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Mittwoch, 06. Mai 2020 32. Jahrgang - Nummer 19 Donnerstag (07.05.2020) Bücherausgabe der Stadtbibliothek von 16.30 bis 18.00 Uhr in der Stadthalle (wieder geöffnet mit eingeschränkten Öffnungszeiten) Freitag (08.05.2020) Wochenmarkt, von 7.00 bis 12.00 Uhr vor dem Haus Beil, Hauptstraße 2 Samstag (09.05.2020) Recyclinghof, 9.00 bis 13.00 Uhr, Industriegebiet Stühlingen Montag (11.05.2020) Restmüllabfuhr Montag (11.05.2020) Überprüfung durch den TÜV von 13.00 bis 14.00 Uhr beim Autohaus Amann GmbH, Bundesstraße Dienstag (12.05.2020) Überprüfung durch den TÜV von 9.30 bis 10.30 Uhr beim Autohaus Amann GmbH, Bundesstraße, ab 9.00 Uhr beim Autohaus Leingruber, Bundesstraße und ab 9.30 Uhr bei B&B Service GbR, Bundesstraße (hier An- hänger und Motorräder) Dienstag (12.05.2020) Überprüfung durch den TÜV (PKW/Schlep- per) ab 14.00 Uhr beim Fahrzeughaus Engel in Lausheim Dienstag (12.05.2020) Bücherausgabe der Stadtbibliothek von 16.30 bis 18.00 Uhr in der Stadthalle Mittwoch (13.05.2020) Recyclinghof, 14.00 bis 17.00 Uhr, Industrie- gebiet Stühlingen Mittwoch (13.05.2020) Bücherausgabe der Stadtbibliothek, von 10.30 bis 11.30 Uhr in der Stadthalle Voranzeige: Donnerstag (14.05.2020) Abfuhr der gelben Säcke Öffnungszeiten Rathaus / Bürgerservice Das Rathaus / Bürgerservice der Stadt Stühlingen ist derzeit per Telefon (07744/5320) oder per Mail ([email protected]) zu folgenden Zeiten zu erreichen: Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Bitte beachten Sie, dass das Rathaus bis auf weiteres für den öffentlichen Besucherver- kehr nur eingeschränkt geöffnet ist. Wir bitten deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, sich in nächster Zeit nur in sehr dringen- den Angelegenheiten an die Stadtverwaltung zu wenden. Sofern ein Rathausbesuch unumgänglich ist, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin und beachten Sie dann die Hinweise am Rathauseingang. Um den Dienst der Stadtverwaltung dauerhaft gewährleisten zu können, müssen auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund bleiben. Wir bitten um Ihr Verständnis! Regeln für den Rathausbesuch: 1. Termine vereinbaren und damit Wartezeiten vermeiden 2. Einzeln eintreten 3. Abstand halten (mindestens 1.50 m) 4. Mund-Nasen-Schutz tragen 5. Hygieneregeln beachten 6. Aufenthalt so kurz wie möglich halten

Mittwoch, 06. Mai 2020 32. Jahrgang - Nummer 19...AWO Pegedienst Pege und Betreuung - Hauswirtschaft Tagespege: Montag - Freitag, 8.00 - 17.00 Uhr In dringenden Fällen rund um die

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Mittwoch, 06. Mai 2020 32. Jahrgang - Nummer 19

Donnerstag (07.05.2020) Bücherausgabe der Stadtbibliothek von 16.30 bis 18.00 Uhr in der Stadthalle (wieder geöffnet mit eingeschränkten Öffnungszeiten)

Freitag (08.05.2020) Wochenmarkt, von 7.00 bis 12.00 Uhrvor dem Haus Beil, Hauptstraße 2

Samstag (09.05.2020) Recyclinghof, 9.00 bis 13.00 Uhr, Industriegebiet Stühlingen

Montag (11.05.2020) Restmüllabfuhr

Montag (11.05.2020) Überprüfung durch den TÜV von 13.00 bis 14.00 Uhr beim Autohaus Amann GmbH, Bundesstraße

Dienstag (12.05.2020) Überprüfung durch den TÜV von 9.30 bis 10.30 Uhr beim Autohaus Amann GmbH, Bundesstraße, ab 9.00 Uhr beim Autohaus Leingruber, Bundesstraße und ab 9.30 Uhr bei B&B Service GbR, Bundesstraße (hier An-hänger und Motorräder)

Dienstag (12.05.2020) Überprüfung durch den TÜV (PKW/Schlep-per) ab 14.00 Uhr beim Fahrzeughaus Engel in Lausheim

Dienstag (12.05.2020) Bücherausgabe der Stadtbibliothek von 16.30 bis 18.00 Uhr in der Stadthalle

Mittwoch (13.05.2020) Recyclinghof, 14.00 bis 17.00 Uhr, Industrie-gebiet Stühlingen

Mittwoch (13.05.2020) Bücherausgabe der Stadtbibliothek, von 10.30 bis 11.30 Uhr in der Stadthalle Voranzeige: Donnerstag (14.05.2020) Abfuhr der gelben Säcke

Öffnungszeiten Rathaus / Bürgerservice Das Rathaus / Bürgerservice der Stadt Stühlingen ist derzeit per Telefon (07744/5320) oder per Mail ([email protected]) zu folgenden Zeiten zu erreichen:

Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus bis auf weiteres für den öffentlichen Besucherver-kehr nur eingeschränkt geöffnet ist. Wir bitten deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, sich in nächster Zeit nur in sehr dringen-den Angelegenheiten an die Stadtverwaltung zu wenden.Sofern ein Rathausbesuch unumgänglich ist, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin und beachten Sie dann die Hinweise am Rathauseingang. Um den Dienst der Stadtverwaltung dauerhaft gewährleisten zu können, müssen auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund bleiben.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Regeln für den Rathausbesuch:

1. Termine vereinbaren und damit Wartezeiten vermeiden

2. Einzeln eintreten

3. Abstand halten (mindestens 1.50 m)

4. Mund-Nasen-Schutz tragen

5. Hygieneregeln beachten

6. Aufenthalt so kurz wie möglich halten

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Mittwoch, 06. Mai 2020 Seite 2

IMPRESSUMHerausgeber: Stadtverwaltung 79780 Stühlingen; Schlossstraße 9Telefon: 07744/532-21 Fax 532-22E-Mail: [email protected]: www.stuehlingen.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil:Bürgermeister Joachim Burger

Für den Anzeigenteil/ Druck:Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KGMeßkircher Straße 45, 78333 StockachTelefon: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40E-Mail: [email protected]: www.primo-stockach.de

RATHAUSZentrale: 07744 /532 - 0Verkehrsamt: - 34FAX: 07744/532 - 22Internet: http://www.stuehlingen.dee-mail Adresse Stadt: [email protected]Öffnungszeiten:Mo. – Fr.: 8.00 - 12.00 UhrDo. Nachmittag: 14.00 - 18.00 UhrWasserversorgung:nach Dienstschluss: 0171/2026037Abwasserentsorgung:nach Dienstschluss 0152/54691981AntennenanlageKundenserviceunitymedia (Kabel BW) 0711/54888150Stromversorgung:EKS Störungsdienst Tel.: 0041/ 52624 4333Energiedienst RheinfeldenStromversorgungsstörungen: 07623/92-1818

Stadtbibliothek (in der Stadthalle): 07744 - 9336566Homepage: stadtbibliothekstuehlingen.deE-Mail: [email protected]

SCHULENSchulzentrum, Hallauer StraßeRealschule 07744/93989-0

Hohenlupfenschule, GSRektorat: 07744/1089

Grundschule Weizen: 07744/5277

KINDERGÄRTENKindertagesstätte Stühlingen 07744/929299-0Kindergarten Bettmaringen 07743/5994Kindergarten Eberfingen 07744/6861Kindergarten Lausheim 07709/400Kindergarten Schwaningen 07744/5244Kindergarten Weizen 07744/5583

NOTRUFNUMMERNNotarztFeuerwehr: 112(ohne Vorwahl und gebührenfrei)Feuerwehrgerätehaus: 6406

Polizei: 110Polizeiposten Wutöschingen 07746/9285-0(während der Dienstzeit)Polizeirevier Waldshut-Tiengen 07751/8316-531(rund um die Uhr)Notfälle/Notrufnummer 110(ohne Vorwahl, rund um die Uhr beim Polizeiprä-sidium Freiburg)

Notruf der badenovaNETZ GmbHzuständig für Störungen in der Erdgasversorgung 0800 2767767 (kostenlose Servicenummer)

Krankentransport: 07751/19222

ÄRZTE/ ZAHNÄRZTEDie diensthabende Ärztin / den diensthabenden Arzt erfragen Sie bitte beim DRK unter der Tel.: 116 117

Die zahnärztliche Notrufnummer lautet: 01803/22 25 55-30

APOTHEKENDen Apothekennotdienst entnehmen Sie bitte den Tageszeitungen und der Hinweistafel am Apothe-keneingang oder unter Festnetz Nr. 0800 0022833 bzw. Handy 22833. Internet: www.aponet.de, www.lak-bw.notdienst-portal.de

KRANKENHAUS STÜHLINGENZentrale 07744/5 31-0

DEUTSCHES ROTES KREUZRotkreuzfahrdienst(Krankenfahrten und Rollstuhlbus,Anruf kostenlos, Telefon 0800/0 07 97 61

Beratungsstelle f. alters- und behindertenge-rechtes Wohnen des Landkreises Waldshutin Trägerschaft des DRKTel.: 07741/91 35 44

Offene Beratung “Courage”Tel.: 07751/91 08 43

Schwangeren- und Familienhilfeberatung beim Diakonischen Werk,Waldtorstr. 1a, Waldshut-TiengenTel.: 07751/8 30 40

Donum vitae HochrheinStaatl. Anerkannte Beratungsstelle im Schwangerschaftskonflikt und Schwangerenberatung, Rheinstr. 879761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751/898237

Frauen- und KinderschutzhausTel. 07751/3553

Verbraucherzentrale Infotelefon 01805/ 50 59 99 (0,12 Euro/Minute)Mo. bis Do. 10.00 bis 18.00 Uhr undFreitag, 10.00 bis 14.00 Uhr

PFLEGEHEIMPflegeeinrichtung in den Brunnenwiesen (Sta-tionär; Kurzzeit- und Verhinderungspflege) Hallauerstr. 11, Tel. 07744 92986-0St. Laurentius BonndorfPflegeheim & Betreutes WohnenKurzzeit-, Verhinderungs- und TagespflegeTel. 07703/9395-0.

SCHWIMMBÄDERSchwimmbad Stühlingen 07744/933183Schwimmbad Mauchen 07744/402

TOURIST-INFORMATIONEN

Öffnungszeiten TI StühlingenWürttembergische VersicherungHauptstraße 12

Tel + 49(0)7744.1388Fax + 49(0)7744.1063Mail [email protected]

Montag bis Freitag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 UhrSamstag und Sonntag geschlossen

SOZIALSTATION OBERES WUTACHTAL E.V.

Mühlenstraße 5, 79848 Bonndorf• Häusliche Pflege• 24 Stunden Rufbereitschaft• Hauswirtschatliche Versorgung• Essen auf Rädern• Unentgeltliche Beratung• Hospizeinsätze für Schwerkranke

und sterbende PersonenTel.: 07703 / 93 70 [email protected]

Dorfhelferinnen und FamilienpflegeTel.: 07751/91999-44 oder 0151 27654300CARITASVERBAND HOCHRHEIN E.V.HausnotrufLeitung Christinna WißlerTel. 07743 933813Mobil: 0176 180 11 161Essen auf Rädern: Leitung: Gabriele EbnerTel. 07751 8011-28, www.caritas-hochrhein.de

Pflegestützpunkt Landkreis WaldshutTel. 07751 864252

AMBULANTER PFLEGEDIENST

für daheimJ.A. HampelIn dringenden Fällen rund um die Uhr erreichbar, Telefon: 07743/56 21

AWO PflegedienstPflege und Betreuung - HauswirtschaftTagespflege: Montag - Freitag, 8.00 - 17.00 UhrIn dringenden Fällen rund um die Uhr erreichbarTel. 07702 6089620

Nachbarschaftshilfe JA Attraktives Dorfleben 07744 3379783

Diakonisches Werk HochrheinDienststelle Waldshut, Tel. 07751/8304-0Tierschutzverein Waldshut-Tiengen und Um-gebung e. V., Tierheim Steinatal 207741 684033 - Notruf: 0151 55414785

Lebenshilfe SüdschwarzwaldFUD für Familien mit Kindern mit BehinderungenZeppelinstr. 2, 79761 Waldshut-TiengenTel.: 07741/965 72 77

Pflegeberatung von Deininger Aid07751/978371; 0176/70735199

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Mittwoch, 06. Mai 2020 Seite 3

AMTLICHES

Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt, KW 20/2020:

Montag, 11.05.2020, 11.00 Uhr

Städtlefest 2020 findet nicht statt Wegen der Corona Krise fällt das traditionell im Juli stattfindende Städtlefest“ in diesem Jahr aus.

Das Organisationsteam und die Stadt Stüh-lingen haben nach einer Telefonkonferenz am 29. April das Städtlefest abgesagt.

Grund: Das Städtlefest fällt unter die Defi-nition von Großveranstaltungen, und diese sollen, wie von der Bundesregierung in Ab-sprache mit den Ministerpräsidenten emp-fohlen, bis 31. August untersagt werden.

„Wir müssen aus diesem Grund unser Städt-lefest absagen. Die Entscheidung fällt nicht leicht und trifft unsere teilnehmenden Ver-eine und Organisationen sowie gebuchte Künstler hart. Die ausbleibenden Einnah-men sind für sie alle eine wirtschaftlich schwere Herausforderung“, so der einhellige Tenor seitens des Organisationsteams und der Stadtverwaltung.

Aufgrund der unklaren Situation und der damit verbundenen Planungsunsicherheit wurde auch der Gedanke verworfen, das Städtlefest in den Herbst 2020 zu verschie-ben.

Das Städtlefest sollte in diesem Jahr vom 11. bis zum 12. Juli gefeiert werden. Livebands und Solokünstler sowie verschiedene Verei-ne und Gruppen waren als Künstler bereits fest gebucht. „Allen muss nun abgesagt wer-den.“

Das Stadtfest war langfristig organisiert und geplant. Das neu aufgestellte Organisati-onsteam ist ehrenamtlich engagiert.

Die eine oder andere geplante Neuerung muss nun auf das nächste Jahr warten. Alle Mitwirkenden hoffen nun, dass das Städtlefest 2021, welches für den 10. und 11. Juli terminiert ist, wieder stattfinden kann.

Aus diesem Grund hat man sich darauf ver-ständigt, falls trotz Corona möglich, die Pla-nung im September 2020 dafür aufzuneh-men.

Die Stadt Stühlingen (ca. 5.300 Einwohner), Landkreis Waldshut, sucht zum nächstmög-lichen Zeitpunkt

Sachgebietsleitung für den Bürgerservice und stellvertretende Hauptamtsleitung

Vollzeit 100% (m/w/d) vorerst befristet für die Laufzeit des Mutterschutzes und der Elternzeit der derzeitigen Stelleninhaberin

mit der Option auf Weiterbeschäftigung Welche Aufgaben erwarten Sie? • Sachgebietsleitung des Bürgerservice• Alle anfallenden Tätigkeiten des Bürgerservice wie z.B. im Pass- und Meldewesen,

Gewerbeamt, Renten- und Sozialangelegenheiten etc. • Standesamt inkl. Eheschließungen• Ordnungsamtsangelegenheiten• Mitarbeit bei Wahlangelegenheiten• Stellvertretung der Hauptamtsleitung Was sollten Sie mitbringen? • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt/in bzw.

Bachelor of Arts Public Management oder Verwaltungsfachangestellte/r mit Angestell-tenprüfung II oder eine gleichwertige qualifizierte kaufmännische Ausbildung

• Sie verfügen über einen abgeschlossenen Lehrgang zur/zum Standesbeamtin/Stan-desbeamten

• Mehrjährige Berufserfahrung in einem Bürgerbüro von Vorteil• Soziale Kompetenz: ausgeprägte Serviceorientrierung, Teamfähigkeit, Kommunikati-

onsstärke, Kooperationsfähigkeit• Selbstständiges, effizientes Arbeiten• Hohe Belastbarkeit, Flexibilität und Engagement Unser Angebot: • Eine interessante und vielseitige berufliche Aufgabenstellung, verbunden mit einem

hohen Maß an Eigenverantwortung• Sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie so-

wie für eine ausgeglichene „Work-Life-Balance“ • Leistungs- und tarifgerechte Bezahlung nach TVöD, einschließlich Jahressonderzah-

lung sowie die sonstigen üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes, wie z.B. Zu-satzversorgung und leistungsorientierte Bezahlung

• Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung• Betriebliche Altersvorsorge sowie Betriebliches Gesundheitsmanagement Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung berücksichtigt. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schicken Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 29.05.2020 an die Stadtverwaltung Stühlingen, Hauptamt, Schlossstraße 9, 79780 Stühlingen oder [email protected] Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Hauptamtsleiter Herr Mosmann, Tel. 07744/532-30, oder E-Mail: [email protected]. Nähere Informationen zur Stadt Stühlingen erhalten Sie im Internet unter:

www.stuehlingen.de

Die Stadt Stühlingen (ca. 5.300 Einwohner), Landkreis Waldshut, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Sachgebietsleitung für den Bürgerservice und stellvertretende Hauptamtsleitung

Vollzeit 100% (m/w/d) vorerst befristet für die Laufzeit des Mutterschutzes und der Elternzeit der derzeitigen

Stelleninhaberin mit der Option auf Weiterbeschäftigung

Welche Aufgaben erwarten Sie?

Sachgebietsleitung des Bürgerservice Alle anfallenden Tätigkeiten des Bürgerservice wie z.B. im Pass- und Meldewesen, Gewerbeamt,

Renten- und Sozialangelegenheiten etc. Standesamt inkl. Eheschließungen Ordnungsamtsangelegenheiten Mitarbeit bei Wahlangelegenheiten Stellvertretung der Hauptamtsleitung

Was sollten Sie mitbringen?

Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts Public Management oder Verwaltungsfachangestellte/r mit Angestelltenprüfung II oder eine gleichwertige qualifizierte kaufmännische Ausbildung

Sie verfügen über einen abgeschlossenen Lehrgang zur/zum Standesbeamtin/Standesbeamten Mehrjährige Berufserfahrung in einem Bürgerbüro von Vorteil Soziale Kompetenz: ausgeprägte Serviceorientrierung, Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke,

Kooperationsfähigkeit Selbstständiges, effizientes Arbeiten Hohe Belastbarkeit, Flexibilität und Engagement Unser Angebot:

Eine interessante und vielseitige berufliche Aufgabenstellung, verbunden mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung

Sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene „Work-Life-Balance“

Leistungs- und tarifgerechte Bezahlung nach TVöD, einschließlich Jahressonderzahlung sowie die sonstigen üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes, wie z.B. Zusatzversorgung und leistungsorientierte Bezahlung

Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung Betriebliche Altersvorsorge sowie Betriebliches Gesundheitsmanagement Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung berücksichtigt. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schicken Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 29.05.2020 an die Stadtverwaltung Stühlingen, Hauptamt, Schlossstraße 9, 79780 Stühlingen oder [email protected]

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Hauptamtsleiter Herr Mosmann, Tel. 07744/532-30, oder E-Mail: [email protected].

Nähere Informationen zur Stadt Stühlingen erhalten Sie im Internet unter:

www.stuehlingen.de

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Mittwoch, 06. Mai 2020 Seite 4

Öffentliche Zahlungs- aufforderung der Stadtkasse StühlingenDie Stadtkasse Stühlingen weist auf die Fäl-ligkeit der Grundsteuer per 15.05.2020 und Gewerbesteuer per 15.05.2020 hin.

Bitte überweisen Sie den Fälligkeitsbetrag unter Angabe des Buchungszeichens so rechtzeitig, dass Ihre Einzahlung bis spä-testens 15.05.2020 gebucht werden kann. Dadurch vermeiden Sie die automatische Berechnung von Mahngebühren bzw. Säumniszuschlägen.

Redaktionsschlussänderung Infolge des Feiertages „Christi Himmel-fahrt“ ändert sich der Redaktionsschluss für die KWW 21 wie folgt:

Redaktionsschluss: Freitag, 15.05.2020, 9.00 Uhr

Erscheinungstag: Mittwoch, 20.05.2020 Wir bitten um rechtzeitige Abgabe Ihrer Vereinsmitteilungen, Anzeigen etc. unter E-Mail: [email protected] oder [email protected]

Standesamt Stühlingen In der Zeit vom 01.04. bis 30.04.2020 wur-den im Standesamt Stühlingen u.a. folgende Personenstandsfall beurkundet; die Einwilli-gung zur Veröffentlichung liegt vor. Sterbefälle: 01.04.: Helene Laws geb. Kessler 05.04. in Titisee-Neustadt:

Erika Maria Otteny geb. Morath

Folgende Veranstaltungen wurden aufgrund der aktuellen Situation abgesagt: 31.05.2020 FC Haudaneben Blumegg, Grümpelturnier

11./12.07.2020 Stühlinger Städtlefest

Wir bitten um Beachtung. Ihre Stadtverwaltung Folgende Veranstaltungen wurden aufgrund der aktuel-len Situation abgesagt: 31.05.2020 FC Haudaneben Blumegg, Grümpelturnier 11./12.07.2020 Stühlinger Städtlefest

Wir bitten um Beachtung. Ihre Stadtverwaltung

Polizeiverordnung der Stadt Stühlingen

Ordnungsamt er-innert Hundehal-ter an den Leinen-zwang und das Verbot der Verun-reinigung durch Hunde

Wie in vielen anderen Städten gilt auch für das Stadtgebiet und die Ortsteile von Stühlingen eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Auch in freier Natur dürfen die Vierbeiner nur mit Einschränkungen von der Leine gelassen werden. Anlässlich vermehrter Beschwerden infor-miert das Ordnungsamt daher erneut über die in Stühlingen und den Ortsteilen gel-tenden Regeln für die besten Freunde des Menschen. Allgemeine Regelungen der Polizeiver-ordnung Nach der Polizeiverordnung der Stadt Stüh-lingen sind alle Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand durch sie ge-fährdet wird. Außerdem müssen Tierhalter dafür Sorge tragen, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen vermeidbar gestört wird. Auf öffentlichen Kinderspielplätzen und Liegewiesen dürfen Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinder-ten mitgeführt werden, generell nicht mit-genommen werden.

Leinenzwang auf öffentlichen Straßen und Wegen sowie Grün- und Erholungs-anlagen im Stadtgebiet und den Ortstei-len von Stühlingen Für Hunde gilt eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen inner-halb bebauter Ortsteile sowie in Grün- und Erholungsanlagen.

Diese Regelung dient der Sicherheit von Passanten gleichermaßen wie dem Schutz des Straßenverkehrs und damit auch des Hundes vor Unfällen mit Tieren.

Leinenzwang im Wald Es gilt in Baden-Württemberg keinen gene-rellen Leinenzwang für Hunde im Wald. Al-lerdings muss der Hund auf Zuruf reagieren und darf nicht jagen. Da sich auch Kinder im Wald aufhalten können, bitten wir die Hundehalter um entsprechende Beachtung. Auch ein neugieriger Hund, der „nichts tut, sondern nur spielen will“, kann Kindern und Erwachsenen Angst machen. Bitte nehmen Sie ihren Hund an die Hand. Begleitpflicht im öffentlichen Bereich Außerhalb von bebauten Ortsteilen, die sog. Einschränkungen ausgenommen, dürfen Hunde frei laufen, jedoch nur in Begleitung einer Aufsichtsperson, die auf das Tier ein-wirken kann. Diese ebenfalls in der Polizei-verordnung enthaltene Regelung dient wie-derum dem Schutze von Passanten, Verkehr und Wild. Sie soll außerdem sicherstellen, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf öffent-lichen Wegen, in Grün- und Erholungsanla-gen sowie in fremden Gärten verrichten. Verunreinigung durch Hunde Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erho-lungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hunde-kot ist unverzüglich zu beseitigen. Oftmals ist es schlicht Gedankenlosigkeit, wenn Hundebesitzer ihre Haustiere un-beaufsichtigt im Bereich der öffentlichen Straßen und Wegen laufen bzw. „ihr Ge-schäft“ verrichten lasse, wo andere Mitbür-ger eigentlich ohne ständig auf unliebsame Hinterlassenschaften der Hunde achten zu müssen, ihres Weges gehen möchten. Wir bitten die Hundehalter darum, mit dem „besten Freund des Menschen“ möglichst abseits gelegene Plätze, die nicht von Fuß-gängern begangen oder von Kindern zum Spielen benutzt werden, auszuwählen. Bitte beachten Sie, dass Kinderspielplätze, Gehwege, Straßen, Schulhöfe, Schulwie-sen und sonstige öffentliche Flächen sowie Nachbars Garten keine geeigneten Hunde-toiletten sind.

Wir sind für Sie da! Familienbeauftragte und Schulsozialarbeit der Stadt Stühlingen Liebe Bürgerinnen und Bürger, Liebe Eltern, Schüler/innen und Familien,

haben Sie aufgrund der aktuellen Situation offene Fragen zum Thema Nachbarschaftshilfe, Schule, Erziehung, ... oder gibt es Schwierigkeiten, die Sie mit einer neutralen Person besprechen möchten? Dann melden Sie sich bei uns: Familienbeauftragte Fr. Barth 07744/532-37 [email protected] Schulsozialarbeit Fr. Thoma 07744/93989-24 [email protected] Termine nach persönlicher oder schriftlicher Vereinbarung. vertraulich – kostenfrei – unverbindlich

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Mittwoch, 06. Mai 2020 Seite 5

Da ein Hund ein Gewohnheitstier ist, kann man diesen so erziehen, dass er sich an sei-nen üblichen Platz gewöhnt. Diesen Platz sollte jedoch der Hundehalter und nicht der Hund auswählen. Vorbildliche Hundebesit-zer nehmen auch die „Hinterlassenschaften“ ihrer Hunde anschließend einfach mit – eine Lösung, mit der man sich anfreunden kann. Regelungen für den privaten Bereich Die größte Freiheit haben Haustiere zu Hau-se in den eigenen vier Wänden sowie im eigenen Garten. Doch auch hier gelten die allgemeinen Regelungen der Polizeiver-ordnung, die Tiere so zu halten und zu be-aufsichtigen, dass niemand gefährdet oder unzumutbar gestört wird. Darüber hinaus enthält auch das Privatrecht, so z.B. manche Mietordnung, privatrechtliche Grenzen für die Haltung von Tieren. Wenn diese Regelungen von allen einge-halten werden, bleibt der Hund auch in der heutigen Gesellschaft das, was er für viele seit jeher ist: Der beste Freund des Men-schen. Verstöße gegen die Polizeiverordnung stel-len eine Ordnungswidrigkeit dar und können nach § 18 Absatz 2 Polizeigesetz und § 17 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 60 € und höchstens 1000 € und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500 € geahndet werden. Nähere Auskünfte über die Regelungen zur Hundehaltung erteilt das Ordnungsamt der Stadt Stühlingen, Schlossstraße 9,Tel. 07744/53230. IhreStadtverwaltungStühlingen Hauptamt

3Welten-Card – Schwarzwald, Rheinfall, Bodensee Die Chance für den Re-Start im Tourismus Seit einigen Wochen hat nicht nur, aber ganz speziell die Tourismusbranche mit herben Einschnitten zu kämpfen und noch kann nie-mand die Auswirkungen genau abschätzen. Gastgeber, Freizeiteinrichtungen und Tou-rismusdestinationen hoffen auf eine baldige Normalisierung dieser schwierigen Situation. Umso wichtiger wird es für die kommen-de Zeit, mit den richtigen Angeboten und Produkten gerüstet zu sein. Im Hinter-grund wird deshalb von den Projektpart-nern, den Landkreisen Schwarzwald-Baar, Waldshut und Konstanz sowie dem Schaff-hauserland-Tourismus, fleißig an der wei-teren Umsetzung der 3Welten-Card gearbeitet. Denn gerade jetzt werden Mehrwerte für die Gäste in der Region eine noch größere Rolle bei der zukünfti-gen Buchungsentscheidung einnehmen. Zahlreiche Verträge mit Gastgebern und Freizeiteinrichtungen sind bereits abge-schlossen, die technische und organisato-rische Einführung, sowie das Erscheinungs-bild und das Marketing werden aktuell vorbereitet.

Sie sind noch nicht dabei? Gerade in der ak-tuellen Situation sollen Leistungsträger und Gastgeber noch stärker unterstützt werden – deshalb haben sich alle Projektbeteiligten entschieden, die Früheinsteiger-Konditio-nen für Gastgeber zur 3Welten-Card noch einmal bis zum 30. Juni 2020 zu öffnen. Somit können den Gästen ab dem Start im April 2021 nicht nur vielfältige Freizeiterleb-nisse angeboten werden, sondern Gastge-ber werden auf Dauer zusätzlich noch 50 Cent pro Übernachtung sparen. Weitere Infos für Gastgeber und Freizeitein-richtungen unter: www.3weltencard.de und beim Landratsamt Waldshut, Tel. 07751-862606, [email protected] Fünf gute Gründe für die 3Welten-Card: Gemeinsam sind wir STARK Mit Gastgebern vom Sternehotel über die Ferienwohnung bis zum Bauernhof und vielfältigen Attraktionen von der Therme über die Schifffahrt bis zum Golfplatz in un-serer attraktiven Region im Schwarzwald, an Rheinfall und Bodensee bilden wir eine starke Gemeinschaft. Durch das zielgerich-tete Marketing mit einem Budget von über 200.000 € pro Jahr platzieren wir uns und unsere gesamte Region online wie offline optimal. Gemeinsam gewinnen wir Stamm-gäste wie neue Gäste für einen Urlaub bei uns und erschließen neue Zielgruppen. Es ist genau JETZT das richtige Produkt Alle sehnen sich nach Freizeit, Urlaub, Natur, Erlebnissen – die Besucher unserer Freizeit-einrichtungen, unsere Übernachtungsgäste, Familien, Paare wie Singles. Wenn das Reisen wieder erlaubt ist, gehen wir von einer deut-lich steigenden Nachfrage im Inlandstouris-mus aus. Mit der 3Welten-Card bieten Sie neben einem erholsamen Urlaub auch den „Schlüssel zur Region“: Radonbad Menzen-schwand, Solemar Bad Dürrheim, Skilift Ber-nau, Sauschwänzlebahn, Schifffahrten zum Bodensee und am Rheinfall Neuhausen, Gloria-Theater Bad Säckingen, Stadtführun-gen in Waldshut-Tiengen und vieles mehr. Ca. 70 x Freier Eintritt, freie Nutzung, viel Er-lebnis. GÄSTEBINDUNG und Zufriedenheit Gerade jetzt ist es wichtig, Stammgastpflege zu betreiben um im Gedächtnis zu bleiben. Weisen Sie bereits heute darauf hin, dass Sie ab April 2021 Partner der 3Welten-Card sind. Gäste können sich bereits auf Ihren Urlaub und die vielen Erlebnisse freuen, Einheimi-sche sehen bei Leistungspartner die Teilnah-me und kaufen die Heimatkarte. Gemein-sam erreichen wir eine spürbare Steigerung der Zufriedenheitswerte der Gäste bei den teilnehmenden Gastgebern und den Leis-tungserbringern. Zum Sommer liefern wir hierzu Flyer und Tools für Ihre Webseite. MEHRWERT für Sie – 3Welten-Akademie Im Rahmen der 3Welten-Akadmie geben wir Ihnen die Möglichkeit, sich mit den anderen Partnern auszutauschen, Neues zu lernen

oder Kenntnisse zu vertiefen. Zum Auftakt der 3Welten-Akadmie freuen wir uns, den Geschäftsführer der Schwarzwald Touris-mus GmbH, Herrn Hansjörg Mair, begrüßen zu dürfen. Diesen Termin und weitere geben wir im nächsten Newsletter bekannt. Die HEIMATKARTE: Einheimische als WerbeträgerMit der Heimatkarte bieten wir auch den Bürgern der Landkreise und des Kantons Schaffhausen die Möglichkeit, all diese Leis-tungen kostenfrei zu nutzen. So lernen die Einheimischen die 3Welten-Region weiter kennen und können für einen Fixpreis zahl-reiche Leistungen nutzen. Gerade nach Co-vid-19 wird die Lust, Neues zu entdecken und „Urlaub daheim“ zu machen, weiter stei-gen. Dank der Heimatkarte lernen unsere Bürger die Region „Schwarzwald.Rheinfall.Bodensee“ neu kennen und lieben. www.3weltencard.de

Endlich ...... wir sind wieder da!

Ab dem 04. Mai können Medien ausgelie-hen und zurückgegeben werden.Beachtet unsere vorübergehenden Öffnungszeiten:

Dienstag: 16.30 - 18.00 UhrMittwoch: 10.30 -11.30 UhrDonnerstag: 16.30 - 18.00 Uhr

• Betreten der Bibliothek ist nur über das Foyer der Stadthalle möglich.

• Besucher sind allerdings angehalten Ihre Aufenthaltszeit so kurz wie möglich zu hal-ten.

• Außerdem ist das Tragen eines Mund-schutzes (Kinder ab 6 Jahren) innerhalb der Räumlichkeiten verpflichtend.

• Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern zur nächsten Person ist einzu-halten. Der Einlass ist außerdem begrenzt. Es dürfen sich maximal 8 Besucher gleich-zeitig in den Räumlichkeiten der Bibliothek aufhalten.

• Bis auf weiteres ist die Nutzung folgen-der Angebote nicht möglich: Gaming, Leseplätze, MakerSpace, Hörstation & Kaf-feetheke.

Wir freuen uns auf euch,euer Team der Stadtbibliothek

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SONSTIGES

VHS Wutöschingen/Stühlingen „Es gibt uns noch – nur nicht jetzt!“ Leider ist auch die VHS immer noch in „Qua-rantäne“. Aber wir sind schon fleißig an der Planung für unser neues Programm Herbst 2020/ Frühjahr 2021. Es wird wieder ein bun-tes und interessantes Programm geben. So bieten wir im Bereich Gesellschaft eine Lesewanderung an, Pressearbeit und auch ein Workshop für Gartenfreunde ist wieder im Angebot. Von Fitness-Kursen über Line-Dance bis hin zu verschiedenen Yoga-Kursen gibt es im Bereich Gesundheit eine große Auswahl. Auch für die „Junge VHS“ ist wieder etwas dabei wie: Tastaturschreiben oder Kurse im kreativen Bereich. Und falls Sie in der Zwischenzeit eine Aus-stellung besuchen möchten, hier ein virtuel-les Angebot - die Marrakesch-Foto-Ausstel-lung der VHS Rheinfelden: https://artspaces.kunstmatrix.com/de/exhi-bition/606874/marrakesch# Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit und blei-ben Sie gesund VHS Wutöschingen/Stühlingen Annette Loll Arbeitsagentur Fragen auf YouTube stellen Am 30. April 2020 startet die erste Live-Sen-dung der Kampagne #ZukunftKlarma-chen auf YouTube. Drei Wochen lang wer-den dann Beraterinnen und Berater aus der Berufsberatung jeweils donnerstags alle Fragen beantworten, die ihnen Schüle-rinnen und Schüler im Live-Chat rund um das Thema Ausbildung, Beruf und Studi-um stellen. Zusätzlich können die Jugend-lichen ihre Fragen und Kommentare im Vorfeld zum Live-Stream via Facebook und Instagram formulieren. Die Videos zu den Live-Sendungen werden im Nachgang auf dem YouTube-Kanal der BA eingestellt und sind jederzeit abspielbar. Die Termine der Live-Sendungen sind: 30. April und 7. Mai 2020 von 16 bis 17 Uhr und 14. Mai 2020 von 17 bis 18 Uhr. Und falls nach der Online-Recherche Fragen zu konkreten Ausbildungsplänen offen sind, beispielsweise zu Ausbildungsstellen oder finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten: Die Berufsberaterinnen und Berufsberater in den Arbeitsagenturen sind nach wie vor telefonisch erreichbar (0800 4 555500 ge-bührenfrei). Weitere Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten Durch die unterschiedlichen Online-Ange-bote können sich Jugendliche und junge Erwachsene zu allen wichtigen Themen und Aspekten bei der Berufs- und Studienwahl Informationen und Unterstützung holen:

• Unter der Rubrik „Schule, Ausbildung und Studium“ finden sie ein kostenloses und eignungsdiagnostisch fundiertes Erkun-dungstool. Es hilft dabei, Berufe zu finden, die zu den eigenen Interessen und Fähig-keiten passen.

• Ausführliche Informationen zu über 3.000 einzelnen Berufen bieten www.berufe-net.arbeitsagentur.de und das Filmportal www.berufe.tv.

• www.dasbringtmichweiter.de/typischich gibt Jugendlichen Ideen und Anregun-gen, wie sie den Beruf finden können, der am besten zu ihnen passt.

• Schülerinnen und Schüler, die einen Haupt- oder einen mittleren Schulab-schluss anstreben, finden im Portal www.planet-beruf.de Reportagen, Interviews und Geschichten sowie umfangreiches Material rund um die Themen Ausbil-dungssuche, Bewerbung und Berufswahl.

• Die App AzubiWelt ist in den gängigen App-Stores kostenlos verfügbar. Sie ver-eint verschiedene Angebote der BA und ermöglicht darüber hinaus die komforta-ble und personalisierte Suche nach freien Ausbildungsstellen direkt am Smartpho-ne.

• Junge Menschen, die vor dem Abitur stehen und eine Hochschulzugangs-berechtigung erwerben wollen, finden passende Reportagen, Interviews und Informationen auf www.abi.de sowie auf www.studienwahl.de. Die Studiensuche unterstützt bei der optimalen Auswahl von Studienort und Studienfach: www.arbeitsagentur.de/studiensuche.

JUBILARE

KIRCHLICHE NACHRICHTEN

SEELSORGEEINHEIT EGGINGEN-STÜHLIN-GEN HEILIG KREUZ

www.se-eggingen-stuehlingen.de Pfarrbüro der Seelsorgeeinheit Kalvarienbergstraße 4, 79780 Stühlingen Tel. 07744 340, Fax 07744 919824 E-Mail [email protected] Pfarrer Karl-Michael Klotz, 07744 340 [email protected] Öffnungszeiten Pfarrbüro Stühlingen Für den Publikumsverkehr geschlossen. Bitte richten Sie ihre Anliegen per Telefon oder mail an uns. Öffnungszeiten Pfarrbüro Eggingen Bitte wenden Sie sich an das Pfarrbüro Stüh-lingen Bankdaten der Kirchengemeinde Eggin-gen-Stühlingen Sparkasse Bonndorf-Stühlingen IBAN: DE51 6805 1207 0008 1002 08 Auf ein Wort: Joh 14,1-12 Was fangen wir mit dem Muttertag heute an? Gerade in Zeiten wie diesen? Im heuti-gen Evangelium hören wir das uns bekann-te Wort aus dem Johannesevangelium: „Euer Herz lasse sich nicht verwirren. Glaubt an Gott, und glaubt an mich! Im Haus meines Vaters gibt es viele Wohnungen. Wenn es nicht so wäre, hätte ich euch dann gesagt: Ich gehe, um einen Platz für euch vorzube-reiten?“ Das sind Worte, die die Spannung, in der die Jüngerinnen und Jünger Jesu, in der die Mit-glieder der jungen christlichen Gemeinden lebten, nicht völlig auflösen können. Aber es sind Worte, die etwas Entscheidendes ermöglichen: Vertrauen. Jesus fordert, wie viele andere biblische Worte auch, dass wir vertrauensvoll leben, dass wir die Spannung unseres Lebens aushalten, bis sie, mit Got-tes Kraft, zur Spannkraft wird. Spannungen gehören zum Leben. Schwieriges nicht aus-blenden und verdrängen zu müssen, das ist ja eine der großen Qualitäten des Vertrau-ens. Und Jesus ermutigt uns, Spannungen als zum Leben gehörend anzunehmen und Spannung aushalten, bis sie zur eigenen Spannkraft werden kann, zur Kraft der Lie-be. Basis solcher kraftvollen Umwandlung ist die Fähigkeit zum Vertrauen. Grundlage allen Vertrauens wiederum ist die Erfahrung langmütiger, solidarischer Liebe mütterlicher Menschen. Wenn wir die-se Grunderfahrung nicht machen durften, dann ist Vertrauen schwer: lebenslänglich. Treue, fürsorgliche Liebe, echte Mütterlich-keit, die auch dann zum Gegenüber, zum Kind steht, wenn es den eigenen oder ge-sellschaftlichen Erwartungen nicht (mehr)

Ehrung von Altersjubilaren Herrn Klaus Albert Lembke, wohnhaft Kirchäcker 4 in Stühlingen-Schwa-ningen, feiert am 08.05.2020 seinen 70. Geburtstag.

Frau Brunhilde Rosa Held geb. Kromer, wohnhaft Lindenbergstraße 5 in Stühlingen-Lausheim, feiert am 10.05.2020 ihren 70. Geburtstag.

Frau Nina Weigandt geb. Lell, wohn-haft Im Zelgle 18 in Stühlingen, feiert am 13.05.2020 ihren 75. Geburtstag.

Herr Reinhard Wilhelm Huber, wohnhaft Mühlgasse 6a in Stüh-lingen-Grimmelshofen, feiert am 13.05.2020 seinen 70. Geburtstag.

Wir gratulieren den Jubilarinnen, den Jubilaren sehr herzlich und wün-schen alles Gute.

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entspricht, das ist ein Geschenk des Himmel, und – Eltern wissen es - harte Arbeit, nicht zuletzt an sich. Anderen Menschen Raum zur Entfaltung zugestehen zu können, ge-rade und auch wenn es Spannungen gibt, wenn es schwierig wird, das ist etwas un-glaublich Wichtiges, etwas ganz Großes! Jesus selbst lebt aus der erbarmenden Lie-be Gottes, deshalb muss er sich nicht selbst herausstellen und behaupten. Er muss nicht gut dastehen um jeden Preis. Er kann ande-ren Raum geben. Er kann von sich absehen und anderen einen Platz bereiten! Für viele gibt es guten Grund, nicht nur zum Muttertag Danke zu sagen für Liebe, die Raum zur Entwicklung lässt, für Spielraum, für Geborgenheit, für solidarische Beglei-tung, für kluge Wegweisung, für geduldiges Ausharren, für Vertrauen und Ermutigung, die viele von uns durch mütterliche Men-schen erfahren haben. Schauen wir auf Jesus, schauen wir auf den Gott des Erbar-mens, achten wir aufeinander, geben wir einander Raum zum Leben. Lernen wir nicht nur von der Mütterlichkeit Gottes, die Papst Johannes Paul I. herausgestellt hat, erken-nen wir auch die vertrauensvoll sorgende Liebe Jesu, die anderen Raum gibt und Räu-me eröffnet. Pfr.Karl-MichaelKlotz Impuls zur 5. Osterwoche: Modellfall Kirche – ein Konzil In der Urkirche gab es einen Riesenkonflikt und den Glücksfall einer Modell-Lösung. Der Anlass: Bisher hatten Jesusfreunde durchwegs gedacht, das Evangelium sei für die Juden. In Antiochia richtet sich die Botschaft ausdrücklich auch an die Heiden, mehr noch: Paulus und Barnabas werden zu einer Missionsreise ausgesandt, und nach ihrer Rückkehr sind sie überzeugt, dass Gott auch „den Heiden die Tür zum Glauben ge-öffnet hatte“. In Antiochia, der weltoffenen Hauptstadt der reichen Provinz Syrien, der drittgrößten Stadt des römischen Imperi-ums, dort ereignen sich die entscheidenden Entwicklungen der jungen Kirche: Statt der Beschneidung gibt es die Taufe für alle, für Männer und Frauen, Juden und Griechen, Sklaven und Freie (Gal 3,26-28) – Eine Re-volution! Das Jahr 46/47 ist ein „Wendejahr“ wie kein zweites in der Kirche. Dieses Kapitel Glaubensgeschichte wird zum bleibenden Modellfall für die Kirche. Dass das Konzil wirklich gelungen ist, zeigt die Reaktion der Gemeinde von Antiochien: Sie „freute sich über die Ermunterung“. Auch das gehört zum Modellfall Konzil: Freude in und an der Kirche. – Beten wir darum! Die Erinnerung an die „Eisheiligen“ lehrt uns, dass unser Leben viel mehr von der Bitte und der Hoffnung bestimmt ist als von der Selbstverständlichkeit des Bestellens und Kaufens. Beten wir: „Unser tägliches Brot gib uns heute.“ Sophia von Rom (15.5.) gehört zu den Mär-tyrern des Jahres 304, einem der schwersten für die Christen im Römischen Reich. Unter Kaiser Diokletian griff das Heidentum ein letztes Mal mit aller Macht zu und forderte unerbittliche Opfer. – Die letzte der „Eisheili-gen“ ist Patronin gegen Spätfröste.

Informationen für die Seelsorgeeinheit Gottesdienste in Zeiten von Corona Im letzten Konradsblatt gab es schon einen sog. Rahmenplan, wie wir in Zukunft Gottes-dienste feiern können. Erzbischof Stephan wird diese Tage ein Curriculum herausge-ben, das es im Vorstand des PGR und mit den Gemeindeteams vor Ort zu besprechen gilt, bevor Gottesdienste in unserer Seelsor-geeinheit wieder starten können. Bitte ha-ben Sie noch etwas Geduld. Fristverlängerung für Konstituierung des PGR Die Einschränkungen durch die Corona-Epi-demie wirken sich weiterhin auf die Neu-wahl der Pfarrgemeinderäte aus: Nach der Fristverlängerung zur Stimmabgabe wird jetzt auch die Frist für die Konstituierung der neuen Pfarrgemeinderäte verlängert. Voraussichtlich Anfang Mai wird ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches die Frist zur Konstituierung der Pfarrgemeinderäte min-destens bis zum 31.7.2020 verlängert. Hin-tergrund dafür ist die aktuelle Rechtslage, nach der die satzungsmäßigen Fristen ins-besondere für die Konstituierung der neuen Pfarrgemeinderäte nach der Wahl mit Blick auf die rechtlichen und tatsächlichen Ein-schränkungen im Rahmen der Corona-Epi-demie nicht eingehalten werden können. Nach derzeitiger Auffassung der Landes-regierung sind die gewählten kirchlichen Gremien nicht mit entsprechenden Gremien in kommunalen Körperschaften gleichzu-setzen. Deshalb können die Ausnahmerege-lungen in der Coronaverordnung – etwa für Präsenzsitzungen der kommunalen Gremi-en – nicht ohne weiteres auf die kirchlichen Körperschaften übertragen werden. Es gilt deshalb weiterhin: So lange sich ein neu gewählter Pfarrgemeinderat noch nicht konstituiert hat, bleiben die bisherigen Pfarrgemeinderäte, Stiftungsräte, Ausschüs-se, Beauftragten und Bevollmächtigten mit all ihren Befugnissen im Amt. Beerdigungen: Trotz der Möglichkeiten bald wieder Gottesdienste feiern zu können, werden die Seelenämter weiterhin ausge-setzt, da nicht alle, die wollen, am Seelenamt teilnehmen können. Deshalb gilt weiterhin: Beerdigungen direkt auf dem Friedhof!

Auch die Mess-Intentionen werden so lange ausgesetzt, bis Gottesdienste wieder einigermaßen „normal“ gehalten werden können. Anna Heinecke, verstorben am 23.04.2020, beerdigt in Eggingen am 30.04.2020 Herr, gib Ihr die Ewige Ruhe!

www.wutachblick.de Fortsetzung der Livestream-Gottesdiens-te in den nächsten WochenBis auf Weiteres werden wir unsere Gottes-dienste live streamen (im Internet über-tragen), wie wir das seit dem 22. März tun. Ab dem 10. Mai dürfen zwar Gottesdiens-te unter strengen Hygienevorschriften und Versammlungsgeboten stattfin-den - als Gemeindeleitung sehen wir uns aber nicht in der Lage, diese einzuhalten und gleichzeitig Gottesdienst zu feiern.

Diese Vorschriften sehen unter anderem vor:- zwei Meter Abstand zum nächsten Sitz-

platz (in alle vier Richtungen)- auch bei allen weiteren Begegnungen min-

destens 1,5 Meter Abstand- kein Handschlag, keine Umarmungen, kei-

ne persönliche Begrüßung- kein Lobpreis (Gesang ist untersagt)- Dauer eines „Gottesdienstes“: höchstens 30

Minuten

Wir werden als Gemeindeleitung uns wei-terhin mit dieser Situation befassen und hoffen auf Ihr Verständnis, dass diese Vor-gaben eine richtige Gottesdienst-Feier nicht ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch gute Nach-richten:Ab dem 10. Mai hat das Anbetungszent-rum in der evangelischen Kirche in Stüh-lingen täglich von 8 bis 22 Uhr geöffnet.Unter Berücksichtigung aller Hygienevor-schriften kann dort jederzeit gebetet oder einfach die Stille gesucht werden. Es wird für Erwachsene und Kinder unter anderem als Anregung und Inspiration verschiedene Stationen und Möglichkeiten des Gebetes geben. Wann und in welcher Form wir wieder „rich-tig Gottesdienst feiern“, können wir zum jet-zigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Wir hof-fen aber sehr, dass Sie nach wie vor online mit uns feiern unter www.wutachblick.de/gottesdienst/ und auf unserem YouTube-Ka-nal. Natürlich können Sie sich jederzeit an uns Hauptamtliche und Älteste wenden mit Ih-ren Bitten und Ihrem Feedback. Für den Ältestenkreis Pfarrer David Brunner Gottesdienst als Livestream Seit dem 22. März wird jeden Sonntag um 10 Uhr ein Gottesdienst (natürlich ohne Besucher) aus der ev. Kirche in Wutöschin-gen live über YouTube gestreamt - und zwar über den YouTube-Kanal der Evan-gelischen Kirchengemeinde Wutachtal bzw. über www.wutachblick.de/gottes-dienst/.

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Jede/r kann so am Gottesdienst teilnehmen und die beste Botschaft der Welt zu sich ins Wohnzimmer holen. Wir werden dieses Angebot aufrechterhal-ten (unter der Voraussetzung, dass die Leit-linien der Bundes- und Landesregierung es zulassen), bis wir wieder „normal“ Gottes-dienste feiern können. Wir sind für Sie da - nur anders! Wir sind sehr gerne für Sie da, wenn Sie - Fragen oder Probleme haben - jemanden zum Reden brauchen - oder ein-

fach zum Zuhören - j emanden brauchen, der für Sie oder zu-

sammen mit Ihnen betet- sonstige Hilfe benötigen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie! Pfarrer David Brunner Tel.: 07744 - 407 [email protected] Diakon Marc Hönes Tel.: 0152 - 0176 0930 [email protected] Jugendpastor Andre Reich Tel.: 0176 - 47397227 [email protected] Das Pfarramt bleibt weiterhin dienstags, mittwochs und freitags zwischen 9 und 12 Uhr telefonisch erreichbar (07744-407) so-wie jederzeit per E-Mail unter [email protected]. Informationen über Homepage und App Neben den bereits genannten Möglichkei-ten gibt es zwei weitere Wege, über die wir miteinander in Verbindung bleiben können: Auf unserer Homepage unter https://wut-achblick.de/corona/ halten wir Sie über alle aktuellen Entwicklungen auf dem Lau-

fenden. Sie finden dort auch hilfreiche, er-mutigende und kreative Anregungen und Aktionen für diese besondere Zeit – Ideen und Impulse sowohl für Kinder, als auch für Jugendliche und für Erwachsene.

Aktuelle Infos und Angebote veröffentli-chen wir ebenso über unsere kostenlose Smartphone-App, die Sie unter https://wutachblick.de/smartphone-app herunter-laden können. Bitte beten Sie weiterhin mit uns für die Menschen in unserer Region, für Erkrankte, für die, die in Quarantäne oder in Kurzarbeit sind und besonders für alle, die Verantwor-tung tragen in Politik, Wirtschaft, Gesell-schaft und im Gesundheitswesen. Eine gesegnete Woche wünscht Ihnen die Gemeindeleitung Öffnungszeiten des Pfarramts Dienstag, Mittwoch, Freitag 9 – 12 Uhr Beate Strittmatter, Xiaoyan Wang Gartenweg 4, 79780 Stühlingen ( 07744/407 E-Mail: [email protected]

VEREINS- NACHRICHTEN

Schwarzwaldverein Stühlingen

Leider ist gemeinsames Wandern immer noch nicht möglich. Deshalb müssen wir den für den 8. Mai geplanten „After Work Walk - Feierabend-spaziergang, kleine Geschichten inklusive“ absagen. Auch das für den 10. Mai vorgese-hene „Wanderopening“ am Schluchtensteig kann leider nicht stattfinden. Wandertipps und mehr gibt es auf unserer Website www.schwarzwaldverein-stuehlin-gen.de Chor Voices Konzert mit Kathy Kelly am 24.05.2020 in Eggingen Leider müssen auch wir das Konzert mit Ka-thy Kelly am Sonntag, 24.05.2020 absagen. NEUER TERMIN: Freitag, 23.10.2020 um 18.30 Uhr ACHTUNG! Neuer Konzertort! Das Kon-zert findet in der St. Fridolinkirche in Bettmaringen statt. Die Karten behalten weiterhin ihre Gültig-keit. Nähere Informationen finden Sie demnächst auf www.chor-voices.de. Wir freuen uns jetzt schon auf das Konzert im Oktober. Bis dahin bleiben Sie alle ge-sund!

Ihr Chor Voices

Ende des redaktionellen Teils

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NachrufIn tiefer Trauer verabschiedet sich die Feuerwehr Stühlingen vonihrem Kameraden

Adelbert Stollder am 19. März 2020 überraschend von uns gegangen ist.

Adelbert trat 1973 in die Feuerwehr Stühlingen ein und absolvierte Dienst in den Abteilungen Weizen und Stühlingen. 1995 wurde er zum Oberfeuerwehrmann befördert. 1998 wurdeihm für 25 Jahre aktiven Dienst das Ehrenzeichen in Silber und2013 das Ehrenzeichen in Gold verliehen. Lange Jahre war er alsFestwirt in der Abteilung Stühlingen tätig. Adelbert war der Feuerwehr auch nach seinem Wechsel 2017 in die Senioren-abteilung eng verbunden. Mit Adelbert verlieren wir einen engagierten, zuverlässigen und guten Kameraden. Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten. Unser Mitgefühl gilt in diesen schweren Stunden seiner Frauund seiner Familie.

Für die Für die Abteilung Stühlingen Abteilung Weizen Abt. Kdt. Jörg Beier Abt. Kdt. Maximilian Handke

Danke Über die vielen Glückwünsche und Geschenke zu meinem

70.Geburtstag habe ich mich sehr gefreut und bedanke mich recht herzlich!

Margarethe Zolg

Jetzt neu: Onlineshop Bonndorf Sie erreichen uns unter www.kechjutta.de

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Hauptstr. 8 • 79780 Stühlingen • Tel. 07744-5689

...To Go...Ab Samstag, den 9.5.2020 von 13.00 bis 15.00 Uhr

und 18.00 bis 21.00 UhrPizzas, Salate, Schnitzel paniert mit Pommes,

Cordon bleu mit Pommes und Eis To Go: am Freitag, Samstag, Sonntag, nur telefonische

Vorbestellung unter 07744/5689Guten Appetit wünscht Familie Schneider

Diana GattiSteuerfachwirtinBeratungsstellenleiterinSpiechergässle 979865 [email protected]

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Angebot von Samstag, 09.05.2020bis einschließlich Mittwoch, 20.05.2020

Jagdwurst 1 kg 11,90 €Fleischsalat 1 kg 9,50 €Bauernschinken od. Honigschinken 1 kg 14,90 €Hackfleisch gemischt 1 kg 7,50 €Schweinehalssteaks gewürzt 1 kg 8,40 €Rinderhüfte oder Hüftsteaksauf Wunsch auch gewürzt 1 kg 24,90 €Cordon bleu 1 kg 8,99 €Artgerechte Haltung der Tiere auf Stroh und Weide! Eigene Landwirtschaft!

Öffnungszeiten:Samstag 07.30 Uhr bis 12.00 UhrMittwoch 16.00 Uhr bis 18.30 UhrSchlachthaus Obermettingen, Mauchener Straße 1

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Kreditinstitut an, die von Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditin-stitut vereinbarten Bedingungen.

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