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nr. 1/2 | 2011 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht Januar/Februar 2011 | 14. Jahrgang A K T U E L L serviceseiten ab seite 23 serviceseiten ab seite 48 DER MIX MACHT‘S ARZTBERUF IM WANDEL A K T U E L L

Nordlicht Februar

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Mitteilungsblatt, Aerzte

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nr. 1/2 | 2011 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

NordlichtJanuar/Februar 2011 | 14. Jahrgang

A K T U E L L

serviceseit

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ab seite 48

Der Mix Macht‘s

Arztberuf im WAndel

A K T U E L L

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InhALT

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sEITE rUbrIK/ThEmA

Aus dem InhaltTITELThEmA

hEfT 1/2 | 2011

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Der neue Vorsitzende der Abgeordnetenver-sammlung, Dr. Christian Sellschopp, will eine Stärkung des standespolitischen Ehrenamts auf Bundesebene und eine stärkere parlamentarische Kontrolle der KBV-Politik erreichen.

TITELThEmA04 Arztberuf: Vorfahrt für flexible Lösungen

06 Interview: Der Reiz der eigenen Praxis

08 Gegen den Trend: Landarzt in Friedrichskoog

09 MVZ Tellingstedt: Modell auf dem Land

10 Über das Angestelltenverhältnis zur Arztpraxis

11 Chancen durch intersektoralen Wettbewerb

12 Kongress Vernetzte Gesundheit: Neue Ärzte braucht das Land

14 nAChrIChTEn KompAKTGEsUndhEITspoLITIK

19 Kommentar: Stunde Null

20 Gesundheitskonto mit Solidargutschrift:Reaktionen auf das neue Versorgungsmodell

prAxIs & KV22 Konstituierende Abgeordnetenversammlung:

Vorsitz und Gremien gewählt

24 Interview mit dem neuen AV-Vorsitzenden Dr. Christian Sellschopp

25 Würdigung von Dr. Jochen-Michael Schäfer

27 Ambulante Kodierrichtlinien: Lösung in Sicht

28 Aktueller Stand Honorarvereinbarung

32Qualitätsindikatoren auf dem Vormarsch: Noch fehlt ein verbindlicher Standard

34 Bilanz: Ein Jahr Arzt im Markttreff Gülzow

35 Moderne Investitionsförderung für Arztpraxen

36 AMNOG: Verwirrung im Pillendschungel

37 Öffentliche Ausschreibung von Vertragspraxen

42 Psychotherapie: Fachausschüsse gewählt

43 Neues aus KVen und KBV

44 Sie fragen – wir antworten

dIE mEnsChEn Im LAnd45 Kolumne: Der ideale Vorzeigepatient

46 Vor Ort: Hausarzt löst rätselhaften Fall

sErVICE48 Sicher durch den Verordnungs-Dschungel:

Sprechstundenbedarf – was geht, was nicht?

49 Interdisziplinäre Frühförderung: Meldebogen als Kopiervorlage

51 Neue Systematik: Zielvereinbarung zur Steuerung der Arzneiversorgung 2011

52 Heilmittel: Regressfalle „Pillenrezept“

53 Seminare

Der Arztberuf und die damit verbundenen Anforderungen an die Praxisinhaber wandeln sich . Im Titelthema erfahren Sie, wie sich Ärzte in Schleswig-Holstein auf die veränderten beruflichen Rahmenbedingungen einstellen, diese nutzen und ihren eigenen Weg gehen. Wir stellen zwei junge Hausärztinnen, einen Landarzt an der Westküste, ein ärztlich geführtes MVZ und einen intersektoral arbeitenden Facharzt vor.

04

Ein lange ungeklärter Krankheitsfall aus der Praxis von Dr. Sven Warrel-mann schaffte es bis in die NDR-Sendung „ Abenteuer Diagnose“. Der Allgemeinarzt aus Norderstedt berichtet über die schwere Krankheit des kleinen Tom, den langen Weg bis zu seiner Heilung und die unge-wohnten Dreharbeiten in Hamburg.

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E D I T O R I A L

Liebe Leserinnen und Leser,

von Dr. ingeborg Kreuz, vorstanDsvorsitzenDe Der Kvsh

die Ärzteschwemme ist Vergangenheit – „mehr Ärzte braucht das Land“ ist die These aus dem Positionspapier des Unionsarbeitskreises Gesundheit zur Reform der medizinischen Versorgung. Dass akuter Handlungsbedarf besteht, wird von niemandem ernsthaft bestritten. Bei der Frage nach Lösungen scheiden sich allerdings schnell die Geister: Es gebe kein Mengen- sondern nur ein Vertei-lungsproblem, so die Kassenseite.

Beide Positionen werden dabei dem eigentlichen Kern des Problems nicht gerecht – viel wichtiger erscheint mir die Frage: Wie müssen die Rahmenbedingungen aussehen, um den Arztberuf wieder attraktiver zu gestalten?

Wie schaffen wir es, dass auch in Zukunft eine wohnortnahe medizinische Versorgung sicher gestellt werden kann?

Diesen Fragen wollen wir im aktuellen Nordlicht nachgehen und diejenigen zu Wort kommen lassen, die es wissen müssen: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aus Schleswig-Holstein.

Ihre Antworten, ihre Geschichten dokumentieren, dass die Formen der Berufsausübung des niedergelassenen Arztes immer vielfältiger werden. Es gibt nicht mehr nur die eine Lösung auf das drohende Versorgungsproblem, denn so wie sich die Gesellschaft insgesamt verändert, ist auch der Arztberuf im Wandel: Die Medizin wird weiblicher, schon jetzt liegt der Frauenanteil bei Medizinstu-denten bei rund 70 Prozent. Dies wird bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nötig machen. Niedergelassene Ärzte kooperieren nicht nur zunehmend miteinander, sondern auch mit den Kolleginnen und Kollegen an den Krankenhäusern. Dies wiederum erfordert neue Kooperationsmodelle. Bei der dauerhaften Sicherung der ambulanten Versorgung setzt die KVSH darum auf flexible Lösungen – dies auch zum Wohle der Patienten.

Ihre

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A R Z T B E R U F I M W A N D E L

Wissenschaftliche Studien belegen seit längerem eine Entwick-lung: Obwohl es ausreichend viele Studierende im Fach Human-medizin gibt, werden nur ca. 60 Prozent von ihnen nach Studium und Approbation auch tatsächlich in der unmittelbaren Kranken-versorgung tätig. Immer weniger junge Mediziner entscheiden sich, als Arzt in einer eigenen Praxis zu arbeiten. Viel zu viele keh-ren den immer unattraktiver erscheinenden Berufsbedingungen im niedergelassenen Bereich den Rücken und wählen andere Berufsfelder, wandern ins Ausland ab oder sind aufgrund der problematischen Vereinbarkeit von Beruf und Familie ungewollt

gar nicht oder nur in Teilzeit berufstätig. Dauerhaft eingeschränkt kalkulierbare Verdienstmöglichkeiten, Bürokratisierung und Über-regulierung schrecken junge Mediziner ab, das unternehmerische Risiko einer Praxisübernahme oder Praxisgründung einzugehen.

Folgen für die ambulante versorgungDas hat direkte Konsequenzen auf die ambulante medizinische Versorgung in unserem Bundesland. Auf uns kommen erhebliche denografische Veränderungen zu, denn Schleswig-Holsteins Ärzte stehen vor einer beispiellosen Ruhestandswelle. Bereits heute

sind 22 Prozent unserer Hausärzte über 60 Jahre alt. Ein weiteres Viertel gehört der Altersgruppe der 55- bis 59-Jährigen an. Frei werdende Arztpraxen, insbe-sondere im ländlichen Raum, können häufig nur nach langer Suche mit einem Praxisnachfolger nachbesetzt oder von benachbarten Praxen als Zweigpra-xis weitergeführt werden. Gleichzeitig steigt der Behandlungsbedarf unserer älter werdenden Gesellschaft. Die Ein-wohnerzahl Schleswig-Holsteins wird zwar insgesamt leicht abnehmen, aber der Anteil der über 60-Jährigen wird von heute 26 Prozent im Jahr 2025 auf rund 35 Prozent ansteigen. Diese Altersgruppe ist besonders stark auf ärztliche Versorgung angewiesen.

Finanzielle unterstützung für den nachwuchsUm dem steigenden Versorgungsbedarf gerecht zu werden, müssen sich wieder mehr junge Mediziner für den Beruf des niedergelassenen Arztes entscheiden. Das bekommt man nicht zum Nulltarif. Die KVSH lässt sich ihren ärztlichen Nach-wuchs deshalb etwas kosten und fördert die Ärzte, die ihre Weiterbildung zum Haus- oder Facharzt absolvieren.

Wir stellen bis zum Jahr 2011 jährlich Fördermittel in Höhe von 350.000 Euro zur Verfügung. Pro Jahr fließen davon jeweils 175.000 Euro in die Förderung

Vorfahrt für flexible LösungenDie KVSH setzt bei der dauerhaften Sicherung der ambulanten Versorgung auf flexible Lösungen bei der Zulassung von Arztpraxen, bessere Rahmenbedingungen für die Ver-einbarkeit von Beruf und Familie, finanzielle Anreize bei der Nachwuchsförderung und eine leistungsgerechte und transparente Vergütung als verlässliche Planungsgrundlage.

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von Ärzten in Weiterbildung im Bereich der Allgemeinmedizin sowie in die Förderung der Weiterbildung in allen anderen Fachge-bieten, die Teile ihrer Weiterbildung auch im ambulanten Bereich ableisten. Wir haben insbesondere die Mittel zur Förderung des hausärztlichen Nachwuchses aufgestockt: KVSH und Kranken-kassen zahlen Ärzten in Weiterbildung zum Allgemeinmediziner gemeinsam 3.500 Euro im Monat, also etwa das Gehaltsniveau eines in der Ausbildung befindlichen Krankenhausarztes. Pra-xisinhaber bekommen für die Beschäftigung von jungen Ärzten in Weiterbildung im hausärztlichen Bereich, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, einen zusätzlichen monatlichen Zuschuss von 540 Euro, bei Halbtagstätigkeit 270 Euro. Pro Arzt in Weiterbildung und Monat werden für den fachärztlichen Bereich unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 2.000 Euro gezahlt, bei Halbtagstätigkeit 1.000 Euro.

Außerdem hat die KVSH in Kooperation mit der Ärztekam-mer Schleswig-Holstein und der Krankenhausgesellschaft e.V. Schleswig-Holstein eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die bei der Vermittlung einer Arztpraxis für die ambulante Weiterbil-dungsphase behilflich ist.

grünes Licht für junge ÄrztinnenNeben den denografischen Veränderungen gibt es eine weitere gesellschaftliche Entwicklung: Die Medizin wird weiblicher. Schon heute sind sechs von zehn Medizinstudenten im ersten Semester Frauen. Dieser Trend zeichnet sich auch in einem steigenden Frau-enanteil in der Ärzteschaft ab. Waren 1991 33,6 Prozent der Medi-ziner Frauen, so wuchs dieser Prozentsatz auf 42,2 Prozent im Jahr 2009 an. Auch das hat direkte Auswirkungen auf die ambulante Versorgung. Frauen haben oftmals eine andere Lebensplanung als Männer. Sie widmen sich intensiver familiären Aufgaben und arbeiten daher auch gerne in Teilzeit- oder Angestelltenverhält-nissen. Ein gesellschaftlicher Wertewandel, den wir auch beim männlichen Nachwuchs beobachten, kommt hinzu. Eine Studie der Universität Trier zum Berufswahlverhalten von Medizin- studenten und das gerade erschienene Handbuch der Bundesärzte- kammer zum gleichen Thema machen eines deutlich: Die neue Ärztegeneration will überschaubare Arbeitszeiten, eine angemes-sene Vergütung ihrer Arbeit und Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese Forderungen nehmen wir auf und setzen sie um.

Der Vorstand der KVSH hat deshalb unter anderem einen Beschluss zur Verbesserung der Vertretungsregelung in Arztpraxen gefasst. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychothe-rapeuten können sich nach der Geburt eines Kindes über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vertreten lassen.

zweigpraxen Um niederlassungswilligen Ärzten den Einstieg in den ambulanten Bereich so einfach wie möglich zu machen, hat die KVSH spezi-ell für den ländlichen Raum ein besonderes Modell entwickelt. Wir setzen uns für den Erhalt von Landarztpraxen ein, die noch keinen Nachfolger gefunden haben und die für die Patientenver-sorgung unentbehrlich sind. Diese Praxen werden von uns inten-siv beworben. Wir schreiben deshalb frei werdende Arztpraxen nicht nur vorschriftsmäßig einmalig im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt aus, sondern bis zur erfolgreichen Übergabe. Sollte nach

Ablauf von drei Monaten keine Bewerbung eingegangen sein, erfolgt ein Hinweis im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt, dass die frei werdende Praxis auch als Zweigpraxis übernommen wer-den kann. Auswertungen zeigen, dass gerade Ärztinnen dieses flexible Modell attraktiv finden und gerne nutzen. In Schleswig-Holstein arbeiten schon jetzt 118 Ärztinnen in einer Zweigpraxis, oft in Teilzeit oder im Angestelltenverhältnis.

Praxisbörse – Workshops für einsteigerWir sorgen für die entscheidenden Kontakte und bringen die rich-tigen Partner zusammen: In der Praxisbörse auf www.kvsh.de sind z. B. Angebote und Gesuche zu Kooperationspartnern, Nach-folgern, Räumlichkeiten, Weiterbildungsassistenten, Arzthelfe-rinnen und viele andere Fakten zu finden. Interessenten können Anzeigen aufgeben, auf Wunsch auch per Chiffre. Außerdem bie-tet die Abteilung Zulassung/Praxisberatung individuelle Beratung und spezielle Workshops für Einsteiger an. Diese Workshops rich-ten sich an Ärztinnen und Ärzte, die einen Einstieg in die ambu-lante Versorgung erwägen. Themen sind der klassische Weg einer Niederlassung durch Praxisabgabe/-übernahme, oder aber auch die neuen Möglichkeiten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen der Anstellung inklusiv Teilzeittätigkeit.

verlässliche versorgung braucht verlässliche vergütungIn Schleswig-Holstein sind junge Ärztinnen und Ärzte willkommen. Die KVSH steht als Ansprechpartner Nummer Eins zur Verfügung, um individuelle, auf den Einzelnen abgestimmte Lösungen zu entwickeln. Grundvoraussetzung für den Erfolg aller Einzelschritte ist aber, dass die Ärzteschaft und ihre Selbstverwaltungsorgane mehr regionale Gestaltungsspielräume bekommen. Beispiels-weise wäre es sinnvoll, dass auch die KVSH die Möglichkeit erhält, Ärztliche Versorgungszentren zu gründen. Auch die Modifizierung der bisherigen Bedarfsplanung ist eines unserer Ziele. Ohne ver-lässliche Finanzierungs- und Planungsgrundlagen greifen aber alle diese Schritte zu kurz. Ärztliche und psychotherapeutische Leistungen müssen wieder angemessen und nachhaltig honoriert werden.

Ein Weg dahin wäre die Umsetzung des Versorgungsmodells Gesundheitskonto mit Solidargutschrift (VGS). Es verknüpft öko-nomische und politische Forderungen nach einem nachhaltigeren und einfacheren Vergütungssystem für Ärzte und setzt Anreize für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Inanspruchnahme ärztlicher Leistung. Mit dem Element der Einzelleistungsvergütung erfüllt das Modell auch unsere langjährigen Forderungen nach einer transparenten und leistungsgerechten Honorierung. Würde es umgesetzt, wäre der Beruf des niedergelassenen Arztes insbe-sondere für den medizinischen Nachwuchs wieder attraktiver und die ambulante medizinische Versorgung wieder auf eine sichere Grundlage gestellt.

DR. INGEBORG KREUZ, VORSTANDSVORSITZENDE DER KVSH

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M E D I Z I N W I R D W E I B L I C H E R

Nordlicht: Sie arbeiten seit mehreren Jahren als Ärztin in einer Allgemeinarztpraxis. Was waren Ihre Motive, sich nieder-zulassen?

Katrin berger: Nach dem AiP mit vielen Bereitschaftsdiensten, Überstunden, starren hierarchischen Strukturen und wenig praktischer Anleitung erlebte ich in meinem Assistentenjahr in einem australischen Krankenhaus das genaue Gegenteil: gere-gelte Arbeitszeiten, gute Bezahlung, persönliche Wertschät-zung und eine gründliche Anleitung und Ausbildung. Ich kehrte dann ohne genauen Plan nach Deutschland zurück. Ich hatte nur die feste Vorstellung, dass ein Krankenhausjob unter den in Deutschland herrschenden Bedingungen für mich nur schwer zu ertragen wäre. Ich geriet dann eher zufällig an eine Weiter-bildungsstelle im Bereich Allgemeinmedizin auf dem Land. Dort habe ich mich gleich wohl gefühlt und schnell gemerkt, dass die Arbeit dort genau „mein Ding“ ist. Viele direkte Patienten-kontakte, abwechslungsreiche Sprechstunden, die Möglichkeit eigene medizinische „Hobbys“ zu pflegen und zu entwickeln, keine in kurzfristigen Dienstplänen festgelegten Nacht - und Wochenenddienste, sondern die Option, am geregelten KV Bereitschaftsdienst teilzunehmen – alles Punkte, die mich über-zeugten, den Weg in die Niederlassung zu gehen.

Nordlicht: Angst vor dem unternehmerischen Risiko hatten Sie nicht?

berger: Nein, denn die Angst vor den Fallstricken der Nieder-lassung wie das finanzielle Risiko, Haftungsfragen, Regresse, Bürokratie, ständig wechselnde Abrechnungswelten, sprich alles, was nichts mit medizinischer Kompetenz zu tun hat, son-dern im weitesten Sinne die Praxisführung betrifft, hat mein erster Weiterbildungsarzt Andreas Stanisak relativiert. Die Freude an der breiten medizinischen und sozialen Tätigkeit reizt mich nach wie vor. Ich genieße es einfach, mein eigener Herr zu sein – trotz der uns auferlegten Begrenzungen und Ärgernisse durch Gesetze, Krankenkassen und andere Regulierungen.

„Ich bin gerne mein eigener Herr“Katrin Berger ist Hausärztin in Schleswig und das jüngste Mitglied der Abgeordne-tenversammlung der KVSH. Die 39-Jährige berichtet über den Reiz der eigenen Praxis und nennt Gründe, warum vielen Ärztinnen trotzdem oft der Mut fehlt, sich niederzulassen.

„Ich gehe immer sehr

gerne zur Arbeit.“

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Nordlicht: Es stellt sich fast automatisch die Frage nach Ihrer Berufszufriedenheit. Wenn Sie am Ende einer Arbeitswoche Bilanz ziehen: Hat sich der Schritt in die Niederlassung gelohnt?

berger: Es hat sich auf jeden Fall gelohnt. Ich gehe auch nach fünf Jahren in der Niederlassung immer noch sehr gerne zur Arbeit.

Nordlicht: Trotzdem scheint der Weg in die Niederlassung gerade für viele Ärztinnen nicht sehr attraktiv und nur zweite oder dritte Wahl zu sein. Wo liegen die Probleme?

berger: Ich glaube Ärztinnen sehen in der Niederlassung noch ein großes Hindernis für ihre Familienplanung. Es existieren dabei zum Teil unrealistische Vorstellungen über Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ich empfehle daher, die Arbeit in einer Arztpraxis möglichst früh kennenzulernen. Man hat dann ein viel realistischeres Bild über die tatsächliche Arbeitsbelastung und die durchaus vorhandenen Möglichkeiten, sich Freiräume für die Familie zu schaffen. Viele Frauen würden dann merken, dass es gut zu schaffen ist. Das gilt natürlich auch für den ange-henden männlichen Nachwuchs.

Nordlicht: Welche Rahmenbedingungen müssten geschaffen werden, damit sich mehr Ärztinnen niederlassen?

berger: In vielen Umfragen wird ja interessanterweise die schlechte Vereinbarkeit von Beruf mit Familie und Freizeit als Hauptfaktor für die mangelnde Niederderlassungswilligkeit des Ärztenachwuchses noch vor den ökonomischen Gesichts-punkten angeführt. Das finde ich insofern bemerkenswert, als es schon recht gute Rahmenbedingungen gibt, die man bereits nutzen kann. Die verschiedenen Niederlassungsarten (voller Kassenarztsitz, Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Job-Sharing, Anstellung) stellen sich ja auf den Wunsch nach mehr oder weniger betrieblicher Verantwortung und zeitlichem Aufwand ein. Der organisierte kassenärztliche Bereitschaftsdienst ent-lastet auch sehr. Die Arbeit im Team in einer Gemeinschafts-praxis lässt außerdem interkollegiale Absprachen zu, z. B. wer die ungeplanten Hausbesuche in der Mittagspause übernimmt. Auch Terminsprechstunden minimieren das Risiko, mittags nicht pünktlich fertig zu werden. Außerdem helfen systematische Wiedereingliederungsprogramme dabei, auch nach der Eltern-zeit erneut in den Beruf einzusteigen und nicht den Anschluss zu verpassen. Urlaubsvertretungen während der Elternzeit sichern den Kontakt zum Job.

Nordlicht: Wo liegen dann die Probleme?

berger: Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass die Kinderbetreuung geregelt sein muss. Da wird man bei zunehmendem Ärzteman-gel besonders in ländlichen Regionen kreativ sein müssen. An dieser Stelle sind natürlich auch die Gemeinden gefordert: Sie könnten z. B. Notfalltagesmütter beschäftigen und geregelte Hausaufgabenbetreuungen einrichten, um ihren Standort auch für Mediziner attraktiv zu machen. Ohne fachliche Hilfe geht es nicht. Eine gute Niederlassungsberatung und -begleitung und die feste Etablierung von Patenärzten würden gerade Neuein-steigern helfen, mit dem ganz normalen Chaos der Anfangszeit fertig zu werden. Außerdem wären finanzielle Hilfen denkbar, wie sie in den neuen Bundesländern zum Teil gewährt werden oder die Übernahme einer „KV-Praxis“, die dann nach Einarbei-tung in die eigene Hand übergeht.

Nordlicht: Ärztinnen und Ärzte können sich in Schleswig-Holstein nun nach der Geburt eines Kindes über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vertreten lassen, ohne ihre Zulassung zu verlieren. Ist das hilfreich?

berger: Diese Möglichkeit kann von Fall zu Fall sicher hilfreich sein. Problematisch ist diese Regelung natürlich für Einzelpraxen.

Nordlicht: Sie selbst bekommen bald ein Kind. Wie wollen Sie persönlich den Spagat zwischen Familie und Beruf bewältigen?

berger: Wie es konkret funktionieren wird, wird man sehen. Ich werde mich nicht verrückt machen lassen, bleibe flexibel, stelle mich auf den Wandel ein und versuche, meinen Humor nicht zu verlieren. Das sind Strategien, die sich schon immer für psychische Gesundheit und Berufszufriedenheit eines Nieder-gelassenen im Zeichen sich ständig wechselnder Bedingungen tauglich erwiesen haben. Ich werde die ersten zwei Monate zuhause bleiben und dann wieder voll einsteigen. Ohne die Unterstützung meines Partners, der für drei Jahre in Elternzeit geht, wäre das sicher schwieriger. Als Berufsschullehrer hat er zum Glück beste Bedingungen auch nach einem Jahr wieder stundenweise einzusteigen. Außerdem sind tatkräftige Groß-eltern vor Ort. Wir haben auch eine Reihe netter Patienten, die sagen: „Bringen Sie Ihr Kind ruhig mit zur Arbeit, wir passen schon alle darauf auf“. Zum Glück bin ich keine „Einzelkämp-ferin“, sondern arbeite mit einer Kollegin und einem Kollegen in einer Gemeinschaftspraxis. Wie es dann tatsächlich klappt, werde ich später berichten.

DAS INTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH

„Die Kinderbetreuung

muss geregelt sein. “

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A B A U F S L A N D

Für James Peter Tucker war die Entscheidung eine Landarztpraxis zu übernehmen eine echte Überzeugungstat. Er hatte Mut und gab dafür seinen sicheren Arbeitsplatz in der Mutter-Kind-Klinik Maria Meeresstern in Timmendorfer Strand auf. „Mir ist natürlich voll und ganz bewusst, dass der Schritt in die Niederlassung eine große Herausforderung ist. Aber das macht auch den Reiz aus und ich bin sicher, dass ich es schaffen werde, auch wenn ich mit mei-ner Entscheidung etwas gegen den Strom schwimme“, sagt der 49-Jährige. Für eine erste Bilanz knapp 100 Tage nach der Praxis-eröffnung sei es aber noch zu früh: „Nach einem Jahr kann ich sicher mehr sagen, doch bis jetzt bin ich ganz zufrieden.“

Die Arbeit sei abwechslungsreich und voller medizinischer Heraus-forderungen, jeder Tag anders und im Vergleich zur Arbeit in der Klinik weniger vorhersehbar. Genau das hatte er gesucht. Tucker prüfte eine Reihe anderer Praxen in Schleswig-Holstein, etwa in Lübeck und in den Randgemeinden Hamburgs, bevor er sich für Friedrichskoog entschied. Doch fast überall hätte er sich bei einer Praxisübernahme langfristig verschulden müssen. „Selbständig-keit um jeden Preis wollte ich nicht, denn das hätte mir, meiner Familie und meiner Arbeit nicht gut getan“, so Tucker.

günstige rahmenbedingungenIn Friedrichskoog stimmten dann die finanziellen und räumlichen Rahmenbedingungen. Die Gemeinde sanierte die Praxisräume in der Schulstraße West und kam Tucker auch bei der Miete ent-gegen. Für Friedrichskoog wiederum war der vierfache Familien-vater ein Glücksfall. Denn als die alteingesessene Hausarztpraxis der 2.500 Einwohnergemeinde Mitte 2010 nicht mehr mit einem

Allgemeinmediziner besetzt werden konnte, kam Unruhe auf. Wer sollte die Friedrichskooger und ihre rund 4.000 Urlaubsgäste haus-ärztlich versorgen? Der Weg ins benachbarte Marne war für viele ältere Menschen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, zu weit. Auch der Status als Seeheilbad stand plötzlich auf dem Spiel, denn dazu muss am Ort ein Badearzt praktizieren. Im Juli stand dann Tucker als neuer Arzt fest, der alle Vorausset-zungen erfüllte. Für die Übergangszeit bis Oktober übernahmen benachbarte Ärzte die Versorgung der Patienten.

Landarzt aus ÜberzeugungTucker selbst kam 1988 aus Sierra Leone zum Studium der Human-medizin nach Deutschland. Danach arbeitete er in einer Fachklinik für Kinder und Jugendliche auf Sylt und in einer Kinderarztpra-xis in Hamburg. Von 2001 bis 2008 absolvierte er in Schweden seine Facharztausbildung. Die Erfahrungen, die er dort sammelte, waren entscheidend für sein ärztliches Selbstverständnis und den Wunsch, Hausarzt in einer ländlichen Region zu werden. „Der Hausarzt hat in Schweden einen festen Platz in der Gemeinde. Er kennt seine Patienten, hält intensiven Kontakt zu ihnen und ist ein Teil vom großen Ganzen. Das gefiel mir und deshalb sehe ich auch meine Rolle in Friedrichskoog so. Ich möchte hier eine Land-arztpraxis nach meinen Vorstellungen aufbauen und für meine Patienten ein fester Ansprechpartner sein“, erklärt Tucker. Das Leben im ländlich geprägten Dithmarschen schreckt ihn nicht - im Gegenteil. „Ich komme selbst vom Land, lebe gern auf dem Land und weiß, dass die Menschen hier auf meine Arbeit angewiesen sind“, so Tucker.

JAKOB WILDER, KVSH

Entscheidung gegen den TrendJames Peter Tucker übernahm Anfang Oktober 2010 eine Landarztpraxis in Friedrichs-koog im Kreis Dithmarschen. Eine Region an der Westküste, in der es eigentlich immer schwerer wird, freie Arztsitze neu zu besetzen.

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Die Idee zur Gründung eines MVZ in Tellingstedt im Kreis Dithmar-schen kam Dr. Jochem Herweg (fachärztlicher Internist) und seiner Frau Dr. Ursula Horn-Herweg (praktische Ärztin) vor zweieinhalb Jahren. Zwei Kollegen in Tellingstedt und im benachbarten Pahlen hätten eigentlich aufgrund einer zu dieser Zeit noch bestehenden Altersregelung ihre Praxis abgeben müssen. Dann wäre die medi-zinische Versorgung der Menschen in dem Ort an der B203 zwi-schen Heide und Rendsburg, der ein Patienteneinzugsgebiet von rund 8.000 Menschen hat, nicht mehr ausreichend gewährleistet gewesen. Die Herwegs machten sich Gedanken über die Weiter-gabe ihrer eigenen Praxis. „Ich möchte hier nicht in zehn Jahren den Schlüssel nehmen, abschließen und sagen ‚Tschüss Leute, das war es dann’. Da haben wir uns überlegt, was man tun kann, um junge Kollegen nach Tellingstedt zu bekommen, denn auch meine Frau und ich tendieren altersmäßig ja eher Richtung Rente als Richtung Neuaufbau“, erklärt der 57-Jährige.

Landärztinnen in teilzeitGemeinsam mit dem Apotheker Udo Laskowski, der als kaufmän-nischer Leiter im MVZ fungiert, wurden die Herwegs Gesellschaf-ter des MVZ Tellingstedt. Die Idee, junge Mediziner im Angestell-tenverhältnis für den ambulanten Bereich zu gewinnen, hatte Erfolg. Mittlerweile arbeiten zwei junge Internistinnen in Teilzeit im MVZ. „Beide Kolleginnen wollten gerne im ambulanten Bereich arbeiten, hätten das als junge Mütter mit begrenztem Zeitrahmen aber niemals tun können“, erklärt Herweg. Jetzt ist das für Stefanie Rot und Dr. Sabine Hoffner-Eggers möglich. Beide Frauen sind mit großer Begeisterung „Teilzeitlandärztinnen“ und knien sich voll in ihre Aufgaben. Das entlastet wiederum Herweg und seine Frau, die sich in bestimmten Bereichen auch mal etwas zurück-nehmen können. Die erfahrenen Mediziner stehen ihren jungen Kolleginnen dabei nicht nur fachlich mit Rat und Tat zur Seite. Sie

helfen ihnen auch durch das Dickicht von Bürokratie- und Abrech-nungsmodalitäten. „Daran würde mancher Jungmediziner schlicht und einfach verzweifeln und schnell wieder das Handtuch wer-fen“, ist sich Herweg sicher. Vielleicht besteht sogar in einigen Jahren für die angestellten Kolleginnen die Option, ihr Stunden-kontingent noch weiter zu erhöhen oder die Praxis sogar ganz zu übernehmen. „Wenn ihre Kinder aus dem Haus sind, besteht vielleicht die Chance, dass die beiden mehr arbeiten möchten. Wir sind auch da sehr flexibel“, so Herweg.

es hat sich gelohntEin Problem bleibt die langfristige Planung. Politische Entschei-dungen mit weitreichenden Konsequenzen folgen in immer kür-zeren Abständen. Das war auch beim MVZ Tellingstedt so, denn die Altersgrenze für Ärzte ist mittlerweile gefallen und die jüngste Honorarreform machte die alten Finanz- und Budgetplanungen auch hier obsolet. Viele abrechungstechnische Vorteile, die man als MVZ gehabt hätte, gebe es jetzt nicht mehr. „Im Grunde rech-nen wir über unsere lebenslangen Arztnummern wie vier Ein-zelpraxen ab. Der flexible Ausgleich, der einmal möglich war, ist nicht mehr gegeben. Wenn einer etwas mehr Labor macht, kann er nicht auf das Laborbudget des anderen ausweichen. Das gilt auch für die Arzneimittelbudgets. Trotzdem kann man sagen, es läuft“, so das Fazit Herwegs. Er ist davon überzeugt, dass die Gründung eines MVZ die richtige Entscheidung war, die medi-zinische Versorgung vor Ort zu sichern. „Es gibt noch viel mehr junge Ärztinnen und Ärzte, die auch gerne in ländlichen Regionen arbeiten würden, wenn durch flexible Arbeits- und Organisations-formen die dafür nötigen Rahmenbedingungen geschaffen wer-den. In unserem MVZ ist das schon jetzt möglich“, betont Herweg.

JAKOB WILDER, KVSH

Geschäft auf GegenseitigkeitAuf dem Lande tut sich was: In Tellingstedt gelang es dem dort ansässigen Medizi-nischen Versorgungszentrum (MVZ), junge Medizinerinnen für die Arbeit als Landarzt zu gewinnen. Ein Modell, von dem alle profitieren.

M V Z I N Ä R Z T E H A N D

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S C H R I T T I N D I E F R E I B E R U F L I C H K E I T

Dem Weg zur eigenen Praxis ging im Fall von Dr. Claudia Hansen eine längere berufliche Orientierungsphase voraus. Nach Medizin-studium in Kiel und Arzt in Praktikum (AiP) in der gynäkologischen Abteilung des Kreiskrankenhauses (KKH )Preetz bekam sie erst ihre beiden Kinder und machte eine ganze Zeit lang ärztlichen Bereitschaftsdienst in Schleswig. Mit Mitte 30 wechselte sie für vier Jahre ins Franziskus-Krankenhaus in Flensburg in die inter-nistische Abteilung. Die weitere chirurgische Ausbildung erfolgte ambulant in einer Praxis in Flensburg. Ihr kam in dieser Zeit zum ersten Mal der Gedanke, in Zukunft als Hausärztin in einer eigenen Praxis zu arbeiten. „Ich wollte ein breiteres medizinisches Spek-trum und mehr Nähe zu den Menschen. Das konnte mir in der Form nur die hausärztliche Medizin bieten. Hier habe ich alles im Paket, sowohl den Diabetes mellitus, den Herzinfarkt, die Haut-veränderung oder die Hüftschmerzen“, erklärt Dr. Hansen.

Die Praxis sollte gerne in einer ländlichen Region liegen. Ihre Hoff-nung: Ein breit gefächertes Patientenspektrum und eine größere Patientenzufriedenheit als in der Stadt. Der Plan war geboren und sie besuchte deshalb die entsprechenden Fortbildungen bei der KVSH und der Ärztekammer. Das war ihr wichtig, denn so konnte sie sich orientieren, welche Praxisform überhaupt zu ihr passt. Alles andere würde sich danach finden.

Der team-FaktorDurch Zufall lernte sie auf einer KVSH-Fortbildung Gerhard Diebold kennen, einen Landarzt alter Schule. Man kam ins Gespräch und Hansen schaute sich die Praxis von Diebold und dessen Praxis-partner Dr. Thomas Hansen in Satrup an und fand hier ideale Rah-menbedingungen vor: „Hier hatte ich die klassische große Versor-gerpraxis auf dem Land, in der ich viel sehen und lernen konnte,

um später einmal in einer eigenen Praxis arbeiten zu können.“ Der besondere Reiz der Praxis war, dass sie hier gleich mit zwei Allgemeinmedizinern zusammenarbeiten konnte. Beide stellten sie jeweils zur Hälfte an. Es passte alles. Sie wollte immer einen hausärztlichen Praxiskollegen, von dem man sich gut vertreten lassen kann und dem sie vertraut. Dazu arbeitet mit Dr. Thomas Borrmann noch ein Kinderarzt in der Praxis, der sie bei interes-santen Diagnosen oft dazuholte. Das Helferinnenteam gefiel ihr auch und in den zweieinhalb Jahren „Probezeit im Angestellten-verhältnis“ konnte sie behutsam in die Abläufe und ins Team hineinwachsen. „Ich konnte erst mal gucken, ob ich mit den Kol-legen und dem Team kann. Das ist natürlich ein Riesenvorteil, den ich nicht hätte, wenn ich einfach so in eine Praxis einsteige“, so Hansen. Finanziell kam sie als Angestellte gut über die Runden.

vorteil für PraxisnachfolgerEin weiterer Vorteil: Sie konnte im Angestelltenstatus erproben, ob ihr die hausärztliche Arbeit tatsächlich gefällt und ob sie einen Draht zu den Patienten hat. „Das konnte ich vorher nicht wissen, da ich ja am Krankenhaus gearbeitet habe und die Arbeit sich durch häufig wechselnde Patienten von der ambulanten Arbeit unterscheidet“, bilanziert Hansen. Am Ende der Kooperation sollte aber von Anfang an die Praxisübernahme stehen. Ende 2010 gab Gerhard Diebold mit 66 Jahren seinen Praxissitz ab und ab Anfang Januar 2011 wurde aus den zwei halben Angestellten-verträgen von Hansen quasi ein Kassenarztsitz. Für beide Ärzte war es der richtige Zeitpunkt. „Ein dauerhaftes Arbeiten im Ange-stelltenstatus war für mich keine Alternative. Ich möchte meine Therapieform und den Arbeitsstil selbst wählen“, erklärt Hansen.

JAKOB WILDER, KVSH

„Für mich war es der Königsweg“Dr. Claudia Hansen arbeitete zunächst zweieinhalb Jahre lang als angestellte Ärztin in einer Hausarztpraxis in Satrup (Kreis Schleswig-Flensburg). Nach dieser Orientierungs-phase übernahm die 42-Jährige zum Jahresanfang den Praxissitz.

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I N T E R S E K T O R A L E K O O P E R A T I O N

„Gelebte intersektorale Medizin“ – so beschreibt Dr. Ulrich Fritz seine Tätigkeit. Der Onkologe betreibt im schleswig-holstei-nischen Reinbek mit seiner Kollegin Dr. Almut Schneider eine gemeinsame Praxis. Die beiden behandeln jedes Quartal rund 1.400 Patienten. Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Umfelddia-gnostik bei Krebserkrankungen: endoskopischer Ultraschall, Rönt-genaufnahmen, Laboruntersuchungen. Außerdem betreibt Fritz eine onkologische Zweigpraxis in Norderstedt. Dort hat er eine Ärztin und einen Arzt angestellt. Daneben kooperiert er in einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft mit einem hausärzt-lichen Internisten und einem gastroenterologischen Kollegen in Hamburg-Bergedorf. Sektorenübergreifend besteht dann noch die Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus in Reinbek und ab April wird es noch ein Medizinisches Versorgungszentrum in Hamburg-Barmbek in direkter Nähe zur Asklepios-Klinik geben.

behandlungspfade gemeinsam entwickeln Gefragt nach den Beweggründen seines umfassenden und weit-verzweigten Versorgungsnetzes verweist Fritz auf den Kern seiner Tätigkeit als niedergelassener Onkologe: „Ich möchte Leistungen dort erbringen, wo der Bedarf ist“, erklärt der 49-Jährige. Ihm gehe es um eine wohnortnahe Versorgung mit kurzen Wegen und geringen Wartezeiten für die Patienten. „Diese müssen sich um nichts kümmern und bekommen von uns den kompletten Behandlungs-Fahrplan“, betont Fritz. Die bestmögliche Versor-gung von Patienten sei nur in Kooperation mit niedergelassenen Kollegen und dem stationären Bereich möglich, ist Fritz überzeugt. Die Behandlungswege müssten gemeinsam entwickelt werden – intersektoral und interdisziplinär: „Auf einem hochspezialisierten Gebiet wie der Onkologie geht es nur mit- und nicht gegeneinan-der.“ Als Beispiel nennt er unter anderem die enge Zusammen-arbeit mit dem Sankt Adolf-Stift in Reinbek. Bei einem unklaren

hämatologischen Befund werde in seiner Praxis noch am selben Tag der Ausstrich durchgeführt. Der Patient kann somit schnell und gezielt weiter behandelt werden. Der Faktor Zeit spielt insbe-sondere in der Krebstherapie eine wichtige Rolle.

Fritz legt Wert darauf, nur Leistungen anzubieten, die kein anderer Niedergelassener in der Umgebung und kein Krankenhaus durch-führen. Abstimmung und Kommunikation mit den anderen Ärzten seien wichtig, so der Onkologe. „Persönlicher Kontakt, nichts Ano-nymes“, unterstreicht er. Regelmäßig werden daher präoperative Tumorkonferenzen durchgeführt. Gemeinsam mit den Reinbeker Klinikärzten wird besprochen, ob es vor einer Operation noch eine Chemotherapie geben muss.

Ziel dieser engen Abstimmung ist auch, Doppelbefundungen zu vermeiden. In Absprache mit den Hausärzten in der Nähe führt Fritz neben der Vorsorge auch die Nachsorge bei Patienten durch. Der regelmäßige Austausch mit den Kollegen spiegelt sich zudem in gemeinsamen Fortbildungen wider, die Fritz in seiner Reinbeker Praxis anbietet. Eine Verzahnung von ambulant und sta-tionär soll es auch zwischen dem geplanten MVZ und der Asklepios- Klinik in Hamburg-Barmbek geben. Dort wird Fritz künftig drei Ärzte anstellen, die im Quartal bis zu 600 Patienten sowohl im MVZ als auch auf Station chemotherapeutisch betreuen sollen.

zukunftskonzeptFritz gibt zu, dass er mit seiner Praxis-Gruppe auch wirtschaftliche Interessen verfolgt. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz habe er als Chance begriffen, in den intersektoralen Wettbewerb einzu-steigen und sich dort mit flexiblen Versorgungsformen zu etablie-ren. Irgendwann – so sagt er – würde er gern ein überregionales MVZ in Form einer Kapitalgesellschaft gründen. Auch wenn es dafür zurzeit noch keine rechtliche Grundlage gibt, kann der Rein-beker Onkologe schon jetzt die Vorteile eines solchen MVZ benen-nen: Die dort tätigen Ärzte – so Fritz – bräuchten im Gegensatz zu einer Praxisübernahme oder Praxisneugründung keinen hohen Kredit aufzunehmen, sondern könnten sich zunächst anstellen lassen. Im weiteren Verlauf hätten sie dann die Möglichkeit, z. B. Anteile zu erwerben und das MVZ zu übernehmen. Das wiede-rum würde ihnen langfristige Sicherheit bieten, denn bei einem Ausstieg müssten sie nicht lange nach einem Käufer suchen, der ihnen einen angemessenen Preis für die Praxis zahlt, sondern könnten ihre Anteile an die Gesellschaft selbst oder einen nach-folgenden Arzt verkaufen. Für Fritz wäre dieses Modell die per-fekte Möglichkeit, den medizinischen Nachwuchs langsam an die Niederlassung heranzuführen.

MARCO DETHLEFSEN, KVSH

Über Versorgungs- und Landesgrenzen hinwegGerade bei der hochspezialisierten Versorgung ist es wichtig, dass sich Ärzte über Sektorengrenzen hinweg verständigen. Dr. Ulrich Fritz geht noch einen Schritt weiter: Der niedergelassene Onkologe aus Reinbek bei Hamburg steht nicht nur für eine Koope-ration zwischen ambulant und stationär, sondern praktiziert auch länderübergreifend.

Ein eingespieltes Team: Dr. Almut Schneider und Dr. Ulrich Fritz

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K O N G R E S S V E R N E T Z T E G E S U N D H E I T

Neue Ärzte braucht das LandArztberuf – Traum oder Albtraum? Mit diesem Titel lockten KVSH und Ärztegenossen-schaft Nord viel Publikum in die Halle 400 nach Kiel. Ein kompetent besetztes Podium ging der Frage nach, wie der Arztberuf gerade für Niedergelassene wieder attraktiv gemacht werden kann.

„Trotz aller Widrigkeiten würde ich diesen Beruf immer wieder ergreifen“, schwärmt Horst Kiehl, Hausarzt aus dem nordfrie-sischen Wester-Ohrstedt. Gerade auf dem Land sei das Spektrum der Behandlungsfälle besonders groß, schließlich ist der Weg zum nächsten Spezialisten weiter als in der Stadt. Sehr reizvoll sei auch, ganze Familien über Generationen hinweg medizinisch zu betreuen. Dies biete einen ganz anderen Hintergrund für die diagnostische Einschätzung eines Falls. Und die Wertschätzung stimme auf dem Land auch.

Für Malte Noack, Medizinstudent im 9. Semester, ist das allerdings nicht Grund genug, sich für eine Niederlassung im ländlichen Raum zu entscheiden. „Mir ist auch wichtig, dass es gute Betreu-ungsmöglichkeiten für meine Kinder und einen Arbeitsplatz für meine Partnerin gibt“, so der angehende Mediziner. Am meisten aber hindere ihn die fehlende Planungssicherheit daran, in die ambulante Versorgung zu gehen.

„In Nordfriesland ist mehr los als man denkt.“ Dr. Antje Petersen (Leiterin des Gesundheitsamtes Nordfriesland)

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Dabei wird gerade auf dem Land dringend ärztlicher Nachwuchs gesucht, denn hunderte Haus- und Fachärzte gehen in den näch-sten Jahren in den Ruhestand und suchen einen Nachfolger für ihre Praxis und die Patientenversorgung. Das Hausmittel der AOK gegen den Medizinermangel: Umsiedlung von Ärzten aus über-versorgten Städten in schlechter versorgte Regionen. Aber diese Medizin schmeckt nicht nur bitter, sie wird auch ihre Wirkung ver-fehlen. Wie will man so mehrere hundert Stellen nachbesetzen? „Was wir wirklich brauchen, sind mehr Gestaltungsspielräume auf Landesebene“, betonte Gesundheitsminister Dr. Garg. Der Bund solle nur die nötigsten Vorgaben machen, eine zentrale Detail-planung mache keinen Sinn. Außerdem warb Garg für eine noch engere Kooperation zwischen dem ambulanten und dem statio-nären Sektor.

Doch was auf der großen Bühne noch wie Zukunftsmusik klingt, wird auf regionaler Ebene längst praktiziert. So berichte-ten Vertreter der Praxisnetze aus Lauenburg und Kiel von inte-grierten Versorgungsverträgen, zum Beispiel zur Versorgung des diabetischen Fußes, die sich in der Patientenversorgung bereits bewährt hätten. Und der Vertreter einer Kieler Großpraxis zeigte,

wie Ärzte heute auch erfolgreich als Unternehmer agieren kön-nen. Allerdings gibt es auch Fehlentwicklungen, wie mitunter bei der Erbringung ambulanter hochspezialisierter Leistungen im Krankenhaus nach Paragraf 116b SGB V, wie der stellvertre-tende Landesvorsitzende des Berufsverbands der Radiologen ein-drücklich schilderte. Hier fehle es insgesamt an Transparenz, um Umfang und Qualität der vom Krankenhaus erbrachten Leistungen besser nachvollziehen zu können.

Dass in Schleswig-Holstein aber insgesamt ein gutes Klima für Ärzte herrscht, stellten alle Beteiligten durch den Start des neuen Hausarztportals www.hausarzt-sh.de noch einmal unter Beweis. Diese Homepage bietet alle Informationen, die ein Haus-arzt braucht, wenn er sich bei uns im Land niederlassen möchte, von der Aus- und Weiterbildung über Praxisnetze und Kontakte zu anderen Partnern bis hin zu konkreten Stellenangeboten in der Praxisbörse der KVSH. Möge die neue Internetadresse gut besucht werden, denn: Neue Ärzte braucht das Land!

ESTHER RÜGGEN, KVSH

Gemeinsamer Startschuss: (von links) Dr. Klaus Bittmann (Ärztegenossenschaft), Bernd Krämer (Krankenhausgesellschaft e.V.), Dr. Carsten Leffmann

(Ärztekammer), Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg, Dr. Ingeborg Kreuz (Kassenärztliche Vereinigung) und Dr. Stefan Jost (Hausärzteverband)

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P F L E G E R E P O R T

Jede zweite Frau und jeder dritte Mann wird dement

berlin – Demenz domi-niert in der Pflege. Laut Pflegereport 2010 der BarmerGEK müssen fast jede zweite Frau und jeder dritte Mann damit rechnen, dement zu werden. 29 Prozent der männlichen und 47 Pro-zent der weiblichen Ver-sicherten, die 2009 im Alter von über 60 Jahren verstarben, hatten eine Demenzdiagnose. Gegen-wärtig geht das Zentrum für Sozialpolitik der Uni-versität Bremen (ZeS) von 1,2 Millionen Demenz-kranken aus. Für das

Jahr 2030 prognostizieren die Wissenschaftler einen deutlichen Anstieg auf 1,8 Millionen und für 2060 auf 2,5 Millionen. Der Anteil der Demenzkranken an der Gesamtbevölkerung würde sich damit innerhalb von 50 Jahren um das Zweieinhalbfache von heute 1,5 auf dann 3,8 Prozent erhöhen.

Die Studie stellt auch klar, dass Demenz fast zwangsläufig zur Pflegebedürftigkeit führt. Studienleiter Professor Dr. Heinz Rothgang: „Zwar ist eine Demenzerkrankung nicht sofort mit Pflegebedürftigkeit verbunden. Mit der Demenzdiagnose ver-vierfacht sich allerdings die Wahrscheinlichkeit, noch im selben Quartal als pflegebedürftig eingestuft zu werden.“ Nur zehn Prozent der im Jahr 2009 verstorbenen Dementen waren nicht pflegebedürftig. Mit der Demenz sind intensivere Pflegeverläufe verbunden. Professionell erbrachte Pflegeleistungen werden viel stärker in Anspruch genommen. Demente Versicherte im Alter ab 60 Jahren haben bei Pflegebedürftigkeit zu rund 20 Prozent die Pflegestufe 3. Unter allen Pflegebedürftigen ab 60 Jahren liegt der Anteil lediglich bei zwölf Prozent. Abhängig vom Alter wer-den zwischen 40 und 70 Prozent der pflegebedürftigen Dementen in Pflegeheimen versorgt. Unter allen Pflegebedürftigen sind es hingegen nur 28 Prozent. Der höhere medizinische und pflege-rische Betreuungsaufwand verursacht erheblich höhere Kosten. So liegen die monatlichen Aufwendungen der Sozialversiche-rungen für einen Demenzkranken durchschnittlich um rund 800 Euro höher als bei einer gleichaltrigen nicht dementen Person.

M A S E R N

Empfehlungen zur Impfung

bad segeberg – Aufgrund des Masernausbruches in Lübeck und der möglichen Ausbreitung häufen sich die Anfragen nach einer Masernimpfung für Erwachsene. Die Ständige Impfkommission hat die Masernimpfung für Erwachsene empfohlen. Daraufhin hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, die Masern-impfung für Erwachsene in den Leistungskatalog der GKV aufzu-nehmen. Demzufolge soll eine einmalige Impfung, vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff für nach 1970 geborene erwachsene Personen zu Kassenlasten erfolgen, die

• ungeimpft sind,• in der Kindheit nur einmal geimpft wurden,• einen unklaren Impfstatus haben.

Dieser Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig, aber da die Rechtskraft nur noch eine Frage der Zeit ist und das Gesundheits-amt Lübeck zur Impfung rät, kann nach Rücksprache mit der AOK NordWest eine MMR-Impfung zu Kassenlasten erfolgen.

K O R R E K T U R

Änderung der Honorar- abrechungsordnungbad segeberg – In die Nachricht „Job-Sharing-Praxen - Ände-rung der Honorarabrechnungsordnung“ im Nordlicht 12/2010 auf Seite 15 hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2011.

A K R

BDU befürwortet Kodierrichtlinien

Düsseldorf – Nach Einschätzung des Berufsverbands Deutscher Urologen ermöglichen die zum 1. Januar eingeführten Ambu-lanten Kodierrichtlinien (AKR) eine sinnvolle Diagnosedoku-mentation. Grund für diese Bewertung sind laut BDU-Präsident Dr. Axel Schroeder unter anderem die bei Fachärzten eindeutigeren Diagnosen. „Unser Ansatz ist es, mit dem geringsten Aufwand eine effektive Kodierung in der Tiefe zu erreichen“, sagt Schroeder. „Für das Fachgebiet Urologie scheint uns der Kodieraufwand nicht ver-gleichbar mit dem in der hausärztlichen Versorgung. Wir Fachärzte haben eindeutige und behandlungsrelevante Diagnosen und ver-schlüsseln weniger nach Symptomen.“ Für die Messung der Morbi-dität sei eine einheitliche und korrekte Verschlüsselung der Erkran-kungen und ihrer Behandlungen unerlässlich, meint Schroeder.

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T R E N D

Weniger Apotheken in Deutschland

berlin – Die Zahl der Apotheken in Deutschland nimmt ab. Von Januar bis September 2010 seien 272 Apotheken geschlossen, aber nur 173 neu eröffnet worden, berichtet der Bundesverband Deutscher Apothekerverbände. Damit sei die Zahl bundesweit um 99 Apotheken oder 0,5 Prozent gesunken. Deutlich zuge-nommen hat dagegen die Anzahl der Apotheken, die als Filiale betrieben werden: Sie stieg um 5,8 Prozent, während die Zahl selbstständiger Apotheker um 1,5 Prozent sank.

Ä R Z T E N A C H W U C H S

Netzwerk im Internet

berlin – Die Junge Allgemeinmedizin Deutschland (JA-De) wirbt um neue Mitglieder. Die JA-De ist ein bundesweites Netzwerk und Interessensvertretung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung bzw. junger Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin in Praxis und Klinik. Als Arbeitsgemeinschaft setzt sie sich für eine Verbesserung der Weiterbildungs-, Arbeits- und Forschungs-bedingungen ein. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei, der Beitritt erfolgt über ein E-Mail-Forum, das den Austausch unter den Mit-gliedern erleichtert. Auf diese Weise werden sowohl Fachfragen, persönliche Anliegen oder berufspolitische Belange diskutiert. Die JA-De motiviert junge Kollegen, das Fach Allgemeinmedizin attraktiver zu gestalten. Jeder vom PJ über die Weiterbildung All-gemeinmedizin bis fünf Jahre nach der Facharztprüfung Allge-meinmedizin kann bei der JA-De mitwirken. Weitere Informati-onen und Anmeldung unter www.jungeallgemeinmedizin.de.

I N T E R N E T

Ermächtigungsverzeichnis online

bad segeberg – Das jeweils aktualisierte Ermächtigungsverzeich-nis der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) kann im Internet auf www.kvsh.de unter dem Menüpunkt Praxis/Zulassung/Ermächtigungen/Ermächtigungsverzeichnis als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Datei enthält alle Anga-ben zu den für Schleswig-Holstein laufenden Ermächtigungen. Außerdem können in einer eigens dafür eingerichteten Karte die Ermächtigungen für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte sowie die Institutsermächtigungen eingesehen werden.

P U L M O N A L E A R T E R I E L L E H y P E R T O N I E

Aus für unser Zweitmeinungsverfahren bad segeberg – Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsge-setz (AMNOG) wurde Paragraf 73d SGB V zum 1. Januar 2011 aufgehoben. Dieser sah vor, dass insbesondere sehr teure oder mit erheblichem Risikopotenzial behaftete Arzneimittel nur in Abstimmung mit einem Arzt für besondere Arzneimitteltherapie verordnet werden dürfen. Somit ist die gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren entfallen. Die Kostenpauschalen für die Bean-tragung und die Beurteilung einer besonderen Arzneimittelthe-rapie (40865 bis 40868, Abschnitt 40.17, Kapitel 40 EBM) sind aus diesem Grund seit 1. Januar 2011 nicht mehr berechnungs-fähig, sofern es sich nicht um „alte” bis zum 31. Dezember 2010 gestellte Anträge handelt.

Anträge, die bis zum 31. Dezember 2010 bei uns eingegangen sind, wurden an die Gutachter weitergeleitet. Später gestellte Anträge konnten keine Berücksichtigung mehr finden. Ent-sprechend haben auch die Formulare für Erst- und Folgeantrag (Muster 71a und 71Aa) ihre Gültigkeit verloren.

Wir bedauern es, dieses Zweitmeinungsverfahren nicht fort-führen zu können. Wir hatten uns um eine andere gesetzliche Grundlage oder alternativ eine vertragliche Regelung mit den Krankenkassen/-verbänden bemüht. In Anbetracht der sich hier-bei jedoch abzeichnenden Rechtsunsicherheit haben wir hiervon wieder Abstand genommen.

Wir bedanken uns bei allen, die uns bei der Einführung und Durch-führung des Verfahrens mit Taten und Worten unterstützt haben. Ohne Ihre Hilfe hätten wir dieses Verfahren, von dessen Vortei-len wir nach wie vor überzeugt sind, nicht umsetzen können.

S T E I N B U R G

Kreisstellenvorsitzende gewählt

bad segeberg – In Steinburg wurde Dr. Klaus-Heinrich Heger (Arzt für Innere Medizin in Glückstadt) als Nachfolger des aus-scheidenden Gerhard Marioth (Radiologe in Itzehoe) zum neuen Kreisstellenvorsitzenden gewählt. In Nordfriesland löst Dr. Martin Böhm (Facharzt für Innere Medizin in Husum) Dr. Thomas Maurer (Allgemeinarzt in Leck) ab. In Neumünster wurde der hausärztlich tätige Internist Jörg Schulz-Ehlbeck Nachfolger von Dr. Norbert Spilok (Facharzt für Chirurgie). In Plön wurde Dr. Dr. Joachim Pohl (Allgemeinarzt in Ascheberg) als Kreisstellenvorsitzender wie-dergewählt.

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I N T E R N E T

Portal „Verordnete Leistungen“ erweitertberlin – Das Internetportal „Verordnete Leistungen“ ist um wei-tere Bereiche ausgebaut worden. Hinzugekommen sind zum 1. Dezember 2010 umfangreiche Informationen zur Arbeitsun-fähigkeit, häuslichen Krankenpflege, Krankenhausbehandlung, Krankentransport und spezialisierten ambulanten Palliativver-sorgung. Auf den Seiten der einzelnen Themenbereiche finden sich wichtige Rechtsgrundlagen, Verordnungsvordrucke sowie Hinweise zum Verordnungsverfahren und zur Wirtschaftlichkeit. Ergänzt wird das Angebot um themenrelevante Informationen z. B. zur Vergabe von SAPV-spezifischen Betriebsstättennum-mern, aktuelle statistische Auswertungen und zahlreiche Link-sammlungen. Das Internetportal ist über den KBV-Internetauftritt http://vl.kbv.de oder unter www.verordnete-leistungen.de erreichbar.

K Z V S - H

Führungsspitze gewählt

Kiel – Dr. Peter Kriett wird auch in den kommenden sechs Jahren an der Spitze des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereini-gung Schleswig-Holstein stehen. Die Vertreterversammlung der KZV S-H wählte den Segeberger Zahnarzt mit 28 von 30 Stim-men bei zwei Enthaltungen erneut zum Vorstandsvorsitzenden. Dr. Kriett gehört dem Vorstand seit 1991 an und ist seit 1998 Vorstandsvorsitzender, zunächst ehrenamtlich, seit 2005 haupt-amtlich. Neu in den Vorstand gewählt wurde der Kieler Zahnarzt Dr. Michael Diercks. Er war bisher in ehrenamtlichen Funktionen für die KZV Schleswig-Holstein tätig, zuletzt als stellvertretener Vorsitzender der Vertreterversammlung. Im Amt bestätigt wurde der Diplom-Volkswirt Helmut Steinmetz, der damit seine zweite Legislaturperiode als Vorstandsmitglied antritt. Steinmetz ist der einzige Nicht-Zahnarzt im dreiköpfigen Vorstand und war bis ein-schließlich 2004 kaufmännischer Geschäftsführer der KZV Schles-wig-Holstein. Vorsitzender der Vertreterversammlung wurde Dr. Joachim Hüttmann aus Bad Segeberg. Zu seinen Stellvertre-tern wählten die Delegierten den Rendsburger Kieferorthopäden Dr. Nils Borchers und den Zahnarzt Dr. Wolfgang Lehwald aus Handewitt.

O N L I N E - A B R E C H N U N G

Änderungen der Honorarab-rechnungsordnung (HAO) bad segeberg – Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 sehen die „Richtlinien der KBV für den Einsatz von IT-Systemen in der Arzt-praxis zum Zwecke der Abrechnung“ ausschließlich die leitungs-gebundene elektronische Übermitt lung der Abrechnungsdaten vor. Sogenannte „papiergeführte“ Abrechnungen können daher nur noch für das I. Quartal 2011 entgegengenommen werden. Die Möglichkeit der Abrechnung per Scheinabgabe und das damit verbundene Aufbereiten der Abrechnungsdaten per Scan- und Erfassungsverfahren en det somit zum 31. März 2011. Ab dem II. Quartal 2011 können keine papiergeführten Abrechnungen mehr entgegengenommen werden. Soweit Abrechnungsdateien auf Datenträgern wie z. B. Disketten oder CDs übermittelt wer-den, werden bis auf Weiteres keine sanktionierenden Maß-nahmen ergriffen. Es ist jedoch dringend auf das Erfordernis hinzuweisen, auch diese Abrechnungsdateien direkt auf die Online-Abrechnung umzustellen. Im Bedarfsfall erfolgt Hilfestel-lung durch die EDV-Berater der KVSH Timo Rickers und Thomas Stefaniw unter der Tel. 04551 883 286/511.

In Folge der richtliniengemäßen Umstellung auf die Online-Abrechnung sind mit Wirkung zum 1. Januar 2011 die nachste-henden Änderungen des Paragrafen 7 HAO in Kraft getreten:

Paragraf 7 rechnungslegungIn Absatz 3 Satz 2 werden die Worte „Die Behandlungsausweise oder die Abrechnungsdatenträger“ er setzt durch „Die Abrech-nungsdateien“.

In Absatz 4 wird der Halbsatz „ ..., die von der KV vorab zu geneh-migen ist, ...“ ersetzt durch „ ..., die ge genüber der KV anzuzei-gen ist, ...“.

Der letzte Satz „Eine entsprechende Bestätigung (in der rosa-farbenen Erklärung nach 7. Februar) ist der Quartalsabrechnung jeweils beizufügen.“ wird ersatzlos gestrichen.

A R Z N E I M I T T E L R A B A T T E

Krankenkassen sparten mehr als eine Milliarde Euro

berlin – Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr vermutlich mehr als eine Milliarde Euro an Rabatten auf ihre Arzneimittelausgaben erhalten. Das lasse sich aus den neues-ten Statistiken des Bundesgesundheitsministeriums ableiten, erklärte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Die Abgabe so genannter Rabattarzneimittel in den Apo-theken führte zu Rabatten der Hersteller an die Krankenkassen in Höhe von 679 Millionen Euro allein in den ersten drei Quartalen 2010. Die AOK sparte so 257 Millionen Euro. Die Ersatzkassen kamen insgesamt sogar auf 290 Millionen Euro. In den ersten neun Monaten 2010 erzielten sie somit höhere Rabatte als im gesamten Jahr 2009 (245 Millionen Euro), so die ABDA.

von links nach rechts: Helmut Steinmetz, Dr. Peter Kriett,

Dr. Michael Diercks - Foto: Thomas Eisenkrätzer

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V E R ö F F E N T L I C H U N G

Verwendung Haushaltsmittel 2009bad segeberg – Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat gemäß Paragraf 78 Abs. 3 in Verbindung mit Para-graf 305b SGB V die Verwendung der Haushaltsmittel zu veröf-fentlichen.

Das geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk versehene Wirtschaftsjahr 2009 wurde mit folgenden Ergebnissen abgeschlossen:

1. abrechnungsdaten

Honorarvolumen der Ärzte und Psychotherapeuten

971,1 Mio. €

Anzahl der abrechnenden Praxen 3.710

Behandlungsfälle der Ärzte und Psychotherapeuten

18,2 Mio.

2. haushaltsdaten*

aufwand gesamt 23.956,8

davon Personalaufwand 15.153,0

davon Sachaufwand 3.640,8

davon Sonstiger Aufwand 5.162,9

ertrag gesamt 27.248,1

davon Verwaltungskostenumlage 24.373,4

davon Sonstige Erträge 2.874,7

+Jahresüberschuss/-Jahresfehlbetrag 3.291,3

aufwand für sicherstellungsmaß-nahmen

7.234,3

investitionen 717,3

bilanzsumme 325,9 Mio. €

* in TEUR

3. sonstige Daten

Stellenplan (ohne ärztlichen Bereitschaftsdienst)

246

K V S H - H O M E P A G E

Neue Rubrik in der Praxisbörse

bad segeberg – Ab sofort gibt es in der Praxisbörse auf www.kvsh.de eine neue Rubrik. Krankenhäuser können hier Stel-lenangebote veröffentlichen, die sich auf eine Teilzeittätigkeit beziehen und von Vertragsärzten wahrgenommen werden kön-nen, weil sie lediglich maximal 13 Stunden pro Woche umfassen. Die Krankenhäuser wurden über dieses Angebot bereits infor-miert. Die KVSH möchte auf diesem Wege einerseits dazu beitra-gen, für die Vertragsärzte neue Einkommensquellen zu eröffnen und die Attraktivität einer Niederlassung in Schleswig-Holstein zu steigern und andererseits das in der Regel gute Verhältnis zwischen ambulantem und stationärem Versorgungsbereich im Land zu festigen.

G E S U N D H E I T S W E S E N

2,2 Prozent mehr Beschäftigte berlin – Trotz Wirtschaftskrise ist die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen 2009 um 2,2 Prozent gewachsen. Damit arbeiteten Ende vergangenen Jahres 4,7 Millionen Menschen in Krankenhäusern, Arztpraxen, bei Krankenkassen und in ande-ren Bereichen, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Jeder neunte Beschäftigte in Deutschland war also im Gesundheits-wesen tätig. 2,1 Millionen Menschen waren in der ambulanten und 1,9 Millionen in der stationären oder teilstationären Gesund-heitsversorgung beschäftigt. Besonders hoch ist der Anstieg in der ambulanten Pflege mit 6,9 Prozent. Auch in der statio-nären Pflege verzeichneten die Statistiker ein deutliches Plus mit 3,5 Prozent. Rund 700.000 Menschen arbeiteten in anderen Bereichen des Gesundheitswesens. Dazu zählt beispielsweise der Gesundheitsschutz mit den Gesundheitsämtern oder die Bundes-zentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auch Rettungsdienste, die Verwaltungen der Krankenkassen oder die so genannte Vor-leistungsindustrie wie die Pharma-Industrie, die Medizintechnik oder Laboratorien zählen hierzu.

A N T R A G A U F B A G

Genehmigungsfrist beachten

bad segeberg – Der Zulassungsausschuss wird künftig über Anträge auf Genehmigung einer Berufsausübungsgemeinschaft (inklusiv Teil-Berufsausübungsgemeinschaft, überörtliche Berufs-ausübungsgemeinschaft, KV-übergreifende Berufsausübungs-gemeinschaft, Job-Sharing-Berufsausübungsgemeinschaft) nur noch entscheiden, wenn diese Anträge so frühzeitig vorliegen, dass sie auf die Tagesordnung aufgenommen werden können. Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ werden diese Anträge nicht mehr verhandelt werden. Um die Aufnahme auf die Tagesordnung sicherzustellen, muss ein Antrag drei Wochen vor dem Sitzungstermin vorliegen und zwar mit dem entspre-chenden Vertrag. Die Sitzungstermine entnehmen Sie bitte der Homepage der KVSH.

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U N I V E R S I T Ä T E N

Medizin studieren per Gerichts-beschluss München – Immer mehr Schulabgänger reichen Klagen ein, um einen Studienplatz in Medi-zin zu bekommen. Ein Phänomen, das Medien zufolge an fast jeder deutschen medizinischen Fakultät zu beo-bachten sei. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, gingen beim Verwaltungsgericht in Frankfurt im Jahr 2010 rund 1.060 Studienplatz-Klagen für das Fach Medizin ein, während es im Jahr zuvor knapp 400 waren. Es sei zu erwarten, dass die Zahl der Klagen sogar noch steigen wird. Zum einen falle die Wehrpflicht weg, zum anderen gebe es dieses Jahr in mehreren Bundeslän-dern doppelte Abiturjahrgänge. Bereits für das Wintersemester 2010/2011 seien auf 8.629 Studienplätze insgesamt 40.387 Bewerber für das Fach Medizin gekommen. Manche Abituri-enten müssten zwölf Semester auf den Studienbeginn warten. Die Erfolgsaussichten einer Klage seien allerdings eher gering. Lediglich ein bis zwei Prozent der Kläger erhielten auf diesem Weg ihren Studienplatz.

Ä R Z T E K A M M E R

Bessere Abstimmung zwischen ambulant und stationärberlin – Gegen den Ärztemangel in ländlichen Regionen setzt die Bundesärztekammer (BÄK) auf die Neuordnung der medizi-nischen Versorgung mit einer besseren Koordination von Praxen und Kliniken. Patienten könnten je nach örtlicher Gegebenheit einmal eher in einer Klinik, ein anderes Mal jedoch vorzugsweise beim niedergelassenen Arzt versorgt werden. Dafür sprach sich BÄK-Vizechef Frank Ulrich Montgomery in der „Frankfurter All-gemeinen Zeitung“ aus.

Künftig würden dann nicht mehr die Länder mit den Kostenträ-gern die Klinikbetten planen und die Ärztevereinigung mit den Krankenkassen die Arztsitze, sagte Montgomery angesichts des von der Koalition geplanten Gesetzes für Ärzte und Kliniken. „Stattdessen gäbe es eine Landesplanungskonferenz, in der die Krankenhausgesellschaft, die Kassen, die Kassenärztliche Verei-nigung, die Ärztekammer und der Landesgesetzgeber gemein-sam festlegen, was stationär und was ambulant versorgt wird.“ Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will in Kürze mit Ländern und Verbänden darüber verhandeln, wie die ärzt-liche Versorgung in Kliniken und Praxen mit einem Versorgungs-gesetz verbessert werden kann. Strikt lehnte Montgomery den Vorstoß der Krankenkassen ab, Ärzten am Ende ihres Berufs-lebens den Verkauf ihrer Praxis zu untersagen. Der Kassen-Spitzenverband will so der Ärzteschwemme in Ballungsräumen entgegenwirken und Kapazitäten für unterversorgte Regionen frei machen. Montgomery entgegnete, der Praxiswert stelle einen Teil der Altersversorgung der Mediziner dar.

K V - S A F E N E T *

Datensicherheit gewährleistet

berlin – Als Reaktion auf eine Pressemitteilung der Freien Ärzte-schaft, derzufolge das KV-SafeNet* Sicherheitslücken beim Datenschutz aufweise und die Kassenärztliche Bundesvereini-gung das verschweige, stellte der KBV, Dr. Carl-Heinz Müller, klar: „Der Datenschutz hat für uns höchste Priorität. Deshalb sind wir von uns aus aktiv auf die Datenschützer zugegangen. Dazu hat es keinen Druck von außen gegeben. Die Darstellung der Freien Ärz-teschaft ist daher falsch. Landesdatenschützer haben unserem hardwarebasierten virtuellen privaten Netzwerk bescheinigt, dass es der sicherste Weg der Online-Kommunikation für Ärzte ist. Wir stehen in einem ständigen Austausch und gehen aktiv auf die Datenschützer zu, um Potenziale für Verbesserungen zu erkennen und technisch wie organisatorisch umzusetzen. Es ist ein Anliegen der KBV, das Sicherheitsbewusstsein in Arztpra-xen zu erhöhen und entsprechende Voraussetzungen für den Datenaustausch zu schaffen. Die KBV versteht sich als Motor, die Sicherheit beim Datenverkehr kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dies zeigt sich auch an der seit Jahren weiterentwickelten Richt-linie zum KV-SafeNet, die bereits in der dritten Version vorliegt. Es gibt keine Sicherheitslücken. Dafür sorgen regelmäßige Über-prüfungen und Dokumentationen.”

* Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.

H Z V

Hausarztvertrag von der BarmerGEK gekündigt

bad segeberg – Die BarmerGEK hat den hausarztzentrierten Versorgungsvertrag mit der KVSH zum 31. März 2011 gekündigt. Der Vertrag bestand seit dem 1. April 2006. Hintergrund ist der am 21. September 2010 geschiedste HzV-Vertrag mit der Haus-ärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG). Der Vertrag, welcher ursprünglich zwischen KVSH und GEK zustande gekommen ist, war bereits seit dem 1. Januar 2010, d. h. seit der Fusion der BARMER mit der GEK, „eingefroren“, d. h. es war seit diesem Datum nicht mehr möglich, weitere Versicherte und Ärzte ein-zuschreiben. Es handelt sich damit um einen begegrenzten Bereich von Personen, der überhaupt noch eine Versorgung im Rahmen dieses Vertrags erhalten. Unabhängig von der Kündi-gung des hausarztzentrierten Versorgungsvertrags strebt die BAMER/GEK weitere Gespräche zur Realisierung eines alter-nativen Paragraf 73b Vertrags mit der KVSH an. Der Weg für ein alternatives Hausarztmodell unter Beteiligung der KVSH für sämtliche Versicherten der BarmerGEK ist nun geebnet.

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GEsUndhEITspoLITIK

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K O M M E N T A R

Die Stunde Null des Neuen Jahres war die Stunde des Bun-destagsabgeordneten Jens Spahn. Der Vorschlag des CDU-Gesundheitsexperten: „Keine Vierbettzimmer mehr in deut-schen Krankenhäusern“ war wie eine echte Silvesterrakete: Mit ohrenbetäubendem Krach steil in den Himmel, sekundenlang regnet es Sterne und gleich danach wieder schlagartig Finster-nis und Nieselregen. Vor allem Kinder sind mit diesem Wech-selspiel stundenlang zu begeistern. Im Ranking der Knaller zum Jahreswechsel hat Spahn es damit ganz nach vorn geschafft.

Der Mann hat nicht nur Sinn für den richtigen Augenblick und gelungene Inszenierungen. Er weiß auch, was wirklich wich-tig ist und woran es fehlt: An Zweibettzimmern in deutschen Kliniken. Und an Sauberkeit mangelt es natürlich auch. Wir sollten uns die Politik zum Vorbild nehmen – so sauber wie es da zugeht. Welch ein Einstieg in die gesundheitspolitischen The-men dieses Jahres. Eine steile Vorlage – ganz besonders für ein Jahr mit sieben Landtagswahlen, darunter in den beiden größ-ten deutschen Stadtstaaten Berlin und Hamburg. Da weiß man, was auf einen zukommt. Kompetenz jedenfalls nicht an erster Stelle, aber dafür wird es sicher fröhlich. Frei nach der Devise: „Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst.”

Gewiss soll man nicht überbewerten, was in Interviews und Namensartikeln vor und nach dem Jahreswechsel so abgeson-dert wird. Für viele Journalisten ist es ein Problem, die Zeitungs-seiten in diesen Tagen zu füllen. Mit Jahresrückblicken hat man schon seit Anfang Dezember die Leserschaft gelangweilt. Da greift man halt nach jedem Strohhalm – selbst wenn man nicht weiß, was man im Glas hat. Neujahr ohne Kopfschmerz ist eben wie Silvester ohne Rakete: nix los. Und das will man sich auch nicht vorwerfen lassen.

Dabei können einem Rückschau und Ausblick schon etwas bange machen. Denn nichts nährt die Hoffnung, 2011 könnte entspannter werden für Ärzte, Patienten, Krankenkassen und Kliniken als 2010. Das Jahr der Gesundheitsreform sollte 2010 werden. Stattdessen war es das Jahr der Zusatzbeiträge. Aus-gelöst durch die Unterfinanzierung der Umverteilungsmaschine Gesundheitsfonds kamen etliche Kassen, auch ganz große, nicht darum herum, ihre Versicherten zur Kasse zu bitten. Ein Sünden-fall mit Signalwirkung, denn einige Kassen haben bereits ange-kündigt, auch 2011 Zusatzbeiträge zu verlangen. 

Und man darf jetzt dreimal raten, was als Begründung herhal-ten muss: Richtig – die steigenden Ausgaben für Medizin und Arzthonorare. Schließlich sind sieben Wahlen zu bestreiten. Und was macht man, wenn man immer noch kein schlüssiges

und erklärbares Konzept für die Gesundheitspolitik der näch-sten Jahre hat: Man greift in die Wiedervorlagemappe und wird gleich obenauf fündig: Die Ärzte haben schuld: übersehen zu viel und überweisen zu viel, verordnen zu viel und verdienen zu viel – zu viel, zu viel, zu viel, zu viel. Das passt.

Dass damit der Blick weiter verkleistert wird und die eigent-lichen Probleme auf der Strecke bleiben, liegt auf der Hand. Schließlich sind es fast nur unangenehme Wahrheiten, die es zu verkaufen gibt. Sie aber – noch länger – zu verschweigen, erschwert ihre Lösung und erfolgversprechende Gegenmaßnah-men. Ein Stichwort in diesem Zusammenhang mag reichen: Der demografische Wandel mit der Folge der stetigen Überalterung unserer Gesellschaft.

Na klar ist das Problem bekannt. Aber die Politik ist nicht bereit, endlich zu reagieren. Was zum Beispiel wird mit der kapital-gedeckten Altersversorgung, was mit den privaten Kranken-versicherern? Auch deren jugendliche Klientel altert, manche Kapitaldecke ist auf dem Kapitalmarkt verrutscht und Riester- wie Rürup-Renten, ja sogar die jahrzehntelang gehätschelten Lebensversicherungen, sind längst nicht mehr das Geld wert, das als Ablaufleistung auf dem glänzenden Einband der Police steht.

Der schrittweise Abstieg unseres Landes, der umso unver-meidbarer scheint, wie die Politik den Bürgern vorgaukelt, Renten und Krankenversicherungen sind so oder so sicher, ist hinsichtlich der Betroffenen und ihrer Reaktion auf die eines nicht fernen Tages eintretende Realität eine Horrorvorstellung. Und zuvor werden wir noch schlucken müssen, dass wir, trotz momentanen Höhenflugs im Wirtschaftswachstum, mit dem Verlust der Marktführung in wichtigen Industriebranchen auch nicht mehr Preise und Erträge erzielen können, wie wir sie for-dern, sondern wie sie uns zugestanden werden. Und wir müs-sen uns die Frage beantworten, wie es dazu kommen konnte, dass die Politik ausgerechnet in einer Zeit, in der ihr Höchstform abverlangt wird, einem so enormen Vertrauensverlust ausge-setzt ist.

In sieben Landtagswahlen können die Bürger 2011 Verände-rungen bewirken. Und dabei müssen sie deutlich machen, dass es nicht um die Qualität von Fragen wie „Nie-mehr-Vier-Bett-Zimmer“ geht.

PETER WEIHER

Stunde Null

„Frei nach der Devise: Die Lage ist

hoffnungslos, aber nicht ernst.“

„Na klar ist das Problem

bekannt. Aber die Politik ist nicht

bereit, endlich zu reagieren.“

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GEsUndhEITspoLITIK

Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201120

Um die zukünftige medizinische Versorgung sicherzustellen, brauchen wir kreative Lösungsansätze. Daher begrüße ich, dass die KVSH ihren Handlungsspielraum nutzt und ein neues Modell erproben will. Der Anspruch der Modellentwickler an ihr Kon-zept ist es, Transparenz, Kostenkontrolle und mehr Eigenverant-wortung des Patienten zu fördern.  Dabei liegt dem Modell die Erwartung zugrunde, dass durch Anreize für einen „sparsameren“ Umgang mit medizinischen Ressourcen – hier der Ressource Zeit des Arztes – letztendlich mehr Zeit für den einzelnen Patienten zur Verfügung stehen

wird. Ob und wie der weiche Faktor „Patientenbewusstsein“ in der Praxis dazu beitragen kann, wird zum Dreh- und Angelpunkt des Modells und muss einer Evaluation unterzogen werden.  Zum Gelingen braucht das Projekt starke Partner: Krankenkas-sen. Sie werden einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für das Solidarguthaben tragen bzw. den Teilnehmenden zuordnen müssen. Und natürlich braucht das Projekt zu seiner Umsetzung freiwillige Teilnehmer. Dabei müssen auch solche gewonnen werden, die die meisten Arztressourcen in Anspruch nehmen. Auch für chronisch Kranke und alte Menschen muss das Modell sich als praktikabel erweisen. Denn das steht fest: Niemand darf infolge finanzieller Hürden von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen werden.  Für die Krankenkassenaufsicht wird das Modell relevant, wenn es zwischen KVSH und einer Kasse vereinbart ist. Die Vorgaben zu Modellvorhaben sind dabei klar definiert: Laufzeit acht Jahre, Evaluation und Veröffentlichung der Ergebnisse.

DR. HEINER GARG, MINISTER FÜR ARBEIT,

SOZIALES UND GESUNDHEIT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN

G E S U N D H E I T S K O N T O M I T S O L I D A R G U T S C H R I F T

Nachhaltige Sicherung der ambulanten VersorgungEnde November 2010 wurde das neue Versorgungsmodell „ Gesundheitskonto mit Soli-dargutschrift“ (VGS) vorgestellt. Entwickelt wurde es vom Institut für Mikrodaten- Analyse in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und dem Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen.

Das Versorgungsmodell soll für Transparenz, Kostenkontrolle und mehr Eigenverant-wortung im Gesundheitswesen sorgen. In der Gesundheitspolitik ist das Modell überwie-gend auf großes Interesse gestoßen. So auch bei Landesgesundheitsminister Dr. Heiner Garg und beim Präsidenten der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. Franz-Joseph Bartmann.

„Das Projekt braucht starke Partner“

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GEsUndhEITspoLITIK

Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2011 21

Möglichst hohe Gegenleistungen bei ohnehin fixen monatli-chen Kosten sind ein immanenter negativer Anreiz in der Nut-zung solidarisch finanzierter Systeme. Wohl bemerkt – dieses menschliche Phänomen ist nicht die Hauptursache für die chro-nisch klammen (Kranken)kassen – es kennzeichnet aber eine Grundhaltung, die sich weit entfernt hat von der Idee einer soli-darischen Absicherung im Krankheitsfall.

Alle Malussysteme, die in der Vergangenheit die Eigen- und Mitverantwortung jedes Versicherten hatten stärken sollen, haben eindeutig mehr Schaden als Nutzen gestiftet. Die 2004

eingeführte Praxisgebühr ist und bleibt zum Beispiel ein Ärger-nis und eine Belastung nicht nur für den Praxisbetrieb. Wirklich Bedürftige werden möglicherweise von einem an sich notwen-digen Arztbesuch abgehalten, während diejenigen, die einmal zehn Euro bezahlt haben, die Rentabilität dieser Investition durch das Erheischen möglichst vieler Überweisungsscheine zu steigern versuchen. In der Bilanz führt dies sogar zu einem negativen Steuerungseffekt im Hinblick auf die Zahl der Arzt- Patientenkontakte.

Das Neuartige und Charmante an diesem jetzt vorgestellten Modell ist dessen individuelle Bonusvariante. Es setzt einen positiven Anreiz zu subsidiärer Nutzung und Inanspruchnahme ärztlicher Leistung mit einer geringeren Gefahr der Überforde-rung als im obligaten Malusverfahren. Allerdings erfordert es auch ein deutlich höheres Maß an intellektueller Mitwirkung als die bloße Teilhabe am reinen Sachleistungsprinzip. Es bleibt daher abzuwarten und nur zu hoffen, dass sich bereits in den notwendigen Modellprojekten möglichst viele Patienten frei-willig zur Teilnahme an diesem vielversprechenden Abrech-nungsmodell bereitfinden.

DR. FRANZ-JOSEPH BARTMANN,

PRÄSIDENT DER ÄRZTEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN

„Das Charmante ist die individuelle Bonusvariante“

Mehr informationen zum vgs finden sie im internet unter www.solidargutschrift.de

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prAxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201122

A B G E O R D N E T E N V E R S A M M L U N G

Dr. Christian Sellschopp steht in den nächsten sechs Jahren an der Spitze der Abgeordnetenversammlung der KVSH. Die Wahl des Kieler Chirurgen zum Vorsitzenden der ehrenamtlichen Vertretung der schleswig-holsteinischen Ärzte und Psychotherapeuten war nur eine von einer ganzen Reihe von Personalentscheidungen, die auf der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung der im September neugewählten Abgeordnetenversammlung standen.

Sellschopp setzte sich bereits im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit (21 von 40 Stimmen) gegen Dr. Uwe Bannert, Psychia-ter aus Bad Segeberg (15 Stimmen), und den Wedeler HNO-Arzt Wolfgang Sigel (4 Stimmen) durch, die sich beide ebenfalls um das protokollarisch höchste Amt der KVSH beworben hatten. Zur stellvertretenden Vorsitzenden wählten die Mitglieder der Abge-ordnetenversammlung Dr. Monika Schliffke, Hausärztin aus Ratze-burg (34 Stimmen). Ihr Gegenkandidat, Wolfgang Sigel, unterlag mit sechs Stimmen.

Sowohl Sellschopp als auch Schliffke gehören seit 2004 der Abge-ordnetenversammlung an. Beide können auf ein langjähriges berufspolitisches Engagement in der KVSH und anderen ärztlichen Organisationen zurückblicken. So war Sellschopp bereits in der Vergangenheit Mitglied des KVSH-Beirats, auch im Vorstand der Ärztekammer und im Berufsverband Deutscher Chirurgen ist er aktiv. Seine Stellvertreterin gehört zu den Gründungs- und Vor-standsmitgliedern des Praxisnetzes Herzogtum Lauenburg, ist Kreisstellenvorsitzende, war in den vergangenen Jahren Mitglied verschiedener Ausschüsse der KVSH und gehört seit 2009 auch dem Beirat der KVSH an.

Sellschopp hob in seinem Statement nach der Wahl die Bedeu-tung der ehrenamtlichen Arbeit in der ärztlichen Selbstverwaltung hervor. Der Garant für den Einfluss der Basis sei die Abgeordne-tenversammlung. Seine Aufgabe als Vorsitzender sehe er in der Moderation der unterschiedlichen Strömungen und Meinungen in der Abgeordnetenversammlung, um zu guten, die Ärzteschaft insgesamt stärkenden Ergebnissen zu kommen. Auch wolle er sich dafür einsetzen, dass das Ehrenamt auf Bundesebene wieder einen höheren Stellenwert bekomme.

Der Neuwahl der Spitze der Abgeordnetenversammlung ging die Verabschiedung des bisherigen Vorsitzenden, Dr. Jochen-Michael Schäfer, voraus. 14 Jahre hatte der Allgemeinmediziner aus der Landeshauptstadt dieses Amt inne. Als seine letzte Amtshandlung hatte er die Sitzung des neugewählten Ärzteparlaments eröffnet und die Wahl seines Nachfolgers geleitet. Schäfer selbst hatte sich nach mehr als 25-jähriger Zugehörigkeit zur Abgeordnetenver-sammlung nicht erneut um ein Mandat beworben.

Abgeordnete, Kreisstellenvorsitzende und Vorstand der KVSH dankten dem scheidenden Vorsitzenden für die geleistete Arbeit. Das hohe Ansehen der Abgeordnetenversammlung in der Ärzte-schaft habe, so Sellschopp, viel mit dem hohen Ansehen zu tun, das der scheidende Vorsitzende genieße. Dr. Ingeborg Kreuz, Vorstandsvorsitzende der KVSH, lobte die gute und enge Zusam-menarbeit in den zurückliegenden Jahren. Der Vorstand habe stets die Art zu schätzen gewusst, wie Schäfer die Selbstver-waltung vertreten habe. Der Vorsitzende der Kreisstelle Lübeck, Dr. Andreas Bobrowski, hob die Verdienste Schäfers für eine regi-onal ausgewogene Vertretung der schleswig-holsteinischen Ärzte und Psychotherapeuten in der Abgeordnetenversammlung hervor.

Abgeordnetenversammlung wählt neuen VorsitzendenNeue Ärzte- und Psychotherapeutenvertretung konstituierte sich

Dr. Jochen-Michael Schäfer wurde mit viel Applaus verabschiedet. Der neue Vorsitzende der Abgeordnetenversammlung Dr. Christian

Sellschopp und seine Stellvertreterin Dr. Monika Schliffke

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Er erinnerte an Schäfers engagierten Einsatz für die bundesweit einmalige schleswig-holsteinische Wahlordnung, die sicherstelle, dass Vertreter aus allen Landesteilen der Abgeordnetenversamm-lung angehörten. Mit stehenden Ovationen dankten Abgeordnete, Gäste und Mitarbeiter der KVSH Schäfer für sein langjähriges Enga-gement in der ärztlichen Selbstverwaltung.

Nach der bewegenden Verabschiedung standen weitere Gremi-enbesetzungen auf der Tagesordnung der konstituierenden Sit-zung. Gewählt wurden der Beirat, der ehrenamtliche Vertreter der schleswig-holsteinischen Ärzteschaft in der Vertreterversamm-lung der KBV sowie die Mitglieder der beratenden Fachausschüsse und weiterer Ausschüsse (siehe Übersicht).

Schon Mitte Februar kommt die Abgeordnetenversammlung zu ihrer nächsten Sitzung zusammen. Dann beginnt nach dem Wahl-marathon zum Auftakt die inhaltliche Arbeit.

DELF KRöGER, KVSH

Die neue Zusammensetzung der Gremien im Überblick

vorsitzender der abgeordnetenversammlungDr. Christian Sellschopp

stellvertretende vorsitzende der abgeordneten-versammlungDr. Monika Schliffke

Mitglieder des beiratesDr. Christian SellschoppDr. Monika SchliffkeHeiko BorchersDr. Uwe BannertProf. Dr. Jens-Martin Träder

Kbv-DelegierterDr. Andreas Bobrowski

stellvertretender Kbv-DelegierterEckhardt Kibbel

FinanzausschussDr. Hans Irmer Andreas RinckDr. Norbert Spilok

Fachausschuss PsychotherapieDr. Uwe BannertCornelia Berger Heiko Borchers Michael Eichberger Margret Erichsen-Frank Dr. Katharina Laban Gloria-Linda Lawrenz Dr. Angelika Nierobisch Dr. Oswald Rogner Volker Trempler Dr. Angelika Wachsmuth Anja Walczak

Fachausschuss hausärzteDr. Torsten Bartels Dr. Marc Dupas Dr. Jens Hartwig Dr. Hans Irmer Dr. Stefan Jost Dr. Axel Kloetzing Christian Kraus Rio Morawe Wolfgang Schulte am HülseBjörn Steffensen Michael Sturm Prof. Dr. Jens-Martin Träder

Fachausschuss FachärzteDr. Andreas BobrowskiDr. Friedrich-Wilhelm BusseDr. Stefan HargusDr. Martina HornDr. Rolf KeilDr. Wolfgang KeilDr. Fritz KönigAndreas RinkDoris ScharrelDr. Michael SchroederDr. Robert SchulzDr. Enno Warncke

DisziplinarausschussDr. Friedrich-Wilhelm BusseHeiko BorchersDr. Robert Winkler

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Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201124

I N T E R V I E W

Nordlicht: Herr Dr. Sellschopp, wie interpretieren Sie Ihre Rolle als Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung?

Dr. christian sellschopp: Gesetz und Satzung lassen nur wenig Interpretationsspielraum. Nach der vor sechs Jahren eingeleiteten Professionalisierung der Selbstverwaltung ist der Vorsitz der Abgeordnetenversammlung, also der – wenn Sie so wollen – Auf-sichtsratsvorsitz, eines der letzten Ehrenämter in der ärztlichen Selbstverwaltung, das noch einen gewissen, wenn auch beschei-denen Einfluss auf das Geschehen ermöglicht. Dabei geht es aber weniger um meine eigene Meinung, es geht vor allem darum, der Abgeordnetenversammlung, den gewählten ehrenamtlichen Vertretern der Vertragsärzte, genügend Gehör zu verschaffen.

Nordlicht: Welche Funktion hat die ärztliche Selbstverwal-tung für Sie?

sellschopp: Vorbedingung dafür, dass jeder Mensch einen Arzt finden kann, der sich ohne Ansehen der Person ausschließlich um das Wohl des Patienten kümmert, ist, dass der Arzt ausschließ-lich der Wissenschaft und gesamtgesellschaftlichen Moralvor-stellungen verpflichtet ist, und nicht etwa von Fremdinteressen bestimmt wird. Das ist der Sinn ärztlicher Selbstverwaltung und der Kern unserer Freiberuflichkeit. Die gilt es hochzuhalten, denn sie dient dem Schutz jedes einzelnen Mitgliedes der Gesell-schaft im Falle seiner Erkrankung. Das macht uns Ärzte allerdings unbequem für „die Politik“, denn das Interesse des Individu-ums Patient an umfassender Hilfe steht häufig genug natürlich gegen andere Interessen eines Gemeinwesens, das auch noch für

andere Bedürfnisse sorgen muss. Klar sein muss aber, dass wir als behandelnde Vertragsärzte im Tauziehen um das, was das Indivi-duum Patient bekommen kann und soll, am Strang des Patienten ziehen.

Nordlicht: Was sind aus Ihrer Sicht die dringendsten Probleme im Gesundheitswesen?

sellschopp: Das unbestreitbare Lemma von der „Fortschrittsfalle Medizin“ – dank medizinischen Fortschritts wird die Bevölke-rung immer älter, die Medizin wird immer teurer – führt zu dem ebenso unbestreitbaren Dilemma, dass das gesamte Spektrum des medizinisch Machbaren nicht mehr für jeden zur Verfügung stehen kann. Im Spannungsfeld Rechtsstaat mit der Garantie von Eigentum versus Sozialstaat mit der Notwendigkeit von Umvertei-lung führt das zu kaum noch lösbaren Problemen. Vor dem Hin-tergrund, dass Chancengleichheit im Zugang zu sämtlichen medi-zinischen Leistungen zu den menschlichen Grundbedürfnissen gehört, finden stille Rationierung und Priorisierung bereits statt. Die Frage ist doch, wer soll entscheiden, wer wann was bekommt: das eigenverantwortliche Individuum, oder eine anonyme Institu-tion? Welche Organisationsform der Leistungserbringung führt zu besseren Ergebnissen: mehr marktwirtschaftliche oder mehr plan-wirtschaftliche Elemente? Derzeit jedenfalls überwiegen Letztere weit, und das ist in meinen Augen ein Problem.

Nordlicht: Ärzte werfen der KVSH vor, ihre Interessen nicht ausreichend gegenüber Politik und Krankenkassen zu vertreten – was sagen Sie dazu?

„Mehr Gehör für ehrenamtliche Vertreter“Dr. Christian Sellschopp, der neue Vorsitzende der Abgeordnetenversammlung der KVSH, äußert sich im Nordlicht-Interview unter anderem zur Rolle der ärztlichen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

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sellschopp: Im Sozialgesetzbuch V, das die Aufgaben der Kassenärztlichen Ver-einigungen beschreibt, kommt die Inte-ressenvertretung ihrer Mitglieder leider nur in einem Nebensatz vor. Primär geht es um die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung, zu der die KV als Zusammenschluss aller Vertragsärzte in einer Körperschaft öffentlichen Rechts gesetzlich verpflichtet ist. Und angesichts der Fülle gesetzlicher Vorgaben bis ins kleinste – man schaue sich nur die Para-grafen 87 a bis e zur Honorarverteilung an – kann dabei von einem Handlungs-spielraum kaum noch die Rede sein. Ich denke aber, gerade wir hier in Schleswig Holstein müssen uns im Rahmen dessen, was im chaotischen Dschungel bundes-weiter Honorar-Umverteilung erreichbar war, nicht verstecken. Interessenvertretung der Ärzte heißt aber nicht nur, sich in der Verteilung budgetierten Honorars zu behaup-ten. Ich denke, auch mit unserem zusammen mit anderen ent-wickelten, im letzten Nordlicht vorgestellten Versorgungs-modell mit Kostenerstattung sind wir auf dem richtigen Weg heraus aus der Ethikfalle Budget, in der jeder von uns steckt.

Nordlicht: Wie soll eine höhere Akzeptanz der KV-Politik erreicht werden?

sellschopp: Durch stärkere Beteiligung des Ehrenamtes. Je mehr ehrenamtliches Engagement, desto mehr Transparenz mit Einsicht in Notwendigkeiten, aber auch Einflussmöglichkeiten der Betrof-fenen.

Nordlicht: Viele Kassenärztlichen Vereinigungen wehren sich zunehmend gegen den „Berliner Zentralismus“, die Dominanz der KBV. Wie sehen Sie das – mischt sich die Bundesvereinigung zu sehr in die Belange der Länder-KVen ein ?

sellschopp: Sie wehren sich zu Recht. Im Übrigen ist in meinen Augen das zunehmende Dominanzstreben der KBV beabsichtigte Folge der mit dem GSG vor sechs Jahren eingeführten Professio-nalisierung der Selbstverwaltung. Natürlich versucht eine pro-fessionelle KBV-Führung möglichst viel Einfluss zu erlangen und damit möglichst viel zentral zu regeln. Aufgrund eines Webfeh-lers der KBV-Vertreterversammlung ist sie darin nicht hinreichend kontrollierbar. In der Tradition des vormaligen Länderausschusses sind 34 der 60 KBV-VV-Mitglieder Vorstände Kassenärztlicher Ver-einigungen, also „Hauptamtler“. Und die sind in ihrem Wohl und Wehe, zum Beispiel der Frage, wer in welche Gremien entsandt oder in der einen oder anderen Frage besonders bedacht wird, vom KBV-Vorstand nicht eben völlig unabhängig. Hinzu kommt, dass sich diese 34 Vorstände in diversen Arbeitskreisen in Tra-dition der vormaligen Hauptgeschäftsführer-Treffen regelmäßig auch außerhalb der Vollversammlungen sehen und damit gegen-über dem Häuflein der Ehrenamtler einen uneinholbaren Informa-tionsvorsprung haben. Eine parlamentarische Kontrolle erleichtert das nicht. Die aber brauchen wir dringend, dies auch im Sinne einer höheren Akzeptanz der KBV-Politik. Wir sollten deshalb darüber nachdenken, ob und wie wir das ändern können. Ich bin sehr gespannt, wie die VV-Vorsitzenden in den anderen Bundes-ländern das sehen.

Nordlicht: Sie haben immer wieder betont, dass das Sachleistungsprinzip in der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgedient habe. Gleichzeitig gehören Sie nun zur Führung einer Organisation, die genau dieses Prinzip repräsentiert. Wie passt das zusammen?

sellschopp: Ich muss nicht alles, wozu ich derzeit noch gesetz-lich verpflichtet bin, auch gut und richtig finden. Solange bezahl-bar, mag die Bereitstellung von Sachleistungen ja gut und richtig gewesen sein. Die goldenen Zeiten sind aber vorbei. Mit seiner Intransparenz, mit völlig unzureichendem Kostenbewusstsein bei der Inanspruchnahme und mit der Komplexität eines Fehlanreizen stets hinterher laufenden Regelwerks ist das Sachleistungsprin-zip den Herausforderungen, vor denen wir im Hinblick auf eine Globalisierung auch der medizinischen Leistungserbringung ste-hen, nicht mehr gewachsen. Für KVen wird genug zu tun bleiben. Kollektivvertragliche Regelungen werden auch in einer ‚PKVisier-ten‘ Welt, die ich mir wünsche, ihren Sinn behalten.

Nordlicht: Der Ärztemangel wird immer mehr zum Ver-sorgungsproblem, speziell auf dem Land. Warum sollten junge Mediziner heutzutage überhaupt noch Haus- oder Facharzt werden?

sellschopp: Ärztin oder Arzt, ob Haus- oder Facharzt, ob operativ oder psychologisch-pychotherapeutisch tätig zu sein, ist einfach ein schöner, interessanter und befriedigender Beruf. Das wird sicher immer so bleiben, aber man darf sich nicht wundern, wenn immer weniger junge Leute Lust verspüren, sich von überbor-dender planwirtschaftlicher Bürokratie drangsalieren zu lassen, und dies keineswegs mit der Garantie auf einen dem eigenen Engagement angemessenen Lebensstil. Es sind sicher nicht die schlechtesten, die sich trotzdem trauen, ins kalte Wasser zu sprin-gen. Für deren Zukunft sitzen wir hier.

Nordlicht: Blicken wir sechs Jahre voraus: Was wollen Sie dann erreicht haben?

sellschopp: Das Paradies auf Erden nicht nur für uns Ärzte, aber ich wäre auch schon mit weniger zufrieden.

DAS INTERVIEW FÜHRTE MARCO DETHLEFSEN, KVSH

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Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201126

V E R A B S C H I E D U N G

Liebe Leserin, lieber Leser,Sie mögen es als ungewöhnlich empfinden, wenn ein Ministerialrat als Vertreter der Rechtsaufsichtsbehörde mit einigen quasi „persönlichen“ Zeilen zur Würdigung von Herrn Dr. Schäfer beiträgt. Aber offenbar haben die Verant-wortlichen für das Nordlicht eine gewisse Parallele zum Beginn meines eigenen Ruhestandes am 1. März. dieses Jahres gesehen und die Idee einer Botschaft von Pensionär zu Ruheständler gehabt.

Für den Referatsleiter im Kieler Gesundheitsministerium bestehen in drei Arbeitsfeldern direkte Bezüge zum Amt des scheidenden Vorsitzenden: bei den Grundsatzfragen inklusive der Gesetzgebung (vornehmlich im SGB V und für die ambulante Versorgung), bei der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über landesunmittelbare Körperschaften (hier über die KVSH und ihre Organe) und durch Leitung einer Prüfgruppe, die diese Körperschaften prüft (Paragraf 274 SGB V). Dem Arzt – das ist in der Fachliteratur und durch diverse Beschlüsse organisierter Doktoren vielfach gesichert – sind schnöde bürokratische Tätigkeiten wesensfremd. Dennoch: Der Arzt und Vorsitzende Dr. Schäfer hat die Aufsicht und damit mein Wirken als chronisch-somatische Bagatellerscheinung gesehen. Er hat diese als kompli-kationslos diagnostiziert und gelassen ertragen – soweit Aufsicht Befindlichkeitsstörungen auslöste (… was nebenbei nie aufsichtliche Verpflichtung ist, wohl aber gesetzlich bedingt manchmal Nebenwirkung).

Was gilt es, dem langjährigen Kunden meiner dienstlichen Obliegenheiten Dr. Jochen-Michael Schäfer „aufsichtlich“ mit auf den Weg zu geben? Die österreichische Schriftstellerin Marie von Ebner-Eschenbach (1830-1916) hat fest-gestellt:

„Um ein öffentliches Amt glänzend zu verwalten, braucht man eine gewisse Zahl guter und schlechter Eigenschaften.“

Angesichts einer Vita geprägt von einer Vielzahl ehrenamtlicher Funktionen in über 30 Jahren kann Herr Dr. Schäfer schon rechnerisch kein Mann ohne Eigenschaften gewesen sein. Angesichts der oft schwierigen Verhältnisse wird er sich „eine gewisse Zahl“ an Eigenschaften durchaus mühevoll erar-beitet haben – denn im Sinne des Zitats hat er seine Aufgabe glänzend bewäl-tigt. Das entbehrungsreiche Leben zwischen HVM und RLV mag dabei die prägende Schule des langen Lebens als „Selbstverwalter“ gewesen sein. Fest steht: In den vielen Jahren, in denen Herr Dr. Schäfer als Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung arbeitete, waren nur gute Eigenschaften bei ihm auszumachen (andere hätte ich hier aber auch nicht erwähnt).

Befragt zu Tipps für seinen Nachfolger oder die Nachfolgerin hat er vor kurzem ausgeführt: „Der Neue muss den eigenen Stil finden und muss vor allem ver-suchen, selbst in prekären Situationen Objektivität zu bewahren. Gleichzeitig muss er standhaft sein und darf nicht „flexibel“ sein in seiner Meinung.“

Genauso hat er die vielen Versammlungen geführt und genauso hat er in den wenigen – allerdings sehr intensiven – direkten Kontakten mit der Rechtsauf-sicht anlässlich kritischer Vorstandssituationen und zur Wahlordnung gehan-delt und verhandelt.

Verlässlich, vertrauenswürdig, kreativ, geradeaus, ziel- und lösungsorientiert, sachlich und mit verbindlichen Umgangsformen gegenüber jedermann – das kennzeichnet nicht nur seinen Stil. Es sind die dafür nötigen Eigen-schaften, die ihn auszeichnen.

Dr. Schäfer hat selbst entschieden, seinen Vorsitz jetzt abzugeben, klugerweise zu einem Zeitpunkt, an dem das erworbene Ansehen einen Abschied erleichtert. Der Nachfolger tritt in „sehr große Fußstapfen“.

Ich gehe davon aus, dass Herr Dr. Schäfer angesichts wiedergewonnener Freiheiten nicht in Agonie verfallen wird und ende solidarisch mit dem Spruch von Wilhelm Busch (der mit dem gewählten zweiten Zitat künftig auch für den Pensionär aus der Aufsicht größere Bedeutung haben wird):

„Rotwein ist für alte Knaben, eine von den besten Gaben.“

In diesem Sinne, lieber Herr Dr. Schäfer, alles Gute für die Zukunft!IHR PAUL-GERHARD HAAS, MINISTERIALRAT

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A M B U L A N T E K O D I E R R I C H T L I N I E N

Nach Angaben der KBV hat sich eine Arbeitsgruppe beim Zentra-linstitut für die kassenärztliche Versorgung eingehend mit Proble-men der ICD-10-Diagnoseverschlüsselung in der hausärztlichen Versorgung und möglichen Alternativen befasst. Die Arbeits-gruppe empfiehlt, Hausärzten die Kodierung nach der ICD-10-GM mit reduzierter Gliederungstiefe zu ermöglichen. Hierzu schlägt sie eine Zusammenstellung der für die hausärztliche Versorgung relevanten Schlüsselnummer in der ICD-10 vor, die sich an der Struktur der Internationalen Klassifizierung der medizinischen Pri-märversorgung (ICPC) orientiert. Die hausärztliche Dokumentation bleibe in der ICD-10-GM eingebettet, auch die Zahl der hausärzt-lichen Schlüsselnummern soll demnach nicht verringert werden. Hausärzte könnten somit weiterhin alle Kodes nutzen, um ihr Leistungsspektrum abzubilden. Allerdings würde die Zusammen-stellung aller relevanten Schlüsselnummern den Hausärzten die Auswahl der Kodes erheblich erleichtern, heißt es. Die KBV erstellt eigenen Angaben zufolge auf Basis der ZI-Empfehlungen ein Kon-zept. Spätestens ab dem dritten Quartal dieses Jahres soll den Hausärzten eine Lösung angeboten werden.

umfangreiches informations- und serviceangebot der Kvsh Seit Jahresbeginn sollen niedergelassene Ärzte und Psychothe-rapeuten mit Hilfe der neuen AKR bundeseinheitlich Diagnosen verschlüsseln und übermitteln. Damit soll die Basis für eine morbi-ditätsorientierte Vergütung in der Gesetzlichen Krankenversiche-rung geschaffen werden. Allerdings haben sich KBV und Kranken-kassen auf eine halbjährige Übergangsfrist verständigt, so dass Ärzte und Psychotherapeuten selbst festlegen können, wann sie einsteigen wollen. Die Übergangsfrist endet am 30. Juni dieses Jahres.

Zur Unterstützung im Umgang mit den neuen AKR hat die KVSH in den vergangenen Wochen ihr Informations- und Serviceangebot intensiviert.

Neben einer zentralen Informationsveranstaltung Anfang Dezem-ber in Neumünster, zu der rund 800 Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeiterinnen kamen, wurden die neuen Kodier-richtlinien auch auf dem Infomarkt der KVSH Anfang des Jahres vorgestellt. Darüber hinaus hat die KVSH im Internet ein umfang-reiches Informationspaket geschnürt: Unter www.kvsh.de gibt es allgemeine Hinweise zum neuen Regelwerk, Kodierhilfen und -beispiele, viele Servicetipps und Hilfen für die Praxen, die die AKR anwenden müssen. Ergänzend zu den schriftlichen Informati-onen gibt es Videofilme. Neu ist der Film „In fünf einfachen Schrit-ten zum richtigen Kode“, der über einen Link auf der Homepage der KVSH zu finden ist.

MARCO DETHLEFSEN, KVSH

Haben Sie Fragen zu den neuen Kodierrichtlinien? Dann rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail:

allgemein: Anja Oelkers, 04551 883 524 oder [email protected]: Thomas Stefaniw, 04551 883 307 oder [email protected]: Ernst Sievers, 04551 883 245 oder [email protected]: Christiane Reuter, 04551 883 544 oder [email protected]

Für Hausärzte zeichnet sich Lösung abDie neuen Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) bleiben in der Ärzteschaft umstritten. Vor allem Hausärzte beklagen, dass die AKR einen erheblichen Mehraufwand verur-sachen. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung wird an den Schwachstellen intensiv gearbeitet, eine Lösung der Probleme sei in Sicht, heißt es aus Berlin.

Erklärungsbedarf: Die neuen Kodierrichtlinien wurden auch auf dem Infomarkt der KVSH vorgestellt

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Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201128

K A S S E N V E R H A N D L U N G

Die KVSH hat eine Honorarvereinbarung für zwei Jahre abgeschlos-sen? Ja, denn gemäß des GKV Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) hat der Gesetzgeber die Quadratur des Kreises versucht. Eine Finanzierungsregelung für die gesetzliche Krankenversicherung, welche über den Zeitraum von zwei Jahren unter anderem eine dringend benötigte Erhöhung der ambulanten ärztlichen Versor-gung vorsieht. Gleichzeitig versucht der Gesetzgeber aber auch, die Ausgaben mittelfristig in Schach zu halten, damit die gesetz-lichen Krankenkassen nicht schon Anfang 2011 flächendeckend Zusatzbeiträge einführen müssen.

Herausgekommen ist wie immer ein Kompromiss, in welchem Schleswig-Holstein zumindest finanziell überdurchschnittlich Berücksichtigung findet, um den Nachholbedarf aus der letzten Honorarreform ein Stück weit repräsentiert zu sehen. Elf andere Bundesländer wie z. B. Bayern, Baden-Württemberg und Ham-burg wurden weniger stark finanziell bedacht. Gleichzeitig finden aber nicht alle ärztlichen Leistungen und jede Berufsfachgruppe gleichermaßen Berücksichtigung.

Was bedeutet dieses im einzelnen?Der Gesetzgeber spricht der ambulanten ärztlichen Versorgung in Schleswig-Holstein im Sinne der linearen und asymmetrischen Steigerung insgesamt 4,734 Prozent mehr zu. Dieses bedeutet in Zahlen, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), also der Betrag, den die Krankenkassen für die grundlegende ärztliche Versorgung bereit stellen, für das Jahr 2011 basiswirk-sam um ca. 35 Mio. Euro ansteigt. Damit gehen diese zusätzlichen Millionen in die MGV-Berechnung für das Jahr 2012 ein.

Das heißt zwar nicht, dass jeder KV-Arzt 4,734 Prozent mehr RLV erhält, aber es wird insgesamt mehr nach den gesetzlichen Richt-linien verteilt. Ein Erfolg, welcher in Berlin bei der KBV und im EBA hart errungen werden musste. Denn Solidarität hört bekanntlich meist dort auf, wo die Finanzierung ins Spiel kommt.

Mit dieser gesetzlichen Vorgabe hören die Gemeinsamkeiten zwi-schen den KV-Bezirken aber schon auf. Jede KV war nun auf sich gestellt, regionale Besonderheiten im Rahmen einer Einigung zu berücksichtigen, da der Gesetzgeber kein weiteres finanzielles Volumen vorgesehen hatte. Verhandlungsstillstand und listiges Beäugen waren im November 2010 die Folge, weil kein Verhand-lungspartner im Verhandlungspoker vorschnell die Karten bzw. das Verhandlungsangebot auf den Tisch legen wollte.

Erst kurz vor Weihnachten kam aufgrund von Zugzwang Bewe-gung in die Verhandlung. In mehreren Verhandlungsrunden auf Arbeits- und Vorstandsebene konnten einzelne dringend be- nötigte zusätzliche Mittel für die ambulante ärztliche Versorgung im Land geeint werden.

In der Summe ergeben sich von KV zu KV unterschiedliche Ver-handlungsergebnisse und Absprachen. Je nachdem, wie die bis-herige Honorarvereinbarung gestaltet war und die politische Situ-ation im KV-Bezirk Verhandlungsspielraum zuließ.

Mehr Geld für die ärztliche VersorgungAktueller Stand der Honorarverhandlungen für 2011 und 2012

Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat beschlossen, die Vergütungsvolumina für Vertragsärzte ab 2011 wie folgt zu steigern:

• eine lineare (d. h. bundesweit gleichmäßig zu vertei-lende) Steigerung um 175 Mio. Euro, d. h. 1,25 Prozent

• eine asymmetrische (d. h. regional unterschiedlich zu ver-teilende) Steigerung um 500 Mio. Euro

• Steigerungen für extrabudgetäre Leistungen (z. B. Prä-vention) um 300 Euro bis 400 Mio. Euro

Insgesamt ergibt sich also ein bundesweiter Honorarzuwachs in Höhe von rund 1 Mrd. Euro.

Die folgende Tabelle stellt das Gesamtergebnis aus den asym-metrischen und linearen Honorar-Steigerungsraten in den ein-zelnen Bundesländern dar: Gleichzeitig schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Orientie-

rungswert (OW) für die EBM-Punkte bis Ende 2012 bei 3,5048 Cent verbleibt. Damit wird die „Währungsreform“ für den OW bis 2013 ausgesetzt.

bundesland steigerung gesamtSchleswig-Holstein 4,734 %Westfalen-Lippe 4,734 %Brandenburg 4,734 %Sachsen-Anhalt 4,734 %Sachsen 4,734 %Nordrhein 4,734 %Thüringen 3,967 %Rheinland-Pfalz 3,967 %Baden-Württemberg 3,967 %Bayern 2,297 %Saarland 2,297 %Hessen 2,297 %Niedersachsen 2,297 %Bremen 2,216 %Berlin 1,250 %Mecklenburg-Vorpommern 1,250 %Hamburg 1,250 %

honorarreform: zusätzliches vergütungsvolumen ab 2011

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Was bedeutet es für die ärztliche versorgung aktuell?Folgende zusätzliche Vertragsergebnisse konnten erzielt werden:Neben den Steigerungsraten sieht das GKV-FinG vor, dass sämt-liche bundesweiten wie regionalen extrabudgetären Verträge und Leistungen auf dem Prüfstand stehen sollen. Grundsätzlich sollten alle diese Leistungen auf das Niveau 2010 plus 0,9 Prozent Steigerung festgeschrieben werden. Mehr sollte nicht zur Ver-fügung stehen. Damit wäre die unbegrenzte Abrechnung nach Euro -Gebührenordnung für diesen Bereich komplett eingeschränkt gewesen. Zudem verfasste der EBA eine starke Verbindung zwi-schen der Höhe der jeweiligen asymmetrischen Steigerungsrate und den Umgang mit den Leistungen außerhalb der MGV.

In zähen Verhandlungen mit den Krankenkassen konnte kurz vor Weihnachten der Durchbruch erzielt werden: In Schleswig- Holstein wird nach eingehender Prüfung die grundsätzliche gesetz-liche Vorgabe zur Ausgabenbegrenzung mit dem Hintergrund einer medizinischen Begründung zur Ausgabenentwicklung nicht vollständig angewandt. Stattdessen wurden nur vier Bereiche der extrabudgetären Vergütung begrenzt. Zusätzlich verbleiben diese Leistungen im Bereich der extrabudgetären Leistungen und

wandern nicht in die MGV, wo diese vermischt werden würden. Dieses bedeutet gerade für die regionalen Verträge wie z. B. QuaMaDi, Mammographie-Screening, DMP, HzV über die KVSH, HzpV (Vertrag zur hausarztzentrierten pädiatrischen Versorgung), Ambulantes Operieren gemäß Strukturvertrag, Gestationsdia-betes, Hautkrebs-Screening, Homöopathie sowie Substitution weiterhin eine unbegrenzte extrabudgetäre Vergütung. Damit verbleibt eine wichtige Säule in der ärztlichen Vergütung unan-getastet, da die Krankenkassen den besonderen medizinischen Nutzen darin erachten.

Darüber hinaus haben sich die Vertragspartner darauf verständi-gen können, dass alle weiteren gesetzlich verankerten Leistungen, welche bisher außerhalb der MGV in der Honorarvereinbarung festgelegt waren, wie zum Beispiel die Strahlentherapie und die Kostenpauschalen zur Erstattung des besonderen Aufwandes im Rahmen der Verordnung der spezialisierten ambulanten Pallia-tivversorgung (SAPV), auch weiterhin unbegrenzt extrabudgetär honoriert werden.

Folgende Leistungen/Leistungsbereiche werden als aMgv-Leistung nach gesonderten verträgen unbegrenzt berücksichtigt:

a) Leistungen, die im Rahmen besonderer, nicht für alle Krankenkassen gültigen Verträge vereinbart worden sind: 1.) Modellvorhaben gemäß §§ 63, 64 SGB V, 2.) Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V, 3.) Verträge über eine besondere ambulante ärztliche Versorgung gemäß § 73c SGB V, 4.) Vereinbarungen über strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten gemäß § 137f bis g SGB V und 5.) Verträge zur integrierten Versorgung gemäß §§ 140 a bis h SGB V.

b) regional vereinbarte, nicht im EBM enthaltene Leistungen

Folgende Leistungen/Leistungsbereiche werden von den Krankenkassen unbegrenzt außerhalb der morbiditätsbeding-ten gesamtvergütung vergütet:

c) Leistungen der Abschnitte 1.7.1 bis 1.7.4 EBM und die GOP 32880 bis 32882 des Abschnitts 32.2.8 EBM

d) Durchführung von Vakuumstanzbiopsien (GOP 01759)

e) Strahlentherapie (GOP 25210 bis 25342)

f) Phototherapeutische Keratektomie (GOP 31362, 31734, 31735 und 40680)

g) Leistungen der künstlichen Befruchtung (GOP 01510X, 01511X, 01512X, 02100X, 02341X, 05310X, 05330X, 05340X, 05341X, 05350X, 08510X, 08530X, 08531X, 08540X bis 08542X, 08550X bis 08552X, 08560X, 08561X, 08570X bis 08574X, 11311X, 11312X, 11320X bis 11322X, 31272X, 31503X, 31600X, 31608X, 31609X, 31822X, 33043X, 33044X, 33090X, 36272X, 36503X und 36822X) sowie die Kostenpauschalen der Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 32354X, 32356X, 32357X, 32575X, 32576X, 32614X, 32618X, 32660X und 32781X.

h) Dialysesachkosten (GOP 40800 bis 40802)

i) Ärztliche Betreuung bei LDL-Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung nach der GOP 13622 einschl. der Sachkosten

j) Kostenpauschalen nach den GOP 40860 und 40862 zur Erstattung des besonderen Aufwandes im Rahmen der Verordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

k) Kostenpauschalen für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen gemäß § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V nach den GOP 40870 und 40872

l) Leistungen zur spezialisierten Versorgung HIV-infizierter Patienten nach den GOP 30920, 30922 und 30924

m) Substitutionsbehandlung nach den GOP 01950 bis 01952 (§ 87a Abs. 3 Satz 5 SGB V) und diamorphingestützte Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger gemäß GOP 01955 und 01956 im Abschnitt 1.8 des EBM

n) Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis gemäß GOP 01833 im Rahmen der Empfängnisregelung nach Abschnitt 1.7.5 EBM

o) Balneophototherapie nach der GOP 10350

Übersicht der Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten gesamtvergütung (aMgv), welche 2011/2012 ohne begrenzung verbleiben

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H O N O R A R A B R E C H N U N G

strukturfons ländlicher raum: Der KVSH ist es gelungen, mit den gesetzlichen Krankenkassen einen Konsens zur die Stärkung des ländlichen Raumes zu erzielen. Für die Jahre 2011 und 2012 stellt die Krankenkassenseite jeweils 500.000 Euro plus X-Euro im Sinne einer 50-prozentigen Beteiligung p. a. zusätzlich zur Verfü-gung, um eine Modifikation der RLV-Fallwertabstaffelung für die auf dem Lande tätigen Haus- und Fachärzte zu etablieren. Dieser Fonds soll zudem nicht auf zwei Jahre begrenzt bleiben, denn allen Beteiligten ist an einer langfristigen Stärkung der ärztlichen Versorgung auf dem Lande gelegen. Die exakte Summe, welche pro Quartal benötigt wird, wird derzeit noch ermittelt.

Mit dieser Maßnahme soll die Attraktivität des Landarztberufes (Haus- und Facharzt) sowie die Standortfrage wieder verbessert und auch eine mögliche Übergabe an die jüngere Generation erleichtert werden. Ergo bedeutet der Begriff „ländlicher Raum” auch, dass die Kollegen in Klein- und Kleinstortschaften ohne umliegende Infrastruktur gefördert werden. Der Begriff „länd-licher Raum“ ist definiert und durch die Abteilung Zulassung/ Praxisberatung verifiziert, sodass Eindeutigkeit gegeben ist.

Phoniatrie/Pädaudiologie: Als weitere regionale vertragliche Besonderheit erhält die KVSH für die Jahre 2011 und 2012 weiter-hin 90.000 Euro p. a. von den Krankenkassen zusätzlich zweckge-bunden für die EBM-Leistungen in der Phoniatrie/Pädaudiologie, um die bisherige mangelnde Berücksichtigung im gesetzlichen Kanon aufzufangen.

schmerztherapie/Polysomnographie: Der Gesetzgeber befin-det in diesen beiden Bereichen aktuell keine adäquate finanzielle Unterstützung im EBM-Katalog. Die regionalen Akteure sehen keinen Handlungsspielraum, da die Anpassung des EBM eine Bun-desaufgabe ist. Somit schauen alle Beteiligten derzeit nach Berlin. Als logische Konsequenz haben die Vertragspartner bestimmte Problembereiche mit hohem technischem und/oder persönlichem Aufwand einer gesonderten Betrachtung unterzogen, um die Situation nach eingehender Beratung zu verbessern.

Psychotherapie: Auch hier misst der Gesetzgeber mit zweierlei Maß, sodass die in der Psychotherapie tätigen niedergelassenen Hausärzte (ohne besonderen Schwerpunkt) keine entsprechende Berücksichtigung für die psychotherapeutischen Leistungen erfah-ren. Da diese Leistungen weiterhin dringend in der ambulanten Versorgung benötigt werden, wird die KVSH auch hier eine finan-zielle Stärkung vorsehen.

Insgesamt sind die entsprechenden Berufsverbände und die KVen aufgerufen, diesem Umstand im G-BA schnellstmöglich Abhilfe zu verschaffen, da es nicht ersichtlich ist, warum der Gesetzgeber diese Leistungen trotz anderslautenden Nachweisen beson-ders niedrig vergüten lässt. Bei der Polysomnographie kommt erschwerend hinzu, dass der MDK in seinem Gutachten jetzt darauf drängt, dass diese Leistungen vorwiegend ambulant zu erbringen sind. Damit würde ein Verlagerungseffekt entstehen, welcher das begrenzte ambulante Budget noch stärker belastet.

extrabudgetär ist nicht gleich extrabudgetärDieses Paradoxon hat uns der Gesetzgeber beschert. Mit dem GKV-FinG führt er eine Ausgabenbegrenzung in den Jahren 2011 und 2012 auch für Leistungen außerhalb der MGV (altsprachlich extrabudgetär) ein.

Zwar rückte er zunächst diese Begrenzung in die Nähe „medizi-nisch nicht begründbarer Ausgabenentwicklungen“ (Begründung zum Kabinettsentwurf 22. September 2010), jedoch stellt der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBWA) mit seinem Beschluss der 25. Sitzung vom 24. November 2010 klar, dass die Ausga-benbegrenzung extrabudgetärer Leistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erhöhung der MGV zu sehen ist. Diese Verknüpfung der unterschiedlichen Vergütungssystematiken bescherte den Krankenkassen ein Faustpfand für die Begrenzung „ungeliebter“ Leistungen.

vorgabenDie Vorgaben gemäß Paragraf 87d Abs. 4 SGB V sind kurz zusam-mengefasst:

• gemeinsame und einheitliche (über alle Krankenkassen glei-che) Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung

• ausgenommen davon sind Präventionsleistungen des EBM, Dialysesachkosten sowie neue Leistungen seit 2009

• das Ausgabenvolumen 2011 soll das Volumen 2010 plus der bundesweit festgestellten Veränderungsrate nach Paragraf 71 Abs. 3 SGB V (Grundlohnsummenentwicklung) abzüglich 0,25 Prozentpunkte nicht überschreiten

• das Ausgabenvolumen 2012 soll das Volumen 2011 mal bundesweit festgestellter Veränderungsrate nach Paragraf 71 Abs. 3 SGB V (Grundlohnsummenentwicklung) abzüglich 0,25 Prozentpunkte nicht überschreiten

• Bei Überschreitung des vereinbarten Volumens ist eine Abstaffelung der Preise der Eurogebührenordnung oder eine Mengenbegrenzung anzuwenden.

umsetzung 2011Für die der Deckelung unterliegenden Leistungen werden wir getrennte Vergütungstöpfe mit den vereinbarten Steigerungs-raten bilden. Somit infiziert die Überschreitung eines Leistungs-bereichs nicht die übrigen Leistungen. Die Vergütung in einem überschrittenen Leistungsbereich erfolgt entsprechend quotiert. Denn der Gesetzgeber hat in seiner Begründung eine Quotierung als Durchführung einer Ausgabenbegrenzung extrabudgetärer Leistungen genannt.

Dies ist selbstverständlich ein Rückfall in die Zeiten des floatenden Punktwerts. Es sei kurz an die „roten Leistungen“ im System der Praxisbudgets von 1997 bis 2003 erinnert. Entsprechend sind auch die Reflexe der verschiedenen Arztgruppen, die von der Budge-tierung besonders betroffen sind. Ambulante Operateure und Belegärzte inklusive der Anästhesisten sowie Pflegeheimbesu-chende Hausärzte fordern bereits Individualbudgets zum Schutz vor Dynamiken. Dass dies Folgeprobleme aufwirft, wird dabei ausgeblendet. Fachärzte, die sich auf dem Markt des Ambulanten Operierens etablieren wollen (und müssen) und Beleger eines Krankenhauses, das noch Luft in seinem Budget hat, werden zu Ausnahmen führen. Zudem wissen wir, dass Individualbudgets für Anästhesisten schon immer unmöglich waren.

Eine individuelle Budgetierung wirkt bei dem einen Arzt leistungs-dämpfend („ich mache nicht mehr“), bei dem anderen leistungs-motivierend („wenn ich jetzt nicht mehr mache, habe ich nächstes Jahr das Nachsehen“). Die floatende Quote bildet das Marktge-schehen in einem Leistungsbereich ehrlicher ab als restriktive Budgets. Zumal die jüngste Vergangenheit deutlich gezeigt hat, dass KVen mit mengenbegrenzenden Maßnahmen im bundes-einheitlichen Verteilungskonzert nur die dritten Geigen gespielt

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haben. Jetzt mit ausgefeilten Mechanismen die Machbarkeit der Budgetierung im extrabudgetären Bereich zu beweisen, hieße zudem, sich aus dem extrabudgetären Bereich kurz- bis mittelfri-stig zu verabschieden. Das ist nicht das, wofür wir uns gemeinsam in Vertragsverhandlungen stark gemacht haben.

Ob und wie stark ein Punktwertverfall in den betroffenen Lei-stungsbereichen zu verzeichnen ist, werden wir frühestens mit der Abrechnung des Quartals I/2011 sehen. Das ist der richtige Zeitpunkt, über etwaige notwendige Gegenmaßnahmen zu ent-scheiden. Die Diskussion ist jedoch bereits eröffnet.

Welche vier bereiche der aMgv-Leistungen werden begrenzt?Da der EBA eine enge Verknüpfung zwischen der asymmetrischen Steigerungsrate und den aMGV-Leistungen vorschreibt, kamen die Vertragspartner nicht umhin, einzelne Bereiche einer Eingrenzung zu unterziehen.

• aoP (ambulantes operieren): In diesem Themengebiet wurde geeint, dass zumindest die gesetzlich vorgegebene Begrenzung erhöht wurde. In Zahlen bedeutet es, dass das Vergütungsniveau 2010 zur Verfügung steht plus eine Stei-gerung von 5 Prozent über zwei Jahre (d. h. 2,5% pro Jahr). Diese Summe wird dann anteilig quartalsweise im Rahmen der Vergütung zur Verfügung gestellt.

Dieser Vergütungstopf steht allen berechtigten KV-Ärzten für das Kapitel 31 EBM quartalsweise zur Verfügung. Nach Jahren hoher Steigerungsraten hoffen wir jetzt an einem Plateau angekommen zu sein, welches den einzelnen Akteur nicht über die Maße belastet.

Das GKV-FinG sieht als Möglichkeit vor, dass diese Leistungen bei Überschreitung der Steigerungsrate quotiert werden. Da wir die Quotierung als Mittel der Wahl in der Umsetzung erachten, haben sich die Partner der Gesamt-verträge darauf verständigt.

Die KVSH verhandelt derzeit mit den Krankenkassen, dass Schwankungen der Inanspruchnahme unter einzelnen Quartalen während der Vertragslaufzeit finanziell ausge-glichen werden können, um einen finanziellen Puffer zu erhalten.

Eine gute Nachricht bezüglich des Strukturvertrages: Von dieser Einschränkung sind nur die Kapitel 31-Leistungen betroffen. Der Strukturvertrag AOP wird weiterhin ohne Einschränkung nach der Euro-Gebührenordnung weiter vergütet.

• belegärztliche Leistungen: Analog zum Vorgehen beim ambulanten Operieren werden auch die belegärztlichen Leistungen auf das Niveau 2010 plus 5 Prozent Steige-rungsrate auf zwei Jahre begrenzt.urteil Lsg berlin-brandenburg: Als Besonderheit kommt für diese beiden Bereiche das Urteil des Landessozial-gerichtes Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2010 hinzu. Schon in der Honorarvereinbarung 2010 wurden die Zuschläge für das ambulante Operieren und die belegä-rztlichen Leistungen unter Vorbehalt einer gerichtlichen Entscheidung gestellt. Das Landessozialgericht hat nun die Rechtswidrigkeit verbindlicher Vorgaben von leistungs-

bezogenen Zuschlägen für belegärztliche Leistungen und Kernleistungen des Ambulanten Operierens festgestellt und diesbezüglich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die aufschiebende Wirkung der Klagen angeordnet. Damit wären alle Zuschläge zurückzuzahlen. Da die KBV gegen die Urteile des LSG Revision einlegen wird, wird eine endgül-tige Entscheidung durch das Bundessozialgericht erst nach weiteren Jahren erwartet. Daher standen die Vertragspart-ner jetzt vor dem Dilemma der weiteren Vorgehensweise. Am Ende haben sich die KVSH und die Krankenkassen darauf verständigt, dass die bisherigen Zuschläge derzeit nicht zurückzuzahlen sind, dass aber auch ab sofort keine Zuschläge für belegärztliche Leistungen mehr zu vergüten sind. Im Falle der Rechtsprechung zu Gunsten der KBV, sind die Krankenkassen verpflichtet, die ausstehenden Beträge nachträglich zu vergüten. Andersherum muss die KVSH bei einer Niederlage die Zuschläge für 2010 zurück- überweisen.

• besuche in Pflegeheimen: Die KVSH hat mit der Kranken-kassenseite vereinbart, dass Heimbesuche auch in 2011 und 2012 als eine extrabudgetäre Leistung vergütet wer-den. Allerdings gibt es die Einschränkung, dass diese EBM-Leistung auf dem Vergütungsniveau 2010 plus 0,9 Prozent für 2011 eingefroren wird. Die Steigerungsrate für 2012 wird noch im Rahmen der Feststellung der Grundlohn-summe ermittelt. Es gelten die gleichen Spielregeln, wie sie beim ambulanten Operieren beschrieben sind.

• betreuungsleistungen: Auch für die Betreuungslei-stungen gilt, dass diese weiterhin als extrabudgetäre Lei-stung Berücksichtigung finden. Aber auch hier greift wie bei den Heimbesuchen die Regelung, wonach diese EBM-Leistung auf dem Vergütungsniveau 2010 plus 0,9 Prozent eingefroren sind. Die Steigerungsrate für 2012 wird noch im Rahmen der Feststellung der Grundlohnsumme ermit-telt. Auch hier gelten die gleichen Spielregeln wie beim ambulanten Operieren.

Sobald die Honorarvereinbarung abgeschlossen ist, finden Sie diese auf unsere Homepage unter www.kvsh.de.

Am Ende der Verhandlungen bleibt für die KVSH eine verhaltende Zuversicht über die Zugewinne, aber auch der Wermutstropfen, dass einige Leistungen weiterhin nicht wirtschaftlich angeboten werden können und damit einer Stützung bedürfen. Zudem hat die KVSH erfolgreich darum gerungen, dass sämtliche bisherigen extrabudgetären Leistungen und (regionalen) Sonderverträge als extrabudgetäre Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung verbleiben.

Ziel ist es, im Jahre 2012 die Karten für eine erneute Verhandlung neu zu mischen und keine Chance vertan zu haben.

Aber eines bleibt sicher: Im Spagat zwischen begrenzten Kran-kenversicherungsbeiträgen und einer adäquaten Vergütung im Gesundheitssystem kann es nur „faule“ Kompromisse geben. Langfristig scheint der Systemwechsel mehr denn je unausweich-lich. Nur der Mut zum Umstieg ist bisher nicht klar ersichtlich. Aber: „Das Rechte erkennen und nichts tun, ist Mangel an Mut“, (Konfuzius 551-479 v. Chr.).

DöRTHE DEUTSCHBEIN, EKKEHARD BECKER, KVSH

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Q U A L I T Ä T S I N D I K A T O R E N

Noch fehlt ein Goldstandard für die QI-EntwicklungVon den einen wird sie als unverzichtbarer Baustein der Qualitätsförderung angeprie-sen, von den anderen als abzuwendender Eingriff in die ärztlichen Autonomie verteufelt: Die Qualitätsmessung mittels Qualitätsindikatoren (QI) hält auf immer breiterer Front auch in Deutschland Einzug. Doch noch gibt es zahlreiche Baustellen auf dem Weg zu einem Goldstandard für die Entwicklung qualitativ hochwertiger QI.

Qualität im gesundheitswesen Qualität im Gesundheitswesen ist nicht einfach zu definieren. Die heute am weitesten verbreitete Definition dieses Begriffes stammt aus dem amerikanischen Institute of Medicine (IOM): „Qualität in der Medizin ist der Grad, zu welchem die Gesund-heitsversorgung von Individuen und Gesellschaft die Wahrschein-lichkeit erwünschter Behandlungsergebnisse steigert und sich in Übereinstimmung mit professionellem Wissen befindet“. Auch diese Definition ist noch relativ abstrakt, weshalb man heute die Qualität im Gesundheitswesen in Dimensionen unterteilt, um sie greifbarer zu machen.

Avedis Donabedian (1919-2000) hat vorgeschlagen, die Dimen-sionen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zur Beschreibung von Qualität in der Medizin zu verwenden. Dabei beschreibt die Strukturqualität Rahmenbedingungen wie die personelle und technische Ausstattung einer Praxis, aber auch deren öffnungs-zeiten und Erreichbarkeit. Unter Prozessqualität wird der große Komplex der Handlungen und Interaktionen zwischen Ärzten und anderem medizinischen Personal einerseits und Patienten andererseits verstanden. Neben Aspekten der Gesprächsführung und körperlichen Untersuchung gehören hierzu auch Laborunter-suchungen und Arzneimittelverordnungen. Auch die Indikations-stellung für medizinische Interventionen – oft als eigenständige Qualitätsdimension „Indikationsqualität“ bezeichnet – gehört nach Donabedian zur Prozessqualität. Eine hohe Prozessqualität muss dabei nicht zwangsläufig zu einer hohen Ergebnisqualität führen. Unter Ergebnisqualität werden alle Veränderungen des Gesundheitszustandes zusammengefasst. Dazu gehören neben Morbidität und Mortalität auch Bereiche wie Patientenzufrieden-heit und Verminderung von Risikoverhalten. Die Ergebnisqualität ist nur zum Teil durch den behandelnden Arzt beeinflussbar.

Qualitätsförderung mit Qualitätsindikatoren Dass in allen genannten Qualitätsdimensionen der Medizin große Lücken zwischen möglicher und erreichter Qualität klaffen, wird immer wieder eindrucksvoll belegt. Gleichzeitig existieren auch unzählige, systematische und unsystematische Ansätze zur För-derung der Qualität. Um aber Qualität verbessern zu können, muss man sie zunächst einmal messen. Dieses gelingt mit den so genannten Qualitätsindikatoren (QI). QI sind spezifische und messbare Aspekte der Versorgung, die sich auf alle genannten Qualitätsdimensionen beziehen und zur Bewertung dieser ver-wendet werden können. Sie beziehen sich dabei ganz ausdrück-lich lediglich auf einzelne Gesichtspunkte und können nur nach

sorgfältigster Entwicklung und ausgewogener Zusammenstellung in so genannten QI-Sets einen Schluss auf die Gesamtqualität der Versorgung ermöglichen. Einem genauen Abbild der Qualität kann sich eine Messung mit QI immer nur bis zu einem bestimmten Grad annähern.

Diese Limitationen immer berücksichtigend stellen QI jedoch ein wertvolles Instrument für die Qualitätsförderung dar. Sie lassen sich im internen Qualitätsmanagement einer Praxis ebenso einset-zen wie zur Prüfung der Implementation von Leitlinien, zur exter-nen Qualitätssicherung oder für die öffentliche Berichterstattung. Besonders umstritten ist der Einsatz im Rahmen der leistungs-orientierten Vergütung (engl. Pay for Performance, kurz P4P). Hierbei soll eine Zusatzvergütung an das Erreichen bestimmter, mittels QI gemessener Qualitätsziele geknüpft werden. Ein sol-ches Modell existiert in England seit 2004 (Quality and Outcome Framework, kurz QOF), eine Einführung in Deutschland wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) seit einiger Zeit angekündigt.

Hauptnutzen eines solchen P4P-Modells ist aus Patientensicht der Anreiz für den Behandler, möglichst qualitativ hochwertige Leistungen zu erbringen. Hauptrisiko ist allerdings eine Selektion „guter Risiken“, also die bevorzugte Behandlung solcher Pati-enten, bei denen die definierten und belohnten Qualitätsziele einfacher zu erreichen sind. Die Qualität von Leistungen, welche nicht gemessen werden (können), könnte sich im Extremfall sogar verschlechtern. Viele Kollegen befürchten zudem einen Verlust an professioneller Autonomie.

Die entwicklung von Qualitätsindikatoren Am Anfang der Entwicklung von QI steht ein nachgewiesenes, relevantes Qualitätsdefizit in der Versorgung. Auf dieser Grund-lage wird zunächst ein Thema und ein Setting (beispielsweise die ambulante Versorgung) definiert. Aus unterschiedlichen Quellen (beispielsweise Expertenmeinungen, systematischen Literaturre-cherchen oder Leitlinien) werden dann Empfehlungen extrahiert und ein Set potenzieller QI formuliert. Mittlerweile durchgesetzt hat sich eine anschließende Bewertung durch ein Expertengre-mium im Rahmen eines Konsensusverfahrens, häufig angelehnt an die so genannte „RAND/UCLA Method of Appropriateness“. Hierbei werden die potenziellen QI nach bestimmten Kriterien wie beispielsweise Validität, Beeinflussbarkeit und Relevanz bewer-tet und gegebenenfalls verworfen. Zur besseren Beurteilung von Eigenschaften wie Handhabbarkeit und Reliabilität sollte sich vor

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Veröffentlichung noch ein Praxistest anschließen, auf dessen Basis dann ein fertiges Set von QI vorgestellt werden kann. Abhängig vom beabsichtigten Einsatzzweck muss – ähnlich wie bei Leitli-nien – eine Implementation nach vorher festgelegter Strategie erfolgen. Die Implementation kann unter anderem durch Vorträge und Schulungen, durch Bereitstellung von Software für die erfor-derliche Datensammlung oder durch Verknüpfung mit Anreizen unterstützt werden.

Von den genannten Quellen potenzieller Indikatoren haben Leit-linien viele Vorteile gegenüber Expertenmeinungen und der Recherche von Primärliteratur. Leitlinien werden häufig nach einer rigorosen Methodik entwickelt und fußen auf ähnlichen Vorüber-legungen (Identifikation eines Qualitätsdefizites, Definition eines Themas und Settings) wie QI. Evidenzbasierte Leitlinien und die darin enthaltenen Empfehlungen stellen eine valide Grundlage für Qualitätsindikatoren dar; im Idealfall sind zu den einzelnen Empfehlungen bereits Qualitätsziele, Literaturnachweise und der Evidenzgrad angegeben. Sie müssen dann nur noch in QI mit Zähler und Nenner umformuliert und dem beschriebenen Bewer-tungs- und Auswahlprozess durch ein Expertengremium zugeführt werden. Als sehr effizient ist die synchrone Entwicklung von Leitli-nien und dazugehörigen QI anzusehen, wie sie das Ärztliche Zen-trum für Qualität (ÄZQ) bei der Entwicklung der Nationalen Ver-sorungsLeitlinien eingeführt hat. Die sonst ressourcenaufwändige Entwicklung von qualitativ hochwertigen QI kann damit deutlich vereinfacht werden.

Methodische baustellen Noch gibt es keinen Goldstandard für die Entwicklung von QI. Zahl-reiche unterschiedliche Methoden sind beschrieben, jedoch gibt es bislang keine Studie zum Vergleich dieser Methoden in Bezug auf die Fähigkeit, qualitativ hochwertige QI hervorzubringen. Die Entwicklung von QI ist, abhängig vom Einsatzzweck, mehr oder weniger anfällig für die Beeinflussung durch Interessengrup-pen. Möglichkeiten des Einbezugs der Patientenperspektive sind bislang noch wenig untersucht. Es bedarf daher vieler Anstren-gungen um die Formulierung einer rigorosen, evidenzbasierten und allgemein anerkannten Entwicklungsmethode, eines Gold-standards, zu erreichen. Vor der flächendeckenden Einführung beispielsweise im Rahmen von P4P-Modellen sollten möglichst viele methodische Baustellen beseitigt und damit auch die Akzep-tanz innerhalb der betroffenen Ärzteschaft erhöht werden.

ausblick Wenn die oben genannten methodischen Baustellen beseitigt und ein Goldstandard für die Entwicklung qualitativ hochwer-tiger QI geschaffen ist, stellen diese ein wertvolles Instrument zur Qualitätsförde-rung dar. Auch wenn der Einsatz im Rah-men einer leistungsorientierten Vergütung zum Teil kritisch betrachtet wird, so bieten QI eine gute Grundlage beispielsweise für das interne QM einer Einrichtung. Wenn damit nicht einzelne Leistungserbringer bewertet werden, sondern beispiels-weise Krankenhäuser oder Medizinische Versorgungszentren, eignen sich QI auch für eine öffentliche Berichterstattung.

Diese fördert die Transparenz und den Wettbewerb unter den Anbietern und damit letztendlich auch die Qualität.

interessenkonflikte: keine

Literatur1. Lohr KN: Medicare: A Strategy for Quality Assurance.

Washington, D.C.: National Academy Press; 1990.2. Donabedian A: Evaluating the quality of medical care (1966).

Milbank Q 2005, 83: 691-729.3. Campbell SM, Roland M, Buetow SA: Defining quality of care.

Social Science & Medicine 2000, 51: 1611-1625.4. McGlynn EA, Asch SM: Developing a clinical performance

measure. Am J Prev Med 1998, 14: 14-21.5. Campbell SM, Reeves D, Kontopantelis E, Sibbald B, Roland M:

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6. Abholz HH, Egidi G: Qualitätsindikatoren in der Hausärzt- lichen Versorgung - ein Provokationspapier. Z Allg Med 2010, 85: 260-263.

7. Campbell SM, Braspenning J, Hutchinson A, Marshall M: Research methods used in developing and applying qua lity indicators in primary care. Qual Saf Health Care 2002, 11: 358-364.

8. ÄZQ: Qualitätsindikatoren - Manual für Autoren. Berlin: 2009.

DR. THOMAS KöTTER, ARZT IN WEITERBILDUNG, LÜBECK

Ausgangspunkt:Versorgungsdefizit

Schritt 1:Entwicklung potentieller QI

unterschiedlichenQuellen (beispielsweise)

aus Leitlinien

Schritt 2:Bewertung und Konsentierung

anhand definierterKriterien mittelsRAND/UCLA-Methode

Weitere Schritte:Praxistest,

Implementation,Evulation

Ziel:Lösungsansatz zur

Qualitätsverbesserung

Abbildungen:

Abbildung 1: Schema�sche Darstellung der Entwicklung von QI

Abbildung 2: Beispiel für die Übersetzung einer Leitlinienempfehlung in einen QI unter Angabe bes�mmter Zusatzinforma�onen

Ärzte sollten bei allen Patienten mit der Erstdiagnose eines Asthma bronchiale eine Lungenfunktionsprüfung durchführen.

• Leitlinienempfehlung

Anzahl Patienten mit Erstdiagnose Asthma bronchiale einer Einrichtung (z.B. einer Praxis), bei denen während eines festgelegten Zeitraumes eine Lungenfunktionsprüfung durchgeführt wurde(Zähler) an allen Patienten mit der Erstdiagnose Asthma bronchiale dieser Einrichtung (Nenner).

• Qualitätsindikator

Ein- und Ausschlusskriterien, Zeitraum der Datenerhebung, Datenquelle, Evidenzgrad der Empfehlung, zugrundeliegende Leitlinie, Methode der Berichterstattung

• Ergänzende Angaben

Abbildungen:

Abbildung 1: Schema�sche Darstellung der Entwicklung von QI

Abbildung 2: Beispiel für die Übersetzung einer Leitlinienempfehlung in einen QI unter Angabe bes�mmter Zusatzinforma�onen

Ärzte sollten bei allen Patienten mit der Erstdiagnose eines Asthma bronchiale eine Lungenfunktionsprüfung durchführen.

• Leitlinienempfehlung

Anzahl Patienten mit Erstdiagnose Asthma bronchiale einer Einrichtung (z.B. einer Praxis), bei denen während eines festgelegten Zeitraumes eine Lungenfunktionsprüfung durchgeführt wurde(Zähler) an allen Patienten mit der Erstdiagnose Asthma bronchiale dieser Einrichtung (Nenner).

• Qualitätsindikator

Ein- und Ausschlusskriterien, Zeitraum der Datenerhebung, Datenquelle, Evidenzgrad der Empfehlung, zugrundeliegende Leitlinie, Methode der Berichterstattung

• Ergänzende Angaben

Abbildungen:

Abbildung 1: Schema�sche Darstellung der Entwicklung von QI

Abbildung 2: Beispiel für die Übersetzung einer Leitlinienempfehlung in einen QI unter Angabe bes�mmter Zusatzinforma�onen

Ärzte sollten bei allen Patienten mit der Erstdiagnose eines Asthma bronchiale eine Lungenfunktionsprüfung durchführen.

• Leitlinienempfehlung

Anzahl Patienten mit Erstdiagnose Asthma bronchiale einer Einrichtung (z.B. einer Praxis), bei denen während eines festgelegten Zeitraumes eine Lungenfunktionsprüfung durchgeführt wurde(Zähler) an allen Patienten mit der Erstdiagnose Asthma bronchiale dieser Einrichtung (Nenner).

• Qualitätsindikator

Ein- und Ausschlusskriterien, Zeitraum der Datenerhebung, Datenquelle, Evidenzgrad der Empfehlung, zugrundeliegende Leitlinie, Methode der Berichterstattung

• Ergänzende Angaben

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Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201134

Z W E I G P R A X I S

Arzt zu sein ist für Dr. Ioan Octavian Micu eine wahre Berufung, die er voller Energie auslebt. So betreibt der Facharzt für Allge-meinmedizin außer seiner Hauptpraxis in Büchen (Kreis Herzog-tum Lauenburg) eine Zweigpraxis im MarktTreff Gülzow – wenn andere Mittagspause machen. Und dies jetzt bereits seit über einem Jahr.

Von Montag bis Samstag ist der 57-Jährige jeweils von 12 bis 14 Uhr für seine Patienten da. „Wir haben jeden Tag zu tun. Die Akzeptanz in Gülzow ist sehr gut“, sagt der gebürtige Rumäne, der über Erlangen, Köln, Gelsenkirchen und Münster schließlich in den Kreis Herzogtum Lauenburg nach Büchen und jetzt Gülzow kam. „Besonders ältere Patienten und Eltern mit ihren kleinen Kindern kommen zu mir in die Praxis.“ Insbesondere für diese Zielgruppe wollte Bürgermeister Günther Noß in dem 1.250-Einwohner Dorf ein Angebot schaffen. Im Zusammenspiel mit Dr. Monika Schliffke von Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein im Kreis Herzogtum Lauenburg und dem zentralen KVSH-Service gelang es in wenigen Wochen, mit Dr. Micu eine entsprechende Lösung zu etablieren.

Im ersten Stock des großen backsteinernen MarktTreff-Gebäudes – über dem Einkaufsladen – wurde eine ehemalige Wohnung zu Praxisräumen umgestaltet und so das Angebotsspektrum in dem ehemaligen Bauernhof von 1.868 erweitert. „Dr. Micu opfert für das medizinische Angebot in Gülzow seine Mittagspausen und trägt die Fahrtkosten selbst. Das ist bewundernswert und kei-neswegs selbstverständlich“, betont Esther Rüggen, Leiterin der KVSH-Abteilung Gesundheitspolitik und Kommunikation.

Nach der Eröffnung kamen nicht nur erkrankte Menschen zu Micu. „Da waren auch welche darunter, die wollten voller Neugier ein-fach testen, ob es stimmt, dass jetzt ein Arzt in Gülzow prakti-ziert“, erzählt Micu und schmunzelt dabei. Anfang Dezember 2010 wurde nun im MarktTreff Gülzow das erste kleine Arzt-Jubiläum gefeiert – gemeinsam mit der Gülzower Gemeindevertretung, ärztlichen Fachkollegen und natürlich den Patienten des Gesund-heitsTreffs. Nicht nur die Dorfbewohner, die in die Praxis kom-men, profitieren von der neuen gesundheitlichen Versorgung in Gülzow. Auch die Menschen, die in der benachbarten Senioren-pension leben, ist der Arzt in der Nähe ein Vorteil. „Wer sich nicht so fit fühlt, zu uns in die Praxis zu kommen, den besuche ich eben zu Hause“, sagt der Allgemeinmediziner.

Kreative ProblemlösungenIn der Zweigpraxis im MarktTreff können fast alle Untersuchungen und Behandlungen erfolgen, die auch in der Büchener Hauptpra-xis von Dr. Micu angeboten werden. Von der Vorsorge und dem Gesundheitscheck, über Impfungen und Schmerztherapie bis hin zu kleinen chirurgischen Eingriffen ist alles machbar. Den einzigen Nachteil, den die Praxis zurzeit besonders für immobile Personen hat, ist die Lage im ersten Stock ohne Fahrstuhl. „Aber wir sind ja kreativ“, sagt Micu. „Und so habe ich auch schon mal einen Ver-bandswechsel im Auto vorgenommen, mit dem die Patientin vor dem MarktTreff geparkt hatte.“ Generell wäre aber ein Treppenlift eine notwendige Anschaffung, um allen Patienten den Weg in die Praxis zu ermöglichen, so der Arzt. Hier wünscht er sich, dass die Gemeindevertretung nochmals aktiv wird.

Da das Thema Gesundheitsversorgung gerade im ländlichen Raum – und damit auch in MarktTreff-Dörfern – in den Fokus rückt, zei-gen sich Politik und Gesundheitsdienstler großes Interesse an dem Gülzower Modell. So besuchten Landespolitiker aus Mecklen-burg-Vorpommern sowie Frauke Tengler, Vizepräsidentin des DRK Schleswig-Holstein, und Christel Schmahl-Ruhz vom DRK Landes- verband Schleswig-Holstein die ärztliche Zweigpraxis von Dr. Micu, um sich vor Ort ein eigenes Bild zu machen.

Den Schritt, eine Zweigpraxis in einer ländlichen Gemeinde zu eröffnen, würde Micu jederzeit wieder gehen: „Natürlich wird man damit nicht reich. Aber ich mache meinen Beruf aus Leiden-schaft. Wenn die Patienten zufrieden sind, bin ich es auch.“

ALEXANDRA SCHLENNSTEDT, INGWER SEELHOFF, EWS GROUP

Sprechstunde in der MittagspauseMarktTreff Gülzow bietet seit einem Jahr ärztliche Versorgung

Dr. Ioan Octavian Micu mit einer Patientin

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Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2011 35

Die KfW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) – am bekanntesten wohl im Zusammenhang mit Energiesparinvestiti-onen – fördert heute mit einer Vielzahl von Programmen Unter-nehmen, Freiberufler, Privatpersonen, Wohnungseigentümer, Existenzgründer etc. mit zinsgünstigen Darlehen und anderen Maßnahmen.

Interessant für Ärzte und Psychotherapeuten ist der so genannte „KfW-Unternehmerkredit“ für kleine und mittelständische Unter-nehmen. Er richtet sich sowohl an bestehende Praxen/MVZ als auch an Existenzgründer.

Gefördert werden zum Beispiel• die Neugründung einer Arzt-

oder Psychotherapeutenpraxis• die Übernahme einer Arztpraxis

(ideeller und materieller Wert)• der Kauf von medizinisch-technischen

Geräten und Einrichtung• der Erwerb von Praxisimmobilien

sind eigenmittel erforderlich?Nein, Sie können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investiti-onskosten finanzieren.

Kreditlaufzeit und tilgungEs werden Kreditlaufzeiten von 5, 10 und 12 Jahren angeboten. Die Tilgung erfolgt in gleichbleibenden Raten. Die 12-Jahres- Variante ist für ein endfälliges Darlehen vorgesehen, bei der die Rückzahlung am Ende der Laufzeit in einer Summe erfolgt. Eine Kreditlaufzeit von bis zu 20 Jahren wird angeboten im Zusam-menhang mit einer Immobilienfinanzierung.

LiquiditätBei der Wahl der Laufzeit sollten Sie auf ausreichende Liquidität achten. Eine zu hohe Tilgungsrate kann schnell zur Belastung für den Kontokorrent-Spielraum werden. Die Höhe der Rückzahlungs-raten muss zur persönlichen Einkommenssituation passen.

zinsbindungDer Zinssatz ist in diesem Programm fest bis zum Ende der Lauf-zeit. Das gibt Ihnen Planungssicherheit.

außerplanmäßige tilgungIm Gegensatz zum „normalen“ Bankdarlehen, bei dem eine vor-zeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist, können Sie den „KfW-Unternehmerkredit“ jederzeit ganz oder teilweise tilgen. Kosten entstehen hierbei nicht.

sicherheitenSie stellen bankübliche Sicherheiten. Art und Weise der Besiche-rung vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank.

beantragung nur über hausbank Förderkredite der KfW beantragen Sie grundsätzlich über Ihre Hausbank. Eine direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.

Konditionen des unternehmerkreditsDieses Förderprogramm beinhaltet ein risikogerechtes Zins- system. Es gibt hier insgesamt neun Preisklassen, gestaffelt nach Bonität des Kunden und den Sicherheiten.Die Risikobeurteilung erfolgt durch die Hausbank. Sie beurteilt die wirtschaftlichen Verhältnisse ihres Kunden (Bonitätsklasse) und sie bewertet die Sicherheiten (Sicherheitsklasse).

ein beispiel:Die Laufzeit des Kredits beträgt zehn Jahre, zwei Jahre sind til-gungsfrei. Die Zinsbindung ist ebenfalls zehn Jahre.Zinssatz in der besten Preisklasse: 2,60 Prozent bei 96 Prozent Auszahlung, fest für zehn JahreDer Effektivzins beträgt hier 3,38 Prozent.

antragsfristUmschuldungen und Nachfinanzierungen werden nicht gefördert. Deshalb beantragen Sie bitte erst den Kredit bei Ihrer Hausbank und unterzeichnen Sie dann erst die Verträge. Zur Wahrung der Frist genügt möglicherweise bereits ein formloser Antrag bei Ihrer Bank oder ein konkretes Finanzierungsgespräch, das dort doku-mentiert ist.

Lassen sie sich frühzeitig von ihrer hausbank beraten!MARION GROSSE, KVSH

P R A X I S T I P P

Moderne Investitions- förderung für ArztpraxenÖffentliche Fördermittel der KfW für Praxisinvestition und Existenzgründung

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Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201136

N E U E S A R Z N E I M I T T E L G E S E T Z

Worum geht es konkret? Das Gesetz zur Neuordnung des Arznei-mittelmarktes (AMNOG) ermöglicht bei der Versorgung mit Arz-neimitteln ab dem 1. Januar 2011 auch die Kostenerstattung im Einzelfall. Apotheken haben ab dann nur noch die Arzneien abzu-geben, für die die jeweilige Krankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Arzneimittelhersteller abgeschlossen hat. Patienten haben zwar grundsätzlich die Möglichkeit, ein anderes als das Rabatt-Präparat ihrer Krankenkasse zu wählen. Die Krankenkasse erstat-tet ihnen die Kosten für das Wunschmedikament allerdings ledig-lich in Höhe der Vergütung, die sie bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. Das bedeutet, dass ein Patient den kompletten Apothekenabgabepreis des Präparats bezahlen muss, wenn er auf einem Rezept ein Medikament verschrieben bekommt, das er über den Weg der Kostenerstattung im Einzelfall abwickeln möchte. Die AOK NORDWEST erstattet dem Versicherten z. B. immer den Preis des kostengünstigsten vergleichbaren Generi-kums. Der Patient muss anfallende Mehrkosten (z. B. Zuzahlung, Apothekenabschlag, Rabattverlust und Herstellerrabatt) allerdings selbst tragen. Die AOK NORDWEST führt derzeit Gespräche mit dem Apothekerverband Schleswig-Holstein mit dem Ziel, dass die Mehrkostenregelung durch eine Pauschalierung direkt in der Apo-theke „abgewickelt“ wird. Der Apothekerverband strebt ebenfalls

„eine einfache, in der Apotheke umsetzbare Lösung für die Versi-cherten an.“ Ein erster Entwurf liege bereits vor, liege aber wegen ungeklärter Rechtsfragen und fehlender Rahmenvereinbarungen auf Bundesebene vorerst auf Eis.

aMnog und aut idemGrundsätzlich gilt: Wenn der Arzt nur ein bestimmtes Medikament verordnet und den Austausch gegen ein vergleichbares Präparat unterbindet (aut idem Kreuz), dann ist der Apotheker verpflich-tet, auch nur ausschließlich dieses Medikament auszugeben. Dann spielt es keine Rolle, ob es sich um ein rabattiertes Arzneimittel handelt. Diese Entscheidung kann der Arzt nach wie vor im Rah-men seiner Therapiehoheit bei medizinisch begründeten Fällen selbst treffen. Es gilt allerdings nach wie vor das Wirtschaftlich-keitsgebot bei der Verordnung von Arzneimitteln. Das bedeutet, dass vorrangig Rabatt-Arzneimittel verordnet werden sollen. Die AOK NORDWEST stellt dazu fest: „In Ausnahmefällen kann der Arzt im Rahmen seiner Therapiehoheit bei medizinisch begründeten Fällen das aut idem-Kreuz nach wie vor setzen. Mit Regressen ist nur bei unwirtschaftlichen Verordnungen zu rechnen.“

JAKOB WILDER, KVSH

Verwirrung im PillendschungelAb Jahresbeginn gilt eine neue Regelung bei der Erstattung von Arzneimitteln, die für große Unruhe bei den Patienten geführt hat. Millionen gesetzlich Versicherter bekom-men statt ihrer gewohnten Präparate nun andere Pillen mit dem gleichen Wirkstoff.

apothekerverband sh empfiehlt:

Wegen Packungsgrößenchaos stückzahl verordnenDas AMNOG sieht seit 1. Januar 2011 auch eine Neufassung der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) vor. Dabei bleibt es zunächst bei den drei Normgrößen: N1 kleine Packung, N2 mittlere Packung und N3 große Packung. In den Anlagen 1 bis 6 zur PackungsV werden die jewei-ligen Messzahlen zur Bestimmung der Normgrößen für die jeweiligen Wirkstoffgruppen und Anwendungsgebiete sowie Darreichungsformen in Stück, Gramm oder Millili-ter bestimmt. Beispiel: Die oralen Darreichungsformen von Omeprazol haben die Messzahlen N1 20 Stück, N2 50 Stück und N3 100 Stück. Bisher erfüllten alle Packungen mit einer beliebigen Stückzahl unterhalb und bis zur jewei-ligen Messzahl die Normgrößenanforderung dieser Gruppe. So waren bei unserem Beispiel N3-Packungen mit Stück-zahlen von 56, 98 oder 100 im Handel. Nun wurden engere Spannbreiten für die jeweiligen Normgrößen definiert, innerhalb derer die Normgrößenanforderung als erfüllt gilt. Diese lauten für N1 +/- 20 Prozent, für N2 +/- 10 Prozent

und für N3 - 5 Prozent. Bei unserem Beispiel für orales Omeprazol entsprechen demnach alle Packungen mit einem Inhalt von 16 bis 24 Stück der Normgröße N1, 45 bis 55 Stück N2 und 95 bis 100 Stück N3. Die phar-mazeutischen Unternehmen, aber auch die Software-Anbieter haben eine Übergangsfrist von sechs Monaten für die Umstellung auf die neue Normierung. Deshalb kommt es derzeit zu einem, in seinen Auswirkungen teilweise chaotischen Nebeneinander der Kennzeichnung auf den Arzneipackungen, vor allem aber auch in der Apothe-ken- und Arztsoftware. Drei Varianten sind vorzufinden: Packungen mit neuen N-Größen, Packungen mit alten N-Größen und Packungen ohne N-Größen, weil deren ent-haltene Menge keiner der neuen N-Größen entspricht. Dies provoziert viele Rückfragen aus der Apotheke in der Arzt-praxis. Deshalb sollte zumindest in der Übergangsphase bei ärztlichen Verordnungen stets auch die therapeutisch erforderliche und gewollte Menge des Arzneimittels in Stück, Gramm oder Milliliter mit angegeben werden.

APOTHEKERVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN

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* Die Stadt Kiel und die Stadt Lübeck stellen jeweils einen Planungsbereich dar. Alle übrigen Planungsbereiche richten sich nach den Kreisgrenzen, außer der Kreisregion Stadt Neumünster/Kreis Rendsburg-Eckernförde (NMS/RD-E) und der Kreisregion Stadt Flensburg/Kreis Schleswig-Flensburg (FL/SL-FL).

** Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt, es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist keine Bewerbung eingehen, so gilt die Ausschreibung maxi- mal für ein weiteres Jahr. Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, auf welche Aus- schreibung sich die Bewerbung bezieht, für welche Adresse die Zulassung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beigefügt wurde.

Flensburg

Kiel

Lübeck

Neumünster

Dithmarschen

HerzogtumLauenburg

Nordfriesland

Ostholstein

Pinneberg

PlönRendsburg-Eckernförde

Schleswig-Flensburg

Steinburg

Stormarn

Segeberg

Lübeck

nähere informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten sie unter folgenden telefonnummern:

04551 883 378 04551 883 291

Der Bewerbung sind ein Auszug aus dem Arztregister sowie ein unterschriebener Lebenslauf beizufügen. Ferner ist ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (Behörden-führungszeugnis) zu beantragen.

hinweis: Die Wartelisteneintragung ersetzt nicht die Bewerbung!

Bewerbungen richten Sie bitte an: KVSH, Zulassung/Praxisberatung, Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg

Öffentliche Ausschreibung von VertragspraxenDie Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag von Ärzten/Psychotherapeuten deren Praxen zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, sofern es sich bei dem maßgeblichen Planungsbereich um ein für weitere Zulassungen gesperrtes Gebiet handelt.

gemäß Paragraf 103 Abs. 4 SGB V

Fachgebiet Planungs bereich* Praxisform bewerbungs frist** ausschreibungs nummer

Psychotherapie Pinneberg EP 28.02.2011 18621/2010

Psychotherapie Steinburg EP 28.02.2011 18775/2010

Psychotherapie- halbe Zulassung -

Nordfriesland EP 31.03.2011 20062/2010

Psychotherapie Segeberg EP 31.03.2011 105/2011

Psychotherapie Pinneberg EP 31.03.2011 491/2011

Psychotherapie NMS/RD-E EP 31.03.2011 495/2011

Psychotherapie- halbe Zulassung -

Herzogtum Lauenburg EP 31.03.2011 893/2011

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B E K A N N T M A C H U N G E N

Folgende Psychotherapeuten wurden zur vertragspraxis zugelassen. Diese beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, sodass hiergegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann:

Kreis PinnebergHerr Dipl.-Soz.-Päd. Joachim schrader ab 1. Februar 2011 als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut für 25355 Barmstedt, Kuhberg 30, im Rahmen einer Sonderbedarfsfest-stellung gemäß Paragraf 24b der Bedarfsplanungs-Richtlinie zugelassen.

Folgende Ärzte/Psychotherapeuten wurden rechtskräftig zur vertragspraxis zugelassen:

stadt KielFrau Dipl.-Psych. Martina gartner, Psychologische Psychothe-rapeutin in 24103 Kiel, Knooper Weg 57, hat ihre Vertragspra-xis nach 24116 Kiel, Schillerstraße 8, verlegt.

Das Mvz der ziP ggmbh, Kiel, hat die Genehmigung zur Beschäftigung von Frau Dr. phil. Dipl.-Psych. Birgit gottwald als angestellte Psychologische Psychotherapeutin in einer Vier-teltagstätigkeit (10 Std. wöchentlich) erhalten.

Frau Dipl.-Psych. Britta büchner hat ihre Tätigkeit als Psycho-logische Psychotherapeutin am MVZ der ZIP gGmbH, Kiel, von einer Ganztagstätigkeit (31 Std.) auf eine Dreivierteltagstätig-keit (30 Std.) reduziert.

Herr Dipl.-Psych. Jochen baumgardt als Psychologischer Psy-chotherapeut für die ausschließliche Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit einem halben Versorgungsauftrag für 24103 Kiel, Exerzierplatz 19.

Frau Dr. phil. Dipl.-Soz.-Päd. Gabriele gerber - von Müller als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin für 24113 Kiel, Diesterwegstraße 15a.

Frau Hedwig hunter als Kinder- und Jugendlichenpsychothera-peutin für 24146 Kiel, Troppauer Straße 44.

Die Ärzte der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft Dr. med. Alfred behnisch, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychi-atrie und –psychotherapie, und Frau Dagmar Feldt, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, haben die Genehmigung zur Beschäftigung von Frau Dr. phil. Dipl.-Psych. Melanie Lipp als angestellte Psychologische Psychotherapeutin für die aus-schließliche Behandlung von Kindern und Jugendlichen in einer Ganztagstätigkeit in der Betriebsstätte in 24103 Kiel, Herzog-Friedrich-Straße 91, erhalten.

Frau Dipl.-Päd. Katja Pehlke, Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeutin mit halbem Versorgungsauftrag in Kiel, zusätzlich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit einem hal-ben Versorgungsauftrag für 24103 Kiel, Kleiner Kuhberg 36.

stadt LübeckFrau Dipl.-Psych. Carola setzepfandt, Psychologische Psycho-therapeutin mit halbem Versorgungsauftrag in 23564 Lübeck, Hohelandstraße 58, hat ihre Vertragspraxis nach 23560 Lübeck, Bornkamp 19 L, verlegt.

Herr Bernd schiebler, Kinder- und Jugendlichenpsychothera-peut in 23552 Lübeck, Fischergrube 46, hat seine Vertragspra-xis nach 23552 Lübeck, Hartengrube 41/Ecke: An der Ober-trave, verlegt.

Herr Dipl.-Soz./Dipl.-Soz.päd. Marko Doescher als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut für 23566 Lübeck, Marlistrasse 101.

Frau Dipl.-Psych. Susanne Körkemeyer als Psychologische Psy-chotherapeutin für die ausschließliche Behandlung von Kindern und Jugendlichen für 23568 Lübeck, Adolfplatz 6.

Frau Dipl.-Soz. Päd. Irene Menrath als Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapeutin mit halbem Versorgungsauftrag für 23558 Lübeck, Moislinger Allee 5.

Frau Dipl.-Psych. Nadine scheiba als Psychologische Psycho-therapeutin ausschließlich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit halbem Versorgungsauftrag für 23558 Lübeck, Moislinger Allee 5.

Frau Dr. phil. Dipl.-Psych. Dorothe verbeek als Psychologische Psychotherapeutin ausschließlich für die Behandlung von Kin-dern und Jugendlichen mit halbem Versorgungsauftrag für 23552 Lübeck, Breite Straße 1 - 5.

Herr Dipl.-Psych. Dieter strätgen als Psychologischer Psycho-therapeut mit halbem Versorgungsauftrag für 23568 Lübeck, Adolfplatz 6.

Kreis nordfrieslandDie Zulassung von Frau Jutta gappmayer-hanczyk, prakt. Ärz-tin in 25813 Husum, Bismarckstraße 20, wurde in eine Zulas-sung als Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psycho-therapie umgewandelt.

Kreis ostholsteinFrau Dipl.-Med. Sunhild heil als Fachärztin für Psychosoma-tische Medizin und Psychotherapie für 23774 Heiligenhafen, Schlamerstraße 27, als Nachfolgerin für Frau Dr. med. Marlies hense.

Kreis PinnebergFrau Dipl.-Psych. Dagmar Papworth, Psychologische Psycho-therapeutin in 25451 Quickborn, Himmelsmoorchaussee 35, hat ihre Vertragspraxis nach 25451 Quickborn, Jahnstraße 71, verlegt.

Kreis PlönFrau Dipl.-Psych. Bettina Marcuse als Psychologische Psycho-therapeutin für 24217 Schönberg, Bahnhofstraße 23 a, als Nachfolgerin für Herrn Dr. med. Wolfgang unsöld.

Frau Dr. med. Elli stenkamp als Fachärztin für Psychosoma-tische Medizin und Psychotherapie mit halbem Versorgungs-auftrag für 24248 Mönkeberg, Quedensweg 1, als Nachfolgerin für Herrn Dipl.-Psych. Ferdinand Mülder von guerard.

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Kreis segebergFrau Dipl.-Soz.päd. Karola schäfer, Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutin in 22846 Norderstedt, Ochsenzoller Straße 176, zusätzlich als Psychologische Psychotherapeutin.

Frau Dipl.-Psych. Heike behrens als Psychologische Psychothe-rapeutin für 23795 Bad Segeberg, Oldesloer Straße 9, als Nach-folgerin für Frau Dr. med. Miriam Fiedler-Fischer.

Frau Dr. phil. Dipl.-Psych. Sigrid Laleik als Psychologische Psy-chotherapeutin mit halbem Versorgungsauftrag für 22846 Nor-derstedt, Ochsenzoller Straße 176, als Nachfolgerin für Frau Dipl.-Psych. Roswitha bulla-Küchler.

Kreis stormarnFrau Dipl.-Psych. Michaela ettling, Fachärztin für Psychothe-rapeutische Medizin mit halbem Versorgungsauftrag in 22927 Großhansdorf, Haberkamp 2 a, hat ihre Vertragspraxis nach 22926 Ahrensburg, Dorfstraße 19, verlegt.

Herr Dipl.-Psych. Christian Döldissen als Psychologischer Psychotherapeut mit halbem Versorgungsauftrag für 22926 Ahrensburg, Hagener Allee 77, als Nachfolger für Herrn Dieter hencke.

Folgende Ärzte/Psychotherapeuten wurden zur teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt. Diese beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, sodass hierge-gen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann:

stadt KielDie bis zum 31. Dezember 2010 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med. Andreas Dabelstein, Facharzt für Allgemein-medizin mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie in Kiel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überwei-sung durch Vertragsärzte zur Durchführung von Leistungen auf dem Gebiet der Sexualmedizin einschließlich gegebenenfalls erforderlich werdender Psychotherapieleistungen in 24105 Kiel, Feldstraße 111, wurde bis zum 31. Dezember 2012 verlän-gert. In zu begründenden Fällen ist der Direktzugang möglich.

Kreis PinnebergFrau Monika Leser, Ärztin ohne Gebietsbezeichnung mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie in Wedel, wurde ab 1. Januar 2011, befristet bis zum 30. Juni 2011 zur Beendigung der im Rahmen der Ermächtigung begonnenen Therapien in Wedel ermächtigt.

Kreis schleswig-FlensburgDie bis zum 31. Dezember 2010 befristete Ermächtigung von Frau Dr. med. Stephanie schön-oschinsky, Ärztin ohne Gebietsbezeichnung mit der Zusatzbezeichnung Psychothera-pie in Schleswig, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Über-weisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.

Kreis segebergDie bis zum 31. März 2011 befristete Ermächtigung von Frau Dipl.-Psych. Heike gefken, Psychologische Psychotherapeutin in Bad Bramstedt, zur Teilnahme an der vertragspsychothera-peutischen Versorgung auf Überweisung durch Vertragsärzte zur Durchführung von verhaltenstherapeutischen Gruppenthe-rapien in 24576 Bad Bramstedt, Bimöhler Straße 7, wurde bis zum 31. März 2013 verlängert. Entsprechend der Psychothe-rapievereinbarung, Teil C (8), schließt dies mögliche Einzelbe-handlungen im Verhältnis 1:10 mit ein.

Die bis zum 31. März 2011 befristete Ermächtigung von Frau Dipl.-Psych. Inge Wolff, Psychologische Psychotherapeutin in Bad Segeberg, zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeu-tische Versorgung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31. März 2013 verlängert. Außerdem wurde wird die Ermächtigung mit Wirkung vom 11. November 2010 erwei-tert auf die Durchführung von Leistungen nach den Nummern 23220 und 01435 EBM.

Die bis zum 31. Dezember 2010 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med. Wolfram schreiber, Leitender Arzt der Abteilung für Rehabilitation und Pflege, am Psychiatrischen Zentrum Rickling, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Ver-sorgung zur Methadonsubstitution in Rickling wurde bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. Im Rahmen der Ermächtigung sind die Gebührennummern 01950, 01951, 01952, 32137, 32140 bis 32148 EBM abrechnungsfähig.

veröffentlichung gemäß Paragraf 16b abs. 4 der zulassungsverordnung für vertragsärzte der beschlüsse des Landesaus-schusses der Ärzte und Krankenkassen in schleswig-holstein über die aufhebung von zulassungsbeschränkungen

Die Bedarfsplanungs-Richtlinie regelt in Paragraf 22 Abs. 1 Nr. 2, dass in gesperrten Planungsbereichen ein 25-prozentiger Anteil von psychotherapeutisch tätigen Ärzten in Zahlen der Ärzte fest-zustellen ist. Gemäß Paragraf 22 Abs. 1 Nr. 3 ist ein 20-prozen-tiger Anteil für die Leistungserbringer festzustellen, die gemäß Paragraf 5 Abs. 6 a der Bedarfsplanungs-Richtlinie ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln.

Stellt der Landesausschuss Überversorgung fest, hat er zugleich eine Feststellung zu treffen, in welchem Umfang gemäß Paragraf 101 Abs. 4 SGB V – ausgedrückt in Psychotherapeutenzahlen – in jedem Versorgungsanteil Ärzte sowie Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten zugelassen werden können, wenn die Versor-gungsanteile nicht ausgeschöpft sind.

Der Mindestanteil an ärztlichen Psychotherapeuten ist in allen Planungsbereichen Schleswig-Holsteins erfüllt.

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B E K A N N T M A C H U N G E N

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 2. Dezember 2010 die Zulassungssperren für die nachstehend genannten Planungsbereiche aufgehoben und entsprechend der Vorschriften der Bedarfsplanungs-Richtlinie die Zulassung bzw. Anstellung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. ärztlichen Psychotherapeuten und Psychologischen Psychothera-peuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychothera-peutisch behandeln, in der aufgeführten Zahl gestattet:

Stadt Lübeck 1

Kreis Pinneberg 1

Kreis Segeberg 1

Die Aufhebungsbeschlüsse werden mit der Auflage versehen, dass die Zulassungs- bzw. Anstellungsanträge bis zum 28. Februar 2011 beim Zulassungsausschuss für Ärzte in Schleswig-Holstein, Bis-marckallee 1 – 3, 23795 Bad Segeberg, einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der Zulassungsausschuss nur die nach der Bekanntmachung fristgerecht und vollständig abgegebenen Zulassungs- bzw. Anstellungsanträge bei den Auswahlverfahren berücksichtigen wird.

Der bewerbung sind die für die zulassung zur vertragspraxis bzw. anstellung erforderlichen unterlagen beizufügen:· Auszug aus dem Arztregister,· ein unterschriebener Lebenslauf.

Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung ein-deutig hervorgeht, für welchen Niederlassungsort (Straße, Haus-nummer, PLZ, Ort) die Zulassung bzw. die Anstellung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beigefügt wurde.

Folgende Kriterien werden für die auswahl maßgeblich sein:· berufliche Eignung,· Dauer der bisherigen psychotherapeutischen Tätigkeit,· Approbationsalter,· Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß Paragraf 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V.

Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragspsychotherapeutensitzes und ihre Beurteilung im Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Ver-sicherten berücksichtigt werden.

BAD SEGEBERG, 2. DEZEMBER 2010

Die Abstrafung der bedarfsorientierten Gesprächsleistungen nach Ziffer 22220 gegenüber der Richtlinienpsychotherapie nach den Ziffern 35200, 35201, 35220 oder 35221 bringt jetzt einen Ein-kommensverlust von 13 Prozent: fünfmal 305 = 1.525 gegenüber 1.755 Punkten pro 50 Minuten. Das ist ärgerlich. Damit jedoch zu begründen, dass wir Psychotherapeuten einen Teil der Patienten intensiv wöchentlich behandeln und einen anderen Teil der Pati-enten monatelang warten lassen, geht am Problem vorbei. Denn auch nach dem vorhandenen EBM kann ich Frühinterventionen und Kriseninterventionen nach Ziffer 35150 als probatorische Sit-zung abrechnen und zwar auch zu 1.755 Punkten, d. h. gegenüber der Antragspsychotherapie ohne Abschlag.

Warum wird das dann so selten gemacht? Ich vermute eher alte, liebgewordene Gewohnheiten: immer denselben Patienten am selben Wochentag zur selben Uhrzeit einzubestellen – reine Rou-tine. Ich habe auch noch in den Kursen der Akademie für medizi-nische Fortbildung in Bad Segeberg das Setting gelernt, Patienten wöchentliche Gespräche anzubieten. In Dänemark hatte ich spä-ter die Erfahrung gemacht, dass es ohne wesentlichen Qualitäts-verlust möglich ist, Einzeltherapiepatienten nur jede vierte oder sechste Woche zu behandeln, wenn sie denn ihre Hausaufgaben machen. Ich habe auch keine Scheu, selbst wenn 25 Sitzungen genehmigt sind, Einzeltherapien nach der neunten oder zwölf-ten Sitzung zu beenden, wenn entweder sich ein hinreichender Therapieerfolg eingefunden hat oder der Patient seine Hausauf-

gaben nicht macht und sich auf der Handlungsebene zwischen den Sitzungen nichts ändert. Auf diese Weise gewinne ich Zeit für bedarfsorientierte Psychotherapie und habe mit 160 Patienten im Quartal kein geringeres Einkommen, als wenn ich dieselben Stunden auf nur 40 Patienten verteile. Luxuspsychotherapie für einige wenige auserwählte, wäh-rend die breite Masse in der Wartezeit unversorgt bleibt, halte ich nicht für richtig.

Damit die Abstrafung der bedarfsorientierten Psychotherapie nicht länger als Alibi für unzumutbare Wartezeiten herhält, soll-ten die Krankenkassen für eine Aufwertung der Ziffer 22220 auf 351 Punkte sorgen. Sinnvoll wäre auch eine deutliche Auf-wertung der Ziffern 22211 und 22212, damit ein zusätzlicher Anreiz geschaffen wird, möglichst viele Patienten im Quartal zu behandeln.

DR. RALPH CÜPPERS, PSyCHOTHERAPEUTISCHE MEDIZIN, FLENSBURG

Geringschätzung bedarfsorientierter Psychotherapie ist ein Ärgernis aber kein Hindernis.

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Am 1. Dezember 2009 bin ich in der Eiderniederung an der Dithmarscher Kreisgrenze weitab der nächsten Kreisstadt in mein viertes Jahrzehnt als Kassenarzt eingetreten, meine fünf Nachbar-kollegen sind inzwischen auch mittlerweile 60 oder knapp darun-ter.

Für das Jahr 2006 wurde gegen mich aufgrund von Krankenkas-sen eingereichter Zahlen ein Verfahren wegen angeblicher Über-schreitung meines Arzneimittelbudgets um mehr als 30 Prozent eingeleitet, am Ende hatte ich mein Budget um fast 20.000 Euro unterschritten! Das bewies den grottenschlechten Umgang der Kassen mit Zahlenwerken. Das Ende dieses Nervenkriegs ist noch gar nicht so lange her. Dann legte eine Kasse trotz der Unter-schreitung auch noch Widerspruch gegen meinen „Freispruch“ ein, der dann aber nach weiteren Wochen des bangen Wartens zurückgezogen wurde. 2007 hörte ich nichts, aber für 2008 ging es schon wieder los.

Das Ganze war und ist nervig und hat meine Bereitschaft, hier „draußen“ noch ein Weilchen auszuhalten, sehr vermindert. Irgendein bald nicht mehr einzusehendes Ethikgefühl, meine Landbevölkerung nicht im Stich zu lassen, weil kein Nachfolger in Sicht, hält mich hier noch aufrecht. Wer will denn heute hart arbeiten und gleichzeitig als Scheinlöwe beschimpft werden, den man durch finanzielle Kürzungen bestrafen muss?

Mittlerweile versorge ich nämlich auch über 100 „Flüchtlinge“ aus Dithmarschen, die über die Kreisgrenze hinweg ärztliche Hilfe suchten. Das wiederum hatte zur Folge, dass ich in meiner kas-senärztlichen Schlussetappe diese Zusatzarbeit im RLV mit nur

75 Prozent angerechnet bekomme. Eine großartige Erfindung, dass die noch existierenden Nachbarpraxen sich automatisch auf-blähen und zu abgespeckten Preisen die Versorgung der Landbe-völkerung übernehmen und weitere wertvolle Freizeit zur eige-nen Regenerierung verloren geht.

Nicht durch meine Kassenarzttätigkeit, sondern durch andere glückliche Fügungen der Weltgeschichte könnte ich jeden Tag den Laden dicht machen, Hobbys habe ich genug, vieles musste ich mir in den langen Jahren als Landarzt verkneifen. Aber ich war und bin unheimlich gern Landarzt – was die reine Patientenversor-gung betrifft – und bin mir nach wie vor einer großen Zufrieden-heit meiner Patienten sicher.

Eine Umfrage unter Medizinstudenten kurz vor dem Examen hat kürzlich ergeben: „Alles, aber nicht Hausarzt!“ Ganz besonders hoben die Befragten das Regresswesen als Grund hervor für das Desinteresse, offenbar hat sich das bis nach „unten“ durchgespro-chen. Mein Sohn, am Ende des Praktischen Jahres, hat schon abge-wunken, die beiden Söhne von Kollegen im Nachbardorf ebenso.Man sollte vor allem uns erfahrene Groß-Versorger auf dem Land ganz einfach in Ruhe arbeiten lassen, das ist für die Kassen in allen Belangen sicher am kostengünstigsten (wie mir die „Rosen-straße“ im letzten Jahr für 2006 überzeugend bescheinigte). Bekanntermaßen sind z. B. die Krankenhauseinweisungen bei echten Landärzten geringer, da spielen ein paar Cent bei Test-streifen mit eventuell auch noch dubioser Qualität nun wirklich keine Rolle.

DR. ULRICH HÄNSEL, ALLGEMEINMEDIZINER AUS HAMDORF

Zu Jahresbeginn haben sich zwei ausgewiesene „Kenner“ des deutschen Gesundheitssystems zu Wort gemeldet. Frau Dr. Pfeiffer vom GKV-Spitzenverband stellt infrage, dass Praxen in gut ver-sorgten Gebieten auch künftig an Nachfolger verkauft werden können (in schlecht versorgten sind sie bereits heute oftmals unverkäuflich). Krankenkassen und Patienten hätten mit ihren Beiträgen/Honorarzahlungen die Praxen ja bereits bezahlt. Für die Zukunft schwebt ihr eine „Zulassung auf Zeit“ vor. Einmal abgese-hen davon, dass diese Dame sicherlich über exorbitante Pensions-ansprüche verfügt und sich nicht vorstellen kann, dass der Verkauf einer Praxis ein wesentlicher Pfeiler der Alterssicherung darstellt (was ja auch durch die Steuerbegünstigung zum Ausdruck kommt): In letzter Konsequenz bedeutet dies, dass auch keine Apotheke, Steuerberatungs- oder Anwaltskanzlei mehr verkauft werden darf, sondern verschenkt werden oder einfach geschlossen wer-den muss. Auch eine Firma wie Daimler-Benz dürfte dann nicht an einen potenziellen Investor verkauft werden, denn Mercedes-Kunden haben die Firma und ihre Immobilien in Untertürkheim, Sindelfingen und anderswo durch den Autokauf bereits bezahlt – also verschenken? Die Chinesen würde das sicherlich freuen. Im übrigen wäre zu prüfen, was das Bundesverfassungsgericht von solchen de-facto-Enteignungen hielte. So werden diese Pläne von Frau Dr. Pfeiffer hoffentlich denselben Weg gehen wie so vieles, was sie bereits abgesondert hat: In den Reißwolf. 

Ernster zu nehmen ist ein SPIEGEL-Interview des CSU-Politikers Söder, der die Ärztehonorare per staatliche Verordnung regeln und der Selbstverwaltung entreißen will. Ein Argument, das er ins Feld führt, überzeugt (leider): Die Ärzte seien die immer wieder neuen Gebührenordnungen leid, die letzten Endes nichts bräch-ten und immer wieder zu Honorarverwerfungen führten. In der Tat, die Akzeptanz der KBV im Allgemeinen und vieler Länder-KVen im Besonderen unter den Vertragsärzten ist auf historische Tiefststände abgesackt. In dieses Vakuum werden neben Söder noch andere Politiker stoßen. Wann wird die KBV das endlich begreifen? Wenn nicht, wird sie sich in absehbarer Zeit selbst abschaffen. Oder sie wird abgeschafft. Von Leuten wie Söder.

DR. BURCKHARD SCHÜRENBERG,

FACHARZT FÜR HALS-NASEN-OHRENHEILKUNDE, SCHLESWIG

Regressdrohungen schrecken Ärzte-Nachwuchs zunehmend ab

„Wann wird die KBV das endlich begreifen?“

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P S y C H O T H E R A P I E

Psychotherapeutische FachkompetenzIm Rahmen der konstituierenden Sitzung der Abgeordnetenversammlung der KVSH wurden auch die Mitglieder der beratenden Fachausschüsse für die nächsten sechs Jahre gewählt – so auch die des Fachausschusses Psychotherapie.

Dr. med. Uwe Bannert, Facharzt für Psychiatrie und Psy-chotherapie, Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Bad Segeberg

Cornelia Berger, Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Husum

Dipl.-Psych. Heiko Borchers, Psychologischer Psychothera-peut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Kiel

Dipl.-Psych. Michael Eichberger, Psychologischer Psycho- therapeut, Rellingen

Dipl.-Psych. Margret Erichsen-Frank, Psychologische Psycho-therapeutin, Büdelsdorf

Dr. med. Katharina Laban, Fachärztin für Psychotherapeu-tische Medizin/Psychoanalyse, Elmshorn

Gloria-Linda Lawrenz, Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Alt-Duvenstedt

Dipl.-Psych. Dr. Angelika Nierobisch, Psychologische Psycho-therapeutin, Kiel

Dipl.-Psych. Dr. Oswald Rogner, Psychologischer Psycho- therapeut, Kiel

Dipl.-Psych. Volker Trempler, Psychologischer Psychothera-peut, Kiel

Dr. med Angelika Wachsmuth, Fachärztin für Psychosoma-tische Medizin und Psychotherapie, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Plön

Anja Walczak, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Preetz

stellvertretende Mitglieder sind:

Maria Klauk, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, Fach-ärztin für Psychotherapeutische Medizin, Neumünster

Dipl.-Psych. Nadine Scheiba, Psychologische Psychotherapeu-tin, Lübeck

Dipl.-Psych. Theo Schneider, Psychologischer Psychothera-peut, Schwedeneck

Ursula Schüffelgen-Daus, Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Lübeck

Der Fachausschuss Psychotherapie ist innerhalb der KV das einzige Organ mit psychotherapeutischer Fachkompetenz und hat vor-nehmlich die Aufgabe, Ansprechpartner für Vorstand, die Abge-ordnetenversammlung sowie weitere Gremien aber auch für die verschiedenen Abteilungen der KV zu sein und diese zu beraten. Dem Ausschuss ist vor Entscheidungen der KVSH in den die Sicher-stellung der psychotherapeutischen Versorgung berührenden wesentlichen Fragen rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In der Regel sind dies Entscheidungen über die Ver-gütungsstruktur und Honorarverteilung, Qualitätssicherung sowie Fragen, die Niederlassungsverhalten oder die Führung von Pra-xen berühren beispielsweise die Genehmigung von Zweit- oder Zweigpraxen. Vorschrift ist, dass die Stellungnahmen des Fach-ausschusses Psychotherapie in die anstehenden Entscheidungen miteinzubeziehen sind.

ausgangspunkt für ideen und ProjekteDaneben hat sich der Fachausschuss Psychotherapie in der Vergangenheit auch immer wieder Gedanken über Möglich-keiten zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung gemacht. So hatten verschiedene Ideen und Projekte hier ihren Ausgangspunkt. Hierzu zählen der Strukturvertrag mit der Tech-niker Krankenkasse (2008), der zu einer besseren Vergütung der Erstgespräche führte, die Umfrage zum Leistungsverhalten unter den niedergelassenen Psychotherapeuten (2008), wie auch der Psychotherapeutische Notdienst im Rahmen der Psycho-Sozialen-Notfallversorgung (2010). Alle diese Projekte waren im Fachaus-schuss Psychotherapie entstanden. Zurzeit wird an dem Aufbau einer Koordinierungsstelle Psychotherapie zur Vermittlung freier Therapieplätze gearbeitet.

tatkräftiger einsatz für die PsychotherapieIm Mai 2007 diskutierten die Mitglieder des Fachausschusses Psychotherapie ausgiebig mit Prof. Fritz Beske über seine Ver-öffentlichungen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Kran-kenkassen. Sein Büchlein mit dem Titel „Neubestimmung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung“ hatte unter Psychotherapeuten für Aufregung und Unverständnis gesorgt. Prof. Beske stellte sich daraufhin der Diskussion mit den Mitgliedern des Fachausschusses Psychotherapie. Eine sachlich begründete Antwort auf die Frage, warum seiner Meinung nach ausgerechnet die Psychotherapie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen ist, blieb er dem Aus-schuss jedoch schuldig.

Der Fachausschuss Psychotherapie der Kvsh setzt sich jetzt wie folgt zusammen:

HEIKO BORCHERS, PSyCHOLOGISCHER PSyCHOTHERAPEUT,

KINDER- UND JUGENDLICHENPSyCHOTHERAPEUT

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Fünf Jahre Mammographie-Screening in Nordrhein

Düsseldorf – Die Zentrale Stelle für das Mammographie-Screening in Nordrhein zieht fünf Jahre nach dem Start des Programms eine zufriedenstellende Bilanz: Es wurden knapp zwei Millionen Einladungen versandt. Von den eingeladenen Frauen haben über 52 Prozent an der Brustkrebs-Früherken-nungsuntersuchung teilgenommen. Damit ist die Teilnahme deutlich höher als bei allen anderen Krebsvorsorgeunter- suchungen. Zehn Screening-Einheiten mit 35 Praxis-Stand- orten führen die Früherkennungs- Mammografien in Nordr-hein durch. Um auch die Frauen auf dem Lande zu erreichen, sind acht Mammamobile im Einsatz, zum Beispiel am Niederr-hein, in der Eifel oder im Oberbergischen. Die teilnehmenden Radiologen haben in den letzten fünf Jahren insgesamt 932.522 Frauen untersucht, 49.176 Frauen bestellten sie zur Abklärung wieder ein, bei 7.021 Frauen entdeckten sie ein Karzinom.

„Das Mammographie-Screening ist eine hervorragende Methode der Früherkennung. Das belegen die Qualitätsindika-toren“, meint Dr. Peter Potthoff, Frauenarzt und Vorstand der KV Nordrhein.

N E U E S A U S K V E N U N D K B V

Leitsubstanz-System wird ausgebaut

Dortmund – Westfälische Ärzte kommen nicht mehr in die Arz-neimittel-Prüfung – wenn sie sich in einem definierten Umfang je Indikationsgruppe an die Leitsubstanzempfehlungen der Arzneimittelvereinbarung 2011 halten. „Mit anderen Worten: Eine grundsätzlich rationale Arzneimittelverordnung beseitigt die Gefahr der Richtgrößenprüfung und des Regresses“, erläu-tert Dr. Wolfgang-Axel Dryden, 2. Vorsitzender der Kassenärzt-lichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). „Das ist ein Erfolg unserer seit 2006 empfohlenen Leitsubstanzverordnung und ein großer Schritt hin zur Sicherheit unserer Mitglieder vor Regressen. In den letzten Jahren konnten wir deutlich sehen, dass Ärzte, die sich überwiegend an unseren Leitsubstanz-empfehlungen orientierten und damit in großen Indikations-gebieten wirtschaftlich arbeiteten, keine Probleme mit der Richtgrößenprüfung hatten“, resümiert Dryden die westfä-lischen Erfahrungen. Das sei für die Krankenkassen und die KVWL nun der Grund gewesen, diese Systematik noch weiter auszubauen.

KV Bayerns bekommt neuen Vorstand

München – Die Vertreterversammlung der KV Bayerns wählte Dr. Wolfgang Krombholz (Hausarzt aus Isen) zum neuen Vor-standsvorsitzenden. Krombholz setzte sich bei der Wahl zum Vorstandsmitglied aus dem hausärztlichen Versorgungsbe-reich mit 33 zu 17 Stimmen gegen Dr. Bernd Simon (Kinder- und Jugendarzt aus München) durch. Erster stellvertretender Vorstandsvorsitzender wurde Dr. Pedro Schmelz (Augenarzt aus Bad Kissingen). Schmelz, der künftig den fachärztlichen Bereich im Vorstand vertritt, gewann gegen Dr. Andreas Hell-mann (Pneumologe aus Augsburg) mit 34 zu 16 Stimmen. Zur zweiten stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden wurde Dr. Ilka Enger (fachärztlich tätige Internistin aus Regensburg) gewählt. Enger konnte sich bei der Wahl des Vorstandsmit-glieds für den psychotherapeutischen Versorgungsbereich gegen Amtsinhaber Rudi Bittner (Psychologischer Psychothe-rapeut aus Landshut) mit 34 zu 16 Stimmen durchsetzen.

Jurist an der Spitze der KV Niedersachsen

hannover – Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat einen neuen Vorstandsvorsitzenden. Der Jurist Mark Barjenbruch (43) ist von den Mitgliedern der Vertreterver-sammlung der KVN zum Vorsitzenden des Vorstandes gewählt worden. Auf Barjenbruch entfielen 34 der möglichen 47 Stim-men. Zuvor war Barjenbruch mit 32 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen als Vorstandsmitglied für den fachärztlichen Versor-gungsbereich gewählt worden. Stellvertretender Vorsitzender ist Dr. Jörg Berling (52), Hausarzt aus Adendorf. Er erhielt 25 von 49 abgegebenen gültigen Stimmen. Auf Holger Schmidt, Hausarzt in Uelzen, entfielen 24 Stimmen.

Der Jurist Mark Barjenbruch und der Hausarzt Dr. Jörg Berling stehen nun den rund 13.600 niedersächsischen Vertragsärzten sowie Vertragspsychotherapeuten für die kommenden sechs Jahre vor. Mark Barjenbruch arbeitet seit Dezember 1996 für die KVN, zuerst als Leiter des Vorstandsbüros, seit Okto-ber 1999 als Justitiar und seit November 2000 als juristischer Geschäftsführer. Seit April 2001 ist er Hauptgeschäftsführer der KVN.

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S E R V I C E

Sie fragen - wir antwortenAnTworTEn dEs sErVICE-TEAms

Welche Ärzte müssen eine Sammelerklärung ausfüllen und bei der Abrechnung einreichen?

Es gibt nur wenige Ärzte/Praxen/Psychotherapeuten, die keine Sammelerklärung einreichen müssen und zwar:

• ermächtigte Polikliniken• ermächtigte psychiatrische Institutsambulanzen• Anlaufpraxen• angestellte Ärzte/Psychotherapeuten • alle anderen Ärzte/Praxen/Psychotherapeuten müssen

jeweils mit der Quartalsabrechnung eine Sammelerklä-rung ausgefüllt bei der KV eingereicht werden.

Woher weiß ich, welche Leistungen in der Versichertenpauschale bzw. Grundpauschale enthalten sind?

Diese Informationen finden Sie im EBM Band 2 Anhang 1. Dort ist tabellarisch aufgeführt, welche Leistungen in welcher Pauschale enthalten sind.

Darf die Ziffer 01820 EBM auch von Haus-ärzten abgerechnet werden?

Ja, die Ziffer darf grundsätzlich auch von Hausärzten berech-net werden, aber sie darf nur zum Ansatz kommen, wenn Wiederholungsrezepte, Überweisungsscheine, Übermittlung von Befunden oder Ärztliche Anordnungen im Rahmen der Empfängnisregelung/Sterilisation/Schwangerschaftsabbruch im Auftrag des Arztes ausgestellt/übermittelt/weitergegeben werden.

Welche Ziffer darf der Hausarzt im Rahmen einer Überweisung zur postoperativen Behandlung, nach

ambulanter Operation abrechnen?Der Hausarzt rechnet in diesen Fällen immer die Ziffer 31600 EBM ab, unabhängig davon wel-che postoperative Ziffer der Operateur auf der Überweisung angegeben hat. Die postoperativen Behandlungskomplexe ab der Ziffer 31601 EBM sind nur von Fachärzten berechnungsfähig.

Meine Praxisverwaltungssoftware meldet mir seit dem 1. Januar 2011, dass die Ziffer 01435 nicht mehr abgerechnet werden kann, stimmt das?Nein, die Ziffer 01435 kann auch weiterhin unter denselben Voraussetzungen abgerechnet werden wie bisher. Die Ziffer 01435 war zunächst nur bis zum 31. Dezember 2010 in den EBM aufgenommen worden, diese Befristung ist zum 1. Januar 2011 herausgenommen worden.

Auf dieser Seite gehen wir auf Fragen ein, die dem Service-Team der KVSH immer wieder gestellt werden. Die Antworten sollen Ihnen helfen, Ihren Praxisalltag besser zu bewältigen.

Das Service-Team erreichen Sie unter der Rufnummer 04551 883 883• montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr• freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr

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Wie ich es sehe ...

Der ideale Vorzeigepatient –

Realität oder pure Fiktion?

Dr. Michael Drews

K O L U M N E

Für einen „idealen Haus- oder Facharzt“ wird von Patienten, Politikern und der Medienöffentlichkeit ein immer umfang-reicherer Forderungs- und Kriterienkatalog aufgestellt, den wir Mediziner mit einer lebenslangen Fortbildung und einem Praxis-Qualitätsmanagement zu erfüllen versuchen. Deshalb erscheint es mir nur recht und billig und längst überfällig, dass wir Vertragsärzte auch einmal einen Forderungskatalog für einen „idealen Vorzeigepatienten“ aufstellen.

Ein mitdenkender Patient hat beim ersten Kontakt im neuen Quartal in der Praxis seine Chipkarte und zehn Euro oder alter-nativ einen Überweisungsschein parat. Er achtet stets auf eine gültige Chipkarte und lässt beim Wechsel des Wohnortes oder Versichertenstatus seine Chipkarte automatisch durch die Krankenkasse aktualisieren. Er verzichtet zudem bei Ent-richtung seiner zehn Euro–Eintrittsgebühr auf Sätze wie „Da können Sie sich einen schönen Abend mit machen!“, verkneift sich ein empörtes „Was, muss ich schon wieder bezahlen?“ und signalisiert dem Praxisteam nicht mit Mimik und Gestik, es wolle sich mit dieser Praxis-Eintrittsgebühr bereichern.

Der Patient unterstützt die Qualitätsbemühungen des Praxis-teams, indem er das Bestellsystem der Praxis, das einen reibungslosen Praxisablauf für alle Patienten ohne unzumut-bare Wartezeiten sichern soll, nicht systematisch unterläuft. Er signalisiert durch sein Auftreten nicht, das Bestellsystem möge vielleicht für alle anderen Patienten der Praxis gelten aber doch nicht für ihn, der er nach eigener Einschätzung einen VIP-Status habe und auch ohne festen Termin jederzeit und sofort und auf der Stelle behandelt werden müsse.

Ein Vorzeigepatient informiert sich über die neuesten Gesetze und Vorgaben im Gesundheitssystem, damit er Arzt und Praxis- team nicht in zeitaufwendige, aber letztlich fruchtlose End-losdiskussionen über präferierte „rot-grüne Pillen“ und tiefe Abneigung gegen die neuen „violett-gesprenkelten“ der Rabattverträge verwickelt.

Ein solcher Patient hat Verständnis für die ökonomischen Zwänge im ambulanten System und versucht gar nicht erst, egoistische Begehrlichkeiten auf Kosten der Versichertenge-meinschaft mit Hilfe seines Arztes durchzusetzen. Er weiß zudem, dass sein monatlicher Krankenkassenbeitrag ein Soli-darbeitrag ist, der allen Versicherten zukommt - und nicht etwa das Füllen eines Sparstrumpfes, den man mit Zins und Zinseszins zurückfordern kann.

Und natürlich formuliert ein solcher Patient auch gegenüber seiner Krankenkasse und seinem sozialen Umfeld seine feste Meinung, dass Haus- oder Fachärzte mit einem adäquaten Honorar bedacht werden müssen, damit diese sich ausschließ-lich um ihn und seine Gesundheit kümmern können und nicht mit Fragen der Existenzsicherung beschäftigt sind.

So oder ähnlich also könnte ein Forderungskatalog für Pati-enten aussehen – ist das eine realistische Vorgabe oder eher eine pure Fiktion?

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V O R O R T

Das sage noch jemand, die Arbeit eines Hausarztes bestünde nur aus viel Routine und relativ leicht lösbaren Fällen. Die Realität sieht anders aus und gerade die Vielschichtigkeit des medizinischen Spektrums macht für viele Mediziner den besonderen Reiz dieses Berufes aus. Auch in Hausarztpraxen gibt es viele spannende Fälle, für deren Behandlung hohe ärztliche Fachkompetenz und viel Einfühlvermögen erforderlich ist. Die Lösung eines besonders schwierigen und lange rätselhaften Krankheitsfalles, der in einer Hausarztpraxis in Norderstedt aufgeklärt wurde, schaffte es nun sogar bis ins Fernsehen.

Der Fall tomAngefangen hatte alles an einem ganz normalen Tag in der Praxis von Dr. Sven Warrelmann und Dr. Thomas Flamm, beide Hausärzte in Norderstedt. Der kleine Tom kam zusammen mit seiner Mut-ter in die Sprechstunde, nachdem beide vorher ohne Erfolg bei diversen Ärzten gewesen waren, unter anderem beim Kinderarzt, Zahnarzt, HNO-Arzt und beim Neurologen. Die Mutter war mitt-lerweile verzweifelt, weil sie das Gefühl hatte, sie würde nicht ernst genommen werden. Dr. Warrelmann ließ sich dann von Tom und seiner Mutter ausführlich die vorhandenen Symptome schildern. Der Junge hatte seit einigen Monaten unerträgliche, einschießende Schmerzen, die nach kurzer Zeit dann wieder ver-schwanden. Diese Schmerzen kamen meist aus heiterem Him-

Abenteuer DiagnoseDie gleichnamige NDR-Serie erzählt Patientengeschichten, medial spannend aufbereitet wie Kriminalfälle. Es sind Geschichten von Menschen, die schon fast nicht mehr an ihre Heilung glaubten, bis ein Arzt auf die richtige Idee kam oder ein medizinischer Test das entscheidende Indiz lieferte. Ein lange rätselhafter Fall wurde nun in einer Hausarzt-praxis in Schleswig-Holstein gelöst.

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mel, wurden aber auch durch Kältereize provoziert. Tom hatte aus Sicht Dr. Warrelmanns die typischen Symptome einer Neural-gie der Gesichtsnerven. Die körperliche Untersuchung erbrachte bis auf eine Hyperaesthesie im Bereich der Wange keinen weg-weisenden Befund. Für den Allgemeinmediziner war das unter Würdigung der Vorbefunde und bis zum Beweis des Gegenteils eine Trigeminusneuralgie. In der Praxis wurde eine Kernspinto-mographie gemacht, die durchaus Auffälligkeiten im Verlauf des rechten Trigeminus erbrachte, was die Diagnose einer (sympto-matischen) Trigeminusneuralgie stützte. Tom wurde mit dieser Diagnose in die Kinderklinik des Universitätsklinikums Eppendorf in Hamburg überwiesen. Da eine Trigeminusneuralgie bei Kindern sehr selten ist und es kaum Erfahrungen mit operativen Therapien bei Kindern gab, wurde die Diagnose noch einmal überprüft und es sollte noch einige Zeit dauern, bis Tom durch eine Operation in der Neurochirurgie des Asklepios-Klinikums Nord/Heidberg end-gültig von seinen Schmerzen befreit wurde.

hausärzte in den Medien unterrepräsentiertDer NDR war durch Toms Mutter auf den rätselhaften und dann doch glücklich gelösten Fall aufmerksam geworden und hatte sich auch an Dr. Warrelmann gewandt. Toms Mutter hatte dem Sender vorher alle behandelnden Ärzte ihres Sohnes genannt. Der Allgemeinmediziner, der selbst nicht fernsieht, hatte es sich gut überlegt, ob er bei der Sendung mitmachen soll. Seine Entschei-dung für eine Teilnahme war schließlich von der Idee getragen,

das Fernsehen quasi als „Promotion-Plattform“ für die hausärzt-liche Tätigkeit und die Allgemeinmedizin zu nutzen, denn seiner Meinung nach sind Allgemeinmediziner in den Medien deutlich zu wenig präsent. Es galt also eine Chance zu nutzen, das zu ändern und den Fernsehzuschauern eine ganz unbekannte Facette haus-ärztlichen Arbeitens aufzuzeigen. Gerade der Hausarztberuf habe seine spannenden Seiten und brauche sich in keiner Weise zu ver-stecken.

abenteuer FilmNachdem ein Termin für die Dreharbeiten verabredet wurde, musste sich Dr. Warrelmann am Drehtag beim NDR in Hamburg in der Maske einfinden. Sein Gesicht wurde „filmtauglich“ gemacht. Das obligatorische Schminken war für ihn dabei eine völlig neue Erfahrung. Die Art der Kleidung konnte er sich weitgehend selbst aussuchen, wobei er natürlich als Arzt zu erkennen sein sollte. Das Ergebnis überzeugte ihn: „Ich finde den Filmbeitrag sehr gut, wenn man bedenkt, dass sich diese doch recht trockenen und komplizierten medizinischen Sachverhalte für Laien aufgearbei-tet werden und sich im multimedialen „Overkill“ der Medien-landschaft behaupten müssen. Schön wäre es natürlich, wenn der Beitrag ein kleines Stück dazu beitragen könnte, ähnliche Fälle schneller zu diagnostizieren und den betroffenen Patienten schneller zu helfen.“

JAKOB WILDER, KVSH

Mehr über die Sendung „Abenteuer Diagnose“ finden Sie im Internet unter: www.ndr.de/fernsehen/sendungen/abenteuerdiagnose195.html

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V E R O R D N U N G S M A N A G E M E N T

Sicher durch den Verordnungs-Dschungel

Welche Arzneimittel sind grundsätzlich verordnungsfähig? Wie viele Heilmittel dürfen pro Rezept verordnet werden? Welche Budgetgrenzen sind zu beachten? Diese Fragen stellen sich nicht nur neu niedergelassene Ärzte immer wieder, zu groß ist die Gefahr, in die „Regress-Falle“ zu tappen. Damit Sie sicher durch den Verordnungs-Dschun-gel kommen, in formieren wir Sie auf dieser Seite über die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.

Sprechstundenbedarf – was geht, was geht nicht?

Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten nur solche Mittel, die ihrer Art nach bei mehr als einem Berechtigten im Rahmen der Vertrags- ärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen für mehr als einen Berechtigten zur Verfügung stehen müssen. Für Arzneimittel gilt, dass diese nur über den Sprechstundenbedarf bezogen werden dürfen für die Notfallbehandlung oder für die Anwendung in unmittelbarem ursächlichen Zusammenhang mit einem ärztlichen Eingriff, in geringen Mengen sowie in einer zur

Notfallbehandlung geeig-neten Darreichungsform.

Das bedeutet in der Pra-xis, dass zum Beispiel die Grippemittel Relenza® und Tamiflu® kein Sprechstun-denbedarf darstellen, da es sich bei diesen Präparaten immer um eine individu-elle Therapie handelt und diese nur personenbezo-gen zulasten der jeweiligen Kasse bei der entspre-chenden Indikation erfol-gen darf.

Im letzen Jahr sind viele dieser Präparate aufgrund der neuen Grippe über den Sprechstundenbedarf bezo-gen und von den Kranken-kassen- /verbänden als Regress festgesetzt wor-den. Der Bezug über SSB wurde von den betroffenen

Ärzten z. B. mit der prophylaktischen Anwendung zum Schutze des Personals begründet. Diese Argumente mögen aus medizinischer Sicht zwar richtig sein, rechtfertigen jedoch nicht den Bezug die-ser Arzneimittel über den SSB. Der Schutz des Personals ist Auf-gabe des Arbeitgebers. Für Antiphlogistika/Antirheumatika sowie für Corticoide und Depot-Corticoide gilt eine Mengenbegrenzung auf 5 Prozent der Fallzahl pro Quartal. Auch wenn die Abforde-rung von Großpackungen für die Krankenkassen günstiger wäre, dürfen Arzneimittel für individuelle Behandlungen nicht über den SSB bezogen werden. Für den Bezug von Sprechstundenbedarf ist nur das Muster 16a mit dem Aufdruck SPRECHSTUNDENBEDARF zu verwenden.

Die Anforderungen dürfen auch nicht mit anderen Mitteln (z. B. Impfstoffe) kombiniert werden.

In der oben genannten Vereinbarung findet sich eine Aufstellung der über den SSB abforderungsfähigen Mittel. Auch der Sprechstun-denbedarf unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Das bedeutet, dass die Kosten des Sprechstundenbedarfs mit dem Gruppen-

haben sie Fragen? Dann rufen sie das verordnungsmanage-ment der Kvsh an:

ihr ansprechpartner im bereich arzneimittel, heil-mittel und impfstoffe

Thomas FrohbergTel. 04551 883 304 [email protected]

ihre ansprechpartnerin im bereich sprechstundenbedarf

Heidi DabelsteinTel. 04551 883 353 [email protected]

ihre ansprechpartnerin im bereich hilfsmittel

Anna-Sofie PlathTel. 04551 883 362 [email protected]

Die Abforderung von Sprechstundenbedarf ist in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung geregelt. Diese können Sie auf www.kvsh.de unter Praxis - Verträge - Sprechstundenbe-darf einsehen.

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H E I L M I T T E L

durchschnitt je Fall verglichen werden. Bei einer Überschreitung des Fachgruppendurchschnittes um mehr als 60 Prozent im Jahr, wird automatisch eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt. Darüber hinaus gibt es noch die sachlich-rechnerische Korrektur, die ab einem Schaden von 30 Euro auf Antrag der Krankenkassen/verbände durchzuführen ist. Die sachlich-rechnerische Korrektur wird vorgenommen, wenn Mittel über den Sprechstundenbedarf bezogen werden, die kein SSB darstellen. Ein Beispiel: Zellstoff ungebleicht ist Sprechstundenbedarf, wird jedoch gebleichter Zellstoff bestellt und die Geringfügigkeitsgrenze von 30 Euro im Quartal überschritten, muss der Vertragsarzt den Krankenkassen/verbänden die Kosten erstatten.

Die Verordnung von Sprechstundenbedarf gilt als Ersatz für den Verbrauch des Vorquartals. Sie ist daher grundsätzlich regelmä-ßig nur einmal in den ersten drei Wochen nach Quartalsschluss, in dem der Bedarf angefallen ist, auszustellen. Rechnungen vom Großhandel oder Hersteller sind von diesen monatlich mit einem entsprechenden Verordnungsblatt einzureichen

Die zu Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit erforderliche Beschaffung der Grundausstattung der Praxis darf nicht als Sprechstundenbedarf verordnet werden. Die erste Ersatzbeschaf-fung darf erst zum Ende des Quartals der Praxiseröffnung verord-net werden.

THOMAS FROHBERG, KVSH

Interdisziplinäre Frühförderung in Schleswig-HolsteinHilfreiche Meldebögen für die Praxen als Kopiervorlage – Entlastung der Richtgrößen (siehe Rückseite)

Inzwischen gibt es in Schleswig-Holstein zwölf Interdiszipli-näre Frühförderstellen (IFF). Eine Übersicht dazu finden Sie im Nordlicht 12/2010, Seite 39. Ärzte (Kinderärzte) sollten entsprechende Patienten (behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder im Vorschulalter) dort vorstellen. Als Hilfestel-lung dazu soll der Bogen „Information über die Ergebnisse bereits erfolgter Diagnostik und bereits verordnete Heilmittel“ verwen-det werden.

Die in den IFF angewendeten Heilmittel wie Logopädie in Verbin-dung mit heilpädagogischer Förderung entlasten die Richtgrößen der Praxen. Die Prüfungsstelle wird mit dem Zusatz „Frühförde-rung“ gekennzeichnete Heilmittelrezepte dann nicht mehr bei der Prüfung herausrechnen, wenn die nächst erreichbare IFF nicht weiter als 30 km entfernt ist.

Kopiervorlage: siehe Rückseite

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H E I L M I T T E L

informationen über die ergebnisse bereits erfolgter Diagnostik und bereits verordneter heilmittel

Name des Kindes:Geb. am:Bereits vorhandene Informationen:Gestellte Diagnosen:

Durchgeführte Untersuchungen:

Bisher durchgeführte/verordnete Heilmittel (Anzahl):

Verordnete Hilfsmittel:

Datum Unterschrift Arzt

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Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2011 51

In diesem Jahr gibt es zur Systematik der Zielvereinbarung Neues zu vermelden, denn die bisher den Zielvorgaben zugrunde gelegte Systematik wurde verlassen.

1. Die neuen Zielwerte wurden auf der Basis der tatsächlich verordneten Tagesdosen (PDD) ermittelt. Für Sie ist darum wichtig: Die neuen Zielvorgaben sind mit den Zielvorgaben der Vorjahre nicht direkt vergleichbar.

2. Es wurde für jeden Verordnungsbereich nur noch ein Zielwert festgelegt:

• ein Anteilswert für die Leitsubstanz/en oder• ein Anteilswert für Verordnungen, die preislich

unterhalb des für die Tagestherapiekosten festge-setzten Normwertes liegen sollten, oder

• eine Verordnungshöchst- oder Verordnungsmin-destquote.

Im Ergebnis resultiert eine Vereinfachung, die ihren Ausdruck in der reduzierten Zahl der von Zielvorgaben betroffenen Zielfelder findet (13 Zielfelder gegenüber 19 Zielfedern in 2010). Denn eine ganze Reihe von Zielfeldern ist weggefallen (z. B. Dihydropyri-dine, Bisphosphonate, Triptane); neu dagegen ist das Zielfeld Koloniestimulierende Faktoren (Onkologie).

Bitte beachten Sie: Entgegen der Mitteilung im Rundschreiben vom 27. Dezember 2010 wurde das Zielfeld Beta-Interferone nachträglich komplett gestrichen.

Wir möchten Sie bitten, sich ganz intensiv mit den neuen Zielvorga-ben auseinander zu setzen. Gegenüber 2010 sind recht viele Ände-

rungen vorgenommen worden – neben den bereits genannten Zielfeldänderungen auch Anpassungen in den vereinbarten Wirk-stoffgruppen, bei den Leitsubstanzen, bei den Zielvarianten und natürlich bei den Zielwerten selbst.

Was ist für sie wichtig in der praktischen umsetzung?In Zielfeldern mit Tagestherapiekosten sollten Sie pro Tag den dort genannten Euro-Betrag im Durchschnitt nach Möglichkeit einhal-ten. In den übrigen Feldern beziehen sich die einzuhaltenden Prozentwerte auf die Verordnungsmenge (verabreichte Dosis) und nicht die Preise.

Zeitgleich mit der Zielvereinbarung 2011 tritt auch die Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2011 in Kraft. Neue Richtgrößen wird es voraussichtlich erst zum 1. April 2011 geben, sodass sowohl die Arznei- als auch die Heilmittel-Richtgrößen 2010 zunächst wei-ter fortgelten. Wir werden Sie in den nächsten Nordlicht-Ausgaben weiter über die neuen Verordnungsverträge 2011 und insbesondere auch über die Zielvereinbarungsinhalte informieren. Sobald das Unterschriftverfahren beendet ist, können Sie die Ver-träge im Internet unter www.kvsh.de einsehen.

MARION PACKENIUS, KVSH

sollten sie Fragen haben, wenden sie sich bitte an:Thomas Frohberg Tel.: 04551-883 304 e-mail: [email protected]

Andreas Stanisak Tel.: 04551-883 683 e-mail: [email protected]

Zielvereinbarung zur Steuerung der Arzneiversorgung 2011Die neue Zielvereinbarung ist zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Hierüber hatten wir per Rundschreiben vom 27. Dezember 2010 informiert.

zielwerte 2011Wirkstoff/Wirkstoffgruppe zielart

Leitsubstanz/normwert tagestherapiekosten in euro

zielwert

Statine Anteil Norm-TThK 0,28 € 72%

Orale Antidiabetika Anteil Leitsubstanz

GlibenclamidGlimepiridMetformin Metformin und Sulfonylharnstoff

94%

Protonenpumpeninhibitoren Anteil Norm-TThK 0,65 € 56 %

ACE Hemmer/Sartane/Renininhibitoren Anteil Leitsubstanz ACE-Hemmer, Kombinationspräparate mit ACE-Hemmern 75%

Betablocker Anteil Norm-TThK 0,21 € 70%

Antidepressiva Anteil Leitsubstanz Citalopram 44%

Btm-Opioidanalgetika Anteil Norm-TThK 4,16 € 67%

Clopidogrel Anteil Norm-TThK 2,22 € 62%

Statine plus Ezetimib Begrenzung des Ezetimib-Anteils max. 3%

NSAR Begrenzung des Coxib-Anteils max. 2%

Erythropoetin Förderung des Biosimilar-Anteils min. 37%

Koloniestimulierende Faktoren Förderung des Biosimilar-Anteils min. 37%

Alle Antidiabetika außer Insulin Begrenzung Anteil GLP-1-Analoga max. 1%

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Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201152

Regressfalle „Pillenrezept“

Paragraf 5 verordnung von arznei- und verbandmitteln sowie heilmitteln und hilfsmitteln für soldaten:

1. arznei- und verbandmittel sowie heilmittel dürfen grundsätzlich nur von einem arzt der bundeswehr ver-ordnet werden.

Der in Anspruch genommene Arzt gibt deshalb im Bedarfs- falle dem überweisenden Arzt der Bundeswehr formlos eine entsprechende Verordnungsempfehlung. Verord- nungsvordrucke dürfen hierfür nicht verwandt werden.

2. Bei einer Überweisung zur Mitbehandlung darf der Arzt der Bundeswehr von der Verordnungsempfehlung des mit-behandelnden Arztes nur nach Rücksprache mit diesem abweichen.

3. ist die sofortige beschaffung eines arznei-/verband-mittels erforderlich und ein arzt der bundeswehr nicht oder nicht rechtzeitig erreichbar, kann der in anspruch genommene arzt dieses auf einem in der vertrags-

ärztlichen versorgung geltenden rezeptvordruck ver-ordnen. Hierbei sind Dienstgrad, Name, Vorname, Per-sonenkennziffer, Truppenteil und Standort des Soldaten sowie der vermerk „notfall“ auf dem rezeptvordruck einzutragen. Fehlt dieser vermerk, hat der arzt die Kosten auf verlangen zu erstatten, wenn er nicht nach-weisen kann, dass die voraussetzungen nach satz 1 vorgelegen haben.

Sofern für Arzneimittel Festbeträge festgesetzt wurden, sind möglichst solche Arzneimittel zu verordnen, deren Abgabe- preis im Rahmen der Festbeträge liegen.

4. Heilmittel und Hilfsmittel dürfen nur von einem Arzt der Bundeswehr verordnet und mit einem hierfür vorgese-henen Bestellschein beschafft werden. Der in Anspruch genommene Arzt gibt deshalb im Bedarfsfalle dem über-weisenden Arzt der Bundeswehr formlos eine entspre-chende Verordnungsempfehlung. Verordnungsvordrucke dürfen hierfür nicht verwandt werden.

(In Kraft getreten 1. April 2009)

Bundeswehr übernimmt die Kosten für Antikonzeptivum für junge Soldatinnen nicht

Einem (sehr erfahrenen!) niedergelassenen Gynäkologen war nicht bewusst, dass Soldatinnen im Gegensatz zu gesetzlich kran-kenversicherten Frauen, die das 20. Lebensjahr noch nicht voll-endet haben, kein Antikonzeptivum zu Lasten der Bundeswehr verordnet werden kann.

Die Wehrbereichsverwaltung machte eine „Rückforderung der verauslagten Kosten geltend“ mit der Begründung dass „kein Notfall vorlag“!

Die KV musste dieses anerkennen und sein „Honorarkonto mit dem Betrag von 29,39 Euro belasten“- auf Deutsch: Regress! Tatsächlich regelt der Vertrag des Bundesverteidigungsministeri-ums mit der KBV über die ärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr folgendes:

ANDREAS STANISAK, KVSH

H E I L M I T T E L

Page 53: Nordlicht Februar

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Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2011 53

SeminareW A S , W A N N , W O ?

Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.

Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das

Nordlicht.

ÄRZTEtHeMa: QEP®-Einführungsseminar

datuM: 4. FEBRUAR, 15.00 BIS 21.00 UHR, 5. FEBRUAR, 9.00 BIS 17.00 UHR

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg AngelikaStröbel ReginaSteffenTelefon: 04551883204 04551883292Fax: 045518837204 045518837292E-Mail: [email protected] [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n g

MitQEP®stelltdieKassenärztlicheBundesvereinigungeinfürPraxenspe-zifischesQualitätsmanagementverfahrenzurVerfügung.QEP®–„Qualitätund Entwicklung in Praxen“ – wurde gemeinsam mit niedergelassenenÄrztenundPsychotherapeuten,QM-ExpertenundunterEinbeziehungvonBerufsverbändenundArzthelferinnenentwickelt.QEP®bietetIhnen:•konsequentePraxisorientierung•einfacheAnwendbarkeit•vieleUmsetzungsvorschlägeundMusterdokumente•dieMöglichkeitzurFremdbewertung/Zertifizierung

INHALTE DES SEMINARS: •Vermittlung von Grundlagen des Qualitätsmanagements; Vorteile und

GrenzenvonQM•EinstiegindasQM-SystemQEP®(QualitätundEntwicklunginPraxen)•Intensive praktische Übungen mit den Materialien des QEP®-Systems

(Qualitätszielkatalogkompakt/QEP®-Manual)•ArbeitstechnikenundWerkzeuge–ersteSchritte fürdenAufbaueines

QM-SystemsindereigenenPraxis

ORT:SitzungszentrumderKVSH,Bismarckallee1–6,23795BadSegeberg

TEILNAHMEGEBÜHR: 200 EURO PRO PERSON,inkl.Kursmaterial(QEP®-Qualitätszielkatalog/QEP®-Manual)undVerpflegung

FORTBILDUNGSPUNKTE: 18

TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. VerbindlicheAnmeldungenwerdeninschriftlicherFormangenommen(Brief/FaxoderE-Mail)undinderReihenfolgedesEingangsberücksichtigt.Abmeldungen können schriftlich bis zehn Tage vor der Veranstaltungbzw. imKrankheitsfall kostenloserfolgen.BeiAbsagebisdrei TagevorSeminarbeginnwirdeineBearbeitungsgebührvon50ProzentderTeilnah-megebührfällig.DieBenennungvonErsatzpersonenistmöglich.SpätereAbsagenoderNichterscheinenerforderndievolleSeminargebühr.

ÄRZTE

datuM: 23. FEBRUAR, 15.30 BIS 18.45 UHR

tHeMa: Qualitätssicherung in der Röntgen- diagnostik, Konstanzprüfung bei digitaler Bildbearbeitung

DasSeminarrichtetsichanPraxismitarbeiterinnen/-mitarbeiter,dieinPraxenmitdigitalerBildverarbeitungmitderDurchführungderKon-stanzprüfungenbetrautsindbzw.zukünftigdieseAufgabenwahrnehmenwerden.

ZieldieserVeranstaltungistes,dierechtlichenRahmenbedingungenmitdenhierzuergangenenNormenaufzuzeigensowieeinetheoretischeEin-führungüberdenUmfangunddieDurchführungderKonstanzprüfungenbeidigitalenBildempfängersystemenzugeben.DesWeiterenwerdenFallbeispieleüberFehlermöglichkeitengezeigt.Fernerinformierenwirdarüber,welcheUnterlagenfürdieDurchführungderÜberprüfungdurchdieÄrztlicheStellebenötigtwerden.

GernewirdaufFragenausIhremPraxisalltageingegangen.

ÄRZTL. LEITUNG: Dr.med.FrankSchubert FacharztfürRadiologischeDiagnostik sowieVorsitzenderderÄrztlichenStelleRöV

REFERENTEN: ManfredTempel Medizintechniker(staatl.gepr.),Wester-Ohrstedt TanjaOhm-Glowik, ÄrztlicheStelleRöVbeiderKVSH UtaMarkl, ÄrztlicheStelleRöVbeiderKVSH

ORT: SitzungssaalderAbgeordnetenversammlungimHausIIderKVSH, Bismarckallee1–6,23795BadSegeberg

TEILNAHMEGEBÜHR: DasSeminaristkostenfrei.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN:DadieTeilnehmerzahlbegrenztist,werdendieverbindlichenAnmeldungeninderReihenfolgedesEingangsberücksichtigt.ErhaltenSiekeineAbsage,sogiltdieTeilnahmealsbestätigt.

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg NadineKruseTelefon 04551883332Fax 04551883374E-Mail [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n g

Page 54: Nordlicht Februar

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Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201154

ÄRZTE/PsychotherapeutentHeMa: Moderatorengrundausbildung für Qualitätszirkel

datuM: 1. APRIL, 15.00 BIS 21.00 UHR 2. APRIL, 9.00 BIS 17.00 UHR

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg DetlefGreiner ReginaSteffenTelefon: 04551883527 04551883292Fax: 04551883374 045518837292E-Mail: [email protected] [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n g

ErgebnisorientiertesArbeitenimQualitätszirkelerfordertModeration.Siesolltezielorientiert,achtsamundmethodischsein.DieserfordertÜbungund Methodik. Beides sind wesentliche Bestandteile dieser speziellenModeratorengrundausbildung fürdieQualitätszirkelarbeit. Inden letztenJahrenwurdenviele Technikenund sogenannteQualitätszirkeldramatur-gienerwickelt,diedemModeratordieArbeiterheblicherleichternkönnen.DieTeilnehmerwerdeninderGrundausbildungqualifiziert,

• dasSettingeinesQualitätszirkelszuerarbeiten,• denZirkelzumoderieren,• verschiedeneQZ-Technikenbedarfsgerechteinzusetzen,• dieGruppenprozesseinQualitätszirkelsitzungenzusteuernund• mitschwierigenSituationeninGruppenprozessenumgehen.

INHALTE DES SEMINARS: • Moderationstechniken• Dramaturgien• ÜbungvonModerationssituationen• UmgangmitTeilnehmern• KommunikationundGruppendynamik• RahmenbedingungenzurQualitätszirkelarbeit• GründungvonQualitätszirkeln

ORT: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Haus II der KVSH, Bismarckallee1–6,23795BadSegeberg

TEILNAHMEGEBÜHR: 200 EURO PRO PERSON, inklusiveTagungspauschalefürMaterialundVerpflegungFORTBILDUNGSPUNKTE: 20

TEILNAHMEBEDINGUNGEN: DievorhandenenSeminarplätzewerdennachEingangderRückmeldungundvorrangiganMitgliederderKVSHvergeben.

ÄRZTE/PsychotherapeutentHeMa: Moderatorengrundausbildung für Qualitätszirkel

datuM: 28. OKTOBER, 15.00 BIS 21.00 UHR 29. OKTOBER, 9.00 BIS 17.00 UHR

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg DetlefGreiner ReginaSteffenTelefon: 04551883527 04551883292Fax: 04551883374 045518837292E-Mail: [email protected] [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n g

ErgebnisorientiertesArbeitenimQualitätszirkelerfordertModeration.Siesolltezielorientiert,achtsamundmethodischsein.DieserfordertÜbungund Methodik. Beides sind wesentliche Bestandteile dieser speziellenModeratorengrundausbildung fürdieQualitätszirkelarbeit. Inden letztenJahrenwurdenviele Technikenund sogenannteQualitätszirkeldramatur-gienerwickelt,diedemModeratordieArbeiterheblicherleichternkönnen.DieTeilnehmerwerdeninderGrundausbildungqualifiziert,

• dasSettingeinesQualitätszirkelszuerarbeiten,• denZirkelzumoderieren,• verschiedeneQZ-Technikenbedarfsgerechteinzusetzen,• dieGruppenprozesseinQualitätszirkelsitzungenzusteuernund• mitschwierigenSituationeninGruppenprozessenumgehen.

INHALTE DES SEMINARS: • Moderationstechniken• Dramaturgien• ÜbungvonModerationssituationen• UmgangmitTeilnehmern• KommunikationundGruppendynamik• RahmenbedingungenzurQualitätszirkelarbeit• GründungvonQualitätszirkeln

ORT: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Haus II der KVSH, Bismarckallee1–6,23795BadSegeberg

TEILNAHMEGEBÜHR: 200 EURO PRO PERSON, inklusiveTagungspauschalefürMaterialundVerpflegungFORTBILDUNGSPUNKTE: 20

TEILNAHMEBEDINGUNGEN: DievorhandenenSeminarplätzewerdennachEingangderRückmeldungundvorrangiganMitgliederderKVSHvergeben.

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Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2011 55

ÄRZTE

datuM: 12. APRIL, 15.00 BIS 18.00 UHR

tHeMa: Workshop Einsteiger

DieserWorkshoprichtetsichanÄrzte,dieeinenEinstiegindieam-bulanteVersorgungerwägen.ThemensindderklassischeWegeinerNiederlassungdurchPraxisabgabe/-übernahme,oderaberauchdieneuenMöglichkeitenzurTeilnahmeandervertragsärztlichenVersorgungimRahmenderAnstellunginkl.Teilzeittätigkeit.

REFERENTEN: MarionGrosse,AbteilungZulassung/Praxisberatung AndréZwaka,AbteilungZulassung/Praxisberatung

TEILNAHMEGEBÜHR: DerWorkshopistkostenfrei.

ORT: SitzungszentrumderKVSH,Kuba1und2, Bismarckallee1–6,23795BadSegeberg

FORTBILDUNGSPUNKTE: 4

TEILNAHMEBEDINGUNGEN:DadieTeilnehmerzahlbegrenztist,werdendieverbindlichenAnmeldungeninderReihenfolgedesEingangsberücksich-tigt.ErhaltenSiekeineAbsage,sogiltdieTeilnahmealsbestätigt.SolltenSienachderverbindlichenAnmeldungnichtteilnehmenkönnen,sagenSiebitterechtzeitigab,damitkeineunnötigenKostenentstehenundgegebe-nenfallsnochInteressiertenachrückenkönnen.

Abt. Zulassung und PraxisberatungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Telefon 04551883881Fax 04551883276E-Mail [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n g

ÄRZTEtHeMa: QEP®-Einführungsseminar

datuM: 8. APRIL, 15.00 BIS 21.00 UHR, 9. APRIL, 9.00 BIS 17.00 UHR

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg AngelikaStröbel ReginaSteffenTelefon: 04551883204 04551883292Fax: 045518837204 045518837292E-Mail: [email protected] [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n g

MitQEP®stelltdieKassenärztlicheBundesvereinigungeinfürPraxenspe-zifischesQualitätsmanagementverfahrenzurVerfügung.QEP®–„Qualitätund Entwicklung in Praxen“ – wurde gemeinsam mit niedergelassenenÄrztenundPsychotherapeuten,QM-ExpertenundunterEinbeziehungvonBerufsverbändenundArzthelferinnenentwickelt.QEP®bietetIhnen:•konsequentePraxisorientierung•einfacheAnwendbarkeit•vieleUmsetzungsvorschlägeundMusterdokumente•dieMöglichkeitzurFremdbewertung/Zertifizierung

INHALTE DES SEMINARS: •Vermittlung von Grundlagen des Qualitätsmanagements; Vorteile und

GrenzenvonQM•EinstiegindasQM-SystemQEP®(QualitätundEntwicklunginPraxen)•Intensive praktische Übungen mit den Materialien des QEP®-Systems

(Qualitätszielkatalogkompakt/QEP®-Manual)•ArbeitstechnikenundWerkzeuge–ersteSchritte fürdenAufbaueines

QM-SystemsindereigenenPraxis

ORT:SitzungszentrumderKVSH,Bismarckallee1–6,23795BadSegeberg

TEILNAHMEGEBÜHR: 200 EURO PRO PERSON,inkl.Kursmaterial(QEP®-Qualitätszielkatalog/QEP®-Manual)undVerpflegung

FORTBILDUNGSPUNKTE: 18

TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. VerbindlicheAnmeldungenwerdeninschriftlicherFormangenommen(Brief/FaxoderE-Mail)undinderReihenfolgedesEingangsberücksichtigt.Abmeldungen können schriftlich bis zehn Tage vor der Veranstaltungbzw. imKrankheitsfall kostenloserfolgen.BeiAbsagebisdrei TagevorSeminarbeginnwirdeineBearbeitungsgebührvon50ProzentderTeilnah-megebührfällig.DieBenennungvonErsatzpersonenistmöglich.SpätereAbsagenoderNichterscheinenerforderndievolleSeminargebühr.

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Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201156

VeranstaltungenKVSH-Kreisstellen9. FEBRUAR, 17.00 UHRVollversammlung mit Wahlen der KV Kreisstelle Flensburg StadtOrt: HandwerkskammerFL,24939FlensburgInfo: KreisstelleFlensburg-Stadt,Tel.046142939,Fax046146891

9. FEBRUAR, 18.00 UHRKlinik für Neurologie: Interventionelle Therapie der spastischen LähmungOrt: FliednersaalI,Diako,24939FlensburgInfo: KreisstelleFlensburg-Stadt,Tel.046142939,Fax046146891

16. FEBRUAR, 16.00 UHRKlinik für Kinder und Jugendmedizin: Rheuma im Kindes-alter – eine seltene Erkrankung?Ort: FliednersaalIundII,Diako,24939FlensburgInfo: KreisstelleFlensburg-Stadt,Tel.046142939,Fax046146891

16. FEBRUAR, 18.00 UHRMedizinische Klinik I, Behandlungskonzept myelodyspla-stischer SyndromOrt: BlauerSaal,SFH,24939FlensburgInfo: KreisstelleFlensburg-Stadt,Tel.046142939,Fax046146891

23. FEBRUAR, 17.00 UHRKlinik für Geriatrie und Frührehabilitation: Behand-lungsabläufe in und Ergebnisse der mobilen ambulanten geriatrischen VersorgungOrt: BlauerSaal,SFH,24939FlensburgInfo: KreisstelleFlensburg-Stadt,Tel.046142939,Fax046146891

Schleswig-Holstein12. FEBRUAR, 9.00 UHRSchmerztherapie interaktiv, Neues und Bewährtes an FallbeispielenOrt: UKS-H,CampusKiel,Arnold-Heller-Straße3,Neurozentrum Konferenzräume,4.OG,Haus41Info: AnmeldungperFax04321558956 www.schmerz-kiel.uk-sh.de

12. FEBRUAR, 9.00 BIS 13.00 UHRPerinatal-Symposium 2011Ort: UKS-H,CampusLübeck,Zentralklinikum,Haus40,HörsaalZ3Info: AnmeldungperFax04515006222, www.kinderklinik-luebeck.deE-Mail:[email protected]

19. FEBRUAR, 19.30 UHRSÄTAZ Ball 2011, Bad SegebergOrt: Vitalia-Seehotel,EingangFestsaal,AmKurpark,BadSegebergInfo: AnmeldungperFax04551963615E-Mail:[email protected]

Wir übernehmen nur

für KVSH-Termine Gewähr.

24. FEBRUAR, 20.00 UHRImpfungenOrt: ConventGarten,24768RendsburgE-Mail:[email protected] www.aev-rd.de

11. MÄRZ, 9.00 BIS 19.30 UHR12. MÄRZ, 8.30 BIS 17.00 UHRKieler Arthroskopiekurs 2011, Hüft- und SchultergelenkOrt: AnatomischesInstitut,Christian-Albrechts-Universität, Olshausenstraße40,KielInfo: AnmeldungFrauStölting,Tel.04315974351, FrauSpauka,Tel.04316674111 Anmeldegebühr:NiedergelassenerundChefarzt:550Euro, AngestellterArzt:450EuroE-Mail:[email protected] [email protected]

24. MÄRZ, 20.00 UHRPalliativmedizinOrt: ConventGarten,24768RendsburgE-Mail:[email protected] www.aev-rd.de

Deutschland5. FEBRUAR, 8.00 BIS 17 UHR15. Symposium für Interventionelle Kardiologie und AngiologieOrt: GrandElyseeHamburg,Rothenbaumchaussee10,20148HamburgInfo: MedizinischesVersorgungszentrum,Prof.Mathey,Prof.SchoferGmbH, Tel.040889009550,Anmeldung:Fax040889009833,8Aus- bildungspunktevonderÄrztekammerHamburgzertifiziertE-Mail:[email protected] www.herz-hh.de

5. FEBRUAR, 10.00 BIS 15 UHRSymposium: Aktuelles aus Onkologie und HämatologieOrt: GrandElyseeHamburg,Rothenbaumchaussee10,20148HamburgInfo: AmbulantesKrebszentrumHamburg,Prof.Laack,Dr.Müllerleileam MedizinischenVersorgungszentrum,Prof.Mathey,Prof.Schofer GmbH,Tel.040889009860,Fax040889009866,Anmeldung: Fax040889009833oderwww.krebszentrum-hh.de,6Ausbildungs- punktevonderÄrztekammerHamburgzertifiziertE-Mail:[email protected]

25. MÄRZ, Heidelberger Schulter Update – Probleme von A bis ZOrt: UniversitätsklinikumHeidelberg,DepartmentOrthopädie,Unfall- chirurgieundParaplegiologie,SektionObereExtremität,Schlier- bacherLandstr.200a,69118HeidelbergInfo: IntercongressGmbH,MeikeHeidt,Tel.07616969924, Fax07616969911E-Mail:[email protected] www.intercongress.de

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Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2011 57

Ansprechpartner der KVSHK O N T A K T

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-HolsteinBismarckallee 1 - 6, 23795 Bad SegebergZentrale 04551 883 0, Fax 04551 883 209

VorstandVorstandsvorsitzende Dr.IngeborgKreuz.................................................................. 218/355Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Dr.RalphEnnenbach............................................................... 218/355

Geschäftsstelle Operative Prozesse EkkehardBecker.................................................... ..........................486

AbteilungenAbrechnung PeterTietgen/ErnstSievers(Leiter)........................................ 267/245 Fax................................................................................................... 322Abteilung Recht – Justitiar Klaus-HenningSterzik(Leiter)................................................. 230/251Abteilung Recht MariaBehrenbeck/HaukeHinrichsen..................................... 251/265 Tom-ChristianBrümmer/EstherPetersen............................... 474/498Ärztlicher Bereitschaftsdienst ThomasMiklik(BD-Beauftr.d.Vorstands)...................................... 579 AlexanderPaquet(Leiter)............................................................... 214Akupunktur DoreenKnoblauch........................................................................... 445Ambulantes Operieren StephaniePurrucker........................................................................ 459Arthroskopie StephaniePurrucker........................................................................ 459Ärztliche Stelle (Röntgen) KerstinWeber/UtaMarkl/TanjaOhm-Glowik................. 529/393/386Ärztliche Stelle (Nuklearmedizin/Strahlentherapie) KerstinWeber/ThomasMüller................................................ 529/325Arztregister AnjaScheil/DoritScheske............................................................... 254Assistenz-Genehmigung BrigitteGottwald/RenateTödt................................................ 255/358Betriebswirtschaftliche Beratung MarionGrosse.................................................................................. 343Chirotherapie MichaelaSchmidt............................................................................ 266Dermatohistologie MarionFrohberg.............................................................................. 444Dialyse-Kommission/LDL MarionFrohberg.............................................................................. 444Diabetes-Kommission AenneVillwock................................................................................ 369DMP Team MarionFrohberg/HelgaHartz/CarolinePolonji............. 444/453/280 HeikeKoschinat/TanjaGlaw................................................... 326/685Drogensubstitution AstridPatscha/ChristineSancion............................................. 340/470EDV in der Arztpraxis TimoRickers/ThomasStefaniw............................................... 286/307 JaninLooft/TobiasKantereit................................................... 324/320Ermächtigungen SusanneBach-Nagel/AndréZwaka....................... ..................378/327 KatjaFiehn/TynekeGrommes................................................. 291/462

ESWL MarionFrohberg............................................................................. 444Finanzen Karl-HeinzButhmann(Leiter).......................................................... 208Formularausgabe SylviaWarzecha............................................................................... 250Fortbildung/Veranstaltungen NadineKruse................................................................................... 332Fortbildungspflicht nach § 95 SGB V DetlefGreiner.................................................................................. 527Gesundheitspolitik und Kommunikation EstherRüggen(Leiterin)................................................................. 431Hautkrebs-Screening UrsulaGründer................................................................................ 328Hausarztzentrierte Versorgung SusannePaap................................................................................. 228Herzschrittmacherkontrollen MonikaVogt.................................................................................... 366HIV/AIDS DoreenKnoblauch........................................................................... 445Homöopathie UrsulaGründer................................................................................. 328HVM-Team/Service-Team StephanRühle(Leiter).................................................................... 334Internet JakobWilder/BorkaTotzauer.................................................. 475/356Invasive Kardiologie MonikaVogt.................................................................................... 366Interventionelle Radiologie UteTasche...................................................................................... 485Kernspintomographie UteTasche....................................................................................... 485Koloskopie MelanieKrille.................................................................................. 321Koordinierungsstelle PetraFitzner.................................................................................... 384Krankengeldzahlungen DorisEppel....................................................................................... 220Laborleistung (32.3) MarionFrohberg............................................................................. 444Langzeit-EKG MonikaVogt.................................................................................... 366Mammographie (kurativ/QuaMaDi/Screening) KathrinZander/SabrinaWienke.............................................. 382/302Molekulargenetik MarionFrohberg.............................................................................. 444Niederlassung/Zulassung/Psychotherapeuten SusanneBach-Nagel/KatjaFiehn............................................ 378/291Niederlassung/Zulassung/Ärzte EvelynKreker/TynekeGrommes............................................ 346/462 NicoleGeue/PetraFitzner....................................................... 303/384Niederlassungsberatung BiancaHartz/EvelynKreker.................................................... 255/346 SusanneBach-Nagel/AndréZwaka......................................... 378/327Nordlicht aktuell BorkaTotzauer/JakobWilder.................................................. 356/475Nuklearmedizin UteTasche....................................................................................... 485Onkologie DoreenKnoblauch........................................................................... 445

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Otoakustische Emissionen MichaelaSchmidt............................................................................ 266Patientenauskunft Paragraf 305 SGB V DetlefGreiner.................................................................................. 527Personal ChristineStorm/LarsSchönemann........................................... 260/275 AnkeTonn/AnkeSiemers/DirkLudwig........................... 295/333/425 Fax................................................................................................... 451Phototherapeutische Keratektonie StephaniePurrucker........................................................................ 459Photodynamische Therapie am Augenhintergrund StephaniePurrucker........................................................................ 459Physikalisch-Medizinische Leistungen MichaelaSchmidt............................................................................ 266Plausibilitätsausschuss HaukeHinrichsen/SusanneHammerich................................... 265/686 UlrikeMoszeik/RitaMaass...................................................... 336/467Polygraphie/Polysomnographie MarionFrohberg.............................................................................. 444Positronen-Emissions-Tomographie InesWildgruber............................................................................... 533Pressesprecher MarcoDethlefsen............................................................................ 381 Fax.................................................................................................. 396Psychotherapie MelanieKrille.................................................................................. 321Qualitätssicherung AenneVillwock(Leiterin)........................................................ 369/262 Fax................................................................................................... 374Qualitätszirkel/Qualitätsmanagement AngelikaStröbel/DetlefGreiner/ReginaSteffen............ 204/527/292 Fax................................................................................................... 374QuaMaDi KathrinZander................................................................................. 382Radiologie-Kommission AenneVillwock................................................................................ 369 AnjaLiebetruth................................................................................ 360Röntgen (Anträge) UteTasche....................................................................................... 485Röntgen (Qualitätssicherung) AnjaLiebetruth................................................................................ 360Rückforderungen der Kostenträger HeinzSzardenings........................................................................... 323Schmerztherapie MonikaVogt.................................................................................... 366Service-Team/Hotline Telefon..................................................................................... 388/883 Fax................................................................................................... 505Sonographie (Anträge) InesWildgruber.............................................................................. 533Sonographie (Qualitätssicherung) SusannePaap,ChristinaBernhardt......................................... 228/315Sozialpsychiatrie-Vereinbarung MelanieKrille.................................................................................. 321Soziotherapie MelanieKrille.................................................................................. 321Sprechstundenbedarf HeidiDabelstein.............................................................................. 353Strahlentherapie UteTasche....................................................................................... 485Struktur und Verträge DörtheDeutschbein(Leiterin)......................................................... 331 Fax................................................................................................... 488Team Verordnung ThomasFrohberg............................................................................. 304Team Verordnung Hilfsmittel/Verordnung bes. Arzneimittel 73d SGB Anna-SofiePlath.............................................................................. 362

K O N T A K TTeilzahlungen BrunhildBöttcher............................................................................. 231Umweltmedizin/Umweltausschuss MarionFrohberg............................................................................. 444Verordnung medizinische Rehaleistungen ChristineSancion............................................................................. 470Widersprüche (Abteilung Recht) GudrunMolitor................................................................................ 439Zulassung BiancaHartz(Leiterin)............................................................. 255/358 Fax................................................................................................... 276Zytologie MarionFrohberg.............................................................................. 444

PrüfungsstelleRosenstr. 28, 23795 Bad Segebergtel. 04551 9010 0, Fax 04551 901022Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Dr.JohannDavidWadephul........................................................ 90100 Prof.GüntherJansen(Stellvertreter).......................................... 90100Leiter der Dienststelle N.N........................................................................................... 901021Verordnungsprüfung ElsbethKampen........................................................................ 901023 Dr.MichaelBeyer...................................................................... 901015 DortheFlathus-Rolfs.................................................................. 901015 AstridStamer............................................................................. 901024Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung (prüfungsbezogen) ElsbethKampen........................................................................ 901023 Dr.MichaelBeyer...................................................................... 901015 EvelynSonnenrein..................................................................... 901024Honorarprüfung BirgitWiese............................................................................... 901012 Hans-PeterMorwinski............................................................... 901011 ManfredVogt............................................................................. 901013Zweitmeinungsverfahren Gastroenterologie Hans-PeterMorwinski............................................................... 901011Zweitmeinungsverfahren Rheuma BirgitWiese............................................................................... 901012Service Verordnungsprüfung MelanieBuchbach,ManuelaJohnsen......................... 901019/901020 TanjaBauer,SusanneSchuldt................................ .....901016/901025Service Honorarprüfung SabineKruse............................................................................. 901016

Stelle nach Paragraf 81a SGB V: Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Klaus-HenningSterzik.............................................................. 230/251

Zentrale Stelle Mammographie-ScreeningRosenstr. 28, 23795 Bad Segeberg

Tel ................................................................................................... 898900Fax............................................................................................... 8989089DagmarHergert-Lüder(Leiterin)..................................................... 8989010

AndieseStellenachParagraf81aSGBVkannsichjedePersonwenden.EshandeltsichumeineorganisatorischverselbstständigteundweisungsungebundeneEinrichtung.SiehatimRahmenihresgesetzlichenAuftragesallengenügendsubstanziiertenHinweisenaufSachverhaltenachzugehen,dieaufUnregelmäßigkeitenoderaufeinerechtswidrigeoderzweckwidrigeNutzungvonFinanzmittelnimZusammenhangmitdenAufgabenderKassenärztlichenVereinigungSchleswig-Holsteinhindeutenunddieaufgrunddereinzel-nenAngabenoderderGesamtumständeglaubhafterscheinen.

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KielKreisstelle: Herzog-Friedrich-Str. 49, 24103 Kiel Tel.............................................................................................. 043193222Fax......................................................................................... 04319719682Dr. Heiko Giesel, FrauenarztTel.............................................................................................. 043193131Fax......................................................................................... 04319741322E-Mail..................................................................... [email protected]

LübeckKreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck, Tel.............................................................................................. 045172240Fax......................................................................................... 04517063179Dr. Andreas Bobrowski, LaborarztTel........................................................................................... 0451610900Fax......................................................................................... 04516109010E-Mail.............................................................. [email protected]

FlensburgKreisstelle: Berglücke 5, 24943 FlensburgTel............................................................................................. 046142939Fax............................................................................................. 046146891Dr. Wolfgang Barchasch, FrauenarztTel.............................................................................................. 046127700Fax............................................................................................ 046128149E-Mail............................................................Kreisstelle.Flensburg@kvsh.de

NeumünsterDr. Jörg Schulz-Ehlbeck, hausärztl. InternistTel........................................................................................... 0432147744Fax........................................................................................... 0432141601E-Mail..................................................... [email protected]

Kreis DithmarschenBurkhard Sawade, Praktischer ArztTel.............................................................................................. 048328128Fax............................................................................................. 048323164E-Mail..................................................... [email protected]

Kreis Herzogtum LauenburgDr. Monika Schliffke, AllgemeinärztinTel.............................................................................................. 045413585Fax.......................................................................................... 0454184391E-Mail.......................................................... [email protected]

Kreis NordfrieslandDr. Martin Böhm, InternistTel............................................................................................. 048415037Fax............................................................................................. 046625038E-Mail..................................................... [email protected]

Kreis OstholsteinBernd Thomas, AugenarztTel.......................................................................................... 04362900440Fax......................................................................................... 04362900441E-Mail......................................................... [email protected]

Kreis PinnebergDr. Zouheir Hannah, OrthopädeTel............................................................................................ 0410682525Fax........................................................................................... 0410682795E-Mail...........................................................Kreisstelle.Pinneberg@kvsh.de

Kreis PlönDr. Joachim Pohl, AllgemeinarztTel.............................................................................................. 045261000Fax............................................................................................ 045261849E-Mail.................................................................. [email protected]

Kreis Rendsburg-EckernfördeCarl Culemeyer, AllgemeinarztTel.............................................................................................. 043539595Fax......................................................................................... 04353998901E-Mail....................................................................... [email protected]

Kreis Schleswig-FlensburgDr. Hans-Joachim Commentz, prakt. ArztTel............................................................................................ 0462152544Fax.......................................................................................... 0462151500E-Mail........................................................... [email protected]

Kreis SegebergDr. Dieter Freese, AllgemeinarztTel............................................................................................ 0455183553Fax........................................................................................ 04551879728E-Mail............................................................ [email protected]

Kreis SteinburgDr. Klaus-Heinrich Heger, Facharzt für Innere MedizinTel.............................................................................................. 048213697Fax............................................................................................ 048213517E-Mail............................................................Kreisstelle.Steinburg@kvsh.de

Kreis StormarnDr. Hans Irmer, ArztTel............................................................................................ 0410252610Fax.......................................................................................... 0410252678E-Mail.............................................................Kreisstelle.Stormarn@kvsh.de

Kreisstellen der KVSHK O N T A K T

Nordlicht aktuellOffiziellesMitteilungsblattderKassenärztlichenVereinigungSchleswig-Holstein

Herausgeber:KassenärztlicheVereinigungSchleswig-HolsteinDr.IngeborgKreuz(v.i.S.d.P.)Redaktion:MarcoDethlefsen(Leiter);Dr.MichaelDrews(stellv.Leiter);Prof.Jens-MartinTräder(stellv.Leiter);BorkaTotzauer;JakobWilderRedaktionsbeirat:EkkehardBecker;Dr.RalphEnnenbach;ReinhardtHassenstein;Dr.IngeborgKreuz;EstherRüggenAnschriftderRedaktion:Bismarckallee1–6,23795BadSegeberg,Tel.:04551883356,Fax:04551883396,E-Mail:[email protected],www.kvsh.deDruck:Grafik+Druck,KielFotos:iStockphoto

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