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2-achsig-nachgeführte SOLARTRACKER über 7 % Rendite möglich* gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für 20 Jahre einfach und bequem durch Vollservice-Paket Kein Fondsmodell! Arge Solarbau Braunstraße 22 04347 Leipzig Telefon: 0341 - 23 46 384 Fax: 0341 - 23 46 381 E-Mail: [email protected] Internet: www.arge-solarbau.de *abhängig vom eingesetzten Kapital und den Darlehenskonditionen 30 % mehr Solarstrom durch neueste Technologien Originalfotos aus Penig April 2007

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2-achsig-nachgeführte

SOLARTRACKER

über 7 % Rendite möglich* gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für 20 Jahre einfach und bequem durch Vollservice-Paket Kein Fondsmodell!

Arge Solarbau Braunstraße 22

04347 Leipzig

Telefon: 0341 - 23 46 384

Fax: 0341 - 23 46 381 E-Mail: [email protected]

Internet: www.arge-solarbau.de

*abhängig vom eingesetzten Kapital und den Darlehenskonditionen

30 % mehr Solarstrom durch neueste Technologien

Originalfotos aus Penig April 2007

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Arbeitsgemeinschaft von

Objektinformation Penig in Sachsen Standort für 116 Solar - Tracker

mit 2-achsiger Nachführung

+

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Inhalt Projektbeschreibung

Kaufangebot

Standortfotos

Die Photovoltaikanlage

• Photovoltaikmodule

• Wechselrichter

• Gestelltechnik

Ertragsgutachten vom Deutschen Wetterdienst

Baurechtliche Unterlagen der Stadt Penig

Muster Werkvertrag

Muster Betriebsführungsvertrag

Ansprechpartner

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Projektbeschreibung Standort : Penig / Sachsen Lage: Der Standort der Anlagen befindet sich im Dreieck der Städ-

te Chemnitz, Zwickau und Altenburg in Sachsen. Anzahl Solartracker: 116 Solartracker Anzahl Module je Tracker: Terms Tracker = 42 Module Deger Tracker = 42 Module

Fläche: ca. 10,3 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche

Einstrahlung: 1.081 kWh / m²

Grundstück: Der Pachtvertrag zur Sicherung der Grundstücke wurde mit

der Stadt Penig bereits unterschrieben.

EEG – Konformität: Der Nachweis der eindeutigen Zuordnung nach EEG 2004 § 11 Abs. 4.2 ist gegeben, da es sich bei der Fläche um eine Konversionsfläche aus landwirtschaftlicher Nutzung handelt.

Netzeinspeisung: Anschluss des Solarparks durch den Energieversorger enviaM am 20.04.2007. Genehmigungsstand: Flächennutzungsplan geändert Bebauungsplan erstellt und bestätigt Bauantrag genehmigt erste Anlagen errichtet Finanzierung: Die Finanzierung kann über die UmweltBank AG Nürnberg oder die Hausbank (i.V.m. KfW-Bank Programm 140) erfolgen).

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Kaufangebote

Kostenübersicht

Variante 1

175 Wp Conergy Deger Tracker

Variante 2

175 Wp Jetion Deger Tracker

Variante 3

215 Wp Sanyo Deger Tracker

Variante 4

175 Wp ConergyTerms Tracker

Variante 5

175 Wp Jetion Terms Tracker

Variante 6

215 Wp Sanyo Terms Tracker

Leistung 1 Solartracker 7,35 kWp 7,35 kWp 9,03 kWp 7,35 kWp 7,35 kWp 9,03 kWp

Jahresenergieertrag für 1 Tracker Energieertrag für 20 Jahre / 1 Tracker

10.148 kWh202.960 kWh

10.166 kWh203.320 kWh

12.858 kWh257.160 kWh

10.148 kWh202.960 kWh

10.166 kWh203.320 kWh

12.858 kWh 257.160 kWh

„Turn-Key“ – Preis 1 Solartracker 41.344 € 39.000 € 51.101 € 40.100 € 38.500 € 50.041 €

Preis pro kWp 5.625 € 5.306 € 5.659 € 5.456 € 5.238 € 5.542 €

Betriebsführung 162 € 162 € 200 € 162 € 162 € 200 €

Pacht, zzgl. Grundsteuer (in Abhängigkeit der Grundstücksgröße) 144 € 144 € 144 € 144 € 144 € 144 €

Versicherung 1,7 ‰ vom „Turn-Key“-Preis (außer Haftpflicht) 84 € 79 € 103 € 81 € 78 € 101 €

sonstige Kosten (Telefongebühren, Eigenverbrauch Strom..) 12 € 12 € 12 € 12 € 12 € 12 €

Jahresertrag in EUR 3.851 € 3.857 € 4.880 € 3.851 € 3.857 € 4.880 €

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Baufortschritt im Solarpark Penig (Stand 22.03.2007)

Drehfundament (Länge 3,50 m)

Eindrehen mit Hydraulikdrehmotor

Eingedrehtes Fundament mit Ausschachtung für Be-tonfundament lt. Vorgabe Prof. Dr. Schubert

Hauptanschlusskabel für den Solarpark an die Trafostation der enviaM (4 x 240 mm²)

Kabelschächte für die einzelnen Tracker

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Baufortschritt im Solarpark Penig (Stand 20.04.2007)

komplett aufgebauter Deger-Tracker mit Sunlink-Modulen im optimalen Einstrahlungs-winkel Vorne: Tracker mit Sanyo-Modulen

Hinten: Tracker mit SunLink-Modulen

Rückansicht eines Trackers mit SunLink-Modulen und Wechselrichter

- Anschluss des Solarparks durch den Ener-gieversorger enviaM

- es wurde der Zähler gesetzt und die Siche-rungen eingebaut

- die Abnahme erfolgte ohne Beanstandungen

Die ersten Tracker sind errichtet und schon von weitem sichtbar.

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Abnahme der ersten Tracker (28.04.2007)

Blick auf den Solarpark Penig von der B95 aus Richtung Leipzig

ein zufriedener Eigentümer

interessierte Besucher

ein Investor bei der Abnahme seines Trackers

Die Geschäftsführer im Gespräch mit einem Interessenten.

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Die Photovoltaikanlage Folgende PV-Module können gewählt werden: Jetion

Die Firma Jiangyin Jetion Science & Technology Co., Ltd. produziert verschiedene polykristal-line und monokristalline Solarmodule von 5W bis hin zu 190W.

Die Solarzellen werden vor der Montage geprüft und nach Leistungsklassen sortiert. Die Verkapselung der einzelnen Modulkomponenten, die Verwendung von hochlicht-durchlässigem gehärtetem Glas und Tedlar-polystester-tedlar /EVA (TPT/TPE) garantieren die ausgezeichnete Haltbarkeit des Moduls unter allen Witterungsbedingungen. Der selbsttragende eloxierte Aluminiumrahmen des Moduls wurde entworfen, um eine bessere Modulstabilität sowie sichere Montage und Transport zu gewährleisten.

Die Module besitzen alle notwendigen TÜV, IEC 61215 und Schutzklasse II Zertifikate und wurden für Be-triebsspannungen bis 750 V zertifiziert.

Conergy

Alle Conergy Module werden bereits während der Produktion optisch, mechanisch und elekt-risch geprüft. Danach erfolgt die Leistungsbestimmung unter den für alle Hersteller weltweit verbindlichen "Standard Test Conditions". Durch das international anerkannte Prüfzertifikat für kristalline Module nach IEC 61215 wird die Qualität auch im langjährigen Betrieb unter extremen Umgebungsbedingungen garantiert. Die Zertifikation nach Schutzklasse II weist die Module als sichere elektrische Betriebsmittel aus. Und natürlich sind lange Produkt- und Leistungsgarantien ein weiteres wichtiges Qualitätskriterium.

Genau das garantieren Module von Conergy: hohe Erträge, gleichbleibende Qualität und eine lange Lebensdauer. Sie sind daher hervorragend für den Einsatz in netzgekoppelten Photo-voltaikanlagen geeignet. Aufgrund ihrer hohen Qualität und Kompatibilität mit allen anderen Komponenten führender Hersteller werden unsere Produkte in Solaranlagen aller Leistungs-klassen eingesetzt.

Die Conergy Module werden speziell auf die Anforderungen des Marktes zugeschnitten und sind über den Fachgroßhandel zu beziehen.

• Ausgewählte, optisch attraktive Qualitätsprodukte

• Module für alle Anlagengrößen

• Module mit fertig konfektionierten Anschlussleitungen

• Sicherheit durch lange Produkt- und Leistungsgarantien

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Sanyo

Die SANYO HIT (Heterojunction with Intrinsic Thin Isyer) – Solarzelle besteht aus monkristal-linen Hybrid-Wafern, beschichtet mit dünnen amorphen Silizium. Dieses Produkt wird nach den modernsten Herstellungsverfahren gefertigt und liefert den höchsten Wirkungsgrad und Nutzwert der Branche.

Hoher Wirkungsgrad:

Leistungsstarke Zelle: 18,2 %

Modul: 16,4 %

HIT-Zellen und – Module weisen den weltweit höchsten Wirkungsgrad bei kommerziellen Solarprodukten auf.

Hoher Wirkungsgrad bei hohen Temperaturen

Die HIT-Solarzellen gewährleisten im Gegensatz zu herkömmlichen Solarzellen aus kristallinem Silizium auch bei hohen Temperaturen einen hohen Wirkungsgrad.

Hohe Qualitätsmaßstäbe durch Einhaltung der Normen ISO 9001 und 14001

Die HIT-Solarzellen und – Module werden laufend geprüft und durchgemessen, um sicherzustellen, dass sie alle elektrischen, mechanischen und optischen Anforderungen erfüllen.

Garantie

Leistungsgarantie: 20 Jahre auf 80 % der Minimalleistung

Produktgarantie: 2 Jahre (Basierend auf Vertragsbedingungen)

Sonstige Module

Aufgrund der derzeitigen Liefersituation bei Photovoltaikmodulen, ist der Einsatz anderer Module möglich, Vorbedingung sind dabei, das Vorliegen der üblichen Zertifikate (TÜV, IEC61215), gleiche Leistungsklassen sowie die Zustimmung des Käufers.

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Folgende Wechselrichter können eingesetzt werden: SMA Technologie AG Seit über 15 Jahren werden zentrale PV-Wechselrichter für PV-Kraftwerke von SMA entwickelt und gefertigt. Mit den besonderen Features wie Stringüberwachung, Team-fähigkeit, Mittelspannungseinspeisung und der Außenaufstellung setzt SMA technolo-gisch völlig neue Maßstäbe. Zuverlässige Leistungsteile, wie sie auch in Windenergiean-lagen und der Bahntechnik zum Einsatz kommen, zusammen mit fortschrittlicher Mik-roprozessortechnik ergeben im Sunny Central eine innovative und wettbewerbsfähige Basis für Ihr PV-Kraftwerk.

Die Wartung der Wechselrichter erfolgt in Kooperation von SMA und der Green Mana-gement 3000 GmbH sowie der Element 4 GmbH. Wichtige Merkmale • SMA grid guard ® (ENS) • Überspannungsschutz auf DC- und AC-Seite • Optionale Blindleistungsregelung • Ertragserhöhung durch Sunny Team (optional) • Anlagenüberwachung und Datenauswertung über integrierten Datenlogger • Einfache Fernabfrage über Remote Zugang möglich • Versand von Fehler- und Statusmeldungen über E-Mails oder SMS • Optionale Stringstromüberwachung • 48-Stunden Vor-Ort-Service über eine Laufzeit von 20 Jahren (optional)

Innovative Technologie Als erster Wechselrichter mit der von SMA entwickelten H5-Topologie erzielt der transforma-torlose Sunny Mini Central einen Wirkungsgrad von über 98 %. Das heißt, der aus den Mo-dulen gewonnene Strom kann beinahe 1:1 in netzkonformen Wechselstrom gewandelt und in das öffentliche Netz eingespeist werden. Für Sie bedeutet das nicht nur einen maximal er-reichbaren Ertrag, sondern aufgrund der geringen Anschaffungskosten, den niedrigsten Preis pro Watt. Damit bieten die trafolosen Sunny Mini Central die kürzeste Amortisationszeit, die zurzeit erreichbar ist. Darüber hinaus beinhalten diese Wechselrichter mit dem Power Balan-cer ein intelligentes Schieflastmanagement, das eine optimale Anpassung an die Vorgaben der Energieversorgungsunternehmen gewährleistet.

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Sunny Mini Central SMC 7000TL Mit den neuen Sunny Mini Central bieten wir Ihnen drei trafolose Wechselrichter, die mit einem maximalen Wirkungsgrad von über 98 % und dem niedrigsten spezifischen Preis die kürzeste Amortisationszeit ermöglichen. Durch eine vollkommen neue Schaltung der Wechselrichterbrücke, der H5-Topologie, konnte die Abgabe des Stroms in das Netz so verbessert werden, dass erheblich weniger Verluste auftreten und ein Wirkungsgrad von über 98 % erreicht wird. Gleichzeitig wurden Ferti-gungsprozesse optimiert. Das Ergebnis ist ein unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Kombination aus den verschiedenen Wechselrichtern mit abgestuften Leistungen von 8 und 7 kW sorgt für die notwendige Flexibilität bei der individuellen Auslegung von PV-Anlagen. Zur Vermeidung eines unsymmetrischen Einspeiseverhaltens durch die Zusammen-fassung der Wechselrichter in Dreier-Gruppen bietet SMA innovative Technologie: Mit einem eigens für diese Gerätefamilie entwickelten integrierten Schieflastmanagement, dem SMA-Power Balancer, kontrollieren sich die Wechselrichter gegenseitig und gewährleisten so eine „netzfreundliche“ Einspeisung in den Außenleiter.

Sunny Boy Multi-String SB 4200TL HC

Mit Multi-String Wechselrichtern von SMA haben Sie die freie Wahl: Anlagen mit unterschied-lichen Dachausrichtungen oder Modultypen erreichen den höchsten Ertrag. Die einzelnen String-Anschlüsse des Multi-Strings sind mit einem separatem MPP-Tracker ausgestattet, die HC-Versionen des Multi-Strings erlauben den Einsatz aller marktüblichen kristallinen Techno-logien, so auch 6“ und 6“+Zellen. Freie Wahl der Modultypen, höchste Wirkungsgrade von mehr als 96 % durch ein transformatorloses Schaltungskonzept und ein umfangreiches Überwachungskonzept machen den Multi-String zur ersten Wahl bei Ihrer Anlage.

Sunny Boy SB 2100TL Der Sunny Boy SB 2100TL ist sicher nicht der einzige Wechselrichter von SMA mit einem hervorragen-den Preis-Leistungs-Verhältnis, aber ein ganz Besonderer. Denn zum einen wird bei ihm die Span-nungsanpassung nicht durch den Einsatz eines Transformators realisiert und zum anderen ist es ge-lungen, durch Verwendung modernster Halbleitertechnik und einer optimierten Schaltungstopologie, den Wirkungsgrad nochmals zu steigern. Zusätzlich erlaubt ein erweiterter Eingangsspannungsbereich vielfältige Kombinationsmöglichkeiten mit den Solarmodulen. Alles gute Gründe, warum bereits das Vorgängermodell von der Stiftung Warentest mit dem ersten Platz prämiert wurde.

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Gestelltechnik TERMS a. s. Die TERMS Gruppe wurde im Jahre 1991 gegründet. Sie profilierte sich zunächst im tschechi-schen Markt im Bereich der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie in der Industrieautoma-tisierung. Seit der zweiten Hälfte der 90er Jahre arbeitet TERMS erfolgreich mit dem größten nationalen Mobilnetzwerkbetreiber EUROTEL aus Prag zusammen und liefert diesem Technolo-giekomponenten für dessen Mobilfunknetze. In Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern entwickelt, produziert und vertreibt TERMS technische Lösungen, die den Forderungen ihrer Kunden wie z.B. der Bosch GmbH und deren hoch entwickelten Technologien gerecht werden. TERMS erfüllt die internationalen Qualitäts-standards sowie die für die EU-Länder gültigen Normen. Die TERMS Gruppe ist nach ISO 9001 zertifiziert. TERMS verfügt über umfangreiche eigene Produktionskapazitäten in der Tschechischen Repu-blik sowie über ein Team hoch qualifizierter Fachleute. Die TERMS Gruppe ist unser Anbieter für das verwendete Nachführsystem.

• Das von TERMS und der Arbeitsgruppe Solarkraft entwickelte 2-achsige Nachführsys-tem ist speziell für die Anwendung mit dem Investor entwickelt worden. Ziel bei der Entwicklung waren:

• lange Lebensdauer • hohe Zuverlässigkeit • sichere Ersatzteilversorgung • betreiberfreundliche Technologie • geringer Wartungsaufwand • kostengünstige Wartung und Instandsetzung • Ertragssteigerung in der Energieausbeute und • geringe wirtschaftliche Systemkosten und Errichtungskosten

www.terms.cz Beispiel

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Deger Tracker Die DEGERenergie GmbH ist ein international tätiges, zukunftsorientiertes Unternehmen, das 1999 von Artur Deger gegründet wurde. Im Mittelpunkt unternehmerischen Denkens und Han-delns steht die Konstruktion, Entwicklung und Fertigung von Nachführsystemen für Photovol-taikmodule in der Solar-Technologie. Es geht um die Steigerung der Energiegewinnung durch Nachführung und damit der optimalen Ausnutzung von Sonnenenergie. Mit eigenen, patentierten Ideen, ausgezeichnet mit dem Erfinderpreis 2001 des Landes Baden-Württemberg begann die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens, das für ausgeprägtes Engagement, Kompetenz und einen hohen Qualitätsanspruch bekannt ist und sich inzwischen erfolgreich als Marktführer profiliert hat. Die hohen Anforderungen an sich selbst, die ständige Bereitschaft zu neuen Ideen, die Innovationskraft und die Konzeption praktischer, Effizienzstei-gernder Systeme haben sie zu dem gemacht, was sie heute sind - ein zuverlässiger Partner für die Solar-Technologien von morgen. Die Erdbewegung und die Zusammensetzung der Atmosphäre führen dazu, dass die Leistung und die Richtung der einfallenden Sonnenstrahlen sich permanent ändern. Die Zellen starr montierter Photovoltaikmodule können also nur einen Bruchteil der Lichtener-gie, welche die Sonne ausstrahlt, in elektrische Energie umwandeln. DEGERenergie Nachführungen sind Befestigungssysteme für Photovoltaikmodule. Sie richten die PV-Module immer in Richtung Sonne aus, damit bleibt der Einfallswinkel kon-stant und die Intensität des Lichtes, und damit der Energie erhalten. Es werden damit nicht nur die Sonnenstunden effektiv genutzt, sondern auch diffuses Licht – das ganze Jahr über. Das führt zu einem Mehrertrag an Solar-Energie von 20 - 25 % einachsig, 35 - 45 % zweiachsig und damit zu höherer Wirtschaftlichkeit und zur schnelleren Amortisation der Anschaffungskosten bzw. einem höheren Gewinn. DEGER-Nachführsysteme machen sich also bezahlt. DEGERenergie GmbH ist ein kompaktes Nachführungs-Systemkonzept eingetragener, zum Teil patentierter Markenprodukte. Sie sind robust, witterungsfest, wartungsfrei und sichern unseren Kunden ein Höchstmaß an technischem Komfort, mehr Leistung, mehr Sicherheit, mehr Ener-gie-Gewinn. DEGERtraker 300EL / 1000EL / 1600EL / 5000NT / 7000NT Zweiachsig, aktive Nachführanlagen für Freiflächen, Gebäude und zum Aufbau mit unterschiedlichen Mastlängen. DEGER TOPtraker® Einachsig, aktive Nachführanlage für Flachdächer, Fassaden, Deponien und Freiflächen. DEGERconnecter Das intelligente Steuerungssystem für DEGERtraker und DEGER TOPtraker® - die patentierte Steuerung, ausgezeichnet mit dem Erfinderpreis 2001 von Baden-Württemberg Voraussetzung für höchsten Mehrertrag: - freies Spektrum von 70° Ost bis 290° West - Wechselrichter Auslegung: Wp = ACnom(Modulleistung= Wechselrichter Ausgangsleistung)

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Mehrertrag 35-45%

Nur möglich mit der patentierten

Anlagen SteuerungDEGERconecter!

Mehr Sonne fürs Geld

Maximale Sonnenausbeute...Mit diesen Systemen wird sie zur Realität. Durch den Einsatz von DEGERtraker-Nachführanlagen, haben Siedie Zeichen der Zeit erkannt: Neben dem Denken und Handeln im Sinne von Umweltschutz und Natur profitieren Sie auch von Ertragssteigerung und der damit verbundenen Amortisation. Wartungsfrei. Langlebig. Recycelbar.Die auf diese anspruchsvollen Parameter ausgelegten Systeme werden im ISO 9001 zertifizierten Betrieb umwelt-schonend in Serie hergestellt. Insgesamt sind die DEGERtraker-Systeme zu 100 % als wirklicher Wertstoff recycel-bar. Im Vergleich zu starren Systemen fällt nach Ablauf der Gebrauchsdauer 40 % weniger an Elektroschrott an!Kurze Montagezeit.Vormontierte Komponenten und eine detaillierte Aufbauanleitung ermöglichen eine Montagezeit von unter zweiStunden (Mast aufgestellt).Auf diese Technik können Sie bauen. Die patentierte Steuerung und die als Gebrauchsmuster geschützte Mechanik wurden bereits im Jahr 2000 mitdem Erfinderpreis Baden-Württemberg ausgezeichnet und ständig weiterentwickelt. So erfüllen DEGERtrakerdie Ansprüche von Fachleuten und Investoren gleichermaßen. Die nachgewiesene Statik der DEGERtraker basiertauf DIN 1055-4 (8.86) und DIN 1056 (10.84) für eine Aufstellhöhe bis 8 m (Windlastzone I).

Wirtschaftlichkeit...... am Beispiel einer 100 kWp-Anlage in einer Region in der starre Systeme ca. 950 kWh / kWp pro Jahr leisten.

Ertrag starr in 20 Jahren: 1.900.000 kWh bei 40 ct/kWh = 760.000,- DEGERtraker in 20 Jahren: 2.660.000 kWh bei 40 ct/kWh = 1.064.000,-

____________

Mehrerlös 304.000,-Höhere Anschaffungskosten DEGERtraker gegenüber starr ca. 60.000,-

mehr Gewinn 244.000,-

... mehr Ertrag - verdoppelte Rendite

Jederzeit erhältlich: Bei Ihrem Solarfachhändler.

DEGERtraker 5000NT 7000NTStand 02/07

Nachführsystem

für Freiflächen,

Gebäude und

zum Aufbau mit

unterschiedlichen

Mastlängen

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5000NT 7000NTFür Solarleistung 4.000...6.000 Wp 6.000...9.000 WpModulfläche bis zu 40 m2 60 m2

Traglast 10.000 kg 15.000 kgDrehwinkel Ost - West 360° mit einstellbaren EndschalternSchwenkwinkel Elevation 10...90°Steuerung DEGERconecterEnergiekonverter ll oder VAntrieb Ost - West Getriebe im AntriebskopfAntrieb Elevation 1.000 mm Hub 1.100 mm HubLeistungsaufnahme:

Control Mode 0,2 Wattmit laufendem Antrieb 7 Watt 9 Watt

Eigenverbrauch pro Jahr 3...4 kWh 3,5...4,5 kWhMastlänge 3,3...5,5 m 3,3...5,5 m Gewicht (ohne Mast) 550 kg 1.090 kg

Pflege wartungsfreiEinsatzgebiet geografische Lage 25°... 90° / optional Äquator bis 90. Breitengrad

DEGERtraker 5000NT 7000NTArt.Nr.: 28 11 500 28 11 700

Stand 02/07

Zweiachsige, aktive Nachführanlagen passendfür alle gängigen Solarmodule.

LieferumfangKomplette Nachführanlage in 2 Achsen, Mast,Solarmodulträgersystem in Alu passend zum verwendeten Modultyp, SteuerelektronikDEGERconecter mit Energiekonverter für äußerstenergiesparenden Betrieb, Fundamentplan,Aufbauanleitung.

Die FunktionsweiseDie Steuerung DEGERconecter erkennt die hellste Stelle am Himmel und dreht die Modulfläche in diese Position. Die Mechanik des DEGERtrakers lässt es der Steuerung im gesamten Jahresverlauf zu, die Modulfläche immer punktge-nau mit der Breitseite zur Sonne zu stellen.

Diese Technik wirkt auch bei Bewölkung, Regen und Nebel: D.h. wenn an einem zunächst sonnigen Tag nachmittagsvon Westen her Bewölkung aufzieht, wird sich die Modulfläche entsprechend der Einstrahlung wieder etwas nach Ostenzurückdrehen. Bei einem ganz geschlossenen Wolkenhimmel wird die Modulfläche waagrecht, oder in die Richtung der stärksten Einstrahlung gedreht, um auch aus der Schlechtwetter-Situation das Beste zu machen.

Steinshalde 56 • 72296 Schopfloch-Oberiflingen / GermanyeMail: [email protected] • www.DEGERenergie.com

Leistungsdiagramm am Beispiel eines sonnigen Sommertages

100 %

50 %

0 %

starr DEGERtraker

6°° 8°° 10°° 12°° 14°° 16°° 18°° 20°° Uhr

Für Druckfehler keine HaftungTechnische Änderungen die dem Fortschritt dienen vorbehalten.

Die Technik macht denUnterschied.

Mehr Sonne fürs Geld

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Ertragsgutachten vom Deutschen Wetterdienst

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Baurechtliche Unterlagen der Stadt Penig

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Muster Werkvertrag

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Seite 1 von 7 Werkvertrag zur schlüsselfertigen Errichtung einer Freiflächensolaranlage der Arge Solarbau in Penig

WERKVERTRAG Nr……………….

zu Tracker Nr. …. (lt. Lageplan)

zwischen

………………….. ………………….. …………………..

nachstehend Auftraggeber (AG) genannt - und

Arge Solarbau Braunstraße 22 04347 Leipzig

nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt -

wird folgender Werkvertrag geschlossen:

§1- Gegenstand 1.1. Der AN wird nach Abschluss dieses Vertrages auf dem unter 1.2. genannten Grundstück eine

schlüsselfertige und funktionsgerechte Photovoltaik-Anlage entsprechend des Angebotes vom ………………… errichten.

1.2. Das Baugrundstück ist eingetragen beim Amtsgericht Hainichen

im Grundbuch von Penig Gemarkung Penig Blatt: 407 Flurstück: …….. und ……….. mit der postalischen Anschrift: 09322 Penig Kreisel 6 Sondergebiet Sonnenenergienutzung

im Gewerbegebiet Penig/Tauscha entlang der B95

befindet sich im Eigentum von Entwicklungsgesellschaft Penig mbH, Markt 6, 09322 Penig

1.3. Lage und Beschaffenheit des Grundstückes sind AG und AN bekannt.

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Seite 2 von 7 Werkvertrag zur schlüsselfertigen Errichtung einer Freiflächensolaranlage der Arge Solarbau in Penig

§ 2 - Vertragsbestandteile

Bestandteile des Vertrages sind: - das Angebot vom ……………. - dieser Werkvertrag - öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Auflagen sowie die Bedingungen aus den Ein-

speise- und Lieferverträgen des örtlichen Energieversorgungsunternehmens - technische Spezifikation nach Anlage 2 - Lageplan nach Anlage 3 - VOB/B in der jeweils bei Vertragsabschluß gültigen Fassung - Termin- und Zahlungsplan nach Anlage 1

§ 3 - Umfang der Leistungen 3.1. Leistungen des AG:

Zahlung gemäß Zahlungsplan 3.2 Leistungen des AN:

- Ertragsgutachten - Erstellung einer schlüsselfertigen und funktionsgerechten Photovoltaik-Anlage mit

einer Gesamtnennleistung von ………. kWp und den im Angebot sowie in Anlage 2 benannten Komponenten

- Inbetriebnahme einschließlich Probebetrieb - Abnahme - Einweisung des Betriebs- und Wartungspersonals - Dokumentation der Anlage

§ 4 - Vergütung 4.1. Der AN erhält für die aus diesem Vertrag gemäß § 3 zu erbringenden Leistungen eine Ver-

gütung von EUR …………….. netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4.2. Mehrleistungen im Sinne des § 2 Nr. 4, 5 und 6 VOB/B werden nur vergütet, wenn vor Aus-

führungsbeginn über sie eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem AG und dem AN er-folgte.

4.3. Planungsänderungen auf Wunsch des AG bedürfen einer vorherigen schriftlichen Verein-

barung über deren Art, Vergütung und zeitlichen Auswirkung. 4.4. Abschlagszahlungen werden innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der schriftlichen

Aufforderung vom AG geleistet.

§ 5 - Ausführung

5.1. Die Ausführung erfolgt gemäß der technischen Spezifikationen der Anlage 2, der Bauge-

nehmigung sowie den anerkannten Regeln der Technik. 5.2 Der AN ist berechtigt Subunternehmen seiner Wahl mit der Lieferung und Errichtung zu

beauftragen.

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§ 6 - Termine 6.1. Sofern nach Vertragsabschluß zwischen AG und AN Mehrleistungen vereinbart werden, hat

eine entsprechende Anpassung des Terminplanes zu erfolgen. 6.2. Der verbindliche Inbetriebnahmetermin richtet sich nach dem Termin- und Zahlungsplan

nach Anlage 1. 6.3 Behinderungen und Unterbrechungen regeln sich nach § 6 VOB/B.6.4 6.4 Inbetriebnahme und Inbetriebnahmezeitpunkt, Fertigstellung der Leistung

(1) Nach Beendigung der Montage wird die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen. Der AN zeigt dem AG das Inbetriebnahmedatum und damit die Fertigstellung seiner Gesamtleis-tung an.

(2) Werden mehrere Tracker durch den AN für den AG errichtet, können auch Teilleistungen (mindestens ein Tracker) separat in Betrieb genommen werden und die Fertigstellung der Teilleistung angezeigt werden.

(3) Die Photovoltaikanlage ist bis spätestens zum ……….. komplett in Betrieb zu nehmen. Die Inbetriebnahme gilt mit der ersten Einspeisung von Energie in das Netz des Energieversor-gungsunternehmens als erfolgt. Der AN garantiert die Übergabe der vom Netzbetreiber ab-genommenen Photovoltaikanlage bis zum ………….. unter der Maßgabe, dass der AG die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

- Abschluss dieses Vertrages bis zum ………….

- Einhaltung der in Anlage 1, Zahlungsplan, festgelegten Zahlungsschritte durch den AG

§ 7 - Abnahme 7.1. Der Abnahmetermin regelt sich wie folgt: 7.2. Der AN hat dem AG schriftlich die Fertigstellung seiner Leistung mitzuteilen. 7.3. Dies ist erfolgt, wenn der AN die Inbetriebnahme nach Pkt. 6.4 für die Gesamtleistung oder

eine Teilleistung anzeigt oder mit Zugang der Schlussrechnung. 7.4. Der AG hat innerhalb von 12 Werktagen Wochen nach Zugang über die Mitteilung der Fer-

tigstellung die Abnahme/ Teilabnahme durchzuführen. Wird durch den AG oder seinen Ver-treter innerhalb von 10 Werktagen keine Abnahme durchgeführt, dann regelt sich die Ab-nahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B.

7.5. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme verweigert werden. Ein wesentlicher Man-gel liegt vor, wenn das Nachführungssystem und/oder der Wechselrichter und/oder ein o-der mehrere PV-Module defekt ist/sind. Wenn zwei oder mehrere Trackersysteme zum ge-schuldeten Leistungsumfang des AN gehören und ein Teil dieser Tracker einen wesentli-chen Mangel aufweisen, kann die Abnahme nur für den mit einem wesentlichen Mangel behafteten Tracker verweigert werden. In diesem Falle kann der AN eine Teilabnahme ver-langen. Zur Behebung eines wesentlichen Mangels kann der AN vorübergehend eine gleichwertige Teilkomponente einbauen, die die Gesamtleistung der Anlage nicht beein-trächtigt (z.B. zur Gesamtanlage kompatibles Modul mit gleicher Nominalleistung jedoch eines anderen Herstellers mit anderen geometrischen Daten)

7.6. Zum Zeitpunkt der Abnahme übergibt der AN dem AG die erforderlichen Hersteller-

bescheinigungen, Betriebsanweisungen, Wartungsempfehlungen, Bedienungsanlei-tungen. 7.7. Der AN übernimmt die Einweisung des vom AG benannten Betriebs- und Wartungsperso-

nals nach den Betriebsanweisungen des jeweiligen Herstellers. Hierüber fertigen AG und AN ein Einweisungsprotokoll an.

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§ 8 - Gewährleistung 8.1. Der AN übernimmt für seine vertraglichen Leistungen Gewähr im Rahmen des § 13 VOB/B.

Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beträgt 2 Jahre.

§ 9 – Haftung

9.2. Der AN und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften dem AG dem Grunde nach

für grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügte Sach- und Personenschäden. 9.3. Der Höhe nach ist die Haftung des AN auf jeweils 2,5 Mio. Euro für Personen- und Sach-

schäden, sowie 600.000 Euro für Vermögensschäden pro Schadenereignis beschränkt. 9.4. Die AN haftet, soweit dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält, in keinem

Falle für Produktionsausfälle, Minderproduktion, entgangenen Gewinn oder andere wirt-schaftliche Folgeschäden.

9.5. Der AN haftet dem AG für alle Schäden, die durch seine Tätigkeiten, oder die seiner Sub-

unternehmer an dem Bauobjekt entstehen. Der AN wird eine entsprechende Bauwesenver-sicherung in ausreichender Höhe abschließen.

§ 10 – Höhere Gewalt

10.1. Jede Partei ist berechtigt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten soweit einzustellen, wie diese Erfüllung durch die folgenden Umstände unmöglich gemacht oder unangemessen er-schwert wird. Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen unabhängigen Umstände wie krie-gerische Auseinandersetzungen, Krieg, allgemeine Mobilmachung, Aufstand, Requisition, Beschlagnahme, Embargo, Streik, Einschränkungen des Energieverbrauchs, widrige Witte-rungsbedingungen (Windgeschwindigkeiten oberhalb von 10 m/s, außergewöhnliche Re-genfälle, ständige Minustemperaturen unter –5 C gemäß Bodenmessung des örtlichen Wetteramtes), naturbedingte Katastrophen (Erdbeben, Zerstörung der Zuwegung durch Unwetter, Blitzeinschlag in den Netzanschluss) sowie fehlerhafte oder verzögerte Lieferun-gen durch Subunternehmer aufgrund der in diesem Absatz aufgeführten Umstände. Tritt ein in diesem Absatz aufgeführter Umstand vor Vertragsschluss ein, so berechtigt er beid-seitig zur Einstellung der Erfüllung der vertraglichen Pflichten.

10.2. Die sich auf höhere Gewalt berufende Partei hat die andere Partei unverzüglich und schrift-

lich vom Eintritt und dem voraussichtlichen Ende eines solchen Umstandes in Kenntnis zu setzen.

§ 11 - Kündigung Dieser Vertrag ist nur bei schweren Vergehen gegenüber der anderen Vertragspartei in schriftlicher Form kündbar. Erfolgt die Kündigung durch den AG, hat er dem AN die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen und bestellten Waren zu bezahlen.

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§ 12- Streitigkeiten Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden auf dem ordentlichen Rechtsweg entschieden.

§ 13 - Schlussbestimmungen 13.1 Der AG wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der AN keine juristischen Beratungs-

leistungen im Zusammenhang mit der Investition des AN erbringt, gleichfalls keine Bera-tung zu Steuerfragen leistet und deshalb ggf. übergebene beispielhafte Wirtschaftlichkeits-berechnungen nicht die Prüfung des Vorhabens durch eine zur geschäftsmäßigen Hilfeleis-tung in Steuersachen nach § 3 Steuerberatungsgesetz befugte Person ersetzt. Über tech-nische Risiken wie schwankende Globaleinstrahlung, Lebenszyklen, Verschleiß und Aus-fallrisiken technischer Komponenten wurde der AG informiert. Dies ersetzt jedoch nicht ei-ne eigenständige unternehmerische Prüfung durch den AG ggf. unter Einbindung von Wirtschaftsprüfern und Sonderfachleuten. Alle beispielhaften Ertragsdaten wurden mit der Spezialsoftware PV*SOL 3.0 simuliert und können zu Prüfungszwecken vom AN zur Verfü-gung gestellt werden.

13.2 Sämtlicher Schriftverkehr während der Vorbereitung und Erstellung der Photovoltaik-Anlage

sowie der Gewährleistungszeit ist an den AN zu richten. 13.3 Die Ausführungsplanung und die Erstellung der Photovoltaik-Anlage sind nach den Be-

stimmungen der Landesbauordnung zu erbringen. 13.4 Etwaige Auflagen aus der Gebrauchsabnahme sind zu erfüllen und deren Erfüllung ist zu

dokumentieren. 13.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig. 13.6 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht notarielle Beurkundung gesetz-lich vorgeschrieben ist. Der Verzicht auf die Einhaltung dieser Vorschrift bedarf ebenfalls zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird da-durch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt. Die weggefallene Bestim-mung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefalle-nen Bestimmung möglichst nahe kommt

...................................., den ................. ............................, den .................... ................................................... ................................................... für den Auftraggeber für den Auftragnehmer Anlagen Anlage 1- Termin- und Zahlungsplan Anlage 2- technische Spezifikation Anlage 3- Lageplan

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Anlage 1 Termin- und Zahlungsplan Terminplan - Abschluss des Werkvertrages bis …………….. - 1. Abschlagszahlung spätestens …………….. - Fertigstellung der Fundamente, Einzäunung, Wege, Hauptkabeltrassen …………….. - 2. Abschlagszahlung für die Photovoltaikmodule …………….. - Errichtung Solartracker bis ……………. - Probebetrieb bis …………….. - Inbetriebnahme (EVU) bis …………….. - Abnahme bis …………….. - Zahlung Schlussrechnung bis …………….. Zahlungen gesamt von ………. Euro netto zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer von 19 % -1. Abschlagszahlung (20 %) ………. € netto

auf das Konto 06 995 998 00 bei der Dresdner Bank Leipzig, BLZ 860 800 00 für die Erstellung der Infrastruktur (Kabelgräben, Fundament, anteilig Zaun und Wege)

MwSt. 1. Abschlagszahlung ………. € auf das Konto 06 995 998 02 bei der Dresdner Bank Leipzig, BLZ 860 800 00 -2. Abschlagszahlung (70 %) ………. € netto

auf das Konto 06 995 998 00 der Dresdner Bank Leipzig, BLZ 860 800 00 Der Betrag wird fällig bei Wareneingang der Module in unserem Lager oder bei Direktimport erfolgt die Zahlung nach Eintreffen der Module in einem deutschen Hafen mit Übergabe der Flashlisten und Lieferscheine. Ebenfalls erfolgt eine Abtretung der Module.

MwSt. 2. Abschlagszahlung ………. €

auf das Konto 06 995 998 02 bei der Dresdner Bank Leipzig, BLZ 860 800 00

-Schlusszahlung (10 %) ………. € netto

auf das Konto 06 995 998 00 bei der Dresdner Bank Leipzig, BLZ 860 800 00

nach Ihrer Abnahme MwSt. Schlusszahlung ………. €

auf das Konto 06 995 998 02 bei der Dresdner Bank Leipzig, BLZ 860 800 00

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Seite 7 von 7 Werkvertrag zur schlüsselfertigen Errichtung einer Freiflächensolaranlage der Arge Solarbau in Penig

Anlage 2 technische Spezifikation und Garantiebedingungen

Diese Übersicht erhalten beide Parteien nach Festlegung der im Projekt verwendeten Einzelkom-ponenten, aufgelistet mit exakter Bezeichnung.

(PV-Anlage, Wechselrichter…)

- 42 Stck. Module ………………..

Herstellergarantie 2 Jahre / Leistungsgarantie 20 Jahre (je nach Hersteller)

- Tracker ……………….

Herstellergarantie 3 Jahre

- Wechselrichter SMA …………….

Herstellergarantie 5 Jahre

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Muster Betriebsführungsvertrag

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Seite 1 von 6 Betriebsführungs- u. Wartungsvertrag PENIG / Entwurf

Photovoltaikprojekt Penig Betriebsführungs- und Wartungsvertrag

für eine Photovoltaikanlage 7,35 kWp

M U S T E R

Zwischen der Firma

ARGE Green Management Braunstraße 22 04347 Leipzig

gesetzlich vertreten durch Herrn Steffen Greiner, Frau Heike Liebscher

- im folgenden "Auftragnehmer" genannt -

und dem Eigentümer

XXX

XXX

XXX

- im folgenden "Auftraggeber" genannt -

Präambel

Der Auftraggeber erwirbt von der Arbeitsgemeinschaft Solarbau eine Photovol-taikanlage mit einer installierten Leistung von 7,35 kWp in Penig auf dem Flur-stück xxx.

Im folgenden Vertrag überträgt der Auftraggeber die Pflichten der technischen und kaufmännischen Betriebsführung auf den Auftragnehmer. Er kann sich Drit-ter bedienen. Der Auftragnehmer wird nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der gültigen technischen und gesetzlichen Regeln und Normen die in Anlage 1) aufgeführten Komponenten in einer solchen Art verwalten, dass für den Auftraggeber der größtmögliche Energieertrag erwirtschaftet wird.

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Seite 2 von 6 Betriebsführungs- u. Wartungsvertrag PENIG / Entwurf

§ 1

Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Betreuung der Photovoltaikanlage in allen technischen Belangen. Der Auftragnehmer zeichnet verantwortlich für folgende Leis-tungen:

1. Statistische Erfassung und Auswertung der Leistungsparameter der Anlage / Le-benslauf

Statistische Erfassung und Pflege der Serien- und Produktnummern der Hauptkompo-nenten, sowie der Flashwerte der Module

Einrichtung der Fernüberwachungsanlage im Überwachungssystem des Auftragnehmers zur täglichen Störungsüberwachung

Einrichtung der Produktionsdaten in einem geschützten Internetportal

Anlage und Führung einer Archivdatei für Tages-, Wochen-, Monats-, Quartals- und Jah-reswerte des/r einzelnen Wechselrichter zur langfristigen Leistungsüberwachung

Quartalsweise Erfassung von Störungen und Betriebsunterbrechungen, Führung einer Archivdatei für Ereignisse wie Störungen, Betriebsunterbrechungen, Inspektionen, Repa-raturen und besondere Vorkommnisse

Fernauslesung einmal wöchentlich von Zählerwerten und Wechselrichterwerten

Laufende Auswertung der Leistungsparameter der Anlage zur Früherkennung techni-scher Mängel und zur Erkennung von schleichenden Ertragseinbußen

Erstellung eines Jahresberichtes

Grundsätzliche Begleitung bei Rechtsstreitigkeiten

2. Wartung, Anlagenkontrolle und Reparatur 2.1. Sondereigentum

Begutachtung des Trackers und des Wechselrichters einmal jährlich durch eine fachkun-dige Person, inkl. Protokoll. Der Termin wird telefonisch oder per E-Mail abgestimmt.

Auslösung und Überwachung von Reparaturmaßnahmen bei Anlagestörungen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eintreten des Servicefalles.

Telefonische Betreuung während der Geschäftszeit

2.2. Gemeinschaftseigentum

Begutachtung aller im Gemeinschaftseigentum festgelegten Anlagen einmal jährlich durch eine fachkundige Person, inkl. Protokoll.

Durchführung einer Trafowartung einmal jährlich

Rasenpflege, Kontrolle der Einzäunung

Begleitende Unterstützung bei der Beseitigung von Betriebsstörungen durch vom EVU ausgelöste Fehler

Telefonische Betreuung während der Geschäftszeit

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Seite 3 von 6 Betriebsführungs- u. Wartungsvertrag PENIG / Entwurf

2.3. Reinigung / optional

Angebotseinholung

Modulreinigung auf Kosten des Auftraggebers

3. Kaufmännische Betriebsführung

Kontrolle aller eingehenden Gutschriften und Rechnungen des Energieversorgungsun-ternehmens (Stromlieferung, Strombezug)

Prüfung eingehender Kostenrechnungen

Termingemäße Anweisung eingehender Rechnungen

Monatliche Erstellung der Abrechnung der Stromerlöse und Anweisung derselben

4. Versicherung 4.1. Versicherung des Sondereigentums

Beratung beim Abschluss der notwendigen Versicherungen und bei Versicherungswech-sel

Meldung von Schäden an den Betreiber

Auf Wunsch Begleitung der Schadensregulierung und Durchsetzung von Forderungen des Auftraggebers gegenüber der Versicherungsgesellschaft nach Aufwand gem. § 2.2.

4.2. Versicherung des Gemeinschaftseigentums

Auswahl einer Versicherungsgesellschaft für die Abdeckung von Versicherungsfällen für im Gemeinschaftseigentum festgelegte Anlagen

Meldung, Durchsetzung sowie anteilige Abrechnung von Schadensansprüchen

§ 2

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu marktübli-chen Konditionen für das Gemeinschaftseigentum einverstanden.

§ 3

Vergütung

(1) Für die in § 1 dieses Vertrages beschriebene Tätigkeiten zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine jährliche Grundvergütung in Höhe von 162 € / Tracker zzgl. der ge-setzlichen MwSt.

Als Reparaturrücklage ist zusätzlich eine Pauschale von 50 € jährlich fällig.

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Die Berechnung erfolgt mit Erstellung der Jahresrechnung zum 01.01. im Voraus für das entsprechende Kalenderjahr. Erfolgt die Unterzeichnung dieses Vertrages innerhalb ei-nes Jahres, so ist die Grundvergütung anteilig nach den verbleibenden Restmonaten zu entrichten.

(2) Im Servicefall werden die Aufwendungen mit einem Stundensatz in Höhe von 55,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt vergütet. Serviceaufwendungen werden innerhalb von 10 Tagen nach Ausführung der Arbeiten in Rechnung gestellt. Die in § 2 (1) enthaltene Reparaturrücklage wird hiermit verrechnet.

(3) Die dem Auftraggeber gestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Sofern die Zahlung ausbleibt ist der Auftragnehmer befugt, den Rechnungsbetrag aus der Einspeisevergütung einzubehalten.

(4) Steigende Betriebskosten werden frühestens ab dem 01.01.2008 im Rahmen einer jährli-chen Preisanpassung berücksichtigt. Sollte diese Preisanpassung 2 % übersteigen, so muss der AN belegen, dass der Preisindex um mehr als 2 % gestiegen ist. Quelle bildet hierfür der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes Deutsch-land. Sofern dieser Index nicht mehr erstellt werden sollte, kann ein vergleichbarer Index herangezogen werden.

§ 4

Kündigung

(1) Dieser Vertrag wird auf die Dauer von 5 Jahren geschlossen und kann frühestens zum 31.12.2012 gekündigt werden. Sofern der Betriebsführungsvertrag durch den AG danach nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.

(2) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Kündigung dieses Vertrages nach einmaliger, frist-gerechter, schriftlicher Mahnung, bei Verzug der gemäß diesem Vertrag durch den Auf-traggeber zu erbringenden Zahlungen.

(3) Der Auftraggeber hat das Recht zur Kündigung dieses Vertrages, wenn der Auftragneh-mer seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag auch nach einmaliger schriftlicher Ab-mahnung durch den Auftraggeber zuwiderhandelt, oder in diesem Vertrag benannte Leis-tungen nachweislich trotz einmaliger, schriftlicher Aufforderung nicht erbracht hat.

§ 5

Rechtsnachfolger und Übertragung von Rechten

(1) Für den Fall, dass der Auftraggeber seine Photovoltaikanlage an einen Dritten veräußert, vererbt, oder aus anderen Gründen überträgt und eine dritte Person an seine Stelle tritt, wil-ligt der Auftragnehmer in den Eintritt des Dritten als Auftraggeber mit allen Rechten und Pflichten aus diesem Betriebsführungsvertrag bereits jetzt unwiderruflich ein.

(2) Der Eintritt des Dritten erfolgt zu den Konditionen des hier verhandelten Vertrages.

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§ 6

Sonstiges

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder soll-ten sich in dem Vertrag Lücken ergeben, soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt werden. Die Vertragspartner haben sich in so einem Fall so zu verhalten, dass der angestrebte Vertragszweck erreicht wird und alles zu tun, was erforderlich ist, um die Teilnichtigkeit unverzüglich zu beheben. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächs-ten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie die Nichtigkeit oder die nicht getroffene Re-gelung bedacht hätten.

(2) Neben den Regelungen dieses Vertrages bestehen keine weiteren mündlichen Abspra-chen. Jegliche Ergänzung oder Veränderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform, dies gilt auch für den Verzicht auf diese Schriftformklausel selbst.

(3) Von diesem Vertrag werden zwei Ausfertigungen erstellt, eine für jede Partei.

xxx, den Leipzig, den

_______________________________ _______________________________

Auftraggeber Auftragnehmer xxx ARGE Green Management

Anlagenspiegel:

Anlage 1) Komponentenübersicht

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Ansprechpartner ARGE Solarbau Dipl.-Ing. (FH) Marco Raschke Braunstraße 22 04347 Leipzig Telefon: +49 - 341 - 23 46 380 (Zentrale) +49 - 341 - 23 46 384 (Durchwahl) Telefax: +49 - 341 - 23 46 381 Mobilfunk: +49 – 178 – 51 80 269 E-Mail: [email protected] Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.arge-solarbau.de.