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Weisung zur Ermessenleistung Vermittlungsbudget § 44 SGB III i.V.m. §16 SGB II Ersetzt die GA 05/2015 vom 04.11.2015 Zielsetzung: Ist eine Integration in Arbeit oder Ausbildung nur mit einer Förderung möglich, ist stets die wirkungsvollste und wirtschaftlichste Förderung für eine möglichst nachhaltige Integration (versicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung – auch EU-/EWR-Staaten, Schweiz -) zu wählen. Die Produktvergabe/ der Mitteleinsatz orientiert sich am individuellen Unterstützungsbedarf des Kunden. Der Förderumfang ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Personenkreis: Gefördert werden arbeitslose, arbeitsuchende und ausbildungssuchende erwerbsfähige Leistungsberechtigte (DA 44.11 und § 16 Abs. 3 SGB II beachten). Grundsätze: Eine Förderung soll nur dann eingesetzt werden, wenn folgende Grundsätze beachtet wurden: keine Maßnahmeförderung keine Leistungen zum Lebensunterhalt Arbeitgeber erbringt keine gleichartigen Leistungen Förderung darf andere Leistungen nach dem SGB II und SGB III nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen Leistungsausschluss nach § 22 Abs. 2 SGB III (Reha Fremdkostenträger) Passgenauigkeit: Nur durch das gewählte Produkt kann das bestehende Problem/ der Geschäftsanweisu ng 05/2016 26. September 2016

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Page 1: media.frag-den-staat.de · Web viewGeschäftsanweisung 05/2016 26. September 2016 II - 1210 Weisung zur Ermessen leistung Vermittlungsbudget 44 SGB III i.V.m. 16 SGB II Ersetzt die

Weisung zur Ermessenleistung Vermittlungsbudget § 44 SGB III i.V.m. §16 SGB II

Ersetzt die GA 05/2015 vom 04.11.2015

Zielsetzung:

Ist eine Integration in Arbeit oder Ausbildung nur mit einer Förderung möglich, ist stets die wirkungsvollste und wirtschaftlichste Förderung für eine möglichst nachhaltige Integration (versicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung – auch EU-/EWR-Staaten, Schweiz -) zu wählen.Die Produktvergabe/ der Mitteleinsatz orientiert sich am individuellen Unterstützungsbedarf des Kunden.Der Förderumfang ist auf das notwendige Maß zu beschränken.

Personenkreis:

Gefördert werden arbeitslose, arbeitsuchende und ausbildungssuchende erwerbsfähige Leistungsberechtigte (DA 44.11 und § 16 Abs. 3 SGB II beachten).

Grundsätze:

Eine Förderung soll nur dann eingesetzt werden, wenn folgende Grundsätze beachtet wurden:

keine Maßnahmeförderung keine Leistungen zum Lebensunterhalt Arbeitgeber erbringt keine gleichartigen Leistungen Förderung darf andere Leistungen nach dem SGB II und SGB III nicht aufstocken,

ersetzen oder umgehen Leistungsausschluss nach § 22 Abs. 2 SGB III (Reha Fremdkostenträger)

Passgenauigkeit: Nur durch das gewählte Produkt kann das bestehende Problem/ der vermittlungsrelevante Handlungsbedarf erfolgreich beseitigt werden.

Erfolgssicherheit: Der erfolgreiche Produkteinsatz wird nicht durch ein anderes Problem/ anderen Handlungsbedarf gefährdet.

Wirkung: Produkte werden nur an Kunden vergeben, bei welchen Sie zur Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit bzw. des Leistungsbezuges erforderlich sind. Das Vermittlungsbudget muss die Eingliederungschancen der Kunden nachvollziehbar verbessern.

Diese Weisungen dienen einer einheitlichen Rechtsanwendung. Sie entbinden nicht von der Ausübungdes erforderlichen Ermessens im Einzelfall. Die Entscheidungen sind in jedem Fall nachvollziehbar zu dokumentieren.

Ortwin ArnoldGeschäftsführer

Geschäftsanweisung 05/201626. September 2016 II - 1210

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Anlage zur Geschäftsanweisung 05/2016§ 44 SGB III i.V.m. § 16 SGB II Vermittlungsbudget (VB

Förderzweck Beschreibung Förderumfang Bemerkungen

Kosten für Bewerbungen

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahrenstehen.Fahrt- und Reisekosten zur Vorstellung,Kosten für Bewerbungsunterlagen, Porto, etc.

1. Bewerbungsunterlagen- Pauschale von 5 € je Bewerbung- Nachweis der Bewerbungen per Liste (zentrale BK-Textvorlage)- personenbezogene Obergrenze von insgesamt max. 260 € bis zur Integration. Sollte die Dauer der Arbeitslosigkeit 12 Monate überschreiten, erneute Obergrenze von 260 €.2. Fahrt- und Reisekosten- Kosten für öffentl. Verkehrsmittel oder Kilometer pauschale in Höhe von 0,20 € je Km (entsprechend dem BRKG, Hin-, Rückfahrt)- max. 130 € je Einzelfahrt- max. 250 € je Vorstellungstermin/-reise; diese Pauschale deckt alle Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellungsreise ab ( z.B. Fahrkosten, Parkgebühren, Kosten der Unterkunft und Verpflegung).- personenbezogene Obergrenze von insgesamt max. 800 € bis zur Integration.3.) Online-Bewerbungen- pro E-Mail bzw. Online Bewerbung pauschal 0,50 €- wenn dies dem Bewerberprofil entspricht und Sinn macht und zuvor beantragt wurde.

-Die VB-Beratung ist in VerBIS per VB-Vermerk zu dokumentieren.- Die individuelle Förderung orientiert sich an der Vereinbarung in der EinV.- In begründeten Einzelfällen und mit Zustimmung des TL kann der Förderrahmen geändert werden.- Die Ermessensentscheidung ist nachvollziehbar und plausibel in VerBIS zu dokumentieren

- die Gewährung eines „Vorschusses“ ist nicht zulässig!!

Mobilität Möglichkeiten schaffen, um vom Wohn- zum Arbeitsort zu gelangen, aber auch berufsbedingt den Wohnsitz zu wechseln.Fahrkosten, Umzugskosten, Kosten für doppelte Haushaltsführung,Führerschein, etc.

Es können auch Fahrkosten für konkrete Vorstellungsgespräche und den Antritt der Arbeitsaufnahme über VB als Vorschuss bezahlt werden (Überweisung, in Eiltfällen als Scheck auch als Vorschuss möglich, Fahrkarten alternativ auch über Phönix BT),

Fahrkosten- Kosten für öffentl. Verkehrsmittel,- Kilometerpauschale in Höhe von 0,20 € je Km (entsprechend dem BRKG)- personenbezogene Obergrenze von insgesamt max. 1.800 € bis zu 6 Monaten nach Arbeitsaufnahme

Trennungskostenbeihilfe bei doppelter Haushaltsführung- 260 € pauschal pro Monat, bis max. 6 Monate nach Arbeitsaufnahme

Umzugskosten- Eigenleistungsfähigkeit und Förderobergrenze: bis 3000 € Einkommen – Förderung bis 2000 € über 3000 € Einkommen – Förderung bis 1000 €- ein berufsbedingter Umzug muss innerhalb von 12 Monaten nach Arbeitsaufnahme erfolgen (zumutbare Pendelzeiten FH zu §10 SGB II RZ 10.31)

- Die VB-Beratung ist in VerBIS per VB-Vermerk zu dokumentieren.- Die individuelle Förderung orientiert sich an der Vereinbarung in der EinV.- In begründeten Einzelfällen und mit Zustimmung des TL kann der Förderrahmen geändert werden.- Die Ermessensentscheidung ist nachvollziehbar und plausibel in VerBIS zu dokumentieren.- Der private Nutzen des Kunden muss berücksichtigt werden, eine Förderung in voller Kostenhöhe ist deshalb nicht möglich.- Vorlage der Original-Belege und Einbehaltung- Bei Förderungen über 1000,00 € sind entsprechend der BHO 3 vergleichbare Angebote vorzulegen- Förderung grundsätzlich nur möglich, wenn Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist und eine verbindliche Einstellungszusage des AG vorliegt

Förderzweck Beschreibung Förderumfang BemerkungenFührerschein- PKW-Führerschein – max. 1500 €- Anschaffung PKW – max. 2.500 €

Mietwagen Ein PKW der kleinsten Kategorie (Kleinwagen) Für die Dauer von maximal 3 Wochen Bis zum Gesamtbetrag von maximal 600,00 € Inkl. Vollkaskoversicherung Jedoch ohne Spritkosten Erstattung durch Vorlage des Mietvertrages bis zu 90%

des Mietpreises

ArbeitsmittelArbeitskleidung und Ausrüstungsgegenstände, die für die Aufnahme einer Beschäftigung notwendig und nicht vom AG zu stellen sind

- personenbezogene Obergrenze von insgesamt max. 250 € anlässlich der Integration.- Originalbeleg als Nachweis und Einbehaltung

- Die VB-Beratung ist in VerBIS per VB-Vermerk zu dokumentieren.- Die individuelle Förderung orientiert

Förderzweck Beschreibung Förderumfang Bemerkungen

Unterstützung derPersönlichkeit

Anpassung des persönlichen Erscheinungsbildes an dieüblichen Anforderungen des Berufsbildes; Aktivitäten zurGewährleistung einer angemessenen Außenwirkung.Bsp.: Friseurbesuch, Waschsalon, Reinigungskosten, ggf.für Vorstellung erforderliche Bekleidung, Stilberatung, Individualcoaching etc.

- personenbezogene Obergrenze von insgesamt max. 250o € bis zur Integration. Ein höherer Aufwand im Einzelfall nur nach Genehmigung durch die Geschäftsführung.- Originalbeleg als Nachweis und Einbehaltung

- Die VB-Beratung ist in VerBIS per VB-Vermerk zu dokumentieren. -Die individuelle Förderung orientiert sich an der Vereinbarung in der EinV.- In begründeten Einzelfällen und mit Zustimmung des TL kann der Förderrahmen geändert werden.- Die Ermessensentscheidung ist nachvollziehbar und plausibel in VerBIS zu dokumentieren.

Sonstige Kosten Übernahme von Kosten, die den anderen Möglichkeitennicht zugeordnet werden können.Besuch von Veranstaltungen zur Anbahnung von Beschäftigungsverhältnissen(Fahrkosten, Eintritt, Übernachtungskosten),Abo und Anzeigen in Fachzeitschriften etc.

- personenbezogene Obergrenze von insgesamt max. 500 € bis Integration- Originalbeleg als Nachweis und Einbehaltung

- Die VB-Beratung ist in VerBIS per VB-Vermerk zu dokumentieren.- Die individuelle Förderung orientiert sich an der Vereinbarung in der EinV.- In begründeten Einzelfällen und mit Zustimmung des TL kann der Förderrahmen geändert werden.- Die Ermessensentscheidung ist nachvollziehbar und plausibel in VerBIS zu dokumentieren.

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Hinweise:

Dokumentationspflicht in Kundenhistorie - Vermittlungsfachkraft:Typ: VB-Vermerk

Betreff: Folgende Leistungen angeboten:Kosten für Bewerbungen, Mobilitätskosten, Arbeitsmittel*, Nachweise*,Unterstützung der Persönlichkeit*,Sonstige Kosten*.

Text: Auswahl des Förderzwecks treffen

*ggf. näher bezeichnen

Zweck und Höchstgrenzen: Der Kundenbereich der Sachbearbeitung prüft anhand CoSach bereits gezahlte Beträge