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Online-Mediadaten Digitale Angebote der Röhm-Mediengruppe gültig ab 1. Januar 2018

Online-Mediadaten...Mit emotionalen Bildern, eindrucksvollen Videos und integrierten Social-Media-Ak tivitäten gewinnt Ihr individueller Online-Arbeitgeber-Auftritt die absolute Auf-

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Online-MediadatenDigitale Angebote der Röhm-Mediengruppe

gültig ab 1. Januar 2018

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Online-Mediadaten der Röhm-Mediengruppe Gültig ab 1. Januar 2018

BB24.NEWSEin Angebot Ihrer Röhm-Mediengruppe

2Inhaltsverzeichnis und Verlagsangaben

Inhalt Seite

Verlagsangaben 2

Unsere Online-Angebote im Überblick 3

Bannerplatzierung, Formate und technische Angaben 4

BB24.news 5

BBheute.de 6

Wochenblatt Böblingen – Sindelfingen – Herrenberg 7

jobsBB.de und jobsCW.de – Jobportale 8 – 9

immosBB.de – Immobilienmarkt 10 – 11

autosBB.de – Autoportal 12 – 13

Abenteuer Alpen 14

shopsBB.de – Onlineshop der SZ/BZ 15 – 16

SindelfingenCity.de 17 – 18

Gemeinsam-Gedenken.de – Trauerportal 19 – 20

Allgemeine Geschäftsbedingungen 21 – 25

Anbieter

Röhm Verlag & Medien GmbH & Co. KG Böblinger Straße 76 71065 Sindelfingen

Telefon: 0 70 31 / 862-0

Leitung Online

Elvira Djurevic Telefon: 0 70 31 / 862-292 E-Mail: [email protected]

Zahlungsbedingungen*

14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Bei Abbuchung 1 % Skonto. Beträge bis 50 Euro ohne Skonto.* Alle Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Geschäftsbedingungen

Für die Abwicklung von Werbeaufträgen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen auf den Seiten 21 – 25.

Bankverbindung

Vereinigte Volksbank eG Röhm Verlag & Medien GmbH & Co. KG IBAN: DE81 6039 0000 0367 5750 00 BIC: GENODES 1BBV Gläubiger-ID: DE41 ZZZ0 0000 1261 07 Ust-ID-Nr.: DE 814 550 952

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Online-Mediadaten der Röhm-Mediengruppe Gültig ab 1. Januar 2018

BB24.NEWSEin Angebot Ihrer Röhm-Mediengruppe

3Unser Online-Angebot

Regional stark vertreten

Unsere vielfältigen Internetseiten und Portale bilden ein umfassendes News- & Service-Angebot in den Landkreisen Böblingen und Calw.

• BB24.news – Alle Angebote der Röhm-Mediengruppe auf einen Blick

• BBheute.de – Aktuelle News und Nachrichten der Region

• wochenblatt-bb.de – Wochenblatt Böblingen, Sindelfingen und Herrenberg

• jobsBB.de und jobsCW.de – Jobportale

• immosBB.de – Immobilienmarkt

• autosBB.de – Autoportal

• abenteuer-alpen.eu – Onlineausgabe des „Abenteuer Alpen“-Magazins

• shopsBB.de – Onlineshop der SZ/BZ

• SindelfingenCity.de – Einkaufs- und Einkehrmöglichkeiten, Freizeitangebote und Veranstaltungen in Sindelfingen

• Gemeinsam-Gedenken.de – Trauerportal

• facebook.com/szbz.de – Facebookseite der SZ/BZ

Mit den Angeboten der Röhm-Mediengruppe erreichen Sie eine besonders at-traktive Zielgruppe der Internetnutzer, überwiegend aus dem Böblinger Raum. Im Januar 2018 waren es monatlich 258.500* Sitzungen und über 885.800* Seiten-aufrufe. Damit sind diese Online-Portale äußerst interessant für Werbetreibende aus dieser Region. Aber auch den überregional Werbenden, die einen besonderen Schwerpunkt in diesem wirtschafts- und kaufkraftstarken Raum setzen möchten, bieten sie die ideale Plattform.

Quelle: * IVW Januar 2018

BÖBLINGEN – SINDELFINGEN – HERRENBERG

IHR LOKALER

Ratgeber

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Online-Mediadaten der Röhm-Mediengruppe Gültig ab 1. Januar 2018

BB24.NEWSEin Angebot Ihrer Röhm-Mediengruppe

4Bannerplatzierung, Formate und technische Angaben

Position Werbemittel Platzierung Format

1 Toptilebanner, Topbanner Kachel oben auf der Startseite und oben auf den Inhaltsseiten 350-1.000 x 350-1.000 Pixel

2 Tilebanner, Banner Kachel auf der Startseite und auf den Inhaltsseiten 350-500 x 350-500 Pixel

3 Superbanner* Banner oben mittig 728 x 90 Pixel

4 Skyscraper* Banner rechts 160-300 x 600 Pixel

5 Rectangle* Banner innerhalb/unterhalb des Seiteninhaltes 300 x 250-300 Pixel

3+4+5 Bundle* Superbanner + Skycraper + Rectangle, optional mit angepasster Seitenhintergrundfarbe

Bannerplatzierung und Formate

Portalübergreifende Bannerplatzierung

Hohe Reichweite für Ihre Anzeige

Die Angebote Superbanner, Skyscraper, Rectangle oder Bundle werden übergrei-fend auf unseren Portalen BB24.news, BBheute.de, wochenblatt-bb.de, immosBB.de und autosBB.de geschaltet. Dadurch erreichen Sie eine große Ziel-gruppe zu unterschiedlichen Themenrichtungen.

Technische Angaben

Banneranlieferung

Um die Werbemittelauslieferung reibungslos und schnell vorbereiten zu können, benötigen wir bei jeder Anlieferung folgende Angaben:

Ansprechpartner, Werbeträger, Belegungseinheit, Belegungsdauer, Verlinkungs-URL, Alternativtext

Werbemittel benötigen wir spätestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn.

Dateiformate: GIF, JPG, PNG

Druck- und Bannervorlagen

Druck- und Bannervorlagen, die von der Röhm Verlag & Medien GmbH & Co. KG gestaltet wurden, sind Eigentum des Verlages und dürfen nicht an Dritte weiterge-geben werden.

* Übergreifende Platzierung der Banner auf folgenden Portalen: BB24.news, BBheute.de, wochenblatt-bb.de, immosBB.de und autosBB.de

Position Werbemittel Format Preis

3 Superbanner 728 x 90 Pixel TKP* 7 Euro

4 Skyscraper 160-300 x 600 Pixel TKP* 7 Euro

5 Rectangle 300 x 250-300 Pixel TKP* 3 Euro

3+4+5 Bundle TKP* 16 Euro

* Tausender-Kontakt-PreisAlle Preise verstehen sich netto, ohne weitere Abzüge und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

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BB24.NEWSEin Angebot Ihrer Röhm-Mediengruppe

5BB24.news

www.bb24.news

BB24.news – das Übersichtsportal unseres gesamten Online-Angebotes

Alle Angebote, Internetseiten und Portale der Röhm-Mediengruppe auf einen Blick: Nachrichten, Jobs, Immobilien, Traueranzeigen etc. für die Region Böblingen, Sindelfingen, Herrenberg und Calw.

Position Werbemittel Format Preis

1 Banner Startseite 500 x 500 Pixel 150 Euro/Woche

3 Superbanner 728 x 90 Pixel TKP* 7 Euro

4 Skyscraper 160-300 x 600 Pixel TKP* 7 Euro

5 Rectangle 300 x 250-300 Pixel TKP* 3 Euro

3+4+5 Bundle TKP* 16 Euro

Ansprechpartner

Elvira Djurevic Leitung Online 0 70 31 / 862-292 [email protected]

* Tausender-Kontakt-PreisAlle Preise verstehen sich netto, ohne weitere Abzüge und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

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BB24.NEWSEin Angebot Ihrer Röhm-Mediengruppe

6BBheute.de

www.bbheute.deBrandaktuelle Nachrichten, Blaulicht-Meldungen, Veranstal-tungen und mehr.

Position Werbemittel Format Preis

1 Toptilebanner 350 x 350 Pixel 250 Euro/Woche

2 Tilebanner 350 x 350 Pixel 150 Euro/Woche

3 Superbanner 728 x 90 Pixel TKP* 7 Euro

4 Skyscraper 160-300 x 600 Pixel TKP* 7 Euro

5 Rectangle 300 x 250-300 Pixel TKP* 3 Euro

3+4+5 Bundle TKP* 16 Euro

*Tausender-Kontakt-Preis

AnsprechpartnerElvira Djurevic Leitung Online 0 70 31 / 862-292 [email protected]

Alle Preise verstehen sich netto, ohne weitere Abzüge und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

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BB24.NEWSEin Angebot Ihrer Röhm-Mediengruppe

7Wochenblatt Böblingen — Sindelfingen — Herrenberg

www.wochenblatt-bb.de

BÖBLINGEN – SINDELFINGEN – HERRENBERG

IHR LOKALER

Ratgeber

Ansprechpartner

Elvira Djurevic Leitung Online 0 70 31 / 862-292 [email protected]

Position Werbemittel Format Preis

1 Toptilebanner 1.000 x 1.000 Pixel 150 Euro/Woche

2 Tilebanner 500 x 500 Pixel 50 Euro/Woche

3 Superbanner 728 x 90 Pixel TKP* 7 Euro

4 Skyscraper 160-300 x 600 Pixel TKP* 7 Euro

5 Rectangle 300 x 250-300 Pixel TKP* 3 Euro

3+4+5 Bundle TKP* 16 Euro

Das Wochenblatt Böblingen ist einer der unangefochtenen Klassiker aus der Röhm-Mediengruppe. Auf wochenblatt-bb.de finden Kunden und Interessierte aktuelle News zu den Themen Haustierhal-tung, Garten, Kochen und Haushalt. Man kann sich hier durch die aktuellen Bildergalerien klicken und findet einen großen Servicebereich mit Kontaktdaten rund um das Wochenblatt Böblingen.

* Tausender-Kontakt-PreisAlle Preise verstehen sich netto, ohne weitere Abzüge und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

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8jobsBB.de und jobsCW.de — Jobportale

www.jobsbb.de und www.jobscw.de

Ein Portal, alle Möglichkeiten

Wir rücken Sie als Arbeitgeber ins Rampenlicht. Mit unseren Jobportalen stellen wir eine zeitgemäße Plattform für Ihr Personalmarketing und Recruiting für die Region Böblingen und Calw dar. Denn künftige Mitarbeiter informieren sich nicht nur online, sie kommunizieren und interagieren auch vermehrt online – auch und gerade bei der Stellensuche. Mit Ihrem individuell aufgebauten Arbeitgeber-Profil sind Sie die erste Anlaufstelle für interessierte Bewerber aus der Region und kön-nen dabei mit Ihrer Anzeigen-Flat direkt Ihre offenen Vakanzen bei der Zielgruppe platzieren.

Regional und online präsent

Wir ermöglichen Ihnen neue Wege

Werden Sie dort aktiv, wo sich potenzielle Bewerber befinden: in der Region Böblingen und Calw. Durch die Spezialisierung auf diese Region können Sie Ihre Stellenanzeige komfortabel und ohne Streuverluste inserieren und gleichzeitig rund um die Uhr, 7 Tage die Woche, als interessanter Arbeitgeber gesucht und gefun-den werden. Wir erschaffen Ihnen regionale Sichtbarkeit als Arbeitgeber.

Regional präsentieren mit dem Arbeitgeber-Profil

Wir bieten Ihnen eine Bühne

Zeigen Sie Ihr Unternehmen von seiner besten Seite. Zu regionalem Employer Branding, dem Aufbau Ihrer Arbeitgebermarke vor Ort, dient Ihnen das Arbeitge-ber-Profil auf unserem Jobportal. Ermöglichen Sie potenziellen neuen Mitarbeitern einen ersten allumfassenden Blick in Ihr Unternehmen, und das rund um die Uhr. Mit emotionalen Bildern, eindrucksvollen Videos und integrierten Social-Media-Ak-tivitäten gewinnt Ihr individueller Online-Arbeitgeber-Auftritt die absolute Auf-merksamkeit der Bewerber.

Mitarbeiteranzahl Unternehmen

Arbeitgeber-ProfilLaufzeit 12 Monate*

Anzeigen-FlatLaufzeit 12 Monate*

ErfolgspaketArbeitgeber-Profil und

Anzeigen-Flat*

0-5 440 Euro 440 Euro 440 Euro

6-9 440 Euro 850 Euro 850 Euro

10-19 440 Euro 1.230 Euro 1.230 Euro

20-49 440 Euro 1.790 Euro 1.790 Euro

50-99 440 Euro 2.290 Euro 2.290 Euro

100-149 440 Euro 2.850 Euro 2.850 Euro

150-199 440 Euro 3.490 Euro 3.490 Euro

200-299 440 Euro 4.250 Euro 4.250 Euro

300-399 440 Euro 5.250 Euro 5.250 Euro

400-499 440 Euro 6.250 Euro 6.250 Euro

500-749 440 Euro 7.250 Euro 7.250 Euro

750-999 440 Euro 8.250 Euro 8.250 Euro

* Die Laufzeit der Angebote beträgt 12 Monate und verlängert sich nicht automatisch (kein Abo). Für Personaldienstleister, Zeitarbeitsfir-men etc. gelten gesonderte Preise. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Fehler und Änderungen vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto, ohne weitere Abzüge und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Einschaltung einer Agentur gilt der um 15 % erhöhte Grundpreis.

Online inserieren mit der Anzeigen-Flat

Wir bringen Ihre Stelle in die Region

Sie möchten neben Ihrer Präsenz als attraktiver Arbeitgeber der Region auch aktiv Stellenangebote inserieren? Hierfür bietet Ihnen die Anzeigen-Flat auf unserem Jobportal unbegrenzte Möglichkeiten. Inserieren Sie innerhalb der Flatrate-Laufzeit alle offenen Vakanzen, bis zur erfolgreichen Besetzung, direkt in der Region zu einem Festpreis. Dabei ist es egal, ob Sie Auszubildende, Aushilfskräfte oder Fach-arbeiter suchen. Bei uns ist die Mitarbeitersuche so flexibel und einfach wie nie.

Transparente Preise

Einzelanzeige (30 Tage) 280 Euro

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BB24.NEWSEin Angebot Ihrer Röhm-Mediengruppe

9jobsBB.de und jobsCW.de — Jobportale

Ansprechpartner

Michael Furthmüller Berater Personalmarketing 0 70 31 / 862-244 [email protected]

Yllena Estasi Kundenbetreuerin 0 70 31 / 862-231 [email protected]

Regional kombinieren – flexible Möglichkeiten

Wir bieten Ihnen attraktive Zusatzprodukte

Employer Branding / Top-Arbeitgeber

Regional 12 Monate 6 Monate 3 Monate 30 Tage

Logo-PlatzierungIhr Logo auf einer unserer regionsspezifischen Seiten

1.000 Euro 700 Euro 400 Euro –

Banner-PlatzierungIhr Online-Banner auf einer unserer regions-spezifischen Seiten

– – 800 Euro 300 Euro

Ausbilder 12 Monate 6 Monate 3 Monate 30 Tage

Logo-PlatzierungIhr Logo auf unserer Ausbilder-Seite

1.300 Euro 850 Euro 600 Euro –

Banner-PlatzierungIhr Online-Banner auf unserer Ausbilder-Seite

– – 1000 Euro 400 Euro

Exklusiv 12 Monate 6 Monate 3 Monate 30 Tage

Logo-PlatzierungIhr Logo auf der Startseite von jobsBB.de

2.100 Euro 1.200 Euro 800 Euro –

Banner-PlatzierungMaximale Aufmerksamkeit: Ihr Online-Banner auf der Startseite von jobsBB.de

– – 1.600 Euro 600 Euro

Reichweite

Top-Job 30 TageDurch die prominente Platzierung Ihres Stellenangebots auf jobsBB.de oder jobsCW.de, bevorzugtem Ranking in der Jobsuche und „Top-Job“-Kennzeichnung plattformweit, sorgen Sie für maximale Aufmerksamkeit. 120 Euro

Social-Media-Job 30 TageErhöhen Sie die Reichweite einzelner Stellenangebote über die sozialen Netzwerke (Facebook, Instagram). Wir passen die Zielgruppe der Kampagnen perfekt auf die Zielgruppe Ihres Stellenangebotes an. 90 Euro

Service

Anzeigen-Erstellung pro MonatGerne übernehmen wir die Erstellung Ihrer Stellenangebote für Sie nach Ihrer Vorlage. Diese komfortable Mög-lichkeit schafft Ihnen mehr Freiraum in Ihrer täglichen Arbeit.

1 – 10 Anzeigen 99 Euro11 – 25 Anzeigen 199 Euro26 – 50 Anzeigen 399 Euro

Alle Preise verstehen sich netto, ohne weitere Abzüge und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

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10immosBB.de — Immobilienmarkt

www.immosbb.de

Größtes Immobilien-Angebot aus der Region. Ihre Immobilien-Anzeige als Exposé im Web.

Werbemittel Platzierung/Format Preis

1 Top-Immobilien- Partner (Laufband)

Logo-Darstellung im LaufbandIhr Logo auf der Startseite und in den jeweiligen Suchergebnissen.

300 Euro/3 Monate

500 Euro/6 Monate

2 Immobilie der Woche 100 % Belegung, Link zum Online-Exposé des Anbieters 50 Euro/Woche

3 Superbanner Startseite und Unterseiten Banner oben mittig, 728 x 90 Pixel TKP* 7 Euro

4 Skyscraper Startseite und Unterseiten Banner rechts160-300 x 600 Pixel TKP* 7 Euro

Exposé-Pakete** 6 Monate 12 Monate

bis 15 Objekte 50 Euro/Monat 40 Euro/Monat

16 bis 30 Objekte 75 Euro/Monat 60 Euro/Monat

31 bis 50 Objekte 95 Euro/Monat 80 Euro/Monat

51 bis 100 Objekte 120 Euro/Monat 95 Euro/Monat

Flat-Tarif ab 101 Objekte 155 Euro/Monat 120 Euro/Monat

Online-Exposé-Pakete für den kompletten Exposé-Bestand

Trefferliste DetailansichtStartseite Immobilienportal

Starke Platzierung auf der Startseite

** nach Vertragsablauf verlängert sich die Laufzeit automatisch um den gebuchten Zeitraum, wenn nicht 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wurde. Alle Preise verstehen sich netto, ohne weitere Abzüge und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.*Tausender-Kontakt-Preis

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11immosBB.de — Immobilienmarkt

Unser Crossmedia-Angebot

1. Online-Exposé-Paket buchen

2. Nutzen Sie unser Immobilien-Super-Sparpaket

Ihr Kostenvorteil bei Paketbuchungen

Bspw. 5-spaltige Sammelanzeige (5-sp. 60 mm) 5 x 30 Euro = nur 150 Euro statt 5 x 189 Euro = 945 Euro bei regulärer Buchung.

Foto-Anzeige Aktionspreis** Ihr Preisvorteil

50 Anzeigen 30 Euro/Anzeige 84 % gespart

30 Anzeigen 40 Euro/Anzeige 79 % gespart

10 Anzeigen 90 Euro/Anzeige 52 % gespart

Wählen Sie aus dem Bestand Ihrer Online-Exposés einfach die Objekte, die Sie als Foto-Farbanzeigen* auf den Immobilienseiten der Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung und dem Wochenblatt Böblingen präsentieren möchten.

Die Anzeigenerstellung erledigen Sie spielend einfach – online!

3. Foto-Farbanzeigen in der Zeitung schalten

Foto-Farbanzeige, nur 30 Euro**

Sammelanzeige 2-spaltig, 2 x 30 Euro = nur 60 Euro**

Sammelanzeige 3-spaltig, 2 Foto-Farbanzeigen + Firmenfeld, 3 x 30 Euro = nur 90 Euro**

Sammelanzeige 5-spaltig, 4 Foto-Farbanzeigen + Firmenfeld, 5 x 30 Euro = nur 150 Euro**

* Festformate: bei Einzelanzeigen 1-sp./70 mm im Kauf- und Mietmarkt** Preise gelten nur während der Laufzeit der Online-Exposé-Pakete

Ansprechpartner

Elfi Schenker Immobilien Anzeigenberatung 0 70 31 / 862-242 [email protected]

Foto-Farbanzeige Sammelanzeige 3-spaltig

Foto-Farbanzeigen Beispiele

Sammelanzeige 2-spaltig

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BB24.NEWSEin Angebot Ihrer Röhm-Mediengruppe

12autosBB.de — Autoportal

Position Werbemittel Format Preis

1 Toptilebanner 1.000 x 1.000 Pixel 150 Euro/Woche

2 Tilebanner 500 x 500 Pixel 50 Euro/Woche

3 Superbanner 728 x 90 Pixel TKP* 7 Euro

4 Skyscraper 160-300 x 600 Pixel TKP* 7 Euro

5 Rectangle 300 x 250-300 Pixel TKP* 3 Euro

3+4+5 Bundle TKP* 16 Euro

* Tausender-Kontakt-PreisAlle Preise verstehen sich netto, ohne weitere Abzüge und zuzüg-lich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

www.autosbb.deautosBB.de ist ein Angebot der Röhm-Mediengruppe und das Autopor-tal für die Region Böblingen, Sindelfin-gen und den gesamten Raum Stuttgart.

Lokaler Automarkt im Fokus

Ein zentraler Punkt in unserem Portal sind Artikel, Reportagen und Interviews zum lokalen Automarkt und natürlich zu allen Themen rund um das Merce-des-Benz Werk in Sindelfingen. Hier berichtet autosBB.de über die neuesten Entwicklungen, neue Modelle und über die Entwicklung der für die Region so wichtigen Automobilindustrie.

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13autosBB.de — Autoportal

Erfolgreich regional werben

Nutzen Sie unser einfaches, aber effektives Angebot mit Ihrer Bannerwerbung und Anzeige auf autosBB.de, um im regionalen Umfeld bekannter zu werden und so neue Kunden zu gewinnen.

Herausragende Vorteile

• Zielgenaue Werbung direkt an der Zielgruppe

• Keine Streuverluste – Ihre Werbung sehen nur potenzielle Interessenten in Ihrer Region

Ansprechpartner

Sven Brannath Medienberater 0 70 31 / 862-234 [email protected]

Andrea Walz Medienberaterin 0 70 31 / 862-239 [email protected]

Unser Crossmedia-Angebot

Anzeige auf der Autotest-Seite der Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung und Wochenblatt Böblingen buchen, beim Autotest-Artikel auf autosBB.de werden Sie so automatisch mit Ihrer Firma gelistet.

Format und Preis der Anzeige im Autotest der Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung und dem Wochenblatt Böblingen auf Anfrage.

Ihre Anzeige im Autotest auf autosBB.de rechts neben dem Artikel.

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14Abenteuer Alpen

www.abenteuer-alpen.euDie Online-Ausgabe unseres „Abenteuer Alpen“-Magazins

Ansprechpartner

Renate Drechsel Medienberaterin 0 70 31 / 862-287 [email protected]

Position Werbemittel Format Preis

1 Banner in der ArtikelansichtBuchung einzelner Rubriken/Regionen auf Anfrage

300 x 300-600 Pixel 1.000 Euro/3 Monate

Advertorial Online 750 Euro

Advertorial Magazin + Online 184 x 246 mm 1.750 Euro

Advertorial

Text und Bilder in klassischer Artikelansicht mit Kennzeichnung als „Anzeige“. Bei Schaltung einer Seite Advertorial in einer unserer „Abenteuer Alpen“-Ausgaben (inklusive Specials) wird der Inhalt auch auf www.abenteuer-alpen.eu veröffentlicht.

Alle Preise verstehen sich netto, ohne weitere Abzüge und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

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Online-Mediadaten der Röhm-Mediengruppe Gültig ab 1. Januar 2018

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15shopsBB.de — Onlineshop der SZ/BZ

www.shopsbb.de Ihr Nutzen

Wir haben genau das Richtige für Ihr Unternehmen. Präsentieren Sie Ihre Produkte in shopsBB.de mit übersichtlichen Produktbeschreibungen und Bildern. Locken Sie neue Kundschaft über Ihre einzigartigen Produkte.

Ihre Vorteile

• Optimal und zeitgemäß im Internet vertreten

• Über 258.500 Sitzungen im Monat auf BBheute.de (IVW Januar 2018)

• Kundengewinnung über gute Produktplatzierung in Google

• Präsentation in der Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung und im Wochenblatt Böblingen über Anzeigen und online über Banner

• Präsentation über Social-Media-Plattform Facebook

• Eigene Logistik, die die bestellte Ware bei Ihnen abholt und zum Kunden bringt

• „Click & Collect“-Funktion, die Kunden reservieren die Ware auf shopsBB.de und holen sie bei Ihnen im Laden ab

• Lokale Kompetenz, wir sind keine anonyme Firma im Internet, sondern hier vor Ort jederzeit für Sie da

• Hohe Aufmerksamkeit durch gute Platzierung als Produkt der Woche möglich

Bewerbung der Shops mit Darstellung der Kundenlogos

• Wöchentliche Sammelprintwerbung in der Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung und im Wo-chenblatt Böblingen im Wert von ca. 6.300 Euro/Laufzeit*

• 1 x pro Woche Facebook-Werbung mit einer Reichweite von ca. 50.000 Nutzern im Wert von mind. 600 Euro

• 350 x 350 Pixel Onlinebanner auf SZ/BZ-Homepage BBheute.de im Wert von 1.800 Euro/Lauf-zeit*

* Eine Laufzeit beträgt 6 MonateAlle Preise verstehen sich netto, ohne weitere Abzüge und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

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BB24.NEWSEin Angebot Ihrer Röhm-Mediengruppe

16shopsBB.de — Onlineshop der SZ/BZ

Unsere Preise

Pakete* Basis Premium Profi

Wöchentliche Printwerbung von shopsBB.deSammelanzeige in der Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung &Wochenblatt Böblingen mit Darstellung Ihres Logos

ü ü ü

Wöchentliche Social-Media-WerbungshopsBB.de wird auf der Facebook-Seite der Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung beworben

ü ü ü

„Click & Collect“-FunktionKäufer reserviert Ware in shopsBB.de, holt Ware im Laden abund bezahlt vor Ort

ü ü ü

2 x Produkt der Woche pro LaufzeitSammelanzeige in der Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung &Wochenblatt Böblingen mit Darstellung Ihres Logos und zusätzlicheHervorhebung als Produkt der Woche in der Größe 2-sp/50 mmsowie Platzierung als Produkt der Woche auf der Startseite vonshopsBB.de

– ü ü

Onlinebanner pro LaufzeitEin 350 x 350-Pixel-Banner für 10 Tage bzw. 2 Banner für5 Tage auf BBheute.de

– – ü

1 beliebige Printanzeigen pro Laufzeitin der Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung & Wochenblatt Böblingenin der Größe 2-sp/50-mm im Wert von 450 Euro

– – ü

+ Variante 1 (Optional)Sie verpacken Ware, BW-Post BB holt undverschickt Ware

+ Versandkosten von BW-Post BB

+ Versandkosten von BW-Post BB

+ Versandkosten von BW-Post BB

+ Variante 2 (Optional)Sie verpacken Ware und verschicken diese selbst

+ individuelleVersandkosten

+ individuelleVersandkosten

+ individuelleVersandkosten

Preis pro Monat 35 Euro 45 Euro 60 Euro

* Für alle Pakete gilt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Preise verstehen sich für 0 – 20 Produkte und zuzüglich gesetzlicher Mehr-wertsteuer. Mehr als 20 Produkte nur auf Anfrage.

Ansprechpartner

Anna Mutschler Medienberaterin 0 70 31 / 862-259 [email protected]

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Online-Mediadaten der Röhm-Mediengruppe Gültig ab 1. Januar 2018

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Online-Mediadaten der Röhm-Mediengruppe Gültig ab 1. Januar 2018

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Traueranzeigen online

Mit dem Trauerportal Gemeinsam-Gedenken.de hat die Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung einen zusätzlichen seriösen Rahmen für die in der SZ/BZ veröffentlichten Traueranzeigen geschaf-fen, um die Persönlichkeit des Verstorbenen zu würdigen. Hier können Nutzer nach Verstorbenen suchen, an sie erinnern und gemeinsam trauern, kondolieren, ihre Anteilnahme bekunden und vir-tuelle Kerzen entzünden. Zudem finden sie eine Reihe von Ratschlägen, Adressen und Neuigkeiten, die in dieser schweren Lebenslage helfen.

3 gute Gründe für Ihre Präsenz auf Gemeinsam-Gedenken.de

• Angehörige eines Verstorbenen wissen in diesen schwierigen Situationen nicht, was zu tun ist bzw. wer ihnen helfen kann. Mit Ihrer Präsenz auf unserem Trauerportal erleichtern Sie Angehö-rigen und Trauernden die Abschiednahme.

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20Gemeinsam-Gedenken.de — Trauerportal

Ansprechpartner

Sabine Marozzi Medienberaterin 0 70 31 / 862-299 [email protected]

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Präsentieren Sie sich mit einem Eintrag im Branchenbuch auf Gemeinsam-Geden-ken.de. Hier haben Sie als Dienstleister die Möglichkeit, sich mit einer ausführli-chen Beschreibung vorzustellen und Bilder als Slideshow anzufügen. Sie erhalten eine direkte Verlinkung auf Ihre Website und können erweiterte Informationen zu Kontakt und Öffnungszeiten eintragen.

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21AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbege-schäft in Online-Medien

1. Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, die mit einem Verlag als Online-Vermarkter für Online-Medien zustande kommen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sons-tiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. (2) Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist „Verbraucher“, soweit der Zweck des Werbeauftrags nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist „Unternehmer“ jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personen-gesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Werbeauftrag (1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten des Anbieters, insbesondere dem(n) Inter-netangebot(en) der Verlagsobjekt(e), zum Zwecke der Verbreitung. (2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die bei Ver-tragsschluss gültige Preisliste des Anbieters sowie die technischen Anforderungen und Vorgaben nach den technischen Spezifikationen, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.

3. Werbemittel (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen, zum Beispiel: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genann-ten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Anbieter als Werbung deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Die Auswahl einer angemessenen Kennzeichnung bleibt dem Anbieter vorbehalten.(3) Hat der Anbieter die optische und technische Gestaltung des Werbemittels für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Vorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters gestattet.

(4) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Wer-bemittels hat der Auftraggeber zu tragen. (5) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf Websites und/oder Daten zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder unzumutbare Inhalte, insbesondere rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Natur, aufweisen. Selbiges gilt für die Werbemittel selbst. Sollte dies doch der Fall sein, gilt Ziffer 9.

4. Vertragsschluss (1) Ein Vertrag kommt, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart und soweit das Angebot von einem Auftraggeber abgegeben wird, durch schriftliche bzw. durch E-Mail erfolgte Bestätigung seitens des Anbieters oder durch auftragsgemäße Schaltung des Werbemittels zustande. Sofern das An-gebot durch den Anbieter erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers, unter Berücksichtigung dieser AGB, zustande. (2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich und als solcher benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. (3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inse-renten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen auch durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

5. WiderrufsbelehrungIst der Auftraggeber Verbraucher und hat seinen Auftrag nicht in unmittelbarem persönlichen Gespräch erteilt, sondern durch Kommunikationsmittel aller Art (insb. Telefon, Telefax, E-Mail, online), gilt Folgen-des: (1) Widerrufsrecht Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Be-lehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informations-pflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Anbieters nach § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:Röhm Verlag & Medien GmbH & Co. KG Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung Böblinger Straße 76, 71065 Sindelfingen

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22AGB

(2) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der Verbrau-cher dem Anbieter insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Verbraucher die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung des Verbrauchers, für den Anbieter mit deren Empfang. (3) Hinweis Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

6. Abwicklungsfrist (1) Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. (2) Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die nicht abgerufenen Werbemittel gelten in diesem Fall dennoch als erbracht. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt. (3) Bei Vertragsabschlüssen ist der Auftraggeber auch berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Absatz 2 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. Es kann daher keine verbindliche Zusage zur terminlichen Platzierung der Werbemittel seitens des Anbieters erteilt werden.

7. Ablehnungsbefugnis (1) Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Anbieter behält sich vor, einen Auftrag anzuneh-men oder abzulehnen. (2) Der Anbieter behält sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, auch angenom-mene Werbeaufträge – und auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn - deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstößt oder - deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder - deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Anbieters unzumutbar ist. Der Auftraggeber wird in einem Fall der Ablehnung oder Sperrung vom Anbieter entsprechend infor-miert. Dem Auftraggeber stehen aus einer derartigen Ablehnung oder Sperrung keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter zu.

(3) Der Anbieter kann ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt werden. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt. (4) Der Anbieter ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Werbemittels, insbesondere bez. Arznei-/Heil-mittel, von einer vorherigen schriftlichen Zusicherung des Auftraggebers über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung bzw. von der Abgabe einer Freistellungserklärung abhängig zu machen und/oder die Werbemittel auf Kosten des Auftraggebers von einer sachverständigen Stelle auf rechtliche Zulässig-keit prüfen zu lassen. Eine Prüfpflicht des Anbieters bez. der Rechtmäßigkeit der Werbemittel besteht jedoch nicht.

8. Nachlasserstattung (1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Anbieters beruht. (2) Der Auftraggeber hat, wenn nicht anders vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tat-sächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. (3) Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist schriftlich geltend gemacht wird. (4) Nachlass wird auch auf die gesamten Rechnungen von verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. Tochterunternehmen gewährt, sofern eine Kapitalbeteiligung von mindestens 50 % gegeben ist. Der Anbieter ist berechtigt, sich diese Kapitalbeteiligung im Original nachweisen zu lassen.

9. Zusätzliche Bestimmungen für Werbemittel gem. Ziffer 3 (1) Datenlieferung (a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn beziehungswei-se zum vereinbarten Zeitpunkt anzuliefern. Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der Übermittlung. Er hat die Unterlagen/Dateien frei von sogenannten Computerviren und/oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzpro-gramme einzusetzen, die stets dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei, wird der Anbieter von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung er-forderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang (Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. Der Anbieter behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.

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(b) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach dessen letztmaliger Verbreitung. Datenträger, Fotos oder sonstige Materialien/Unterlagen des Auftraggebers werden diesem nur auf Verlangen und auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt. (2) Platzierung (a) Der Anbieter wird das vom Auftraggeber zur Schaltung bzw. Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) oder der vertraglich vereinbarten AdClicks (Anklicken der veröffentlichten Werbemaßnahmen) auf der vertraglich festgelegten Web-Seite platzieren. Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf einer ggf. vereinbarten Laufzeit erreicht werden, ist von den Parteien im Hinblick auf eine etwaige Erhö-hung der vereinbarten Grundvergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit eine einzelvertrag-liche Regelung zu treffen. Der Auftraggeber hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Web-Seite sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Web-Seite. Eine Umplat-zierung der Online-Werbung innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist individuell zu vereinbaren und nur dann möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher nachteiliger Einfluss auf die Werbewir-kung der Online-Werbung ausgeübt wird. (b) Innerhalb einer Internetseite kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden, d.h., dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Konkurrenten des Auftragsgebers während des gleichen Zeitraums innerhalb der gleichen Internetseite Werbung schalten.

10. Gewährleistung des Anbieters (1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorge-rufen wird - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspei-chern) - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) inner-halb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der gebuch-ten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zah-lungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. (3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbe-schaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

11. Informationspflichten des Anbieters (1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält der Anbieter für die Dauer von 14 Tagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereit: - die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel (AdImpression und/oder AdClicks) und - die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet.

12. Haftung Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Anbieter nach den gesetz-lichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Anbieter nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertrags-zwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden be-schränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Anbieter nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

13. Rechte (1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persön-lichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen den Anbieter im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbemittel entstehen können, und wird ihn von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbie-ter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber

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Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren. (2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Me-dien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

14. Leistungsstörungen Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höhe-rer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

15. Preisliste (1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unter-nehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. (2) Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. (3) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarung die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. (4) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbe-mittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtrei-benden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten. (5) Nachlässe werden lediglich auf die reine Medialeistung gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in der Preisliste genannten Rabatten ausgenommen.

16. Zahlungsbedingungen (1) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang, jedoch frühestens sechs Wochen vor einem vereinbarten Kampagnenstart. Der Anbieter ist berechtigt, bei zeitlich länger laufenden Schaltungen monatliche Vorschuss- oder Zwischenrechnungen zu stellen. Das Entgelt ist fällig vierzehn Tage ab Rechnungsdatum. Die sog. Pre-Notificationfrist nach der SEPA-Basis-Lastfrist ist auf einen Tag verkürzt.(2) Der Auftraggeber erhält die Rechnung in elektronischer Form. Auf Wunsch kann die Rechnung für eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 Euro je Rechnung per Post versendet werden.(3) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderungen auf-rechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden. (4) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. (5) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrags, das Veröffentlichen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

17. Kündigung Kündigungen von Werbeaufträgen haben schriftlich zu erfolgen.

18. Vertraulichkeit und Datenschutz (1) Die Parteien verpflichten sich, den Werbeauftrag unter Berücksichtigung der geltenden daten-schutzrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln. In diesem Zusammenhang werden die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten gemäß § 33 BDSG mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.(2) Der Anbieter ist berechtigt, Werbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken an anerkannte Marktfor-schungsunternehmen und/oder an Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten. (3) Sofern beim Anbieter anonyme Daten aus dem Zugriff auf die von ihm ausgelieferten Werbemit-tel anfallen, darf der Anbieter diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten Auftraggeber, der den Anbieter mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschal-tungen generiert worden sind.

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(4) Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtli-cher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm ausgelieferten Werbe-mittel untersagt. Insbesondere darf der Auftraggeber die Daten aus Werbeschaltungen nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf den Online-Angeboten des Anbieters und deren weitere Nutzung. Im Fall von Verstößen stellt er den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter und von Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei. (5) Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von Werbemitteln auf den Online-Angeboten des Anbie-ters Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält. Im Fall von Verstößen stellt er den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter und von Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei. (6) Die Parteien werden über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der an-deren Partei strikte Geheimhaltung wahren. Das gilt für alle Mitarbeiter, gegebenenfalls für den Kunden des Auftraggebers sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur Erfüllung der aus dem Vertrag ergebenden Pflichten bedient. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags.

19. Schlussbestimmungen (1) Die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss von überstaatlichem Recht sowie deutschem, zwischenstaatlichem und überstaatlichem Verweisungsrecht, das nicht selbst auf materielles deutsches Recht verweist und das auch dann keine Anwendung findet, wenn der Auftraggeber seinen Sitz und/oder seine Wohnanschrift im Ausland hat. (2) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. (3) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffent-lich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. (4) Ergänzungen und/oder Abänderungen des Werbeauftrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für die Aufhebung des Schriftformerforder-nisses selbst. (5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrags oder dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) wird(werden) vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der/den unwirksamen Bestimmung(en) erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.

20. Trauer- und Danksagungs-AnzeigenTrauer- und Danksagungs-Anzeigen in der Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung werden zusätzlich auf dem Trauerportal Gemeinsam-Gedenken.de veröffentlicht.

21. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Mit der Erteilung eines Werbeauftrags erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters an.

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