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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach August 2016 Ausgabe Nr. 8 Ferienprogramm 2016

Mitteilungsblatt · 2018. 3. 13. · Heft Nr. 8/2016 • Seite 4 Für den Inhalt verantwortlich: VG-Gemeinschaftsvorsitzender Herbert Jäger Dienstgebäude: Vacher Str. 25, 90587

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Mitteilungsblatt

der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - TuchenbachAugust 2016 Ausgabe Nr. 8

Ferienprogramm 2016

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Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

Heft Nr. 8/2016 • Seite 3

Rathaus Obermichelbach (Telefon-Nr. 99 755 - 0 )Montag 7.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 UhrDienstag 8.00 – 12.00 UhrMittwoch 8.00 – 12.00 UhrDonnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Rathaus Tuchenbach (Telefon-Nr. 78 74 100 )Montag 08.00 – 11.00 Uhr Dienstag 08.00 – 11.00 UhrMittwoch 15.00 – 19.00 Uhr (vormittags geschlossen)Donnerstag 08.00 – 11.00 Uhr Freitag 08.00 – 11.00 Uhr

Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft

Einwohnerstatistik

In den zwei Mitgliedsgemeinden waren zum 11. Juli 2016 fol-gende Personen gemeldet In der Klammer fi nden Sie zum Ver-gleich den Vorjahreswert.

Obermichelbach:

HauptwohnsitzNebenwohnsitz

3251 98

(3212)(85)

insgesamt: 3349 (3297)

Tuchenbach:

HauptwohnsitzNebenwohnsitz

1339 32

(1343)(26)

insgesamt: 1371 (1369)

VG gesamt:

HauptwohnsitzNebenwohnsitz

4590 130

(4555)(111)

insgesamt: 4720 (4666)

Abfuhrtermine für den Gelben Wertstoffsack

Im August fi nden die Abholung des Gelben Wertstoffsackes in Obermichelbach und Tuchenbach zu folgenden Terminen statt:

01.08., 15.08. und 29.08.2016

Bitte stellen Sie die Wertstoffsäcke bereits am Abend vor den betreffenden Tagen bereit! Die Wagen kommen ab 6.30 h.––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Abfuhrtermine für die Papier-Wertstoff-Sammeltonne

Im August fi nden die Leerung der Papier-Wertstoff-Sammel-tonne in Obermichelbach und Tuchenbach zu folgenden Ter-minen statt:Obermichelbach: Freitag, 26.08.Tuchenbach: Montag, 22.08.Bitte stellen Sie die Behältnisse bereits am Abend vor den be-treffenden Tagen bereit! Die Wagen kommen ab 6.30 h.––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Entsorgung von Haushaltsgeräten

Die nächsten Abholungen von Elektrogroßgeräten wie Kühl- und Gefriergeräten, Geschirrspülern, Elektroherden, Wasch-maschinen, Wäscheschleudern, Wäschetrocknern fi nden am 02.08., 16.08. und 30.08. statt.

Wer entsprechende Geräte abholen lassen möchte, muss diese jeweils bis 3 Werktage, spätestens aber bis Donnerstag vor den genannten Terminen beim Landratsamt Fürth, Sachgebiet Ab-fallwirtschaft, Tel. 0911/9773-1434, -1435, -1436 anmelden.––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Änderung der Kontodaten der Raiffeisen-Volksbank

Aufgrund der Verschmelzung der Raiffeisen-Volksbank Fürth eG und der VR-Bank Uffenheim-Neustadt eG zur VR meine Bank eG erhalten die Verwaltungsgemeinschaft und ihre Mitgliedsgemeinden neue Bankverbindungsdaten. Diese neuen IBAN-Nummern sind ab dem 27.06.2016 von allen Selbstzahlern von Steuern, Abgaben, Gebühren, Mie-ten und Pachten, usw., die das Konto der Raiffeisenbank nutzen, zu verwenden. Erteilte Daueraufträge an Kredit-institute über das Raiffeisenbank-Konto sind ebenfalls zu ändern.

IBAN

VG Obermichelbach-Tuchenbach

DE97 7606 9559 0002 3120 00

Gemeinde Obermichelbach

DE79 7606 9559 0402 3120 00

Gemeinde Tuchenbach DE88 7606 9559 0202 3120 00

Die neue BIC lautet: GENODEF1NEA.Des Weiteren bitten wir alle, deren Steuern, Abgaben und Gebühren, usw. durch ein SEPA-Basislastschriftmandat von uns von der Raiffeisenbank-Volksbank Fürth eG eingezogen werden, um Bekanntgabe ihrer neuen Bankdaten. Die Bank-daten der Sparkasse Fürth bleiben unverändert.

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Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

Heft Nr. 8/2016 • Seite 4

Für den Inhalt verantwortlich: VG-Gemeinschaftsvorsitzender Herbert Jäger

Dienstgebäude: Vacher Str. 25, 90587 Obermichelbach, Tel. 0911/99 7 55-0

Redaktionsschluss für die Ausgabe September ist der 10. August 2016

Für Fragen wenden Sie sich an Frau Ernst, Tel. 0911/99 7 55-55

Abbuchung von Grundsteuer und Abwassergebühren

Am 15.08.2016 ist der nächste Fälligkeitstermin für Grund-steuer, in Obermichelbach zusätzlich auch für Abwasser-gebühren.

Wir bitten alle Barzahler um termingerechte Überweisung der Beträge.

Achtung:Alle diejenigen, die uns trotz mehrmaliger Aufforderung noch immer kein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zurückgegeben haben, gelten als Barzahler und müssen Ih-re offenen Forderungen selbst überweisen.Wer also noch abbuchen lassen möchte und die von uns ausgegebenen Vordrucke für ein SEPA-Lastschriftmandat nicht mehr vorliegen hat, möchte sich bitte unter der Tele-fon-Nr. 99755-17, Frau Schad, melden.

Hinweise zur Kompostierung

Aus aktuellem Anlass möchten wir alle Besitzer einer Kompos-tieranlage darauf hinweisen, dass keine Fleisch-, Fisch- oder Knochenreste auf den Kompost gehören. Bitte geben Sie die-se Lebensmittel in den Restmüll. Auch sind sie nicht über die Kanalisation zu entsorgen, da eine verstärkte Population von Ratten gefördert wird.––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Reinhalten von Gehwegen und Abfl ussrinnen, Schneiden von Hecken und Büschen

In den zwei Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemein-schaft gibt es von Seiten der Gemeindeverwaltungen keinen Straßenreinigungsdienst. Es ist stattdessen durch Verordnung festgelegt, dass jeder Grundstückseigentümer für die Reinhal-tung des Gehwegs und der Straße samt Abfl ussrinne selbst zu sorgen hat. Diese Regelung hat nicht zuletzt zur Folge, dass auf die Grundstückseigner weniger Kosten zukommen, als dies beispielsweise in der Stadt der Fall ist, wo es die öffentliche Straßenreinigung gibt.Leider nehmen es sehr viele Bürger mit dieser Verpfl ichtung nicht sehr genau. Wir weisen deshalb nochmals darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer den Gehweg und die Fahr-bahn im Bereich seines Grundstücks kehren und von Gras und Unkraut freihalten muss. Nach der gültigen Satzung eigentlich jeden Samstag, zumindest aber bei Bedarf. Der Bedarf ist in der Regel für jedermann gut erkennbar. Bei Eckgrundstücken ist der gesamte umschließende Teil der öffentlichen Straße zu reinigen. Bei manchen Grundstücken auch die Straße auf zwei entgegengesetzten Grundstücksseiten.Wer dieser Verpfl ichtung nicht nachkommt, begeht eine Ord-nungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Bei Nichterfüllung und nach wiederholter Aufforderung kann die Gemeinde auch Ersatzvornahme einleiten und die ent-

stehenden Kosten in Rechnung stellen. Soweit sollte es nicht kommen.Bitte helfen Sie mit, dass unsere Ortschaften einen sauberen, ordentlichen Eindruck machen und die Lebensdauer der Stra-ßen und Gehwege durch die regelmäßige Pfl ege verlängert wird!Aus gegebenem Anlass ergänzend für die Gemeinde Obermi-chelbach noch folgende Anmerkungen:Die Gemeinde hat in den letzten Wochen viele Aufforderun-gen zur Reinigung von Gehwegen und zum Zurückschneiden von Büschen und Hecken entlang der Gehwege verschickt. Sehr viele sind dieser Aufforderung schon nachgekommen. Dafür herzlichen Dank. Dort, wo dafür noch keine Zeit war, wird die Verwaltung demnächst „Erinnerungen“ versenden. Wir hoffen sehr, dass dies ausreicht und keine weiteren Maß-nahmen erforderlich sind. Wir bitte dabei um Verständnis, dass wir dabei nicht unterscheiden können, wie beschwerlich und umfangreich die erforderlichen Arbeiten sind. Oft wird dabei entgegengehalten, dass die Gehwege bzw. die Fugen in einem schlechten Zustand sind und das Entfernen von Unkraut sehr mühsam ist. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die Gemeinde weit über 10.000 Meter Gehwege hat und nicht alle den gleichen bauli-chen Zustand aufweisen können. Unter dem Begriff „Gehweg-reparatur“ versuchen wir seit Jahren, ohne Umlage an die An-lieger, nacheinander alle schadhaften Gehwege zu reparieren. Bei einer kompletten und nachhaltigen Verbesserung müsste die Gemeinde 90 % der Kosten umlegen. Das will sicher kaum jemand. Allerdings sind wir dankbar für Hinweise auf wirklich schadhafte Stellen, an denen die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Dort werden wir versuchen, Abhilfe zu schaffen.

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Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

Heft Nr. 8/2016 • Seite 5

AUGUST

01.08.-12.09.2016 Ferienprogramm der Gemeinde Seukendorf

05.08.-08.08.2016 Kirchweih Siegelsdorf

06.08.2016 Bauernmarkt Langenzenn, Prinzregentenplatz

10.08.2016 Tauschmarkttag „Tauschen ohne Geld“, Bürgerhaus Langenzenn, Friedrich-Ebert-Straße 7, 19 Uhr

12.08.2016 Kirchweih Meiersberg

12.08.-15.08.2016 Burggrafenhofer Kirchweih

14.08.2016 Evang.Luth.Pfarrgemeinde, Kirchweihgottesdienst Burggrafenhof, Festzelt, 11 Uhr

19.08.-22.08.2016 Kirchweih Veitsbronn

20.08.2016 Bauernmarkt Langenzenn, Prinzregentenplatz

20.08.-21.08.2016 Stinzendorfer Kirchweih

21.08.2016 Evang. Pfarramt Veitsbronn, Kirchweihgottesdienst in der St. Veit Kirche mit Kirchenführung

26.08.2016 Herbstkirchweih Wilhermsdorf

26.08.2016 Kirchweih Kirchfarrnbach

27.08.2016 Laubendorfer Dorffest, Dorfplatz Laubendorf, Fränkische Spezialitäten, Live-Musik und Tanz, 14 Uhr

27.08.2016 775 Jahre Hiltmannsdorf, Open-Air-Kino, 18 Uhr

28.08.2016 Kärwa-Kaffee, Wilhermsdorf, Heimatvereinshaus

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Nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

Heft Nr. 8/2016 • Seite 6

Kirchliche Nachrichten

Heilig Geist Kirche und Gemeinde ObermichelbachEv.-Luth. Pfarramt Veitsbronn-ObermichelbachObermichelbacher Str. 5, 90587 VeitsbronnPfarramt Veitsbronn und Pfr. Johannes MeisingerTel.: 97794030 E-Mail: [email protected]/Tuchenbach: Pfrin. Ulrike Weeger Tel.: 762849, E-Mail: [email protected]

Die Veranstaltungen im August01.08., 14:00 h Altenkreis im Dorfgemeinschaftshaus04.08., 20:00 h After Eight, Hauskreis30.08., 20:00 h ‚Männer reden über Gott und die Welt im DGH30.08., 20:00 h oder 31.08: Der offene Frauentreff macht ei-

nen Ausfl ug

Wie Sie sich noch mehr Informationen besorgen könnenAuf unserer homepage http://www.obermichelbach.net steht „alles“. Sie können sich einen „newsletter“ (über die home-page) bestellen, dann werden Sie über jeden neuen Eintrag auf der homepage informiert.Der Gemeindebrief: Alle zwei Monate – landet in Ihrem Brief-kasten, wenn Sie evangelisch und angemeldet sind. Wenn nicht – ein Anruf im Pfarramt genügt.

Katholisches Pfarramt Heilig Geist, VeitsbronnGottesdienste und VeranstaltungenSo 07.08.16 09:30 Eucharistiefeier So 14.08.16 09:30 EucharistiefeierMo 15.08.16 Mariä Himmelfahrt 18:00 Eucharistiefeier mit KräutersegnungSo 21.08.16 09:30 Eucharistiefeier So 28.08.16 09:30 Eucharistiefeier––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Diakonieverein Veitsbronn-Tuchenbach-Obermichelbach e.V.

Vorstand: Diakon Reinhold Netz, Heidi Matz, Wolfgang Siebert; Büro: Frau Elena KulikTel.: 0911/80199-235

!!! Achtung, bitte beachten:Unser Büro ist vom 8. bis 19. August wegen Urlaub nicht besetzt.

Regelmäßige Termine 2016

Tanztee mit LivemusikFerien im August !!!Meditatives TanzenWann? jeden 2. Montag im Monat, 19:30 – 21:00 UhrÜberkonfessioneller, offener Gesprächskreis für TrauerndeAuf Anfrage, bitte kontaktieren: Leitung: Ursel Müdsam, Tel.: 755918MS - SelbsthilfegruppeWann? jeden 3. Montag im Monat, 15:00 – 17:00 UhrSchachtreff Wann? jeden Mittwoch, 09:00 UhrSpielenachmittageWann? jeden 2. und 4. Freitag im Monat, 14:00 – 16:00 UhrWeight Watchers: Dienstags, Andrea Korn, Email: [email protected]

Herzliche Einladung zu unseren Ausfl ügen:

Kommen Sie mit zur „Gro-ßen Radtour am Main II“ von Haßfurt nach Würzburg

Wann: Freitag 2. Sept. bis Sonntag 4. Sept 2016 mit ÜN im GasthofStart: 11 Uhr am Haus der Diakonie, Waldstraße 2f

Nachdem wir im letzten Jahr von Würzburg bis Wertheim ge-fahren sind, radeln wir diesmal mit zwei Übernachtungen von Haßfurt nach Würzburg, also mitten durch das herrlich roman-tische fränkische Weinland.Mitfahrer: Maximal 20 Kosten: 25,-€ pro Erw./10,-€ pro Kind (Pauschale für Organisa-tion + Anhängergebühr) Übernachtungen (ab 48,-€ p.P. im DZ) und Essen zahlt jeder selbst.Vortreffen: Freitag, 26. August um 15 Uhr Haus der DiakonieAnmeldung: bis zum 5. August inkl. Bezahlung Mehr zur Organisation und einen detaillierten Ablauf erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Tagesfahrt zum Hundertwasser-Turm in Abensberg am Donnerstag, 29.09.2016Abfahrt: ca. 8 Uhr Veitsbronn, gefolgt von Tuchenbach und ObermichelbachPreis: 39,- € pro Person (Essen übernimmt jeder selbst) Mehr Infos und Anmeldung der Reisen: - Büro des Diakonievereins, Waldstr. 2f, Siegelsdorf,

Tel. 0911/801 99 235 - ev. Pfarramt Veitsbronn, Obermichelbacher Str. 5,

0911/97794030

Herzlichst, Ihr Diakon Reinhold Netz

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Nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

Heft Nr. 8/2016 • Seite 7

Der Pausenhof der Grundschule hat eine neue Attraktion

Jippii, es ist geschafft, das Klettergerüst für die Schüler und Schülerinnen der Erich-Kästner-Grundschule ist aufgestellt.

Am Montag nach den Pfi ngstferien haben die Schüler und Schülerinnen erstmalig das aufgestellte Klettergerüst gesehen.„Das sieht voll cool aus.“ „Das macht bestimmt Spaß darauf zu klettern“ „Aber leider dürfen wir noch nicht darauf.“

Das waren die ersten Reaktionen. Selbst die Lehrer waren be-geistert.

Nach einer entsprechenden Trocknungszeit des Betons und der erfolgreichen Abnahme des Klettergerüstes durch den TÜV konnte heute am 05. Juli 2016, das Klettergerüst offi ziell an die Schüler und Schülerinnen der Grundschule übergeben werden.Damit das Klettergerüst fi nanziert werden konnte, war es dem Förderverein der Erich-Kästner-Volksschule e.V. möglich, 12.000,00 € der Gesamtkosten zu übernehmen. Die restlichen Kosten übernahm der Schulverband.

Diese 12.000 € konnte der Förderverein dank den großzügigen Spenden der Eltern unserer Grundschulkinder, den Mitglieds-beiträgen unserer Mitglieder und den Spenden von Wohlge-sonnenen unseres Vereins bereit stellen.

Der Förderverein der Erich-Kästner-Volksschule e.V. und die Schulleitung der Erich-Kästner-Grundschule möchten sich bei allen Mitspendern ganz herzlich bedanken.

Jetzt wünschen wir allen Schülern und Schülerinnen, wie auch den zukünftigen Schülern und Schülerinnen, viel Spaß auf dem Klettergerüst. Förderverein der Erich-Kästner-Volksschule e.V. Monika Ortner, 1. Vorsitzende

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 8

Aus der Gemeinderatssitzung vom 11.07.2016

Antrag auf Bürgerentscheid gegen Gewächshaus Am PfannenfeldZum geplanten Bau eines Gewächshauses Am Pfannenfeld durch die Firmen Boss + Scherzer wurde von der Bürgerinitiati-ve „Agrarfabrik in Obermichelbach – Nein danke!“ ein Antrag auf Bürgerentscheid gestellt. Im Antragsschreiben werden 597 Unterschriften genannt.

Die Fragestellung auf den Unterschriftenlisten lautet: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Obermichelbach alle Möglich-keiten ausschöpfen wird, um das geplante Gewächshaus „Am Pfannenfeld“ in Obermichelbach mit Wohneinheiten und Re-genrückhaltebecken zu verhindern.“

Eine genaue Ermittlung der tatsächlich zu berücksichtigenden Unterschriften ist unterblieben, weil in Bezug auf das Ge-wächshausprojekt der Firmen Boss + Scherzer eine gravierende Änderung eingetreten ist. Die Firmen haben schriftlich erklärt, dass sie in Obermichelbach nicht bauen werden. Die Bauvor-anfrage wurde zurückgezogen.

Zunächst aber eine Information, wie der Antrag behandelt wurde:Nach Eingang am 15.06.16 wurde der Antrag auf Bürgerent-scheid der Rechtsaufsicht im Landratsamt zur Prüfung und Stellungnahme übergeben. In ersten Kommentaren wurde an-gezweifelt, ob ein Bürgerentscheid, der auf die Verhinderung eines baurechtlich privilegierten Vorhabens abzielt, überhaupt zulässig ist. In ersten Äußerungen wurde erklärt, dass die Fra-gestellung wohl zulässig wäre, der Antrag aber ins Leere geht, weil die Gemeinde Obermichelbach einem zulässigen Bauvor-haben das Einvernehmen nicht verweigern kann. Die Entschei-dung über die baurechtliche Zulässigkeit sei nicht Sache der Gemeinde, sondern der Genehmigungsbehörde. In der weiteren Diskussion im Landratsamt kam man allerdings zuletzt zu der Auffassung, dass die Fragestellung ja nicht al-lein auf rechtliche Möglichkeiten der Verhinderung abgestellt sei, sondern alle Möglichkeiten beinhaltet. Auf Grund dieser Auslegung wurde letztlich die überwiegende Rechtsauffassung vertreten, dass der Antrag formell zulässig sei und ein Bürge-rentscheid durchzuführen wäre. Da bereits zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrags durch die Bürgerinitiative im Raum stand, dass die Firmen Boss + Scher-zer alternative Standorte prüfen und möglicherweise ihr Vorha-ben in Obermichelbach nicht mehr realisieren wollen, wurde bei ihnen eine entsprechende Nachfrage gestellt.Zunächst telefonisch und letztlich schriftlich, Eingang 11.07.16, wurde daraufhin erklärt, dass die Bauvoranfrage zurückgezo-gen wird und die Firmen in Obermichelbach nicht bauen wer-den.Bezogen auf den neuen Sachstand wurde die Rechtsaufsicht erneut gebeten, eine erneute Stellungnahme abzugeben, auf deren Basis der Gemeinderat über den Antrag entscheiden kann. Nach dieser Prüfung wurde Folgendes vorgeschlagen:In der Angelegenheit sollte die Gemeinde der Bürgerinitiative

die Möglichkeit geben, das Bürgerbegehren zurückzunehmen. Dies kann bis zur Behandlung des Tagesordnungspunktes in der Sitzung erfolgen. Es muss allerdings geprüft werden, zu welchen Aussagen die Verantwortlichen nach Art. 18a Abs. 4 GO gemäß der Angaben auf der Unterschriftsliste ermächtigt sind. Sollte dies nicht erfolgen, müsste der Gemeinderat über den Antrag entscheiden.Hierzu ist festzustellen, dass das Bürgerbegehren auf die Ver-hinderung eines sowohl vom Standort als auch von der Ausfüh-rung her detailliert beschrieben Vorhabens gerichtet ist. Wenn fest steht, dass dieses Vorhaben nicht verwirklicht wird, kann der Gemeinderat den Antrag auf Durchführung dieses Bür-gerbegehrens zurückweisen. Das Bürgerbegehren wäre nicht mehr zulässig, da es durch die tatsächliche Entwicklung über-holt ist (siehe Kommentar Thum, Bürgerbegehren und Bürge-rentscheid in Bayern, Buchstabe hh).

Der Gemeinderat hat daraufhin einstimmig folgenden Be-schluss gefasst:Auf Grund des vorbeschriebenen Sachverhalts, dass die Fir-men Boss + Scherzer erklärt haben, die Bauvoranfrage zum Bau eines Gewächshauses mit Wohneinheiten und Regen-rückhaltebecken Am Pfannenfeld zurückzuziehen und in Obermichelbach nicht mehr zu bauen, ist ein Bürgerbegeh-ren auf Bürgerentscheid nicht mehr zulässig, weil es durch die tatsächliche Entwicklung überholt ist.Da die Antragsteller ihren Antrag auf Bürgerentscheid nicht zurückgezogen haben, wird der Antrag abgelehnt.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 06.06.2016

Herr Jäger eröffnet die Bürgerfragestunde und freut sich über die zahlreich Anwesenden zum Thema Errichtung eines Toma-tengewächshauses. Es werden folgende Fragen gestellt:

Frage: Ist im Vorfeld externe Hilfe seitens der Gemeinde zur Entscheidungsfi ndung herangezogen worden? Antwort: Exter-ne Beratung fand durch die Fachstellen im Landratsamt statt. Sowohl im Gemeinderat, als auch in der Bürgerversammlung wurden alle Aspekte besprochen. Frage: Ist die Befahrbarkeit der Straße bis zum geplanten Ge-wächshaus gegeben? Antwort: Die Straße müsste von der Ein-mündung bis zum Betriebsgelände verbreitert und verstärkt werden. Die Straße könnte weiterhin für den Durchgangsver-kehr genutzt werden. Frage: Neuerdings sind am Kreisel Schilder mit Hinweis 30 t vorhanden. Antwort: Es ist nicht bekannt und auch nicht vor-stellbar, dass Schilder in Bezug auf das neue Gewächshaus aufgestellt wurden. Frage: Haben in Rothenberg schon Vermessungsarbeiten statt-gefunden und sollen weitere Bauten folgen? Antwort: Von Ver-messungsarbeiten ist der Gemeinde nichts bekannt. Weitere Bauten will die Gemeinde nicht. Dies soll durch die Aufstel-lung eines Teil-Flächennutzungsplans erreicht werden. Frage: Liegt eine Bauvoranfrage für eine Schweinezuchtanlage vor? Antwort: Nein.

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 9

vor. Der Anfrage ist ein Lageplan beigefügt, der aus den Vorbe-ratungen und der Präsentation in der Bürgerversammlung vom 30.05.2016 bekannt ist. Weitere Unterlagen, insbesondere Plä-ne, Beschreibungen und Berechnungen liegen nicht vor.

Die Fragestellung der Bauvoranfrage lautet:Würde der Gemeinderat dem Bau dieses Gewächshausprojek-tes sein Einvernehmen in Aussicht stellen?Hintergrund der Bauvoranfrage ist, dass die Antragsteller bei grundsätzlicher Ablehnung von dem Vorhaben Abstand neh-men und sich deshalb die Kosten für die Erstellung von prüf- und gegebenenfalls genehmigungsfähigen Bauantragsunterla-gen sparen wollen.Im Vorfeld wurden Gespräche der Antragsteller mit den zustän-digen Fachstellen im Landratsamt geführt, mit dem Ergebnis, dass die Nutzungsart und der Bau von Gewächshäusern nach § 35 Abs. 1 Ziffer 2 privilegiert sind. Zur konkreten Frage, mit welche Aufl agen und Beschränkungen eine Genehmigung ver-bunden sein könnte, will sich die Genehmigungsbehörde erst konkret äußern, wenn prüffähige Unterlagen vorliegen.Die Bauvoranfrage beinhaltet also nicht die Frage der Geneh-migungsfähigkeit insgesamt, die erst im Genehmigungsverfah-ren und von der zuständigen Genehmigungsbehörde und den Fachstellen geprüft werden kann. Für eine solche Prüfung ist die Gemeinde Obermichelbach und die Verwaltungsgemein-schaft Obermichelbach-Tuchenbach weder zuständig noch in der Lage.

Zur Bauanfrage gibt es folgende Entscheidungsmöglichkeiten:• Die Gemeinde kann auf der Basis des vorliegenden Antrags

ihr grundsätzliches Einvernehmen in Aussicht stellen, wenn nach subjektiver Einschätzung öffentliche Belange nicht da-gegen stehen und die Erschließung, vorbehaltlich der noch offenen Fragen, möglich ist.

• Falls nach subjektiver Einschätzung öffentliche Belange be-einträchtigt sind und/oder die Erschließung nicht möglich erscheint, ist der Antrag abzulehnen.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Erschließung möglich, jedoch müssen die hierzu erforderlichen Maßnahmen zwischen An-tragsteller und Gemeinde Obermichelbach noch abgeklärt werden. Zur Übernahme der Kosten ist eine vertragliche Ver-einbarung zu treffen. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag sollte erst erteilt werden, wenn alle Fragen geklärt sind.Die Frage, ob öffentliche Belange beeinträchtigt sind, bezieht sich für den Entscheidungsbereich der Gemeinde Obermichel-bach insbesondere auf die Lage in der Landschaft und die Be-einträchtigungen der Sichtbeziehungen durch die geplanten Gebäude. Eine Beschlussvorlage in dieser Hinsicht kann die Verwaltung nicht geben, weil ihr dazu keine objektiven Maß-stäbe bekannt sind. Die Entscheidung liegt insofern zunächst im Ermessensbereich des Gemeinderates.Falls der Gemeinderat das Einvernehmen nicht in Aussicht stellt und die Verweigerung rechtswidrig sein sollte, könnte die Ge-nehmigungsbehörde die Gemeinde auffordern, einen zustim-menden Beschluss zu fassen oder durch eine eigene Genehmi-

Frage: Ist ein Flächennutzungsplan vorhanden? Antwort: Es ist ein Flächennutzungsplan vorhanden, der aber keine Aussagen zum Thema Gemüseerzeugung enthält. Frage: Wird ein Teilfl ächennutzungsplan ausgewiesen? Ant-wort: Der Gemeinderat wird das heute beschließen. Ohne ei-ne Änderung des Flächennutzungsplanes wäre grundsätzlich überall ein privilegiertes Bauen möglich. Ziel eines Teil-Flä-chennutzungsplanes ist, bestimmte Nutzungen auf Teilfl ächen zu beschränken. Eine Verhinderungsplanung dürfe dabei aber nicht erfolgen.

Beantwortung von Anfragen aus der letzten Sitzung• Die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung wird in der

nächsten Sitzung behandelt. Dadurch wird sich eine Einspa-rung von ca. 5.600,00 Euro pro Jahr ergeben.

• Der Kirchweihbaum-Ständer ist zwischenzeitlich fertigstellt worden.

Bericht des Bürgermeisters• Am 15.06.2016 um 16.00 Uhr fi ndet am neuen Spielplatz an

der Bürgerhalle eine kleine offi zielle Einweihung statt. Der Spielplatz wurde u.a. durch Spenden fi nanziert. Er bedankt sich bereits jetzt bei allen Spendern.

• In der Bürgermeister-Dienstbesprechung wurde über das Informationssicherheitsmanagement gesprochen, das ab 01.01.2018 Pfl icht ist. Alle Gemeinden schließen sich einer gemeinsamen Aktion an, die vom Landratsamt organisiert wird. Die Kosten belaufen sich auf ca. € 70.000,00. Der Fördersatz liegt bei 50 %. Die Kosten werden auf die ein-zelnen Gemeinden umgelegt. Der Betrag für die Gemeinden Obermichelbach und Tuchenbach belaufen sich auf einen niedrigen 4-stelligen Betrag. Dies ist Sache der laufenden Verwaltung und daher nicht auf der Tagesordnung.

• Heute hat der Planer des Bike-Parks angerufen. Herr Jäger hat ihn aufgefordert eine Aussage zu treffen, wann das Projekt umgesetzt werden kann. Falls keine Antwort erfolgt, sei die Umsetzung in Frage gestellt.

• Der Förderantrag im Rahmen des Kommunalinvestitionspro-gramms KIP wurde bewilligt. Die Förderung wurde für den Einbau eines Aufzuges im Treppenhaus beantragt. Die Ge-meinde bekommt eine Förderung von ca. 85 %. Da für 2016 keine Mittel im Haushalt enthalten sind, wird die Umsetzung für 2017 angestrebt.

Teilfortschreibung/Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gemüse-Anbau, Beratung und BeschlussDer Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Teil-Flä-chennutzungsplanes im Bereich Gemüseanbau gem. Bauge-setzbuch–§ 5 Abs. 2b. Die Verwaltung wird beauftragt entspre-chende Angebote von Stadtplanern einzuholen.

Bauvoranfrage von Herrn Fritz Boss und Peter Scherzer, 90427 Nürnberg; Errichtung eines Gewächshauses auf Fl.Nr. 763 und Wasserbecken auf Fl.Nr. 752Dem Gemeinderat liegt die Bauvoranfrage der Firmen Boss und Scherzer zur Errichtung einer Gewächshausanlage mit Wasser-auffangbecken und Mitarbeiterunterkünften Am Pfannenfeld

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 10

gung den Beschluss des Gemeinderates ersetzen. Dies jedoch nur, wenn ein Bauantrag vorgelegt wird. Die Antragsteller haben erklärt, dass sie bei einer Ablehnung darauf verzichten würden.Parallel zur Behandlung der Bauvoranfrage wird vorgeschla-gen, eine städtebauliche Bauleitplanung in die Wege zu leiten, mit der die Gemeinde die Entwicklung in Bezug auf Gemü-seanbau steuern kann. Ein entsprechender Beschussvorschlag wurde dem Gemeinderat vorgelegt. Ziel der Planung ist die Bereitstellung entsprechender Flächen. Eine Verhinderungs-planung ist unzulässig.Alternativ käme in Frage, einen vorhabenbezogenen Bebau-ungsplan für die in Frage stehenden Grundstücke Fl. Nr. 752 und 763 aufzustellen und die Umsetzung in Form eines städte-baulichen Vertrags mit einem Investor anzustreben, in dem die Einzelheiten der Bebauung, der Kompensationsmaßnahmen und der Erschließung vereinbart werden.Der Gemeinderat Obermichelbach stellt für den Bau eines Gewächshauses sein Einvernehmen in Aussicht, unter dem Vorbehalt, dass die für die Baumaßnahme erforderlichen Er-schließungsmaßnahmen nach den örtlichen Erfordernissen herzustellen sind und die hierfür noch zu treffenden vertrag-lichen Vereinbarungen einvernehmlich abgeschlossen wer-den. Hierzu gehört u. a. auch eine Kostenübernahmeerklä-rung durch die Antragsteller.Der Beschluss bezieht sich auf die aktuell vorliegende Pla-nung, mit Lageplan vom 12.04.2016.

Bauvoranfrage zur teilweisen Nutzungsänderung einer Teil-fl äche im Kellergeschoss zur Errichtung einer Praxis für Hun-de-PhysiotherapieDer Gemeinderat Obermichelbach stellt sein Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage über die Nutzungsänderung eines Teiles im Kellergeschoss auf Fl.Nr. 192/7 in Aussicht ge-mäß § 36 BauGB.

Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassen-überdachung Der Gemeinderat Obermichelbach genehmigt die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Pfefferloh Nr. 2 in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenze.Bebauungsplan Nr. 64 „Niederndorf Süd-Am Behälterberg“ der Stadt Herzogenaurach; Beteiligung der Träger öffentli-cher Belange gem. BauGBDer Gemeinderat nimmt die vorgelegten Entwürfe zustim-mend zur Kenntnis und beschließt, keine Äußerungen/Ein-wendungen zu erheben.

Erweiterung Kinderhort, Vergabe Planung, Beschluss Der Kinderhort in der Burgstallstr. 14 soll gemäß Beschluss des Gemeinderates erweitert werden. Zur Bedarfsdeckung der kommenden Jahre sollen 25 weitere Plätze eingerichtet wer-den. Die Unterbringung ist im Dachgeschoss des bestehenden Hortgebäudes geplant. Eine entsprechende Abstimmung mit dem Träger, der Evangelischen Kirchengemeinde hat stattge-funden.

Für die dafür notwendigen Leistungen wurden Angebote von zwei Architekturbüros eingeholt. Das günstigste Angebot be-trägt für die Leistungsphasen 1-3 pauschal brutto € 35.000,00. Im Haushalt sind für Leistungen im Jahr 2016 insgesamt € 150.000,00 vorgesehen.Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Planungsleis-tungen für die Erweiterung des Hortes in der Burgstallstr. 14 (Dachgeschossausbau) an den günstigsten Bieter für brutto pauschal 35.000,00 Euro.

Planungen Feuerwehr/Bauhof, Beratung und Beschluss Für die Feuerwehr und den Bauhof der Gemeinde Obermichel-bach gibt es Erweiterungsbedarf auf Grund fehlender Raumfl ä-chen. Durch die gemeinsame Lage am vorhandenen Standort soll für beide Einrichtungen eine aufeinander abgestimmte Pla-nung erfolgen, wobei unterschiedliche Lösungsansätze unter-sucht werden sollen.

In der Sitzung am 09.05.16 hat der Gemeinderat die Untersu-chung folgender Varianten beschlossen:• Generalsanierung des bestehenden Feuerwehrhauses in Ver-

bindung mit der bereits vorliegenden Erweiterungsplanung nach Osten

• Neubau eines Feuerwehrhauses am bestehenden Standort• Neubau/Erweiterung des Bauhofs am Standort Gewerbege-

biet

Dabei geht es zunächst um die Erarbeitung planerischer Lösun-gen zum Vergleich der zu erwartenden Kosten.Für die vorgenannten Planungsleistungen liegt ein Angebot vor, das die genannten Teilleistungen zu pauschalierten Honorar-beträgen anbietet. Der Gesamtbetrag für alle drei zu untersu-chenden Varianten beträgt einschl. eines Nachlasses von 4 % 49.694,40 €. Im Haushalt sind für die Leistungen € 50.000,00 vorgesehen.

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Planungsleistun-gen für Umbau/Erweiterung/Neubau der Feuerwehr und des Bauhofs an ein Architekturbüro für ein Gesamthonorar von pauschal 49.694,40 Euro brutto.

Abdeckung Friedhofsmauer, Westseite, Beratung und Be-schluss Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Arbeiten für die Mauerabdeckung auf der westlichen Friedhofsmauer. Zur Aus-führung kommt die gefärbte Abdeckplatte gemäß Muster. Die Auftragssumme laut überarbeitetem Angebot vom 03.05.16 beträgt 13.599,32 Euro.

Bündelausschreibung Strom Der Gemeinderat Obermichelbach beauftragt den 1. Bür-germeister, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vor-bereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein Web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 11

Es wird beschlossen, dass im Rahmen der Bündelausschrei-bung 2018 bis 2020 „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquo-te“ beschafft werden.

Bündelausschreibung GasDer Gemeinderat Obermichelbach beauftragt den 1. Bür-germeister, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vor-bereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von Erdgas über ein Web-basiertes Beschaf-fungsportal abzuschließen.

AnfragenHerr Aechtner Er fragt nach dem aktuellen Sachstand zu den immer noch vorhandenen Löchern im Lindenweg. Antwort: Letzte Woche wurde vom Gericht ein Gutachter im Beweissicherungsverfah-ren bestellt. Im laufenden Verfahren kann nichts unternommen werden. Es gibt keine rechtliche Handhabe.

Frau Schwarte Sie erkundigt sich nach der Spiegelsituation in der Burgstall-straße. Antwort Herr Höveler: Der Bauhof hat den Auftrag er-halten, einen Spiegel zu besorgen.

Außerdem fi ndet Sie, dass der bereits vorhandene Spiegel nicht optimal eingestellt ist. Antwort: Die Einstellung soll geprüft werden.

Herr Schuhmann Er beschwert sich über den LKW-Verkehr im neuen Lindenweg. Diese würden vermehrt über den Gehweg fahren. Antwort: Die Situation ist bekannt und eine Folge der offenen Löcher, die zu Engstellen führen. Schäden sind bisher nicht aufgetreten. Es gibt auch Beschwerden über Baustellenverkehr aus dem alten Lindenweg, aber bei einer vorhandenen Baustelle muss Schwerlastverkehr geduldet werden.

Herr Zimmermann Er ist von besorgten Eltern aus dem Kirchenweg angesprochen worden, dass die Fahrzeuge entlang Bürgermeister-Hans-Tau-ber-Weg Orts einwärts zu schnell unterwegs sind. Antwort: Der Bauhof erhält den Auftrag, eine dynamische Messstelle aufzu-stellen.

Herr Tiefel Er fragt nach, ob die Eltersdorfer Gruppe darüber informiert hat, dass der Hydrant an der Pumpstation entfernt worden ist. Seiner Meinung nach ist der Hydrant Teil der Löschwasserver-sorgung für das Sportheim. Antwort: Die Verwaltung wird die-ser Frage nachgehen.

Gartenwasserzähler ablesen

Wer seinen Gartenwasserzähler noch nicht abgelesen und an die Gemeinde Obermichelbach gemeldet hat, möge das bitte unbedingt noch erledigen!

Spielplatz Bürgerhalle

Von den Kindern der Gemein-de und ihren Eltern wurde der im Juni eingeweihte Spielplatz begeistert angenommen. Auch Kinder aus dem Kindergarten kommen gruppenweise und selbst Eltern hat man schon auf den Geräten gesehen. Das ist nicht ganz Sinn der Sache und so hat auch bei einem Gerät leider schon das Fundament nachgegeben und musste verstärkt werden.Vorbildlich hingegen war die Aktion von Jan Steinbauer, der in Eigenleistung eine Bank angefertigt hat, die unseren Spielplatz bereichert und Sitzgelegenheit für Eltern bietet. Dafür herzli-chen Dank. Für weitere Spenden solcher Art, ist auch auf ande-ren Spielplätzen und in der Gemeinde noch Platz.

Bedanken möchten wir uns für die Geldspenden in einer Ge-samthöhe von über 10.000 Euro. Die Reihenfolge der Spender lautet: Bürgerstiftung Obermichelbach, Sparkasse und Raiffei-senbank, Bürger- und Förderverein Obermichelbach, Familie Memmert und Theaterverein Obermichelbach. Allen Spendern herzlicher Dank. Mit Hilfe der Spender und Eigenleistungen des Bauhofs konnte trotz knappen Budgets ein toller Spielplatz gebaut werden.

Redaktionsschluss für die Ausgabe September

ist der 10. August

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 12

Neues vom SeniorenRat

Dank an die GemeindeWie schon in den vergangenen Jahren, hat die Gemeinde Obermichelbach die Seni-oren am Kirchweih-Montag ins Festzelt zu einem Frühschoppen eingeladen. Ein gut besuchtes Festzelt und eine ausgelassene Stimmung bewiesen dem Gemeinderat, wie gut diese Einladung ankam. Ganz herzlichen Dank des Seniorenrates und der Gäste an Bürgermeister Jäger und den gesamten Gemeinderat.

Ferien im AugustDer typische Reisemonat ist zwar für die meister Senioren der August eher nicht, umso mehr sind Omas und Opas aber bei den Enkelkindern im Ferienmonat gefragt. Aus diesem Grunde haben wir unsere Aktivitäten auf das Suppenessen reduziert, das wie immer am 1. Mittwoch im Monat, also am 3. August, stattfi ndet.

Ausfl ug nach BambergWie schon in den letzten Jahren, macht der Seniorenrat im September einen Ausfl ug. Diesmal steht Bamberg auf dem Pro-gramm und zwar am 28. September.

Wir wollen gegen Mittag mit der Bahn (Bayernticket) anreisen, eine Führung durch die Altstadt mit anschließendem Café-Be-such - bei schönem Wetter im Rosengarten der Residenz – ist vorgesehen. Genaue Informationen, auch der Preis des Ausfl ugs wird im September-Heft der VG mitgeteilt.

Wer an dem Ausfl ug teilnehmen möchte, sollte sich bis 10. Sep-tember bei Christa Winterstein, Tel. 764456 anmelden, damit genügend Tickets gekauft und Plätze im Café reserviert wer-den können. Der Senioren-Rat freut sich über Ihr Interesse und wünscht einen wunderschönen, erholsamen Sommer.

Seniorenrat ObermichelbachTermine – August 2016

01.08.16 14.00 Uhr Kirchengem. Altenkreis

DGH

01.08.16 16.00 Uhr Kegeln Kegelbahn

03.08.16 11.30 Uhr Suppenessen DGH

04.08.16 15.00 Uhr Spielenachmittag Herren-Kartlrunde

DGH

11.08.1614.30 Uhr 15.00 Uhr

Spielenachmittag Damen undHerren

DGH

15.08.16 16.00 Uhr Kegeln Kegelbahn

17.08.16 09.30 Uhr Wandern DGH

17.08.16 14.00 Uhr Spielenachmittag Kirchengem.

DGH

18.08.16 15.00 Uhr Spielenachmittag Herren-Kartlrunde

DGH

25.08.1614.30 Uhr 15.00 Uhr

Spielenachmittag Damen und Herren

DGH

29.08.16 16.00 Uhr Kegeln Kegelbahn

Abkürzungen: BH = Bürgerhalle; DGH = Dorfgemeinschaftshaus Burgstallstr. 6

Die VHS Obermichelbach blickt auf ihr erfolgreichstes Se-mester zurück

Im zurückliegenden Frühjahr-Sommer-Semester konnte die VHS Obermichelbach wieder ein abwechslungsreiches Pro-gramm anbieten. An den 58 zustande gekommenen Kursen nahmen über 700 Teilnehmer/innen teil. Dies ist die höchste Teilnehmerzahl seit Bestehen der VHS Obermichelbach und der Verdienst unserer hervorragenden Dozentinnen und Do-zenten, bei denen ich mich an dieser Stelle ganz herzlich be-danke!Den Schwerpunkt bildeten wieder die Kurse aus dem Bereich Bewegung und Körpererfahrung, die immer mehr „Stammkun-den“ besuchen. Großer Beliebtheit erfreute sich die Kräuter-wanderung mit der Kräuterpädagogin Marion Reinhardt, die uns Michelbachern gezeigt hat, welche Kräutervielfalt direkt

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 13

Mitteilungen der Nachbarschaftshilfe

Werden Sie Schülercoach – eine verant-wortungsvolle und schöne Aufgabe!

Die Stiftung der Schülercoach hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit ehrenamtlich tätigen Schülercoachs, Jugendliche auf ih-rem Weg in das Berufsleben und in das Erwachsen werden zu begleiten. Ziel ist es, als erwachsener Freund, aus der eigenen Lebenserfahrung mit Rat und Tat in Fragen des schulischen aber auch des normalen Lebens für den Schüler zur Verfügung zu stehen. In der Regel treffen sich Schüler und Coach 1x pro Wo-che für ca. eine Stunde.In dem Team Langenzenn/Veitsbronn, das in der Mittelschu-le und seit diesem Schuljahr auch in der Realschule, Schüler unterstützt, widmen sich derzeit 20 Schülercoachs dieser Auf-gabe. Für beide Schulen werden noch Schülercoachs gesucht. Wenn Sie sich dieser ehrenamtlichen Aufgabe stellen wollen, dann begrüßen wir Sie gerne in unserem Schülercoach-Team Langenzenn/Veitsbronn. Genauere Infos unter: www.der-schu-eler-coach.de. Gerne gibt auch Wolfgang Hermann Auskunft unter der Tel.Nr.: 0911/7876250. Per Mail unter [email protected].

Das nächste Familienfrühstück fi ndet – wegen der Urlaubszeit – erst am 24. September statt.

Am 4. August 2016 gibt’s im Rahmen des „Feier-Abend“ wie-der einen gemütlichen „Dämmerschoppen“. Genießen Sie im Dorfgemeinschaftshaus ab 19.30 Uhr ein gemütliches Beisam-mensein. Bitte Getränke und Knabbereien mitbringen.

Bitte besuchen Sie die Nachbarschaftshilfe auch auf Facebook unter www.facebook/Nachbarschaftshilfe.Obermichelbach.com. Dort fi nden Sie die aktuellen Infos und Veranstaltungen.

Allen Obermichelbachern, die sich in den Ferien zu einem schönen Urlaub aufmachen, wünsche ich erholsame Tage. Den Daheimgebliebenen viel Sonnenschein!

Cornelia EyßeleinNachbarschaftshilfeDonnerstag von 15.00 bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung,Dorfgemeinschaftshaus, Burgstallstr. 6, 90587 ObermichelbachTel.: 0911-97796128 Mobil: 0171-1670199 (Mo-Fr. 9.00-18.00 Uhr)Mail: [email protected]

vor unserer Haustür wächst und wie man die tägliche Küche damit bereichert. Unser Ausfl ug ins Gartenreich Oberrieden war mit über 40 Teilnehmern eine besonders gelungene Ver-anstaltung. Die Weinwanderung von Castell nach Iphofen wurde Dank einer wunderbaren Strecke, traumhaftem Wet-ter und kulinarischem Vesper mit Weinen aus der Gegend ein voller Erfolg. Der Besuch des Nürnberger Marionettentheaters zu einer Vorstellung des Puppenspiels „Faust“ war ein weiterer Höhepunkt.Am 1. September 2016 erscheint das neue Herbst-Winter-Programm. Neben vielen beliebten und bewährten Kursen gibt es auch neue Angebote. Kulinarisches wird es geben mit Kochkursen zum Thema Herbst, Vegetarische Küche, Mexiko, Traumschiffküche, einem speziellem Fischkochkurs, Basisch Kochen, einem Seminar für Freunde des Whiskys, einem Wein-Grundlagenseminar und einem Bierseminar, bei dem Oberbayern gegen Oberfranken antritt. Das Angebot der Spa-nischkurse wird um einen Anfängerkurs und einem Kurs für Wiedereinsteiger erweitert. Im Bereich Musik ist ein Anfänger-kurs für Blockfl öte und für Ukulele geplant. Es wird auch wie-der Bewegungskurse für die Kleinsten geben, für die wir mit Pilar Hartwig eine sehr einfallsreiche und engagierte Dozentin gewinnen konnten. Da wird die Freude an der Bewegung und dem Miteinander groß geschrieben.

Ganz besonders hinweisen möchte ich auf zwei interessante Vorträge:• „Die sieben Sicherheiten, die Kinder brauchen“ von der

Steiner Evolutionspädagogin und Lernberaterin Tanja Käß-mann am 16.11.2016, 19.30 Uhr.

• „Ich hatte Brustkrebs! Was kann ich heute mit der Ernäh-rung Gutes für mich tun?“ mit der Ernährungsberaterin Martina Bluth am 10.11.2016, 19.30 Uhr.

Dies sind nur ein paar Beispiele für unser abwechslungsrei-ches Programm. Am besten verschaffen Sie sich einen Über-blick auf der Website oder im Programmheft, welches am Nachmittag des 1. September 2016 erscheinen wird. Darüber hinaus fi nden Sie alle Kurse, in denen noch Plätze frei sind, im monatlichen Mitteilungsblatt.Die Anmeldung für das neue Herbst-Winter-Semester ist sofort mit dem Erscheinen des Programms am 1. Septem-ber 2016 möglich. Das Programm erscheint in der gewohn-ten Druckausgabe sowie auf der VHS-Homepage www.vhs.obermichelbach.de. Die Anmeldung kann über das Kontakt-formular auf der Homepage oder mit dem im Programmheft enthaltenen Anmeldeschein schriftlich erfolgen. Darüber hi-naus können Sie sich am Donnerstag, 15.09.2016 von 15.00 – 18.00, persönlich im Rathaus Obermichelbach anmelden. Werfen Sie einen Blick in unser neues Programm, es lohnt sich.Ich freue mich auf Ihre Anmeldung und stehe für Fragen gerne unter [email protected] oder Tel. 0911 / 9779 6098 zur Verfügung.

Sabine StockertVHS Obermichelbach

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 14

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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 15

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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 16

Soforthilfe im TrauerfallTel. (0 91 01) 82 16

Ihre Trauer in guten Händen- Trauerbegleitung bei Erd-, Feuer-, See-

oder Naturbestattungen- Kontaktierung eines/-r Pfarrers/-in

oder eines weltlichen Redners- große Auswahl an Särgen und Urnen in jeder Preisklasse- Erstellen von Traueranzeigen und Trauerdrucksachen- Individueller Blumenschmuck- Abfahren überschüssiger Erde und Bepflanzungen

nach Wunsch- eigene Friedhofsbagger- Bestattungsvorsorge

Tätig in Tuchenbach, Veitsbronn, Langenzenn, Stadt- und Landkreis

Untere Ringstraße 23 90579 Langenzenn

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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 17

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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 18

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 19

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 11.07.2016

Bericht des Bürgermeisters• GehwegsanierungDie Firma Werner ist mit der Gehwegsanierung im Zeitplan. Die Firma arbeite zuverlässig und sauber, von den Anliegern hört man nur Lob.Von den Bordsteinen müssen mehr ausgetauscht werden als vorgesehen, es hat sich erst nachträglich herausgestellt, dass viele Risse haben. • Neubesetzung BauamtSeit 1. Juli 2016 ist das Bauamt von Herrn Schalk besetzt. • BreitbandausbauDie Telekom (Technik) hat telefonisch mitgeteilt, dass noch kein Termin feststeht aber versichert, dass die Arbeiten bis De-zember erfolgen.

BaupläneAntrag auf isolierte Befreiung zur nachträglichen Genehmi-gung der bestehenden Einfriedung (Zaun).Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungspla-nes Nr. 4 „An der Veitsbronner Straße“. Die errichtete Einfrie-dung (Zaun) verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungs-planes.Der Gemeinderat Tuchenbach genehmigt die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 „An der Veitsbronner Straße“ in Bezug auf die Regelung der Einfriedungen.

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bbpl. 5 • Nach Bebauungsplan sind Dachgauben 1/3 der Dachfl äche

zulässig, geplant sind über 2/3 der Dachlänge.• Dachneigunung 30º laut Bbpl ab 45º zulässig• Fensterhöhe 1,30 m laut Bbpl 1,00 m zulässigNach eingehender Diskussion im Gemeinderat lehnt der Gemeinderat Tuchenbach den Bauplan in der jetzigen Form ab. Signalisiert eine Befreiung der Dachneigung von 30º für Dachgauben. Auf der Südseite soll die Länge der Dachgau-ben maximal 1/2 der Dachlänge nicht überschreiten. Auf der Nordseite sind die Höhe der Fenster und Gauben nach dem Bebauungsplan einzuhalten.

Kauf eines WasserbelüftersZur Verbesserung der Wasserwerte im Absetzbecken in der Kläranlage soll ein Wasserbelüfter angeschafft werden.Der Gemeinderat Tuchenbach beschließt den Kauf eines Was-serbelüfters für die Kläranlage (Absetzbecken).

Bebauungsplan Nr 3, Auslegung und Behördenbeteiligung zum Entwurf der Änderung im vereinfachten VerfahrenSachverhalt:Der Gemeinderat Tuchenbach hat in der Sitzung vom 30.05.2016 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 be-schlossen.Der Aufstellungsbeschluss wird ab 12.07.2016 ortsüblich be-kannt gemacht.

Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Der Gemeinderat Tuchenbach beschließt:– Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 mit den dazu gehö-

renden Textteilen werden in der vorliegenden Fassung vom 11.07.2016 gebilligt.

– Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 mit den dazu ge-hörenden Textteilen sind auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

– Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 mit den dazu gehörenden Textteilen gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Ab-gabe einer Stellungnahme aufzufordern.

– Die Verwaltung wird beauftragt, Ort und Dauer der Ausle-gung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass Stel-lungsnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben oder zur Niederschrift mündlich vorgetragen werden können, dass nicht fristgerechte Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung unzulässig sind.

Kauf einer Geschwindigkeits-AnzeigetafelDie Gemeinde Tuchenbach möchte eine neue und eigene Ge-schwindigkeits-Anzeigetafel beschaffen.Der Gemeinderat Tuchenbach beschließt, den Kauf einer Ge-schwindigkeits-Anzeigetafel mit Smiley und Zubehör.

Bebauungsplan Vogelstraße, Gemeinde Puschendorf, Beteili-gung der Träger öffentlicher BelangeDie Gemeinde Puschendorf bittet mit Schreiben vom 10. 06.2016, Az: Bauleitplanung-Bgm, um Stellungnahme im Rah-men des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange.Ziel der Bebauungsplanänderung der Gemeinde Puschendorf ist es, für den Änderungsbereich zukünftig eine Wohnbebau-ung zu ermöglichen. Dazu soll der Gebietstyp vom Mischge-biet in Allgemeines Wohngebiet (WA) geändert werden. Die Änderung ist nur für Teilbereiche des Geltungsbereiches erfor-derlich, denn die übrigen Teilfl ächen sind schon als Allgemei-nes Wohngebiet festgesetzt.Der Gemeinderat Tuchenbach nimmt die vorgelegten Entwür-fe zustimmend zur Kenntnis und beschließt keine Äußerun-gen/Einwendungen zu erheben.

Bebauungsplanverfahren Puschendorf, Dorfeiche, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, sowie Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden und BürgerbeteiligungDie Gemeinde Puschendorf bittet mit Schreiben vom 23.06.2016 Az Dorfeiche-Bgm, um Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange.Der Gemeinderat der Gemeinde Puschendorf hat in seiner Sitzung am 12.05.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfeiche“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Ziel ist die Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufl äche.

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 20

3. Leistungsabzeichen 2016 der FF Tuchenbach ebenfalls ein voller Erfolg

Am 01. Juli 2016 stellte sich die dritte Gruppe der FF Tuchen-bach den Prüfern zur Abnahme des Leistungsabzeichens „Die Gruppe im Löscheinsatz“. Bei der geprüften Variante gilt es einen angenommenen Zimmerbrand zu bekämpfen. Dabei setzt der Angriffstrupp unter Atemschutz den Verteiler, verlegt seine Schläuche und führt den Innenangriff durch. Während der ganzen Zeit steht er ständig mit der Atemschutzüberwa-chung und dem Gruppenführer in Funkverbindung. Der Was-sertrupp baut unterdessen die Wasserversorgung auf und rüstet sich als Sicherheitstrupp ebenfalls mit Atemschutz aus. Der Schlauchtrupp kümmert sich um die Verkehrsabsicherung und unterstützt als zweiter Angriffstrupp bei der Brandbekämpfung.

Im Vorfeld muss jeder Trupp noch verschiedenste Knoten und Stiche machen und je nachdem, welche der sechs Stufen der Prüfl ing ablegt, muss er Zusatzaufgaben erfüllen. Bei dieser Gruppe mussten noch für Stufe 4 Fragen zur Ersten Hilfe und für die Stufe 5 zu Gefahrenzeichen beantwortet werden.

Leider schlichen sich bei den Knoten und Stichen drei kleine Fehler ein, wogegen die Gruppe beim Löscheinsatz und der anschließenden Trockensaugprobe fehlerfrei blieb.Das Schiedsgericht lobte die saubere, sichere und routinier-te Arbeitsweise und gratulierte dem Gruppenführer Fabian Fleischmann zu seiner hervorragenden Ausbildung seiner ers-ten Gruppe. Am Ende konnte jeder Teilnehmer sein Leistungs-abzeichen in den Händen halten.

Als krönenden Abschluss lud die Gemeinde wieder ins Gast-haus Kalb zu Essen und Trinken ein. Stefan Bosch, Stellv. Kommandant

Der Gemeinderat Tuchenbach nimmt die vorgelegten Entwür-fe zustimmend zur Kenntnis und beschließt keine Äußerun-gen/Einwendungen zu erheben.

Mitteilungen und Anfragen• Bgm Eder teilt mit, dass die Firma Geiger für die Kanalsanie-

rung die Schächte für die Sinkkästen bereits nummeriert hat. • Der Bürgermeister verweist auf die Veranstaltung Demenz-

freundliche Kommune am Freitag den 15.7.2016 im Gast-haus Kalb, und bittet die Gemeinderäte um Teilnahme an der Veranstaltung.

Die nächste Sitzung wird voraussichtlich am 25.7.2016 stattfi nden.

• Ein Gemeinderat teilt mit, dass sich der Kanal in der Ring-straße stark setzt, Bgm Eder antwortet: die Ringstraße ist ei-ne der ältesten Straßen Tuchenbachs und die Kanalschäden sind sehr hoch. Eine Inlinersanierung ist nicht mehr möglich. Die Generalsanierung wird in nächster Zeit angestrebt.

Die Baufi rma der Gehwegsanierung nutzt das Grundstück der Gemeinde am Innweg als Zwischenlagerstätte für Bau-material teilt ein Gemeinderat mit, deshalb ist dieser stark verschmutzt, er fordert dass der Gehweg zumindest vor den Wochenenden gekehrt wird. Herr Bgm Eder erwidert, dass er sich darum kümmern wird.

• Ein Mitglied des Gemeinderats fragt nach der Auswertung des Bürgerfragebogens, der 3. Bürgermeister teilt mit, dass die Auswertung aufgrund der vielen Prosameldungen der Bürger sehr zeitaufwendig ist, er rechnet aber mit einer Vor-stellung in der nächsten Gemeinderatssitzung.

In der Sache „zugestellter Wendehammer“ in der Garten-straße merkt ein Gemeinderatsmitglied an, dass hier drin-gend Handlungsbedarf besteht.

• Der Jugendbeauftragte der Gemeinde informiert die Mit-glieder des Gemeinderats über das letzte Treffen, der Ju-gendbeauftragten im Landratsamt. Thema: neue Medien (facebook, xing, google plus) Der Freistaat Bayern wird eine Jugend-Beteiligungs-Plattform erstellen. Kinder und Jugendliche können gemeindliche Einrichtungen bewerten z. B Kinderspielplatz, die Handhabung wird Kind- und Ju-gendgerecht sein. Derzeit befi ndet sich das Projekt in der Testphase, hierfür werden Testgemeinden gesucht. Die Ge-meinde Tuchenbach wurde hierzu vorgeschlagen. Für die nächste Sitzung (Oktober 2016) zum Thema VGN/Night-liner können über ihn Vorschläge und Anregungen einge-reicht werden.

• Ein Gemeinderat möchte wissen warum in Tuchenbach, im Vergleich zu Obermichelbach, das Ferienprogramm so spät erscheint. Bgm Eder erwidert, dass das Programm bisher sehr gut angenommen wurde und deshalb keine Änderung notwendig ist.

Ende der Sitzung

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 21

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Bücherei Tuchenbach aktuell

Achtung Ferienprogramm:Erzähltheater und mehram Freitag, 2.9.16 um 14.00 Uhrnäheres im Ferienprogramm

Die Ferien haben begonnen und wir haben was gegen Lan-geweile:– Ich bin dann mal weg Buch & DVD– Schöne Ferien als Buch & CD– Bauer Beck fährt weg– Lieselotte macht Urlaub– Lustige Sommergeschichten für Erstleser– Das geheime Dinoversum– Der Wechstabenverbuchsler– Gebrauchsanweisung für China, Schweiz, Bayern– Weg da, das ist mein Handtuchund vieles mehr

Wir haben vor den großen Ferien das letzte Mal am Frei-tag, den 29.07.16 und in den Ferien am Freitag, 19.08.16 geöffnet. Erster Ausleihtag im September ist Dienstag, der 13.09.16.

Schaut doch einfach rein:Bücherei TuchenbachSchulplatz 2, 90587 TuchenbachÖffnungszeiten:Dienstag, 16.00 -18.00 UhrFreitag 17.00 – 19.00 Uhr

Termine Senioren Tuchenbach August 2016

03.08. MI Altenkreis 14:00 Bürgerhaus

09.08. DI Seniorensprech-stunde

10:00-11:30 Container

10.08. MI Damenspieletreff 14:00 Container

19.08. FR Seniorenkegeln 18:00 Kegelbahn

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Das Spielmobil „RATZEFATZ“ kommt in den Sommerferien nach Tuchenbach

Seit 1986 fährt der bunte Spielbus durch den Landkreis Fürth und verwandelt, Wie-sen, Kirchweih- und Bolzplät-ze in eine bunte Spielfl äche. Auch in Tuchenbach hält das Spielmobil in diesem Jahr wieder. Am Donnerstag, 04. und Freitag 05. August 2016, jeweils von 14.00 bis 17.30

Uhr fi ndet die Spielaktion auf dem Spiel- und Bolzplatz am Bürgerhaus statt.

Gemeinsam mit dem Spielmobilteam werden wir den Platz in eine moderne „Upcycling-Werkstatt“ verwandeln und wie richtige Handwerker aus alten Sachen wundervolle neue Din-ge herstellen. Natürlich werden alle bekannten und beliebten Spielgeräte auch wieder mit dabei sein. Rollerbahn, Pedalos, Stelzen, der bunte Fallschirm und vieles mehr dürfen bei kei-ner Spielaktion fehlen. Bei schönem, warmem Sommerwetter wird auch die Wasserrutsche mit dabei sein.

Das Spielmobilteam freut sich auf alle Kinder aus Tuchen-bach und Umgebung und hat zum 30. Geburtstag auch einige Überraschungen parat. Sollte es regnen fi ndet die Spielaktion im Bürgerhaus statt.

Also: Kommt vorbei und seid dabei! Denn beim Spielmobil mitmachen heißt:

Neue Freunde kennenlernen, mit vielen Kindern spielen, tolle Sachen basteln und so manches Abenteuer erleben!

Achtung!! Sind nicht spätestens 1 Stunde nach Beginn der Spielaktion mindestens 10 Kinder ab 6 Jahren am Platz, wird die Spielaktion abgebrochen!!

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Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 22

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Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 23

Geschirr - Verleih in Obermichelbach

Der Bund Naturschutz verleiht das gemeindeeigene Geschirr an Obermichelbacher Bürger für private Feste. Das Geschirr ist rechtzeitig, d.h. etwa 2 Wochen vorher, zu bestellen.Das Geschirr muss gereinigt wieder abgegeben werden. Der Verleih ist kostenlos.Ingrid Wendler-Aufrecht 0911 / 9792551 (bis auf weiteres)

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Brotbacken Bürger- und Förderverein Obermichelbach e.V.

Im Ferienmonat August fällt das Brotbacken aus. Der nächste Backtermin wird am 17.09.2016 stattfi nden.

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Mit dem Theaterverein Obermichelbach in den Bayern-Park nach Reisbach!!!!

Abfahrt ist am 17. September 2016 um 7:00 Uhr an der Bür-gerhalle mit einem Bus der Firma Kuhlmann . Nach etwa 3 Stunden werden wir hoffentlich gut und rechtzeitig zur Öff-nung des Parks in Reisbach ankommen. Wir werden von dort um ca. 17:00 bis 18:00 Uhr zurückfahren (der Park schließt um 17:00 Uhr und so ca. 20:00 bis 21:00 Uhr wieder in Obermichelbach ankommen (Schlafen im Bus erlaubt) Nachdem noch einige Plätze verfügbar sind, können auch Andere (Groß wie Klein) mitfahren. Die Kosten für die Fahrt und den Eintritt belaufen sich auf 40,- Euro pro Person und sind mit der Anmeldung fällig (Bar oder Überweisung). Na-türlich können auch Familie und Freunde mitfahren.. Anmel-dung ab sofort schriftlich oder per Mail an: Judith Hupfer, Erlenweg 2, 90587 Obermichelbach [email protected]. Tel:0171/2777576 (Weitere Informationen gibt es nach der Anmeldung!)

Bankverbindung: VR meine Bank eG Fürth/Neustadt/ Uffen-heim: DE02760695590042202050 (Bitte Namen und Per-sonenzahl angeben). Anmeldeformular zum Download auf unserer Homepage des Theatervereins unter: http://www.the-aterverein.obermichelbach.net/anmeldungbayern.pdf

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Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 24

Werben im Mitteilungsblatt09103 / 2358

Veranstalter: Kita „Hand in Hand“ und Hort „Wirbelwind“

INFORMATIVES …aus unserer Rubrik „KINDERTURNEN“

NEUE Trainingszeiten und Ort

Hey, Hallooo ihr wilden Kids,wer hat Lust zu klettern, zu balancieren, zu hüpfen, zu ren-nen, sich mit uns zu Ball-, Sport- und Staffelspielen auszuto-ben? Wollt ihr euch bei tollen Bewegungsgeschichten wie ein Feuerwehrmann oder -frau, ein Pirat oder ein Drache fühlen?Ja, genau DU!Dann sag doch mal deiner Mama oder deinem Papa, dass du uns gerne mal besuchen möchtest!Wir, die Kinderturngruppe der Sportfreunde Tuchenbach, sind 4-6 jährige sport- und bewegungsbegeisterte Kinder. Wir tref-fen uns einmal pro Woche eine gute Stunde lang. Zusammen mit gleichaltrigen, ohne Mama und Papa, teilen wir gemeinsam die Freude an Sport, Spiel und Bewegung. Das macht nicht nur Spaß, sondern ist nebenbei auch noch gesund und treibt eu-re motorischen Fähigkeiten so richtig auf die Spitze. Vielleicht lernst du dabei auch eine neue Freundin oder einen neuen Freund kennen.Schau doch einfach mal vorbei und turne mit oder ruf uns an und verabrede dich zum Schnuppern.Wann: Mittwochs, von 16.15 – 17.15 UhrWo: Erich-Kästner-Grundschule in Veitsbronn

Wir freuen uns auf dich! Bis bald.

Nicole und PilarSportfreunde Tuchenbach

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Bitte Info ́s auf folgender Homepage beachten:http://ksg.ambertation.de/elternbeirat/nummernvergabe/

Warenannahmeliste bitte gleich online ausfüllen und dann ausgedruckt zur „Annahme“ mitbringen!

Angenommen werden 30 Artikel !!! Maximal 2 Paar Schuhe !!!Kinderkleidung bis Gr. 164 - Babyausstattung - Umstandsklei-dung (keine Socken)NUR modische Kleidung, nicht älter als 5 Jahre OHNE Mängel Herbst – Winter - Artikel ! Keine fl eckigen Kleidungsstücke !

Kleidungsstücke müssen etikettiert sein !!!!

Etikettenausgabe im Kindergarten:Montag - Freitag von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Annahme:Donnerstag, 22.09.2016, 15.00 - 17.00 UhrFreitag, 23.09.2016, 09.00 - 12.00 Uhr

Verkauf:Freitag, 23.09.2016, 18.00 - 21.00 Uhr

Abholung:Samstag 24.09.201617.00 - 18.00 Uhr

TUCHENBACHER HERBST-KLEIDERMARKT 2016im Bürgerhaus Tuchenbach

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Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 25

Stammtisch der Freiwilligen Feuerwehr Tuchenbach

Zur Pfl ege der Geselligkeit und Kameradschaft fi ndet am Mitt-woch 31. August 2016 um 19:00 Uhr wieder der Stammtisch der FF- Tuchenbach im Feuerwehrhaus statt. Eingeladen sind alle Aktiven, Passiven, Jugendlichen und Förderer der Wehr. Die Kommandanten und der Vorstand freuen sich wieder auf eine rege Teilnahme.––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Es gibt wieder einen Kindergottes-dienst in Tuchenbach

Wir, vier Mamas von Kindergarten- und Grundschulkindern aus Tuchenbach, fan-den es schade, dass es am Ort keinen Kin-dergottesdienst gibt. Deshalb haben wir uns entschlossen, selbst etwas dagegen zu unternehmen. Nach ei-nem Treffen mit unserer Pfarrerin Ulrike Weeger, die viele Tipps für uns hatte, stand unserem Vorhaben nichts mehr im Wege.Am Sonntag, dem 25.09.2016, fi ndet also um 10.15 Uhr im KuLiBo-Raum im Götz’nstadel (Schulplatz 1) der erste Kin-dergottesdienst für alle Kinder von 5 bis 10 Jahren statt. Wir wollen gemeinsam singen, Geschichten hören, malen, basteln und natürlich viel Spaß dabei haben! Weitere Termine sind der 30.10.2016/20.11.2016/ 29.01.2017.

Liebe Kinder, kommt einfach mal vorbei und lasst euch über-raschen!Euer Kigo-TeamMarion Benke, Nicole Büttner,Steffi Kallert, Evamaria Sauter

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FF Tuchenbach veranstaltete einen Tag für Behinderte

Am 02. Juli veranstaltete die FF Tuchenbach einschließlich Jugendfeuerwehr im Rahmen der offenen Behindertenarbeit, zusammen mit der Lebenshilfe Herzogenaurach, einen Tag für Behinderte. Ziel war es, Menschen mit Behinderungen kurz-fristig aus ihrem Alltag zu reißen und ihnen die Arbeit der Feu-erwehr vorzustellen und sie zu integrieren.

Bereits seit einem Jahr plante und organisierte unsere Kamera-din Sandra Goebel, fast im Alleingang, diesen Tag. Sie erstellte das Konzept, holte sich die notwendigen Genehmigungen ein und organisierte alle Helfer.

Dann war der Tag gekommen. Um 14:30 Uhr trafen zwei Busse der Lebenshilfe, mit 12 Menschen mit unterschiedlichsten Be-hinderungen und drei Betreuern, am Bürgerhaus ein. Anfäng-lich spürte man etwas Unsicherheit und Scheu auf beiden Sei-ten. Diese legte sich jedoch sehr schnell, nachdem die ersten aufeinander zugingen, um sich zu begrüßen. Leider fi ng es ge-nau da an zu regnen, sodass der Ablauf kurzerhand umgestellt und die Fahrt mit dem Feuerwehrauto vorgezogen wurde. So wurden nach den Begrüßungsworten des 1. Vorstands Dieter Goebel und des stellv. Kommandanten Stefan Bosch die Fahr-zeuge besetzt und los ging es nach Veitsbronn und über Ober-michelbach wieder zurück.

Nach der Rückkehr hatte Petrus mit uns ein Einsehen und ver-jagte die Regenwolken. So konnte wie geplant weitergemacht werden. Wir hatten vier Stationen vorbereitet. Bei der ersten Station konnten die Besucher sich am Werfen der Feuerwehr-leine versuchen.

Die zweite Station war das Zielspritzen mit der Kübelspritze, wobei ein nahezu blinder Teilnehmer das beste Ergebnis er-zielte.

Weiter ging es zum Löschgruppenfahrzeug, wo unsere Gäste die Gerätschaften erklärt bekamen und auch das ein oder an-dere einmal in die Hand nehmen konnten.

An der letzten Station bekamen sie einen Feuerwehrschutzan-zug angezogen und dann wurde ein Foto gemacht. Dieses Foto wurde jedem Teilnehmer in Form einer Teilnehmerurkunde am Ende der Veranstaltung überreicht.

Ein gemeinsames Grillen schloss den Tag für Behinderte ab. Alle Teilnehmer hatten viel Spaß und haben seitdem etwas Auf-regendes zu erzählen. Auch von Seiten der Feuerwehr war die-ser Tag ein voller Erfolg. Es wurden in entspannter Atmosphäre Vorurteile und Berührungsängste abgebaut. Viele sehen seither Menschen mit Behinderungen mit anderen Augen.

Stefan Bosch, Stellv. Kommandant

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Veranstaltungskalender Gemeinden Obermichelbach und Tuchenbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 26

Tag Zeit Veranstalter Bezeichnung Adresse

01.08. 19:30 Gemeinde Obermichelbach Gemeinderatssitzung Rathaus

03.08. 18:00 Obst- und Gartenbauverein Anlagenpfl ege Vereinsheim

04.08. 19:30 Nachbarschaftshilfe „Feier-Abend“ Dorfgemeinschaftshaus

01.09. 19:30 Nachbarschaftshilfe „Feier-Abend“ Dorfgemeinschaftshaus

Termine der Senioren siehe Seite 12

Tag Zeit Veranstalter Bezeichnung Adresse

06.07. 14:00 Evang. Kirche Altenkreis Bürgerhaus

06.07. 18:15 Sportfreunde Seniorengymnastik Bürgerhaus

03.08. 14:00 Evang. Kirche Altenkreis Bürgerhaus

03.08. 19:00 Bauernverband Landfrauentreff Das Gasthaus Nebenzimmer

Termine der Senioren siehe Seite 22

Tuchenbach

Veranstaltungskalender Gemeinde Tuchenbach

Obermichelbach

Veranstaltungskalender Gemeinde Obermichelbach

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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach

Heft Nr. 8/2016 • Seite 27

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