2
Bex | Riburg | Schweizerhalle Oberflächliche Schallmessungen im nördlichen Bezirk Liestal Ziel der Schallmessungen Seit mehr als 450 Jahren fördern, lagern und vertreiben die Schweizer Salinen den lebenswichti- gen Rohstoff Salz für die Schweiz. Sie sind von den 26 Kantonen und dem Fürstentum Liechten- stein beauftragt, die solidarische, unabhängige und zuverlässige Salzversorgung der Schweiz lang- fristig und auf der Basis einer einheimischen Produktion sicherzustellen. Um diesen Auftrag ver- lässlich erfüllen zu können, gilt es, laufend geologische Daten wie Tiefe, Mächtigkeit, Lage und Reinheit der Salzvorkommen in der Schweiz zu sammeln. Hierfür sind neben Sondierbohrungen auch grossräumige oberflächliche Schallmessungen an geeigneten Standorten notwendig. Wie laufen die Schallmessungen ab? Die Schallmessungen erfolgen entlang von Strassen und Feldwegen. Während den Messungen werden mit einem Vibrationsfahrzeug Schallwellen in den Untergrund gesendet. Diese Wellen breiten sich im Untergrund aus und werden an Trennschichten reflektiert und mit Geophonen aufgezeichnet. Die Dauer zwischen Vibration und Ankunft der reflektierten Schallwellen gibt Auf- schluss über die Tiefe der reflektierenden Trennschicht. Für optimale Messergebnisse werden die Geophone idealerweise wenige Zentimeter tief in den Boden gesteckt. Dazu werden vorgängig wenn möglich Messpunkte auf nicht asphaltierten Bereichen gesucht und markiert. Alternativ können, z.B. in vollversiegelten Gebieten, die Geophone auch in Sandsäcke gesteckt werden. Die mechanisch erzeugten Vibrationen sind für Mensch, Tier und Umwelt ungefährlich. Wie wird verhindert, dass Schäden entstehen? Schäden an Gebäuden durch die Messungen werden durch eine aktive Vorsorge vermieden. Ne- ben der Einhaltung von Sicherheitsabständen werden mit speziellen Prüfgeräten die Schwingun- gen an den nächstgelegenen Häusern überwacht. Sollten Überschreitungen von Grenzwerten drohen, werden die Messungen abgebrochen oder in der Intensität heruntergeregelt.

Oberflächliche Schallmessungen im nördlichen Bezirk …¶nnen, z.B. in vollversiegelten Gebieten, die Geophone auch in Sandsäcke gesteckt werden. Die mechanisch erzeugten Vibrationen

Embed Size (px)

Citation preview

Bex|Riburg|Schweizerhalle

OberflächlicheSchallmessungenimnördlichenBezirkLiestalZielderSchallmessungenSeitmehrals450Jahrenfördern,lagernundvertreibendieSchweizerSalinendenlebenswichti-genRohstoffSalzfürdieSchweiz.Siesindvonden26KantonenunddemFürstentumLiechten-steinbeauftragt,diesolidarische,unabhängigeundzuverlässigeSalzversorgungderSchweizlang-fristigundaufderBasiseinereinheimischenProduktionsicherzustellen.UmdiesenAuftragver-lässlicherfüllenzukönnen,giltes,laufendgeologischeDatenwieTiefe,Mächtigkeit,LageundReinheitderSalzvorkommeninderSchweizzusammeln.HierfürsindnebenSondierbohrungenauchgrossräumigeoberflächlicheSchallmessungenangeeignetenStandortennotwendig.WielaufendieSchallmessungenab?

DieSchallmessungenerfolgenentlangvonStrassenundFeldwegen.WährenddenMessungenwerdenmiteinemVibrationsfahrzeugSchallwellenindenUntergrundgesendet.DieseWellenbreitensichimUntergrundausundwerdenanTrennschichtenreflektiertundmitGeophonenaufgezeichnet.DieDauerzwischenVibrationundAnkunftderreflektiertenSchallwellengibtAuf-schlussüberdieTiefederreflektierendenTrennschicht.FüroptimaleMessergebnissewerdendieGeophoneidealerweisewenigeZentimetertiefindenBodengesteckt.DazuwerdenvorgängigwennmöglichMesspunkteaufnichtasphaltiertenBereichengesuchtundmarkiert.Alternativkönnen,z.B.invollversiegeltenGebieten,dieGeophoneauchinSandsäckegestecktwerden.DiemechanischerzeugtenVibrationensindfürMensch,TierundUmweltungefährlich.Wiewirdverhindert,dassSchädenentstehen?SchädenanGebäudendurchdieMessungenwerdendurcheineaktiveVorsorgevermieden.Ne-benderEinhaltungvonSicherheitsabständenwerdenmitspeziellenPrüfgerätendieSchwingun-genandennächstgelegenenHäusernüberwacht.SolltenÜberschreitungenvonGrenzwertendrohen,werdendieMessungenabgebrochenoderinderIntensitätheruntergeregelt.

Bex|Riburg|Schweizerhalle

Wermisst?DieMessungenfindeninengemKontaktmitdenzuständigenÄmternundBehördenstattundwerdenvonderFirmaDMTGmbH&Co.KGausgeführt.DieNutzungderGrundstückewurdeimVorausmitdenEigentümernbesprochenundwirdgemässVereinbarungeingehalten.EbenfallswurdendieGemeinderätederbetroffenenGemeindenüberdieanstehendenAbklärungsarbeiteninformiertundhabendiesenzugestimmt.ImAnschlussdaranhabenVertreterdesvondenSchweizerSalinenbeauftragtenPlanungsbürosGrunerBöhringerAGdieStreckenführungindenGemeindensowiedasentsprechendeVorgehenmitderGemeindeverwaltungundWerkhofver-treternbesprochen.