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Juristische Fakultät, RA Joachim Kloos Dresden, 07.01.2014 Methodenlehre Bedeutung und Anwendung von Richterrecht

Methodenlehre

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Methodenlehre. Bedeutung und Anwendung von Richterrecht. Präjudizienrecht. = Suche nach einer gerichtlich gebildeten Fallnorm Überprüfung der „ Einschlägigkeit “ Anwendung auf den zu entscheidenden Fall praktisch häufigste Rechtsfindungsmethode aber: Beachtung der Methodologie! - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Methodenlehre

Juristische Fakultät, RA Joachim Kloos

Dresden, 07.01.2014

Methodenlehre

Bedeutung und Anwendung von Richterrecht

Page 2: Methodenlehre

Methodenlehre Folie Nr. 2 von 6

Präjudizienrecht

= Suche nach einer gerichtlich gebildeten Fallnorm• Überprüfung der „Einschlägigkeit“• Anwendung auf den zu entscheidenden Fall

praktisch häufigste Rechtsfindungsmethode

aber: Beachtung der Methodologie!

= Vorentscheidungen als Rechtserkenntnisquelle

07.01.2014

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Methodenlehre Folie Nr. 3 von 6

Präjudizienrecht

• Problematik:offensichtlich fehlsame Judikatur(Bsp. EuGH v. 22.05.2008, C-439/06)

jurist. Meinungsstreite

07.01.2014

Auf dem Grundstück des A sieht ein gemeindlicher Bebauungsplan eine öffentliche Verkehrsfläche vor, die an einer Grundstücksseite etwa 20% der Gesamtfläche ausmacht. Bauliche Anlagen befinden sich nicht auf der entsprechenden Fläche. Als A an B verkauft, übt die Gemeinde G daran ein Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aus. A meint, die Ausübung eines Vorkaufsrechts lediglich für die Teilfläche komme nicht in Betracht und beruft sich auf OLG Celle, U v. 16.03.2011, 4 U 146/10. G dagegen meint, alles richtig gemacht zu haben und verweist auf BGH NJW 1991, 293 ff.

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Methodenlehre Folie Nr. 4 von 6

Normative Bedeutung?

• Richterrecht …

1. …an sich nichts Rechtserhebliches2. …gleichrangige Rechtsquelle neben

Gesetzen3. …einzige Rechtsquelle anstelle von

Gesetzen

• Richterrecht Gewohnheitsrecht

07.01.2014

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Methodenlehre Folie Nr. 5 von 6

Bindungskraft von Richterrecht

MStreit:• Keine Bindungskraft• Präsumtive Geltung• Lehre von subsidiären Bindungskraft (F. Bydlinski)

Praktisch bedeutsame Anwendungsfälle von Richterrecht:

• Generalklauseln• unbestimmte Rechtsbegriffe

• obiter dicta (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 24.08.2010, Az. EnVR 17/09)

07.01.2014

Page 6: Methodenlehre

Methodenlehre Folie Nr. 6 von 6

Vielen Dank!

Vorlesungsmaterialienunter:

http://www.csc-recht.de („download“)

Fragen, Anregungen, Kritik:[email protected]

07.01.2014