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ALTERSVORSORGE Länger arbeiten, weniger Pension BETRIEBSHAFTPFLICHT Lieber auf Nummer sicher gehen GESUNDHEIT Übergewicht – so beugen Sie vor Nr.1/ 2014 ...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement UVK UVK Waghubinger & Partner GmbH Kollingerfeld 9 · A-4563 Micheldorf · Telefon: +43 (0) 7582/ 52 155-0 · Fax: +43 (0) 7582/ 52 155-10 · E-Mail: [email protected] · Web: www.uvk.at Zauberwort Motivation Wer auf Eigenverantwortung setzt, dem gehört die Zukunft 20 Jahre UVK... und versichern klappt! Bericht auf den Seiten 08-11

Nr.1/ - uvk.at · ALTERSVORSORGE Länger arbeiten, weniger Pension BETRIEBSHAFTPFLICHT Lieber auf Nummer sicher gehen GESUNDHEIT Übergewicht – so beugen Sie vor Nr.1

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ALTERSVORSORGELänger arbeiten, weniger Pension

BETRIEBSHAFTPFLICHTLieber auf Nummer sicher gehen

GESUNDHEITÜbergewicht – so beugen Sie vor

Nr.1

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...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement

UVK. . . un d ver s i c h ern k l app t !

UVK Waghubinger & Partner GmbHKollingerfeld 9 · A-4563 Micheldorf · Telefon: +43 (0) 7582/ 52 155-0 · Fax: +43 (0) 7582/ 52 155-10 · E-Mail: [email protected] · Web: www.uvk.at

Zauberwort MotivationWer auf Eigenverantwortung setzt,

dem gehört die Zukunft

20 Jahre UVK... und versichern klappt! Bericht auf den Seiten 08-11

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Servicethema

Einsame Entscheidungen, penible An-weisungen, harte Kontrollen – der auto-ritäre Führungsstil, der sich ausschließ-lich an Fakten, Leistung und Ergebnis-sen und nicht am Menschen orientiert, hat vielfach ausgedient. Vorbei sind die Zeiten, in denen Chefs alle paar Tage durch die Abteilungen polterten. Ver-gangenheit sind aber auch die Zeiten, in denen Führungspositionen ersessen werden konnten und der längst dienen-de Fachmann quasi ein Anrecht auf die nächste freie Führungsposition hatte.

So manches Unternehmen investiert heu-te viel Geld in die Auswahl und in die Ausbildung seiner Führungskräfte, die Branche der Personalberater floriert.

Denn exzellente Manager sind rar. Noch immer beschäftigen sich viele Führungs-kräfte lieber mit Sachinvestitionen als mit Personalführung. Denn Investitionen in den Maschinenpark, in Produktionsstät-ten oder ins Marketing lassen sich un-gleich leichter mit Amortisationsrechnun-gen nachvollziehen und rechtfertigen.

Wer heute ein Unternehmen erfolgreich leiten will, braucht neben fachlicher und strategischer Kompetenz auch viel Ein-fühlungsvermögen und eine gehörige Portion Menschenkenntnis – Kommuni-kationsfähigkeit inklusive. Eigenschaften wie gut Zuhören können und Wertschät-zung zeigen sind heute ein Schlüssel für erfolgreiches Führen.

EDITO

RIA

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Zauberwort Motivation – So stärken Sie die Eigenverantwortung in Ihrem UnternehmenDie Welt der Wirtschaft ist einem ständigen Wandel unterworfen und wird immer komplexer. Auch die Arbeitswelt erlebt einen Umbruch. Die rasant fortschreitende technologische Entwicklung stellt immer höhere Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ei-genverantwortung und hohe Motivation waren noch nie so wichtig wie heute. Das verlangt nach neuen Werten und Strukturen im Ma-nagement. Die Kunst des Führens ist heute schwieriger denn je.

Liebe Leserin, lieber Leser,

haben Sie sich schon einmal mit dem Gedanken befasst, dass Sie als Führungskraft oder als Eigen-tümer Ihres Unternehmens für län-gere Zeit ausfallen könnten? Dass Sie wegen eines Unfalls oder einer akuten schweren Erkrankung von heute auf morgen aus dem Tages-geschäft gerissen werden?

Niemand befasst sich gerne mit diesem Szenario! Dennoch ist es wichtig, für diesen Fall vorzusor-gen. Denn gerade bei sehr klei-nen Unternehmen, insbesondere bei freiberuflich Tätigen, bedeutet ein längerer Ausfall des Chefs zu-meist ein erhebliches finanzielles Risiko: Die laufenden Kosten wie Löhne, Leasing und Mietkosten, etc. laufen weiter, die Einnahmen und die Aufträge gehen meist schlagartig zurück.

Deshalb empfehle ich Ihnen, die Folgen einer längeren Betriebsun-terbrechung abzusichern. Eine Be-triebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbstständig Tätige (BUFT) schützt Ihr Unter-nehmen vor finanziellen Verlusten durch krankheits- oder unfallbe-dingten Betriebsstillstand bzw. durch einen Sachschaden. Mehr darüber in diesem Heft.

Sprechen Sie mit uns über das Ri-siko einer Betriebsunterbrechung. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung, die Sie ruhig schlafen lässt.

Ihr Franz Waghubingergeprüfter Versicherungsmakle

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Visionen umsetzen, Begeisterung zeigen

Die Wirtschaft von heute braucht Füh-rungskräfte mit Visionen, Menschen, die sich darüber klar sind, was sie anstre-ben und in welche Richtung sich ihr Un-ternehmen entwickeln soll. Diese klaren Ziele sind der wirksamste Antrieb für eine erfolgreiche unternehmerische Zu-kunft. Vorausgesetzt es gelingt, diese Vi-sion auf die Motivation der Mitarbeiter zu übertragen und sie für Ihre Ziele zu begeistern.

Die Kunst der Motivation besteht darin, andere mit Ihrer Begeisterung anzuste-cken. Erst wenn sich möglichst viele Ih-rer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dieser Vision identifizieren können, erst wenn aus Ihrer Vision gemeinsame Zie-le werden, hat die Vision eine Chance Realität zu werden. Mitarbeiter, die sich von Ihrer Begeisterung anstecken lassen, werden so innerhalb und außerhalb des Unternehmens zu Multiplikatoren für die gemeinsamen Herausforderungen.

Denn Personal ist teuer. Der Kosten-druck zwingt viele Unternehmen dazu, effiziente personelle Strukturen zu schaffen. Das bedeutet in der Regel, mit immer weniger Personal dieselben Aufgaben zu erledigen. Das lässt sich aber nur mit Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern bewerkstelligen, die Ziele vor Augen haben und gut ausgebildet und motiviert sind.

Smartphone und Tablet verändern die Arbeitswelt

Die digitale Revolution im Büro bringt radikale Veränderungen der Strukturen mit sich. Smartphone und Tablet machen Mitarbeiter unabhängig von ihrem aktu-ellen Aufenthaltsort ständig verfügbar und verschieben die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit. Dieser radikale Wandel bedeutet für die Unternehmen Chance und Gefahr zugleich: Auf der einen Seite die Chance auf mehr Eigen-verantwortung und Selbstbestimmtheit – Werte, die in der täglichen Praxis gelebt werden müssen, ohne zu leeren Schlag-worten zu verkommen. Auf der anderen Seite die Gefahr, dass die Work-Life-Ba-

lance der Mitarbeiter unter der ständi-gen Verfügbarkeit leidet.

Für die Führungskräfte bedeutet dies, ih-ren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vertrauen entgegenzubringen und Ver-antwortung zu übertragen. Gleichzei-tig bedeutet es aber auch, ein Stück los-

zulassen und zuzulassen, dass innerbe-triebliche Hierarchien flacher werden.

• Lernen Sie Ihre Mitarbeiter besser kennen! Die Kunst des Führens hat viel mit Menschenkennt-nis zu tun. Beschäftigen Sie sich auch gedanklich mit den Stärken und Schwächen Ihrer Mitarbeiter. Welche Kompetenzen besitzen sie, wie kann man sie am besten zur Geltung bringen?

• Sparen Sie nicht mit Lob! Noch immer ist das Motto „Nicht ge-schimpft ist genug gelobt“ stark ver-breitet. Zeigen Sie Anerkennung für

die Leistungen der einzelnen Mit-arbeiter und sehen Sie über kleine Schwächen hinweg. Sprechen Sie Lob vor versammelter Mannschaft, Kritik unter vier Augen aus.

• Fördern Sie das Gespräch! Innerbetriebliche Kommunikati-on ist für den Erfolg eines Unter-nehmens wichtiger denn je. Sor-gen Sie für eine fixe Kommunika-tionsstruktur mit festen Zeiten für Teambesprechungen und für eine entspannte Gesprächskultur, in der alle Anliegen gehört werden.

• Schaffen Sie Vertrauen! Su-chen Sie regelmäßig das Ge-spräch mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern! Zeigen Sie ehr-liches Interesse für deren Meinung, Anliegen und Vorschläge. Lernen Sie zuzuhören und nehmen Sie Ihre Mitarbeiter ernst! Das stärkt das Vertrauensverhältnis.

• Sorgen Sie für eine klare Ver-teilung der Aufgaben! Rei-bungslose Arbeitsabläufe erfor-dern eine klare Aufgabenvertei-lung. Jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter, muss wissen, welche Aufgaben, Befugnisse und Verant-wortlichkeiten sie/er hat. Geben Sie regelmäßig Feedback, ob und in welchem Ausmaß diese Aufga-ben erfüllt werden.

Servicethema

„Wer ein Unternehmen erfolgreich führen will, davon bin ich fest überzeugt, der

braucht ein paar Grundsätze, zu denen er auch in schwierigen Zeiten steht und die er nicht jeden Tag neu in den Wind hängt.“

Wendelin Wiedeking,

ehem.Vorstandsvorsitzender Porsche AG

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4 Betriebshaftpflichtversicherung

Es war eine Verkettung unglücklicher Umstände, wie sie kaum fataler hätte sein können: Ein kleiner Zimmereibe-trieb hatte eine Lieferung von Pfosten-holz erhalten. Da der firmeneigene Lkw des Zimmerers im Werksgelände mit dem Aufladen eines Dachstuhls beschäf-tigt war und die Betriebseinfahrt blo-ckierte, hielt der Lkw des Sägewerks auf der rechten Fahrspur der angrenzenden Bezirksstraße an. Um dem Lenker eine längere Wartezeit zu ersparen, mach-te sich der Staplerfahrer der Zimmerei erbötig, das angelieferte Pfostenholz so-fort zu entladen und fuhr dazu die paar Meter von der Betriebsausfahrt quer über die öffentliche Straße.

Vom Läuten seines Handys kurz ab-gelenkt übersah der Staplerfahrer den Pkw einer Krankenschwester, es kam zur Kollision. Dabei gerieten die vom Gabelstapler transportierten Pfosten ins Rutschen und fielen auf den Pkw. Die

Lenkerin wurde in ihrem Fahrzeug ein-geklemmt und konnte erst von der Feu-erwehr aus dem Wrack befreit werden. Das Unfallopfer erlitt dabei so schwere Kopfverletzungen, dass eine bleibende Behinderung die Folge war.

Im Zuge der Schadensabwicklung stellte sich heraus, dass in der Be-triebshaftpflichtversicherung der Zim-merei die entsprechende Klausel nicht im Versicherungsschutz inkludiert war, ein Versäumnis, das schlichtweg übersehen worden war. Die Mitversi-cherung von „Schadenersatzverpflich-tungen aus dem fallweisen Befahren öffentlicher Verkehrsflächen mit Ar-beitsmaschinen aller Art, welche kein behördliches Kennzeichen tragen und auch nicht tragen müssen“, wäre – ein professionelles Risikomanage-ment durch einen Versicherungsprofi vorausgesetzt – sogar ohne Prämien-aufpreis möglich gewesen. Im geschil-

derten Fall der Zimmerei brachten der Unfall und seine finanziellen Folgen das Kleinunternehmen an den Rand der Existenz.

Viele Unternehmer sind sich des hohen Risikos nicht bewusst, welches sie ein-gehen, wenn sie nicht für den öffent-lichen Verkehr zugelassene Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Verkehrs-wegen einsetzen, sei es in unmittel-barer Nähe des Werksgeländes, sei es auf Baustellen. Umso wichtiger ist die professionelle Risikoanalyse durch einen Versicherungsfachmann, die sol-che Risiken aufzeigt.

Denn kein Unternehmen ist wie das andere, individuelle Deckungskon-zepte sind daher ein Garant dafür, im Schadensfall gegen alle wichtigen Eventualitäten versichert zu sein. Als unabhängiger Berater haftet der Versi-cherungsmakler von Gesetzes wegen für die Vollständigkeit des Versiche-rungsschutzes. Sind Sie sicher, dass alle relevanten Risiken Ihres Unterneh-mens erfasst und abgedeckt sind und Ihr Deckungskonzept exakt auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist? Fragen Sie uns, wir prüfen Ihre aktuellen Polizzen und beraten Sie gerne!

Lücken in der Betriebshaftpflichtversicherung können für betroffene Un-ternehmen im Schadensfall sehr teuer werden. Diese Erfahrung machte ein Zimmereibetrieb nach einem folgenschweren Unfall mit einem Ga-belstapler. Ironie des Schicksals: Die vorsorgliche Deckung des Risikos war schlichtweg übersehen worden. Der Einschluss der betreffenden Klausel hätte keine Erhöhung der Jahresprämie zur Folge gehabt.

Gabelstapler ohne Zulassung bringt Zimmerei beinahe um die Existenz

Akad. Vkfm.Rene PoherzelskyUVK-Riskmanagement

„Risikomanagement für Betriebe erfordert hohe fachliche Kompetenz. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!“

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„Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungs-nehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbei-führt“, heißt es unmissverständlich im § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes. Im Falle eines Gastwirts aus Niederös-terreich bestand die grobe Fahrlässigkeit darin, dass nach der Sperrstunde der In-halt eines Aschenbechers im Schankbe-reich nicht in einem von der Behörde vorgeschriebenen und auch vorhande-nen Spezialbehälter aus unbrennbarem Material für Rauchwarenreste, sondern in einem mit einem Plastikmüllsack aus-gekleideten Plastikmistkübel ohne Deckel entsorgt worden war. Die Folgen waren fatal: Vermutlich durch eine nicht vollstän-dig ausgedämpfte Zigarette entstand ein Glimmbrand, der in der Nacht das ge-samte Lokal erfasste und beträchtlichen Schaden anrichtete.

Die nächste schlimme Überraschung erlebte der betroffene Gastwirt nach

Feststellung der Brandursache. Der Sachverständige wies nach, dass das Feuer vom unvorschriftsmäßig ge-brauchten Plastikmüllkübel ausgegan-gen war. Die Feuerversicherung berief sich in der Folge auf grobe Fahrlässig-keit und lehnte eine Schadenszahlung ab. Das Erstgericht gab der Versiche-rung Recht, der Gastwirt wählte den Weg durch die Instanzen. Vergeblich: Auch der Oberste Gerichtshof bestä-tigte das Urteil der Vorinstanzen und wies die Revisionsklage ab.

„Die Grobe Fahrlässigkeit ist im Bereich des Versicherungsvertragsrechts dann gegeben, wenn schon einfachste, nahe-liegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen wer-den, die jedermann einleuchten müs-sen, wenn jedenfalls völlige Gleichgül-tigkeit gegen das vorliegt, was offenbar unter den gegebenen Umständen hätte geschehen müssen“, so die Ansicht der Höchstrichter.

Auch wenn die vom Gericht beanstan-dete Praxis, Aschenbecher in herkömm-lichen Müllkübeln zu entleeren, weit verbreitet scheint, blieb der betroffe-ne Gastwirt auf seinem Schaden sitzen. Denn die Schutzmaßnahmen für Betrie-be zur Sortierung, Aufbereitung und La-gerung von Altstoffen oder Müll besa-gen eindeutig: „Für die Sammlung von Rauchwarenresten sind dicht schlie-ßende, nicht brennbare Behälter oder sogenannte Sicherheitsabfallbehälter (getrennt von anderen Abfällen) bereit-zustellen.“

Grobe Fahrlässigkeit zählt zu den häufigsten Gründen für eine Ableh-nung der Schadenszahlung durch die Versicherung. Insbesondere bei Obliegenheitsverletzungen sind die österreichischen Gerichte restriktiv. Diese Erfahrung machte ein Gastwirt nach einem Brand, der sein Lokal zerstörte. Brandursache war eine glosende Zigarette in einem nicht vorschriftsgemäßen Müllkübel.

Nehmen Sie die Sicherheitsaufla-gen für Ihr Unternehmen ernst und weisen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zeit zu Zeit darauf hin, diese einzuhalten. To-lerieren Sie keineswegs Prakti-ken, die den Auflagen widerspre-chen! Bringen Sie gegebenenfalls Warnhinweise an! Dann sind Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite und vermeiden Schwierigkei-ten mit dem Versicherer bis hin zur Schadensablehnung.

TIPP

Aschenbecherinhalt in Plastikmüllkübel geleert – Versicherung steigt aus

Versicherungstipp

Versicherungstipp

UVK Waghubinger & Partner GmbHVersicherungsmakler und Berater

Franz WaghubingerGeschäftsführer, geprüfter Verischerungsmakler

Kollingerfeld 9, A-4563 MicheldorfTelefon: +43 (0) 7582/ 52 155-0Fax: +43 (0) 7582/ 52 [email protected] www.uvk.at

Schwerpunkte: Risikomanagement für Gewerbe- & Industriekunden, Herausgeber von diversen Kundenmedien und von Österreichs führendem Fachmagazin für Risiko- & Kapitalmanagement

Ihr Ansprechpartner in allen Versicherungsfragen...

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6 Steuertipp

Im Bereich der Einzelunternehmen und Personengesellschaften wurde in der Vergangenheit steuerlich wie folgt dif-ferenziert: Freiberufler und kleine Un-ternehmen (Jahresumsatz bis 700.000 Euro) und große Unternehmen (Jahres-umsatz über 700.000 Euro, keine Frei-berufler). Bei ersteren war der Verkauf von Grund und Boden und die Entnah-me von Grund und Boden aus dem Be-triebsvermögen grundsätzlich steuerfrei, der Verkauf und die Entnahme der da-rauf befindlichen Gebäude aber steuer-pflichtig. Bei den größeren Unternehmen waren sowohl der Verkauf von Grund und Boden als auch der Verkauf der da-rauf befindlichen Gebäude steuerpflich-tig (ebenso auch die Entnahme). Die auf diese Verkaufs- und Entnahmegewinne zu bezahlende Steuer konnte bis zu 50% der stillen Reserven betragen. Besonders schmerzlich konnte sich diese Besteu-erung bei einer Entnahme aus dem Be-triebsvermögen (Pensionierung bzw. Ver-wendung für private Zwecke) zu Buche schlagen. Es wurde die gesamte Steuer fällig, obwohl es zu gar keinem Verkauf kam und damit kein Mittelzufluss beim entnehmenden Unternehmer erfolgt ist. Es gab gar nicht so wenige Fälle, in de-nen Betriebe nur weitergeführt wurden, um die bei einer Betriebsaufgabe anfal-

lende „Entnahmesteuer“ zeitlich in die Zukunft zu verschieben bzw. den Pensi-onszeitpunkt abzuwarten und eventuell die Begünstigung für Hauptwohnsitzge-bäude (sog. Gebäudebegünstigung) in Anspruch zu nehmen.

Seit dem 1. 4. 2012 ist nunmehr eine differenzierte Betrachtung anzustellen:

Der Verkauf von Grund und Boden ist nun-mehr auch bei den kleineren Unterneh-men und den Freiberuflern steuerpflich-tig. Die Steuerbelastung bewegt sich je nach Anschaffungsdatum und eventuel-ler Umwidmung wie beim Privaten zwi-schen 3,5% des Veräußerungserlöses und 25% des Veräußerungsgewinnes. Veräu-ßerungsgewinne aus dem Verkauf von Be-triebsgebäuden unterliegen nunmehr ei-nem einheitlichen Steuersatz von 25% (in der Vergangenheit bis zu 50%) des Ver-äußerungsgewinnes. Bei Gewerbebetrie-ben mit einem Jahresumsatz von mehr als 700.000 Euro beträgt der Steuersatz im-mer 25% des Veräußerungsgewinnes auf Grund und Boden sowie der darauf be-findlichen Gebäude (in der Vergangenheit ebenfalls bis zu 50%). Bei der Entnahme aus dem Betriebsvermögen erfolgt eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von Grund und Boden und Gebäude: Die

Entnahme von Grund und Boden löst kei-ne unmittelbare steuerliche Belastung aus. Vielmehr ist der Entnahmegewinn evident zu halten und bei einem späteren Verkauf die auf den Entnahmegewinn anfallende Steuer zu bezahlen. Die Entnahme eines Gebäudes in das Privatvermögen löst da-gegen wie in der Vergangenheit bei allen Unternehmen eine Steuerbelastung aus (Ausnahme: Wohnsitzgebäude bei Pen-sionsantritt). Diese Steuerbelastung ist mit Vornahme der Entnahme auch tatsächlich zu bezahlen. Allerdings beträgt der Steu-ersatz jetzt 25% anstatt bisher bis zu 50%.

Nachdem die schon bisher bestehen-den Steuerbefreiungen für Betriebslie-genschaften beim Unternehmer (im We-sentlichen der betriebliche Anteil von Wohngebäuden bei Pensionsantritt) bei-behalten wurden, ist in der überwie-genden Zahl der Fälle durch die Neu-regelung für Einzelunternehmer und Personengesellschaften sogar eine steuerliche Verbesserung zu erwarten. Nachdem der Teufel im Steuerrecht aber wie fast immer im Detail steckt, kann nur angeraten werden, vor entsprechenden Schritten mit Ihrem Steuerberater Rück-sprache zu halten.

Verfasser: Mag. Anton Höchtl

Welche Änderungen bringt die neue Immobilienertragsteuer im betriebli-chen Bereich? Konkret betroffen sind Einzelunternehmer und Personengesell-schaften. Bei der GmbH werden Grundstücksverkäufe wie bisher behandelt.

Immobilienertragsteuer in der Praxis

Steuertipp

ProConsultWirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG

Brunnenweg 4, A-4810 GmundenT +43 (0) 7612/ 76540-0 F +43 (0) 7612/ [email protected] I www.proconsult-wt.at

Schwerpunkte: Gewerbebetriebe, Gutachten, Unternehmensplanung, betriebswirtschaftliche Beratung

Ihr Ansprechpartner in allen Steuerfragen...

Mag. Anton HöchtlWirtschaftsprüfer & Steuerberater

Gerichtlich beeideter Sachverständiger

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Was Sie über allgemeine Geschäftsbedingungen wissen sollten

Rechtstipp

Edisonstraße 1, WDZ 8, A-4600 Wels Telefon: + 43 (0) 7242/ 65 290 Fax: + 43 (0) 7242/ 65 290-333 [email protected] I www.scwp.com

Dr. iur Alexander AnderleRechtsanwalt

Schwerpunkte: Insolvenz- und Sanierungsrecht, Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Unternehmensnachfolge, Liegenschaftsrecht, Erbrecht

Ihr Ansprechpartner in allen Rechtsfragen...

AGB sind einseitig vorgefertigte, stan-dardisierte Vertragsklauseln, die für eine Vielzahl von Geschäftsabschlüssen ver-wendet werden. Die in AGB enthalte-nen Klauseln werden daher gewöhnlich nicht im Einzelnen ausverhandelt. Damit AGB zum Vertragsinhalt werden, müs-sen sie von den Vertragsparteien ent-sprechend vereinbart werden. Es reicht grundsätzlich nicht aus, lediglich einsei-tig auf Rechnungen oder Lieferscheinen auf die Geltung der eigenen AGB hin-zuweisen, weil in diesen Fällen der Ver-tragsabschluss schon erfolgt ist. Es muss bereits vor oder spätestens beim Ver-tragsabschluss die Zugrundelegung der AGB zwischen den Vertragsparteien ver-einbart werden. Dies kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Die bloß einseitige Einbeziehung oder Änderung von AGB ist unwirksam. Oftmals wird die Geltung von AGB bei Vertragsabschlüs-sen überhaupt nicht thematisiert, son-dern lediglich auf Bestellformularen oder Auftragsbestätigungen auf sie hingewie-sen. Dabei sollte schon auf der Vorder-seite ein entsprechender Hinweis auf die Geltung der AGB enthalten sein, damit

es zu ihrer Einbeziehung in den Vertrag kommen kann. Auf diese Weise erklärt der Vertragspartner in erkennbarer Wei-se, dass er seine AGB dem Vertrag zu Grunde legen will. Kann sich der Andere vom Inhalt der AGB Kenntnis verschaffen – etwa weil sie auf der Rückseite des Be-stellformulars abgedruckt sind, oder auf der Website des Vertragspartners veröf-fentlicht sind – so werden sie grundsätz-lich Vertragsbestandteil, wenn der Ande-re nicht ausdrücklich widerspricht und mit der Vertragsdurchführung beginnt.

Abweichendes kann allerdings im Falle ei-ner schon länger andauernden Geschäfts-beziehung gelten. In diesen Fällen kann der Verweis auf Lieferscheinen oder Rech-nungen zur Einbeziehung der AGB füh-ren, wenn der Vertragspartner wieder-holt dagegen keinen Widerspruch erhebt. Bei Vertragsabschlüssen zwischen Unter-nehmern verfügen oftmals beide Vertrags-parteien über eigene AGB. Es stellt sich die Frage, wessen AGB durch den blo-ßen Verweis auf die jeweils eigenen AGB (auf dem Bestellformular einerseits und der Auftragsbestätigung andererseits) nun gel-

ten. Man spricht in diesem Fall von einem „battle of forms“. Es gelten grundsätzlich die in den beiderseitigen AGB enthalte-nen Bestimmungen nur insoweit, als sie inhaltlich übereinstimmen. Weichen sie voneinander ab, gelten in den sich wi-dersprechenden Punkten weder die einen noch die anderen AGB, sondern gelangt das Gesetz zur Anwendung. Enthalten die AGB des einen eine Regelung zu ei-nem bestimmten Thema (zB Eigentumsvor-behalt; Gewährleistung und Garantie), während die AGB des anderen zu die-sem Thema schweigen, so kommt eben-falls das Gesetz zur Anwendung. Im Fal-le des Eigentumsvorbehaltes würde dies bedeuten, dass dieser nicht als vereinbart gilt und daher nicht besteht, weil das Ge-setz diesen nicht vorsieht.

Bei Vertragsabschlüssen zwischen Unter-nehmern und Verbrauchern (Verbraucher-geschäfte) sind verschiedene gesetzliche Sonderbestimmungen zu beachten, die dem Schutz des Konsumenten vor nach-teiligen oder unerwarteten Bestimmungen in AGB dienen. Es ist daher geboten, für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern eigene, an diese Bestimmungen angepasste AGB zu verwenden.

Verfasser: Dr. Alexander Anderle

Im unternehmerischen Geschäftsverkehr werden Verträge nahezu stan-dardmäßig unter Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) abgeschlossen.

Rechtstipp

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Die glückliche Gewinnerin des Haupt-preises heißt Alexandra Gebesmair. Sie freut sich über eine 6-tägige Traumreise nach New York für 2 Personen im Wert von 3.500 Euro. „Ich hab noch nie etwas gewonnen“, erzählte die Nußbacherin bei der Übergabe des Gutscheins durch UVK Geschäftsführer Franz Waghubin-ger. Und dann gleich der Hauptpreis des Gewinnspiels anlässlich unseres Ju-biläums „20 Jahre UVK“! Sie konnte es erst gar nicht glauben, als sie den Anruf ihres Kundenbetreuers akad. Vkfm. Rene Poherzelsky erhielt.

Die Familie Gebesmair gehört schon lange zu den zufriedenen UVK-Kun-den. Schon die Eltern haben in Versi-cherungsangelegenheiten auf die UVK Waghubinger & Partner GmbH ver-traut. Nach New York begleiten wird sie ihr Mann Gerhard. Die Mutter von drei Kindern, die bei der Firma Save in Wartberg beschäftigt ist, ist dieser Trau-murlaub ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten von Herzen zu gönnen.

Das Jubiläumsjahr „20 Jahre UVK“ geht zu Ende. Höhepunkt war die Ziehung der Hauptpreise unseres Jubiläumsgewinnspiels. Unter den aufmerksamen Augen von UVK Geschäftsführer Franz Waghubinger und der beiden Jurorinnen, Assistentin der Geschäftsleitung Ilse Spanring und der angehenden Juristin Christina Riedler, Backoffice & Kundenbetreuung/Gewerbeversicherung, zog Mag. Slavica Conda, Marketing & Kommunikation, aus 1.654 Teilnehmerlosen die Gewinner. Der Haupt-preis geht nach Nussbach.

Das Los hat entschieden: Dreifache Mutter aus Nußbach fliegt nach New York

Die glückliche Gewinnerin Alexandra Gebesmair flankiert von UVK Geschäftsführer Franz Waghubinger (links) und UVK Kundenbetreuer Rene Poherzelsky.

Ein Wellnesswochenende im 5-Sterne-Hotel: Sonja Retschitzegger mit Franz und Thomas Waghubinger.

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Sie war erst einmal im Ausland auf Ur-laub – bei einer Flugreise nach Ägypten.Gute Nachricht kam beim Friseur

Schwer zu erreichen war die Gewin-nerin des zweiten Hauptpreises, eines Wellnessgutscheins im Wert von 500 Euro, Sonja Retschitzegger aus Roßleit-hen: „Ich hab probiert und probiert“, erinnert sich UVK Kundenbetreuer Tho-mas Waghubinger, „doch sie hat nie abgehoben.“ Des Rätsels Lösung war rasch gefunden: Sonja Retschitzegger saß gerade beim Friseur. Erst als sie die Friseurin dazu ermunterte, endlich abzu-heben, drückte die dreifache Mutter auf

die Empfangstaste. „Ich hab geglaubt, da will mich wer verschaukeln“, erzähl-te die glückliche Gewinnerin bei der Übergabe des Gutscheins durch UVK Geschäftsführer Franz Waghubinger. Die Pflegerin im Altenheim Kremsmüns-ter freute sich riesig über den Gutschein für zwei Nächte und zwei Personen im 5-Sterne-Hotel „Europäischer Hof“ in Bad Gastein. Sie hat über ihre Tochter zur UVK gefunden. Begleiten wird die dreifache Mutter ihr Lebensgefährte.

Der zweite Wellnessgutschein für zwei Nächte und zwei Personen im „Europä-ischen Hof“ geht an Elisabeth Strasser

aus Waldneukirchen. Die Lehrerin an der Volksschule Sierning und Mutter ei-ner Tochter freute sich riesig über den bevorstehenden Kurzurlaub: „Ich hab bis auf ein T-Shirt noch nie was gewon-nen!“ Den Wellnessaufenthalt mitgenie-ßen wird ihr Mann Thomas. Elisabeth Strasser ist seit ihrer Heirat bei der UVK versichert, ihr Mann Thomas ist seit dem Gründungsjahr 1993 UVK-Kunde. „Wir waren bisher mit der Betreuung immer voll zufrieden“, bestätigte die glückliche Gewinnerin ihrem UVK Kundenbetreuer, dem Versicherungsmakler und Vermö-gensberater Klaus Franke.

Entspannen im 5-Sterne-Hotel: Elisabeth Strasser mit Franz Waghubinger und Klaus Franke.

Das UVK-Team nach der Ziehung der Hauptpreise

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Das Jubiläumsjahr „20 Jahre UVK“ ist zu Ende gegangen. Wie lautet Ihre Bilanz?

Natürlich war der erfolgreiche Weg, den die UVK in diesen 20 Jahren ge-gangen ist, für uns ein Grund zum Fei-ern. Wir wollten aber dieses Jubiläum auch nicht zu aufwändig zelebrieren. Das Ergebnis unserer Überlegungen war dann, vor allem unseren Kunden ein „Zuckerl“ zu bieten. Und zwar die Chance auf eine Traumreise ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten und auf zwei Wellness-Aufenthalte. Das gewaltige Interesse an unserem Ge-winnspiel hat gezeigt, dass wir damit richtig gelegen sind.

Besonders gefreut habe ich mich über die Gratulationen der Privat- und Ge-werbekunden und über die Glückwün-

sche der Versicherungsgesellschaften. Sie zeugen davon, dass sich die UVK einen guten Namen in der Branche gemacht hat. Denn in den Gratulati-onen hervorgehoben wurden Werte wie die hohe fachliche Kompetenz, die Freundlichkeit unserer Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter, die Hand-schlagqualität, … Das gibt mir Gele-genheit, meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und ihren Einsatz im Sinne unserer Kunden zu danken!

Was waren aus Ihrer Sicht die wichtigsten Stationen in der 20–jährigen Firmengeschichte?

Sicherlich unser Grundsatz: Ständiger Expansionskurs, aber nicht Wachstum um jeden Preis. Das hat eine konstan-te und kontinuierliche Steigerung der

Mitarbeiterzahl nach sich gezogen, die schließlich zum Neubau des Bü-rogebäudes geführt hat. Ein wichtiger Schritt war auch die Einführung der Kundenzeitungen, die wir heute in ganz Österreich vertreiben, und die Gründung der AssCompact GmbH, die unser monatliches Branchenmaga-zin verlegt und jährlich den AssCom-pact Trendtag, den bedeutendsten Branchen-event, veranstaltet. Diese starke Präsenz am Markt hat uns die Türen zu den wichtigsten Entscheidern der Versicherungsgesellschaften geöff-net hat, ein Umstand, von dem auch unsere Kunden profitieren. Zu nen-nen sind auch die Umstrukturierung zu Teams, die sowohl Privat- als auch Gewerbekunden gute Erreichbarkeit und kompetente Vertretung bei Ab-wesenheit des persönlichen Betreuers sichern. Auch die Einrichtung einer

„20 Jahre UVK“ – Konstanz und Kontinuität als Erfolgsgeheimnis

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eigenen Zulassungsstelle hat unseren Kunden viele Vorteile gebracht.

Ist Versichern heute schwieriger und herausfordernder als vor 20 Jahren?

Das Produktangebot ist zweifellos viel größer, die Produkte komplexer, die ge-setzlichen Rahmenbedingungen strenger, was nicht immer zum Nutzen der Kunden ist. Aber auch die Gesellschaft hat sich verändert, die Streitlust steigt und damit auch die Zahl der gerichtlichen Auseinan-dersetzungen. Das erfordert von unseren Beraterteams noch mehr Fachkompetenz und ständige Weiterbildung.

Worin liegt das Erfolgsrezept ei-nes Versicherungsmaklerbüros wie der UVK?

Vorrangig in der Tatsache, dass wir als unabhängige Berater, die einzig unse-ren Kunden verpflichtet sind, den umfas-sendsten Versicherungsschutz zum bes-ten Preis bieten können. Dazu kommen die Vorteile unserer Team-Struktur und das Faktum, dass wir in unseren Reihen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, die schon sehr lange für Kontinu-ität in der Beratung sorgen. Versichern ist heute eine so komplexe Materie ge-

worden, dass sie der Kunde allein nicht mehr bewältigen kann. Er braucht daher einen unabhängigen Partner mit einer entsprechenden Marktpräsenz und mit guten Kontakten.

Was dürfen die UVK Kunden im nächsten Jahrzehnt erwarten?

Mit Sicherheit werden wir den hohen Stellenwert der Aus- und Weiterbildung im Haus und bei externen Anbietern beibehalten, um bei der professionellen Betreuung unserer Kunden immer up to date zu sein. Das schließt auch neue Kommunikationsformen mit ein. Konkret bedeutet das: Unsere Türen werden na-türlich immer für persönliche Gespräche mit den Kunden offen sein, wenn sich der Kunde aber online mit uns austau-schen will, dann soll die Möglichkeit dazu gegeben sein – mit einem Rund-umservice vom Polizzencheck bis hin zur Schadenabwicklung.

Das gesunde Wachstum wollen wir fortsetzen und uns dabei im Privatkun-dengeschäft auf den Bezirk Kirchdorf, im Gewerbegeschäft auf den oberöster-reichischen Zentralraum konzentrieren. Die respektable Größe, zu der wir in den vergangenen 20 Jahren herange-wachsen sind, schafft dazu gute Vor-aussetzungen.

Welche Ziele haben Sie sich für die UVK und die beiden ande-ren Firmen AssCompact GmbH und Waghubinger Brokerservice GmbH gesetzt?

Im Medienbereich, mit unserem Bran-chenmagazin AssCompact und unse-ren Kundenzeitungen, wollen wir die Nummer-1-Position in Österreich weiter festigen bzw. ausbauen. Mit der UVK wollen wir weiterhin organisch wachsen und gleichzeitig die Qualität und das Service kontinuierlich steigern.

Ich bin sehr froh darüber, dass mein Sohn Thomas, der vor anderthalb Jahren in das Maklerbüro eingestiegen ist, Freu-de am Beraterberuf hat und sich sehr gut entwickelt. Er soll nach und nach in Ge-schäftsprozesse mit einbezogen werden und so auch auf dieser Ebene Kontinuität in der UVK sichern.

UVK

Vor 20 Jahren war die UVK mit drei Mitarbeitern in einem kleinen Büro am Kirchdorfer Hauptplatz beheimatet – nun arbeiten mehr als 30 Personen im UVK Dienstleistungszentrum in Micheldorf.

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Es gibt viele Gründe, warum ein Betrieb vorübergehend zum Stillstand kom-men kann. Wer dabei jedoch einzig an einen Brandschaden oder an eine Naturkatastrophe wie ein Hochwasser denkt, verkennt die Tatsachen. Gerade bei sehr kleinen Unternehmen oder bei freiberuflich Tätigen bedeutet der Aus-fall des Unternehmers durch plötzliche längere Krankheit oder durch einen Unfall eine kleine Katastrophe. Denn gibt es für eine längere Auszeit keinen personellen Ersatz, dann können auch die finanziellen Folgen des unvermu-teten Ausfalls gravierend werden. Be-sonders in der Startphase eines Unter-nehmens werden die Konsequenzen einer Betriebsunterbrechung zu einem existenziellen Problem.

Ein Beispiel für viele: Nach sechsjäh-riger Tätigkeit als Grafiker bei einer großen Werbeagentur hatte der Ab-solvent einer HTL für Grafikdesign den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und sein eigenes Grafikbüro gegrün-det. Trotz einer akzeptablen Auftrags-lage konnte sich der Jungunternehmer neben einer Sekretärin nur eine Teil-zeitmitarbeiterin für die Grafikaufträge leisten. Mehr ließen die Tilgungsraten für einen Startkredit und die laufenden

Lohn- und Betriebskosten, darunter die Aufwendungen für die Büromiete und ein Leasingauto, nicht zu.

Der Grafiker kompensierte den Perso-nalengpass mit überdurchschnittlichem Arbeitseinsatz – 60-Stunden-Wochen wurden eher zur Regel als zur Aus-nahme. Bei der Heimfahrt von einem Kundentermin nickte der Unternehmer am Steuer ein und prallte frontal ge-gen einen Baum. Er überlebte den Un-fall zwar mit schwersten Verletzungen und ohne größere bleibende Schäden, fiel aber wegen eines mehrwöchigen Krankenhausaufenthalts und einer langwierigen Genesungsphase inklusi-ve einer dreiwöchigen Reha insgesamt fast vier Monate aus.

Für das kleine Grafikbüro war der Ausfall des Chefs fatal. Mangels neuer Aufträge waren die beiden Mitarbeite-rinnen rasch unterbeschäftigt, laufen-de Aufträge konnten nicht finalisiert und fristgerecht geliefert werden. Die laufenden Personal- und Betriebskos-ten standen einem gravierenden Er-tragsausfall gegenüber, der das nur zwei Jahre zuvor gegründete Unter-nehmen beinahe die wirtschaftliche Existenz gekostet hätte.

Der Fall zeigt: Unternehmer tragen eine hohe Verantwortung ihren Mit-arbeitern und ihrer Firma gegenüber. Deshalb empfiehlt es sich, die Folgen einer längeren Betriebsunterbrechung abzusichern. Eine Betriebsunterbre-chungsversicherung für freiberuflich und selbstständig Tätige (BUFT) schützt Ihre Firma vor finanziellen Verlusten, die aus einem krankheits- oder unfall-bedingten Betriebsstillstand entstehen. Eingeschlossen ist in der Regel auch der Betriebsausfall durch einen Sach-schaden.

Sprechen Sie mit uns über das Risiko einer Betriebsunterbrechung. Wir sind Experten in dieser komplexen Materie und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung, die Sie ruhig schlafen lässt.

Wenn der Chef ausfällt, ist manches Unternehmen existenziell gefährdet

„Eine Betriebsunterbrechung kann gerade für kleinere Unternehmen fatal sein. Wir sorgen für den optimalen Versicherungsschutz.“

Haben Sie auch gelegentlich das Gefühl, dass selbst ein Zehn-, Elf- oder gar Zwölf-Stunden-Tag noch zu kurz wird? Dass die Liste Ihrer Aufga-ben trotz hohen persönlichen Einsatzes immer länger statt kürzer wird? Dass trotz funktionierender Führungsstrukturen im Unternehmen vieles ohne Sie nicht läuft? Dann sollten Sie einmal darüber nachdenken, was ein unvermuteter längerer Ausfall Ihrer Arbeitskraft bedeuten würde!

Bernd Feichtinger UVK-Riskmanagement

Betriebsunterbrechnung

...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement

13 Vertrauensschadenversicherung

Kriminalität am Arbeitsplatz? Vertrauen ist gut, Versicherungsschutz ist besser

Ein Mitarbeiter der Personalabteilung hat-te durch Manipulationen im Gehaltspro-gramm künstlich verschiedene Lohnarten in den Abrechnungen erhöht, um Auszahlun-gen vom Konto der Tochterfirma, die durch ein SAP-System registriert wurden, zu be-gründen. Nach Auffliegen des Betruges wurde festgestellt, dass Überweisungen unter dem Titel „Gehaltsauszahlung“ zu-gunsten von Personen, die in der Gehalts-liste nicht enthalten waren, getätigt wurden. Dazu arbeitete der Lohnverrechner mit ei-ner tatsächlichen und einer fiktiven Version des monatlichen Gehaltsabrechnungssys-tems. Hauptbegünstigte war die Ehefrau des Mitarbeiters, auf deren Konto die Be-träge transferiert wurden. So entstand bin-nen weniger Jahre ein Gesamtschaden von 160.000 Euro.

Als man dem betrügerischen Mitarbei-ter schließlich durch Zufall auf die Schli-che kam, erlitt er einen Nervenzusammen-bruch. Da er in der Folge arbeitsunfähig

wurde, konnte er den angerichteten Scha-den nicht wieder gutmachen.

Das geschilderte Szenario ist kein Einzel-fall: Die Tendenz, über seine Verhältnis-se zu leben, nimmt zu. Die Folgen: Hohe Schulden, die rasch dazu führen können, dass man nur noch in der betrügerischen Schädigung des Unternehmens einen Aus-weg sieht. Dazu kommt: Die betrieblichen Abläufe werden immer komplexer. Ver-netzte EDV-Arbeitsplätze erleichtern es Mit-arbeitern, Firmendaten zu manipulieren und sich dadurch zu bereichern. Selbst noch so gute Kontrollmechanismen kön-nen daher Fälle wie diese nicht verhindern.

Der direkte Vertrauensbruch durch einen Mitarbeiter ist erfahrungsgemäß ein unan-genehmer Gedanke für viele Führungskräf-te. Umso wichtiger ist es, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Eine Vertrauens-schadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus kriminellen

Handlungen, die von Betriebsangehöri-gen begangen werden. Dazu gehören Be-trug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage oder ande-re vorsätzliche unerlaubte Handlungen. Er-setzt werden in der Regel sowohl Schäden, die dem Unternehmen selbst entstehen, als auch Schäden, die Dritten zugefügt wer-den. Wir beraten Sie gerne über attraktive Angebote am Markt.

Checkliste für Ihre EDV-Sicherheit

• Gibt es für Ihr EDV-System ein Sicher-heitskonzept?

• Ist Ihr EDV-System ausreichend vor An-griffen von außen geschützt?

• Gibt es in Ihrem Unternehmen ungesi-cherte Internetanschlüsse?

• Ist Ihre Onlineverbindung zur Haus-bank ausreichend geschützt?

• Werden die Passwörter in Ihrem Un-ternehmen in periodischen Abständen gewechselt?

• Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Verantwortlichen für EDV-Sicherheit?

Kriminalität am Arbeitsplatz ist ein oftmals unterschätztes Risiko für Un-ternehmen. Auch wenn Betrug, Untreue und Unterschlagung häufig für Schlagzeilen in den Medien sorgen, überwiegt bei vielen Führungskräften die Ansicht: „Wir kennen unsere Mitarbeiter, uns kann so etwas nicht pas-sieren!“ Ein Trugschluss: Denn kein Kontrollmechanismus ist so gut, dass er nicht umgangen werden kann.

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14 betriebliche Altersvorsorge

Fairer und gerechter, aber auch härter – so beurteilt einer der anerkanntesten Sozialwissenschaftler, Professor Bernd Marin, Executive Director des Europäi-schen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung in Wien, die Pensionsre-form. Ein Pensionist von heute müsse ge-genüber einem Pensionisten von vor zehn Jahren mit einem Pensionsminus von bis zu 25% rechnen.

Trotz geringerer monatlicher Pension werde aber wegen der deutlich höheren Lebenserwartung die tatsächliche Lebens-pensionssumme der Österreicher steigen. Eine Integration des Lebenserwartungszu-wachses in das österreichische Pensions-system sei daher in den Augen Professor

Marins unumgänglich. Schon heute sei jede dritte Pension nicht durch Beiträge gedeckt.

Eines der Hauptprobleme liege neben der Überalterung im sich verändernden Lebenszyklus: Die Lebensarbeitszeit habe sich dramatisch verkürzt, während sich die Zeit im Ruhestand dramatisch erhöht habe. 1970 traten die Österreicherinnen und Österreicher im Schnitt mit 19 ins Be-rufsleben ein und gingen mit 62 in Pen-sion. Bei einer Lebenserwartung von 77 Jahren standen daher 43 Berufsjahre 34 Jahren ohne Erwerb gegenüber. 2010 er-höhte sich das durchschnittliche Berufsein-trittsalter auf 23, das Pensionsantrittsalter sank auf 58, die Lebenserwartung stieg

auf 83 Jahre. Fazit: 35 Berufsjahre stan-den 48 Jahren ohne Erwerb gegenüber.Diese höhere Lebenserwartung wird sich zum massiven Kostenfaktor entwickeln: „Bis 2030 werden die monatlichen Pen-sionen im Durchschnitt um 10,5% sinken, die Lebenspensionssumme wird aber um 6,5% steigen“, so Professor Marin. Öster-reich werde 2040 den Höhepunkt der Alterung erreichen.

Die betriebliche Pensionsvorsorge wird damit neben der privaten zu einem we-sentlichen Faktor, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die Vorteile der be-trieblichen Altersvorsorge liegen auf der Hand: Für den Arbeitgeber bietet sie eine Chance, Mitarbeiter stärker an das Unternehmen zu binden – und das bei gleichzeitiger Ersparnis von Lohnneben-kosten. Profitieren Sie daher von höher motivierten Mitarbeitern und sparen Sie dabei gleichzeitig bares Geld!

Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfäl-tig. Sie reichen von einer Pensionskasse, über Pensionsfonds und die betriebliche Kollektivversicherung bis hin zur Direktver-sicherung und zur Unterstützungskasse. Wir beraten Sie gerne, welcher Durchfüh-rungsweg in Ihrem Unternehmen sinnvoll ist. Denn diese Entscheidung ist von vielen Faktoren abhängig und erfordert die Un-terstützung eines bAV-Experten.

Die Vorteile auf einen Blick:

• Höhere Motivation und Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen

• Keine Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsabgaben in der Aktivzeit

• Keine Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer für die Erträge in der Pensionskasse

• Kapitalabfindungsmöglichkeit

Länger arbeiten, weniger Pension – betriebliche Altersvorsorge gegen die Pensionslücke

Die staatlichen Zuschüsse für das Pensionssystem werden immer hö-her. Mehr als 4,5 Mrd. Euro musste der Bund 2012 alleine zur ge-setzlichen ASVG-Pensionsversicherung zuschießen, fast doppelt so viel soll 2013 im milliardenschweren Budgetloch verschwunden sein. Die Pensionsreform soll zwar das Pensionsantrittsalter deutlich an-heben – Experten bezweifeln aber, dass die aktuelle Pensionsreform die dauerhafte Finanzierung der Pensionen sichern kann. Ein Grund mehr, um über betriebliche Altersvorsorge (bAV) nachzudenken!

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15 Wirtschaftsbarometer I Gesundheit I Kurioses

Österreichs Konjunktur hat sich im III. Quartal 2013 leicht gebes-sert, vermeldet das WIFO. Der Investitionsrückgang schwäch-te sich ab, das Wachstum des privaten Konsums und der Ex-porte blieb jedoch träge. Die Konsumschwäche beeinträchtig-te auch den Sommertourismus: Nur dank der Zunahme der Auslandsnachfrage, vor allem aus dem angloamerikanischen Raum und aus Osteuropa, stieg die Zahl der Übernachtungen. Auch in Österreich wirkt sich die Beruhigung der Erdölpreise aus: Die Inflationsrate ging im Okto-ber auf 1,4% zurück. Der positi-ve Abstand gegenüber dem Eu-ro-Raum, aber auch gegenüber Deutschland, bleibt aufgrund der höheren Dynamik der Kern-inflationsrate erhalten.

Übergewicht – so beugen Sie vor!

Zu Übergewicht kommt es, wenn dem Körper über einen längeren Zeitraum hinweg mehr Energie in Form von Nah-rung zugeführt wird, als er beispiels-weise durch Bewegung abbauen kann. Dieser Energieüberschuss wird in Form von Fett gespeichert, der Körperfettan-teil nimmt zu. Die schlechte Nachricht: Häufig ist Übergewicht Ursache von Fol-geerkrankungen wie Bluthochdruck, Zu-ckerkrankheit, zu hoher Cholesterinwert, Arteriosklerose, aber auch für Krebser-krankungen.

Wie aussagekräftig ist der Body Mass Index?

Er bezieht die Körpermasse auf das Qua-drat der Körpergröße, ist also ein grober Richtwert, der weder die Statur noch die individuelle Zusammensetzung der Kör-permasse aus Fett- und Muskelgewebe berücksichtigt. Er ist daher nicht isoliert aussagekräftig. In der Regel merkt man es ohnehin selbst, wenn der Hosenbund immer enger wird.

Häufigste Ursache für Übergewicht ist der Bewegungsmangel. Aber auch falsch angelernte Verhaltensweisen oder psy-chische Aspekte wie Essen unter Stress, Erkrankungen mit hormonellen Störun-

gen und genetische Ursachen können für Übergewicht verantwortlich sein.

Tipps gegen Übergewicht:

• Je abwechslungsreicher die Ernäh-rung, desto besser. Essen Sie sich daher an gesunden Produkten satt. Vollkornprodukte versorgen den Körper mit lange sättigenden Koh-lenhydraten und Ballaststoffen.

• Gemüse und Obst enthalten wenig Kalorien und versorgen den Körper als kleine Jause zwischendurch mit sättigenden Ballaststoffen.

• Fett liefert lebensnotwendige Fett-säuren und ist für einen gesunden Körper wichtig. Gehen Sie aber bewusst und sparsam damit um! 60 bis 80 Gramm Fett täglich sind mehr als genug!

• Wichtig ist auch ein bewusster Um-gang mit Zucker, vor allem mit Zu-cker, der in verschiedenen Lebens-mitteln versteckt ist.

• Nehmen Sie sich zum Essen Zeit! Wer langsam isst und lange kaut, wird schneller satt und isst automa-tisch weniger.

Übergewicht ist eine Volkskrankheit: Jede/r dritte Österreicher/in schleppt mehr Kilos mit sich herum als der Body Mass Index (BMI) als angemes-sen angibt, jede/r Zehnte ist fettleibig. Die gesundheitlichen Folgen des Übergewichts werden noch immer unterschätzt.

Wirtschaftsbarometer

Beine, Busen, Po – wie Promisihren Körper versichernWas haben Rolling-Stones-Gitarrist Keith Richards Finger, Madonnas Busen und Jennifer Lopez´ Po ge-meinsam? Sie sind gut versichert! Lloyd´s, die weltweit größte Versi-cherungsbörse, gilt als unangefoch-tener Spezialist, wenn es ums Ver-sichern von prominenten Körpern geht. So soll die Schauspielerin und Sängerin Jennifer Lopez ihren Po gegen mögliche Unfälle mit 21 Mio. Euro versichern lassen haben, mehr als 25 Mio. Euro soll die Versicherungssumme für die Beine des ehemaligen Fußballprofis Da-vid Beckham wert sein – pro Stück wohlgemerkt! Pop-Ikone Madonna wiederum hat ihre Brüste versichert – auf 1,5 Mio. Euro, wie englische Skandalreporter zu wissen glauben.

KURIOSES

16 Interview

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...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement UVK Waghubinger & Partner GmbHKollingerfeld 9 · A-4563 Micheldorf · Telefon: +43 (0) 7582/ 52 155-0 · Fax: +43 (0) 7582/ 52 155-10 · E-Mail: [email protected] · Web: www.uvk.at

„Auf die UVK kann ich mich hundertprozentig verlassen“

Welche Bedeutung hat professionel-ler Versicherungsschutz für einen be-liebten Gastronomiebetrieb wie das Gasthaus „Zum Schwarzen Grafen“?

Eine sehr große. Man hat ja als Einzel-unternehmer viel um die Ohren. Da tut es gut, wenn man einen Versicherungs-partner wie die UVK hat, auf den man sich hundertprozentig verlassen kann, wenn es um den Versicherungsschutz,

eine Kfz-Anmeldung oder die Abwick-lung von Schäden geht.

Unser Gasthaus gibt es seit 16 Jahren und ich glaube, wir haben uns in dieser Zeit einen guten Namen in der Region gemacht. Wir setzen auf Qualität und regionale Produkte, das kommt bei un-seren Gästen gut an!

Beim Thema Versichern setzen Sie seit

Jahren auf die UVK. Haben Sie den Versicherungsschutz schon einmal ge-braucht?

Wir hatten bisher zum Glück nur klei-nere Schäden. Einmal ist uns im Win-terurlaub der Strom ausgefallen und die Lebensmittel in den Gefriertruhen sind alle unbrauchbar geworden. Die UVK hat den Schaden rasch und zufrieden-stellend abgewickelt.

Sie haben vor kurzem eine All-Risk-Versicherung abgeschlossen. Worin liegen die Vorteile?

Sie deckt auch alle unbenannten Ge-fahren, egal ob einer Mitarbeiterin ein Stapel Teller hinunterfällt oder wir von einem Hochwasser betroffen sind. Das ist ein umfassender Versicherungsschutz für kleine Unternehmen, wie es ihn bis-her nur für die Industrie gegeben hat.

Können Sie die UVK weiterempfehlen?

Natürlich, besonders weil sie sehr kom-petente Mitarbeiter hat.

Nachgefragt

Von der Meteorologie als Quereinsteiger ins Gastronomiegeschäft und heute ein Wirt mit Leib und Seele: Stephan Sams (rechts) mit UVK-Geschäftsführer Franz Waghubinger.

Foto: UVK

Erstansprechpartner für Interessenten: Franz Waghubinger oder Bernd FeichtingerTelefon: +43 (0) 7582/ 52 155-0, E-Mail: [email protected] oder +43 (0) 7582/ 52 155-16, E-Mail: [email protected]

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Sind Sie sicher, dass alle relevanten Risiken Ihres Unternehmens

erfasst und abgedeckt sind? dass Sie nicht zu hohe Prämien wegen Doppelgleisigkeiten

oder unnötiger Vertragsklauseln zahlen? dass Ihr Deckungskonzept genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist? dass Sie im Schadensfall optimal vertreten werden?

UVK

Interview mit Stephan Sams, Gasthaus „Zum Schwarzen Grafen“, Micheldorf