36
Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns 10 | 15 KVB FORUM FüR JEDEN DIE PASSENDE FORTBILDUNG Das vielseitige Seminarprogramm der KVB AUS DER PRAXIS: Hausärztliche Leistungen delegieren KVB INTERN: Entwicklung der Morbidität in Bayern RECHT INTERESSANT: Steuerliche Behandlung angestellter Ärzte

Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

10| 1

5KVBFORUMFüR jeden die passende FORtBildUng das vielseitige seminarprogramm der KVB

aUs deR pRaXis: Hausärztliche leistungen delegieren KVB inteRn: entwicklung der Morbidität in Bayern ReCHt inteRessant: steuerliche Behandlung angestellter Ärzte

Page 2: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

editORial2

K VB FORUM 10/2015

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit dem Jahr 2004 ist im Sozialgesetzbuch eine Fortbildungspflicht für die niedergelasse-nen Ärzte und Psychotherapeuten verankert. Auch wenn das Gros der Kolleginnen und Kol-legen in den Praxen die geforderten 250 Punkte in einem Fünfjahreszeitraum problemlos erreicht, sorgt diese politische Vorgabe aus der Ära der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt oft für Ärger. Warum müssen Angehörige eines freien Berufs Punkte sammeln, um ihre – in einem aufwendigen Studium – erworbenen Fähigkeiten nachzuweisen? Wieso traut der Gesetzgeber den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten nicht zu, dass sie sich ganz ohne Zwang – allein schon aus Fürsorge für ihre Patienten – darum kümmern, stets medizinisch auf dem aktuellen Stand zu bleiben?

Man kann deshalb durchaus Verständnis haben für Kollegen, wie den Hausarzt aus Schwa-ben, dem aufgrund fehlender Fortbildungspunkte die Zulassung entzogen werden musste und der dagegen bis vors Bundessozialgericht klagte - letztlich ohne Erfolg. Auch deshalb lautet aus unserer Sicht die Empfehlung an Sie, pragmatisch mit der gesetzlichen Verpflich-tung umzugehen und sich aus der breiten Auswahl an Fortbildungsveranstaltungen die pas-senden Angebote auszusuchen. Auch die KVB bietet Ihnen und Ihren Medizinischen Fach-angestellten ein breites Spektrum an Fortbildungsmöglichkeiten und Seminaren an. Im Rahmen unseres Titelthemas dieser KVB FORUM-Ausgabe erfahren Sie, wie Teilnehmer unsere Veranstaltungen einschätzen und wie Sie sich anmelden können. Das ist sozusagen ein Vorgeschmack auf die wie immer weit über 100 Seiten starken Seminarbroschüren, die wir Ihnen für 2016 Anfang Dezember in die Praxen schicken werden. Wir hoffen, dass wir auch diesmal wieder die richtigen Themen im Portfolio haben und Sie die passenden Ver-anstaltungen finden, um mit einem echten Wissensgewinn Ihre Fortbildungspflicht zu erfül-len.

Dr. Krombholz Vorsitzender des Vorstands

Dr. Schmelz 1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands

Dr. Enger 2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

Ihr KVB-Vorstand

Page 3: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

3aKtUelles in KüRze

K VB FORUM 10/2015

Wichtiges für die praxis

asylBeWeRBeR: HUMl appellieRt an ÄRzte

In einem Schreiben an den Vor-stand der KVB hat sich die Bayeri-sche Staatsministerin für Gesund-heit und Pflege, Melanie Huml, an alle niedergelassenen Ärzte ge-wandt und um Unterstützung bei Gesundheitsuntersuchungen von Asylbewerbern gebeten.

Derzeit seien die Kapazitätsgrenzen des Öffentlichen Gesundheitsdiens-tes (ÖGD) erreicht und bereits jetzt sind Ärzte außerhalb des ÖGD im Rahmen von Kooperationen mit den Untersuchungen auf übertragbare Erkrankungen nach Paragraf 62 Asylverfahrensgesetz betraut.

Die Ministerin wirbt bei den KVB-Mitgliedern um weitere Unterstützung. Interessierte Ärzte können sich bei der jeweiligen Regierung – wie zum Beispiel der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Gesundheit – mel-den, wo sie weitere Informationen zur Untersuchung und Vergütung er-halten.

Hinweise finden Sie auch unter www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung/Erstellung-Abgabe-Korrektur/Besondere Kostenträger/Behandlung von Asylbewerbern.

Redaktion

Persönliche Ermächtigung

Bei einer Ermächtigung handelt es sich um eine eigen- ständige Form der Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung – neben der Zulas-sung beziehungsweise Anstellungsgenehmigung. Sie wird vom Zulassungsausschuss auf Antrag be-darfsabhängig erteilt und dient dazu, Versorgungs-lücken in der ambulanten vertragsärztlichen Ver-sorgung zu schließen. Ermächtigte sind gemäß dem erteilten Ermächtigungsumfang zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung be-rechtigt und auch an die vertraglichen Bestimmun-gen über die vertragsärztliche Versorgung gebunden.

Persönliche Ermächtigungen sind gegenüber Zu-lassungen nachrangig, weil die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung primär den niedergelassenen und zugelassenen Ärzten, Psychotherapeuten und Medizinischen Versor-gungszentren sowie deren angestellten Ärzten/Psychotherapeuten obliegt. Die persönliche Er-mächtigung unterliegt deshalb regelhaft einer vor-gelagerten Bedarfsprüfung, einer Beschränkung des Leistungsumfangs und/oder des Zuweiserkrei-ses, sowie gegebenenfalls einer räumlichen Be-schränkung. Eine zeitliche Befristung (in der Regel zwei Jahre) ist vorgeschrieben, da sich die Versor-gungs- und Bedarfslage verändern kann. Im Unter-schied zur Zulassung ist eine persönliche Ermäch-tigung damit sehr viel enger an das Vorliegen spe-zifischer, nicht dauerhafter Versorgungsdefizite geknüpft. Mit Ablauf der Frist endet die persönli-che Ermächtigung und kann bei Fortbestand eines entsprechenden Bedarfs nach neuerlicher Prüfung wieder erteilt werden. Persönliche Ermächtigun-gen wiederum genießen grundsätzlich Vorrang vor institutionellen Ermächtigungen.

Weitere Informationen unter anderem zur Abrech-nungsfähigkeit von Leistungen, zu Abrechnungsge-nehmigungen sowie zur Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung und Vertreterregelungen fin-den Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Zulassung/Merkblätter/Ermächtigung.

Stefan Schlosser (KVB)

zitat des MOnats„Einige Patienten werden wohl frü-her sterben.“

Krebsspezialist Prof. Dr. Günther J. Wiedemann zum Lieferengpass des Chemotherapeutikums Melphalan.

(Quelle: DER SPiEGEL vom 29. August 2015)

zaHl des MOnats

96 Tage ist pro Praxis und Jahr eine Person mit der Bewältigung büro-

kratischer Vorgaben beschäftigt.

(Quelle: Pressemitteilung des Nationalen Normenkontrollrats

vom 28. August 2015)

VeRtReteRVeRsaMMlUngen 2015 Die letzte Vertreterversammlung der KVB im Jahr 2015 findet an folgen-dem Termin in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München, statt:

� Samstag, 21. November 2015

Page 4: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

K VB FORUM 10/2015

inHaltsVeRzeiCHnis4

14 Starthilfe für Praxis- gründerinnen

Ein neues Seminarkonzept stellt niederlassungswilligen jungen Ärztinnen erfahrene Kolleginnen als Mentorinnen zur Seite

psyCHOtHeRapie

16 Kinder-Richtlinie des G-BA überarbeitet

Interview mit Dr. Christa Schaff, Vorstandsmitglied des BKJPP, zu den psychosozialen Aspekten, die in der neu gefassten Kinder-Richtlinie verabschiedet wurden

18 Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie

Der offizielle Abschlussbericht des vor über zehn Jahren ent-standenen Projekts „QS-Psy-Bay“ ist erschienen und kann auch online abgerufen werden

10 Zielgerichtet auf individuelle Anliegen eingehen

Die Seminare zum Thema Ab-rechnung sind bei Medizini-schen Fachangestellten sehr be-liebt. Eine Teilnehmerin und eine Referentin berichten

12 Von Anfang an unterneh- merisch handeln

Mit der eigenen Praxis wird man automatisch zum Unternehmer. Ein Seminar vermittelt die be-triebswirtschaftlichen Grundlagen

13 Informationen aus einer Hand

Wie eine Teilnahme beim Grün-der-/Abgeber-Forum der KVB ei-ne geplante Niederlassung dank Vermittlungsbörse erleichtern kann

titeltHeMa

6 Am Ball bleiben statt zurückrudern

Die KVB bietet Mitgliedern und deren Mitarbeitern ein umfang-reiches Seminar- und Fortbil-dungsangebot, mit dem sie ihr Know-how ganzjährig aktualisie-ren und vertiefen können

9 Umfrage zur Zufriedenheit mit KVB-Seminaren

Regelmäßige Bedarfsumfragen tragen dazu bei, die Seminare und Fortbildungen der KVB für alle Teilnehmer aktuell und inte-ressant zu halten

In die überarbei-tete Kinder-Richt- linie des G-BA wurde auch die In-teraktionsbeob-achtung zwischen Eltern und Kind aufgenommen

16

Das Seminarpro-gramm der KVB umfasst jedes Jahr rund 500 Seminartermine. Auch das Praxis-personal kommt dabei auf seine Kosten

6

Besondere KVB-Angebote geben Neuniedergelas-senen als künfti-ge Unternehmer kompetente Hilfe-stellungen

12

Page 5: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

5

K VB FORUM 10/2015

5inHaltsVeRzeiCHnis

ReCHt inteRessant

30 „Recht ärgerlich…“

Rechtsprechung des Bundes- finanzhofs zur steuerlichen Be-handlung angestellter Ärzte kon-terkariert Liberalisierung des Berufs- und Vertragsarztrechts

KURzMeldUngen

32 Hohe Patientenzufriedenheit

32 Ärztebelastung durch Büro- kratie

33 World Wide Med: Vernetzte Praxen

33 iMpRessUM

34 KVB seRViCenUMMeRn

aUs deR pRaXis

24 Hausärztliche Leistungen de- legieren: Einsatz von VERAH® und NäPa in der Praxis

Interview mit Allgemeinmedi- ziner Dr. Gerald Quitterer über Aufgaben und Verantwortlich-keiten einer Versorgungsassis-tentin in der Hausarztpraxis

patientenORientieRUng

27 Morbus Fabry

Anita Oelkers, Vorsitzende der „Morbus Fabry Selbsthilfe“, will die Krankheit, die auf einem erb-lichen Gendefekt basiert, auch bei Niedergelassenen bekannter machen

aRzneiMitteltHeRapie- siCHeRHeit

28 Polymedikation – ein Update

Wie hat sich das Thema Poly-pharmazie in den letzten fünf Jahren im Freistaat entwickelt?

KVB inteRn

19 Wirtschaftliche Lage der Praxen verschlechtert sich

Die jüngste Praxisumfrage des Zentralinstituts für die kassen-ärztliche Versorgung zeigt, dass die Überschüsse der Niederge-lassenen rückläufig sind

20 Entwicklung der Morbidität in Bayern

Lässt sich mit den KV-spezifi-schen Veränderungsraten die tatsächliche Morbidität abbil-den? Oder spielen die Kodie-rungsgewohnheiten der Praxen eine wichtige Rolle?

Versorgungsassis-tentinnen entlas-ten den Hausarzt vor allem bei Be-treuungsbesuchen

24

19Aufgrund geringe-rer Überschüsse halten sich der-zeit viele Ärzte bei Praxisinvesti-tionen zurück Ärzte, die einen

Arzt anstellen wollen, müssen die (gewerbe-) steuerrechtli-chen Konsequen-zen im Auge be-halten

30

Page 6: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

titeltHeMa6

K VB FORUM 10/2015

D amit unsere Mitglieder und deren Praxismitarbeiter stets umfassend informiert

sind und sich jederzeit weiterbilden können, stellt das Veranstaltungs-management (VAM) der KVB jedes Jahr ein abwechslungsreiches und interessantes Seminarprogramm zusammen. Die rund 500 Veran-staltungen, die die KV Bayerns Jahr für Jahr anbietet, decken sämtli-che Bereiche der ärztlichen und psychotherapeutischen Tätigkeit ab.

Das Spektrum reicht dabei von den Basisthemen „Niederlassung“, „Kooperation“, „Abrechnung“ oder „Verordnung“ bis hin zu Spezial- themen wie „DMP“ oder „Online-Abrechnung“. Auch das Praxisper-sonal kommt bei den KVB-Fortbil-dungen auf seine Kosten.

Extra für Praxismitarbeiter organi-siert die KVB Veranstaltungen zu verschiedenen Schwerpunkten – zum Beispiel Seminare zum um-fangreichen Themenkomplex „Pra-xismanagement“ oder spezielle Fort-bildungen zum Thema „Impfen“.

Durchgeführt werden unsere Se-minare von Experten der KVB so-wie von erfahrenen Referenten und Trainern mit langjähriger Ex-pertise in den Bereichen Abrech-

Unsere Arbeitswelt wird immer schneller. Medizinisches Know-how, techni-sches Equipment, gesetzliche Auflagen – all das verändert und entwickelt sich in immer kürzeren Abständen. Damit unsere Mitglieder den Anschluss nicht verlieren, bieten wir ihnen und ihren Praxismitarbeitern ein umfangreiches Fortbildungsangebot, das wir ständig erweitern und ihren Bedürfnissen anpas-sen. So können unsere Ärzte und Psychotherapeuten ihr Praxiswissen das ganze Jahr über individuell aktualisieren und vertiefen.

aM Ball BleiBen statt zURüCKRUdeRn

nung, Praxisführung, IT oder Praxis-management. Bevor wir ein Thema in unser Angebot aufnehmen, hat sich Marion Leicht, Teamleiterin des KVB-Veranstaltungsmanage-ments in Nürnberg, eingehend mit den Bedürfnissen der niedergelas-

senen Ärzte, Psychotherapeuten und deren Praxismitarbeiter ausei-nandergesetzt. In persönlichen Ge-sprächen und anhand von Feed-backbögen loten sie und ihr Team aus, welche Verbesserungswün-sche seitens der Teilnehmer be-stehen und inwiefern es einen – über das aktuelle Angebot hinaus-gehenden – konkreten Schulungs-bedarf gibt. Aus diesen „Bedarfs-meldungen“ sind im Laufe der Jah-re bereits viele interessante Semi- nare entstanden, die sich im An-gebot der KVB mittlerweile fest etabliert haben, wie zum Beispiel das Thema „Grundlagenwissen KV-Abrechnung“, das den Neu-start in den Praxisalltag erleich-tert und Begriffe wie B€GO, EBM oder Gesundheitskarte näher er-läutert. „Die Rückmeldungen zu diesen und anderen KVB-Veran-staltungen sind sehr positiv und die Vorschläge für neue Seminar-themen äußerst konstruktiv“, so das erfreuliche Resümee von Ma-rion Leicht. An dieser Stelle wolle sie alle Mitglieder nochmals aus-drücklich dazu ermuntern, dem VAM-Team weiterhin Themen für Seminare, die bisher noch nicht Bestandteil des KVB-Programms sind, zu melden. Nur so könne den aktuellen Weiterbildungsbedürf-nissen der Ärzte und Psychothera-

Unsere themengebiete

Das Seminarprogramm der KVB umfasst jedes Jahr rund 500 Seminartermine zu folgen-den Themen:

� Abrechnung und Verordnung � Fachseminare (Impfen, Haut- krebsscreening, PT-Seminare)

� Fortbildungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst

� DMP-Seminare � IT und Online � Niederlassung und Praxis-abgabe

� Personal und Marketing � Praxismanagement � Telefon und Führung � Wirtschaft, Recht und Kooperation

� QM-Seminare � Hygiene- und Arbeitschutz-seminare

� Fortbildungen für QZ-Mode-ratoren

Page 7: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

7titeltHeMa

K VB FORUM 10/2015

peuten Rechnung getragen wer-den. Das Seminarprogramm 2016 wird im Übrigen wieder – wie auch in den Vorjahren – in zwei ziel-gruppenorientierten Broschüren aufbereitet. Es gibt also wieder eine Broschüre für KVB-Mitglieder und eine für deren Praxismitarbei-ter. Beide werden Anfang Dezem-ber den Praxen zugeschickt.

„Aufgrund der Fülle unserer Semi-nare – das lässt sich auch unserer Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen in einer einzi-gen Broschüre bewerben. Doch mittlerweile würde unser Gesamt-angebot so unhandlich wie ein Te-lefonbuch sein. Deshalb haben wir die Seminare nach Zielgruppen in zwei Broschüren aufgesplittet.“ Das, so die VAM-Teamleiterin, ha-be auch den Vorteil, dass sich das Praxispersonal nicht mit dem Chef eine Broschüre teilen müsse, son-dern sich unabhängig von dessen

Zeitmanagement in Ruhe passen-de Fortbildungen aussuchen könne.

Was passiert nach der anmeldung?

Nachdem Sie sich online oder per Fax (siehe Kasten auf Seite 8) für Ihr Wunschseminar in einer unse-rer KVB-Bezirksstellen angemel-det haben, die übrigens alle barri-erefrei zugänglich sind, erhalten Sie von den Mitarbeitern unseres Veranstaltungsmanagements Ihre Anmeldebetätigung. Alle Informa-tionen rund um die jeweilige Ver-anstaltung laufen hier zusammen: die Teilnehmerzahl, der Name des Referenten, die benötigte Raum-größe, die gewünschte technische Ausstattung, Fragen zum Cate-ring, wichtige Infos für den Haus-service und vieles mehr. Unsere guten Geister hinter den Kulissen sorgen dann am Tag der Veran-staltung dafür, dass alles professi-onell für Sie vorbereitet ist und ei-nem erfolgreichen Seminarablauf

nichts mehr im Wege steht. Apro-pos Erfolg: Dieser hängt nach Aus-sage von Marion Leicht nicht nur von der fachlichen Qualifikation und Motivation des Dozenten ab. „Unsere Mitglieder profitieren ne-ben den umfangreichen Seminar-inhalten selbstverständlich auch vom fachlichen und informativen Austausch mit den anwesenden Kollegen untereinander“, betont die VAM-Teamleiterin und verweist insbesondere auf das Gründer-/Abgeberforum der KVB (siehe auch Seite 12/13). Dieses sei ge-radezu ideal, um Kontakte zu knüpfen und so die Suche nach Praxisabgebern beziehungsweise potenziellen Praxisneugründern zu erleichtern.

teilnahmebescheinigung und Fortbildungspunkte

Alle Teilnehmer unserer Seminare erhalten eine Teilnahmebescheini-gung. Bei ausgewiesenen Semina-ren erhalten teilnehmende Ärzte

Von 2007 bis 2014 hat sich die zahl der an-gebotenen KVB-seminare deut-lich erhöht.

Abbildung 1 Quelle: KVB

20.000 

15.000 

10.000 

5.000 

25.000 

entwicklung seminare/Veranstaltungen/teilnehmerzahlen

Anmeldungen angebotene Seminare 5.000 Anmeldungen für Seminare zum neuen Hausarzt-EBM

02007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

500 

600 

400 

300 

200 

100 

Page 8: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

titeltHeMa8

K VB FORUM 10/2015

darüber hinaus Fortbildungspunk-te der Bayerischen Landesärzte-kammer (BLÄK) beziehungsweise teilnehmende Psychotherapeuten Fortbildungspunkte der Bayeri-schen Landeskammer der Psycho-logischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeuten. Voraussetzung hier-für ist das Ankreuzen der Mitglied-schaft bei einer Kammer sowie die Unterschrift des Einverständnis-ses zur Weitergabe der erforderli-chen Daten an die entsprechende Kammer.

Durch die KVB erfolgt eine elektro-nische Weiterleitung der entspre-chenden Fortbildungspunkte bei Vorlage der Einheitlichen Fortbil-dungsnummer (EFN) des Teilneh-mers an die BLÄK. Sofern Fortbil-dungspunkte von der entsprechen-den Kammer vergeben wurden, er-folgt die Fortbildung in Zusammen- arbeit mit der BLÄK, Akademie für ärztliche Fortbildung, beziehungs-weise der Bayerischen Landes-kammer der Psychologischen Psy-chotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Marion Munke (KVB)

so melden sie sich für eine Fortbildung an

Um Ihnen die Anmeldung zu unseren Seminaren so einfach wie mög-lich zu machen, haben wir die Darstellung unserer Fortbildungsver-anstaltungen und das Anmeldeprozedere auf unserer Internetseite überarbeitet und modernisiert. Voraussichtlich ab November steht Ihnen mit dem Veranstaltungskalender unter www.kvb.de auf der Startseite eine tagesaktuelle Übersicht über alle KVB-Seminare mit Filter- und Suchfunktion zur Verfügung. Auch die Online-Anmeldung ist hier mit eingebunden. Auf diese Weise erhalten Sie einen schnel-len Überblick über Seminarthemen, Buchungsmodalitäten, freie Plätze und Fortbildungspunkte.

Nach wie vor können Sie sich aber auch per Fax an 0 89 / 57 09 34 00 – 21 oder auf dem Postweg anmelden.

Fragen zu einzelnen Seminaren beantworten Ihnen die Mitarbeiter des KVB-Veranstaltungsmanagements gerne vorab telefonisch unter 0 89 / 57 09 34 00 – 20 oder per E-Mail an [email protected].

Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen eine Teil-nahme ohne vorherige Anmeldung und schriftliche Anmeldebestäti-gung nur in Ausnahmefällen möglich ist. Anmeldeschluss ist 14 Ta-ge vor Beginn des jeweiligen Seminars.

Page 9: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

9titeltHeMa

K VB FORUM 10/2015

D ie letzte Umfrage unter un-seren Seminarteilnehmern fand von April bis Juli die-

ses Jahres statt. Dabei wurden ins- gesamt 1.852 Feedbackbögen aus- gewertet. Hier einige Zahlen und Fakten:

� 75 Prozent der befragten Teil-nehmer sind mit dem Seminar-programm der KVB zufrieden und bewerten das Angebot als völlig ausreichend.

� 86 Prozent der befragten Teil-nehmer erachten es als ausrei-chend, wenn die Seminare in den KVB-Bezirksstellen statt-finden.

� Die Mehrheit der befragten Teilnehmer (45 Prozent) infor-miert sich über das Seminaran-gebot der KVB mithilfe der bei-den Seminarbroschüren.

� 23 Prozent der befragten Teil-nehmer wurden durch die indi-viduelle Information „Seminare aktuell“ auf Veranstaltungster-mine aufmerksam.

� 16 Prozent der befragten Teil-nehmer beziehen ihre Seminar-informationen über die Internet- seite der KVB, neun Prozent über den Austausch mit Kollegen und sieben Prozent über das Mit- gliedermagazin KVB FORUM.

� Fax-Anmeldungen sind mit 71 Prozent am beliebtesten. 22 Pro-

Genau wie unsere Mitglieder und deren Praxismitarbeiter wollen auch wir uns kontinuierlich verbessern und weiterentwickeln. Deshalb steht unser Seminar- und Fortbildungsangebot ständig auf dem Prüfstand. Anhand von Feedback-bögen und regelmäßigen Teilnehmerumfragen erhalten wir wichtige Informatio-nen über den generellen Fortbildungsbedarf unserer Ärzte und Psychothera- peuten. Und darüber, was sie sich von uns zu diesem Thema wünschen.

UMFRage zUR zUFRiedenHeit Mit KVB-seMinaRen

zent der Teilnehmer melden sich dagegen online, fünf Prozent per E-Mail und zwei Prozent auf dem Postweg an.

� Mittwoch (43 Prozent), Freitag (16 Prozent) und Samstag (21 Prozent) gelten als die belieb-testen Seminartermine. Nur et-wa sieben Prozent der Befrag-ten würden auch an anderen Wochentagen an einer Fortbil-dungsveranstaltung der KVB teilnehmen. Der Nachmittag ist mit 61 Prozent gefragter als der Vormittag (25 Prozent).

Fazit: Grundsätzlich wird das Se-minarangebot der KVB von den Teilnehmern als umfassend und ausreichend beurteilt. Positiv wird auch bewertet, dass das Programm vom Veranstaltungsmanagement

der KVB jährlich angepasst und optimiert wird. Auf diese Weise bleibt das Angebot für die befrag-ten Teilnehmer attraktiv. Wichtig für uns zu wissen ist, dass sich die Mehrheit unserer Mitglieder und deren Praxismitarbeiter mithilfe unserer beiden Seminarbroschü-ren über das Veranstaltungspro-gramm der KVB informiert. Aus diesem Grund wird der Versand der Broschüren an die Praxen auch in Zukunft fortgesetzt. Das gleiche gilt für den zielgruppenori-entierten Versand von „Seminare aktuell“, der eine gute Möglichkeit bietet, spezielle Veranstaltungen während des laufenden Jahres nochmals gezielt zu bewerben.

Marion Munke (KVB)

das Fortbildungs- angebot der KVB orientiert sich in erster linie am Bedarf unserer Mitglieder, den wir regelmäßig über Umfragen und Feedback-bögen abfragen.

Abbildung 1 Quelle: KVB

01 2 3 4 5 6 7 8

250

300

200

150

100

50

Verteilung der teilnehmer der Umfrage nach Bezirksstellen

0

1 Mittelfranken 2 Oberfranken 3 Unterfranken 4 Niederbayern 5 Oberpfalz 6 München 7 Oberbayern 8 Schwaben

200 191162

118

158

250 250275

Page 10: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

titeltHeMa10

K VB FORUM 10/2015

C laudia Schweizer arbeitet schon seit über 15 Jahren in der KVB. Neben ihrer

Hauptaufgabe als Präsenzberate-rin für Abrechnungsfragen hält sie auch jedes Jahr zirka sieben Ver-anstaltungen für Medizinische Fa-changestellte ab.

Frau Schweizer, Sie haben viele Dutzend Abrechnungsseminare geleitet und tausende Abrech-nungsberatungen hinter sich: Gibt es noch Fragen, die Sie sprachlos machen?

Durchaus. Beispielsweise bin ich sprachlos, wenn ich hin und wie-der sogar Grundlagen erklären muss – wie etwa die Frage „Was ist ein Behandlungsfall?“. Hier würde ich mir wünschen, dass dieses Basis-

wissen in der Ausbildung vermittelt wird. Darauf könnte ich dann in den Workshops leichter aufbauen.

Sicher sehen Sie in manchen Se-minaren auch in die Gesichter einiger MFA, die die komplizier-te Materie der KV-Abrechnung zur Verzweiflung bringt. Wie mo-tivieren Sie Ihre Teilnehmerinnen, sich dieser Herausforderung zu stellen?

Da ich vor meiner Zeit in der KVB selbst als Medizinische Fachange-stellte gearbeitet habe, weiß ich, vor welchen Herausforderungen die Seminarteilnehmerinnen ste-hen. Ich kann mich daher sehr gut in sie hineinversetzen und versu-che, ihnen das nötige Wissen aus Sicht einer MFA zu vermitteln. Ich glaube, durch diese Herangehens-weise fühlen sie sich besser ver-standen, können mir aufmerksa-mer zuhören und kommen immer wieder gerne.

In welchen Bereichen der Abrech-nung sehen Sie für die Praxen die meisten Probleme?

Die meisten Unsicherheiten zeigen sich für mich im Bereich der Ab-rechnung bei ambulanten und be-legärztlichen Operationen. Eine immer wiederkehrende Frage be-

zieht sich zum Beispiel auf die Thematik der Simultaneingriffe.

Haben sich im Laufe der Jahre die Fragestellungen grundsätz-lich verändert?

Natürlich gibt es immer wieder neue Aspekte zu aktuellen Verän-derungen, aber im Grundsatz bleibt das Spektrum konstant. Die Pra-xisgebühr sorgte vor einigen Jah-ren zum Beispiel für starke Verun-sicherung.

Trotz digitaler Informationsan-gebote wird die KVB auch wei-terhin Workshops zur Abrech-nung anbieten. Warum?

Wir können dadurch wirklich sehr viele MFA über aktuelle Änderun-gen informieren. In der Präsenz-veranstaltung können wir auftau-chende Fragen sofort klären. Der Workshop bietet den MFA auch ei-nen gewissen Freiraum, offen ihre Anliegen vorzubringen, da sie un-ter sich sind. Es findet zudem ein reger fachlicher Austausch zwi-schen den MFA statt, bei dem vor allem jüngere Teilnehmerinnen von den Erfahrungen älterer Kolle-ginnen profitieren.

Frau Schweizer, vielen Dank für das Gespräch!

Für Claudia schweizer ist es

wichtig, dass sich in ihren ab-

rechnungs-Workshops die

teilnehmerinnen auch unterein-ander austau-

schen können.

Zum Thema Abrechnung bietet die KVB für die Praxismitarbeiter ihrer Mitglie-der eine ganze Reihe von Seminaren und Workshops an. Ob nun Angebote für Einsteiger ohne Kenntnisse in der Abrechnung oder Kurse für die Praxisteams der einzelnen Facharztgruppen – alle Veranstaltungen leben davon, dass die Chemie zwischen Dozenten und Teilnehmern stimmt. Eine Referentin und eine Medizinische Fachangestellte verraten, was dazu nötig ist.

zielgeRiCHtet aUF indiVidUelle anliegen eingeHen

Page 11: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

11titeltHeMa

K VB FORUM 10/2015

Ob ein Seminar zum Dauerbrenner wird, hängt maßgeblich von der Beurteilung der Teilnehmer ab. KVB FORUM hat sich mit Vesna Meinecke unterhalten. Die Medizi-nische Fachangestellte arbeitet in einer Gemeinschaftspraxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Gräfelfing bei München und gibt als Multiplikatorin ihr Wissen aus den Abrechnungsworkshops auch praxisintern weiter.

Frau Meinecke, wie oft haben Sie schon an KVB-Seminaren teilgenommen? Was führt Sie immer wieder hierher in die Elsenheimerstraße?

Ich habe schon zahlreiche Veran-staltungen in der KVB besucht – und das immer wieder gerne. Hier kommt mir natürlich der Wunsch unserer Praxisleitung entgegen, die Angestellten an möglichst vielen Fortbildungen teilnehmen zu las-sen. Ich persönlich habe die Semi-nare immer als gut strukturiert und informativ empfunden. Man kann vorhandene Wissenslücken schlie-ßen beziehungsweise das vorhan-dene Wissen wieder auffrischen.

Die Abrechnungsbestimmungen sind unbestritten nicht ganz ein-fach. Wo sehen Sie die größten Hürden?

Die größte Hürde ist wohl die Ab-rechnung stationärer Behandlun-gen. Es ist teilweise schwierig, die

durchgeführte Operation und den damit verbundenen Zeitaufwand mit den zur Verfügung stehenden Ope-rationen- und Prozedurenschlüssel, also den OPS, zu decken. Auch im ambulanten Bereich ist es in der Gynäkologie mit Schwerpunkt Ge-burtshilfe nicht nachvollziehbar, warum beim Wechsel einer Schwan- gerschaftsbetreuung innerhalb ei-nes Quartals nur der Erstbehand-ler die komplette Pauschale erhält – dieser hat häufig nur eine Unter-suchung durchgeführt –, während der zweite Kollege die komplette Weiterbehandlung ohne entspre-chende Vergütung übernimmt. Auch die Vorstellung zur Geburt ist mit der Ziffer 01780 als alleinige Ab-rechnungsmöglichkeit zu gering angesetzt. Ein verantwortungsbe-wusster Geburtshelfer wird die Pa-tientin gründlich untersuchen, ei-ne kardiotokografische Untersu-chung sowie – bei komplizierter Kindslage – eine Ultraschallunter-suchung durchführen. Das beinhal-tet einen erheblichen Zeitaufwand.

Wie wichtig ist für Sie neben der Vermittlung von Inhalten auch die Atmosphäre eines Seminars?

Ich habe die positive Erfahrung gemacht – und die Pausengesprä-che mit anderen Teilnehmerinnen gingen auch in diese Richtung –, dass ich mir neues Wissen in an-genehmer Atmosphäre, wie sie die KVB in ihren Seminaren herstellt, deutlich besser erarbeiten kann.

Vesna Meinecke nutzt das erwor-bene Wissen aus den KVB-semi-naren auch für das praxisinter-ne QM-system.

Konnten Sie auch einen langfris-tigen Nutzen aus den Fortbildun- gen ziehen?

Auf jeden Fall. Im Rahmen eines praxisinternen QM-Systems wer-den regelmäßig Arbeitsanweisun-gen zur korrekten Abrechnung er-stellt und bei Änderungen erneu-ert. Jede MFA unserer Praxis hat darauf Zugriff und nutzt sie.

Was können Sie Ihren Kollegin-nen aus anderen Praxen emp-fehlen, um sich optimal auf die Veranstaltung vorzubereiten?

Mir hat es geholfen, die im Praxis-alltag auftretenden Probleme zu notieren und vor dem Seminar zu-sammen mit meinem Team einen Fragebogen zu erstellen. Während der Veranstaltung habe ich den Austausch mit Kolleginnen ande-rer Praxen als sehr hilfreich in Er-innerung. Und: Auch wenn zu ei-nem bestimmten Thema schon einmal ein Seminar besucht wur-de, eine Auffrischung ist immer zu empfehlen.

Frau Meinecke, vielen Dank für das Gespräch!

interviews Markus Kreikle (KVB)

Page 12: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

titeltHeMa12

K VB FORUM 10/2015

D as Seminar „Betriebswirt-schaftliche Grundlagen für den Vertragsarzt“ haben

wir KVB-Berater zur Praxisführung entwickelt, nachdem wir erkannt hatten, dass es hierfür zu wenig adäquate Angebote gibt. Für die Inhalte greifen wir auf das fachli-che und berufliche Hintergrund-wissen der Referenten zurück. Das Seminar richtet sich insbesondere an diejenigen, die kurz vor der Niederlassung stehen, seit kurzem niedergelassen sind oder sich bis-her noch nicht ausreichend mit der wirtschaftlichen Seite ihrer Arzt-praxis beschäftigt haben. Oft höre ich Sätze wie „Mir geht es als Me-diziner einzig und allein um das Wohl meiner Patienten“ oder „Das macht doch mein Steuerberater“. Es muss jedoch jedem klar werden, dass der Praxisinhaber die unter-nehmerischen Entscheidungen im-mer selbst trifft und auch für die Folgen geradestehen muss. Zu Be-ginn des Seminars frage ich häu-fig, wer denn regelmäßig seine „BWA“ (= betriebswirtschaftliche Auswertung) ernsthaft anschaut. Das ist leider nicht immer der über-wiegende Anteil der Teilnehmer.

Unser Kurs ist so aufgebaut, dass wir in verständlicher Sprache den Aufbau einer Beispiels-BWA erläu-tern, betriebswirtschaftliche Zu-

Mit der Gründung oder Übernahme einer Praxis wird der Arzt oder Psychothe-rapeut auch automatisch zum Unternehmer. Ein Schritt, der wohlüberlegt und geplant sein will. Zwei Angebote der KVB geben hier kompetente Hilfestellung: Die Gründer- und Abgeberforen sowie die Seminare zu betriebswirtschaft-lichen Grundlagen. Die Autorin des Artikels ist in beiden Veranstaltungen als Referentin tätig und stellt die wesentlichen Inhalte vor.

VOn anFang an UnteRneHMeRisCH Handeln

sammenhänge darstellen und auf Kennzahlen eingehen. Uns Dozen-ten ist es wichtig, dass sich hier ins-besondere auch Teilnehmer wohl-fühlen, die sich in der Betriebs-wirtschaftslehre gar nicht bezie-hungsweise nicht so gut ausken- nen und sich dadurch auch Fragen zum Basiswissen zu stellen trauen. Noch zu erwähnen ist, dass wir keine Steuerberatung und keine Beratung zu konkreten Finanzie-rungsangeboten leisten.

gründer und abgeber kommen ins gespräch

Ein anderes, sehr wichtiges Ange-bot der KVB sind in diesem Zusam-menhang die Gründer- und Abge-berforen, die wir an allen Standor-ten in Bayern für Ärzte und Psycho-therapeuten anbieten.

Ziel ist ein umfassendes Informa-tionsangebot aus einer Hand. Es referieren deshalb nicht nur KVB-Berater zu zulassungsrechtlichen Themen wie etwa zum Prozedere und den Handlungsoptionen bei einer Niederlassung oder Abgabe. Auch externe Fachleute wie Steuer-berater, Rechtsanwälte und Bank-berater decken diejenigen Berei-che ab, in denen wir als öffentlich-rechtliche Körperschaft nicht aktiv sein dürfen. Neben dem informati-

ven Teil ist es uns ein großes Anlie-gen, den Teilnehmerkreis der Grün-dungsinteressierten sowie der Praxisabgeber zusammenzubrin-gen. Die meisten Vorträge für die-se Gruppen laufen zwar zielgrup-penbezogen getrennt voneinander ab, einzelne Referate sind aber auch an beide gemeinsam gerich-tet. In den Pausen kommen die Gruppen zusammen, wobei wir diese Zeiten bewusst so gestalten, dass Gründer und Abgeber ausrei-chend Gelegenheit haben, ins Ge-spräch zu kommen und sich über ihre Vorstellungen auszutauschen. Auch die Möglichkeit, das eigene Praxisgesuch oder Praxisangebot dem Teilnehmerkreis an diesem Tag per Aushang anzubieten, wird gerne in Anspruch genommen. Es freut uns sehr, dass es bei unse-ren Gründer- und Abgeberforen immer wieder zu konkreten Praxis-vermittlungen kommt, wie das Bei-spiel auf der nächsten Seite an-schaulich verdeutlicht.

Anja Rößle (KVB)

Page 13: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

13titeltHeMa

K VB FORUM 10/2015

Herr Dr. Rychlowski, wie haben Sie von dem Seminarangebot der KVB erfahren? Was hat Sie motiviert sich anzumelden?

Meine Praxisberaterin bei der KVB hatte mich auf das Seminar auf-merksam gemacht, anschließend habe ich mir weitere Informationen auf der Internetseite der KVB her-ausgesucht. Angemeldet habe ich mich dann, weil ich mich – neben dem fachlichen Input zu einer Pra-xisübernahme beziehungsweise Praxisgründung – mit anderen Gleichgesinnten austauschen woll-te und auch hoffte, eventuell auf einen Praxisabgeber zu treffen.

Wie fanden Sie die Atmosphäre im Seminar, waren die Inhalte für Sie hilfreich?

Die Atmosphäre zwischen Dozen-ten und Teilnehmern beziehungs-weise auch den Teilnehmern un-tereinander empfand ich als ange-nehm. Die räumliche Situation hat gut gepasst und auch an der Aus-stattung und den Unterlagen hat nichts gefehlt. Der Aufbau der In-halte war klar und passend struktu- riert. Die Menge der vermittelten Materie war nicht überbordend und gut verständlich.

Ein Teil der Veranstaltung be-steht ja aus der Vermittlungs-börse, also aus dem gegenseiti-

Dr. Heiko Rychlowski ist Orthopäde und Unfallchirurg und seit März 2015 in einer Einzelpraxis im Landkreis Miesbach in Oberbayern niedergelassen. Der 46-Jährige hat im Vorfeld seiner Niederlassung an mehreren „Gründer-/Abge-berforen“ teilgenommen. Über seine Erfahrungen berichtet er im folgenden Interview.

inFORMatiOnen aUs eineR Hand

gen Kennenlernen von Praxisab-gebern und an einer Niederlas-sung Interessierten. Wie haben Sie diesen Part empfunden?

Leider war ein Abgeber meiner Fach- richtung in den besuchten Semi-naren nicht vertreten. Meine Er-fahrung bezüglich der Vermittlung von Kassensitzen hat gezeigt, dass in der Fachrichtung Orthopädie/Unfallchirurgie der Großteil doch über Praxisvermittler läuft.

Konnten Sie die theoretischen Inhalte anschließend in der Pra-xis anwenden? In welchen Berei-chen gelang dies besser, wo nicht so gut?

Einen Teil des vermittelten Inhalts konnte ich durchaus in die Praxis transferieren. Vor allem im The-menbereich „Voraussetzungen und notwendige Schritte für eine

Zulassung“ sowie „Rahmenbedin-gungen der Vertragsarztpraxis“ gelang dies gut. Bezüglich steuer-lichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Themen ist mei-nes Erachtens eine auf Ärzte spe-zialisierte fachliche Hilfe vonnö-ten. Was die Finanzierung einer Praxis betrifft, so ist es wichtig, ver-schiedene Angebote bei Banken einzuholen.

Was würden Sie Ihren Kollegen raten, um dauerhaft von der Veranstaltung zu profitieren?

Im Vorfeld des Seminars sollte man sich die wichtigsten Fragen notieren. Aber vor und im Laufe ei-ner Praxiseröffnung treten dann doch verschiedene Fragen auf, die man am besten mit den KV-Bera-tern in einem Einzelgespräch klärt, da für eine individuelle Beratung auch der entsprechende zeitliche Rahmen vorhanden sein sollte.

Herr Dr. Rychlowski, vielen Dank für das Gespräch!

interview Markus Kreikle (KVB)

dr. Heiko Rychlowski hat sich im Vorfeld seiner nieder-lassung auch auf den grün-der- und abge-berforen der KVB informiert.

Page 14: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

titeltHeMa14

K VB FORUM 10/2015

Frau Radtke, die KVB startet diesen November das Seminar „Starke Frauen - Ärztinnen in der Praxis“, das sich an nieder-lassungswillige Ärztinnen und Medizinstudentinnen richtet. Welche Vorgeschichte gibt es dazu?

In den vergangenen Jahren hat sich – in Zusammenarbeit mit der Se-minarinitiatorin Dr. Astrid Bühren – unser Kurs „Ärztinnen in der vertragsärztlichen Versorgung“ sehr gut etabliert. Hierauf möch-ten wir aufbauen und die Ärztinnen und Medizinstudentinnen noch ak-tiver unterstützen und durch Ge-spräche mit den Teilnehmerinnen den Praxisbezug deutlicher akzen-tuieren.

Zwischen Idee und Realisierung liegt oft ein weiter Weg. Welche

Hürden mussten Sie bei der Pla-nung überwinden?

Die Herausforderung bestand dar-in, einerseits zwar alle wichtigen Informationen zu liefern, die für die Niederlassung oder Anstellung im vertragsärztlichen System wich-tig sind, aber andererseits die Teil-nehmerinnen mit Inhalten nicht zu überfluten. Richtschnur waren für uns die häufigsten in der Beratung gestellten Fragen.

Auf welche Inhalte dürfen sich denn die interessierten Frauen freuen und worin unterscheidet sich das Seminar von anderen Seminaren zur Niederlassung?

Der Fokus liegt eindeutig auf dem Erfahrungsaustausch mit bereits niedergelassenen Ärztinnen und Psychotherapeutinnen. Die Kurs-teilnehmerinnen können auch vor-ab Fragen einsenden, auf die wir dann individuell eingehen. Inhalt-lich kombinieren wir die Zulassungs-formen und die verschiedenen Ko-operationsmöglichkeiten, was in anderen Seminaren getrennt be-handelt wird. Außerdem stellen wir die Praxis- und Kooperations-börse vor.

Eine wesentliche Neuerung ist das Konzept der „Mentorinnen“, also Ärztinnen, die bereits Erfah-rung mit einer Niederlassung

haben. Wie kam es zu dieser Idee?

Durch den Austausch mit den Men-torinnen erhalten die Teilnehmerin-nen sozusagen einen Blick über den Tellerrand. Mit einer Praxis-übernahme ist nicht nur eine in-tensive Kommunikation mit der KV nötig, sondern es sind auch viele weitere Behördengänge und admi-nistrative Arbeiten damit verbun-den. Wer könnte das besser und authentischer erklären als unsere Mentorinnen?

Wie nehmen Sie in Ihren Praxis-beratungen junge Ärztinnen wahr, die an einer Niederlassung inte-ressiert sind?

Viele Ärztinnen suchen zunächst den Weg über die Anstellung in die Selbstständigkeit, um sich vorab in die zu übernehmende Praxis ein-zuarbeiten und die Praxisstruktur kennenzulernen. Häufig lassen sich auch Ärztinnen gemeinsam beraten, die sich bereits über die frühere Studienzeit oder Kliniktä-tigkeit kennen und zusammen eine Praxis eröffnen möchten. Wichtig ist vielen, durch Kooperationen die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf besser planen zu kön-nen.

Frau Radtke, vielen Dank für das Gespräch!

Miriam Radtke arbeitet in der

KVB seit vier jahren in der

praxisführungs-beratung. zu-

sammen mit ih-ren Kollegen hat

sie ein neues seminarkonzept

entwickelt.

Die KVB will Medizinerinnen den Einstieg in die eigene Praxis erleichtern und ihnen dabei die vielfältigen Optionen – insbesondere zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie – aufzeigen. Ein neues Seminar nutzt die Erfahrungen von bereits niedergelassenen Ärztinnen, die als Mentorinnen ihren zukünftigen Kolleginnen Rede und Antwort stehen.

staRtHilFe FüR pRaXisgRündeRinnen

Page 15: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

15titeltHeMa

K VB FORUM 10/2015

Frau Dr. Schäffler, Sie haben sich bereit erklärt, im Rahmen des Seminars „Starke Frauen - Ärztin-nen in der Praxis“ die Rolle einer Mentorin zu übernehmen. Wel-che Aufgaben haben Sie konkret?

In erster Linie geht es darum, den Interessentinnen zu berichten, wel-che Erfahrungen ich vor, während und seit meiner Niederlassung ge-macht habe. Sicherlich gibt es von den angehenden Kolleginnen im Hinblick auf eine mögliche Selbst-ständigkeit in einer Einzelpraxis als niedergelassene Ärztin oder auch zu einem Anstellungsverhält-nis oder auch in Bezug auf Verein-barkeit von Familie und Beruf viele Fragen. So stelle ich mir vor, dass ich durch das Berichten meiner Erfahrungen nicht nur Fragen be-antworten, sondern vielleicht so-gar helfen kann, Ängste oder Be-denken zu reduzieren. Ich nehme an, dass der persönliche Kontakt und Austausch einen großen Raum einnehmen wird.

Als die KVB mit dem Anliegen auf Sie zukam, konnten Sie sich da spontan etwas vorstellen oder mussten Sie die Idee erst einmal auf sich wirken lassen, bevor Sie sich entschieden mit-zumachen?

Ich musste nicht lange nachdenken, sondern war spontan begeistert von der Idee eines Seminars unter

diesem Titel, denn ich finde, dass Frauen in der vertragsärztlichen Versorgung wichtig sind, sehr gute Arbeit leisten können und nieder-lassungswillige Kolleginnen in ih-rem Entschluss bestärkt werden sollten!

Ihre Niederlassung liegt schon ein paar Jahre zurück. Wäre es für Sie rückblickend hilfreich gewesen, wenn es damals für Sie ein solches Seminar schon gegeben hätte?

Manchmal ist es im Leben vielleicht ganz gut, vorher nicht alles zu wis-sen... Rückblickend hatte ich – vor nunmehr sechs Jahren – großes Glück. Da spielten mehrere Dinge hinein. Eine wirkliche Stütze für mich waren die KVB-Präsenzbera-ter vor Ort hier in Augsburg, die mich bei den Themen Abrechnung, Verordnungen und kollegiale Unter-stützung – wie zum Beispiel dem Antrag auf einen Sicherstellungs-assistenten – immer wieder gedul-dig und sehr zeitnah berieten.

In meinem Fachgebiet, der Allge-meinmedizin, ist sowohl die fach-gleiche als auch fachübergreifen-de Vernetzung sehr wichtig. Man braucht als Allgemeinmedizinerin täglich – teilweise notfallmäßig – die spezialisierten Fachärzte. Hier hätte ich mir Unterstützung bei der Vernetzung mit anderen Fachärz-ten gewünscht. Allein geht das schon auch, nur eben viel langsa-mer.

Was wollen Sie Ihren jungen Kolleginnen aus Ihrer Erfahrung heraus mit auf den Weg geben?

Mir ist es wichtig, zu vermitteln, dass man neben vielen unterschied-lichen Verpflichtungen, die die Tä-tigkeit an sich mit sich bringt, auch viele Freiheiten hat. Beispielswei-se kann man in gewissem Umfang die Arbeitszeit, die Praxisorganisa-

dr. Claudia schäffler ist seit einigen jahren in augsburg als all-gemeinärztin niedergelassen und will jungen Kolleginnen Mut machen, den schritt in die selbstständig-keit zu wagen.

tion, die Praxisräumlichkeiten und Mitarbeiterauswahl selbst gestal-ten. Alles Dinge, die in der Klinik von anderen bestimmt werden.

Mitgeben möchte ich den Kollegin-nen auch, dass sie sich von nie-mandem Angst machen lassen sollten, wenn sie den Wunsch ha-ben, in einer Praxis selbstständig oder angestellt zu arbeiten. Es gibt viele Hilfsangebote der KVB und letztlich muss man die Arbeitssitu-ation bei sich ändernden Rahmen-bedingungen anpassen – ähnlich wie in der Medizin die Therapie der sich verändernden Situation des Patienten. Und es gibt in der Tat einige Hilfen zur Arbeitsentlas-tung, wenn man zum Beispiel klei-ne Kinder oder einen kranken Fa-milienangehörigen hat oder selbst erkrankt.

Ich persönlich erlebe die Tätigkeit als niedergelassene Ärztin als ab-solut bereichernd, abwechslungs-reich und freudebringend und möchte die interessierten Kolle-ginnen in ihrem Entschluss bestär-ken.

Frau Dr. Schäffler, vielen Dank für das Gespräch!

interviews Markus Kreikle (KVB)

anmeldungDas Seminar „Starke Frauen – Ärztinnen in der Praxis“ fin-det am Samstag, den 28. No-vember 2015, von 10 bis 15 Uhr in der KVB Bezirksstelle Schwaben, Frohsinnstraße 2, 86150 Augsburg, statt.

Anmeldung per Fax an 0 89 / 5 70 93 – 4 00 21 oder online unter www.kvb.de in der Ru-brik Service/Fortbildung/On-line-Anmeldung.

Page 16: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

psyCHOtHeRapie16

K VB FORUM 10/2015

Frau Dr. Schaff, reichen die in der Kinder-Richtlinie des G-BA veran-kerten Maßnahmen Ihrer Ansicht nach aus, um Verhaltensauffäl-ligkeiten und mögliche familiäre Belastungen frühzeitig erkennen und behandeln zu können?

Es ist ein großer Erfolg, dass die komplexen Beratungen zur Früher-kennung von körperlichen und geis-tigen Auffälligkeiten bei Kindern von der Geburt bis zum sechsten Le-bensjahr im Rahmen der Neuord-nung der Kinder-Richtlinie nach zehn Jahren Beratungszeit nun im G-BA durch einen Beschluss im Plenum zu einem akzeptablen Ergebnis ge-kommen sind. Einzelne Bereiche der Kindergesundheit wurden dem aktuellen Wissensstand entspre-chend angeglichen und auf Evidenz möglicher Screening-Verfahren (Sehen, Hören etc.) überprüft.

Aus Sicht der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho-therapie kann die neue Kinder-Richtlinie als Meilenstein für die Früherkennung emotionaler und sozialer Entwicklungsauffälligkeiten betrachtet werden. Neben Entwick-lungsbausteinen zur motorischen, sprachlichen und körperlichen Ent-wicklung wird der Kinderarzt in Zu-

Am 18. Juni hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die neu gefasste Kinder-Richtlinie verabschiedet. Ziel dieser überarbeiteten Richtlinie ist es, Prä-vention und Früherkennung von Krankheiten im Kindesalter zu stärken. Beson-ders psychosoziale Aspekte sollen künftig stärker als bisher berücksichtigt werden. KVB FORUM sprach dazu mit Dr. Christa Schaff, Vorstandsmitglied des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psycho-therapie in Deutschland e. V. (BKJPP).

KindeR-RiCHtlinie des g-Ba üBeRaRBeitet

kunft bei jeder Früherkennungs-untersuchung auch altersgemäße Entwicklungsbausteine zur emotio-nalen, kognitiv-perzeptiven und psychosozialen Entwicklung ein-schätzen und sein besonderes Au-genmerk auf die Interaktion mit der Hauptbezugsperson lenken.

Für das erste Lebensjahr wurden altersentsprechende Reaktionen des Kindes auf die Bezugsperson – wie Stimmung des Kindes, Kon-taktverhalten und Regulationsfähig-keit – in der Richtlinie verankert, die der Kinderarzt neben anderen Beobachtungen des Verhaltens ein-schätzen soll. Diese Bausteine der Kinder-Richtlinie bedeuten einen

großen qualitativen Fortschritt bei der Früherkennung von Verhaltens-auffälligkeiten im frühen Kindesal-ter bis zum sechsten Lebensjahr. Außerdem wurden auch in den ob-ligaten Beratungsinhalten, zum Bei-spiel zu Schreibabys, zum Medien-konsum, zu Suchtverhalten je nach Altersgruppe wichtige Themen auf-genommen, die die Eltern frühzeitig über ein mögliches problematisches Verhalten ihrer Kinder informieren und aufklären sollen. Ob diese Maß-nahmen ausreichen werden, um Ver-haltensauffälligkeiten und mögliche familiäre Belastungen frühzeitig er-kennen zu können, wird sich erst im Rahmen der Umsetzung der neu-en Kinder-Richtlinie zeigen. Die Voraussetzungen dazu sind aber wesentlich besser als in der Ver-gangenheit.

Gibt es Aspekte, die für Ihre Fachgruppe trotz der Neustruk-turierung der Kinder-Richtlinie unberücksichtigt bleiben?

Es ist durch viele Studien belegt, dass psychische Erkrankungen der Mutter beziehungsweise der Eltern die frühe Mutter- oder Eltern-Kind-Interaktion beeinflussen und wesent-liche Prädiktoren für die Entwicklung von Verhaltensauffälligkeiten und

dr. Christa schaff ist Fach-

ärztin für Kin-der-/jugend-

psychiatrie und -psychotherapie. sie betreibt eine eigene praxis in Weil der stadt.

Page 17: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

17psyCHOtHeRapie

K VB FORUM 10/2015

emotionalen Auffälligkeiten von Kin-dern sind. Das trifft besonders für depressive Erkrankungen und Sucht- erkrankungen der Mütter bezie-hungsweise Eltern zu. Aus Sicht der Fachärzte für Kinder- und Jugend-psychiatrie und -psychotherapie wä-re es notwendig gewesen, mindes-tens diese beiden Erkrankungen als Risikofaktoren bei den Eltern in der Kinder-Richtlinie eindeutig zu benen-nen, damit der Kinderarzt diese Müt-ter oder Eltern im Umgang mit ihren Kindern schon im frühesten Säug-lingsalter beraten und sinnvolle Hil-fen vermitteln kann. Leider wurden insbesondere von den anderen Be-teiligten alle Ansätze zur Einschät-zung der Befindlichkeit der Eltern mit dem Argument ihrer Stigmatisie-rung abgelehnt. Es ist sehr bedau-erlich, dass sich so ein falsch ver-standener Stigmatisierungsbegriff bis in die Entscheidung im Plenum durchsetzen konnte. Damit ist die psychosoziale Situation des Kindes bezüglich der psychischen, aber auch körperlichen Belastungen der Eltern und der für die emotionale Entwicklung des Kindes so wichtigen familiären Atmosphäre im ersten Le-bensjahr nur unvollständig in die Kin-der-Richtlinie aufgenommen worden.

Die Kassenärztliche Bundesver-einigung (KBV) hatte sich in den Beratungen zur Kinder-Richtlinie vergeblich dafür eingesetzt, den sogenannten „Mannheimer Frage-bogen“ als Instrument für eine strukturierte Sozialanamnese neu in das Früherkennungspro-gramm aufzunehmen. Ist dies auch aus Ihrer Sicht ein Manko? Inwieweit sollte hier nachgebes-sert werden?

Da evidenzbasierte Screening-Ins-trumente zur Erfassung psychoso-zialer Belastungsfaktoren, des fami-liären Milieus und des Verhaltens des Kindes in den ersten Lebens-jahren nicht existieren, haben die Sachverständigen der KBV vorge-

schlagen, die Anamnese des Kinder-arztes mit den Bezugspersonen durch Checklisten zu operationali-sieren. Das ist ein Vorgehen aus der qualitativen Forschung, um ein Ge-spräch zu strukturieren und Ver-gleichbarkeit und Wiederholbarkeit eines Gesprächs zu erreichen und die wichtigsten Faktoren zu erfas-sen. Es wird vor allem bei der Ana-mneseerhebung psychischer und psychosozialer Auffälligkeiten ge-wählt, ist aber auch sonst zur struk-turierten Aufnahme von anamnes-tischen Daten in der Medizin üblich.

Neben den Entwicklungsbausteinen und der Interaktionsbeobachtung sollte sich der Kinderarzt durch die Aussagen der Eltern in den Check-listen ein Urteil zur psychischen und psychosozialen Situation des Kindes und der Familie bilden können, um den Beratungs- beziehungsweise frü-hen Hilfebedarf der Eltern besser einschätzen zu können. Der Mann-heimer Fragebogen war als eine die-ser Checklisten gedacht. Es ist sehr bedauerlich, dass dieses Konzept keine Zustimmung im Plenum fand. Ärgerlich ist, dass auch in diesem Zusammenhang von einer Stigmati-sierung der Eltern gesprochen wur-de, obwohl nur nach der Zufrieden-heit der Eltern mit ihrem Kind und der familiären Atmosphäre sowie mit ihrer beruflichen und finanziellen Situation gefragt werden sollte.

Halten Sie es für sinnvoll, dass Eltern nun durch eine heraus-nehmbare Teilnahmekarte im „Gelben Heft“ gegenüber Drit-ten ihre gewissenhafte Fürsorge für das Kind nachweisen können beziehungsweise sollen?

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder beklagt, dass die Vorlage des „Gelben Heftes“ bei-spielsweise in Kindergärten ver-langt wurde. Dieses Heft enthält eine detaillierte Dokumentation des Arztes zu den Ergebnissen der Vorsorgeuntersuchungen. Die Pa-tientenvertreter haben zu Recht moniert, dass damit persönliche Informationen zum Entwicklungs- und Gesundheitszustand des Kin-des von Unbefugten gelesen und verwendet werden können.

Die herausnehmbare Teilnahme-karte verspricht die Freiheit für die Eltern, nur ihre Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen und damit ihre Fürsorgepflicht zu belegen und keine persönlichen Befunde des Kindes an Unbefugte preiszugeben. Insofern begrüßen wir die Einführung dieser Teilnah-mekarte.

Frau Dr. Schaff, vielen Dank für das Gespräch!

interview Marion Munke (KVB)

in die überarbei-tete Kinder-Richt- linie wurde un-ter anderem die interaktionsbe-obachtung zwi-schen Mutter und Kind bezie-hungsweise Va-ter und Kind neu aufgenommen.

Page 18: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

psyCHOtHeRapie18

K VB FORUM 10/2015

D as Projekt „Qualitätssiche-rung in der ambulanten Psychotherapie in Bayern“

(QS-Psy-Bay) wurde von ambulant tätigen Psychotherapeuten initiiert und in allen Phasen von einer Gruppe ärztlicher und Psychologi-scher Psychotherapeuten [1], die die verschiedenen Therapieverfah-ren anwenden, in Zusammenarbeit mit der KVB erarbeitet und beglei-tet. Vonseiten der Krankenkassen nahmen alle im vdek organisierten Ersatzkassen an QS-Psy-Bay teil.

Ziel des Projekts war die Entwick-lung und Erprobung eines transpa-renten und non-punitiven Qualitäts-sicherungsinstruments unter natu-ralistischen Bedingungen: Es sollte helfen, die Ergebnis- und Prozess- qualität von Psychotherapieprozes-

Vor über zehn Jahren entstand mit „QS-Psy-Bay“ die Idee eines Projekts, das mit einem neuen Konzeptansatz die bestehenden Instrumente der Qualitätssiche-rung in der Psychotherapie ergänzen sollte. Vor fünf Jahren endete die operative Projektdurchführung. Seither erfolgten Auswertungen und Präsentationen auf verschiedenen Kongressen und Artikel in mehreren Fachzeitschriften. Seit Juli gibt es den offiziellen Abschlussbericht nun auch online.

QUalitÄtssiCHeRUng in deR aMBUlanten psyCHOtHeRapie

sen für die teilnehmenden Psycho-therapeuten mithilfe eines hard- und softwaregestützten Dokumen-tationssystems praxis- und thera-pieverfahrenübergreifend darzustel- len. Dadurch sollten der Therapie-prozess unterstützt und zusätzli-che persönliche Qualitätssiche-rungsmaßnahmen durch den The-rapeuten ermöglicht werden. Dar-über hinaus sollte anhand der na- turalistischen Daten ein Beitrag zur Versorgungsforschung geleis-tet werden.

Wesentliche ziele

� Darstellung der psychothera-peutischen Behandlung durch die Dokumentation der Verän-derungen im Therapieverlauf

und der Ergebnisqualität unter Einbeziehung des Patienten

� Zusatzinformationen für den einzelnen Psychotherapeuten zur Optimierung des Therapie-prozesses

� Identifizierung von Compliance- Problemen über Selbst- und Fremdeinschätzung Patient-Therapeut

� Feedbackberichte zur eigenen Qualitätssicherung des Thera-peuten

� Bewertung der Langzeitstabili-tät von Psychotherapieergeb-nissen durch die Erhebung einer Katamnese nach einem Jahr

Die Ergebnisse des Projekts sind durchweg positiv. Die Dokumenta-tion des Behandlungsverlaufs und der Ergebnisqualität unter Einbe-ziehung des Patienten sowie der Erfolg einer psychotherapeutischen Behandlung konnte in verschiede-nen Analysen nachgewiesen wer-den. Dies wurde nicht nur in diver-sen Fachpublikationen dargelegt, sondern kann nunmehr auch de-tailliert in dem über einhundert Seiten umfassenden Abschlussbe-richt nachgelesen werden.

Markus Kreikle (KVB)

den abschluss-bericht des pro-

jekts Qs-psy-Bay finden sie im

internet unter www.kvb.de in

der Rubrik service/partner/

Versorgungs- forschung/

Kooperationen.

[1] Dr. Emma Auch, Dipl.-Psych. Ellen Bruck- mayer, Dr. Friedrich von Heymann, Dr. Irmgard Pfaffinger

Page 19: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

19KVB inteRn

K VB FORUM 10/2015

D as Zi ist das Forschungsin-stitut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

und Kassenärztlichen Vereinigun-gen (KVen) und wird durch deren jährliche Zuwendungen finanziert. Die Forschungsarbeiten und Stu-dien des Zi beschäftigen sich vor-wiegend mit der vertragsärztlichen Versorgung unter Nutzung der von den Trägern dafür zur Verfügung gestellten Routinedaten.

Auf Basis der steuerlichen Über-schussrechnung der Praxen erfasst das Zi mit dem Zi-Praxis-Panel (ZiPP) Jahr für Jahr die wirtschaftli-che Gesamtlage der Praxen. Dies fließt in einen Honorarbericht für Vertragsärzte ein, den die KBV als Auftraggeber in regelmäßigen Ab-ständen veröffentlicht und in dem die aktuelle Honorarentwicklung aus der Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten abgebildet wird. Im ZiPP werden außerdem weitere Einnahmearten, Betriebs-kosten, Investitionen sowie die ärzt- liche Arbeitszeit erfasst.

Die vorliegenden Ergebnisse beru-hen auf der Befragung des Jahres 2014 und beziehen sich auf die Be-richtsjahre 2010 bis 2013. Beim Zi-Praxis-Panel handelt es sich um das derzeit aktuellste verfügbare Zahlenmaterial. An der Erhebung 2014 haben 5.539 Praxen teilge-nommen. Dies entspricht einem

Die wirtschaftliche Lage der niedergelassenen Ärzte in Deutschland hat sich verschlechtert. Das geht aus der jüngsten Praxisumfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hervor. Erste Ergebnisse belegen: Die Überschüsse sind rückläufig – die Betriebskosten stark angestiegen. Die Folge: Ärzte sind bei Praxisinvestitionen deutlich zurückhaltender.

WiRtsCHaFtliCHe lage deR pRaXen VeRsCHleCHteRt siCH

Anteil von 5,6 Prozent der Grund-gesamtheit (99.044 Praxen). In der Längsschnittanalyse wurden die Angaben von 4.678 Teilnehmern berücksichtigt. Diese Teilnehmer verfügen über vier Jahre vollstän-dige Finanzangaben. zentrale ergebnisse

� Der Jahresüberschuss ist zwi-schen 2010 und 2013 inflations-bereinigt um 1,5 Prozent auf 144.900 Euro je Praxisinhaber gesunken.

� Im selben Zeitraum sind die Be-triebskosten um 7,6 Prozent auf 142.000 Euro gestiegen.

� Besonders angestiegen sind die Personalkosten (+ 16,5 Prozent) sowie die Mieten und Nebenkos-ten für Praxisräume (+ 6,8 Pro-zent).

� Die Aufwendungen für Material und Labor sowie für Versiche-rungen, Beiträge und Gebühren fielen mit einem Zuwachs von 6,5 Prozent ins Gewicht.

� Rückläufig waren im genannten Zeitraum sowohl die Abschrei-bungen (- 13,5 Prozent) als auch die Aufwendungen für Leasing und Geräte (- 5,9 Prozent), wäh-rend die Aufwendungen für War-tung und Instandhaltung der Ge-räte zugelegt haben (+ 11,8 Pro-zent).

� Die Bedeutung der GKV-Einnah-men für die wirtschaftliche La-

ge der Praxen hat zugenommen. So stieg der Anteil der GKV-Ein-nahmen an den Gesamteinnah-men von 73,3 Prozent im Jahr 2010 auf 74,0 Prozent im Jahr 2013.

� In Gemeinschaftspraxen lagen die Jahresüberschüsse je Pra-xisinhaber im Jahr 2013 mit 168.300 Euro rund 28 Prozent über denen der Einzelpraxen (131.900 Euro). Das schnellere Einnahmenwachstum (+ 7,7 Pro-zent) von Gemeinschaftspraxen wurde jedoch durch ein im glei-chen Zeitraum deutlich stärke-res Wachstum der Ausgaben (+ 11,8 Prozent) kompensiert.

Redaktion

die ergebnisse des zi-praxis-pa-nels im detail finden sie unter www.zi.de.

Zi-Praxis-PanelZentrale Ergebnisse aus der Befragung 2014

PP

- Sonderdruck als Vorabinformation - Änderungen vorbehalten -

Page 20: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

KVB inteRn20

K VB FORUM 10/2015

I n der Juli-Ausgabe von KVB FORUM haben wir über die Be-deutung der ICD-10-Diagnosen

für die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems berichtet. Am 12. August 2015 veröffentlichte der Bewertungsausschuss in seiner 359. Sitzung die Änderungsraten für das Jahr 2016. Es handelt sich um zwei Raten, die vom Institut

Seit einigen Jahren veröffentlicht der Bewertungsausschuss, ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen, die regionalen, also KV-spezifischen Veränderungsraten. Grundlage dafür sind die vertrags-ärztlichen Behandlungsdiagnosen und demografische Kriterien. Die Raten bilden eine wichtige Grundlage für die Verhandlungen zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung des Folgejahres. Ob damit aber die tatsächliche Morbidität abgebildet wird oder ob nicht die Kodierungsgewohnheiten der Praxen eine wesentliche Rolle spielen, versucht der folgende Artikel zu klären.

entWiCKlUng deR MORBiditÄt in BayeRn

des Bewertungsausschusses (In-BA) gemäß Paragraf 87a Absatz 5 Satz 3 SGB V berechnet werden. Das jeweils aktuelle Verfahren wur-de im Vorfeld zwischen Ärzten und Krankenkassen vereinbart.

Die erste Rate – Veränderungsrate auf Grundlage der vertragsärztli-chen Behandlungsdiagnosen – soll

die Entwicklung der Morbidität der GKV-Versicherten eines KV-Bezirks darstellen. Im Wesentlichen basiert die Berechnung für das Jahr 2016 auf den Diagnosen, die in der am-bulanten Versorgung eines KV-Be-zirks im Zeitraum von 2011 bis 2013 dokumentiert wurden, sowie auf den Angaben zu Alter und Ge-schlecht der Versicherten.

Die zweite Rate – Veränderungs-rate auf Grundlage demografi-scher Kriterien –, die gleichzeitig vom InBA ermittelt wird, basiert auf der Änderung der Versicher-tenpopulation gemessen lediglich anhand des Alters und Geschlechts der Versicherten.

Beide Raten spielen in den regio-nalen Verhandlungen zur Gesamt-vergütung des Folgejahres eine wichtige Rolle, da aus ihnen ab-schließend eine regional spezifi-sche Gesamtrate vereinbart wird. In Tabelle 1 sind die Veränderungs- raten für das Jahr 2016 je KV-Be-zirk dargestellt.

Bayern belegt in dieser Berechnung den vorletzten Platz, die gemesse-ne Morbidität liegt im Freistaat also deutlich unterhalb des Bundes-

die gemessene Morbidität liegt

im Freistaat deutlich unter dem Bundes-durchschnitt.

Veränderungsraten der einzelnen KV-Bezirke für das jahr 2016

KV-Bezirk Morbidität demografie

Thüringen 3,20 % 0,46 %

Sachsen-Anhalt 2,95 % 0,44 %

Schleswig-Holstein 2,90 % 0,33 %

Mecklenburg-Vorpommern 2,90 % 0,57 %

Rheinland-Pfalz 2,87 % 0,29 %

Brandenburg 2,87 % 0,45 %

Nordrhein 2,62 % 0,15 %

Niedersachsen 2,40 % 0,30 %

Saarland 2,38 % 0,37 %

Westfalen-Lippe 2,36 % 0,26 %

Sachsen 2,33 % 0,24 %

Bremen 2,31 % 0,05 %

Hamburg 2,16 % 0,01 %

Baden-Württemberg 1,92 % 0,24 %

Berlin 1,91 % -0,01 %

Bayern 1,60 % 0,19 %

Hessen 1,49 % 0,17 %

Tabelle 1 Quelle: KVB

Page 21: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

21KVB inteRn

K VB FORUM 10/2015

durchschnitts, der einen rechneri-schen Durchschnittswert von plus 2,29 Prozent erreicht. Die finanzi-elle Bedeutung dieses Umstands zeigt sich an folgendem, simplen Beispiel: Bei einer jährlichen mor-biditätsbedingten Gesamtvergü-tung von vier Milliarden Euro ent-spricht eine Steigerungsrate von plus 1,6 Prozent einer Erhöhung der Vergütung um 64 Millionen Eu-ro. Die Berechnung hat zudem auch Auswirkungen auf die Folge-jahre, da jede Erhöhung als eine Art Sockelbetrag bestehen bleibt.

Sowohl die großen Schwankungen bei der morbiditätsorientierten Ra-te als auch die große Abweichung zwischen ihr und der Demografie-rate deuten auf eine Instabilität des zugrundeliegenden Modells, wie Abbildung 1 veranschaulicht. Rein aus statistischer Sicht sollte also bezweifelt werden, ob das Verfah-

ren die reale Veränderung des mor-biditätsbezogenen Behandlungs-bedarfs tatsächlich widerspiegelt. Einige Tendenzen lassen sich da-gegen erklären: So zeichnet die ver-gleichsweise jüngere und folglich gesündere Bevölkerung in Bayern für die unterdurchschnittliche De-mografierate verantwortlich. Ob allein daraus allerdings auch die im unteren Drittel liegende Morbi-ditätsrate zu begründen ist oder dies auch an anderen Faktoren liegt, wie beispielsweise der Inten-sität beziehungsweise der Qualität der Diagnosedokumentation, soll-te kritisch hinterfragt werden.

So lässt der Vergleich mit anderen KV-Regionen, insbesondere mit denjenigen, die sich schon seit Längerem intensiv mit der Frage der Dokumentation und Diagnose-kodierung befassen, die Vermutung naheliegen, dass gezielte Informa-

tionen zur Kodierung eine verbes-serte Entwicklung der Morbidität bedingen. Bekanntlich erfolgt die Erfassung der Morbidität über ICD-10-Diagnosen, was in der Praxis erfahrungsgemäß nicht im-mer einfach umzusetzen ist. Auch erschienen die Ambulanten Ko-dierrichtlinien zu komplex und zu bürokratisch, weshalb sie im Jahr 2011 auch nur ohne Verpflichtung eingeführt wurden.

Feedbackbericht diagnosen

Mit dem Feedbackbericht Diagno-sen will die KVB deshalb seit Kur-zem ihre Mitglieder mit prägnan-ten und praxisspezifischen Infor-mationen beim Kodieren unter-stützen. Für Mitte Oktober ist die zweite Aussendung an alle fach-ärztlich tätigen Praxen geplant, die auch dieses Mal jeweils einen indi-viduellen Bericht erhalten. Darin

gemessen an den Behand-lungsdiagnosen weist das insti-tut des Bewer-tungsausschus-ses für Bayern eine unterdurch-schnittliche zu-nahme der Mor-bidität aus.

Verlauf der Veränderungsraten seit 2013 Bayern Morbidität Bayern Demografie Bund ohne Bayern Morbidität Bund ohne Bayern Demografie

Abbildung 1 Quelle: KVB

2013 2014 2015 2016

2,5 %

2,0 %

1,5 %

1,0 %

0,5 %

0

Page 22: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

KVB inteRn22

K VB FORUM 10/2015

findet sich für das Quartal 1/2015 neben der statistisch aufbereiteten Darstellung der Patientenstruktur und der Diagnosehäufigkeit der ei-genen Praxis im Vergleich mit der Fachgruppe auch ein individuelles Kapitel, das auf besondere Kodier-situationen eingeht und Hinweise zum verbesserten Kodieren anbie-tet (siehe auch KVB FORUM 7-8/ 2015, Seite 18ff).

Die ersten Reaktionen der KVB-Mit-glieder zum Feedbackbericht wa-ren durchweg positiv. Wir bedan-ken uns für die Hinweise und An-regungen, die wir soweit wie mög-lich bei der Anpassung und Weiter- entwicklung des Berichts berück-sichtigen wollen.

Weitere Hinweise

Der Bericht stellt im statistischen Teil (Häufigkeitsverteilung der ko-dierten ICD-10-Diagnosen) die ge-sicherten Diagnosen dar. Kodie-

rungen mit anderen Zusatzkenn-zeichen, wie „Zustand nach“, „Ausschluss“, oder „Verdacht“ sind daher nicht erfasst. Die Zu-ordnung zu den Fachgruppen und folglich auch der Vergleich mit Ih-rer Referenzfachgruppe erfolgt anhand des Eintrags im Arztregis-ter. Einige Fachgruppen sind in ih-rer Tätigkeit und folglich auch in den vorliegenden Diagnosen deut-lich inhomogen. Der Vergleich mag auf den ersten Blick deshalb unsachgemäß erscheinen. Jedoch ist es die Intention des Berichts, gerade auf diese Abweichungen hinzuweisen, um sie als Argumen-tationshilfe bei der Erklärung von Praxisunterschieden nutzen zu können.

Wann ist eine diagnose „gesichert“?

Ein Thema, das immer wieder für Verwirrung sorgt, betrifft die Ver-wendung des ICD-10-Zusatzkenn-

zeichens für die Diagnosesicherheit. Obwohl die Auswahl zwischen „G“ (Gesichert), „Z“ (Zustand nach), „V“ (Verdacht) oder „A“ (Ausschluss) auf den ersten Blick unkompliziert erscheint, steckt der Teufel häufig im Detail. So wird allzu oft das Kenn-zeichen „Z“ verwendet, obwohl ge-mäß der ICD-10-Systematik das Kennzeichen „G“ erforderlich wäre. Im folgenden Artikel haben wir ver-sucht, hinsichtlich dieser Frage Klarheit zu schaffen.

Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Hintergrundinformatio-nen zum Feedbackbericht Diagno-sen unter www.kvb.de in der Ru-brik Abrechnung/Erstellung-Abga-be-Korrektur/iCD-10/Feedbackbe-richt Diagnosen.

Dr. Roman Gerlach, Ewan Donnachie (beide KVB)

VeRWendUng des zUsatzKennzeiCHens „z“

Das Zusatzkennzeichen für die Dia- gnosesicherheit ist eine Besonder-heit der deutschen Fassung der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM), die vom Deutschen Institut für Medizini-sche Dokumentation und Informa-tion (DIMDI) herausgegeben wird. Die Angabe der Diagnosesicher-heit ist im ambulanten Bereich ob-ligatorisch, im stationären Bereich dagegen verboten. Hinweise zur Verwendung dieses Kennzeichens sind in der vom DIMDI veröffent-lichten Anleitung zur Verschlüsse-lung sowie in den (nicht verpflich-tenden) Ambulanten Kodierrichtli-nien zu finden (siehe Tabelle 2).

Insbesondere ist hervorzuheben, dass die Angaben „V“, „A“ oder

„Z“ nur dann zu verwenden sind, wenn diese eindeutig zutreffen. Ansonsten sind Behandlungsdiag-nosen immer anhand des Zusatz-kennzeichens „G“ zu dokumentie-ren.

Das Zusatzkennzeichen „Z“ darf nur für solche Diagnosen vergeben werden, die nicht mehr bestehen und nicht mehr behandelt werden, jedoch eine sonstige Leistungser-bringung veranlasst haben. Wenn symptomatische Folge- und Rest-zustände von Erkrankungen behan-delt werden, sind die betreffenden ICD-Kodes immer mit dem Zusatz-kennzeichen „G“ zu verschlüsseln, zum Beispiel i69.4 G Folgen eines Schlaganfalles (Gesichert). Eine vorangegangene akute Erkrankung

kann zum Beispiel bei einer späte-ren Inanspruchnahme eine zusätz-liche Beratung und/oder Diagnos-tik begründen. Dabei wird der Be-handlungsanlass immer mit einem gesicherten Kode dokumentiert und die vorangegangene Diagnose er-gänzend mit dem Zusatzkennzei-chen „Z“ kodiert. Folgendes Bei-spiel ist in den Ambulanten Ko-dierrichtlinien zu finden:

� Ein zweijähriges Mädchen wird mit einem fieberhaften Infekt der oberen Atemwege beim Kinderarzt vorgestellt. Da im Rahmen eines vorhergehenden Infekts eine obstruktive Laryn-gitis aufgetreten war, erhalten die Eltern eine ausführliche Be-ratung über Frühsymptome und

Page 23: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

23KVB inteRn

K VB FORUM 10/2015

Hinweise zur anwendung der zusatzkennzeichen bei der Kodierung der diagnosen

zusatzkenn- zeichen

anleitung zur Verschlüsselung ambulante Kodierrichtlinien

VVerdachtsdiagnose beziehungs-weise auszuschließende Diagnose

Solange eine Behandlungsdiagnose weder gesichert noch ausgeschlos-sen werden konnte, erhält der ICD-Kode für diese Behandlungsdiagno-se das Zusatzkennzeichen „V“.

Z

(symptomloser) Zustand nach der betreffenden Diagnose Hinweis: Die Klammersetzung hat in der ICD-10-GM-Systematik die Bedeutung, dass der Zustand so- wohl symptomlos als auch sympto- matisch sein kann

Eine Behandlungsdiagnose erhält das Zusatzkennzeichen „Z“, wenn die betreffende Diagnose nicht mehr besteht und auch keine krank- heitsspezifische Diagnostik und/oder Therapie mehr erfolgt. Der Zustand nach dieser Diagnose hat eine Leistungserbringung verur- sacht, die zu einer Kodierung als Behandlungsdiagnose berechtigt.

A ausgeschlossene Diagnose

Konnte das Vorliegen einer bestimmten Diagnose, für die es primär einen Verdacht gab, ausgeschlossen werden, erhält der ICD-Kode für diese Behandlungsdiagnose das Zusatzkennzeichen „A“. Wenn die durchgeführten diagnostischen Maßnahmen eine gesicherte Diagnose ergeben, ist die zusätzliche Verschlüsselung der differential-diagnostisch ausgeschlossenen Diagnosen mit dem Zusatzkennzeichen „A“ nicht erforderlich.

Ggesicherte Diagnose (auch anzu- geben, wenn A, V oder Z nicht zutreffen)

Die Entscheidung zwischen den Zusatzkennzeichen „V“ oder „G“ bei der Kodierung einer Behandlungsdiagnose ist zugunsten des Zusatz- kennzeichens „G“ zu treffen, wenn zwar die Grundsätze zu dessen Ver- gabe nicht vollständig erfüllt sind, aber eine spezifische Therapie dieser Erkrankung durchgeführt wird, als wäre die Diagnose gesichert.

Tabelle 2 Quelle: ICD-10-GM Version 2015, DIMDI; Ambulante Kodierrichtlinien Version 2011

das Verhalten im Falle eines er-neuten Auftretens.

Behandlungsdiagnosen:

J06.8 G

Sonstige akute Infektio- nen an mehreren Lokali- sationen der oberen Atemwege

J05.0 Z Akute obstruktive Laryngitis [Krupp]

Erfolgt eine Therapie und/oder Diagnostik aufgrund einer Erkran-kung, so ist das Zusatzkennzei-chen „Z“ grundsätzlich nicht ge-eignet. Zum Beispiel sollen Tumor-leiden sowie etwaige Organ- und Lymphknotenmetastasen immer mit „G“ kodiert werden, solange eine tumorspezifische Therapie durchgeführt wird. Die Ambulan-ten Kodierrichtlinien veranschauli-chen diese Regelung anhand des folgenden Beispiels:

� Eine Patientin erhielt vor drei Jahren eine brusterhaltende Operation und Radiatio wegen eines Mammakarzinoms im oberen, äußeren Quadranten rechts mit Befall der axillären Lymphknoten (T2,N1,M0). Die Patientin kommt zur Fortset-zung der adjuvanten Hormon-therapie mit Tamoxifen.

Behandlungsdiagnosen:

C50.4 G R

Bösartige Neubil- dung der Brustdrüse [Mamma], oberer äußerer Quadrant der Brustdrüse

C77.3 G R

Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubil- dung der Lymph- knoten, axilläre Lymphknoten und Lymphknoten der oberen Extremität

Erst nach Abschluss aller tumor-spezifischen Therapien und beim geheilten und symptomfreien Pa-tienten kommt eine Kodierung mit „Z“ infrage. Auch hier ist die „Zu-stand-nach“-Diagnose in Kombina- tion mit einer gesicherten Diagno-se zu verwenden (zum Beispiel Z08.- G, „Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neu- bildung“).

Ewan Donnachie,Dr. Roman Gerlach (beide KVB)

Page 24: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

aUs deR pRaXis24

K VB FORUM 10/2015

Herr Dr. Quitterer, welche Vor-teile ergeben sich für eine Praxis, wenn sich eine MFA zur VERAH® oder NäPa weiterbilden lässt?

Die Vorteile für die Praxis bestehen darin, dass eine qualifizierte Patien-tenversorgung im Team stattfin-den kann. Gerade die zunehmend aufwendige Betreuung von Patien-ten mit chronischen Erkrankungen oder von geriatrischen Patienten

macht die Delegation von Leistun-gen an geschultes Praxispersonal notwendig und kann den Arzt ent-lasten. Das können zum einen struk-turierte Untersuchungsabläufe im Rahmen der Chronikerprogramme

Weil sich immer mehr Medizinische Fachangestellte (MFA) zu sogenannten „Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis“ (VERAH®) beziehungsweise „Nichtärztlichen Praxisassistentinnen“ (NäPa) weiterbilden, darf der Arzt an sie viele Tätigkeiten delegieren. Das entlastet ihn als Chef und kommt besonders immobilen Patienten zugute. Ein Gespräch mit Dr. Gerald Quitterer, Allgemein-mediziner und Regionaler Vorstandsbeauftragter der KVB aus Eggenfelden.

HaUsÄRztliCHe leistUngen delegieRen: VeRaH® Und näpa in deR pRaXis

sein, zum Beispiel die diabetische Fußuntersuchung. Oder auch die Durchführung des hausärztlich ger-iatrischen Basisassessments bei älteren Menschen. Die VERAH® oder NäPa unterstützt also in ers-ter Linie bei Koordinations- und Managementaufgaben. Sie steht damit im Zentrum der Arztentlas-tung, weil sie in der eigenen Praxis angestellt und tätig ist, sodass ein enger Austausch stattfinden kann.

Wie viele Praxismitarbeiterinnen mit entsprechender Fortbildung beschäftigen Sie im Moment?

Derzeit ist in meiner Praxis eine VERAH® beschäftigt. Sie entlastet mich bei den genannten Untersu-chungen und darüber hinaus bei der Übernahme des Case-Manage-ments und der Erstellung von Hilfe-plänen bei geriatrischen Patienten in der häuslichen Umgebung, bei der Sozialberatung von Angehöri-gen oder bei der Koordination von DMP-Untersuchungen, sowie bei der Motivation der Patienten zu not-wendigen Impfungen und Vorsorge-leistungen.

Was hat sich dadurch beim Thema Hausbesuche oder bei

der Versorgung chronisch Kran-ker in Pflegeheimen für Sie als Arzt verändert?

Im Rahmen ihrer Besuchstätigkeit kann die VERAH bei den Patienten delegierbare Leistungen durchfüh-ren, unter anderem die Kontrolle der Medikamenteneinnahme, die Versorgung mit Hilfsmitteln, die Durchführung von Assessments und im Zusammenhang damit auch die Anpassung des häusli-chen Umfeldes an Funktions- und Fähigkeitsstörungen. Ich selbst werde so bei den Routinehausbe-suchen bei bettlägerigen und geh-behinderten Patienten entlastet und habe deshalb mehr Zeit, mich um ihre Behandlungserfordernisse zu kümmern.

Inwiefern wird die Mobilität der Hausärzteversorgung durch den Einsatz einer VERAH® verbessert?

Das ist eine gute Frage. Denn gera-de in ländlichen Gebieten sind vie-le in ihrer Mobilität eingeschränk-te Patienten nicht mehr in der La-ge, die Hausarztpraxen aufzusu-chen. Zudem erfordern komplexe- re Krankheitsbilder einen höheren Versorgungsaufwand, der in eini-

dr. gerald Quitterer ist un-ter anderem Be-

zirksvorsitzen-der niederbay- ern des Bayeri-schen Hausärz-teverbands. er

und VeRaH® Ka-tharina lausch-mann (seite 26) sind ein gut ein-

gespieltes team.

Page 25: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

25aUs deR pRaXis

K VB FORUM 10/2015

gen Regionen durch immer weni-ger Hausärzte geleistet werden muss. Nicht alle Patientenproble-me, gerade wenn es um Einschrän- kungen der Alltagsfähigkeiten, der Mobilität oder des kognitiven Sta-tus geht, müssen durch den Arzt selbst gelöst werden. Die Versor-gungsassistentin kann hier im Rah-men ihrer Besuchstätigkeit entlas-tend tätig werden, indem sie einen Teil der Fallbetreuung übernimmt. Die Hausarztpraxis wird so quasi mobil und der Patient zu Hause er-reicht.

Welche besonderen Eigenschaf-ten müssen Versorgungsassis-tentinnen Ihrer Erfahrung nach mitbringen?

Sie sollte sich durch ein besonde-res Engagement in der Patienten-

betreuung, eine komplexe Auffas-sungsgabe, die Fähigkeit, Prob-lemsituationen zu erkennen und Lösungen anzubieten, sowie durch Interesse zur aktiven Beteiligung an Diagnose- und Therapiemaß-nahmen auszeichnen.

Welche Aufgaben können Sie an Ihre VERAH® übertragen?

Das ist zum Beispiel die Übernah-me des Case-Managements beim geriatrischen Patienten, einschließ-lich der Durchführung von Assess-ments und der Angehörigenbera-tung im Zusammenhang mit Leis-tungen der Pflegeversicherung, die Überwachung der Compliance bei der Medikamenteneinnahme, die Koordination und Durchführung von Untersuchungen im Rahmen der DMP-Programme (Diabetes

mellitus, Asthma bronchiale/COPD, KHK), die Erstellung und Überwa-chung von Impfplänen, die Verab-reichung von Impfungen, das Anle-gen von Infusionen und Wundver-bänden, die Beratung zu Vorsorge-untersuchungen oder auch zur Ernährung und Bewegung.

Seit 1. Januar 2015 wurde mit dem neuen EBM ein extrabudge-tärer Zuschlag für VERAHs® ein-geführt. Ist dieser Zuschlag aus-reichend, um den Aufwand der Weiterbildung zu rechtfertigen?

Dieser Zuschlag deckt noch nicht den Aufwand der Ausbildung, die ja mit dem Curriculum nicht grund- sätzlich abgeschlossen ist. Es ist ein ständiger Prozess des sich Wei-terbildens und der Kommunikation innerhalb der Praxis, die so gese-hen auch immer wieder Aufwand erfordert, aber er ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, insbesondere, weil damit die quali-fizierte Tätigkeit der Praxisassis-tentin jetzt auch anerkannt wird.

Welche Weiterbildungsvariante lässt sich aufgrund der ausbil-dungsbedingten Fehlzeiten für eine Praxis am besten verkraften?

Die am häufigsten in Anspruch ge-nommene Ausbildungsvariante, nämlich der Kompaktkurs, der in-nerhalb von drei Blöcken in elf Ta-gen absolviert wird, bedeutet für die Praxis natürlich einen höheren Arbeitsausfall der Mitarbeiterin als bei den reinen Wochenendkursen. Die Kontinuität des Ausbildungs-programms führt jedoch zu einem größeren Wissenstransfer und zu einem besseren Gruppenprozess, was letztlich die Qualität fördert.

Herr Dr. Quitterer, vielen Dank für das Gespräch!

interview Marion Munke (KVB)

näpa und VeRaH® – zwei Curricula für Medizinische Fachangestellte

Der Deutsche Hausärzteverband (HÄV) und sein Fortbildungsins-titut haben 2008 ein Curriculum für Medizinische Fachangestellte (MFA) entwickelt, in dessen Mittelpunkt die Versorgungserforder-nisse in der hausärztlichen Praxis stehen. Wer sich erfolgreich fort-gebildet hat, darf die Bezeichnung Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®) führen. Nach Angaben des HÄV gibt es bundesweit mittlerweile 7.000 VERAH®, davon in Bayern zirka 1.500, die die Hausärzte durch hochqualifizierte Unterstützungsleistungen entlasten.

Die Bundesärztekammer (BÄK) wiederum hat mehrere Muster-fortbildungscurricula für MFA erarbeitet, die als Basis für entspre-chende Angebote der Ärztekammern fungieren. Eines dieser Curri-cula umfasst die Fortbildung zur Nichtärztlichen Praxisassisten-tin (NäPa). Diese Zusatzqualifikation für MFA und Pflegekräfte ist Voraussetzung, um in unterversorgten Gebieten nach Delegation durch den Hausarzt abrechnungsfähige Hausbesuche durchführen zu können.

Eine Vereinbarung zwischen BÄK und HÄV sieht vor, die Qualifikati-on der NäPa auf die zur VERAH® anzurechnen und umgekehrt. Dies wird in einem sogenannten „Memorandum of Understanding“ gere-gelt und legt fest, welche Zusatzqualifikation die VERAH® erbringen muss, um der NäPa gleichgestellt zu sein.

Page 26: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

aUs deR pRaXis26

K VB FORUM 10/2015

Helfen, die lebensqualität der patienten zu verbessern

Katharina Lauschmann ist VERAH® in der Praxis von Dr. Gerald Quitterer. In KVB FORUM erzählt sie, was sie an dieser Tätigkeit besonders schätzt.

Frau Lauschmann, als VERAH® dürfen Sie von Ihrem Chef, zum Beispiel bei Hausbesuchen, einige Aufgaben vollständig über-nehmen. Inwieweit profitieren besonders ältere Patienten davon?

Sie profitieren davon, indem ich im Rahmen des Case-Managements feststelle, wo sie der besonderen Hilfe und ressourcenorientierten Unterstützung bedürfen. Hierzu bediene ich mich verschiedener Assessments, nutze Beobachtungen am Patienten im häuslichen Umfeld, seiner sozialen Kontakte sowie arztunterschwellige Infor-mationen. Im Rahmen einer partizipativen Entscheidungsfindung wird ein Hilfeplan ausgearbeitet. Dazu zählen zum Beispiel die Ver-sorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, die Anpassung der Medikation und des Wohnumfeldes, die Verordnung häuslicher Krankenpflege oder die Hilfestellung bei der Beantragung einer Pflegestufe oder eines Schwerbehindertenausweises. Auf diese Weise soll der Patient möglichst lange seine Selbstständigkeit und Autonomie behalten und seine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützt werden. Auch die Angehörigen werden so entlastet.

Sie selbst sind VERAH®-Prüferin. Worauf wird in der Fortbildung besonders viel Wert gelegt und was macht eine MFA zu einer guten VERAH®?

In der Ausbildung zur VERAH® werden neben Fachwissen vor allem praktische Fähigkeiten und Kompe-tenzen in der Unterstützung der hausärztlichen Versorgung vermittelt. Dabei geht es darum, durch Über-nahme bestimmter Aufgabenfelder den Arzt in seiner Arbeit zu entlasten. Die acht verschiedenen Lern-module sind so aufgebaut, dass die VERAH® in die Lage versetzt wird, den Hausarzt durch standardisierte Methoden und Techniken bei der Versorgung und Fallbetreuung der Patienten zu unterstützen. Die kom-petente VERAH® beurteilt unter Anwendung gängiger Assessmentverfahren die jeweilige Patientensitua-tion. Sie bildet die Schnittstelle zwischen Arzt, Patient und sozialen Netzwerken – beispielsweise zu Pfle-gediensten, Sanitätshäusern, Sozialberatungsstellen, Fachärzten – und sie versucht, Patienten zur Betei-ligung an Diagnose-, Präventionsmaßnahmen und Therapieverfahren zu motivieren.

Was macht für Sie persönlich die Attraktivität Ihrer Tätigkeit als VERAH® aus?

Zum einen ist es für mich ein schönes Gefühl, zu wissen, dass ich unseren Patienten helfen kann. Bei-spielsweise, wenn ich im häuslichen Umfeld eine Fallbetreuung durchführe und dabei beobachte, wie sich bei jedem weiteren Hausbesuch die Verhältnisse zum Positiven hin entwickeln. Ich schätze es, dass mir die Patienten besonderes Vertrauen entgegenbringen und über ihre Sorgen und Ängste sprechen. Zum anderen macht es mir Spaß, durch eigenverantwortliches und selbstständiges Handeln im Rahmen mei-ner neu erworbenen Fähigkeiten einen Teil der Patientenversorgung zu übernehmen und dabei den Arzt zu entlasten. Ich fühle mich in meinem Tun bestätigt, wenn ich sehe, wie ich mit motivierten Patienten deren Lebensqualität verbessern kann.

Frau Lauschmann, vielen Dank für das Gespräch!

Redaktion

Page 27: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

27patientenORientieRUng

K VB FORUM 10/2015

M orbus Fabry wird durch einen erblichen Gende-fekt hervorgerufen, da-

durch, dass ein wichtiges Enzym – alpha-Galaktosidase-A – fehlt be-ziehungsweise nicht funktionsfähig ist. Dieses Enzym spielt in vielen Zellen eine wichtige Rolle beim Abbau bestimmter Produkte aus dem Fettstoffwechsel in den Lyso-somen. Durch den Defekt kommt es zu einer zunehmenden Beein-trächtigung der Zellfunktion im ganzen Körper und mit der Zeit zu

zunehmenden Funktionsstörungen des zentralen Nervensystems, der Augen, der Haut, der Nieren und des Herzens.

Morbus Fabry-Patienten weisen eine Vielzahl unterschiedlichster Symptome auf. Je früher die Krank- heit diagnostiziert wird, desto schneller kann man therapieren und größere Schäden an den Or-ganen verhindern. Lange Zeit lie-ßen sich nur die Krankheitszei-chen des Morbus Fabry behan-deln. Heutzutage kann das fehlen-de Enzym ersetzt werden. Man

Die seltene Erkrankung wird durch einen Gendefekt ausgelöst und wurde erstmals 1898 unabhängig voneinander von dem Deutschen Johannes Fabry und dem Engländer William Anderson beschrieben. In der Organisation „Mor-bus Fabry Selbsthilfe“ (MFSH) wollen sich Betroffene nicht nur über ihre Be-schwerden, Lebensängste und Unsicherheiten austauschen, sondern die Krank-heit auch in der Öffentlichkeit, insbesondere bei Ärzten, bekannter machen. Die 1. Vorsitzende des Vereins, Anita Oelkers, stellt Aufgaben und Ziele ihrer Gruppe vor.

MORBUs FaBRy

spricht von einer Enzym-Ersatz-Therapie, oder kurz EET.

Unsere Selbsthilfegruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die medizinisch-soziale Versorgung von Morbus Fabry-Patienten und ihren Ange-hörigen zu fördern. Wir wollen Kontakte zum Erfahrungsaus-tausch herstellen und wissen-schaftliche Arbeiten auf diesem Gebiet fördern und sammeln.

Die MFSH organisiert wissen-schaftliche Tagungen, nationale Patiententreffen, Informationsver-anstaltungen (für Patienten, Ange-hörige, Interessenten) und nimmt an Kongressen (mit einem Infor-mationsstand) und Fortbildungen teil.

Der Verein tritt offensiv in der Öffentlichkeit auf, um das Krank-heitsbild bekannter zu machen. Folgende Hilfen bieten wir den Patienten an:

� Telefonische Beratung � Unterstützung bei Behörden-gängen (Schwerbehindertenaus-weis, Erwerbsunfähigkeit usw.)

� Erklärung möglicher Therapie-optionen

� Zusendung von Informations-broschüren und Patienten-Newsletter

� Online-Informationsvermittlung und -austausch

� Regelmäßige Treffen

Anita Oelkers (MFSH)

Kontakt

Anita OelkersOberlinstraße 1045665 Recklinghausen

Telefon 0 23 61 / 4 36 58E-Mail [email protected] www.fabry-selbsthilfegruppe.de

anita Oelkers von der Morbus Fabry-selbsthil-fegruppe will auch bei den niedergelasse-nen Ärzten die Krankheit be-kannter machen.

Page 28: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

aRzneiMitteltHeRapiesiCHeRHeit28

K VB FORUM 10/2015

„Polypharmazie an sich sollte konzeptionell verstan-den werden als eigenständige Erkrankung mit mögli-cherweise mehr schwerwiegenden Komplikationen als diejenigen, gegen die die verschiedenen Medikamen-te verschrieben werden.“ [1] Der folgende Beitrag beschreibt die Entwicklung der Situation im Freistaat in den letzten fünf Jahren.

pOlyMediKatiOn – ein Update

I m ersten Quartal dieses Jahres hat jeder fünfte GKV-Patient in Bayern, der eine Arzneimittel-

verordnung kassenwirksam verord-net bekommen hat, mindestens fünf verschiedene Wirkstoffe er-halten. Knapp die Hälfte aller Ver-ordnungen entfällt auf die Alters-klasse ab 65 Jahren aufwärts.

Das Problembewusstsein für Poly-medikation/Polypharmazie, insbe-sondere bei älteren Menschen, ist mittlerweile bei allen Beteiligten im Gesundheitswesen angekom-men. Die Bundesregierung hat mit der Bereitstellung des sogenann-ten Innovationsfonds nicht zuletzt deshalb einen Anreiz für mehr Ver-sorgungsforschung auf diesem Ge-biet gesetzt. Es existieren unter-schiedliche Listen von Arzneimit-teln, die für ältere Menschen un-geeignet sind (Beers, PRISCUS, STOPP und andere). Mit der Zahl der täglich eingenommenen Medi-kamente steigt das Risiko für Inter-aktionen und unerwünschte Arz-neimittelwirkungen, insbesondere bei älteren Menschen [2]. Poly-pharmazie wurde zuletzt häufig an der Zahl der verordneten oder ein-genommenen Wirkstoffe festge-macht. Mittlerweile wird zuneh-mend zwischen geeigneter oder problematischer Polypharmazie in Abhängigkeit davon unterschie-

den, ob die Medikation regelmäßig überprüft und angepasst wird. Den-noch gibt die Zahl der verordneten Arzneistoffe einen ersten Hinweis darauf, dass eine ungeeignete, pro- blematische Polypharmazie vorlie-gen könnte.

In einer Analyse bayerischer Ver-ordnungsdaten haben wir die GKV-Arzneimittelverschreibungen im ersten Quartal dieses Jahres mit dem ersten Quartal 2010 vergli-chen. Anfang 2010 wurden 44,6 Prozent der älteren Patienten (≥ 65 Jahre) mindestens sechs verschie-dene Arzneistoffe verordnet, wo-hingegen dies bei den unter 65- Jährigen nur bei 15,8 Prozent der Fall war. Fünf Jahre später sind diese Zahlen bereits angestiegen: 46,6 Prozent der älteren und 16,7 Prozent der jüngeren Patienten wurden mit sechs und mehr Wirk-stoffen versorgt. Grenzt man auf die Altersgruppe der über 80-Jäh-rigen ein, so stieg der Anteil von

52 auf 54 Prozent derjenigen mit sechs und mehr Medikamenten. Bei jedem zweiten Patienten hö-heren Alters sollte entsprechend nicht nur leitliniengerecht, son-dern auch rational verordnet wer-den. Die Medizin wandelt sich der-zeit von einer krankheitsorientier-ten zu einer patientenbezogenen Profession.

Weniger ist manchmal mehr. Doch wo kann man ansetzen, um die Me-dikamentenlast zu verringern? Be-trachtet man die versorgungsrele-vanten Erkrankungen, so fallen ne-ben dem breiten Einsatz psycho-aktiver Substanzen die Arzneimit- tel gegen kardiovaskuläre Erkran-kungen (Antihypertonika, Lipid-senker, RAAS-wirksame Substan-zen), Antidiabetika und Mittel ge-gen Magenübersäuerung ins Auge. Erfreulich ist, dass bei den ältes-ten Patienten mit Polymedikation der Einsatz der psychoaktiven Sub-stanzen leicht rückläufig ist (Tabel-

Tabelle 1 Quelle: KVB

gKV-Verordnungen mit psychoaktiven substanzen für ältere patienten

patienten ≥ 80 jahre mit mindes-tens sechs Wirkstoffen

patientenanteil 2010

patientenanteil 2015

Benzodiazepine und Verwandte 4,7 % 3,1 %

Psycholeptika 4,0 % 3,6 %

Psychoanaleptika (Antidepressiva und Antidementiva)

7,0 % 6,6 %

Page 29: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

29aRzneiMitteltHeRapiesiCHeRHeit

K VB FORUM 10/2015

le 1). Hier setzt sich offenbar all-mählich die Erkenntnis durch, dass diese Wirkstoffgruppen für die hoch-betagten Patienten äußerst proble-matisch, wenn nicht sogar riskant sein können und dass insbesonde-re bei den benzodiazepin-artigen Substanzen eine Entwöhnung zwar schwierig, aber möglich ist.

Blutdrucksenkung bei älteren patienten

Ziel jeder Blutdrucksenkung soll die Primär- oder Sekundärprophy-laxe kardiovaskulärer Ereignisse, vor allem von Schlaganfällen, sein. Obwohl das Schlaganfallrisiko ab einem Alter von 40 Jahren kontinu-ierlich ansteigt, nimmt der Einfluss des Bluthochdrucks auf die Risiko-erhöhung mit steigendem Alter kontinuierlich ab [3]. Die HYVET (Hypertension in the Very Elderly Trial)-Studie fand bei über 80-jäh-rigen Hypertonikern, dass ein Ziel-blutdruck von 150 mm Hg systo-lisch zu 80 mm Hg diastolisch die Ereignisrate von fatalen und nicht-fatalen Schlaganfällen gerade nicht signifikant senkte (HR = 0,70; 0,49-1,01) [4]. Eine Cochrane Meta-analyse kam zu dem Ergebnis, dass die Blutdrucksenkung ab einem Al-ter von 80 Jahren die Mortalität nicht mehr signifikant senkt [5]. Eine aktuell veröffentlichte Meta-analyse der verschiedenen post-hoc Auswertungen der HYVET-Studie schließt, neben dem grund-sätzlich positiven Votum für eine Blutdrucksenkung auch in dieser Altersgruppe, dass insbesondere bei gebrechlichen Patienten unter Polymedikation dies jedoch indivi-duell abgewogen werden müsse [6]. Grundsätzlich profitieren auch ältere und sehr alte Patienten von einer Blutdrucksenkung bei beste-hender Hypertonie. Der Zielblut-druck unter 140/90 bei unter 80- Jährigen beziehungsweise unter 150/90 bei über 80-Jährigen ver-deutlicht jedoch, dass in der Regel

eine Hochdrucktherapie nicht mit drei bis vier verschiedenen Arznei-stoffen durchgeführt werden muss.

lipidsenkung bei hochbetag-ten patienten

Die verfügbaren Risikokalkulatoren zur Primärprävention (Arriba, ESC Euro, Framingham, PROCAM) be-rechnen das individuelle Risiko, in den nächsten zehn Jahren ein kar-diovaskuläres Ereignis zu erleiden. Insofern stellt sich in der Praxis oft die Frage, wie hoch die Lebenser-wartung des einzelnen Patienten noch ist, damit er von einer lang-fristigen prophylaktischen Thera-pie noch profitieren kann. Die PROCAM-Daten schlossen nur Pa-tienten bis 78 Lebensjahre, der ESC Euro Score Patienten bis 80 Jahre ein. Der Arriba-Score basiert auf den Framingham-Daten, deren Kohorten nur Patienten unter 80 Jahren einschlossen. Insgesamt waren die Patientenzahlen in den hohen Altersklassen zur Etablie-rung der verschiedenen Risikokal-kulatoren als valides Messinstru-ment unzureichend. Die PROSPER-Studie, an der 5.804 Männer und Frauen zwischen 70 und 82 Jahren mit bestehender kardiovaskulärer Grunderkrankung oder einem ho-hen Risiko hierfür teilnahmen, fand nach median 3,2 Jahren unter 40 mg Pravastatin täglich gegenüber Placebo eine signifikante Senkung des kombinierten kardiovaskulä-ren Morbiditäts- und Mortalitäts- endpunktes, wobei das Schlagan-fallrisiko nicht gesenkt wurde [7]. Überraschend fand sich jedoch in der Behandlungsgruppe eine signi-fikante Zunahme an neuen Krebs-erkrankungen. Zwar kam eine im Anschluss durchgeführte Meta-analyse über alle Pravastatin- und Statin-Studien zu keinem ähnlichen Ergebnis, jedoch waren diese zu-sätzlich einbezogenen Studien an jüngeren Patienten durchgeführt worden. Folgerichtig wurde die

Sterblichkeit in der PROSPER-Stu-die nicht gesenkt. Die Patienten starben zwar weniger an kardio-vaskulären Ereignissen, dafür je-doch grenzwertig signifikant mehr an Krebserkrankungen.

Darüber hinaus bleibt an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass auch bei der antidiabetischen The-rapie die Zielwerte mit steigendem Alter weniger streng festgelegt werden sollten. So empfiehlt die amerikanische geriatrische Gesell-schaft, dass der HbA1C-Zielwert von Patienten ab einem Alter von 65 Jahren aufwärts im Regelfall nicht mehr unter 7,5 Prozent ge-senkt werden sollte [8].

Für alle Wirkstoffe sollten die ver-folgten Therapieziele individuell und gemeinsam mit dem Patien-ten festgelegt und insbesondere auch die möglichen unerwünsch-ten Arzneimittelwirkungen und -in-teraktionen aufgezeigt werden. Plant man einen Auslassversuch, so sollte man diesen zunächst auf eine Substanz beschränken und erst bei erfolgreicher Reduktion den nächsten ins Auge fassen.

Dr. Kerstin Behnke (KVB)

[1] Garfinkel D., Mangin D. Arch Intern Med 2010, 170, 18, 1648. [2] Routledge P.A. et al., Br J Clin Pharmacol 2004, 57, 2, 121-126. [3] Byatt K., Evid Based Med 2014, 19, 4, 121-122. [4] Beckett NS et al., New Engl J Med 2008; 358(18):1887-98. [5] Musini VM et al., Cochrane Database Syst Rev. 2009 Oct 7; (4):CD000028. [6] Benetos A. et al., JAMA. 2015 Jul 14; 314(2):170-180. [7] Shepherd J. et al., Lancet 2002, Nov 23; 360(9346):1623-30. [8] AGS Choosing Wisely Workgroup, J Am Geriatr Soc. 2013 Apr;61(4):622-31.

Page 30: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

K VB FORUM 10/2015

ReCHt inteRessant30

der grundsatz der persönlichen leistungserbringung

Berufsrechtlich und ergänzend auch vertragsarztrechtlich muss der Arzt seine (vertrags-) ärztliche Tätigkeit persönlich ausüben [1]. Ärztliche Leistungen, die ein bei ihm ange-stellter Arzt erbringt, werden dem Arzt grundsätzlich – unter Beach-tung der spezifischen Vorausset-zungen – als eigen erbrachte Leis-tungen zugerechnet, wenn er die Praxis leitet [2].

liberalisierung des Berufs- und Vertragsarztrechts

Der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung und die Zurech-nung von Leistungen von angestell-ten Ärzten wurden im Zuge der Fort-entwicklung beziehungsweise der Liberalisierung des Berufsrechts durch die deutsche Ärzteschaft und der Änderungen des Vertrags- arztrechts durch den Bundesge-setzgeber des SGB V unter ande-rem in zwei Punkten erweitert:

Dem anstellenden Arzt werden als Eigenleistung auch Leistungen zu-gerechnet, die selbstständig

� von einem angestellten Arzt eines fachfremden Gebietes [3]

oder

� in der Nebenbetriebsstätte der Praxis in Abwesenheit des Vertragsarztes [4]

erbracht werden.

Beide Regelungen sind das Ergeb-nis intensiver und auch kontrover-ser Debatten in der deutschen Ärz-teschaft im Zusammenhang mit der Diskussion und dem Beschluss der Muster-Berufsordnung auf dem 107. Deutschen Ärztetag 2004 in Bremen. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei der vom Deutschen Ärz-tetag beschlossenen (Muster-) Be-rufsordnung – wie die Bezeichnung bereits zum Ausdruck bringt – um eine Vorlage für „eine möglichst ein- heitliche Regelung der ärztlichen Berufspflichten und der Grundsät-ze für die ärztliche Tätigkeit“ han-delt [5]. Rechtswirkung entfaltet eine Berufsordnung erst, wenn sie von der Delegiertenversammlung der jeweiligen Landesärztekammer als Satzung beschlossen und vom zuständigen Aufsichtsministerium genehmigt wurde. Dies ergibt sich aus der Zuständigkeit der Länder für Regelungen der Berufsausübung.

Demzufolge hat auch im Anschluss an den Deutschen Ärztetag eine in-tensive Diskussion in den Gremien der einzelnen Landesärztekammern darüber stattgefunden, unter wel-

chen Bedingungen Leistungen, die Ärzte durch angestellte Ärzte er-bringen, nach dem Selbstverständ-nis der Ärzteschaft den niederge-lassenen Ärzten als Eigenleistun-gen zuzurechnen sind. Für die ver-tragsärztliche Versorgung wurden diese Probleme mit den Partnern des Bundesmantelvertrags, das heißt zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und dem Spit-zenverband Bund der Krankenkas-sen, intensiv erörtert und das Kon-sentierte im Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) mit dem dargestell-ten Ergebnis festgeschrieben.

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. juli 2014

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner jüngsten Entscheidung zur steuerlichen Behandlung von Ärz-ten mit angestellten Ärzten [6] fol-gende Leitsätze vorangestellt:

1. Selbstständige Ärzte üben ihren Beruf grundsätzlich auch dann leitend und eigenverantwortlich aus, wenn sie ärztliche Leistun-gen von angestellten Ärzten er-bringen lassen.

2. Voraussetzung dafür ist, dass sie aufgrund ihrer Fachkennt-nisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeb-lich auf die Tätigkeit ihres ange-

... hat der Autor diesen 70. Beitrag der Rechtsabtei-lung für die Rubrik „Recht interessant“ überschrieben. Was ist der Anlass für das Ärgernis? Die Rechtspre-chung des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Behand-lung angestellter Ärzte konterkariert die von der ver- fassten Ärzteschaft und dem Bundesgesetzgeber veranlasste Liberalisierung des Berufs- und Vertrags-arztrechts aus den vergangenen Jahren.

„ReCHt ÄRgeRliCH ...“

RECH

T IN

TERE

SSA

NT

Page 31: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

K VB FORUM 10/2015

31ReCHt inteRessant

stellten Fachpersonals – pa- tientenbezogen – Einfluss neh-men, sodass die Leistung den Stempel der Persönlichkeit des Steuerpflichtigen trägt.

3. Führt ein selbstständiger Arzt die jeweils anstehenden Vorun-tersuchungen bei den Patienten durch, legt er für den Einzelfall die Behandlungsmethode fest. Behält er sich die Behandlung „problematischer Fälle“ vor, ist die Erbringung der ärztlichen Leistung durch angestellte Ärz-te regelmäßig als Ausübung lei-tender eigenverantwortlicher beruflicher Tätigkeit im Rahmen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG anzusehen [7].

Keine gewerbesteuerpflichtige tätigkeit

Die in den Leitsätzen zu 2. und 3. formulierten extensiven Anforde-rungen waren in dem streitgegen-ständlichen Fall erfüllt:

Die Gesellschafter betreiben eine Gemeinschaftspraxis für Anästhe-sie in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft. Ihre Berufstätigkeit üben sie als mobilen Anästhesie-betrieb in den Praxen von Kolle-gen aus, die Operationen unter Narkose durchführen. Die Ge-meinschaftspraxis hat eine ange-stellte Ärztin, die solche Anästhe-sien nach den Voruntersuchungen der Gesellschafter vornimmt.

Der BFH hat eingangs festgestellt, dass sich an der Freiberuflichkeit im Bereich der ärztlichen Tätigkeit auch dann nichts ändert, wenn Ärz-te angestellt werden. Entscheidend sei, dass der Berufsträger stets in allen Fällen leitend und eigenver-antwortlich tätig bleibe. Hierfür reiche es aus, dass die Tätigkeit des angestellten Fachpersonals re-gelmäßig und eingehend kontrol-liert werde. Diese Voraussetzung sei im konkreten Fall erfüllt, da die

Gesellschafter die Voruntersuchun-gen ausschließlich selbst durchge-führt und die Behandlungsmetho-den festgelegt haben. Erst dann sei die angestellte Ärztin zum Ein-satz gekommen und das auch nur in unproblematischen Fällen – ei-ne sicher außergewöhnliche Kons-tellation.

divergenz zwischen Berufs- und Vertragsarztrecht einer-seits und Rechtsprechung des BFH andererseits

Wird ein fachfremd angestellter Arzt oder ein angestellter Arzt in einer Filiale in Abwesenheit des Vertragsarztes tätig, sind diese extensiven Anforderungen des BFH so nicht erfüllbar. Passt der BFH für diese (bislang nicht ent-schiedenen) Konstellationen seine Rechtsprechung nicht an, besteht das Risiko, dass er diese ärztliche Tätigkeit als eine gewerbliche an-sieht und in der Folge zu einer Ge-werbesteuerpflichtigkeit gelangt [8]. Damit würde er sich jedoch in Widerspruch zu dem vom Gesetz-geber sowie von der verfassten Ärzteschaft und darauf basierend von den Partnern der gemeinsa-men Selbstverwaltung im Vertrags-arztrecht Gewollten und Geregel-ten setzen [9].

Die Definitionshoheit für das, was ärztliche Tätigkeit ist, muss aber – schon unter verfassungsrechtli-chen Gesichtspunkten – bei den Genannten verbleiben und darf nicht der Finanzgerichtsbarkeit überlassen werden. Zudem wäre das Ergebnis im Vergleich zu an-deren Freiberuflern (Steuerbera-tern, Rechtsanwälten, Architek-ten) ungleich restriktiv.

empfehlung

Bis diese drohende Divergenz – am besten durch den Gesetzgeber – bereinigt wird, muss den (Vertrags-)

Ärzten, die einen Arzt anstellen wollen, dringend geraten werden, vor der Realisierung dieses Vorha-bens einen Steuerberater zu kon-sultieren, damit er die (gewerbe-)steuerrechtlichen Konsequenzen prüft.

Dr. Herbert Schiller (Justitiar und Leiter der

Rechtsabteilung der KVB)

[1] § 19 Abs. 1 Satz 1 (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte - M-BO-Ä 1997 in der Fassung des Beschlusses des 118. Deutschen Ärztetags 2015 in Frankfurt/Main; § 19 Abs. 1 Satz 1 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns in der Fassung der Ände-rungsbeschlüsse vom 25. Oktober 2014; § 15 Abs. 1 Satz 1 BMV-Ä.

[2] § 15 Abs. 1 Satz 3 BMV-Ä; § 32 Abs. 1 Satz 1 Ärzte-ZV

[3] § 19 Abs. 2 M-BO, § 19 Abs. 2 BayBO und § 15 Abs. 1 Satz 4 BMV-Ä

[4] § 15 Abs. 1 Satz 3 BMV-Ä[5] so § 2 der Satzung der Bundesärztekammer [6] Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur

steuerlichen Behandlung von Ärzten mit angestellten Ärzten vom 16. Juli 2014, Az.: VIII R 41/12

[7] BFH-Urteil vom 22. Januar 2004, Az.: IV R 51/01, BFHE 205,151, BStBl. II 2004, 509

[8] Je nach Höhe des Gewerbesteuerhebesat-zes kann dies erhebliche finanzielle Auswir-kungen haben, weil nur in Höhe von 380 Prozent des Gewerbesteuermessbetrags eine Anrechnung auf die Einkommensteuer möglich ist und der Hebesatz beispielswei-se in München 490 Prozent beträgt.

[9] Auf diese Konsequenz weisen auch Karch/Kuhnert, Angestellte Ärzte im Steuerrecht, hin. In: Halbe/Schirmer (Hrsg.) Kooperatio-nen im Gesundheitswesen Beitrag A 1300.1 (Stand 2014) Rn. 13

Page 32: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

KURzMeldUngen32

K VB FORUM 10/2015

ben. Durch die Informationsver-pflichtung entsteht in jeder Praxis ein Arbeitsaufwand von durch-schnittlich 100 Personentagen pro Jahr. In Bürokratiekosten ausge-drückt fällt das deutschlandweit

mit insgesamt 4,33 Milliarden Eu-ro ins Gewicht. Die größte Belas-tung entsteht dabei nicht durch die medizinische Dokumentation oder durch Maßnahmen der Quali-tätssicherung, sondern durch Ver-ordnungen und Bescheinigungen sowie Anfragen von Kostenträgern.

Zu den Projektpartnern gehören neben der Kassenärztlichen Bun-desvereinigung zahlreiche Kassen-ärztlichen Vereinigungen – darun-ter die KV Bayerns – die Kassen-zahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundeszahnärztekammer, der GKV-Spitzenverband, der Gemein-same Bundesausschuss sowie das Bundesministerium für Gesundheit. Zuständig für die methodische Um-setzung ist das Statistische Bun-desamt. Koordiniert wird das um-fangreiche Projekt durch den stell- vertretenden Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrats, Wolf-Michael Catenhusen.

In einem aufwendigen Prozess wur-den die teilnehmenden Praxen zu-nächst nach ihren zeitlichen Auf-wänden durch Informationspflich-ten befragt. In einem zweiten Schritt wurde untersucht, in welchen Be-reichen die Bürokratiebelastung besonders hoch ist. Nach der Ana-

HOHe patienten-zUFRiedenHeit

Die Kassenärztliche Bundesverei-nigung (KBV) hat Ende August die Ergebnisse ihrer diesjährigen Ver-sichertenbefragung präsentiert, wo-nach über 6.000 Teilnehmer den niedergelassenen Ärzten in Deutsch-land ein gutes Zeugnis ausstellen. Das Vertrauensverhältnis der Pa-tienten zu ihren Ärzten sei hervor-ragend und spiegle den ungeheu-ren Arbeitseinsatz der niederge-lassenen Kollegen in den Praxen wider, so KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Demnach bezeichnen 92 Prozent aller Befragten das Ver-trauensverhältnis zu ihrem Arzt als „gut“ bis „sehr gut“. Die Patien-tenmeinungen zu den Wartezeiten sind im Vergleich zum Vorjahr kon-stant geblieben. Nur jeder zehnte Patient erachtet sie als zu lang.

Die hohe Zufriedenheit der Patien-ten spiegelt sich auch bei den Vor-sorge- und Impfschutzuntersuchun-gen wider. Die Patienten wünschen sich ihren Arzt hier als zentralen Ansprechpartner – 55 Prozent der Befragten wollen von ihm über die nächste Vorsorgeuntersuchung in-formiert werden. „Dies unterstreicht einmal mehr die wichtige Rolle der niedergelassenen Kollegen für die Patienten“, so Regina Feldmann, KBV-Vorstandsmitglied und zu-ständig für die hausärztliche Ver-sorgung.

Ein weiterer Komplex der Versicher-tenbefragung widmete sich dem Thema „Individuelle Gesundheits-leistungen“ (IGeL). 83 Prozent der Befragten, denen diese Zusatzleis-tungen angeboten wurden, hatten nach eigenen Angaben genügend Bedenkzeit. Die Zahl der Patien-ten, denen nach eigenem Empfin-den dagegen zu wenig Bedenkzeit eingeräumt wurde, ist in den letz-ten zwei Jahren gestiegen: von neun Prozent im Jahr 2013 auf ak-tuell 16 Prozent. „Natürlich müs-sen wir darauf achten, dass der Pa-tient genug Zeit hat, eine Entschei-dung zu treffen. Um eine Grundla-ge für Entscheidungen zu schaffen, haben Bundesärztekammer und KBV gemeinsam die Broschüre ‚Selbst zahlen? Ein IGeL-Ratgeber für Ärzte und Patienten‘ herausge-geben“, so der Vorstandsvorsit-zende der KBV.

Die telefonische Versichertenbe-fragung fand vom 30. März bis 5. Mai 2015 gemeinsam mit der For-schungsgruppe Wahlen statt. Ins-gesamt wurden 6.089 zufällig aus-gewählte Bürger befragt. Sie fin-den die detaillierten Ergebnisse unter www.kbv.de in der Rubrik Mediathek/Studien/Befragungen.

Redaktion

ÄRzteBelastUng dURCH BüROKRatie

Der Nationale Normenkontrollrat hat Ende August im Bundeskanz-leramt die Ergebnisse des Projekts „Mehr Zeit für Behandlung“ vorge-stellt. Ziel dieses Projekts ist es, die Bürokratiebelastung in Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten zu messen und konkrete Entlastungsvorschläge vorzulegen, um den Ärzten mehr Zeit für ihre Patienten zurückzuge-

Fast zwei drittel aller Befragten erhalten inner-

halb von drei ta-gen einen arzt-

termin. nur etwa ein zehntel war-

tet länger als drei Wochen.

Page 33: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

33KURzMeldUngen/iMpRessUM

K VB FORUM 10/2015

33

impressum für KVB FORUM und KVB inFOs

KVB FORUM ist das Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen (KVB INFOS). Es erscheint zehnmal im Jahr.

Herausgeber (V. i. s. d. p.):Kassenärztliche Vereinigung Bayerns vertreten durch den Vorstand:Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz, Dr. Ilka Enger

Redaktion:Martin Eulitz (Ltd. Redakteur)Text: Markus Kreikle, Marion MunkeGrafik: Gabriele Hennig, Iris Kleinhenz

anschrift der Redaktion:Kassenärztliche Vereinigung BayernsElsenheimerstraße 3980687 MünchenTelefon 0 89 / 5 70 93 – 21 92Fax 0 89 / 5 70 93 – 21 95E-Mail [email protected] www.kvb.de

satz und layout:KVB Stabsstelle Kommunikation

druck:W. Kohlhammer Druckerei GmbH & Co. KG, Stuttgart. Gedruckt auf FSC-zertifiziertem Papier.

Mit Autorennamen gekennzeichnete Beiträge spiegeln ebenso wie Leserbriefe nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion wider. Die Redaktion behält sich die Veröffentlichung und Kürzung von Zuschriften vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder übernehmen wir keine Haftung. Die hier veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt, ein Abdruck ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist selbstverständlich auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeint.

KVB FORUM erhalten alle bayerischen Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der KVB. Der Bezugspreis ist mit der Verwaltungskostenumlage abgegolten.

Bildnachweis:Foto Brandner, Weil der Stadt (Seite 16), iStockphoto.com/FotografiaBasica (Titelseite), iStock- photo.com/Mathias Rosenthal (Seite 2), iStockphoto.com/Christopher Futcher (Seite 3), iStock- photo.com/BraunS (Seite 4), iStockphoto.com/zoranm (Seite 4), iStockphoto.com/PeopleImages (Seite 4), iStockphoto.com/TommL (Seite 5), iStockphoto.com/Wavebreakmedia (Seite 5), iStock- photo.com/Central IT Alliance (Seite 5), iStockphoto.com/Wavebreak (Seite 8), iStockphoto.com/KatarzynaBialasiewicz (Seite 11), iStockphoto.com/Halfpoint (Seite 17), iStockphoto.com/Wave- breakmedia (Seite 18), iStockphoto.com/Tuomas Kujansuu (Seite 32), iStockphoto.com/aldegonde (Seite 32), iStockphoto.com/bezov (Seite 35), iStockphoto.com/vm (Seite 36), iStockphoto.com/Amarita (Seite 36), iStockphoto.com/ Cimmerian (Seite 36), iStockphoto.com/NorthernStock (Seite 36), Privat (Seite 11, 13, 15, 24, 26, 27), KVB (alle weiteren)

lyse der Ist-Situation wurden Ein-sparpotenziale herausgefiltert und 20 konkrete Handlungsempfehlun-gen gegeben, mit denen künftig unnötige Bürokratie in den Praxen der Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte vermieden werden soll. „Das ist wertvolle Zeit, die den Ärzten somit wieder für die Be-handlung ihrer Patienten zur Ver-fügung steht“, so Catenhusen.

Redaktion

WORld Wide Med: VeRnetzte pRaXen

Unter diesem Motto findet am Mitt- woch, den 21. Oktober, die gemein-same Herbsttagung der KVB und der Bayerischen TelemedAllianz (BTA) in München statt. Neben der Vorstellung verschiedener teleme-dizinischer Projekte werden die technischen Rahmenbedingungen der Gesundheitstelematik erläu-tert. Auch die Präsentation ver-schiedener Best Practice Beispie-le sowie ein Ausblick auf realisti-sche Zukunftstrends stehen auf dem Programm. Den Abschluss der Veranstaltung bildet eine viel-versprechende Podiumsdiskussion mit den Vorsitzenden der Gesund-heitspolitischen Arbeitskreise be-ziehungsweise gesundheitspoliti-schen Sprechern Dr. Christian Alex (CSU), Kathrin Sonnenholz-ner (SPD), Annette Walter-Kilian (Freie Wähler) und Ulrich Leiner (Bündnis 90 Die Grünen). Die Ver-anstaltung findet von 14 bis 18 Uhr in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München statt. Anmeldun-gen per E-Mail an [email protected]. Die Teilnahme ist für KVB-Mitglieder kostenlos, Fortbil-dungspunkte der Bayerischen Lan-desärztekammer sind beantragt.

Redaktion

Page 34: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

K VB FORUM 10/2015

KVB seRViCenUMMeRn34

persönliche Beratung zur abrechnung

persönliche Beratung zu Verordnungen

*Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.

Mittelfranken Monika Gibanica-Maier 09 11 / 9 46 67 – 4 47 [email protected]

Doris Saalwirth 09 11 / 9 46 67 – 4 42 [email protected]

München Stefan Ehle 0 89 / 5 70 93 – 44 50 [email protected]

Eva Weber 0 89 / 5 70 93 – 44 75 [email protected]

Sonja Weidinger 0 89 / 5 70 93 – 42 22 [email protected]

Niederbayern Rudolf Paper 0 94 21 / 80 09 – 3 06 [email protected]

Dagmar Wiedemann 0 94 21 / 80 09 – 4 84 [email protected]

Nathalie Willmerdinger 0 94 21 / 80 09 – 3 07 [email protected]

Oberbayern Martina Huber 0 89 / 5 70 93 – 44 74 [email protected]

Denise Stiglmeier 0 89 / 5 70 93 – 35 39 [email protected]

Claudia Schweizer 0 89 / 5 70 93 – 44 32 [email protected]

Oberfranken Christa Hammer 09 21 / 2 92 – 2 26 [email protected]

Jürgen Opel 09 21 / 2 92 – 2 28 [email protected]

Oberpfalz Birgit Reichinger 09 41 / 39 63 – 3 90 [email protected]

Mario Winklmeier 09 41 / 39 63 – 1 90 [email protected]

Schwaben Silke Finger 08 21 / 32 56 – 2 39 [email protected]

Ute Schneider 08 21 / 32 56 – 2 41 [email protected]

Unterfranken Uwe Maiberger 09 31 / 3 07 – 4 09 [email protected]

Elisabeth Matuszynski 09 31 / 3 07 – 4 10 [email protected]

Madleen Witzko 09 31 / 3 07 – 4 11 [email protected]

Mittelfranken Dr. Elfriede Buker 09 11 / 9 46 67 – 6 71 [email protected]

Dr. Claudia Fischer 09 11 / 9 46 67 – 6 75 [email protected]

Sonja Hofmann 09 11 / 9 46 67 – 6 73 [email protected]

Angela Krath 09 11 / 9 46 67 – 7 69 [email protected]

München Daniela Bluhm 0 89 / 5 70 93 – 28 79 [email protected]

Anita Bulley 0 89 / 5 70 93 – 21 58 [email protected]

Niederbayern Ulrich Störzer 0 94 21 / 80 09 – 4 46 [email protected]

Oberbayern Marion Holzner 0 89 / 5 70 93 – 45 16 [email protected]

Barbara Krell-Jäger 0 89 / 5 70 93 – 34 12 [email protected]

Oberfranken Sascha Schneider 09 21 / 2 92 – 3 44 [email protected]

Oberpfalz Birgit Schneider 09 41 / 39 63 – 1 70 [email protected]

Schwaben Julia Eckert 08 21 / 32 56 – 1 43 [email protected]

Beate Selge 08 21 / 32 56 – 1 41 [email protected]

Unterfranken Annegret Ritzer 09 31 / 3 07 – 5 19 [email protected]

Meldungen über Dienstplanänderungen (Diensttausch, Vertretung und Erreichbarkeit)

Oberbayern, Niederbayern und Schwaben Unter-, Mittel- und Oberfranken und Oberpfalz

Telefon 0 89 / 57 95 70 – 8 50 10 Telefon 09 21 / 78 51 75 – 6 50 10

Fax 0 89 / 57 95 70 – 8 50 11 Fax 09 21 / 78 51 75 – 6 50 11

E-Mail [email protected] E-Mail [email protected]

Beratung

Wir helfen Ihnen gerne telefonisch zu folgenden Zeiten und Themen: Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr Freitag: 7.30 bis 14.00 Uhr

AbrechnungTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11E-Mail [email protected]

VerordnungTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 31E-Mail [email protected]

PraxisführungTelefonnummern siehe rechte SeiteE-Mail [email protected]

IT in der PraxisTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 50Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 51E-Mail [email protected]

� KV-Ident Plus, KV-SafeNet* und Förderung

� PVS, eGK und KVB-Token � KV-Connect und D2D

Online-DiensteTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 40Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 41E-Mail [email protected]

� Mitgliederportal, KVB-Postfach, Editor

� Online-Einreichungen und eDoku � KVB-Benutzerkennung und PIN

SeminareTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 20Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 21E-Mail [email protected]

� Fragen zur Anmeldung � Vermittlung freier Seminarplätze

Page 35: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

K VB FORUM 10/2015

35KVB seRViCenUMMeRn

Tatjana Mecklenburg 09 11 / 9 46 67 – 3 19 [email protected]

Wiebke Robl 09 11 / 9 46 67 – 3 36 [email protected]

Michael Sachse 09 11 / 9 46 67 – 2 21 [email protected]

Anke Weber 09 11 / 9 46 67 – 3 22 [email protected]

persönliche Beratung zur praxisführung

persönliche Beratung zu Qualitätsmanagement, Qualitätszirkeln und Hygiene in der praxis

Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz: � Wir beraten Sie zu allen Bereichen des Qualitätsmanagements von A wie Arbeitsanweisung bis Z wie Zertifizierung.

� Wir unterstützen Sie bei der Ausbildung zum Qualitätszirkel-Moderator, der Planung und Initiierung eines Qualitätszirkels und der Dokumentation Ihrer Sitzungen.

� Wir beraten Sie bei der Umsetzung und dem Aufbau eines Hygienemanagements in der Praxis.

Mittelfranken Frank Eckart 09 11 / 9 46 67 – 4 21 [email protected]

Hans-Dieter Moritz 09 11 / 9 46 67 – 3 50 [email protected]

Joachim Streb 09 11 / 9 46 67 – 3 71 [email protected]

München Nicole Mohrelt 0 89 / 5 70 93 – 35 59 [email protected]

Miriam Radtke 0 89 / 5 70 93 – 34 57 [email protected]

Ruth Stefan 0 89 / 5 70 93 – 35 67 [email protected]

Anneliese Zacher 0 89 / 5 70 93 – 43 30 [email protected]

Niederbayern Anton Altschäffl 0 94 21 / 80 09 – 3 01 [email protected]

Heidi Holzleitner 0 94 21 / 80 09 – 3 05 [email protected]

Martin Pöschl 0 94 21 / 80 09 – 3 13 [email protected]

Oberbayern Peter Fiedler 0 89 / 5 70 93 – 43 01 [email protected]

Katharina Fränkel 0 89 / 5 70 93 – 32 15 [email protected]

Stefano Giusto 0 89 / 5 70 93 – 42 08 [email protected]

Stephanie Weidmann 0 89 / 5 70 93 – 35 68 [email protected]

Oberfranken Michaela Hofmann 09 21 / 2 92 – 2 29 [email protected]

Iris Püttmann 09 21 / 2 92 – 2 70 [email protected]

Beate Wolf 09 21 / 2 92 – 2 17 [email protected]

Oberpfalz Franz Ferstl 09 41 / 39 63 – 2 33 [email protected]

Siegfried Lippl 09 41 / 39 63 – 1 51 [email protected]

Schwaben Siegfried Forster 08 21 / 32 56 – 2 23 [email protected]

Michael Geltz 08 21 / 32 56 – 1 05 [email protected]

Sylvia Goldschmitt 08 21 / 32 56 – 2 37 [email protected]

Manuel Holder 08 21 / 32 56 – 2 40 [email protected]

Anja Rößle 08 21 / 32 56 – 2 32 [email protected]

Dieter Walter 08 21 / 32 56 – 2 31 [email protected]

Unterfranken Michael Heiligenthal 09 31 / 3 07 – 3 02 [email protected]

Christine Moka 09 31 / 3 07 – 3 03 [email protected]

Peter Schäfer 09 31 / 3 07 – 3 01 [email protected]

Beratung

Wir helfen Ihnen gerne telefonisch zu folgenden Zeiten und Themen: emDoc (Abrechnung Notarztdienst)Montag bis Freitag: 9.00 bis 15.00 UhrTelefon 0 89 / 5 70 93 – 8 80 88Fax 0 89 / 5 70 93 – 6 49 25E-Mail [email protected]

MammaSoft Montag bis Donnerstag 7.30 bis 17.30 UhrFreitag 7.30 bis 16.00 UhrTelefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 01 00Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 01 01 E-Mail: [email protected]

� Technischer Support für Untersuchungsdokus

� Benutzermanagement und Abrechnung

Page 36: Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · Grafik entnehmen – geht das in-zwischen nicht mehr anders. Vor einigen Jahren konnten wir noch alle Veranstaltungen

VORsCHaU

neUe eXpeRten FüR ReFeRentenpOOlHausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten der KVB als Ansprechpartner für Selbsthilfe gefragt

gesUndHeitsFöRde-RUng Und pRÄVentiOnNach mehr als zehnjähri-ger Diskussion hat der Bundestag ein Präven- tionsgesetz verabschiedet

KBV-VeRsiCHeRten- BeFRagUng 2015Über 6.000 Teilnehmer stellen niedergelassenen Ärzten in Deutschland ein gutes Zeugnis aus

eUROpÄisCHeR ge-sUndHeitsKOngRessExperten diskutieren in München, ob die Ökono-misierung ein vermeidba-rer Trend ist