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Muster Betrieblicher Ausbildungsplan zu Kapitel 2.1.5 zu: AUSBILDUNG GESTALTEN: IT-System-Elektroniker/-in. Umsetzungshilfen und Praxistipps. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020

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Muster Betrieblicher Ausbildungsplan zu Kapitel 2.1.5

zu: AUSBILDUNG GESTALTEN: IT-System-Elektroniker/-in. Umsetzungshilfen und Praxistipps. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020

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Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5

Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:

IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020

Seite 2 von 20

Betrieblicher Ausbildungsplan für die Berufsausbildung zum IT-Systemelektroniker/-in

Ausbildungsbetrieb:

Auszubildender/Auszubildende:

Ausbilder/Ausbilderin:

Berufsschulstandort:

Beginn der Ausbildung:

zuständige Stelle:

voraussichtliches Ende der Ausbildung:

Erläuterungen Seite 3

1. bis 18. Monat:

» Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Seite 4

» Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Seite 9

19. bis 36. Monat:

» Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Seite 10

Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln:

» Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Seite 16

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IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020

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Erläuterungen

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Teil des Ausbildungsberufsbildes mit zeitlichen Richtwerten in Wo-

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Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten/

Ausbildungsinhalte Betriebliche Ergänzungen Erledigungsvermerk

Voraussichtliche Zeitplanung/ Eintragungen des Betriebes

» Berufsbildpositionen entspre-chend dem § 4 Absatz 1und 2 der Ausbildungsverordnung

» Zeitliche Richtwerte entspre-chend dem Ausbildungsrah-menplan

In dieser Spalte finden sich die aus dem Ausbildungsrahmenplan über-nommenen zu vermittelnden Fertig-keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

In dieser Spalte können, auch mit Hilfe der Erläute-rungen zum Ausbildungs-rahmenplan, die Ausbil-dungsinhalte präzisiert und den jeweiligen betriebli-chen Voraussetzungen ent-sprechend ergänzt werden.

Hier können auch Gründe, die eine Vermittlung zu ei-nem bestimmten Zeitpunkt noch nicht ermöglichten, genannt werden.

Zum Ende der Ausbildung müssen alle Ausbildungsin-halte vermittelt worden sein!

In dieser Spalte kann z. B. einge-tragen werden: » der voraussichtliche Zeit-

punkt der Vermittlung in-nerhalb des Ausbildungs-jahrs (z. B. Monat/Quartal)

» die Vermittlungsdauer im Betrieb

» der Betriebsteil » der zuständige Ausbilder o-

der die vom Ausbilder mit der Ausbildung beauftragte Person

» außerbetriebliche Ausbil-dungsmaßnahmen

» Ausbildungsunterlagen

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1. bis 18. Monat

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Teil des Ausbildungsberufsbildes mit zeitlichen Richtwerten in Wo-

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Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten/

Ausbildungsinhalte Betriebliche Ergänzungen Erledigungsvermerk

Voraussichtliche Zeitplanung/ Eintragungen des Betriebes

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Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)

12 Wochen

a) Grundsätze und Methoden des Pro-jektmanagements anwenden

b) Auftragsunterlagen und Durchführ-barkeit des Auftrags prüfen, insbe-sondere in Hinblick auf rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vor-gaben, und den Auftrag mit den be-trieblichen Prozessen und Möglich-keiten abstimmen

c) Zeitplan und Reihenfolge der Ar-beitsschritte für den eigenen Ar-beitsbereich festlegen

d) Termine planen und abstimmen so-wie Terminüberwachung durchfüh-ren

e) Probleme analysieren und als Auf-gabe definieren sowie Lösungsalter-nativen entwickeln und beurteilen

f) Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der Budgetvorga-ben einsetzen

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g) Aufgaben im Team sowie mit inter-nen und externen Kunden und Kun-dinnen planen und abstimmen

h) betriebswirtschaftlich relevante Da-ten erheben und bewerten und da-bei Geschäfts- und Leistungspro-zesse berücksichtigen

i) eigene Vorgehensweise sowie die Aufgabendurchführung im Team re-flektieren und bei der Verbesserung der Arbeitsprozesse mitwirken

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Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)

3 Wochen

a) im Rahmen der Marktbeobachtung Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen

b) Bedarfe von Kunden und Kundinnen feststellen sowie Zielgruppen unter-scheiden

c) Kunden unter Beachtung von Kom-munikationsregeln informieren so-wie Sachverhalte präsentieren und dabei deutsche und englische Fach-begriffe anwenden

d) Maßnahmen für Marketing und Ver-trieb unterstützen

e) Informationsquellen auch in engli-scher Sprache aufgabenbezogen auswerten und für die Kundeninfor-mation nutzen

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Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)

10 Wochen

a) marktgängige IT-Systeme für unter-schiedliche Einsatzbereiche hinsicht-lich Leistungsfähigkeit, Wirtschaft-lichkeit und Barrierefreiheit beurtei-len

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b) Angebote zu IT-Komponenten, IT-Produkten und IT-Dienstleistungen einholen und bewerten sowie Spezi-fikationen und Konditionen verglei-chen

Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)

5 Wochen

a) IT-Systeme zur Bearbeitung betrieb-licher Fachaufgaben analysieren so-wie unter Beachtung insbesondere von Lizenzmodellen und Urheber-rechten und Barrierefreiheit kon-zeptionieren, konfigurieren, testen und dokumentieren

b) Programmiersprachen, insbeson-dere prozedurale und objektorien-tierte Programmiersprachen, unter-scheiden

Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)

4 Wochen

a) betriebliche Qualitätssicherungssys-teme im eigenen Arbeitsbereich an-wenden und Qualitätssicherungs-maßnahmen projektbegleitend durch-führen und dokumentieren

a) betriebliche Vorgaben und rechtli-che Regelungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz einhalten

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Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz

(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)

6 Wochen

b) Sicherheitsanforderungen von IT-Systemen analysieren und Maßnah-men zur IT-Sicherheit ableiten, abstimmen, umsetzen und evaluieren

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Erbringen der Leistungen und Auf-tragsabschluss

(§ 4 Absatz 2 Nummer 7)

7 Wochen

a) Leistungen nach betrieblichen und vertraglichen Vorgaben dokumen-tieren

b) Leistungserbringung unter Berück-sichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kun-den und Kundinnen abstimmen und kontrollieren

c) Veränderungsprozesse begleiten und unterstützen

d) Kunden und Kundinnen in die Nut-zung von Produkten und Dienstleis-tungen einweisen

e) Leistungen und Dokumentationen an Kunden und Kundinnen überge-ben sowie Abnahmeprotokolle an-fertigen

f) Kosten für erbrachte Leistungen er-fassen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten

a) IT-Geräte und Komponenten für IT-Systeme auswählen

b) IT-Geräte und IT-Systeme nach gel-tenden Vorschriften und Normen

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Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 8)

8 Wochen

sowie betrieblichen Vorgaben mon-tieren und aufstellen, insbesondere durch Zuhilfenahme von Planungs-unterlagen

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c) Leitungen konfektionieren sowie IT-Geräte und Komponenten verbin-den

Installieren von Netzwerkinfrastruktu-ren und Übertragungssystemen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 9)

2 Wochen

a) Netzwerkkomponenten unterschei-den und auswählen

b) Netzwerkkomponenten nach Vorga-ben einbauen und in Betrieb neh-men

Durchführen von Service- und Instand-setzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur

(§ 4 Absatz 2 Nummer 11

3 Wochen

a) Funktionsfähigkeit von IT-Geräten und IT-Systemen prüfen

b) vorbeugende Instandhaltung durch-führen

Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Um-gang mit IT-Geräten und IT-Systemen und mit deren Infrastruktur

(§ 4 Absatz 2 Nummer 12)

2 Wochen

a) an der Planung und Vorbereitung von Produktschulungen mitwirken

b) Nutzer und Nutzerinnen in die Be-dienung von IT-Geräten und IT-Sys-temen einweisen

a) Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefährdungen treffen und umsetzen

b) Energiebedarf unter Berücksichti-gung der Leistungsfaktoren für IT-

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Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren An-bindung an die Stromversorgung

(§ 4 Absatz 2 Nummer 14)

13 Wochen

Systeme, Geräte und Betriebsmittel ermitteln

c) Stromkreise festlegen und Vertei-lungseinrichtungen und Leitungen auswählen und dabei die anerkann-ten Regeln der Technik einhalten

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d) IT-Systeme, Geräte und Betriebsmit-tel unter Berücksichtigung der Be-triebs- und Umgebungsbedingungen auswählen

e) Dokumentationen, insbesondere In-stallations- und Stromlaufpläne, er-stellen und anwenden

f) IT-Systeme, Geräte und Betriebsmit-tel gemäß den Regeln der Technik sowie unter Beachtung von Herstel-lervorgaben anschließen

g) Störungen in IT-Systemen, an Gerä-ten, und an Betriebsmitteln eingren-zen, durch Austausch fehlerhafter Komponenten beheben und Maß-nahmen zur Instandsetzung veran-lassen

h) Messungen an elektrischen Geräten nach den anerkannten Regeln der Technik durchführen und protokol-lieren, insbesondere Schutzleiter- und lsolationswiderstand sowie Schutzleiter- und Berührungsstrom feststellen und beurteilen

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1. bis 18. Monat

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

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Teil des Ausbildungsberufsbildes mit zeitlichen Richtwerten in Wo-

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Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten/

Ausbildungsinhalte

Betriebliche Ergänzungen Erledigungsvermerk Voraussichtliche Zeitplanung/

Eintragungen des Betriebes

Vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien

(§ 4 Absatz 3 Nummer 5)

3 Wochen

a) gegenseitige Wertschätzung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt bei betrieblichen Abläufen praktizieren

b) Strategien zum verantwortungsvol-len Umgang mit digitalen Medien anwenden und im virtuellen Raum unter Wahrung der Persönlichkeits-rechte Dritter zusammenarbeiten

c) insbesondere bei der Speicherung, Darstellung und Weitergabe digita-ler Inhalte die Auswirkungen des ei-genen Kommunikations- und Infor-mationsverhaltens berücksichtigen

d) bei der Beurteilung, Entwicklung, Umsetzung und Betreuung von IT-Lösungen ethische Aspekte reflek-tieren

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19. bis 36. Monat

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

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Teil des Ausbildungsberufsbildes mit zeitlichen Richtwerten in Wo-

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Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten/

Ausbildungsinhalte

Betriebliche Ergänzungen Erledigungsvermerk Voraussichtliche Zeitplanung/

Eintragungen des Betriebes

Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)

2 Wochen

f) Gespräche situationsgerecht führen und Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung der Kundeninte-ressen beraten

g) Kundenbeziehungen unter Beach-tung rechtlicher Regelungen und be-trieblicher Grundsätze gestalten

h) Daten und Sachverhalte interpretie-ren, multimedial aufbereiten und si-tuationsgerecht unter Nutzung digi-taler Werkzeuge und unter Berück-sichtigung der betrieblichen Vorga-ben präsentieren

Beurteilen marktgängiger

IT-Systeme und kundenspezifischer Lö-sungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)

5 Wochen

c) technologische Entwicklungstrends von IT-Systemen feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen aufzeigen

d) Veränderungen von Einsatzfeldern für IT-Systeme aufgrund techni-scher, wirtschaftlicher und gesell-schaftlicher Entwicklungen feststel-len

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Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)

7 Wochen

c) systematisch Fehler erkennen, ana-lysieren und beheben

d) Algorithmen formulieren und An-wendungen in einer Programmier-sprache erstellen

e) Datenbankmodelle unterscheiden, Daten organisieren und speichern sowie Abfragen erstellen

Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)

8 Wochen

b) Ursachen von Qualitätsmängeln sys-tematisch feststellen, beseitigen und dokumentieren

c) im Rahmen eines Verbesserungs-prozesses die Zielerreichung kon-trollieren, insbesondere einen Soll-Ist-Vergleich durchführen

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Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz

(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)

6 Wochen

c) Bedrohungsszenarien erkennen und Schadenspotenziale unter Berück-sichtigung wirtschaftlicher und tech-nischer Kriterien einschätzen

d) Kunden und Kundinnen im Hinblick auf Anforderungen an die IT-Sicher-heit und an den Datenschutz bera-ten

e) Wirksamkeit und Effizienz der um-gesetzten Maßnahmen zur IT-Si-cherheit und zum Datenschutz prü-fen

d) IT-Geräte und IT-Systeme konfigu-rieren, anpassen und in Betrieb neh-

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Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 8)

8 Wochen

men sowie Funktionen von Schnitt-stellen und Übertragungswegen prüfen und dokumentieren

e) IT-Geräte und Komponenten in be-stehende Netze und Infrastrukturen nach Vorgaben, insbesondere den Planunter-lagen, sowie nach gelten-den Vorschriften und Normen sowie betrieblichen Vorgaben integrieren und Dokumentation erstellen

f) Einrichtungen zur IT-Sicherheit auf-bauen, installieren, prüfen und in Betrieb nehmen

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Installieren von Netzwerkinfrastruktu-ren und Übertragungssystemen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 9)

14 Wochen

c) Netzwerkinfrastrukturen und Über-tragungssysteme unterscheiden und auswählen

d) Netzwerkinfrastrukturen nach gel-tenden Vorschriften und Normen sowie betrieblichen Vorgaben auf-bauen, installieren, in Betrieb neh-men und prüfen, insbesondere durch Zuhilfenahme von Planunter-lagen

e) Netzwerkinfrastruktur in beste-hende IT-Systeme integrieren und in Betrieb nehmen

f) Übertragungssysteme nach gelten-den Vorschriften und Normen sowie betrieblichen Vorgaben aufbauen, installieren, in Betrieb nehmen und

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prüfen, insbesondere durch Zuhilfe-nahme von Planunterlagen

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g) Netzwerk- und Übertragungskom-ponenten installieren, konfigurieren und in Betrieb nehmen

h) Hardware- und Software-Systeme zur IT-Sicherheit in Netzwerken im-plementieren

i) Netzwerkinfrastrukturen und Über-tragungssysteme unterscheiden und auswählen

j) Netzwerkinfrastrukturen nach gel-tenden Vorschriften und Normen sowie betrieblichen Vorgaben auf-bauen, installieren, in Betrieb neh-men und prüfen, insbesondere durch Zuhilfenahme von Planunter-lagen

Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungs-maßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur

(§ 4 Absatz 2 Nummer 10)

5 Wochen

a) Leistungsmerkmale prüfen und be-urteilen

b) Serviceleistungen und Wartungs-maß-nahmen planen, jeweiligen Aufwand schätzen und Planungen dokumentieren

c) bei der Erstellung von Wartungsver-trägen mitwirken

d) Störungsmeldungen entgegenneh-men, Fehler eingrenzen und Vor-schläge zur Störungsbeseitigung un-terbreiten

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e) geeignete Test- und Diagnosever-fahren auswählen und einsetzen

f) Maßnahmen zur Störungsbeseiti-

gung einleiten und Dokumentation erstellen

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Durchführen von Service- und Instand-setzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur

(§ 4 Absatz 2 Nummer 11)

8 Wochen

c) Serviceleistungen und Wartungs-maßnahmen entsprechend den gel-tenden Vorschriften und Normen sowie betrieblichen Vorgaben durchführen

d) Test- und Diagnoseverfahren nutzen und Ergebnisse auswerten

e) Funktionsfähigkeit von IT-Geräten und IT-Systemen und einzelnen Komponenten prüfen

f) Ursachen von Störungen eingrenzen

g) Störung von IT-Geräten und IT-Sys-temen und einzelnen Komponenten beseitigen insbesondere Hardware-komponenten austauschen und ein-stellen sowie Soft-ware installieren und konfigurieren

h) Störungen in Netzwerkinfrastruktu-ren erkennen und beheben

i) erbrachte Leistungen dokumentie-ren und zur Abrechnung bereitstel-len

c) an der Durchführung von Produkt-schulungen mitwirken

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Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Um-gang mit IT-Geräten und IT-Systemen und mit deren Infrastruktur

(§ 4 Absatz 2 Nummer 12

3 Wochen

d) Nutzer und Nutzerinnen in die Maß-nahmen zur IT-Sicherheit einweisen

e) Übergabe an Kunden und Kundin-nen durchführen

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f) Auftragsabschluss dokumentieren

IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 13)

5 Wochen

a) Sicherheitskonzepte nach Vorgaben umsetzen

b) Gefährdungspotenziale einschätzen

c) Sicherheitsvorfälle einschätzen

d) Prozesse in der Bearbeitung von Si-cherheitsvorfällen einleiten

e) Sicherheitsmechanismen, insbeson-dere Zugriffsmöglichkeiten und -rechte, auswählen und einset-zen

Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren An-bindung an die Stromversorgung

(§ 4 Absatz 2 Nummer 14

1 Woche

a) IT-Systeme, Geräte und Betriebsmit-tel inklusive fachgerechter Doku-mentation übergeben und adressa-tengerecht erläutern

Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln

(§ 4 Absatz 2 Nummer 15)

6 Wochen

a) Sichtprüfung von Geräten und Be-triebsmitteln durchführen, insbe-sondere Feststellen und Beurteilen von Beschädigungen sowie der Ein-haltung von Sicherheitsanforderun-gen

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at b) Maßnahmen zum Schutz gegen

elektrische Gefährdung feststellen und beurteilen

c) Prüf- und Messverfahren nach den anerkannten Regeln der Technik auswählen und einsetzen

d) Prüfungen und Messungen beurtei-len und dokumentieren

e) Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln kennen und einleiten

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Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

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Teil des Ausbildungsberufsbildes mit zeitlichen Richtwerten in Wo-

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Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten/

Ausbildungsinhalte

Betriebliche Ergänzungen Erledigungsvermerk Voraussichtliche Zeitplanung/ Eintragungen des Betriebes

Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)

a) wesentliche Inhalte und Bestand-teile des Ausbildungsvertrages dar-stellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben

b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung ver-gleichen

c) arbeits-, sozial- und mitbestim-mungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Ta-rif- und Arbeitszeitregelungen be-achten

d) Positionen der eigenen Entgeltab-rechnung erklären

e) Chancen und Anforderungen des le-bensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwick-lung begründen und die eigenen Kompetenzen weiterentwickeln

f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich

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relevante Informationsquellen nut-zen

g) berufliche Aufstiegs- und Weiter-entwicklungsmöglichkeiten darstel-len

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n Aufbau und Organisation des Ausbil-dungsbetriebes

(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)

a) die Rechtsform und den organisato-rischen Aufbau des Ausbildungsbe-triebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusam-menhänge zwischen den Geschäfts-prozessen erläutern

b) Beziehungen des Ausbildungsbe-triebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs-vertretungen und Gewerkschaften nennen

c) Grundlagen, Aufgaben und Arbeits-weise der betriebsverfassungs-rechtlichen Organe des Ausbil-dungsbetriebes beschreiben

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

(§ 4 Absatz 3 Nummer 3)

a) Gefährdung von Sicherheit und Ge-sundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen

b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften an-wenden

c) Verhaltensweisen bei Unfällen be-schreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

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d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden be-schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

Umweltschutz

(§ 4 Absatz 3 Nummer 4)

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

b) für den Ausbildungsbetrieb gel-tende Regelungen des Umwelt-schutzes anwenden

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonen-den Entsorgung zuführen