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Naturschutz Förderungen in Tirol © Reischer

Naturschutz Förderungen in Tirol · 2013. 9. 13. · angeboten: Förderungen für die Pfl ege und den Schutz be-sonderer Lebensräume (inklusive der aktuellen ÖPUL-Na-turschutzförderungen

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Inhalt

Vorwort 4

Naturschutzförderungen im Überblick 6

A Lebensräume bewahren, pfl egen und 8 schaffen („Lebensraumförderung“)

B Besondere Arten schützen und fördern 34 („Artenschutzförderung“)

C Traditionelle bäuerliche Kleinarchitektur 40 erhalten („Landschaftsschutzförderung“)

D Für den Naturschutz sensibilisieren 48 (Förderung der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit“)

E Schutzgebiete betreuen 50 („Förderung der Schutzgebietsarbeit“)

F Grundlagen und Pläne für die Natur- 52 schutzarbeit erstellen („Förderung der Naturschutzforschung und –planung“)

Vom Antrag zum Geld - 54Allgemeine Förderrichtlinien

Formulare & Links 56

Adressen & AnsprechpartnerInnen 57

Geförderte Projekte 2008/2009 58

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Vorwort

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Vorwort

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Die Abteilung Umweltschutz ist seit 2007 Einreich- und Be-willigungsstelle für Naturschutz- und Waldumweltmaßnah-men im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007-2013. Dies ist eine große Herausforderung, aber auch eine bedeutende Chance, den Natur- und Landschaftsschutz in Tirol zum Einen auf ein sicheres fi nanzielles Fundament zu stellen und zum Anderen Ziele und Ideen des Naturschutzes integrativ in bestehenden europäischen Förderprogrammen umzusetzen.

Eine derartige Aufgabe soll gut vorbereitet sein. Die neuen Fördermöglichkeiten erforderten eine Überarbeitung der be-stehenden Förderrichtlinien der Abteilung Umweltschutz. Es galt, die bisher gültigen Förderrichtlinien zusammenzufüh-ren, kritisch zu durchforsten, zu aktualisieren und durch neue in der praktischen Naturschutzarbeit relevante Aspekte zu ergänzen. Dabei wurde größter Wert auf Praxistauglichkeit, Transparenz der Förderprämien und -vergaben sowie auf die tirolweite Gleichbehandlung von Fördertatbeständen gelegt.

Die Ergebnisse der Neugestaltung haben wir für Sie in der vorliegenden Broschüre zusammengestellt. „Vor-Bilder“ und Skizzen sollen mögliche Maßnahmen erläutern und Aufga-benstellungen bildhaft vor Augen führen.

Gegenüber den bisherigen Möglichkeiten konnte das För-derangebot deutlich erweitert und die Prämiensätze dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden. In 6 über-geordneten Förderkategorien mit 43 Untergruppen werden insgesamt mehr als 200 verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten: Förderungen für die Pfl ege und den Schutz be-sonderer Lebensräume (inklusive der aktuellen ÖPUL-Na-turschutzförderungen und der Waldumweltmaßnahmen) sind

darin ebenso enthalten wie diverse Förderungen für Arten-schutz, Landschaftsschutz, Schutzgebiete, Umweltbildung und Naturschutzplanung.

Damit steht ein zeitgemäßes Werkzeug zur Verfügung, das mithelfen soll, den voranschreitenden Wandel in der Kultur-landschaft aus Sicht des Naturschutzes positiv zu begleiten und zu steuern. Zudem können die in der Broschüre darge-stellten Fördermaßnahmen einen wichtigen Beitrag leisten, um den nationalen und europäischen Auftrag zur Sicherung und Vernetzung der heimischen Lebensräume und Arten zu erfüllen.

Von der Neugestaltung der Naturschutz-Förderrichtlinien ver-spricht sich die Abteilung Umweltschutz letztlich auch eine vereinfachte und rasche Abwicklung von Förderansuchen, die Förderung des Projektwettbewerbes und die Steigerung der regionalen Wertschöpfung.

Möge die Broschüre viele positive Spuren in der Tiroler Landschaft hinterlassen!

Herzlichst,

Naturschutzförderungen in Tirol – vielfältig, transparent, nachhaltig

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LH-Stv. Hannes Gschwentner

Naturschutzreferent des Landes Tirol

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CBA

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„Lebensraum-förderung“

ArtenreicheZweischnittwiesen A1 S.8

Streuobstwiesen A2 S.9

Lärchenwiesen A3 S.10

Halb-Trockenwiesen A4 S.11

Bergmähder A5 S.12

Weiden A6 S.13

Kleinstrukturen A7 S.14

Feuchtwiesen A8 S.16

Moore A9 S.17

FließgewässerA10 S.19

Be-/Entwässerungs-gräbenA11 S.20

Stehende GewässerA12 S.22

PufferrandstreifenA13 S.24

AlmenA14 S.25

„Artenschutz-förderung“

„Landschafts-schutz-

förderung“

„Förderung der Umweltbildung und Öffentlich-

keitsarbeit“

„Förderung der Schutzgebiets-

arbeit“

„Förderung der Naturschutz-

forschung und –planung“

Bodenbrüter B1 S.34

Raufuß- und Steinhuhn B2 S.34

Schutzmaßnahmen für Flussuferläufer B3 S.35

Amphibienschutz an Straßen B4 S.35

Wildtierschutz an Straßen B5 S.36

Fischwanderhilfen B6 S.36

Fischereiliche Schutzzonen B7 S.37

Nisthilfen B8 S.37

Stärkung von Beständen B9 S.38

Grunderwerb für den ArtenschutzB10 S.38

Pfl ege von NaturdenkmälernB11 S.39

Sonstige ArtenschutzprojekteB12 S.39

Schindelungen C1 S.40

Heuschupfen/Heustädel C2 S.41

Holzzäune C3 S.42

Trockensteinmauern /LesesteinriegelC4 S.47

Bewusstseinsbild. Veranstaltungen D1 S.48

Medienarbeit/Mate-rialien/Infrastruktur D2 S.49

Personal E1 S.50

Betreuungs-einrichtungen E2 S.50

Kooperationen z. nach-haltigen Entwicklung E3 S.51

Natura 2000- Managementpläne F1 S.52

Naturschutzpläne LW/FWF2 S.52

Landschaftspfl ege-pläne F3 S.53

Naturschutz-forschung F4 S.53

Naturschutzförderungen WälderA15 S.26

Sonstige Landschafts-schutzprojekteC5 S.47

SonstigeA16 S.33

im Überblick

b

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A Lebensräume bewahren, pfl egen und schaffen

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„Lebensraumförderung“

Anwendungsgebiet:Landesweit

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:

Fixaufl agen (gelten für alle Aufl agenpakete):• Erhaltung und naturverträglicher Umgang mit Landschafts-

elementen• max. 40 kg N/ha und Jahr bei Mähwiesen/Mähweiden• keine Geländeveränderungen, keine Drainagierung• keine Aufschüttungen, v. a. von Senken und Bodenuneben-

heiten• Nachweide ist möglich• keine Lagerung von Festmist in StapelnVariable Aufl agen (je nach Aufl agenpaket verschieden):• Anzahl der Schnitte (1- oder 2schnittig)• Schnittzeitpunktverzögerung (14, 21, 28 Tage)• Mahd mit Traktor, Motormäher oder Hand

Fördersätze: 431,- bis 800,- €/ha;

A.1 Artenreiche Zweischnittwiesen

A.1.1 ÖPUL-Standardförderungen für artenreiche Zweischnittwiesen

A.1.2 Neuanlage von artenreichen Zweischnittwiesen

Abgesehen vom landschafts-ästhetischen Wert bieten

artenreiche Zweischnittwiesen Nahrungs- und Lebensgrund-

lage für eine Vielzahl von Tieren; vor allem für

zahlreiche wirbellose Tiere wie Spinnen, Schmetterlinge,

Käfer und Heuschrecken. Von der Vielfalt der Kleintiere

profi tieren wiederum Reptilien, Kleinsäuger und Vögel der

Kulturlandschaft.

Anwendungsgebiet:Primär innerhalb von SchutzgebietenFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Maßnahme fi ndet auf Acker oder Intensivgrünland statt• Wahl der Maßnahme und Saatgutmischung in Absprache mit

der für Naturschutz zuständigen Behörde

Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fach-lich begründeten Ausnahmefällen können die gesamten Kosten übernommen werden.

ÖPUL-Standardförderungen für Streuobstwiesen

Anwendungsgebiet:LandesweitFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:

Fixaufl agen:• max. 2 x Weide und/oder Mahd pro Jahr• Abtransport des Mähgutes • kein Mineraldünger und Flüssigdünger (Gülle/Jauche)• Erhaltung und naturverträglicher Umgang mit Landschafts-

elementen• max. 40 kg N/ha und Jahr bei Mähwiesen/Mähweiden• Ausmähen von Hindernissen bei Mähwiesen/Mähweiden• keine Geländeveränderungen und Geländekorrekturen• Vor- und Nachweide sind möglichZusätzlich gilt: • Mindestteilnahmefl äche: 0,05 ha• Streuobstwiese: mind. 30 Bäume/ha; Nachpfl anzung nur mit

geeigneten Sorten für den Streuobstanbau • Baumreihe: Baumabstand: in der Reihe max. 20 m, mind. 5

Bäume; anrechenbare Fläche: Länge der Baumreihe x 10 m

Fördersatz: 551,- €/ha; Biobetriebe erhalten im Rahmen der ÖPUL-Naturschutzförderung 40,- €/ha zusätzlich.

Streuobstwiesen

Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Biotoptypen Mitteleuropas und sind wichtig als Lebensraum für zahlreiche

Tier- und Pfl anzenarten.Bis zu 3000 verschiedene Tier-

arten können auf Streuobst-wiesen vorkommen.

A.2

A.2.1

A.2.2 Neupfl anzung von landschafts-prägenden Obstbäumen

Anwendungsgebiet:Landesweit, primär in SchutzgebietenFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Pfl anzung viertel-, halb- oder hochstämmiger Obstbäume auf

stark wachsenden Unterlagen• Pfl anzung geeigneter Streuobstarten und -sorten Fördersatz: Bei Neuanlage: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten.

Im Rahmen von Baumpfl anzaktionen des Verbandes der Obst- und Gartenbauvereine Tirols „Grünes Tirol“ werden 1/3 der Pfl anzenkosten übernommen. Pro Antragsteller werden maximal 10 Bäume gefördert.

Artenreiche Zweischnitt-wiesen sind wichtige Lebens-

räume für Schmetterlinge.

In Baumhöhlen von Obst-bäumen nisten gefährdete

Vogelarten wie der Gartenrotschwanz.

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A Lebensräume bewahren, pfl egen und schaffen

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„Lebensraumförderung“

Anwendungsgebiet:LandesweitFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:

Fixaufl agen (gelten für alle Aufl agenpakete):• jährliches einmaliges Räumen von herabgefallenen Ästen

und Zusammentragen auf Asthaufen• Erhaltung von Landschaftselementen• keine Geländeveränderungen und Geländekorrekturen • keine Auffüllungen oder Aufschüttungen• Holznutzung: nur einzelstamm- oder gruppenweise; Wiederaufforstung • jährliche Entfernung von aufkommendem FichtenjungwuchsVariable Aufl agen (je nach Aufl agenpaket):• Erreichbarkeit (nach Wegzeit, Entfernung)• Mähhäufi gkeit (1 x pro Jahr; jedes 2. Jahr)• Düngung (max. 40 kg N/ha; nur Festmist)• Beweidung (keine; Nachweide erlaubt)

Fördersätze: 517,- bis 800,- €/ha; Biobetriebe erhalten im Rahmen der ÖPUL-Naturschutzförderung 40,- €/ha zusätzlich.

A.3 Lärchenwiesen

A.3.1 ÖPUL-Standardförderungen für Lärchenwiesen

A.3.2 Räumung von Lärchenwiesenfl ächen

Lärchenwiesen sind ein Relikt aus vergangener Zeit, geschaf-

fen durch die Tätigkeit der Bauern, die aus den Wäldern

die Schatten spendenden Fichten oder Zirben entfernten

und die Lärche stehen ließen. Die landschaftsästhetischen

Qualitäten der Lärchenwiesen haben heute große Bedeutung

für Landschaftsbild und Erholung.

Anwendungsgebiet:Nicht bewirtschaftete Lärchenwiesen in Schutzgebieten. Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• jährlich einmaliges Säubern von heruntergestürzten Ästen• händisches Entfernen von Fichtenjungwuchs• keine Teilnahme an ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen• keine Düngung, Holznutzung: nur Einzelstämme od. Gruppen

Fördersatz: 136,- €/ha und Jahr.

ÖPUL-Standardförderungen für Halb-Trockenwiesen

Anwendungsgebiet:Landesweit

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:

Fixaufl agen:• 1 x Mahd und Abtransport des Mähgutes• Erhaltung von Landschaftselementen• keine Geländeveränderungen und Geländekorrekturen • keine Auffüllungen oder Aufschüttungen• Erhaltung von Landschaftselementen• kein Umbruch des Grünlandes bzw. der Wechselwiese

Variable Aufl agen (je nach Aufl agenpaket):• Mahd mit Traktor, Motormäher oder Hand• Befahrungs-/Beweidungsverzicht zwischen 1.5. und 1.6. • Düngung (max. 40 kg N/ha; nur Festmist; keine Düngung)• Beweidung (keine; Nachweide erlaubt)• Schnittzeitpunktverzögerung (28 Tage)

Fördersätze: 370,- bis 800,- €/ha; Biobetriebe erhalten im Rahmen der ÖPUL-Naturschutzförderung 40,- €/ha zusätzlich.

Halb-Trockenwiesen

Halbtrockenwiesen sind be-drohte Lebensräume mit

artenreicher Flora und Fauna. Die Weiternutzung der Halb-

trockenwiesen durch einmalige späte Mahd oder Beweidung

ist wichtig, um ihre Arten-vielfalt zu gewährleisten.

A.4

A.4.1

Die Fauna der Halbtrocken-wiesen ist sehr artenreich.

Besonders viele Insektenarten v. a. Schmetterlinge und

Heuschrecken sind auf sonnenexponierte kräuter-

reiche Lebensräume angewiesen.

A.3.3 Nachforstung von Junglärchen

Anwendungsgebiet: Landschaftsschutzgebiete

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Erhebung und Abrechnung über die Bezirksforstinspektionen

Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten.

Der Wiesensalbei - eine Zeigerart für

Trockenwiesen.

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A Lebensräume bewahren, pfl egen und schaffen

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„Lebensraumförderung“

Anwendungsgebiet:LandesweitFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:Fixaufl agen:• Erhaltung von Landschaftselementen• keine Geländeveränderungen und Geländekorrekturen • keine Auffüllungen oder Aufschüttungen• Erhaltung von Landschaftselementen• kein Umbruch des Grünlandes bzw. der Wechselwiese• keine BeweidungVariable Aufl agen (je nach Aufl agenpaket):• Mahd und Abtransport des Mähgutes (1 x Mahd pro Jahr;

jedes 2. Jahr)• Mahd mit Traktor, Motormäher oder Hand• Erreichbarkeit (nach Wegzeit, Entfernung)• händisches Austragen des Mähgutes• Düngung (max. 40 kg N/ha; nur Festmist; keine Düngung)

Fördersätze: 354,- bis 800,- €/ha; Biobetriebe erhalten im Rahmen der ÖPUL-Naturschutzförderung 40,- €/ha zusätzlich.

A.5 Bergmähder

A.5.1 ÖPUL-Standardförderungen für Bergmähder

A.5.2 Instandsetzung und Revitalisierung von Bergmähdern

Angesichts des hohen Bewirt-schaftungsaufwandes bei ver-gleichsweise geringem Ertrag sind Bergmähder zunehmend

von Aufl assung bedroht.

Anwendungsgebiet:Primär in SchutzgebietenFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Bei der Fläche muss es sich um eine ehemalige Bergmahd

handeln. Der Waldcharakter darf nicht überwiegen.Förderbare Maßnahmen:• Schwenden; Aufl esen von Steinen und Deponieren am Rand

der Wiese; Einsaat offener Bereiche• Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen BehördeFördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begründeten Ausnahmefällen auch 100 %.

ÖPUL-Standardförderungen für Weiden

Anwendungsgebiet:Landesweit

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:Fixaufl agen:• Erhaltung und naturverträglicher Umgang mit Landschafts-

elementen• Beweidung frühestens ab 1.4., längstens bis 15.11. (Hut-

weide)• zusätzliche Düngung und jeglicher Pfl anzenschutzmittel-

einsatz sind verbotenVariable Aufl agen (je nach Aufl agenpaket):• jährliches Schwenden der Weidefl äche• 1 x Pfl egemahd mit Motormäher pro Jahr• zusätzliche Aufwändungen

Fördersatz: 234,- bis 324,- €/ha; Biobetriebe erhalten im Rahmen der ÖPUL-Naturschutzförderung 40,- €/ha zusätzlich.

Weiden

Magerweiden sind sehr viel-fältige Lebensräume, geprägt

durch traditionelle Beweidung und mageren Boden.

Auf diesen Standorten leben auf kleinem Raum Pfl anzen

und Tiere, die bei Mahd ver-schwinden würden. Darum ist die Weiterführung der traditi-

onellen Nutzung - wie hier auf den Fließer Sonnenhängen -

von großer Bedeutung.

A.6

A.6.1

Bergmähder sind die höchst-gelegenen landwirtschaftlich genutzten Wiesen und zählen

zugleich zu den artenreichsten Biotopen in der Landwirt-

schaft. Die Artengarnitur kann 30 - 50 Pfl anzenarten

(und mehr) umfassen.

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A.5.3 Flexibles Fördersystem für Bergmähder in Schutzgebieten

Anwendungsgebiet:Schutzgebiete, in begründeten Fällen auch außerhalb

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Gilt nur für Bergmähder, die aufgrund besonderer extensiver

Nutzungsgewohnheiten (Mahd max. alle 3-5 Jahre bzw. nur bei günstiger Witterung) nicht aus ÖPUL gefördert werden können. Die Sinnhaftigkeit dieser Form der Nutzung ist durch ein Fachgutachten zu begründen.

• Förderung nur dann, wenn die Verpfl ichtung für eine gesamte ÖPUL-Periode (5-7 Jahre) nicht möglich ist.

Fördersatz: Auf den Flächen werden die ÖPUL-Fördersätze multipliziert mit dem Faktor 0,8 in Form einer Landesförderung ausbezahlt:283,- bis 640,- €/ha.

Bergmahd im Valsertal. Gemäht wird, wenn es die berufl iche und personelle

Situation erlaubt. Ein fl exibles Fördersystem soll den Anreiz zur Bewirtschaftung erhöhen.

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A Lebensräume bewahren, pfl egen und schaffen

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„Lebensraumförderung“

Anwendungsgebiet: Landesweit

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:Fixaufl agen:• Anteil der Kleinstrukturen am Feldstück mind. 10 %• Erhaltung von Landschaftselementen• Pfl ege gemäß Landschaftselement-Begleitbogen• keine Geländeveränderungen und Geländekorrekturen • keine Lagerung von Festmist in Stapeln• mind. 1x, max. 2x Mahd/Jahr und Abtransport des Mähgutes • Nachweide ist möglichVariable Aufl agen (je nach Aufl agenpaket):• Mahd mit Traktor, Motormäher oder Hand• Anzahl der Schnitte (1- oder 2schnittig)• ausschließlich Düngemittel gemäß Anhang II der VO

2092/91 sind zulässig

Fördersätze: 287,- bis 710,- €/ha; Biobetriebe erhalten im Rah-men der ÖPUL-Naturschutzförderung 40,- €/ha zusätzlich.

A.7 Kleinstrukturen der Kulturlandschaft

A.7.1 ÖPUL-Standardförderungen für Kleinstrukturen

Kleinstrukturen sind natur-schutzfachlich wertvolle, aber

auch ästhetisch bedeutende Landschaftselemente wie z. B.

markante Einzelbäume, Baum-gruppen, Quellen, Tümpel,

Buckelwiesen, Hohlwege oder Lesesteinmauern. Sie verbes-sern den Lebensraumverbund

und sind Nist-, Nahrungs- und Rastplatz für viele Tiere.

A.7.2 ÖPUL-Standardförderungen für Kleinstrukturen in besonderen Projekt-gebieten („Blaufl ächengebiete“)

Anwendungsgebiet:Blaufl ächen-Gebiete Oberlienz, Virgen, Wattenberg

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• max. 3 Nutzungen• keine Ausbringung von Mineraldünger, Düngemittel gemäß

Anhang II der VO 2092/91 sind zulässig• Pfl ege der Hecke durch Heckenpfl egeschnitt • Einhaltung eines ca. 2 m breiten Pufferstreifens entlang der

Hecke oder Steinmauer mit Gülleverzicht• Mit dem Bewirtschafter wird ein Landschaftselemente-

Begleitbogen unterzeichnet.

Fördersätze: 288,- bis 655,- €/ha; Biobetriebe erhalten im Rah-men der ÖPUL-Naturschutzförderung 40,- €/ha zusätzlich.

Auf dem Oberlienzer Schwemmkegel, in der Virger

Feldfl ur und in Wattenberg sind noch außerordentlich

viele Hecken und Steinmauern erhalten. Für diese Gebiete

werden spezielle ÖPUL-Förderungen angeboten.

.

Neuanlage von Hecken / Feldgehölzen

Anwendungsgebiet:LandesweitFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• gruppenweise Pfl anzung• Breite mind. 3 m• variable Breite der Hecke durch einen 2-3reihigen Aufbau• Die Hecken sollen sich harmonisch in die Landschaft

einfügen, die Linienführung ist dem natürlichen Gelände anzupassen;

• Als Pfl anzmaterial sind ausschließlich heimische standortgerechte Laubgehölze gem. der „Artenliste für Gehölzpfl anzungen im Bundesland Tirol“ zu verwenden;

• Pfl anzenauswahl und Durchführung nach Beratung oder in Absprache mit einer Naturschutz-Fachperson;

Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begründeten Ausnahmefällen auch 100 %.

Mit der Neuanlage naturschutzfachlich und

landschaftsästhetisch wertvoller Hecken und

Feldgehölze soll der Lebensraumverbund

verbessert werden.

A.7.3

Neuanlage und Sanierung von Trockenmauern und Lesesteinriegeln

Anwendungsgebiet:Landesweit, bevorzugt in SchutzgebietenFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Verwendung von Natursteinen aus der Umgebung• maximale Größe der verwendeten Steine 0,1 m3

• keine Verwendung von Zement, Kalk oder anderen Bindemitteln

• Neigung der Sichtseite ca. 5-20 Grad (zum Berg)• Die Zwischenräume werden sorgfältig mit kleineren Steinen

ausgefugt, die die Funktion eines Binders übernehmen.• Zur Vermeidung von Frostschäden ist die Mauer mit kleinen

Steinen locker zu hinterfüllen (Abbildung links).• Einvernehmen und Abstimmung mit der für Naturschutz

zuständigen Behörde vor Baubeginn.Fördersatz: Neuanlage Trockensteinmauerwerk: 84,- €/m2;Sanierung Trockensteinmauerwerk: 80,- €/m2;

Förderbare Fläche bei Lesesteinriegeln (= frei stehende Trockenmauer): Ansichtsfl äche (m2) x 1,5.

A.7.4

Trockenmauer (oben) und schematischer Querschnitt

(unten). Um Frostschäden zu vermeiden, ist die Mauer mit

kleinen Steinen hinterfüllt.©

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A Lebensräume bewahren, pfl egen und schaffen

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„Lebensraumförderung“

Anwendungsgebiet: Landesweit

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:Fixaufl agen:• kein Befahren/Beweiden zwischen 1.4. und 1.7.• keine Düngung• Mahd und Abtransport des Mähgutes• keine Beweidung• Erhaltung von Landschaftselementen• keine Geländeveränderungen und Geländekorrekturen • keine Drainagierung • ca. 3 m Randstreifen zu Äckern (Häckseln ab 20.6. erlaubt)Variable Aufl agen (je nach Aufl agenpaket):• Mahd mit Traktor, Motormäher oder Hand• Anzahl der Schnitte (einschnittig, halbschürig)• Verzögerung Schnittzeitpunkt (ab 1.8./1.9., um 42/56 Tage)• Höhenlage (unter/über 1000 m Seehöhe)

Fördersätze: 343,- bis 800,- €/ha; die Förderung wird sowohl im ÖPUL als auch - bei nicht ÖPUL-förderfähigen Flächen - in Form einer Landesförderung gewährt. Biobetriebe erhalten im Rahmen der ÖPUL-Naturschutzförderung 40,- €/ha zusätzlich.

A.8 Feuchtwiesen

A.8.1 Standardförderungen für Feuchtwiesen

Unter Feuchtwiesen versteht man feuchtes, eher nährstoff-

reiches, ein- bis zweischüriges Wirtschaftsgrünland. Diesen

Wiesentyp fi ndet man schwer-punktmäßig in Talauen im

Bereich von Flutmulden, an quelligen Hängen, in

staunassen Bodenmulden oder auf leicht entwässerten und

gedüngten Niedermooren.

Viele geschützte Tier- und Pfl anzenarten (z. B. wiesen-brütende Vögel, Orchideen) leben auf Feuchwiesen. Bei

ausbleibender Mahd würden diese Lebensräume verbuschen

und so verschwinden.

A.8.2 Neuanlage / Renaturierung von Feuchtwiesen

Anwendungsgebiet: Landesweit, primär in Schutzgebieten

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:Fixaufl agen:• keine chemische Schwendung• keinerlei Eingriffe, wie Entwässerungen, Umbrechen,

Kulturgattungsänderungen, Einsatz von Pestiziden• Maßnahmen und Aufl agen nur auf Basis einer Fachplanung

bzw. im Einvernehmen mit der NaturschutzbehördeFörderbare Maßnahmen (Beispiele):• Funktionslosstellen intakter Entwässerungsanlagen

z. B. durch Verschließen der Rohre, Anstaumaßnahmen etc.• Schaffung einer Viehtränke außerhalb sensibler Bereiche

Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begründeten Ausnahmefällen auch 100 %.

Standardförderungen für Moore

Anwendungsgebiet:Landesweit

Moorerhaltungsprämie: Fixaufl agen:• Verzicht auf Torf-Abbau (bei Hochmooren)• Verzicht auf Düngung • Verzicht auf Beweidung• keine Eingriffe wie Aufforstungen, Entwässerungen, Um-

brechen, Kulturgattungsänderungen, Einsatz von Pestiziden• keine Fassung unterirdischer Quellen, die Feuchtgebiete

speisen• Festgestellte Eingriffe in Moorbereiche sind unverzüglich

der Naturschutzbehörde bekanntzugeben.• Beweissicherung mittels jährlichem ÜbersichtsfotoFördersatz:• Niedermoor-Charakter überwiegt: 168,- €/ha • Hochmoor-Charakter überwiegt: 136,- €/ha

Abzäunung sensibler Feuchtbiotope:Fixaufl agen:• Zaunerrichtung (1. Jahr) unter Verwendung eines Elektro-

zaunes; Glattdraht nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache• Zaunerhaltung in den Folgejahren: jährliches Auf- und Ablegen mit regelmäßigen Kontrollen• Verpfl ichtungszeitraum: mindestens 5 Jahre• Begutachtung durch Naturschutz-FachpersonFördersatz:4,- €/lfm für Errichtung und 5 Jahre Instandhaltung; bei Errich-tung von traditionellen Holzzäunen erhöhte Fördersätze!

Erst-Entbuschung:Fixaufl agen:• Einmalige mechanische Entbuschung, d. h. Entfernung von

z. B. aufkommendem Fichtenjungwuchs • Entfernung des Pfl anzgutes• Durchführung nach dem 1.9.Fördersatz:269,- bis 1.345,- €/ha und Jahr, gestaffelt nach dem tatsächlichen Verbuschungsgrad der Fläche.

Niedermoore (im Bild die Schwemm) werden durch

Oberfl ächenwasser (Hang- oder Grundwasser, temporäre Überfl utungen) nass gehalten.

Je nach Wasserhaushalt und Bewirtschaftung entstehen

unterschiedliche Pfl anzenge-meinschaften (Schilfröhrichte,

Großseggenriede, Pfeifen-graswiesen, Kleinseggenriede u. Ä.). Diese bilden wertvolle

Lebensräume z. B. für Insekten und Vögel.

A.9.1

A.9 Moore

Hochmoore (im Bild die Rotwandalm) werden aus-

schließlich von Niederschlägen gespeist. Mit ihrem Torfkörper

wölben sie sich über dem Grundwasserspiegel empor.

Hochmoore sind sauer, nähr-stoffarm und meist ein Mosaik aus Moorwäldern, Torfmoor-

Schlenken und Wasserfl ächen. ©

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A Lebensräume bewahren, pfl egen und schaffen

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„Lebensraumförderung“

Renaturierung eines Niedermoores durch Anstau

eines Entwässerungsgrabens.

A.9.2 Niedermoor-Renaturierung

Anwendungsgebiet: Landesweit, primär in Schutzgebieten

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• keine chemische Schwendung• keinerlei Eingriffe, wie Entwässerungen, Umbrechen,

Kulturgattungsänderungen, Einsatz von Pestiziden• Die Art der Entbuschung, insbesondere die Entfernung oder

Lagerung des Schnittgutes, ist von einem Sachverständigen festzulegen.

• Maßnahmen und Aufl agen nur auf Basis einer Fachplanung bzw. im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde

• Festgestellte Eingriffe in Moorbereiche sind unverzüglich der Naturschutzbehörde bekanntzugeben.

Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Mechanische Entbuschung im Abstand von höchstens fünf

Jahren bzw. nach Maßgabe des Pfl egeplanes eines Natur-schutz-Sachverständigen

• Schaffung einer Viehtränke außerhalb sensibler Bereiche• Wiedervernässung durch An- bzw. Überstaumaßnahmen • Funktionslosstellen intakter Entwässerungsanlagen

z. B. durch Verschließen der Rohre, Anstaumaßnahmen etc.Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begrün-deten Ausnahmefällen auch 100 %.Kristeiner Möser (Niedermoor)

A.9.3 Hochmoor-Renaturierung

Anwendungsgebiet: Landesweit, primär in Schutzgebieten

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• siehe Niedermoor-RenaturierungFörderbare Maßnahmen (Beispiele):• mechanische Entbuschung im Abstand von höchstens fünf

Jahren bzw. nach Maßgabe des Pfl egeplanes eines Natur-schutz-Sachverständigen

• Wiedervernässung durch An- bzw. Überstaumaßnahmen • Funktionslosstellen intakter Entwässerungsanlagen • Sonstige Maßnahmen, die für Erhaltung bzw. Pfl ege von

Hochmooren naturschutzfachlich notwendig sind.Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begrün-deten Ausnahmefällen auch 100 %.

Viehtritt, Düngereintrag, Ent-wässerung oder Torfnutzung

zerstören Hochmoore. Jegliche Nutzung von Hochmooren steht

daher im Widerspruch zu Naturschutzzielen.

Neuanlage von Ufergehölzsäumen

Ufergehölzsäume schützen das Gewässer vor Störungen und

Düngereintrag aus dem Umland, bieten Brutmöglich-keiten, Deckung und Nahrung

und sind wichtige Korridore für wandernde Tiere.

A.10.1

A.10 Fließgewässer

Der Obernberger Dorfbach vor (o.) und nach der

Renaturierung (u.).

Anwendungsgebiet:LandesweitFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• gruppenweise Pfl anzung• Breite mind. 3 m• variable Breite der Hecke durch einen 2-3reihigen Aufbau• Die Hecken soll sich harmonisch in die Landschaft einfügen,

die Linienführung ist dem natürlichen Gelände anzupassen.• Als Pfl anzmaterial sind ausschließlich heimische

standortgerechte Laubgehölze gem. der „Artenliste für Gehölzpfl anzungen im Bundesland Tirol“ zu verwenden.

• Pfl anzenauswahl und Durchführung nach Beratung oder in Absprache mit einer Naturschutz-Fachperson;

Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begrün-deten Ausnahmefällen auch 100 %.

Fließgewässer-RenaturierungA.10.2

Anwendungsgebiet: Landesweit, primär in Schutzgebieten

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Erstellung einer ökologischen Fachplanung• Maßnahme dient in hohem Maße dem Naturschutz• Einvernehmen mit den zuständigen Behörden (Naturschutz,

Wasserbauverwaltung, WLV)• Darstellung und Kurzbeschreibung der geplanten Maßnah-

men, Zeitplan, Kostenvoranschlag, Finanzierung• Kofi nanzierung/Mitwirkung durch die Wasserbauverwaltung

bei Projekten, die gleichzeitig dem Hochwasserschutz dienen Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Entfernung von Ufersicherungen• Aufweitung des Gewässerbettes• Gewässerrückbau nach Kriterien des naturnahen Wasserbaus • Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern • fi schpassierbare Anbindung von NebengewässernFördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begrün-deten Ausnahmefällen auch 100 %.

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A Lebensräume bewahren, pfl egen und schaffen

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„Lebensraumförderung“

A.11 Be- und Entwässerungsgräben

A.11.1 Pfl ege von Entwässerungsgräben

Viele Talböden Tirols wurden in der Vergangenheit entwäs-

sert, indem mittels Gräben das Wasser abgeleitet und der

Grundwasserspiegel tiefergelegt wurde.

In besonnten Abschnitten begleiten häufi g Röhricht-bestände diese Entwässe-

rungsgräben, die von Schilf dominiert werden. Unter

bestimmten Voraussetzungen können sie daher interessante Elemente der Flusslandschaft

darstellen.

A.11.2 Aufl assung von Entwässerungsgräben

Anwendungsgebiet: Landesweit

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• siehe Niedermoor-RenaturierungFörderbare Maßnahmen (Beispiele):• Funktionslosstellen intakter Entwässerungsanlagen zur Ver-

besserung des Wasserhaushaltes von Moorfl ächen, Feucht- und Streuwiesen z. B. durch Verschließen der Rohre, Anstau-maßnahmen etc.

Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begrün-deten Ausnahmefällen auch 100 %.

Anwendungsgebiet: Landesweit, bevorzugt in Schutzgebieten

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Erstellung einer ökologischen Fachplanung• Maßnahme dient überwiegend dem Naturschutz• Einvernehmen mit den zuständigen Behörden (Naturschutz,

Wasserbauverwaltung, WLV)Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Pfl ege von Grabenbegleitgehölzen und Grabenböschungen

nach naturschutzfachlichen Kriterien• händische Grabenräumung oder naturverträgliche Alterna-

tiven (z. B. Durchziehen eines Baumstammes mit dem Traktor)

• Entfernung nicht standortheimischer Pfl anzen (z. B. Kanadische Goldrute, Drüsiges Springkraut etc.)

• Gewässerstrukturierung (Aufweitungen, variable Ufer etc.)• Initiierung eines naturnahen Ufergehölzsaumes• Verbesserung der Durchgängigkeit für Gewässerlebewesen • Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Grundwassertümpel)• Bestellung einer ökologischen Baubetreuung.Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begrün-deten Ausnahmefällen auch 100 %.

Erhaltung und Pfl ege traditioneller Bewässerungsgräben

Waalbach östlich von Stanz

A.11.3

Anwendungsgebiet:Landesweit, bevorzugt in SchutzgebietenFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• ausschließliche Verwendung traditioneller ortsüblicher Materialien (Holz, Stein); kein Beton, keine Kunststoff- oder Metallrohre• Darstellung des Vorhabens auf Katasterlageplan, Kurzbe-

schreibung der geplanten Maßnahmen, Zeitplan, Kostenvor-anschlag, Finanzierung, Angabe aller möglichen Subven-tionsgeber sowie der Eigenmittel und Eigenleistungen

• Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde

Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Instandsetzung des Gerinnes• Instandsetzung von Einkehren, Auskehren, Schwellbretter,

Überläufen u. Ä.• Instandsetzung des Begleitweges

Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begrün-deten Ausnahmefällen auch 100 %.

Waale sind künstlich angelegte Bewässerungskanäle, die

besonders in niederschlags-armen Gebieten Tirols schon

seit Jahrhunderten Wiesen und Weiden mit Wasser versorgen.

Intakte Waale fi nden sich heute nur noch vereinzelt, z. B. beim Stuibenfallparkplatz oder auf 2100 m im Fundustal. Diese

noch bestehenden Waale sind meist auch beliebte Wander-wege, andere sind ganz auf-

gelassen und durch moderne Bewässerungsanlagen ersetzt.

Aus naturschutzfachlicher Sicht sind Waale wegen der

üppigen Vegetation, der reich-haltigen Tierwelt entlang ihres Verlaufes und als Zeugnis der

traditionellen bäuerlichen Kultur erhaltenswert.

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A Lebensräume bewahren, pfl egen und schaffen

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„Lebensraumförderung“

A.12 Stehende Gewässer

A.12.1 Renaturierung von stehenden Gewässern

Naturnahe Stillgewässer wie hier in der Pfl acher Au

besitzen eine wichtige Funktion als Laichplatz für Amphibien. Die naturnahen Ufer begün-stigen auch eine artenreiche Kleintierfauna, die während

gewisser Entwicklungsphasen an das Wasser gebunden ist

(z. B. Wasserwanzen, Schwimm käfer, Libellen etc.).

Fischreiche Stillgewässer können eine wichtige

Nahrungsgrundlage für gefährdete Arten wie Eisvogel

oder Fischotter darstellen. Wasser- und Schilfzonen bieten

zudem potenzielle Nistplätze und Nahrungshabitate für eine

vielfältige Vogelfauna.

Anwendungsgebiet: Landesweit

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Absoluter Düngeverzicht im Bereich des Gewässers und der Uferzonen, mind. jedoch im Bereich eines 5 m breiten

Streifens gemessen von der Mittelwasserlinie• keine Verwendung von Teichfolien oder anderen künstlichen

Dichtmaterialien • Wird die Ufervegetation gemäht, ist das Mähgut zu entfernen.• kein Fischbesatz, keine Haltung von Wassergefl ügel• keine Eingriffe, wie Aufschüttungen, Ablagerungen, Verun-

reinigungen des Wassers, Einsatz von Pestiziden, wesentliche Veränderung des Wasserspiegels etc.

• Festgestellte Eingriffe oder wesentliche Veränderungen des Stillgewässers sind der Naturschutzbehörde zu melden.

• Darstellung des Vorhabens auf Katasterlageplan, Kurz-beschreibung der geplanten Maßnahmen, Zeitplan,

Kostenvoranschlag, Finanzierung• Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde.

Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• (teilweiser) Schutz vor Betretung der Ufer (Abzäunung,

Besucherlenkung)• Maßnahmen zur Verbesserung oder Wiederherstellung der

Wasserversorgung• Optimierung der strukturellen Ausstattung (Schaffung von

Tiefstellen und Flachufern, Anlage von offenen Ufersteil-wänden, Einbringung von Strukturelemente in Form von Totholz, Findlinge, Initiierung eines Ufergehölzstreifens etc.)

• Entfernung nicht standortheimischer Pfl anzen (z. B. Kana-dische Goldrute, Drüsiges Springkraut etc.)

Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begründe-ten Ausnahmefällen auch 100 %.

A.12.2 Neuanlage von stehenden Gewässern

Anwendungsgebiet: Landesweit

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Erstellung einer ökologischen Fachplanung• Das Stillgewässer dient überwiegend dem Naturschutz.• Das Stillgewässer wird auf Acker oder Intensivgrünland

angelegt; Gewässer auf Feuchtfl ächen sind nicht förderfähig• Die Deponierung des Aushubmaterials darf naturschutzfach-

lichen Interessen nicht widersprechen.• Folienteiche, (Fisch-)Teiche oder Tümpel mit befestigten

Uferzonen sowie Teiche mit Regelböschungen ohne Flach-wasserzone sind von dieser Förderung ausgenommen.

• Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Neuschaffung offener Stillwasserfl ächen unter Beachtung

naturschutzfachlicher Aspekte wie z. B. - Schaffung von Tiefstellen und Flachufern- Anlage von offenen Ufersteilwänden- Einbringung von Strukturelementen in Form von Totholz

oder Findlingen- Initiierung eines Ufergehölzstreifens

Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begrün-deten Ausnahmefällen auch 100 %.

Neu angelegte Kleingewässer bieten schon rasch nach ihrer

Fertigstellung geeigneten Lebensraum für bedrohte Arten

wie z. B. die Gelbbauchunke (o.).

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A Lebensräume bewahren, pfl egen und schaffen

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„Lebensraumförderung“

Anwendungsgebiet: Landesweit

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:

Fixaufl agen:• Erhaltung und naturverträglicher Umgang mit Landschafts-

elementenVariable Aufl agen (je nach Aufl agenpaket):• Belassen von ungemähten Streifen• Düngung (keine, ausschließlich Düngemittel gemäß Anhang

II der VO 2092/91 und keine Gülle- bzw. Jaucheausbrin-gung; max. 40/60 kg N/ha und Jahr bei Mähwiesen/Mähwei-den)

• Anzahl der Schnitte (2- oder 3schnittig)• Verzögerung des Schnittzeitpunktes • jährliche Entfernung aufkommender Gehölze• keine Lagerung von Festmist in Stapeln

Fördersätze: 322,- bis 413,- €/ha; Hinweis: die Förderung wird sowohl im ÖPUL als auch - bei nicht ÖPUL-förderfähigen Flächen - in Form einer Landesför-derung gewährt. Biobetriebe erhalten im Rahmen der ÖPUL-Naturschutzförderung 40,- €/ha zusätzlich.

A.13 Pufferrandstreifen

A.13.1 ÖPUL-Standardförderungen für Pufferrandstreifen

Pufferrandstreifen (im Sinne von Uferrandstreifen) entlang

von Gewässern erfüllen aus Sicht des Naturschutzes

vielfältige Funktionen wie z. B. als:

Schutz des Gewässers vor Nähr- und Schadstoffeinträgen

sowie optischen und akustischen Störeinfl üssen

Verbesserung des Biotop-verbundes, insbesondere in landwirtschaftlich intensiv

genutzten Bereichen

Lebensraum für Tierarten mit einem Vorkommensschwer-

punkt im Uferbereich von Gewässern

Lebensraum für Tierarten, die extensive Strukturen in der

Landschaft als Nist-, Nahrungs- und

Rastplätze nutzen (Vögel, Insekten, Kleinsäuger etc.)

Rückzugsraum für viele Kleintiere während der Mahd.

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Maßnahmen basieren auf einem „Naturschutzplan auf der

Alm“ (siehe Kap. F.2.2)• Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde Förderbare Maßnahmen:• Almanger - naturschutzkonforme Mahd und Pfl ege• Weidefreistellung im Almbereich: Dabei ist zu beachten, dass

Latschengebüsch, Zwergstrauchheiden sowie Arten wie die Zwergalpenrose unter Schutz stehen. Hier muss abgewogen werden, welcher Vegetationstyp naturschutzfachlich höher zu bewerten ist. In diese Überlegungen ist die gesamte Alm und ihre Umgebung einzubeziehen.

Fördersatz:Für die Maßnahmenumsetzung steht das jeweils aktuelle Stan-dard-Förderangebot zur Verfügung. Werden im „Naturschutzplan auf der Alm“ (siehe Kap. F.2.2) darüber hinaus individuelle Maß-nahmen vorgeschlagen, die durch Standardmaßnahmen nicht ab-gedeckt werden, so können 90 % (in begründeten Fällen 100 %) der im „Naturschutzplan auf der Alm“ kalkulierten Kosten ge-fördert werden.Querverweise auf Naturschutz-Standardförderungen, die im Almbereich Anwendung fi nden können:In der vorliegenden Broschüre fi nden sich zahlreiche Standard-Förderungsmöglichkeiten für Naturschutzmaßnahmen im Alm-bereich: z. B.

A.3.1 ÖPUL-Standardförderungen für LärchenwiesenA.3.2 Räumung von Lärchenwiesenfl ächenA.5.1 ÖPUL-Standardförderungen für BergmähderA.5.2 Instandsetzung und Revitalisierung von BergmähdernA.7.1 ÖPUL-Standardförderungen für KleinstrukturenA.7.4 Neuanlage und Sanierung von Trockenmauern und

LesesteinriegelnA.8.1 ÖPUL-Standardförderungen für FeuchtwiesenA.8.2 Neuanlage/Renaturierung von Feuchtwiesen A.9.1 Standardförderungen für Moore A.15 Wälder („Waldumweltmaßnahmen“)C.1 SchindelungenC.3 Holzzäune F.2.2 Naturschutzplan auf der Alm etc.

Viele Almen zeichnen sich durch das Vorkommen

besonderer oder seltener Pfl anzen- und Tierarten, ihrer

Vielfalt an Lebensräumen oder auch durch ihren landschaft-

lichen Reiz aus. Das Mosaik an unterschiedlichen Lebens-

räumen und Standorten ist das Ergebnis einer

jahrhundertealten, standortangepassten

Almwirtschaft und soll auch in Zukunft durch die naturverträgliche

Bewirtschaftung der Almen aufrechterhalten werden.

A.14 Almen

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A Lebensräume bewahren, pfl egen und schaffen

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„Lebensraumförderung“

A.15 Wälder

A.15.1 Altholzinsel

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete und geschützte Waldlebensräume in wirtschaftlich bringbarer LageFörderbare Maßnahmen:• Belassen von mind. 10 Altbäumen im Bestand• Größe einer Teilfl äche max. 0,5 ha.• natürliche Entwicklung, keine forstliche Nutzung• Förderfähig sind heimische und standortgemäße Baumarten

der potenziell natürlichen Waldgesellschaft (PNWG).Aufl agen/Verbote: • Belassen von umgefallenen Bäumen am Ort• Gewährleistung tragbarer Wildbestände (Naturverjüngung)• Verzicht auf die Errichtung von Anlagen jeder Art • Kennzeichnung der geförderten Fläche mittels Plakette• Notwendige Pfl egemaßnahmen sind in Absprache mit der

Naturschutzbehörde durchzuführen.• Verpfl ichtungszeitraum: 20 JahreFördersatz: • Bauschsatz (100 %)• Weichlaubholz: Einmalzahlung 4.000,-€/ha• Hartlaubholz und Nadelholz: Einmalzahlung 8.000,-€/haAMA-Codes: 2263 (nur in Natura 2000) oder 2264-1630 - Pfl ege Altholzinsel

Details zu Waldumweltmaßnahmen

unter:www. tirol.gv.at/themen/

umwelt/naturschutz/foerde-rungen/waelder

Diese Förderungen werden in Kooperation mit der

Gruppe Forst abgewickelt.

A.15.2 Flächige Außer-Nutzung-Stellung

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete und geschützte Waldlebensräume > 0,5 ha

Förderbare Maßnahmen:• Einstellen der forstlichen Nutzung• Verzicht auf die Errichtung von Anlagen jeder Art (inkl.

Salzlecken, Wildäcker, Wegebau etc.) • keine Veränderung des WasserhaushaltesAufl agen/ Verbote:• sonstige spezif. Aufl agen gem. Projekt; notwendige Pfl ege-

maßnahmen in Absprache mit der Naturschutzbehörde • Gewährleistung tragbarer Wildbestände (Naturverjüngung)• jährliche Berichtspfl icht an die Abteilung Umweltschutz

Ziel ist die Erhaltung und Ent-wicklung ökologisch wertvoller

geschlossener Altholzinseln.

A.15.3 Biberlebensräume

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete, besiedelte Lebensräume des BibersFörderbare Maßnahmen:• Einstellen der forstlichen Nutzung • Belassen von vom Biber benagten/gefällten Bäumen• aktives Einbringen von Weichlaubgehölzen (insb. Weiden)• Verpfl ichtungszeitraum: 5 Jahre• Kennzeichnung der geförderten Fläche mittels PlaketteFördersatz: • Flächig: Bauschsatz (100 %); 500 €/ha bzw. 1.000 €/ha• Pfl anzmaterial: Kosten 80 %; Arbeit: Bauschsatz 100 %;

2,- € LaubholzAMA-Codes: 2263 (nur in Natura 2000) oder 2264-3330 - Biberschutz

A.15.4 Höhlenbäume / Horstbäume / Horste

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete, geschützte Waldlebensräume, Brut- und Fraßbäume geschützter Arten (z. B. Schwarzstorch, Graureiher, Wespen- und Mäusebussard, Schwarzmilan, Steinadler, Habicht u. a. Greifvögel, Kormoran, Ameisen, Flechten).Aufl agen/ Verbote:• geförderte Bäume: BHD > 355 mm; Fällen ist verboten.• umgefallene Bäume sind am Ort zu belassen. Aufarbeitung

ist nicht zulässig.• Geförderte Bäume sind mittels Plakette zu kennzeichnen.• Verpfl ichtungszeitraum: 20 JahreFördersatz: • Bauschsatz (100 %); Einmalzahlung: 200,- €/BaumAMA-Codes: 2263 (nur in Natura 2000) oder 2264-3800 - Bruthöhlenbäume

Biberspuren

Höhlenbaum

Lärchenwald im Halltal - fl ächig außer Nutzung

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• Verpfl ichtungszeitraum: 20 Jahre• Kennzeichnung der geförderten Fläche mittels PlaketteFördersatz: • Bauschsatz (100 %); F (a, ha) = 40,- € *(dGZ100) *B dGZ100: mittlere Ertragsklasse; B: mittlerer BestockungsgradAMA-Codes: 2263 (nur in Natura 2000) oder 2264-1630 - Pfl ege Altholzinsel

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A Lebensräume bewahren, pfl egen und schaffen

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„Lebensraumförderung“

A.15.7 Nebenbestandsentwicklung

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete, in Einzelfällen auch geschützte WaldlebensräumeFörderbare Maßnahmen:• Erhaltung und Pfl ege seltener oder besonders ausgeformter

Einzelbäume (z. B. Elsbeere, Speierling, Feldulme etc.)• Einbringung seltener, standortsangepasster autochthoner

Baumarten• Verpfl ichtungszeitraum: 20 Jahre• 5 Jahre Pfl ege; Nachbesserung• Kennzeichnung mit einer Plakette pro AntragFördersatz: • Bauschsatz (100 %); Einmalzahlung: 210 bis 270,- €/Baum,

max. 5 Bäume/ha• Pfl anzmaterial: Kosten 80 %; Arbeit: Bauschsatz 100 %; 1,- €

Mischbaumarten, 2,- € LaubholzAMA-Codes: 2263 (nur in Natura 2000) oder 2264-1221 bei Einbringung; 2263 (nur in Natura 2000) oder 2264-1630 (Pfl ege Altholz) bei Erhaltung

A.15.8 Erhaltung oder Pfl ege seltener oder ökologisch wertvoller Baumarten

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete, geschützte Waldlebensräume (z. B. Auwälder), Lebensräume geschützter ArtenFörderbare Maßnahmen:• Erhaltung bzw. Entwicklung ökologisch wertvoller Bestände

mit einem arten- und strukturreichen Nebenbestand (je nach Waldtyp z. B. Hainbuche, Hartriegel, Holunder,

Traubenkirsche, Pfaffenhütchen, Mehlbeere, Weiden, Vogelkirsche, Heckenkirsche, Eibe, Wacholder etc.)

• Verpfl ichtungszeitraum: 10 Jahre• Kennzeichnung mit einer Plakette pro AntragFördersatz: Bauschsatz (100 %) oder 80% der Kosten max. jedoch Bausch-satzgrenze; Einmalzahlung: € 100,-/ha für den Mehraufwand bei den Pfl egemaßnahmenAMA-Codes: 2263 (nur in Natura 2000) oder 2264-1420 - Mischwuchspfl ege

Nebenbestand

Kiefer am Nachtberg im Ötztal - ein wertvoller Einzelbaum.

Hinweis: Liste der geför-derten Baumarten anfordern

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A.15.6 Lärchweide- / Lärchwiesenwälder

Anwendungsgebiet: SchutzgebieteFörderbare Maßnahmen:• Wiederherstellung von traditionellen Lärchwiesen/-weiden

durch mechanische Entbuschung• Durchforstung und Aufl ichtung zur Förderung der Lärche• Bodenverwundung zur Verjüngung der Lärche gem. Projekt• Sicherstellung der Bewirtschaftung (Weide/Mahd)Aufl agen:• Kennzeichnung mit einer Plakette pro AntragFördersatz: • Bauschsatz (100 %) oder 80% der Kosten, max. jedoch

Bauschsatzgrenze• Basissatz für Durchforstung: 1.000,- €/ha• Zuschläge (Schutzwald, Entfernung): 50 % auf Basissatz.AMA-Codes: 2263 (nur in Natura 2000) oder 2264-1440 - Durchforstung Nadelholz

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Verbuschte Lärchweiden sollen gezielt durchforstet werden.

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete, geschützte Waldlebensräume und Brutplätze geschützter Arten (z. B. Schwarzmilan, Schwarzstorch, Steinadler, Uhu, Wanderfalke)Aufl agen/ Verbote:• keine forstlichen Maßnahmen und keine vermeidbare

Störung während der Brutzeit innerhalb der Schutzzone• Erhaltung des Horstbaums im Verpfl ichtungszeitraum • nur einzelstammweise Nutzung außerhalb der Brutzeiten • Verpfl ichtungszeitraum: mind. 5 Jahre• Kennzeichnung mit einer Plakette pro AntragFördersatz: • Bauschsatz (100 %); Einmalzahlung: 300,- €/haAMA-Codes: 2263 (nur in Natura 2000) oder 2264-1640 - Pfl ege Horstschutz

A.15.5 Horstschutzzonen

In Horstschutzzonen sind Störungen während der

Brutzeit untersagt.

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A Lebensräume bewahren, pfl egen und schaffen

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„Lebensraumförderung“

A.15.11 Waldlichtungen

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete, in begründeten Einzelfällen landesweit auch geschützte Waldlebensräume, Lebensräume geschützter Arten;Wildäcker sind von einer Förderung ausgenommen.Förderbare Maßnahmen:• Entnahme der Bestockung oder mechanische Schwendung

des vorhandenen Gehölzanfl uges zur Erhaltung oder Ent-wicklung von ökologisch wertvollen Sonderstandorten, wie z. B. Zwergstrauchheiden, Magerrasen, besonnte Tümpel, Quellfl uren, Moorstandorte oder sonstige Lebensräume ge-schützter Arten, weitere Pfl ege gemäß Projekt

• Beseitigung des Schlagabraums bzw. des Schwendmaterials und Verbringung aus der Maßnahmenfl äche

• Nachfolgende Beseitigung des aufkommenden Gehölzan-fl uges

• Verpfl ichtungszeitraum: 10 Jahre• Kennzeichnung mit einer Plakette pro AntragFördersatz: Bauschsatz 100 % oder 80% der Kosten, max. je-doch Bauschsatzgrenze: Basissatz Entfernung der Verbuschung/Schwendung: 440,- bis 2.200,- €/ha, gestaffelt nach dem tat-sächlichen Verbuschungsgrad; Zuschläge möglich.AMA-Codes: 2263 (nur in Natura 2000) oder 2264-1610 - Pfl ege Waldlichtung

Durch Entnahme der Bestockung oder Schwendung

von Gehölzen sollen Wald-bestände als Lebensräume

und Biotope geschützter Arten verbessert werden.

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A.15.9 Totholz (stehend)

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete, geschützte Waldlebensräume, in begründeten Fällen Brut- und Fraßbäume geschützter Arten

Aufl agen/ Verbote:• Brusthöhendurchmesser des Totholzes: mind. 355 mm • Fällen des Totholzes ist verboten• Umgefallenes Totholz ist am Ort zu belassen.• Eine Aufarbeitung ist nicht zulässig.• Das Totholz muss forsthygienisch unbedenklich sein.• Das Totholz darf nicht im Gefährdungsbereich von Straßen,

Wegen, Eisenbahnen, Wanderwegen usw. stehen.• Kennzeichnung mit einer Plakette pro Antrag• Verpfl ichtungszeitraum: 20 JahreFördersatz: Bauschsatz (100 %); Einmalzahlung, 100,- €/Baum AMA-Codes: 2263 (nur in Natura 2000) oder 2264-3710 - Totholz stehend

Waldbauliche Maßnahmen

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete, in begründeten Einzelfällen landesweit in geschützten Waldlebensräumen (besondere Waldgesellschaften).Der aktuelle Bestand entspricht nicht der potenziell natürlichen Waldgesellschaft (PNWG) bzw. es besteht Handlungsbedarf im Hinblick auf den aktuellen Erhaltungszustand.

Förderbare Maßnahmen:• Bestandesumwandlung• Vorlichtung • Aufforstung von Mischbaumarten lt. PNWG inkl.

Verpfl ockung und Nachbesserung bei Ausfall (ausgenommen Wild- und Weideschäden)

• Beschränkung auf kleinfl ächige Nutzung (Femelung, einzelstammweise Nutzung)

• Verpfl ichtungszeitraum: 20 Jahre• Kennzeichnung mit einer Plakette pro Antrag

Totholz sorgt für eine große Organismenvielfalt im Wald.

A.15.10

Ziel der geförderten wald-baulichen Maßnahmen ist die

Rückführung naturferner Bestände in die potenziell

natürliche Waldgesellschaft sowie die Verbesserung des

Erhaltungszustandes gem. Art. 6/2 der FFH-RL (günstiger

Erhaltungszustand) bei besonderen

Waldgesellschaften.

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Fördersatz: Bauschsatz (100 %) oder 80% der Kosten, max. jedoch Bausch-satzgrenze• Bauschsatz 1: Bestandsentfernung; Basissatz: 20,- €/efm; • Pfl anzmaterial: Kosten 80 %• Bauschsatz 2: Pfl anzung, Arbeit und Beitrag zum Klima-

schutz; 1,- € Mischbaumarten, 2,- € Laubholz• Bauschsatz 3: Jungwuchspfl ege; Basissatz 500,- €/ha• Bauschsatz 4: Dickungspfl ege; Basissatz 800,- €/ha• Bauschsatz 5: Durchforstung; Basissatz 1.000,- €/ha• Zuschläge (Schutzwald, Entfernung): 50 % auf Basissatz.AMA-Codes: 2263 (nur in Natura 2000) oder 2264-1236 - Bestandesumwandlung

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A Lebensräume bewahren, pfl egen und schaffen

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„Lebensraumförderung“

A.15.12 Waldränder

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete, in begründeten EinzelfällenFörderbare Maßnahmen:• Aufforstung von standortstauglichen, heimischen Laubhölzern und Sträuchern aus regionaler Gehölzvermehrung angrenzend an einen Wald• Baum- und Straucharten wie Bergahorn, Bergulme, Esche,

Eibe, Rotbuche, Schwarzerle, Schwarzpappel, Silberweide, Winter-/Sommerlinde, Traubenkirsche, Waldhasel, Pfaffen-käppchen, Purpurweide, Roter Hartriegel, Sanddorn, Schleh-dorn u. v. a.

• Mindestbreite des Waldrandes: 5 m• Verpfl ichtungsszeitraum: 20 Jahre• keine Düngung• Entfernung oder vermeidbare Beschädigung (z. B. Holzernte) des Waldrandes ist untersagt• Verpfl ockung bei Bedarf• Freischneiden bei Bedarf• Kennzeichnung mit einer Plakette pro Antrag.Fördersatz: • Pfl anzmaterial: 80 %; Arbeit: Bauschsatz 100 %:

1,- € Mischbaumarten, 2,- € Laubholz• Pfl öcke: 80 %AMA-Codes: 2263 (nur in Natura 2000) oder 2264-1620 - Pfl ege Waldrand; 2263 (nur in Natura 2000) oder 2264- 1260 - Einzelschutz

Die Waldrand-Förderung unterstützt die Schaffung

und Pfl ege naturnaher und artenreicher Waldränder und

Laubholzinseln mit stand-ortsangepassten Bäumen und

Sträuchern.

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A.15.13 Vogelschutz - Biotopentwicklung

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete, Lebensräume geschützter WaldvogelartenFörderbare Maßnahmen:• Maßnahmen werden je nach Vogelart in einem Gutachten

festgelegt: z. B. − Belassen von Brut- und Horstbäumen− Erhaltung ausgedehnter Altholzbestände− Herabsetzung des Kronenschlussgrades, Durchforstung

mit Manipulation des Ast- und Wipfelmaterials (Haufen, Fratten legen)

Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung von Lebens-

räumen für Waldvogelarten wie Raufußhühner, Spechte,

Eulen, Schnäpper u. a..

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A.16 Sonstige besondere Lebensräume

Anwendungsgebiet: Landesweit

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:Fixaufl agen:• Lebensraumtyp ist nach dem Tiroler Naturschutzgesetz geschützt• Projekt dient überwiegend Naturschutzinteressen• Projekt kann keiner anderen Naturschutz-Förderkategorien

zugeordnet werden• Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde • Durchführung einer Erfolgskontrolle (Monitoring)Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Pfl ege, Schutz oder Neuinitiierung besonderer geschützter

LebensräumeFördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begründe-ten Ausnahmefällen auch 100 %.

Die Förderung für sonstige besondere Lebenräume kann beispielsweise an Flussufern

zur Anwendung kommen. Im Bild:

die Deutsche Tamariske (Myricaria germanica),

eine bedrohte Pionierpfl anze auf Schotterbänken.

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− Aufbau strukturierter, stufi ger Bestände, Blößen offen halten

− kleinfl ächige Dickungen als Tageseinstand− Schaffung und Verbesserung von Randzonen und Grenzlinien− Förderung von Beerensträuchern− Vermeidung von Beunruhigung (Außer-Nutzung-Stel-

lung, temporäre Ruhezonen)− Förderung bestimmter Baum- und Straucharten − Förderung von starkem, stehenden Totholz− Entfernung von Schlagabraum− Sichtbarmachen von Zäunen

• Verpfl ichtungsszeitraum: 20 Jahre• Kennzeichnung mit einer Plakette pro AntragFördersatz: Verschiedene Bauschsätze (100 %); siehe A.15.2 u. A.15.10AMA-Codes: 2263 (nur in Natura 2000) oder 2264-3310 - Vogelschutz

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B Besondere Arten schützen und fördern

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„Artenschutzförderung“

B.1 Besondere Projektgebiete für Bodenbrüter

Anwendungsgebiet: Die Maßnahme wird landesweit in Projektgebieten angeboten, in denen der Schutz gefährdeter Bodenbrüter ein vorrangiges Naturschutzziel darstellt. Derzeit: Vils, Valsertal, Silz-Haiming-Stams.Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):• Befahrungsverzicht • Kulturartenanbau nach vorgegebener Liste• Blühstreifenanlage• Saatstärkenreduktion• Nestschutz• SingwartenerrichtungFördersatz: Abgestimmte Pakete im Rahmen der ÖPUL-Naturschutzmaß-nahmen (370,- bis 800,- €/ha); , in Natura 2000-Gebieten sind ab 2010 zusätzliche Förderpakete möglich.

Maßnahmen für Raufußhühner und Steinhuhn

Anwendungsgebiet: Die Maßnahme wird landesweit primär in Schutzgebieten bzw. in Projektgebieten angeboten, in denen der Schutz von Raufußhüh-nern und Steinhühnern ein vorrangiges Naturschutzziel darstellt.Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Durchführung auf Basis einer wissenschaftlichen Grundlagenerhebung oder eines Fachgutachtens• Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde • Durchführung einer Erfolgskontrolle (Monitoring)Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Besucherlenkende Maßnahmen zur Vermeidung von

Störungen• Alternativen zu Wegerschließungen• Erhaltung offener Landschaften im Bereich der Waldgrenze

und auf Almen (Birkhuhn)• Nutzungsverzicht • etc.Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begrün-deten Ausnahmefällen auch 100 %.

Hinweis: siehe auch Fördermöglichkeiten unter A.15 Wälder.

In besonderen Projektgebieten soll die landwirtschafl iche

Nutzung gezielt an die Bedürf-nisse gefährdeter Bodenbrüter

angepasst werden.

B.2

Raufußhühner (Auerhuhn, Birkhuhn, Alpenschneehuhn,

Haselhuhn) und Steinhuhn sind gefährdete und europaweit geschützte Vogelarten. Sie

bewohnen naturnahe Berg-wälder und Hochgebirgs-

landschaften in Tirol. Durch Störung (Weg-

erschließungen, Tourismus etc.) und Verlust geeigneter Lebensräume (z. B. lockere,

randlinienreiche Altholz-bestände; Moore und offene

Heiden) sind die Raufußhühner und das Steinhuhn zuneh-

mender Gefahr ausgesetzt.

B.3 Schutzmaßnahmen für Flussuferläufer

Anwendungsgebiet: Landesweit; dzt. relevant für Inn, Lech, Großache, Isel, RißbachFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Gefördert werden Schutzmaßnahmen (Zaunerrichtung und

Zaunkontrolle) für den Flussuferläufer im Zeitraum 15.4. bis 15.8. jeden Jahres.

• Zaunerrichtung (1. Jahr) unter Verwendung von Elektrozaun; Glattdraht nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache!

• Zaunerhaltung und Kontrolle: d. h. jährliches Auf- und Ablegen mit regelmäßigen Kontrollen;• Verpfl ichtungszeitraum für die Zauninstandhaltung und -kontrolle: mindestens 5 Jahre ab Neuerrichtung.• Die Förderung erfolgt nach Begutachtung durch die für Naturschutz zuständige Behörde.Fördersatz: 4,- €/lfm Zaun; einmalige Abgeltung für Errichtung und 5 Jahre Instandhaltung.

Schotterbänke sind der Lebensraum des seltenen

Fluss-uferläufers. Wird der Vogel beim Brüten zu lange

gestört, kühlen die Eier aus, die Brut geht verloren.

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B.4 Amphibienschutzeinrichtungen an Straßen

Anwendungsgebiet: Landesweit, primär in Schutzgebieten bzw. Straßenabschnitte mit Auswirkungen auf SchutzgebieteFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Maßnahme steht mit keinem Bewilligungsverfahren in Ver-

bindung; nicht förderbar, wenn im Rahmen eines Bewilli-gungsverfahrens erforderlich!

• fachgerechte Planung und Ausführung entsprechend RVS 3.04 Amphibienschutz an Straßen

• Einvernehmen mit Behörden (Straßenerhalter, Naturschutz)Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Zaun-Kübel-Methode• Tunnel-Leit-Anlage (Durchlass, Leiteinrichtungen, Umkehrelemente)• Sondermaßnahmen (Doppeltunnelsystem, Grünbrücke, Auf-

ständerung, Anlage von Laichgewässern etc.)Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begrün-deten Ausnahmefällen auch 100 %.

Wandernde Amphibien müssen vielerorts Straßen überqueren,

um zu ihren Laichgewässern zu gelangen. Amphibienschutzan-

lagen (hier ein Durchlass mit Leiteinrichtungen)

ermöglichen eine gefahrlose Querung. Auch anderen

bodenbewohnenden Kleintieren ist geholfen.

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B Besondere Arten schützen und fördern

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„Artenschutzförderung“

Anwendungsgebiet: Bestehende Straßen, sofern dort Wildtierquerungshilfen und -schutzmaßnahmen nicht bereits hoheitlich vorgeschrieben sind.Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Maßnahme ist nicht Teil eines Bewilligungsverfahrens• Maßnahme dient überwiegend den Zielen des Naturschutzes

(Schutz gefährdeter/geschützter Arten)• fachgerechte Planung und Ausführung gem. RVS-Richtlinien • Einvernehmen mit Behörden (Straßenerhalter, Naturschutz)Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Wildwarneinrichtungen• Wildquerungshilfen (z. B. Kleintierdurchlässe, Adaptierungen

für Fischotter, Wildunterführungen, Grünbrücken, „Psycho-barrieren“, Blendschutzeinrichtungen, „akustische Geländer“, Wildschutzzaun, Leitstrukturen (Gehölzpfl anzungen)

Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begrün-deten Ausnahmefällen auch 100 %.

Der Lebensraum der Wildtiere wird durch Straßenausbau

zunehmend eingeengt. Laut Jagdstatistik wurden 2006

in Österreich rund 100.000 Wildtiere von Autos und Lkw

getötet. Wildschutzeinrich-tungen dienen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen und zum

Schutz frei lebender Tiere im Sinne des Natur- und

Tierschutzes.

B.6 Fischwanderhilfen

Anwendungsgebiet: Landesweit, jedoch nur im Zusammenhang mit bestehenden historisch bedingten Schutzverbauungen an Flüssen und Wild-bächen. Nicht anwendbar im Zusammenhang mit Wasserkraft-nutzung, bei aktuellen schutzwasserbaulichen Projekten oder wenn Teil eines Bewilligungsverfahrens.Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Maßnahme dient überwiegend dem Naturschutz• fachgerechte Planung und Ausführung entsprechend ein-

schlägigen Richtlinien• Einvernehmen mit zuständigen Behörden• Durchführung einer Erfolgskontrolle (Monitoring)Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Sanierung bzw. Verbesserung bestehender Fischwanderhilfen• Entfernung von MigrationshindernissenFördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begrün-deten Ausnahmefällen auch 100 %.

NisthilfenAnwendungsgebiet: Lage in einem Projektgebiet oder Durchführung im Rahmen einer Aktion.Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Sowohl Projektgebiete als auch Aktionen bedürfen der fach-

lichen Zustimmung durch die Abteilung Umweltschutz. • Ausführung und Anbringung gemäß einschlägigen natur-

schutzfachlichen AnforderungenFörderbare Maßnahmen (Beispiele):Nisthilfen für Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Halb-Höhlen-brüter, Höhlenbrüter, Segler (Mauersegler), Turmfalke und Schleiereule, Fledermäuse, Wildbienen und Hummeln, sonstige (wenn naturkundefachlich begründbar)Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten (Anschaffungskosten, Kosten für Material und Arbeit), in begründeten Fällen 100 %.

Durch Fischwanderhilfen sollen Fließgewässerstrecken

und -mündungen für Fische wieder passierbar gemacht

werden, wo diese durch historische Eingriffe des

Menschen (Gewässer-verbauung) nicht mehr

gegeben sind.

B.8

Klassische Nisthilfen sind Nistkästen für Höhlenbrüter (hinten). Spezielle, weniger bekannte Nisthilfen gibt es

auch für Fledermäuse (vorne) und Insekten (z. B. Hummeln).

Wildtierquerungshilfen und -schutzmaß-nahmen an Straßen

B.5

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Fischereiliche Schutzzonen

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete, in denen der Schutz gefährdeter Fischarten ein vorrangiges Ziel darstellt. Als Projekträume kommen Gewässer-abschnitte in Frage, die ein fachlich begründetes Potenzial zur Entwicklung eines naturnahen gewässerspezifi schen Fischbe-standes aufweisen.Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Durchführung auf Basis einer wissenschaftlichen Grund-

lagenerhebung oder eines Fachgutachtens• Kennzeichnung durch Hinweistafel (vgl. auch D.2)• keine Schotterentnahme oder sonstigen Störeingriffe• Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde • Durchführung einer Erfolgskontrolle (Monitoring)Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Verzicht auf Befi schung (ausgenommen Begleituntersu-

chungen) für die Dauer von mindestens 8 Jahren• Besatz mit authochthonen Arten nur in Abstimmung mit

Planung/GutachtenFördersatz: 100 % des Ertragsentganges basierend auf einem Schätzgut-achten. Bis zu 90 % der sonstigen förderbaren Gesamtkosten (Kosten für Material und Arbeit), in fachlich begründeten Ausnahmefällen auch 100 %.

B.7

Fischereiliche Schutzzonen zielen auf die Förderung

bzw. den Schutz gefährdeter bzw. geschützter Fischarten

ab. Eine zentrale Maßnahme dabei besteht im Verzicht auf Befi schung von sensiblen, für

Reproduktion, Aufkommen und Ernährung wichtigen

Fischhabitaten. Im Bild die Äsche, ein charak-

teristischer Bewohner natur-naher verzweigter

Alpenfl üsse.

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B Besondere Arten schützen und fördern

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„Artenschutzförderung“

B.9 Maßnahmen zur Stärkung von Beständen gefährdeter Tier- und Pfl anzenarten

Anwendungsgebiet: Landesweit in Projektgebieten angeboten, in denen der Schutz gefährdeter Tier- und Pfl anzenarten ein vorrangiges Naturschutz-ziel darstellt.Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Durchführung auf Basis einer wissenschaftlichen Grund-

lagenerhebung oder eines Fachgutachtens• Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde • Durchführung einer Erfolgskontrolle (Monitoring)Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Fische: z. B. Besatz von Koppe, Neunauge ... • Amphibien: z. B. Laichübertragung Laubfrosch,

Kreuzkröte ...• Krebse: z. B. Besatz Steinkrebs ...• Pfl anzen: z. B. Wurzelpfl anzen oder Stecklinge von Deut-

scher Tamariske, Zwergrohrkolben ... • gefährdete Insekten: z. B. Alpenbock, Juchtenkäfer ... Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten (Anschaffungs-kosten bzw. Kosten für Material und Arbeit), in fachlich begründeten Ausnahmefällen auch 100 %.

Anwendungsgebiet: Landesweit, primär jedoch in SchutzgebietenFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Fläche dient überwiegend Naturschutzinteressen• Grundankauf nur in Verindung mit konkreten Projekten• Nachweis der Eignung bzw. Abgrenzung durch Gutachten,

ökologische Fachplanung o. Ä.• Naturschutzinteressen auf dem Grundstück werden rechtlich

verbindlich gemachtFördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begrün-deten Ausnahmefällen auch 100 %.

Ausbringung des seltenen Zwergrohrkolbens auf einer Schlammbank am Flussufer.

Flächen mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz in Tirol können

angekauft werden. Voraus-setzung: Die Naturschutz-interessen müssen rechts-

verbindlich gemacht werden.

B.11 Pfl ege von Naturdenkmälern

Anwendungsgebiet: LandesweitFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Projekt dient überwiegend Naturschutzinteressen• Projekt kann keiner bisher genannten Förderkategorien zugeordnet werden• Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde • Durchführung einer Erfolgskontrolle (Monitoring)Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begrün-deten Ausnahmefällen auch 100 %.Hinweis: Unter A.15 Wälder fi nden sich zahlreiche Artenschutzmaßnah-men mit Waldbezug, z. B. • A.15.3 Biberlebensräume• A.15.4 Höhlenbäume / Horstbäume / Horste• A.15.5 Horstschutzzonen• A.15.8 seltene, ökologisch wertvolle Baumarten etc.

Sonstige Artenschutzprojekte

Vor allem die Bäume unter den Naturdenkmäler brauchen hin

und wieder Pfl ege. Gefördert werden z. B. Schnitt, Sanierung und Sicherung, aber

auch besucherlenkende Maßnahmen.

B.12

Unterstützt werden außerge-wöhnliche, innovative Projekte

im Sinne eines nachhaltigen Artenschutzes.

Grunderwerb für den Arten- und Biotopschutz

B.10

Anwendungsgebiet: LandesweitFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Ausweisung als Naturdenkmal muss gegeben sein

(in begründeten Ausnahmefällen sind auch Einzelbäume förderfähig, die nicht Naturdenkmal sind)

• Durchführung auf Basis eines Fachgutachtens• Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde • Durchführung einer Erfolgskontrolle (Monitoring)Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Baumschutz- und -pfl egemaßnahmen (baumchirurgische

Eingriffe etc.)• besucherlenkende Maßnahmen (Besuchereinrichtungen,

Wege, Absperrungen, Hinweistafeln etc.)• sonstige spezifi sche Schutz- oder Pfl egemaßnahmen

(Absperrung, Mahd, Entbuschung etc.)Fördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten (Anschaffungs-kosten bzw. Kosten für Material und Arbeit), in fachlich begründeten Ausnahmefällen auch 100 %.

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C Traditionelle bäuerliche Kleinarchitektur erhalten

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„Landschaftsschutzförderung“

C.1.1 Dachschindelung mit heimischen Schindeln

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete; Zielobjekte sind traditionelle Gebäude der freien Kulturlandschaft wie z. B. Almgebäude oder Heustadel. In begründeten Ausnahmefällen sind auch traditionelle Objekte außerhalb von Schutzgebieten förderbar, sofern diese mit einem Schutzgebiet optisch in Verbindung stehen.Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• standardisiertes Förderansuchen (siehe S. 54): Darstellung

des Vorhabens auf Katasterlageplan, Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen, Zeitplan

• Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde Fördersätze: • Dachschindelung mit gespaltenen Lärchenschindeln: 66,– €/m²• Dachschindelung mit geschnittenen Lärchenbrettern: 23,– €/m² • Dachschindelung mit gespaltenen Fichtenschindeln: 35,– €/m²• Dachschindelung mit geputzten Lärchenschindeln: 18,– €/m²• Dachschindelung umdecken, ausbessern: 6,- €/m²• Windsbretter erneuern: 17,- €/lfm

Maximale geförderte Dachfl äche: 100 m².

Anwendungsgebiet: siehe C.1.1 DachschindelungFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:siehe C.1.1 Dachschindelung Fördersätze: • Wandschindelung mit gespaltenen Lärchenschindeln:

53,– €/m²;• Wandschindelung mit gespaltenen Fichtenschindeln:

39,– €/m²;• Wandschindelung mit geschnittenen Lärchenbrettern:

44,– €/m²;

Maximale geförderte Wandfl äche: 100 m².

Die Dachdeckung mit Holz-schindeln zählt zu den ältesten

Techniken der Gebäude-eindeckung. Durch die

fi nanzielle Unterstützung der verschiedenen Holzdeckungs-

arten sollen die Mehrkosten gegenüber billigeren,

rationellen Dachdeckungs-arten (Ziegel, Welleternit, usw.)

abgegolten werden.

Wandschindelung

Die kleinstrukturierte Land-wirtschaft im Tiroler Berg-

gebiet hat die charakteristische Methode der Heulagerung

in Schupfen/Lärchenwiesen-städeln abseits des Heimgutes

hervorgebracht. Nach dieser traditionellen Bauweise errich-

tete Heuschupfen prägen wesentlich die Tiroler

Kulturlandschaft. Durch den Rückgang der Bergmahd und

die Aufgabe von Grenzertrags-standorten sind sie jedoch zu-nehmend von Verfall bedroht.

Neuerrichteter Lärchenwiesen-stadel in Rundholzbauweise.

Anwendungsgebiet: SchutzgebiteFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Heustadel/Heuschupfe muss am Standort bereits vorhanden

sein; die beantragte Maßnahme liegt innerhalb einer Lär-chenwiese bzw. grenzt direkt an diese an

• Neuerrichtung nur, wenn Sanierung eines bestehenden Heu-stadels technisch oder wirtschaftlich nicht mehr zweckmäßig erscheint

• traditionelle Größenverhältnisse müssen gewahrt bleiben (Grundfl äche max. 20 m2)

• Darstellung des Vorhabens auf Katasterlageplan, Kurzbe-schreibung der geplanten Maßnahmen, Zeitplan, Kosten-voranschlag, Finanzierung, Angabe aller Subventionsgeber sowie der Eigenmittel und Eigenleistungen

• Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen BehördeFördersätze: • unteren Kranz austauschen, d. h. Austausch der unteren vier

Balken, die im Laufe der Zeit zuerst anfaulen: 396,- ۥ Holzdachrinnen erneuern, d. h. gehackte Dachrinnen aus

Lärchenholz herstellen und austauschen: 12,- €/lfm • gesamte Hütte neu bauen, Ausführung in klassischer Rund-

holzbauweise: 3.025,- €

C.1 Schindelungen C.2 Sanierung und Neubau von traditio-nellen Heuschupfen/Lärchenwiesen-städeln in Rundholzbauweise

C.1.2 Wandschindelung mit heimischen Schindeln

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Page 22: Naturschutz Förderungen in Tirol · 2013. 9. 13. · angeboten: Förderungen für die Pfl ege und den Schutz be-sonderer Lebensräume (inklusive der aktuellen ÖPUL-Na-turschutzförderungen

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C Traditionelle bäuerliche Kleinarchitektur erhalten

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„Landschaftsschutzförderung“

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete, in begründeten Fällen auch außerhalbAllgemeine Förderungsvoraussetzungen:standardisiertes Förderansuchen (siehe S. 54).Nicht förderfähig sind:• Zäune auf Sockel (Zementsockel)• Zäune mit Metallsäulen, Metallausführungen, Bahn-

schwellen, Leitungsmasten sowie Kunststoffmaterialien• Umfriedungszäune im Siedlungsbereich bzw. von Ferien-

häusern und Villen• vorgefertigte Zäune• mit Holzschutz und anderweitig imprägnierte Zäune• Zäune, deren Pfosten mit Öl, Carbolineum oder anderen um-

weltbelastenden Mitteln behandelt wurden• Zäune aus nicht heimischen Holzarten

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:In ca. 0,5 m Entfernung werden zwei Stecken (wahlweise auch geklobene Spelten; Länge ca. 1,5 m) kreuzweise in den Boden geschlagen; über die Kreuzungspunkte der Stecken (oder Spelten) werden in schräger Anordnung Stangen (oder Spelten bzw. Girschten) gelegt. Pro Laufmeter werden mind. 2 x 2 Stecken (2 Steckenpaare) und durchschnittlich 2 Spelten (Girschten) verbaut.Der Schrägezaun eignet sich dadurch für sehr welliges Gelände, wobei bei sehr steilem Gelände die Stangen vom Boden zum Kreuzungspunkt waagrecht zu liegen kommen.Fördersätze: • Neuerrichtung Schrägezaun: 17,- €/lfm

Schrägezäune in steilem Gelände (oben),

in der Ebene (unten).Stangenzaun mit Holznägeln

und Zaunringen.

Stangenzaun mit gelochter Säule („Durchlass“; re.); oben: ein Holzbinder hält

Säule und Stecken zusammen.

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Variante 1: Stangenzaun mit Holznägeln und Zaunringen: Im

Abstand von etwa 4-6 m werden Zaunsäulen mit ca. 12 bis15 cm Durchmesser (keine geschnittenen Vierkanthölzer!) in den Boden gepfählt. Die Zaunsäulen sind jeweils mit vier Löchern versehen, in die Holznägel geschlagen werden. Da-rauf werden untereinander 4 Stangen gelegt. Zur Fixierung der Stangen wird parallel zur Zaunsäule ein „Habstecken“ in den Boden gestoßen. Ein Zaunring aus Fichtenästen hält den Habstecken zur Säule (Abb. unten)

• Variante 2: Stangenzaun mit Holznägeln: wie Variante 1, jedoch mit einfachem Binder aus Holz anstelle des Zaun-

ringes (Abb. links).• Variante 3: Stangenzaun mit gelochten Säulen („Durchlass“):

In starke Zaunsäulen werden Löcher gestemmt, in die Quer-stangen gelegt werden. Pro Durchlass (Abstand: 2-4 m) sind 2 gelochte Säulen und mindestens 3 Stangen erforderlich; Höhe: 1,1-1,3 cm.

Fördersätze: • Variante 1: Stangenzaun mit Holznägeln und Zaunringen: 7,-

€/lfm • Variante 2: Stangenzaun mit Holznägeln: 6,- €/lfm• Variante 3: Stangenzaun mit gelochten Säulen („Durchlass“):

32,- €/Durchlass (lichte Weite: ca. 3 m)

C.3 Holzzäune

C.3.1 Schrägezaun

Begriffe:(Zaun)Stecken: Vertikalhölzer,

die in den Boden geschlagen werden; meist aus Lärchen

oder Fichtenästen

(Zaun)Stangen: ungespaltene Wipfelstangen von Fichten

Spalten/Spelten/Girschten: Gespaltenes Holz der Fichte, seltener Lärche, Föhre, Zirbe

Zaunringe: grüne Fichtenäste durch „Bähen“ über Feuer

biegsam gemacht. Zur Befesti-gung anstelle von Nägeln.

Skizze: Schrägezäune mit Spelten

C.3.2 Stangenzäune

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Page 23: Naturschutz Förderungen in Tirol · 2013. 9. 13. · angeboten: Förderungen für die Pfl ege und den Schutz be-sonderer Lebensräume (inklusive der aktuellen ÖPUL-Na-turschutzförderungen

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C Traditionelle bäuerliche Kleinarchitektur erhalten

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„Landschaftsschutzförderung“

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:Bretterzäune werden nur gefördert, wenn • an gleicher Stelle schon ein Bretterzaun bestand (Ersatz)• der Zaun an eine naturschutzgeförderte Fläche angrenzt und

zur Zielerreichung auf dieser Fläche benötigt wird (z. B. Abzäunung einer Weide auf Lärchenwiesen).

Varianten:• Variante 1: Bretterzaun aus ungesäumten Brettern und Säu-

len, genagelt: Ca. 1,6-1,8 m lange Zaunsäulen (rund oder gespalten; keine geschnittenen Vierkanthölzer!) werden in Abständen von 2 m in den Boden geschlagen. An die Zaun-säulen werden in einem Abstand von 15-20 cm 3-4 Bretter mit Nägeln waagrecht befestigt (Abb. li. o.). Die Bretter haben eine durchschnittliche Stärke von 25 mm, eine Länge von 4 m und sind nicht gesäumt, d. h. nicht parallel geschnit-ten.

• Variante 2: Bretterzaun aus Schwartlingbrettern, genagelt („Schwartlingzaun“): Ausführung wie Variante 1 jedoch mit Schwartlingbrettern. Als „Schwartling“ (durchschnittliche Stärke: 25 mm) wird das erste und letzte Brett eines Baum-stammes bezeichnet, nachdem dieser die Bandsäge verlassen hat. Ein Schwartling ist darum an einer Seite abgerundet (Abb. li. Mitte)

Fördersätze: • Variante 1: Bretterzaun aus ungesäumten Brettern und Säu-

len, genagelt: 4,- €/lfm;• Variante 2: Bretterzaun aus Schwartlingbrettern, genagelt

(„Schwartlingzaun“: 3,- €/lfm;

Bretterzaun aus ungesäumten Brettern und nicht

geschnittenen Pfosten, genagelt.

Speltenzaun gefl ochten;Zum Flechten verwendet man

bis zu 1,8 m lange Fichtenäste, mancherorts auch Weidenäste.

Die Fichtenäste werden über Feuer etwa 10 Minuten lang

geröstet und dadurch biegsam gemacht.

Speltenzaun genagelt

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Variante 1: Speltenzaun, gefl ochten: Die Zaunsäulen (meist

Lärche, Länge: 1,8 m; Durchmesser: ca. 25 cm, nicht ge-schnitten) werden ca. 40-60 cm tief in die Erde gesetzt. Entfernung zwischen den Säulen: 4-6 m. An den Säulen wird oben und etwa 10 cm über dem Boden eine runde oder gespaltene Querstangen angebracht. Die ca. 5-15 cm breiten und 1,4-1,8 m langen Spelten werden aus Lärchenstämmen herausgespalten („gekloben“). Anschließend werden sie mit Fichten- oder Weidenästen an die obere Querlatte gefl och-ten. Der Abstand zwischen den Spelten ergibt sich durch die Dicke der Flechtbänder und beträgt 5-6 cm. Nach dem Flech-ten werden die Spelten ungefähr 10-15 cm tief in die Erde geschlagen. Höhe des Speltenzaunes: ca. 1,3-1,6 m.

• Variante 2: Speltenzaun, genagelt: Die ca. 1,8 cm langen ungeschnittenen Zaunsäulen werden in 2-4 m Abstand unge-fähr 40-60 cm tief in den Boden geschlagen. Etwa 25-30 cm über dem Boden wird waagrecht eine 4-6 m lange runde oder gespaltene „Bodenstange“ aufgenagelt. Eine zweite Querlatte wird auf Dreiviertelhöhe des Zaunpfostens befestigt. Die Spelten haben eine Stärke von 5-15 cm und werden durch Spaltung von Lärchenstämmen oder aus Stangen hergestellt. Die Spelten werden oben zugespitzt und anschließend an die Querstangen angenagelt. Höhe des Zaunes: 1,3-1,6 m.

Fördersätze: • Variante 1: Speltenzaun, gefl ochten: 12,- €/lfm;• Variante 2: Speltenzaun, genagelt: 8,- €/lfm;

C.3.3 Bretterzäune C.3.4 Speltenzäune

Traditionelle Holzzäune wur-den vor allem in den letzten Jahrzehnten zunehmend von

rationellen Formen, insbe-sondere Stacheldraht und

Elektrozaun verdrängt. Durch abgestufte Förderungssät-

ze, die den Aufwand bei der Herstellung berücksichtigen, soll ein neuer Anreiz für die

Errichtung und Instandhaltung dieser landschaftsästhetisch

wertvollen Kulturlandschafts-elemente geschaffen werden.

Schwartlingzaun

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C Traditionelle bäuerliche Kleinarchitektur erhalten

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„Landschaftsschutzförderung“

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:3-6 Steckenpaare werden schräg in den Boden geschlagen, sodass sich jeweils 3-6 Kreuzungspunkte bilden. Auf diese Kreuzungspunkte (Scheren), die von oben nach unten ca. 30-50 cm Abstand aufweisen, werden 3-6 Stangen gelegt. Die Steckenpaare weisen einen Abstand von ca. 4-5 m auf. Der Kreuzzaun ist auch auf steilem Gelände leicht zu errichten, da die Stangen jeweils auf einen nächsthöheren Kreuzungspunkt gelegt werden können und demnach fast waagrecht zu liegen kommen. Wenn die Steckenpaare tief genug in den Boden gerammt werden, ist der Kreuzzaun ein langhaltender Zaun.Fördersatz: • Kreuzzaun: 10,- €/lfm;

Flechtzaun

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Instandhaltung von Schrägezäunen: Der Bewirtschafter hat

jedes Jahr (ca. im Mai) die gesamte Länge der Zäune abzu-gehen und Erneuerungsarbeiten durchzuführen. Diese Erneu-erungsarbeiten sind:- Ersetzen von abgefaulten Spelten- Befestigen von alten Spelten- Aufstellen von durch Schneedruck bzw. anderweitig

niedergelegten Schrägezäunen• Umlegen von Schrägezäunen: Die Schrägezäune werden

zum Schutz vor einer Zerstörung durch Lawinen „umgelegt“ und im darauf folgenden Frühjahr wieder aufgestellt;

Fördersätze: • Instandhaltung von Schrägezäunen: 0,80 €/lfm;• Umlegen von Schrägezäunen: 3,24 €/lfm;

C.3.5 Kreuzzaun C.3.6 Instandhaltung von Schrägezäunen

Kreuzzaun

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:Neben den unter C.3.1 bis C.3.5 beschriebenen traditionellen Zaunformen existieren weitere kulturlandschaftlich bedeutende Zauntypen, die v. a. aufgrund des hohen Handarbeitsaufwandes kaum noch Anwendung fi nden und daher aus dem Bild der bäuerlichen Kulturlandschaft bereits verschwunden sind oder zu verschwinden drohen.Durch die Gewährung einer Projektförderung soll für Interessierte ein Anreiz geschaffen werden, besonders arbeitsaufwändige und z. T. in Vergessenheit geratene Zaunformen wiederzubeleben.

Die Projektförderung für sonstige traditionelle Zaunformen gilt insbesondere für:

• Flechtzäune (Abb. li. o.)• Girschtenzaun (Abb. li. Mitte)• Girschtenzaun mit Wid`n • Bänderzaun (Abb. li. u.)• sonstige traditionelle Sonderformen.

Fördersatz: • Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten (Anschaffungs-

kosten bzw. Kosten für Material und Arbeit). In besonderen fachlich begründeten Ausnahmefällen können die gesamten Kosten übernommen werden.

C.3.6 Sonstige traditionelle Zaunformen

Girschtenzaun

Bänderzaun

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:Gefördert wird • die Erhaltung von Trockensteinmauern und Lesesteinriegel

im Rahmen der ÖPUL-Standardförderungen für Kleinstruk-turen (siehe A.7.1 und A.7.2)

• die Neuanlage und Sanierung von Trockensteinmauern und Lesesteinriegeln (siehe A.7.4).

C.4 Trockensteinmauern/Lesesteinriegel

C.5 Sonstige Landschaftsschutzprojekte

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:

Fixaufl agen:• Projekt dient überwiegend dem Landschaftsschutz • Projekt kann keiner anderen Naturschutz-Förderkategorie

zugeordnet werden• Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Sanierung von alten Hohlwegen• Errichtung von Brücken unter Beachtung traditioneller land-

schaftsangepasster Bauweisen und -formen (Abb. li.)• Stein- oder Schieferplattendeckung von DächernFördersätze: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begrün-deten Ausnahmefällen auch 100 %.

Bogenbrücke aus Naturstein anstelle einer herkömmlichen

Betonbrücke; Beispiel für ein besonderes Landschafts-

schutzprojekt.

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Schrägezäune sind pfl ege-intensiv. Gefördert wird sowohl

die laufende Instandhaltung als auch das jährliche

Umlegen und Wiederaufstellen im Herbst bzw. Frühjahr.

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D Für den Naturschutz sensibilisieren

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„Förderung der Umweltbildung“

D.1.2 Aus- und Weiterbildung zum Thema Natur- und Landschaftsschutz

Anwendungsgebiet: Landesweit

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen: siehe Informationsveranstaltungen (s. D.1.1)Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Fachtagungen und -exkursionen • Ausbildungskurse für Natur- und LandschaftsführerInnen• Aus- und Fortbildungskurse für Bergwacht und Schutzge-

bietspersonal Fördersatz: 50-90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begründeten Ausnahmefällen auch 100 %.

Fachtagung

Posterausstellung

D.1 Bewusstseinsbildende Veranstaltungen

Ziel ist die Information und Sensibilisierung der interessierten Öffentlichkeit über naturschutzrelevante Themen wie• Schutzgebiete• bedrohte Tier- und Pfl anzenarten und ihre Lebensräume• Arten- und Biotopschutzprojekte (Vorschau bzw. Rückblick)• naturkundliche Besonderheiten Tirols.Außerdem werden Veranstaltungen gefördert, die Querverbindun-gen vom Naturschutz in andere Materien herstellen und so neue Bevölkerungsgruppen ansprechen.

D.2 Bewusstseinsbildende Medienarbeit/Materialien/Infrastruktur

Anwendungsgebiet: Landesweit, primär in Schutzgebieten

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:Fixaufl agen: siehe Informationsveranstaltungen (D.1.1); zusätzlich: Übermittlung eines BelegexemplarsFörderbare Maßnahmen (Beispiele):• Berichte/Artikel oder Artikelserien für (Fach-)Zeitschriften• Beiträge für Radio, Fernsehen oder Internet• Pressemappen• Unterrichtsmaterialien• Informationsbroschüren, Folder, • Poster, Plakate• Publikationen, Sachbücher• Videofi lme• Live-Webcam etc. Fördersatz: Gefördert wird sowohl die Konzeption als auch die Herstellung. Der Fördersatz beträgt 50-90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begründeten Ausnahmefällen auch 100 %.

Anwendungsgebiet: Landesweit, primär in Schutzgebieten

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen: siehe Informationsveranstaltungen (s. D.1.1)Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Themenwege• Themenspielplätze• Informationstafeln• Dauerausstellungen• Wanderausstellungen• Einrichtungen zur Besucherlenkung (Besucherleitsysteme)• Pfl ege bestehender Bildungs- und Erholungseinrichtungen etc.Fördersatz: Gefördert wird sowohl die Konzeption als auch die Herstellung. Der Fördersatz beträgt 50-90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begründeten Ausnahmefällen auch 100 %.

Informationsbroschüre

Schulaktion zum Thema Nistkästen

D.1.1 Informationsveranstaltungen zum Thema Natur- und Landschaftsschutz

Anwendungsgebiet: Landesweit

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Ansuchen mittels Formular „Projektförderung“ (S. 54)• Veranstaltung behandelt naturschutzrelevante Themen• Εinvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen BehördeFörderbare Maßnahmen (Beispiele):• Vorträge• (Schul-)Aktionen• Informationsveranstaltungsreihen • Exkursionen • geführte WanderungenFördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begründeten Ausnahmefällen auch 100 %.

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D.2.2 Bewusstseinsbildende Infrastruktur

D.2.1 Bewusstseinsbildende Medienarbeit/Materialien

Info-Tafel

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E Schutzgebiete betreuen

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„Förderung der Schutzgebietsarbeit“

Anwendungsgebiet: Alle Tiroler Schutzgebiete, wobei die kleinen Gebiete zu regi-onalen Betreuungseinheiten zusammengefasst werden, um eine kostengünstige und effi ziente Betreuung sicherzustellen.

Förderungsvoraussetzungen und Fördersätze: Werden anhand der jeweils aktuellen Finanzierungsansätze für Schutzgebietsbetreuung in Tirol festgelegt.

E.1 Personal für die Schutzgebiets-betreuung

Ziel ist eine persönliche Betreuung aller Schutzgebiete unter Be-dachtnahme auf die regionalen Besonderheiten. Gerade in den be-treuten Gebieten hat sich gezeigt, dass die Akzeptanz in der Bevöl-kerung und die Gewährleistung des Schutzzweckes durch Schutzge-bietsbetreuerInnen erheblich gesteigert werden kann.

E.2 Betreuungseinrichtungen

Anwendungsgebiet: Alle Tiroler Schutzgebiete, wobei die kleinen Gebiete zu regi-onalen Betreuungseinheiten zusammengefasst werden, um eine kostengünstige und effi ziente Betreuung sicherzustellen.Förderbare Maßnahmen: Je nach Größe eines Schutzgebiets sowie den Schutzgebiets-kategorien nach dem Tiroler Naturschutzgesetz und der jeweiligen Verordnung werden drei Kategorien für die bau-liche Infrastruktur vorgeschlagen. Diese richten sich zusätzlich nach Kriterien wie Besucherfrequenz des Schutzgebiets und erkennbarer Bedarf einer Sensiblisierung. Folgende Kategorien von Betreuungseinrichtungen werden unterschieden:

• Naturparkhaus (bisher Infozentrum)• Infostelle mit Schutzgebietsbüro • Infopoint Fördersatz: 50-100 % der förderbaren Gesamtkosten.Infostelle

Naturpark Tiroler Lech

E.3 Kooperationen zur nachhaltigen Entwicklung

Anwendungsgebiet: Alle Tiroler Schutzgebiete

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen:• Projekt fördert nachhaltige Entwicklung im Sinne des

Schutzgebietes• Nachweis der Nachhaltigkeit• Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen BehördeFörderbare Maßnahmen (Beispiele):• Mitfi nanzierung von Lösungen zur Verkehrsberuhigung• sonstige IdeenFördersatz: Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begrün-deten Ausnahmefällen auch 100 %.

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Ziel ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Tiroler Schutzge-biete durch Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen für Infor-mation und Service. Dadurch soll die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Umsetzung des Schutzzieles gesteigert werden.

Ziel ist die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Tiroler Schutzgebiete.

Logo www.tiroler-schutzgebiete.at

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Ein künftiger Schutzgebietsbetreuer?

Übersichtskarte der Schutzgebiete in Tirol.

Insgesamt sind 3.235 km² als Schutzgebiete ausgewiesen,

das sind über 25 % der Tiroler Landesfl äche (Stand:

August 2009).

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F Grundlagen und Pläne für die Naturschutzarbeit

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„Förderung der Naturschutzforschung und –planung“

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete, v. a. Natura 2000-GebieteFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen: • Erstellung durch fachlich befähigte Person(en) • Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde Förderbare Maßnahmen (Beispiele):• Grundlagenerhebungen zu den Schutzobjekten• Beschreibung des Gebietes, der Schutzobjekte und der Ziele• Ausarbeitung eines umsetzbaren Maßnahmenkatalogs• Kooperation mit Betroffenen, Einbindung der AkteurInnen• Erfolgskontrolle (Monitoring)Fördersatz: 100 % der förderbaren Gesamtkosten.

In Bewirtschaftungs- und Naturschutzplänen werden

einvernehmlich mit LandwirtInnen bzw. Almbauern

und Almbäuerinnen Maßnahmen für naturschutz-

fachlich wertvolle Flächen ausgearbeitet. Die Umsetzung

wird durch ÖPUL oder Landesförderung unterstützt.

F.1 Managementpläne für Natura 2000 und andere geschützte Gebiete

F.2 Bewirtschaftungs- und Naturschutz-pläne für Land- und ForstwirtInnen

Natura 2000-Managementplan(Kartenausschnitt)

F.3 Landschaftspfl egepläne und -entwicklungskonzepte

Anwendungsgebiet: LandesweitFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen: • Erstellung durch fachlich befähigte Person(en) • Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde • keine Überschneidung mit bewilligungspfl ichtigen ProjektenFörderbare Maßnahmen (beispielhaft): • Schutzkonzepte für bedrohte Arten und Lebensräume• Gewässerentwicklungskonzepte (z. B. Lech)• Waldentwicklungspläne (z. B. Lechtal)Fördersatz: 50-90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begründeten Ausnahmefällen auch 100 %.

Beispiel: Gewässerentwick-lungskonzept Tiroler Lech

(Planausschnitt)

F.4 Naturschutzforschung, Studien, Untersuchungen

Anwendungsgebiet: LandesweitFörderungsvoraussetzungen: siehe F.3.1Förderbare Maßnahmen (beispielhaft): • Erhebungen/Recherchen/Analysen zu Verbreitung und Gefährdungsgrad von Arten und Lebensräumen• Monitoring zur Dokumentation der Entwicklung von sensiblen Arten und Lebensräumen • Evaluierung von Naturschutzmaßnahmen• Aktualisierung, Revision, Update bestehender naturschutz-

relevanter Grundlagen (z. B. Biotopkartierung)Fördersatz: 50-90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begründeten Ausnahmefällen auch 100 %.Amphibienuntersuchung

F.2.1 Bewirtschaftungs- und Naturschutzplan am Betrieb

F.2.2 Naturschutzplan auf der Alm

Anwendungsgebiet: Schutzgebiete; in naturschutzfachlich begründeten Fällen auch Almen außerhalb von Schutzgebieten

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen: siehe F.2.1

Fördersatz: 100%

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Anwendungsgebiet: “Rot- und „Gelbfl ächen“ landesweit; Naturschutzplan nur in Natura 2000-Gebieten

Förderungsvoraussetzungen / Aufl agen: Erarbeitung und Dokumentation durch fachlich qualifi zierte Person(en) gem. Handbuch „Kartierung und Beratung der ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen“ (s. www.netzwerk-naturschutz-le.at).

Fördersatz: Die Erstellung eines Bewirtschfatungs- oder Naturschutzplanes wird zu 100% gefördert

Begriffe: „Rotfl ächen“: „unverrückbare“ naturschutzfachlich wertvolle Vertragsfl ächen; jährlich zu realisieren. „Gelbfl ächen“: Vertragsfl ächen, die jährlich fl exibel realisiert werden können, wobei ein im Naturschutzplan vorgesehenes Mindestausmaß einzuhalten ist.

F.3.1 (Über-)Regionale Naturschutzplanungen

Anwendungsgebiet: LandesweitFörderungsvoraussetzungen / Aufl agen: siehe F.3.1Förderbare Maßnahmen (beispielhaft): • Moorpfl ege und -renaturierung• Fischwanderhilfen, Entfernung von Migrationshindernissen• Einrichtung fi schereilicher Schongebiete• Vogelschutz - BiotopentwicklungFördersatz: 50-90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begründeten Ausnahmefällen auch 100 %.

F.3.2 Ökologische Fachplanungen/-gutachten

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Vom Antrag zum Geld Allgemeine Förderrichtlinien

Wer kann Naturschutz-förderung beziehen?

FörderungsnehmerInnen können natürliche und juristische Per-sonen sowie Gesellschaften nach dem UGB sein. Für Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpfl ichtungen durchzuführen sind, werden keine Fördermittel gewährt.

Wie berechnet sich das Ausmaß der Förderung?

Die Förderungen werden anhand der Vorgaben des Förderhand-buches Tirol festgelegt. Standardfördersätze basieren regelmäßig auf Richtsätzen, die durch das Österreichische Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung (ÖKL) berechnet wurden.Als Grundlage für die Kalkulation von Projektkosten werden gel-tende Richtsätze herangezogen.Grundsätzlich wird bei Projektförderungen bis zu 90 % der bean-tragten Fördersumme, in fachlich begründeten Ausnahmefällen bzw. Beauftragungen bis zu 100 % gewährt.Folgende Kosten sind grundsätzlich nicht anrechenbar: Steuern, Abgaben und Gebühren, Verfahrenskosten, Finanzierungs- und Versicherungskosten, Lizenzgebühren, Steuerberatungs-, An-walts- und Notariatskosten, Leasingraten, Ausgaben für Investi-tionen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, sämtliche angebotene Nachlässe.

Welche Voraussetzungen und Grundsätze sind

zu beachten?

Eine Förderung wird nur gewährt, wenn folgende Vorausset-zungen beachtet werden: (1) Die zu fördernde Maßnahme hat dem Förderungsziel im

überwiegenden Umfang zu dienen. (2) Der/die FörderwerberIn verpfl ichtet sich bei sonstiger Rück-

zahlungsverpfl ichtung an das Land Tirol, die geförderten Maßnahmen entsprechend der Förderungszusage samt allfäl-liger Bedingungen und Aufl agen durchzuführen.

(3) Bei der Förderung von Vorhaben, die überwiegend auf wirt-schaftliche Ziele ausgerichtet sind, kann nur jener Mehrauf-wand berücksichtigt werden, der durch die besondere Aus-richtung der Maßnahme auf Naturschutzziele hervorgerufen wird.

(4) Förderfähig sind im fachlich begründeten Einzelfall auch Kosten für die Projektbegleitung.

(5) Der Förderbeitrag ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu verwenden.

(6) Bevorzugt werden Projekte gefördert, die aus anderen Mit-teln (z. B. von Wirtschaftsunternehmen, der EU, Gemeinden etc.) kofi nanziert werden.

(7) ÖPUL-Naturschutz-Standardförderungen können bei hohem naturschutzfachlichen Interesse auch für nicht am ÖPUL teil-nehmende Flächen gewährt werden (z. B. BewirtschafterIn ist kein ÖPUL-Betrieb, die geförderte Maßnahme ist keine landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des ÖPUL).

Wo kann der Förderantrag eingereicht werden?

Förderungsansuchen sind beim Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Umweltschutz, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Inns-bruck, einzubringen. Um Förderung im Rahmen der ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen kann im Rahmen des Mehrfachantrages angesucht werden. Zu diesem Zweck ist eine fachliche Projektbestätigung der Abtei-lung Umweltschutz notwendig. Die Bestätigung kann bei der entsprechenden Bezirkslandwirtschaftskammer oder direkt bei der Abteilung Umweltschutz bis zum 30.6. des jeweiligen Vor-jahres beantragt werden.

Wann ist die Förderung rückzuerstatten?

Zu Unrecht erhaltene Förderungen sind von dem/der Förderungs-empfängerIn nach Aufforderung durch das Amt der Tiroler Lan-desregierung innerhalb von 4 Wochen zurückzuerstatten, wenn a) die Fördervoraussetzungen nicht eingehalten werdenb) die Förderung durch falsche Angaben erschlichen wurdec) die in der Förderzusage festgelegten Bedingungen, Aufl agen

und Befristungen nicht erfüllt wurden.

Welche Unterlagen sind dem Förderansuchen beizulegen?

Ansuchen um Gewährung von Förderung sind schriftlich einzu-bringen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen: a) Art, Ausmaß und Zweck des Vorhabensb) Unterlagen, aus denen der Nachweis der Voraussetzungen

der Vorgaben des Naturschutzförderhandbuches hervorgehen (z. B. Zustimmung des Grundstückseigentümers, Kataster-lagepläne und/oder Luftbildaufnahmen, Kopie des Grund-buchsauszuges des betroffenen Grundstückes, Beschrei-bungen, Kostenschätzung, Zeitplan, Rechnung u. a.);

c) Darlegung, bei welchen anderen Stellen Förderungen bean-tragt, bereits gewährt wurden oder noch zu erwarten sind.

d) Ausführungen, ob ein Ertrag aus allfälliger sonstiger (z. B. extensiver) Nutzung erzielt wird

e) eine Verpfl ichtungserklärung über die Grundsätze der Förde-rung gemäß dieser Richtlinie

f) die Darlegung der Eigenleistungg) in fachlich notwendigen Einzelfällen Ausführungen und

Erläuterungen zu einer geplanten (externen) Evaluierung, wie insbesondere die Angabe der Ziele und Indikatoren für die Evaluierung; Antragsformulare siehe S. 54.

Wie und wann erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Bei Projektförderung erfolgt die Auszahlung des Förderbetrages nach Vorlage der Rechnung und Nachweis über den widmungs-gemäßen (Teil-)abschluss der Maßnahmen.Standardförderungen werden nach Prüfung der Vorraussetzungen und Verfügbarkeit der Mittel ausbezahlt. Bei mehrjährigen Stan-dardförderungen erfolgt die Auszahlung jeweils im Dezember.

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Formulare & Links Adressen & AnsprechpartnerInnen

Links

Förderungen im Naturschutz Schutzgebiete

EU-Förderprogramme

http://www.tirol.gv.at/themen/umwelt/naturschutz/foerderungen/ www.tiroler-schutzgebiete.atwww.tirol.gv.at/themen/tirol-und-europa/eu-regionalfoerderung-tirol/leader2007-2013/www.tirol.gv.at/themen/tirol-und-europa/eu-regionalfoerderung-tirol/interregiv/

www.netzwerk-naturschutz-le.atwww.lebensministerium.atwww.ama.atwww.lk-tirol.atwww.agrarnet.info

Ländliche Entwicklung,Agrarumweltmaßnahmen,

Naturschutz

Abteilung Umweltschutz

Titel Vorname Nachname Adresse Telefon / E-Mail Info:Mag. Eduard-Wallnöfer-Platz 3,

6020 Innsbruck (LH 1 St. Zi. D101)

0512 508 [email protected]

allgemeine Förderabwicklung

Momika Egger Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck (LH 1 St. Zi. D102)

0512 508 [email protected]

allgemeine Förderabwicklung

Andrea Zigler Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck (LH 1 St. Zi. D102)

0512 508 [email protected]

allgemeine Förderabwicklung

Dr. Michael Haupolter Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck (LH 1 St. Zi. B155)

0512 508 [email protected]

Waldumwelt-maßnahmen

Eva Oberrauch Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck (LH 1 St. Zi. B127)

0512 508 [email protected]

allgemeine Auskünfte

Rene Spika Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck (LH 1 St. Zi. B127)

0512 508 [email protected]

allgemeine Auskünfte

Schutzgebietsbetreuer http://www.tiroler-schutzgebiete.at/index.php?sid=pages&pid=4http://www.tiroler-schutzgebiete.at/

Bezirkssachverständige

Titel Vorname Nachname Adresse Telefon BHMag. Georg Ebenbichler Gilmstraße 2,

6020 Innsbruck (Zi. 309)

0512 5344 [email protected]

Innsbruck

Mag. Christoph Arnold Boznerplatz 1-2, 6330 Kufstein (Zi. A59)

05372 606 [email protected]

Kufstein

Mag.a Isolde Kafka Innstraße 5, 6500 Landeck (Zi. B220)

0512 508 [email protected]

Landeck

Mag. Albert Sturm Innstraße 5, 6500 Landeck (Zi. B220)

05442 6996 [email protected]

Landeck

Mag. Christian Lair Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz (Zi. H313)

05242 6931 [email protected]

Schwaz

DI Josef Thaler Dolomitenstraße 3, 9900 Lienz (Zi. 201)

04852 6633 [email protected]

Lienz

Mag. Bernd Perdacher Stadtplatz 1, 6460 Imst (Zi.122)

05412 6996 [email protected]

Imst

Dr. Wolfgang Oesterreicher Hinterstadt 28, 6370 Kitzbühel (Zi. 222)

05356 62131 [email protected]

Kitzbühel

Mag. Harald Pittracher Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck (LH 1 St. Zi. 730)

0512 508 [email protected]

Reutte

Gibt es Einreichfristen? Als spezielle Fristen für die Antragstellung gelten:a. für Standardförderungen (ÖPUL-Naturschutz und nationale

Förderung): der 30.6. jeden Jahresb. für Maßnahmen des Landschaftsschutzes und spezielle Förde-

rungen im Naturschutzgebiet Valsertal: der 31.8. jeden Jahres

Folgende Antragsformulare erhalten Sie bei der Abteilung Um-weltschutz des Landes Tirol, bei den AnsprechpartnerInnen (S.55) oder unter: http://www.tirol.gv.at/themen/umwelt/natur-schutz/foerderungen/antragsformulare/1. Ansuchen um Standard-/Projektförderung:Antrag auf Standardförderung für Moore (landesweit) sowie für besondere Leistungen des Naturschutzes und/oder der Land-schaftspfl ege in Schutzgebieten (2 A4 Seiten)Antrag auf Projektförderung für Projektanträge (Förderung/Be-auftragung; 2 A4 Seiten + Verpfl ichtungserklärung + Hilfe)2. Ansuchen um Förderung innerhalb der Maßnahme 323a - Na-turschutz innerhalb der Ländlichen Entwicklung 07-13 Antrag im Rahmen der Ländlichen Entwicklung 07-13Kostenaufstellung i. R. der Ländl. Entwicklung 07-13Verpfl ichtungserklärung i. R. der Ländl. Entwicklung 07-133. Ansuchen um Förderung von Waldumweltmaßnahmen innerhalb der Ländlichen Entwicklung 07-13:VOLE AntragVOLE Verpfl ichtungserklärungVOLE Forst Ausfüllanleitung4. Ansuchen um Ausarbeitung einer Projektbestätigung im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen:Antrag auf Begutachtung von ÖPUL Naturschutzfl ächen(2 A4 Seiten + Ausfüllhilfe)

Wo gibt es Antragsformulare?

Daniela Pöll

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Geförderte Projekte 2008/2009

Projektbeispiele: • Revitalisierungsprojekte am Inn• Renaturierung ausgewählter Moore im Alpenpark Karwendel • Schaffung eines Laichgewässers für Amphibien am Lohbach • Sanierungsprojekt Großer Tramser Weiher• Pfl ege und Monitoring der Zirler Trockenrasen • Landesweite Pfl ege von wertvollen Feuchtwiesen • Juwelen des Waldes: Baum- und Strauchpfl anzungen an

Waldrändern

A Lebensraumförderung

Gewässerrevitalisierung in den Innauen bei Kundl

Projektbeispiele: • Artenschutzprojekt für die Gelbbauchunke im Gurgltal • Artenschutzprojekt für die Kreuzkröte im Lechtal • Förderpakete zum Schutz des Ortolans in Silz-Stams-

Haiming • Maßnahmen zum Schutz des Flussuferläufers im

Alpenpark Karwendel • Laichgewässer für den Laubfrosch am Völser Teich • Wildtiere in Innsbruck • Betreuung der Bibervorkommen in Tirol

Projektbeispiele: • Sanierung traditionelle Schindeldächer in Schutzgebieten • Errichtung und Instandhaltung traditioneller Schräge- und

Stangenzäune • Sanierung von Trockenmauern

Gelbbauchunke im Gurgltal

Projektbeispiele: • Naturpädagogische Veranstaltungen in allen Schutzgebieten • Naturparkschule • Broschüre Biber in Tirol • Naturschutz-Band Fledermäuse in Tirol • Karwendelmagazin • Die Helle Not - Problem Lichtverschmutzung und Lösungs-

möglichkeiten

Projektbeispiele: • Naturparkhaus Karwendel in Hinterriß • Naturparkhaus Ginzling • Zirbenausstellung Jerzens / Naturpark Kaunergrat • Themenweg im Ehrwalder Becken • Besucherleitsysteme

Projektbeispiele: • Untersuchung der Schmetterlingsfauna im Naturpark Kau-

nergrat • Erhaltung und Entwicklung geeigneter Nahrungsgebiete für

Fledermäuse Managementplan Geschützter Landschaftsteil Wasenmöser

• Naturschutzmaßnahmen für gefährdete Wiesenbrüter in Tirol • Raumstudie Schutzgebiete Stubaier Alpen

B Artenschutzförderung

C Landschaftsschutzförderung

D Förderung der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit

E Förderung der Schutzgebietsarbeit

F Förderung der Naturschutz-forschung und -planung

Neuer SchrägezaunLebensraum für Wiesenbrüter

Naturparkhaus Karwendel

Video DVD „Die helle Not“

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Impressum:Herausgeber: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung UmweltschutzReferat Naturkunde, Vorstand: HR Dr. Kurt KapellerProjektleitung: Mag. Michael Reischer, Mag. Daniela PöllKonzept, Text und Layout: REVITAL Ziviltechniker GmbH, Nußdorf 71,9990 Nußdorf-Debant

3. Aufl age, Oktober 2009 – basierend auf dem Beschluss der TirolerLandesregierung vom 7.10.2008.

Gedruckt auf Biotop 3 - FSC chlorfrei. Herstellung: Oberdruck.

„Nur wenn wir die Natur um ihrer selbst willen schützen, wird sie uns Menschen erlauben, zu leben.“ Richard von Weizsäcker

Weitere Informationen:http://www.tirol.gv.at/themen/umwelt/naturschutz/foerderungen

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