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Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren In Ergänzung eines bereits durchgeführten Markterkundungsverfahrens wird durch das Breitbandkompetenzzentrum (BKZ M-V), beim Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (ZV eGo-MV), im Auftrag des Landkreises Nordwestmecklenburg, ein Interessenbekundungsverfahren zum Aus- und Aufbau einer NGA-fähigen Infrastruktur durchgeführt. Es handelt sich um die NGA-Erschließung im Projektgebiet NWM22_04 (Aktenzei- chen des Projektgebietes). Grundlage für das Verfahren bildet die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in Verbindung mit der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstüt- zung des Aufbaus einer flächendeckenden Next-Generation-Access (NGA)- Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 (NGA-Rahmenregelung). Bei den in Aussicht stehenden Fördermitteln handelt es sich u. a. um Mittel nach der o. g. Richtlinie. Das Bundesministerium für Verkehr und digitalen Infrastruktur wird zudem auf seiner Internetseite einen Leitfaden mit ergänzenden Informationen zum Förderprogramm bereitstellen. Sowohl der Leitfaden als auch Förderaufrufe sind er- gänzende Dokumente. Maßgeblich sind die Regelungen der Förderrichtlinie in der jeweils aktuellen Fassung. Das Interessenbekundungsverfahren dient der Vorbereitung eines späteren Aus- wahl-/ Vergabeverfahrens und ist sowohl für den Auftraggeber und als auch den Bie- ter unverbindlich. Die Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten haben oberste Prio- rität. Auf der Grundlage der eingehenden Meldungen des Interessebekundungsverfahrens wird der Antrag auf Zuwendung für das Projektgebiet gestellt. In einem nächsten Schritt, vorbehaltlich der Bereitstellung von Zuwendungen durch den Bund und der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, werden die An- gaben aus dem Interessebekundungsverfahren einem späteren Auswahl-/ Vergabe- verfahren zugrunde gelegt. Ein Aufwandsersatz für das Interessenbekundungsverfahren kann nicht gewährt werden. Aktenzeichen: IBV-11/15 – BFP – NWM22_04

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren - …...Amt Dorf Meck-lenburg-Bad Kleinen 55,80 7016 125,74 3654 Dorf Mecklenburg Bobitz Barnekow Groß Stieten Metelsdorf Bestehende

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Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren In Ergänzung eines bereits durchgeführten Markterkundungsverfahrens wird durch das Breitbandkompetenzzentrum (BKZ M-V), beim Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (ZV eGo-MV), im Auftrag des Landkreises Nordwestmecklenburg, ein Interessenbekundungsverfahren zum Aus- und Aufbau einer NGA-fähigen Infrastruktur durchgeführt. Es handelt sich um die NGA-Erschließung im Projektgebiet NWM22_04 (Aktenzei-chen des Projektgebietes). Grundlage für das Verfahren bildet die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in Verbindung mit der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstüt-zung des Aufbaus einer flächendeckenden Next-Generation-Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 (NGA-Rahmenregelung). Bei den in Aussicht stehenden Fördermitteln handelt es sich u. a. um Mittel nach der o. g. Richtlinie. Das Bundesministerium für Verkehr und digitalen Infrastruktur wird zudem auf seiner Internetseite einen Leitfaden mit ergänzenden Informationen zum Förderprogramm bereitstellen. Sowohl der Leitfaden als auch Förderaufrufe sind er-gänzende Dokumente. Maßgeblich sind die Regelungen der Förderrichtlinie in der jeweils aktuellen Fassung. Das Interessenbekundungsverfahren dient der Vorbereitung eines späteren Aus-wahl-/ Vergabeverfahrens und ist sowohl für den Auftraggeber und als auch den Bie-ter unverbindlich. Die Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten haben oberste Prio-rität. Auf der Grundlage der eingehenden Meldungen des Interessebekundungsverfahrens wird der Antrag auf Zuwendung für das Projektgebiet gestellt. In einem nächsten Schritt, vorbehaltlich der Bereitstellung von Zuwendungen durch den Bund und der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, werden die An-gaben aus dem Interessebekundungsverfahren einem späteren Auswahl-/ Vergabe-verfahren zugrunde gelegt. Ein Aufwandsersatz für das Interessenbekundungsverfahren kann nicht gewährt werden. Aktenzeichen: IBV-11/15 – BFP – NWM22_04

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Auftraggeber: Name: Landkreis Nordwestmecklenburg Anschrift: Rostocker Straße 76, 23970 Wismar Ansprechpartner: Herr Reppenhagen Telefon 03841 3040-9820 Telefax 03841 3040-8-9820 E-Mail: [email protected] Inhaltliche Fragen können gerichtet werden an: Name: Breitbandkompetenzzentrum beim Zweckverband Elektronische

Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Anschrift: Eckdrift 103

19061 Schwerin Ansprechpartner: Herr Bernd Holter Telefon +49 385 77 33 47 20 Telefax +49 385 77 33 47 28 E-Mail: [email protected] Frist zur Einreichung eines Angebotes: 20.01.2016, 10:00 Uhr Abgabe der Angebote: Das schriftliche Angebot ist fristgerecht zu senden an die Geschäftsstelle des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern 19061 Schwerin Eckdrift 103 Das Angebot ist in einem geschlossenen Umschlag zu senden. Der Umschlag ist mit nachstehender Aufschrift zu versehen:

„Angebot IBV-11/15 – BFP – NWM22_04 Nicht öffnen!“

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Zielgebiet Als Zielgebiet der Erschließungsmaßnahmen gelten die weißen NGA-Flecken in dem Bereich Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen. Das sind Gebiete, in denen aktuell keine NGA-Versorgung besteht und auch in den nächsten drei Jahren kein NGA-Netz entstehen wird (§ 2 Abs. 2 NGA-Rahmenregelung). Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus Anlage 1. Für den festgelegten Bereich im Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wurden fol-gende Daten ermittelt:

Amt Bev.-Dichte Einwohner/km² Einwohner Fläche

km² Haushalte ermittelt auf Grundla-ge der Einwohnerzahl

Betreffende Gemeinden

Amt Dorf Meck-lenburg-Bad

Kleinen

55,80

7016

125,74

3654

Dorf Mecklenburg Bobitz

Barnekow Groß Stieten Metelsdorf

Bestehende Versorgungsituation siehe Breitbandatlas unter www.zukunft-breitband.de. Verfahrensgegenstand Es gilt eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Maßnahme zur flächendeckenden NGA-Erschließung vorzubereiten. Fördergegenstand kann sein:

• Die Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftli-chen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen für den Aufbau und den Betrieb einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung im Projektgebiet. Eine Wirt-schaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren (Abschnitt 3.1 der Förderrichtli-nie).

• Ausgaben des Zuwendungsempfängers (abzüglich des Barwertes der anteili-gen Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen (Tiefbau-leistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschluss-einrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze (Abschnitte 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).

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Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur muss zuverlässig Bandbreiten für

- Teilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 50 MBit/s (Download) für alle im Versorgungsgebiet liegenden Privathaushalte

- Teilnehmeranschlüsse zum Internet für alle im Versorgungsgebiet ansässige Einrichtungen der Daseinsvorsorge von mindestens 100 MBit/s (symmetrisch Download/Upload)

- Teilnehmeranschlüsse zum Internet bei Bedarf für alle im Versorgungsgebiet ansässige Unternehmen von mindestens 100 MBit/s (symmetrisch Down-load/Upload) ohne Baukostenzuschuss des jeweiligen Unternehmens bzw. der öffentlichen Hand

gewährleisten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Teilnehmeranschlüsse angeboten werden. Sollte sich bei einem Anbieter aufgrund der Richtung, aus der die Ortszubringung erfolgt, eine en-passant-Erschließung ergeben, so ist dies ausdrücklich erwünscht. Nachhaltigkeit Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu ei-nem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/ FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht. Zweckbindungsfrist Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur muss im Falle einer Wirtschaftlichkeitslü-ckenförderung ab Inbetriebnahme mindestens 7 Jahre betrieben werden, damit End-kunden Zugang sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene gewährt werden kann (Zweckbindungsfrist). Beim Betreibermodell entspricht die Zweckbindungsfrist der Vertragslaufzeit des Pachtvertrages der passiven Infrastruk-tur durch den Diensteanbieter.

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Inhalt des Angebotes Angebote zur Wirtschaftlichkeitslückenförderung haben folgende Daten zu enthalten (§ 6 Abs. 2 NGA-Rahmenregelung):

- Informationen • zur zu errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur, • zum technischen Konzept, • zur Übertragungstechnologie inkl. Backbone-Anbindung • zur späteren Ausbaufähigkeit (Nachhaltigkeit);

- vorläufige Angaben zur Gewährleistung eines offenen und diskriminierungs-freien Zugangs (auf Vorleistungsebene)

- die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung,

- vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus abzuleitende Umsatzpotenzial,

- erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten - Aufgrund der obigen Angaben ist im Angebot der vorläufige Zuschussbedarf

plausibel und nachvollziehbar darzustellen. - Im Angebot ist ein Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme darzustellen.

Angebote zu einem Betreibermodell haben folgende Daten zu enthalten:

- Informationen • zur zu errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur, • zum technischen Konzept, • zur Übertragungstechnologie inkl. Backbone-Anbindung • zur späteren Ausbaufähigkeit (Nachhaltigkeit);

- vorläufige Angaben zur Gewährleistung eines offenen und diskriminierungs-freien Zugangs (auf Vorleistungsebene)

- Angaben zur Höhe der Zahlung für die Nutzung der passiven Infrastrukturen (einschließlich Kabel, wie unbeschaltete Glasfaser),

- Angaben zu Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen einschließlich einer Quantifizierung der hierfür voraussichtlich anzusetzenden Kosten.

Das Unternehmen hat zudem die aus seiner Sicht existierenden Möglichkeiten, be-stehende Infrastrukturen für die Maßnahme zu nutzen, zu benennen. Informationen dazu sind dem Bundesbreitbandatlas und dem Infrastrukturatlas der Bundesnetza-gentur zu entnehmen. Gemäß der Anlage 1 zur Förderrichtlinie Breitband sind Mindestanforderungen zur Antragsstellung (Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslückenmodell) zu erbringen. Im Rahmen des Angebotes ist durch den Anbieter die Anlage 3 und 4 bzw. 5vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

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Nebenangebote Nebenangebote sind zugelassen und ausdrücklich erwünscht. Dabei können Unter-nehmen insbesondere Änderungen am Projektgebiet/ Versorgungsgebiet und am erreichbaren Versorgungsgrad vornehmen. Die entsprechenden Angaben sind im Nebenangebot aufzunehmen. Dabei ist auch darzustellen, wie sich die Versorgungs-situation in den Teilen des Projektgebietes ändert, die durch das Nebenangebot nicht unmittelbar erschlossen werden. Im Auftrag des Landkreises Nordwestmecklenburg Anlagen: Anlage 1: Karte des Projektgebietes mit den

weißen Flecken der NGA-Versorgung gemäß www.breitbandatlas.de vom 03.12.2015

Anlage 2: Karte des Projektgebietes mit den Ergebnissen der Markterkundung Anlage 3: Excel-Liste zu Mindestanforderungen für den Netzbetreiber (Diese Liste ist vollständig ausgefüllt dem Angebot im Rahmen des Interessebekundungs- verfahrens beizufügen.) Anlage 4: Excel-Liste zur Berechnung und Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke

(Diese Liste ist vollständig ausgefüllt dem Angebot im Rahmen des Interessebekundungs-verfahrens beizufügen. Diese Anlage ist Bestandteil der veröffentlichen Dokumente des BMVI zur Umsetzung des Bundesförderprogramms. Betrifft die Blätter WL, Haushalte und Kundenpo-tential)

Anlage 5: Excel-Liste zur Berechnung und Nachweis des Betreibermodels (Diese Liste ist vollständig ausgefüllt dem Angebot im Rahmen des Interessebekundungs-verfahrens beizufügen. Diese Anlage ist Bestandteil der veröffentlichen Dokumente des BMVI zur Umsetzung des Bundesförderprogramms. Betrifft die Blätter BM, Haushalte und Kundenpo-tential)

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