren).

Feuerwehr Lützelflüh

Trotz dem Zusammenschluss zur Feuerwehr Brandis per 01.01.2015 hat die Gemeinde

Lützelflüh weiterhin eine eigene Spezialfinanzierung Feuerwehr zu führen. Gemäss

Feuerwehrreglement der Gemeinde werden in dieser die Ersatzabgaben der Pflichtigen der

Gemeinde, die Mieteinnahmen und Unterhaltskosten der Feuerwehrmagazine Lützelflüh sowie

der Kostenanteil am Defizit der Feuerwehrrechnung der Feuerwehr Brandis verbucht. Die

bestehende Spezialfinanzierung Werterhalt Lützelflüh wurde im Jahr 2017 zu Gunsten des

Rechnungsausgleichs der Feuerwehr Lützelflüh aufgelöst.

Feuerwehr Brandis

Mit dem Zusammenschluss der Gemeinden Lützelflüh, Hasle b. Burgdorf und Rüegsau zur

Feuerwehr Brandis per 01.01.2015 wurde eine Spezialfinanzierung Werterhalt eingeführt. Die

Spezialfinanzierung Werterhalt funktioniert analog dem bernischen Finanzierungssystem von

Wasserversorgungen und Abwasserentsorgungen. Das Betriebsdefizit der Feuerwehr Brandis

wird gemäss Kostenteiler des Anschlussvertrages der Feuerwehr Brandis durch die drei

Gemeinden getragen.

Weitere Spezialfinanzierungen

Die Gemeinde führt nachfolgende weitere reglementarische Spezialfinanzierungen:

-Spezialfinanzierung Forst

-Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens

-Spezialfinanzierung Infrastruktur / Mehrwertabgabe

-Spezialfinanzierung Grabunterhalt

Investitionsplanung

Die Investitionen der Spezialfinanzierungen werden einzeln ausgewiesen, da diese einerseits

durch Gebühren finanziert werden und somit den Steuerhaushalt nicht tangieren und ande-

rerseits die Projekte durch externe Massnahmenpläne und Zustandsanalysen (GEP / GWP)

bereits bekannt sind.

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8.1. FEUERWEHR LÜTZELFLÜH

8.1.1. ÜBERBLICK

Die Feuerwehr wird als zweiseitige Spezialfinanzierung und somit als „echte“ Spezialfinanzie-

rung geführt. Ertragsüberschüsse werden als Eigenkapital angespart, um damit allfällig zu

verzeichnende Defizite aufzufangen.

Die Spezialfinanzierung Lützelflüh verfügt über ein hohes Eigenkapital, welches durch Ertrags-

überschüsse aus früheren Jahren sowie dem einmaligen Fusionsbeitrag 2015 der GVB

entstanden ist. Per Ende 2016 betrug alleine der Bestand des Rechnungsausgleichs rund

CHF 274‘000. Im Jahr 2017 wurde auf Beschluss des Gemeinderates zudem die Spezialfinan-

zierung Werterhalt Lützelflüh mit einem Bestand von rund CHF 116‘000 aufgelöst und in den

Rechnungsausgleich überführt. Somit steht der Bestand der „ehemaligen“ Spezialfinanzierung

Werterhalt ebenfalls für die Finanzierung von Defiziten der Feuerwehr Lützelflüh zur Verfü-

gung. Um den hohen Bestand der Spezialfinanzierung sukzessive abzubauen beschloss der

Gemeinderat, die Feuerwehrdienstersatzabgabe per 01.01.2017 von 6 % auf 4 % der Kan-

tonssteuer sowie auf eine maximale Abgabe von CHF 400 zu senken (vorher CHF 450). Die

Senkung führt zu jährlichen Mindererträgen in der Höhe von rund CHF 60‘000 und zu

Aufwandüberschüssen in der Höhe von bis zu CHF 16‘200. Im Jahr 2018 fällt das Defizit höher

aus. Das Defizit im Jahr 2018 ist auf die Instandstellung sämtlicher Wasserbezugsorte zu-

rückzuführen. Die von der Gemeinde zu tragenden Kosten betragen 75 % und werden mit

CHF 16‘000 veranschlagt. Es resultieren nachfolgende Planungsergebnisse:

8.1.2. INVESTITIONSPROJEKTE

Investitionen der Spezialfinanzierung Feuerwehr Lützelflüh werden nur noch im Bereich der

Feuerwehrmagazine und Wasserbezugsorte der Gemeinde Lützelflüh getätigt. Alle anderen

Investitionen erfolgen über die Spezialfinanzierung Werterhalt Feuerwehr Brandis. In den

Planjahren 2018 – 2022 sind keine Investitionen im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr

Lützelflüh vorgesehen.

8.1.3. ZUKUNFTSAUSSICHTEN

Durch die Senkung der Feuerwehrdienstersatzgabe per 01.01.2017 von 6 % auf 4 % der

Kantonssteuer und einer maximalen Abgabe von CHF 400 sinkt der Kostendeckungsgrad auf

durchschnittlich 90 %. Ein Kostendeckungsgrad unter 100 % führt zu einem Aufwandüber-

schuss und zum Abbau von Eigenkapital. Der Bestand der Spezialfinanzierung beläuft sich am

Ende der Planungsperiode nach wie vor auf rund CHF 290‘000. Eine Erhöhung der Feuerwehr-

dienstersatzabgabe wird erst wieder notwendig, sobald das Eigenkapital einen Mindestbe-

stand von rund CHF 20‘000 erreicht hat.

8.2. FEUERWEHR BRANDIS

8.2.1. ÜBERBLICK

Mit dem Zusammenschluss der Gemeinden Lützelflüh, Hasle b. Burgdorf und Rüegsau per

01.01.2015 zur Feuerwehr Brandis wurde eine Spezialfinanzierung Werterhalt eingeführt. Die

Einlagen in die Spezialfinanzierung richten sich nach dem Wiederbeschaffungswert der Sach-

werte (Fahrzeuge und Gerätschaften) und deren Nutzungsdauer. Sämtliche Investitionen über

der definierten Aktivierungsgrenze von CHF 10‘000 werden der Spezialfinanzierung belastet

und linear nach Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Finanzierungsmodell der Spezialfinanzie-

rung Werterhalt ermöglicht es, grössere Schwankungen in der Erfolgsrechnung der Feuerwehr

Brandis und somit auch in den Spezialfinanzierungen der angeschlossenen Gemeinden zu

Ergebnisse 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

61.8 -20.0 -23.0 -12.3 -13.9 -15.1 -16.2

Eigenkapital 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Rechnungsausgleich 274.5 370.8 347.7 335.4 321.5 306.4 290.2

Werterhalt 116.3 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0

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glätten. Der Einlagesatz in die Spezialfinanzierung Werterhalt beläuft sich unverändert auf

100 % der jährlichen Werterhaltungskosten. Der Kostenteiler von 1/3 zzgl. CHF 15‘000 für

Lützelflüh wurde im 3. Betriebsjahr der Feuerwehr erstmals überprüft. Der Kostenteiler wurde

weiterhin als verursachergerecht eingestuft und wird unverändert angewandt.

*Das Betriebsdefizit der Feuerwehr Brandis wird durch die angeschlossenen Gemeinden gemäss Kostenverteiler getragen.

8.2.2. INVESTITIONSPROJEKTE

Planungsjahre 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Abfüllstation Atemschutz (Occ.) 15.6

Elektronische Einsatzplanung 16.0

Brandschutzbekleidung 180.0

Ersatzbeschaffung Helme 20.0

Total Nettoinvestitionen 15.6 16.0 180.0 20.0 0.0 0.0

8.2.3. ZUKUNFTSAUSSICHTEN

Die geplanten Investitionen können mit den vorhandenen Mitteln der Spezialfinanzierung

Werterhalt finanziert werden. Die Wiederbeschaffungswerte basieren auf den Fusionsunterla-

gen aus dem Jahr 2014. Diese werden per 31.12.2017 erstmals neu berechnet und dem

heutigen Bedarf der Feuerwehr angepasst.

8.3. WASSERVERSORGUNG

8.3.1. ÜBERBLICK

Die Wasserversorgung der Gemeinde Lützelflüh wird in den kommenden Jahren insbesondere

durch den Zusammenschluss mit der Wasserversorgungsgenossenschaft Rüegsau (nachfol-

gend WVR) und der Erhöhung der Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt geprägt.

Zusammenschluss Wasserversorgung

Die Wasserlieferung durch die WVR wird frühestens ab 01.01.2019 möglich sein. Aus diesem

Grund werden in der vorliegenden Finanzplanung erst ab dem Jahr 2019 die an die WVR zu

leistenden Entschädigungen berücksichtigt. Im Gegenzug fallen ab 2019 grundsätzlich die

Betriebskosten des Pumpwerks Farbschachen weg. Die wegfallenden Betriebskosten werden

auf rund CHF 40‘000 beziffert. Durch den Zusammenschluss mit der WVR ist mit jährlichen

Mehrkosten in der Höhe von rund CHF 20‘000 zu rechnen. Eine genauere Darstellung der

finanziellen Auswirkung infolge Zusammenschluss mit der WVR wird erst möglich, sobald be-

kannt ist, ab wann die Wasserlieferung durch die WVR erfolgt und in welchem Zeithorizont

das Pumpwerk Farbschachen ausser Betrieb genommen und zurückgebaut werden kann.

Spezialfinanzierung Werterhalt

Per 1. Januar 2017 wurde die jährliche Einlage in den Werterhalt von 60 % auf 80 % erhöht.

Die Wiederbeschaffungswerte wurden zudem der GWP angepasst. Die Erhöhung der Einlage

führt zu einem jährlichen Mehraufwand von rund CHF 70‘000.

*Ergebnisse 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0

Anteil / Gemeinde 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

136.4 135.4 134.9 140.3 142.1 143.3 144.5

Eigenkapital 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Werterhalt 440.3 569.0 694.5 825.0 955.2 1‘085.4 1‘215.6

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Es resultieren nachfolgende Planungsergebnisse:

8.3.2. INVESTITIONSPROJEKTE

Planungsjahre 2017 2018 2019 2020 2021 2022 später

Bauzone Schaad

Erschliessung Ost 29.0

Bauzone Schaad

Erschliessung West 11.0

Anschaffung Geräusch-Logger 16.0

Alpenstrasse; Ersatz Leitung 120.0

Bahnhof Grünenmatt

Ersatz Leitung 160.0

Trachselwaldstrasse

Ersatz Leitung 20.0 580.0

Brandisstr.-Gotthelfstr.

Sanierung 20.0 45.0 370.0

Zusammenschluss WVR

Leitungsbau

Subvention

415.0

-104.0

Pumpwerk; Steuerung & Rückbau

Subvention

140.0

-35.0

Versorgungssicherheit

Subvention

600.0

-150.0

Reservoir Buechegg; Sanierung 10.0 45.0 45.0

Sonnhalde 2. Etappe; Ausbau WV 350.0

-88.0

Hydrantenkontrollwartung

(Software) 20.0

Rosenweg; Ersatz Graugussleitung 38.0

Burgackerstr.-Gummliweg

Ringschluss 35.0

Trinkwasserversorgung Planung 15.0

Bodenmatt; Sanierung 14.0

Total Nettoinvestitionen 101.0 823.0 1‘030.0 45.0 90.0 370.0 262.0

8.3.3. ZUKUNFTSAUSSICHTEN

Durch die Mehrkosten infolge Zusammenschluss mit der WVR sowie der Erhöhung der Einlage

in die Spezialfinanzierung Werterhalt resultieren hohe Aufwandüberschüsse. Zusätzlich fallen

die Personalkosten infolge Mehraufwand für den Betrieb der Wasserversorgung höher aus.

Die Mehrkosten können in den ersten Jahren über den vorhandenen Rechnungsausgleich

aufgefangen werden. Mittelfristig zeichnet sich aber eine Erhöhung der Grund- und Ver-

brauchsgebühren ab. Dabei ist dem Grundsatz Beachtung zu schenken, dass Kapitalkosten

durch Grundgebühren und Betriebskosten durch Verbrauchsgebühren zu decken sind. Das

jährliche Defizit ab 2019 in der Höhe von CHF 115‘000 ist je rund zur Hälfte auf Kapitalkosten

und Betriebskosten zurückzuführen. Genau lassen sich die künftigen Kapital- und Betriebs-

Ergebnisse 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

-7.3 -59.2 -97.2 -115.4 -115.1 -115.0 -113.6

Eigenkapital 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Rechnungsausgleich 654.7 595.5 498.3 382.9 267.8 152.7 39.1

Werterhalt 1‘146.0 1‘470.2 1‘783.3 2‘087.8 2‘392.3 2‘695.3 2‘993.6

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kosten und somit auch die Grund- und Verbrauchsgebühren erst beziffern, sobald ein detail-

lierter Terminplan für den Anschluss an die WVR und den Rückbau des Pumpwerkes

Farbschachen vorliegen.

8.4. ABWASSERENTSORGUNG

8.4.1. ÜBERBLICK

Die Finanzplanung der Spezialfinanzierung wird massgeblich von zwei Änderungen geprägt.

Kostenteiler ARA mittleres Emmental

Für den Gemeindebeitrag an die ARA mittleres Emmental gilt ab dem 01.01.2018 für die

nächsten 8 Jahre ein neuer Kostenteiler. Gegenüber dem Betriebskostenteiler der ARA aus

dem Jahr 2010 fällt der neue Kostenteiler 2.5 % tiefer aus; der Betriebskostenteiler für das

Regenbecken hingegen nimmt um 0.41 % zu. Es lässt sich festhalten, dass der gesamte an

die ARA mittleres Emmental zu leistende Beitrag künftig tiefer ausfallen wird. Gegenüber dem

Budget 2017 fallen die Betriebskosten der ARA rund CHF 33‘000 tiefer aus. Der Beitrag an

den Abwasserfonds nimmt rund CHF 9‘000 und die Abgabe für die Mikroverunreinigung um

CHF 5‘700.00 ab. Die Kosten für das Regenbecken bleiben trotz Zunahme des Kostenteilers

praktisch unverändert.

Spezialfinanzierung Werterhalt ARA mittleres Emmental

Der Gemeindeverband ARA mittleres Emmental führt per 01.01.2018 HRM2 ein. Mit dessen

Einführung wird auch das Finanzierungssystem von Investitionen geändert. Die bisher jährlich

getätigten Rücklagen werden aufgelöst und in eine durch die Gemeinde noch zu bildende

Spezialfinanzierung Werterhalt ARA mittleres Emmental überführt. Künftig sind die der ARA

mittleres Emmental angeschlossenen Gemeinden dazu verpflichtet, die jährlichen Werterhal-

tungskosten gemäss Kostenteiler und Wiederbeschaffungswerte eigenständig in die Spezial-

finanzierung einzulegen. Die Einlage muss dabei mind. 60 % der jährlichen Werterhaltungs-

kosten betragen. Der Gemeindeverband ARA mittleres Emmental wird künftig für die Finan-

zierung von Investitionen bei den angeschlossenen Gemeinden gemäss Kostenteiler

Investitionsbeiträge einfordern. Die Gemeinde aktiviert diese Beiträge als Verwaltungsvermö-

gen und schreibt sie jährlich nach Nutzungsdauern über die Spezialfinanzierung Werterhalt

ARA mittleres Emmental ab. Da der Gemeindeverband ARA mittleres Emmental in den

kommenden Jahren hohe Investitionen plant (s. auch nachfolgende Übersicht), hat der Ge-

meinderat die jährliche Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt auf 80 % festgesetzt.

Die jährlichen Werterhaltungskosten gegenüber den bisher getätigten Rücklagen fallen

dadurch pro Jahr rund CHF 20‘000 höher aus.

Gegenüber der letztjährigen Finanzplanung verbessern sich die Planungsergebnisse der

Spezialfinanzierung. Die Verbesserung ist ausschliesslich auf die Betriebsbeiträge an die ARA

mittleres Emmental zurückzuführen.

Ergebnisse 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

-28.0 -37.0 -17.1 -16.3 -15.6 -14.5 -13.8

Eigenkapital 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Rechnungsausgleich 993.3 956.3 939.1 922.8 907.2 892.7 878.9

Werterhalt inkl. ARAME 5‘951.3 6‘136.6 6‘929.9 7‘259.1 7‘581.1 7‘900.3 8‘213.5

8.4.2. INVESTITIONSPROJEKTE ABWASSER

Planungsjahre 2017 2018 2019 2020 2021 2022 später

Bauzone Schaad, Erschliessung Ost 74.0

Bauzone Schaad, Erschliessung West 62.0

Erweiterung Sanierungsleitung Lauterbach 15.0 180.0

GEP; Umsetzung Massnahmen 20.0

GEP; Nachführungskonzept 3.0 35.0

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Ibachgraben / Zone 1; Reinigung/Unterhalt 81.0

Unterhalt Leitungsnetz 2018 – 2022 82.0 61.0 96.0 25.0 26.0

Unterhalt Leitungsnetz 2023 – 2033 501.0

Untersuchung Liegenschaftsentwässerung

Subventionen / Beiträge

51.0

-22.0

128.0

-51.0

159.0

-55.0

160.0

-61.0

1‘539.0

-562.0

Untersuchung Liegenschaftsentwässerung

Alpenstrasse

Subventionen / Beiträge

20.0

-5.0

Untersuchung Liegenschaftsentwässerung

Bahnhof Grünenmatt

Subventionen / Beiträge

20.0

-5.0

Untersuchung Liegenschaftsentwässerung

Trachselwaldstrasse

Subventionen / Beiträge

70.0

-20.0

GEP; Planung/Umsetzung/ZPA; Konzept 7.0

Total Nettoinvestitionen 177.0 377.0 140.0 208.0 129.0 125.0 1‘478.0

8.4.3. INVESTITIONSPROJEKTE ARA MITTLERES EMMENTAL

Planungsjahre 2017 2018 2019 2020 2021 2022 später

Ersatz Blockheizkraftwerk 41.0

Einbau Klärschlammentwässerung 310.0

Brücke Wintersei; Sanierung Leitung 29.0

Abwasseranlagen 14.0

Betriebsgebäude; Sanierung Fassade 34.0

Sammelkanäle 4.0

Regenbecken 3.0 19.0 19.0 19.0 19.0 57.0

Ersatzinvestition Betrieb 56.0 25.0 25.0 25.0 75.0

Betriebsgebäude; Sanierung 33.0

Ersatzinvestition PW/SK 12.0 12.0 12.0 12.0 36.0

Projekt Elimination 12.0 87.0

Anlage; Elimination Mikroverunreinigung 1. 619.0

Anlage; Elimination Mikroverunreinigung 2. 495.0

Total Nettoinvestitionen 0.0 435.0 120.0 56.0 68.0 143.0 1‘282.0

8.4.4. ZUKUNFTSAUSSICHTEN

Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung weist in den Planungsjahren 2017 bis 2022

Defizite in der Höhe von CHF 13‘800 bis CHF 37‘000 auf. Der Kostendeckungsgrad liegt durch-

schnittlich bei 97 %. Die vorhandenen Reserven ermöglichen die Deckung der betrieblichen

Defizite und die Spezialfinanzierungen Werterhalt die Finanzierung der bevorstehenden In-

vestitionen. Um den vorhandenen Bestand der Spezialfinanzierung weiter abzubauen sind in

naher Zukunft die Grund- und Entsorgungsgebühren entsprechend anzupassen. Dabei ist dem

Grundsatz Beachtung zu schenken, dass Kapitalkosten durch Grundgebühren und Betriebs-

kosten durch Entsorgungsgebühren zu decken sind.

Page 19: Lützelflüh 2018 FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN 2022€¦ · Die Prognose der Anzahl Steuerpflichtigen und Einwohner basiert auf dem Stand per 31. Dezember 2016. Die Zuwachsraten bei

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8.5. ABFALLENTSORGUNG

8.5.1. ÜBERBLICK

Die Abfallentsorgung der Gemeinde Lützelflüh hat in den vergangen Jahren stets mit Ertrags-

überschüssen in der Höhe von bis zu CHF 37‘000 abgeschlossen. Der Kostendeckungsgrad

lag immer über 100 %. Als Spezialfinanzierung verfolgt die Abfallentsorgung das Kostende-

ckungsprinzip (Deckungsgrad 100 %). Um den Deckungsgrad und den Bestand der Spezial-

finanzierung zu senken, wurden per 01.01.2017 die Kehrichtgrundgebühren pro Haushalt um

CHF 15 auf CHF 70 (exkl. 8 % Mwst) gesenkt (Anmerkung: Senkung „Sackgebühren“ per

01.01.2013). Die Senkung der Kehrichtgrundgebühren führt zu einem jährlichen Minderertrag

von rund CHF 27‘500. Im Bereich der Entsorgungskosten ist in den kommenden Jahren mit

keinem Mehraufwand zu rechnen. Der Bestand der Spezialfinanzierung wird sukzessive

abgebaut. Es sind vorläufig keine weiteren Gebührenanpassungen notwendig. Es resultieren

nachfolgende Planungsergebnisse:

Ergebnisse 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

33.7 -17.4 -10.3 -12.7 -15.9 -19.1 -22.4

Eigenkapital 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Rechnungsausgleich 401.3 383.9 373.6 360.8 345.0 325.9 303.5

8.5.2. INVESTITIONSPROJEKTE

In der Planungsperiode bis 2022 sind keine Investitionen geplant. Im Jahr 2017 wurden

neue Sammelcontainer (Glas + Blech) angeschafft.

Planungsjahre 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Anschaffung Container Glas + Blech

Beiträge

34.0

-19.0

Total Nettoinvestitionen 15.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0

8.5.3. ZUKUNFTSAUSSICHTEN

Durch die Anpassung der Grundgebühren sinkt der Kostendeckungsgrad der Abfallentsorgung

auf durchschnittlich 96 %. Mit einem Kostdeckungsgrad unter 100 % können die vorhandenen

Reserven der Abfallentsorgung abgebaut werden. Nach dem Abbau der Reserven sind die

Gebühren so anzupassen, dass mittelfristig ein Kostendeckungsgrad von 100 % erreicht wird.

9. ANTRAG UND BESCHLUSS

Der Gemeinderat hat den vorliegenden Finanzplan 2018 - 2022 mit all seinen Bestandteilen an seiner Sitzung vom 25. September 2017 beschlossen.

Lützelflüh, 25. September 2017

Einwohnergemeinde Lützelflüh

Andreas Meister Ruedi Berger

Gemeindepräsident Gemeindeverwalter