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Meisterprüfung Teil III - Grundlagen Finanzwirtschaft
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237
Grundlagen FinanzwirtschaftFinanzierung
• Finanzierungsarten und -Anlässe
• Innenfinanzierung
• Außenfinanzierung
• Kreditbesicherung
• Liquiditäts- und Finanzplanung
GrundlagenFinanzwirtschaft
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4. Finanzierung
Finanzierungs-arten und Anlässe
Innenfinanzierung
Außenfinanzierung
Kreditbesicherung
Liquiditäts- undFinanzplanung
238
Buchführung
Kosten-und
Leistungs-rechnung
Planungs-rechnung
Statistik
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Aufgaben und Teilbereiche der Finanzwirtschaft
Finanzierung
Finanzplanung
Investition
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Liquiditäts- undFinanzplanung
240
Aufgaben und Teilbereiche der Finanzwirtschaft
Klassische Aufgabenbereiche
• Investition: Steuerung und Optimierung der Mittelverwendung
• Finanzierung: Steuerung und Optimierung der Kapitalbeschaffung aus externen und internen Quellen sowie Planung der Kapitalrückzahlung
• Finanzplanung: zeitliche und sachliche Disposition der Finanzmittel; Schaffung eines finanziellen Gleich-gewichtes bei Sicherung der Zahlungsfähigkeit
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Außenfinanzierung
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Aufgaben und Teilbereiche der Finanzwirtschaft
Zusätzliche Aufgabenbereiche
• Kredit- und Finanzmanagement: Planung, Steuerung und Kontrolle von Kreditgewährungen an Kunden und Geschäftspartner
• Früherkennungssystem: Früherkennung von Kredit- und Finanzrisiken, Auswertung von primären und sekundären Informationsquellen
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Innenfinanzierung
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Kreditbesicherung
Liquiditäts- undFinanzplanung
242
Investition = Bindung finanzieller Mittel in materiellen oder in immateriellen
Vermögensgegenständen.
Investition = Bindung finanzieller Mittel in materiellen oder in immateriellen
Vermögensgegenständen.
Bilanz
Aktiva Passiva
Anlagevermögen Umlaufvermögen
Eigenkapital
Fremdkapital
Mittelverwendung (= Investition) � Frage: Wie wurde das Kapital angelegt / verwendet?
Mittelherkunft
(= Finanzierung)
� Frage: Von wem stammt
das Kapital?
Investition der Unternehmen
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Investitionskreislauf
Geldkapital
Investition
Sachkapital
Desinvestition
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244
Kapitalbindende Wirkung von Investitionen
4 Tg 6 Tg 20 Tg
0 10 20 30
Tage insgesamt
Kapitalbindung im Umlaufvermögen
02000400060008000
10000
1 2 3 4
Restwerte zum Jahresende
Kapitalbindung im Anlagevermögen
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Investitionsarten
Gründungs-investition
Rationalisierungs-investition
Erweiterungs-investition
Ersatz-investition
Brutto-investition
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Investitionsentscheidungsprozess
Phasen einer Investitionsentscheidung
1. Anregungsphase• Märkte analysieren• Produkte und Leistungen analysieren• Entwicklungen beobachten / Ideen finden• erkennen von Investitionsmöglichkeiten
2. Suchphase• Ideen strukturieren und stets erneut kritisch in
Frage stellen• Bewertungskriterien und Begrenzungsfaktoren
festlegen
3. Planungsphase • Nutzwertanalyse• genaue Bedarfsanalyse• grobe Wirtschaftslichkeitsuntersuchung• Analyse der Finanzierungsalternativen• Ermittlung und Überprüfung aller Einflußfaktoren• exakte Alternativenwahl• erste Aufwands- und Ertragsschätzungen• Betrachtung von abhängigen
Sekundärinvestitionen• Zielwirksamkeitsanalysen• Vorteilhaftigkeitsermittlung
4. Investitionsent-scheidungsphase
• Entscheidung für die optimale Alternative• Abstimmung mit den Finanzierungs-
möglichkeiten
5. Realisierungs-phase • Erstellung von Zeit- und Kostenplänen
6. Investitions-controllingphase
• Soll-Ist-Vergleich / Abweichungsanalyse• Feed-BackGrundlagen
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Statische Investitionsvergleichsrechnungen
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Programmentscheidung
Neben den bereits untersuchten Tatbeständen (rein aus derKostentheorie heraus) müssen bei der Entscheidung für dieEigenfertigung oder den Fremdbezug folgende Faktorenberücksichtigt werden:
• Argumente für die EigenfertigungGeheimhaltung, besondere Qualitätsanforderungen, fehlendeLieferanten, Unabhängigkeitsstreben, Prestige- bzw. Image-überlegungen
• Argumente für den FremdbezugKnow-How liegt im eigenen Unternehmen nicht vor, Über-brückung von technischen oder personellen Engpässen,besondere gesetzliche Vorschriften, Kundenforderungen bzw.Möglichkeit für Gegengeschäfte oder Kooperationen
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Dynamische Investitionsvergleichsrechnungen
Die dynamischen Verfahren der Investitionsrechnung zeichnensich im Gegensatz zu den statischen Verfahren im wesentlichendadurch aus, dass sie die Vorteilhaftigkeit einer Investition nichtnur für eine Periode, sondern für die gesamte Lebensdauer einerInvestition untersuchen. (Zeitraumbezogene Methoden)
Um eine Vergleichbarkeit der Zahlungsströme herstellen zu kön-nen, sind sämtliche Ein- und Auszahlungen auf einen einheit-lichen Zeitpunkt durch Auf- oder Abzinsung zu beziehen.
Hier sind Barwerte von Endwerten zu unterscheiden: Wird einezukünftige Ein- oder Auszahlung auf einen gegenwärtigen Zeit-punkt bezogen, so spricht man von Abzinsung. Der Wert, dendiese zukünftige Zahlung bei einem Kalkulationszinsfuß gegen-wärtig annimmt, wird als Barwert bezeichnet.
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Finanzierung der Unternehmen
Erweiterter Finanzierungsbegriff:
Finanzierung = Versorgung mit disponiblem Geldkapital.
Erweiterter Finanzierungsbegriff:
Finanzierung = Versorgung mit disponiblem Geldkapital.
Bilanz
Aktiva Passiva
Anlagevermögen Umlaufvermögen
Eigenkapital
Fremdkapital
Mittelverwendung (= Investition) � Frage: Wie wurde das Kapital angelegt / verwendet?
Mittelherkunft
(= Finanzierung)
� Frage: Von wem stammt
das Kapital?
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Magisches Viereck der Finanzierung
Finanzierung
Liquidität
Sicherheit
Rentabilität
Unabhängigkeit
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Finanzierungsarten und -Anlässe
Innenfinanzierung Außenfinanzierung
Eigen-
finanzierung
• Selbstfinanzierung (offen bzw. verdeckt)
• Finanzierung aus
Abschreibungsgegenwerten
• Finanzierung aus Ver-mögensumschichtung und Kapitalfreisetzung
• Beteiligungsfinanzierung (mit bzw. ohne Börsenzu-gang des Unternehmens)
Fremd-
finanzierung
• Finanzierung aus Rück-stellungsgegenwerten
• Kreditfinanzierung
Außerdem: Leasing, Factoring, Asset Backed Securities GrundlagenFinanzwirtschaft
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Innenfinanzierung
Außenfinanzierung
Kreditbesicherung
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Innenfinanzierung
Bes
chaf
fung
smar
ktUnternehmen
Abs
atzm
arkt
Kapitalmarkt
Quelle der Innenfinanzierung
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Innenfinanzierung
Die Unternehmung bringt die benötigten Mittel aus eigener Kraftauf. Innenfinanzierung ist nur möglich, wenn folgende zwei Be-dingungen gegeben sind:
1. Der Unternehmung fließen in einer Periode liquide Mittel ausdem normalen betrieblichen Umsatzprozess oder aus außer-gewöhnlichen Umsätzen zu.
2. Dem Zufluss an liquiden Mitteln steht in der gleichen Periodekein auszahlungswirksamer Aufwand gegenüber
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Innenfinanzierung
Finanzierung ausGewinn
(Selbstfinanzierung)
Finanzierung durchRückstellungen
Bilanzverlängerung
Finanzierung vonReinvestitionen aus
Umsatzerlösen
Finanzierung vonNettoinvestitionen aus
Umsatzerlösen
Vermögensumschichtung
Innenfinanzierung
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Selbstfinanzierung
Unter Selbstfinanzierung versteht man die Finanzierung ausGewinnen, die im Unternehmen zurückbehalten werden.
Nach der Art des Ausweises des zurückbehaltenen Gewinnes inder Bilanz kann man unterscheiden:
Offene Selbstfinanzierung: Die Selbstfinanzierung wirkt sich aufdas bilanzierte Kapital aus und ist somit „offen“ aus der Bilanzheraus ersichtlich.
Stille Selbstfinanzierung: Diese Art der Selbstfinanzierung führtzu einer Erhöhung des Realkapitals, die sich auf die bilanzielleHöhe des Eigenkapitals nicht auswirkt. Hier werden stille Reser-ven gebildet, die in der Bilanz nicht ersichtlich sind.
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Finanzierung aus Vermögensumschichtungen
Bei der Finanzierung durch Vermögensumschichtung handelt essich um eine interne Finanzierungsmethode, die sich konkret indrei Formen zeigt:
1. In einer Freisetzung betriebsnotwendiger Vermögensteile durch Rationalisierung und
2. im Verkauf betrieblicher Vermögensgegenstände sowie
3. in der Auslagerung betrieblicher Funktionen.
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Finanzierung aus Vermögensumschichtungen
Lager Produktion Verkauf und Kundenziel
Zahlungsziel: 10 Tage Kapitalbindung: 25 Tage
Lager Produktion Verkauf und Kundenziel
Zahlungsziel: 10 Tage Kapitalbindung: 11 Tage Kapitalfreisetzung: 14 Tage
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Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten
Bilanzielle AfA
Finanzierung aus AfA-GW
Offene Selbstfinan-
zierung
Umsatzerlöse (Desinves-
tition) Kalk. AfA
Bilanzgewinn
Ertragssteuer
Fall 1kalkulatorische AfA ist größer als bilanzielle AfA
Kalk. AfA Finanzierung aus AfA-GW
Umsatzerlöse (Desinves-
tition) Stille Reserve
Bilanzielle AfA Stille
Selbstfinan-zierung
Fall 2kalkulatorische AfA ist kleiner als bilanzielle AfA
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260
Finanzierung aus Rückstellungsgegenwerten
Rückstellungen (Fremdkapital !) werden gebildet für Verbind-lichkeiten, die in genauer Höhe oder Fälligkeit noch nicht fest-stehen (z.B. Pensionsrückstellungen, Prozessrückstellungen).
Bis zur Inanspruchnahme stehen sie dem Unternehmen zur Verfügung.
Pensionsrückstellungen werden handelsrechtlich mit dem sog. „Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen“ bewertet und sind mit einem „laufzeiten-äquivalenten Marktzinssatz“ abzuzinsen.
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Außenfinanzierung
Bes
chaf
fung
smar
kt
Unternehmen
Abs
atzm
arkr
t
Kapitalmarkt
Quelle der Außenfinanzierung
Bes
chaf
fung
smar
kt
Unternehmen
Abs
atzm
arkr
t
Kapitalmarkt
Quelle der Außenfinanzierung
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Außenfinanzierung
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262
Außenfinanzierung
Arten der Außenfinanzierung
• Beteiligungsfinanzierung
• Kreditfinanzierung
Sonderformen der Außenfinanzierung
• Leasing
• Factoring
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Beteiligungsfinanzierung
Gesamtes Haftungskapital der Unternehmung
Rückgriffskapital
(z.B. Privatvermögen bei
Vollhaftern bzw.
Nachschusspflicht gem.
Gesellschaftsvertrag)
Nominalkapital
eingezahltes
Beteiligungs-
kapital
ausstehende
Einlagen zum
Beteiligungs-
kapital
Gesamtes Haftungskapital der Unternehmung
Rückgriffskapital
(z.B. Privatvermögen bei
Vollhaftern bzw.
Nachschusspflicht gem.
Gesellschaftsvertrag)
Rückgriffskapital
(z.B. Privatvermögen bei
Vollhaftern bzw.
Nachschusspflicht gem.
Gesellschaftsvertrag)
Nominalkapital
eingezahltes
Beteiligungs-
kapital
ausstehende
Einlagen zum
Beteiligungs-
kapital
Nominalkapital
eingezahltes
Beteiligungs-
kapital
ausstehende
Einlagen zum
Beteiligungs-
kapital
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Beteiligungsfinanzierung: Venture Capital
Wagnisfinanzierung
öffentliche
Forschungs- undEntwicklungs-
förderung
technisches Risiko
wirtschaftlichesRisiko Banken,
übliche
Finan-zierungs-
hilfen,Kapitalbe-
teiligungs-
gesell-
schaften
angewandte
ForschungEntwicklung Prototyp Kleinserie
Produktions-
vorbereitungProduktion
Marktein-
führung
Marktdurch-
setzung
Innovationsphasen
Ris
iko
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Kreditfinanzierung
Kreditfähigkeit
persönlicheKreditwürdigkeit
materielleKreditwürdigkeit
Kreditwürdigkeit
Gegenstand derKreditprüfung
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Kreditfinanzierung
Kundenkredit
Lieferantenkredit
Wechselkredit
Handelskredite(Gütermarkt)
Diskontkredit
Kontokorrentkredit
Avalkredit
Bankkredite(Kapitalmarkt)
kurzfristigeKreditformen
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Kurzfristige KreditfinanzierungLieferantenkredit
Von einem Lieferantenkredit spricht man dann, wenn der Lieferant seinem Abnehmer ein bestimmtes Zahlungsziel ein-räumt. Es handelt sich hier nicht um einen Rabatt oder einen Preisnachlass!
Listeneinkaufspreis- LiefererrabattZieleinkaufspreis- LiefererskontoBareinkauspreis+ BezugskostenEinstandspreis bzw. Bezugspreis+ HandlungskostenSelbstkostenpreis+ GewinnzuschlagBarverkaufspreis+ Kundenskonto+ VertriebsprovisionZielverkaufspreis+ KundenrabattAngebotsspreis (Nettoverkaufspreis)
Listeneinkaufspreis- LiefererrabattZieleinkaufspreis- LiefererskontoBareinkauspreis+ BezugskostenEinstandspreis bzw. Bezugspreis+ HandlungskostenSelbstkostenpreis+ GewinnzuschlagBarverkaufspreis+ Kundenskonto+ VertriebsprovisionZielverkaufspreis+ KundenrabattAngebotsspreis (Nettoverkaufspreis)Grundlagen
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268
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
Skontofrist Lieferantenkredit
Zielverkaufspreis
- Skontosatz
Barverkaufspreis
Näherungsformel:
pa%0,361030
360*2=
−
Effektiver Jahreszins:
%eff82,42100*1
20
36036,0
1
20
360
=
−
+
Näherungsformel: tSkontofriselZahlungszi
360*Skontosatzp
−
=
Effektivzins: 100*1m
i1r
m
eff
−
+=
reff = Effektiver Jahreszinsm = Anzahl der unterjäh-
rigen Zinsperiodeni = p / 100
�Lieferungder Ware
SpätesterZahlungs-zeitpunkt
Kurzfristige KreditfinanzierungLieferantenkredit
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Kurzfristige KreditfinanzierungWechselkredit
Nach den Bestimmungen des Wechselgesetzes ist der Wechsel
„ein der Wechselstrenge unterliegendes Wertpapier mit
abstraktem Charakter“ – das heißt:
• Wechselstrenge: Im Wechselgesetz ist genau geregelt, was
geschieht, wenn der Zahlungspflichtige nicht bezahlt.
• Wertpapier: Der Besitzer des Wechsels kann die Forderungen
aus dem Wechsel geltend machen.
• abstrakt: Die Wechselforderung ist von der zu Grunde
liegenden Warenforderung unabhängig.
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270
Kurzfristige KreditfinanzierungWechselkredit
Aussteller
Her-steller
Bezogener(Zahlungspflichtiger)
Käufer
Kaufvertrag
Lieferung der Ware
Remittent (Zahlungsempfänger)
Wechselziehung (und Versand mit der Ware)
Akz
ept
(Ann
ahm
ever
mer
k)
WechselakzeptGrundlagenFinanzwirtschaft
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271
Kurzfristige KreditfinanzierungWechselkredit
Aussteller
Indossant 1
Bezogener
ProtestIndossatar
Indossant 3
Indossant 2Sprungregress
Reihenregress
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Kurzfristige KreditfinanzierungWechsel- und Diskontkredit
Restlaufzeit
Bet
rag
Ausstellung
des WechselsFälligkeit
des Wechsels
Barwert
100*360
t*d*KD =
D = DiskontK = Wechselsummed = Diskontsatzt = Restlaufzeit in Tagen
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Kurzfristige KreditfinanzierungKontokorrentkredit
Quartalsabschluss
-70.000
-60.000
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000
20.000
Kontoguthaben
Kontokorrentkredit
Kontoüberziehung
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Kurzfristige KreditfinanzierungKontokorrentkredit
Buchungstag Salden Tage # HZ # SZ # ÜZ
01.01. ... 16.000,00 45 7.200
15.02. ... -36.000,00
10,00
0,5
3607.200
z1 ==
-20.000,00 25 5.000
10.03. ... -26.000,00
-46.000,00 10 4.600
67,476
11
360600.15
z2 ==
20.03. ... -14.000,00
-60.000,00 10 6.000 1.000
30.03. ... -475,00 7.200 15.600 1.000
33,8
3
360000.1
z3 ==
-60.475,00 z1
Euro
10,00
z2
Euro
476,67
z3
Euro
8,33
10,00 - 476,67 - 8,33 = -475,00 €
Beispiel: Ein Geschäftskonto soll mit 0,5% Guthabenzinsen, 11,0% Kredit-zinsen und 3,0% Überziehungszinsen bei einer eingeräumten Kreditlinie (Kontokorrentkredit) von 50.000,00 Euro abgerechnet werden. Das Konto wird jeweils zum Ende eines Quartals abgeschlossen. Der Anfangsbestand beträgt 16.000,00 Euro.Grundlagen
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Kreditfinanzierung
Industrie-Anleihen(Obligationen)
Wandelschuld-verschreibungen
Optionsschuld-verschreibung
langfristigeFinanzinstrumente
Schuldverschreibungen(Gläubigerwertpapiere)
Realkreditevon Banken
Kredite von Spezial-Kreditinstituten
Gesellschafter-darlehen
langfristige Darlehen(langfr. Buchkredite)
LangfristigeKreditformen
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Langfristige Kreditfinanzierung
Ein Tilgungsdarlehen ist ein Kredit, der u.U. nach tilgungs-freien Jahren in gleichhohen Tilgungsbeträgen während der Laufzeit zurückgezahlt wird.
In bestimmten Fällen (z.B. bei Zwischenfinanzierungen) und bei einigen Kreditgebern (z.B. bei Versicherungen) sind auch Fälligkeitsdarlehen erhältlich. Ein Fälligkeitsdarlehen (auch: Festdarlehen) ist ein Kredit, der am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückzuzahlen ist.
Ist der Kapitaldienst während der Laufzeit konstant, liegt eine Annuitätentilgung vor, die vor allem in der Baufinanzierung auftritt. Ein Annuitätendarlehen ist ein Kredit, der in gleich-mäßigen Jahresbeträgen für den Kapitaldienst bei steigendem Tilgungsanteil und fallendem Zinsanteil zurückgezahlt wird.
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Langfristige Kreditfinanzierung
Tilgungsplan Tilgungsdarlehen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
Jahre
Eu
ro Zinsen
Tilgung
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Langfristige Kreditfinanzierung
Tilgungsplan Annuitätendarlehen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Jahre
Eu
ro
Tilgung
Zinsen
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Sonderformen der FinanzierungLeasing
FinancialLeasing
OperatingLeasing
Sale-and-lease-back-Leasing
Unterscheidung nachDauer und Kündbarkeit
DirektesLeasing
IndirektesLeasing
Unterscheidung nachStellung des
Leasing-Gebers
Full-Service-Leasing
Teil-ServiceLeasing
Netto-Leasing
Unterscheidung nachVereinbarung vonDienstleistungen
Leasing
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Sonderformen der FinanzierungLeasing
Leasing ist Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern durch Finanzierungsinstitute oder durch die Hersteller der Güter. An die Stelle der Zahlung des Kauf-preises für die Anlagen tritt eine laufende Mietzahlung, die (bei Vollamortisationsverträgen) so bemessen ist, dass während der Laufzeit des Mietvertrages (Grundmietzeit) der Anschaffungspreis und ein Aufschlag, der die laufenden Kosten des Vermieters und den Gewinn umfasst, an den Leasing-Geber vergütet werden.
Im Rahmen der Finanzwirtschaft ist von Bedeutung, dass durch das Leasing zwar keine finanziellen Mittel bereitgestellt, jedoch zunächst eingespart werden, da keine einmaligen Anschaffungs-kosten entstehen, sondern laufende Mietzahlungen vom Unter-nehmen zu tragen sind.
Leasing hat den Effekt einer 100 %igen Fremdfinanzierung.
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Sonderformen der FinanzierungFactoring
Übernahme derFinanzierung
Finanzierungsfunktion
Übernahme desAusfallrisikos
Delkrederefunktion
Übernahme vonForderungseinzug undKundenbuchhaltung
Dienstleistungsfunktion
FactoringHauptfunktionen
Bei Nichtbenachrichtigung des Schuldners vom Forderungsverkauf spricht man vom stillen Factoring, erfolgt dagegen eine Mitteilung, so liegt ein offenes Factoring vor.
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Sonderformen der FinanzierungFactoring
Beim Factoring handelt es sich um ein Verfahren, bei welchem ein Factor (Factoringgesellschaft) Verträge mit Industrie- und Handelsunternehmen abschließt und sich darin verpflichtet, alle offenen Buchforderungen aus Warenlieferungen und Dienstleis-tungen anzukaufen, zu verwalten, einzuziehen und für die Zeit zwischen Ankauf und Geldeingang zu bevorschussen.
Die Factoring-Gesellschaft kauft dabei nicht die einzelne Forde-rung des Vertragspartners, sondern übernimmt aus Gründen der Arbeitsvereinfachung täglich oder wöchentlich sämtliche Buch-forderungen auf Grund eines Rahmenvertrages. Einzelne Forde-rungen können durch den Factor (z.B. aufgrund einer Bonitäts-prüfung) auch abgelehnt werden.
In dieser üblichen Form des Factoring übernimmt der Factor mit dem Forderungsankauf gleichzeitig auch das volle Kreditrisiko („Delkredere-Risiko“) nicht jedoch das Garantie- oder Gewähr-leistungsrisiko. Grundlagen
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Kreditbesicherung
Personalsicherheiten Sachsicherheiten
akzessorische Sicherheiten
• Bürgschaft
• Eigentumsvorbehalt
• Pfandrecht
• Hypothek
abstrakte (fiduziarische)
Sicherheiten
• Garantie
• Sicherungsübereignung
• Abtretung (Zession)
• Grundschuld
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Bürgschaft
Kreditnehmer
(Schuldner)Kreditgeber
(Gläubiger)Anspruch aufKreditrück-
zahlung
Bürge
Anspruch aufKreditrück-zahlung
Bürgschaft
Kreditvertrag
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Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge gegen-über dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Verbindlich-keiten des Dritten einzustehen (§§ 765ff BGB). Da es sich bei der Bürgschaft um eine akzessorische Kreditsicherheit handelt, be-stimmt sich der Umfang der Haftung des Bürgen nach dem jewei-ligen Stand der Hauptschuld. Eine Bürgschaft ist wirkungslos, wenn keine Hauptschuld besteht.
Für Bürgschaften ist zwingend die Schriftform vorgeschrieben (§766 BGB). Die einzige Ausnahme hierzu stellt das Recht der Kaufleute dar, sich (ausschließlich im Rahmen ihres Handels-geschäfts) auch mündlich zu verbürgen (§ 350 HGB). Wird der Bürge in Anspruch genommen und befriedigt er den Kreditgeber, so geht die Forderung gegen den Hauptschuldner auf den Bürgen über (§ 774 BGB).
Bürgschaft
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1. Eine gewöhnliche Bürgschaft liegt vor, wenn im Bürg-schaftsvertrag keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind. Bei einer gewöhnlichen Bürgschaft besteht die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB). Die Einrede der Vorausklage beinhaltet das Recht des Bürgen, die Befriedigung des Kre-ditgebers zu verweigern, wenn dieser nicht die Zwangsvoll-streckung gegen den Kreditnehmer erfolglos versucht hat.
2. Eine selbstschuldnerische Bürgschaft liegt vor, wenn der Bürge ausdrücklich auf die Einrede der Vorausklage verzich-tet und sich als Selbstschuldner (§ 773 BGB) verbürgt.
Gleichzeitig liegt eine selbstschuldnerische Bürgschaft dann vor, wenn der Bürge ein Kaufmann ist und die Bürgschaft im Rahmen eines Handelsgeschäftes abgibt (§ 349 HGB).
Formen der Bürgschaft
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3. Bei der Ausfallbürgschaft verpflichtet sich der Bürge da-gegen nur gegenüber dem Gläubiger für Verluste einzuste-hen, die nachweisbar auch nach einer erfolgten Zwangsvoll-streckung noch vorhanden sind. – Hier muss eine Zwangs-vollstreckung vor Inanspruchnahme stattgefunden haben.
4. Eine modifizierte Ausfallbürgschaft (übliche Form) liegt vor, wenn im Bürgschaftsvertrag eine Vereinbarung getroffen ist, wann ein Ausfall als eingetreten gelten soll (z.B. „spätes-tens einen Monat nach Kreditfälligkeit“)
Formen der Bürgschaft
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Verpfändung
Kreditnehmer
(Schuldner)Kreditgeber
(Gläubiger)
Einigung über Besitzübergang
Kreditvertrag
Zur Sicherung von Krediten können auch bewegliche Vermö-genswerte, d.h. Sachen und Rechte, verpfändet werden. Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befrie-digung aus der Sache zu suchen (§§ 1204ff. BGB).
Zur Bestellung eines Pfandrechts ist die Einigung zwischen den Partnern und die Übergabe des Vermögensgegenstandes an den Gläubiger erforderlich („Faustpfand“), der Gläubiger wird somit Besitzer des Pfandgegenstands, während der Schuldner weiter-hin Eigentümer bleibt.Grundlagen
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Sicherungsübereignung
Kreditnehmer
(Schuldner)Kreditgeber
(Gläubiger)
Einigung über Eigentums-übergang
Vereinbarung eines Besitz-
konstituts
Der Kreditnehmer bleibt unmittelbarer Besitzer: Er übt die tatsächlicheHerrschaft über die Sache aus.
Der Kreditgeber wird mittelbarer Besitzer und Eigentümer: Er übt indirekt die Herr-schaft über die Sache aus und er hat die rechtliche Herrschaft über die Sache
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Sicherungsabtretung (Zession)Rechtsverhältnisse vor der Abtretung
Kreditnehmer(Schuldner)
Kreditgeber(Gläubiger)
Kreditvertrag
= Lieferant(Gläubiger)
Kaufvertrag
Kunde(Schuldner)
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Sicherungsabtretung (Zession)Rechtsverhältnisse nach der Abtretung
Kreditnehmer(Schuldner)
Kreditgeber(Gläubiger)
Kreditvertrag
= Zedent = Zessionar
Abtretung
Kunde
(Schuldner)
Forderung
Im Rahmen eines Zessionsvertrages tritt der Altgläubiger (Ze-dent) dem Neugläubiger (Zessionar) Forderungen ab, wobei zur Wirksamkeit der Abtretung eine Benachrichtigung des Schuldners von der Zession nicht erforderlich ist. Grundlagen
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Sicherungsabtretung (Zession)
Einzelabtretung
Mantelzession
Globalzession
Rahmenabtretung
Sicherungsabtretung(Zession)
Bei Nichtbenachrichtigung des Schuldners von der Zession spricht man von einer stillen Zession, erfolgt dagegen eine Mitteilung, so liegt eine offene Zession vor. Bei der offenen Zession ist der Kre-ditgeber besser geschütztGrundlagen
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Sicherungsabtretung (Zession)
Da die zu sichernden Kredite häufig eine längere Laufzeit be-sitzen als die zur Sicherheit abgetretenen Forderungen, haben sich neben der Einzelabtretung in der Kreditpraxis die Mantel-zession und die Globalzession entwickelt.
Bei der Mantelzession wird vereinbart, dass der Kreditnehmer dem Kreditgeber zur Sicherstellung des Kredits stets Forderun-gen in einer bestimmten Höhe abtritt und erledigte Forderungen jeweils durch neue ersetzt.
Der Ersatz erfolgt durch die Übersendung von Rechnungskopien oder Forderungsverzeichnissen. Erst durch die Einreichung der Listen bzw. Rechnungen gilt die jeweilige Forderung bei der Mantelzession als abgetreten.
Unterlässt der Kreditnehmer die Einreichung von Abtretungsver-zeichnissen, so bedeutet dies einen Ausfall an Sicherheiten für den Kreditgeber.
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Sicherungsabtretung (Zession)
Wesentlich besser geschützt ist daher der Kreditgeber bei einer Globalzession. Der Kreditnehmer tritt hierbei nicht nur gegen-wärtige, sondern auch künftig entstehende Forderungen gegen-über bestimmten Schuldnern oder aus bestimmten Geschäften an den Kreditgeber ab.
Die künftigen Forderungen gehen damit bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf den Sicherungsnehmer über. Eine Einreichung von Abtretungslisten oder Rechnungskopien hat dabei nur informativen Charakter.
Allerdings müssen die zukünftigen Forderungen ausreichend bestimmbar sein. Dies wird durch Vereinbarungen erreicht, in denen zukünftige Schuldner z.B. durch ihre Anfangsbuchstaben (z.B. A-F) oder die regionale Zuordnung ihres Wohnsitzes zu einem Bereich (z.B. Nordrhein-Westfalen) spezifiziert sind. Denkbar ist aber auch, dass Forderungen aus bestimmten Geschäften abgetreten werden (z.B. Sand/Kalk, Baustoffhandel).
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Sicherungsabtretung (Zession)
Bei der Forderungsabtretung, insbesondere bei der Globalzes-sion, kann es zu einer Kollision mit dem verlängerten Eigen-tumsvorbehalt kommen.
Rechtswirksam ist jeweils diejenige Abtretung, die zeitlich zuerst vereinbart wurde (Grundsatz der Priorität). Die Zession geht da-her dem verlängerten Eigentumsvorbehalt vor (soweit dieser später vereinbart wurde).
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Eigentumsvorbehalt
Käufer
= Besitzer
Lieferant
=
Eigentümer
Herausgabeanspruch EinfacherEigentumsvorbehalt
Käufer
= Besitzer
Lieferant
=
Eigentümer
Herausgabeanspruch
Verarbeitung für Rechnung
des Lieferanten
ErweiterterEigentumsvorbehalt
Zweiter
Käufer
= Besitzer
Lieferant
=
Eigentümer
Herausgabeanspruch
Erster
Käufer EV
EV
VerlängerterEigentumsvorbehalt
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Grundpfandrechte
Grundpfandrechte sind dingliche Rechte an einem Grundstück oder grundstücksgleichen Rechten (Wohnungseigentum, Teil-eigentum, Erbbaurecht), die unabhängig von dessen jeweiligem Eigentümer bestehen können.
Die Verpfändung unbeweglicher Sachen kann als Hypothek (§§1113ff. BGB), als Grundschuld (§§ 1191ff. BGB) und als Ren-tenschuld (§§ 1199ff. BGB) erfolgen.
Für die Entstehung eines Grundpfandrechtes ist seine Eintragung in das Grundbuch beim zuständigen Grundbuchamt erforderlich.
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Grundpfandrechte
GrundbuchBestandsverzeichnis:- Grundstücke- Rechte
Grundbuch Abteilung IEigentümer
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Grundpfandrechte
Grundbuch Abteilung IIBelastungen- Grunddienstbarkeiten - Nießbrauchrechte- Reallasten
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300
Grundpfandrechte
Grundbuch Abteilung IIIMonetäre Belastungen- Hypotheken- Grundschulden- Rentenschulden
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Grundpfandrechte
Die Hypothek hat streng akzessorischen Charakter und ist vom Bestand der dazugehörigen persönlichen Geldforderung abhän-gig. Eine Hypothek ermäßigt sich bzw. erlischt entsprechend der zugehörigen Forderung.
Die Grundschuld (§§ 1191ff. BGB) setzt keine persönliche For-derung des Gläubigers voraus. Sie liegt unabhängig davon auf dem Grundstück mit der Wirkung, dass aus diesem an den Eigen-tümer der Grundschuld eine Geldsumme zu zahlen ist. Als ab-straktes Sicherungsmittel eignet sie sich daher in besonderer Weise zur Sicherung von Kreditausleihungen.
Die Rentenschuld (§§ 1199ff. BGB) bedingt, dass aus dem Grundstück eine regelmäßig wiederkehrende Rente zu zahlen ist. Sie wird als Kreditsicherungsmittel i.d.R. nicht genutzt.
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Aspekte der Finanzplanung
Absatzplan Fertigungsplan
Umsatzplan
Einnahmen
Investitionsplan
Ausgaben
Finanzplan
Einkaufsplan
Personalplan
Kapazitätsplan
Absatzplan Fertigungsplan
Umsatzplan
Einnahmen
Investitionsplan
Ausgaben
Finanzplan
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Personalplan
Kapazitätsplan
Einkaufsplan
Personalplan
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Kapitalbedarf
EinmaligerKapitalbedarf
- Einmalige Kosten- Betriebsgrundstücke undGebäude
- Betriebseinrichtung, Maschinen,Werkzeuge und Fuhrpark
- Eisener Bestand an Rohstoffen
Kapitalbedarf =Summe der Kosten
LaufenderKapitalbedarf
- Stoffkosten- Fertigungskosten- Verwaltungskosten- Vertriebskosten
Kapitalbedarf = Umsatzbreite x Umsatzdauer
Gesamt-Kapitalbedarf
EinmaligerKapitalbedarf
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- Betriebseinrichtung, Maschinen,Werkzeuge und Fuhrpark
- Eisener Bestand an Rohstoffen
Kapitalbedarf =Summe der Kosten
LaufenderKapitalbedarf
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Kapitalbedarf = Umsatzbreite x Umsatzdauer
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Beispiel zur Finanzplanung
Eine Motorenfabrik plant die Ausdehnung der bisherigen Produktion um 10%.
Da die Kapazitäten bislang nur zu etwa 80% ausgelastet waren, ist keine Erweiterungsinvestition notwendig.
Die Produktionsausdehnung wirkt sich somit lediglich auf das Umlaufvermögen aus. Die bisherige Tagesproduktion beläuft sich auf 150 Stück.
Die geplante Tagesproduktion beträgt 165 Stück.
Die Lieferanten gewähren der Motorenfabrik ein Zahlungsziel von 15 Tagen.
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Beispiel zur Finanzplanung
01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
Lager Produktion Vertrieb (Verkauf und Kundenziel)
Verwaltungskosten
Fertigungskosten
Vertriebskosten
Zahlungsziel des Lieferanten Stoffkosten
Berechnung der Kapitalbindungsdauer:
Stoffkosten: 4 + 6 + 20 – 15 = 15 TageFertigungskosten: 6 + 20 = 26 TageVerwaltungskosten: 4 + 6 + 20 = 30 TageVertriebskosten: 20 = 20 Tage
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Beispiel zur Finanzplanung
Kosten des Tagesbedarfs Kapitalbedarf Stückkosten
bisher geplant
Kapital-
bindung bisher geplant
Stoffe 80,00 € 12.000,00 € 13.200,00 € 15 Tg. 180.000,00 € 198.000,00 €
Fertigung 120,00 € 18.000,00 € 19.800,00 € 26 Tg. 468.000,00 € 514.000,00 €
Verwaltung 30,00 € 4.500,00 € 4.950,00 € 30 Tg. 135.000,00 € 148.000,00 €
Vertrieb 20,00 € 3.000,00 € 3.300,00 € 20 Tg. 60.000,00 € 66.000,00 €
Summe 37.500,00 € 41.250,00 € 843.000,00 € 927.000,00 €
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• Finanzierungsarten und -Anlässe �
• Innenfinanzierung �
• Außenfinanzierung �
• Kreditbesicherung �
• Liquiditäts- und Finanzplanung �
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