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EditorialDES.qxd (Page 1) - Bitterfelder Spatz · Auf jeden Fall muss der Wunsch des Ver-storbenen bezüglich einer Erd- oder Feuer-bestattung berücksichtigt werden. Friedhofspflicht:

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die einzige Gewiss-heit, die uns Men-schen im Laufe

eines Lebens erwartet, ist der Tod. Dennochspielt er in unserem Alltag keine besondereRolle. Im Gegenteil: Der Tod ist eines derletzten Tabuthemen unserer Zeit.

Die meisten Menschen sterben nicht mehr inihren eigenen vier Wänden. Sie scheidenzumeist in Krankenhäusern oder Pflegehei-men aus dem Leben. Sie hinterlassen naheAngehörige, die mit Trauer und Schmerz zukämpfen und sich zugleich um eine ganzeReihe von Fragen zu kümmern haben.

Welche Papiere werden benötigt? Wer ist zuinformieren? Wie soll die Trauerfeier gestal-tet werden? Hinzu kommt eine nicht zu unter-schätzende finanzielle Belastung für dieAngehörigen. Eine Beerdigung kostet inDeutschland im Durchschnitt 6 000 Euro.

Unser ,,Wegweiser in schweren Stunden“ sollIhnen die Orientierung bieten, die notwendig

ist, um einen Abschied in Würde ohne Über-forderung zu ermöglichen.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie diewichtigsten Ansprechpartner im Todesfall,eine Übersicht der Friedhöfe der Region, Ant-worten auf wesentliche Rechtsfragen und eineCheckliste.

Wir möchten Sie hiermit einladen, sich früh-zeitig mit dem Thema Tod auseinanderzuset-zen.

Wolfgang Amadeus Mozart schrieb vier Jahrevor seinem Tod an seinen Vater: "Ich legemich nie zu Bette ohne zu bedenken, dass ichvielleicht den anderen Tag nicht mehr seinwerde. Und es wird wohl kein Mensch vonallen die mich kennen sagen können, dass ichim Umgang mürrisch oder traurig wäre. . ."

Geschäftsstellenleiter Bitterfelder Spatz

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Impressum:Verantwortlich für AnzeigenRedaktion und Vertrieb:

Bitterfelder Spatz VerlagGmbH, OT BitterfeldSchleswiger Straße 206749 Bitterfeld-Wolfen

Auflage:10.000 ExemplareSatz:Das Setzei in Wittenberg GmbHCoswiger Straße 3006886 Lutherstadt Wittenberg

Druck:Druckhaus Schütze GmbH Fiete-Schulze-Straße 13a06116 Halle (Saale)

Verteilung:kostenlos an Inserenten, Ämter,Alten- und Pflegeheime, Rat-häuser, Bitterfelder Spatz Ge-schäftsstelle, Krankenhäuser,Hospize, Kirchen und Friedhöfein Bitterfeld-Wolfen, Delitzsch,Gräfenhainichen und Umge-bung.Erscheinungstermin: November 2010

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Editorial .......................................................Seite 3

Inhaltsverzeichnis ...................................... Seite 4

Pflichten im Todesfall ........................... Seiten 6/8

Was kostet eine Beerdigung ... Seiten 10/12/14/15

Todesfall – Die ersten drei Tage ........Seiten 16/17

Friedhöfe der Region ........................ Seiten 18/19

Patientenverfügung ........................... Seiten 20/21

Vererben & Erben ............................. Seiten 22/24

Dem Erbe auf der Spur ..................... Seiten 26/28

Checkliste ................................................. Seite 30

Bestattungs-Vorsorge ............................... Seite 32

Grabpflege ................................................ Seite 34

Bestattungsunternehmen Anhalt-Bestattungen Bobbau ..................Seite 5/31

Antea Bestattungen GmbH …………......... Seite 2

Bestattungshaus Hans von Holdt ………… Seite 2

Bestattungshaus Temme ............................ Seite 11

Bestattungshaus Wolf .................................. Seite 7

Bestattungsinstitut Leßmann ..................... Seite 13

Bestattungshaus Wernicke ........................ Seite 2

Klaus-Dieter Bothur Bestattungen .............. Seite 7

Lohan Bestattungen GbR ............................ Seite 7

Rudolf Nawroth Bestattungen ..................... Seite 7

Schröter Bestattungen ................................. Seite 9

GaststättenHotel „Deutsches Haus“ Wolfen ............... Seite 13

Musikhotel „Goldener Spatz ..................... Seite 31

Restaurant „Hallesches Tor“ ..................... Seite 13

Vereinsgaststätte „Vergißmeinnicht“ ........ Seite 13

Villa am Bernsteinsee ................................ Seite 13

RechtsanwälteKanzlei Jürges/Knop/Stiller ...................... Seite 27

Rechtsanwalt Burkhard Schulenberg ........ Seite 25

Rechtsanwaltskanzlei Dr.Dr. Gueinzius .... Seite 25

Rechtsanwälte Heit & Kollegen ................ Seite 23

Rechtsanwalt Olaf Behr ............................ Seite 29

Rechtsanwälte Götschel & Lütke .............. Seite 25

Rechtsanwaltskanzlei Daniel Trautwein ... Seite 27

Wolpert & Wiegand Rechtsanwälte .......... Seite 29

TrauerfloristikBlumenoase Wolfen .................................. Seite 11

Blumiges für jeden Anlass .......................... Seite 9

Flower-Power .............................................. Seite 9

SteinmetzeHecht-Naturstein GmbH ............................. Seite 5

Steinmetzbetrieb Freitag ............................. Seite 5

Sonstige DienstleistungenAllianz Hauptvertretung Heike Petrich ..... Seite 33

Bitterfelder Spatz Verlag GmbH ............... Seite 35

Bäckerei Burchert ..................................... Seite 11

Dienstleistungsbetrieb Küster/Maklerkontor Bit-terfeld-Köthen GmbH ............................... Seite 36

Hospiz Wolfen e.V ..................................... Seite 5

Juwel Concepts ......................................... Seite 11

Wolfener Dienstleister ................................ Seite 5

Inhaltsverzeichnis

Branchenverzeichnis

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Anzeigepflicht:Die ersten Aufgaben sind das Verständigender Angehörigen und Freunde und, beimTod zu Hause, eines Arztes. Dieser muss den Tod feststellen und denTotenschein ausfüllen. Danach sollten dieAngehörigen nichts übereilen. Erst nach 36Stunden muss der Verstorbene zum Fried-hof oder in eine Klimazelle überführt wor-den sein.

Standesamt informieren:Spätestens am dritten auf den Tod folgen-den Werktag muss das zuständige Standes-amt informiert werden. Die Angaben überden Todesfall werden von dem Standesbe-amten in das Sterberegister eingetragen.Gibt es Anhaltspunkte beispielsweise füreinen gewaltsamen Tod oder wird derLeichnam eines Unbekannten gefunden,müssen Polizei und zuständiges Ordnungs-amt die Staatsanwaltschaft anrufen.

Versicherungen:Der jeweilige Versicherer des Verstorbenensollte über den Todesfall informiert werden.Das gilt auch für die Kfz-Versicherung. Werweiterhin den Wagen des Verstorbenen nut-zen möchte, muss den Wagen bei der Zulas-sungsstelle ummelden und somit den Kfz-Versicherer informieren. Ansonsten mussdas Auto des Toten stillgelegt werden.Sobald der Versicherer davon in Kenntnisgesetzt wird, werden die bereits bezahltenBeiträge rückerstattet.

Sachversicherungen:Die Versicherung sollte zwar so schnell wiemöglich von dem Todesfall erfahren, abernicht gleich gekündigt werden. Ansonstenerlischt der bestehende Versicherungs-schutz beispielsweise für das Wohngebäudeoder die Haftpflichtversicherung des in derRegel mit versicherten Ehepartners.

Todesfall. Hinterbliebene müssensich nach dem Tod eines Menschen mit einigen rechtlichenPflichten rund um die Bestattung auseinandersetzen.

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Todesfall. Hinterbliebene müssensich nach dem Tod eines Menschen mit einigen rechtlichenPflichten rund um die Bestattung auseinandersetzen.

Bestattungspflicht:Über die Bestattungspflicht ist geregelt, werfür die Fürsorge des Menschen vom Tod biszur Bestattung verantwortlich ist. Dasschließt ein, die Bestattungsfeier zu organi-sieren, den Grabstein auszuwählen sowiedas Grab zu gestalten und zu pflegen. Die Totenfürsorge haben in der Regel derEhegatte, volljährige Kinder, Geschwisteroder die Eltern. Manchmal legen Menschenauch vor ihrem Tod fest, wer für sie dieTotenfürsorge tragen soll. Dieser Wille ist für die Hinterbliebenen bin-dend. Ganz wichtig: In Deutschland müssenVerstorbene oder deren Asche bestattet wer-den. Die Kosten einer Bestattung muss derErbe tragen - der nicht immer mit demBestattungspflichtigen identisch sein muss.

Bestattungsfrist:Bestattungsgesetze sind Ländersache. Inden Bundesländern gelten verschiedene Be-stattungsfristen: zwischen 4 und 14 Tagennach dem Tod. Für Urnen gibt es in einigenBundesländern längere Fristen. Hat derTote zu Lebzeiten klar gesagt, wie er beige-setzt werden möchte, müssen sich seine An-gehörigen daran halten. Auf jeden Fall muss der Wunsch des Ver-storbenen bezüglich einer Erd- oder Feuer-bestattung berücksichtigt werden.

Friedhofspflicht:Urnen dürfen in Deutschland nur auf Fried-höfen bestattet werden. Als Friedhöfe gel-ten auch Bestattungswälder wie Friedwäl-der oder Ruheforste, in denen Baumbe-

stattungen durchgeführt werden. Einzigelegale Ausnahme von der Friedhofspflichtist die Seebestattung - hier wird die Urne imMeer versenkt. Eine Erdbestattung muss in einem Sargdurchgeführt werden. Bei der Grabgestal-tung müssen sich die Angehörigen an dieFriedhofsregeln halten.

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In Deutschland ist (fast) alles gesetzlichgeregelt, auch der Umgang mit dem Tod.Ein Arzt (oder das Krankenhaus) stellt denTotenschein aus. Wenn nicht schon vorheralles festgelegt wurde, ist nun ein Bestatterzur Stelle, der nicht nur alles im Zu-sammenhang mit der Beisetzung regelt,sondern auch viele Formalitäten erledigt.Ein gutes Bestattungsunternehmen ist ver-lässlich und taktvoll schon in der erstenTrauerphase.

Für die Familienangehörigen bleibt nochgenug zu entscheiden. Wer muss benach-richtigt werden, Karten, Familienanzeigen,Trauerbriefe sind zu entwerfen und zu ver-schicken. Auch dabei wird der beauftragteBestatter helfen. Wichtig ist für die Hinter-bliebenen, die Trauerzeit aktiv zu gestalten.

Professionelle Helfer und die Bestattungs-unternehmen bieten Trauerbegleitung nichtnur für das Organisatorische an. In liebevolleingerichteten Häusern und „Stillen Räu-men“ kann Trauer gelebt werden. Der Preisfür die Dienstleistungen des Bestatters kannenorm schwanken. Ein Vergleich ist immerempfehlenswert. Nachdem das Sterbegeldder gesetzlichen Krankenversicherung 2004abgeschafft wurde, ist nun jeder selbst fürden letzten Abschied verantwortlich. Dazu

sollte gehören, dass zu Lebzeiten entschie-den wird, wie die Bestattung vorgenommenwerden soll. Denn sie bestimmt im Wesent-lichen die Höhe der Kosten im Todesfall. Sokönnen die Kosten allein für den Bestatterje nach Aufwand und Umfang der Leistun-gen zwischen 1000 und 6000 Euro schwan-ken. Das entspricht in aller Regel rundeinem Drittel aller mit der Beerdigung ver-bundenen Gesamtkosten.

Es ist zu empfehlen, sich schon im Vorfeldim Gespräch mit einem Bestatter über Artund Umfang der Bestattung ausführlich zuinformieren. Deutlich artikulierte Wünschebei der Auftragserteilung verhindern Miss-verständnisse und bewahren vor Fehlein-schätzungen.

Der Bestatter ist auch immer ein Anbietervon Dienstleistungen, deren Umfang amEnde der Kunde bestimmen sollte. Wer hierOrientierung benötigt, sollte nahe Verwand-te oder enge Freunde in die Entscheidungs-findung einbeziehen. Besuchen Sie ruhigmehrere Bestattungshäuser und notieren siesich die Preise und ihre individuellen Ein-schätzungen im Umgang mit Ihren Wün-schen und lassen Sie sich Wäsche, Urnenund Särge zeigen.

Was kostet eineBeerdigung? Ein gutes Bestattungsunternehmen ist verlässlich und Sieerhalten taktvolle Hilfe schon in der ersten Trauerphase.

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Ganz wenige Betriebe verweigern auchheute noch konkrete Preisauskünfte. Aufeine wage Aussage sollten Sie sich abernicht einlassen, denn die Bestattungsunter-nehmen sind zur Preisangabe verpflichtet.

Ebenso ist Vorsicht bei der Angabe vonPauschalpreisen wie beispielsweise 2 700bis 3 500 Euro geboten. Denn häufig fehlenelementare Kosten wie die Überführung,das Ankleiden, die Ausstattung des Sargesmit Kissen und Decke oder die Aufbahrungin der Friedhofskapelle oder in der Trauer-halle des Bestatters.

Häufig sind auch die Organisation der Trau-erfeier oder die Gestaltung der Trauerbriefenicht im Preis enthalten. Wer einzelne Leis-tungen wünscht, sollte dies klar und mög-lichst schriftlich vereinbaren und sich einverbindliches Angebot aushändigen lassen.

Häufig bieten Bestattungsinstitute Paket-preise an, die in der Summe preiswertersind, als die einzelnen Posten. Doch damitsind häufig auch Ausgaben verbunden, dieeigentlich ungewollt sind oder zumindestnicht vorgesehen waren. Nicht ganz ausge-schlossen ist, dass für nicht vereinbarteZusatzleistungen dann saftige Aufschlägeverlangt werden.

Preise fürBestattungenSarg, Kiefer massiv............400-1000 EuroSarg, Edelholz massiv......1000-3500 Euro

Urne, Edelmetall oder Design..........................120-500 Euro Urne, einfach.........................50-100 EuroKissen, Decken, Polster.........60-150 EuroTotenbekleidung....................50-125 EuroAnkleiden und Einsargen.......80-150 EuroÜberführung, innerorts..........60-200 EuroPreise je Kilometer.......................1-2 Euro

Aufbahrung, Trauerhallengestaltung..........60-250 Euro

Trauer- und Danksagungsanzeigen...........70-500 Euro

30 Trauerbriefe ohne Porto....50-150 EuroAllg. Verwaltungskosten........30-220 EuroTrauerfloristik ..........................ab 50 EuroGrabsteine ..............................ab 400 EuroGrabkreuz..............................35-100 Euro

(Quelle: Stiftung Warentest, W. Ruland, H. Lohan)

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Was kostet eineBeerdigung?Ein gutes Bestattungsunternehmen ist verlässlich und Sieerhalten taktvolle Hilfe schon in der ersten Trauerphase.

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Körper für die WissenschaftEine Körperspende muss zu Lebzeiten miteinem Vertrag eines entsprechenden Institutesfestgelegt werden. Die Universität Innsbruckhat eine Liste zusammengestellt, in der dieUniversitäten aufgeführt sind, die Körper-spenden annehmen. Mit einer Körperspendewird die Wissenschaft gefördert, Medizinstu-denten in ihrer Ausbildung unterstützt und dieAngehörigen finanziell entlastet. In allerRegel kommen die anatomischen Institute fürdie Bestattungen auf den Universitätsfriedhö-fen in vollem Umfang auf. Allerdings ist derZeitpunkt der Beisetzung dann ungewiss,denn die medizinischen Untersuchungen zie-hen sich meist über einen längeren Zeitpunkthin.

Zwang zur BeerdigungWer in Deutschland aus dem Leben scheidet,wird meist auf einem Friedhof bestattet. DerGesetzgeber hat einen Friedhofszwang fürSärge und Asche-Urnen erlassen.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: So sindBeisetzungen auch auf privaten Bestattungs-plätzen (Friedwälder ect.) oder in Kirchen fürPersonen aus Adelsgeschlechtern oder Klö-stern sowie Seebestattungen möglich. Diedamit verbundenen Kosten oder die Vorgabenfür die Gestaltung von Grabanlagen könnenvon Friedhof zu Friedhof stark variieren. Die

Vorgaben sind in den Friedhofs- und Gebüh-renordnungen der Kommunen beziehungs-weise von den privaten Betreibern von Bestat-tungsplätzen geregelt.

Nur das NötigsteDie individualisierte Gesellschaft, das Ausein-anderbrechen der Familienstrukturen bringenein neues Phänomen hervor: den einsamenTod. Vor allem in Städten kommt es immerhäufiger vor, dass ein Mensch aus dem Lebenscheidet, ohne dass sich Angehörige, Freundeoder Nachbarn davon Kenntnis erlangen. Wasfolgt sind Zwangsbeisetzungen. Im Bürger-lichen Gesetzbuch, Paragraph 1968 ist gere-gelt, welche Angehörigen für die Kosten derBestattung aufzukommen haben. Weigerndiese sich oder sind sie zur Zahlung finanziellnicht in der Lage, wird das Sozialamt tätig.Das Sozialamt vollzieht dann die Beerdigungin der günstigsten Variante. Es ist meistenseine anonyme Urnenbestattung. Doch sie istnicht zwingend vorgeschrieben.

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrück-lich eine Erdbestattung gewünscht, kann sichdas Sozialamt nicht ohne weiteres über diesenletzten Willen hinweg setzen. Außerdem ist esmöglich, dass Angehörige, die sich eine Beer-digung nicht leisten können, über das Sozial-amt eine Kostenerstattung auf Antrag erhalten.

Was kostet eineBeerdigung?Ein gutes Bestattungsunternehmen ist verlässlich und Sieerhalten taktvolle Hilfe schon in der ersten Trauerphase.

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Was kostet eineBeerdigung?Ein gutes Bestattungsunternehmen ist verlässlich und Sieerhalten taktvolle Hilfe schon in der ersten Trauerphase.

Gesamtkosten im TrauerfallBestatter

Floristen

Steinmetz

Kirche/Trauerredner

Friedhofs-verwaltung

Gasthof

Friedhofsgärtner

Überführung, Erledigung der Forma-litäten, Sarg/Urne mit Dekoration,Einkleidung, Aufbahrung und Be-gleitung der Trauerfeier

Blumen und Dekoration in der Trau-erhalle, bei der Beerdigung und zurVerabschiedung

Bau eines Fundamentes, Herstellungund Errichtung eines Grabsteines,Einfassung des Grabes

Ausrichtung und inhaltliche Gestal-tung der Trauerfeier

Gebühren für die Grabnutzung, Bei-setzung und Genehmigungen

Trauergesellschaft, zum Beispiel für20 Personen

Herrichtung des Grabes nach derBeerdigung, Dauergrabpflege für 25Jahre

Mindest-summe

900 Euro

200 Euro

300 Euro

150 Euro

190 Euro

200 Euro

2 190 Euro

Höchst-summe

4 000 Euro

800 Euro

4 000 Euro

4 000 Euro

800 Euro

11 550 Euro

25 550 Euro

Spende oder Kollekte,max. 300 Euro

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Am ersten Tag:Totenschein ausstellen lassenZunächst gilt es, den Totenschein ausstellenzu lassen. Die meisten Menschen sterbenim Krankenhaus, der Totenschein wirddann automatisch von der Klinik erstelltund diesen erhält auch gleich der Bestatter.Stirbt jemand zu Hause, muss ein Arzt geru-fen werden, der den Totenschein nach derLeichenschau ausstellt. Der Mediziner klärtauch, ob der Tod auf natürliche Weise ein-getreten ist - wenn nicht, wird und muss diePolizei alarmiert werden. Danach kann derBestatter angerufen werden.

Am zweiten Tag:In Leichenhalle überführenInnerhalb von 36 Stunden muss der Tote ineine Leichenhalle überführt werden. Auchzu Hause kann der Angehörige bis zu 36Stunden aufgebahrt werden, sofern er keinemeldepflichtige Krankheit hatte.

Sterbeurkunde beim Standesamt besorgenSpätestens am folgenden Werktag nach demTod müssen Sie oder der Bestatter mit demTotenschein beim Standesamt eine Ster-beurkunde beantragen. Mitzubringen sindauch die Geburtsurkunde und der Personal-ausweis des Toten, bei Verheirateten zusätz-lich die Eheurkunde, bei Geschiedenen dasScheidungsurteil. Für die Beurkundungeines Sterbefalls ist der Standesbeamte ver-antwortlich, in dessen Zuständigkeits-bereich sich der Sterbefall ereignete.

Mehrere Exemplare ausstellen lassenDen Sterbefall anzuzeigen ist Pflicht. Dassollten diejenigen tun, die mit dem Ver-storbenen unter einem Dach leben oder inderen Wohnung er gestorben ist. Aber auch Menschen, die beim Tod einesanderen anwesend waren, können denSterbefall melden. Der Standesbeamte fer-tigt auf Grundlage des Totenscheins dieSterbeurkunde - möglichst zehn Exemplare.Dieses Dokument wird beispielsweise fürdie Abmeldung von Renten, Kontoauf-lösungen, Kündigungen von Versicherun-gen oder Nachlassangelegenheiten ge-braucht.

Versicherungen informierenDie Angehörigen sollten den Versichererdes Verstorbenen so schnell wie möglichinformieren. Hier gilt die Regelung dersogenannten Kenntniserlangung: Die Beiträge werden genau ab dem Zeit-punkt erstattet, an dem der Versicherer überden Todesfall informiert wurde.In der Regel genügt ein Telefonat, um überden Tod des Versicherten zu informieren.Wer aber auf Nummer sicher gehen möch-te, sollte den Versicherer via Fax oder Briefmit Rückschein anschreiben.Unfallversicherung: Für die Unfallver-sicherung gilt: Stirbt jemand wegen einesUnfalls, muss der Tod innerhalb von 48Stunden dem Versicherer angezeigt werden,auch wenn der Unfall dem Versicherungs-

Todesfall. Der Tod eines geliebtenFamilienmitglieds kommt oft völlig überraschend – und erfordertvon den Hinterbliebenen sofortiges Handeln. Ein Fahrplan für dieersten drei Tage.

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Todesfall. Der Tod eines geliebtenFamilienmitglieds kommt oft völlig überraschend – und erfordertvon den Hinterbliebenen sofortiges Handeln. Ein Fahrplan für dieersten drei Tage.unternehmen bereits bekannt ist. Der Versi-cherer hat das Recht, gegebenenfalls eineObduktion vornehmen zu lassen.

Bestatter auswählenParallel zu diesen Formalitäten gilt es, dieBestattung zu organisieren. Innerhalb von36 Stunden muss man den Bestatter aus-wählen. Der Bestatter holt dann den Leich-nam aus dem Krankenhaus oder der Woh-nung ab. Zuvor sollten die Angehörigenaber klären, ob der Tote möglicherweise miteinem Bestattungsunternehmen einen soge-nannten Bestattungsvorsorgevertrag abge-schlossen hat. Dann muss dieser Bestatterinformiert werden, der sich um alles Weite-re kümmert. Den Termin für die Beisetzungsollten die Angehörigen in den ersten Tagenfestlegen.

Am dritten Tag:Offene Fragen klärenMöglicherweise müssen Absprachen mitdem Pfarrer oder Trauerredner und über-wiegend mit dem Bestatter getroffen wer-den. Auch gilt es, mit einer Gärtnerei dieDekoration der Beisetzung mit Kränzen,Gestecke und Blumen zu besprechen. Eben-so sollte man sich über Trauerkarten Ge-danken machen und in einem RestaurantTische sowie eventuell ein Menü für dasEssen nach der Beerdigung bestellen.

Die Bestattungsunternehmen unsererRegion stehen in allen Fragen den Ange-hörigen zur Seite. Sie nehmen den Ange-hörigen fast alle erforderlichen Wege ab.

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Foto: Bernd S. - Fotolia

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Friedhof OT Bitterfeld, Friedensstraße 43,06749, Bitterfeld-Wolfen, Tel. 03493/23004.Friedhof OT Bobbau, Siebenhausener Str.,06766, Bitterfeld-Wolfen, Friedhofsverwaltung,Friedensstr., Telefon: 03494/30087, Fax:03494/383732.Friedhof OT Greppin, Neue Str., 06803, Bit-terfeld-Wolfen, Friedhofsverwaltung Wolfen,Friedensstraße, Tel. 03494/30087, Fax:03494/383732.Friedhof OT Rödgen, Rödgener Dorfstr.,06766, Bitterfeld-Wolfen, FriedhofsverwaltungWolfen, Friedensstraße, Tel. 03494/30087, Fax:03494/383732.Friedhof OT Siebenhausen, 06766, Bitterfeld-Wolfen, Friedhofsverwaltung Wolfen, Friedens-straße, Tel. 03494/30087, Fax: 03494/383732.Friedhof OT Thalheim, Rödgener Straße,06766, Bitterfeld-Wolfen, FriedhofsverwaltungWolfen, Friedensstraße, Tel. 03494/30087, Fax:03494/383732.Friedhof OT Holzweißig, Paupitzscher Straße17, 06808, Bitterfeld-Wolfen, Friedhofsverwal-tung Bitterfeld, Friedensstraße 43, Tel./Fax.03493/23004.Friedhof OT Wolfen, 06766, Bitterfeld-Wol-fen, Friedhofsverwaltung Wolfen, Friedenstra-ße, Tel. 03494/30087, Fax: 03494/383732.Friedhof OT Zschepkau, Zschepkauer Straße,06766, Bitterfeld-Wolfen, FriedhofsverwaltungWolfen, Friedenssstraße, Tel. 03494/30087, Fax:03494/383732. Friedhof Delitzsch, Dübener Straße 60, 04509Delitzsch, Frau Klos, Tel. 034202/64209.Friedhof Selben, FriedhofsverwaltungDelitzsch, Dübener Straße 60, 04509 Delitzsch,Frau Klos, Tel. 034202/64209.Friedhof Döbernitz I, FriedhofsverwaltungDelitzsch, Dübener Straße 60, 04509, Delitzsch,Frau Klos, Tel. 034202/64209.Friedhof Döbernitz II, Pfarramt Zschortau,Herrn Pfarrer Heinrich, Tel. 034202/92200.Friedhof Brodau, Pfarramt Zschortau, HerrnPfarrer Heinrich, Tel. 034202/92200.Friedhof Beerendorf, Pfarramt Zschortau,Herrn Pfarrer Heinrich, Tel. 034202/92200.Friedhof Zschepen, Pfarramt Zschortau, HerrnPfarrer Heinrich, Tel. 034202/92200.

Friedhof Schenkenberg, Pfarramt Schenken-berg, Herrn Pfarrer Tatz, Tel. 034202/56224.Friedhof Benndorf, Pfarramt Schenkenberg,Herr Pfarrer Tatz, Tel. 034202/56224.Friedhof Spröda, Delitzscher Straße 3, Pfarr-amt Löbnitz, 04509 Löbnitz, Herrn PfarrerMühlmann, Tel. 034208/72127.Friedhof Laue, Delitzscher Straße 3, PfarramtLöbnitz, 04509 Löbnitz, Herrn Pfarrer Mühl-mann, Tel. 034208/72127.Stadt Friedhof Sandersdorf-Brehna, Fried-hofsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792, San-dersdorf-Brehna, Frau Quilitzsch, Tel.03493/80133, geöffnet ganz tägig.Friedhof Sandersdorf, Str. der Freundschaft,06792, Sandersdorf-Brehna.Friedhof OT Heideloh, Feldrain, 06792, San-dersdorf-Brehna.Friedhof OT Ramsin, An der Kirche, 06792,Sandersdorf-Brehna.Friedhof OT Renneritz, Brehnaer Straße,06792 Sandersdorf-Brehna.Friedhof OT Zscherndorf, Lindenstraße,06792 Sandersdorf-Brehna.Stadt Friedhofsverwaltung Außenstelle Breh-na, Bitterfelder Str. 28-29, 06796 Sandersdorf-Brehna, Frau Meissner, Tel. 03493/80174.Friedhof OT Brehna, Quetzer Weg, 06796Sandersdorf-Brehna, März-Oktober von 7- 21Uhr, November- Februar von 8 -18 Uhr.Stadt Friedhofsverwaltung AußenstelleRoitzsch, Friedrich-Ebert-Straße 5, 06809 San-dersdorf-Brehna, Frau Strickrodt, Tel.03493/80183.Friedhof Roitzsch, Karl-Liebknecht-Straße(Neuer Friedhof) ganz tägig geöffnet.Friedhof OT Raguhn, Am Friedhof, 06779Raguhn-Jeßnitz, Frau Morgenstern, Tel.034906/30143.Friedhof Raguhn (ehemals Kleckewitz), Wall-straße, 06779 Raguhn-Jeßnitz, Frau Morgen-stern, Tel. 034906/30143.Friedhof OT Jeßnitz, Schloßstraße, 06800Raguhn-Jeßnitz, Frau Morgenstern, Tel.034906/30143.Friedhof OT Jeßnitz (ehemals Roßdorf),Burgkemnitzer Straße, 06800 Raguhn-Jeßnitz,Frau Morgenstern, Tel. 034906/30143.

Friedhöfe. In Bitterfeld-Wolfen, Delitzsch, Gräfenhainichen und Umgebung

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Friedhof Löberitz, Dessauer Straße, 06780Zörbig OT Löberitz, Frau Büchler, Tel.034956/20110.Friedhof Großzöberitz, Am Feldrain, 06780Zörbig OT Großzöberitz, Frau Büchler, Tel.034956/20110.Friedhof Schortewitz, Hauptstraße, 06780 Zör-big OT Schortewitz, Frau Büchler, Tel.034956/20110.Friedhof Quetzdölsdorf, Geschwister-Scholl-Straße, 06780 Zörbig OT Quetzdölsdorf, FrauBüchler, Tel. 034956/20110.Friedhof Cösitz, Parkallee, 06780 Zörbig OTCösitz-Priesdorf, Frau Büchler, Tel.034956/20110.Friedhof Spören, Schulstraße, 06780 ZörbigOT Spören-Prussendorf, Frau Büchler, Tel.034956/20110.Friedhof Salzfurtkapelle, Zehbitzer Straße,06780 Zörbig OT Salzfurtkapelle, Frau Büchler,Tel. 034956/20110.Friedhof Wadendorf, Dorfstraße, 06780 Zör-big OT Wadendorf, Frau Büchler, Tel.034956/20110.Friedhof Rieda, Hallesche Allee, 06780 ZörbigOT Schrenz-Rieda, Frau Büchler, Tel.034956/20110.Friedhof Schrenz, Straße des Friedens, 06780Zörbig OT Schrenz, Frau Büchler, Tel.034956/20110.Friedhof Stumsdorf, Riedaer Straße, 06780Zörbig OT Stumsdorf, Frau Büchler, Tel.034956/20110.Friedhof Werben, Mösthinsdorfer Straße,06780 Zörbig OT Werben, Frau Büchler, Tel.034956/20110.Friedhof Priesdorf, Priesdorfer Straße, 06780Zörbig OT Cösitz-Priesdorf, Frau Büchler, Tel.034956/20110.Friedhof Löbersdorf, Anliegerweg, 06780Zörbig OT Wadendorf, Frau Büchler, Tel.034956/20110.Friedhof Gräfenhainichen, Rosa-Luxemburg-Straße, 06773 Gräfenhainichen, Frau Salamon,Tel. 034953/35717.Friedhof Zschornewitz, Leninstraße, 06791

Zschornewitz, Frau Salamon, Tel.034953/35717.Friedhof Groß-Möhlau, Golpaer Straße,06791 Möhlau, Frau Salamon, Telefon:034953/35717.Friedhof Zörbig, Jeßnitzer Straße, 06780 Zör-big, Frau Büchler, Tel. 034956/20110.Friedhof OT Muldenstein, Am Hohen Ufer,06774 Muldestausee, Frau Naumann, FrauBrumme, Frau Stiller, Tel. 03493/9299519.

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Friedhöfe. In Bitterfeld-Wolfen, Delitzsch, Gräfenhainichen und Umgebung

Hier finden Sie Hilfe und Rat:Hospitz Wolfen e.V.Ernst Toller Straße 13, 06766 WolfenTel.: 0 34 94-69 97 78 oder 0177-5 46 96 67Katholisches Pfarramt „Herz Jesu“Röhrenstraße 2, 06749 Bitterfeld Tel. 0 34 93-2 22 89Evangelische Stadtkirche BitterfeldKirchplatz 4, 06749 BitterfeldTel. 0 34 93-2 27 10Katholische Kirche „Heilig Kreuz“Kirchstraße 28, 06766 WolfenTel. 0 34 94-4 49 00Evangelische JohannesgemeindeLeipziger Str. 81, 06766 WolfenTel. 0 34 94-4 43 44Katholische Pfarrei „Sankt Marien“Lindenstraße 4, 04509 DelitzschTel. 03 42 02-5 21 59Katholische Pfarrei „Heilige Familie“Kirchstraße 4, 04849 Bad DübenTel. 03 42 43-2 32 45Evangelische Kirchengemeinde DelitzschSchloßstraße 6, 04509 DelitzschTel. 03 42 02-5 31 79Evange.-Luth.-PfarramtKirchplatz 1, 04849 Bad Düben,Tel. 03 42 43-2 24 55Ambulanter HospizdienstNikolaiplatz 3, 04838 EilenburgTel. 03 42 43-7 00 29 98

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Seit dem Jahr 2009 sind in unserem LandPatientenverfügungen bindend.

Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet,sich an die schriftlich geäußerten Willen zuhalten, wenn es um die medizinische Ver-sorgung und Behandlung geht.

Mit einer Patientenverfügung sorgen Sievor, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehrin der Lage sind, Entscheidungen zur medi-zinischen Versorgung zu treffen.

Sie können mit der Patientenverfügungdetailliert bestimmen, was in einem medizi-nischen Notfall mit Ihnen geschehen sollund wie eine Behandlung auszusehen hat.

In Deutschland sind nur Eltern aufgrundihres Sorgerechts für ihre minderjährigenKinder befugt, deren Angelegenheiten zuregeln. Für einen Volljährigen, der dazu

selbst - vorübergehend oder dauerhaft -nicht in der Lage ist, bedarf es hingegeneiner Vollmacht. Oder, wenn eine solchefehlt, kommt es zu einer gerichtlich bestell-ten Betreuung.

Das bedeutet, automatisch können auchAngehörige oder Ehegatten eines volljähri-gen Patienten für diesen KEINE Entschei-dungen treffen, Angelegenheiten regelnoder Unterschriften leisten.

Eine besondere Schwierigkeit besteht in dermedizinischen Entscheidungssituation,wenn der Betroffene seinen Willen für odergegen eine Behandlung nicht mehr äußernkann. Um einer solche Situation vorzubeu-gen, ist es sinnvoll eine individuelle, detail-lierte Patientenverfügung zu verfassen.

Foto: M&S Fotodesign - Fotolia

Patientenverfügung.Menschen, die Vorsorge treffen wollen, ob und wie sie ineinem medizinischen Notfall behandelt werden möchten,müssen dies schriftlich festhalten.

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Informationen:Humanistischer Verband - DeutschlandsBundeszentralstelle Patientenverfügung

Anschrift: Wallstraße 65, 10179 Berlin Telefon: 030/ 61 39 04-11, -12Telefax: 030/ 61 39 04-36 Internet: www.patientenverfuegung.de

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1. Kann ich meine Familienangehörigennicht automatisch vertreten?Nein. Wenn der Betroffene über 18 ist undIhnen keine Vollmacht ausgestellt hat, müs-sen Sie erst von einem Amtsrichter alsBetreuer eingesetzt werden. Sie sind danndem Richter über Ihre Handlungen Rechen-schaft schuldig. Der Richter kann sich nacheigenem Ermessen auch für einen anderenBetreuer entscheiden.2. Muss eine Patientenverfügung handschriftlich abgefasst sein?Nein, aber sie sollte aus einem individuel-len Text bestehen, der eigenhändig mitDatum zu unterschreiben ist.3. Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt sein?Nein, aber es sollte der zugrunde liegendefreie Wille und die Ernsthaftigkeit IhrerAuseinandersetzung mit diesen Fragen be-zeugt werden. Das kann durch einen Arztoder eine beratende Person erfolgen, diemöglichst nicht als Bevollmächtigter einge-setzt ist.4. Wie lange gilt eine Patientenverfügung?Es gibt darüber keine gesetzliche Bestim-mung. Je älter sie jedoch ist, desto eherkann Ihnen unterstellt werden, Sie könntenevtl. Ihre Meinung geändert haben. 5. Sind Ärzte an meine Patientenverfügung gebunden?Ja, wenn Sie auf die konkrete Situationanwendbar ist und keine Anzeichen beste-hen, dass Sie Ihren Willen geändert haben.6. Kann ich meine Patientenverfügung widerrufen?Ja, jederzeit (auch formlos).7. Wo sollte ich meine Patientenverfügung aufbewahren?Wo sie mit Sicherheit zeitnah gefundenwird. Das kann bei Ihnen zu Hause sein

oder bei der bevollmächtigten Person. EineKopie sollten Sie evtl. Ihrem Hausarzt über-lassen und eine weitere der von Ihnenbevollmächtigten Person. Wenn Sie in einKrankenhaus oder eine Pflegeeinrichtunggehen, sollten Sie dort auch eine KopieIhrer Patientenverfügung vorlegen. 8. Muss die Patientenverfügung vom Arzt oder einer Beratungsstelle bestätigt werden?Es gibt keine gesetzliche Regelung, die eineBestätigung vorschreibt. Sie wird allerdingsempfohlen, um zu dokumentieren, dass siedie Patientenverfügung ohne Druck und imVollbesitz Ihrer geistigen Kräfte erstellthaben. Die Bezeugung durch einen Arztoder eine Beratungsstelle kann zusätzlichdokumentieren, dass und wo sie sich habenberaten lassen.9. Müssen die Verfasser einer Patienten-verfügung 18 Jahre alt sein oderkönnen auch schon Jugendliche eineverfassen?Sie müssen volljährig sein, um eine Patien-tenverfügung zu verfassen. Bis zur Volljäh-rigkeit sind Ihre gesetzlichen Vertreter (IhreEltern) automatisch bevollmächtigt IhrenWillen zu vertreten.10. Muss eine Patientenverfügung miteinem Arzt besprochen werden?Zurzeit gibt es keine gesetzliche Vorschrift,die das fordert. Es wird allerdings empfoh-len, sich vor dem Erstellen einer Patienten-verfügung von einem Arzt oder einer ande-ren fachkundigen Person beraten zu lassen.Dies gilt besonders, wenn Sie bereits untereiner Erkrankung leiden, die zu einem früh-zeitigen Tod führen kann. Zu wissen, waseinen am Ende erwarten kann, hilft dann beider Beantwortung der Fragen welche Be-handlungen gewünscht werden und welchenicht.

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Patientenverfügung. 10 Fragen - 10 Antworten.

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Was gehört zum Nachlassvermögen?Folgende Dinge werden dem Nachlassver-mögen zugerechnet und müssen zur Ermitt-lung des Vermögens addiert werden.

Guthaben bei Banken und SparkassenSichteinlagen lassen sich unkompliziertauflösen. Schwierig wird es, wenn der Ver-storbene Geld für einen längeren Zeitraumangelegt hat. Hier muss das Gespräch mitdem Institut gesucht werden. Wird der Ver-trag nun vorzeitig aufgelöst, können Vorfäl-ligkeitsgebühren anfallen.

HäuserWohnhäuser, Firmengebäude, Garagen,Eigentumswohnungen - die Palette vonEigentum an Immobilien kann lang undunübersichtlich sein. Wer verlässlich schät-zen lassen möchte, welchen Wert sie imEinzelnen haben, sollte sich an einen Gut-achter wenden. Dies ist auch im Falle einerAuseinandersetzung mit dem Finanzamtratsam.

Aktien, FondsanteileWertpapiere können gehandelt und damitsofort zu Geld gemacht werden. Hierbeisollte aber das Marktumfeld beobachtetwerden. Denn gerade Aktien und Rentenpa-piere unterliegen wertmäßigen Schwankun-gen. Und so ist es manchmal empfehlens-wert, Papiere einfach im Bestand zu halten,weil sie höhere Zinsen erwirtschaften, alsFestgeld.

Briefmarken, MünzenFür Sammler haben sie manchmal einenunschätzbaren Wert. Ob sie aber auf demfreien Markt tatsächlich einem Geldwertentsprechen, kann nur ein Experte heraus-finden. Oder man informiert sich in Fachka-talogen.

Schmuck, KunstSchmuck ist nicht gleich Schmuck. Ist dieVerarbeitung nicht herausragend, sind dieJuweliere nur selten bereit, Aufschläge zumeigentlichen Edelmetallwert zu zahlen. Aufdem Gebiet der Edelmetallverwertunghaben sich eine ganze Reihe von Aufkäu-

fern spezialisiert. Wer eine seri-öse Beratung sucht, sollte sichan Goldschmiede wenden.

Gleiches gilt für Gemälde.Sie können einen immen-sen Wert darstellen. Ob es

sich um einen Schatz oder einLiebhaberstück handelt, könnenletztlich nur Experten bewerten.

Eine Liste von Sachverständigen fin-den Sie im Internet unter http://www.bv-kunstsachverstaendiger.de/.

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Vererben & ErbenDas Vermögen wechselt in die nächste Generation

Torsten Märtke - Fotolia

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Vererben & ErbenDas Vermögen wechselt in die nächste Generation

Vererben und ErbenJedes Jahr wechselt ein Vermögen von meh-reren Milliarden Euro in die nachfolgendeGeneration. Der Gesetzgeber hat ein gan-zes Paket an Paragraphen erarbeitet, damitder Wechsel glatt geht.

Allein in diesem Jahrzehnt werden nachAngaben des Deutschen Institutes fürAltersvorsorge 15 Millionen Haushalte ins-gesamt gut 1,4 Billionen Euro erben. Damitwechselt rund 20 Prozent des gesamten Ver-mögens in der Bundesrepublik den Besitzer.

Wer den Nachlass erhält, ist meist durch diegesetzliche Erbfolge geregelt. Sie ist imBürgerlichen Gesetzbuch nachzulesen. Werdas Erbe anders als vom Gesetzgeber vor-gesehen aufteilen möchte, muss ein Testa-ment aufsetzen. Dadurch ist es möglich,dass nicht nur die Angehörigen, sondernauch ein enger Freund der Familie oder eineStiftung oder eine gemeinnützige Einrich-tung Vermögen aus dem Nachlass erhalten.

Die Grenzen derindividuellen GestaltungNicht selten kommt es zum Streit über dieAufteilung des Vermögens. Egal was imTestament niedergeschrieben wurde, derPflichtteilsanspruch der Angehörigen mussimmer gewahrt bleiben.

Der gesetzliche Pflichtteil umfasst dieHälfte dessen, was den Hinterbliebenennach den Vorhaben der gesetzlichen Erbfol-ge zusteht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist

exakt beschrieben, wer wie viel erbt. Dietatsächliche Aufteilung muss dann von denHinterbliebenen vorgenommen werden.Damit sind natürlich Streitfälle nicht ausge-schlossen. Wer darf in das Haus ziehen?Wer darf das Auto fahren? Und viele weite-re Fragen beschäftigt dann die Erbenge-meinschaft. Doch bevor man sich streitet,sollte erst einmal geklärt werden, was zumNachlass überhaupt gehört. So ist es an denErben festzustellen, welchen Wert derNachlass besitzt.

Der Staat bittet zur KasseAn der Neuverteilung des Vermögens in derBundesrepublik will der Staat seinen Teilabbekommen. Kamen durch die Erbschafts-steuer vor zehn Jahren 1,5 Milliarden Europro Jahr in den Staatshaushalt, konnte sichder Fiskus im abgelaufen Jahr über Einnah-men von fast vier Milliarden Euro freuen.Wer allerdings genau wissen möchte, waser dem Staat im Falle der Erbschaft zu zah-len hat, muss sich immer auf den aktuellenStand halten. Denn die Erbschaftssteuergehört zu den großen Baustellen der Bun-despolitik.

Wer die Erbschaftssteuer umgehen möchte,muss das Erbe durch Schenkung vorziehen.Aber auch hier gilt: von Fall zu Fall kann essehr kompliziert werden. Denn auch beiSchenkungen ist der Staat wieder mit imBoot. Auch hier empfiehlt es sich, profes-sionellen Rat einzuholen.

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„Was man tief in seinem Herzen besitzt,kann man nicht

durch den Tod verlieren.“

Johann Wolfgang von Goethe

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Nicht jedes Erbe ent-spricht den Erwartungender Erben. So mancherErbe wurde unliebsamüberrascht, was der ver-storbene Angehörige fürErblast hinterlassen hat.

Somit ist ein „Ja“ zumErbe immer wohlüberlegt

zu treffen. Sechs Wochenhaben die Erben Zeit, sichfür oder gegen das Erbe zuentscheiden. Wer zum Bei-spiel bei Banken und Spar-kassen heraus finden möch-te, ob der Verstorbene dortüber ein Guthaben verfügt,muss sich als Erbe auswei-sen können. Dies geschieht,in dem man das Testamentzusammen mit dem Eröff-nungsprotokoll des Nach-lassgerichtes oder einen Erb-schein vom Nachlassgerichtvorweisen kann.

Ist das Testament nicht vor-handen, können sich die

gesetzlichen Erben nur miteinem Erbschein ausweisen.Doch hier ist dann schon Vor-sicht geboten. Denn in demMoment, wo man den Erb-

schein beantragt, tritt manauch den Nachlass an.

In Deutschland profitieren rund 575 000Haushalte von Erbschaften und rund400 000 Haushalte zusätzlich von Schen-kungen. Diese Zahlen hat das DeutscheInstitut für Wirtschaft in Berlin ermittelt.Doch was es zu vererben gibt, variiert zwi-schen Ost- und Westdeutschland immernoch sehr deutlich.In den alten Ländern können sich die Erbenim Durchschnitt über 70 000 Euro freuen,in den jungen Bundesländern sind es geradeeinmal 15 000 Euro. Gut 20 Prozent derHaushalte erben nicht mehr als Erinne-rungsstücke. Manchmal gibt es noch einbisschen Bargeld oder ein gebrauchtes Autodazu. Rund sechs Prozent erben praktischgar nichts oder unter Umständen sogarSchulden.

Was ist beim Erbe zu beachtenBevor sich ein Hinterbliebener zum Antritteines Erbes entscheidet, sollte er eingehendprüfen, was zum Erbe zählt und welcheVerpflichtungen daraus erwachsen. Versicherungen und Bankguthaben zu Gun-sten Dritter gehören nicht zur Erbmasse. Zuden Verpflichtungen gehören ferner Hypo-theken, Bank- und Steuerschulden. Außer-dem können Schulden erst durch den Erb-fall ausgelöst werden. Das sind die Kostenfür die Beerdigung, die Verpflichtung zum„Dreißiger“ und der ,,Voraus“ an Ehepaare.Der „Dreißiger“ beschreibt die Verpflich-tung zur Zahlung eines Unterhaltsgeldes für

Lesen Sie weiter auf Seite 28.

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Dem Erbe auf derSpur. Ein „Ja“ kann teuer werden

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„Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, derist nicht tot. Der ist nur fern. Tot ist nur,wer vergessen wird.“ Immanuel Kant

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Lebensgefährten, Ehepartner oder Kindervon 30 Tagen nach dem Tod des Angehöri-gen. Beim „Voraus“ geht es um das Rechtdes überlebenden Ehepartners, die Hoch-zeitsgeschenke, die Möbel und die Haus-haltsgegenstände der gemeinsamen Woh-nung zu behalten.

Auch Vermächtnisse und die darin enthalte-nen Auflagen können das Erbe schmälern.So kann es sein, dass im Testament veran-lasst wurde, 5 000 Euro für einen bestimm-ten Zweck zu spenden. Eine weitere Formu-lierung könnte sein „Meine Erben erhaltendie Auflage, das Haus 20 Jahre lang nichtzu verkaufen. Oder: Ich vererbe meinerEnkelin zum Zwecke ihres Studiums einenausreichenden Geldbetrag. Der Testaments-vollstrecker soll diesen Betrag festlegen.“

PflichtteilsansprücheDie gesetzlich geregelten Pflichtteilsan-sprüche können wesentlichen Einfluss beider Aufteilung des Erbes nehmen.

Dieser Anspruch verjährt erst nach drei Jah-ren. Um den Pflichtteil auszurechnen, ziehtman das gesamte Erbe heran, auch die Auf-lagen und Vermächtnisse. Um die komple-xen Pflichtteilsansprüche korrekt wiederzu-geben, ist es gut, einen auf Erbrecht spezia-lisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.

Das Erbe ausschlagenWill man das Erbe ausschlagen, erhalten esjene, die nach Gesetz die nächsten in der

Rangfolge sind. Auch siekönnen dann das Erbe nichtannehmen. Wenn alle aus-schlagen, erbt der Staat denNachlass.

Der Staat haftet dann gege-benenfalls für die Schuldenaber nur in der Höhe, wieGeld oder Vermögen imNachlass vorhanden sind.Steuergelder werden nicht ein-gesetzt. Wer das Erbe aus-schlägt, muss zum Nachlass-gericht oder zum Notar. Eineinfacher Brief oder ein Faxreichen in aller Regel nichtaus.

Ist das Erbe einmal ausgeschla-gen, ist es weg. Sollte sichallerdings im Nachhinein her-ausstellen, dass der Nachlassgar nicht wie angegeben über-schuldet war, sondern ein ver-stecktes Vermögen beinhalten,kann die Entscheidung ange-fochten werden.

Diesen Weg gibt es aber auchumgekehrt. Also angenommen,das Vermögen war ursprünglichhöher angesetzt, als tatsächlichvorhanden. Auch in diesem Fallkann die Annahme des Erbesangefochten werden.

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Dem Erbe auf derSpur. Ein „Ja“ kann teuer werden

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Checkliste.30

1. Direkt nach Eintritt des Todes. Wenn der Tod zu Hause eingetreten ist, dannmüssen Sie einen Arzt rufen, der denTotenschein ausstellt. Benachrichtigen Siedie wichtigsten/ engsten Angehörigen undauch den Arbeitgeber. Suchen Sie nachVerträgen und Verfügungen (Bestattervor-sorge, Willenserklärung zur Feuerbe-stattung...) des Verstorbenen, um danachhandeln zu können. Stellen Sie die wichtig-sten Unterlagen (Personalausweis, Geburts-oder Heiratsurkunde...) zusammen.

2. Innerhalb von 36 Stunden nach demTodesfall. Wählen Sie einen Bestatter ausund sprechen Sie den Bestattervertrag ab.Klären Sie im Vorfeld, welche Aufgaben Sieselber übernehmen möchten. Wählen Sieden Sarg und die Totenbekleidung aus undlassen Sie den Verstorbenen in die Leichen-halle überführen. Das Standesamt stelltIhnen oder dem Bestatter die Sterbeurkundeaus. Beantragen Sie einen Erbschein.Informieren Sie die Versicherungen(Krankenkasse, Lebens- und Unfall-versicherung...) des Verstorbenen.

3. Innerhalb von 1 bis 2 Tagen nach demTodesfall. Wählen Sie, wenn nicht vomVerstorbenen vorgegeben, die Bestattungsartund einen Friedhof aus. Sie müssen Grab-nutzungsrechte erwerben oder gegebenen-falls auch verlängern. Der Termin für dieBestattung muss festgelegt werden.

Außerdem müssen Sie eine Termin-absprache mit dem Trauerredner oder demPfarrer Ihrer Gemeinde treffen.

4. Innerhalb von 2 bis 3 Tagen nach demTodesfall. Die Trauerkarten und Traueran-zeige in der Zeitung müssen ausgesucht understellt werden. Außerdem müssen Sie eineGärtnerei mit der Dekoration der Trauerhalleund des Grabes beauftragen. Legen Sie mitdem Trauerredner oder Pfarrer den Inhaltund die Gestaltung der Trauerrede fest.Vergessen Sie nicht, sich entsprechendeTrauerbekleidung zu besorgen. Suchen Sieeinen Gasthof für den Beerdigungskaffee/Leichenschmaus aus.

5. Nach der Trauerfeier/ Beisetzung.Schalten Sie eine Trauerdanksagungs-anzeige in der Zeitung oder versenden Siedie Danksagung per Brief/Karte. SetzenSie sich mit den Versicherungen,Krankenkasse, der Firma oder den Behördenauseinander, um eventuelle Finanzansprüchegeltend zu machen. Stoppen Sie den laufen-den Zahlungsverkehr des Verstorbenen undkündigen Sie alle Verträge, Mitgliedschaftenund Abos. Dies kann auch der Bestatter erle-digen. Auch der Mietvertrag, Strom undWasser müssen gekündigt werden. LegenSie sich am besten eine Akte an, in der siealle wichtigen Unterlagen (Sterbeurkunde,Grabnutzung, Abrechnungen...) abheften.

6. Wochen nach der Beisetzung. Nachsechs Wochen sollten Sie das Grab abräu-men und spätestens dann auch dieGrabpflege klären. Wenn noch nicht gesche-hen, dann beauftragen Sie einen Steinmetzmit dem Grabmal und der Einfassung.

Bei den meisten Aufgaben hilft Ihnen derBestatter, so dass Sie nicht alles alleinbewältigen müssen.Fo

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Um Angehörigen im Fall des eigenen TodesEntscheidungen und Erledigungen zu er-leichtern, gibt es mehrere Möglichkeiten derVorsorge: einen Auftrag zu Lebzeiten beimBestatter oder einen Vorsorgevertrag miteiner Versicherung abschließen. Man kannauch eine Vereinbarung schriftlich miteinem Notar oder mit einer Vertrauensper-son festhalten.

Wichtig ist dabei, dass die Entscheidungenüber die Art der Bestattung und über denAblauf der Trauerfeier nicht in einem Testa-ment aufgenommen werden sollten, da diesmöglicherweise erst nach der Bestattungs-durchführung geöffnet wird.

Halten Sie alle persönlichen Wünscheschriftlich fest und legen Sie diese Schrift-stücke zu jenen Dokumenten, die anlässlichdes Todesfalles benötigt werden.

Ein Todesfall in der Familie kann ohnerechtzeitige Vorsorge zu großen finanziellenSchwierigkeiten führen. Ein würdiges Be-gräbnis ohne Sterbegeldversicherung, eineRisikolebensversicherung oder auch eineeigene Geldanlage ist in der heutigen Zeitkeine Selbstverständlichkeit mehr.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben zum1. Januar 2004 die Sterbegeld Leistungenkomplett aus dem Leistungskatalog gestri-chen. Dabei übersteigen die Gesamtkostenfür eine würdige Bestattung heute bereits oftden Betrag von 5 000 Euro.

Treffen Sie daher Vorsorge und fordern SieInformationen über preiswerte Versicherun-gen bei verschiedenen Versicherungen anund vergleichen Sie.

Bestattungs-Vorsorge. Ordnung schaffen - über das Leben hinaus

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Informationen:Bund der VersichertenInternet: www.bundderversicherten.de

BVVB Bundesverband der Versicherungsberater e.V.Internet: www.bvvb.de

Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.Internet: www.bestatter.de

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„Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert, jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen. Was wir hinterlassen ist nicht so wichtig wie die Art, wie wir gelebt haben. Denn letztlich sind wir alle nur sterblich.“

J.L. Picard

„Du bist nicht mehr da wo du warst, aber du bist überall wo wir sind.“ Anonym

Auf dem Grab liegen BlumenAuf dem Herzen liegt die TrauerIm Glauben ruht die Hoffnungund in der Hoffnung ruht neues Leben.

Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt. Bertolt Brecht

„Alles Wachsen ist ein Sterben, jedes Werden ein Vergehen. Alles Lassen ein Erleben, jeder Tod ein Auferstehen.“

Rabindranath Tagore

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In der „Gesellschaft für Dauergrabpflege“sind Friedhofsgärtnereien und andere Gar-tenfachbetriebe bundesweit zusammenge-schlossen, die eine langjährige Betreuungeiner bereits bestehenden oder künftigenGrabstelle durch den Friedhofsgärtner perVertrag garantieren.

Die Pflegekosten richten sich nach derLaufzeit des Vertrages, der Größe der Grab-stelle und dem Umfang der Pflegeleistun-gen. Sie sind auch regional unterschiedlich.Grabpflege gibt es in verschiedenen Ange-boten, die Preise variieren erheblich undsind den Wünschen angepasst. Es gibt dieDauer-Komplettpflege, die Saisonpflegeund auch eine Urlaubspflege.

Die Urlaubspflege ist für Angehörige ge-dacht, die nur zeitweilig abwesend sind,aber sonst für das Grab selbst sorgen. Werschon zu Lebzeiten für den eigenen TodVorsorge treffen will, kann auch die Grab-pflege in die Vorausplanung mit einbezie-hen. Bei Vertragsabschluss wird der Um-fang der Pflegeleistung in einer Summe be-zahlt und von der Dauergrabpflegeeinrich-tung mündelsicher angelegt. Diese wiede-rum zahlt jährlich den Friedhofsgärtner.Nachzahlungen sind dann ausgeschlossen.Als Anhaltspunkte und unverbindlicheRichtwerte kann für eine 20-jährige Dauer-grabpflege von 2 250 Euro für ein Urnen-grab und von 3 750 Euro für ein Einzelgrabausgegangen werden.

Die Grabpflege. Friedhofsgärtnereien stehen den Angehörigen in allen Fragen der Grabpflege zur Verfügung und garantieren dieDauerbetreuung eines Grabes.

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Informationen:Mehr Infos im Internet unter:www.grabpflege.de, kostenloser Service-Ruf: 0800/ 15 16 17 0.Foto: ArtHdesign - Fotolia

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