12
mittelsachsen kurier. Mitteilungsblatt des Landkreises Mittelsachsen Nr. 11 / 28. November 2018 Ehrenamt: Naturschutzhelfer berufen > S. 4 Neue Rettungswache Penig zur Nutzung übergeben Förderung: Anträge für barrierefreies Bauen einreichen > S. 5 Kreisstraßen: Sieben Kilometer im Jahr 2018 gebaut > S. 3 Der Rettungswagen in Penig rückt seit 1. November 2018 aus dem Gewerbegebiet im Peniger Ortsteil Wernsdorf aus. Auf einem von der Stadt Penig erworbenen Gelände entstand in den vergangenen Monaten eine neue Rettungswache. Das vom Landkreis errichtete Gebäude wurde dem Deut- schen Roten Kreuz Kreisver- band Rochlitz e. V. zur Nut- zung übergeben. Die Kosten des Neubaus liegen bei rund 1,8 Millionen Euro − und da- mit sowohl im Budget- als auch Zeitrahmen. Nötig wurde der Bau durch geänderte Normen und Aufga- benprofile im Rettungsdienst. Der bisherige Standort an der Reitzenhainer Straße in Penig gehört dem Leistungserbringer, dem Deutsches Rotes Kreuz. Das Bestandsgebäude hätte un- ter wirtschaftlichen Aspekten nicht an den jetzigen Standard für eine Rettungswache ange- passt werden können. Untergebracht sind im Neu- bau zwei Rettungs- und ein Krankentransportwagen sowie Reservefahrzeuge. Das neue zweigeschossige Gebäude be- herbergt auch eine Waschga- rage mit Desinfektions- sowie Aufenthalts-, Umkleide-, Sani- tär- und Lagerräumen. „So sind optimale Bedingun- gen für die tägliche Aufgaben- erfüllung und Ausbildung im Rettungsdienst entstanden. Moderne Strukturen und Bedin- gungen sind sehr wichtig − auch für die 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die drei Auszu- bildenden, die sich tagtäglich selbstlos für das Wohl anderer einsetzen“, so Landrat Matthias Damm. Landrat Matthias Damm übergab zur Einweihung der neuen Rettungswache in Penig den symbolischen Schlüssel an Dr. Chris König (Mitte) vom DRK Rochlitz. Foto: Andrea Funke Der Mittelsachsenkurier sprach mit Steffen Kräher, Abteilungs- leiter Ordnung, Sicherheit und Veterinärwesen im Landrats- amt, zum Übergang der Ret- tungsleitstelle Freiberg nach Chemnitz: Im Februar ging die Rettungs- leitstelle Grimma, die für den Döbelner Bereich zuständig war, in die Integrierte Regi- onalleitstelle Chemnitz über. Wann folgt der Umzug der Rettungsleitstelle Freiberg? Die Umstellung der Rettungs- leitstelle Freiberg nach Chem- nitz wird voraussichtlich in der Nacht zum 5. Dezember erfol- gen. Es laufen jetzt die letzten Vorbereitungen hierfür: Vom Datenabgleich bis zur Schu- lung der Mitarbeiter und das unter laufendem Betrieb, was für uns eine große Herausfor- derung darstellt. Was ändert sich für die Bür- gerinnen und Bürger aus der Freiberger und Mittweidaer Region, für die die Rettungs- leitstelle Freiberg zuständig war? Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts. Unbemerkt für die Anrufer gehen über die Rufnummer 112 die Notrufe für den Rettungsdienst und die Feu- erwehr bei der IRLS in Chemnitz ein und nicht in Freiberg. Von dort aus wird wie bisher die not- wendige Hilfe angefordert und koordiniert. Die Standorte der Rettungswachen und Feuerweh- ren im Landkreis, von denen die Helfer zu den Einsätzen ausrü- cken, bleiben unverändert. Welche Standorte sind das? Rettungswachen befinden sich in Freiberg mit Außenstelle Brand-Erbisdorf, Mulda, Frau- enstein, Clausnitz, Dittmanns- dorf, Flöha, Eppendorf, Mitt- weida, Frankenberg, Hainichen, Rochlitz mit Außenstelle Ge- ringswalde, Penig, Burgstädt, Döbeln, Leisnig und Naußlitz. Wo bestelle ich ab dem Zeit- punkt des Übergangs nach Chemnitz einen Krankentrans- port? Dies erfolgt dann in der Leitstel- le in Chemnitz. Daher ändert sich die Vorwahl für die Anfor- derung der Krankentranspor- te: statt Freiberg (03731) nun Chemnitz (0371). Die neue Num- mer lautet also: 0371 19222. Notrufe gehen bald aus ganz Mittelsachsen in Chemnitz ein Steffen Kräher Foto: Eckardt Mildner Seit März 2017 gehen in Chemnitz in der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) Notrufe ein. Die IRLS wird zukünftig für die Stadt Chemnitz, den Erzgebirgskreis sowie den Landkreis Mittelsachsen zuständig sein. Bisher wurden in Chemnitz der Altkreis Döbeln und der Erzgebirgskreis integriert.

Neue Rettungswache Penig zur Nutzung übergeben...ringswalde, Penig, Burgstädt, Döbeln, Leisnig und Naußlitz. Wo bestelle ich ab dem Zeit-punkt des Übergangs nach Chemnitz einen

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Neue Rettungswache Penig zur Nutzung übergeben...ringswalde, Penig, Burgstädt, Döbeln, Leisnig und Naußlitz. Wo bestelle ich ab dem Zeit-punkt des Übergangs nach Chemnitz einen

mittelsachsenkurier.

Mitteilungsblatt

des Landkreises

MittelsachsenNr. 11 / 28. November 2018

Ehrenamt:

Naturschutzhelfer

berufen > S. 4

Neue Rettungswache Penig zur Nutzung übergeben

Förderung:

Anträge für barrierefreies

Bauen einreichen > S. 5

Kreisstraßen:

Sieben Kilometer im

Jahr 2018 gebaut > S. 3

Der Rettungswagen in Penig rückt seit 1. November 2018 aus dem Gewerbegebiet im Peniger Ortsteil Wernsdorf aus. Auf einem von der Stadt Penig erworbenen Gelände entstand in den vergangenen Monaten eine neue Rettungswache. Das vom Landkreis errichtete Gebäude wurde dem Deut-schen Roten Kreuz Kreisver-band Rochlitz e. V. zur Nut-zung übergeben. Die Kosten des Neubaus liegen bei rund 1,8 Millionen Euro − und da-mit sowohl im Budget- als auch Zeitrahmen. Nötig wurde der Bau durch geänderte Normen und Aufga-benprofile im Rettungsdienst. Der bisherige Standort an der Reitzenhainer Straße in Penig gehört dem Leistungserbringer, dem Deutsches Rotes Kreuz. Das Bestandsgebäude hätte un-

ter wirtschaftlichen Aspekten nicht an den jetzigen Standard für eine Rettungswache ange-passt werden können. Untergebracht sind im Neu-bau zwei Rettungs- und ein Krankentransportwagen sowie Reservefahrzeuge. Das neue zweigeschossige Gebäude be-herbergt auch eine Waschga-rage mit Desinfektions- sowie Aufenthalts-, Umkleide-, Sani-tär- und Lagerräumen. „So sind optimale Bedingun-gen für die tägliche Aufgaben-erfüllung und Ausbildung im Rettungsdienst entstanden. Moderne Strukturen und Bedin-gungen sind sehr wichtig − auch für die 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die drei Auszu-bildenden, die sich tagtäglich selbstlos für das Wohl anderer einsetzen“, so Landrat Matthias Damm.

Landrat Matthias Damm übergab zur Einweihung der neuen Rettungswache in Penig den symbolischen Schlüssel an Dr. Chris König (Mitte) vom DRK Rochlitz. Foto: Andrea Funke

Der Mittelsachsenkurier sprach mit Steffen Kräher, Abteilungs-leiter Ordnung, Sicherheit und Veterinärwesen im Landrats-amt, zum Übergang der Ret-tungsleitstelle Freiberg nach Chemnitz:

Im Februar ging die Rettungs-leitstelle Grimma, die für den Döbelner Bereich zuständig war, in die Integrierte Regi-onalleitstelle Chemnitz über. Wann folgt der Umzug der Rettungsleitstelle Freiberg?

Die Umstellung der Rettungs-leitstelle Freiberg nach Chem-nitz wird voraussichtlich in der Nacht zum 5. Dezember erfol-gen. Es laufen jetzt die letzten Vorbereitungen hierfür: Vom Datenabgleich bis zur Schu-lung der Mitarbeiter − und das unter laufendem Betrieb, was für uns eine große Herausfor-derung darstellt.Was ändert sich für die Bür-gerinnen und Bürger aus der Freiberger und Mittweidaer Region, für die die Rettungs-

leitstelle Freiberg zuständig war?Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts. Unbemerkt für die Anrufer gehen über die Rufnummer 112 die Notrufe für den Rettungsdienst und die Feu-

erwehr bei der IRLS in Chemnitz ein und nicht in Freiberg. Von dort aus wird wie bisher die not-wendige Hilfe angefordert und koordiniert. Die Standorte der Rettungswachen und Feuerweh-ren im Landkreis, von denen die Helfer zu den Einsätzen ausrü-cken, bleiben unverändert.Welche Standorte sind das?Rettungswachen befinden sich in Freiberg mit Außenstelle Brand-Erbisdorf, Mulda, Frau-enstein, Clausnitz, Dittmanns-dorf, Flöha, Eppendorf, Mitt-

weida, Frankenberg, Hainichen, Rochlitz mit Außenstelle Ge-ringswalde, Penig, Burgstädt, Döbeln, Leisnig und Naußlitz. Wo bestelle ich ab dem Zeit-punkt des Übergangs nach Chemnitz einen Krankentrans-port?Dies erfolgt dann in der Leitstel-le in Chemnitz. Daher ändert sich die Vorwahl für die Anfor-derung der Krankentranspor-te: statt Freiberg (03731) nun Chemnitz (0371). Die neue Num-mer lautet also: 0371 19222.

Notrufe gehen bald aus ganz Mittelsachsen in Chemnitz ein

Steffen Kräher

Foto: Eckardt Mildner

Seit März 2017 gehen in Chemnitz in der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) Notrufe ein. Die IRLS wird zukünftig für die Stadt Chemnitz, den Erzgebirgskreis sowie den Landkreis Mittelsachsen zuständig sein. Bisher wurden in Chemnitz der Altkreis Döbeln und der Erzgebirgskreis integriert.

Page 2: Neue Rettungswache Penig zur Nutzung übergeben...ringswalde, Penig, Burgstädt, Döbeln, Leisnig und Naußlitz. Wo bestelle ich ab dem Zeit-punkt des Übergangs nach Chemnitz einen

Seite 2 \ mittelsachsenkurier.

Erreichbarkeitdes LandratsamtesMittelsachsen:Zentrale Postanschrift:Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg Zentrale Einwahl:Tel.: 03731 799-0Fax: 03731 799-3250

E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-mittelsachsen.de

Außenstelle DöbelnStraße des Friedens 20, Döbeln

Außenstelle MittweidaAm Landratsamt 3, Mittweida

Öffnungszeiten* des Landratsamtes:Montag: nach TerminvereinbarungDienstag: 09:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 18:00 UhrMittwoch: nach TerminvereinbarungDonnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 UhrFreitag: 09:00 – 12:00 Uhr

* Ausnahmen bilden die KFZ-Zulassungsstellen und das Jobcenter Mittelsachsen. Abweichende Öffnungszeiten einzelner Bereiche können dem Internetauftritt des Landkreises entnommen werden.

Nächste Ausgabe:Mittwoch, 19. Dezember 2018Redaktionschluss:Montag, 3. Dezember 2018

ImpressumHerausgeber des Mittelsachsenkuriers ist das Landratsamt Mittelsachsen, vertreten durch den LandratFrauensteiner Straße 4309599 Freiberg

Redaktion:Pressestelle des LandratsamtesAndré KaiserFrauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg Tel.: 03731 799-3305 Fax: 03731 799-3322

Verlag:Verlag Anzeigenblätter GmbH ChemnitzBrückenstraße 15, 09111 ChemnitzGeschäftsführer:Tobias Schniggenfittig

Anzeigenkoordinierung:BLICK FreibergKirchgässchen 1, 09599 FreibergTel.: 03731 37624100Fax: 0371 65627410

Druck: Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz

Vertrieb: VDL Sachsen Holding GmbH & Co KGWinklhofer Straße 20, 09116 Chemnitz

Satz:Page Pro Media GmbH www.pagepro-media.de

Es gilt die Preisliste Nr. 2 ab 01.01.2015.

Erscheinungsweise:Der Mittelsachsenkurier erscheint monat-lich und wird kostenlos an die Haushalte des Landkreises verteilt.

Der Mittelsachsenkurier liegt im Landrats-amt aus, kann abgeholt oder im Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de nachgelesen werden.

Wegen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, sowohl die weibliche als auch die männliche Bezeichnung zu nennen. Es sind immer Personen beider Geschlechter gemeint.

Mit „Mittelsachsen ist mein Platz zum Wachsen“ macht die Regi-on bereits seit einiger Zeit mit Postkarten und Imagebroschüre auf sich aufmerksam. Nun gibt es auch ein passendes Video dazu. Gezeichnet von einer mittelsächsischen Illustratorin wird der Bogen der „Platz zum Wachsen“-Kampagne in einem animierten Cartoon weiterge-spannt. „Wir wollen uns mit die-sem Film abheben. So gibt es gereimte Verse kombiniert mit Zeichentrick“, erklärt Landrat Matthias Damm. Ende November läuft er darüber hinaus in Kinos in 15 Städten in ganz Deutsch-land, wie in Berlin, Stuttgart, Wiesbaden, Dortmund, Duis-burg, Essen. Ganz bewusst sei die Werbeschaltung in die Vorweihnachtszeit gelegt. „In diesen Tagen und Wochen ist

meist das Heimatgefühl und die Gedanken an Familie und Freun-de groß. Mittelsachsen hat einen großen Fachkräftebedarf und wir möchten mit unseren Mitteln versuchen, diesem zu begeg-

nen“, so Damm weiter. Abruf-bar ist das Video auf der überar-beiteten Internetpräsenz: www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de. Mit dem sogenannten Relaunch konzentriert sich das Standort-

marketing für die Wirtschafts-region Mittelsachsen auf seine Zielgruppen. So wurden die An-gebote jetzt noch stärker auf Unternehmen, Fachkräfte und Schüler zugeschnitten.

In Kinos wird für Mittelsachsen geworben

Ausschnitt aus dem Spot, der für Mittelsachsen wirbt. Grafik: Bianka Behrami

Im Sperrbezirk Großhartmanns-dorf sind keine weiteren Er-reger der Amerikanischen Faulbrut in Bienenbeständen nachgewiesen worden. Somit wurde mit Wirkung vom 22. Oktober 2018 dieser Sperr-

bezirk aufgehoben. Er wurde am 7. Juni 2017 gebildet und bestand aus den Ortsteilen Großhartmannsdorf, Helbigs-dorf und Müdisdorf sowie dem Freiwald südlich der Freistra-ße in Brand-Erbisdorf (Mön-

chenfrei). Nach erfolgter Sanierung so-wie Reinigung und Desinfek-tion der betroffenen Bienen-stände ergaben abschließende Untersuchungen keine Hinwei-se auf das Vorhandensein des

Erregers der Amerikanischen Faulbrut im genannten Sperr-bezirk. Somit gibt es im Landkreis Mittelsachsen derzeit keinen Sperrbezirk wegen Amerika-nischer Faulbrut der Bienen.

Landkreis Mittelsachsen amtlich frei von Amerikanischer Faulbrut der Bienen

Der integrative Kindergarten „Sonnenkäfer“ in Niederbob-ritzsch und der evangelische Kindergarten „Lebensbaum“ in Burgstädt erhalten Fördergeld aus dem Bundes-Investitions-programm „Kinderbetreuungs-finanzierung 2017 − 2020“. Unterstützt werden Neu-, Aus-, Umbau, Sanierung, Renovie-rung und Ausstattung, die der Schaffung beziehungsweise Ausstattung zusätzlicher Be-treuungsplätze dienen. „Dabei handelt es sich laut Gesetz um solche Plätze, die entweder neu entstehen oder diejenigen ersetzen, die ohne Erhaltungs-maßnahmen wegfallen wür-den“, so die Abteilungsleiterin für Jugend und Familie, Heidi Richter. Auf die beiden ausgewählten Kindereinrichtungen trifft der letztgenannte Fakt zu. In

Niederbobritzsch entsteht ein Ersatzneubau für 54 Kindergar-tenplätze. In Burgstädt erhält der Kindergarten einen Anbau. Dort entstehen zusätzlich zu den vorhandenen 60 Plätzen zehn neue Krippen- und fünf Kindergartenplätze. Dem Landkreis stehen für 2019 und 2020 − vorbehaltlich der Be-reitstellung der Haushaltsmit-tel − Bundesmittel in Höhe von jeweils rund 1,08 Millionen Euro zu. Der Landkreis Mittelsachsen leistet als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zu-schüsse zu den Baukosten. Die-se sind für die „Sonnenkäfer“ insgesamt mit reichlich 90.000 Euro geplant, für den Kindergar-ten „Lebensbaum“ mit mehr als 125.000 Euro.

SchulsozialarbeitHeidi Richter, Abteilungslei-

terin für Jugend und Familie, informierte die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses darüber, dass der Freistaat Sachsen für das Haushaltsjahr 2019 nach jetzigem Stand ins-gesamt 30,5 Millionen Euro zur Förderung von Schulso-zialarbeit eingestellt hat. Das Geld wird entsprechend der vom Statistischen Landes-amt erfassten Schülerzahlen für das Schuljahr 2017/2018 an die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. „An allgemein-bildenden Schulen in Mittel-sachsen wurden zum Stichtag 27 660 Mädchen und Jungen unterrichtet. Somit steht dem Landkreis, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages zum Doppelhaushalt des Freistaates, ein maximales Förderbudget von reichlich 2,3 Millionen Euro zur Verfügung", führte sie aus.

Jugendhilfeausschuss berät über Kita-Fördermittel

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 5. November über die Förderung von Maßnahmen aus dem Bundes-Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 − 2020“ entschieden. Der Fördersatz beträgt 66 Prozent. Auch über die Förderung der Schulsozialarbeit wurde informiert.

Die LEADER-Region Land des Ro-ten Porphyr startet einen Ideen-wettbewerb für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Initia-tiven, um allen zu zeigen, wie gemeinschaftlich oder kreativ ihre Ideen und Projekte sind und um so potentielle neue Mitglieder neugierig zu machen.Detaillierte Informationen zum Wettbewerb, zu den Teilnahme-bedingungen und zum zeitlichen Ablauf finden Interessierte im In-ternet unter www.porphyrland.de (Stichwort: Bekanntmachungen). Einsendeschluss für Ideen ist der 28. Februar 2019. Die Prämie-rung der besten Ideen erfolgt vo-raussichtlich im April 2019.

KURZ NOTIERT

Ideenwettbewerb

Landratsamt geschlossenDas Landratsamt Mittelsachsen bleibt am 24. und am 31. De-zember 2018 geschlossen. Am 27. und 28. Dezember 2018 beziehungsweise ab 2. Januar 2019 hat die Behörde regulär ge-öffnet. Die Öffnungszeiten sind in der linken Spalte abgebildet.

Page 3: Neue Rettungswache Penig zur Nutzung übergeben...ringswalde, Penig, Burgstädt, Döbeln, Leisnig und Naußlitz. Wo bestelle ich ab dem Zeit-punkt des Übergangs nach Chemnitz einen

28. November 2018 / Seite 3

AMTLICHE MITTEILUNGENEinladung zur 20. Sitzung des Kreistages Mittelsachsen am 5. Dezember 2018

Ort: Berufliches Schulzentrum für Technik und Wirtschaft „Julius Weisbach",

Schachtweg 2, 09599 Freiberg, VeranstaltungssaalBeginn: 14:00 Uhr

TagesordnungÖffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung2. Fragestunde nach § 40 Abs. 3 Sächsischer Land-

kreisordnung (Einwohnerfragestunde)3. Verleihung der Verdienstmedaille des Landkreises

Mittelsachsen BV-KT 252/20184. Auszeichnung für den Wettbewerb „Schönste

Kleingartenanlagen Mittelsachsens“5. Informationen des Landrates6. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Land-

kreises Mittelsachsen für die Haushaltsjahre 2019/2020

6.1. Entscheidung über Einwendungen zur Haushalts-satzung mit Haushaltsplan des Landkreises Mit-telsachsen für das Haushaltsjahr 2019/2020

6.2. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Land-kreises Mittelsachsen für die Haushaltsjahre 2019/2020 BV-KT 249/2018

7. Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses, des Anhangs und des Rechen-schaftsberichts des Landkreises Mittelsachsen zum 31.12.2014 InfoKT 013/2018

8. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. De-zember 2014 des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2014 BV-KT 259/2018

9. 10. Beteiligungsbericht des Landkreises Mittelsach-sen für das Geschäftsjahr 2017 BV-KT 257/2018

10. Fortschreibung der touristischen Radverkehrs-konzeption für den Landkreis Mittelsachsen ab dem Jahr 2018 BV-KT 245/2018

11. 1. Richtlinie zur Änderung der Richtlinie zur Gewäh-rung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII BV-KT 256/2018

12. Änderung der Gemeinde- und Landkreisgrenze zwischen den Gemeinden Mühlau (Landkreis Mittelsachsen) und Niederfrohna (Landkreis Zwickau) BV-KT 243/2018

13. Finanzielle Unterstützung des Freistaates Sachsen für Naturschutzstationen BV-KT 246/2018

14. 4.Änderung des Maßnahmeplanes des Landkreises Mittelsachsen zur Umsetzung des Sächs. Inves-titionskraftstärkungsgesetzes „Brücken in die Zukunft“ BV-KT 240/2018

15. Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Organisatorischen Leiter

Rettungsdienst und der Leitenden Notärzte des Landkreises Mittelsachsen BV-KT 244/2018

16. Beendigung der Mitgliedschaft des Landkreises Mittelsachsen im Abfallwirtschaftsverband Chem-nitz (AWVC) BV-KT 248/2018

17. 1. Änderung der Zweckvereinbarung vom 26.07./22.08.2012 zwischen dem Landkreis Mit-telsachsen und dem Abfallwirtschaftsverband Chemnitz (AWVC) zur Entsorgung der Restabfäl-le und der sperrigen Abfälle aus dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Döbeln BV-KT 247/2018

18. Verkehrsfinanzierungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Zwickau und dem Landkreis Mittelsach-sen über die Sicherstellung des öffentlichen Per-sonennahverkehrs auf den Linien 657 und 611 BV-KT 254/2018

19. Prioritätenlisten für den Kreisstraßenbau 2021 - 2026 BV-KT 250/2018

20. Fortschreibung des Schulnetzplanes des Land-kreises Mittelsachsen, Teilschulnetzplan Förder-schulen BV-KT 255/2018

21. Bildung eines Ausbildungskompetenzzentrums für die Berufsbereiche Agrarwirtschaft, Ernäh-rung und Hauswirtschaft durch Zuordnung des Fachschulzentrums Freiberg-Zug zum Beruflichen Schulzentrum für Ernährung, Haus- und Agrarwirt-schaft Freiberg BV-KT 258/2018

22. Erwerb des bebauten Grundstückes des Konzert- und Ballhauses Tivoli (Flurstück-Nr. 2185/3), Dr.-Külz-Straße 3 in 09599 Freiberg durch die SAXONIA Standortentwicklungs- und -verwaltungsgesell-schaft mbH BV-KT 260/2018

23. Prüfungsbericht des Sächsischen Rechnungshofes vom Juni 2018 über die überörtliche Prüfung der Informationssicherheit in der Landkreisverwal-tung Mittelsachsen im Jahr 2015 InfoKT 014/2018

24. Antrag der Fraktion Die LINKE. zur Finanzierung alternativer Alarmierungssysteme bei den Frei-willigen Feuerwehren im Landkreis Mittelsach-sen BV-KT 239/2018

25. Antrag der Fraktion Die LINKE. ‒ Auftrag zur Prü-fung der Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV BV-KT 236/2018

26. Terminplan für die Sitzungen des Kreistages Mit-telsachsen für das Jahr 2019 BV-KT 251/2018

27. Anfragen der Kreisräte28. Informationen/Sonstiges

Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.

Matthias DammLandrat

Über den Winter bleiben vier Kreisstraßen im Zuge von Bau-arbeiten gesperrt. So in Ge-ringswalde, Mohsdorf, Goßberg und Kiebitz. „Auch im Winter kann weitergebaut werden, au-ßer es gibt Schnee und Eis“, so die zuständige Referatsleiterin Claudia Richter. Beispielswei-se sind Kanalbau- oder Pflas-terarbeiten möglich. Es sind sehr große Maßnahmen von jeweils fast einer oder über einer Million Euro. „Natürlich versuchen wir Winterbaustel-len zu vermeiden, aber dies ist im Hinblick auf den aktuellen Bauablauf und die erforder-lichen Arbeitsschritte leider nicht immer möglich. Daher bitten wir die Bevölkerung um Verständnis“, so Landrat Matthias Damm. Rund 1,5 Ki-lometer beträgt die Länge des Bereichs der Langenauer Stra-ße in Geringswalde. Das Projekt hat ein Volumen von rund 1,2 Millionen Euro und soll im Ap-ril abgeschlossen werden. Noch bis Herbst 2019 laufen die Ar-

beiten an der Kreisstraße 8208 im Burgstädter Ortsteil Mohs-dorf. „Ein Ende ist in Sicht“, so läutet Richter die Erklärungen zur Kreisstraße 7547 in Kiebitz ein. Schon zwei Drittel der 1,3 Millionen Euro umfassenden In-vestition sind fertiggestellt, der Rest erfolgt bis Mai. Im Striegis-taler Ortsteil Goßberg baut der Kreis für 1,6 Millionen Euro im Zuge der Hochwasserschadens-beseitigung die Brücke neu, die eigentlich bis Ende Dezember stehen sollte. Da es unter ande-rem Probleme mit der Wasser-haltung gab, geht Richter von einer Fertigstellung im April aus. Geöffnet wird hingegen die Kreisstraße 7712, die Orts-lage des Halsbrücker Ortsteils Niederschöna. Bis Ende Dezem-ber soll dort noch gearbeitet werden. Wie in Kiebitz ist hier der schwierigste Bereich der Strecke fertig gebaut − kon-kret zwischen der Bundesstra-ße 173 und der Schulgasse. Im kommenden Jahr folgt dann noch der restliche Abschnitt

bis kurz vor die Brücke über den Rodelandbach. Begonnen hat im Herbst der Bau der Kreis-straße 8203 im Frankenberger Ortsteil Mühlbach. Richter: „Die eigentlichen Arbeiten der Stütz-mauer und der Straße mit einer Länge von 200 Metern starten im Frühjahr, derzeit wird die Busumfahrung hergestellt.“ Einige Projekte stehen auf der Zielgeraden, wie zum Beispiel die Fahrbahnerneuerung der Kreisstraße 8260 auf einer Län-ge von zwei Kilometern im Pe-niger Ortsteil Obergräfenhain mit einem Umfang von 900.000

Euro und der erste Abschnitt der Fahrbahnerneuerung der Kreisstraße zwischen Friede-bach und Dorfchemnitz. „Um die Befahrung im Winter zu ge-währleisten, wurde das Projekt geteilt. Rund 800 Meter sind bis Ende November fertig, der Rest erfolgt im kommenden Jahr mit einem Umfang von 1,2 Kilome-tern“, erklärt Claudia Richter. Sie rechnet mit einer Dauer der Arbeiten von zehn bis zwölf Wo-chen im kommenden Jahr. Insgesamt zieht Richter eine positive Bilanz für das Jahr 2018. Auf einer Gesamtlänge

von 7,5 Kilometern wurden die Streckenabschnitte für rund zehn Millionen Euro erneuert beziehungsweise ausgebaut und 15 Maßnahmen realisiert. „Gerade in der Beseitigung von Hochwasserschäden sind wir gut vorangekommen“, er-klärt die Referatsleiterin. Ei-gentlich sollten alle über 200 Vorhaben bis Ende Juni 2019 abgerechnet sein, für einige Projekte hat der Landkreis eine Verlängerung beantragt. Dies betrifft die Brückenerneuerun-gen in Mohsdorf, Littdorf und in Erlau.

Kreis investiert 2018 zehn Millionen Euro in den Ausbau seiner Straßen

Noch vor dem Winter wurde die Kreisstraße 7794, Alte Meißner Straße, wieder für den Verkehr freigegeben. Damit ist die Kreis-straße von Halsbrücke bis zur Kreisgrenze bei Deutschenbora durchgängig saniert. Foto: Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH

Beschluss JHA 062/17./2018− Vorlage JHA 055/2018 −Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Fortschreibung des Teilfachplanes B des Jugendhilfeplanes des Landkrei-ses Mittelsachsen − §§ 11 bis 14 SGB VIII, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugend-schutz − für den Zeitraum 2021 bis 2026 vorzunehmen.(Stimmberechtigte: 14, dafür: 14)

Beschluss JHA 063/17./2018− Vorlage JHA 056/2018 −Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Erweiterung des Projektes „Familientreff Mittweida“ des CJD Sach-sen e. V. um das Teilprojekt „Familienbegleitung“ mit 0,3 VZÄ und einer maximalen Höhe der Förderung von 22.321,98 Euro im Haushaltsjahr 2018.(Stimmberechtigte: 14, dafür: 14)

Beschluss JHA 064/17./2018− Vorlage JHA 057/2018 −Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Bundes aus dem Programm „Kinderbetreuungsfi-nanzierung 2017 − 2020“ und des Landkreises für die Jahre 2019 und 2020, die Prioritätenliste förderfähiger Baumaßnahmen für Kindertageseinrichtungen nach Anlage 2. *1)

(Stimmberechtigte: 14, dafür: 14)

*1) − zur Beschlussvorlage

Matthias DammLandrat

Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 5. November 2018

Beschlüsse des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 12. November 2018

Beschluss AUT 056/20./2018− AUT 076/2018 − Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Land-kreises Mittelsachsen beschließt, den Landrat zu ermächtigen, nach Abschluss des entsprechenden Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag zur Lie-ferung und Montage eines elektronischen Schließ-systems für die Verwaltungsgebäude des Landrats-amtes Mittelsachsen in den Jahren 2018 bis 2021 dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.(Stimmberechtigte: 18, dafür: 18)

Beschluss AUT 057/20./2018− AUT 078/2018 − Der Ausschuss für Umwelt und Technik bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 weitere außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 25.200 EUR für die Teil-sanierung des Daches der Mehrzweckhalle des Bern-hard-von-Cotta-Gymnasiums in Brand-Erbisdorf.Die Deckung erfolgt aus liquiden Mitteln.(Stimmberechtigte: 18, dafür: 18)

Matthias DammLandrat

Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 7. November 2018

Beschluss VFA 054/28./2018− VFA 062/2018 − Der Verwaltungs- und Finanzausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 171.956,98 EUR für die Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen/-auszahlungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II.(Stimmberechtigte: 17, dafür: 17)

Beschluss VFA 055/28./2018− VFA 039/2018 − Der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Land-

kreises Mittelsachsen beschließt, den Landrat zu beauftragen, den Zuschlag zur Neulizenzierung von Microsoft-Lizenzen der Landkreisverwaltung Mittelsachsen an die Firma Cancom GmbH zu ei-ner Auftragssumme von 1.022.626,50 EUR brutto zu erteilen. Für die Durchführung des Auftrages wird ein Microsoft Enterprise Agreement Vertrag (Rah-menvertrag) für öffentliche Auftraggeber mit einer Laufzeit von 3 Jahren geschlossen. (Stimmberechtigte: 17, dafür: 17)

Matthias DammLandrat

Page 4: Neue Rettungswache Penig zur Nutzung übergeben...ringswalde, Penig, Burgstädt, Döbeln, Leisnig und Naußlitz. Wo bestelle ich ab dem Zeit-punkt des Übergangs nach Chemnitz einen

Seite 4 \ mittelsachsenkurier.

Der ehrenamtliche Naturschutz hat in Mittelsachsen eine enor-me Bedeutung. Daher beschäf-tigte sich der Landkreis schon frühzeitig mit der Nachwuchs-gewinnung und initiierte das Projekt „Junior Ranger Natur“, welches heute als „Junge Natur-wächter“ geführt wird. Dieses soll nun sachsenweit ausge-baut werden und der Landkreis bringt sich hier aktiv in den Pro-zess ein. „Unsere Erfahrungen flossen in die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens mit einge-schlossenem Lehrplan ein, der an das zuständige Ministerium übergeben wurde“, erklärt der erste Beigeordnete Dr. Lothar Beier. Dieser Plan gilt für Ba-siskurse, sprich die ersten bei-den Jahre. Bei der Erstellung kooperierte Mittelsachsen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und der Landesstiftung für Na-tur und Umwelt. Im nächsten Schritt entwickeln die Beteilig-ten dann einen Handlungsleitfa-den mit einem Lehrplan für die Folgejahre der Ausbildung − die sogenannten Praxisbausteine.

„Später sollen Absolventen vertiefend für ehrenamtliche Naturschutzaufgaben geschult und für eine Mitarbeit in Na-turschutzprojekten längerfris-tig gebunden werden“, nennt Dr. Lothar Beier das damit ver-bundene Ziel. Aktuell sind im Landkreis mehr als 110 Kinder und Jugendliche im Projekt „Junge Naturwächter“ invol-

viert, davon sind einige bereits im sechsten Jahr dabei. „Das zeigt das Interesse an der heimi-schen Flora und Fauna und wir hoffen, dass dies lange anhält“, so Beier. Auf der anderen Seite zeige dies deutlich, wie zeitig man hier schon Grundlagen le-gen muss. Einen ausdrücklichen Dank richtete der erste Beige-ordnete an die Mitwirkenden

und auch an die Eltern der Kin-der und Jugendlichen. Durch folgende Umweltbil-dungseinrichtungen werden im Landkreis parallel zum Schul-jahr 2018/19 „Junge Natur-wächter Sachsen“ ausgebildet: • Natur- und Freizeitzentrum

Töpelwinkel e. V.,• Naturschutzstation

Weiditz e. V.,

• Grüne Schule grenzenlos e. V.• NABU-Kreisverband Freiberg

(perspektivisch auch bei der NABU-Ortsgruppe in Burgstädt, bis dahin können sich interes-sierte junge Leute der dort aktiven NAJU-Gruppe anschlie-ßen),

• Landschaftspflegeverband Mulde/Flöha e. V. (hier: Natur-schutzhelfer Matthias Vogel).

Anfang November erfolgte die Berufung von 85 Naturschutz-helfern und sieben Kreisna-turschutzbeauftragten für den Zeitraum 2018 bis 2023. Erstmals bestellt wurden zwei neue Beauftragte und sieben Helfer, die weiteren Personen wurden erneut bestellt. „Ihre Aufgabe besteht unter anderem in der Betreuung von bestimm-ten Schutzgebieten mit der Ausführung von Pflege und Ent-wicklungsmaßnahmen sowie in der Erfassung von Arten“, so Dr. Beier. Das Aufgabenfeld der Na-turschutzbeauftragten umfasst beispielsweise zusätzlich die Ko-ordination der ehrenamtlichen Arbeit sowie die fachliche Be-treuung der Naturschutzhelfer.

Nachwuchs gewinnen für den ehrenamtlichen Naturschutz

Für die kommenden fünf Jahre wurden Naturschutzhelfer und Naturschutzbeaufragte berufen. Foto: Eckardt Mildner

Suchtstatistik für Mittelsachsen veröffentlicht

Alkohol bleibt die Droge Num-mer eins im Landkreis Mit-telsachsen. Das geht aus der Suchtstatistik 2017 hervor, die im November vorgestellt wurde. Für diese werden die Beratungsgespräche in den Suchtberatungsstellen sowie die Behandlungen im Fach-krankenhaus Hochweitzschen ausgewertet. „Die Dunkelziffer ist weitaus höher, denn wir können nur die Menschen erfassen, die sich Hilfe suchen“, so der zweite Beigeordnete Jörg Höllmüller. Er verwies auf das Hilfesystem im Landkreis Mittelsachsen mit mehreren Suchtberatungsstel-len und ein ausgebautes ge-meindepsychiatrisches Netz-

werk. „Es ist für die Betroffenen ein großer Schritt sich einzuge-stehen, dass sie eine Beratung benötigen. Einen Impuls set-zen dabei oft Angehörige, die ebenfalls die Beratungsstellen aufsuchen“, erklärt der Psych-iatriekoordinator im Landkreis Matthias Gröll. Rund 1 200 Fälle der Alkohol-sucht wurden registriert, Schwerpunkt bilden hier die Altersspannen zwischen 18 und 55 Jahren. Bezüglich des Ta-bakkonsums weist die Statistik 561 und in der Gruppe „andere Stimulanzien“ 351 Fälle aus. „Dazu gehört auch die Droge Crystal, daher haben wir hier eher Jüngere erfasst“, so Gröll weiter.

Gleiches gelte für Cannabinoide mit 190 Fällen. „Die Breite der Suchterkrankungen ist groß. Auch zur exzessiven Mediennut-zung suchten bereits Menschen die Beratungsstellen auf“, er-gänzt der zweite Beigeordnete. Gröll erklärt, dass Suchterkran-kungen eher schleichend ver-laufen und es wichtig sei, die Betroffenen ruhig und besonnen auf dieses sensible Thema anzu-sprechen. „Bei der Frage, wann Sucht beginnt, sollte immer der einzelne betroffene Mensch in den Blick genommen werden“, verdeutlicht Gröll. Er appelliert, sich offen damit auseinander-zusetzen und bei Bedarf das vertrauliche Gespräch der Be-ratungsstellen zu suchen.

Diakonie Freiberg e. V.Suchtberatungs- und -behandlungsstelle FreibergPeterstraße 44/46 09599 Freiberg Annette Schlichting Tel. 03731 482-0 E-Mail sucht-1@diakonie- freiberg.de

Blaues Kreuz in Deutschland e. V.Suchtberatungs- und-behandlungsstelle Mittweida Neustadt 11, 09648 MittweidaUlrich Bretschneider Tel. 03727 930-579 E-Mail [email protected]

Diakonie Döbeln e. V. Suchtberatungs- und-behandlungsstelle Döbeln Otto-Johnsen-Straße 4 04720 DöbelnMartin Creutz Tel. 03431 7126-26, -18E-Mail [email protected]

Adressen der Suchtberatungsstellen:

Das Landratsamt Mittelsachsen hat das neunte Mal in Folge den Kalender „Naturschätze in Mittelsachsen“ herausgegeben. Die zwölf Kalenderblätter des Jahres 2019 enthalten wieder Interessantes und Wissens-wertes über Flora, Fauna und besondere Landschaften des Landkreises Mittelsachsen − in Wort und Bild vorgestellt. Die Autoren sind überwiegend vom Landkreis bestellte ehrenamt-

liche Naturschützer, die ihre Bilder und Fachinformationen der Redaktion unentgeltlich zur Verfügung stellten. Der Be-zug des Kalenders gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 2,50 Euro kann unter folgendem Kon-takt abgestimmt werden:

Kontakt:Landratsamt Mittelsachsen

Referat Naturschutz Tel. 03731 799-4160

Naturschutzkalender 2019

2019

Naturschätze I N M I T T E L S A C H S E N

Titelblatt des Kalenders für das Jahr 2019

Page 5: Neue Rettungswache Penig zur Nutzung übergeben...ringswalde, Penig, Burgstädt, Döbeln, Leisnig und Naußlitz. Wo bestelle ich ab dem Zeit-punkt des Übergangs nach Chemnitz einen

28. November 2018 / Seite 5

Auch im kommenden Jahr stehen dem Landkreis Mittel-sachsen wieder Gelder für das Investitionsprogramm „Lieb-lingsplätze für alle“ zur Verfü-gung. Sie kommen vom Freistaat und sollen zum Abbau baulicher Barrieren genutzt werden. Bis zu 25.000 Euro stehen pro Maßnahme zur Verfügung. „Wir freuen uns, dass das Programm erneut aufgelegt wurde und sich die Barrierefreiheit im Land-kreis verbessert“, so der zweite Beigeordnete Jörg Höllmüller. In den vergangenen Jahren habe sich dank des Fördergeldes eini-ges bewegt. Seit 2014 entstan-den für rund eine Million Euro beispielsweise Rampen, Trep-

penlifte oder Akustikanlagen − insgesamt gab es 73 realisierte Vorhaben. „Die Palette der Mög-lichkeiten ist groß, so wurden beispielsweise schon Evakuie-rungsstühle finanziert“, erklärt der Vorsitzende des Behinder-tenbeirates Sven Jeschke. In seinem Gremium werden die eingereichten Anträge geprüft und priorisiert. Final entschei-det die Sächsische Aufbaubank. „Die Überzeichnung des Pro-gramms in den vergangenen Jahren zeigt, welchen Bedarf es gibt und daher hoffen wir auf eine dauerhafte Etablie-rung der Förderung“, so Sven Jeschke weiter. Kultur-, Frei-zeit- und Bildungseinrichtungen

sowie gastronomische Betriebe und Gesundheitseinrichtungen können Anträge stellen. Er ap-pelliert an die Eigentümer von Immobilien, sich in ihren Räu-men umzusehen. „Eine Rampe ist das klassische und wichtige Hilfsmittel, aber finden sich Blinde oder Sehschwache zum Beispiel in den Räumen zurecht? Hier könnten Tafeln oder Mar-kierungen helfen“, so Jeschke weiter. Die Anträge sind mit-tels des auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen eingestellten Antragsformulars (www.landkreis-mittelsachsen.de) ergänzt um einen Kostenvoran-schlag sowie ein aussagekräf-tiges Foto spätestens bis zum

24. Januar 2019 im Landrat-samt Mittelsachsen, Geschäfts-kreis Ordnung, Soziales und Ge-sundheit, einzureichen. Antragsberechtigt sind Eigen-tümer von öffentlich zugängli-chen Einrichtungen, aber auch Betreiber (Mieter/Pächter) mit einer schriftlichen Zustimmung des Eigentümers für die Bau-maßnahme.

„Lieblingsplätze für alle“: Projekte für 2019 einreichen

Foto: Pressmaster/shutterstock.com

Es können nur vollständige Anträge entgegen genom-men und berücksichtigt werden. Nach Eingang der entsprechenden Förderan-träge werden die Projekte unter Beteiligung des Behin-

dertenbeirates ausgewählt.Als Ansprechpartner für das Antragsverfahren steht im Geschäftskreis Ordnung, So-ziales und Gesundheit Uwe Donner unter Telefon 03731 799-3382 zur Verfügung.

Hinweis:

Bauträger und Baubetreuer sowie Finanzanlagenvermitt-ler sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 ihre Prüfungsberichte beziehungs-weise Negativerklärungen für

das Geschäftsjahr 2017 an das Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Ordnung und Sicher-heit, Referat Allgemeine Ord-nungsangelegenheiten, Frau-ensteiner Straße 43, 09599

Freiberg, zu übermitteln. Da es sich beim Vorlagetermin um eine gesetzlich vorgeschriebene Frist handelt, können Fristver-längerungen nicht in Aussicht gestellt werden.

Wer entgegen der Makler- und Bauträgerverordnung oder der Finanzanlagenvermittlungs-verordnung einen Prüfungsbe-richt oder eine Erklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig

oder nicht rechtzeitig über-mittelt, handelt ordnungs- widrig. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Hinweise an gewerbetreibende Bauträger, Baubetreuer und Finanzanlagenvermittler

Volles Haus hieß es Ende Okto-ber in der Villa Gückelsberg in Flöha. Anlass war eine Veran-staltung der Nestbau-Zentrale Mittelsachsen. Damit geht die mehrteilige Veranstaltungsreihe in diesem Jahr vorerst zu Ende. Schon Ende August und Anfang September präsentierte sich die Nestbau-Zentrale als Gastgeber ihrer Veranstaltungsreihe „länd-liches Bauen“. In der zukünfti-gen Bauberatungsstelle Rothen-furth bei Großschirma und auch im gemütlichen Hof Landsprosse in Garnsdorf schauten zahlreiche Besucher vorbei, um sich über das Angebot der Nestbau-Zent-rale zu informieren. Neben der Unterstützung von Rückkehrern

steht für Bleibewillige und alle anderen „Nestbauer“ ein um-fangreicher Service rund um das Bauen und Sanieren kostenfrei zur Verfügung.Mit den Informationsveranstal-tungen will das Projekt zeigen, dass es sich im Landkreis Mit-telsachsen auch lohnen kann, bestehende Immobilien zu er-werben und umzubauen. Mit welchen Mitteln und Möglich-keiten dies umsetzbar ist, das beweisen die zahlreichen Hand-werker, Referenten und Bau-dienstleister, die die Veranstal-tungsreihe der Nestbau-Zentrale unterstützen und sich dabei mit ihren Leistungen vorstellen. Egal ob Dachdecker, Zimmerer, Ofen-

bauer, Fliesenleger, Restaurator, Treppenbauer oder Architekt −für fast alle Fragen der Besucher steht ein Experte zur Verfügung. Und auch die finanziellen As-pekte werden dank Unterstüt-zern wie den mittelsächsischen LEADER-Managements nicht au-ßer Acht gelassen.Wer in diesem Jahr nicht an den Veranstaltungen teilneh-men konnte, kann sich für in-dividuelle Fragen jederzeit an die Nestbau-Zentrale wenden. Sie steht dafür telefonisch, per E-Mail oder über die Internet-seite zur Verfügung. Kontakt-daten sind unter www.nestbau- mittelsachsen.de/kontakt im Internet zu finden.

Viele Bauherren zum ländlichen Bauen informiert

Auch in diesem Jahr wurden die Veranstaltungsangebote der Nestbau-Zentrale Mittelsachsen zum ländlichen Bauen rege genutzt. Foto: Nestbau-Zentrale

Die Mitglieder des mittelsäch-sischen Verwaltungs- und Fi-nanzausschusses haben eine überplanmäßige Auszahlung für die Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KVS) in Höhe von rund 172.000 Euro beschlossen. Grund ist eine Haushaltsanpas-sung seitens des KVS, in deren Folge die Sozialumlage neu be-rechnet wurde. Der erforder-liche Betrag wird seitens des

Landkreises über Minderaus-zahlungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II gedeckt. Der KVS ist ein öffentlich-recht-licher Dienstleister für Beihilfe, Bezüge und Zusatzversorgung. Der Verband veranschlagt für seine Pflichtmitglieder − die Landkreise und kreisfreien Städte − für den über die eige-nen Erträge hinausgehenden Fi-nanzbedarf eine Sozialumlage.

Sozialumlage an den KVS steigt

Der letzte Sprechtag des Berei-ches Wohngeld in der Service-stelle Freiberg, Frauensteiner Straße 43, Flachbau, Zimmer 614 a, findet am 18. Dezember 2018 in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr statt. Ab 1. Januar 2019 wird der Sprechtag der Wohngeldbe-hörde des Landratsamtes Mit-telsachsen in der Servicestelle Freiberg aufgrund der gesun-kenen Inanspruchnahme ein-gestellt.Die Abgabe und Ausgabe von

Wohngeldanträgen ist, wie bis-her, in den Stadt- und Gemein-deverwaltungen des Landkrei-ses möglich. Bei Bedarf können auch weiterhin Termine für eine Beratung in Freiberg un-ter Telefon 03731 799-6362 zu den üblichen Sprechzeiten des Landratsamtes Mittelsachsen vereinbart werden.

Achtung: Die Sprechzeiten der Wohn-geldbehörde der Stadtverwal-tung Freiberg bleiben hiervon unberührt.

Information der Wohngeldbehörde zur Servicestelle Freiberg ab 2019

Page 6: Neue Rettungswache Penig zur Nutzung übergeben...ringswalde, Penig, Burgstädt, Döbeln, Leisnig und Naußlitz. Wo bestelle ich ab dem Zeit-punkt des Übergangs nach Chemnitz einen

Seite 6 \ mittelsachsenkurier.

„Winterdienst ist immer ein Thema bei uns, auch wenn es über 30 Grad sind“, erklärte Dirk Schlimper, Leiter des Referates Straßenbetriebsdienst und Bau-werksverwaltung beim Tag der Winterbereitschaft. Dies begin-ne beim Auffüllen der Salzlager, gehe weiter mit der Prüfung und Wartung der Streutechnik und ende bei der Routenplanung. Rund 1 600 Kilometer Bundes-, Staats- und Kreisstraßen betreu-en die Mitarbeiter in den sechs Meistereien Freiberg, Döbeln, Hainichen, Mühlau, Brand-Erbis-dorf und Rochlitz, wo die Vorbe-reitungen für die neue Saison mit dem Tag der Winterbereitschaft Ende Oktober abgeschlossen wurden. Unterstützung erhalten sie dabei von Unternehmen der Region, die für den Winterdienst vertraglich gebunden werden. Landrat Matthias Damm wür-digte in seinem Grußwort die Leistungen der Fahrer: „Mor-gens ab drei Uhr arbeiten sie für unsere Sicherheit, präparieren die Straßen und dies ist immer mit Risiken verbunden.“ Gleich-zeitig appellierte Damm an die Autofahrer: „Es ist wichtig, die Fahrweise anzupassen und mehr

Zeit einzuplanen. Trotz des gro-ßen Engagements der Meisterei-en und Unternehmen kommt der Winterdienst bei schwierigen Lagen an seine Grenzen.“ Man könne nicht gleichzeitig überall sein. Schlimper erklärt: „Rund zweieinhalb bis drei Stunden kann es dauern, bis dieselbe Stelle befahren wird. Durch Staus oder liegengebliebene LKW verlängert sich der Zeitraum.“ In der Regel ist der Winterdienst bis zirka 21:30 Uhr beziehungs-weise 22:00 Uhr unterwegs.

8 000 Tonnen Streusalz sind eingelagert, weitere 11 000 Tonnen können nachgeordert werden. Damit das Streusalz effektiv wirkt, wird es kurz vor dem Auftreffen auf der Stra-ße mit 30 Prozent Salz-Sole angefeuchtet, diese Natrium-chloridlösung wird entweder gesättigt angeliefert oder mit speziellen Anlagen aus Wasser und Salz selbst hergestellt. „Wir arbeiten hier sehr präzise und können mit moderner Technik die Dosierung genau steuern,“

so Dirk Hänel, der für die Geräte und Technik der Straßenmeis-tereien zuständig ist. „Es ist immer ein schmaler Grat, die Umwelt nicht zu sehr zu belas-ten und dennoch die für den ländlichen Raum wichtige Mo-bilität zu ermöglichen. Deshalb wird jedes Jahr in neue Technik investiert“, so Landrat Matthias Damm. In diesem Jahr schaffte der Landkreis zwei neue Streuer und einen LKW an. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 300.000 Euro.

Tag der Winterbereitschaft in Mittelsachsen

Landrat Matthias Damm (r.) begutachtete die Wintertechnik in der Straßenmeisterei Rochlitz Foto: Andrea Funke

ABFALLENTSORGUNG IM LANDKREIS MITTELSACHSEN

Öffnungszeiten an den Feiertagen 2018Über die Weihnachtsfeiertage vom 24. bis 26. Dezember 2018 und vom 31. Dezember 2018 bis 1. Januar 2019 bleiben die Wertstoffhöfe des Landkreises Mittelsachsen geschlossen.

Wertstoffhof Flöha ändert Öffnungszeiten in 2019Auch im Jahr 2019 hat der Wert-stoffhof in Flöha, Ortsteil Fal-kenau, Zum Gewerbegebiet 12,

wieder geöffnet. Statt Mitt-woch und Freitag kann nun am Dienstag und Donnerstag der Abfall direkt vor Ort abgegeben werden. Die neuen Öffnungs-zeiten im Überblick:Dienstag und Donnerstag, 14:00 − 18:00 Uhrund Samstag, 08:00 − 12:00 Uhr.

Weniger PflichtentleerungenFür Grundstücke, auf denen eine Person gemeldet ist und ein 80-Liter-Restabfallbehälter

steht, kann die Reduzierung der Mindestentleerungen von vier auf drei beantragt wer-den. Die schriftlichen Anträge müssen bis 31. Dezember vor- liegen.

Kontakt: EKM Entsorgungsdienste

Kreis Mittelsachsen GmbHFrauensteiner Straße 95

09599 FreibergFax 03731 2625-50

E-Mail info@ ekm-mittelsachsen.de

Der schlaue Fuchs Pfiffikus fin-det seine Waldlichtung total verdreckt vor. Was soll er nur tun? Kindergarten- und Schul-kinder sind eingeladen, Pfiffi-kus zu helfen und gleichzeitig Interessantes über Abfalltren-nung, Müllentsorgung und Ab-fallvermeidung zu lernen. Die

Entsorgungsdienste des Kreises Mittelsachsen bieten dafür im Dezember 2018 und für das Jahr 2019 ein kostenloses Mitmach-Theater an.

Mehr Informationen können unter Telefon 03731 2625-41

oder -44 erfragt werden.

Termine und Öffnungszeiten

„Pfiffikus räumt auf“ − Kita- und Schulkinder aufgepasst!

Die vierten Klassen der Grund-schulen der drei Mitglieds-landkreise schickten richtige Lösungscoupons an die Natur-parkverwaltung. Aus den Ein-sendungen mit dem Lösungswort „Regenbogen“ wurde für jeden Landkreis die Gewinnerklasse einer zweitägigen Themen-Ex-kursion ausgelost.

Landrat Matthias Damm über-reichte der Klasse 4 der Agricola- Grundschule in Freiberg den Preis im Naturparkquiz 2018. Die Klasse gewann eine zweitä-gige Exkursionsfahrt zum Glä-sernen Bauernhof Vogtland e. V. in Markneukirchen, Ortsteil Sie-benbrunn, bei der das Quizthema aufgegriffen und vertieft wird.

Naturparkquiz 2018: Wasser im Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“Der Naturpark „Erzgebirge/Vogtland" ist ein sehr großer Was-serspeicher. Vor allem im letzten Jahrhundert wurden zum Hoch-wasserschutz und zur Trinkwasserversorgung Talsperren gebaut − acht der neun Talsperren liefern Trinkwasser weit über das Naturparkgebiet hinaus. Das Wasser ist auch Grundlage für den Artenreichtum der Tier- und Pflanzenwelt.

Zum 1. August 2019 sucht die EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen am Standort Frei-berg eine/n Auszubildende/n zum/zur Kaufmann/-frau Büromanagement (m/w/x). Bewerbungen sind möglich bis zum 31. Januar 2019. Weitere Informationen unter www.ekm-mittelsachsen.de.

EKM bildet aus

Bei Einnahmen von 30,4 Milli-onen Euro für die Jahre 2016 und 2017 wurde im Bereich Abfall ein Gebührenüber-schuss von 4,7 Millionen Euro erzielt. Das war Thema in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik des Kreistages Mittel-sachsen. Hintergründe hierfür waren einerseits gestiegene Einnah-men durch verstärkte Nutzung von Restabfallbehältern sowie durch gestiegene Erlöse aus der Vermarktung von Wert-stoffen. Andererseits konnten die Aus-gaben durch Optimierungen sowohl im Einkauf als auch in der Abfallwirtschaft gesenkt werden. Außerdem wurden Sanierungs-maßnahmen von Deponiekör-pern auf die Folgejahre ver-schoben. Der erzielte Überschuss fließt in die nächsten Gebühren-kalkulationen bis zum Jahr 2022 ein und kann damit einen Teil der zu erwarten-den Kos tens te i ge rungen kompensieren.

Nachkalkulation der Abfallgebühren

Wichtige Notrufnummern

Ärztlicher Bereitschaftsdienst ..................116 117Giftnotruf ................................... 0361 730730 Polizeinotruf ............................................110Feuerwehr & Rettungsdienst .........................112 Apothekennotdienst ............................... 22833Sperrung elektronischer Medien .................. 116 116

Page 7: Neue Rettungswache Penig zur Nutzung übergeben...ringswalde, Penig, Burgstädt, Döbeln, Leisnig und Naußlitz. Wo bestelle ich ab dem Zeit-punkt des Übergangs nach Chemnitz einen

28. November 2018 / Seite 7

KartenvorverkaufVom 20. April bis 6. Oktober 2019 lädt die achte Sächsi-sche Landesgartenschau nach Frankenberg/Sachsen ein. Das Gartenfestival bietet ein ab-wechslungsreiches Programm für Jung und Alt, inklusive zahlreichen Themengärten, 4 000 Quadratmeter Wechsel-florbepflanzung, 16 wechseln-den Hallenblumenschauen, neue Spielflächen und vieles mehr.Mit einer Dauerkarte zur Lan-desgartenschau können Besu-cher so oft kommen, wie sie wollen. Zudem gilt: Vom regio-nalen Verein bis zu den großen Stars − alle Kulturveranstal-tungen sind bei einer Dauer-karte inklusive (ausgenommen Sonderveranstaltungen). Noch bis 28. Dezember 2018 läuft der Kartenvorverkauf der Landesgartenschau Franken-berg/Sachsen 2019 zu vergüns-tigten Preisen. Bis dahin gibt es eine Dauerkarte für Erwachse-ne schon für 64 statt 80 Euro. Für Begünstigte (unter Vorla-ge des Nachweises) kostet die Dauerkarte 40 statt 60 Euro und für Kinder bis zum vollendeten siebzehnten Lebensjahr zehn statt 15 Euro. Außerdem kann

jeder Erwachsene eine beliebi-ge Anzahl eigener Kinder oder Enkelkinder kostenfrei mit auf das Gelände nehmen. Dauer-karten sind personengebunden und werden mit einem Foto des Inhabers versehen. Alle Eintrittskarten sowie Gut-scheine sind erhältlich im Ver-anstaltungs- und Kulturforum Stadtpark Frankenberg, Ham-mertal 3, 09669 Frankenberg/Sachsen. Des Weiteren können Karten und Gutscheine auch über den Online-Shop der Lan-desgartenschau bequem von zuhause aus bestellt werden. Detaillierte Informationen zu allen Eintrittskarten sind un-ter www.lgs-frankenberg.de zu finden.

KooperationsvereinbarungVor wenigen Wochen haben die Geschäftsführerin der Mittel-sächsischen Kultur gGmbH und die Geschäftsführer der Lan-desgartenschau Frankenberg/Sachsen gGmbH eine Koopera-tionsvereinbarung unterzeich-net. So wird sich die Mittel-sächsische Kultur gGmbH im Rahmen der Gartenschau mit vielfältigen Aktivitäten in das Geschehen einbringen. Bereits im Oktober 2018 hat die Volks-

hochschule Mittelsachsen mit der Gästeführerausbildung für die Gartenschau begonnen. Die Musikschule Mittelsach-sen veranstaltet am 26. Mai 2019 einen Musikerlebnistag im „Grünen“ auf der Lan-desgartenschau. An diesem Tag dürfen besonders begab-te Musikschüler gemeinsam

mit dem Orchester der Mit-telsächsischen Philharmonie musizieren. Zudem werden Ensembles der Musikschule auch an ausgewählten Plät-zen der Gartenschau zu hören sein. Bisher haben sich mehr als 100 Musikschüler für dieses Ereignis angemeldet. Am 2. Mai 2019 ist von Sei-

ten des Medienpädagogischen Zentrums Mittelsachsen ein Bildungsinformationstag für Lehrer geplant. Es wird meh-rere Beratungs- und Informa-tionsstände geben sowie ein umfangreiches Workshop-Angebot, vorrangig zu den Themen Biologie, Sach- und Heimatkunde.

Landesgartenschau Frankenberg: Kartenvorverkauf läuft und Kooperation geschlossen

Ein Blick auf die zukünftige Gestaltung des „Naturerlebnisraumes Zschopauaue". Foto: Weidinger Landschaftsarchitekten

20. April bis 06. Oktober

Anträge für die Förderung über die Richtlinie Integrative Maß-nahmen Teil 2 im Jahr 2019 können ab sofort in der Stabs-stelle Ausländer- und Asylan-gelegenheiten im Stabsbereich Koordination Unterbringung und Integration eingereicht werden. Gefördert werden können eh-renamtliche Sprachkurse (bis zu 500 Euro) und Projekte von eh-

renamtlichen Initiativen (bis zu 3.500 Euro), die niedrigschwel-lige Angebote für Migrantinnen und Migranten schaffen, mit dem Ziel, Kenntnisse der deutschen Sprache und Kultur zu erwerben sowie Orientierung in der Region zu erhalten. Außerdem kann ein Zuschuss für die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber und Geduldete

beantragt werden (bis zu 500 Euro). Anträge mit Projektstart zum 1. Januar 2019 müssen bis 20. Dezember 2018 eingereicht werden. Anträge für das laufen-de Jahr 2019 sollen bis spätes-tens 14 Tage vor Maßnahmebe-ginn vorliegen. Nähere Informationen sowie Antragsformulare sind im In-ternet unter www.landkreis-

mittelsachsen.de/das-amt/beho-erden/stabsbereich-koordination-unterbringung-und-integration. html abrufbar.

Kontakt:Stabsbereich Koordination

Unterbringung und Integration

Tel. 03731 799-3329E-Mail nicole.stockmann@

landkreis-mittelsachsen.de

Richtlinie Integrative Maßnahmen Teil 2: Antragstellung für Projekte 2019

Der Kreistag hat am 14. Juni 2017 eine neue Bekanntma-chungssatzung beschlossen. Diese regelt, dass öffentli-che Bekanntmachungen künftig im Internet eingestellt werden und dort Rechtsverbindlichkeit erlangen.

Es erscheint ein elektronisches Amtsblatt bei Bedarf unter www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.Folgende Bekanntmachungen erschienen vom 24. Ok-tober 2018 bis 22. November 2018:• Offenlegung über die Änderung von Daten des Lie-

genschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVerm-KatG) für die Gemarkung Falkenau, Stadt Flöha

• Einladung zur 17. Sitzung des Jugendhilfeaus-schusses am Montag, dem 5. November 2018

• Einladung zur 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am Mittwoch, dem 7. No-vember 2018

• Ortsübliche Bekanntgabe − Entwurf der Haus-

haltssatzung für den Doppelhaushalt 2019/2020 zur Einsicht

• Einladung zur 28. Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am Montag, dem 12. Novem-ber 2018

• Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Aufhebung des naturschutzrechtlichen Schutzstatus von Naturdenkmalen im Landkreis Mittelsachsen ge-mäß § 20 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)

• Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Festsetzung von Naturdenkmalen im Landkreis Mittelsachsen gemäß § 20 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)

• Offenlegung der Ergebnisse von Grenzbestim-

mungen und Abmarkungen in Verbindung mit der Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Lie-genschaftskatasters nach § 14 Abs. 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVerm-KatG) für die Stadt Leisnig, Gemarkung Fischen-dorf, Gemarkung Korpitzsch, Gemarkung Polditz, Gemarkung Polkenberg

• Zweckverband Kriebsteintalsperre ‒ Einladung zur 3. öffentlichen Verbandsversammlung am 22. November 2018

• Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 5. November 2018

• Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorha-ben Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen in Hainichen, Gellertstraße

• Bekanntgabe des Landratsamtes Mittelsachsen nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung für das Vorhaben Änderung des „Plan nach § 41 FlurbG“ der Teilnehmergemeinschaft Diethensdorf

• Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 7. November 2018

• Offenlegung über die Änderung von Daten des Lie-genschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)für die Gemarkungen Dittersbach und Cämmers-walde, Gemeinde Neuhausen/Erzgeb.

• Offenlegung über die Änderung von Daten des Lie-genschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)für die Gemarkungen Niedersteinbach, Oberstein-bach, Chursdorf, Gemeinde Penig

• Beschlüsse des Verwaltungs- und Finanzausschus-ses vom 12. November 2018

• Einladung zur 20. Sitzung des Kreistages Mittel-sachsen am 5. Dezember 2018

• Benutzungs- und Entgeltordnung des Medienpäd-agogischen Zentrums der Mittelsächsischen Kul-tur gGmbH

Amtliche Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen

AMTLICHE MITTEILUNG

Noch bis 30. November bleibt die Drahtseilbahn Augustusburg aufgrund von Wartungsmaßnah-men geschlossen. Informationen zum Fahrplan und zum Sonder-tarif des beliebten Ausflugsziels sind unter www.drahtseilbahn- augustusburg.de oder beim VMS-Serviceteam unter 0371 40008-88 erhältlich.

KURZ NOTIERT

Drahtseilbahn bleibt geschlossen

Page 8: Neue Rettungswache Penig zur Nutzung übergeben...ringswalde, Penig, Burgstädt, Döbeln, Leisnig und Naußlitz. Wo bestelle ich ab dem Zeit-punkt des Übergangs nach Chemnitz einen

Seite 8 \ mittelsachsenkurier.

SONSTIGE BEKANNTMACHUNG

§ 1 Aufgabe1.1. Das Medienpädagogische Zentrum ist eine Ein-

richtung der Mittelsächsischen Kultur gGmbH und in diese als Geschäftsbereich organisato-risch eingegliedert.

1.2. Das Medienpädagogische Zentrum stellt audio-visuelle Medien, Geräte und Zubehör für die Ausbildung und Fortbildung an öffentlichen Schulen, gemeinnützigen Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kirchen, für Körperschaften des öffentlichen Rechts, für private Bildungseinrichtungen, Ver-eine sowie für Privatpersonen bereit.

1.3. Das Medienpädagogische Zentrum hat die Aufga-be, die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schu-len, die Lehrerfortbildung sowie die Jugend- und Erwachsenenqualifizierung im außerschulischen Bereich zu unterstützen. Als schulstandortna-hes Kompetenzzentrum mit Außenstellen dient es sowohl als Informations- und Beratungsstelle zur pädagogischen Nutzung von Internet und Multimedia als auch zur Vermittlung von Medi-enkompetenz und bietet Unterstützung bei der regionalen Medienproduktion.

1.4. Die Benutzung der Leistungen des Medienpäd-agogischen Zentrums ist entgeltpflichtig nach Maßgabe dieser Ordnung. Soweit eine Entgelt-pflicht nicht entsteht, erfolgt die Leistung un-entgeltlich.

1.5. Nutzer ist derjenige, mit dem von Seiten der Mittelsächsischen Kultur gGmbH, vertreten durch das Medienpädagogische Zentrum, ein Vertrag zur Nutzung von Medien, Geräten, Zu-behör und Dienstleistungen des Medienpädago-gischen Zentrums abgeschlossen wird.

§ 2 Entgelte/Kautionen2.1. Die Nutzung von Leistungen des Medienpäda-

gogischen Zentrums ist für öffentliche Schu-len sowie Kindertageseinrichtungen und den öffentlichen gleichgestellten Schulen in freier Trägerschaft, die als Ersatzschulen anerkannt sind, innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer unentgeltlich. Schüler der o. g. Schulen sind von der Entrichtung des Entgeltes befreit, wenn sie eine Bestätigung der schulischen Nutzung durch den entsprechenden Lehrer vorlegen.

2.2. Von der Entrichtung eines Entgeltes befreit sind außerdem Bedienstete des Landkreises Mittel-sachsen in dienstlichen Angelegenheiten.

2.3. Die Entgeltbefreiung gilt nicht für Entgelte nach § 8 dieser Benutzungs- und Entgeltordnung.

2.4. Alle anderen Nutzer, d. h. gemeinnützige Einrich-tungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, öf-fentliche Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kirchen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, private Bildungseinrichtungen und Pri-vatpersonen, sind von der Entrichtung eines Ent-geltes für die Nutzung von Medien befreit, haben aber für die Nutzung von Geräten, Zubehör und andere Leistungen des Medienpädagogischen Zentrums ein Entgelt zu entrichten. Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach der im Nutzungsvertrag festgesetzten Benutzungsdauer (§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4).

2.5. Die kommerzielle Nutzung der Leistungen des Medienpädagogischen Zentrums ist untersagt.

2.6. Der Teamkoordinator des Medienpädagogischen Zentrums ist berechtigt, Kautionen für die Aus-leihe ausgewählter Medientechnik festzulegen.

Das jeweils aktuelle Kautionsverzeichnis ist in der Einrichtung auszulegen.

§ 3 Bestellungen/Nutzungsvertrag/Benutzungsdauer3.1. Bestellungen können telefonisch, schriftlich,

per E-Mail oder direkt beim Medienpädagogi-schen Zentrum aufgegeben werden. Auf der Grundlage der Bestellung wird zwischen dem Nutzer und der Mittelsächsischen Kultur gGmbH, vertreten durch das Medienpädagogische Zent-rum, ein Nutzungsvertrag für die Nutzung von Medien, Geräten, Zubehör oder Dienstleistun-gen abgeschlossen.

Mit Abschluss eines Nutzungsvertrages erkennt der Nutzer die Bestimmungen der Benutzungs- und Entgeltordnung an.

3.2. Die im Nutzungsvertrag festgelegte Regelbenut-zungsdauer für Medien beträgt zwei Wochen und kann auf Antrag verlängert werden. Für Privat-personen beträgt die Regelbenutzungsdauer für Medien drei Werktage. Das Medienpädagogische Zentrum kann in begründeten Ausnahmefällen eine kürzere Benutzungsdauer festlegen.

3.3. Für den Nutzer besteht Abhol- und Bringepflicht. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Medien und Medientechnik vor Verlassen des Medienpäda-gogischen Zentrums unaufgefordert verbuchen zu lassen, den Zustand der ihm übergebenen Medien zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien und Medientechnik als in ein-wandfreiem Zustand ausgehändigt. Der Nutzer ist von diesem Zeitpunkt an bis zur Rückgabe für die überlassenen Gegenstände verantwortlich.

3.4. Für die Nutzung von Geräten und Zubehör wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem die Funk-tionstüchtigkeit der Geräte festgehalten wird. Jedes Übergabeprotokoll ist bei Rückgabe von Geräten und Zubehör die Grundlage zur Fest-stellung von nicht vertragsgemäßem Gebrauch. Funktionsstörungen und Schäden sind bei der Rückgabe unaufgefordert anzuzeigen.

3.5. Bei Überschreitung der vereinbarten Nutzungs-dauer bei Medien, Geräten oder Zubehör wird von jedem Nutzer ein Verspätungszuschlag er-hoben (siehe § 8).

§ 4 Überlassung von Geräten und Zubehör/Höhe des Nutzungsentgeltes

Für gemeinnützige Einrichtungen der Jugend- und Er-wachsenenbildung, öffentliche Einrichtungen des Ge-sundheitswesens, der Kirchen, für Körperschaften des öffentlichen Rechts, private Bildungseinrichtungen und Privatpersonen bestimmt sich die Höhe des Nutzungsent-geltes nach der vereinbarten Nutzungsdauer. Sie beträgt für eine Nutzung bis zu drei Tagen: bei Geräten: 16-mm- 10,00 EURSuper-8-mm-Projektor 5,00 EUREpiskop 5,00 EURDiaprojektor einfach 5,00 EURDiaprojektor automatisch 5,00 EUROverhead-Projektor 5,00 EURVideorecorder 5,00 EURFernsehgerät 5,00 EURBeamer 10,00 EURVerstärkeranlage 5,00 EURLaptop 10,00 EURExterne Festplatte 5,00 EURScanner 5,00 EURGrafiktableau 5,00 EUR

Mikrofon 5,00 EURMikrofonstativ 5,00 EURReportageset 5,00 EURDVD–Player 5,00 EURdigitale Fotokamera 5,00 EURanaloge Spiegelreflexkamera 5,00 EURdigitale Videokamera 5,00 EURUSB–Schallplattenspieler 5,00 EURAnalog-Digital-Videowandler 5,00 EURUSB–Mikroskop 5,00 EURUSB–Oszilloskop 5,00 EURiPad inkl. Koffer bzw. Tasche 20,00 EURDokumentenkamera 20,00 EUR

bei Zubehör: Bildleinwand klein 5,00 EURBildleinwand groß 5,00 EURA u. K Standmaster 5,00 EUR bei Dienstleistungen: Drucken von farbigen Folien pro Folie 1,00 EURDVD/CD-Brennen (incl. Datenträger) pro Stück 3,00 EURBedrucken von Datenträgern pro Stück 2,00 EURdigitaler Videoschnittplatz pro Stunde 15,00 EUR

Die Entgelte enthalten die Umsatzsteuer gemäß Um-satzsteuergesetz.Alle anderen Dienstleistungen werden nach Aufwand und vorheriger Absprache mit einem pauschalen Stun-densatz von 25,00 EUR pro Stunde berechnet.

§ 5 Haftung5.1. Bei Beschädigung der Medien bzw. Medientech-

nik haftet der eingetragene Nutzer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter auf Schadenersatz gemäß Ziffer 5.2. Der Nutzer haftet gegenüber der Mittelsächsischen Kultur gGmbH für schuldhaft herbeigeführte Beschädigungen, Verschlechte-rungen des Zustandes sowie für jeglichen Ver-lust der überlassenen Vertragsobjekte.

5.2. Schadenersatz ist in der Regel durch Neukauf bzw. Ersatzbeschaffung bzw. fachgerechte Re-paratur auf Kosten des Nutzers bzw. seines ge-setzlichen Vertreters zu leisten. Die Regelung des Schadenersatzes erfolgt Zug um Zug gegen Übertragung der beschädigten oder in Verlust ge-ratenen Medien oder Medientechnik. Ist ein Neu-kauf oder eine Reparatur nicht möglich, ist der Wiederbeschaffungswert finanziell zu erstatten. Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungswert ei-nes Objektes in vergleichbarer Art und Qualität.

5.3 Der Nutzer haftet für Folgeschäden, die durch eine nicht rechtzeitig angezeigte Beschädigung an Medien und Medientechnik entstehen.

5.4. Der Nutzer haftet während seiner Nutzung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtes.

5.5. Die Nutzung von Medien und Medientechnik er-folgt auf eigene Gefahr. Das Medienpädagogische Zentrum überprüft audiovisuelle Medien stich-probenartig und Medientechnik im Einzelnen auf Mängel und Vollständigkeit. Erkennbar defekte Medien und Medientechnik werden ausgesondert. Das Medienpädagogische Zentrum haftet nicht für Schäden, die trotz dieser Vorkehrung an Abspiel-geräten der Nutzer auftreten. Ebenso haftet das Medienpädagogische Zentrum nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung von ent-liehener Medientechnik auftreten.

5.6. Das Medienpädagogische Zentrum ist für die Qualität, Funktionsfähigkeit und Virenfreiheit

sowie den Inhalt von aus dem Internet abge-rufenen Dateien nicht verantwortlich. Für die Funktionstüchtigkeit der Leitungen und Compu-ter gibt es keine Gewähr.

5.7. Es wird keine Haftung übernommen für Schä-den, die einem Nutzer auf Grund von fehler-haften Inhalten der von ihm benutzten Medien, einschließlich der Datenträger und Internetar-beitsplätze, entstehen.

5.8. Für den Verlust oder die Beschädigung von pri-vaten Gegenständen in den Räumen des Medi-enpädagogischen Zentrums wird keine Haftung übernommen.

§ 6 NutzungsbeschränkungenNutzer, die gegen diese Entgeltordnung verstoßen, können zeitweilig oder dauernd von der Benutzung des Medienpädagogischen Zentrums ausgeschlossen werden.

§ 7 Entstehen und Fälligkeit der Entgelte/ Kautionen für Medien, Geräte und Zubehör

7.1. Die Entgelte werden fällig mit Inanspruchnahme der Leistungen nach dieser Entgeltordnung bzw. mit Überschreitung der Überlassungsfrist, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wird.

7.2. Der Nutzer hat Anspruch auf Rückgabe der Kau-tion, wenn er den überlassenen Gegenstand in technisch einwandfreiem Zustand zurück gibt und auch keine sonstigen Forderungen des Medi-enpädagogischen Zentrums mehr gegen ihn offen sind. Andernfalls wird die Kaution gegen die For-derungen verrechnet.

§ 8 Verspätungszuschläge8.1. Mit dem ersten Werktag der Überschreitung der

vereinbarten Nutzungsdauer werden für den Nut-zer Verspätungszuschläge fällig.

8.2. Die Höhe der Verspätungszuschläge beträgt: - 1,00 Euro pro angefangenen Werktag bei Medien - 3,00 Euro pro angefangenen Werktag bei

Geräten und Zubehör. Diese Verspätungszuschläge werden zusätzlich

zum Nutzungsentgelt erhoben und sind hinsicht-lich der Höhe auf den Zeitwert des Leihgegen-standes begrenzt.

§ 9 Hersteller-/Urheberrechte9.1. Alle Rechte an den Medien verbleiben beim

Hersteller bzw. Urheberrechtsinhaber. Verviel-fältigungen sowie Kopien auf andere Bild- und Tonträger sind nicht gestattet.

9.2. Eventuell für Vorführungen fällig werdende GEMA-Tantiemen sind durch den Verleih oder durch Bezahlung des Entgelts nicht abgegolten. Sie sind durch den Veranstalter mit der GEMA abzurechnen.

§ 10 DatenschutzDie personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) zusammen mit den entsprechenden Ausführungsgesetzen (Bundesdatenschutzgesetz neu, Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz) in der jeweils geltenden Fassung genutzt.Die Benutzungs- und Entgeltordnung gilt ab dem 01.01.2019.

Freiberg, den 01.11.2018

gez. Matthias DammAufsichtsratsvorsitzender

Benutzungs- und Entgeltordnung des Medienpädagogischen Zentrums der Mittelsächsischen Kultur gGmbH − vom 01.08.2009 mit Änderung gültig ab 01.01.2019

In der Aula des Beruflichen Schulzentrums (BSZ) „Julius Weisbach“ in Freiberg eröffne-te Landrat Matthias Damm am 9. November die Ausstellung „BruchStücke 1938“. Diese gibt erstmals einen Überblick über die Novemberpogrome in Sach-sen, die endgültig die Lebens-basis für alle Menschen zerstör-ten, die nicht in das völkische und von Rassenwahn geprägte Hassbild der Nationalsozialisten passten. Die Ausstellung wird nun auch in Freiberg präsen-tiert − an diesem geschichts-trächtigen Ort am Standort

des heutigen BSZ „Julius Weis-bach“, an dem sich 1945 ein KZ-Außenlager befunden hat. Die in Kooperation unter anderem von HATikVA e.V., den Jüdischen Gemeinden in Sachsen und der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung erarbeitete Ausstellung wurde zeitgleich in Dresden, Leipzig und Chemnitz gezeigt. Sie dokumentiert auch die Ereignisse in Freiberg im November 1938. Die Ausstellung kann voraussichtlich bis zum 7. Dezember 2018 an den Schul-tagen zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr besichtigt werden.

„BruchStücke 1938“ − Ausstellung über Pogrome in Sachsen vor 80 Jahren

Einen ersten Advent der be-sonderen Art können die Gäs-te von Schloss Rochsburg am 2. Dezember 2018 um 16:00 Uhr genießen. Gudrun Lange, Martin Meyer und Philipp Müller sind an diesem Tag wieder zu Gast auf dem Schloss. Dabei kann man sich auf bekannte Country- und Weihnachtlieder, interpretiert auf eine neue Art und Weise so-wie Gedichte freuen. Eine Voran-meldung ist erforderlich.Am 15. Dezember 2018 von 11:00 bis 18:00 Uhr und am 16. Dezember 2018 von 10:00 bis 17:00 Uhr lädt das Schloss

Rochsburg in das Museum zum Adventsmarkt ein. Die Händler bieten unterschiedliche Produk-te von Keramik und Schmuck über Schnitzereien, Weihnachts-dekoration bis hin zu Honig und Marmelade an. Die kleinen Gäste können in einer Wichtelwerk-statt selbst Geschenke für Mama und Papa oder Oma und Opa bas-teln oder beim Kettenhemden knüpfen mitmachen. Für das leibliche Wohl ist draußen und drinnen gesorgt. Der Eintritt kos-tet zwei Euro für Erwachsene. Kinder können den Markt kosten-frei besuchen.

Weihnachtskonzert und Adventsmarkt auf der Rochsburg

Foto: Rochsburg

Page 9: Neue Rettungswache Penig zur Nutzung übergeben...ringswalde, Penig, Burgstädt, Döbeln, Leisnig und Naußlitz. Wo bestelle ich ab dem Zeit-punkt des Übergangs nach Chemnitz einen

28. November 2018 / Seite 9

Bloß nichts vonder Stange!

„Beethovens 9.“ im mittel-sächsischen SinfoniekonzertDas 3. Sinfoniekonzert der Mit-telsächsischen Philharmonie ist dem Ende des ersten Weltkrieges vor 100 Jahren gewidmet. Nach Kantaten von Johann Sebastian Bach und Rudi Stephan ist Beet-hovens 9. Sinfonie mit dem be-rühmten Schlusschor auf Schil-lers „Ode an die Freude“ das Hauptwerk des Abends. Neben den Gesangssolisten Leonora Weiß-del Rio, Dimitra Kalaitzi-Ti-likidou, Johannes Pietzonka und

Elias Han steht auch die Chem-nitzer Singakademie wieder auf dem Konzertpodium: am 6. Dezember um 19:30 Uhr in der Freiberger Nikolaikirche und am 7. Dezember um 20:00 Uhr im Theater Döbeln.

Neu im Spielplan:Die FledermausAlle spielen sie mit − die Ehe-frau, das Dienstmädchen, der Gefängnisdirektor und sogar der Gastgeber des Ballabends. Was Gabriel von Eisenstein in

der Nacht erlebt, von der „Die Fledermaus“ erzählt, ist in der Neuinszenierung von Ivan Albo-resi eine einzige große Intrige seines alten Freundes Dr. Falke. Die musikalische Leitung der Operette von Johann Strauß hat Generalmusikdirektor Ra-oul Grüneis. Premiere im Thea-ter Döbeln ist am 1. Dezember und im Theater Freiberg am 15. Dezember jeweils um 19:30 Uhr. Weitere Termine im Dezember: 9. und 22. Dezember in Döbeln, 20. Dezember in Freiberg.

Weihnachtskomödie in Döbeln und FreibergAlle Jahre wieder steht nicht nur das Weihnachtsfest im Ka-lender, sondern seit 2015 auch das Lustspiel „Eine schöne Be-scherung“ auf dem Theater-spielplan. Was bei den Festvor-bereitungen der Familie Eislein alles schiefgeht, ist am 7., 8. und 22. Dezember wieder in Freiberg und am 15. Dezember in Döbeln zu erleben.

Musical, Oper und Schauspiel in FreibergNeben Neuinszenierungen und Wiederaufnahmen bietet der Dezember im Freiberger Theater auch ein vielfältiges Repertoire: So stehen die Schauspieler in Molières Komödie „Der Geizi-ge“ am 1. Dezember, 19:30 Uhr und in Lutz Hübners „Blü-tenträume“ am 21. Dezember, 19:30 Uhr auf der Bühne. Sän-gerinnen und Sänger präsen-tieren am 16. Dezember um 19:00 Uhr das Musical „Anatev-ka“ sowie in einer Nachmittags-vorstellung am 11. Dezember um 14:30 Uhr Mozarts Oper „Così fan tutte“.

Mittelsächsisches Theater: Premiere und Weihnachtskomödie

Geschenke unterm Weihnachtsbaum: Ines Kramer als Oma und Johann-Christof Laubisch als Enkel scheinen dennoch nicht ganz glücklich. Foto: Jörg Metzner

Die Ausgaben des Mittelsachsen-kuriers erscheinen im Jahr 2019 wie folgt:

Nr.

Redak-tions-

schluss

Erschei-nungs-

termine

01/19 07.01.2019 23.01.2019

02/19 04.02.2019 20.02.2019

03/19 04.03.2019 20.03.2019

04/19 01.04.2019 17.04.2019

05/19 06.05.2019 22.05.2019

06/19 24.06.2019 10.07.2019

07/19 15.07.2019 31.07.2019

08/19 19.08.2019 04.09.2019

09/19 16.09.2019 02.10.2019

10/19 21.10.2019 06.11.2019

11/19 15.11.2019 04.12.2019

12/19 02.12.2019 18.12.2019

*Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

Geschäfts- und Privatanzeigen können im Mittelsachsenkurier über die Geschäftsstellen des BLICK in Freiberg und Mittweida veröffentlicht werden.

Anzeigentelefone:03731 376-24100 03727 983-24610

Erscheinungs- termine 2019

Page 10: Neue Rettungswache Penig zur Nutzung übergeben...ringswalde, Penig, Burgstädt, Döbeln, Leisnig und Naußlitz. Wo bestelle ich ab dem Zeit-punkt des Übergangs nach Chemnitz einen

Seite 10 \ mittelsachsenkurier.

Gelenkersatz nicht immer notwendig

Regelmäßig kommen Patienten in meine Praxis, die trotz er-folgreicher Hüft- oder Kniege-lenksoperation über anhaltende Schmerzen in diesen Bereichen klagen. Häufig ist die Operation ohne Komplikationen verlaufen und auch die Heilungszeit, die bei einem solchen Eingriff immer abgewartet werden muss, ist vo-rüber. Bei der Nachkontrolle hat der operierende Arzt bestätigt, dass sich das neue Gelenk im Knochen gefestigt hat und sta-tische und mechanische Belas-tungen aushält.Sind alle eben genannten Punkte berücksichtigt worden und die Schmerzen bleiben trotzdem unverändert, muss meiner Auf-fassung nach die Ursache woan-ders gesucht werden. Die Erfah-rungen der letzten Jahre haben mir gezeigt, dass Schmerzen in

diesen Bereichen nicht zwin-gend durch das Gelenk verur-sacht werden müssen. Was also kann der Grund für anhaltende Schmerzen sein, die von Hüfte oder Knie ausstrahlen?Ab dem 1. Lendenwirbel abwärts befinden sich zwei Nervenge-flechte, die für die Versorgung unserer Beine zuständig sind. Zum Beispiel für das Gesäß, die Hüften und die Oberschenkel. Ebenso gehören die Knie, die Waden und Schienbeine zu deren Versorgungsgebieten.Bei vielen meiner Patienten, die trotz erfolgreicher Operation an unveränderten Schmerzen litten, konnte ich bei meiner gezielten chiropraktischen Untersuchung Fehlstellungen in Becken und Lendenwirbelsäule feststellen. Durch diese Fehlstellungen kön-nen Nerven, welche die Beine

versorgen, irritiert werden und Schmerzen verursachen. Durch meine gezielte chiropraktische Behandlung sollen solche Fehl-stellungen durch sanfte Impulse korrigiert werden und der Druck auf den Nerv kann so nachlassen.Oft bessern sich dadurch genau die Beschwerden, für die bisher das Gelenk verantwortlich ge-macht wurde. Auf den künstli-chen Ersatz hätte dann vielleicht verzichtet werden können.Für Patienten, die über eine Ope-ration nachdenken und deren Schmerzursache nicht eindeutig im Gelenk festgestellt werden konnte, kann eine gezielte chiro-praktische Untersuchung und Be-handlung des Beckens und der Wirbelsäule hilfreich sein, um die Frage nach der Notwendig-keit eines künstlichen Gelenker-satz zu beantworten.

Heilkunde ChiroPraxis LauterleinHeilpraktiker Ingo Lauterlein | Telefon 0371 2625650 | 09113 Chemnitz | Str. d. Nationen 73 − 75 | E-Mail: [email protected] | www.lauterlein.deSprechzeiten: Mo − Do 9 − 12 Uhr und 14 − 17 Uhr, Fr 9 − 12 Uhr sowie nach Vereinbarung

ANZEIGE

Gelenkersatz soll eigentlich eine dauerhafte und schmerzlose Funktion er-möglichen. Tritt dieser Zustand trotz komplikationsloser Operation nicht ein, muss die Ursache zwingend an anderer Stelle gefunden werden. Vielen meiner Patienten konnte ich durch die Behandlung des Rückens und des Beckens die Schmerzen lindern und bestenfalls beseitigen. Foto: privat

HP Ingo Lauterlein: „Häufig bleiben die Schmerzen in Gesäß, Hüfte oder Knie nach OP unverändert”

Page 11: Neue Rettungswache Penig zur Nutzung übergeben...ringswalde, Penig, Burgstädt, Döbeln, Leisnig und Naußlitz. Wo bestelle ich ab dem Zeit-punkt des Übergangs nach Chemnitz einen

28. November 2018 / Seite 11

DITTRICH PAPIERMITTWEIDAlnh. Kathrin Claußnitzer

Beachten Sie bitte unsereSonderöffnungszeiten:27./28.12.18: 9 – 18 Uhr29./31.12.18+2.1.19: geschlossen

INFO: 15. Ranzenfete am 02.02.2019

Dittrich-Papier Mittweida, Chemnitzer Straße 44, 09648 Mittweida,Telefon: 03727/2588

Wir habendie Auswahl!

NOCH KEINWEIHNACHTS-GESCHENK?

Wir wünschen unseren Kunden undGeschä spartnernein frohes Festund guten Rutsch. Altes erhalten – neu gestalten

• Türen- undRahmenbeschichtung

• Treppenrenovierung• Austauschfenster• Haustüren• KüchenrenovierungInh. Sven Tenzler

Zschackwitz Nr. 1 I 04720 Döbeln I Tel. 03431/701752www.tenzler-renovierung.de

Inh. Karen Tenzler

Insektenschutzgitter vom Fachmann – immer die passende Lösung.

Die Nr. 1 im Insektenschutz.

Dietrich & Co GmbHRossauer Str. 49a09661 Rossau/ OT Seifersbach03727/[email protected]

Insektenschutzgitter vom Fachmann – immer die passende Lösung.

Die Nr. 1 im Insektenschutz.

Dietrich & Co GmbHRossauer Str. 49a09661 Rossau/ OT Seifersbach03727/[email protected]

Insektenschutzgitter vom Fachmann – immer die passende Lösung.

Die Nr. 1 im Insektenschutz.

Dietrich & Co GmbHRossauer Str. 49a09661 Rossau/ OT Seifersbach03727/[email protected]

Winterrabatt

*gültig bis 31.1.2019 20%*

Im Referat Schwerbehinderten-recht und Landesblindengeld des Landratsamtes Mittelsach-sen erfolgt in der Zeit vom 29. November mittags bis voraus-sichtlich 3. Dezember 2018 mit-tags eine technische Anpassung

des Fachprogrammes. Aus die-sem Grund sind einzelfallbe-zogene Auskünfte im Bereich Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld während dieser Zeit nicht möglich. Es können nur allgemeine Aus-

künfte erteilt werden. Anträge und andere Dokumente werden vom Bereich Schwerbehinder-tenrecht und Landesblindengeld jedoch entgegengenommen. Es gelten die üblichen Sprech-zeiten des Landratsamtes.

Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld: Einzelfallbezogene Auskünfte kurzzeitig nicht möglich

Am 1. Dezember um 16:00, 17:00 und 18:00 Uhr kann bei einer zirka einstündigen Erlebnis-Führung allerlei Wis-senswertes und Interessantes zur mittelalterlichen Burg und den früheren Lebensumständen in Erfahrung gebracht werden. Bei dem Rundgang gibt es viel zu entdecken ‒ im sparsam mit Kerzen beleuchteten Gemäuer werden Gestalten aus der frü-heren Burggeschichte wieder

lebendig. Nico Müller (Bari-ton), bekannt durch ADORO, und Professor Michael Schütze am Klavier bezaubern die Zu-hörer am 2. Dezember 2018 um 16:00 Uhr mit klassischem Liedgut, modernen, traditio-nellen Songs sowie besinnlichen Weihnachtsliedern ‒ eine wun-derbare Einstimmung auf die Advents- und Weihnachtszeit. Weitere Informationen unter www.burg-kriebstein.eu.

Burg Kriebstein: Geheimnisvolle Führungen und Weihnachtskonzert

Page 12: Neue Rettungswache Penig zur Nutzung übergeben...ringswalde, Penig, Burgstädt, Döbeln, Leisnig und Naußlitz. Wo bestelle ich ab dem Zeit-punkt des Übergangs nach Chemnitz einen

Anzeige