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MÜNCHENBUCHSEE FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN lebendig stadtnah attraktiv 2016 - 2021

MÜNCHENBUCHSEE 2016€¦ · nung. Die Zuwachsraten bei den Einkommens- und Vermögenssteuern basieren auf den Zahlen aus den laufenden Ertragsabrechnungen und den Prognosen der Finanzabteilung

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MÜNCHENBUCHSEE FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN

lebendig – stadtnah – attraktiv

2016 -

2021

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Inhaltsverzeichnis

1. AUSGANGSLAGE .......................................................................................................... 2

2. PLANUNGSGRUNDLAGEN ........................................................................................... 2

3. ENTWICKLUNG STEUERERTRAG ............................................................................... 3

4. FINANZPLANUNG - ERGEBNIS .................................................................................... 4 INVESTITIONSPLANUNG 2016 - 2021 .......................................................................... 5

5. ZUKUNFTSAUSSICHTEN .............................................................................................. 7

6. FREMDMITTELENTWICKLUNG .................................................................................... 8

7. FINANZKENNZAHLEN ................................................................................................... 9

8. SPEZIALFINANZIERUNGEN ........................................................................................ 10 8.1. FEUERWEHR ............................................................................................................... 10

8.2. WASSERVERSORGUNG ............................................................................................. 11

8.3. ABWASSERENTSORGUNG ........................................................................................ 12

8.4. ABFALLENTSORGUNG ............................................................................................... 14 8.5. WÄRMEVERSORGUNG .............................................................................................. 14

9. ANTRAG UND BESCHLUSS ........................................................................................ 15

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1. AUSGANGSLAGE

Die Jahresrechnung 2015 der Einwohnergemeinde Münchenbuchsee schloss mit einem kleinen Gewinn von Fr. 82‘400.00 ab. Das Eigenkapital konnte auf Fr. 954‘200.00 erhöht werden. Zu-sätzlich zum kleinen Gewinn konnten, dank dem Verkauf der Gemeinschaftsantennenanlage und der Auflösung der Spezialfinanzierung Planungsmehrwerte, übrige Abschreibungen auf dem Ver-waltungsvermögen im Umfang von Fr. 10.016 Mio. vorgenommen worden.

Dank der im Rahmen des Budgets 2014 eingeleiteten Entlastungsmassnahmen bei den freiwilli-gen Aufgaben, der Steuererhöhungen bei der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer und den Minderaufwendungen im Bereich der Abschreibungen (infolge der übrigen Abschreibungen im Jahr 2015) ist die Einwohnergemeinde Münchenbuchsee in der Lage positive Rechnungsab-schlüsse zu erzielen.

Um den Finanzhaushalt in Zukunft weiter auf Kurs zu halten, müssen die Entlastungsmassnah-men aus dem Jahr 2014 konsequent weitergeführt werden;

• Steueranlage von 1,64 Einheiten

• Liegenschaftssteueransatz von 1,2 Promille

• Fortführung der Entlastungsmassnahmen „Politik + Verwaltung“ aus dem Jahr 2014

• In allen Planjahren darf der Aufwand nicht grösser als der Ertrag sein

2. PLANUNGSGRUNDLAGEN

ALLGEMEINES UND ZIELSETZUNGEN Die Finanzplanung 2016 – 2021 basiert auf dem abgeschlossenen Rechnungsjahr 2015, dem aktuellen Budget 2016 sowie den Massnahmen aus dem Entlastungspaket 2014.

Die finanzpolitischen Zielsetzungen des Gemeinderates, Legislaturplanung 2013 bis 2016, bilden die Grundlage der Finanzhaushaltsführung (Auszug aus dem Leitbild):

Wir streben einen stabilen Finanzhaushalt mit einem genügenden Eigenkapital an. Unsere Leistungen und Aufgaben stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zu unseren Steuern und Gebühren. Wir verfolgen einen langfristigen Finanzhaushalt ohne Fremdverschul-dung.

PROGNOSEANNAHMEN

Zur Erarbeitung des Finanzplanes werden verschiedene Prognosedaten zusammengetragen. Vor allem die Daten und Prognosen der Kantonalen Planungsgruppe Bern (KPG) wie auch die Informationen der Finanzdirektion des Kantons Bern liefern wichtige Grundlagen. Bei der Erar-beitung des Finanzplanes kann man sich nicht nur auf externe Daten und Prognosen abstützen. Es gilt die Besonderheiten jeder Einwohnergemeinde entsprechend zu berücksichtigen. Die Prognose der Anzahl Steuerpflichtigen und Einwohner ergibt sich aus der aktuellen Ortspla-nung. Die Zuwachsraten bei den Einkommens- und Vermögenssteuern basieren auf den Zahlen aus den laufenden Ertragsabrechnungen und den Prognosen der Finanzabteilung. In den vergangenen Jahren haben sich die Einkommenssteuern nicht nach den Zuwachsraten der KPG entwickelt, sondern sind durchwegs tiefer ausgefallen. Dieser Umstand muss in der aktuellen Finanzplanung berücksichtigt werden. Bei den steuerpflichtigen Personen wird mit kei-ner Zunahme gerechnet. Bei den Einwohnerzahlen wird von einer stabilen Entwicklung ausge-gangen.

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Damit liegen der Finanzplanung 2016 – 2021 folgende Entwicklungszahlen zu Grunde:

Finanzplanungsjahre 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Steuerpflichtige per 31.12. 5‘900 5‘900 5‘900 5‘900 5‘900 5‘900

Einwohnerzahl per 31.12. 9‘870 9‘925 9‘950 9‘950 9‘950 9‘950

Zuwachsraten

Einkommenssteuern 0.0% 0.0% 0.50% 0.50% 0.50% 0.50%

Empfehlung KPG 2.0% 2.0% 1.5% 1.8% 2.0% 2.0%

Vermögenssteuern 0.0% 0.0% 0.50% 0.50% 1.00% 1.00%

Empfehlung KPG 1.0% 1.0% 1.0% 1.0% 1.5% 1.5%

3. ENTWICKLUNG STEUERERTRAG

Die aus dem Jahr 2014 stammende Steuererhöhung um 0.8 Steueranlagezehntel auf 1.64 Ein-heiten wird in den kommenden Planjahren beibehalten. Nur mit einer Steueranlage von 1.64 Ein-heiten ist es möglich, die heutigen freiwilligen und die vom Kanton übertragenen Aufgaben zu finanzieren.

Die Fiskalerträge haben sich in den letzten beiden Jahren positiv entwickelt. Die Erträge bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen konnten für das Budget 2017 gegenüber dem Budget 2016 leicht erhöht werden. Für die kommenden Planjahre wird mit einem weiteren, klei-nen Wachstum gerechnet. Bei der Anzahl steuerpflichtigen Personen wird jedoch bewusst auf einen Zuwachs verzichtet. Auf Grund der aktuellen Wirtschaftslage ist bei den Gewinnsteuern der juristischen Personen grosse Vorsicht geboten. Entsprechend wurden die Erträge im Budget 2017 sehr zurückhaltend budgetiert.

Somit ergibt dies für das Budgetjahr 2017 ein Steuerertrag bei den Einkommenssteuern natürli-cher Personen von Fr. 18.150 Mio.

Jahr Fiskalertrag Steuer- Zuwachs Anzahl Steuer Einkommenssteuern

NP Vermögenssteuern NP anlage Steuer-

pflichtige Pro

Pflichtiger

2013 16‘029‘374.00 1‘091‘119.00 1.56 5‘875 1‘868.00

2014 18‘001‘343.00 1‘208‘183.00 1.64 5‘893 1‘988.00

2015 18‘373‘444.00 1‘243‘903.00 1.64 5‘900 2‘027.00

2016 17‘475‘000.00 1‘200‘000.00 1.64 5‘900 1‘930.00

2017 18‘150‘000.00 1‘200‘000.00 1.64 5‘900 2‘000.00

2018 18‘240‘800.00 1‘206‘000.00 1.64 0.50% 5‘900 2‘010.00

2019 18‘332‘000.00 1‘212‘030.00 1.64 0.50% 5‘900 2‘020.00

2020 18‘423‘700.00 1‘224‘150.00 1.64 0.50%/1.0% 5‘900 2‘031.00

2021 18‘515‘800.00 1‘236‘400.00 1.64 0.50%/1.0% 5‘900 2‘041.00

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4. FINANZPLANUNG - ERGEBNIS

PLANUNGSERGEBNIS

Der Finanzplan 2016 – 2021 weist bei den Ergebnissen der Erfolgsrechnung bis ins Jahr 2020 durchwegs einen positiven Saldo aus. Dies trotz der erneuten negativen Rahmenbedingungen aus dem kantonalen Lastenausgleichssystem. Diese Aufwendungen erhöhen sich in den Plan-jahren um insgesamt 5.9%. Bei den Fiskalerträgen wird nur mit einem geringen Wachstum ge-rechnet.

Wenn vom positiven Saldo der Erfolgsrechnung die Investitionsfolgekosten dazugerechnet wer-den, ergeben sich ab dem Jahr 2018 negative Saldos, welche zu Lasten des Bilanzüberschusses verbucht werden müssen. Entsprechend verringert sich der Bilanzüberschuss und im Jahr 2021 wird ein negativer Saldo ausgewiesen. Dies entspricht nicht der gewünschten Entwicklung!

Beträge in CHF Tausend)

Klar ist, dass die aus dem Budgetjahr 2014 stammenden Entlastungsmassnahmen, welche an der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2014 die Legitimation der Stimmberechtigten erhalten haben, zwingend weiterzuführen sind.

Folgende Rahmenbedingungen sind für die Planjahre 2018 – 2021 konsequent weiterzu-verfolgen:

Steueranlage von 1,64 über alle Planjahre

Liegenschaftssteuersatz von 1,2 Promille über alle Planjahre

Fortführung der Entlastungsmassnahmen „Politik + Verwaltung“ aus dem Jahr 2014

Investitionsvolumen (steuerfinanzierter Haushalt) von Fr. 2.5 Mio pro Planjahr

In allen Planjahren darf der Aufwand nicht grösser als der Ertrag sein

Finanzplan – Ergebnisse 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Prognose Erfolgsrechnung

Aufwand 28‘539 29‘316 29‘888 30‘129 30‘361 30‘619

Ertrag 28‘896 29‘453 29‘955 30‘224 30‘386 30‘519

Ergebnis Erfolgsrechnung 357 137 67 95 25 -100

Nettoinvestitionen 1‘350 2‘743 1‘987 2‘803 6‘920 5‘490

Finanzierung Investitionen

Neues Fremdkapital 0 0 0 0 3‘273 6‘602

Bestehendes Fremdkapital 13‘200 13‘200 13‘200 13‘200 13‘200 13‘200

Total Fremdkapital kumuliert 13‘200 13‘200 13‘200 13‘200 16‘473 19‘802

Total Investitionsfolgekosten 0 126 114 356 508 635

Gewinn z.G./z.L. Bilanzüberschuss 357 11 -47 -262 -482 -735

Finanzplan 2016 – 2021 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Bilanzüberschuss 1‘223 1‘223 1‘176 915 433 -302

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Fazit Alleine mit den beschriebenen Rahmenbedingungen; Weiterführung der Entlastungsmassnah-men ist es nicht möglich, positive Ergebnisse der Erfolgsrechnung zu erzielen. Die geplanten Investitionen verursachen zu hohe Folgekosten, welche in diesem Ausmass nicht tragbar sind. Die Investitionsplanung muss überarbeitet werden. Die einzelnen Projekte müssen auf ihre Not-wendigkeit hinterfragt und entsprechend geplant werden.

INVESTITIONSPLANUNG 2016 - 2021

Im vorliegenden Investitionsplan sind alle geplanten Projekte des allgemeinen Haushaltes (steu-erfinanziert) aufgeführt. Nebst den bereits beschlossenen Projekten enthält die Planung auch Projekte, für welche noch kein Kreditbeschluss vorliegt. Diese komplette Übersicht ist nötig, damit beurteilt werden kann, ob die geplanten Projekte auch tatsächlich im vorgesehenen Zeitraum realisiert werden können und ob die geplanten Projekte finanziell tragbar sind.

Investitionsplanung; Gemeindestrassen, Gewässerschutz und Hirzenfeld

Gemeindestrassennetz 1'080 995 980 1'140 1'490 710 6'395

UeO Bahnhofplatz; Neugestaltung 50 50 50 50 200

Bärenried; Oberbau 100 100

Industriestrasse; Sanierung Strasse und Trottoir 50 200 250

Grundw eg; Sanierung Oberbau 20 80 100

Am Bach; Oberbau und Deckbelag 15 145 160

Lochstieg-, Riedliw eg, Bergmatt; Sanierung 300 150 175 175 800

Häuslimoos; Sanierung Oberbau 15 40 55

Hirzenfeld; Sanierung Oberbau und Deckbelag 75 100 175

Hübeliw eg; Sanierung Oberbau und Verstärkung 50 50 100

Paul Klee, Meisenw eg, Ulmenw eg; Sanierung 50 50

Lindenw eg; Sanierung Oberbau und Deckbelag 10 50 60

Unterfeldw eg; Sanierung Oberbau 45 100 145

Mattenstutz; Sanierung Deckbelag 30 150 80 260

Schlösslistrasse; Sanierung und Belagserneuerung 100 150 250

Weierw eg; Sanierung und Belagserneuerung 100 200 150 50 500

Mühlestrasse; Trottoir 50 70 120

Moosgasse; Sanierung Deckbelag Bereich Bahnübergang 200 120 320

Allmend (Allmend-/Meien-/Tempel-/Alpenblick- und Ringstr.) 100 300 400

Zentrum Süd 1. Etappe Fellenbergstrasse Nord 150 50 200

Zentrum Süd 2. Etappe Fellenbergstrasse Süd 20 50 70

Löw engässe; Sanierung 50 50

Zone Tempo 30; Riedli / Egg 60 60 120

Zone Tempo 30; Ursprung 10 60 70

Zone Tempo 30; Häuslimoos 10 60 70

ZPP Nr. 17, "Riedli" 290 50 340

ZPP Nr. 18, „Egg“, Amselw eg; Sanierung und Ausbau 30 30

ZPP Nr. 19, "Strahmmatte" 50 100 150 610 60 970

ZPP Nr. 20, "Kästliareal" 30 30

Strassenbeleuchtung - Diverse Projekte 100 100 100 100 400

*Gewässerschutz-/verbauungen 125 150 230 260 310 0 1'075

Müli, Parz. Nr. 626; Renaturierung Bach 50 50 250 350

Chüerain Parz. Nr. 307; Renaturierung Bach 125 50 200 375

Renaturierung Kilchmattbach 50 80 60 60 250

Renaturierung ob. Teil Schöneggw eg -50 150 100

Freibad und Eisbahnanlage Hirzenfeld

(Anteil M'buchsee)0 538 467 393 0 130 1'528

Gesamtsanierung Gebäudehülle 538 390 393 1'321

Erneuerung Küche, Mobiliar Restaurant, Zuschauertribüne 77 77

Ersatz Traktor John Deere, Eisreinigungsmaschine Zamboni 130 130

Schw immbadsanierung 0

TOTAL NETTOINVESTITIONEN 1'205 1'683 1'677 1'793 1'800 840 8'998

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Gemeindestrassen Beim Gemeindestrassennetz sind sämtliche Strassenbauprojekte mit den Gemeindewerken ab-gesprochen. So können Synergien mit anderen Infrastrukturen genutzt werden. Dies ergibt Kos-teneinsparungen wie z.B. bei den Baumeisterarbeiten oder Ingenieurhonoraren.

Sportzentrum Hirzenfeld – Investitionsbeiträge Investitionsbeiträge sind Leistungen an Dritte für Investitionen, an denen die Gemeinde ein Teil-eigentum besitzt oder eine à-fonds-perdu Zahlung leistet. Der Beitragsempfänger erfüllt eine Ver-bundaufgabe oder erbringt eine Leistung von öffentlichem Interesse. Investitionsplanung; Hochbau, Verwaltung und Bildung

Investitionsplanung 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Total

Nettoinvestition aus vorangehender Tabelle 1'205 1'683 1'677 1'793 1'800 840 8'998

Hochbau (Immobilienbewertungssystem) 95 110 110 810 4'770 4'650 10'545

Tagesschule; Multifunktionales Gebäude 95 500 4'000 4'000 8'595

Paul Klee Aula; Fenster Korridor 100 100

Paul Klee Hauptgebäude; Gebäudehülle, Heizung

(Elektro), Innenausbau100 100

Paul Klee Turnhalle; Fenster 100 100

Kindergarten Ursprung; Gebäudehülle, Heizung,

Innenausbau300 300 600

Bushaltestellen; Sanierungen und Ersatz 50 50 100

Speicher; Platzgestaltung; Sanierung/Neugestaltung 0

Sportplatz Hirzenfeld; Garderobentrakt 50 50

Dorfplatz; Neugestaltung 0

Brockenstube; Dach und Fassade 0

Ersatz Fahrradständer/Sitzbänke, neu öffentl.

Toilettenanlage0

Schiessanlage Bärenried; Kugelfang- und Gebäude-

sanierung200 250 450

Werkhof; Belagsanierung und Fassade 0

Ortsplanungsrevision 110 110 110 120 450

Verwaltung/übrige Aufgabenbereiche 50 950 200 200 350 0 1'750

Bildung; ICT-Konzept 21 350 200 200 750

Bildung; Schulraumplanung 500 250 750

Bildung; Ersatz Drucker und Kopierer 100 100

Verw altung; Projekt IT, Ausführungsprojekt 50 100 150

TOTAL NETTOINVESTITIONEN 1'350 2'743 1'987 2'803 6'920 5'490 21'293

vorhandenes Investitionsvolumen pro Jahr 2'500 2'500 2'500 2'500 2'500 2'500 15'000

Handlungsspielraum pro Jahr 1'150 -243 513 -303 -4'420 -2'990 -6'293

Vorhandenes Investitionsvolumen Dank den jüngsten Massnahmen im Rechnungsabschluss 2015, übrige Abschreibungen des Ver-waltungsvermögens aufgrund des Verkaufserlös Gemeinschaftsantennenanlage und der Auflö-sung der Spezialfinanzierung Planungsmehrwerte, ist der finanzielle Handlungsspielraum für In-vestitionen auf Fr. 2.5 Mio. (bisher Fr. 2.0 Mio.) gestiegen.

Investitionen – Aktivierungsgrenze Eine Anlage ist zu aktivieren, wenn sie die von der Gemeindebehörde festgelegte Aktivierungs-grenze gem. Art. 79a GV (Gemeindeverordnung) erreicht und in Betrieb genommen wurde. Aus-gaben für Investitionen über der Aktivierungsgrenze werden in der Investitionsrechnung verbucht und dementsprechend in der Investitionsplanung ausgewiesen. Investitionen sind wertvermeh-rende Ausgaben zur Schaffung von Vermögenswerten im Verwaltungsvermögen.

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Verwaltungsvermögen – ab 01.01.2016 nach HRM2 Mit der Einführung von HRM2 werden die neuen Investitionen nach Nutzungsdauer abgeschrie-ben. Die Höhe der Abschreibung belastet die Erfolgsrechnung in den ersten Jahren nicht mehr im gleichen Umfang wie nach HRM1. Wo mit HRM1 die Anfangsabschreibungen aufgrund der degressiven Methode sehr hoch ausfielen, ist die Belastung mit HRM2 tiefer, jedoch linear nach Nutzungsdauer und damit über die gesamte Lebensdauer hinweg gleichbleibend.

Abschreibungen bestehendes Verwaltungsvermögen Das am 01.01.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird zu Buchwerten in das HRM2 über-nommen. Der Gesamtbetrag des Verwaltungsvermögens zum Zeitpunkt der Einführung von HRM2 ist innert acht bis sechzehn Jahren linear abzuschreiben. Die Abschreibungen gelten als ordentlich und müssen daher zwingend vorgenommen werden. Vom Gesamtbetrag werden die Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens und das Verwaltungsvermögen der Spe-zialfinanzierungen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung sowie der Wärmeversorgung abge-zogen. Die Gemeinde legt die Abschreibungsfrist zusammen mit dem Beschluss über das Budget im Zeitpunkt der Einführung von HRM2 definitiv fest. Dem Grossen Gemeinderat und den Stimmberechtigten wurde mit dem Budget 2016 eine Ab-schreibungsdauer von 8 Jahren zur Beschlussfassung empfohlen, was auch angenommen wurde.

Verwaltungsvermögen Kontogruppe 11 (HRM1), Stand 31.12.2015 Fr. 19‘870‘846.07 Abzüglich: ./. Darlehen und Beteiligungen im Verwaltungsvermögen Fr - 3‘844‘693.55 ./. Verwaltungsvermögen Elektrizität

(Ausgliederung per 01.01.2016 in die EMAG) Fr. - 2‘583‘509.12 ./. Verwaltungsvermögen der Spezialfinanzierungen Wärmeversorgung Fr. - 1‘294‘643.40 ./. Verwaltungsvermögen der Spezialfinanzierung Feuerwehr Fr. - 2‘048‘000.00

Verwaltungsvermögen netto Fr. 10‘100‘000.00 Das bestehende Verwaltungsvermögen von Fr. 10.1 Mio. wird innert 8 Jahren, das heisst ab dem Rechnungsjahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2023 linear abgeschrieben. Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von 12.5 % oder Fr. 1.2625 Mio.

5. ZUKUNFTSAUSSICHTEN Am erarbeiteten Entlastungspaket ist auch in den kommenden Planjahren 2017 – 2021 festzu-halten. Die geplanten Investitionen verursachen zu hohe Folgekosten, welche in diesem Aus-mass nicht tragbar sind. Die Investitionsplanung muss überarbeitet werden. Die einzelnen Pro-jekte müssen auf ihre Notwendigkeit hinterfragt und entsprechend geplant werden. Nur so wird es möglich sein, den Gemeindefinanzhaushalt im Gleichgewicht zu halten.

In den kommenden Jahren sind verschiedene positive Effekte auf den Gemeindefinanzhaushalt zu erwarten, welche jedoch aufgrund der Risikominimierung in der Planung ausgeblendet wer-den:

Realisierung der Wohn-Überbauungen Egg, Drillinge

Überbauung Strahmmatte

Sollten die oben beschriebenen positiven Effekte tatsächlich auch den Gemeindefinanzhaushalt nachhaltig verbessern ist es möglich, die einzelnen Entlastungsmassnahmen aus dem Entlas-tungspaket 2014 neu zu definieren.

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6. FREMDMITTELENTWICKLUNG

Wie aus der nachstehenden Grafik ersichtlich ist, werden sich die Schulden der Gemeinde Mün-chenbuchsee, unter den aktuellen Rahmenbedingungen, in den nächsten drei Jahren nicht ver-ändern. Der Mittelbedarf steigt jedoch (auf Grund der aktuellen Investitionsplanung) ab dem Jahr 2020 um rund Fr. 6.6 Mio. an.

0

5'000'000

10'000'000

15'000'000

20'000'000

25'000'000

2016 2017 2018 2019 2020 2021

Entwicklung Fremdmittel

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7. FINANZKENNZAHLEN Finanzkennzahlen sind wertvoll und helfen mit, die finanzielle Situation der öffentlich rechtlichen Körperschaften zu beurteilen. Sowohl der Selbstfinanzierungsgrad, wie auch der Selbstfinanzierungsanteil weisen ungenü-gende Werte aus. Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt auf, inwiefern die Investitionen aus selbst erarbeiteten Mittel finanziert werden können. Ein Wert unter 100% führt zu einer Neuverschul-dung. Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Ge-meinde: Je höher der Wert, umso grösser ist der Spielraum für die Finanzierung von Investitionen oder für den Schuldenabbau. Mit einem durchschnittlichen Wert von 6.2 % liegt der Selbstfinan-zierungsanteil im ungenügenden Bereich. Ein Prozentwert von 10 – 14 % wird als genügend erachtet.

Der Zinsbelastungsanteil kann als sehr gut bezeichnet werden. Dieser Anteil wird sich jedoch mit zunehmender Verschuldung und eventuell steigenden Zinsen rasch ändern.

Der Kapitaldienst liegt deutlich unter der Schwelle von 10 %, welche als hohe Belastung gilt. Hier zeigt sich die finanziell positive Plafonierung der Investitionsausgaben von jährlich Fr. 2.5 Mio pro Planjahr welche dazu führt, dass der Kapitaldienst mit durchschnittlich 4.7% auf eine tiefe Belas-tung hinweist.

Der Bruttoverschuldungsanteil weist einen sehr guten Wert aus, der durchschnittliche Investiti-onsanteil von 16.4% deutet auf eine mittlere Investitionstätigkeit hin.

Finanzkennzahlen 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Durch.

Selbstfinanzierungsgrad 41% 52% 51% 55% 28% 35% 42%

Selbstfinanzierungsanteil 5.0% 7.2% 6.6% 6.5% 6.2% 5.7% 6.2%

Zinsbelastungsanteil 0.1% 0.2% 0.2% 0.2% 0.2% 0.2% 0.2%

Kapitaldienstanteil 4.0% 4.4% 4.2% 4.8% 5.2% 5.4% 4.7%

Bruttoverschuldungsanteil 37.8% 35.3% 35.2% 34.9% 43.3% 51.8% 39.7%

Investitionsanteil 13.4% 15.6% 13.4% 13.3% 24.4% 18.1% 16.4%

grün = sehr gut gelb = gut rot = schlecht/ungenügend

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8. SPEZIALFINANZIERUNGEN

Unter Spezialfinanzierung versteht man gebührenfinanzierte Aufgabenbereiche. Dabei besteht zwischen der erbrachten Aufgabe und den bezahlten Entgelten ein direkter Zusammenhang. Spezialfinanzierungen bedürfen einer rechtlichen Grundlage. Die wichtigsten Spezialfinanzierun-gen werden bereits durch Bundesrecht oder das kantonale Recht vorgeschrieben.

Gesetzliche Spezialfinanzierungen

Wasserversorgung / Abwasserentsorgung: In diesen gesetzlichen Spezialfinanzierungen sind, solange Verwaltungsvermögen besteht, Abschreibungen nach den Wiederbeschaffungs-werten vorzunehmen. Anschliessend ist eine Spezialfinanzierung Werterhalt zu äufnen. Dadurch sind je zwei Spezialfinanzierungen für beide Bereiche zu führen: eine Spezialfinanzierung Rech-nungsausgleich (Eigenkapital) und eine Spezialfinanzierung Werterhalt.

Abfallbeseitigung: Für die Abfallbeseitigung ist ebenfalls eine gesetzliche Spezialfinanzierung zu führen. Es gilt das Verursacherprinzip. Die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung deckt eben-falls den Nettoaufwand der Tierkadaversammelstelle (nach Abzug der Entsorgungsgebühren).

Feuerwehr: Seit dem 01. Januar 2012 wird die öffentliche Aufgabenerfüllung „Feuerwehr“ als Spezialfinanzierung innerhalb der Verwaltungsrechnung geführt.

Wärmeversorgung: Seit dem 01. Januar 2013 ist das Reglement über die Spezialfinanzierung Wärmeversorgung Münchenbuchsee in Kraft. Im Rechnungsjahr 2015 wurden die ersten Bu-chungen vorgenommen und die Jahresrechnung schloss mit einem Gewinn von Fr. 25‘100.00 ab.

8.1. FEUERWEHR

Die Feuerwehr wird seit dem 01. Januar 2012 als Spezialfinanzierung geführt. So können künftige Ertragsüberschüsse als Eigenkapital angespart werden, um allfällig zu verzeichnende Defizite darüber aufzufangen. Mit dieser Änderung des Feuerwehrreglements muss der steuerfinanzierte Haushalt keine Defizite finanzieren.

Mit der Einführung von HRM2 steht die Feuerwehr vor der Herausforderung, die zuletzt getätigten Investitionen (Magazin und Fahrzeuge) in den kommenden acht Jahren abzuschreiben. Das neue Rechnungslegungsmodell (HRM2) respektive die Übergangsbestimmungen lassen es nicht zu, eine unterschiedliche Abschreibungsdauer zwischen dem Verwaltungsvermögen des allgemei-nen Haushaltes und dem Verwaltungsvermögen der Spezialfinanzierungen anzuwenden.

Anlagen Feuerwehrmagazin Fahrzeuge

Verwaltungsvermögen per 01.01.2016 818‘000.00 1‘230‘000.00

Abschreibungssumme nach HRM2 (8 Jahre) 102‘250.00 153‘750.00

Total Abschreibungen pro Jahr 256‘000.00

ÜBERBLICK Beträge in Fr. Tausend

Ergebnisse der Spezialfinanzierung 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Feuerwehr -49 -145 -181 -184 -186 -189

Eigenkapital 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Feuerwehr 167 22 -159 -343 -529 -718

Bestand Verwaltungsvermögen 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Feuerwehr 1‘792 1‘536 1‘595 1‘304 1‘013 722

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INVESTITIONSPROJEKTE

Im vorliegenden Investitionsplan befindet sich lediglich ein Projekt, für die Ersatzbeschaffung ei-nes Fahrzeugs.

Planungsjahre 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Ersatz Fahrzeug (Personenrettung Unfall) 350

TOTAL NETTOINVESTITIONEN 0 0 350 0 0 0

ZUKUNFTSAUSSICHTEN

Der erwähnte Abschreibungsaufwand belastet die Erfolgsrechnung der Spezialfinanzierung Feu-erwehr über die nächsten acht Jahre. Im Gegensatz zum bisherigen Abschreibungsmodell (10% des Restbuchwertes) welches eine immer tiefer werdende Abschreibungsquote vorsah. Dieser hohe Abschreibungsaufwand ist auch ein Grund, weshalb die Ergebnisse der Finanzplanung durchwegs Defizite ausweisen. In naher Zukunft müssen die Aufwendungen gesenkt und/oder die Erträge gesteigert werden, um wieder eine ausgeglichene Planung präsentieren zu können.

8.2. WASSERVERSORGUNG

Die Finanzplanung der Spezialfinanzierung Wasserversorgung zeigt über alle Planjahre ein jähr-liches Defizit von rund Fr. 0.25 Mio. auf. Das Eigenkapital wird aufgebraucht, ein Bilanzfehlbetrag entsteht. Die für das Jahr 2017 in Aussicht gestellte Gebührenanpassung wird um ein Jahr ver-schoben. Anstelle einer Gebührenanpassung auf der Grundlage eines Reglements aus dem Jahr 2000 wird in den nächsten Monaten das Gebührenreglement der Wasserversorgung überarbeitet. Mit dem Budget 2018 sollte das neue Gebührenreglement zur Anwendung gelangen.

8.2.1. ÜBERBLICK Beträge in Fr. Tausend

Ergebnisse der Spezialfinanzierung 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Wasserversorgung -347 -248 -266 -272 -278 -278

Eigenkapital 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Wasserversorgung 427 178 -88 -360 -638 -916

Bestand Werterhalt 2016 2017 2018 2019 202 2021

Wasserversorgung 2‘705 3‘386 3‘995 4‘597 5‘196 5‘795

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INVESTITIONSPROJEKTE

Planungsjahre 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Erschliessungsanlagen

ZPP Nr. 19, Strahmmatte 25 25

Tamoil Tanklager 550 35

Leitungssanierung/Leitungsauswechslung

Bahnhofplatz Neugestaltung 100 200

Häuslimoos 40 130

Zentrum Süd (Kreuz-, Kirchgasse, Fellenberg- strasse) 200 40

Lindenweg 10 200

Weierweg 50 300

Bielstrasse 14-28 390

Riedli, Bärenried, Egg 244

Hofwilstrasse 5 - 21 100

Schaalweg 150

Zentrum Süd 2. Etappe 50 300 175

TOTAL NETTOINVESTITIONEN 1'190 565 890 425 244 0

ZUKUNFTSAUSSICHTEN Der Kostendeckungsgrad bewegt sich in den einzelnen Planjahren zwischen 77 – 87%. Die Einlage in die Werterhaltung wird weiterhin mit 60 % vorgenommen, damit die jährliche Ab-schreibungsbelastung auf einem absoluten Minimum bestehen bleibt. Wie bereits in der Einleitung beschrieben, wird das Gebührenreglement der Spezialfinanzierung Wasserversorgung in den nächsten Monaten überarbeitet, so dass mit dem Budget 2018 das neue Gebührenreglement zur Anwendung gelangen sollte.

8.3. ABWASSERENTSORGUNG

Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung rechnet für die gesamte Finanzplanungsdauer mit konstanten Gebührenansätzen. Die daraus resultierenden Defizite können durch das vorhandene Eigenkapital gedeckt werden. Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung verfügt per Ende der Planungsperiode über ein Eigenkapital von noch Fr. 0.636 Mio.

ÜBERBLICK Beträge in Fr. Tausend

Ergebnisse der Spezialfinanzierung 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Abwasserentsorgung -170 -148 -179 -186 -192 -197

Eigenkapital 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Abwasserentsorgung 1‘538 1‘390 1‘211 1‘025 833 636

Bestand Werterhalt 2016 2017 2018 2019 202 2021

Abwasserentsorgung 7‘805 8‘853 9‘887 10‘901 11‘899 12‘881

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INVESTITIONSPROJEKTE

Planungsjahre 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Erschliessungsanlagen

ZPP Nr. 19, Strahmmatte 50 100 150 50

ZPP Nr. 20, Kästliareal 700 800

Leitungssanierung/Leitungsauswechslung

Sanierungen gem GEP 300 300 300 300 300

Zürichstrasse; Verlegung Kanalisation 600 30

Bernstrasse, Schachtabdeckungen 50 50

Bahnhofplatz Neugestaltung 50 200 50

Zentrum Süd 1. Etappe 500 50

Zentrum Süd 2. Etappe 150 50

Industriestrasse, Strassenentwässerung 50 300

Häuslimoosstrasse 19 - 27 100

Riedli-Egg-Bärenried, Leitungssanierung 100 100 100 100 100 100

Grundweg, Sanierung Leitung 50 300

Mattenstutz, Sanierung Leitung 50 250

Löwengässli, Sanierung Leitung 100

Allmend-, Meien-, Tempel-, Alpenblick-,

Ringstr. Sanierung Leitungen 100 300

Am Bach, Rohrsanierung 10 190

Hübeliweg, Sanierung 50

Bärenried, Strassenentwässerung 50 300

Schlösslistrasse 100

Lindenweg, Rohrsanierung 100

Ulmenweg, Meisenweg, Paul-Klee-Strasse 50

Weierweg 50 200 100

Moosgasse (Bielstrasse - Mattenstutz) 150 50

TOTAL NETTOINVESTITIONEN 2'100 1'880 1'560 1'290 1'150 750

ZUKUNFTSAUSSICHTEN

Der Kostendeckungsgrad bewegt sich in den einzelnen Planjahren zwischen 92 – 95%. Die Ein-lage in die Werterhaltung wird weiterhin mit 60 % vorgenommen, damit die jährliche Abschrei-bungsbelastung auf einem absoluten Minimum gehalten werden kann. Somit besteht bei der Ab-wasserentsorgung kurz-/ mittelfristig gesehen kein Handlungsbedarf.

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8.4. ABFALLENTSORGUNG

Die Spezialfinanzierung Abfallentsorgung rechnet für die gesamte Finanzplanungsdauer mit kon-stanten Gebührenansätzen, welche voraussichtlich auf dem heutigen Niveau belassen werden können. Die geplanten Defizite in den nächsten fünf Jahren sind durch die Spezialfinanzierung (Eigenkapital) gedeckt. Per Ende Jahr 2021 verfügt die Abfallentsorgung über ein Eigenkapital von Fr. 0.602 Mio.

ÜBERBLICK Beträge in Fr Tausend

Ergebnisse der Spezialfinanzierung 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Abfallentsorgung -10 -55 -63 -70 -77 -84

Eigenkapital 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Abfallentsorgung 951 896 833 763 686 602

INVESTITIONSPROJEKTE Bei der Abfallentsorgung stehen in den nächsten Jahren keine Projekte an.

8.5. WÄRMEVERSORGUNG Im Rechnungsjahr 2015 wurden die ersten Buchungen für die Spezialfinanzierung Wärmeversor-gung vorgenommen. Entsprechend konnte mit dem Jahresabschluss 2015 eine erste Einlage in das Eigenkapital getätigt werden. Die kommenden Jahre sehen weitere Gewinne und eine Erhö-hung des Eigenkapitals vor. ÜBERBLICK Beträge in Fr. Tausend

Ergebnisse der Spezialfinanzierung 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Wärmeversorgung 0 48 55 54 54 53

Eigenkapital 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Wärmeversorgung 25 73 128 182 236 289

INVESTITIONSPROJEKTE Bei der Wärmeversorgung stehen keine aktuellen Investitionsprojekte an.

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9. ANTRAG UND BESCHLUSS Der Gemeinderat hat den vorliegenden Finanzplan 2016 - 2021 mit all seinen Bestandteilen an seiner Sitzung vom 29. August 2016 beschlossen und unterbreitet dem Grossen Gemeinderat folgenden Antrag:

Der Finanz- und Investitionsplan 2016 – 2021 wird zur Kenntnis genommen.

Münchenbuchsee, 29. August 2016

GEMEINDERAT MÜNCHENBUCHSEE Präsidentin Sekretär Finanzverwalter

Elsbeth Maring-Walther Olivier A. Gerig Thomas Sitter