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Masterinformationsveranstaltung
Organisatorisches und Regularien im
Masterstudium Chemie und Wirtschaftschemie
C. Vogl | Studienkommission Chemie
15.10.2018
Studiengänge Chemie und Wirtschaftschemie
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 2
Agenda
A. Zulassung zum Masterstudium
B. Studienorganisation Master Chemistry
C. Studienorganisation Master Wirtschaftschemie
D. Weitere wichtige Informationen
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 4
Geltende Prüfungsordnung / Zulassungssatzung
- FSPO 2017 bei Immatrikulation ins 1. Fachsemester Master
- ZUL 2018 für alle externen Bewerbungen und internen Umschreibungsanträge
Notengrenze 3,0
keine Auswahlgespräche
Für MSc Chemistry Sprachnachweis Englisch auf C1 Niveau nötig
- Antrag auf Umschreibung kann jederzeit abgegeben werden, sofern die Bedingungen der
ZUL erfüllt sind
- Für Umschreibungen zum WiSe: abgeben zwischen April und September
- Für Umschreibungen zum SoSe: abgeben zwischen Oktober und März
- Falls der Bachelorabschluss noch nicht erreicht ist, gilt die Bemessungsgrenze von 134 LP
als Kriterium, ob über die Zulassung entschieden werden kann (Nachweis über ToR mit zum
Abgabedatum aktuellem Notenschnitt)
- Englischnachweis kann nachgereicht werden; ist für die Immatrikulation erforderlich
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 5
Zulassungsverfahren zum Master
- Auszufüllen ist der Antrag auf Studiengangwechsel
- Homepage: Startseite / Studium / Studienorganisation
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 6
Unterschiede Master Chemistry und Wirtschaftschemie
- Master Chemie seit WiSe 17/18 englischsprachiger Studiengang mit Namen
„Master of Science Chemistry“
- beide Studienprogramme bleiben erhalten
- Master Wirtschaftschemie bleibt formal deutschsprachiger Masterstudiengang
- Wechsel Bachelor Wirtschaftschemie Master Chemistry
für FSPO 2013 (Bachelor) uneingeschränkt möglich
für FSPO 2017 abhängig von der Modulwahl im 5./6. Fachsemester
(erstmals relevant für Jahrgang 2017, d.h. im/ab SoSe 2020)
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 8
Master Chemistry, Study Program Chemistry
Auszug aus der FSPO 2017 (§ 19)
min. 2 aus 3
max. 1 aus 4
je 9 LP E, 9 LP U (Projektarbeit)
min. 8 LP aus gewählten MG
weitere 4 LP beliebig
Endnote: Alle benoteten Prüfungen aus MG 1 bis 5 mit doppeltem Gewicht und die Masterarbeit mit einfachem Gewicht
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 9
Master Chemistry, Study Program Chemistry
Studienplan nach FSPO 2017
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 10
Doppelt zugeordnete Lehrveranstaltungen Ba/Ma
- ausgewählte Veranstaltungen sind sowohl Teil des Bachelor- als auch
Masterstudiengangs, z.B. Interface Chemistry I und II
- diese doppelt zugeordneten Veranstaltungen können entweder nur im Bachelor- oder im
Masterstudiengang erbracht werden
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 11
Master Chemistry, Study Program Materials
Auszug aus der FSPO 2017 (§ 19)
Endnote: Alle benoteten Prüfungen aus den MG 1 bis 3 mit doppeltem Gewicht und die Masterarbeit mit einfachem Gewicht
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 12
Master Chemistry, Study Program Materials
Studienplan nach FSPO 2017
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 13
Master Chemistry
Zulassung zur Masterarbeit, Auszug aus der FSPO 2017 (§ 20)
- min. 68 LP aus den fachwissenschaftlichen Modulen und
Preparatory Seminar (15 LP)
- Antrag auf Zulassung zum „Preparatory Seminar“ frühestens nach erreichten 68 LP und
spätestens sechs Wochen nach der letzten Modulprüfung beim Prüfungsausschuss
einreichen
http://www.uni-ulm.de/nawi/oc1/pruefungsausschuss-chemie-wirtschaftschemie.html
- Durchführung der Masterarbeit typischerweise direkt im Anschluss ans Preparatory
Seminar
- Zum Preparatory Seminar gehört ergänzend die Teilnahme an min. 10 GDCh-Kolloquien
oder Fachkolloquien mit externen Rednern
Nachweis über Laufzettel (PA-Homepage)
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 14
C. Studienorganisation Master Wirtschaftschemie
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 15
Master Wirtschaftschemie
Auszug aus der FSPO 2017
beliebig aus den 3 Kernfächern (Mastermodule)
beliebig aus ALLEN Chemiefächern (Mastermodule)
und/oder CIW (Bachelormodule)
Praktikumsdauer: min. 3 Monate
Prof. Hiete bietet evtl. 1x pro Semester ein
Kolloquium zum Austausch über die
Praktikumsinhalte an
wahlweise 1 oder 2 Schwerpunktfächer
bei 2 Fächern pro Schwerpunkt min. 10 LP
insgesamt min. 19 LP aus WiWi-Mastermodulen
Endnote: Alle benoteten Prüfungen aus den Modulgruppen 1 bis 4 und die Masterarbeit jeweils mit einfachem Gewicht
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 16
Master Wirtschaftschemie
Studienplan nach FSPO 2017
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 17
Informatik in der Wirtschaftschemie
In der FSPO 2013 war Informatik Pflichtteil des Masterstudiengang
In der FSPO 2017 ist Informatik Wahlpflicht im Bachelorstudiengang
Studierende auf FSPO 2013 (Ba) FSPO 2017 (Ma) haben formal keine Möglichkeit,
curricular Informatikmodule zu belegen
Prüfungsausschussbeschluss:
Bis einschließlich Sommersemester 2019 kann
„Einführung in die Programmierung“
belegt und im Master Wirtschaftschemie angerechnet werden.
unabhängig von WiWi-Schwerpunkten
direkt im Masterstudium oder über das Zusatzfach Bachelor
Modulbuchung: Bachelor-Gliederungsebene der Wirtschaftsschwerpunkte
Derzeit Diskussionen in der Informatik zum Curriculum, evtl. entfällt Einführung in die Programmierung
künftig. Falls das so kommt, müsste der PA rechtzeitig vor dem Sommersemester ein alternatives Äquivalent
beschließen, das alternativ belegt werden kann.
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 18
Master Wirtschaftschemie
Zulassung zur Masterarbeit, Auszug aus der FSPO 2017 (§ 20)
- min. 68 LP aus den fachwissenschaftlichen Modulen und
Berufsfeldpraktikum (15 LP)
- Antrag auf Zulassung Masterarbeit frühestens nach erreichten 68 LP und spätestens
sechs Wochen nach der letzten Modulprüfung beim Prüfungsausschuss einreichen
http://www.uni-ulm.de/nawi/oc1/pruefungsausschuss-chemie-wirtschaftschemie.html
- Berufsfeldpraktikum bitte vor der Durchführung vom Fachprüfungsausschuss
genehmigen lassen!
separates Formular auf PA-Homepage)
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 19
Master Wirtschaftschemie
Externe Masterarbeit
- zur Masterarbeit gehört ein abschließendes Kolloquium
- bei externen Arbeiten findet dieses Kolloquium typischerweise im Unternehmen statt
- gemäß Rahmenordnung der Universität ist das Kolloquium formal fakultätsöffentlich
- Unternehmen muss einverstanden sein, dass ggf. Unimitarbeiter teilnehmen
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 21
Master Chemistry und Wirtschaftschemie
Prüfungsausschuss
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 22
Weiterführende Informationen auf den Webseiten der
Masterstudiengänge
http://www.uni-ulm.de/nawi/chemie/studium-und-lehre/studiengaenge/
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 23
Besonderheiten Lehrveranstaltungsangebot WiSe 2018/19(siehe E-Mail an die Semesterverteiler vom 09.04.18)
- OC: nach wie vor ist das OC I Institut nicht nachbesetzt, derzeit liegen keine Informationen über künftige
Organikmodule vor
- Concepts of Drug Discovery and Design: erneut verschoben um ein Semester, geplant für SoSe 2019
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 24
Erasmus oder andere Mobilitäten
- Bitte umfangreiche Informationen auf der Homepage des Int. Office beachten
- Empfehlung: Teilnahme an entsprechenden Infoveranstaltungen bei Interesse an
Mobilitäten
- Das Int. Office ist der Ansprechpartner für alles Organisatorische rund um die Mobilität
- Der Fachbereich Chemie ist zuständig für die Erstellung des Learning Agreements mit
der Gasthochschule
Klärung der äquivalenten Module zum gewählten Lehrangebot an der Gasthochschule
Durchführung der tatsächlichen Anerkennung nach der Mobilität
http://www.uni-ulm.de/io/
http://www.uni-ulm.de/io/mob-out/ausland-semester-jahr/erasmus-sms/
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 26
Erasmus – Das Allerwichtigste auf einen Blick
- Bewerbung zum 15.12. für das folgende akademische Jahr
15.12.2018 für WiSe 19/20 und SoSe 20 (!)
große Vorlaufzeit, organisatorisch aber durchaus erforderlich
- ca. Ende Januar: Bescheid über den Erfolg der Bewerbung und Zuteilung des
Erasmusplatzes an der entsprechenden Gasthochschule
- Studierende proaktiv spätestens zu diesem Zeitpunkt
Lehrangebot einsehen und Wunschkurse identifizieren
Study Proposal an Gasthochschule schicken und Rückmeldung abwarten
Learning Agreement vorbereiten, d.h. äquivalente Module der Uni Ulm identifizieren
zur Unterstützung: Infoschreiben zur Anerkennungspraxis auf der PA-Homepage
- Fachberatung im Fachbereich über Zuordnung und Kurswahl (optional)
- Learning Agreement finalisieren und unterschreiben lassen
Gasthochschulunterschrift: Garantie der Zulassung zu den Kursen
Uni Ulm Unterschrift: Garantie der gewählten Anerkennung (bei Bestehen der
ausländischen Prüfungsleistung)
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 27
Erasmus – Erfahrungswerte zum Learning Agreement
- Kurswahl im Ausland: mindestens 20 LP pro Semester
- Master bietet meistens ausreichend Flexibilität für eine gute Vereinbarkeit von
Kursangebot, eigenem Interesse und Äquivalenten an der Uni Ulm
- es ist meistens trotzdem nicht möglich, für alle im Ausland erbrachten Studienleistungen
1:1 äquivalente Module in Ulm zu finden
- Zielquote für Anerkennung: 80% der LP oder mehr
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 28
Bestimmungen zum „Zusatzfach“
- Im Zusatzfach werden außercurriculare Leistungen
verbucht
alles, was nicht durch die FSPO und das MHB
zum Studium zugeordnet wird
- Bei einem Studiengangwechsel können bis dahin außercurriculare Leistungen im
neuen Studiengang in den curricularen Bereich umgebucht werden, wenn diese dort
vorgesehen sind.
- Häufig erbringen Studierende, die ein 7. Bachelorsemester durchführen, bereits
Prüfungsleistungen aus dem Masterstudium
im Bachelor tatsächlich außercurricular
nach Wechsel in den Master curricular, Umbuchung möglich
- ACHTUNG!
Prüfungen des Masters im Masterstudium
ins Zusatzfach buchen = nicht umbuchbar!!!
- Zusatzfachanmeldungen erfolgen im Studiensekretariat und sind prüfungsrechtlich
gesehen Willensbekundungen, die verbindlich sind
Masterinformationsveranstaltung | 15.10.2018Seite 29
Bestimmungen zum
„freiwilligen Mehraufwand“
- Situation: Studierender möchte mehr Prüfungsleistungen
erbringen, als von der FSPO vorgeschrieben
- Möglichkeit 1: Mehrleistungen bewusst ins Zusatzfach buchen
dort verbleiben sie inkl. Note und gelten als außercurricular
- Möglichkeit 2 („Mehrwert“ in Form von Chancen auf bessere Noten): Solange eine
Modulgruppe nicht abgeschlossen ist, können beliebig viele Prüfungen, die ihr zugeordnet
sind, angemeldet werden. Diese werden auch verbucht und die Modulgruppe schließt dann
mit mehr als der erforderlichen Punktzahl.
Endnotenregelung der FSPO: „… sämtliche benoteten Prüfungen gehen in die
Endnote ein …“
- ACHTUNG!
Ist die Modulgruppe geschlossen, können nachträglich keine weiteren Prüfungen
angemeldet werden
rückwirkende Bereitschaft zu Mehraufwand unzulässig!
ebenso ist der Umweg übers Zusatzfach unzulässig!