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1 Medienethik Prof. Dr. Detlef Horster „Alle auf das Recht anderer „Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Menschen bezogene Handlungen, deren Maxime Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität sich nicht mit der Publizität verträgt, sind unrecht.“ verträgt, sind unrecht.“ (Zum ewigen Frieden) (Zum ewigen Frieden) Quelle: Wikimedia

Medienethik - Detlef Horster1 Medienethik Prof. Dr. Detlef Horster „Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Handlungg,en, deren Maxime sich nicht mit der Publizität

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    Medienethik

    Prof. Dr. Detlef Horster

    „Alle auf das Recht anderer „Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Menschen bezogene Handlungen, deren Maxime Handlungen, deren Maxime g ,g ,sich nicht mit der Publizität sich nicht mit der Publizität verträgt, sind unrecht.“verträgt, sind unrecht.“(Zum ewigen Frieden)(Zum ewigen Frieden)

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    Durch die Medien werden Informationen verbreitet, Weltbilder erzeugt und Schwerpunkte für das öffentliche Interesse gesetzt. Darum wird oft von der vierten Gewalt gesprochen.Oft aber ist von Jugendgefährdung die Rede oder Oft aber ist von Jugendgefährdung die Rede oder von Manipulation des Publikums.Darum muss – moralisch gesehen – eine Abwägung zwischen dem hohen Gut der Information und dem nicht mehr Hinnehmbaren erfolgen. Das ist das Thema der Medienehtik.

    Persönlichkeitsrecht oder Informationspflicht?

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    Ein weiteres Beispiel

    27. März 2015Lieber Herr Brandt,In Ihren Berichten zum Germanwings-Flug 9525 wird der Name des Copiloten nicht ausgeschrieben, sondern nur mit dem Kürzel L. CNN berichtete von Anfang an mit dem vollen Namen: Andreas Lubitz. Demnach ist der Name weltweit, also auch in Deutschland bekannt. Auch in der heutigen FAZ ist der volle Name genannt. Warum wird das bei Ihnen nur mit Kürzel gemacht?Herzlich Ihr Detlef Horster

    Lieber Professor Horster,das ist ein klassisches Dilemma. Hält man sich an die in Deutschland üblichen Regeln für die so genannte „Verdachtsberichterstattung“, dann kann man im internationalen Kontext heutzutage relativ alt aussehen. Tut man es nicht, verstößt man je nach Auslegung möglicherweise gegen hiesige Regeln –und vor allem aber gegen das, was hierzulande von Lesern mit ein g gpaar guten Gründen als angemessen empfunden wird.Wir schlagen uns da im Zweifel auf die ruhigere Seite – und fahren damit in der Regel ganz gut.Mit besten Grüßen,IhrHendrik BrandtChefredakteur

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    1. Welche objektiven Pflichten stehen in Konkurrenz?

    2. Welche Zusatzinformationen hat man im konkreten Fall?

    3. Haben eine oder mehrere Pflichten Vorrang und warum?

    4. Kann man mit der angestrebten Entscheidung leben, d.h. am nächsten Tag ohne rot zu werden in den Spiegel gucken?

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    Nicht die Manipulation der Meinungen, sondern die Information ist Gegenstand der Pressefreiheit.Doch durch ihre Vermittlungsleistung bestimmen die Medien unsere Wahrnehmung und unsere K t kti d Wi kli hk it“ (Nikl L h ) „Konstruktion der Wirklichkeit“ (Niklas Luhmann),

    wie sich eben an den Bildbeispielen gezeigt hat. Dies zeigt sich aber auch, wenn man beispielsweise bei Facebook in einer Meinungsblase steckt.

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    Die Rehabilitierung der Meinung

    Die Vielfalt der Meinungen hingegen ist das, was nach Hannah Arendt eine Demokratie ausmacht.

    Vor allem spielen wirtschaftliche Gesichtspunkte oft eine Rolle, wie hohe Einschaltquoten oder hohe Verkaufszahlen.

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    Für den Anwalt Christian Schertz und für seine Mandanten ist das schärfste Schwert des Deutschen Presserates, die öffentliche Rüge, in Wirklichkeit längst stumpf.„Das Einzige, was Medien interessiert, sind tatsächlich rechtliche Schritte, Unterlassungsverpflichtungen, G d t ll di d kt d ü d Gegendarstellungen, die gedruckt werden müssen und, vor allem und entscheidend, so genannte Geldentschädigungen von Medienopfern, also Personen, die durch eine rechtswidrige Berichterstattung verletzt worden sind.“

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    Alice Schwarzer war im Prozess gegen Jörg Kachelmann als Gerichtsberichterstatterin tätig. Wegen ihrer Berichtserstattung klagte Kachelmann. Die BILD-Zeitung musste 530.000 € Schmerzensgeld zahlen, weil die Persönlichkeitsrechte von Kachelmann verletzt wurden.

    Wie schwierig die Lage aber oft ist, zeigt die aktuelle Situation an der Leibniz Universität.

    Prof. Stefan Homburg, Leiter des Instituts für öffentliche Finanzen, hat sich zu der gegenwärtigen Situation geäußert und den von der Regierung getroffenen Maßnahmen und sie mit der Situation von 1933 verglichen.Am 25. Mai 2020 veröffentlichte die Universitätsspitze dazu eine Stellungnahme, in der es heißt:

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    „Senat, Präsidium und Hochschulrat der Leibniz Universität Hannover respektieren das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sowie das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Derzeit sehen sie aus diesem Grunde keine rechtliche Möglichkeit, den Äußerungen und Aktivitäten von Herrn Univ.-Prof. Dr. Stefan Homburg zu begegnen. Sie distanzieren sich jedoch dezidiert vom Inhalt der Äußerungen.“