Offener Brief zur Anpassung Kirchenaustrittsprozess

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  • 8/3/2019 Offener Brief zur Anpassung Kirchenaustrittsprozess

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    Susten, 22.12.2011

    Anpassungen der Weisungen fr den Kirchenaustritt

    Sehr geehrter Herr Bischof Norbert Brunner,

    Wir haben feststellen mssen, dass die Weisungen des Bistums bezglich der Zustndigkeit derKirchgemeinde fr den Kirchenaustritt krzlich gendert worden sind.

    Diesbezglich stellen sich uns einige Fragen:

    1. In der ganzen Schweiz ist die Kirchgemeinde am Wohnsitz zustndig.Sind die Taufpfarreien ber die Praxisnderung in Kenntnis gesetzt worden oder sind dieGesuchsteller nun verpflichtet, die Taufpfarreien jeweils auf die Weisungen des Bistums Sitten explizitaufmerksam zu machen?

    2. Viele Menschen haben ihren Taufschein nicht aufbewahrt und insbesondere wenn sie lter sind -knnen diese Personen niemanden nach Taufort und -datum fragen.Wie sollen diese Menschen nun vorgehen?

    3. Diese nderung wurde nicht ffentlich kommuniziert.Wird das Bistum diese exklusive nderung ffentlich mitteilen oder obliegt es alleineInteressengruppen wie der unsrigen, die Austrittswilligen ber den - vom Schweizer Standardabweichenden - Prozess zu informieren (siehe: http://wallis.frei-denken.ch/?p=2296)?

    4. Inwiefern ist der Vermerk des Kirchenaustrittes im Taufbuch steuerrechtlich relevant?

    Wir danken Ihnen im Voraus fr weitere Informationen innerhalb Monatsfrist und wnschen Ihnenangenehme Festtage!

    Beste GrsseMelanie Hartmann, im Namen der Freidenker Sektion Wallis

    Kopien an: Walliser Bote Rote Anneliese Nouvelliste Tagesanzeiger NZZ