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Partnerstadt Lohmar Amtsblatt für Eppendorf mit den Ortsteilen Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf Oktober 2014 Jahrgang 24, Nr. 9 erscheint am 30. September 2014 Impressum: Herausgeber: Gemeindeverwaltung Eppendorf Bürgermeister Helmut Schulze Tel. 037293/780, Fax 037293/78150 www.gemeinde-eppendorf.de Verantwortlich für den Inhalt: die Redaktion Verantwortlich für Anzeigen/Satz/Druck: Design & Druck C. G. Roßberg, Inh. Ch. Frohburg e.K., Frankenberg/Sa. Telefon: 037206/3310, Fax 037206/2093 Redaktionsschluss für die November-Ausgabe ist Freitag, der 17. Oktober 2014, 12. 00 Uhr Oktobersonne O Schatten kühler Bäume, die gütig uns in unsre Träume rauschen, noch einmal laß wie Wein uns trinken späte Sonne still unter klaren Oktoberhimmeln! In buntem Schweigen einmal noch leuchtet nun Vergangenes herauf und entzieht sich sanft in Andacht, Einkehr und Vollendung, daß wir es dankbar ans Herz uns legen. Rudolf Habetin

Oktobersonne - gemeinde-eppendorf.de · Partnerstadt Lohmar AmtsblattfürEppendorfmitdenOrtsteilenGroßwaltersdorfundKleinhartmannsdorf Oktober 2014 Jahrgang 24, Nr.9 erscheint am

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Partnerstadt

Lohmar

Amtsblatt für Eppendorf mit den Ortsteilen Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf

Oktober2014

Jahrgang 24, Nr. 9

erscheint am 30. September 2014

Impressum:

Herausgeber:Gemeindeverwaltung EppendorfBürgermeister Helmut SchulzeTel. 037293/780, Fax 037293/78150www.gemeinde-eppendorf.de

Verantwortlich für den Inhalt:die RedaktionVerantwortlich für Anzeigen/Satz/Druck:Design & Druck C. G. Roßberg,Inh. Ch. Frohburg e.K., Frankenberg/Sa.Telefon: 037206/3310, Fax 037206/2093

Redaktionsschlussfür die November-Ausgabeist Freitag, der

17. Oktober 2014, 12.00Uhr

OktobersonneO Schatten kühler Bäume,die gütig unsin unsre Träume rauschen,noch einmal laßwie Wein uns trinkenspäte Sonnestill unter klarenOktoberhimmeln!

In buntem Schweigeneinmal noch leuchtet nunVergangenes heraufund entzieht sich sanftin Andacht, Einkehrund Vollendung,daß wir es dankbarans Herz uns legen.

Rudolf Habetin

Bekanntmachungen S. 230.09.2014

DER BÜRGERMEISTER BERICHTET

Am 16.9.2014 trat der Gemeinderat zu sei-ner 2. Sitzung der neuen Legislaturperiodeim neuen Anbau der „Heiner-Müller-Schu-le“ zusammen.

Radrennen 2015 soll stattfindenHerr Lohse vom RSV Chemnitz berichtetevom Ergebnis des 42. Radrennens und warbum eine Fortsetzung im folgenden Jahr.Nachdem sich mehrere Gemeinderäte posi-tiv zu dieser Veranstaltung äußerten,stimmte der Gemeinderat dem Ausgleichdes Defizits von fast 500 EUR aus 2014 zu.Der Fortsetzung der Veranstaltung stimmtder Gemeinderat für 2015 zu und beauftragtden Kämmerer Herrn Ender, dafür einenZuschuss von bis zu 3.000 EUR im Haus-halt vorzusehen. Herr Gemeinderat Röth-ling regte an, dass Gemeinderäte bei derVorbereitung des Rennens mitwirken undgemeinsam mit dem RSV Chemnitz schonjetzt nach neuen Finanzierungsquellen fürdie radsportliche Veranstaltung im kom-menden Jahr suchen.

Hauptausschuss gebildet:Für die Bildung des Hauptausschusseslagen zwei übereinstimmende Vorschlägefür eine Einigung vor. Die CDU-Fraktionund die SPD-Fraktion hatten die Besetzungso angeregt, dass alle Gemeinderäte in dieAusschussarbeit einbezogen werden kön-nen. Die Besetzung erfolgte im Wege derEinigung ohne geheime Wahl. Der Aus-schuss besteht aus fünf CDU-Fraktionsmit-gliedern: Ulrike Seyfert, Gert Eppendorfer,Denis Morgenstern, Daniel Bumberger undThomas Richter, sowie SPD-GemeinderatAxel Röthling und Gemeinderätin KathrinMetzler (Freie Wähler).

Erstattung der Schülerbeförderungs-kosten:Auf Antrag von Ulrike Seyfert wurde dasThema Beratung zur Erstattung derSchülerbeförderungskosten für Schüler der»Heiner-Müller-Schule« Eppendorf Ober-schule auf die Tagesordnung gesetzt. DerAntrag von Frau Seyfert in dieser Sitzunglautet: „Der Gemeinderat Eppendorfbeschließt die Erweiterung des Beschlusses15/35/V/2012 auf Schüler der Klasse 6 der„Heiner-Müller“-Oberschule Eppendorf,rückwirkend für das Schuljahr 2013/2014sowie widerruflich für die Folgejahre. DerErstattungsanspruch endet jeweils am31.10. des Haushaltjahres für das vorange-gangene Schuljahr.“ Von Herrn Röthling

lag folgender Antrag vor: „Dem Beschlusszur Erstattung von Schülerbeförderungsko-sten wird folgender Text vorangestellt: DerGemeinderat Eppendorf stellt fest, dass dieRegelung zur Schülerbeförderung gemäßder Satzung des Zweckverbandes Verkehrs-verbund Mittelsachsen (ZVMS) vom 24.Mai 2011, zuletzt geändert durch Satzungvom 11. April 2013 unzureichend ist. Diederzeit gültigen Bedingungen für dieSchülerbeförderung stellen für die Familienin Eppendorf zum Teil erhebliche Belastun-gen dar. Der Gemeinderat beschließt des-halb folgende, über die Regelung durch dieSatzung des ZVMS hinausgehende Unter-stützung:“ Die Anträge von Frau Seyfertund Herrn Röthling wurden vom Gemein-derat zusammengefasst und einstimmigangenommen. Ein weiterer Antrag vonHerrn Röthling lautet: „Dem Beschluss zurErstattung von Schülerbeförderungskostenwird folgender Text nachgestellt: DieGemeinde Eppendorf ist nicht für dieFinanzierung der Schülerbeförderung ver-antwortlich und erhält keine dafür zweckge-bundenen Mittel. Um diese freiwillige Lei-stung zukünftig einsparen zu können,beauftragt der Gemeinderat den Bürgermei-ster Herrn Schulze, sich im Kreistag und beider Sächsischen Staatsregierung entspre-chend des Kreistagsbeschlusses vom11. Dezember 2013 für landeseinheitlichegesetzliche Normen der Schülerbeförde-rung insbesondere im ländlichen Raum ein-zusetzen. Die Kosten für die notwendigeSchülerbeförderung sind insgesamt vomFreistaat zu tragen. Die Umsetzung sollzeitnah, spätestens mit dem Schuljahr2015/16 erfolgen. Der Bürgermeister legt inder Gemeinderatssitzung im Februar 2015Rechenschaft über die erfolgten Aktivitätenab.“ Mit der Annahme dieses Antragsschloss sich der Gemeinderat dem KreistagMittelsachsen an und erteilte dem Bürger-meister einen Auftrag. Aufgrund dieser bei-den Anträge wird das Thema in der nächs-ten Gemeinderatssitzung, mit Beschluss-vorlagen untersetzt, erneut behandelt wer-den.

Neuer Kinderspielplatzin Kleinhartmannsdorf:Zum Vorschlag des Ortschaftsrats Klein-hartmannsdorf gab es in der Diskussionübereinstimmend positive Meinungen. Dernoch amtierende Ortsvorsteher Armin Hahnberichtete noch einmal über die langewährende Diskussion im Gremium des Ort-

schaftsrates und betonte, dass es wiedermehr Kinder in Kleinhartmannsdorf gibt.Die Kleinhartmannsdorfer seien auf derSuche nach einer geeigneten Fläche in derNähe ihres Dorfgemeinschaftshauses. Dervorgesehene Beschluss, grundsätzlich imOrtsteil Kleinhartmannsdorf einen öffentli-chen Spielplatz für Kinder bis 6 Jahre ein-zurichten, wurde einstimmig gefasst.

Alter Bahnhof EppendorfDer Vorsitzende des neu gegründeten Ver-eins »Altes Bahnhofsviertel« Herr DieterRehwagen nutzte die Gelegenheit, in derSitzung für die Sanierung des marodenGebäudes zu werben. Nach ausführlicherDiskussion fasste der Gemeinderat denBeschluss, für das Gebäude Alter BahnhofEppendorf einen Bauantrag für die Sanie-rung und Umnutzung des Gebäudes bei derBaubehörde zu stellen. Dieser geänderteBeschluss wurde einstimmig angenommen.Damit wird die Gemeinde den bereits vor-liegenden Bauantrag zur Umnutzung desGebäudes beim Landkreis einreichen. DerVorsitzende des Vereins brachte seine Freu-de darüber zum Ausdruck, dass der neugebildete Hauptausschuss am gleichenAbend damit beauftragt wurde, die Ver-handlungen zur Übergabe des Bahnhofsge-bäudes mit dem Verein zu beraten.

Kindertageseinrichtung »Pfiffikus«Der Bürgermeister informierte den Gemein-derat darüber, dass die Arbeiten zum grund-haften Ausbau an der Zufahrt zur Kinderta-geseinrichtung »Pfiffikus« begonnenhaben. Der Gemeinderat hatte den Bürger-meister bereits im Juli ermächtigt, denZuschlag zu erteilen. Nach einer Ausschrei-bung erhielt die Firma ATS ChemnitzGmbH den Auftrag, die Arbeiten auszu-führen. Die Maßnahme wird durch dieLEADER-Region gefördert.

Ausstellung wird erweitertDie zahlreich anwesenden Vertreter derArbeitsgruppe Ausstellung „Eppendorf –von der Besiedlung bis zur Gegenwart“freuten sich über einen weiteren Beschlussdes Gemeinderats. Nach dem Umzug derGemeindebücherei in einen größeren Raumsoll der frei gezogene Bereich für dieErweiterung der Ausstellung genutzt wer-den. Der Gemeinderat genehmigte außer-planmäßige Aufwendungen für die brand-schutzgerechte Sanierung dieses Raumes.Für Aufwendungen für Trockenbau, Elek-

30.09.2014S. 3 Bekanntmachungen

troarbeiten und Malerarbeiten genehmigteder Gemeinderat bis zu 6.000 EUR. Außer-dem erhielt der Bürgermeister den Auftrag,die Übernahme der gesamten Ausstellungvom Heimatverein Eppendorf/Sa. e.V. zuverhandeln.

Weitere Industriebrache verschwindetDie Gemeinde erhielt einen Zuwendungs-bescheid der Landesdirektion Chemnitz fürden Abbruch einer Industriebrache an derFreiberger Straße. Nach einer öffentlichenAusschreibung konnte der Gemeinderat denAuftrag an die Firma SKR Sönitz GmbH,Lichtenberg vergeben. Die Abbrucharbei-ten sollen noch im Herbst beginnen. Aufdem Grundstück entstehen öffentliche Park-plätze.

Weitere InformationenDie Gemeinde erhielt vom Kultusministeri-um schriftlich die Bestätigung über dieBestandsgarantie für die »Heiner-Müller-Schule« Eppendorf Grundschule und Ober-schule bis zum Jahr 2024.Der Bürgermeister informierte über die Pri-oritätenliste der Gemeinde Eppendorf zurINTEGRIERTEN LÄNDLICHEN ENT-

WICKLUNG für den Förderzeitraum 2014bis 2020. Die Wunschliste für die kommen-de Förderperiode enthält für die GemeindeEppendorf Maßnahmen der Gemeinde, derKirchgemeinden und Privater im Umfangvon ca. 6 Mio. EUR.

Der Mietvertrag mit dem Mobilfunkanbie-ter E-Plus für die Funkantennen auf demSchlauchturm der Eppendorfer Feuerwehrwurde gekündigt. Mitte des Jahres 2015läuft der Vertrag aus und die Antennen wer-den demontiert. Der Mobilfunkanbieterbeabsichtigt die Verlegung auf einen bereitsvorhandenen Funkmast außerhalb derbebauten Ortslage.

Bürgerpreis 2014Der Bürgermeister hat den Termin der Ver-leihung des Bürgerpreises 2014 auf den 20.Januar 2015 festgelegt. Die Verleihung fin-det wiederum anlässlich des Neujahrsemp-fangs für die Vereine statt. Der Termin-schluss für die Einreichung der Vorschlägewird auf Mittwoch, den 15. Oktober 2014festgesetzt. Der Termin wird ortsüblichbekanntgegeben.

Ladenöffnungsverordnung 2014Der Bürgermeister informierte über denbeabsichtigten Erlass einer Ladenöffnungs-verordnung 2014. Geplante Termine derLadenöffnung sind der 19. Oktober, Tagdes traditionellen Handwerks und 30.November 2014, Weihnachtsmarkt mitPyramidenanschieben. Die dazu erforderli-che Verordnung wird in der nächsten Ge-meinderatssitzung erlassen.

Abschluss einer langen GeschichteMit großer Freude verkündet der Bürger-meister folgende Information über denBeginn der Maßnahme des Landesamtes fürStraßenbau und Verkehr zur Beseitigungder Einengung Borstendorfer Straße: DieFirma Chemnitzer Verkehrsbau beantragteeine verkehrsrechtliche Anordnung mitAufstellen einer Ampel an der Borstendor-fer Straße. Damit beginnt kurz vor dem 5.Jubiläum der Sperrung das Ende einer lan-gen Geschichte. Die Bauarbeiten sollen am22.09. beginnen.

Helmut SchulzeBürgermeister

In eigener Sache

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Eppendorf,Großwaltersdorf und KleinhartmannsdorfSchon wieder geht das Jahr seinem Ende zu und wir müssenuns Gedanken machen für die Planung 2015.Wie immer hoffen wir, dass Ihnen der Eppendorfer Anzeigerauch in diesem Jahr wieder gefallen hat. Auch diesmal müs-sen Sie nichts tun, wenn Sie den Anzeiger auch 2015 weiterlesen möchten. Auch am Preis wird sich nichts ändern (Abo6,00 Euro, Freiverkauf 0,80 Euro).

Wir bitten Sie, erst nach dem Erhalt der Rechnung denBetrag zu begleichen. Die Rechnungslegung erfolgt biszum 28.02.2015.

Wie bisher besteht auch die Möglichkeit der Bareinzahlungin unserer Gemeindekasse, Zimmer 3, bei Frau Putzschke.Nutzen Sie die Vorteile einer Einzugsermächtigung. Diesegarantiert die pünktliche Bezahlung des Rechnungsbetrages.Wir würden uns natürlich auch wieder über neue Leser sehrfreuen. Neubestellungen, aber auch Abmeldungen könnenSie in der Gemeindeverwaltung bei Frau Vogel, Zimmer 8,oder unter der Telefonnummer 037293/78115 mitteilen. BeiAbmeldungen wäre es schön, wenn uns diese bis spätestens14.11.2014 mitgeteilt würden.

Wir freuen uns wie jedes Jahr auf viele treue Leserauch im Jahr 2015.

Immobilienangebot

Freibleibende Ausschreibung:Fläche im OT Großwaltersdorf, 09575 EppendorfDie Gemeinde Eppendorf beabsichtigt, eine unbebaute Flächevon ca. 5000 qm im Außenbereich in Großwaltersdorf zu ver-äußern oder zu verpachten.Die Fläche wird nicht landwirtschaftlich genutzt und ist nichtbebaubar.

Kaufpreis: nach GebotNebenkosten: Kaufnebenkosten i. H. v. ca. 2% des Kaufprei-ses, Grunderwerbssteuer i. H. v. 3,5 % des KaufpreisesDiese Ausschreibung der Gemeinde Eppendorf erfolgt freiblei-bend. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, sich für eines dereingereichten Gebote zu entscheiden. Die Verkäuferin über-nimmt keine Haftung für eventuelle Sachmängel. SchriftlicheAngebote sind bis spätestens 20.10.2014 an die GemeindeEppendorf, Großwaltersdorfer Str. 8, 09575 Eppendorf, zurichten. Nähere Informationen erhalten Sie im Bauamt derGemeinde Eppendorf, Tel. 037293/ 78-130.

Spruch des MonatsWirklich viel Glück gebenkann wohl nurein wahrhaft glücklicher Mensch. Kurt Goetz

Bekanntmachungen · Mitteilungen S. 430.09.2014

Der „Verein zur Entwicklung der Erzge-birgsregion Flöha-und Zschopautal e. V.“lädt alle interessierte Bürgerinnen undBürger der Region ein zur Präsentationdes Programmentwurfes für die Umset-zung der LEADER-Entwicklungsstrategieim Förderzeitraum der Europäischen Uni-on 2014 – 2020 am 04.11.2014, 18.00Uhr, nach Flöha, Stadtsaal im Wasser-bau, Claußstraße 3, 09557 Flöha oderam 05.11.2014, 18.00 Uhr, nach Mari-enberg, Stadthalle, Walter-Mehnert-Straße 3, 09496 Marienberg.Seit Mai 2014 arbeiten die 19 Mitglieds-kommunen des Vereins gemeinsam mitrund 30 Vertretern aus Wirtschaft, sozia-lem und privaten Bereich am Konzept fürdie Förderung von Projekten bis 2020 zurEntwicklung und Stärkung des ländlichenRaumes.

Wir möchten Ihnen unseren Verein und denaktuellen Entwurf mit den strategischenZielen der Erzgebirgsregion für die kom-menden 7 Jahre vorstellen. Gleichzeitigsuchen wir den Dialog mit den Bürgern undsind sehr an IhrerMeinung zum Programm-entwurf und Ihren Vorschlägen für innova-tive Projekte interessiert. Deshalb würdenwir uns freuen, Sie bei einer der beidenVeranstaltungen begrüßen zu dürfen undbitten um eine Anmeldung in der Ge-schäftsstelle des Vereins bis zum 27.10.2014.

Ein Aufruf geht an alle Hobbyfotogra-fen der Erzgebirgsregion:Für die optische Gestaltung unserer Strate-gie suchen wir Fotos, die einen kleinenEinblick der reizvollen Orte in der Regionwiedergeben. Falls Sie mit dem Abdruckeines Fotos einverstanden sind, bitten wirum Zusendung (als jpg-Format, Auflösung300 dpi) per E-Mail an die Geschäftsstelledes Vereins bis zum 30.11.2014. Wir sindsehr gespannt auf die Einsendungen undbedanken uns schon jetzt herzlich für IhreUnterstützung!Zur Erklärung: Die Erzgebirgsregion Flöha- undZschopautal verbindet auf einer Fläche von 750km² folgende Orte: Augustusburg, Borstendorf,Börnichen, Deutschneudorf, Eppendorf, Flöha,Frankenberg, Gornau, Großolbersdorf, Grünhai-nichen, Heidersdorf, Leubsdorf, Marienberg, Nie-derwiesa, Oederan, Olbernhau, Pfaffroda, Pock-au-Lengefeld und Zschopau.

Wir laden alle Einwohner und Gäste herz-lich ein zur feierlichen Präsentation desersten gemeinsamen Projektes der Erzge-birgsregion Flöha- und Zschopautal inner-halb des bundesweiten Aktionstages „Tagder Regionen 2014“ am 03.10.2014,14.00 Uhr, in die Gemeinde Borsten-

dorf/OTFloßmühle,09579 Borstendorf,Flöhatalstraße (Turbinenhaus)

EINLADUNGSchülerinnen und Schüler aus Ober-schulen der Region gestalteten unterFederführung der VolkskunstschuleOederan gemeinsam mit Künstlern einWandgemälde in Borstendorf. Auf-traggeber des Kunstprojektes sind die19 Mitgliedskommunen unseres Ver-eins, die damit die ErzgebirgsregionFlöha- und Zschopautal repräsentierenmöchten. Gefördert wird das Projektvom Kulturraum Erzgebirge-Mittel-sachsen.Das Gebäude mit der Fassadenmalereibefindet sich im Ortsteil Floßmühle,idyllisch gelegen am Flöhatalradwan-derweg. Den Rahmen für die öffentli-che Einweihung bilden am gleichenTag zwei von der Gemeinde Borsten-dorf und der „Freien Presse“ ausge-richtete Wander-Erlebnistouren unterdem Motto „Holz, Kunst und Genuss“.Anlässlich eines Wettbewerbes zum„Tag der Regionen“, der unter Schirm-herrschaft von Staatsminister FrankKupfer stand, wurde die GemeindeBorstendorf dafür mit einem Haupt-preis ausgezeichnet.

Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal e. V.Geschäftsstelle, Gahlenzer Straße 65, 09569 Oederan, Telefon: 037292/28 97 66,

Fax: 037292/28 97 68, E-Mail: [email protected]

EINLADUNG zur Vorstellung des Programmentwurfesfür die Entwicklung des ländlichen Raumes 2014 – 2020

Informationen vom LEADER-Regionalmanagement

Hinweis des Einwohnermeldeamtes

Hiermit möchten wir Sie bitten, Ihre Aus-weisdokumente auf aktuelle Gültigkeit zuüberprüfen. Sollte Ihr Personalausweisabgelaufen sein, müssen Sie umgehend einneues Dokument beantragen, da Sie lautden Vorschriften des Landesmeldegesetzesverpflichtet sind, einen Personalausweis zubesitzen und ihn auf Verlangen einer zurPrüfung der Personalien ermächtigtenBehörde vorzulegen. Dies gilt nicht, wennSie im Besitz eines gültigen Reisepassesbzw. vorläufigen Personalausweises sind.

Sollten Ihre Dokumente abgelaufen sein,ist folgendes zu beachten:• der Beantragungszeitraum umfasst derzeitzwischen drei und vier Wochen

• für jedes neu zu beantragende Dokumentbenötigen Sie ein Passbild

• neue Anforderungen der Passfotosbeachten

• Dokumente können nur persönlich bean-tragt werden

Bei Erstbeantragungen von Jugendlichenmuss die Geburtsurkunde vorgelegt wer-den.

Wer es unterlässt, die Ausweispflicht zuerfüllen, handelt ordnungswidrig.Ordnungswidrigkeiten gemäß Personalaus-weisgesetz können mit einer Geldbußegeahndet werden.

GüntherEinwohnermeldeamt

S. 5 Mitteilungen 30.09.2014

Projektwoche zur Berufsorientierung

Die zweite Schulwoche startete für dieSchüler der Klassenstufe 9 der Heiner-Mül-ler-Oberschule Eppendorf mit einem Projektzum Thema Berufsorientierung- „Entschei-dungstraining für meinen Traumberuf“.Themen wie Online-Bewerbung, Selbstdar-stellung und das Schreiben der eigenenBewerbungsunterlagen bestimmten dabeiden Projektunterricht.Außerdem gab es Vorträge zu Themen„Wie vermeide ich Fehler bei Bewerbun-gen“, sowie Ausbildungsmöglichkeiten beider Bundeswehr und Ausbildungswegenach der 9. bzw. 10. Klasse.

Unterstützt wurden wir dabei von vielenAußenpartnern, wie z.B. Krankenkassen,Bundeswehr und der Sparkasse Mittelsach-sen.Die Schüler erhielten Informationen zuInhalten, Rechten und Pflichten einesBerufsausbildungsvertrages.Im Deutschunterricht wurde in dieser Wocheausschließlich die Bewerbung trainiert.Am Ende der Woche besaß jeder Schüler inVerbindung mit dem Informatikunterrichtseine kompletten Unterlagen zur Bewerbung.Am Dienstag stellten sich vier verschiedeneBerufsschulen unserer Region den Schülernvor.Höhepunkt der Projektwoche war am Mitt-woch, 10.09.2014, die geplante Ausbil-dungsbörse in der Turnhalle der Oberschuleund einem anschließenden Runden Tisch.

Wir wurden von 18 Unternehmen unsererRegion unterstützt.An der zur Tradition gewordenen Ausbil-dungsbörse zu Beginn jedes Schuljahresbeteiligten sich z.B. Unternehmen wieratiomat Leubsdorf, Bäckerei Möbius, Tra-kehnerhof Großwaltersdorf und AGRO-Produkt Leubsdorf.In diesem Schuljahr kamen die Papier undDesign GmbH Wolkenstein, Siemens undERZI Grünhainichen hinzu.Die Schüler hatten dabei die Möglichkeit,Informationen zu den vorgestellten Berufenzu erhalten und mit den Unternehmen insGespräch zu kommen.

Gisela Schaufußverantw. für Berufsorientierung

der Heiner-Müller-Oberschule Eppendorf

Super gelaufen! Projekttage Klasse 5im Schuljahr 2014/15

Die Projekttage in den drei fünften Klassenstanden unter dem Motto „Das Lernen ler-nen“. Dabei wurden die Schüler mit Lern-u. Arbeitsstrategien vertraut gemacht, dieVoraussetzung für erfolgreiches Arbeitenan der Oberschule sind.Dazu gehören u.a. die Vier-Schritt-Schreib-technik LESÜ, um zügig und fehlerfrei vonVorlagen abschreiben zu können sowie dieFünf-Sprossen-Lesetechnik, die beim Lesenund Verstehen von Sachtexten zum Einsatzkommt.Die Schüler interessierte aber auch, wieman mit Hilfe einer Mind-Map Gedankensammelt und ordnet, richtig Vokabeln lernt,Ordnung am Arbeitsplatz hält und sie wen-deten Entspannungsübungen an.Um die geeignete Technik stets situations-gerecht nutzen zu können, sind die an derHeiner-Müller-Oberschule vereinbarten Lern-und Arbeitstechniken in einem Hefterzusammengefasst, den nun auch alle Fünft-klässler besitzen.

Karin Kraus

Im letzten Schuljahr beteiligten sich die 5.Klassen an einem Wettbewerb der Daetz-Stiftung zur Durchführung eines interkultu-rellen Events im Rahmen des „Lichtenstei-ner Modells“.Am 16.9.14 fand die Preisverleihung stattund wir konnten uns über den zweiten Platzund 400,– EUR freuen. Die Klassenspre-

cher nahmen die Auszeichnung in Lichten-stein entgegen.Der Projekttag hat den Schülern viel Spaßbereitet - Es wurde gekocht, gesungen,getrommelt, gemalt und die Schüler habenviele Informationen über Afrika bekommen.Gleichzeitig haben wir eine Spendenaktionfür eine Schule in Mombasa/ Kenia durch-geführt.Da in diesem Schuljahr eine Fahrt in eineJugendherberge ansteht, kommt das Geldfür die 6a/b wie gerufen.

Ramona Heinemann

Herr Daetz mit uns im GesprächKlassensprecher, Maxi Böhme,Hanna Denchylya

Mitteilungen S. 630.09.2014

Liebe Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Großwaltersdorf,

zum 01.11.2014 tritt in Großwaltersdorfeine neue Friedhofsgebührenordnung inKraft, die wir in dieser Ausgabe desEppendorfer Anzeigers bekannt machen.Gleichzeitig veröffentlichen wir denersten Teil unserer neuen Friedhofs-ordnung. Der zweite Teil der neuen Fried-hofsordnung wird in der Novemberausga-be des Eppendorfer Anzeigers erscheinen.Die Friedhofsordnung tritt damit zum01.12.2014 in Kraft. Wir als Kirchge-

meinde Großwaltersdorf kümmern unsdarum, den Friedhof als Ort des Geden-kens, der Trauer und der Würde zu erhal-ten. Die letzte Friedhofsgebührenordnungstammt aus dem Jahr 2001. Seit 13 Jahrensind die Friedhofsgebühren damit unver-ändert geblieben. Gleichzeitig hat sichvieles verteuert, zum Beispiel das Benzinfür den Rasenmäher oder die Personalko-sten für die Friedhofsmitarbeiter. Deshalbmussten wir nun eine Erhöhung unserer

Friedhofsgebühren vornehmen. Wir bittenum Ihr Verständnis. Gleichzeitig wird esauf unserem Friedhof von nun an pflege-vereinfachte Gräber geben. Zögern Siebitte nicht, uns darauf anzusprechen, wirberaten Sie gern weiter.

Tobias StellmacherVorsitzender des Kirchenvorstandes

Pfarrer Tobias Schwarzenbergstellvertretender Vorsitzender

des Kirchenvorstandes

Friedhofsordnung für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen KirchgemeindeGroßwaltersdorf vom 28.11.2013

Die Evangelisch-Lutherische Kirchgemein-de Großwaltersdorf erlässt folgende Fried-hofsordnung:

InhaltsübersichtI. Allgemeines§ 1 Leitung und Verwaltung des Friedhofes§ 2 Benutzung des Friedhofes§ 3 Schließung und Entwidmung§ 4 Beratung§ 5 Verhalten auf dem Friedhof§ 6 Gewerbliche Arbeit auf dem Friedhof§ 7 Gebühren

II. Bestattungen und FeiernA. Bestattungen und Benutzungsbestim-

mungen für Feier- und Leichenhallen§ 8 Bestattungen§ 9 Anmeldung der Bestattung§ 10 Leichenhalle/Leichenkammer§ 11 Feierhalle/Friedhofskapelle§ 12 Andere Bestattungsfeiern am Grabe§ 13 Musikalische Darbietungen

B. Bestattungsbestimmungen§ 14 Ruhefristen§ 15 Grabgewölbe§ 16 Ausheben der Gräber§ 17 Belegung, Wiederbelegung,Graböffnung

§ 18 Umbettungen§ 19 Särge, Urnen und Trauergebinde

III. GrabstättenA. Allgemeine Grabstättenbedingungen§ 20 Vergabebestimmungen§ 21 Herrichten, Instandhaltung und Pflegevon Grabstätten

§ 21a Vernachlässigung der Grabstätte

§ 22 Grabpflegevereinbarungen§ 23 Grabmale§ 24 Errichtung und Veränderung vonGrabmalen und baulichen Anlagen

§ 25 Instandhaltung der Grabmale und bau-licher Anlagen

§ 26 Schutz wertvoller Grabmale undGrabstätten

§ 27 Entfernen von Grabmalen

B. Reihengrabstätten§ 28 Rechtsverhältnisse an Reihengrab-stätten

C. Wahlgrabstätten§ 29 Rechtsverhältnisse an Wahlgrabstätten§ 30 Übergang von Rechten an Wahlgrab-stätten

§ 31 Alte Rechte

D. Grabmal- und Grabstättengestaltung§ 32 Wahlmöglichkeiten§ 33 aufgehoben§ 34 aufgehoben§ 35 Grabmalgrößenfestlegung§ 36 Material, Form und Bearbeitung§ 37 Schrift, Inschrift und Symbol§ 38 Stellung des Grabmals auf der Grab-stätte

§ 39 Grabstättengestaltung§ 39a Pflegevereinfachte Gräber

IV. Schlussbestimmungen§ 40 Zuwiderhandlungen§ 41 Haftung§ 42 Öffentliche Bekanntmachung§ 43 In-Kraft-Treten

Die §§ 23 – 43 werden im EppendorferAnzeiger Monat November 2014 veröf-fentlicht.

Friedhofsordnung für den Friedhof derEvang.-Luth. Kirchgemeinde Großwal-tersdorf vom 28.11.2013

Präambel

Der Friedhof ist für alle, die ihn betreten,ein Ort der Stille und der Besinnung.Er ist in besonderer Weise ein Ort des per-sönlichen Gedenkens an die Verstorbenenund an die Begrenztheit des eigenen Lebens.An seiner Gestaltung wird sichtbar, wie derVerstorbenen in Liebe gedacht wird unddass die christliche Auferstehungshoffnunglebendig ist.Ein Friedhof spiegelt auch die Familien-und Besiedlungsgeschichte des Ortes wider.Dementsprechend erfordert die Gestaltungund die Pflege des Friedhofs besondereSorgfalt. Eine niveauvolle Bestattungskul-tur in unserer Gesellschaft trägt dazu bei,dass die Würde des einzelnen Menschen,der Lebenden und Toten, gewahrt bleibt.

Die Grundordnung des Friedhofes bestehtin einer 3-Felder-Ordnung:

1) Das Reihengräberfeld sowie Wahlgräber.Unmittelbar vor und hinter der Kircheohne zusätzliche Gestaltungsvorschriften.

2) Das so genannte Grüne Gräberfeld mitWahlgräbern im oberen Bereich desFriedhofes, Westseite. Hier gelten zu-sätzliche Gestaltungsvorschriften.

3) Außerdem stehen pflegevereinfachte Grä-ber zur Verfügung, die vom Friedhofsträ-ger mit einem Pflanzband gestaltet undgepflegt werden.

4) Denkmal für totgeborene KinderLage und Gestaltung siehe Anhang undLageplan.

S. 7 Mitteilungen 30.09.2014

I. Allgemeines

§ 1 Leitung und Verwaltungdes Friedhofes

1) Der Friedhof in Großwaltersdorf steht imEigentum des Kirchlehns Großwalters-dorf, Träger ist die Evangelisch-Lutheri-sche Kirchgemeinde Großwaltersdorf inder Evangelisch-Lutherischen Landes-kirche Sachsens.Der Friedhof ist eine unselbstständigeAnstalt des öffentlichen Rechts.

2) Leitung, Verwaltung und Aufsicht liegenbeim Kirchenvorstand Großwaltersdorf.

3) Die Verwaltung des Friedhofs richtetsich nach dieser Friedhofsordnung, densonstigen kirchlichen Bestimmungen undden staatlichen Vorschriften.

4) Aufsichtsbehörde ist das Evangelisch-Lutherische Regionalkirchenamt Chem-nitz.

§ 2 Benutzung des Friedhofes1) Der Friedhof ist bestimmt zur Bestattungder Gemeindeglieder der Ev.-Luth. Kirch-gemeinde Großwaltersdorf, sowie allerPersonen, die bei ihrem Ableben ihrenWohnsitz im Bereich der politischenGemeinde Eppendorf hatten oder einRecht auf Bestattung in einer bestimmtenGrabstätte besaßen.

2) Ausnahmen bedürfen der schriftlichenGenehmigung des Friedhofsträgers.

§ 3 Schließung und Entwidmung1) Der Friedhof, einzelne Teile bzw. Grab-stätten können aus einem wichtigenGrund beschränkt geschlossen, geschlos-sen oder entwidmet werden.

2) Nach der beschränkten Schließung wer-den Nutzungsrechte nicht mehr verlie-hen. Eine Verlängerung von Nutzungs-rechten erfolgt lediglich zur Anpassungder Ruhezeit.

3) Nach der Schließung dürfen Bestattun-gen nicht mehr vorgenommen werden.

4) Die Entwidmung wird erst ausgespro-chen, wenn keine Nutzungsrechte mehrbestehen und sämtliche Ruhezeiten abge-laufen sind.

§ 4 BeratungDer Nutzungsberechtigte kann sich zwecksAuskunftserteilung und Beratung in allenFragen, die sich auf die Gestaltung vonGrabmal und Grabstätte einschließlichBepflanzung beziehen, an die Friedhofsver-waltung wenden.

§ 5 Verhalten auf dem Friedhof1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Wür-de des Ortes entsprechend zu verhalten.

Die Anordnungen des Friedhofsperso-nals sind zu befolgen.

2) Im Winter wird der Friedhof nichtgeräumt. Betreten auf eigene Gefahr,außer bei Beerdigungen.a) in den Monaten März bis Oktober von7.00 Uhr bis 20.30 Uhr

b) in den Monaten November bis Februarvon 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

3) Kinder unter 9 Jahren dürfen den Fried-hof nur in Begleitung und VerantwortungErwachsener betreten.

4) Der Friedhofsträger kann das Betretendes Friedhofs oder einzelner Friedhofs-teile aus besonderem Anlass vorüberge-hend untersagen.

5) Auf dem Friedhof ist es nicht gestattet:a) die Wege mit Fahrzeugen aller Artoder Sportgeräten zu befahren - Kin-derwagen, Rollstühle und Fahrzeugeder Friedhofsverwaltung sowie Auf-tragsfahrten von und zur Kirche sindausgenommen. Der Einsatz von priva-ten Rasenmähern, Trimmern usw. istuntersagt.

b) Waren aller Art, insbesondere Blumenund Kränze, sowie gewerbliche Diens-te anzubieten und dafür zu werben,

c) an Sonn- und Feiertagen und in derNähe einer Bestattung an Werktagenstörende Arbeiten auszuführen,

d) gewerbsmäßig zu fotografieren oderzu filmen,

e) Druckerzeugnisse ohne Genehmigungzu verteilen,

f) politische Bekundungen jeglicher Artg) Abraum und Abfälle usw. außerhalbder dafür bestimmten Plätze abzule-gen,

h) den Friedhof und seine Einrichtungenund Anlagen zu verunreinigen oder zubeschädigen, Einfriedungen und Heckenzu übersteigen und Rasenflächen,Grabstätten und Grabeinfassungen un-berechtigt zu betreten, Blumen undZweige auf fremden Gräbern undaußerhalb der Gräber zu pflücken,bzw. auf fremden Gräbern abzulegen.

i) zu lärmen, zu spielen oder sich sport-lich zu betätigen,

j) Hunde ohne Leine laufen zu lassen,k) außerhalb von Bestattungen ohneGenehmigung Ansprachen zu haltenund Musik darzubieten,

l) Einweckgläser, Blechdosen und ähnli-che Gefäße als Vasen oder Schalen zuverwenden,

m)Unkrautvernichtungsmittel, chemi-sche Schädlingsbekämpfungs- undReinigungsmittel anzuwenden.

Im Abfallcontainer ist nur Grünschnitt undverrottbares Material zu entsorgen. Für Plas-

tikmüll ist der extra dafür vorgeseheneBehälter zu benutzen. Draht, Glas, Pappenu.ä. Materialien sind selbst zu entsorgen.Hundekot ist zu beseitigen.

§ 6 Gewerbliche Arbeitenauf dem Friedhof

1) Bildhauer, Steinmetzen, Gärtner, Bestat-ter und sonstige Gewerbetreibende be-dürfen zur Ausübung der entsprechendengewerblichen Tätigkeiten auf dem Fried-hof der vorherigen Zulassung durch denFriedhofsträger, der den Rahmen derTätigkeit festlegt. Die Zulassung ist beimFriedhofsträger schriftlich zu beantragen.

2) Zugelassen werden nur solche Gewerbe-treibende, die in fachlicher, betrieblicherund persönlicher Hinsicht zuverlässigsind und die Friedhofsordnung schriftlichanerkennen.

3) Bildhauer, Steinmetzen und Gärtner oderihre fachlichen Vertreter müssen darüberhinaus die Meisterprüfung in ihrem Be-ruf abgelegt oder eine anderweitig gleich-wertige fachliche Qualifikation erworbenhaben. Bildhauer und Steinmetzen müs-sen entsprechend ihrem Berufsbild in dieHandwerksrolle eingetragen sein.

4) Bestatter müssen als Gewerbetreibendezugelassen sein und sollen eine berufs-spezifische Fachprüfung abgelegt haben.

5) Im Einzelfall können Ausnahmen zuge-lassen werden.

6) Der Antragsteller muss Haftpflicht versi-chert sein.

7) Die Zulassung erfolgt durch schriftlichenBescheid und Ausstellung einer Berech-tigungskarte. Die zugelassenen Gewer-betreibenden haben für die Bediensteteneinen Bedienstetenausweis auszustellen.Die Zulassung kann befristet werden.

8) Bei schwerwiegenden Verstößen gegendie Vorschriften der Friedhofsverwal-tung und bei Verstößen gegen die Absät-ze 2 und 3 wird durch schriftlichenBescheid die Zulassung entzogen.

9) Mit Grabmalen und Grabpflanzungendarf nicht geworben werden. Grabmaledürfen daher nicht mit Firmenanschriftversehen werden. Steckschilder vonGrabpflegefirmen sind nicht erlaubt.

10)Die Gewerbetreibenden haften für alleSchäden, die sie bei den Tätigkeiten aufdem Friedhof verursachen. Nach Beendi-gung der Arbeit sind die Arbeits- undLagerplätze wieder in den früherenZustand zu bringen. Verboten ist dieLagerung von Abraum auf dem Friedhof,das Reinigen von Geräten an der Wasser-entnahmestelle. Die anfallende Aushub-Erde ist auf den extra dafür gekennzeich-neten Stellen zu deponieren.

Mitteilungen S. 830.09.2014

11) Bei Beginn der Tätigkeit auf dem Fried-hof hat sich der Gewerbetreibende beider Friedhofsverwaltung bzw. bei der inihrer Vertretung stehenden Person vorOrt zu melden.

§ 7 GebührenFür die Benutzung des Friedhofes und sei-ner Einrichtungen werden Gebühren nachder kirchenaufsichtlich bestätigten Ge-bührenordnung erhoben.

II. Bestattungen und FeiernA. Bestattungen und Benutzerbestim-mungen für Feier- und Leichenhallen

§ 8 Bestattungen1) Die kirchliche Bestattung ist eine gottes-dienstliche Handlung. Den Zeitpunkt legtdie Friedhofsverwaltung im Einverneh-men mit den Angehörigen und demzuständigen Pfarrer fest.

2) Die Bestattung durch einen anderen Pfar-rer bedarf der Zustimmung des zuständi-gen Pfarrers. Die landeskirchlichen Be-stimmungen über die Erteilung einesAbmeldescheines (Dimissoriale) bleibenunberührt.

3) Den Zeitpunkt der nichtkirchlichen Be-stattungen ist mit der Friedhofsverwal-tung abzusprechen.

4) Stille Bestattungen werden nur in Anwe-senheit eines Beauftragten des Friedhofs-trägers vorgenommen.

5) Bestattungen finden an den WerktagenMontag bis Freitag statt.

§ 9 Anmeldung der Bestattung1) Die Bestattung ist unverzüglich bei demFriedhofsträger unter Vorlage derBescheinigung des Standesamtes für dieBeurkundung des Todesfalles oder einesBeerdigungserlaubnisscheines der Ord-nungsbehörde anzumelden. Soll dieBestattung in einer vorzeitig erworbenenGrabstätte erfolgen, ist das Nutzungs-recht nachzuweisen. Bei Aschenbestat-tungen ist zusätzlich die Einäscherungs-bescheinigung vorzulegen.

2) Die Anmeldung erfolgt durch Vordruckeder Friedhofsverwaltung. Ist die antrag-stellende Person nicht nutzungsberech-tigt an der Grabstelle, hat der Nutzungs-berechtigte der Grabstelle zusätzlich zuunterschreiben.

3) Werden die erforderlichen Unterschriftennicht geleistet, können Bestattungennicht verlangt werden.

§ 10 Leichenhalle/Leichenkammer1) Die Leichenhalle dient zur Aufbewah-

rung der Verstorbenen bis zu derenBestattung.Die Halle und die Särge dürfen nur im Ein-vernehmen mit dem Friedhofsträger geöff-net und geschlossen werden. Särge sindrechtzeitig vor Beginn der Trauerfeier oderder Bestattung endgültig zu schließen.

2) Särge, in denen an meldepflichtigen Krank-heiten Verstorbene liegen, dürfen nur mitGenehmigung des Gesundheitsamtes ge-öffnet werden.

3) Bei der Benutzung der Leichenhalle istzu respektieren, dass sich diese auf einemkirchlichen Friedhof befindet.

§ 11 Feierhalle1) Die Feierhalle dient bei der kirchlichenBestattung als Stätte christlicher Verkün-digung.

2) Bei der Benutzung der Friedhofshalle fürVerstorbene, die keiner christlichen Kir-che angehören, ist der Charakter dieserchristlichen Stätte zu respektieren.Christliche Symbole dürfen nicht ver-deckt oder entfernt werden.

3) Die Grunddekoration der Halle besorgtdie Kommune, in deren Besitz die Halleist, in Absprache mit dem Friedhofsträger.

4) Wenn eine kirchliche Trauerfeier in derKirche stattfindet, ist dort die Aufbahrungdes geöffneten Sarges nicht möglich.

§12 Andere Bestattungsfeiern am Grabe1) Bei Bestattungsfeiern, Ansprachen undNiederlegung von Grabschmuck amGrab ist zu respektieren, dass sich dasGrab auf einem kirchlichen Friedhofbefindet.

§ 13 Musikalische Darbietungen1) Musikalische Darbietungen in der Fried-hofshalle und auf dem Friedhof bedürfenbei der kirchlichen Trauerfeier der Zu-stimmung des Pfarrers bzw. des Fried-hofträgers.

2) Feierlichkeiten sowie Musikdarbietun-gen auf dem Friedhof außerhalb einerBestattungsfeier bedürfen der vorherigenGenehmigung des Friedhofträgers.

B. Bestattungsbestimmungen§ 14 Ruhefristen

Die Ruhefrist für Leichen und Aschenbeträgt 20 Jahre. Bei Fehlgeburten, bei Kin-dern, die totgeboren oder vor der Vollen-dung des zweiten Lebensjahres gestorbensind, beträgt sie zehn Jahre.

§ 15 Grabgewölbe1) Das Ausmauern und Betonieren von Grä-bern sowie die Neuanlage von Grüften

und Grabkammern sind nicht zulässig.2) In vorhandene baulich intakte Grüftedürfen Urnen beigesetzt werden, Särge,sofern keine hygienischen Vorschriftenentgegenstehen.Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet,für den baulichen Erhalt der Gruftanlagezu sorgen.Im Übrigen gilt § 27 entsprechend.

§ 16 Ausheben der Gräber1) Die Gräber werden von dem Friedhofsträ-ger oder in dessen Auftrag beauftragte Fir-ma ausgehoben und wieder geschlossen.

2) Die Erdüberdeckung der einzelnen Grä-ber beträgt bis zur Erdoberfläche (ohneGrabhügel) von Oberkante Sarg minde-stens 0,90 m, von Obergrenze Urne min-destens 0,50 m.

3) Die Gräber für Leichenbestattungenmüssen voneinander durch mindestens0,30 m starke gewachsene Erdwändegetrennt sein.

4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzu-behör vor einer Bestattung entfernen zulassen. Sofern beim Ausheben der Grä-ber Grabmale, Fundamente oder Grabzu-behör durch die Friedhofsverwaltungentfernt werden müssen, sind die da-durch entstandenen Kosten durch denNutzungsberechtigten zu tragen oder derFriedhofsverwaltung zu erstatten.

§ 17 Belegung, Wiederbelegung,Graböffnung

1) In einem Sarg darf nur ein Leichnambestattet werden. Es ist jedoch zulässig,den Leichnam einer Mutter und ihresneugeborenen Kindes oder die Leichna-me zweier verstorbener Geschwister imAlter bis zu einem Jahr in einem Sarg zubestatten.

2) Die Beisetzung konservierter Leichen istnicht zulässig.

3) Vor Ablauf der in dieser Friedhofsord-nung festgesetzten Ruhezeiten darf einGrab nicht wieder belegt werden.

4) Wenn beim Ausheben eines Grabes zurWiederbelegung Sargteile, Gebeine oderUrnenreste gefunden werden, sind dieseunter der Sohle des neu aufgeworfenenGrabes zu versenken. Werden noch nichtverweste Leichenteile vorgefunden, soist das Grab sofort wieder zu schließenund als Bestattungsstätte für Leichnamefür die erforderliche Zeit zu sperren.

5) Das Öffnen der Grabstelle ist – abgese-hen von der richterlichen Leichenschau –nur mit Genehmigung des Friedhofsträ-gers und des zuständigen Gesundheits-amtes zulässig. § 18 Absatz 4 gilt ent-sprechend.

S. 9 Mitteilungen 30.09.2014

§ 18 Umbettungen1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlichnicht gestört werden.

2) Umbettungen von Leichnamen undAschen bedürfen der vorherigen schriftli-chen Zustimmung des Friedhofsträgers.Bei Umbettungen von Leichen ist dievorherige schriftliche Genehmigung desGesundheitsamtes erforderlich. Dem An-trag auf Erteilung der Zustimmung zueiner Umbettung ist der Nachweis beizu-fügen, dass eine andere Grabstätte zurVerfügung steht. Die Zustimmung kannnur bei Vorliegen eines wichtigen Grun-des erteilt werden. Umbettungen auseiner Reihengrabstätte in eine andereReihengrabstätte des gleichen Friedhofssind nicht zulässig, ausgenommenUmbettungen von Amtswegen.

3) Alle Umbettungen erfolgen nur aufschriftlichen Antrag. Antragsberechtigtist der Nutzungsberechtigte, im Einver-ständnis des Ehepartners, der Kinder undder Eltern des Verstorbenen. Die schrift-liche Erklärung muss vorliegen.

4) Umbettungen werden unter Aufsicht desFriedhofspersonals durchgeführt bzw. derWerkvertrag regelt die Einzelheiten derDurchführung. Sie können nur von De-zember bis März durchgeführt werden. ImZeitraum von zwei Wochen bis zu sechsMonaten nach dem Tod werden Umbet-tungen von Särgen nur auf Grund einerrichterlichen Anordnung ausgeführt.

5) Die Kosten der Umbettung trägt derAntragsteller. Auch die Kosten bei Schä-den an der eigenen und Nachbar-Grab-stellen.

6) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch dieUmbettung nicht unterbrochen odergehemmt.

7) Leichen und Aschen zu anderen alsUmbettungszwecken wieder auszugra-ben, bedarf einer richterlichen oderbehördlichen Anordnung.

§ 19 Särge und Urnen1) Särge sollen nicht länger als 2,10 m, dieKopfenden einschließlich der Sargfüßenicht höher als 0,80 m und nicht breiterals 0,70 m sein. Sind in Ausnahmefällengrößere Särge erforderlich, ist die Geneh-migung des Friedhofsträgers bei derAnmeldung der Bestattung einzuholen.

2) Särge, Urnen und Überurnen müssen sobeschaffen sein, dass die chemische,physikalische oder biologische Beschaf-fenheit des Bodens und des Grundwas-sers nicht nachhaltig verändert wird undbei Särgen die Verwesung der Leicheninnerhalb der Ruhezeit ermöglicht wird.

3) Die Särge müssen fest gefügt und absolutdicht sein. Särge und alle stofflichen Bei-gaben, wie das Leichenkleid dürfen keinPVC-, PE-, PCP-, Formaldehyd abspal-tende, nitrozellulosehaltige oder sonstigeumweltgefährdende Lacke oder Zusätzeenthalten.

4) Trauergebinde und Kränze müssen ausnatürlichem, biologisch abbaubarem Ma-terial hergestellt sein. Anderenfalls müs-sen die Kunststoffgebinde vom Gewer-betreibenden wieder abgeholt werden.

III. GrabstättenA. Allgemeine Bestimmungen§ 20 Vergabebestimmungen

1) Nutzungsrechte an Grabstätten werdenunter den in dieser Ordnung aufgestelltenBedingungen vergeben. An ihnen beste-hen nur zeitlich begrenzte Rechte gemäßdieser Ordnung. Die Grabstätten bleibenEigentum des Friedhofsträgers.

2) Bei Neuvergabe von Nutzungsrechtenmuss der künftige Nutzungsberechtigtedas Nutzungsrecht beim Friedhofsträgerbeantragen.

3) Auf dem Friedhof werden Nutzungsrech-te vergeben ana) Reihengrabstätten für Leichen- undAschenbestattung mit allgemeinenGestaltungsvorschriften,

b) Reihengrabstätten für Leichen mitzusätzlichen Gestaltungsvorschriften

c) pflegevereinfachte Reihengräberd) Wahlgrabstätten für Leichen- undAschenbestattung mit allgemeinenGestaltungsvorschriften,

e) Wahlgrabstätten für Leichen- undAschenbestattung mit zusätzlichenGestaltungsvorschriften.

4) Die Vergabe von Nutzungsrechten wirdabhängig gemacht von der schriftlichenAnerkennung dieser Ordnung, bei Grab-stätten mit zusätzlichen Gestaltungsvor-schriften insbesondere der dafür erlasse-nen Bestimmungen (§§ 35 - 39).

5) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich dieVerpflichtung zur gärtnerischen Anlageund Pflege der Grabstätte.

6) Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet,dem Friedhofsträger Veränderungen sei-ner Wohnanschrift unverzüglich schrift-lich mitzuteilen. Für Schäden oder son-stige Nachteile, die aus der Unterlassungeiner solchen Mitteilung entstehen, istder Friedhofsträger nicht ersatzpflichtig.

7) Der Nutzungsberechtigte hat mit Ablaufder Nutzungszeit dem Friedhofsträgerdie Grabstätte in abgeräumtem Zustandzu übergeben. Wird die Grabstätte nichtbinnen drei Monaten nach Ablauf der

Nutzungszeit abgeräumt übergeben, sowerden die Arbeiten vom Friedhofsträgerauf Kosten der bisher nutzungsberechtig-ten Person durchgeführt. Eine Aufbe-wahrungspflicht für abgeräumte Pflanzenund bauliche Anlagen besteht für denFriedhofsträger nicht.

8) Über Sonder- und Ehrengrabstätten ent-scheidet der Friedhofsträger.

§ 21 Herrichtung, Instandhaltung undPflege der Grabstätte

1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und soan die Umgebung anzupassen, dass derFriedhofszweck erfüllt wird und dieWürde des Friedhofes gewahrt bleibt.Die Grabstätten sind gärtnerisch so zubepflanzen, dass benachbarte Grabstät-ten, öffentliche Anlagen und Wege nichtbeeinträchtigt werden. Die Pflanzen dür-fen in ausgewachsenem Zustand 1,5 mHöhe und in der Breite die Grabstätten-grenzen nicht überschreiten.

2) Die Grabstätten müssen nach jederBestattung bzw. nach Erwerb des Nut-zungsrechtes unverzüglich, spätestensjedoch innerhalb von sechs Monatengärtnerisch hergerichtet werden.

3) Zur gärtnerischen Anlage und Pflege istder Nutzungsberechtigte verpflichtet,welcher entweder die Grabstätte selbstanlegen und pflegen oder die Friedhofs-verwaltung oder einen zugelassenenFriedhofsgärtner damit beauftragenkann. Die Verpflichtung endet mit demAblauf des Nutzungsrechtes.

4) Das Anliefern und Verwenden vonKunststoffen für die Grabgestaltung undals Grabschmuck ist untersagt. Das giltinsbesondere für Grabeinfassungen,Grababdeckungen, Grabmale und Blu-men. Die Nutzungsberechtigten sind ver-pflichtet, die anfallenden Abfälle in dievom Friedhofsträger vorgegebenen undentsprechend gekennzeichneten Abfall-behälter, getrennt nach kompostierbaremund nicht kompostierbarem Materialabzulegen.

5) Die Größe der Abdeckung mit nicht was-serdurchlässigen Materialien darf 1/3 dergesamten Grabfläche nicht überschrei-ten.

6) Bäume und Sträucher auf der Grabstättedürfen nur mit Zustimmung des Fried-hofsträgers verändert oder beseitigt wer-den.

7) Die Herrichtung, Unterhaltung und Ver-änderung der gärtnerischen Anlagenaußerhalb der Grabstätten obliegt aus-schließlich dem Friedhofsträger. Nut-zungsberechtigte haben keinen Anspruchauf Beseitigung von Bäumen und Gehöl

Mitteilungen S. 1030.09.2014

zen, durch die sie sich in der Pflege ihrerGrabstätte beeinträchtigt fühlen.

9) Nicht gestattet sind außerdem:a) Grabstättengestaltungen ohne jeglichegärtnerische Bepflanzung,

b) die Verwendung von Unkrautbekämp-fungsmitteln, chemischen Schädlings-bekämpfungsmitteln sowie Kochsalzbei der Grabpflege,

c) die Verwendung von Kunststoffen(z.B. Folien als Unterlage für Kiesetc.), weder auf dem Grab, noch aufden Zwischenwegen.

d) das Aufbewahren von Geräten undGefäßen auf und außerhalb der Grab-stätte,

e) das Aufstellen von Sitzgelegenheiten,Rankgerüsten, Pergolen, Gittern undähnlichen Einrichtungen,

f) jegliche Umrahmung bzw. Aufstellenvon Blumenschmuck über die Flächedes gelösten Grabes hinaus.

§ 21 a Vernachlässigung der Grabstätte1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungs-gemäß hergerichtet oder gepflegt, hat derNutzungsberechtigte nach schriftlicherAufforderung des Friedhofsträgers dieGrabstätte innerhalb einer festgesetztenangemessenen Frist in Ordnung zu brin-gen. Ist der Nutzungsberechtigte nicht

bekannt oder nicht ohne weiteres zuermitteln, genügen eine öffentliche Be-kanntmachung und ein sechswöchigerHinweis an der Grabstätte auf die Ver-pflichtung zur Herrichtung, Instandhal-tung und Pflege.

2) Kommt der Nutzungsberechtigte nichtfristgemäß der Aufforderung bzw. demHinweis nach, kann der Friedhofsträgerdie Grabstätte auf Kosten des Nutzungs-berechtigten in Ordnung bringen lassen.

3) Der Friedhofsträger ist befugt, aufKosten des Nutzungsberechtigten starkwuchernde oder absterbende Hecken,Bäume und Sträucher zu beschneidenoder zu beseitigen, falls dies zur Erfül-lung des Friedhofszweckes erforderlichist. Absatz 1 gilt entsprechend. Verwelk-te Blumen, Kränze usw. sind von denGrabstätten zu entfernen und an dendafür vorgesehenen Plätzen abzulegen.

4) Bei ordnungswidrigem Grabschmuckgilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. Wirddie Aufforderung nicht befolgt oder istdie verantwortliche Person nicht ohnebesonderen Aufwand zu ermitteln, kannder Friedhofsträger den Grabschmuckentfernen. Er ist nicht verpflichtet, Grab-schmuck länger als sechs Wochen aufzu-bewahren.

§ 22 GrabpflegevereinbarungenDer Friedhofsträger kann gegen EntgeltGrabpflegeverpflichtungen auf der Grund-lage eines Grabpflegevertrages überneh-men.

Fortsetzung ab § 23 im AnzeigerMonat November 2014

Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für den Friedhofder Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Großwaltersdorf

Aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindungmit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 derKirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (KGO)vom 13. April 1983 (ABl. S. A 33) in derjeweils geltenden Fassung und § 12 Absatz 1der Rechtsverordnung über das kirchlicheFriedhofswesen in der Evangelisch-Lutheri-schen Landeskirche Sachsens (Friedhofsver-ordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995(Amtsblatt 1995, S. A 81) hat die Ev.-Luth.Kirchgemeinde Großwaltersdorf die folgen-de Gebührenordnung für ihren Friedhof inGroßwaltersdorf beschlossen:

§ 1 AllgemeinesFür die Benutzung des Friedhofes und sei-ner Einrichtungen sowie für sonstige in § 8aufgeführte Leistungen der Friedhofsver-waltung werden Gebühren nach dieserGebührenordnung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner(1) Gebührenschuldner der Benutzungsge-bühr ist:

1. wer die Bestattung oder sonstigegebührenpflichtige Leistung nach dieserOrdnung beantragt oder durch ihm zure-chenbares Verhalten ausgelöst hat,

2. wer das Nutzungsrecht an einer Grab-stätte erworben oder verlängert hat,

3. wer die Gebührenschuld gegenüber derFriedhofsverwaltung durch schriftlicheErklärung übernommen hat oder wer fürdie Gebührenschuld eines anderen kraftGesetzes haftet.

(2) Gebührenschuldner der Verwaltungsge-bühr ist

1. wer die Verwaltungshandlung veranlasstoder in wessen Interesse sie vorgenom-men wird,

2. wer die Gebührenschuld gegenüber derFriedhofsverwaltung durch schriftlicheErklärung übernommen hat oder wer fürdie Gebührenschuld eines anderen kraftGesetzes haftet.

(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Ge-samtschuldner.

§ 3 Entstehen der GebührenschuldDie Gebührenschuld entsteht• für Benutzungsgebühren mit der Inan-spruchnahme der jeweiligen gebühren-pflichtigen Leistung.• für Grabnutzungsgebühren sowie Fried-hofsunterhaltungsgebühren mit der Ver-leihung des Nutzungsrechtes für diegesamte Nutzungsdauer der Grabstätteoder mit der Festlegung der Verlängerungdes Nutzungsrechtes für den Zeitraum dergesamten Verlängerung der Grabstätte.• für Bestattungsgebühren mit der Bestattung.• für Verwaltungsgebühren mit der Vornah-me der Verwaltungshandlung.

§ 4 Festsetzung und Fälligkeit(1) Die Gebühren werden nach Bekanntga-be des schriftlichen Gebührenbescheidsfällig und sind innerhalb der dort ange-gebenen Zahlungsfrist an die Friedhofs-kasse zu entrichten.

(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Lei-stung entsprechender Sicherheiten kön-nen Bestattungen nicht verlangt werden.

S. 11 Mitteilungen 30.09.2014

(3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren fürGemeinschaftsgräber werden für diegesamte Nutzungszeit im Voraus erho-ben.

(4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfa-chung wird die Friedhofsunterhaltungs-gebühr für einen Zeitraum von 2 Jahrenim Voraus festgesetzt. Sie ist bis zum31.12. des jeweiligen Erhebungsjahresfällig.

§ 5 Mahnung und Vollstreckungrückständiger Gebühren

(1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafüranfallende Aufwand durch den Ge-bührenschuldner zu erstatten.

(2) Rückständige Gebühren werden im Ver-waltungszwangsverfahren eingezogen.Die Kosten der Vollstreckung hat derVollstreckungsschuldner zu tragen.

§ 6 Stundung und Erlass von GebührenDie Gebühren können im Einzelfall aus Bil-ligkeitsgründen wegen persönlicher odersachlicher Härten gestundet sowie ganzoder teilweise erlassen werden.

§ 7 GebührentarifA. BenutzungsgebührenI. Gebühren für die Verleihung von Nut-zungsrechten an Grabstätten

1. Reihengrabstätten1.1 für Verstorbene vor Vollendung des

5. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre)180,00 EUR

1.2 für Verstorbene ab Vollendung des5. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre)

360,00 EUR

2. Wahlgrabstätten(Nutzungszeit 20 Jahre)

2.1 für Sargbestattungen2.1.1 Einzelstelle 460,00 EUR2.1.2 Doppelstelle 880,00 EUR2.2 für Urnenbeisetzungen2.2.1 Einzelstelle 460,00 EUR2.2.2 Doppelstelle 880,00 EUR

2.3 Gebühr für eine Verlängerung desNutzungsrechts an Wahlgrabstätten(Verlängerungsgebühr) pro Jahr fürGrabstättennach 2.1.1 23,00 EURnach 2.1.2 46,00 EURnach 2.2.1 23,00 EURnach 2.2.2 46,00 EUR

II. Gebühren für die Bestattung:(Verwaltungs- u. Organisationsaufwand imZusammenhang mit der Bestattung, Auf-wand für Grabherstellung etc.)

1.1 Sargbestattung(Verstorbene bis 5 Jahre) 270,00 EUR

1.2 Sargbestattung(Verstorbene ab 5 Jahre) 420,00 EUR

1.3 Urnenbeisetzung 200,00 EUR1.4 Gebühr für Träger

bei Sargbestattungen,pro Träger entfällt

III. Umbettungen, AusbettungenBei Umbettungen und Ausbettungen wirdnach § 8 verfahren.

IV. FriedhofsunterhaltungsgebührZur Finanzierung der Kosten für die laufen-de Unterhaltung der allgemeinen Friedhofs-anlage wird von allen Nutzungsberechtigten(Inhaber eines Grabnutzungsrechts) aufDauer des Nutzungsrechtes eine jährlicheFriedhofsunterhaltungsgebühr pro Grabla-ger erhoben. Die Höhe der jährlichen Fried-hofsunterhaltungsgebühr beträgt 17,00 EURpro Grablager.

V. Gebühr für die Benutzung der Leichen-halle und Friedhofskapelle/Feierhalle:

1. Gebühr für die Benutzungder Leichenhalle pro Benutzung entfällt

2. Gebühr für die Benutzung derFriedhofskapelle/ Feierhallepro Benutzung entfällt

VI. Gebühren für pflegevereinfachteGrabstellen

Die Gebühren enthalten die Kosten für zumBeispiel Errichtung des Pflanzbandes,Bepflanzung des Pflanzbandes, Friedhofs-unterhaltungsgebühr für die Dauer derRuhezeit (20 Jahre), Auflösung des Grabesnach 20 Jahren.

1. Pflegevereinfachte Einzelgräber1.1 für Sargbestattung 3.176,00 EUR1.2 für Urnenbestattung 3.176,00 EUR

B. Verwaltungsgebühren1. Genehmigung für die Errichtung einesGrabmals sowie anderer baulicher Anla-gen (z. B. Einfassungen) 25,00 EUR

2. Genehmigung für die Veränderung einesGrabmales oder der Ergänzung vonInschriften oder anderer baulicher Maß-nahmen 25,00 EUR

3. Erteilung einer Berechtigungskarte aneinen Gewerbetreibenden 35,00 EUR

4. Zweitausfertigung von Bescheinigungender Friedhofsverwaltung 5,00 EUR

5. Überlassung Exemplar bzw. Auszug ausder Friedhofsordnung 5,00 EUR

6. Umschreibungvon Nutzungsrechten 10,00 EUR

§ 8 Besondere zusätzliche LeistungenBesondere zusätzliche Leistungen oderKosten, für die kein Gebührentarif vorgese-hen ist, werden von der Friedhofsverwaltungnach dem jeweiligen Aufwand berechnet.

§ 9 Öffentliche Bekanntmachungen(1) Diese Friedhofsgebührenordnung undalle Änderungen hierzu bedürfen deröffentlichen Bekanntmachung.

(2) Öffentliche Bekanntmachungen erfol-gen im vollen Wortlaut in dem nachfol-genden Amtsblatt Eppendorfer Anzeiger

(3) Die jeweils geltende Fassung der Fried-hofsgebührenordnung liegt zur Einsicht-nahme aus im Pfarramt Großwaltersdorf

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten(1) Diese Friedhofsgebührenordnung undalle Änderungen treten jeweils nach derBestätigung durch das Ev.-Luth. Regio-nalkirchenamt Chemnitz am Tage nachder öffentlichen Bekanntmachung inKraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsge-bührenordnung tritt die Friedhofsge-bührenordnung vom 23.03.2004 außerKraft.

Großwaltersdorf, den 26.06.2014

Kirchenvorstand der Ev.-Luth.

Kirchgemeinde Großwaltersdorf

AZ: R 56513 GroßwaltersdorfChemnitz, den 09.09.2014

Bestätigtmit folgenden Änderungen zu § 7 A I. 1.:

Die Texte zu den Gebühren werden wiefolgt geändert:1.1. Für Verstorbene vor Vollendung des 2.

Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre)1.2. Für Verstorbene ab Vollendung des 2.

Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre)Die zugehörigen Gebührensätze sind vondieser Änderung nicht berührt.

Sport S. 1230.09.2014

Fußball beim SV Eppendorf im Oktober

03.10. Neuhausen – SV Eppendorf 15.00 Uhr

05.10. 1. Pokal-Runde:SV Eppendorf – TSV Großwaltersdorf I 15.00 Uhr

10.10. Halsbrücke 2 – F-Junioren 9.00 Uhr

Höckendorf – Alte Herren 18.00 Uhr

12.10. SV Eppendorf – Marbach 15.00 Uhr

11.10. C-Junioren – Brand 2 10.30 Uhr

E-Junioren – Langenau 3 9.00 Uhr

Oberschöna – D-Junioren 10.00 Uhr

Sayda – E2-Junioren 9.00 Uhr

18.10. Conradsdorf – SV Eppendorf 15.00 Uhr

26.10. SV Eppendorf – Linda 15.00 Uhr

31.10. Freiberg 3 – E-Junioren 12.30 Uhr

Reiner Rechenberger

SPORT IN EPPENDORF

SV Eppendorf – Abteilung Schach

Punktspiele Saison 2014 / 2015

2. Bezirksklasse Chemnitz Staffel A

Beginn jeweils 9.00 Uhr

21.09. Eppendorf – Geringswalde12.10. Burgstädt – Eppendorf09.11. Eppendorf – Blumenau 211.01. Börnichen – Eppendorf01.02. Eppendorf – Aufbau Chemnitz15.03. Marienberg – Eppendorf26.04. Eppendorf – Niederwiesa 3Die Heimspiele finden in der Gaststätte „Prinz Albert“ statt.Die Punktspiele bestreiten:Rainer Bernhardt, Jana Lippmann, Marco Bauer, Horst Ull-mann, Ina Weiß, Jörg Hoffmann, Ramon Nitzsche, Manja Sei-fert, Rolf Kunz, Peter Lippmann

Reiner Rechenberger

Kegel-Punktspiele auf der Kegelbahnin Eppendorf 2014

I. Mannschaft spielt mit:Weigmannsdorf, Freiberg (Hejestr.), Freiberg (Heinestr.),HelbigsdorfHeimturniere am 01.11. und 14.12.2014 in Eppendorf

II. Mannschaft spielt mit:Hirschfeld, Brand-Erbisdorf, Frauenstein, Helbigsdorf, Siebenlehn,Heimturnier am 30.11.2014 in Eppendorf

SG Krumhermersdorf (2. Verbandsliga)Heimspiele am: 13.09. – Hoyerswerda, 27.09. – Bennewitz,18.10. – Neukiritzsch, 08.11. – Königsbrück, 29.11. – Seeligenstadt,13.12. – Hoyerswerda

Reiner Rechenberger

SV Eppendorf – Abteilung Tischtennis

Punktspiele 1. Mannschaft(Heimspiele Alte Turnhalle)

04.10. SVE- Post Dippoldiswalde 14.00 UhrSVE – TTV Dresden 2007 18.00 Uhr

18.10. BSC Freiberg – SVE 18.00 Uhr26.10. SV Motor Mixten Dresden – SVE 11.00 Uhr08.11. SV Dresden Mitte – SVE 14.00 Uhr15.11. SVE – Saxonia Freiberg 14.00 Uhr29.11. SV Motor Trachenberge – SVE 14.00 Uhr

Spieler der 1. Mannschaft sind:Jörg Hunger, Elias Dutzschke, Philipp Göthel, Ralf Richter, LarsEppendorfer, Maik Kehr

Reiner Rechenberger

Montag /Dienstag RuhetagMittwoch /Donnerstag ab 16.30 UhrFreitag ab 17.00 UhrSonnabend� Familienfeiern aller Art � Nutzung der Kegelbahn� Firmenfeiern

Gern bedienen wir Sie auch außerhalb unserer Geschäftszeit.

Telefon Sportlerheim Eppendorf – 037293 /74869 o. 520Frau Angela Schaufuß, Albertplatz 1 – 037293 / 7 04 09Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Vorstand SV Eppendorf e.V.

Öffnungszeiten Sportlerheim Eppendorf

S. 13 Informationen 30.09.2014

Kommen Sie mit zur Sternwanderungam Reformationstag, dem 31. Oktober2014, anlässlich der Einweihung desersten Kleinhartmannsdorfer Lieder-steins am Rand der Struth auf dem

Carl-August-Nendel-Weg!Wir starten die Wanderung an drei Orten:� 13.30 Uhr in Eppendorf an der Wanderhütte beim Lieder-

stein (ca. 8 km mit Rückweg) – Parkmöglichkeit: Karl-Liebknecht-Str. oder Ortszentrum oder OederanerStr./Abzweig Carl-August-Nendel-Weg

� 13.30 Uhr in Langenau am Pflegeheim „Striegistal“ (ca. 8km mit Rückweg) – Parkmöglichkeit: am Pflegeheim

� 14.00 Uhr in Kleinhartmannsdorf am Sportplatz(ca. 4 km mit Rückweg)Parkmöglichkeit: am Sportplatz

Der 1. Kleinhartmannsdorfer Liederstein wur-de von Familie Armin Hahn ausgesucht undgesponsert. Er befindet sich am Waldrand derStruth mit Blick auf unsere schöne Erzgebirgs-landschaft.Familie Hahn hat das Heimatlied von AntonGünther ausgewählt: „O Arzgebirg, wie bist du

schie!“Der Volkschor Eppendorf unter der Leitung von SteffenSiebert ist wieder mit dabei und gestaltet das Programm.

Waltraud Göpfertim Namen der Interessengemeinschaft Liederweg

Der Rassegeflügelzüchterverein Eppendorf e.V. lädt zur Ausstellung ein

Am 25. und 26. Oktober ist es wieder einmalsoweit. Die alte Turnhalle in der Karl-Lieb-knecht-Straße öffnet ihre Pforten für dieKreisjunggeflügelschau des KreisverbandesFlöha. Der Rassegeflügelzüchterverein heißtalle Gäste am Samstag zwischen 9.00 und18.00 Uhr sowie am Sonntag von 9.00 bis15.00 Uhr herzlich willkommen.Zu bestaunen gibt es verschiedenste Rassenund Farbschläge von Gänsen, Enten, Hüh-nern, Zwerghühnern und Tauben. Kinderkönnen ihr Wissen über unsere gefiedertenHaustiere in einem Quiz erproben. Auch eineTombola wartet auf die Besucher.In der Geflügelzucht waren zunächst Lei-stungskriterien wie Legeleistung, Fleisch-ansatz oder Robustheit ausschlaggebend. Abdem 19. Jh. nachweisbar ist jedoch auch eineOrientierung auf ästhetische Rassemerkmalewie Farbe und Form. So entstand ein reich-haltiges kulturelles Erbe unterschiedlicherRassen. Diese Vielfalt zu erhalten, ist einwichtiges Ziel des Rassegeflügelzüchterver-eins Eppendorf e.V.Dieser wurde übrigens im Jahr 1903 gegrün-det und kann somit auf eine über 110-jährige

wechselvolle Geschichte zurückblicken.Heute treffen sich die 38 Vereinsmitglieder,um die regelmäßig stattfindenden Kreisjung-geflügelschauen zu organisieren, aber auch,um sich fachlich auszutauschen, ihr Wissenzu erweitern oder durch Veranstaltungen wieHähnewettkrähen zum Dorfleben beizutra-gen.Ausgestellt wird übrigens nicht nur in Eppen-dorf oder der näheren Umgebung. Die bestenTiere sind auf Landes-, Bundes- und sogarEuropaebene zu sehen.Selbstredend kommt auch das Vereinslebennicht zu kurz. Beispielhaft sollen hier diemonatlichen Mitgliederversammlungen,Tanz- oder Grillabende und Weihnachtsfei-ern benannt sein.Summa summarum: DasWochenende mittenin den Oktoberferien ist für Schaulustige undTierliebhaber ein Muss. Goldrichtig sindPersonen jeden Alters, die sich für die Rasse-geflügelzucht interessieren und im Vereinaktiv werden möchten.Kommen Sie! Sprechen Sie mit uns! Sie wer-den ein erfüllendes und ausgleichendes Hob-by finden.

WolframEndler ausKleinhartmannsdorf disku-tiert Besonderheiten bei der Rassetaubenzuchtmit Vereinskollegen. Für die Ausstellungenkommen nur die Tiere in Frage, die demRasse-standard am nächsten kommen. Voraussetzungfür schöne und ansprechende Tiere ist eine lie-bevolle Pflege und artgerechte Tierhaltung.Rolf Buschbeck, Vorsitzender des Rasse-

gefügelzüchtervereins Eppendorf e.V.

Aufruf zur Bildungdes Gemeindewahlausschussesfür die Bürgermeisterwahl

am 07.06.2015

Am 07.06.2015 werden die Bürgerrinnen und Bürger vonEppendorf aufgerufen, den Bürgermeister für die nächstensieben Jahre zu wählen. Da diese Wahl den Status einerGemeindewahl hat, ist die Bildung eines Gemeindewahl-ausschusses erforderlich.

Der Gemeindewahlausschuss leitet die Wahl und stellt dasWahlergebnis fest. Er ist für jede Wahl neu zu bilden. DerGemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzendenund zwei Beisitzern und deren Stellvertreter. Gleichzeitigist ein Schriftführer zu bestellen. Der Gemeindewahlaus-schuss wird vom Gemeinderat per Beschluss bestätigt.

An dieser Stelle rufen wir alle Parteien und politischenVereinigungen auf, für die Bildung des Gemeindewahl-ausschusses, geeignete Personen für die Mitarbeit zubenennen.

Entsprechende Rückmeldungen erbitten wir bis späte-stens 30.10.2014.

Im Auftrag Toralf Ender,Gemeindekämmerer

Informationen S. 1430.09.2014

Heinrich von Eppendorf (Teil 2)

Aus dem „Gesprächsbüchlein“ des Ulrichvon Hutten, Kap. 2:Fußnote zu Heinrich von Eppendorf:

„… ein fahrender verschuldeter Literat, derzwischen Basel und Mühlhausen hin undher reiste ….“ Die adlige Herkunft Eppen-dorfs ist zweifelhaft, wenigstens scheintHutten es besser gewusst zu haben undErasmus meinte spöttisch, dass die Vorel-tern eine Bierschänke gehabt hätten.

Der Herzog Georg von Sachsen hatte ihnstudieren lassen, weil er besonders begabtwar. Ulrich Zasius, der berühmte Rechtsge-lehrte zu Freiburg i.Br. war sein Lehrergewesen. Schon als junger Mann habe er

sich mit Vorliebe an berühmte Leute heran-gemacht, um ihnen unentbehrlich zu wer-den. Er scheint auch bei Hutten und Eras-mus der Zwischenträger gewesen zu sein,der die Spannung zwischen beiden Män-nern künstlich steigerte, um womöglich imTrüben zu fischen.Robert Seidel: „Die Zierde der ganzenchristlichen Welt – ein schmaler Sammel-band zur weiten Verbreitung der Lehren desErasmus im Europa des 16. Jahrhunderts“Da heißt es: „ . . . wie sich die kritische Ein-stellung Eppendorfs gegenüber Erasmusmanifestierte . . . „ „ . . . spielte eine verita-ble und gut dokumentierte Fehde zwischenEppendorf und Erasmus eine gewisse Rolle,. . .“Ernst Münch: „Des teutschen RittersUlrich von Hutten auserlesene Werke“,1822 Seite 268Hutten an Erasmus: „Nun begegnete mirgleich an dem ersten Tage meiner Ankunftunser gemeinschaftlicher Freund, der RitterHeinrich von Eppendorf, der mir einenGruß von dir brachte, . . .“In den Darstellungen Pfarrer Bretschneiders1906 erscheint Heinrich von Eppendorf alsein verdienstvoller Mann auf den unser Ortheute noch stolz sein kann. Die neuzeitlichenNachforschungen ergeben das Gegenteil.

Computer-Recherche: Gerd HeydenreichManfred Wünsche

Schmuckmedaille des Heinrich von Eppendorf

AUSSTELLUNG: „Eppendorf – Von derBesiedlung bis zur Gegenwart“

Über 675 Jahre Ortsgeschichte in Bildern und

Dokumentationen

Wir freuen uns darauf, Sie im Oktober an folgenden Tagenbegrüßen zu dürfen:• Sonntag, der 19. Oktober 2014 von 11.00 bis 17.00 UhrTag des traditionellen Handwerks• Dienstag, der 28. Oktober 2014 von 13.00 bis 17.00 UhrDer Besuch der Ausstellung ist nach vorheriger Anmeldungauch außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich.Wir sind weiterhin an Fotomaterial und Dokumentationenzu Vergangenheit und Gegenwart von Eppendorf zur Erweite-rung der Ausstellung und Gestaltung neuer Themen interes-siert und nehmen diese gern entgegen. Rückgabe garantiert!Ansprechpartner und Anmeldungen bei:Frau Weiss (GV E): 03 72 93 - 7 81 33Frau Mehnert: 01 74 - 5 93 60 23 oder 03 72 93 - 7 06 73

Ihr Team Ausstellung

Das Wetter im August

Dieser Monat war zu kalt und zu trocken.Das Maximum betrug am 10.08. 28 °C. Mit einem Minimumvon 2 °C war es am 25.08. am kältesten. Es gab 4 Sommertage.Niederschlag wurde an 17 Tagen abgelesen. Das Tagesmaxi-mum gab es am 06.08. mit 13,9 l/m². Die Niederschlagssum-me betrug 65,8 l/m², das entspricht ca. 70 % vom monatlichenDurchschnitt.

Jürgen Vogel

S. 15 Geburtstage · Informationen 30.09.2014

Gratulation für ältere Bürger ab dem 75. Lebensjahr

für den Monat Oktober 2014

in EppendorfHerrn Günter Wünsche am 02.10. zum 87. GeburtstagFrau Anita Börner am 02.10. zum 84. GeburtstagHerrn Horst Ullmann am 02.10. zum 78. GeburtstagFrau Lisbeth Eppendorfer am 03.10. zum 91. GeburtstagHerrn Klaus Göhzold am 03.10. zum 75. GeburtstagHerrn Wolfgang Zimmermann am 03.10. zum 78. GeburtstagFrau Helga Richter am 04.10. zum 76. GeburtstagFrau Anni Baier am 06.10. zum 78. GeburtstagHerrn Norbert Rieger am 06.10. zum 78. GeburtstagFrau Margot Drechsel am 07.10. zum 78. GeburtstagFrau Irmgard Lindner am 07.10. zum 75. GeburtstagHerrn Walter Friedrich am 08.10. zum 91. GeburtstagFrau Elfriede Weiß am 10.10. zum 81. GeburtstagHerrn Siegfried Hanke am 10.10. zum 76. GeburtstagHerrn Werner Kittlaß am 11.10. zum 78. GeburtstagFrau Helga Kluge am 13.10. zum 76. GeburtstagFrau Irmgard Brendel am 14.10. zum 78. GeburtstagFrau Gerda Günther am 15.10. zum 77. GeburtstagHerrn Karl Schuwardt am 15.10. zum 76. GeburtstagFrau Gisela Giersch am 16.10. zum 85. GeburtstagFrau Christine Kunz am 18.10. zum 76. GeburtstagFrau Renate Oehme am 18.10. zum 75. GeburtstagFrau Erika Müller am 19.10. zum 75. GeburtstagFrau Lore Oehme am 21.10. zum 79. GeburtstagFrau Ilse Uhlig am 22.10. zum 84. GeburtstagFrau Dora Borrmann am 22.10. zum 77. GeburtstagHerrn Siegfried Lorenz am 24.10. zum 86. GeburtstagFrau Marianne Weber am 24.10. zum 81. GeburtstagHerrn Martin Stirnal am 26.10. zum 79. Geburtstag

Frau Renate Arnold am 26.10. zum 76. GeburtstagHerrn Eberhard Böhm am 30.10. zum 75. GeburtstagHerrn Siegfried Lindner am 30.10. zum 90. GeburtstagFrau Ilse Kluge am 30.10. zum 93. GeburtstagFrau Renate Schmiedel am 30.10. zum 83. Geburtstag

Alten- und Pflegheim „Zum Pfarrberg“Frau Ria Mißbach am 10.10. zum 77. GeburtstagHerrn Dieter, Reinhardt am 16.10. zum 78. GeburtstagHerrn Werner Barth am 28.10. zum 76. Geburtstag

in KleinhartmannsdorfFrau Hildegard Halfter am 03.10. zum 87. GeburtstagFrau Dorothea Rokitte am 04.10. zum 80. GeburtstagHerrn Günter Felber am 15.10. zum 83. GeburtstagHerrn Horst Franke am 19.10. zum 81. GeburtstagFrau Elly Jach am 25.10. zum 80. GeburtstagFrau Anneliese Gutmann am 27.10. zum 81. Geburtstag

in GroßwaltersdorfFrau Christa Morgenstern am 05.10. zum 84. GeburtstagFrau Christa Krzywonos am 09.10. zum 81. GeburtstagFrau Ingeburg Freitag am 10.10. zum 87. GeburtstagHerrn Hans Schreiber am 17.10. zum 88. GeburtstagFrau Traude Joppich am 24.10. zum 87. GeburtstagHerrn Werner Gollub am 26.10. zum 77. GeburtstagFrau Elsbeth Kerwien am 30.10. zum 91. GeburtstagFrau Erna Trommler am 31.10. zum 84. Geburtstag

Allen Jubilaren die herzlichsten Glückwünsche übermitteln Bür-germeister Helmut Schulze und die Ortsvorsteher.

DRK-Blutspende hat immer Saison: die Herbstferien sind ein guter Zeitpunktfür die allererste Blutspende beim DRK

Erst kurz liegen dielangen Sommerferi-en in allen Bundes-ländern zurück.

Dank der großen Unterstützung von vie-len Tausend Blutspendern konnte auch inder Urlaubszeit die Versorgung schwer-kranker Patienten in den Kliniken derRegion gewährleistet werden.Doch die Blutspende beim DRK hatganzjährig Saison. Denn an 365 Tagen imJahr müssen Patienten mit schwerenErkrankungen mit lebensnotwendigenPräparaten aus Spenderblut behandelt

werden. Eine zur Konserve aufbereiteteBlutspende ist nur sehr kurz verwendbar(35-42 Tage). Hieraus ergibt sich auchdas dichte Terminnetz an Terminangebo-ten für die DRK-Blutspende über dasganze Jahr.Der Beginn der kälteren Jahreszeit unddie Herbstferien im Oktober sind geradefür Menschen, die ein Engagement alsBlutspender schon lange in Erwägungziehen, ein sehr guter Zeitpunkt, um die-sen Schritt zum ersten Mal zu gehen.Denn aufgrund der Ferienzeit sind einigeStammspender verreist. Auch erste

Erkältungskrankheiten dämpfen erfah-rungsgemäß das Spendeaufkommen imHerbst. Hier werden Erstspender in derDRK-Blutspenderfamilie ganz besondersherzlich willkommen geheißen, denn ihreerste Blutspende erfolgt genau zum rich-tigen Zeitpunkt.

Eine Möglichkeit zur Blutspendebesteht am Dienstag, dem

14.10.2014, zwischen 15.00 und18.30 Uhr, im Jugendtreff ScheuneGroßwaltersdorf, Gränitzer Str. 1.

Bereitschaftsdienste · Informationen S. 1630.09.2014

29.09. – 05.10.2014Georgenapotheke FlöhaAdlerapotheke Zschopau

06.10. – 12.10.2014Apotheke „Am Brühl“ OederanSchlossapotheke Augustusburg

13.10. – 19.10.2014Apotheke „Am Brühl“ OederanApotheke Grünhainichen

20.10. – 26.10.2014Löwenapotheke FlöhaMarktapotheke Zschopau

27.10. – 02.11.2014Kranich-Apotheke EppendorfApotheke „Am Park“ Flöha

KASSENÄRZTLICHER NOTFALLDIENST

BEREITSCHAFT APOTHEKEN

Vermittlung von dringenden ärztlichen Hausbesuchen im Dienstbereich: Tel. 0 3741 / 457232oder die bundeseinheitliche, kostenlose Nummer (ohne Vorwahl): Tel. 116 117Der Kassenärztliche Notfalldienst beginnt: Montag, Dienstag und Donnerstag 19.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 14.00 Uhr sowieSonnabend, Sonntag, an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen 7.00 Uhr.Er endet jeweils am nächsten Tag 7.00 Uhr.

Änderungen vorbehalten

03.10.2014 Dr. Silke Wirth und Dr. Rüdiger WirthQuerstraße 4, 09573 Augustusburg, Tel: 037291 38080

04./05.10.2014 Anke NüßlerChemnitzer Straße 45, 09579 Grünhainichen, Tel: 037294 1207

11./12.10.2014 Dr. Barbara und Dipl.-Stom. Stefan MüllerZur Baumwolle 26, 09557 Flöha, Tel: 03726 72950

18./19.10.2014 Dr. med. Dietmar JolieLeubsdorfer Straße 1c, 09575 Eppendorf, 037293 506

25./26.10.2014 Dr. Hartmut Graumnitz,Schenkenstraße 15, 09573 Erdmannsdorf, Tel: 037291 6572

31.10.2014 Dr. Susanne MöckelBahnhofstraße 5, 09577 Niederwiesa, Tel: 03726 6074

01./02.11.2014 Dipl.-Med. Silvia FriedrichAugustusburger Straße 53, 09557 Flöha, Tel: 03726 3215

Sprechzeiten: sonnabends und an Brückentagen von 9.00 bis 12.00 Uhrsonn- und feiertags von 10.00 bis 11.00 Uhraußerhalb der Sprechzeiten besteht Hausbereitschaft

WOCHENENDDIENST ZAHNÄRZTE IM OKTOBER 2014

Die Arztpraxis von Frau Dr. Löbner in Leubsdorf bleibt in der Zeit vom 17. – 24. Oktober 2014 wegen Urlaub geschlossen.Die Vertretung übernehmen Frau Dr. med. Ricarda Ihle, Oederaner Str. 1, Eppendorf, Telefon: 037393/292 und

Frau Dipl.-Med. Silvia Hertel, Borstendorfer Str. 2, 09575 Eppendorf, Telefon: 037293/799955

Wir laden alle Eltern mit ihren Kindernab vollendetem 1. Lebensjahr und dieunsere Einrichtung noch nicht besu-chen, sehr herzlich zu unseren Spiel-nachmittagen in unsere Kita ein.

Termine: jeden 2. und 4. Montag im MonatEltern und Kinder bitte Hausschuhe mitbringen.

Christel HelmLeiterin

Volkssolidarität Freiberg e.V. – Kindertagesstätte „Pfiffikus“ Eppendorf KitaEinladung zu den Spielnachmittagen in der Kita „Pfiffikus“

S. 17 Informationen 30.09.2014

Kindersportfest in Kleinhartmannsdorf

Bis Limbo-Tanz, Gummistiefelzielwurf,Bobbycarrennen und Sackhüpfen zu olym-pischen Disziplinen werden, wird es sichernoch eine Weile dauern. Aber wenn, dannhaben die Teilnehmer am Kindersportfest inKleinhartmannsdorf am 16.08.2014 schonmal einen Riesenvorteil. Denn darin habensich unter anderem die ca. 30 Kinder, vondenen etwa die Hälfte aus unserer tschechi-schen Partnerstadt Malkov kamen, gemes-sen. Wie immer waren die dabei erreichtenPunkte nur Nebensache. Entscheidend beiKindersportfesten ist bekanntlich einzig derFunfaktor und dieser lag wieder ganz weitoben. Hierfür trugen neben den bereits

erwähnten Disziplinen noch Torwand-schiessen und das Herausfischen von Äpfelnaus einer mit Wasser befüllten Schüsseldazu. Und ich kann dazu noch einen Tippfür Veranstalter derartiger Feste geben. Stel-len Sie einfach eine möglichst große Anzahlan Kindern auf einen Sportplatz und gebenSie einen Ball dazu. Funktioniert immer!Das diesjährige Kindersportfest, was beinicht hochsommerlichen Temperaturen aberimmerhin trockenem Wetter stattfand, wur-de traditionell mit dem Tauziehen beendet.Dass zwischendurch natürlich auch eineStärkung in Form vonWürstchen und Limo-nade gut bei den Wettkämpfern ankam,kann sicher jeder nachvollziehen. Alles inallem war das schon viele Jahre stattfinden-de Kleinhartmannsdorfer Kindersportfestein Erfolg für alle Beteiligten, was nachWiederholung im nächsten Jahr verlangt.

Frank Richter, Kleinhartmannsdorf

Ein großes Dankeschön gilt allen Helfernund den Sponsoren, die zum Gelingen unse-res Festes beigetragen haben:

Vielen Dank an:Fleischerei Seifert GbR, Bäckerei JürgenSchneider, Edeka-Aktivmarkt Schellig, Rül-ke GmbH, Drechslerei Torsten Martin,Blockhausbau Frank, Karin Schmidt Deut-sche Vermögensberatung, Ingolf Schmidt,Autohaus Manfred Möckel, AutoserviceIngolf John, Stahlgruber Chemnitz, Geträn-kehandel Frank Richter, Denis Morgenstern,Transport- u. Baustoffhandel Gernot Mat-thes, Landwirtschaftsbetrieb Dieter Steier,Schweinezuchtbetrieb Schröder EckertGmbH & CoKG, Alphakat GmbH, Dach &Wand Langenau GmbH, Volksbank Mittle-res Erzgebirge e.G., Sparkasse Mittelsachsen

Durch die Nähezu den Großhart-mannsdorfer Tei-chen gibt es auchan kleineren Ge-wässern bei Groß-waltersdorf undGränitz interessan-te ornithologischeBeobachtungen.

So kann man zwischen August und Okto-ber durchziehende Fischadler entdecken.Der reichlich bussardgroße Greifvogel istim Flug an den angewinkelten Flügelnerkennbar. Die Spannweite beträgt bis170 cm. Ein weiteres Merkmal ist diedunkle Maske am hellen Kopf.Fischadler bevorzugen als Brutrevierwaldreiche Seengebiete, Flussauen sowieKüsten. Bei der Jagd nach Fischen ver-schwindet der Vogel oft ganz unter derWasseroberfläche. An das Greifen glatter,rutschiger Fische sind die Füße durch spe-zielle Hautschuppen angepasst. Die Beutewird nach dem Auftauchen manchmalumgegriffen und mit dem Kopf vorangetragen. Bei Fischmangel erbeuten dieAdler auch Kleinsäuger, Vögel und Rep-

tilien. Das Nest legen sie auf einzeln ste-henden oder überragenden Bäumen an.Ebenso werden künstliche Nistplattfor-men (z. B. auf Hochspannungsmasten)angenommen. Nistmaterial sind dürreÄste und weiche Pflanzenteile. Der Horstwird gegenüber Artgenossen sowie auchgegen Seeadler heftig verteidigt. Die 3Eier bebrütet das Weibchen 6-7 Wochenlang. Das Männchen schafft fast bis zumFlüggewerden der Jungen allein das Fut-ter heran. Das Weibchen verteilt es schna-belgerecht an den Nachwuchs und schütztihn vor Regen, Kälte sowie Sonne.Als Feind der Fischerei wurde der Fisch-adler bis ins 20. Jahrhundert verfolgt undfast ausgerottet. Größere Vorkommen gabes nur noch in Skandinavien. In den1950er Jahren kam mit dem Pestizidein-satz in der Landwirtschaft eine neueGefahr hinzu, die den Fortpflanzungser-folg beeinträchtigte. Deutliche Bestands-zunahmen folgten ab 1970 nach dem Ver-bot von DDT und der Unterschutzstellungvon Greifvögeln. Heute entstehen Verlu-ste durch den Anflug an Stromleitungensowie Störungen am Brutplatz – in dennächsten Jahren wahrscheinlich wieder

durch den Einsatz neuartiger Pestizide!Der Brutbestand in Europa liegt jetzt beica. 10000 Paaren, davon entfallen etwa500 BP auf Deutschland und 45 BP aufSachsen.

Kurioses vom SchwarzstorchSchwarzstörche sind bekanntlich Brutvö-gel in möglichst urwüchsigen und ruhigenWäldern mit Fluss- sowie Bachtälern. Inmanchen Jahren werden aber vereinzeltunerfahrene Jungstörche im Ortsbereich,z. B. direkt an Straßen angetroffen. Sogeschah es Anfang September in Groß-waltersdorf, als ein junger Schwarzstorch(Schnabel und Beine noch graugrün stattrot) auf der Lippersdorfer Straße landete,angrenzende Parkflächen inspizierte undim engen Bachlauf verschwand, wo eremsig nach Nahrung suchte. Anwohnerließ der Storch auf ca. 5 m heran. Am07.09. war Eppendorf sein Ziel, wo er inder Lößnitz an der Wiesenstraße stand.Wer hat ihn (erkennbar am leichten Geh-fehler) später noch gesehen?

Matthias Vogel

In der Natur entdeckt (123)

Informationen · Kirche S. 1830.09.2014

Nachruf

Der Vorstand der Antennengemeinschaft„Ottens Knochen“ trauert um

Herrn Siegfried Wolfgeb. 08.10.1929 verst. 29.08.2014

Herr Wolf war von 1982 – 1992 Vorsitzender unsererAntennengemeinschaft. Er engagierte sich von der Grün-dung bis zu seiner Amtsniederlegung mit ganzer Kraft.

Wir danken ihm für seine langjährigen Leistungenals Vorsitzender und werden ihmein ehrendes Gedenken bewahren.

Der Vorstand

Nachruf

Immer wenn ein Mensch diese Welt verlässt, schaut man aufdessen Leben zurück. Man spricht über seine Taten, seineHandlungen und seinen Charakter und darüber, wie er sein

Leben auf dieser Erde verbrachte.Spätestens dann wird vielen klar, wie wertvoll dieser

Mensch war und welche Lücke er reißt.Kleinhartmannsdorf verlor am 05.09.2014 mit

Arndt Endlereinen Menschen, der viel Zeit und Energie für seinen Heimat-ort aufbrachte. Er war als Mitbegründer und erster Vorsit-zender des im Jahre 1994 gegründeten Heimatvereins in

Kleinhartmannsdorf voller Ideen, seinen Heimatort mitzuge-stalten. Dank seiner Ortsverbundenheit bleiben viele histori-sche Dokumente und Geschichten erhalten. Mit Arndt End-ler verliert unser Ort einen Menschen, der sich unermüdlichzum Wohle Kleinhartmannsdorfs einsetzte. Wir werden ihm

stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Heimatverein Kleinhartmannsdorf e.V.

Gottesdienstzeiten Monat Oktober 2014

Mittwoch, 01.10. 09.00 Uhr Gottesdienst in Oederananschl. gemeinsames Frühstück

Donnerstag, 02.10. 09.00 Uhr Gottesdienst in Flöha

Feier des 50-jährigen Kirchweihjubiläums in FlöhaFreitag, 03.10. 17.00 Uhr Vesper in der Kirche

St. Theresia, anschl. Imbissund Gemeindeabend

Samstag, 04.10. 18.00 Uhr Vorabendgottesdienst inOederan

19.00 Uhr Gala-Abend anlässlich desKirchweihjubiläums im Bür-gersaal der Stadt Flöha „AlteBaumwolle“

Sonntag, 05.10. 12.00 Uhr Mittagsbrunch in Flöha14.00 Uhr Festgottesdienst mit Bischof

H. Koch in der Kirche St.Theresia, anschl. Kaffeetrinken

28. Sonntag im JahreskreisSamstag, 11.10. 16.30 Uhr Gottesdienst in Eppendorf

18.00 Uhr Gottesdienst in AugustusburgSonntag, 12.10. 09.00 Uhr Gottesdienst in Oederan

10.30 Uhr Gottesdienst in Flöha16.30 Uhr Rosenkranzandacht in Flöha

Mittwoch, 15.10. 09.00 Uhr Gottesdienst in Augustusburg

Donnerstag, 16.10. 09.00 Uhr Gottesdienst in Flöha

29. Sonntag im JahreskreisSamstag, 18.10. 16.30 Uhr Gottesdienst in Eppendorf

18.00 Uhr Gottesdienst in Oederan

Sonntag, 19.10. 09.00 Uhr Gottesdienst in Augustusburg

10.30 Uhr Gottesdienst in Flöha

16.30 Uhr Rosenkranzandacht in Oederan

Mittwoch, 22.10. 09.00 Uhr Gottesdienst in Oederan

Donnerstag, 23.10. 09.00 Uhr Gottesdienst in Flöha

30. Sonntag im Jahreskreis – DiasporasonntagSamstag, 25.10. 14.00 Uhr Taufe in Oederan

16.30 Uhr Gottesdienst in Eppendorf

18.00 Uhr Gottesdienst in Augustusburg

Sonntag, 26.10. 09.00 Uhr Gottesdienst in Oederan

10.30 Uhr Gottesdienst in Flöha

16.30 Uhr Rosenkranzandacht

in Augustusburg

Mittwoch, 29.10. 09.00 Uhr Gottesdienst in Augustusburg

Donnerstag, 30.10. 09.00 Uhr Gottesdienst in Flöha

Katholische Kirche „St. Theresia“ Flöha – Gottesdienstzeiten und Veranstaltungen

S. 19 Informationen · Kultur 30.09.2014

Jetzt ist wieder KürbiszeitDie Herbstgarten-Stars sind wie geschaffen für lustige Dekos.Material: 2 Zierkürbisse (mit Zahnstocher bzw. bei größeren Kür-

bissen Schaschlikstäbe aufeinander setzen)Gewürznelken als Gesicht

Dazu Blumenhut, Hagebutten-Kette und Schleifenband umsBäuchlein.

Nun schaut die „Drollige Dickmadam“uns fröhlich an.

Eine fröhliche Herbstzeit und Freudebeim Ausprobieren wünscht

Ihre Inge Findeisen.

Basteltipp

Kultur und Sport in Eppendorf,Grosswaltersdorf und Kleinhartmannsdorf 2014

Oktober�� 07.10.2014, 14.30 Uhr – Seniorennachmittag im Vereinshaus Großwaltersdorf,Reisebericht und Bilder Rallye Dresden - Dakar - Banjul von Marko Schiebold undHeiko Dittrich, organisiert vom Landfrauenverein „Wirbelwind“ e.V. Großwalters-dorf

�� 19.10.2014, 9.00 Uhr – Handwerkertour mit Einkehr,10 bis 12 km, organisiert von der Wandergruppe Eppendorf, Treffpunkt EDEKA-Parkplatz

�� 22.10.2014, 13.30 Uhr – Faschingseröffnung in der Gaststätte „Prinz Albert“,organisiert vom Seniorenclub Eppendorf

November�� 01.11.2014 – Halloween-Party der Hütte ‘98 im Prinz Albert mit „The OldSchool Rockerzzz“

�� 04.11.2014, 14.30 Uhr – Seniorennachmittag im Vereinshaus Großwaltersdorf,Auf zur Blasmusik, organisiert vom Landfrauenverein "Wirbelwind" e.V.Großwaltersdorf

�� 08.11.2014 – Kappenball mit der Hütte ‘98 in der Turnhalle Kleinhartmannsdorf

�� 12.11.2014, 13.30 Uhr – Weihnachtsfeier in der Gaststätte „Prinz Albert“, organisiert vom Seniorenclub Eppendorf

�� 16.11.2014, 9.00 Uhr – Wanderung Wurzelbach-Schachwanderweg mit Ein-kehr bei Oehme, organisiert von der Wandergruppe Eppendorf, Treffpunkt EDE-KA-Parkplatz

�� 30.11.2014, 11.00 Uhr – Weihnachtsmarkt mit Pyramideanschieben

Dezember�� 02.12.2014, 14.30 Uhr – Seniorenweihnachtsfeier im Vereinshaus Großwalters-dorf, organisiert vom Landfrauenverein „Wirbelwind“ e.V. Großwaltersdorf

�� 03.12.2014, 14.00 Uhr – Seniorenweihnachtsfeier der Gemeinde Eppendorf inder Gaststätte „Prinz Albert“

�� 11.12.2014 – Abschlussfahrt - organisiert vom Seniorenclub Eppendorf

Tag des traditionellenHandwerks im Erzgebirge

In diesem Jahr sollte man sich den 19. Oktober 2014 vormerken, dennbereits zum 15. Mal organisiert derTourismusverband Erzgebirge denTag des traditionellen Handwerks.Dass auch in Eppendorf, Großwal-tersdorf und Kleinhartmannsdorfeiniges an Handwerkskunst zu erle-ben ist, hat auch bereits Tradition.Folgende Teilnehmer sind diesmaldabei:

• Holzdrechslerei Dietmar Wolf,Eppendorf, Oederaner Straße 14

• Kunsthandwerk Björn KöhlerEppendorf, Goetheweg 2

• Fleischerei Seifert GbREppendorf, Freiberger Str. 58

• Rülke GmbHKleinhartmannsdorf, Dorfstraße 12

• Pension & Landgasthof „Trakehnerhof“ Großwaltersdorf, Mittelsaidaer Straße 25

Auf der Internetseite des Tourismus-verbandes Erzgebirge:(www.erzgebirge-tourismus.de) isteine Übersicht zu allen Veranstal-tungen im Zusammenhang mit demTag des traditionellen Handwerksim Erzgebirge zusammengestellt. Außerdem ist wieder ein entspre-chendes Programmheft des Touris-musverbandes im Umlauf.

Kultur S. 2030.09.2014

Tel. 037291-69254 • [email protected] www.schlosstheater-augustusburg.de

SPIELPLAN Oktober 2014

©Rainer Sturm_pixelio.de

Fr. 10.10.2014 – 19.00 UhrAlte Liebe – Eintritt 15,– Euro

Sa. 11.10.2014 – 19.00 Uhr Alte Liebe – Eintritt 15,– Euro

Sa. 18.10.2014 – 19.00 UhrDas Geheimnis des Fahrradhändlers ...

Eintritt 15,– Euro

Fr. 24.10.2014 – 19.00 Uhr Zu dir oder zu mir?Eintritt 15,– Euro

Sa. 25.10.2014 - 19.00 UhrZu dir oder zu mir?Eintritt 15,– Euro

Fr. 31.10.2014 – 19.00 UhrGut gegen Nordwind Eintritt 15,– Euro

Vereinshaus zu vermieten

Der TSV 1875 Großwaltersdorf bietetden Vereinsraum (für bis zu 80 Perso-nen) inkl. vorhandenem Küchen- undThekeninventar sowie Sanitärbereichzur Vermietung für Festlichkeiten undVersammlungen an.Gebühren:Mietkosten Vereinsraum: 100,00 EUREndreinigung: 25,00 EURAusleihgebühr Tischdecken: 35,00 EURKontakt: Brigitte Bauer Telefon 03 72 93/ 7 97 39Stellvertreter:Wolfgang ThomasTelefon 01 52 / 21 46 43 04E-Mail: [email protected]

BeachpartyEs muss ihn doch geben! Wenn ich mirdie Artikel der Partys und Events vergan-gener Jahre durchlese, komme ich eindeu-tig zum Entschluss: es gibt den Wettergottund er meint es mit den Kleinhartmanns-dorfern immer wieder gut!

Auch wenn man meinen könnte derAugust hätte selbst Urlaub gemacht undden April als Vertretung geschickt, so warwenigstens am 09. August 2014 in Klein-hartmannsdorf Summerfeeling einge-kehrt. Dabei sorgte der milde Sommer-abend nicht nur allein für die richtigenTemperaturen, vielmehr brachte auch dieHütte ‘98 die zahlreichen feierwütigenGäste richtig ins Schwitzen.

Dass sich wieder so viele, tolle Gäste inunser Dorf „verirrt haben“ (ist wohl hierder falsche Ausdruck), kann wohl ver-schiedene Gründe haben:

• Kleinhartmannsdorf besitzt eine perfekteLage und Anbindung,• das uns von Petrus an dem Abend wirk-lich perfekte Sommerwetter lockte dieGäste raus • oder der wohl für uns erfreulichsteGrund: ein Jeder feiert gern mit der Hütte.Und damit letzteres auch so bleibt, hat dieHütte ‘98 in Jugendjargon ausgedrückterneut Vollgas gegeben.Während es sich der ein oder andere imLiegestuhl mit den Füßen im Sand undeinem Cocktail in der Hand bequemgemacht hat, konnte man die Tanzwüti-gen zu den heißen Rhythmen vom Hütten-DJ-Team auf der Tanzfläche im „Party-Zelt“ beobachten.Fassbier und leckere gemixte Cocktails,serviert von unseren kleinen Profi-Cock-tail-Mixfachkräften, konnten wohl jederStrandbar Mallorcas Konkurrenz machen.

Natürlich lieferte die Hütte auch die rich-tige Dekoration getreu dem Motto derBeachparty. Die kleinen Highlights desAbends waren Hawaii-Blumen, Fackelnam Wegesrand und neonfarbene Leucht-stäbe (übrigens: Egal wie erwachsen manist, oder vielleicht der ein oder andereTeenie wirken möchte, Leuchtstäbe fin-den in jedem Alter (&mit jedem Alkohol-pegel) um Handgelenk, am Ohr oder imHaar Gefallen!).

Ich denke nicht nur den Gästen hat es wie-dermal in Kleinhartmannsdorf gefallen,auch der Wettergott wird wohl und hof-fentlich nächstes Jahr uns wieder einesommerliche Freude bereiten, wenn esheißt: Hawaiihemd an, Sonnenbrille auf-gesetzt und schnell einen Liegestuhl ander Kleinhartmannsdorfer Hütte gesi-chert!

Loreen Richter, Kleinhartmannsdorf

S. 21 Kultur 30.09.2014

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