Mieterwechsel

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  • 7/24/2019 Mieterwechsel

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    Bergedorfer Strae 16 0 21029 Hamburg Tel: 040/725 65 -142 b is - 146 Fax: 0 4 0 /72 5 6 5 - 1 3 7 E-Mail: [email protected] Internet: www.glunz-immobilien.de

    Vereinbarung bei Mieterwechsel

    Zwischen nachstehend Vormieter genannt

    und nachstehend Nachmieter genannt

    wird in Zusammenhang mit der Wohnungsbernahme nachfolgende Vereinbarung getroffen.

    1.Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Wohnung des Vormieters mit der Belegenheit in

    Strae , Ort , Lage

    2.Der Vormieter ist aufgrund eines abgeschlossenen Mietvertrages verpflichtet, sptestens bis zum Ende seinesMietverhltnisses die Schnheitsreparaturen (Anstreichen und Tapezieren der Wnde und Decken, Innenan-strich der Fenster, Anstreichen der Tren und der Auentren von innen sowie der Heizkrper und rohre) in

    der Wohnung vorzunehmen.

    Der Nachmieter tritt in die o. g. Verpflichtung des Vormieters und dessen bereits laufende Fristen zur Ausfh-

    rung der Schnheitsreparaturen ein und wird folgende Schnheitsreparaturen selbst ausfhren:

    3. Der Nachmieter bernimmt die Wohnung mit den nachstehend nher bezeichneten Vernderungen /Ein-bauten / Einrichtungen:

    einschlielich des Risikos, dass sich hieraus Mngel ergeben, die infolge dieser Vernderungen/ Einbauten/Einrichtungen verborgen sind. Soweit der Nachmieter vom Vormieter auch einen Bodenbelag (Teppichboden/PVC/ Laminat etc.) bernimmt, bernimmt er in jedem Fall auch das Risiko, dass ein solcher Bodenbelagverklebt ist und hierdurch auch ein vermieterseitiger Bodenbelag (PVC/ Linoleum etc.) beschdigt wurde. DerNachmieter bernimmt hiermit die Haftung des Vormieters fr dieses Risiko und verpflichtet s ich, denVermieter fr etwaige Schden am bauseitigen Bodenbelag zu entschdigen, unabhngig davon, ob derSchaden bereits zu Zeiten des Vormieters eingetreten ist oder erst in der Folgezeit bis zum Ende seineseigenen Mietverhltnisses eintritt. Der Nachmieter bernimmt gegenber dem Vermieter die Verpflichtung,bei seinem eventuellen spteren Auszug aus der Wohnung diese Vernderungen/ Einbauten/ Einrichtungenseinem Nachmieter zu bergeben und auf diesen seine Rckbau- und Schadensersatzpflicht zu bertragenoder diese Vernderungen/ Einbauten /Einrichtungen bis zum Ende seines Mietverhltnisses zu beseitigenund den ursprnglichen Zustand der Wohnung wieder herzustellen. Der Nachmieter bernimmt die Wohnungmit den vorstehend nher bezeichneten Vernderungen/Einbauten/Einrichtungen einschlielich des Risikos,das sich aus Mngeln ergibt, die infolge dieser Vernderungen/ Einbauten / Einrichtungen verborgen sind.Der Nachmieter bernimmt gegenber dem Vermieter die Verpflichtung, bei seinem evtl. spteren Auszugaus der Wohnung diese Vernderungen/ Einbauten /Einrichtungen seinem Nachmieter zu bergeben oder

    diese bis zum Ende seines Mietverhltnisses zu beseitigen und den ursprnglichen Zustand der Wohnungwiederherzustellen.

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    Bergedorfer Strae 16 0 21029 Hamburg Tel: 040/725 65 -142 b is - 146 Fax: 0 4 0 /72 5 6 5 - 1 3 7 E-Mail: [email protected] Internet: www.glunz-immobilien.de

    4.Der Vormieter verpflichtet sich, bauliche Vernderungen/ Einbauten/ Einrichtungen, die vom Nachmieternicht bernommen werden, bis zum Ende seines Mietverhltnisses zu beseitigen und den ursprnglichenZustand der Wohnung wiederherzustellen, es sei denn, der Vermieter/ Eigentmer befreit den Vormieter von

    dieser Verpflichtung. Der Vormieter verzichtet gegenber dem Vermieter auf smtliche Ansprche im Zusam-menhang mit den von ihm zurckgelassenen Einbauten /Vernderungen /Einrichtungen.

    5. Ein eventueller finanzieller Ausgleich wegen der auf den Mietnachfolger bergegangenen vorgenanntenVerpflichtungen erfolgt unmittelbar zwischen Mietvorgnger und Mietnachfolger. Gleiches gilt im Hinblickauf den Eigentumsverlust, den der Vormieter dadurch erleidet, dass die Vernderungen /Einbauten /Einrich-tungen in das Eigentum des Nachmieters bergehen und dem Vormieter insoweit Ansprche gegen denVermieter nicht zustehen.

    6. Diese Vereinbarung wird hinfllig, sofern kein rechtsgltiger Mietvertrag zwischen Nachmieter und Vermie-

    ter geschlossen wird.

    Ort, Datum

    Unterschrift Vormieter

    Unterschrift Nachmieter