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Mutterschutz und Elternzeit Checkliste für werdende Eltern V.i.S.d.P Günther Heinz Verwaltungsstelle Regensburg

Mutterschutz und Elternzeit Checkliste für werdende Eltern

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Mutterschutz und Elternzeit Checkliste für werdende Eltern. V.i.S.d.P Günther Heinz Verwaltungsstelle Regensburg. Hier können Sie ihre persönlichen Termine eintragen. Geburtstermin:. Beginn:. Beginn:. Elternzeit. Schwangerschaft. Mutterschutz. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Mutterschutz und Elternzeit Checkliste für werdende Eltern

Mutterschutz

und

Elternzeit

Checkliste für werdende Eltern

V.i.S.d.P Günther Heinz Verwaltungsstelle Regensburg

Page 2: Mutterschutz und Elternzeit Checkliste für werdende Eltern

Hier können Sie ihre persönlichen Termine eintragen

Schwangerschaft Mutterschutz Elternzeit

Meldung beim Arbeitgeber, erst dann tritt MuSchG in kraft

8 Wochen nach der Geburt, 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten

Maximal 36 Monate, Zeit kann auch geteilt werden

Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen (7 Wochen vor voraussichtlichem Geburtstermin)

Termin:

Geburtstermin:

Beantragung Kindergeld

Antrag auf Elterngeld, max. bis zu 3 Monate rückwirkend ab Geburt des Kindes

6 Wochen

vor der Geburt

Beantragung der Elternzeit spätestens 7 Wochen vor gewünschten Beginn beim Arbeitgeber

Termin:

Beginn: Beginn:

Page 3: Mutterschutz und Elternzeit Checkliste für werdende Eltern

Checkliste für werdende Eltern

Thema: Bemerkung: Zeitpunkt:

Meldung der Schwangerschaft

- Erst mit der Meldung der Schwangerschaft tritt das Mutterschutzgesetz in Kraft.

- Die Kosten für ein Zeugnis über den voraussichtlichen Geburtstermin trägt der Arbeitgeber.

Grundsätzlich sobald wie möglich.

Mutterschutz - Für die Zeit der Schutzfristen wird Mutterschaftsgeld bezahlt.

- Tritt in Kraft, wenn der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft hat.

Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf 12 Wochen.

Mutterschaftsgeld - Frauen in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis und bei Frauen die kein Arbeitsverhältnis haben aber bei einer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld haben (erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes) stellen den Antrag mit Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin an die zuständige Krankenkasse.

- Frauen die privat krankenversichert sind und Frauen die geringfügig Beschäftigt sind stellen den Antrag mit der Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin beim Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsgeldstelle in Bonn.

Antrag soll 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin gestellt werden.

Elterngeld -Wird grundsätzlich 12 Monate bezahlt, zwei weitere Monate stehen dem anderen Elternteil zu, wenn er seine Erwerbstätigkeit reduziert.

- Die Eltern können auch eine andere Aufteilung wählen, allerdings nur bis zum 12. bzw. 14. Lebensmonat des Kindes.

- Mit der Beantragung legen sich die Eltern verbindlich über die Aufteilung der Elterngeldmonate fest.

- Alleinerziehende erhalten ebenfalls 14 Monate.

- Antrag ist beim zuständigen Amt „Zentrum Bayern, Familie und Soziales erhältlich.

- Link Elterngeldrechner (nur über Internet)

Antrag kann ab dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden, maximal rückwirkend bis zu 3 Monate.

Elternzeit -Elternzeit kann maximal bis zum 36. Lebensmonat des Kindes genommen werden.

- Ein Teil kann auch, mit Zustimmung des Arbeitgebers, bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden (z. B. Zeit der Einschulung des Kindes)

- Wenn beide Eltern erwerbstätig sind, ist die Elternzeit frei teilbar.

- In der Elternzeit kann auch Teilzeitarbeit in Anspruch genommen werden.

- Der Antrag über die Elternzeit ist verbindlich, kann nur verändert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Beantragung spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit

Kindergeld - Antrag an die zuständige Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Antrag kann nach der Geburt des Kindes gestellt werden.

Page 4: Mutterschutz und Elternzeit Checkliste für werdende Eltern

Was ist das Elterngeld?

Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht. Bei Kindern, die vor dem 1. Januar 2007 geboren werden, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden

Wer bekommt das Elterngeld?

Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen.

Page 5: Mutterschutz und Elternzeit Checkliste für werdende Eltern

Elterngeld-, Erziehungsgeldstellen, AufsichtsbehördeBayern                                        Stand: 02.04.2007Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie des Bundeserziehungsgeldgesetzes:Zentrum Bayern Familie und Soziales:

Region Oberpfalz93053 Regensburg, Landshuter Straße 55Tel. 0941/7809-00, Fax 0941/7809-1414E-Mail: [email protected]

Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeld- oder Erziehungsgeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeld- oder Erziehungsgeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an:Zentrum Bayern Familie und Soziales

95447 Bayreuth, Hegelstr. 2Tel. 0921/6 05-03, Fax 09 21/6 05-39 03E-Mail: [email protected]

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